Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert und stellt Anzeige wegen erneuter Tötung so genannter „Hybriden“ in Thüringen

Beispielbild ©Brigitte Sommer

Nun geht die Jagd auf gesunde Wölfe in Thüringen erneut los. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Ferner stellen wir Anzeige gegen Umweltministerin Siegesmund sowie ausführende Personen und weitere am Geschehen beteiligte Personen. Nachdem am Freitag, den 14. Februar 2020 ein Hybride (weiblich, schwarz) geschossen sowie ein weiteres Tier am 19.02.20 erschossen worden wäre, würden nun die Behörden von drei weiteren Wolf-Hund-Mischlingen im Revier um den Standortübungsplatz ausgehen.

Der Thüringer Wolfmanagementplan sehe  das Entnehmen von Wolf-Hund-Mischlingen aus der freien Natur vor, schreibt das Umweltministerium in einer Pressemitteilung.  Das Umweltministerium habe im September 2019 die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der Wolf-Hund-Mischlinge erwirkt. Das Thüringer Umweltministerium (TMUEN) hätte den Umgang mit Hund-Wolf-Hybriden eng mit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) abgestimmt. Aus Artenschutzgründen müssten Kreuzungen von Hund und Wolf aus der Natur entnommen werden. Damit solle die Wildtierpopulation Wolf vor dem Eindringen von Haushund-Genen geschützt werden. Eine Vermischung der Gene würde den Fortbestand der Wolfspopulation gefährden.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfssschutz Deutschland e. V.  erinnert daran, dass gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse zähle. Diesem strengen Schutzstandard würden auch Hybridwölfe unterliegen,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe seien zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier dürfe damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, sei kein Argument, weil sich zum Beispiel die fünf Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate betrage in Deutschland  unter einem Prozent.

Rassismus im Naturschutz

Solche Argumente – wie für die Schießbefehle kreiert – beförderten geradezu rassistische, nach rückwärts gerichtetete Naturschutzgedanken, die eigentlich gerade in Deutschland so nicht aufkommen dürften. In den vergangenen Jahrhunderten haben sich mit Sicherheit immer einmal wieder Wölfe mit Hunden gepaart. Forscher meinen sogar, dass die schwarze Fellfarbe von amerikanischen Wölfen durch Hundegene in die Population eingetragen worden sei. Man ist sich nur nicht darüber einig, wann genau dies geschehen ist. In Italien leben heute schon schwarze Wölfe, die durch so genannte Hybridisierung entstanden sind.

„Ändere Länder, wie Italien, machen vor, wie es tierfreundlich gehandhabt werden könnte“, so Sommer. Dort werden Mischlingswelpen sterilisiert und wieder in die Natur entlassen. Außerdem hatte erneut ein Wildpark angeboten, die Welpen aufzunehmen. Da sich nun ein Wolfsrüde bei der Wölfin befinde, bestehe nun die Gefahr einer erneuten Verpaarung mit einem Hund nicht mehr.

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020. Damit soll sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Im Klartext: Man wolle sich wohl nicht einmal an die Schießpause auf die Wolfsmutter halten, die nach einer Eilverfügung von zwei Naturschutzverbänden erwirkt worden war.

Schwarz gefärbte Hybride dürften sogar bis zum 31.12.2020 geschossen werden, heisst es weiter in der Pressemitteilung. Die Verfügung gelte in Teilen des Landkreises Gotha sowie Teilen des Ilmkreises. Begrenzt wird die 275 Quadratkilometer große Fläche um den Standortübungsplatz Ohrdruf durch die Autobahnen A4 und A71 sowie die Bundesstraßen 88 bzw. 247.

Hobbyjäger dürfen schießen

Was regelt die Allgemeinverfügung?

Die Allgemeinverfügung richte sich an einen genau beschriebenen Personenkreis und spräche eine Ausnahme vom Tötungsverbot gemäß artenschutzrechtlicher Bestimmungen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes aus. Vor dem Erlass der Allgemeinverfügung seien die vom Land anerkannten und landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen angehört worden. Skandalöserweise erklärte sich der NABU in einer Pressemitteilung mit dem Erschießen der Welpen einverstanden.

Die Allgemeinverfügung berücksichtige folgende Eckpunkte:

  • Zum Abschuss ermächtigt werden Jagdausübungsberechtigte, Jagdschutzberechtigte sowie bestimmte Jagderlaubnisscheininhaber in den Landesforsten, wenn diese durch Personen durch das TLUBN geschult und registriert worden sind
  • Ausdrücklich nicht zum Abschuss ermächtigt werden anderweitige Jagdgäste ohne Aufgaben des Jagdschutzes im betreffenden Jagdbezirk.
  • Der Abschuss darf nur in einem bestimmten Zulassungsgebiet (siehe Karte) vorgenommen werden.
  • Im Falle eines Abschusses ist die zuständige Behörde, das TLUBN sofort zu informieren; das getötete Tier ist an die Behörde zu übergeben

Landesjagdverband rät Jägern ab

Thüringen – Der Jagdverband warnte Jäger vor Schüssen auf die Welpen, eben weil die Jäger wohl selber ganz genau wüssten, dass eben KEINE Rechtssicherheit bestehe und ihnen aber etwas anderes vorgegaukelt würde. WDer Geschäftsführer des Landesjagdverbands Thüringen, Frank Herrmann, appelliert an die örtlichen Jäger: „Wir empfehlen den Jägern momentan, aufgrund rechtlicher Unsicherheiten, sich nicht am Abschuss der Hybride zu beteiligen.“https://www.jagderleben.de/news/umweltministerium-thueringen-jaeger-hybride-schiessen-711559?fbclid=IwAR2Fw0l9E9YKbc3dxR8PuRlV5DQ2aYlo9QNr3-514PK5ksVYREzotsIPlXY

Weitere Quelle: https://www.tag24.de/nachrichten/wolf-hund-mischling-abgeschossen-ohrdruf-thueringen-woelfin-abschuss-klage-1391196

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/12/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-droht-mit-anzeige-wegen-des-geplanten-abschusses-der-ohrdrufer-woelfin-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/gotha/naechster-hund-wolf-hybrid-abgeschossen-100.html?fbclid=IwAR0FSVAvbKKPP1MZKbyq7DtvOXpfTtDvd600DEzagtZY0dFwW48yuU6GCiw

 

 

Offener Brief – Herr Bundespräsident Steinmeier, sagen Sie „Nein“ zur nicht EU-konformen „Lex Wolf“!

Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin

E-Mail: bundespraesidialamt@bpra.bund.de

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Steinmeier,

wir Deutschen verlangen von Ländern in der Dritten Welt ganz selbstverständlich, dass die Menschen dort ihre Natur und die Wildtiere darin schützen, ganz gleich ob für Menschen gefährlich oder nicht. Aber im eigenen Land soll uns dies nicht gelingen? Wir haben das große Glück, dass 150 Jahre nach seiner Ausrottung ein Beutegreifer in unser Land zurückgekehrt ist, der für Menschen ungefährlich und in der Lage ist, bei der Renaturierung ganzer Landstriche mitzuwirken: der Wolf.

