Schlagwort: Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Der Vorfall am 30. Juli 2025 in der Provinz Utrecht, bei dem ein sechsjähriges Kind von einem Wolf, vermutlich GW3237m („Bram“), verletzt wurde, hat eine Debatte über den Umgang mit Wölfen ausgelöst. Die darauf folgende Abschussgenehmigung für „Bram“ ist jedoch ein von Hysterie geprägter Schritt. Dieser Vorfall zeigt nicht die Gefährlichkeit von Wölfen, sondern die Folgen menschlichen Fehlverhaltens und die Überreaktion auf ein seltenes Ereignis im Vergleich zu alltäglichen Gefahren.
Protest gegen die Übermittlung des „günstigen Erhaltungszustands“ der Wolfspopulation in Deutschland
Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert: Schluss mit der politisch motivierten Abschussfreigabe. Am 31. Juli 2025 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in seinem Bericht an die Europäische Kommission den „günstigen Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation in der atlantischen Region Deutschlands (Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) gemeldet. Diese Bewertung basiert auf fragwürdigen Daten und ebnet den Weg für eine Lockerung des Schutzstatus des Wolfs, die letztlich Abschüsse erleichtern soll. Wolfsschutz-Deutschland e.V. protestiert entschieden gegen diese Entscheidung, die den Fortbestand des Wolfs gefährdet und wissenschaftliche Standards missachtet. Wir lehnen jegliche Abschüsse von Wölfen kategorisch ab und setzen auf Koexistenz statt Konfrontation.
Fragwürdige Datenbasis in Niedersachsen und Brandenburg
Politische Instrumentalisierung
Unbekannte Wolfspopulation und mysteriöses Verschwinden in anderen Bundesländern
Koexistenz statt Abschuss
Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnt jegliche Form von Wolfsabschüssen ab – sei es präventiv oder als Reaktion auf Konflikte. Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune, Herdenschutzhunde und andere präventive Ansätze haben sich als wirksam erwiesen und müssen konsequent ausgebaut und gefördert werden. Abschüsse destabilisieren die Wolfspopulation und untergraben die Bemühungen um eine friedliche Koexistenz von Mensch und Wolf.
Öffentliche Debatte
Weg von der Panikmache. Die aktuelle Berichterstattung in Deutschland schürt oft Ängste vor Wölfen, indem sie Einzelfälle überdramatisiert und den Wolf als Bedrohung darstellt. Wir fordern eine Debatte, die die Bedeutung des Wolfs für die Biodiversität hervorhebt, sein Anrecht auf seinen Platz anerkennt und auf Koexistenz setzt. Panikmache und einseitige Narrative dienen nur jenen, die Abschüsse vorantreiben wollen und schaden dem Ziel eines ausgewogenen Miteinanders. Zudem lenken sie nur die Bauern von ihren eigentlichen Problemen ab.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert
- Rücknahme der Meldung des „günstigen Erhaltungszustands“.
- Ausschluss der Jägerschaft aus dem Wolfsmonitoring, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
- Verstärkte Förderung von Herdenschutzmaßnahmen.
- Transparenz über die Datenbasis und Methodik des Monitorings, insbesondere in Niedersachsen und Brandenburg.
Ein Aufruf zum Handeln
Der Wolf ist ein unverzichtbarer Teil unserer Natur und ein Symbol für den Erfolg des Naturschutzes. Seine Rückkehr darf nicht durch politische Interessen und fragwürdige Daten gefährdet werden. Wir rufen die Bundesregierung, die Länder und die EU auf, den Schutz des Wolfs konsequent umzusetzen und Abschüsse als Lösung abzulehnen. Unterstützen Sie unsere Arbeit, um eine Zukunft zu sichern, in der Mensch und Wolf friedlich koexistieren können.
Für den Wolf – unabhängig, fundiert und kompromisslos.
Quelle:
https://www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/069-bewertung-erhaltungszustand-wolf.html
Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:
Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr – und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich.
Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/
Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützt Offenen Brief an EU-Kommission und EU-Mitgliedsstaaten
Unser Kampf gegen die Herabstufung des Schutzstatus der Wölfe geht weiter. Wolfsschutz-Deutschland e.V. und weitere 74 Umweltorgas haben sich einem Offenen Brief der italienischen Umweltorganisation Green Impact angeschlossen, um den Druck auf die EU-Kommission und deren Mitgliedsländer zu erhöhen. Mit der Ablehnung der Herabstufung des Wolfsschutzstatus haben die 27 EU-Mitgliedstaaten nun die Möglichkeit, die EU-Habitatrichtlinie zu bewahren und sich gegen den politisch motivierten und unbegründeten Prozess zu wehren, der von der EU-Führung vorangetrieben wird. Die vorgeschlagene Herabstufung des Wolfes durch die EU wird derzeit vom Europäischen Gerichtshof geprüft. Die 27 EU-Mitgliedstaaten sollten die endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten, bevor sie Änderungen an ihren nationalen Gesetzen vornehmen. Wichtig ist, dass eine Herabstufung auf nationaler Ebene nicht verpflichtend ist: Die EU-Staaten haben bis Januar 2027 Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen – und können sich letztendlich auch dafür entscheiden, sie ganz abzulehnen. Die Herabstufung entbehrt einer soliden rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlage und könnte durch bevorstehende Urteile des Europäischen Gerichtshofs aufgehoben werden. Hier unser gemeinsamer Offener Brief.

O F F E N E R B R I E F
Sehr geehrte Vertreter der EU-27-Mitgliedstaaten,
am 24. Juni 2025 wurde die Herabstufung des Wolfs in das Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit haben die 27 EU-Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, diese Änderung in nationales Recht umzusetzen, wobei die Umsetzung jedoch nicht verpflichtend ist.
Wir bitten Sie eindringlich, von einer Änderung Ihrer nationalen Rechtsvorschriften zum Schutzstatus des Wolfes (Canis lupus) abzusehen, da die Herabstufung des Wolfes eine politisch motivierte Maßnahme der EU-Führung in Brüssel ist, die nicht im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften und den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen (einem Grundpfeiler des EU-Vertrags) steht.
Derzeit sind vor dem Europäischen Gerichtshof Rechtsverfahren sowohl gegen die Europäische Kommission als auch gegen den Rat der EU anhängig. Diese könnten zur Aufhebung der jüngsten Entscheidung zur Herabstufung des Wolfes führen – eine Initiative, der, wie von der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft anerkannt, eine solide rechtliche und wissenschaftliche Grundlage fehlt. Als solche steht sie im Widerspruch zu den Kernanforderungen der EU-Habitatrichtlinie, die nach wie vor den Eckpfeiler der Naturschutzpolitik in Europa bildet.
Eine beim EU-Bürgerbeauftragten eingereichte Beschwerde gegen die Europäische Kommission bezüglich der Erhebung von Wolfsdaten wartet ebenfalls auf eine Antwort. Darüber hinaus wird geschätzt, dass nur 0,07 % der Schaf- und Ziegenpopulation in der EU, der primären Zielart, von Wolfsräubten betroffen sind – was zu minimalen und wirtschaftlich unbedeutenden Verlusten führt. Diese Verluste werden bereits weitgehend durch Subventionen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ausgeglichen, die von den EU-Steuerzahlern finanziert werden.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie berücksichtigen sollten:
- Rechtliche Unsicherheit:
Angesichts der Tatsache, dass derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof mehrere Verfahren anhängig sind, in denen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der EU zur Herabstufung des Wolfsstatus in Frage gestellt wird, wäre es ratsam, die derzeitigen nationalen Schutzmaßnahmen beizubehalten. Eine vorzeitige Änderung könnte später als unvereinbar mit dem EU-Recht angesehen werden, zumal zahlreiche aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs eine Auslegung der Habitat-Richtlinie bekräftigt haben, die im Widerspruch zur Entscheidung zur Herabstufung des Wolfes steht.
Einige EU-Mitgliedstaaten haben bereits angekündigt, dass sie den strengen Schutz beibehalten (Belgien, Polen, Tschechische Republik) und ihre nationalen Gesetze nicht ändern werden; andere erwägen dies derzeit.
