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Schlagwort: Wolfsschutz-Deutschland e.V.

8. Dezember 20208. Dezember 2020Allgemein

Schießbefehl Rodewaldrudel: Niedersachsens Weg in die Lobbykratie

Es stinkt zum Himmel in Niedersachsen. Und dies liegt nicht nur an den Gülle ertränkten Feldern im Landkreis Nienburg. Am Beispiel der schwarz-roten Landesregierung wird deutlich, wie scheinbar rücksichtslos Lobbyinteressen von Agrarindustrie und Jägerschaft durchgesetzt werden. Jägerbauern, die zugleich auch Lokalpolitiker sind, versetzen einen ganzen Landkreis in Angst und Schrecken. Wer nicht für sie ist, ist gegen sie. Und gegen sie traut sich fast keine/r zu sein. Der Umweltminister Lies setzt mit Rückendeckung des Ministerpräsidenten Lobbyinteressen gegen die Mehrheit und gegen die Interessen von Natur, Umwelt und Tier durch. Deutlich wird dies am Umgang mit der Rückkehr des Beutegreifers Wolf. Seit mehreren Jahren trachten Minister und Lobby dem Rudel nach dem Leben. Dabei scheint es keine Grenzen der finanziellen Mittel zu geben. Es geht inzwischen um Millionenbeträge, die der Steuerzahler aufbringen muss. Ein erneuter Schießbefehl soll dieses Mal mit aller Macht durchgesetzt werden. Klagen wurden abgewiesen. Beschwerden dagegen auch. Unsere Vereinsvorsitzende ist zur Unterstützung unserer Aktiven in der Region gewesen. Hier ist ihr Bericht dazu.

 

Wölfe leben gefährlich, besonders in Niedersachsen im Landkreis Nienburg. ©Brigitte Sommer

Weil Familenvaterwolf Roddy im Sommer am Tod von Pferden beteiligt gewesen sein soll, die so rudimentär geschützt sind, dass dies eigentlich sogar gegen das Tierschutzgesetz verstößt und der Halter Konsequenzen fürchten müsste,  (siehe Bilder, Film und Bericht im Text) erneuerte Umweltminister Lies seinen Schießbefehl nicht nur auf den Altwolf, sondern kreierte gleich noch eine neue Wolfsverordnung dazu, die nun erlaubt, theoretisch das komplette Rudel zu erschießen, bis Risse aufhören. Eine Klage eines Vereins wurde abgewiesen, die Beschwerde dagegen ebenso vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Siehe Langtext des Urteils in den weiterführenden Links am Ende des Textes.

Sogar den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, war geplant. Allerdingst setzte der Bund diesem Ansinnen Grenzen. Doch selbst wenn auch dieser Lobbywunsch durchgegangen wäre, hätte dies zwar automatisch eine ganzjährige Schonung ermöglicht, dennoch hätten sich die Jäger ihrem Ziel, Wölfe nach schwedischem und französischem Vorbild legal zu bejagen, ein Stück näher gewähnt. Lies selber forderte sogar schon Obergrenzen für Wölfe. Dass die gleiche Jägerschaft, die den Wolf in Niedersachsen am liebsten als Bettvorlegerthrophäe sehen will, auch noch die Gewalt über das Wolfsmonitoring im Land innehat, komplettiert die schlimme Ausgangslage für die Wölfe in Niedersachsen.

 

Jungwolf oder Jungwölfin.

Das Schweigen der großen Verbände wie Nabu und BUND

Dabei haben die Wölfe in der Region Rodewald, Steimbke und den Mooren viele Freunde. Nur sind diese so eingeschüchtert, dass sie sich kaum öffentlich wagen, Kritk an Lokal- und Landespolitik zu leisten. So drücken viele den Wölfen die Daumen und helfen oft heimlich. Doch aus das soll nun ein Ende haben, denn laut neuer Wolfsverordnung (Text in den Links unten) kann legale Jagdstörung und das Beseitigen von Spuren nun als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.  Dass Schießbefehl und Wolfsverordnung sowohl gegen das deutsche geänderte Naturschutzgesetz, als auch gegen höher rangiges EU-Recht verstoßen, wird einfach übergangen. Dass die EU seit Monaten deswegen ein Pilotverfahren gegen Deutschland führt, wird von Landespoltik und nicht vorhandener kritischer Presse komplett ignoriert. Die großen Umweltverbände, wie Nabu und BUND, fallen durch völliges Nichtstun und Schweigen auf. Auch hier scheint die Lobby mit Erfolg ihre Interessen durchgesetzt zu haben. Nicht mehr verwunderlich also, dass der neue Nabu-Präsident selber Jäger ist. Wie verstrickt der Nabu inzwischen mit den Jäger-Bauern ist, zeigt sich auch im Nachbarkreis. Sebastian Lechner – selbst Jäger – lobte auf einer Veranstaltung in Neustadt die Mögllichkeiten der neuen Wolfsverordnung für Niedersachsen.  „Dazu brauchen wir die Jägerschaft“, wurde er in einem Lokalblatt zitiert. Nach seinen Worten brauche es aber Bedingungen, unter anderem anonyme Abschüsse als Schutz vor radikalen Wolfsbefürwortern. Laut Lechner muss dazu aber auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze „den günstigen Erhaltungszustand“ erklären. „Da kann ich nur Beifall klatschen“, sagt Neustadts NABU-Chef Reinhard Hoffknecht im gleichen Artikel weiter. Nach seinen Worten dürfe man den ländlichen Raum auch „nicht mit Zäunen zupflastern. Wir müssen handeln.“ (Kompletter Artikel unten verlinkt).

Wolfskot. ©Brigitte Sommer

Wölfe aus dem Rudel bereits heimlich beseitigt?

Es sind noch Wölfe dort im Landkreis Nienburg. Dies beweisen Spuren, die wir gefunden haben. Doch Wolfsfreunde und auch wir befürchten, dass bereits Tiere aus dem Rudel https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/territorium_rodewald/ heimlich herausgeschossen worden sind. Während Waldpatrouillen kreiste auch in diesem Jahr wieder ein Hubschrauber über unseren Köpfen. Einsätze wie solche sollen den Millionenbetrag mit verursacht haben. Die Niedersächsischen GRÜNEN haben erneut eine kleine Anfrage nach Kosten und Legalität dieser neuen Schießgenehmigung erstellt. Gleichzeitig werden Förderung von Zäunen und Kostenerstattungen seitens der Landesregierung immer weiter verzögert, so dass sogar der Unmut, unter willigen Bauern wächst. Es sind zwar schon viel mehr Tiere wolfsabweisend eingezäunt, doch es finden sich immer noch zahlreiche Beispiele dafür, dass man eigentlich von Anfütterung sprechen müsste. Einer Anfütterung, die vielleicht sogar mit den Häschern abgesprochen wurde? An vielen Weiden finden sich nämlich mobile Hochsitze. Doch nicht nur dort. Das Gebiet ist nahezu zugepflastert mit Hochsitzen. Nirgendwo anders scheint die Jägerdichte höher zu liegen.