In Bälde wird Ihnen ein Gesetz zur Unterschrift vorgelegt werden, das am vergangenen Freitag, dem 14.02.2020 den Bundesrat passiert hat. Es handelt sich um eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die sog. Lex Wolf. Danach ist es zukünftig erlaubt, alle Wölfe in einem Gebiet abzuschießen, wenn dort Risse an Nutztieren erfolgt sind, bis zur völligen Auslöschung der Wolfspopulation. Die nächsten Wölfe werden in das freigewordene Gebiet einwandern, und auch sie können dann abgeschossen werden, bis keine Risse mehr vorkommen.
Durch Studien ist wissenschaftlich bewiesen, dass Wolfsabschüsse nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse verursachen, weil unerfahrene Jungtiere, denen die Eltern fehlen, lieber auf leichte Beute wie Schafe zurückgreifen. Nur 1,1 % Weidetiere machen überhaupt das Nahrungsspektrum von Wölfen aus. Viel mehr Weidetiere sterben durch völlig andere Ursachen wie Vernachlässigung, Krankheiten und Unfälle.

Wir sind entsetzt und fassungslos über die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und möchten Ihnen kurz darlegen, weshalb.

Erstens verstößt die Lex Wolf gegen das höherrangige EU-Recht, wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrates in seiner Empfehlung an das Plenum einräumt. Es ist wohl sicher, dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten wird – ein weiteres im Bereich von Umwelt- und Naturschutz, in dem Deutschland von der EU auch jüngst wieder wegen massiver Versäumnisse scharf kritisiert wurde.

Zweitens wird die Lex Wolf nicht die wirtschaftlichen Probleme der Weidetierhalter lösen. Diese sind struktureller Natur und existierten bereits lange, bevor der Wolf sich wieder in Deutschland zu etablieren begann.

Drittens wird auch die versprochene Rechtssicherheit für Wolfsabschüsse eben nicht hergestellt, denn an entscheidender Stelle bleibt die Lex Wolf vollkommen vage.
Sehr geehrter Herr Steinmeier, wir appellieren eindringlich an Sie, dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen. In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der Lex Wolf seiner erneuten Ausrottung den Boden zu bereiten.

Ein Großteil der Deutschen begrüßt trotz des medialen Dauerfeuers gegen ‚Problemwölfe‘ noch immer die Rückkehr der Wölfe. Dies bestätigen Umfragen immer wieder. Wölfe sind zudem überhaupt nicht gefährlich für Menschen. In den 20 Jahren seit der Rückkehr der Wölfe hat es keinen einzigen Angriff eines freilebenden Wolfes auf einen Menschen gegeben.

Wölfe vermehren sich nur einmal im Jahr. Sie leben in Kleinfamilien mit Mutter, Vater, dem Wurf vom Vorjahr und den neuen Welpen zusammen, die im Frühjahr geboren werden. Wölfe sind äußerst soziale Tiere. Sie fühlen Schmerz und Freude wie wir. Die zweijährigen Jungtiere helfen oft den Eltern noch als Babysitter, bevor sie sich ein eigenes Revier suchen. Sie wandern dabei oft hunderte Kilometer weit und verlieren ihr Leben häufig im Straßenverkehr.

Wölfe halten Reh- und Hirschbestände besser im Rahmen als menschliche Jäger, da sie nicht die Starken, sondern die Schwachen, Kranken, Alten und Jungen reißen. Sie tragen dadurch zur Gesunderhaltung dieser Wildtierpopulationen und auch gesamter Ökosysteme bei.

EU-Kommissar Karmenu Vella von der EU bescheinigte Deutschland im vergangenen Jahr, dass hier bei uns noch nicht einmal der ‚günstige Erhaltungszustand‘ des Wolfes erreicht ist. Das heißt, Wölfe können noch immer sehr leicht ausgerottet werden, denn es gibt schlichtweg noch nicht genug von ihnen.

Zudem ermahnte EU-Kommissar Vella verschiedene Politiker aus Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dafür zu sorgen, dass Herdenschutzmaßnahmen endlich konsequent umgesetzt werden. Die EU erlaubt seit vergangenem Jahr, dass alle Herdenschutzmaßnahmen den Weidetierhaltern zu 100 % erstattet werden. Im Übrigen werden Landwirte von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert – da sollte es doch recht und billig sein, eine Akzeptanz für Natur- und Artenschutzbelange, zu erwarten.

Die „Lex Wolf“ bietet für Weidetierhalter gar keine nachhaltigen Lösungen Es wird der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig werden echte Hilfen für Weidetierhalter seit Jahren im Bundestag blockiert.

Einige PolitikerInnen haben bereits angekündigt, dass ihnen die Lex Wolf nicht weit genug geht. Sie möchten mittelfristig wolfsfreie Zonen schaffen, was in eklatanter Weise gegen EU-Recht verstoßen würde. Also wird die „Lex Wolf“ noch nicht einmal eine Befriedung der Wolfsdebatte bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Sommer, Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e.V.

Ursula Ripke, Assistentin des Vorstandes Wolfsschutz Deutschland e.V.

Hier die PDF-Version des Offenen Briefs: Offener_Brief_an_Bundespräsident_Steinmeier,_17._Februar_2020

GroKo will Deutschlands Wölfe ausrotten – Bundesrat billigt leichten Abschuss für Wölfe

Die “Lex Wolf“ wurde heute  vom Bundesrat gebilligt, dabei hatte der eigene Ausschuss festgestellt, dass diese gegen (höherrangiges) EU-Recht verstößt. Damit wird die „ Lex Wolf“ rechtskräftig, sobald das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Ein schwarzer Tag für uns und vor allem für die Wölfe in Deutschland, die hiermit erneut im wahrsten Sinne des Wortes zum Abschuss freigegeben werden. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Wir sind entsetzt darüber, dass hier Lobbyinteressen höher bewertet werden als das Allgemeinwohl und als der Wählerwille und man sogar in Kauf nimmt, hohe Geldstrafen auf EU-Ebene zu kassieren.

Wer schon jetzt Beschwerde – und das kann jede/r – gegen die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) einlegen will, kann dies unter diesem Link. https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/contact/problems-and-complaints/complaints-about-breaches-eu-law/how-make-complaint-eu-level_de?fbclid=IwAR20AG0xKM6lnqdQsy_NEjV9i44rSm-qMqGdMQBkKgUuqpb8WMmWLipXdvQ

Wir werden in den nächsten Tagen noch einen Appell an den Bundespräsidenten verfassen mit der Bitte, dieses Gesetz nicht zu unterschreiben und auch eine Beschwerde an die EU senden, die wir allen zur Verfügung stellen.

Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=2013753

Beginnt jetzt das große Wolfskillen? Neue Anträge auf Erschießen von Wölfen in Niedersachsen werden wohl genehmigt

Auf eine Anfrage erhielten wir gestern eine Antwort vom Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen, dass beim Landkreis Cloppenburg Anträge auf Entnahme von Wölfen eingegangen seien. Da die Entscheidung in den Zuständigkeitsbereich mehrerer unterer Naturschutzbehörden fallen würde, wären die Anträge an das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zur Entscheidung weitergeleitet worden.

Wir gehen davon aus, dass den Anträgen zugestimmt werden wird, denn Umweltminister Lies sagte der NOS folgendes: „Wenn ein Wolf auffällig wird, weil er Schafe attackiert hat, müssen wir in der Lage sein, ihn rechtssicher und zeitnah zu töten“, sagte Lies der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.  Lies hätte laut NOZ damit auf mehrere Vorfälle in den vergangenen Monaten, bei denen Wölfe Schafe in unmittelbarer Nähe von Deichen attackiert haben sollen, reagiert. Lies will unter anderem wolfsfreie Zonen auf Deichen. Was im Klartext heisst, dass jeder Wolf abgeschossen werden würde, der sich dort blicken lassen würde. Ein Schäfer hatte behauptet, über 200 Schäfe durch Wölfe verloren zu haben.

Taub für Fakten

Lies scheint für keinerlei Expertenmeinung mehr erreichbar zu sein. Dabei gab der Senckenberg-Forscher Nowak der HNA gerade ein Interview zum Thema. Zitat: „Große Raubtiere regulieren sich selbst, der Bestand wächst irgendwann nicht mehr weiter an. Das sehen wir seit mehreren Jahren in der Lausitz, wo die Anzahl an Wölfen nicht mehr zunimmt. Wenn die Gesellschaft aber sagt, wir wollen in bestimmten Regionen keine Wölfe, dann wäre das nur durch intensive Nachstellung ansatzweise zu erzielen und auch dann würden immer wieder Wölfe in die betreffenden Regionen einwandern und Nutztiere reißen. “ Hier Link zum kompletten Interview: https://www.hna.de/welt/wolf-deutschland-experte-wolfsfreie-gebiete-wird-nicht-geben-zr-13535452.html?fbclid=IwAR3lG06TTygJwo8y9oKafTTSn61OtXwfcRVlsW594fgWm9d6uDjEuSWr8tE

Das große Wolfskillen wird wohl beginnen

Außerdem sagte Lies weiter, dass ihm die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) nicht weit genug gehen würde. Er wolle eine noch schärfere Wolfsverordnung für Niedersachsen kreieren. Er betont, dass damit mehr Rechtssicherheit erreicht werden würde.  Unserer Ansicht nach erreicht der Minister das genaue Gegenteil von Rechtssicherheit. Doch: Auch im Falle der „Lex Wolf“ stellte der Umweltausschuss fest, dass diese dem übergeordneten EU-Recht widerspricht und empfiehlt trotzdem dem Plenum des Bundesrats, am 14.2. für die „Lex Wolf“ zu votieren. Die GroKo scheint also Verfahren mit der EU wegen Rechtsverstößen in Kauf zu nehmen. Zahlen müsste solche Verfahren natürlich der Steuerzahler.

Wir suchen Mitglieder

Schaut man sich die Rissliste Rissliste-2020-02-11-1 Rissliste-2020-02-11-1 an, sind die Fälle bei Cloppenburg teilweise noch gar nicht bearbeitet und auch die Zäune waren wohl nicht sicher. Setzt Lies tatsächlich wolfsfreie Zonen durch, würden „wolfsabweisende Zäune“ wohl sowieso keine Rolle mehr spielen. Das große Wolfskillen wird wohl beginnen. Wir suchen neue Mitglieder aus der Region, die aktiv in unserem Verein tätig werden wollen. Wir arbeiten nur im Rahmen der Legalität.

Mitglieder der großen Verbände sollten diese auffordern, gegen Abschussbeschlüsse zu klagen. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. können noch nicht klagen, da wir erst seit zwei Jahren bestehen. Wir werden aber Anzeige gegen Minister und Täter erstatten, sollten tatsächlich Einzelwölfe oder ganze Rudel abgeschossen werden.

Weitere Quellen: https://www.nwzonline.de/politik/hannover-niedersachsens-umweltminister-lies-will-wolfs-abschuss-an-deichen-erleichtern_a_50,7,1120475014.html?fbclid=IwAR29TWTi0vGm-dMh86m-X3zgze30ffyixNUl1C2ka-hc8BN8tz_zGUEEyAE

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/01/29/offener-brief-an-den-umweltausschuss-des-bundesrates-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-verstoesst-gegen-geltendes-eu-recht/

 

 

Große Überraschung: Eine Wolfsfamilie in Rheinland-Pfalz vom Umweltministerium bestätigt

Umweltministerium informiert: Wolfsfamilie im Westerwald bestätigt

Wolfsfamilie; © Wildtierkamera

Die Auswertung von Bildmaterial bestätigt neue Wolfssichtungen in Rheinland-Pfalz. Ob die Tiere hier dauerhaft ansässig sind, kann nicht bestätigt werden

Der Bildnachweis aus der Gemarkung Elmstein ist einer von zwei Nachweisen eines Wolfes in der Pfalz seit 2012.

In den Landkreisen Altenkirchen und Neuwied geht man weiterhin von zwei sesshaften Fähen aus – den beiden einzigen Wölfen, die in Rheinland-Pfalz resistent sind. Ob es sich bei dem Muttertier der Wolfsfamilie um eine der beiden Wölfinnen handelt, kann anhand des Bildmaterials nicht ermittelt werden. Um ein Individuum zweifelsfrei zu identifizieren, ist eine DNA-Analyse notwendig, wofür Speichel- oder Kotspuren oder das Tier selbst (z. B. bei Autounfällen) gefunden werden müssen.

Die Bilder sind im Spätsommer/Früherbst bzw. Ende Dezember entstanden. Die Bestätigung kann erst jetzt ausgesprochen werden, da die Bilder nicht sofort von den Urhebern übermittelt wurden.

Der Prozess ist dabei wie folgt: Personen, die ein Foto eines vermeintlichen Wolfes aufgenommen haben oder Bilder aus einer Wildtierkamera erhalten haben, sollen diese an wolf(at)snu.rlp.de senden oder sich an die Wolfshotline (Tel. 06306-911199) wenden. Dabei soll die Urheberin oder der Urheber für Rückfragen zur Verfügung stehen. Diese sind vor allem dann notwendig, wenn aus der Bilddatei kein genauer Ort abzulesen ist. Anschließend wird das Bildmaterial an die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF) in Trippstadt sowie an die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) geschickt. Die jeweiligen Wolfsexpertinnen und -experten beurteilen unabhängig voneinander, ob es sich bei dem fotografierten Tier um einen Wolf handelt. Liegen jeweils die Einschätzungen vor, prüft der oder die örtliche ehrenamtliche Großkarnivorenbeauftragte, ob der angegeben Ort tatsächlich so auffindbar ist und es sich nicht um eine Gehege-Aufnahme oder Ähnliches handelt.

