Unsere Zaunkontrollen und der Abschluss des Wolfsmonitorings der Jägerschaft belegen Problemzäune

Die Niedersächsische Jägerschaft gibt den Abschluss des Wolfsmonitorings bekannt. Was ist in Punkto Weidetierrisse besonders ins Auge fallend? Nur rund die Hälfte der Vorfälle wurden überhaupt von Wölfen verursacht. Welche Konsequenzen würden normal denkende Menschen ziehen? Gute Zäune sind die Lösung. Doch die Bauern dort oben fordern weiter, die Wölfe praktisch auszurotten. Risse hätten sie dennoch weiterhin.
 
Zitat: Im gleichen Zeitraum wurden 261 Nutztierschäden an das offizielle Wolfmonitoring gemeldet, in 135 Fällen wurde der Wolf zweifellos als Verursacher festgestellt, dabei wurden 351 Nutztiere durch den Wolf getötet.
 
Hier der Link zur kompletten Meldung:
 
Unsere aktuellen Zaunkontrollen bestätigen das Ergebnis der Statistik der Jägerschaft. Noch immer sind die Zäune, die im Kreis Nienburg zu finden sind, alles andere als wolfsabweisend oder gar sicher für Tier und Menschen. Hier scheint kein Wille erkennbar, sich mit den Wölfe zu arrangieren. Wie lange besteht, trotz gegenteiliger Faktenlage noch immer diese Schießbefehlsfarce? 

Nöpke

 

Das ist die Pferdeweide bei Nöpke, auf der angeblich ein Isländerfohlen gerissen worden sein soll. Der Gestütsinhaber hatte selber eingeräumt, dass das Fohlen erst vor Kurzem zugekauft worden war und nicht nicht von der Herde integriert worden war. Also keinen Herdenschutz genossen hatte. Die erste Litze beginnt in 64 Zentimeter Höhe. Beutegreifer oder Hunde kommen also leicht unten durch. Bei unserer Kontrolle war kein Pferd auf der Weide. Sie befindet sich weit abgelegen zwischen Waldstücken.

Wendenborstel

 

Hier eine Weide bei Wendenborstel, die perfekt eingezäunt ist. Im März 19 grasten hier Galloways. Bei unserer Kontrollen war die Weide unbesetzt.

 

Große Rinderweide bei Wendenborstel.
Die erste Litze befindet sich in 55 Zentimeter Höhe. Eine Einladung für Hunde und Beutegreifer. Kein Strom auf dem Zaun.
Die Batterie war funktionsunfähig.
Das Tor endet 43 Zentimeter aber dem Boden.
Kein Strom auf den Litzen.
Wir beobachteten auch Motorcrosser, die durch den Wald rasen.
Wir sind täglich im Gebiet Steimbke, Sonnenborstel, Rodewald und Krähenmoor unterwegs und sammeln Müll ein. Links unten sind Spuren von Motorcrossmotorrädern zu sehen.
So fanden wir eine Bullenweide mit vier Tieren Nähe Eckelshof vor. An der Strasse Steimbke nach Lichtenhorst, nur ein einfacher Stacheldraht, ohne Strom. Aggressive Bullen hält dieser Draht nicht ab.
Auch hier kein Strom. Wobei auf Stacheldraht auch kein Strom sein darf.

 Reifenspuren von Jägerfahrzeugen.

 

Wir sammeln Müll ein.

Rinderweide nur mit Stacheldraht und keine Stromlitzen.

Rinderweide mit Stacheldraht.

 Schwarzbunte Rinder  bewohnen diese Weide, die nur mit Stacheldraht, aber nicht durch Stromlitzen abgesichert ist. Eine Gefahr für Spaziergänger, denn für Bullen stellt der verrostete Draht kein Hindernis dar.
Der erst Draht befindet sich in 53 Zentimeter Höhe.
Kein Strom auf dem Stacheldraht ist zwar richtig, doch Stacheldraht alleine genügt nicht zum Schutz.
Die untere Litze ist mit Gras bewachsen, dadurch kein Stromfluss.
Im Wald sollen Schlingfallen versteckt worden sein.
Schnell zusammengezimmerte Hochsitze schießen wie Pilze aus dem Boden. Angeblich für die Jagd auf Wildschweine, die angeblich Schäden bei Steimbke verursacht  hätten. Wir konnten bislang keine Wildschweinschäden dort finden.
Gleichzeitig lassen die Jäger nicht mehr gebrauchte Hochsitze vergammeln.
Völlig ungeschützte Rinderherde zwischen Steimbke und Rodewald.
Der erste Draht in 50 Zentimeter Höhe. So kommen leicht Hunde und Beutegreifer unter dem Zaun durch.
Bei unserer Zaunkontrolle Ende März hatten wir Stacheldrahtzäune gefunden, die unter Strom gesetzt waren. Dies ist verboten. Dieses Mal war auf allen Stacheldrahtzäunen kein Strom. Diese Zäune sind ebenso unsicher wie gefährlich für Wild- und Nutztiere.
Kälbchen gelangen unter den Zäunen durch und finden nicht zurück. So können sie von der Mutterkuhherde auch nicht geschützt werden.

Zwischen Rodewald und Ahlden

Immer wieder behaupten Lokalpolitiker, dass die Landschaft mit Zäunen verschandelt werden würde, wenn die Weidetiere fachgerecht eingezäunt werden sollen. Seltsamerweise scheint diese Art der „Landschaftsverschandelung“ bei Gemüsen- und Obstplantagen, die stets eingezäunt sind, nicht zu stören. Die Zaunhier ist 160 cm.

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert gegen die erneute Verlängerung des Schießbefehls auf Wolf Roddy in Niedersachsen

Umweltminister Lies steht in Niedersachsen vor gewaltigen Herausforderungen. Viele Böden sind sowohl mit Gülle als auch mit Glyphosat vergiftet. Die EU droht Deutschland mit Milliardenklagen, wird das Nitratproblem, das von der vielen Gülle kommt, nicht gelöst. Niedersachsen hat zudem nicht genug Naturschutzgebiete ausgewiesen. Hier droht speziell Niedersachsen eine Millionenklage.

