Minister Lies genehmigt erneut Abschuss von Wölfen aus dem Rodewaldrudel – wir protestieren vehement und rufen zum legalen Widerstand auf!

Heute heisst es in einer Presseinformation auf der Seite des Niedersächsischen Umweltministeriums, dass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bereits am 17. Juli 2020 nach Maßgabe des Niedersächsischen Umweltministeriums die erneute Ausnahmegenehmigung zur Tötung des so genannten Rodewalder Rüden GW717m erteilt hätte. Erneut kommt damit der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies der Informationpflicht nicht nach, denn zwischen Schießgenehmigung und Information der Öffentlichkeit liegen sage und schreibe fünf Wochen. Jetzt soll sogar einfach in das Rudel hineingeschossen werden dürfen, bis angebliche Risse aufhören. Von der Verpflichtung der Weidetierhalter, ihre Tiere zu schützen, keine Rede. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert vehement. Weiterhin werden wir alle rechtlichen und legalen Mittel ausschöpfen, um diese Untat zu verhindern.

DNA an toten Pferden heisst noch lange nicht Verursacher Wolf

Notwendig wäre der erneute Schießbefehl angeblich, weil entgegen der günstigen Prognose im März 2020 weitere Rissvorfälle im Territorium des Rodewalder Rudels eingetreten wären. So sei am 24. Mai 2020 in Altenwahlingen (Landkreis Heidekreis) ein zwölf Monate altes Rind aus einer Herde mit sechs erwachsenen Tieren durch einen oder mehrere Wölfe getötet worden. Normalerweise gehört der Heidekreis nicht einmal zum Revier des Rodewalder Rudels. Der letzte Schadensfall hätte sich sich am 16. Juni 2020 im Landkreis Nienburg ereignet, bei dem angelblich Wölfe des Rodewalder Rudels zwei Pferde töteten und ein weiteres schwer verletzt haben sollten. In den von den Biss- und Fraßstellen genommenen Speichelproben wären jeweils DNA-Spuren mehrerer Tiere des Rudels nachgewiesen worden, von denen zumindest ein Tier männlich war. Das Rissbild würde aufgrund der daraus abzulesenden Jagdtechnik darauf schließen, dass der Leitrüde des Rudels beteiligt gewesen wäre. Wir berichteten über diesen Fall hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/06/30/niedersachsen-umweltminister-lies-spd-will-nach-dem-tod-von-zwei-pferden-erneut-jagd-auf-das-rodewaldrudel-machen/

Politiker mit problematischen Lobbyverbindungen

Minister Olaf Lies wird dazu in der Pressemitteilung wie folgt zitert: „Leider hat sich damit die ursprüngliche Befürchtung bestätigt: Der Rodewalder Rüde reißt nicht nur weiter Rinder und Pferde, sondern hat inzwischen diese problematischen Jagdtechniken an sein Rudel weitergegeben. Wenn zumutbarer Herdenschutz von Wölfen überwunden wird, muss rechtzeitig reagiert werden – im Interesse einer artgerechten Weidetierhaltung, aber auch um die Akzeptanz für Wölfe bei uns zu erhalten.“

Die Lobbypolitik ihres Umweltministers kostete die Niedersächsischen Steuerzahler bereits mehrere Millionen Euro. In unserer Reportage aus dem Februar stellten wir bereis die Frage, wer diesen Umweltminister bremsen kann. Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/27/anfrage-der-gruenen-deckt-auf-umweltminister-lies-spd-verrennt-sich-in-wolfsjagd-in-niedersachsen-dabei-geht-es-um-millionen/

Die oben aufgeführten Fälle stehen erneut in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden weiteren Kosten dieser erneuten Wolfsjagd.

Einfach Wolf abballern, egal welchen, egal von wem?

Weiteres Zitat aus der Pressemittelung: „Die aktuelle Genehmigung ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020. Zur Entnahme befugt sind geeignete Personen im gesetzlichen Sinne. Um die mit der Maßnahme betrauten Personen zu schützen, ist es geboten, weder deren Namen noch Details über den genauen Ablauf zu veröffentlichen. Für die Entnahme gelten die Bedingungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Solange das Individuum in der Landschaft nicht anhand besonderer, leicht erkennbarer äußerer Merkmale (etwa besondere Fellzeichnung) zu bestimmen ist, kann eine Identifizierung über die Nähe zu bisherigen Rissereignissen erfolgen. Nach jeder Entnahme eines Wolfes muss abgewartet werden, ob im Territorium des Rodewalder Rudels die Nutztierrisse aufhören bzw. soweit möglich mittels genetischer Untersuchung ermittelt werden, ob tatsächlich GW717m entnommen wurde. Ist dies nicht der Fall und treten weitere Übergriffe auf, kann sukzessive jeweils ein weiteres Mitglied des Rudels bis zum Ausbleiben der Schäden bzw. zum Abschuss von GW717m entnommen werden. Die Entnahme einer sichtbar laktierenden Fähe ist auszuschließen.“

Abschuss mit allen legalen und rechtlichen Mitteln verhindern!

Diese Herangehensweise ist einfach ungeheuerlich und so weder mit dem geänderten Bundesnaturschutzgesetz, wegen dem sogar ein Pilotverfahren gegen Deutschland läuft – https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/ – noch mit höherrangigem EU-Recht vereinbar. Auch bezweifeln wir sehr, dass Jäger und Polizisten sowie irgendwelche Privatpersonen wirklich Wölfe rechtssicher erschießen dürfen. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden Anzeige erstatten, sollten ein oder mehrere Wölfe aus dem Rodewaldrudel zu Tode kommen.

Wir rufen unsere Vereinsmitglieder und weitere Wolfsfreunde auf, wie bereits im vergangenen Jahr, alle Maßnahmen im legalen Rahmen zu ergreifen. Der Vorstand von Wolfsschutz Deutschland e. V. sichert neuen Mitgliedern aus dem LK Nieburg sowie angrenzenen Kreis zu, inkognito zu bleiben. Wir rufen die anderen,  klagebefugten Verbände, dazu auf, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen.

 

Pressemittelung des Umweltministeriums: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/rodewalder-ruede-191768.html

Hier die aktuelle Rissliste für Niedersachsen

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Niedersachsen: Umweltminister Lies (SPD) will nach dem Tod von zwei Pferden erneut Jagd auf das Rodewaldrudel machen

Beispielbild © Brigitte Sommer

Wolfsschutz Deutschland e. V. appeliert an Herrn Lies, nicht die gleichen Fehler wie im vergangenen Jahr zu begehen und sich in Jagdfantasien zu verrennen, sondern endlich damit zu beginnen, Herdenschutz zum Thema im Landkreis Nienburg zu machen. Anfang vergangener Woche wären im Landkreis Nienburg zwei Hannoveraner Pferde gerissen worden, die mit acht weiteren Tieren auf einer Weide gestanden hätten, schreibt das Niedersächsische Umweltministerium gestern in einer Pressemitteilung. Ein weiteres Pferd sei verletzt worden und es wäre unklar, ob es eingeschläfert werden müsste.  Nach Auswertung einer DNA-Analyse stünde nun für das Ministerium fest, dass das  Rodewalder Rudel hat seine Jagd auf große Huftiere „wieder“  aufgenommen hätte. In allen Speichelproben wären je mindestens zwei Individuen des Rudels nachweisbargewesen. Ein direkter Nachweis einzelner Individuen, wie zum Beispiel des Rodewalder Rüden (GW717m), wäre dagegen nicht möglich gewesen. Für  den Vaterwolf Roddy (GW717m) galt bis Ende März dieses Jahres eine Schießgenehmigung, die die Steuerzahler teuer zu stehen kommen wird. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/27/anfrage-der-gruenen-deckt-auf-umweltminister-lies-spd-verrennt-sich-in-wolfsjagd-in-niedersachsen-dabei-geht-es-um-millionen/

Will Lies erneut Wölfe töten, koste es was es wolle?

Doch den Niedersächsischen Umweltminister lechzt es wohl erneut nach der Jagd auf Wölfe des Rodewalder Rudels. Vor künftigen Kosten für die Steuerzahler scheint er dabei nicht zurück zu scheuen: In der Pressemitteilung wird er folgendermaßen zitiert: „Dennoch ist nun eingetreten, was wir immer befürchtet haben: Der Rodewalder Rüde hat sein problematisches Jagdverhalten nicht eingestellt, sondern übt offenkundig seine Techniken zur Tötung großer Huftiere mit seinen Nachkommen weiter ein“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies. „Nicht zuletzt durch die vielfältigen Behinderungen der Entnahme durch falsch verstandene Wolfsfreunde im letzten Jahr konnte der Problemwolf nicht getötet werden Lage, Rissbild und daraus abgeleitet die angewandte Jagdtechnik beim letzten Vorfall sind mit den bisherigen Rissaktivitäten von GW717m identisch.“  Fakt ist allerdings, dass Roddy (GW717m) nur ein Bruchteil der vorgeworfenen Risse wirklich nachgewiesen worden war.