- Wissenschaftliche und rechtliche Grundlage:
Die Entscheidung zur Herabstufung ist durch die verfügbaren ökologischen und populationsbezogenen Daten nicht begründet. Im Gegenteil, die verfügbaren Erkenntnisse deuten eindeutig darauf hin, dass die Wolfspopulationen in mehreren Regionen Europas weiterhin gefährdet, vom Aussterben bedroht oder gefährdet sind. Nach der EU-Habitatrichtlinie sind die Mitgliedstaaten berechtigt – und in einigen Fällen sogar verpflichtet –, strengere Schutzstandards als die auf EU-Ebene festgelegten aufrechtzuerhalten, insbesondere wenn wissenschaftliche Erkenntnisse einen fortbestehenden Erhaltungsbedarf belegen.
- Sozioökonomische Argumente sind rechtlich irrelevant:
Wie kürzlich vom Europäischen Gerichtshof klargestellt wurde, sind sozioökonomische Erwägungen,
einschließlich solcher im Zusammenhang mit Wildtierfraß, keine gültigen Gründe für eine Änderung des Erhaltungszustands gemäß der Habitat-Richtlinie, die sich eher auf ökologische als auf wirtschaftliche Aspekte stützt.
Darüber hinaus sind diese Auswirkungen minimal und werden derzeit durch Ausgleichs- und Präventivmaßnahmen gemildert, die durch EU-Mechanismen wie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) finanziert werden.
- Keine unmittelbare rechtliche Verpflichtung:
Obwohl die Herabstufung im Rahmen der Berner Konvention beschlossen wurde – wiederum weitgehend unter starkem Druck der in Brüssel ansässigen EU-Führung, insbesondere der Europäischen Kommission –, besteht keine verbindliche rechtliche Verpflichtung für die EU-Mitgliedstaaten, diese Entscheidung unverzüglich in EU- und nationales Recht umzusetzen. Darüber hinaus sieht die EU-Habitatrichtlinie eine Anpassungsfrist (Umsetzungsfrist) von 18 Monaten vor, die ausreichend Zeit für eine rechtliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof lassen sollte, da die mangelnde wissenschaftliche Grundlage bereits öffentlich bekannt ist. Internationale und EU-Umweltrechtsvorschriften (einschließlich der Habitatrichtlinie) ermöglichen es den Staaten, Arten auf nationaler Ebene streng zu schützen, unabhängig von den Vorgaben der Berner Konvention und den Entscheidungen der EU.
Schlussfolgerungen und Forderungen:
Wir fordern daher nachdrücklich, dass alle nationalen Gesetzesänderungen ausgesetzt werden, bis die Rechtslage vollständig geklärt ist und ein Konsens auf der Grundlage rechtlicher und wissenschaftlicher Erkenntnisse erzielt wurde.
Ein vorsichtiges Vorgehen steht nicht nur im Einklang mit dem in den EU-Umweltvorschriften verankerten Vorsorgeprinzip, sondern schützt die Mitgliedstaaten auch vor möglichen rechtlichen Haftungsrisiken und Klagen vor nationalen Gerichten.
Über 75 Nichtregierungsorganisationen fordern die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Herabstufung des Wolfs in den nationalen Rechtsvorschriften abzulehnen und seinen strengen Schutzstatus beizubehalten.
Weitere Informationen
⮚ 2024 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof auf Aufhebung der Herabstufung des Wolfes. Details: Klage von fünf Verbänden (Rechtssache T-634/24) vor dem Europäischen Gerichtshof auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Rates, den Wolf in die Berner Konvention herabzustufen, 2024 Rechtssache T-634/24; Klage eingereicht am 6. Dezember 2024 – Green Impact u. a. gegen Rat und Kommission. Die Klage wurde von 17 weiteren Verbänden unterstützt, die sich dem Rechtsmittelverfahren angeschlossen haben. Rechtsmittelführer: Green Impact, EARTH, Nagy Tavak, One Voice, LNDC Animal Protection. Streithelfer: LEIDAA, Federazione Nazionale Pro Natura, Io non ho paura del lupo, Animal Cross, Pole Grands Predateurs, ASPAS, Ferus, Asociación Animalista LIBERA!, Suomen eläinoikeusjuristit ry, Svenska Rovdjursföreningen, Naturskyddsföreningen, Pracownia na rzecz Wszystkich Istot, OIPA, LEAL, WWF Italia, Legambiente und ASCEL
⮚ 700 Wissenschaftler aus ganz Europa unterzeichnen Petition gegen die Herabstufung des Wolfes
⮚ IUCN-Initiative für Großraubtiere (koordiniert von Dr. Luigi Boitani): Erklärung gegen die Herabstufung des Wolfes
⮚ Über 2000 Wissenschaftler gegen die Aushöhlung der EU-Naturrichtlinien
⮚ Auswirkungen von Raubtieren auf die Viehzucht – Die Zahl der durch Wölfe getöteten Schafe in der EU macht nur 0,07 % der Gesamtzahl der Schafe in der EU aus (2024). Quelle: Science, 24. Januar 2024.