Statt sich als Umweltminister diesen Herausforderungen zu stellen, geht Olaf Lies seit Monaten gegen eine harmlose Wolfsfamilie im Landkreis Nienburg vor. Der Feldzug gipfelte in einem Schießbefehl, den Lies vor drei Monaten ausgestellt hatte und der nun Monat für Monate verlängert wird. Der Rüde des kleinen Rodewaldrudels, bestehend aus Roddy, seiner Partnerin Lichta und dem einjährigen Welpen Grindi, soll Rinderrisse in Höhe von unter 2.000 Euro verursacht haben. Der geschädigte Landwirt hätte nach dem Managementplan Niedersachsen Billigkeitsleistungen erhalten können. Doch statt den Landwirt zu entschädigen, gab es stattdessen das Todesurteil für Wolf Roddy. Unfassbarerweise kommt noch hinzu, dass die Rinder so gut wie gar nicht geschützt waren. Ein Eilantrag des Freundeskreises frei lebender Wölfe wurde seitens des Gerichtes abgebügelt und die nächst höhere Instanz sogar ausgeschlossen.

NABU und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe sollten Widerspruch eingelegt haben, allerdings ist nicht publiziert, was aus diesem Widerspruch geworden ist. Wir fordern beide Organisationen sowie auch den Freundeskreis frei lebender Wölfe auf, die in ihrem Rahmen möglichen rechtlichen Schritte zu unternehmen. 

Denn nun wurde also der Schießbefehl erneut verlängert, ließ Umweltminister Lies am Montagabend vom NDR verkünden. Nicht in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums, wie es eigentlich üblich wäre. Erst einen Tag später, war dann die knappe Mitteilung auf der Homepage des Ministeriums zu lesen. Zitat:

Pressemitteilung Nr. 46/2019

Die bis Ende April befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 31.05.2019 verlängert und das Verfahren zur Entnahme weiter unter Hochdruck vorangetrieben.

Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort. http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/ausnahmegenehmigung-zur-toetung-des-wolfsrueden-gw717m-wird-nochmals-erneuert-176423.html

Welche problematischen Jagdtechniken, bitte? Wir haben im Gebiet mehrmals nachgewiesen, dass Weidetiere dort nicht geschützt werden, während Obst- und Gemüseplantagen sehr wohl eingezäunt werden können. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/04/02/grosser-faktencheck-mit-zaunkontrolle-in-niedersachsen-im-gebiet-des-rodewaldrudels/

Laut Niedersächsischem Managementplan muss jede Verlängerung einer Abschussgenehmigung erneut geprüft werden. Dies geschah augenscheinlich nicht. Auch gab es keinerlei Rinderrisse mehr, für die Roddy verantwortlich gemacht werden konnte. Vielmehr wurde aber ein weiteres Rudel im Norden des Gebietes offiziell nachgewiesen. Im Süden befindet sich höchstwahrscheinlich noch ein weiteres Rudel. Solange im Landkreis Nienburg nicht geschützt wird, wird es auch künftig Risse geben. Ein Wolf fragt sich doch nicht, ob er lieber Rind oder Reh frisst. Er nutzt die Gelegenheit. Kälber, die unter den Zäunen hindurch gelangen und nicht mehr zurückfinden, sind leichte Beute für jeden Wolf. Der Riss bei Rethem geht höchstwahrscheinlich sogar sowieso auf das Konto des neu nachgewiesen Rudels. Was Lies den Menschen in einem Interview in den Schuamburger Nachrichten https://www.sn-online.de/Nachrichten/Der-Norden/Rodewalder-Problemwolf-Umweltminister-Olaf-Lies-im-Interview?fbclid=IwAR0KwRd3QG1TpPVOeBbK472_wmhXANkwl0d2PdMnBcz5x0SLHs4XZFgxzjw  vormachen will ist, dass Herden durch Abschüsse geschützt werden könnten. Dem ist nicht so. Alleine Herdenschutz wirkt und schützt. Zumal die EU die kompletten Kosten übernimmt. Zudem möchte Lies wohl den  Wolf ins Jagdrecht haben und nicht nur Polizeischützen, auch die Jäger sollen Roddy und sogar ganze weitere Wolfsfamilien töten dürfen. Schießen und schauen, ob es was nutzt? Über die Kosten des Einsatzes will Lies sich nicht äußern. Uns hat ein Insider aus dem Ministerium erzählt, dass es über 100.000 Euro wären. Roddy hatte einen Schaden von unter 2.000 Euro verursacht, den der Halter auch ersetzt bekommen hätte, hätte er denn einen Antrag gestellt. Zitat: Wie viel kostet es, dem Rodewalder Wolf hinterher zu jagen Zitat Lies: Wenn es erledigt ist, werden wir sagen, wie viele Kosten entstanden sind. Wir dokumentieren nicht nach außen, wie wir vorgehen, um die Entnahme nicht noch schwieriger zu machen.

Es ist unserer Auffassung nach offensichtlich, dass Umweltminister Lies, nicht die Politik macht, für die die Wähler die Landesregierung gewählt haben, sondern dass er der Agrar- und Jägerlobby in die Hände spielt. Wir fordern, dass diese Schießbefehlfarce sofort beendet wird. Ein derart überfordert wirkender Minister sollte zudem überlegen, die nötigen Konsequenzen aus diesem Skandal zu ziehen und einen Rücktritt in Erwägung ziehen. Falls Roddy wirklich erschossen werden sollte, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V.  Anzeige gegen Minister und Schützen stellen. Es ist weder mit dem Tierschutz- noch mit dem Naturschutzgesetz noch mit EU-Recht vereinbar, dass ein unter dem höchsten Schutzstatus stehendes Wildtier wie der Wolf Roddy erschossen werden soll. Der Erhalt des Wolfs in Deutschland ist laut EU nach wie vor nicht gesichert. Es kommt also auf die Nachkommen jedes einzelnen Tieres an. Zudem Wolf Roddy genetisch besonders wertvoll ist, da er wohl nicht aus der hiesigen Population stammt. Zudem kommt noch erschwerend hinzu, dass die Fähe mit ziemlicher Sicherheit wieder tragend war und nun wahrscheinlich auch bereits Welpen geboren hat. Fällt ein Versorger des Rudels aus, kann die Mutter alleine ihre Welpen nur schwer bis gar nicht durchbekommen. Den Welpen wäre also der Hungertod so gut wie sicher. Der Schießbefehl ist weder sachlich noch ethisch vertretbar.

Wir werden weiterhin in dem Gebiet des Rodewaldrudels im Rahmen aller legalen Methoden aktiv sein.