Dort, wo Sichtungen von Wölfen gemeldet werden, werden von den Großkarnivoren-Beauftragten Wildtierkameras installiert, um weiteres Bildmaterial zu erhalten.

Für Rheinland-Pfalz gilt somit: Nach wie vor sind zwei Wolfsfähen im Westerwald als „resident“ bestätigt (GW 914f, Landkreis Neuwied, und GW1072f, Landkreis Altenkirchen). Um weitere Tiere als sesshaft einzuordnen, ist ein (genetischer) Nachweis desselben Individuums in derselben Gegend im Abstand von mindestens sechs Monaten erforderlich.

Weitere Wölfe haben sich zumindest zeitweise in Rheinland-Pfalz aufgehalten: Zehn Individuen wurden seit 2012 mittels eines DNA-Nachweises bestätigt, darüber hinaus bis zu zehn Tiere mit einem gesicherten Fotonachweis. Da man anhand von Fotos nicht auf ein Individuum schließen kann, kann man nicht gesichert sagen, ob es sich bei den fotografierten Tieren auch um jene handelt, deren Genmaterial man analysiert hat.

Bereits 2012 wurde in Rheinland-Pfalz in Vorsorge vor dem Hintergrund der bundesweiten Entwicklung ein Wolfsmanagementplan erstellt und 2018 das Präventionsgebiet Westerwald ausgewiesen. Im Präventionsgebiet werden wolfssichere Zäune vom Land finanziert. Nutztierrisse werden im ganzen Land zu 100 % entschädigt, wenn sie nachweislich von einem Wolf verursacht wurden. Aufgrund der vermehrten Wolfssichtungen arbeitet das Ministerium derzeit an einem Konzept für ein Wolfskompetenzzentrum.

Maßnahmen bei einem Aufeinandertreffen Mensch-Wolf und weitere Informationen zum Wolfs-Managementplan sind hier online abrufbar.

Die Wolfsnachweise des letzten Jahres in Rheinland-Pfalz chronologisch:

  • 19.01.2019 Landkreis Altenkirchen, ehem. Truppenübungsplatz Daaden, GW1072f (residente Wölfin, Nachweis Urin/Östrusblut)
  • 24.05.2019 Landkreis Neuwied, Gemarkung Dürrholz-Muscheid, GW1258m (Riss von 3-4 Schafen auf einer unzureichend gesicherten Weide)
  • 26.06.2019 Gemarkung Staudt-Feincheswiese, 1 Wolf (Video Wildtierkamera)
  • 15.07.2019 Landkreis Mayen-Koblenz, Gemarkung Bendorf, 1 Wolf (Video)
  • 20.08.2019 Landkreis Neuwied, Gemarkung Bad Hönningen, 1 Wolf (Foto Wildtierkamera)
  • 21.08.2019 Landkreis Neuwied, Gemarkung Bad Hönningen, 1 Wölfin mit fünf Jungen (Fotos Wildtierkamera)
  • 18.09.2019 Landkreis Neuwied, Gemarkung Arienheller, GW914f, (Kotfund)
  • 01.10.2019 Landkreis Neuwied, Gemarkung Dierdorf, 1 Wolf (Foto)
  • 02.10.2019 Landkreis Neuwied, Gemarkung Reinbrohl (Riss von 6 Schafen auf einer unzureichend gesicherten Weide, DNA-Nachweis steht noch aus)
  • 08.10.2019 Landkreis Altenkirchen, Gemarkung Oberirsen-Rimbach, GW1415f (Riss eines Schafes)
  • 26.10.2019, Landkreis Neuwied, Gemarkung Bad Hönningen, 2 Wölfe (Video)
  • 27.10.2019, Landkreis Neuwied, Gemarkung Sankt Katharinen, wohl GW1422f  (Riss von 2 Schafen auf einer unzureichend gesicherten Weide)
  • 01.11.2019, Landkreis Neuwied, Gemarkung Leubsdorf, 1 Wolf (Kotfund)
  • 04.11.2019, Landkreis Neuwied, Gemarkung Arienheller, 1 Wolf (Kotfund)
  • 17.11.2019, Landkreis Altenkirchen, Gemarkung Ölsen, 1 Wolf (Foto)
  • 18.11.2019, Landkreis Neuwied, Gemarkung Arienheller, GW914f (Kotfund)
  • 18.11.2019, Landkreis Neuwied, Gemarkung Datzeroth, 1 Wolf (Video)
  • 09.12.2019, Landkreis Altenkirchen, Gemarkung Kircheib, 1 Wolf (Auto-Dashcam)
  • 20.12.2019, Landkreis Bad Dürkheim, Gemarkung Elmstein-Iggelbach, 1 Wolf

Hintergrund zum Wolfsmonitoring:

Das Wolfsmonitoring wird von der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF) durchgeführt. Werden genetisch verwertbare Spuren, z. B. Kot oder Speichel bei Wildtier- oder Nutztierrissen, oder Wolfskadaver aufgefunden, werden diese vom Senckenberg-Institut ausgewertet und nach Möglichkeit das jeweilige Individuum bestimmt. Dies erhält dann eine individuelle Nummer, die stets mit „GW“ für Grauwolf beginnt, „m“ am Ende steht für „male“, „f“ für „female““

Quelle: https://mueef.rlp.de/de/pressemeldungen/detail/news/News/detail/umweltministerium-informiert-wolfsfamilie-im-westerwald-bestaetigt/?no_cache=1&fbclid=IwAR1GFu9REMLBoIfRr5debQBTt51HFvAkz97pubJOauEoWRaTDnOnpN0OsTA

Wolfsschutz Deutschland e. V. vor Ort in NRW bei Ruhrschäferei Florian Preis: „Wölfe und Schafe, das geht!“

Gleichzeitig Wolfskuschlerin und Schafskuschlerin? Geht das? Aber klar. Ulrike de Heuvel, Wolfsteamleiterin NRW

Am 26.1.20 hatten wir, von Wolfsschutz Deutschland e. V., die Möglichkeit, Florian Preis von der Berufsschäferei in Duisburg und seine Herde kennenzulernen. Rund 200 Tiere, in der Hauptanzahl Merino-Landschafe und eine Ziegengruppe beweideten dort eine Fläche in Oberhausen.
Schon schnell war klar – hier nimmt der Schäfer seine Verantwortung wirklich ernst! Ein wolfsabweisender Zaun von etwa 1.07 m sichert seine Tiere, natürlich mit der entsprechenden Spannung auf den Litzen. Bei wieviel Volt das Stromprüfgerät ausschlägt, ist abhängig von der jeweiligen Bodenbeschaffenheit, erfahren wir in einem fachlich fundierten Gespräch.

von links: Ulrike de Heuvel, zweiter Vorsitzender Frank Dreyer sowie weitere Vereinsmitglieder im Gespräch mit dem Inhaber der Ruhrschäferei.

