Staatsanwaltschaft will gegen Umweltminister Backhaus wegen illegaler Wolfstötung Anklage erheben

Die Rückkehr der Wölfe nach Deutschland ist ein Geschenk der Natur, doch dieses Wunder wird durch skrupellose Entscheidungen immer wieder gefährdet. Ein besonders erschütternder Vorfall ereignete sich im April 2020 im Landkreis Rostock, als eine Wölfin in der Nacht vom 10. auf den 11. April bei Schwaan erschossen wurde – auf Weisung von Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Till Backhaus. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatte sofort Strafanzeige gegen den Minister sowie weitere Verantwortliche erstattet. Nun, im Jahr 2025, trägt unser unermüdlicher Einsatz Früchte: Die Staatsanwaltschaft Rostock will Anklage gegen Backhaus erheben, da die Tötung der Wölfin einen eklatanten Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellt. Für uns steht fest: Weder Wölfe noch frei geborene Mischlinge dürfen Opfer solcher Willkür werden!

Wie der „Nordkurier“ berichtete, seien die seit 2020 laufenden Ermittlungen gegen Backhaus und weitere Beschuldigte so weit abgeschlossen, dass die Aufhebung der Immunität beantragt worden sei. Dies habe die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Rostock, Manuela Merkel, mitgeteilt. Wie sie erklärte, gebe es in dem Verfahren noch weitere Beschuldigte. Backhaus sei hinreichend verdächtig, sich schuldig gemacht zu haben, heißt es nach dem Bericht des „Nordkuriers“ in einem Schreiben an den Landtag. Die Abschussentscheidung sei lediglich auf Vermutungen gestützt gewesen. Der NABU hatte dem Abschuss zugestimmt.

Wie der „Nordkurier“ weiter berichtete, sei das Vorgehen von Backhaus laut Staatsanwaltschaft hingegen ein Rechtsverstoß gewesen. Es habe keine Rechtsgrundlage für den Abschuss einer reinrassigen Wölfin gegeben, von der keine akute Gefahr ausgegangen sei, daher wolle die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Das unerlaubte Töten von Wölfen kann mit einer Geldstrafe von 50.000 Euro oder Haftstrafe geahndet werden.

Der Fall: Ein Angriff auf den Artenschutz

Die Wölfin von Schwaan wurde getötet, weil sie sich angeblich mit einem Hund gepaart haben soll, was die Geburt von Hybriden – Mischlingen zwischen Wolf und Hund – zur Folge haben könnte. Statt jedoch wissenschaftlich fundierte Maßnahmen wie eine DNA-Analyse abzuwarten, wurde die Wölfin prophylaktisch erschossen. Diese Entscheidung ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch rechtswidrig. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt Wölfe strikt, und selbst die 2019 eingeführte Regelung, die den Abschuss geborener Hybriden unter engen Voraussetzungen erlaubt, rechtfertigt keinesfalls die vorsorgliche Tötung einer Wölfin auf bloßen Verdacht hin.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. geht noch weiter: Wir lehnen den Abschuss frei geborener Mischlinge entschieden ab. Diese Tiere sind Teil der natürlichen Vielfalt und dürfen nicht für die Fehler menschlicher Verantwortungslosigkeit – wie unkontrollierte Haushunde – bestraft werden. Die Tötung der Wölfin war ein klarer Verstoß gegen den Artenschutz und unsere Strafanzeige vom April 2020 richtete sich gegen Minister Backhaus, der auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Abschuss hingewirkt haben soll, sowie gegen weitere Beteiligte. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigen nun unseren Standpunkt: Die Tötung war illegal und die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Ein Meilenstein für den Wolfsschutz

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, Anklage gegen Till Backhaus zu erheben, ist ein historischer Schritt für den Schutz der Wölfe und ihrer Nachkommen. Sie zeigt, dass die Stimmen der Naturschützerinnen und Naturschützer Gehör finden und dass selbst ein Minister nicht über dem Gesetz steht. Die Wölfin von Schwaan steht für viele andere Wölfe und Mischlinge, die in Deutschland Opfer von Fehlinformationen, Panikmache und politischem Kalkül werden. Wir sagen laut und klar: Wölfe und ihre Nachkommen sind keine Bedrohung, sondern ein unverzichtbarer Teil unserer Ökosysteme. Jede Tötung, ob von Wölfen oder frei geborenen Mischlingen, ist ein Angriff auf die Natur, den wir nicht hinnehmen werden!

Unser Appell: Für eine Zukunft mit Wölfen und ihren Nachkommen

Dieser Fall zeigt, wie dringend ein konsequenter Wolfsschutz in Deutschland nötig ist. Wir brauchen eine Politik, die auf Wissenschaft und Ethik basiert, nicht auf populistische Stimmungsmache. Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird weiterhin jede illegale Tötung anzeigen und für die Rechte von Wölfen und ihren Nachkommen kämpfen. Wir fordern ein Ende der Diskriminierung frei geborener Mischlinge und eine Rückbesinnung auf den Kern des Naturschutzes: den Schutz aller Lebewesen, unabhängig von ihrer Herkunft.
Wir rufen alle Unterstützerinnen und Unterstützer  auf, sich uns anzuschließen: Informieren Sie sich, werden Sie aktiv und helfen Sie mit, Wölfe und ihre Nachkommen in Deutschland zu schützen. Die Ermittlungen gegen Minister Backhaus sind ein starkes Signal: Wer unsere Wölfe oder ihre Nachkommen tötet, wird zur Verantwortung gezogen. Gemeinsam können wir eine Zukunft schaffen, in der Wölfe und ihre Nachkommen in Frieden leben dürfen – für die Natur, für uns alle.
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Illegale Tötung einer Wölfin in Rheinland-Pfalz: Wolfsschutz-Deutschland e.V. erstattet Anzeige und setzt Belohnung aus

Schon wieder erschüttert eine traurige Nachricht den Wolfsschutz: Im Februar wurde in Fiersbach (Landkreis Altenkirchen) eine tote Wölfin entdeckt. Wie die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mitteilte, ergab die Sektion des Tieres, dass es erschossen wurde.  Die SGD hat bereits Anzeige wegen des Verdachts auf illegalen Abschuss erstattet und die Staatsanwaltschaft Koblenz prüft nun laut dpa den Fall.