Ein Großteil der Bevölkerung durch Jägerlatein desinformiert

Viele Menschen vor Ort stehen den Wölfen neutral gegenüber. Angst hat so gut wie niemand. Allerdings sind die Menschen durch Jägerlügen sehr desinfomiert. So glaubt man, das sich Wölfe das ganz Jahr praktisch wie Nagetiere, unbegrenzt vermehren würden und dadurch die Region praktisch von Wildtieren leerfressen würden. Es sind viele Gespräche und Informationen nötig. Leider sind entsprechende Veranstaltungen bisher immer von Jägern und Bauern gestört worden.

Wölfe vermehren sich nur einmal im Jahr im Frühling. Dabei beansprucht nur eine Wolfsfamilie ein Gebiet, das sich nach der Dichte der Beutetiere und keinesfalls der Weidetiere richtet. Wölfe verteidigen ihr Revier gegen andere Rudel. Ein Zuviel an Wölfen kann es also keinesfals geben, denn die Welpen wandern spätestens im Alter von zwei Jahren ab und suchen sich ein eigenes Revier um eine eigene Familie zu gründen. Wölfe brauchen auch keine Wildnis. Sie kommmen in unserer Kulturlandschaft wunderbar klar und helfen dabei ganze Regionen zu renaturieren, denn im Gegensatz zu den Jägern, die auf Trophäen aus sind, töten Wölfe alte, kranke und schwache Beutetiere und tragen so zur Waldverbesserung und Gesunderhaltung von Populationen bei, was auch die Frage nach der Nützlichkeit oder dem Sinn eines Wolfs beantwortet. Viele ältere Menschen scheuen sich vor Neuem und Veränderungen. Sie sind nicht bereit, Raum zu teilen. Eine Veränderung nehmen wir allerdings bei Jungbauern und manchen Jungjägern wahr.

Im Gebiet des Moors wird noch immer Torf abgebaut. ©Brigitte Sommer
Blinder See in den Steimbker Kuhlen.

 

Auf Dokumentationspatrouille mitten im  Gebiet des Rodewalder Rudels. Dass Wolfsfreunde *innen diese Aufgabe übernehmen, wird immer wichtiger, denn eine neutrale oder gar kritische Presse gibt es nicht.

Es gibt Widerstand

Doch es regt sich Widerstand im Wald. Neben unseren Mitgliedern, die zu ihrer Sicherheit inkognito bleiben, sind auch weitere Wolfsfreunde auf eigene Initiative im Gebiet auf Streife. Wir freuen uns immer über Tipps und Wistleblower. Wir sichern Informantenschutz zu. Gegen die Schießerlaubnis protestieren neben den Grünen und uns auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht und der Landestierschutzverband Niedersachsen. Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. geht den Weg der Klage ein. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. können noch nicht klagen, werden aber in Ergänzung zu unseren Aktivitäten weiterhin Strafanzeigen erstatten, sollte ein Wolf des Rudels zu Tode kommen.

 

Auch Wölfe benutzen gerne Wald- und Feldwege.

 

Für die Wildtiere ist es hier keinesfalls das Paradies, überall befinden sich Anlockplätze und Hochsitze.

 

Viele Jäger meinen, dass sie Spaziergänger aus ihrem Revier verscheuchen dürften. Dem ist nicht so. Man darf sich sogar abseits von Wegen aufhalten. Und das auch zu allen Tageszeiten. In der nun kürzlich veröffentlichten Wolfsverordnung ist aufgeführt, dass eine „absichtliche“ Jagdstörung eine Ordnungswidrigkeit wäre. Versehentliches Übertreten von Spuren kann damit aber nicht gemeint sein.
See bei Stöckse. © Brigitte Sommer

 

Zaunkontrollen:

Zaunkontrolle der Pferdeweide, wo der für die Schießgenehmigung entscheidende Riss stattgefunden haben soll. Wir fanden eine äußerst abgelegene Weide, ohne Unterstandmöglichkeit für die Pferde vor. Die Weide ist außen ringsum mit eigentlich verbotenem Stacheldrahtzaun umrundet. Im Inneren befindet sich hinter dem Stacheldrahtzaun eine einzige Litze in zirka 80 Zentimeter Höhe. ob diese Litze stromführend war, konnten wir nicht prüfen, weil wir sonst das Grundstück betreten hätten. Eine Außenlitze am Eingang führte jedenfalls keine Spannung.

 

Acht erwachsene Großpferde sind hier untergebracht. Versicherungen und FN verlangen mindestens drei Stromdrähte, bei Hengsthaltung sogar fünf Litzen. Selbst wenn die Pferde durch irgend etwas von außen aufgeschreckt werden, können sie sich durch den Stromdraht verheddern und im Stacheldraht schwer verletzen. So eine Einzäunung ist schon für die Pferde sebst sehr problematisch, geschweige den als Wolfsabwehr dienlich. Warum wird die Qualifikation als Pferdehalter nach Paragraph 11 (1) Nr. 8a des Tierschutzgesetzes nicht regelmäßig überprüft? ©Brigitte Sommer

 

Pferdeweide im Lichtenmoor.
Die Pferdeweide, wo der Riss eines Pferdes stattgefunden haben soll.
Zaunkontrolle der Pferdeweide, wo der Riss stattgefunden haben soll.

 

Hier diese Kontrolle auch als Film:

 

Jungrinder und Kälbchen in den „Steimbker Kuhlen“. Diese Weide ist nur mit Stachldraht eingezäunt und sehr abgelegen. Hinten in der Mitte kann man erkennen, dass die Pfosten schon fast von alleine umfallen. ©Brigitte Sommer
Die erste Litze beginnt hier in einer Höhe von über 40 Zenitmetern. Somit ist null Schutz vorhanden.

Weitere Zaunkontrolle mit Kälbchen hier:

Am Tag unserer Kontrolle waren weder Mutterkühe noch Kälber vort Ort. Dabei sind die Kälber bis Ende November 2020 noch mehrmals freilaufend gewesen. Hier der Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/09/14/niedersachsen-faktencheck-und-zaunkontrolle-dreiste-wolfsankoederung-mit-lebenden-kaelbchen-beim-rodewaldrudel/

 

Und eine weitere Weidekontrolle  bei Lichtenhorst als Film über unsere FB-Seite: https://fb.watch/2eb9gcrOhu/

Müllfrevel und Kirrplätze

Krähenmoor II, zwischen Steimbke und Stöckse wurden Kürbisse entsorgt. Dahinter steht ein Plastiktank einfach im Wald. ©Brigitte Sommer

 

Krähenmoor II, zwischen Steimbke und Stöckse. Hier wird eine alte Holzhütte im Wald zerfallen lassen. An diesem Ort waren im vergangenen Jahr mehrere Funktwildkameras platziert. Inzwischen sind sie weggenommen worden.
Krähenmoor II zwischen Steimbke und Stöckse. Dieser Umsturz ist wohl von den Jägern selber vorgenommen worden. Seither rottet der Hochsitz vor sich hin.