⮚ Europäischer Gerichtshof, Wolfsfälle (Spanien, Österreich, Estland)
In seinen Urteilen von 2024 zu den Rechtssachen (C601/22; C436/22; C-629/23) gegen Österreich und Spanien und Estland bestätigte der Europäische Gerichtshof die Notwendigkeit, in diesen Ländern einen strengen Schutz aufrechtzuerhalten, und dass die Notwendigkeit, einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes zu gewährleisten, Vorrang vor sozioökonomischen Erwägungen hat;
darüber hinaus kann auf regionaler Ebene nicht als jagdbare Art ausgewiesen werden, wenn sein Erhaltungszustand auf nationaler Ebene ungünstig ist. Die ökologischen Standards, die sich aus der Definition des günstigen Erhaltungszustands in der Richtlinie sind nicht verhandelbar und dürfen nicht aus Gründen sozialer und wirtschaftlicher Konflikte angepasst werden.
Empfohlene Literatur zu diesen Themen: Rechtliche Gutachten von Prof. Trouwborst. (1) Arie Trouwborst| LinkedIn
⮚ EU-Herabstufung des Wolfs: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32025L1237
⮚ Eine formelle Beschwerde von Client Earth beim EU-Bürgerbeauftragten zu Daten über die Herabstufung ist ebenfalls anhängig, Link: https://www.ombudsman.europa.eu/fr/opening-summary/fr/1G4686
Thüringen: Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellt Strafanzeige wegen illegalem Wolfsabschuss im Wartburgkreis
P R E S S E M I T T E I L U N G
Wolfsschutz-Deutschland e.V. reagiert mit Entsetzen auf die jüngsten Erkenntnisse zum Tod eines Wolfes im Wartburgkreis in Thüringen. Wie das Umweltministerium mitteilte, wurde der im November 2023 tot aufgefundene Wolf, der aus dem in der Rhön beheimateten Rudel Wildflecken in Bayern stammte, nicht bei einem Verkehrsunfall getötet, sondern illegal erschossen.

Belohnung zur Ergreifung der Täter
Ein übel zugerichteter Wolfskadaver liegt Ende 2023 an einer Straße im Wartburgkreis. Zunächst wird von einem Unfall als Todesursache ausgegangen. Eine Untersuchung ergibt erst jetzt ein anderes Bild. Eine Computertomographie am Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin bestätigte den Abschuss des Tieres. „Man mag sich nicht vorstellen, wie das Tier gelitten haben muss. Dieser Vorfall ist ein weiterer Beleg für die skrupellose Verfolgung unserer Wölfe in Deutschland. Es ist absolut inakzeptabel, dass solche Verbrechen gegen unsere heimische Tierwelt weiterhin stattfinden“, erklärt Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. Der Verein stellt umgehend Strafanzeige gegen Unbekannt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, um den Täter oder die Täterin zur Rechenschaft zu ziehen. Außerdem wird eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise zur Ergreifung der oder des Täters ausgelobt.
Niederlande: Im Zweifel gegen den Angeklagten – Wolf Bram soll sterben
Die Werkgroep Wolf Leusden prangerte in einer Pressemitteilung vom 14. Juli 2025 die Entscheidung der Provinz Utrecht an, den Wolf GW3237m, genannt „Bram“, zu töten, an. Dieser Wolf, Vater eines Rudels mit jungen Welpen auf der Utrechtse Heuvelrug, würde aufgrund eines angeblichen Bissvorfalls und eines fragwürdigen DNA-Berichts sein Leben verlieren, heißt es. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützen die Kritik der Werkgroep Wolf Leusden. Auch kennen wir solche fragwürdigen und rechtswidrigen sowie unethischen Entscheidungen aus Deutschland. Die Beweise sind unzulänglich, Interessenkonflikte offensichtlich, und der Tierschutz wird missachtet. Jetzt wird sich das Verwaltungsgericht in Utrecht am 23. Juli 2025 mit der umstrittenen Abschussgenehmigung beschäftigen.