Wie die SGD Nord mitteilt, sind die Ergebnisse der Untersuchung zum Tod der Wölfin in Fiersbach im Kreis Altenkirchen eindeutig. Das neun Monate alte Jungtier sei erschossen worden. Die Sektion der Wölfin GW4599f habe ergeben, dass sie an einer sogenannten Herzbeuteltamponade gestorben sei, als Folge eines Abschusses.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. reagiert mit Entschlossenheit auf diese grausame Tat. „Wir sind schockiert und empört über die erneute illegale Tötung eines geschützten Tieres. Wölfe sind ein unverzichtbarer Teil unseres Ökosystems, und solche Verbrechen dürfen nicht ungestraft bleiben“, erklärt die Vorsitzende Brigitte Sommer. Um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, erstattet Wolfsschutz-Deutschland e.V. ebenfalls Anzeige über seinen Anwalt gegen Unbekannt und setzt eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung der Verantwortlichen führen sollen.
Beispielfoto Wölfin.
„Die illegale Tötung von Wölfen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwere Straftat, die mit aller Härte verfolgt werden muss“, betont der Verein. „Wir rufen die Bevölkerung auf, die Behörden bei der Aufklärung dieses Falls zu unterstützen. Jeder Hinweis zählt, um solche Taten zu stoppen und den Schutz unserer Wölfe zu gewährleisten.“ Personen, die sachdienliche Informationen zu dem Vorfall in Fiersbach haben, werden gebeten, sich direkt an Wolfsschutz-Deutschland e.V. oder die zuständigen Behörden zu wenden.
In der Liste der DBB-Wolf ist der Fall noch als offen aufgeführt. Quelle: http://www.dbb-wolf.de
Die Wölfin aus Fiersbach ist ein weiteres Opfer der anhaltenden Konflikte zwischen Kriminellen und Naturschützern. „Wir berichten seit Jahren über die illegalen Verfolgungen des Leuscheider Rudels“. Wolfsschutz-Deutschland e.V. setzt sich auch seit Jahren für den Erhalt und die Akzeptanz dieser faszinierenden Tiere ein und fordert eine konsequentere Strafverfolgung von Wildtierkriminalität sowie bessere Schutzmaßnahmen für Wölfe in Deutschland. „Nur durch Aufklärung, Zusammenarbeit und Respekt können wir ein friedliches Miteinander mit unseren wilden Nachbarn sicherstellen“, schließt der Verein.
Für Hinweise zur Ergreifung der Täter: www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt

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Sachsen: Wölfin illegal getötet – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige und setzt Belohnung aus

Am 4. März 2025 wurde auf einem Acker zwischen Gablenz und Wossinka im Landkreis Görlitz ein toter Wolf entdeckt – ein weiblicher Altwolf, der laut Untersuchungen des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin illegal erschossen wurde. Die Computertomographie zeigte eindeutig: Das Tier verblutete langsam nach Schussverletzungen, obwohl es sich in guter körperlicher Verfassung befand. Wolfsschutz-Deutschland e. V stellt Strafanzeige und setzt eine Belohnung von 1.000 Eure für Hinweise zur Ergreifung des Täters aus.

Dieser grausame Akt ist ein weiterer Schlag gegen den ohnehin bedrohten Wolfsschutz in Deutschland. Der Fund durch einen Traktorfahrer auf einem Feld einer Firma aus Halbendorf zeigt, wie skrupellos Täter vorgehen, um Wölfe aus dem Weg zu räumen. Wir vermuten, dass durch die Tötung dieser Altwölfin gezielt kommender Nachwuchs verhindert werden sollte – ein perfider Versuch, die Wolfspopulation in der Region auszurotten.

Beispielfoto Wolf. Dieser Wolf auf den Foto ist nicht tot, sondern er schläft nur, mit dem Kopf in eine moosige Baumwurzel eingekuschelt. © Brigitte Sommer

 

Der Fahrer sei gerade mit der Bodenbearbeitung beschäftigt gewesen, erklärte der Geschäftsführer der Firma der „Lausitzer Rundschau“. Mitten in der Zwischenfrucht sei der der tote Wolf plötzlich vor dem Reifen des Traktors aufgetaucht. Das Fahrzeug sei gerade noch rechtzeitig zum Stehen gekommen.

Untersuchung zeigt: Wolf in Gablenz illegal getötet

Auch Karin Bernhardt, Pressesprecherin des LfULG, wird in der Lausitzer Rundschau folgendermaßen zitiert. „Unserer Fachstelle Wolf wurde am 4. März 2025 gegen 9.30 Uhr ein toter Wolf auf einem Acker zwischen Gablenz und Wossinka gemeldet. Die Untersuchung des Kadavers ergab, dass der weibliche Altwolf illegal getötet wurde“, erklärt sie.

Wie eine Computertomographie (CT) des Leibnitz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin ergeben hätte, sei auf das Tier geschossen worden. „In Folge dieses Beschusses ist das Tier verblutet und langsam zu Tode gekommen. Zum Zeitpunkt des Todes war das Tier in einer sonst guten körperlichen Verfassung“, bestätigt Karin Bernhardt.“

Ob es sich um die  Halbendorfer Fähe GW2702f handelt, wurde noch nicht bekannt gegeben. Das Territorium Halbendorf gibt es seit 2019. Immer wieder verschwanden hier Wolfspartner. Die ansässige Wölfin hatte mit ihrem Partner GW2263m in der vergangenen Saison drei Welpen. Das Rudel hält sich in Sachsen und Brandenburg auf.

Am 23. Oktober 2024 ist bei einem Wildunfall zwischen Halbendorf und Schleife im Landkreis Görlitz ein Wolf getötet worden. Das Tier sei plötzlich vor einem Auto aufgetaucht, sodass die Fahrerin den Zusammenstoß nicht verhindern konnte, teilte die Polizei der dpa mit. Die Frau sei unverletzt geblieben. Der Wolf floh noch in einen Wald und wurde dort später von den Einsatzkräften verendet gefunden.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. kritisieren die erneute undurchsichtige Informationspolitik der Fachstelle Wolf. Eine allgemeine Pressemitteilung wurde zum Vorfall der illegalen Tötung nicht heraus gegeben. Die Information ist lediglich in einen Bezahlartikel aus der „Lausitzer Rundschau“ und als Fall in der Liste der DBB-Wolf zu erhalten. Im Gegenzug berichtete die Fachstelle Wolf aber in einer Pressemitteilung über einen Riss und ausgebrochene Schafe im vergangenen Juli.

Auch die Stimmung in Gablenz ist aufgehetzt. Bürger berichten von Nutztierrissen und angeblich getöteten Katzen, doch Kriminalität ist keine Lösung. Eine Informationsveranstaltung der Fachstelle Wolf im November 2024 konnte die Wogen nicht glätten – hauptsächlich, weil Hobbyhalter ihre Tiere nicht schützen wollen und Argumenten oft nicht mehr zugänglich sind. In der Rissliste sind Risse ohne Grundschutz sowie Risse an Wildgattern nur mit Wilddraht ohne Untergrabschutz aufgeführt.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilt diesen Vorfall aufs Schärfste. Einen Wolf einfach anzuschießen und qualvoll sterben zu lassen ist eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann. Wir fordern die Behörden auf, mit aller Härte gegen die Täter vorzugehen. Gleichzeitig loben wir eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung des/der Verantwortlichen führen. Jeder, der etwas weiß – etwa über Personen mit Schusswaffen in der Nähe des Fundorts oder verdächtige Schussgeräusche – möge sich bei unserer Hotline 0176 48732612 oder über unser Kontaktformular melden (www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt). Dieser Fall darf nicht ungesühnt bleiben!