Keine erwachsenen Pferde sondern Jährlinge

Nun muss man schon den Wert von zwei Jährlingen, nicht etwa erwachsenen Pferden, mit dem Aufwand und den Kosten, die erneut entstünden, gegenrechnen. Das Ergebnis dürfte ähnlich niedrig wie im vergangen Jahr sein, wo ein Betrag von deutlich unter 5.00o Euro zustande kam. Außerdem müssten Interessen des Naturschutzes über denen von Pferdehaltung als Hobby oder Erwerb stehen. Dass Lies nicht einfach darauf losschießen lassen darf, hat gestern bereits das Oberverwaltungsgericht Lüneburg klargestellt, in dem es eine Abschussverfügung auf mehrere Wölfe im Landkreis Celle und Gifhorn für unzulässig erklärte. Ohne genaues Wissen darum, welcher Wolf, wenn es denn überhaut tatsächlich ein Wolf gewesen ist, machen sich Häscher und Entscheider strafbar, die einfach auf Verdacht dort im LK Nienburg Wölfe erschießen.  Da es sich bei dem Rodewalder Rudel um eine genetisch ähnliche Fortpflanzungsgemeinschaft handele, hätten keine spezifischen Individuen nachgewiesen werden können. Es wäre lediglich klar, dass in allen Proben zumindest ein Tier auch männlich gewesen wäre. Die Frage, ob zudem noch weibliche DNA vorhanden ist, lässt sich nicht sicher beantworten. Lies:„Wir werden jetzt schnellstmöglich prüfen, ob und wie viele Ausnahmegenehmigungen zu erteilen sind, um Tiere aus dem Rudel zu töten. Klar ist: Die Wölfe wissen nicht, welche Beutetiere erlaubt sind. Aber wir würden der Akzeptanz für den Wolf keinen Gefallen tun, wenn wir dulden, dass Wölfe solches Jagdverhalten weitervererben.“

Amerikanische Studien nach Deutschland übertragbar?

Als Erklärung dafür, dass Wölfe auch größere Tiere töten würden, nehmen Wolfsgegner und leider sogar einige angebliche Wolfsfreunde eine Studie in der u. a. der amerikanischen Wolfsexperten Mech mitgewirkt hatte, (Wolves on the Hunt, 2015, L. Dave Mech, Douglas W. Smith, Daniel R. MacNulty), zum Anlass, dieser Erklärung zu  folgen. Hier widersprechen wir von Wolfsschutz Deutschland e. V.  entschieden. Fakt ist es, dass in den USA zwar Wölfe tatsächlich Großgrasfresser, wie Bisons jagen und auch töten, allerdings sind die Bedingungen in den USA völlig anders als bei uns in Deutschland. In den USA müssen die Wölfe große Rudel bilden um Bisons zu bezwingen. Hier in Deutschland leben die Wölfe in kleinen Familienverbänden, aus denen die Welpen spätestens im Alter von zwei Jahren abwandern, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Hier jagen hauptsächlich Vater und Mutter zusammen und evtl. mit Jungwölfen aus dem Vorjahr zusammen. In dieser Konstellation gehen Wölfe ein zu großes Risiko ein, wenn sie Großgrasfresser angreifen. Allerdings merken Wölfe natürlich, wenn Kleinpferde, Fohlen, Jährlinge oder Miniponys nicht fit sind, und nutzen ihre Gelegenheit. Tatsächlich ist in Deutschland noch kein gesundes Großpferd Opfer von einem Wolf geworden. Es ist also nicht davon auszugehen, dass Großpferde automatisch hier im Beuteschema unserer Wölfe sind, auch wenn Wolfsgegner immer wieder versuchen, Pferdehalter durch solche Behauptungen in Panik zu versetzen.  Wir geben Umweltminister Lies allerdings dahingehend Recht, dass Wölfe nicht wissen können, was erlaubt ist. Deshalb ist es ja auch gerade eine Aufgabe des Umweltministeriums solche Tiere zu schützen, die Beutetiere von Wölfen werden können. Hier müssten endlich Herdenschutzmaßnahmen und Entschädigungen greifen, statt immer wieder nach dem Abschuss von Wölfen zu lechzen.

Gleich ganze Rudel auslöschen?

„Vor Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes musste eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme auf einen individualisierten Wolf beschränkt werden, jetzt können auch mehrere Tiere eines Rudels getötet werden – nacheinander und bis zum Ausbleiben von Schäden für die Weidetierhaltung,“ wird UM Lies weiter zitiert. Dabei vergisst er aber, dass der Europäische Gerichtshof ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet hat, da Zweifel bestehen, ob sich die Änderung des Bundesnaturschutzgesetztes mit EU-Recht vereinbaren lässt.

Auch Weidetierhalter tragen Verantwortung

Die Halter der beiden Jährlinge hätten doch eigentlich aus einem Vorfall vom vergangenen Jahr lernen müssen, wo es auch auf einer abgelegenen Weide im Gebiet zu einem Fohlenriss kam. Wir vermuten eher, dass die Tierhalter so gut wie nie nach ihren Tieren schauen. Schon vor zwei Jahren haben wir eine Statistik zum Rosenthaler Rudel, hier der Link dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/11/22/liegt-es-am-mangelnden-willen-der-hobbytierhalter-wir-haben-uns-die-rissstatistik-des-rosenthaler-rudels-mal-genauer-angesehen/?fbclid=IwAR2HxrT2iGKCqx_MK60DYr6e5ypin8E_cNWgvqvhWERA1kuk6ZC6GoUs9CQ (die auch auf andere Rudel übertragbar ist) gebracht, die aussagte, dass die Rissgefahr zum Sommer mit Höhepunkt Ende August steigt, da die Welpen immer mehr Fleisch benötigen und ein größeres Rudel bis zur Abwanderung mehr Nahrung benötigt. Im Herbst flacht sich die Kurve wieder ab. Bauern und Pferdehalter hätten hier längst mit mehr Sicherungsmaßnahmen in dieser Zeit reagieren können. Wir kennen die Weide sehr gut dort. Die Pferde sind auf einer eisamen Waldweide untergebracht gewesen, in deren Nähe auch im vergangen Jahr Kälber gerissen worden sind. Die Zäune sind genauso ungenügend wie die bei den Kälbern, und sie bestehen nur aus einer Litze, bzw. sogar nur Stacheldraht. Hier in diesem Bericht vom NDR gibt es Fotos der beiden Jährlinge zu sehen: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/niedersachsen_1800/Wolfsrudel-greift-Pferde-im-Landkreis-Nienburg-an,ndsmag37214.html?fbclid=IwAR0GIJhL8qJak5wKzej1-acKGBHdOT557t3Fn3hNADLn-9CYJ1Oj49xhvw4

Dünne Beweislage

Auf einen kurzen Blick sind keine Kehlbisse zu sehen sondern lediglich Fraßspuren an einem Tier. Könnte die Wolfs-DNA könnte also auch durch Anfressen nach dem Tod der Tiere in die Wunden gelangt sein? Jährlich gibt es hunderte Fälle in Deutschland in denen Pferderipper Tiere töten, quälen und schwer verletzen, was allerdings unverständlicherweise kaum in der Presse thematisiert wird. Auf der Online-Plattform Tiktok gibt es sogar einen neuen Trend, Kühe und Pferde absichtlich zu erschrecken und Videos davon ins Netz zu stellen.

Wolfsschutz Deutschland e. V. braucht Unterstützung

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert mit aller Entschiedenheit gegen erneute Abschussgenehmigungen auf Wölfe des Rodewaldrudels und fordert den Umweltminister auf, sich endlich zu besinnen und sich auf seine Aufgaben als Umweltminister zu konzentrieren. Wir erinnern: seine Regierungsaufgabe wurde ihm im Sinne von allen Wählern übertragen. Er hat die Verantwortung, auch im Sinne von allen Bürgern zu handeln und nicht rein nach Jäger- und Bauerninteressen, wie wohl oft in der Vergangenheit. Wir freuen uns über Mitgliederverstärkung aus den Bereichen Nienburg, Uelzen und Celle. Ebenso freuen wir uns über Teilnehmer an Müllsammelaktionen und Waldspaziergängen. Ebenso kündigen wir wieder vermehrt Zaunkontrollen an.  Wir freuen uns über neue Mitglieder und auch Spenden.

Hier die Pressemeldung des Umweltministeriums: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/dna-test-bestatigt-rodewalder-rudel-hat-erneut-pferde-gerissen-189935.html

Faktencheck: Warum Niedersachsens abgeblasene Jagd auf Wolf Roddy dennoch kein Grund zur puren Freude ist

Heute Früh vermeldete der NDR, dass der Niedersächsische Umweltminister seine Sinnlosjagd auf den Rodenwalder Wolfsrüden abgeblasen hätte. Dabei hätte Umweltminister Lies eingeräumt, keinen Erfolg gehabt zu haben. Solange das Tier nicht durch erneute Risse auffallen würden, wolle man den Rüden nun in Ruhe lassen.