Mangelhafte DNA-Beweise: Keine Grundlage für einen Abschuss

Interessenkonflikte: Die Jagdlobby im Spiel
Keine Alternativen geprüft: Missachtung der Habitat-Richtlinie
Versäumnisse der Provinz: Ruhegebiete ignoriert
Fazit
Fall vor Gericht
EIR deckt auf: Über die Hälfte der Arten und Lebensräume sind in Deutschland gefährdet
Der Environmental Implementation Review (EIR) der Europäischen Kommission vom 07.07.25 analysiert die Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung von EU-Umweltrecht in den Mitgliedstaaten. Für Deutschland hebt der Bericht Stärken und Schwächen in den Bereichen Naturschutz, Luftqualität, Wasserqualität, Kreislaufwirtschaft und Umweltfinanzierung hervor. Besonders im Bereich Naturschutz und Biodiversität gibt es erhebliche Defizite, die auch den Schutz von Arten wie dem Wolf betreffen. Der Bericht fordert dringende Maßnahmen, um die ehrgeizigen Umweltziele der EU zu erreichen. Er widerspricht unserer Ansicht nach damit der Rückstufung des Wolfsschutzstatus über den die EU kürzlich entschieden hatte.
Die alarmierenden Zahlen des EIR unterstreichen die prekäre Lage des Naturschutzes in Deutschland, insbesondere für Arten wie den Wolf (Canis lupus). Die Tatsache, dass 63 % der geschützten Arten einen ungünstigen Erhaltungszustand haben, deutet darauf hin, dass die Wolfspopulation in Deutschland eben keinen „günstigen Erhaltungszustand“ erreicht hat, entgegen den Behauptungen von Bundesländern wie Niedersachsen, Hessen, Brandenburg, Bayern, Sachsen und Berlin, die ein „Bestandsmanagement“ (sprich: Wolfsjagd) fordern.
Ökologische Vorteile von Wölfen
- Regulation von Beutetierpopulationen:
Wölfe kontrollieren die Populationen von Beutetieren wie Rehen, Hirschen und Wildschweinen. Durch die Bejagung schwacher, kranker oder alter Tiere tragen sie dazu bei, die Gesundheit und genetische Qualität dieser Populationen zu fördern und Überweidung zu verhindern. - Förderung der Biodiversität:
Durch die Regulation von Pflanzenfressern verhindern Wölfe die Übernutzung von Vegetation, was das Wachstum von Pflanzen und die Erholung von Wäldern, Wiesen und Feuchtgebieten unterstützt. Dies schafft Lebensräume für zahlreiche andere Arten, z. B. Vögel, Insekten und kleine Säugetiere. - Stabilisierung von Ökosystemen:
Wölfe beeinflussen das Verhalten von Beutetieren, die durch die Anwesenheit von Wölfen ihre Weideplätze häufiger wechseln („Landschaft der Angst“). Dies reduziert den Druck auf bestimmte Gebiete und fördert die Regeneration von Böden und Gewässern, z. B. durch weniger Bodenerosion an Flussufern.
- Förderung von Aasfressern:
Die Überreste von Beutetieren, die Wölfe hinterlassen, bieten Nahrung für Aasfresser wie Raben, Adler, Geier oder Kleinsäuger. Dies unterstützt die Nahrungskette und erhöht die Vielfalt von Arten in einem Gebiet. - Indirekte Unterstützung von Gewässerökosystemen:
Durch die Regulation von Beutetieren, die Flussufer abgrasen, tragen Wölfe zur Erhaltung von Ufervegetation bei. Dies stabilisiert Flussläufe, reduziert Erosion und verbessert die Lebensbedingungen für aquatische Arten wie Fische oder Amphibien. - Natürliche Selektion und Ökosystemgesundheit:
Wölfe fördern die natürliche Selektion, indem sie überwiegend schwache oder kranke Tiere jagen. Dies stärkt die Widerstandsfähigkeit von Beutetierpopulationen und trägt zur langfristigen Gesundheit des Ökosystems bei. - Kulturelle und ökologische Balance:
Als Spitzenprädatoren tragen Wölfe zur Balance von Ökosystemen bei, indem sie die Nahrungskette regulieren. Ihre Anwesenheit ist ein Indikator für intakte, funktionierende Ökosysteme, die auch für andere Arten lebensnotwendig sind. - Wölfe schützen Wälder und damit auf natürliche Weise auch das Klima.