Weitere Stimmen

Das sagen die Grünen, die auch eine kleine Anfrage gestellt haben, in der sie unter anderem Auskunft über die Höhe der Kosten haben möchten. 190502_KA_Rodewalder_Wolf

Christian Meyer, naturschutzpolitischer Sprecher

„Umweltminister Olaf Lies betreibt beim Wolfsmanagement weiterhin symbolische Ankündigungspolitik ohne inhaltliche Substanz.

Beim Rodewalder Wolf bleibt die Begründung fortgesetzter Nutztierrisse mehr als fraglich, da seit Wochen keine neuen Risse mehr gemeldet wurden. Anscheinend wurde der vom Land geförderte Herdenschutz in der Region endlich verbessert. Die massive Kritik der Umweltverbände und der Wolfsberater an seiner Begründung der Abschussverfügung als unsachlich, ist daher mehr als berechtigt. Für sein Versagen beim Abschuss hat der Minister immer neue Ausreden. Jetzt fällt ihm zum einen auf, dass das Gebiet so groß ist, und nach den Tierschützern sind nun die Jäger Schuld, die bei der Wolfsjagd nicht ausreichend mitwirken würden, obwohl sie den Wolf gar nicht schießen dürfen.

Statt sich mit immer neuen Ankündigungen als vermeintlich ‚harter Hund‘ zu präsentieren, sollte Umweltminister Olaf Lies den Weidetierhalter wirklich helfen. Er könnte endlich die Entschädigungszahlungen und die Förderung des Herdenschutzes beschleunigen, wie es im Grünen-Antrag gefordert ist. Auch wäre die von den Schafhaltern geforderte und von der CDU-Landwirtschaftsministerin verweigerte Weidetierprämie unabhängig vom Wolf eine wirksame Hilfe für das Weideland Niedersachsen.“

Zum Hintergrund

Der Wolf ist nach EU und Bundesrecht weiterhin streng geschützt. Lediglich Wölfe oder Wolfsrudel, die durch das wiederholte Überwinden von Schutzzäunen eine erhebliche Gefahr für   Weidetiere darstellen, können begründet getötet werden. Mit einer Anfrage fragen die Grünen nach der Zahl der Nutztierrisse und Herdenschutzmaßnahmen seit der Abschussverfügung.

https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/presseinfos/artikel/christian-meyer-hilfloser-minister-verlaengert-grundlos-frist-fuer-wolfsabschuss.html

 

Das sagt Richterin a. D. Almuth Hirt, die auch für die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht tätig ist. http://www.djgt.de

Nach den Hinweisen zur Erteilung artenschutzrechtlicher
Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG beim Wolf vom 30.10.2018 bedarf es
nach Ablauf einer Befristung einer erneuten Prüfung und Bewertung des
Sachverhalts durch die zuständige Behörde.Es bestehen erhebliche
Zweifel, ob die Behörde bei der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung
alle zu berücksichtigenden Gesichtspunkte beachtet hat.

1. Die Ausnahmegenehmigung vom 23.1.2019 ist auf zwei Roddy
nachgewiesene Rinderrisse und die darauf gestützte Prognose
zukünftiger weiterer Rinderrisse gestützt. Soweit ersichtlich sind
derartige Roddy zuzuordnende Rinderrisse seit 23.1.2019 nicht erfolgt.
Etwaige Risse anderer Nutz- oder Hobbytiere haben bei der der
Verlängerung der Ausnahmegenehmigung und der dabei anzustellenden
Prognose außer Betracht zu bleiben.Inwieweit die Behörde dies beachtet
hat, ist unklar.

2.Ein weiterer erheblicher Umstand, der einer Verlängerung der
Befristung entgegensteht, ist die Tatsache, dass Roddy in dem Zeitraum
der Verlängerung der Befristung, als Elterntier für die Aufzucht
seiner Welpen benötigt wird.. Seine Tötung könnte, da sie das
Verhungern der Welpen zur Folge haben kann, tierschutzrechtlich
relevant sein. Die am 16. 04. 2019 beschlossene Fassung der
Sächsischen Wolfsmanagementverordnung – SächsWolfMVO sieht in § 8 die
Entnahme von Elterntieren mit den entsprechenden nachteiligen Folgen
für die Welpen ( ihre Entnahme aus Tierschutzgründen ) nur im Fall von
§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG ( Entnahme im Interesse der
Gesundheit des Menschen ) vor. Demgegenüber enthielt der
Referentenentwurf zur SächsWolfVO in § 6 auch noch die Möglichkeit
der Tötung von Elterntieren zur Vermeidung erheblicher
wirtschaftlicher Schäden nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG. .
Dass diese Bestimmung in die endgültige Fassung der SächsWolfVO nicht
übernommen wurde, ist wohl darauf zurückzuführen, dass der
Verordnungsgeber erkannt hat, dass die Tötung von Elterntieren zur
Vermeidung wirtschaftlicher Schäden weder ethisch noch
tierschutzrechtlich zu rechtfertigen ist.
Die SächsWolfMVO gilt zwar nicht in Niedersachsen, ihr kann aber als
allgemeiner Grundsatz entnommen werden, dass die Tötung von
Elterntieren zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden dem
Tierschutzgesetz nicht entspricht, zumal auch § 22 Abs. 4 BJagdG den
Grundsatz des Elternschutzes selbst für Wild ohne Schonzeit
enthält.Die Begründung des sächsischen Verordnungsgebers zu § 8 der
Verordnung führt dezidiert aus, dass der Schutz der Elterntiere
grundsätzlich zu gewährleisten ist, allerdings nicht uneingeschränkt,
die Abwehr von Gefahren für den Menschen gehe dem Elternschutz vor. Im
Umkehrschluss bedeutet dies aber, dass in den anderen Fällen des § 45
Abs. 7 BNatSchG der Elternschutz Vorrang vor wirtschaftlichen
Interessen hat.Dem muss auch die Entscheidung über die Verlängerung
der Ausnahmegenehmigung für Roddy, die allein auf § 45 Abs. 7 Satz 1
Nr. 1 BNatSchG ( Entnahme zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher
Schäden ) gestützt ist, Rechnung tragen.