Exponentiell wachsende Kriminalität

In Sachsen wurden seit 2000 bereits 17 Wölfe illegal getötet und die Dunkelziffer schätzen wir fünffach höher ein. Es verschwinden ganze Rudel. Doch die Bedrohung durch Schüsse betrifft nicht nur Wölfe. In Schleswig-Holstein wurden zwischen April 2023 und März 2024 laut Landesjagdbericht 2.580 Katzen von Jägern erschossen – legal, weil sie als „wildernd“ galten. Für den Landkreis Görlitz gibt es keine vergleichbaren Daten zu Katzenabschüssen, da solche Zahlen in Sachsen nicht systematisch erfasst werden. Dennoch steht fest: Mit Sicherheit werden mehr Katzen durch Jäger als durch Wölfe getötet. Während Wölfe gelegentlich Katzen reißen – wie ein DNA-nachgewiesener Fall in Kromlau 2024 zeigt –, ist der Abschuss durch Jäger eine weitaus größere und alltäglichere Gefahr für Katzen. Diese Zahl zeigt, wie akzeptiert das Töten von Tieren in Deutschland immer noch ist, sei es legal oder illegal.
Der Vorfall in Gablenz ist kein Einzelfall, sondern ein Symptom für die wachsende kriminelle Energie, die durch mangelnde Aufklärung und fehlenden Dialog genährt wird. Wir fordern mehr Druck auf Tierhalter, damit sie sich endlich für den Einsatz präventiver Maßnahmen wie Herdenschutzzäune und -hunde statt Gewalt entscheiden. Der Wolf ist kein Feind, sondern ein essenzieller Teil unserer Natur – ihn zu töten ist ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft.

Unser Appell: Schutz statt Schüsse

Wolfsschutz-Deutschland e.V. bleibt unabhängig und kämpft für die Wölfe, ohne Einfluss von Lobbygeldern oder Parteien. Der Fall in Gablenz zeigt, wie dringend Aufklärung und Konsequenzen nötig sind. Unsere Strafanzeige und die ausgelobte Belohnung von 1.000 Euro sind ein klares Signal: Wir lassen nicht locker, bis die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.

 

Quellen:

http://www.dbb-wolf.de

Statistik Nutztierrisse: https://www.wolf.sachsen.de/download/Schadensstatistik_Internet_KW12.pdf

https://www.lr-online.de/lausitz/weisswasser/woelfe-in-sachsen-illegaler-abschuss-in-gablenz-das-ist-bekannt-77944315.html?fbclid=IwY2xjawJgZqxleHRuA2FlbQIxMAABHsK-9xqiWJroB-4sAYOMv-X0rv4l-ds2MjPy_ECb1LBkjuHvOdEMRRCDL7n9_aem_eFYF8h1gIzXxGqhwc0sQUA

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Der Fluch von Schluchsee: Einzige Wölfin von Baden-Württemberg totgefahren

Die Wölfin mit dem offiziellen Kennzeichen GW2407f war zudem trächtig. Damit ist eine erneute Rudelbildung, wie wir sie uns erhofft hatten, Geschichte, denn auch die Welpen, die in ihr heran reiften und bald geboren worden wären, mussten sterben. Bereits im Dezember des vergangenen Jahres ist der einzige Welpe des dort ansässigen Paares überfahren worden. Raserei auf Bundesstraßen kostet vielen Wildtieren immer wieder das Leben. Wir fordern eine Geschwindigkeitsbeschränkung sowie Warnschilder auf der B 500 in sensiblen Bereichen. Am gleichen Tag musste auch ein Jungtier in Sachsen und eines in Niedersachsen sterben. Lesen Sie hier unseren Bericht.

Am Mittwoch lautete eine Polizeimeldung lapidar: „Der Unfall ereignete sich am Mittwoch kurz nach 7 Uhr auf der B500 zwischen Windgfällweiher und Schluchsee. Das Tier habe unvermittelt die Fahrbahn gekreuzt, der Fahrer konnte den Zusammenprall offenbar nicht mehr verhindern. Während der Mann unverletzt blieb, entstand an seinem Auto ein Sachschaden in Höhe von rund 1.500 Euro.“

Beispielfoto Wolfsmutter. © Brigitte Sommer

Die einzige bekannte Wölfin im Bundesland ließ am 17. April 2024 in Lenzkirch (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) auf der B 500 ihr Leben. Nicht weit entfernt war kurz vor Weihnachten 2023 auch ihr Welpe aus dem vergangenen Jahr totgefahren worden. Die dpa berichtete am Mittwoch zunächst, dass es unklar sei, ob es sich bei dem überfahrenen Tier überhaupt um einen Wolf handele. Kurze Zeit später bestätigte das Umweltministerium dies jedoch. Und es bestätigte auch die Trächtigkeit.

Eine Tragödie

Die Genetik des Tiers werde derzeit noch überprüft, Körpermerkmale sprächen jedoch stark dafür, dass es sich um die bekannte Fähe handeln würde. Ihr Partner, GW1129m, bleibt nun alleine zurück. Wölfe binden sich lebenslang an ihren Partner. Sie vermehren sich nur ein Mal im Jahr. Die Chance auf ein Rudel am Schluchsee ist ungewiss. Die Fähe war ursprünglich aus dem Territorium Billinghagen, der Rüde aus Schneverdingen in den Schwarzwald gewandert. Nicht einmal 30 Prozent der Jungtiere überleben die ersten Jahre. In ganz Baden-Württemberg sind nun nur noch drei Wolfsrüden gelistet. Es verschwanden auch bereits mehrere Wölfe aus dem Odenwald. Mit diesem Hintergrund ist das Getöne um Wolfsabschüsse geradezu grotesk in Baden-Württemberg

Laut Statistik ist GW2407f  schon der 44. Wolf, der in diesem Jahr überfahren wurde. Am gleichen Tag wurde auch noch ein Jungtier im Gebiet Königshainer Berge in Sachsen überfahren. Auch an der Bundesstraße 70 in Völlenerfehn in Niedersachsen wurde am gleichen Tag ein Wolf von einem Auto erfasst. In allen drei Gebieten wird Wölfen auch stark illegal nachgestellt.

Überfahren, verfolgt, erschossen

Im Jahr 2017 wurde ein erschossener Wolf aus dem Schluchsee geborgen. Seither verschwinden im Gebiet, genau wie in Ostsachsen, immer wieder Wölfe.

Auch werden Wölfe immer wieder von Fahrzeugen gehetzt und absichtlich überfahren. Schon 2011 wurde ein Lausitzer Wolf bei Rietschen im Kreis Görlitz durch einen Autounfall verletzt und ein zweiter an der Grenze zum Kreis Bautzen absichtlich gehetzt und überfahren. Ein junger Wanderwolf wurde bei Homberg Ohm in Hessen regelrecht bedroht. Meist ohne wirkliche Konsequenzen für die Täter. Auch im Internet kursieren immer wieder Videos, auf denen zu sehen ist, wie Fahrzeuge hinter Wölfen her rasen. Verfahren aufgrund unserer Strafanzeigen, wie bei einem Fall in Thüringen, werden regelmäßig eingestellt. Menschliche Abgründe lassen sich hier erahnen.

Im Ausland werden solche Fälle anders verfolgt. Ein Gericht in Annecy hat einen Autofahrer im vergangenen Jahr zu ca. 8000 Euro Schadensersatz verurteilt, nachdem er versucht hatte, einen Wolf zu überfahren.

In Westpolen ist es üblich, Geschwindigkeitsbeschränkungen in Gebieten auszuweisen, in denen Wölfe leben. Dort werden sogar zusätzliche Schilder aufgestellt, die Autofahrer mahnen, vorsichtig zu fahren. Wir fordern dies auch für besonders sensible Gebiete, wo mehrfach Wölfe überfahren wurden, in Deutschland.