Klimaschutz: Problematische Zerstörung natürlicher Ökosysteme
Luftqualität
Deutschland hätte Fortschritte bei der Luftqualität erzielt, würde jedoch in Städten wie München, Stuttgart und Berlin die EU-Grenzwerte für Stickoxide (NOx) überschreiten. Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO₂) würden vor allem durch den Verkehr überschritten. Umweltzonen wären ein Fortschritt, doch es wären weitere Maßnahmen wie die Förderung emissionsarmer Verkehrsmittel erforderlich. Feinstaub (PM₁₀ und PM₂,₅) bliebe ein Problem, obwohl die Emissionen rückläufig wären.
Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement
Deutschland würde bei der Abfalltrennung und Recyclingquote (über 65 %) zu den führenden Ländern in der EU gehören. Dennoch gäbe es Herausforderungen bei der Reduzierung von Einwegplastik und der Förderung der Kreislaufwirtschaft. Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung von Materialien wären notwendig.
Umweltfinanzierung und Governance
Die Finanzierung von Umweltmaßnahmen wäre solide, doch es gäbe Lücken bei der Verteilung von Mitteln für Biodiversität. Eine bessere Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie eine stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft wären erforderlich. Bürokratische Hürden und unzureichende Kontrollen würden die Umsetzung von Umweltrecht erschweren.
Quelle:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_1747
Weitere Quellen:
https://www.derstandard.de/story/3000000257766/woelfe-koennten-co2-bilanz-verbessern
https://www.facebook.com/share/v/15ZrU5RKr5/
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Hessen, Bayern, Sachsen und Berlin wollen Jagd auf Wölfe eröffnen
Die Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 7. Juli 2025 ist ein Angriff auf den Schutz des Wolfs in Deutschland. Hessen, Bayern, Sachsen und Berlin – wo es nachweislich keinen einzigen Wolf gibt – fordern die Bundesregierung auf, einen „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs festzustellen, um ein sogenanntes „Bestandsmanagement“ einzuführen. Dies ist ein durchsichtiger Versuch, die Jagd auf Wölfe zu legalisieren, während in Hessen Wölfe systematisch verschwinden und in Bayern Nachweise verzögert oder selektiv veröffentlicht werden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. klagen an: Die Landesregierungen betreiben eine Politik der Ausrottung, statt den Wolf als Teil unserer Natur zu schützen.
Hessen: Wölfe verschwinden, während die Politik die Jagd eröffnen will
Wirklich toter Wolf bei Laudenbach?
Bayern: Intransparenz
Unser Appell: Die Realität anerkennen, den Wolf schützen!
Hessens Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, Ingmar Jung, betonte: „Es ist höchste Zeit, die Realität anzuerkennen: Der Wolf hat in Deutschland einen günstigen Erhaltungszustand erreicht – und das muss endlich auch politisch Konsequenzen haben. Das dringend notwendige und im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerte Bestandsmanagement muss jetzt umgesetzt werden.“
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber bekräftigte: „Den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland festzustellen, ist fachlich und politisch geboten. Der günstige Erhaltungszustand ermöglicht das seit langem geforderte regionale Bestandsmanagement. Das wäre ein starkes Signal und ein wichtiger Schritt zu einem sachlichen und akzeptierten Umgang mit dem Wolf. Daneben soll der Wolf schnellstmöglich ins Jagdrecht auf Landes- und Bundesebene überführt werden. Der Wolf muss rechtssicher gejagt werden können. Bayern steht an der Seite der Weidetierhalter. Weidetierhalter sind wichtige Partner, um Lebensräume in der Kulturlandschaft und die Artenvielfalt zu erhalten.“
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordern die hessische Landesregierung und Jagdminister Ingmar Jung sowie Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber auf, die Realität anzuerkennen: Die Wolfspopulation in Deutschland hat keinen günstigen Erhaltungszustand erreicht – weder in Hessen, noch in Sachsen, Brandenburg oder Niedersachsen. Die Pressemitteilung täuscht die Öffentlichkeit und bedient die Jagdlobby, statt den Wolf zu schützen. Wir fordern:
- Anerkennung der Realität: Die Wolfspopulation ist fragil und weit von einem günstigen Erhaltungszustand entfernt. Hessen muss die wissenschaftlichen Daten des Wolfszentrums ernst nehmen und die Jagdpläne stoppen.