Keine Entwarung

Ein Sieg, der keiner ist finden wir. Warum? Weil Lies sich in der nachjustitierten Pressemitteilung auf der Webseite des Umweltministeriums auf folgenden Sachverhalt beruft. Zitat: „Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetz gibt es künftig mehr Handlungsspielraum: „Wo Wölfe einen ausreichenden Schutz überwinden, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Beim Abschuss ist jetzt aber keine Individualisierung mehr notwendig. Wenn ein Wolf geschossen wird, wartet man ab, ob die Nutztierrisse nachlassen. Das Risiko der Strafbarkeit für Jäger, die das Land oder die Landkreise bei dieser Aufgabe unterstützen, fällt damit endlich weg. Denn es muss nicht mehr der krampfhafte Versuch unternommen werden, von mehreren Wölfen auf Anhieb den zu entnehmen, der durch DNA Analyse nachgewiesen werden konnte.“

Lies will wohl auf jeden Fall weiter Politik für die Lobby machen

Lies bezieht sich auf die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf), die unlängst vom Bundespräsidenten unterschrieben worden, und in Kraft getreten ist. Demnach kann tatsächlich nahezu willkürlich in Wolfsrudel hineingeschossen und ganzen Familien könnte der Garaus gemacht werden. Was Lies bislang unter ausreichendem Schutz verstanden hat, hatte sich ja während der 14 Monate andauernden Sinnlosjagd deutlich gezeigt. Was der Umweltminister nicht anmerkt, ist die Tatsache, dass genau diese Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes gegen höher zu bewertendes EU-Recht verstößt. Künftig werden also immer mehr Gerichte mit dem Einhalten von Gesetzen konfrontiert werden müssen. Doch hierzu braucht es nicht nur Richter sondern auch Kläger. Nach unseren Infos liegen bereits weitere Anträge zur Erschießung von Wölfen in Niedersachsen vor.

Dennoch ein Erfolg

Unsere Aktiven sind nach wie vor vor Ort. Die Einstellung der Sinnlosjagd ist auch deren großem Einsatz, unseren zahlreichen Zaunkonrollen und unserer steten Öffentlichkeitsarbeit zu verdanken.

Hier die Pressemittelung des Umweltministeriums Niedersachsen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/ausnahmegenehmigung-fur-rodewalder-wolfsruden-lauft-aus-187085.html?fbclid=IwAR0bAOsoZagzK0TZ3U2eNrQEe6-8gby4VeTM-pCbgdncw6mD_DKvdaXOQ8c

Naturschutz-, Tierschutz- und Müllfrevel in Niedersachsen – doch Umweltminister Lies (SPD) will wohl weiter nur Wolf Roddy an den Kragen

Dieses Tier konnte sich nur noch auf Knien fortbewegen und war nicht mehr in der Lage aufzustehen. Links am Bildrand befindet sich sogar ein vollständiges Skelett.

Wie lange kann sich der Niedersächsische Umweltminister Lies noch im Amt halten? Der Niedersächsische SPD-Politiker beharrt nach wie vor darauf, dem Wolf Roddy weiter nach dem Leben zu trachten. Nun will er sogar die Jäger einbeziehen und eine lobbyfreundliche Wolfsverordnung kreieren. Die Kosten für diese sinnlose Jagd dürften sich mittlerweile auf zirka 200.000 Euro summieren. Ein Nachsehen haben die Weidetierhalter, denn nicht mal ein dutzend Anträge auf Zäune sollen bearbeitet worden sein. Geht das Geld für die Weidetierhalter nun weiter für die Jagd auf Roddy drauf? Eine neue kleine Anfrage der Niedersächsischen Grünen dürfte hier weiter Öl ins Feuer gießen, denn Lies könnte sogar einen Wolfsjäger aus Südeuropa für 50.000 Euro engagiert haben.

Im Nachbarkreis Lüneburger Heide haben wir Missstände in einer Heidschnuckenherde des Schäfers K. entdeckt. Das Veterinäramt Celle ist informiert. Weiterhin haben wir bei unseren Müllsammelaktionen Müllfrevel in einem Ausmaß entdeckt, den wir nicht beseitigen konnten. Obwohl die Behörden informiert wurden, liegt der Müll weiterhin im Rodewald und Krähe. Lesen Sie hier unseren neuen Faktencheck für Niedersachsen:

Tierqual in der Lüneburger Heide?

Wir sind hier von der Haltung dieser Tiere auf dem Heidschnuckenhof äußerst betroffen – insbesondere, weil der Halter auf seiner Website damit wirbt, die Tiere „tagein und tagaus“ zu hüten. Die Tiere konnten wir  – am Donnerstag, 02.01.2019, über die Oberoher Heide im hinteren Teil des Anwesens beobachten. Die Heidschnucken und Ziegen sind sich wohl eher selbst überlassen und sterben von alleine und stehen später dem Wolf, wildernden Hunden und anderen Raubtieren zum „Selbstbedienen“ zur Verfügung – da sie völlig ungeschützt in ihrer unzureichend gesicherten Koppel stehen. Auf den Fotos sind die tatsächlichen körperlichen Beschwerden der Ziegen und Heidschnucken nicht im tatsächlich vorhandenen Ausmaß erkennbar. Die knieende Ziege konnte sich auch nur noch auf den Knien der Vorderläufe fortbewegen, von diesem Phänomen war nicht nur die Ziege, sondern  auch eine Heidschnucke betroffen. Mindestens vier Tiere lahmten und liefen nur auf drei Beinen. Skelette und Skelettteile und verteilte Schafswolle sind gut auf den Fotos erkennbar. Ebenso sieht man im hinteren Bereich den niedergedrückten Zaun. Ebenso ist zur Heide hin erkennbar, dass die Herde nur durch ein defektes Holzlattentor geschützt ist, welches hervorragend von Wolf und Co überwunden werden kann. Am Montag, den 06.01.2020,hat unser Mitglied bereits das zuständige Veterinäramt Celle über die Missstände informiert.

Besonders pikant: Der Halter Carl Wilhelm K.,Vorsitzender des Verband Lüneburger Heidschnuckenzüchter e.V., musste 2017 bereits zweimal einen Wolf mit lautem Geschrei und Stock vertreiben, da er sich ein Lamm während des Hütens gegriffen hatte. Am Hof waren in 2017 am helllichten Tag mehrere Böcke gerissen worden, schreibt das Magazin für Schafzucht.  Am 11.08.18 konnte er es angeblich nicht verhindern, dass ein Wolf sich ein Lamm packt und damit verschwindet. Kuhlmann ist über diese Entwicklung sehr in Sorge. https://www.schafzucht-online.de/Wolfsangriff-erreicht-neue-Dimension,QUlEPTU4ODUxMTQmTUlEPTQ4MA.html?fbclid=IwAR1W_ThV66Bc2EaOOTKKOrYx6ZVfIr8A9vtxEoqdXk8OdtzGSeJU0kyuDjo

Wie sehr sich dieser Halter um seine Tiere sorgt, ist hier zu sehen

Diese Weide ist mit Skelett- und Knochenteilen übersät.
Zwischen den Schnucken liegen überall Knochenteile herum.
Zwischen den Schnucken liegen überall Knochenteile herum.
Bei dem zweiten Tier von rechts ist eine offene Wunde am Bein zu sehen.
Überall sind Knochenteile verstreut.Der Zaun im Hintergrund verdient seinen Namen nicht.

 

Müllfrevel im Rodewald und in der Krähe

Auf unserer Patrouille im Waldgebiet Krähe, Lichtenmoor, Steimbke sowie im Rodewald treffen wir immer wieder auf Müllfrevel.
Da uns diese Mengen doch zu groß waren, oder auch mit Babykot verschmiert sind, haben wir hier keine Mitnahme und Entsorgung durchgeführt.
Kleineren Kunststoffmüll nehmen wir gelegentlich auch mit für unsere Wertstofftonne, wenn es nicht zuviel ist. Obwohl die Behörden informiert worden sind, liegt der Müll noch immer herum.

 

Neue kleine Anfrage der Grünen erzeugt noch mehr Druck auf den Minister

Einstieg der kleinen Anfrage der GRÜNEN. Zitat: War ein „südeuropäischer Trapper“ (Welt vom 15.12.2019) der Dienstleister für den erfolglosen Fang des Rodewalder Wolfes? – Welche Schäden an wehrhaften Rindern hat der Rüde tatsächlich verursacht? Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Imke Byl und Helge Limburg (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 07.01.2020