Florian Preis wurde aktiv – Dank Herdenschutzhunden keine Risse mehr

Erst seit kurzem hat er neben den drei Hütehunden zusätzlich drei Pyrenäenberghunde in seiner Herde eingesetzt. “ Aslan“, ein erfahrener HSH, die Hündin „Grace“ und der „Youngster Barney“ sollen seine Schafe schützen. Bald geht es nämlich wieder zurück ins Wolfsgebiet Hünxe/Schermbeck wo sich in Wölfin Glorias Gebiet Anfang Dezember ein Riss ereignete, bei dem er sechs Schafe verlor. Der DNA- Nachweis erbrachte zwar des Ergebnis “ Wolf“, doch der Verdacht, daß es sich dabei um die Fähe „Gloria“ handelt, konnte bis jetzt nicht erbracht werden. Dennoch wird der junge Schäfer dadurch nicht zum Wolfshasser, im Gegensatz zu vielen seiner Kollegen. Vielmehr sucht er nach Alternativen um seine Tiere adäquat zu schützen.
“ Dem Wolf selber kann man ja noch nicht einmal einen Vorwurf machen, “ meint Florian Preis. Schuld daran sei die Politik, die versäumt habe, die notwendige Präventivarbeit zu leisten.
Seit 20 Jahren ist der Wolf bereits wieder in Deutschland heimisch. “ Da hätte viel eher etwas passieren müssen, aber das hat man wohl verpennt…“, so seine Aussage. Anstatt zu jammern ist er nun selbst aktiv geworden. So hat er seine Zäune aufgerüstet, Förderanträge gestellt, die Anschaffung von HSH organisiert… Falls alles genehmigt wird, werden diese bald fest in seinen Besitz übergehen.

Herdenschutzhunde freundlich zu Menschen

Und sein Resümee? Es klappt sehr gut mit den Hunden, die Integration verlief relativ schnell und unproblematisch. Wir selbst konnten uns davon überzeugen, denn wir waren mittendrin, zwischen Schafen, Ziegen und den Hunden natürlich, die uns schnell akzeptierten. Florian Preis hat ein Händchen für seine Tiere, und kümmert sich so, wie man es auch erwarten würde. Der Berufsschäfer ist ein“ Schäfer aus Berufung“, der viel Wert auf die Gesunderhaltung und den Schutz seiner Tiere legt. Eine große Ausnahme unter vielen Schäfern, der die Bezeichnung „wolfsfreundlicher Schäfer“ mehr als verdient hat. “ Es gibt andere Möglichkeiten als den Abschuss!“, so seine Meinung. Und welche das sind, davon konnten wir uns an diesem Sonntag persönlich überzeugen.
Vielen Dank für diesen interessanten und informativen Einblick in die Praxis der Berufsschäferei!

Ulrike de Heuvel, Wolfsteamleiterin NRW

Hier weitere Eindrücke:

Wo Herdenschutzhunde eingesetzt werden, gab im Gebiet rund um Schermbeck keine Risse mehr.
Von rechts: Angelika Zipper und Ulrike de Heuvel.
Dies ist ein Hütehund, nicht zu verwechseln mit einem Herdenschutzhund.
Herdenschutzhunde sehen die Schafe als ihre Familie an und sie bleiben Tag und Nacht bei ihnen.

Offener Brief an den Umweltausschuss des Bundesrates – die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt gegen geltendes EU-Recht!

Offener Brief

Sekretärin des Ausschusses m.d.W.d.G.b.: Ministerialrätin Silke Podschull-Wellmann

Bundesrat
Büro des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

11055 Berlin

Tel:  030 18 9100-230 | Fax:  030 18 9100-400

bundesrat@bundesrat.de

 

 

Sehr geehrte Mitglieder *innen des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit,

wir appelieren eindringlich, die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die am 19.12.19 vom Bundestag genehmigt wurde, nicht weiter abzusegnen. Alle bereits erstellten Rechtsgutachten (die auch in Anhörungen vorgestellt wurden) haben eine mit dem EU-Recht (FFH Richtlinien) nicht einhergehende Rechtmäßigkeit festgestellt. Mehrere Bürger haben bereits bei den zuständigen EU-Ausschüssen Beschwerde eingelegt und es wird nun wohl auch bereits eine Prüfung dieser Beschwerden vorgenommen. Als Folge könnten EU-Verfahren auf Deutschland zukommen.

Eine solche Gesetzesänderung dient aber augenscheinlich nur einer großen Lobby – die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte – vertritt. Dabei scheinen deren wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund gestellt zu werden. Gerade diese Lobbyinteressen werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – zumal die Agrarlobby selber durch Wolfsabschüsse überhaupt keinen echten Vorteil zu erwarten hat, denn die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes bietet für Weidetierhalter gar keine Lösungen an. Vielmehr wird der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig werden echte Hilfen und Unterstützungen für Weidetierhalter seit Jahren seitens der GroKo blockiert.  Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. Die Lobby, die als einzige wohl tatsächlich einen Vorteil von dieser Änderung haben könnte, wären die Jäger. So manche/r malt sich wahrscheinlich bereits die Wolfsthrophäe im heimischen Wohnzimmer aus, weil diese Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ein weiterer Schritt der Wölfe in Richtung Jagdrecht bedeutet.

Dabei geht das Votum der meisten Bürger in eine ganz andere Richtung: Klimaschutz geht nicht ohne Naturschutz einher. Und ganze Wolfsfamilien niederzuschießen gehört mit Sicherheit nicht zu den Zielen, die Bürger möchten, was Umfragen ja auch immer wieder deutlich belegen. Nicht umsonst sinken die Umfragewerte der Großen Koalition immer weiter ab.

Ungeachtet dessen, dass mehr Weidetiere durch Krankheiten, Vernachlässigung und Hundebisse ums Leben kommen, landen die meisten am Ende ihres Lebens doch beim Schlachter. Dabei wollen hier die Verbraucher weder das Fleisch, noch die Wolle von Schafen. Es ist unfassbar, mit welchem Egoismus und mit welcher Dreistigheit augenscheinlich Weidetierhaltern ermöglicht werden soll, dass ihre Interessen und ihr Hobby künftig über den Interessen des Allgemeinwohls stehen sollen. Fakt ist, dass die Mehrheit der Deutschen die Wölfe in Deutschland begrüßt, und eine Minderheit der Jäger- und Bauernlobby alles dafür tut, ihren Willen gegen das Allgemeinwohl aller Bürger durchzusetzen. Mit dem Durchwinken der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes handelt die Bundesregierung nicht nur gegen EU-Recht, sondern auch ganz klar gegen das Allgemeinwohl. Und nein, wir brauchen auch nicht noch mehr beweidete Grünflächen, was wir brauchen sind Wildnisgebiete, die auch das Klima schützen können. Wölfe können zur Renaturierung Entscheidendes leisten.  Auch hier hat Deutschland sein Ziel verfehlt. Wir fordern Regierung und Umweltausschuss auf, diese Herausforderungen endlich anzugehen, statt dem Lobbyismus weiter zu frönen.