 

 

 

Umweltminister Lies und Albrecht begehen Rechtsbruch – Abschussgenehmigungen für Dani und Roddy verlängert

Unfassbares ist heute von den Umweltministerien aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen vermeldet worden. Während der Niedersächsische Umweltminister Lies (SPD) in einer knappen Pressemitteilung verlautbart, dass der Schießbefehl auf den Familienvater Roddy in Niedersachsen bis Ende April verlängert worden ist, ist lediglich aus der Presse zu erfahren, dass der Schießbefehl auf den Jungwolf Dani in Schleswig-Holstein sogar unbefristet von Albrecht (Grüne) verlängert worden ist. Laut LN sollen hierbei sogar die eigentlich verbotenen Nachtsichtgeräte zum Einsatz kommen und immer mehr Jäger würden sich wie im Blutrausch der Jagd zu Verfügung stellen.

Dieses Schießkommando steht mittlerweile in überhaupt keiner Relation mehr zum eigentlichen Grund beider Abschussverfügungen. Die Schäden, die beide Wölfe verursacht haben sind geradezu lächerlich gering, im Vergleich zu den Kosten für die Lynchjustiz.  Zumal die EU eine 100-%-ige Entschädigung zugesagt hat. Insider sagen, dass die Kosten für die Schießkommandos inzwischen hohe fünfstellige bis niedrige sechsstellige Summen in beiden Fällen betragen würden.

Es entsteht immer mehr der Eindruck, als wollten beide Minister – jenseits von Recht und jeglicher Verhältnismäßigkeit – ihre rein lobbypolitisch motivierten Entscheidungen mit aller Macht durchpauken. Dass sie dabei EU- und deutsches Tierschutz- und Naturschutzgesetzen brechen, scheint beide nicht zu interessieren.

Aber dies ist ja leider auch nichts Neues. Die EU-Kommission wirft Deutschland nämlich vor, in tausenden Naturschutzgebieten gegen Vorgaben der Europäischen Union zu verstoßen.

Die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet, es seien rund 5,5 Millionen Hektar Fläche in den Fokus der EU-Kommission gerückt. Dort soll Deutschland die sogenannte FFH – Flora-Fauna-Habitat – Richtline der EU nicht erfüllen. Die Kommission kritisiert demnach, dass Deutschland nicht die notwendige Zahl an Naturschutzgebieten gesichert hat. Es fehlten noch fast 790 Gebiete, vorrangig in Niedersachsen.

Wir fordern in aller Entschiedenheit beide Schießbefehle sofort aufzuheben und endlich die Hausaufgaben zu machen, die die EU-Verträge vorsehen. Nämlich endlich mit Herdenschutzmaßnahmen zu beginnen und schnell und unbürokratisch zu fördern und zu entschädigen. Sollten Wölfe aufgrund von diesen Schießbefehlen getötet werden, werden wir Anzeige gegen Ersteller und Schützen stellen. 

http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/genehmigung-zur-toetung-des-wolfsrueden-gw717m-wird-nochmals-erneuert-175526.html

http://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Frist-verlaengert-Jagd-nach-Problemwolf-in-Schleswig-Holstein-wird-verstaerkt?fbclid=IwAR2PzUYITxU6Aus2Z0dYNkwVEqvUNFCcb472kWoL-tUm1I1hogmcWGu5jco

https://www.deutschlandfunk.de/eu-kommission-deutschland-verstoesst-gegen-naturschutz.1939.de.html?drn%3Anews_id=991514&fbclid=IwAR1X7d-n4QgdhdfdkE-lakbX2NpU94Et1dRuqxwqfwsoE8ns8QxLHswEVmc

Schießbefehle auf Wolf Dani und Wolf Roddy verlängert – gleichzeitig wächst der Widerstand in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen

Umweltminister Lies und Umweltminister Albrecht teilten fast zeitgleich mit, dass die Schießbefehle auf die beiden Wölfe verlängert worden sind. Weitere vier Wochen sollen dazu dienen, den Wölfen den Garaus zu machen. Während es in Niedersachsen höchstwahrscheinlich ein Polizeischütze ist, sollen in Schleswig-Holstein Jäger zum Killerkommando  zählen.

Ein Bericht zur Situation in Schleswig-Holstein erschien heute in den Lübecker Nachrichten. Zitat: Die Chance, „ein bestimmtes, scheues und intelligentes Tier zu erlegen“, werde nun mal „durch die Aktivität von unterschiedlichsten Personen an den Sichtungsorten des Wolfs nicht unbedingt gesteigert“.

Unterschiedlichste Personen? Auf LN-Nachfrage spricht ein Mitarbeiter des Ministeriums Klartext: Tierschützer hätten etwa auf Facebook zu Störaktionen aufgerufen, um den Wolf nicht vor die Flinten der Jäger laufen zu lassen. Außerdem fürchteten die Jäger selber, dass sie bei der Jagd erkannt werden könnten, wenn sich andere Personen im Wald aufhielten – und dass sie dann später womöglich Belästigungen durch Tierschützer erdulden müssten.

Wolfsschützerin: „Der Widerstand wächst“

Von organisierten Störaktionen durch Vereine oder Verbände wisse sie zwar nichts, sagt Brigitte Sommer, die Vorsitzende des Vereins „Wolfsschutz-Deutschland. Ihr Verein habe kürzlich nur einmal zufällig parallel zu einer Jagd eine Müllsammel-Aktion in einem Wald der Region durchgeführt. Aber ganz sicher gebe es „viele Leute, die da was von sich aus machen“. Immer mehr Menschen nämlich könnten es einfach nicht mehr nachvollziehen, weshalb der Wolf GW924m sterben solle. „Der Widerstand wächst.“ Verantwortlich für die Risse seien schließlich ja wohl eher die Schafhalter in der Region, die ihre Herden oftmals viel zu schlecht gesichert hätten. Hier geht es weiter http://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Verhindern-Tierschuetzer-den-Abschuss-von-Wolf-GW924m-einem-angeblichen-Problemwolf-in-Schleswig-Holstein?fbclid=IwAR27Z5DEh-sVJCgUOGpl51xOjDrB5u_8r2A65Nd-81s8n47nMO-K6Ex5UdA

Im Fall von Familienvater Roddy heisst es heute knapp in einer Pressemitteilung des Umweltministerium Niedersachsen…

Genehmigung zur Tötung des Wolfsrüden GW717m wird erneuert

Pressemitteilung 19/2019
Die bis Ende Februar befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 31.03.2019 verlängert. Nachdem seit dem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 22.02.2019 gerichtlich ausdrücklich bestätigt ist, dass der Rüde entnommen werden darf, wird das Verfahren weiter unter Hochdruck vorangetrieben.
Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort. Die Erwartung ist, dass die Tötung zügig erfolgt.