Am 23.01.2019 erließ der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erstmalig eine Ausnahmegenehmigung für die letale Entnahme (Tötung) des „Rodewalder Wolfes“ (GW 717m). Die Ausnahmegenehmigung wird mit zwei Rissen an „zum Selbstschutz fähigen Rindern“ (NTS 678, 811) begründet. Zudem werden zwei weitere Rinderrisse herangezogen, die dem Rodewalder Rüden nicht eindeutig zugeordnet werden konnten (NTS 776 und 788). Die Ausnahmegenehmigung geht davon aus, dass der Wolfsrüde auch in Zukunft zum Selbstschutz angeblich befähigte Rinderherden angreifen und seine Angriffe ausweiten wird. Für die vier o. g. Fälle wurde eine Schadenssumme von 3 500 Euro ermittelt, die zwischen April und Oktober 2018 entstand. Zur Begründung des Abschusses zieht das Umweltministerium die folgende Schadensprognose heran: „Die Schäden an – innerhalb des Rodewald-Territoriums verbreitet zumindest zeitweise auf Weiden gehaltenen – zum Selbstschutz befähigten Rinderherden werden damit angesichts der mehrjährigen natürlichen (nicht der durch illegale oder zufällige Tötung verkürzten!) Lebenserwartung des Wolfsrüden Individuum GW717m im Vergleich zu den zwischen April und Oktober 2018 eingetretenen voraussehbar erheblich zunehmen.“ Risse an anderen Tieren als an zum Selbstschutz fähigen Rindern waren nicht Grundlage der Ausnahmegenehmigung und auch nicht Grundlage der Verlängerungsbescheide. Die Ausnahmegenehmigung wurde seither monatlich verlängert, zuletzt mit Bescheid vom 27.12.2019. Sämtliche Verlängerungsbescheide sind damit begründet, dass sich am Sachverhalt der Entscheidung vom 23.01.2019 nichts geändert habe. Das Umweltministerium hat bislang nicht belegt, ob und inwiefern der Rodewalder Rüde nachweislich weitere Angriffe auf ausreichend geschützte Rinder unternommen hat. Aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage von Abgeordneten der Grünen (Drs. 18/3968) ergibt sich, dass es in der Zeit vom 24.01.2019 bis 01.06.2019 zu insgesamt vier Rissen an Rindern kam, in zwei der Fälle bestand nach Angaben des MU ein Grundschutz durch Herdenverband. Die genetischen Nachweise befanden sich zum Zeitpunkt der Antwort noch in der Bearbeitung. Die Welt berichtete am 15. Dezember 2019: „Auch deshalb hat Niedersachsens Landesregierung nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung einen erfahrenen Wolfsjäger aus Südeuropa mit der ‚Entnahme‘ des Rodewalder Rüden beauftragt. Um sicherzugehen, dass der hinzugezogene Trapper den richtigen Wolf vor die Flinte bekommt, sollte das Tier zunächst mithilfe von Schlingfallen festgesetzt, einem DNA-Schnelltest unterzogen und erst dann in die ewigen Jagdgründe befördert werden. Das Problem: GW717m machte überhaupt keine Anstalten, sich an den Orten, an denen der erfahrene, aber eben auch ortsfremde Wolfsjäger seine Fallen aufstelle, blicken oder gar fangen zu lassen. Stattdessen attackierte er andernorts erneut Nutztiere. Der Trapper zog samt seiner Schlingfallen und einem leicht lädierten Ruf schließlich unverrichteter Dinge wieder ab, nicht ohne dem Land Niedersachsen eine Rechnung über rund 50 000 Euro für seinen Einsatz zu hinterlassen.“

Hier der Link zur kleinen Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Imke Byl und Helge Limburg

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Weitere Quellen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/genehmigung-zur-totung-des-wolfsruden-gw717m-wird-nochmals-erneuert-183836.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Rodewalder-Wolf-Lies-hofft-auf-oertliche-Jaeger,wolf4220.html

Niedersachsen: Umweltminister Lies (SPD) verlängert Schießbefehl auf Wolf Roddy und holt Jäger mit ins Boot – Wolfsschutz Deutschland e. V. droht mit Anzeige

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) verlängerte jetzt nicht nur erneut den Schießbefehl auf Wolf Roddy, sondern er will gleich auch noch die Jäger mit ins Boot holen.  Künftig will Lies sogar Wölfe nach Quote abschießen und er will dazu eine eigene Wolfsverordnung kreieren. Dies würde gegen EU-Recht sowie Tierschutzrecht verstoßen, finden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. und wir werden Anzeige gegen Minister und Jäger erstatten, sollten Roddy oder andere Wölfe erschossen werden.

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) bat am 28. November auf der Jahresversammlung des Zentralverbands der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden (ZJEN) in Bad Fallingbostel die Jäger in Niedersachsen um Mithilfe beim Thema Wolf, steht in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums.  Zitat aus der PM:  „Wir müssen gemeinsam an einer Lösung arbeiten, die auch eine ausreichende rechtliche Absicherung für die Jäger garantiert“, sucht Lies den Schulterschluss mit den Jägern. Wenn die rechtliche Grundlage für die Entnahme eines Wolfs gegeben ist, dann geht dies nach Ansicht von Lies nicht ohne Unterstützung der Jäger. „Ich bin froh, dass wir den Dialog dazu konsequent führten“, so der Umweltminister, der zugleich auf den gesetzlich „sehr engen Rahmen“ beim Thema Wolfsentnahme hinwies.

Das halten wohl die Wölfe von dem Vorhaben des Niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies. ©Brigitte Sommer

Strafanzeige gegen Lies und Jäger

Anscheindend möchte Lies diesen engen gesetzlichen Rahmen so schnell wie möglich aushebeln. Mit „rechtlicher Grundlage“ spielt Lies wohl auch die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) an, die von seiner Amtskollegin, Bundesumweltministerin Schulze entworfen worden war und für die demnächst im den Bundestag abgestimmt werden soll. Hier unsere Stellungnahme dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/02/stellungnahme-an-den-umweltausschuss-zum-gesetzentwurf-der-bundesregierung-zur-aenderung-des-45-abs-7-bnschg-lex-wolf/

Am Montag, den 09.12.19,  findet eine öffentliche Anhöhrung zur „Lex Wolf“ in Berlin statt.  Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) gerät indes selbst unter Druck, denn in einer Rüge kreidet ihr der Bundesrechnungshof an, hunderte Millionen Euro für Berater ausgegeben zu haben. Mit diesem Geld hätte man sämlichen Weidetierhaltern in ganz Deutschland wolfsabweisende Zäune bezahlen können.

Tatsächlich läuft noch immer eine Klage eines Naturschutzvereins gegen die Abschussgenehmigung des Rodewalder Rüden. Obwohl es hier wohl noch kein abschließendes Urteil gibt, lässt Lies weiter Jagd auf Wolf Roddy machen. Sollten hier Jäger tatsächlich mit an der Jagd beteiligt werden und der Wolfsrüde oder ein anderer Wolf erschossen werden, erstatten wir von Wolfsschutz Deuschland e. V. Strafanzeige, sowohl gegen die ausführende Person, als auch gegen Umweltminister Lies.

Weiter heisst es in der Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums, dass mit der Förderung  ja schon die Beschaffung von wolfsabweisenden Zäunen – zum Beispiel bei Schafen – ermöglicht werde. Aber man könne nicht überall in Niedersachsen entsprechende Zäune aufstellen. Gerade an den Deichen sei schon aus technischen Gründen ein solcher Schutz nicht möglich. Und im Gegensatz dazu könne sich eine Rinderherde „zum Teil selbst schützen“, so Lies.

Wie bitte? Selbstverständlich ist eine Weidetierhaltung hinter wolfsabweisenden Zäunen auch an und auf Deichen möglich.

Es genügt einfach lesen zu können, um hier zu sehen, welche Möglichkeit es gibt, Zäune auch an Wasserflächen und Deichen einzubauen.

Umweltminister Lies scheint auch in Bezug auf Rinderhaltung leider völlig faktenresistent oder lobbygesteuert zu sein. Unsere heutigen, hochgezüchteten Rinderrassen haben es verlernt, ihre Kälber zu verteidigen. Erschwerend kommt hier noch hinzu, dass die meisten Kühe auch noch enthornt werden. Wölfe sind Opportunisten. Sie können sehr schnell einschätzen, ob ein Kalb fit ist oder nicht. Wie soll ein Wolf wissen, dass Schaf „erlaubt“ ist und Rind nicht? Zumal das Umweltministerium ja bereits selber Zäune für Rinder in die Förderkulisse mit Billigkeitsleistungen mit hineingenommen hatte. Wolfsexpertin Dr. Marion Ebel bestätigt diese Fakten auch noch einmal in einem Interview in der Sendung „Hallo Hessen“ – ab Minute 10 zu hören und zu sehen: https://www.hr-fernsehen.de/sendungen-a-z/hallo-hessen/sendungen/hallo-hessen–woelfe-in-hessen,sendung-75300.html

Weidetierhaltung vor Naturschutz

Wichtig sei, dass jetzt zügig die Gesetzesnovelle des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt werde, die „Lex Wolf“, um einen rechtsicheren Rahmen für die notwendigen Ausnahmegenehmigungen für eine Entnahme zu erhalten – von einzelnen, auffälligen Tieren, heisst es weiter in der Pressemitteilung. Zitat: „Im Konflikt zwischen Weidetierhaltung und Wolf müssen wir am Ende immer die Zukunft der Weidetierhaltung in Niedersachsen sichern“, so Lies. „Auf dieser Basis werden wir vorgehen. Klar ist aber auch, der hohe Schutzstatus des Wolfs grenzt den rechtlichen Rahmen ein.“

Lobby für Jäger – Lies will Wölfe nach Quote schießen

Das Ziel müsse lauten: Über eine Ausnahmegenehmigung oder mit einer Quote wie in Frankreich einzelne Wölfe zu entnehmen. Das Ministerium arbeite gerade an einer Wolfsverordnung, die ein Raster definiere für künftiges Vorgehen, auch „um die Jäger einzubinden. Denn ich brauche ihre Unterstützung“, betonte Lies. „Ich möchte die Jäger rechtlich absichern, so dass ihnen kein Problem entsteht. Und: Wenn wir über einen Abschuss entscheiden, dann gehört es dazu, dass die Gesellschaft diese Entscheidung auch akzeptiert“, so der Umweltminister. Er werde „für dieses Modell überall werben im Sinne der Jäger“.