 

Quellen:

https://www.bw24.de/baden-wuerttemberg/freiburg-alle-fakten-zur-stadt-im-breisgau-baden-wuerttemberg-92536621.html

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/18/selbstjustiz-toter-wolf-im-territorium-koenigshainer-berge/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/08/09/wir-stellen-anzeige-wegen-des-erschossenen-wolfs-in-baden-wuerttemberg/

https://www.saechsische.de/unbekannte-hetzen-einen-wolf-zu-tode-939421.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/04/03/autoraser-verfolgt-wolf-in-thueringen-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige/

https://www.schweizerbauer.ch/7600-franken-busse-weil-er-wolf-ueberfahren-wollte

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/02/12/hessen-junger-wanderwolf-wurde-bei-homberg-ohm-bedroht/

https://www.oz-online.de/artikel/1463149/Toter-Wolf-bei-Voellenerfehn-hat-er-vorher-Pferde-aufgescheucht?utm_term=Autofeed&utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR1ZhGaj0X-fhIzNjOGvOl_u8kHNebgsIokQsnDmC9yXHxntxY8scsV8zfw_aem_AZuHCksqFV0yPx8nTKn345aqmmp5J7BasEfLqmrrI6y8vK8puZsqz0B1nHqxl8xezjeV34ik9i11vC4W93fCjyYR#Echobox=1713441672

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe.  Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell, der sagt, was ist und sich mutig Lobbyisten in den Weg stellt.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Thüringer Umweltministerium zieht Schießgenehmigung auf Wölfin zurück und zahlt weiter Weideprämie

Das Land Thüringen hat die Abschussgenehmigung für die auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf lebende Wölfin zurückgenommen,“ so der MDR am 04. Janaur 2021. Herdenschutzmaßnahmen hätten gewirkt und ein Abschuss wäre nicht mehr verhältnismäßig, wird Staatssekretär Olaf Müller weiter in dem MDR-Artikel zitiert. Wolfsschutz-Deutschland e. V. zeigt sich sehr erfreut darüber, dass Umweltministerin Siegesmund ganz augenscheinlich ihren Feldzug gegen eine Wolfsfamilie aufgegeben hat und wohl eingesehen hat, dass Abschüsse nichts bringen. Stattdessen soll die Schaf- und Ziegenprämie auch im Jahr 2021 weiter gezahlt werden.

Wölfin Ohrdi darf nicht mehr abgeschossen werden. Wir hoffen, dass sie auchin diesem Jahr wieder Nachkommen mit ihrem Wolfsgatten zeugt. Beispielbild © Brigitte Sommer

Die Antragsunterlagen dazu stehen auf der Internetseite des Thüringer Umweltministeriums zur Verfügung: https://umwelt.thueringen.de/schazie

Weideprämie statt Wolfstötung

„Weil es weiterhin keine bundesweite Prämie geben würde, sei die Unterstützung der Thüringer Schäferinnen und Schäfer umso wichtiger,“ wird Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) in einer Pressemeldung vom 18.01.2021 zitiert.

Die Thüringer Prämie in Höhe von 25 Euro pro Tier sei bei ihrer Einführung im Jahr 2019 in Deutschland einmalig gewesen. Inzwischen hätten auch Hessen, Sachsen und Bayern eine Schaf-Ziegen-Prämie nach Thüringer Vorbild eingeführt. Die Schaf-Ziegen-Prämie kann bis zum 31.03.2021 neu beantragt werden. Wer die Prämie bereits 2019 oder 2020 beantragt hat, muss bis zum 31.03.2021 lediglich einen Auszahlungsabruf einreichen.  Auch im vergangenen Jahr setzte sich Thüringen im Bundesrat mit einer Initiative für eine bundesweite Weidetierprämie von 30 Euro je Mutterschaf oder –ziege ein. Die Initiative fand im Bundesrat zwar eine Mehrheit, die Bundesregierung hat die Einführung einer Weidetierprämie für Schafe und Ziegen allerdings erneut abgelehnt. So wird es also auch im Jahr 2021 keine Weidetierprämie auf Bundesebene geben.

Die maximale Fördersumme für die einzelnen Schäferinnen und Schäfer ist aufgrund europarechtlicher Vorgaben auf 20.000 Euro innerhalb von 3 Jahren begrenzt (De-minimis-Beihilfe). Für das Antragsjahr 2021 sind Finanzmittel für die Thüringer Schaf- und Ziegenprämie im Landeshaushalt eingestellt.

Mehr Wolfsabschuss gleich weniger Weidetierschutz

Eine wissenschaftliche Theorie zu Wolfsabschüssen besagt, dass eher das Gegenteil von besserem Schutz für Weidetiere erreicht werden würde. Sie besagt, dass der Abschuss von Wölfen, vor allem von trächtigen Tieren oder Elterntieren, ganze Rudel destabilisieren oder sogar ganz auflösen könnte. Dies könne dann unter anderem eine Neuordnung der Territorien auslösen. Versprengte Einzeltiere und Wölfe, die ihr neues Territorium noch nicht kennen, würden dann auf Nutztierherden als Beute zurückgreifen. Schlichtweg deshalb, weil diese besser auffindbar und verletzlicher als wilde Beutetiere seien. Mehr Wolfsabschüsse führen zu mehr versprengten Einzeltieren und Gebietswechseln, wodurch die Risse an Nutztierherden steigen würden. Die Folge wären weitere Abschüsse von Wölfen – und der Kreislauf beginne von Neuem.

Schäfer Neumann hatte bereits vor Jahren in Brandenburg anhand seiner eigenen Tiere nachgewiesen, dass ortsansässige Wölfe Schafe sogar schützen können. Hätten die Wölfe einmal begriffen, dass sie an die Weidetiere nicht herankommen, würden sie mit Angriffen aufhören. Dadurch, dass Wölfe ihr Revier verteidigen würden, schützten sie Schafe auch vor Wolfsrudeln, die noch keine Erfahrung mit ausreichend geschützten Weidetieren gemacht hätten, so der Tenor des Schäfers, der sowohl mit wolfsabweisenden Zäunen als auch mit Herdenschutzhunden arbeitete.

Im vergangenen Jahr wurde bereits der Abschuss der Wölfin von einem Gericht untersagt.  Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/21/erster-teilerfolg-in-thueringen-gericht-untersagt-abschuss-der-mutterwoelfin-jagd-auf-welpen-geht-aber-weiter/

Die Hauptverhandlung wäre in der vergangenen Woche gewesen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatte diverse Anzeigen gegen die Umweltministerin gestellt und auch als einziger Verein heftig gegen den unserer Ansicht nach nicht rechtsmäßigen Abschuss der frei geborenen Wolfsmischlingswelpen aus den Jahren 2019 und 2018 protestiert.

Quellen: https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/gotha/wolf-ohrdruf-abschuss-keine-genehmigung-100.html

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/schaf-ziegen-praemie-wird-auch-2021-in-thueringen-ausgezahlt

https://www.infosperber.ch/umwelt/wolfsabschuss-zum-herdenschutz-kaum-wissenschaftliche-belege/?fbclid=IwAR3GBq5ucHe7VpmFk4ZwT4i30XZfzb2YDbRo5bSYfaz8CM7-3mYYWC_nOb4

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/19/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-stellt-anzeige-wegen-erneuter-toetung-so-genannter-hybriden-in-thueringen/

 

 

Erster Teilerfolg in Thüringen – Gericht untersagt Abschuss der Mutterwölfin, Jagd auf Welpen geht aber weiter

@ Brigitte Sommer – Beispielbild Wolfspaar: Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Das Verwaltungsgericht Gera hat gestern den Abschuss der Mutterwolfin Ohrdri vorläufig untersagt. Dies ist ein erster Teilerfolg.Weiterhin gefährdet sind jedoch die Mischlingswelpen, deren Abschuss nach wie vor beschlossene Sache zu sein scheint. Auch die anderen Verbände wie NABU und BUND hatten sich für deren Abschuss ausgesprochen, während Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige wegen der Abschüsse von nunmehr zwei der fünf Welpen erstattet hat. Weiterhin besteht auch die Gefahr, dass die Wölfin und ihr neuer Wolfspartner „versehentlich“ erschossen werden könnten, weil im Schießbefehl auf die Wolfsmischlinge aufgeführt ist, dass bis zum 30. April auch  auf „graue“ Tiere  geschossen werden dürfe. Die Mischlingswelpen sind schwarz. Ohrdri und ihr Partner grau.

Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Wölfe in FFH-Gebieten noch strenger geschützt

Das Verwaltungsgericht Gera habe gestern  einem Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Thüringen e.V. (NABU), stattgegeben und die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die angegriffene Entnahmegenehmigung wiederhergestellt,“ heißt es in einer Pressemitteilung. Damit dürfe die vom Freistaat Thüringen angeordnete sofortige Tötung („Entnahme“) einer in dem europäischen Schutzgebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ansässigen Wölfin (und ggf. eines weiteren Wolfes) zunächst nicht vollzogen werden.

Nach Auffassung der Kammer hätte das Landesamt bei seiner Entscheidung nicht nur die artenschutzrechtlichen Vorschriften ins Auge fassen müssen. Vielmehr hätte es vorrangig beachten müssen, dass die Wölfin zu einer Tierart gehört, die wesentlicher Bestandteil des europäischen Schutzgebietes „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ist und als solche durch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über den Gebietsschutz besonderen Schutz beanspruchen kann. Die Kammer habe entschieden, dass selbst wenn die Tötungsentscheidung der Wölfin als Maßnahme der unmittelbaren Gebietsverwaltung betrachtet werde, die Behörde nicht aufgeklärt und geprüft habe, ob diese im Hinblick auf den Gebietsschutz auch verhältnismäßig sei. Möglicherweise sind weniger einschneidende Maßnahmen möglich, die zu einen Ausgleich zwischen der Nutztierhaltung und der Existenz der Wölfe führen. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang die Prüfung des durch öffentliche Mittel geförderten Einsatzes höherer Zäune, des umfangreicheren Einsatzes von Schutzhunden und der Installation ortsfester Pferche angesprochen.

NABU für Erhaltung der Mutter, aber für Abschuss der Welpen

Im Klartext sagt das Gericht damit, dass Wölfe in FFH-Gebieten unter noch höherem Schutz stehen. Dieses Urteil könnte evtl. auch Auswirkungen auf Wolfsrüde Roddy haben, der in Niedersachsen auch in einem FFH-Gebiet lebt. In diesem Fall hat der Niedersächische Umweltminster Lies bislang über 1,2 Millionen Euro für eine erfolglose Jagd auf den Familienvater ausgegeben. Dem gegenüber stehe ein Schaden von etwas mehr als 500 Euro. Das Gericht hät es also für zumutbar, dass in Herdenschutzmaßnahmen intensiviert wird. Die Jagd auf die Thüringer Mischlingswelpen ist durch dieses Urteil leider noch immer im vollen Gange. Der NABU hatte zwar gegen den Abschuss der Mutterwölfin geklagt, doch den Abschuss der Welpen beführworte man aus artenschutzrechtlichen Gründen, heisst es.

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben Anzeige gegen alle ausführenden und entscheidenden Personen gestellt, die am Abschuss der Welpen beteiligt sind.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  zählt der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Diesem strengen Schutzstandard unterliegen auch Hybridwölfe,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehören Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe sind zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier darf damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, stellt kein Argument dar, weil sich zum Beispiel fünf, bzw. drei verbliebenen Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate beträgt in Deutschland  unter einem Prozent.

Gefahr, dass Wölfin oder ihr Partner „versehentlich“ abgeschossen wird, besteht wohl weiter

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020, heißt es in der Pressemitteilung des Umweltamtes. Damit solle sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Rechtliche Analyse und Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. http://www.djgt.de/system/files/320/original/Kurzposition_VG_Gera.pdf?fbclid=IwAR35sqbIpmwy8daB4zLOCv2gRlm_PleiB8Uv6F_qKheNW7OpePOyyaP8OUI

Hier der Link zur Presseinfo

http://www.vgge.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/7C7103088943E827C12585140061AEA6/$File/03-2020%20Presseerklärung%20Wolfentnahme.pdf?OpenElement

Faktencheck Zaunkontrolle in Hünxe (NRW): Heidschnucken völlig ungenügend geschützt

Kein Strom auf der oberen Litze auf der rechteen Seite, die an die Kuhweide grenzt. Für Hund oder Wolf schon mal gar nicht.
In Nordrhein-Westfalen haben die Weidetierhalter wieder einmal Wölfin Gloria im Visier. Nachdem am 23. Juli 2019 im Wolfsgebiet Schermbeck ein Riss von drei Schafen der Wölfin zugeordnet werden konnte und vor kurzem über einen Riss auf einer Weide in Gartrop-Bühl (Hünxe) am 4. August 2019 berichtet wurde, bei dem eine Heidschnucke getötet und eine verletzt wurde  (ob es tatsächlich ein Wolf war, konnte noch nicht bestätigt werden), wird es nicht mehr lange dauern, bis erneut Abschussforderungen kursieren. Wir von Wolfsschutz-Deutschland haben uns in Gartrop-Bühl umgeschaut, wie die Heidschnucken geschützt sind. Ergebnis: Völlig ungenügend!
Wölfin Gloria von Wesel streift gerne durch die Landschaft im Landkreis Wesel. Mittlerweile müssten die Schäfer und Bauern auch in Hünxe und Umgebung bemerkt haben, dass sie mehr für den Schutz ihrer Tiere tun müssten. Tun sie aber nicht. Auf der Weide von Familie G. in Gartrop-Bühl zeigte sich das wieder einmal deutlich. Wie die Hobbyschäfer gegenüber der NRZ mitteilten,  seien noch sieben Heidschnucken in ihrem Besitz.
Zum Straßenrand hin ist der Zaun mit Bewuchs überwuchert. Untergrabungsschutz Fehlanzeige.
Die Weide ist umzäunt von einem Wildzaun. Nach innen zur Weide hin sind drei Stromlitzen in verschiedener  Höhe angebracht. Insgesamt misst der Zaun eine Höhe von 1,07 Meter, der Abstand vom Boden zur mittleren Stromlitze beträgt ca. 49 cm. Die untere Litze war dabei kaum zu erreichen, da sie von Gräsern völlig überwuchert war.
Bei der Überprüfung der Oberlitze zur rechten Seite hin (angrenzende Kuhweide) konnten wir gar keinen Strom feststellen. Auch die mittlere Litze vorne an der Strassenseite war nur schwer zu erreichen, denn auch sie war sehr bewachsen. Die Litzen der Weide waren im Innenbereich teilweise ganz zugewachsen. Auch das metallene Tor war nicht am Stromkreislauf angeschlossen. Insgesamt hat unsere Recherche ergeben, dass diese Weide keinen adäquaten Wolfsschutz bietet. Es gibt zuviele Schwachstellen, ein Untergrabungsschutz fehlt völlig und relevante Teile des Weidezauns sind nicht bestromt. Wolf, oder Hund, haben  mehrere Möglichkeiten,  die vorhandenen Zäune zu überwinden.
Am linken Pfeiler an der Weide ist die untere Litze total überwuchert.
Bleibt immer wieder die Frage: Warum schützen die Weidetierhalter ihre Tier nicht ausreichend? Auch in Nordrhein-Westfalen werden in den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen schließlich  Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu hundert Prozent gefördert.
Überblick auf den linken Bereich der Weide.
Auch hier überwuchern Gräser und Pflanzen den Zaun. Die Stromführung ist so nicht gewährleistet.
Eine weitere Schwachstelle ist das Tor. Es ist nicht in den Stromkreislauf eingebunden.
Unser Messgerät zeigt es: Kein Strom auf dem Tor vorhanden.