 

Im Wald zwischen Lichtenhorst und Steimbke modern Plastiksäcke mit Dämmmaterial, Altreifen, Hochsitzreste, eine verfallene Hütte sowie ein Klohäuschen vor sich hin. ©Brigitte Sommer
Ein altes Klohäuschen mitten um Wald zwischen Steimbke und Sonnenborstel. ©Brigitte Sommer

Dieser Müllfrevel auch als Film über unsere FB-Seite: https://fb.watch/2ebMGVkJBZ/

 

 

Kirrplatz zwischen Steimbke und Sonnenborstel, unweit der Schnellstraße zwischen Steimbke und Nienburg. Im Vordergrund ist eine Kirrung zu sehen. Im Hintergrund eine Funkwildkamera, die die Bilder in Realzeit auf ein Handy überträgt. Links daneben wird Birkenholzteer an einem Baum eingesetzt. In Wasser- und Naturschutzgebieten ist dies eigentlich verboten. Der Pfeil ganz links zeigt einen Bewegungsmelder, der zum Zeitpunkt der Aufnahme entfernt worden war. ©Brigitte Sommer

 

Bitte unterstützen Sie unsere leidenschafltiche Arbeit für Deutschlands Wölfe mit Mitgliedschaft https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/ und Spenden: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Weiterführende Links:

Niedersächsische Wolfsverordnung: Niederschsische_Wolfsverordnung (4)

Gemeinsame Presseerklärung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) und des Landestierschutzverbandes Niedersachsen zur Niedersächsischen Wolfsverordnung https://djgt.de/news/20201111143249_20201111_Gemeinsame_PM_Niedersaechsische_WolfsVO.pdf

Pressemitteilung des Umweltministeriums Niedersachsen zur erneut aufgenommenen Jagd auf das Rodewaldrudel: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/unanfechtbar-auch-in-letzter-instanz-wird-die-rechtmassigkeit-der-abschussgenehmigung-fur-den-rodewalder-ruden-gerichtlich-bestatigt-194961.html

Hier der Volltext des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zur Abweisung der Beschwerde gegen das Urteil: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE200004569&st=null&showdoccase=1

Kleine Anfrage der Grünen: https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_10000/07501-08000/18-07957.pdf

Pressemitteilung zur weiterführenden Klage des Vereins Freundeskreis freilebender Wölfe e. V. : https://irp-cdn.multiscreensite.com/28460cac/files/uploaded/Pressemitteilung_Klage_Abschussverfügung_Rüde_Rodewald.pdf?fbclid=IwAR3GhcICxkVoE1xKQJdnwGMBku7-y8SDTxDv9CI5JNEtggSmaEOIguwnamk

Quellen: https://www.topagrar.com/jagd-und-wald/news/niedersachsen-erlaubt-drueckjagd-bayern-nicht-12396933.html?fbclid=IwAR1lr32ZWqFfNyHoKIOlaJARL0b7nzMu8WXqs6L5xzt4DbHyPlngbhVpzaU

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/11/25/schiesserlaubnis-rodewaldrudel-oberverwaltungsgericht-lueneburg-segnet-wild-west-methoden-der-landesregierung-ab/

https://www.neustaedter-zeitung.de/artikel/12452.html?fbclid=IwAR0Q49q2gQ4IXuS-p-9r5xGtjPTda5-xsb5CoSvSmQWkcUxjszji4LvHrgQ

https://www.nabu.de/news/2020/09/28615.html

 

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5. Dezember 2020Allgemein

NRW – Wölfin Glorias Bruder heisst jetzt Ingolf von Wesel

Beispielbild, Wolfsrüde links ©Brigitte Sommer

Anfang November berichteten wir auf unserem Blog zur aktuellen Situation der Wölfe in NRW. Siehe hier:  https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/11/08/nrw-wir-protestieren-schiesswuetiger-landrat-mit-rotkaeppchen-syndrom-fordert-wolfsabschuss/Der neue Landrat des Kreises Wesel, Ingo Brohl, kritisierte u. a. die Namensgebung  „Gloria“ durch seinen Vorgänger Dr. Ansgar Müller.

Die Wölfin vom Niederrhein (GW954 f ) werde dadurch „vermenschlicht“, warf sein Nachfolger ihm vor. Das wir in dieser Hinsicht ganz anderer Meinung sind, stellten wir ebenfalls ganz deutlich klar. Grund genug für uns,  zu einer Namenswahl für den Rüden (GW 1800 m) aufzurufen. Schließlich sollte er entsprechend seiner Schwester individualisiert werden.

Gesagt – getan! Es gingen die unterschiedlichsten Vorschläge bei  uns ein. Viele hatten sich dazu Gedanken gemacht, welcher Name denn nun am besten zu Glorias Gefährten passen würde. Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen die uns u.a. per e-mail erreicht haben.

Nach Auswertung aller Ideen fiel die Wahl, ganz nach Landratstradition auf den Namen „Ingolf von Wesel“…., und das nicht nur aus diesem Grund. Denn: Ingolf kommt aus dem althochdeutschen und setzt sich aus dem Namen des germanischen Gottes Ing und dem Wort Wolf zusammen.

Wünschenswert wäre es natürlich, wenn Ingo Brohl noch einmal seine Haltung bezüglich der  ansässigen Wölfe in der Region Niederrhein überdenken würde. Denn auch sein Name geht ja schließlich auf eine wölfische Urbedeutung zurück, wenn man mal genauer hinschaut…Denn wie heißt es doch so schön…“NOMEN EST OMEN“!

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25. November 202025. November 2020Allgemein

Schießerlaubnis Rodewaldrudel: Oberverwaltungsgericht Lüneburg segnet Wild-West-Methoden der Landesregierung ab

Beschwerde gegen die erneute Genehmigung zum Abschuss des Rodewalder Wolfsrüden erfolglos, gab dasOberverwaltungsgericht gestern in einer Pressemeldung bekannt. Wir von Wolfsschutz Deutschland protestieren auf das Schärfste gegen diesen Entscheid und weisen darauf hin, dass dieses Urteil unserer Ansicht nach komplett gegen höherrangiges EU-Recht verstößt, denn zusätzlich wurde es laut O-Ton im Bescheid gestattet, „dass ein Wolf auch dann getötet werden darf, wenn er nicht anhand leicht erkennbarer äußerer Merkmale (etwa einer besonderen Fellzeichnung) als der Leitrüde des Wolfsrudels identifiziert werden kann, und dass diese Vorgehensweise gegebenenfalls bis zur Tötung des Leitrüden oder bis zum Ausbleiben weiterer Weidetierrisse fortgesetzt werden dürfe.“

Eine solche Entscheidung ist nichts anderes als eine Legalisierung einer Wolfsjagd, bei der es wohl völlig egal zu sein scheint, ob es denn wirklich den Verursacher der Risse treffen würde oder einen völlig anderen Wolf. Die Genehmigungserweiterung auf den Heidekreis könnte sogar noch andere Wolfsrudel als das Rodewalder Rudel treffen.