Eine Lies´sche Wolfsverordnung würde, wie er sie plant, nach unserer Ansicht genauso gegen EU-Recht verstoßen, wie die geplante Änderung des Naturschutzgesetzes. Es gehört ebenso zu einer demokratischen Gesellschaft, dass Poltiker dann auch entsprechende Anzeigen und Klagen von Naturschutzverbänden akzeptieren müssen. Im Sinne der Bürger, der Umwelt, des Klimas und des Naturschutzes.

Quellen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/lies-bittet-jager-um-unterstutzung-beim-wolf-verordnung-fur-entnahme-im-notfall-geplant-183081.html

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/umweltministerium-gibt-offenbar-hunderte-millionen-euro-fuer-berater-aus-a-1293985.html

 

Umweltminister Lies außer Kontrolle? Kostenexplosion für Wolfsjagd in Niedersachsen auf fast 200.000 Euro

Die Tötungsjagd auf Roddy geht weiter und die Kosten explodieren.   

Ein nicht endender Skandal: Umweltminister Lies weiterhin auf dem „Tötungstrip“, oder wie ein niedersächsischer SPD-Minister Steuergelder in Höhe von mindestens 185.000 Euro vernichtet hat.

Wolfsrüde und siebenfacher Familienvater Roddy soll sterben. Dabei ist er nur seiner Natur nachgegangen. Die Kosten, die er verursacht haben soll,  stehen mit hochgerechnet rund 3.000 Euro in gar keinem Vergleich zur Hatz auf ihn, die nun fast 200.000 Euro erreicht hat. Das Geld wurde auch noch aus dem Etat für Zäune für Weidetierhalter verwendet. Für beantragte Zäune sei nun kein Geld mehr da, heisst es.

Zur Vorgeschichte:

Der Rodewalder Wolfsrüde Roddy ist seit dem 23. Januar 2019 vom niedersächsischen Umweltministerium, verantwortlich ist dafür der SPD-Umweltminister Lies,  zum Abschuss freigegeben.

In der Abschussgenehmigung werden zwei Fälle aufgeführt, in denen der Rodewalder Rüde (GW717m) laut Gutachten eindeutig als Verursacher von Angriffen auf zum Selbstschutz befähigte Rinderherden (so die Meinung des Umweltministerium) identifiziert werden konnte (NTS 678 und NTS 811). Dabei wurden ein Kalb und ein Rind getötet, nach Angaben des Umweltministeriums entstand dabei ein „Gesamtschaden“  von 1844 Euro.

Wir haben des Öfteren in Beiträgen auf der Wolfsschutz Deutschland e.V. –Webseite dokumentiert, dass die meisten Zäune in der Steimbker und Rodewalder Gegend nicht wolfsabweisend sind. Gleichzeitig hatte das Umweltministerium Rinder auch in die Förderkulisse aufgenommen. Dies interpretieren wir so, dass man mit Rissen von Rindern rechnete. Tierhalter konnten deswegen so genannte Billigkeitsleistungen – also Ausgleichzahlungen – beantragen. Pikant ist es, dass laut Umweltministerium (siehe vorherige kleine Anfrage der Grünen) für die Risse bislang kein Antrag eingereicht worden war.

Perfides Vorhaben mit einer Wolfsfalle

Bislang wird die Abschussgenehmigung jeweils um weitere vier Wochen verlängert, jetzt aktuell bis zum 30. September 2019.

Jetzt ist durch eine Antwort des Umweltministeriums  auf eine Anfrage https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/fileadmin/docs/abgeordnete/christian_meyer/Anfragen/Wolfdienstleister_Antw_zu_4360.pdf an die Fraktion der Grünen https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/presseinfos/artikel/christian-meyer-land-soll-lieber-in-praevention-als-teure-wolfsjagd-investieren.html?fbclid=IwAR2vqFL46Od9uFvxOM9s5UG2jOdctInvpS5ICcxngzXqZGY4ID4kU_en-3M  im niedersächsischen Landtag bekannt geworden, dass die Tötungsjagd auf Roddy sogar bisher mindestens 185.000 Euro gekostet hat. Allein die Kosten für den Dienstleister betragen 150.000 Euro. Zur Erinnerung: die Kosten für den Dienstleister betrugen bis zum 15.5. 2019, also in den ersten vier Monaten 48.201,64 Euro. In den nächsten vier weiteren Monaten explodierten die Kosten für den Dienstleister um 100 Prozent. Was für ein Wahnsinn!

Das Umweltministerium ist auch nicht auf Nachfragen bereit, den Begriff  Dienstleister näher zu definieren. Ich vermute, dass unter dem Begriff Dienstleister Berufsjäger gemeint sind. Zwei Berufjäger hatten vor zwei Jahren eine Wolfsfalle entwickelt. Damals hatte das Umweltministerium allerdings wohl keinen Badarf, denn ein Ankauf dieser Falle wurde abgelehnt. Hat das Umweltministerium nun seine Meinung geändert? Unklar. Fakt ist, dass die einheimische Bevölkerung in Steimbke von drei Berufsjägern spricht, die dort als Häscher unterwegs wären. Angeblich sollen in diesen Fallen die Rodewälder Wölfe gefangen werden. Ist der Rodewalder Rüde dabei – feststellbar durch eine DNA-Probe – soll er dann anschließend erschossen werden. Dabei soll er in der Falle verharren, bis die DNA-Analyse ausgewertet ist? Ein solche Analyse kann Tage dauern. Tage in Angst und Agonie für das Tier! Wie pervers ist denn das? Auch hat Umweltminister Lies schon vor vielen Wochen erklärt, dass er weitere Wölfe aus diesem Rudel töten lassen will. Gegebenenfalls würde er das ganze Rudel auslöschen. Das Rodewalder Rudel soll sieben Welpen haben (Stand Anfang August 2019).

Im Waldgebiet von Steimbke sind mindestens fünf Funkkameras im Einsatz. Siehe gelbe Punkte auf der Karte. Wird eine Kamera unbeabsichtigt durch eine Person ausgelöst, sind innerhalb von 15 Minuten zwei einheimische Jäger vor Ort. Mindestens drei Mal sind die Kameras ausgelöst worden.  Und es ist so eindeutig, dass die einheimischen Jäger dem Umweltminister zuarbeiten. Lies hat ja immer wieder betont, dass er auf eine stärkere Beteiligung der örtlich ansässigen Jäger auf der Jagd nach Roddy angewiesen ist.

Im Vergleich zu den Kosten auf die Tötungsjagd, die bis Ende September sicherlich auf über 200.000 Euro ansteigen werden, nehmen sich die Ausgleichszahlungen des Landes Niedersachsen für die Nutztierrisse des Rüden sehr bescheiden aus. Für drei Fälle, in denen Roddy angeblich wolfsabweisende Zäune überwunden und Rinder angegriffen haben soll, wurden 2.458,60 Euro gezahlt. Bei einem weiteren Übergriff auf Schafe betrugen die Ausgleichszahlungen 429,10 Euro.  Ich frage mich, was sagt eigentlich der niedersächsische Rechnungshof dazu? Wie viele Weiden hätten mit dieser hohen Summe von  185. 000 Euro mit wolfssicheren Zäunen und mit Herdenschutzhunden ausgestattet werden können? Ich betone hier noch einmal, dass ca 80 Prozent der Bevölkerung für den Wolf ist. Etliche Nutztierhalter*innen haben einen Antrag gestellt, um ihre Weiden wolfssicher zu schützen. Doch werden diese Anträge einfach nicht vom Ministerium bearbeitet, bzw. ist das Geld, das eigentlich für die Weidetierhalter gedacht war, für die Jagd auf Wolf Roddy verwendet worden.

Mit der „Lex Wolf“ droht die erneute Ausrottung des Wolfs

Umweltminister Lies hofft wohl auf eine baldige für die Wolfsgegner und -hasser positive Entscheidung im Bundestag in der Sache „Lex Wolf“ flyer-lex-2. Dann wird es in Deutschland so richtig finster. Die Jagd bis zur erneuten Ausrottung der Wölfe wäre dann praktisch flächendeckend freigegeben. Es erweckt den Anschein, dass Umweltminister Lies alle Wölfe des Rodewalders Rudel töten lassen will. Dabei ist die Region für Wölfe gut geeignet. Weiter gedacht muss man hier unterstellen, dass auch das nächste, dort einwandernde Rudel getötet werden würde.

Ferner verbreitet Lies Fake-News über angelbliche Störer in den Wäldern von Steimbke. Seit Februar gehe ich sehr oft in dieser Gegend spazieren und sammle auch Müll ein. Mit mir sind weitere Wolfsschützer*innen, auch Einheimische, Tag für Tag unterwegs. Durch unsere Anwesenheit versuchen wir die Tötung von Roddy zu verhindern, was uns auch bislang dadurch gelungen ist, weil die Häscher nicht erkannt werden wollen.  Denn sie wollen in aller Stille ihr mörderisches Handeln umsetzen. Uns von Wolfsschutz Deutschland e.V. sind keine Menschen bekannt, die lärmend und störend durch den Wald ziehen. Dafür ist allerdings vor zirka drei Wochen in der Dämmerung ein Hubschrauer, der erheblichen Lärm verursacht hat, über den Wald um Steimbke gekreist. Wir zerstören keine Hochsitze, wie es die einheimischen Jäger und Lies immer wieder behaupten. Die Polizeidirektion Nienburg hat uns dies auf Nachfrage bestätigt. Es liegen keine Anzeigen wegen Zerstörungen vor. Im Gegenteil, Angelika Zipper, Brigitte Sommer und ich mussten im Sonnenborsteler Wald zur Seite springen, als ein Jäger mit seinem Auto im hohen Tempo bewusst auf uns zugerast ist, als er uns auf dem Weg sah.  Unsere Anzeige gegen den Fahrer ist eingestellt worden. So sieht die Realität in dieser Gegend aus.