Übersteigen die Verwaltungskosten um die beiden Abschüsse inzwischen die Kosten, die durch die Risse entstanden sind?

Interessant dazu wären kleine Anfragen der Oppositionsparteien. Auch hier können immer mehr Menschen nicht mehr nachvollziehen, weshalb ein Haupternährer erschossen werden soll, wenn die Risse doch durch die Förderrichtlinie erstattet werden könnten. Immer mehr Menschen sind sich sicher, dass hier ein Exempel statuiert werden soll. Dazu passt auch eine Forderung des Landvolkverbandes Mittelweser: „Wir fordern den Abschuss des gesamten „Rodewalder Rudels“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landvolk-Kreisverbandes Mittelweser. Solche Art von Populismus dürften immer weniger Leute wirklich nachvollziehen können, denn die EU hat mitgeteilt, dass 100 % Entschädigung und 100 % Förderung erstattet werden. Hier ist einfach kein Wille vorhanden, sich mit dem Wolf zu arrangieren. Ist das eine Wolfsrudel eliminiert, würde sich das nächste ansiedelnd, dass dann wieder weg müsste, ginge es nach dem Willen dieser Leute.

Spazierengehen auf öffentlichem Gelände in Wald in Flur und dabei noch Müll einsammeln ist ausdrücklich erlaubt

Wir rufen die Menschen ausdrücklich dazu auf, sich weiter im Sinne der Allgemeinheit zu betätigen. Auch als Bürgerreporter können sich Menschen engagieren und Fotos von unzureichenden Zäunen machen und diese Bilder an Zeitungen senden. Genaue Info siehe hier: https://www.change.org/p/wolf-pumpak-muss-weiterleben/u/24213911

 

Wolf Roddy (GW 717m) in Niedersachsen: Todesurteil wegen 1.844 Euro! – Zwei Richterinnen protestieren

Haben sich die Richter des OVG überhaupt mit dem Fall und der Gesetzeslage beschäftigt?

Unserer Ansicht nach nicht, denn die betroffenen Rinderhalter hätten Billigkeitsleistungen aus der Förderkulisse beantragen können. Siehe auch Kommentar von Klaus Todtenhausen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/02/23/kommentar-von-klaus-todtenhausen-das-umweltministerium-in-niedersachsen-liest-anscheinend-seine-eigenen-richtlinien-nicht/

Auch zwei ehemalige Richterinnen protestieren

Hier noch einmal die Begründung des Gerichts:

Beschwerde betreffend die Abschussgenehmigung für den Rodewalder Wolfsrüden erfolglos

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 22. Februar 2019 (Az. 4 ME 48/19) die Beschwerde einer staatlich anerkannten Naturschutzvereinigung gegen die Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels zurückgewiesen.

Diesem Wolf mit dem Gencode GW717m konnten eindeutig mehrere Angriffe auf Rinder seit April 2018 nachgewiesen werden. Zwei dieser Angriffe richteten sich gegen Tiere, die in einer Herde mit einer genügend großen Anzahl gesunder erwachsener Rinder gehalten worden waren, so dass von einer ausreichenden Fähigkeit der Herde zum Selbstschutz ausgegangen werden durfte. Mit Bescheid vom 23. Januar 2019 erteilte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine bis zum 28. Februar 2019 befristete Ausnahmegenehmigung für die zielgerichtete letale Entnahme des genannten Wolfs aus der Natur in den Landkreisen Nienburg und Heidekreis sowie der Region Hannover. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte einen Eilantrag der Naturschutzvereinigung mit Beschluss vom 15. Februar 2019 (Az. 5 B 472/19) abgelehnt.

1.844 Euro in einem Jahr ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden?

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss bestätigt. Es hält die vom NLWKN getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, für gerechtfertigt. Denn es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Rinder mit normalerweise ausreichendem Herdenschutz reißen und seine Jagdtechnik an andere Wölfe weitergeben wird. Das begründet ein unkalkulierbares Schadensrisiko für Rinderhalter. Zumutbare Alternativen zur Tötung sind nicht ersichtlich. Es gibt ausreichende Belege dafür, dass dieser Wolf sich auf das Reißen von Rindern spezialisiert. Schutzmaßnahmen wie ausreichend hohe Elektrozäune, Behirtung oder Verbringung der Tiere in Nachtpferche sind nicht zumutbar, zumal diese flächendeckend von allen Rinderhaltern im Territorium des Rodewalder Rudels ergriffen werden müssten.

Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Das sagen zwei Richterinnen a. D. dazu:

Die Ausnahmegenehmigung vom 23.01.2019  entspricht nicht den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 44 Abs. 1 Nr.1, 45 Abs. 7 Satz 1 Nr.1 BNatSchG und ist daher, die Zulässigkeit des Antrags unterstellt, aufzuheben.

Der Ausnahmebescheid geht von insgesamt neun Rinderereignissen seit dem 23.04. 2018. Für die Risse vom 23. 04. 2018, 07. 08. 2018, 17. 09. 2018 und 25. 10. 2018 ist GW 717 als Verursacher nachgewiesen, an verschiedenen Orten und verschiedenen Haltern. Bei den Rissen vom 07. 08. 2018 und vom 17. 09. 2018 ist nach dem Bescheid nicht von einer ausreichenden Fähigkeit der Herde zum Selbstschutz auszugehen, sie können daher nach den Ausführungen auf Seite 6 des Bescheids nicht zur Rechtfertigung für eine Tötung herangezogen werden. Ebensowenig können die Risse vom 19.09.2018 und vom 04. 10. 2018, bei denen zwar ein Wolf als Verursacher festgestellt wurde, aber eine Individualisierung nicht möglich war, GW 717 angelastet werden. Dass er als Verursacher wahrscheinlich in Betracht kommt, reicht für seine letale Entnahme nicht aus. Für die in dem Bescheid vorgenommene Schadensprognose bleiben also nur die Risse vom 23. 04. 2018 und vom 25. 10. 2018 mit zwei getöteten Tieren und Einzelschäden in Höhe von 544 € und 1300 € und einem Gesamtschaden in Höhe von 1844 €.