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 24. November 2020 die Beschwerde einer staatlich anerkannten Naturschutzvereinigung gegen die neuerlich erteilte Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels zurückgewiesen, heisst es weiter in der Pressemitteilung.  (Az. 4 ME 199/20).

Schießgenehmigung gilt bis zum 31.12.2020

Nachdem diese Ausnahmegenehmigung Ende März 2020 ausgelaufen war, ohne dass der Wolf erlegt werden konnte, sei es im Territorium des Rodewalder Wolfsrudels im Mai und Juni 2020 zu zwei weiteren Rissen von Rindern und Pferden gekommen. Daraufhin erteilte hätte der NLWKN mit dem Bescheid vom 17. Juli 2020 erneut eine für sofort vollziehbar erklärte Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfsrüden erteilt. Dabei waren dem Rodewaldrüden  diese Risse gar nicht zweifelsfrei nachgewiesen worden. Diese erneute Schießgehmigung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet und örtlich auf einzelne im Wolfsterritorium liegende Städte und Gemeinden in den Landkreisen Nienburg/Weser und Heidekreis beschränkt.

Einen dagegen gerichteten Eilantrag einer Naturschutzvereinigung hatte das Verwaltungsgericht Oldenburg mit Beschluss vom 5. Oktober 2020 abgelehnt (Az. 5 B 2442/20).

Strafanzeigen und Beschwerden bei der EU

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat diesen erstinstanzlichen Beschluss bestätigt. Die vom NLWKN getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, sei gerechtfertigt. Es könne davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Pferde und Rinder reißen und dadurch Schäden in erheblichem Umfang verursachen werde. Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt die dringliche Frage in den Raum, ob besagte Tierhalter nicht selbst Risse provoziert haben, um eben solche Entscheidungen zu erreichen. Als Beweis dienen Fotos von Zaunkontrollen in betreffenden Gebiet, die darstellen, wie wenig Halter zum Schutz ihrer Tiere tun. Pferde sind auf ablegegendsten Weiden untergebracht, mit teilweise nur zwei Litzen als Zaun. So können auch die Pferde leicht ausbrechen und zu einer Gefahr für Wanderer und Straßenverkehr werden.

Normales Wolfsverhalten kriminalisiert

Außerdem sei damit zu rechnen, dass der Wolf seine Jagdtechnik auch an seine Nachkommen weitergeben werde, zumal andere Wölfe des Rudels schon an bisherigen Angriffen auf große Weidetiere beteiligt gewesen seien, heisst es weiter in der PM.  Woher sollen Wölfe wissen, dass sie Schafe – weil im Entschädigungskatalog, reißen dürfen und andere Tiere, die wegen geringer Körpergröße oder schlechtem Allgemeinzustand ins Beuteschema passen – nicht reißen dürfen? Dies hat mit einer Weitergabe der Jagdtechniken an Welpen nichts zu tun, da das Reißen von Beute im Spektrum zum normalen Verhalten eines Wolfs gehört.  Zumutbare Alternativen zur Tötung seien ebenfalls nicht ersichtlich. Wir sind der Ansicht, dass es sehr wohl zumutbare Alternativen geben würde, wenn man es denn wollen würde, nämlich die unbürokratische Förderung von wolfsabweisenden Zäunen bei Rindern und Pferden, wie es einige Weidetierhalter ja dort bereits realisiert haben. Ferner sind Herdenschutzhunde auch bei Pferde- und Rinderhaltung realisierbar. Ebenso finden wir es für Pferdehalter zumutbar, ihre Tiere nachts in einen Stall zu bringen.

Außerdem verstoße der seit dem 13. März 2020 geltende § 45a Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), der den Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Wolfsrudels in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen auch ohne Zuordnung der Schäden zu einem bestimmten Einzeltier erlaubt, nicht gegen europäisches Recht, heisst es weiter in der Pressemitteilung des OVG. Diese Rechtsauffassung zweifeln wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. und wir werden Strafanzeigen erstatten und eine offizielle Beschwerde an die EU senden, falls ein Wolfs des Rodewald-Rudels oder eines benachbarten Rudels aufgrund dieser Tötungserlaubnis sein Leben verlieren sollte.

Der Beschluss sei unanfechtbar, endet die PM des Oberverwaltungsgerichtes.

Wolfsschutz Deutschland e. V. ruft zum legalen Widerstand auf

Wie auch im vergangenen Jahr, rufen wir dazu auf, die Vorgänge im Landkreis Nienburg und im Heidekreis sehr genau zu beobachten sowie zu dokumentieren und weitläufige Spaziergänge und Wanderungen zu unternehmen. Wir sichern neuen Vereinsmitgliedern aus diesen Gebieten zu ihrem Schutz zu, völlig inkongnito zu bleiben.

Hier die Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg: https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/beschwerde-gegen-die-erneute-genehmigung-zum-abschuss-des-rodewalder-wolfsruden-erfolglos-194854.html

 

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13. November 2020Allgemein

Aus der Traum mit der Wolfsjagd – Bund erteilt Niedersachsens Regierung eine Absage!

Es wird erstmal nichts mit einer legalen Wolfsjagd in Niedersachsen. Die Regierungskoalition (CDU/SPD) wollte den Wolf nicht nur ins Jagdrecht aufnehmen sondern sogar die Bestände regulieren. Jägermedien feierten sich schon für den Erfolg ihres Lobbyeinflusses. Doch jetzt gab es eine klare Absage vom Bund.

Auf Anfrage von NDR 1 Niedersachsen stellte eine Sprecherin des Ministeriums klar: Auch wenn der Wolf in das niedersächsische Landesjagdrecht aufgenommen werde, dürfe er als streng geschützte Art nicht gejagt werden, sondern unterliege einer ganzjährigen Schonzeit. Deswegen hält es das Bundesumweltministerium für verfassungsrechtlich bedenklich, den Wolf überhaupt in das Landesjagdrecht aufzunehmen. Auch könne man nicht im nationalen Alleingang bestimmen, wann es in einer Region genug Wölfe gibt, so wie sich das Niedersachsen in seinem Landtagsbeschluss vorstelle, heißt es. Das geschehe nämlich nach europaweit einheitlichen Kriterien in einem länder- und ressortabgestimmten Verfahren, an dem auch Niedersachsen beteiligt sei, sagte die Sprecherin des Bundesumweltministeriums.