Außerdem will Lies anscheinend immer noch nicht zur Kenntnis nehmen, dass das Hauptverfahren in dieser Sache immer noch läuft, also noch gar nicht entschieden ist, ob die Abschussgenehmigung überhaupt rechtens ist. Nur bei dem Antrag auf Aussetzung dieser Abschussgenehmigung sind Wolfsschützer (Freundeskreis frei lebender Wolfs e. V. der mit seiner Klage von Wolfsschutz Deutschland e. V. mit dem Beitrag von 1.000 Euro unterstüzt wurde) vor dem Oberlandesgericht nicht durchgekommen. Lies behauptet immer wieder in der Öffentlichkeit, dass die Tötung von Roddy vollkommen rechtssicher wäre.

Aktuell sind Kälber bei Steimbke und Heemsen gerissen worden. Ob Hunde oder Wölfe Verursacher sind, steht noch nicht fest. Fakt ist aber, dass inzwischen allgemein bekannt ist, dass eine erhöhte Gefahr von Weidetierrissen im Herbst besteht, da die Wolfswelpen jetzt schon fast so groß wie ihrer Eltern sind und mehr Fleisch benötigen. Gleichzeitig werden die Wölfe jetzt bei ihrer Jagd auf Wild durch den Beginn der Jagdsaison gestört. An die 400 Hobbyjäger treiben nun dort nämlich ihr Unwesen.

Ariane Müller, Wolfsteamleiterin Niedersachsen im Wolfsschutz Deutschland e.V.

 

Niedersachsen: Lies verlängert Schießbefehl auf Wolf Roddy erneut – wir sind weiter vor Ort – Tipps zum Mitmachen!

Umweltminister Lies ( https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/genehmigung-zur-totung-des-wolfsruden-gw717m-wird-nochmals-erneuert-180209.html ) aus Niedersachsen hat den Schießbefehl auf den Familienvater Roddy erneut verlängert, obwohl trotz verheerender Zäune so gut wie kein weiterer Riss mehr gemeldet worden ist. Die Kosten für Niedersachsen dürften nun 100.000 Euro überschreiten. Im Gegenzug ist aber kein Geld für Zäune mehr vorhanden? Wann hört dieser Wahnsinn endlich auf? Dieses Zitat hier wird Bertold Brecht zugeschrieben: „Wo RECHT zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“  Dieser Satz steht etwas abgewandelt auch im Grundgesetz. Tun wir also weiter unsere Bürgerpflicht.

Im folgenden haben wir auf einer Fotoreportage wichtige Eckpunkte in dem Gebiet im Landkreis Nienburg zusammengestellt, so dass jede/r völlig unabhängig von uns, Wanderungen dort unternehmen kann. Hilfreich ist zudem Google Maps und Google Earth. Bitte nicht damit rechnen, Wölfe zu sehen. Das Rodewald-Rudel lebt sehr heimlich und es ist überaus scheu. Dafür haben wir auch wieder zwei Beispiele von Zaunfrevel und auch zwei gute Zaunbeispiele aufgeführt. Bitte uns Standorte von Funkwildkameras melden.

Wir brauchen aktive Hilfe vor Ort und wir freuen uns über Spenden.
Unsere Arbeit und unsere Faktenchecks sind überhaupt nur möglich, weil Sie uns regelmäßig mit Spenden unterstützen. Bitte helfen Sie uns auch weiterhin, damit wir Skandale auch weiter aufdecken können.

Außerdem suchen wir aktuell dringend aktive Hilfe von Menschen, die vor Ort in Niedersachsen LK Nienburg und in Schleswig-Holstein LK Pinneberg – Dithmarschen – Westermoor wohnen.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX
Auch paypal ist möglich:
https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Kurze Pause vom Müllsammeln: Wolfsteamleiterin Niedersachsen, Ariane Müller (links) und Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer.
Auch unsere Vorsitzende Brigitte Sommer hilt in allen Gebieten in Deutschland mit.
Glück gehabt. Das Rodewaldrudel ist so heimlich, dass man meistens nicht mal Spuren findet.
Könnte Wolf sein, ganz sicher ist es nicht.
Genauso entspannt wie die Anwohner sind die hiesigen Katzen. Diesen kleinen Räuber haben wir früh morgens beim Mäuse erbeuten getroffen.
Sanfter Wolfstourismus könnte die Region beleben. Zwischen Wäldern befinden sich immer wieder Lichtungen wie diese.
Sünden der Vergangenheit: Zahlreiche Moore sind zerstört worden und werden noch immer durch Torfabbau zerstört. Dies ist ein echtes Problem in der Region. Torfhaltige Blumen- oder Gartenerde sollte nicht gekauft werden.
Weil die Torfstücke noch voller Feuchtigkeit sind, wiegen sie unerwartet viel. Wir haben mal die „Hebeprobe“ gemacht.

 

Von Steimbke aus führt eine offiziell befahrbare Straße direkt in das Gebiet zwischen Rodewald, Sonnenborstel und Lichtenhorst, vorbei an Rinderweiden, an denen auch Risse passiert sind. Jede/r kann sich hier an Müllsammelaktionen beteiligen. Zudem ist das Gebiet sehr gut für Wanderungen per Fahrrad oder auch zu Fuß geeignet. Von Steimbke kommend, einfach dem Hinweis auf das Industriegebiet folgen und geradeaus auf der Straße bleiben. Hinter einer scharfen Kurve beginnt diese schmale Straße, die auf einen Schotterweg führt, der von Rodewald nach Steimbke führt. Von dort aus führen zahlreiche Wege in Wälder und Moorlandschaften hinein, die gut zu erwandern sind. Jetzt ist auch die ideale Zeit zum Pilze suchen. Wer in der Dämmerung dort unterwegs sein möchte, sollte eine Warnweste tragen und Stirnlampen dabei haben.

Kurz hinter Steimbke reiht sich eine ungeschützte Weide an die andere.
Hinter einer starken Kurve führt die Straße weiter ins Weidegebiet.
Für Wanderer gibt es viel zu entdecken, wie. z. B. dieses Sonnenblumenfeld.
Vom geschotterten Hauptweg, der befahren werden darf, führen zahlreiche weitere Wege ab, die per Rad oder zu Fuß erkundet werden können.
Diese Schotterpiste zwischen Rodewald und Steimbke darf befahren werden.
Zwischen Rodewald und Steimbke befindet sich diese einzigartige Heidelandschaft, die nicht betreten werden sollte.

 

Sollen dies die „sicheren Zäune“ darstellen?

Solche Zäune sind im Gebiet zwischen Steimbke und Lichtenhorst etliche zu finden. Zwar ist hier genug Strom auf den Litzen, doch die erste Litze ist in einer Höhe von 80 Zentimetern untergebracht. Hier spazieren Hund oder Wolf einfach darunter durch, ohne jeglichen Schlag zu erhalten. Hier eine dritte Litze anzubringen, kostet weder Unsummen noch ist es vom Arbeitsaufwand her unmöglich.

 

Ideales Gebiet für die Rodewalder Wolfsfamilie

 

Der See bei Stöckse ist bei den Einwohnern ein beliebter Treffpunkt. Niemand scheint sich hier vor Wölfen zu fürchten, den schon in der Dämmerung sind hier die ersten Spaziergänger mit Hunden unterwegs.
Eine Seltenheit. In dem Gebiet, das vor allem durch Monokulutren von Mais und eingezäunten Obstfeldern geprägt ist. Blühstreifen locken Falter an.

Wir sind auch nachts und in der Dämmerung unterwegs

Soll das waidmännisch angemessen sein? Erst gnadenlos erschossen und dann wie Müll im Wald entsorgt. Auch dieser Fuchs wollte leben, wie alle Tiere. Zudem sorgen Füchse auch noch für die Gesunderhaltung des Waldes, weil sie Mäuse fressen. Das ist auch mit ein Grund dafür, dass sie Zeckenplagen eindämmen können. Die sinnlose und grausame Fuchsjagd muss ein Ende haben.
Immer wieder finden wir Müll im Wald.
Wir sind mit verschiedenen Teams im Einsatz. Wir freuen uns über aktive Helfer.
Dieser Findling aus der letztren Eiszeit ist am Stöckser See zu finden.
Wir sind auch nachts und in der Dämmerung unterwegs und sammeln Müll.
Wanderung mit TWH-Dame Bella.
Die Anwohner in der Region walken, joggen, gehen spazieren, fahren Rad oder gehen anderen Freizeitaktivitäten nach. In zahlreichen Gesprächen hat uns noch niemand gesagt, dass er/sie Angst hätte.
Unterwegs auf Wanderung.
In einem Gebiet, das vom Krähenmoor über Steimkbe nach Sonnenborstel reicht, sind auffällig viele Wildkameras mit Funk untergebracht. Wird eine solche Kamera ausgelöst, steht spätestens 15 Minuten später ein erboster Jäger dort. Fakt ist aber, dass sich jede/r zu jeder Zeit im Wald aufhalten darf. Sogar abseits von Hauptwegen.
Eine ungesicherte Weide mit Ponys. Mitten im Wald zwischen Steimbke und Sonnenborstel.
Bei unseren Nachtwanderungen treffen wir immer öfter auf Einheimische, die sich immer mehr auch selber beteiligen.