- Bewahrung des strengen Schutzstatus: Der Wolf gehört nicht ins Jagdgesetz. Der Schutz nach der FFH-Richtlinie muss gewahrt bleiben und die ganzjährige Schonzeit in Hessen darf nicht durch Abschüsse unterlaufen werden.
- Unabhängiges Wolfsmonitoring: HessenForst und das LfU sind jagdnah und ungeeignet. Das Monitoring muss unabhängigen Institutionen übertragen werden, um Transparenz zu gewährleisten.
- Ermittlung und Verfolgung illegaler Tötungen: Fälle wie Waldkappel, Hohe Rhön oder Butzbach müssen konsequent untersucht und bestraft werden.
- Verstärkte Investitionen in Herdenschutz statt Abschusspläne. Wobei die Tierhalter auch auf die Tierschutznutztierhaltungsverordnung hingewiesen werden müssen. Diese besagt, dass die Pflicht zum Herdenschutz einem Tierhalter nach Paragraph 2 Absatz 1 Tierschutzgesetz behördlich auferlegt werden kann. Dazu gehört, seine Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend, angemessen unterzubringen und zu ernähren. Bei der Frage, was darunter zu verstehen ist, legen die Gerichte, wie z. B. OVG Lüneburg im Beschluss vom 22.08.2017, NuR 2018, 207, unter anderem die Anforderungen des Paragraph 3, Absatz 2 Nummer 3 Tierschutznutztierverordnung zugrunde. Darin muss ein Tierhalter, sofern ein Wolfsangriff in absehbarer Zeit aufgrund konkreter Anhaltspunkte hinreichend wahrscheinlich ist, seine Tiere jedenfalls mit dem Mindestschutz schützen. Bei Verweigerung und Rissprovokation fordern wir empfindliche Strafen.

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/07/04/in-brandenburg-droht-ein-massaker-an-500-woelfen/
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In Brandenburg droht ein Massaker an 500 Wölfen
In Brandenburg tobt ein Kampf gegen den Wolf, der uns erschüttert: Dirk-Henner Wellershoff, Chef des Landesjagdverbands, will etwa 500 der 600–700 Wölfe abschießen, um ihre Zahl zu minimieren. Dieser Plan ist ein Angriff auf das ökologische Gleichgewicht, getrieben von einer mächtigen Jagdlobby, hinter der andere Interessen lauern. Wolfsschutz-Deutschland e.V. deckt auf: Wolfsabschüsse sind keine Lösung, sondern ein Ablenkungsmanöver von den wahren Problemen der Landwirte. Die EU-Herabstufung des Wolfschutzes, politisch erzwungen, und könnte sogar laut Green Impact vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch gekippt werden.
Wellershoffs O-Ton in der BZ: „Wir sollten eine Obergrenze von 200 bis 300 Wölfen festlegen“, sagte Wellershoff in einer Experten-Anhörung am Mittwoch im Potsdamer Landtag, „im November sollten 500 Wölfe zur Drückjagd freigegeben werden.“ Begründung: „Wir lassen uns 1,4 Millionen Kilo wertvolles Wildfleisch von Wölfen wegfressen.“ Futterneid!