EU verbietet präventiven Abschuss von Wölfen

Der Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland sei im Übrigen noch im vergangenen Jahr als ungünstig bewertet worden. Aber selbst wenn die Population als günstig bewertet würde, wäre ein präventiver Abschuss von Wölfen ohne Anlass trotzdem nicht erlaubt. Denn das sei mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU unvereinbar und damit rechtlich ausgeschlossen, hieß es aus dem Bundesumweltministerium. Das habe der europäische Gerichtshof 2019 bestätigt.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. begrüßen diese Entscheidung. Wir sind uns sicher, dass es auch an den vielen Beschwerden von Vereinen wie dem unseren sowie von zahlreichen Wolfs- und Naturfreunden *innen gelegen hat, dass hier diese Reaktion des Bund so eindeutig ausfällt. Unserer Ansicht nach dürfte diesse Enscheidung auch ein Schlaglicht auf die geplante „Niedersächsische Wolfsverordnung“ geworfen haben, die so nun eigentlich auch nicht durchgehen dürfte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/11/04/wir-protestieren-wolf-im-jagdrecht-ist-ein-taeuschungsmanoever-und-hilft-keinem-weidetierhalter/

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Jagd-auf-Wolf-Bund-erteilt-Niedersachsen-eine-Absage,wolf4404.html?fbclid=IwAR1xUp6QFrziq5vQpkss6BU_DbMBK1gzELd6k4-iahiAapC-bKH_CrQsJ0M

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8. November 2020Allgemein

NRW – Wir protestieren – schießwütiger Landrat mit Rotkäppchen-Syndrom fordert Wolfsabschuss

Der neue Landrat Ingo Brohl fordert den Abschuss der Wölfin Gloria von Wesel sowie allen drei weiteren Wölfen im Gebiet Schermbeck/Haltern am See. Wolfsschutz protestiert auf das Schärfste. Zudem suchen wir einen Namen für Glorias Bruder.

Erst seit kurzem ist der neue Landrat des Kreises Wesel, Ingo Brohl, im Amt – da macht er schon mit ungeheuerlichen Forderungen nach Abschüssen der Niederrheiner Wölfe von sich reden. Vielleicht hätte er sich einmal besser von seinem Vorgänger Dr. Ansgar Müller in die Thematik einweisen lassen sollen. Stattdessen versucht er diesen zu verunglimpfen, indem er ihm die Vermenschlichung der Wölfin durch seine Namensgebung „Gloria“ vorwirft. Eine Eigenschaft, die wir nur begrüßen können. Zeigt sich doch  dadurch eine sehr humane Grundhaltung, die die Wölfin als individuelles Lebewesen respektiert.

Beispielbild Wölfin ©Brigitte Sommer

 

Genau dafür stehen wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. auch.  Wir geben unseren Wölfen ebenfalls Namen und setzen uns für jedes einzelne Wolfsleben ein!

Das Ingo Brohl mit den Interessen der dort ansässigen Weidetierhalter und Landwirte mehr als konform geht, hat er mehr als deutlich zum Ausdruck gebracht. Hier der Link: https://www.cdu-hamminkeln.de/?p=4471&fbclid=IwAR1kjjy_5SvdzpgJHnkIOHNlG_AeepF6JiLT-JCVEe66OFMQvK6sWyJYQkM#more-4471

Mit dem Wolf auf Stimmenfang

Nicht umsonst hatte er während des kommunalen Wahlkampfes zahlreiche Höfe im Kreis Wesel aufgesucht, um dort über die Zukunft der Landwirtschaft zu reden und seine Ziele darzustellen.

„Die Landwirtschaft ist prägend für unsere Region und unseren Kreis Wesel. Sie ist zum einen ein starker Arbeitgeber und hier wird ausgebildet, zum anderen stellt sie sicher, dass wir gute Lebensmittel haben. Wir müssen die Konflikte, die es gibt, lösen und gemeinsam einen Konsens im Kreis Wesel herstellen….“ Und was bedeutet das für die Wölfe am Niederrhein? Darüber kann sich wohl jeder selbst ein Bild machen. Es hat auch gar nicht lange gedauert, bis der Kommunalpolitiker mit seinen Abschussphantasien versucht hat das entsprechende Klientel zufriedenzustellen. Welche Objektivität kann man denn bei der Wolfsthematik von einem Landrat erwarten, der ebenso wie die Weidetierhalter vor Ort jetzt schon von „Problemwölfen“ spricht, und sich dabei auf sein „persönliches Empfinden“ bezieht?

Problematisch ist an dieser Stelle nur eines, nämlich ein Nachfolger, der sich offensichtlich nur für die Meinung der Wolfsgegner interessiert. Unterstützt wird er dabei natürlich vom Gahlener Forum und Schermbeck-online, deren Haltung schon immer Contra – Wolf war. Selbst beim letzten Riss wurde deutlich, dass dieser nicht Gloria und ihrem Bruder anzulasten ist.

Wir suchen einen Namen für Glorias Bruder

Wieder einmal scheint sich ein Politiker allzu sehr am Wolfsmanagment in Niedersachsen zu orientieren. Auf sachlich fundierte Aussagen von Experten scheint er keinen Wert zu legen. Stattdessen bläst er in das gleiche (Jäger)Horn und bringt die nun schon wirklich abgedroschenen Phrasen der Wolfsmärchen auf den Tisch. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V.  verurteilen diese Abschussforderung auf das schärfste! Im Gegenzug fordern wir Ingo Brohl auf, sich endlich mit der aktuellen Weidezaunsituation und deren oftmals desolaten Zuständen auseinander zusetzen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/10/15/faktencheck-nrw-so-taeuschen-die-presse-und-weidetierhalter-mit-zaunbildern/?fbclid=IwAR1-tAuG-DaWWrhtwPVRrag7AjU4zUTt46kHKp94blNHJQ6VKWuSGtGrVhw

Vielleicht sollten wir einander kennenlernen – der Landrat und Wolfsschutz Deutschland e. V.,  um sicherzustellen, dass es nicht bei der einseitigen Information bleibt.

Aber zunächst sollten wir Glorias Bruder noch einen Namen geben. Ideen bitte an ulrike.deheuvel@wolfsschutz-deutschland.de

 

Weitere Quellen: https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/wesel-landrat-ingo-brohl-cdu-will-woelfin-abschiessen-lassen-73798908.bild.html?fbclid=IwAR3vTe9MdvkH9M1lJC5ySZb-nH3Gc1gL_E15_ZGJ9hzoIhJc5ra1GOD0Sf8

https://schermbeck-online.de/pony-in-kirchhellen-vom-wolf-gerissen/?fbclid=IwAR03o9-fYTdVRv01Qe0pPLT4klvYPABlVFm_DiSeaKfVyGztPVRhZrvRifA

 

 

 

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6. November 2020Allgemein

Bundesamt für Naturschutz (BfN) gibt Zahlen für das akutelle Wolfsmonotoringjahr bekannt

Im Monitoringjahr 2019/2020 gab es 128 Wolfsrudel in Deutschland. Das geht aus den Erhebungen der Bundesländer hervor, die das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) in Abstimmung mit den Ländern zu den amtlich bestätigten deutschen Wolfszahlen zusammengeführt und jetzt veröffentlicht haben.

35 Wolfspaare leben laut BfN in Deutschland. Beispielbild ©Brigitte Sommer

Das Wolfsvorkommen konzentriert sich wie in den Vorjahren auf das Gebiet von Sachsen in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. Weitere Wolfsterritorien wurden in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen nachgewiesen. Die meisten Wolfsrudel leben im Wolfsjahr 2019/2020 (1. Mai 2019 bis zum 30. April 2020) in Brandenburg (47), gefolgt von Sachsen (28) und Niedersachsen (23).