 

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Diese beiden Zäune befinden sich bei Stöckse am Rande des Krähenmoors. Ein Argument der Wolfsgegner lautet ja, dass man nicht sicher einzäunen könne, da andere Tiere , wie Hasen oder Fasane Weiden nicht mehr passieren könnten. Seltsamerweise scheint dieser Gedanke bei Umzäunungen von Obstplantagen, Gemüse- oder Maisfeldern keine Rolle mehr zu spielen. Hinter diesem „wolfsabweisend“ eingezäunten Gemüsefeld sind Ziegen wolfsabweisend eingezäunt. In der Tat hatte es hier einen Riss gegeben und der Halter hatte reagiert und seitdem ist auch nichts mehr passiert. Auf dem zweiten Bild ist eine kleine Zuchtschafherde im gleichen Gebiet zu sehen, die auch wolfsabweisend eingezäunt zu sein scheint. Eine Stromkontrolle konnten wir hier nicht durchführen, weil wir das Gelände hätten betreten müssen.

Auf diese Art des Zaun-hinter-Zaun-Prinzips könnten auch Schafe auf Deichen eingezäunt werden, wenn dies denn gewollt wäre. Dieser Halter hat aber alles richtig gemacht, das wolfsabweisende Netz steht auf gemähtem Grund und kein Gras oder Gestrüpp wächst hinein.

Schießbefehle auf Wolf Dani und Wolf Roddy verlängert – gleichzeitig wächst der Widerstand in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen

Umweltminister Lies und Umweltminister Albrecht teilten fast zeitgleich mit, dass die Schießbefehle auf die beiden Wölfe verlängert worden sind. Weitere vier Wochen sollen dazu dienen, den Wölfen den Garaus zu machen. Während es in Niedersachsen höchstwahrscheinlich ein Polizeischütze ist, sollen in Schleswig-Holstein Jäger zum Killerkommando  zählen.

Ein Bericht zur Situation in Schleswig-Holstein erschien heute in den Lübecker Nachrichten. Zitat: Die Chance, „ein bestimmtes, scheues und intelligentes Tier zu erlegen“, werde nun mal „durch die Aktivität von unterschiedlichsten Personen an den Sichtungsorten des Wolfs nicht unbedingt gesteigert“.

Unterschiedlichste Personen? Auf LN-Nachfrage spricht ein Mitarbeiter des Ministeriums Klartext: Tierschützer hätten etwa auf Facebook zu Störaktionen aufgerufen, um den Wolf nicht vor die Flinten der Jäger laufen zu lassen. Außerdem fürchteten die Jäger selber, dass sie bei der Jagd erkannt werden könnten, wenn sich andere Personen im Wald aufhielten – und dass sie dann später womöglich Belästigungen durch Tierschützer erdulden müssten.

Wolfsschützerin: „Der Widerstand wächst“

Von organisierten Störaktionen durch Vereine oder Verbände wisse sie zwar nichts, sagt Brigitte Sommer, die Vorsitzende des Vereins „Wolfsschutz-Deutschland. Ihr Verein habe kürzlich nur einmal zufällig parallel zu einer Jagd eine Müllsammel-Aktion in einem Wald der Region durchgeführt. Aber ganz sicher gebe es „viele Leute, die da was von sich aus machen“. Immer mehr Menschen nämlich könnten es einfach nicht mehr nachvollziehen, weshalb der Wolf GW924m sterben solle. „Der Widerstand wächst.“ Verantwortlich für die Risse seien schließlich ja wohl eher die Schafhalter in der Region, die ihre Herden oftmals viel zu schlecht gesichert hätten. Hier geht es weiter http://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Verhindern-Tierschuetzer-den-Abschuss-von-Wolf-GW924m-einem-angeblichen-Problemwolf-in-Schleswig-Holstein?fbclid=IwAR27Z5DEh-sVJCgUOGpl51xOjDrB5u_8r2A65Nd-81s8n47nMO-K6Ex5UdA

Im Fall von Familienvater Roddy heisst es heute knapp in einer Pressemitteilung des Umweltministerium Niedersachsen…

Genehmigung zur Tötung des Wolfsrüden GW717m wird erneuert

Pressemitteilung 19/2019
Die bis Ende Februar befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 31.03.2019 verlängert. Nachdem seit dem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 22.02.2019 gerichtlich ausdrücklich bestätigt ist, dass der Rüde entnommen werden darf, wird das Verfahren weiter unter Hochdruck vorangetrieben.
Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort. Die Erwartung ist, dass die Tötung zügig erfolgt.

Übersteigen die Verwaltungskosten um die beiden Abschüsse inzwischen die Kosten, die durch die Risse entstanden sind?

Interessant dazu wären kleine Anfragen der Oppositionsparteien. Auch hier können immer mehr Menschen nicht mehr nachvollziehen, weshalb ein Haupternährer erschossen werden soll, wenn die Risse doch durch die Förderrichtlinie erstattet werden könnten. Immer mehr Menschen sind sich sicher, dass hier ein Exempel statuiert werden soll. Dazu passt auch eine Forderung des Landvolkverbandes Mittelweser: „Wir fordern den Abschuss des gesamten „Rodewalder Rudels“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landvolk-Kreisverbandes Mittelweser. Solche Art von Populismus dürften immer weniger Leute wirklich nachvollziehen können, denn die EU hat mitgeteilt, dass 100 % Entschädigung und 100 % Förderung erstattet werden. Hier ist einfach kein Wille vorhanden, sich mit dem Wolf zu arrangieren. Ist das eine Wolfsrudel eliminiert, würde sich das nächste ansiedelnd, dass dann wieder weg müsste, ginge es nach dem Willen dieser Leute.

Spazierengehen auf öffentlichem Gelände in Wald in Flur und dabei noch Müll einsammeln ist ausdrücklich erlaubt

Wir rufen die Menschen ausdrücklich dazu auf, sich weiter im Sinne der Allgemeinheit zu betätigen. Auch als Bürgerreporter können sich Menschen engagieren und Fotos von unzureichenden Zäunen machen und diese Bilder an Zeitungen senden. Genaue Info siehe hier: https://www.change.org/p/wolf-pumpak-muss-weiterleben/u/24213911

 

 

Eilmeldung – Niedersachsen – Beschwerde wird vom OVG abgewiesen – Wolf Roddy stoll sterben

Beschwerde betreffend die Abschussgenehmigung für den Rodewalder Wolfsrüden erfolglos

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 22. Februar 2019 (Az. 4 ME 48/19) die Beschwerde des Freundeskreis frei lebender Wölfe gegen die Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels zurückgewiesen.

Diesem Wolf mit dem Gencode GW717m, genannt Roddy,  sollen angeblich eindeutig mehrere Angriffe auf Rinder seit April 2018 nachgewiesen worden sein. Zwei dieser Angriffe hätten sich gegen Tiere gerichtet, die in einer Herde mit einer genügend großen Anzahl gesunder erwachsener Rinder gehalten worden seien, so dass von einer ausreichenden Fähigkeit der Herde zum Selbstschutz ausgegangen werden durfte, so die Presseerklärung von heute.  Mit Bescheid vom 23. Januar 2019 erteilte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine bis zum 28. Februar 2019 befristete Ausnahmegenehmigung für die zielgerichtete letale Entnahme des genannten Wolfs aus der Natur in den Landkreisen Nienburg und Heidekreis sowie der Region Hannover. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte einen Eilantrag der Naturschutzvereinigung mit Beschluss vom 15. Februar 2019 (Az. 5 B 472/19) abgelehnt.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss bestätigt. Es hält die vom NLWKN getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, für gerechtfertigt. Denn es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Rinder mit normalerweise ausreichendem Herdenschutz reißen und seine Jagdtechnik an andere Wölfe weitergeben wird. Diese Aussage ist durch keine Abhandlung wissen schaftlich bestätigt worden. Weiter sei ein unkalkulierbares Schadensrisiko für Rinderhalter begründet. Zumutbare Alternativen zur Tötung sind nicht ersichtlich. Es gebe ausreichende Belege dafür, dass dieser Wolf sich auf das Reißen von Rindern spezialisiert hätte. Schutzmaßnahmen wie ausreichend hohe Elektrozäune, Behirtung oder Verbringung der Tiere in Nachtpferche seien nicht zumutbar, zumal diese flächendeckend von allen Rinderhaltern im Territorium des Rodewalder Rudels ergriffen werden müssten.

Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Dieses Urteil ist ein Affront für den Wolfsschutz in Deutschland. Es kann nicht Mittel sein, nicht schützen zu wollen und so Wolfsabschüsse zu erreichen. Dieses Urteil ist unserer Ansicht weder mit EU-Recht noch mit dem Natur- oder Tierschutzrecht vereinbar. Sollte der Abschuss tatsächlich vollzogen werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige gegen Umweltminister Lies, den Schützen und den Tierhalter stellen.