Das Zitat stammt von Dr. Gabriele Waniorek- Goerke, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg a. D. und Almuth Hirt,  Vorsitzende Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D. Das Zitat geht von den im Ausnahmebescheid aufgeführten Rissen aus.

Abschuss von Anfang an geplant

Seit dem vergangenen Spätsommer hatte Umweltminister Lies dieses Rudel bereits auf seiner Abschussliste. Es wäre jede Menge Zeit gewesen, Herdenschutzmaßnahmen zu ergreifen, bzw. Billigkeitsleistungen zu gewähren. Doch das war anscheinend nie Thema. Der Abschuss von Anfang an das Ziel. Was das über die Politik und die Rechtssprechung in Niedersachsen aussagt, ist unserer Ansicht nach fatal, demokratiegefährdend und einem Rechtsstaat nicht würdig.

Das Rodelwalder Rudel besteht nur aus drei Wölfen. Die Fähe ist mit ziemlicher Sicherheit erneut trächtig. Sie wird ihre Welpen nur schwer durchbringen können, wenn der Vater fehlt. Vermehrte Nutztierrisse wären die Folge. Wir unterstellen, dass auch dies so gewollt ist, um schließlich das komplette Rudel mit den neuen Welpen auszumerzen.

Interessant dazu auch: Unser offener Brief aus dem September 2018 an Herrn Lies https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/09/07/offener-brief-an-den-niedersaechsischen-umweltminister-olaf-lies/

Und der Faktencheck zum Rodewalder Rudel https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/09/04/niedersachsen-faktencheck-zum-rodewalder-wolfsrudel-kein-weidetierschutz-aber-minister-lies-will-angeblich-abschuss/

Eilmeldung – Niedersachsen – Beschwerde wird vom OVG abgewiesen – Wolf Roddy stoll sterben

Beschwerde betreffend die Abschussgenehmigung für den Rodewalder Wolfsrüden erfolglos

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 22. Februar 2019 (Az. 4 ME 48/19) die Beschwerde des Freundeskreis frei lebender Wölfe gegen die Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels zurückgewiesen.

Diesem Wolf mit dem Gencode GW717m, genannt Roddy,  sollen angeblich eindeutig mehrere Angriffe auf Rinder seit April 2018 nachgewiesen worden sein. Zwei dieser Angriffe hätten sich gegen Tiere gerichtet, die in einer Herde mit einer genügend großen Anzahl gesunder erwachsener Rinder gehalten worden seien, so dass von einer ausreichenden Fähigkeit der Herde zum Selbstschutz ausgegangen werden durfte, so die Presseerklärung von heute.  Mit Bescheid vom 23. Januar 2019 erteilte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine bis zum 28. Februar 2019 befristete Ausnahmegenehmigung für die zielgerichtete letale Entnahme des genannten Wolfs aus der Natur in den Landkreisen Nienburg und Heidekreis sowie der Region Hannover. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte einen Eilantrag der Naturschutzvereinigung mit Beschluss vom 15. Februar 2019 (Az. 5 B 472/19) abgelehnt.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss bestätigt. Es hält die vom NLWKN getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, für gerechtfertigt. Denn es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Rinder mit normalerweise ausreichendem Herdenschutz reißen und seine Jagdtechnik an andere Wölfe weitergeben wird. Diese Aussage ist durch keine Abhandlung wissen schaftlich bestätigt worden. Weiter sei ein unkalkulierbares Schadensrisiko für Rinderhalter begründet. Zumutbare Alternativen zur Tötung sind nicht ersichtlich. Es gebe ausreichende Belege dafür, dass dieser Wolf sich auf das Reißen von Rindern spezialisiert hätte. Schutzmaßnahmen wie ausreichend hohe Elektrozäune, Behirtung oder Verbringung der Tiere in Nachtpferche seien nicht zumutbar, zumal diese flächendeckend von allen Rinderhaltern im Territorium des Rodewalder Rudels ergriffen werden müssten.

Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Dieses Urteil ist ein Affront für den Wolfsschutz in Deutschland. Es kann nicht Mittel sein, nicht schützen zu wollen und so Wolfsabschüsse zu erreichen. Dieses Urteil ist unserer Ansicht weder mit EU-Recht noch mit dem Natur- oder Tierschutzrecht vereinbar. Sollte der Abschuss tatsächlich vollzogen werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige gegen Umweltminister Lies, den Schützen und den Tierhalter stellen.

Todesurteil für Wolf Roddy – Schießt Lies trotz Beschwerde? – Tobender Mob auch in Niedersachsen

Wir fordern Umweltminister Olaf Lies erneut auf, zurückzutreten und den Schießbefehl auf Wolf Roddy sofort zu stoppen!

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte in der vergangenen Woche den Abschuss des Leitrüden des Rodewalder Wolfsrudels (Roddy –  GW717m) im Landkreis Nienburg genehmigt und einen Eilantrag des Vereins Freundeskreis frei lebender Wölfe abgelehnt. Der Verein legte noch am gleichen Tag Beschwerde gegen das Urteil ein. „Die Beschwerde bedeutet allerdings nicht, dass die Abschussgenehmigung für den Wolf nun bis zu einer Entscheidung des OVG aufgeschoben werde. Er kann im Grunde jetzt geschossen werden“, sagte eine Sprecherin dem NDR. Will Lies nun sein Killerkommando, das wohl von Seiten der Polizei kommen wird, nun trotz der Beschwerde losschicken? Von Seiten des Umweltministeriums ist wie so oft, nicht viel zu erfahren. Lies:  „Es ist gut, dass wir jetzt durch den Beschluss des VG Oldenburg Klarheit haben. Zu weiteren Vollzugsmaßnahmen im laufenden Verfahren machen wir keine Angaben.“ Ein Verhalten, das als Demokratie gefährdend bezeichnet werden kann.