NRW – Fazit der zweiten Bürgerversammlung in Hünxe: Gloria ist kein Problemwolf

Am 14.11.18 fand in der Gesamtschule in Hünxe um 19.00 Uhr die zweite Bürgerversammlung zum Thema „Wolfsgebiet Schermbeck“ statt. Fazit unseres Vereinsmitgliedes Ulrike de Heuvel: „Es wurden an diesem Abend wieder sämtliche klischeehaften Argumente aus der Schublade geholt, die Wolfsgegner so gerne verwenden! Auch Geschichten von menschenfressenden Wölfen wurden uns aufgetischt, und vor allem von überaus besorgten Damen dramatisch ins Szene gesetzt. Doch eines hat man trotz aller Panikmache nicht erreicht: die Wölfin vom Niederrhein wird nicht als Problemwolf deklariert, und eine Abschußgenehmigung, auf die viele vielleicht gehofft hatten, rückte somit (zum Glück) in weite Ferne.

Beispielfoto eines Europäischen Wolfs.

Zitat: Wolfsberater Dr. Kaiser: Sie (die Wölfin) hat erst einmal einen Zaun überwunden, der minimal geschützt war. Erst wenn sie mehrmals geschützte Zäune überwinden würde, könnte man von einem „Problemwolf“ sprechen. Anmerkung Wolfschutz Deutschland e. V.: Diesbezüglich gibt es in Deutschland keinen einzigen Problemwolf, sondern lediglich Problemzäune. Siehe auch Faktencheck und Hintergrund  am Ende des Textes. 

Geladen hatte der LANUV unter der Moderation des Präsidenten Dr. Thomas Delschen. Schätzungsweise 300 Teilnehmer, unter ihnen die meisten Weidetierhalter, nahmen an dieser Veranstaltung teil. Nach der allgemeinen Begrüßung wurde von Wolfssberater Dr. Matthias Kaiser zunächst einmal das neue Wolfsportal NRW auf der Seite des LANUV vorgestellt. Unter anderem gab es Erklärungen zum Wolfsgebiet, bei denen die naturräumlichen Grenzen (Rhein, Waldanteile, Autobahnen usw.) nochmal besonders herausgestellt wurden. In diesem, seit dem 01.10.18, ausgewiesenen Wolfsgebiet mit einer Größe von ca. neun h lägen sämtliche Nachweise der mit der Kennung GW954f versehenen Wölfin “ Gloria“ über Risse etc. vor.

Anschließend wurden die Eckpunkte der Fördermöglichkeiten vorgestellt, die in zwei verschiedene Bereiche unterteilt wird:

1. 100% bei Nutz- und Haustierrissen

2. 80% Zuwendungen für Präventivmaßnahmen, Neuanschaffungungen und Optimierung von Zäunen, z. B. Untergrabeschutz. Dieses umfaßt ebenso etwaige Tierarztkosten sowie Anschaffung und Ausbildung von HSH.

Hubert Kaiser, Vertreter des NRW – Umweltministeriums, Abteilungsleiter für Forst und Naturschutz, äußerte sich danach zum Thema Förderbestände und Prävention. Demnach soll ein Antrag an die EU gestellt werden, um die Förderrichtlinie zu erweitern. Transparenz und und Schnelligkeit der Informationen sei hier besonders im Focus. So sei geplant eine Art „push-e-mail-Dienst“ einzurichten, um dieses zu gewährleisten.

Die anschließende offene Fragerunde zeigte einmal mehr, daß die fast schon irrationale Angst einiger Anwesender sich nicht durch die Antworten der sichtlich bemühten Gasgeber beruhigen ließ. Viele verlangten dem LANUV eine Art „Zukunftsschau ab:

„Wie sieht es mit der Rudelbildung aus? Findet die Fähe einen Partner, evtl. sogar einen Hunderüden? Wie viele Rudel werden sich hier ausbreiten…“

Spekulationen in sämtlichen Dimensionen wurden laut, die einen wirklich zweifeln ließ, ob hier jemals überhaupt zugehört wurde.

Dr. Körner, Abteilungsleiterinnim Umweltschutz, versuchte viele dieser Fragen zu beantworten, ebenso Wolfssberater Dr. Kaiser. Dennoch gaben sich die meisten Weidetierhalter mit den Informationen höchst unzufrieden und warfen dem LANUV  mangelnde Vorbereitung und Einarbeitung in die Thematik vor. Dass zur Zeit Fragen bezüglich der in der Förderkulisse enthaltenen Tierarten noch durch eine Überprüfung im Ministerium zu klären seien, stieß auf weiteren Unmut.

Viele Zwischenrufe, die ganz klar von einer „Anti – Wolf – Stimmung geprägt waren („…Der muß hier weg!…) wurden laut.

Sehr schnell war abzusehen, daß es nur vordergründig um finanzielle Aufwandsentschädigungen ging, plötzlich drehte es sich um zusätzliche Arbeitsstunden, die so nicht zu leisten wären, um dann schließlich festzustellen, daß eigentlich niemand wirklich dazu bereit wäre „für einen einzelnen Wolf soviel Aufwand zu betreiben.“ Da wurde doch allen Ernstes gefragt, ob wir dem Wolf damit tatsächlich einen Gefallen tun, wenn wir ihn „hier reinlassen.“ An dieser Stelle konterte Dr. Delschen sehr geschickt, daß es sich um einen Lernprozess für alle handle, und niemand den Wolf reingelassen habe, wo er doch schon längst von alleine zurückgekehrt sei.

Simone L., Kleinkamelzüchterin, verteilte ein Pamphlet mit geradezu hanebüchenen Aussagen und jeder Menge falscher Fakten zum Wolf. Solche Pamphlete dienen nur dem Ziel den Menschen Angst zu machen. Aufklärung sieht anders aus.

Viele Besucher, die extra zur Veranstaltung gekommen waren um sich Informationen zu holen waren enttäuscht, da fast nur „besorgte“ Weidetierhalter den Abend beherrschten. Einige machten den Vorschlag, doch einmal eine gesonderte Veranstaltung anzubieten, für Menschen, die keine Hassparolen hören möchten, sondern wirklich Interesse am Wolf in NRW haben.

Ulrike de Heuvel – Wolfsteamleitung NRW bei Wolfsschutz Deutschland e. V.