Jagdlobby und versteckte Interessen
Polen, Belgien, Tschechien und Portugal machen da nicht mit
Abschüsse verschärfen Konflikte, Prävention schützt
Umweltverbände wurden ausgesperrt
Ein Krieg gegen die Natur
Unser Appell an Brandenburg
Die EU-Habitatrichtlinie verpflichtet uns, das ökologische Gleichgewicht zu bewahren. Green Impact macht klar: Die Herabstufung des Wolfschutzes ist rechtlich fragil. Brandenburg muss die 18-monatige Anpassungsfrist nutzen, um den Schutzstatus zu wahren, statt Gesetze zu ändern, die vor Gericht scheitern werden. Die Folgen tragen die Steuerzahler. Der Wolf ist kein Feind, sondern ein Symbol für lebendige Ökosysteme. Die Jagdlobby lenkt von den wahren Problemen der Landwirte ab, während die Jagdindustrie unsere Natur zerstört. Wir fordern:
- Kein Abschuss: Brandenburg muss den Schutzstatus wahren, bis der EuGH entscheidet. Voreilige Gesetze gefährden Natur und Recht.
- Prävention statt Gewalt: Herdenschutz ist effektiv und tierschonend.
- Wissenschaft statt Lobby: Die Verletzlichkeit der Wolfs-Populationen muss respektiert werden.
- Strafen für Wilderer: Illegale Abschüsse müssen konsequent geahndet werden.
- Die Überwachung der Wolfspopulation, also das Monitoring muss in die Hände einer neutralen, regierungsunabhängigen Organisation gegeben werden. Alle, die jetzt noch immer Daten an das offizielle Monitoring übersenden, werden sich mitschuldig machen, falls man sich in Brandenburg tatsächlich über alle rechtlichen und moralischen Grundsätze hinweg setzt und eine Jagd auf Wölfe beginnen sollte. Selbstverständlich würden hier die Daten aus dem Monitoring zum Einsatz kommen, um die Wölfe aufzuspüren.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. schließen uns einer Aktion von Green-Impact mit einem offenen Brief an die EU an, der vorläufig nur an Umweltorgas gegangen ist. Eine große Hoffnung ist es, dass der EuGH dank der Klage von GreenImpact und weiteren Vereinen, die Herabsetzung des Schutzstatus kippen wird.
Quellen:
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Neues Wolfsrudel „Lossatal“ in Sachsen: Freude über die Rückkehr eines Welpen zu seiner Familie
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) meldete die Entdeckung eines neuen Wolfsrudels im Nordosten des Landkreises Leipzig, das ab sofort unter dem Namen „Lossatal“ im Wolfsmonitoring geführt wird. Der Nachweis gelang durch die Bergung eines verirrten Wolfswelpen, dessen genetische Untersuchung ergab, dass er keinem bisher bekannten Rudel zugeordnet werden konnte.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. freut sich besonders über die erfolgreiche Rückführung des Welpen zu seinem Rudel und sieht darin ein ermutigendes Zeichen für die Rückkehr der Wölfe in Sachsen, kritisiert jedoch die Weisungsgebundenheit des Wolfsmonitorings, die Interessenkonflikte begünstigen kann.

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Jägerlatein? Kein neues Wolfsrudel im Bereich Langlingen in Niedersachsen
Am 24. Juni 2025 sorgte eine Meldung von Eicklingen Aktuell für Aufregung: Bürgermeister Ernst-Ingolf Angermann sprach von einem vermeintlich neuen Wolfsrudel im Waldgebiet zwischen Hohnebostel und Fernhavekost, bestehend aus zwei Alttieren und fünf Jungwölfen. Er forderte die Bevölkerung auf, das Gebiet, insbesondere mit Hunden, zu meiden. Diese Meldung wurde von lokalen Medien, wie der Celleschen Zeitung, aufgegriffen, die voreilig von einem „neuen Rudel“ berichteten, ohne den Sachverhalt zu prüfen. Wolfsschutz-Deutschland e.V. hat die Angelegenheit untersucht, um Klarheit zu schaffen.

Unnötige Panikmache




Dieser Fall zeigt auch wieder erneut den Interessenkonflikt, den die Jägerschaft in Niedersachsen hat. Wer Wölfen gegenüber negativ eingestellt ist oder sogar deren Abschuss fordert, sollte nicht das Moniting, also die Kontrolle über die Wolfspopulation in Niedersachsen, übernehmen. Wir haben eine Petition erstellt, die fordert, das Monitoring der Jägerschaft zu entziehen. http://www.change.org/wolfsmonitoring
Weitere Quelle:
http://www.wolfsmonitoring.com
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