Mit den besten Grüßen

Wolfsschutz Deutschland e. V.

Brigitte Sommer

Vorsitzende

 

Hintergrund:

Mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU genehmigte sich am 19.Dezember die GroKo die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf). Künftig dürfte unter anderem in Wolfsrudel hineingeschossen werden bis keine weiteren Schäden mehr auftreten. Und dies ganz gleich, welcher Wolf Verursacher war. Zeitliche und räumliche Zuordnung würden ausreichen, wobei weder die Begriffe des „ernsten“ noch des „erheblichen“ Schadens genau definiert werden können. Sogar aufgrund von Schäden bei Hobbyschäfern sollen nun Wölfe abgeschossen werden dürfen. Das klingt unfassbar und das ist es auch. Denn bereits in der Anhörung https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/25/safe-the-date-berlin-09-12-19-oeffentliche-anhoerung-zur-lex-wolf-hingehen-undoder-protest-an-den-ausschuss-senden/ im Umweltausschuss eine Woche vorher haben diverse Juristen, darunter auch Christina Patt von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (hier die aktuelle Pressemitteilung der DJGT zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: http://www.djgt.de/system/files/307/original/201219_PM_Änderung_BNatSchG.pdf?fbclid=IwAR1Ox_YLVw7YtirvdLEHZyHdqtcVQZQpQ2T3WQC84pfQQFf42JXKzgQrfZQ   )versucht darzulegen, dass der Entwurf und nun auch die Verabschiedung dieses Gesetzes keinesfalls EU-rechtskonform ist. Man scheint in dieser GroKo aber auf überhaupt keine Fachleute mehr zu hören. Weder im Bereich Klima- noch im Bereich Naturschutz.

Am 30. Januar findet die nächste Sitzung des Umweltausschusses zur LEX-Wolf im Bundesrat zum Durchwinken statt. Abgestimmt wird am 14. Februar.  https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/985/07.html#top-7Hier die Liste der Mitglieder https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/ausschuesse/u/u.html?nn=4351662&fbclid=IwAR36Numl71V0bGdJI6DGjugyWOyS4BpC_TI3laErA07RbuK5594xVq4bdlE

Geleitet wird der Umweltausschuss von Niedersachsens Umweltminister Lies, der inwzischen gut 200.000 Euro für eine erfolglose Jagd auf Wolf Roddy ausgegeben hat. Wir berichteten u. a.hierhttps://wolfsschutz-deutschland.de/2020/01/18/naturschutz-tierschutz-und-muellfrevel-in-niedersachsen-doch-umweltminister-lies-spd-will-wohl-weiter-nur-wolf-roddy-an-den-kragen/  https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/19/erfolg-in-schleswig-holstein-schiessbefehl-auf-wolf-dani-gw924m-wird-aufgehoben-jedenfalls-vorerst/

Ebenfalls Mitglied im Ausschuss ist Umweltminister Albrecht aus Schleswig-Holstein, der eine ähnlich sinnlose Jagd auf Wolf Dani veranstaltet hatte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/01/offener-brief-an-umweltminister-albrecht-gruene-in-schleswig-holstein-zur-erweiterten-abschussverfuegung-gegen-wolf-dani/

Desweiteren ist auch Umweltministerin Siegesmund mit in der Runde.  Die  Ministerin aus Thüringen möchte auch weiter Wölfe töten lassen. Neben gesunden Mischlingswelpen soll es nun auch noch der Wolfsmutter Ohrdi an den Kragen gehen. Zwei Umweltverbände klagen gegen diese Abschussverfügung der Mutterwölfin. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden erneut Anzeige gegen die Ministerin sowie alle ausführenden Personen erstatten, sollten Welpen, Mutter oder ein hinzugewanderter Rüde getötet werden.

Sachsen-Anhalts Umwelministerin Dalbert wird auch dabei sein. Ihr Umweltministerium weisst ganz  klar darauf hin, dass man sich in Sachsen-Anhalt  nach dem höherrangigen Recht der EU richten und nicht nach der Gesetzesänderung des BundesNatschG. 
Hier nachzulesen. Nach Ansicht von Sachsen-Anhalts Umweltstaatssekretär Klaus Rehda wird das aber wenig am Umgang mit auffälligen Wölfen ändern. Zitat: „Der Bundestag hat zwar solche Intentionen beschlossen, aber das EU-Recht sagt etwas anderes. Wir werden uns definitiv an EU-Recht halten. Wir müssen jeden einzelnen Abschuss genehmigen, und das werden wir uns sehr genau überlegen.“ https://www.mdr.de/…/loesung-wolfs-attacken-jerichower-land…

Weitere Informationen zur rechtlichen Situation. Link zur Pressemitteilung der DJGT – http://www.djgt.de/system/files/313/original/200129_DJGT_PM_Appell_Bundesrat.pdf

 

 

Mutterwölfin des Rudels Knappenrode II in Sachsen erschossen und verscharrt – Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet Anzeige und lobt Kopfgeld aus

Beispielbild eines toten Wolfs

Am 14.12.19 wurde die Mutterwölfin das Rudels Knappenrode II tot in Sachsen im Landkreis Bautzen aufgefunden. Laut telefonischer Rücksprache mit Vanessa Ludwig von der Fachstelle Wolf in Sachsen wurde die Mutterwölfin illegal abgeschossen und verscharrt. Vom Täter sei keine Spur zu finden. Zurück bleiben der Wolfsvater sowie fünf Welpen. Wölfe sind nach EU-Recht und Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art. Ihre unerlaubte Tötung stellt eine Straftat dar.  Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. verurteilen diese hinterhältige, feige und hochkriminelle Tat zutiefst und stellen Anzeige. Gleichzeitig loben wir eine Belohnung zur Ergreifung des Täters von 3.000 Euro aus.

Screeshot von der Seite www.dbb-wolf-de ©dbb-wolf.de

Verbindung zum Fall Mortka?

Bereits vor eineinhalb Jahren wurde wohl ebenfalls eine Wölfin aus diesem Rudel auf besonders grausame Art und Weise getötet. Bei der Bergung des Kadavers sei festgestellt worden, dass der Brustraum des Wolfes Löcher aufgewiesen hätte und um den Bauch des toten Wolfes ein Strick gebunden gewesen wäre. Am anderen Ende des Strickes soll ein Betongewicht befestigt gewesen sein, mit dem der Kadaver im Tagebausee versenkt worden ist.  Wir lobten damals eine Summe von 7.000 Euro zur Ergreifung des Täters aus. https://www.radiolausitz.de/beitrag/neues-wolfsrudel-in-der-lausitz-559161/

Die Zeit beendete einen Artikel über den Fall so: „Kaum jemand kennt die Wälder besser als diese Jäger, die mitbekommen, wer sich wann in welchem Revier bewegt. Aber einen Wolfskiller? Nein, nie gesehen. Ausdruckslos schauen die Männer einander an. Dann fragt einer: „Sie kennen doch die drei S, oder?“ Jeder in der Gegend kennt die drei S. Schießen, schaufeln, schweigen.“ Dies mag ja für eine bestimmte Zeit so funktionieren, doch sicher sind diese Personen nicht. Irgendwann kommt die Wahrheit immer heraus.