 

Faktencheck und Zaunkontrolle im Gebiet Schermbeck/Bottrop

Screenshot aus der Wolfsnachweistabelle. Quelle: https://wolf.nrw/wolf/de/nachweise -Nur fünf Risse sind bis dato Gloria zuzuordnen. Auffällig ist, dass diese immer im gleichen Gebiet liegen. Bereits Anfang August hätte bei den Weidetierhaltern dort eine Reaktion erfolgen müssen. An mangelnder Information lag es nicht. Eine Mindestsicherung ist Ende September in dem Gebiet noch immer nicht vorhanden, wie weitere Vorfälle zeigen.

Geht es um Naturschutz in Nordrhein-Westfalen, muss man vor allem über Problempolitiker, Problemmedien und Problemjäger sprechen.  Der Jagdverband hat mit Unterstützung der CDU eine Revision des bisher geltenden Ökologischen Jagdgesetzes durchgesetzt. Den Wolf betrifft dieses zwar nicht, aber dafür lassen Rückschritte, wie das Auswildern von gezüchteten Fasanen zur Jagd, die grausame Verfolgung von Füchsen und Dachsen in ihren Bauen u.a. während der Jungenaufzucht, die Zulassung der Jagdhundeausbildung an der lebenden Ente, die Wiedereinführung von Totschlagfallen die „Arbeit“ einer starken Jägerlobby mehr als erahnen. 

Qualitätsmedien? Eine Aufruf eines Mitarbeiters des WDR suchte hauptsächlich Menschen, die sagen, Angst vor dem Wolf zu haben. Bei einer Veranstaltung in Schermbeck wurden Pro-Wolf-Stimmen anschließend wohl aus einem Beitrag herausgeschnitten, der in der Sendung Länderspiegel lief.

Seit Wochen wird in Nordrhein-Westfalen mobil gegen die Wölfin Gloria gemacht. Fast täglich erscheinen Zeitungsartikel, bei denen da die Beschreibung „tendenziös“ noch verniedlichend wirken würde. Ganz deutlich wirklich sich hier der Einfluss der Jägerschaft auch auf die Medien aus. Dazu kommt der Einfluss der Bauernverbände und von Weidetierhaltern, die bundesweit in einer „Wolfshasserszene“ vernetzt sind. In dieser Szene werden Hysterie und Lügen genauso verbreitet, wie Tipps zur Medienbeeinflussung und auch Tipps für Lügengeschichten machen die Runde. Wir haben mehrere solcher Veranstaltungen besucht. Aus  einer Veranstaltung einer Pferdehalterin Baden-Württemberg liegt uns entsprechendes Tonmaterial vor, dessen Lügengeschichten von amtlicher Seite dementiert worden sind.  So ist es auch nicht verwunderlich, dass eine Alpaka-Züchterin ein Schriftstück mit alternativen Fakten verteilt, das den Menschen Angst machen soll. 

Der Zaun um das Rotwildgehege ist teilweise Stückwerk. In Richtung der Gebäude beträgt die Höhe nur 1,50 Meter. Am Tag des Risses kein Strom vorhanden.

Wir haben am Ort, wo Wölfin Gloria mehrere Tiere aus einem Wildgehege gerissen haben soll, eine Weidezaunkontrolle gemacht. Der Fall kreiste mehre Wochen durch die Medien. Das Wild wurde sogar als Streicheltier bezeichnet. In Wirklichkeit sind die Tiere zum Schlachten bestimmt. Direkt neben dem Gehege findet sich ein Wildrestaurant. AmTag unserer Kontrolle ist der Zaun bereits durch einen Elektrozaun verstärkt gewesen, was vorher nicht der Fall war. Medien schrieben, dass der Zaun eine Höhe von zwei Metern aufweisen würde und rundum 100 % sicher gewesen wäre. Falsch: Der Zaun weist zum Gebäude hin nur 1,50 Meter auf und es war weder Untergrabschutz noch Strom vorhanden gewesen. 

Wir kommt dort Rinderpansen auf einen Luderplatz?

In nicht einmal drei Kilometern Entfernung haben wir im Wald in Glorias Revier so genannte Luderplätze entdeckt. Diese Plätze sind normalerweise legal. Jäger lassen dort Rest von Wildtieren verrotten, die sie zuvor geschossen haben. Doch gerade in Wolfsgebieten sind diese Plätze sehr umstritten. Neben anderen Beutegreifern können auch Wölfe durch die Rest angelockt werden. In diesem Fall könnte es sogar sein, dass der Wölfin Gloria sogar absichtlich der Weg Richtung Wildgehege „gezeigt“ werden sollte, denn auf dem Luderplatz lagen keine Innereien von Wildtieren, sondern ein Rinderpansen. 

Dies wäre nicht der erste Fall von absichtlicher Anfütterung um so genannte Problemwölfe zu kreieren, deren Abschuss dann gefordert wird.  

 

 

 

 

 

 

Nordrhein-Westfalen bestätigt offizielles Wolfsgebiet

Nordrhein-Westfalen weist gestern erstes „Wolfsgebiet“ am Niederrhein in einer Pressemitteitung aus

Ministerin Heinen-Esser: „Ab jetzt können Maßnahmen zum Herdenschutz in Teilen der Kreise Kleve, Wesel, Borken und Recklinghausen sowie der Städte Bottrop und Oberhausen gefördert werden.“

Mehrfache Sichtungen, Risse von Schafen und Losungen (Kot), vor allem aber genetische Nachweise legen nahe, dass ein Wolf im Bereich der Gemeinde Schermbeck im Kreis Wesel standorttreu geworden ist. Die Nachweise verdichten sich dabei auf eine junge Wölfin mit der Kennung GW954f, die ursprünglich aus einer Wolfsfamilie nahe dem niedersächsischen Schneverdingen stammt, schreibt das LANUV in einer Pressemitteilung.

Umweltministerin Heinen-Esser: „Auch der jüngste genetische Befund vom 30. August bestätigt wieder die Anwesenheit einer Wölfin mit der Kennung GW954f im Kreis Wesel. Obwohl rein formal noch nicht von einem standorttreuen Wolf gesprochen werden kann – das wäre erst nach sechs Monaten der Fall und diese Zeit ist jetzt noch nicht um – haben wir uns entschlossen, bereits ab heute ein Wolfsgebiet auszuweisen. Das Wolfsgebiet ist zugleich Förderkulisse. Denn hier können Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehege ab sofort Maßnahmen zum Herdenschutz, also zur Prävention gefördert bekommen. Das Präventionsgebiet ist bewusst sehr großzügig dimensioniert und umfasst mit rund 958 Quadratkilometern Teile der Kreise Kleve, Wesel, Borken und Recklinghausen sowie der Städte Bottrop und Oberhausen.“

Hilfe für Weidetierhalter

Das vom Landesumweltamt (LANUV) ermittelte Wolfsgebiet wird durch große Straßen wie Autobahnen und den Rhein begrenzt. Es enthält unter anderem große Teile des Naturparkes Hohe Mark mit Hünxer- und Dämmerwald. Damit umfasst es bewusst weit mehr Fläche, als ein einzelner Wolf benötigt. Das Ziel der großzügigen Abgrenzung ist, möglichst vielen Nutztierhaltern präventiven Herdenschutz zu ermöglichen. Die Förderung des präventiven Herdenschutzes entspricht dabei dem bundesweiten Standard, der auch in den Bundesländern angewandt wird, die bereits seit Jahren über Wolf-Vorkommen verfügen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die Bezirksregierung Münster.