Der Schießbefehl gelte noch bis zum 28. Februar. Sollte er wirklich durchgeführt werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. über einen Fachanwalt Anzeige gegen den Umweltminister und gegen den Schützen stellen. Noch immer sind die meisten Risse, die Roddy vorgeworfen werden, nicht bestätigt, sondern in der Rissliste als in Bearbeitung aufgeführt. Erschwerend kommt hinzu, dass in den meisten Fällen kein Mindestschutz eingehalten worden ist, was den Unwillen der Tierhalter, sich auf den Wolf einzustellen, noch einmal deutlich macht. Mängel gibt es aber auch im Wolfsmanagementplan selber. Denn Halter von Miniponys und Kälbern sind überhaupt nicht verpflichtet, zu schützen. Außerdem kann der Schütze unmöglich feststellen, welchen Wolf er vor der Flinte hat. Ergo könnte man nur schießen und danach durch eine DNA-Analyse feststellen, ob man auch den richtigen Wolf erschossen hat. Eine solche Vorgehensweise ist weder mit dem Tierschutzgesetz, noch mit dem Naturschutzgesetz vereinbar. Hinzu kommt, dass die Fähe wahrscheinlich erneut trächtig ist und ein Mitversorger des Rudels und der ungeborenen Welpen wegfallen würde. Vermehrte Nutztierrisse wären die Folge. Auch ein Gutachten mit den Zahlen von 2017 vom LUPUS-Institut für die DBB-Wolf sagt nichts anderes aus. Schäden_Prävention_Kompensation_DE2017_final

Ausschnitt aus dem Interview – Zitat:  „Hier im Landkreis gibt es einen Schwerpunkt zugunsten der Hunde. Seit ich 2014 Wolfsberater wurde, hatten wir drei Risse durch Wölfe und doppelt so viele durch Hunde. In den übrigen gemeldeten Fällen war keine Untersuchung mehr möglich, meist wegen des Kadaverzustandes der Tiere. Die Zahlen passen aber zu den Dokumentationen des Tiersuchdienstes Wesermarsch. 2016 wurden 101 streunende Hunde beobachtet, im vergangenen Jahr 98 und in diesem Jahr bis zum 27. April 17.

Es wird vom eigentlichen Problem abgelenkt. Die Rinder und Schafe sind weiterhin den Hunden ausgesetzt. Denn selbst wenn wir eine wolfsfreie Zone schaffen könnten, wäre das Problem mit den Hunden noch da. Sie können mangelhafte Zäune und trockene Gräben genauso überwinden wie der Wolf.“

Politik schürt Wolfshass!

„Die Verwaltung, Vertreter des Landvolks, die Schafzuchtverbände, der Deichband und vor allen Dingen die Politik schüren den Wolfshass. Einer der größten Stimmungs- und Panikmacher ist Björn Thümler. Er ist einer der Wortführer im Landtag und bei der Landesjägerschaft, die dem Wolf in der Wesermarsch zu Leibe rücken will. Das gilt auch für die Demonstration von Landwirten, Schäfern und Deichverbänden am 12. Mai in Augustgroden am Jadebusen für wolfsfreie Zonen. Das ist eine Sache, die politisch geschürt wird.“  Zitat Ende. Das komplette Interview finden Sie am Ende des Textes unter Quellenangaben.

Nicht nur die Politik, auch die Medien machen sich zu Gehilfen der Agrar-Lobby. So forderten Verbände ernsthaft die Absetzung von Wolfsberatern, die nicht nach ihrem Gusto handeln. Medien überbieten sich gegenseitig mit tendenziösen Artikeln. Dass solche Artikel auch einen Einfluss auf Richter haben, ist unstrittig. Selbst das Bundesumweltministerium gab gestern „alternative Fakten“ heraus, indem es den Abschuss als rechtmäßig darstellte und per Fotomontage behauptete, dass alle Risse dem Einzelwolf Roddy nachgewiesen worden seien. Dabei stehen die echten Fakten für alle sichtbar in der Rissliste. https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/wolfsbuero/nutztierschaeden/nutztierschaeden-172368.html

Tierhalter weigern sich zu schützen

Ähnlich wie in Schleswig-Holstein, wo Tierhalter vor einem an einer Landmaschine erhängten Wolfsstofftier demonstriert hatten, geht es auch in Niedersachsen zu. Die Facebookseite „Wolf nein Danke“ rief beispielsweise dazu auf, Kennzeichnen von fremden Fahrzeugen zu fotografieren und an die Jägerschaft und an die Polizei zu melden. Man darf gespannt sein, wann dort der erste Staubsaugervertreter oder Tourist mit Fackeln und Sicheln aus dem Dorf gejagt wird. Auch Wanderer sind dort wohl nicht mehr sicher. Ein solches Gebaren erinnert – genau wie das Aufknüpfen von Symbolen – an Deutschlands dunkelste Zeiten.

 

Hier der Link zu diesem FB-Aufruf. Sehr aufschlussreich sind auch die Kommentare: https://www.facebook.com/WoelfeNeinDanke/posts/2287294998215048

 

Kommentare voller Hass von Weidetierhaltern

Dass sich die Weidetierhalter nicht auf den Wolf einlassen wollen, obwohl sie jetzt von der EU alle Aufwendungen zu 100 % finanziert bekommen und auch 100 % Entschädigung erhalten, zeigen solche Kommentare über Wölfe: Stefani G.:“ Richtig Bruno, wir wollen keine Wölfe“, Ilka G.: Silke S, „wäre (ein Abschuss des falschen Wolfs) gar nicht so schlimm, dann halt so lange schießen bis keiner mehr da ist.“ Christian B.: „Immer dran bleiben, nur ein toter Wolf ist ein guter Wolf.“ Matze M.: „Was wir brauchen, ist ein gut eingeschossenes G 36, mehr nicht. „

Weidetierhalter per Gesetz verpflichtet, Tiere zu schützen

Im Übrigen sind Weidetierhalter (Hobbyhalter ausgenommen) vom Gesetz her verpflichtet, ihre Tiere zu schützen. https://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/BJNR275800001.html

Vollzitat: „Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2043), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom30.

In dieser Verordnung wird im §1 erläutert, dass diese Verordnung nur für die gewerbliche Nutztierhaltung bestimmt ist.

§ 3 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen

( dort sind der Abs. 1 und wichtig Abs. 3 “ gegen Beutegreifer zu schützen“ recht interessant)

Desweiteren ist unter:

§ 44 Ordnungswidrigkeit

der § 3 nicht aufgelistet und somit könnte eine Straftat demjenigen unterstellt werden, der nicht nach dem § 3 seine Nutztier schützt

( Auslegungssache bei Gericht).