Neben den 128 Rudeln sind 35 Wolfspaare sowie zehn sesshafte Einzelwölfe für das Monitoringjahr 2019/20 bestätigt. Im vorhergehenden Monitoringjahr 2018/19 wurden 105 Rudel, 41 Paare und zwölf Einzelwölfe nachgewiesen (aktualisierter Stand vom 30.10.2020).

BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel: „Der Wolfsbestand in Deutschland nimmt zu. Das Wolfsvorkommen hat sich insbesondere im Norden und Nordwesten weiter vergrößert. Die meisten Wolfsterritorien verteilen sich von Ostsachsen bis an die Nordsee. Aber auch außerhalb dieser Vorkommen konnten in den mittel- und süddeutschen Bundesländern einzelne Wolfsterritorien nachgewiesen werden. Zusätzlich konnte erstmals seit zehn Jahren wieder ein sesshafter Wolf in den bayerischen Alpen bestätigt werden.“

Die Karte der aktuellen Wolfsvorkommen in Deutschland steht ebenfalls im Pressebereich zum Download zur Verfügung: https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/presse/2020/Dokumente/wolf_2019_2020_20201028_2_bf.pdf

Die Anzahl aufgefundener toter Wölfe (Totfunde) hat sich im Vergleich zum Monitoringjahr 2017/18 verdoppelt. Waren es im Monitoringjahr 2017/2018 noch 61 tote Tiere, so waren es im Monitoringjahr 2018/2019 100 und im Jahr 2019/2020 bereits 126 Totfunde, die von den Bundesländern an die DBBW gemeldet worden sind. „Nach Verkehrsunfällen ist die illegale Tötung die zweithäufigste Todesursache. Auch die absoluten Zahlen sprechen bei den Ursachen eine deutliche Sprache: Von den insgesamt 126 tot aufgefundenen Tieren sind 98 im Verkehr gestorben. Elf Wölfe wurden illegal getötet; darüber hinaus wurde bei weiteren sieben verunfallten Tieren bei den Untersuchungen illegaler Beschuss festgestellt. Anlässlich dieser Entwicklung ist noch einmal festzuhalten: Der Wolf ist und bleibt eine streng geschützte Art. Das illegale Nachstellen und das Töten von Wölfen sind strafbar“, erklärt die BfN-Präsidentin.

Das bundesweite Wolfsmonitoring ist für Deutschland einzigartig: Kaum ein anderes wildlebendes Tier wird in seinem Bestand ähnlich präzise erfasst und beobachtet. So werden nahezu alle in Deutschland tot aufgefundenen Wölfe im Berliner Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung zentral untersucht und ein Gesundheitsscreening durchgeführt. Diese Totfunde werden auch für die Bestandserfassung im Rahmen des Wolfsmonitorings herangezogen.

Die Daten, die das Bundesamt für Naturschutz jährlich im Herbst veröffentlicht, werden von den Bundesländern nach einheitlichen Standards jeweils für ein Monitoringjahr erhoben. Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres und deckt sich zeitlich mit einem biologischen „Wolfsjahr“, von der Geburt der Welpen bis zum Ende des ersten Lebensjahres. Grundlage des Wolfsmonitorings sind eindeutige Wolfsnachweise, wie etwa durch Lebendfang, genetische Nachweise (auch aus Kotproben) oder Fotos. Die Daten werden anschließend überprüft und durch das BfN und die DBBW bundesweit im Rahmen des Treffens der im Monitoring erfahrenen Personen von Bund und Ländern zusammengeführt.

Das BfN unterstützt darüber hinaus die Länder, in deren Verantwortung das Wolfsmonitoring und – management liegt, durch wissenschaftliche Handreichungen. Diese befassen sich unter anderem mit einheitlichen Methoden der Erfassung und Bewertung von Vorkommen, der Einschätzung von Wolfsverhalten, empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen oder aber auch der Abschätzung, wo in Deutschland geeignete Lebensräume für Wölfe vorhanden sind.

Hintergrund

Die DBBW

Da die Rückkehr der Wölfe nach Deutschland die Bundes- und Landesbehörden vor Aufgaben stellt, die einer bundesweiten Koordination bedürfen, wurde die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) auf Bitte der Länder durch die Bundesregierung verwirklicht. Mit der finanziellen Förderung des Betriebs der DBBW durch das Bundesumweltministerium und der fachlichen Betreuung durch das Bundesamt für Naturschutz kann die DBBW Naturschutzbehörden von Bund und Ländern bei allen Fragen zum Thema Wolf beraten und stellt Informationen für die allgemeine Öffentlichkeit über die Website www.dbb-wolf.de bereit.

Getragen wird die DBBW von einem Konsortium aus mehreren wissenschaftlichen Institutionen: Unter Führung der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN) arbeiten darin das Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz (SMNG), das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland, das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin (IZW) und das Senckenberg Forschungsinstitut, Standort Gelnhausen.

Weiterführende Informationen

Umfassende Daten und Fakten zum Wolf bietet das Pressehintergrundpapier zum Wolf. Es steht auf der BfN-Website zum Download zur Verfügung: https://www.bfn.de/presse/hintergrundinfos.html

Ausführliche aktuelle Informationen zur Population, zu Rudelterritorien sowie zur Gesamtentwicklung seit dem Jahr 2000, zu Totfunden und Todesursachen bietet die DBBW unter: www.dbb-wolf.de

Monitoring von Wolf, Luchs und Bär in Deutschland (2015, BfN-Skripten 413): https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript413.pdf

 

 

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4. November 2020Allgemein

Wir protestieren: Wolf im Jagdrecht ist ein Täuschungsmanöver und hilft keinem Weidetierhalter

PRESSEMITTEILUNG – 04.11.2020

CDU und SPD wollen die Wölfe in Niedersachsen ins Jagdrecht aufnehmen. Darauf einigten sich in dieser Woche die Regierungskoalitionsparteien  in ihren jeweiligen Fraktionssitzungen. Geplant ist es, dass der Entschließungsantrag noch im November in den Landtag eingebracht wird, so ein Sprecher der CDU gegenüber der Redaktion des Jägerblattes „Jagderleben.“ Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste.

Beispielbild ©Brigitte Sommer

Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz Deutschland e. V. beschreibt das Vorhaben als lobbygesteuertes Täuschungsmanöver. „Denn genau wie in Sachsen, wo der Wolf bereits im Jagdrecht ist, tritt automatisch eine ganzjährige Schonung in Kraft.“ Leichtere Abschüsse oder gar Wolfsregulation, wie es sich Jäger und Bauern wünschen und wie es Ihnen wohl von CDU- und SPD-Politikern versprochen worden wäre, könne es so nicht geben.