Todesurteil für Wolf Roddy – Schießt Lies trotz Beschwerde? – Tobender Mob auch in Niedersachsen

Wir fordern Umweltminister Olaf Lies erneut auf, zurückzutreten und den Schießbefehl auf Wolf Roddy sofort zu stoppen!

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte in der vergangenen Woche den Abschuss des Leitrüden des Rodewalder Wolfsrudels (Roddy –  GW717m) im Landkreis Nienburg genehmigt und einen Eilantrag des Vereins Freundeskreis frei lebender Wölfe abgelehnt. Der Verein legte noch am gleichen Tag Beschwerde gegen das Urteil ein. „Die Beschwerde bedeutet allerdings nicht, dass die Abschussgenehmigung für den Wolf nun bis zu einer Entscheidung des OVG aufgeschoben werde. Er kann im Grunde jetzt geschossen werden“, sagte eine Sprecherin dem NDR. Will Lies nun sein Killerkommando, das wohl von Seiten der Polizei kommen wird, nun trotz der Beschwerde losschicken? Von Seiten des Umweltministeriums ist wie so oft, nicht viel zu erfahren. Lies:  „Es ist gut, dass wir jetzt durch den Beschluss des VG Oldenburg Klarheit haben. Zu weiteren Vollzugsmaßnahmen im laufenden Verfahren machen wir keine Angaben.“ Ein Verhalten, das als Demokratie gefährdend bezeichnet werden kann.

Der Schießbefehl gelte noch bis zum 28. Februar. Sollte er wirklich durchgeführt werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. über einen Fachanwalt Anzeige gegen den Umweltminister und gegen den Schützen stellen. Noch immer sind die meisten Risse, die Roddy vorgeworfen werden, nicht bestätigt, sondern in der Rissliste als in Bearbeitung aufgeführt. Erschwerend kommt hinzu, dass in den meisten Fällen kein Mindestschutz eingehalten worden ist, was den Unwillen der Tierhalter, sich auf den Wolf einzustellen, noch einmal deutlich macht. Mängel gibt es aber auch im Wolfsmanagementplan selber. Denn Halter von Miniponys und Kälbern sind überhaupt nicht verpflichtet, zu schützen. Außerdem kann der Schütze unmöglich feststellen, welchen Wolf er vor der Flinte hat. Ergo könnte man nur schießen und danach durch eine DNA-Analyse feststellen, ob man auch den richtigen Wolf erschossen hat. Eine solche Vorgehensweise ist weder mit dem Tierschutzgesetz, noch mit dem Naturschutzgesetz vereinbar. Hinzu kommt, dass die Fähe wahrscheinlich erneut trächtig ist und ein Mitversorger des Rudels und der ungeborenen Welpen wegfallen würde. Vermehrte Nutztierrisse wären die Folge. Auch ein Gutachten mit den Zahlen von 2017 vom LUPUS-Institut für die DBB-Wolf sagt nichts anderes aus. Schäden_Prävention_Kompensation_DE2017_final

Ausschnitt aus dem Interview – Zitat:  „Hier im Landkreis gibt es einen Schwerpunkt zugunsten der Hunde. Seit ich 2014 Wolfsberater wurde, hatten wir drei Risse durch Wölfe und doppelt so viele durch Hunde. In den übrigen gemeldeten Fällen war keine Untersuchung mehr möglich, meist wegen des Kadaverzustandes der Tiere. Die Zahlen passen aber zu den Dokumentationen des Tiersuchdienstes Wesermarsch. 2016 wurden 101 streunende Hunde beobachtet, im vergangenen Jahr 98 und in diesem Jahr bis zum 27. April 17.

Es wird vom eigentlichen Problem abgelenkt. Die Rinder und Schafe sind weiterhin den Hunden ausgesetzt. Denn selbst wenn wir eine wolfsfreie Zone schaffen könnten, wäre das Problem mit den Hunden noch da. Sie können mangelhafte Zäune und trockene Gräben genauso überwinden wie der Wolf.“

Politik schürt Wolfshass!

„Die Verwaltung, Vertreter des Landvolks, die Schafzuchtverbände, der Deichband und vor allen Dingen die Politik schüren den Wolfshass. Einer der größten Stimmungs- und Panikmacher ist Björn Thümler. Er ist einer der Wortführer im Landtag und bei der Landesjägerschaft, die dem Wolf in der Wesermarsch zu Leibe rücken will. Das gilt auch für die Demonstration von Landwirten, Schäfern und Deichverbänden am 12. Mai in Augustgroden am Jadebusen für wolfsfreie Zonen. Das ist eine Sache, die politisch geschürt wird.“  Zitat Ende. Das komplette Interview finden Sie am Ende des Textes unter Quellenangaben.

Nicht nur die Politik, auch die Medien machen sich zu Gehilfen der Agrar-Lobby. So forderten Verbände ernsthaft die Absetzung von Wolfsberatern, die nicht nach ihrem Gusto handeln. Medien überbieten sich gegenseitig mit tendenziösen Artikeln. Dass solche Artikel auch einen Einfluss auf Richter haben, ist unstrittig. Selbst das Bundesumweltministerium gab gestern „alternative Fakten“ heraus, indem es den Abschuss als rechtmäßig darstellte und per Fotomontage behauptete, dass alle Risse dem Einzelwolf Roddy nachgewiesen worden seien. Dabei stehen die echten Fakten für alle sichtbar in der Rissliste. https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/wolfsbuero/nutztierschaeden/nutztierschaeden-172368.html

Tierhalter weigern sich zu schützen

Ähnlich wie in Schleswig-Holstein, wo Tierhalter vor einem an einer Landmaschine erhängten Wolfsstofftier demonstriert hatten, geht es auch in Niedersachsen zu. Die Facebookseite „Wolf nein Danke“ rief beispielsweise dazu auf, Kennzeichnen von fremden Fahrzeugen zu fotografieren und an die Jägerschaft und an die Polizei zu melden. Man darf gespannt sein, wann dort der erste Staubsaugervertreter oder Tourist mit Fackeln und Sicheln aus dem Dorf gejagt wird. Auch Wanderer sind dort wohl nicht mehr sicher. Ein solches Gebaren erinnert – genau wie das Aufknüpfen von Symbolen – an Deutschlands dunkelste Zeiten.

 

Hier der Link zu diesem FB-Aufruf. Sehr aufschlussreich sind auch die Kommentare: https://www.facebook.com/WoelfeNeinDanke/posts/2287294998215048

 

Kommentare voller Hass von Weidetierhaltern

Dass sich die Weidetierhalter nicht auf den Wolf einlassen wollen, obwohl sie jetzt von der EU alle Aufwendungen zu 100 % finanziert bekommen und auch 100 % Entschädigung erhalten, zeigen solche Kommentare über Wölfe: Stefani G.:“ Richtig Bruno, wir wollen keine Wölfe“, Ilka G.: Silke S, „wäre (ein Abschuss des falschen Wolfs) gar nicht so schlimm, dann halt so lange schießen bis keiner mehr da ist.“ Christian B.: „Immer dran bleiben, nur ein toter Wolf ist ein guter Wolf.“ Matze M.: „Was wir brauchen, ist ein gut eingeschossenes G 36, mehr nicht. „

Weidetierhalter per Gesetz verpflichtet, Tiere zu schützen

Im Übrigen sind Weidetierhalter (Hobbyhalter ausgenommen) vom Gesetz her verpflichtet, ihre Tiere zu schützen. https://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/BJNR275800001.html

Vollzitat: „Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2043), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom30.

In dieser Verordnung wird im §1 erläutert, dass diese Verordnung nur für die gewerbliche Nutztierhaltung bestimmt ist.

§ 3 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen

( dort sind der Abs. 1 und wichtig Abs. 3 “ gegen Beutegreifer zu schützen“ recht interessant)

Desweiteren ist unter:

§ 44 Ordnungswidrigkeit

der § 3 nicht aufgelistet und somit könnte eine Straftat demjenigen unterstellt werden, der nicht nach dem § 3 seine Nutztier schützt

( Auslegungssache bei Gericht).

 

Quellen: https://www.weser-kurier.de/region/die-norddeutsche_artikel,-der-wolf-ist-nicht-gefaehrlich-_arid,1733888.html?fbclid=IwAR0-50Pj0uPL5Yahr30g3VBkueHnAggnRc3DgNezCa6gNenzx3upRn0RDVg

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Wolf-Abschuss-Tierschuetzer-legen-Beschwerde-ein,beschwerde102.html?fbclid=IwAR0Ybg6aKBqf-fBezzQWQZMt3iuoNxcOfywvf4wNFU8g9uDU6moGsuwVuAA

https://www.weser-kurier.de/region/die-norddeutsche_artikel,-der-wolf-ist-nicht-gefaehrlich-_arid,1733888.html?fbclid=IwAR32pKhTBQq_O5PucWSv5cMUZJbbI6MQ7j6MUrBNJ4b3BhHU4_2wmk6qxHE

https://www.landeszeitung.de/blog/lokales/2358252-der-streit-um-die-woelfe-geht-weiter?fbclid=IwAR1FENxqGilDoEDMSJaRLnniAwvCi7k8ZaqSdeAbYqrHtFWticV7y8A_kHE