Quellen: https://www.dbb-wolf.de/totfunde/aktuelle-ereignisse

https://www.radiolausitz.de/beitrag/neues-wolfsrudel-in-der-lausitz-559161/

https://www.zeit.de/2019/01/woelfe-deutschland-illegale-toetung-jagd-artenschutz?wt_zmc=sm.ext.zonaudev.facebook.ref.zeitde.share.link.x&utm_medium=sm&utm_source=facebook_zonaudev_ext&utm_campaign=ref&utm_content=zeitde_share_link_x&fbclid=IwAR3Q1LWztfDZ9lRg2-uJ_Iv9WCj5LmB7X2FhR7KByJ724jvXRkZuHWjq3Nw

 

 

27.000 Demonstranten für eine Agrarwende in Berlin – Wolfsschutz Deutschland e. V. mittendrin

27.000 für enkeltaugliche Landwirtschaft und gutes Essen

Bündnis aus Landwirtschaft Umweltschutz und Gesellschaft fordert: Bauernhöfe unterstützen, Arten­vielfalt sichern und Klima retten – 2020 die europäische Agrarwende anpacken

Bauernhöfe unterstützen, Insektensterben stoppen und konsequenten Klimaschutz – das forderten 27.000 Menschen bei der „Wir haben es satt!“-Demonstration zum Auftakt der „Grünen Woche“ in Berlin am 18.01.2020. „Wir haben die Alibi-Politik des Agrarministeriums gehörig satt!“, sagt Bündnis-Sprecherin Saskia Richartz. Die Bundesregierung trägt die Verantwortung für das Höfesterben und den Frust auf dem Land. Seit 2005, als Angela Merkel Kanzlerin wurde, mussten 130.000 Höfe schließen – im Schnitt gab ein Familienbe­trieb pro Stunde auf.

Bei der „Wir haben es satt!“-Großdemonstration gehen zum mittlerweile zehnten Mal Zehn­tausende gegen die Agrarindustrie und für eine zukunftsfähige Landwirtschaft auf die Straße. Konventionelle und Öko-Bäuer*innen demonstrierten im Schulterschluss mit der Gesellschaft gegen die fatalen Auswirkungen der intensiven industriellen Landwirtschaft. Gemeinsam zeigt das Bündnis zugleich Wege für eine bäuerliche Landwirtschaft auf, die auf breite Zustimmung in der Bevölkerung trifft und den Bauernhöfen wirtschaftliche Perspektiven bietet.

Gerade zum Wolf agiert die Agrarlobby ohne Rücksicht auf Verluste und schiebt so gut wie sämtliche Probleme der „modernen“ Landwirtschaft dem Beutegreifer Wolf zu. Ungeachtet dessen, dass viel mehr Weidetiere durch andere Ursachsen wie Krankheit oder Vernachlässigung zu Tode kommen. Dabei schrecken bestimmte Landwirte auch nicht davor zurück, Fake-News zu kreieren und Risse zu provozieren, nur um anschließend Wolfsabschüsse fordern zu können. Auch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ist ein Geschenk der Politik an die Agarlobby.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. demonstrierten auch in diesem Jahr zum dritten Mal in Folge wieder mit. Vor Ort waren unser Kassenwart Jürgen Götz sowie einige andere Wolfsfreunde *innen.

Unser Motto: „Wir haben die Agrarlobbyhetze gegen Wölfe satt!“

Außerdem unterstützte unser Verein die Bauern mit einer Treckerpatenschaft https://www.wir-haben-es-satt.de/ueber-uns/traegerkreis/#c388 und wir machen damit erneut deutlich, dass wir eben nicht – wie von einigen behauptet – gegen Weidetierhalter arbeiten. Diejenigen, die an einer echten Wende und am Schutz ihrer Tiere interessiert sind, müssen uns nicht fürchten. Bei den anderen werden wir weiter Zaunfrevel und Lügengeschichten aufdecken.

Die Klimakrise, zu viel Nitrat im Grundwasser und das dramatische Artensterben, zeigen, dass es so nicht weitergeht. „Reden reicht nicht, die Zeit der Ankündigungen ist vorbei. Wir messen Agrarministerin Klöckner daran, was bei ihrer Politik unter dem Strich für Bauern­höfe, Tiere und das Klima herauskommt. Bislang ist diese Ministerin in dieser Hinsicht eine Nullnummer!“, so Richartz. „Wir fordern, dass die Bundesregierung 2020 bei der EU-Agrar­reform Nägel mit Köpfen macht. Jetzt heißt es für Julia Klöckner: Ärmel hochkrempeln und die Agrarwende anpacken!“

Der Bundesregierung kommt während ihrer EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahres­hälfte eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) zu. Mit den rund 60 Milliarden an Fördergeldern pro Jahr sind zukunftsfähige Landwirtschaft und gutes Essen auf den Tellern europaweit möglich.

Mit ihrem „Wachsen oder Weichen“ haben das Agrarministerium und die Spitzen des Bau­ernverbands jahrelang gegen die bäuerlichen Betriebe gearbeitet. Der jetzt anstehende art­gerechte Umbau der Ställe und das Mehr an Insekten- und Klimaschutz dürfen nicht auf die Bauernhöfe abgewälzt werden.

Schon am Vormittag übergaben die Bäuerinnen und Bauern, die mit ihren Traktoren aus ganz Deutschland angereist waren, eine Protestnote an die Agrarminister*innen der Welt. Ihre Botschaft: Statt mit unfairen Freihandelsabkommen neue Märkte für Auto- und Chemie-Konzerne zu erschließen, braucht es gerechten Handel, die Durchsetzung von Bauernrech­ten und Schutz von bäuerlichen Betrieben auf der ganzen Welt. Deswegen fordert das De­monstrationsbündnis ein Veto Deutschlands gegen das geplante EU-Mercosur-Abkommen.

 

Naturschutz-, Tierschutz- und Müllfrevel in Niedersachsen – doch Umweltminister Lies (SPD) will wohl weiter nur Wolf Roddy an den Kragen

Dieses Tier konnte sich nur noch auf Knien fortbewegen und war nicht mehr in der Lage aufzustehen. Links am Bildrand befindet sich sogar ein vollständiges Skelett.