 

Quellen: https://www.weser-kurier.de/region/die-norddeutsche_artikel,-der-wolf-ist-nicht-gefaehrlich-_arid,1733888.html?fbclid=IwAR0-50Pj0uPL5Yahr30g3VBkueHnAggnRc3DgNezCa6gNenzx3upRn0RDVg

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Wolf-Abschuss-Tierschuetzer-legen-Beschwerde-ein,beschwerde102.html?fbclid=IwAR0Ybg6aKBqf-fBezzQWQZMt3iuoNxcOfywvf4wNFU8g9uDU6moGsuwVuAA

https://www.weser-kurier.de/region/die-norddeutsche_artikel,-der-wolf-ist-nicht-gefaehrlich-_arid,1733888.html?fbclid=IwAR32pKhTBQq_O5PucWSv5cMUZJbbI6MQ7j6MUrBNJ4b3BhHU4_2wmk6qxHE

https://www.landeszeitung.de/blog/lokales/2358252-der-streit-um-die-woelfe-geht-weiter?fbclid=IwAR1FENxqGilDoEDMSJaRLnniAwvCi7k8ZaqSdeAbYqrHtFWticV7y8A_kHE

 

Gericht gibt Feuer frei auf Wolf Roddy in Niedersachsen – Beschluss nicht rechtskräftig – Beschwerde wird eingelegt

Roddy soll sterben – Umweltminister Olaf Lies sieht Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung zum Rodewalder Wolf bestätigt

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage den Antrag des Vereins „Freundeskreis freilebender Wölfe“ auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und damit auf Untersagung der Entnahme des Wolfsrüden GW717m des Rodewalder Rudels abgelehnt, schreibt das Umweltministerium heute in einer Pressemitteilung.

Dazu sagt Minister Olaf Lies: „Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung bestätigt und ist unserer Argumentation vollumfänglich gefolgt. Es ist gut, dass wir jetzt durch den Beschluss des VG Oldenburg Klarheit haben. Zu weiteren Vollzugsmaßnahmen im laufenden Verfahren machen wir keine Angaben.“

Wenn er sich da mal nicht irrt.  Als Begründung für die Ablehnung habe der Richter auf geführt, dass die betroffenen Tierhalter möglicherweise Ausgleichszahlungen erhielten, ändere nichts am Eintritt bisheriger Schäden und der Prognose, dass zukünftig weitere Schäden durch Risse entstehen könnten“, so das Gericht. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe konnte Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen, schreibt der NDR heute. Hier der Bericht: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Wolf-aus-Rodewalder-Rudel-darf-geshossen-werden,wolf3870.html?fbclid=IwAR2phUp9extDtkL2H5kXR7GV0K9qLUGoslJxVUWZ7J98Mcu0pUmrTCaioQY

Sollte der Schießbefehl tatsächlich ausgeführt werden, können wir uns von Wolfsschutz Deutschland e. V. nicht vorstellen, dass diese Wolfstötung mit dem EU-Recht vereinbar sein kann. Denn selbstverständlich muss Herdenschutz zumutbar sein. Wir werden in diesem Fall Anzeige erstatten. Laut der Liste der Nutztierschäden sind die meisten Risse nicht einmal analysiert, geschweige denn einem bestimmten Wolf zugeordnet worden. Zudem ist in vielen Fällen kein Mindestschutz vorhanden gewesen. Risse an Pferde sind auffällig schnell als Wolfsrisse bestätigt worden. Normalerweise dauern Analysen Wochen. Ein Anruf bei der Pressesprecherin Jörgens im Senckenberg-Institut konnte nicht bestätigen, dass dort überhaupt Proben zum Analysieren hingesendet worden waren. Tatsächlich gab die Pressesprecherin die Auskunft, dass man dem Umweltministerium Niedersachsen gegenüber vertraglich verpflichtet sei und keinerlei Aukunft geben dürfe. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Die Entscheidung, den Leitwolf des offiziell aus nur drei Tieren bestehenden Kleinrudels abzuschießen, dürfte den Weidetierhaltern nicht helfen. Ganz im Gegenteil. Aus Erfahrungen mit dem Cuxlandrudel, bei dem die Mutter illegal erschossen worden war und der Vater verschwand, waren vermehrte Weidetierrisse die Folge, weil die familiären Strukturen des Rudels zerstört worden waren. Genauso wird es auch der Fähe ergehen, die wahrscheinlich bereits ungeborene Welpen in sich trägt. Sie müsste den Welpen vom Vorjahr und den neuen Nachwuchs alleine durchbringen. Was vermehrte Risse nach sich ziehen würde. Eine solche Tat ist unserer Meinung nach auch nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts https://www.verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/das-verwaltungsgericht-oldenburg-lehnt-eilantrag-der-wolfsschuetzer-gegen-die-abschussgenehmigung-fuer-den-rodewalder-wolfsrueden-ab-174002.html

Hier der Link zur aktuellen Rissliste: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/wolfsbuero/nutztierschaeden/nutztierschaeden-172368.html

Update: 16.02.19 – Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. wird beim beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die heutige Entscheidung der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg einlegen, machte er noch gestern Abend auf seiner Facebookseite bekannt.

Niedersachsen – Schießbefehl auf Wolf Roddy vorerst ausgesetzt!

Die Sondergenehmigung zum Abschuss des Leitwolfs aus dem Rodewalder Rudel im Landkreis Nienburg ruht vorerst. Das hat das niedersächsische Umweltministerium auf Anfrage von NDR 1 Niedersachsen bestätigt. Grund ist, dass der „Freundeskreis freilebender Wölfe“ juristisch gegen den geplanten Abschuss vorgeht,“ schreibt der NDR heute.

Skandalös ist es, dass es schon wieder keine offizielle Pressemeldung seitens des Umweltamtes zur Rücknahme des Schießbefehls auf den Leitrüden des Rodewaldrudels gibt, und es nur ein Statement von Minister Lies´Sprecher  in der Presse dazu gibt. Dennoch freuen wir uns auch von Wolfsschutz Deutschland e. V. sehr darüber, dass sich hier das Recht gegenüber Wildwestpolitik durchgesetzt hat. Wir hoffen sehr, dass dem Schießfehl bald von gerichtlicher Seite endgültig ein Ende gesetzt wird. Hier der komplette Bericht.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Wolf-aus-Rodewald-wird-vorerst-nicht-geschossen,wolfsrudel148.html?fbclid=IwAR3-feE82AvxacpcB1L8YkicXz8-YLoBZmpkq4YVXUTMCcFySDZ_GlYEuwE