„Der Wolf ist weiterhin nach EU-Recht geschützt und mit dem Jagdrechttrick bekommen Weidetierhalter auch keinen einzigen Cent mehr zur Unterstützung. Wir fordern stattdessen die Landesregierung in Niedersachsen auf, endlich Wolfs- und Naturschutz so umzusetzen, wie es dem Wählerauftrag entspricht. Laut Umfragen möchte ein Großteil der Deutschen Bevölkerung mit dem Wolf leben und ihm seinen entsprechenden Platz zugestehen. Um Konflikte zu vermeiden, sollten endlich Weidetierhalter zeitnah und unbürokratisch unterstützt, schwarze Schafe die Risse provozieren und ihre Tiere vernachlässigen aber auch endlich in die Verantwortung genommen werden.

Ferner fordern wir die unwürdige und Millionen verschlingende sowie unserer Ansicht nach dazu noch illegale Jagd von Minister Lies auf das Rodewaldrudel endlich einzustellen.“

Quelle: https://www.jagderleben.de/news/wolf-niedersachsen-ins-jagdrecht-aufgenommen-712260?fbclid=IwAR2U8oYr8LjTp8lbLuFxly1ifj_HZAmvwxCDU8G_vKva4_199nHVuYqqqqM

 

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30. Oktober 2020Allgemein

Auf Wildkamera entdeckt: ein Goldschakal erkundet Nordrhein-Westfahlen

Kleiner Bruder, kleine Schwester des Wolfs: Erstmals ein Goldschakal in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen

©Odin Franke

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt erstmals Nachweise eines Goldschakals (Canis aureus) für Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich um einen männlichen Goldschakal, der im August 2020 zunächst in Mülheim an der Ruhr nachgewiesen wurde und im September nahe der niederländischen Grenze in Kranenburg/Kreis Kleve erneut genetisch erfasst werden konnte.

Am 18. August 2020 wurde auf einer Weide in Mülheim an der Ruhr ein Schaf tot aufgefunden. Die genetischen Untersuchungen durch das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen kamen jetzt zu dem Ergebnis, dass das Schaf durch einen männlichen Goldschakal getötet wurde. Ihm wurde die Kennung GG010m zugewiesen. Zwei am Vortag auf dieser Weide ums Leben gekommene Schafe sind mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls diesem Individuum zuzuschreiben. Eine genetische Beprobung war aufgrund der bereits erfolgten Tierkörperbeseitigung nicht mehr möglich.

Am 23. August 2020 wurde ein Goldschakal an dieser Schafweide von einer Wildkamera erfasst. Die Aufnahmen wurden von nationalen und internationalen Experten verifiziert. Weitere DNA-Spuren von GG010m konnten an einem am 27.08.2020 gefundenen Rehkitz festgestellt werden.

Am 25. und am 28. September 2020 wurden in Kranenburg tote Schafe auf einer Weide gefunden. Die genetischen Untersuchungen durch das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen belegen ganz aktuell, dass auch diese Schafe durch den männlichen Goldschakal mit der Kennung GG010m getötet wurden.

Das LANUV weist darauf hin, dass Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor dem Wolf grundsätzlich auch zum Schutz vor Goldschakalen, Füchsen und Hunden geeignet sind. Halter von Schafen, Ziegen und Gehegewild in Wolfsgebieten und Pufferzonen können Fördermittel für den Erwerb von Elektrozäunen und die wolfsabweisende Optimierung bestehender Zäune und Zubehör für den Schutz ihrer Herden vor Übergriffen beantragen.

Hintergrund zum Goldschakal

Das natürliche Verbreitungsgebiet des Goldschakals umfasst Bereiche Asiens und reicht bis nach Zentral-, Ost- und Südeuropa. In der Wahl eines Lebensraums ist die Art sehr flexibel und kann sich gut an verschiedene Gegebenheiten anpassen. So ist der Goldschakal sowohl in einer reich strukturierten Agrarlandschaft anzutreffen, als auch in Feuchtgebieten mit geeigneten Bedingungen. Eines der wichtigsten Kriterien bei der Lebensraumwahl ist die ausreichende Verfügbarkeit von Nahrung. Diese besteht hauptsächlich aus kleinen bis mittelgroßen Säugetieren, aber auch aus Amphibien, Insekten, Fischen, Aas und pflanzlicher Nahrung. Der Goldschakal ist in der Lage, sich sehr gut an die saisonal verfügbaren Ressourcen anzupassen. Die ausgeprägte Anpassungsfähigkeit ist ein Grund für seine weitere Ausbreitung in Richtung Norden und Westen. So kam es in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder zu Erstnachweisen in Ländern, in denen der Goldschakal zuvor nicht heimisch gewesen ist. In Deutschland wurden ab 1998 die ersten Nachweise geführt. Weitere Informationen zum Thema Goldschakal finden Sie unter: https://www.goldschakal.at/deutschland/

Antragsunterlagen für Präventionsmaßnahmen https://wolf.nrw/wolf/de/management/schermbeck

Homepage des Forschungsinstitut Senckenberg Gelnhausen: https://www.senckenberg.de/de/presse/wolfsmonitoring-faq/

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26. Oktober 202026. Oktober 2020Allgemein

28 Wolfsrudel und ein Wolfspaar in Sachsen durch das Monitoring bestätigt

Beispielfoto © Brigitte Sommer

 

Aktuell gibt es in Sachsen 29 bestätigte Wolfsterritorien. Dabei handelt es sich um 28 Rudel und ein Paar. Neu dazugekommen sind die Rudel Neukollm, Daubitz II, Rauden und Hohwald, die alle in der Lausitz liegen. Das teilte die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute in Dresden mit. Sie beruft sich dabei auf die jetzt vorliegende Auswertung für das Monitoringjahr 2019/2020, das den Zeitraum vom 1. Mai 2019 bis zum 30. April 2020 umfasst.

Die Auswertung zeigt, dass sich der Wolfsbestand mit vier neuen Rudeln in der Lausitz verdichtet hat und insgesamt räumlich in Sachsen ausbreitet. Inzwischen ist auch der Nordwesten Sachsens besiedelt und im Erzgebirge gab es ebenfalls mehr Nachweise als in den vergangenen Jahren. Die beiden im Erzgebirge bestätigten Vorkommen werden jedoch nicht über das sächsische Monitoring erfasst, da sie ihren Schwerpunkt auf tschechischer Seite haben.

In vier weiteren Gebieten in Sachsen gibt es einzelne Nachweise, die auf ein Wolfsvorkommen schließen lassen. Dazu gehören der Wermsdorfer Forst, der Raum Marienberg, der Raum Moritzburg und der Raum Weißwasser. Ob es sich dabei um Einzeltiere, ein Paar oder Rudel handelt und ob die Gebiete gegebenenfalls zu Wolfsterritorien werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar und wird über das Monitoring weiter beobachtet. Hingegen ist der Status in den beiden bisher bestätigten Territorien Gohrischheide und Stolpen-Hohnstein aktuell unklar. Es konnten nicht genügend Nachweise für ein dauerhaftes Wolfsvorkommen erbracht werden.