Heinen-Esser: „Wir müssen vorerst damit rechnen, dass die Wölfin bleibt. Um alle Menschen vor Ort künftig zeitnah zu informieren, haben wir mit dem heutigen Tag im Internet unter www.wolf.nrw das öffentlich zugängliche Wolfsportal NRW freigeschaltet. Zudem unterstützt ab heute eine eigene Stelle in meinem Hause rund um das Thema Wolf.“ Das neue Wolfsportal NRW www.wolf.nrw wird vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LANUV) tagesaktuell gehalten. Dr. Thomas Delschen, Präsident des LANUV betonte: „Um alle Menschen in Nordrhein-Westfalen direkt über Wolfsnachweise auf dem Laufenden zu halten, informiert das neue, öffentliche Portal anhand interaktiver Karten, tabellarischer Auflistung aller Ereignisse und nicht zuletzt anhand informativer Texte über die Rückkehr des Wolfes nach Nordrhein-Westfalen – Dazu gehört insbesondere das Wolfsgebiet rund um die Gemeinde Schermbeck.“

Keine Gefahr für Menschen

Der Osten Deutschlands grenzt seit jeher an eine Region, in der der Wolf nie ausstarb. In der damaligen DDR wurden jedoch alle von Osten her einwandernden Wölfe geschossen, nach dem Zusammenbruch der DDR im Jahre 1989 änderte sich das. Entsprechend der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ist der Wolf heute nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt (§ 44 BNatSchG), damit genießt der Wolf den höchsten Schutz. 1995 wurde der erste Wolf, im Jahre 2000 das erste Rudel in Deutschland nachgewiesen. Seitdem wurde kein einziger Angriff auf Menschen belegt. 2009 erfolgte der erste Nachweis eines einzelnen, durchziehenden Wolfs in Nordrhein-Westfalen, auch hier gab es seit dem keine Gefahr für einen Menschen.

Schöne Nachricht für Wolfsfreunde: Junge Wölfin aus Niedersachsen gründet Revier in Rheinland-Pfalz

Höfken: „Es ist davon auszugehen, dass sich erstmals wieder ein Wolf in Rheinland-Pfalz dauerhaft niederlässt“

Erneuter Wolfsnachweis am ehemaligen Truppenübungsplatz Daaden / Junge Fähe aus einem niedersächsischen Rudel
Nachdem Mitte Mai anhand von Fotos ein Wolf am Truppenübungsplatz Daaden/Stegskopf bestätigt werden konnte, erfolgte nun ein erneuter Nachweis eines Wolfes auf der ehemalig militärisch genutzten Fläche im Landkreis Altenkirchen. Anhand von Kotproben aus dem August dieses Jahres konnte das Senckenberginstitut für Wildtiergenetik in Gelnhausen die Anwesenheit eines weiblichen Jungwolfes bestätigen. Der genetische Nachweis hat ergeben, dass der neu zugewanderte Wolf aus dem Rudel „Göhrde“ in Niedersachsen stammt. Dieses Rudel hat sich erst 2016 gegründet und zieht seit dem erfolgreich Junge groß. „Nach Einschätzungen der ‚Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf‘, kurz DBBW, handelt es sich wegen des zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs zwischen den Nachweisen aus Mai und August dieses Jahres um dasselbe Tier“, so Umweltministerin Ulrike Höfken heute in Mainz. „Eine dauerhafte Ansiedlung der Fähe am Truppenübungsplatz ist laut DBBW daher wahrscheinlich.“ Rein wissenschaftlich kann derzeit jedoch noch nicht von einer Territorialität gesprochen werden. Dies wäre erst der Fall, wenn die Anwesenheit des Tieres über sechs Monate genetisch nachgewiesen werden kann.

Truppenübungsplätze stellen hervorragende Lebensräume dar. Das zeigt sich bundesweit. „Die vorsorgliche Ausweisung des ‚Präventionsgebietes Westerwald‘ Ende Mai war daher richtig und vorausschauend“, sagte die Ministerin. Seitdem können Nutztierhalter von Schafen und Ziegen sowie landwirtschaftliche Wildhalter im Bereich des Präventionsgebietes Förderungen vom Land für Investitionen in Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe erhalten. „Im Präventionsgebiet kann die Erstattung von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten für wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde beantragt werden. Das gilt auch hier, am Truppenübungsplatz Daaden/Stegskopf“, betonte Höfken. Der Truppenübungsplatz heißt inzwischen „Naturerbefläche Stegskopf“ und gehört der „Deutschen Bundesstiftung Umwelt“.

Da der Wolf eine hochmobile Art ist, hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium im März 2018 ein gemeinsames Vorgehen zum Herdenschutz und Wolfsmanagement mit Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland beschlossen. Die Kooperationsvereinbarung umfasst die länderübergreifende Zusammenarbeit bei Fang und Besenderung von Wölfen, den Umgang mit bzw. die Tötung von auffälligen Tieren sowie einen regelmäßigen Informations-austausch.
Zum Hintergrund:

Bisher wurden in 15 Fällen Wölfe in Rheinland-Pfalz nachgewiesen, die wahrscheinlich auf sechs bis neun einzelne Wolfsindividuen zurückzuführen sind:

2012 (zwei Nachweise):

• Sichtung und Abschuss eines Wolfes im Westerwald

2015 (ein Nachweis):
• genetischer Nachweis an Rehriss im Wasgau
2016 (fünf Nachweise):
• genetischer Nachweis an gerissenen Damtieren bei Giershofen
• zwei genetische Nachweise an gerissenen Schafen bei Leubsdorf
• Sichtung mit Bildbeleg im Bereich Neuwied.
• genetischer Nachweis an gerissenem Reh bei Leubsdorf.

Es ist wahrscheinlich, dass die Risse von Schaf und Reh bei Leubsdorf und der Fotonachweis aufgrund der zeitlichen und räumlichen Nähe zueinander von ein und demselben Tier stammen.

2017 (ein Nachweis):
• Bildnachweis eines Wolfs bei Rheinbrohl/Neuwied
2018 (sechs Nachweise):
• genetischer Nachweis an gerissenen Damtieren bei Leutesdorf/Neuwied
• genetischer Nachweis an gerissenem Reh bei Leutesdorf/Neuwied
• genetischer Nachweis an Hirschkalb bei Reidenbruch/Neuwied
• zwei Sichtungen mit Bildbeleg am ehemaligen Truppenübungsplatz Daaden/Stegskopf
• genetischer Nachweis mittels Analyse von Kotproben am ehemaligen Truppenübungsplatz  Daaden/Stegskopf

Die Risse der Damtiere und des Rehs bei Leutesdorf sind auf die gleiche Wolfsfähe zurück zu führen. Die Nachweise am Truppenübungsplatz stammen mit großer Wahrscheinlichkeit alle von der jungen Wolfsfähe aus Göhrde.

Der im Jahr 2015 beschlossene Managementplan zum Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz sieht die Möglichkeit für Präventions- und Ausgleichsmaßnahmen vor. So werden Schäden an Nutztieren zu 100 Prozent von der Landesregierung übernommen, wenn der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann.

Für alle Fälle im Umgang mit Wölfen hat das Umweltministerium eine zentrale Hotline unter der Telefonnummer 06306/911199 eingerichtet.
Der Managementplan ist online abrufbar unter:https://mueef.rlp.de/fileadmin/news_import/Wolfmanagmentplan.pdf