Screenshot © LFULUG

In 26 Rudeln hat es im Monitoringjahr 2019/2020 Nachwuchs gegeben. Insgesamt konnten 96 Welpen bestätigt werden. In den Rudeln Knappenrode II, Neustadt/Spremberg und Nochten hat es jeweils eine Doppelreproduktion gegeben. Das belegen sowohl Fotoaufnahmen, als auch genetische Untersuchungen. Zu einer Doppelreproduktion kann es zum Beispiel kommen, wenn eine jungerwachsene Wölfin im elterlichen Rudel ebenfalls Nachwuchs bekommt und so aus zwei Generationen Welpen aufgezogen werden.

Der Wolfsbestand hat nicht nur Zuwachs bekommen. 24 Wölfe sind tot aufgefunden worden. In 18 Fällen waren Verkehrsunfälle die Ursache. Drei Wölfe starben eines natürlichen Todes, ein Wolf wurde im Dezember 2019 illegal getötet und in zwei Fällen blieb die Todesursache unklar.

Im aktuell laufenden Monitoringjahr 2020/2021 konnte bisher in 17 Rudeln eine Reproduktion nachgewiesen werden. Auch zu den beiden mit einem Senderhalsband ausgestatteten sächsischen Wölfen gibt es neue Daten: Die Wölfin „Juli“ (FT12) hatte Sachsen bereits im März Richtung Mecklenburg-Vorpommern verlassen. Seither hält sie sich im Landgrabental zwischen Anklam und Friedland auf und ist offensichtlich dort sesshaft geworden. Der seit April 2020 mit einem Senderhalsband ausgestattete Rüde „Peter“ (MT8) ist der Vaterwolf des Mulkwitzer Rudels. Er bewegt sich als territorialer Wolf am Rand des Truppenübungsplatzes Oberlausitz auf einer Fläche von rund 60 Quadratkilometern. Über Aufnahmen aus Fotofallen konnten im Mulkwitzer Rudel bisher drei Welpen bestätigt werden.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. konnten allerdings keine Nachweise zum Rudel bei Neusorge feststellen und auch keine Nachweise zum Rosenthaler Rudel. Wir forschen zur Anwesenheit von anderen Arten in Wolfsrevieren und haben hierdurch natürlich auch die Nachweise von Wölfen auf unseren Forschungswildkameras. Im Fall der beiden erwähnten Rudel haben wir weder Bilder noch Spuren in diesem Jahr gefunden.

Ein Monitoringjahr lehnt sich nicht an das Kalenderjahr an, sondern an das biologische „Wolfsjahr“: von der Geburt der Welpen bis zum Ende ihres ersten Lebensjahres. Die ausführliche Datenauswertung der jährlichen Erhebung kann immer erst im Herbst abgeschlossen werden, da die Untersuchungsergebnisse der im Frühjahr gesammelten Genetikproben nicht früher vorliegen. Diese werden jedoch benötigt, um die Anzahl der Territorien zu ermitteln.

Quelle: http://www.dbb-wolf.de

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22. Oktober 202022. Oktober 2020Allgemein

Wolfsschutz Deutschland e. V. klagt an: Schon 75 Wölfe in 2020 durch Schuld von Menschen umgekommen

Seit über 20 Jahren gibt es wieder Wölfe in Deutschland. Seither gab es keinen einzigen Angriff eines frei lebenden Wolfes in Deutschland auf Menschen. Wir müssen uns also wirklich nicht vor Wölfen fürchten. Ganz im Gegenteil. Die bedrohten Beutegreifer müssen sich vor uns Menschen fürchten.

Sieben illegale Tötungen – ein Fall einfach „nachlegalisiert“

Schon sieben Mal wurden in diesem Jahr Wölfe illegal getötet. Alleine zwei Fälle gibt es bereits im Oktober. Die Dunkelziffer schätzen wir mindestens dreifach so hoch ein. Wir fragen uns, wo hier der Rechtsstaat bleibt. Ermittlungen laufen regelmäßig ins Leere und Verfahren, wenn sie denn überhaupt eröffnet werden, werden einfach eingestellt. Den skandalösesten Fall beschreibt eine Abschuss einer Jungwölfin im April. Der Grund: sie habe sich mit einem Hund gepaart. Eine anschließende Untersuchung ergab, dass das Jungtier gar nicht tragend war. Wir erstatteten Anzeige gegen Minister Backhaus und Folgende. Ein Verfahren wurde erst gar nicht aufgenommen. Stattdessen landet dieser Fall nun in der Statistik als „Wolfsmanagementmaßnahme“. Wir berichteten über diesen Fall hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/14/mecklenburg-vorpommern-wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-anzeige-gegen-minister-till-backhaus-und-landrat-sebastian-constien-wegen-illegaler-toetung-einer-woelfin/

Fünf Fälle erscheinen in der Statistik als „unklar“. Besonders pikant ist es hier, dass ein Altwolf aus dem Rosenthaler Rudel getötet worden ist. Seit Jahren versuchen Wolfshasser aus Sachsen dieses Rudel zu eliminieren. Doch auch in Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie Mecklenburg-Vorpommern scheint sich die SSS-Kultur (Schießen, Schaufeln, Schweigen) immer mehr breit zu machen.

69 tote Wölfe im Straßenverkehr

69 Wölfe mussten ihr Leben im Straßenverkehr lassen.

Mit viel gutem Willen können wir die Zahl der Wölfe in Deutschland mit Welpen auf zirka 1.000 Tiere schätzen. Bis Ende des Jahres könnten es sogar noch 100 tote Wölfe, wie im jahr 2019, werden. Gerade in diesem Bezug empfinden wir Forderungen der Jäger- und Bauernlobby, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, seinen Schutzstatus zu minimieren und zu regulieren geradezu eine Frechheit. Zumal der Wolf noch immer auf der roten Liste als gefährdete Art aufgeführt ist. https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/10/10/rote-liste-der-wolf-gilt-in-deutschland-noch-immer-als-gefaehrdete-art/

In Sachsen „verschwinden“ ganze Rudel

In Sachsen vermissen unsere Mitglieder die Spuren von kompletten Rudeln. Zudem wird in Prozesszuschutzgebieten eindeutigt gejagt, obwohl dies dort verboten ist. Auch in Bayern ist ein Wolf seit diesem Jahr verschwunden. Der Vaterwolf des Rudels auf dem Trupü Grafenwöhr.

Wir fordern die Landesregierungen auf, endlich den Schutz der Wölfe zu gewährleisten, statt Wolfsverordnungen zu kreieren – wie der Niedersächsische Umweltmnister Lies –  die eindeutig genauso gegen EU-Recht verstoßen, wie die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes.

Quellen: https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

https://www.onetz.de/deutschland-welt/grafenwoehr/grafenwoehrer-wolf-id3119706.html?fbclid=IwAR2gk2DNDE9-zqCkgs-3slNXSq1-Hhqi83OhVKmifdzEtnyZ7tzbLDf6LZU

 

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