Wie lange kann sich der Niedersächsische Umweltminister Lies noch im Amt halten? Der Niedersächsische SPD-Politiker beharrt nach wie vor darauf, dem Wolf Roddy weiter nach dem Leben zu trachten. Nun will er sogar die Jäger einbeziehen und eine lobbyfreundliche Wolfsverordnung kreieren. Die Kosten für diese sinnlose Jagd dürften sich mittlerweile auf zirka 200.000 Euro summieren. Ein Nachsehen haben die Weidetierhalter, denn nicht mal ein dutzend Anträge auf Zäune sollen bearbeitet worden sein. Geht das Geld für die Weidetierhalter nun weiter für die Jagd auf Roddy drauf? Eine neue kleine Anfrage der Niedersächsischen Grünen dürfte hier weiter Öl ins Feuer gießen, denn Lies könnte sogar einen Wolfsjäger aus Südeuropa für 50.000 Euro engagiert haben.

Im Nachbarkreis Lüneburger Heide haben wir Missstände in einer Heidschnuckenherde des Schäfers K. entdeckt. Das Veterinäramt Celle ist informiert. Weiterhin haben wir bei unseren Müllsammelaktionen Müllfrevel in einem Ausmaß entdeckt, den wir nicht beseitigen konnten. Obwohl die Behörden informiert wurden, liegt der Müll weiterhin im Rodewald und Krähe. Lesen Sie hier unseren neuen Faktencheck für Niedersachsen:

Tierqual in der Lüneburger Heide?

Wir sind hier von der Haltung dieser Tiere auf dem Heidschnuckenhof äußerst betroffen – insbesondere, weil der Halter auf seiner Website damit wirbt, die Tiere „tagein und tagaus“ zu hüten. Die Tiere konnten wir  – am Donnerstag, 02.01.2019, über die Oberoher Heide im hinteren Teil des Anwesens beobachten. Die Heidschnucken und Ziegen sind sich wohl eher selbst überlassen und sterben von alleine und stehen später dem Wolf, wildernden Hunden und anderen Raubtieren zum „Selbstbedienen“ zur Verfügung – da sie völlig ungeschützt in ihrer unzureichend gesicherten Koppel stehen. Auf den Fotos sind die tatsächlichen körperlichen Beschwerden der Ziegen und Heidschnucken nicht im tatsächlich vorhandenen Ausmaß erkennbar. Die knieende Ziege konnte sich auch nur noch auf den Knien der Vorderläufe fortbewegen, von diesem Phänomen war nicht nur die Ziege, sondern  auch eine Heidschnucke betroffen. Mindestens vier Tiere lahmten und liefen nur auf drei Beinen. Skelette und Skelettteile und verteilte Schafswolle sind gut auf den Fotos erkennbar. Ebenso sieht man im hinteren Bereich den niedergedrückten Zaun. Ebenso ist zur Heide hin erkennbar, dass die Herde nur durch ein defektes Holzlattentor geschützt ist, welches hervorragend von Wolf und Co überwunden werden kann. Am Montag, den 06.01.2020,hat unser Mitglied bereits das zuständige Veterinäramt Celle über die Missstände informiert.

Besonders pikant: Der Halter Carl Wilhelm K.,Vorsitzender des Verband Lüneburger Heidschnuckenzüchter e.V., musste 2017 bereits zweimal einen Wolf mit lautem Geschrei und Stock vertreiben, da er sich ein Lamm während des Hütens gegriffen hatte. Am Hof waren in 2017 am helllichten Tag mehrere Böcke gerissen worden, schreibt das Magazin für Schafzucht.  Am 11.08.18 konnte er es angeblich nicht verhindern, dass ein Wolf sich ein Lamm packt und damit verschwindet. Kuhlmann ist über diese Entwicklung sehr in Sorge. https://www.schafzucht-online.de/Wolfsangriff-erreicht-neue-Dimension,QUlEPTU4ODUxMTQmTUlEPTQ4MA.html?fbclid=IwAR1W_ThV66Bc2EaOOTKKOrYx6ZVfIr8A9vtxEoqdXk8OdtzGSeJU0kyuDjo

Wie sehr sich dieser Halter um seine Tiere sorgt, ist hier zu sehen

Diese Weide ist mit Skelett- und Knochenteilen übersät.
Zwischen den Schnucken liegen überall Knochenteile herum.
Zwischen den Schnucken liegen überall Knochenteile herum.
Bei dem zweiten Tier von rechts ist eine offene Wunde am Bein zu sehen.
Überall sind Knochenteile verstreut.Der Zaun im Hintergrund verdient seinen Namen nicht.

 

Müllfrevel im Rodewald und in der Krähe

Auf unserer Patrouille im Waldgebiet Krähe, Lichtenmoor, Steimbke sowie im Rodewald treffen wir immer wieder auf Müllfrevel.
Da uns diese Mengen doch zu groß waren, oder auch mit Babykot verschmiert sind, haben wir hier keine Mitnahme und Entsorgung durchgeführt.
Kleineren Kunststoffmüll nehmen wir gelegentlich auch mit für unsere Wertstofftonne, wenn es nicht zuviel ist. Obwohl die Behörden informiert worden sind, liegt der Müll noch immer herum.

 

Neue kleine Anfrage der Grünen erzeugt noch mehr Druck auf den Minister

Einstieg der kleinen Anfrage der GRÜNEN. Zitat: War ein „südeuropäischer Trapper“ (Welt vom 15.12.2019) der Dienstleister für den erfolglosen Fang des Rodewalder Wolfes? – Welche Schäden an wehrhaften Rindern hat der Rüde tatsächlich verursacht? Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Imke Byl und Helge Limburg (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 07.01.2020

Am 23.01.2019 erließ der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erstmalig eine Ausnahmegenehmigung für die letale Entnahme (Tötung) des „Rodewalder Wolfes“ (GW 717m). Die Ausnahmegenehmigung wird mit zwei Rissen an „zum Selbstschutz fähigen Rindern“ (NTS 678, 811) begründet. Zudem werden zwei weitere Rinderrisse herangezogen, die dem Rodewalder Rüden nicht eindeutig zugeordnet werden konnten (NTS 776 und 788). Die Ausnahmegenehmigung geht davon aus, dass der Wolfsrüde auch in Zukunft zum Selbstschutz angeblich befähigte Rinderherden angreifen und seine Angriffe ausweiten wird. Für die vier o. g. Fälle wurde eine Schadenssumme von 3 500 Euro ermittelt, die zwischen April und Oktober 2018 entstand. Zur Begründung des Abschusses zieht das Umweltministerium die folgende Schadensprognose heran: „Die Schäden an – innerhalb des Rodewald-Territoriums verbreitet zumindest zeitweise auf Weiden gehaltenen – zum Selbstschutz befähigten Rinderherden werden damit angesichts der mehrjährigen natürlichen (nicht der durch illegale oder zufällige Tötung verkürzten!) Lebenserwartung des Wolfsrüden Individuum GW717m im Vergleich zu den zwischen April und Oktober 2018 eingetretenen voraussehbar erheblich zunehmen.“ Risse an anderen Tieren als an zum Selbstschutz fähigen Rindern waren nicht Grundlage der Ausnahmegenehmigung und auch nicht Grundlage der Verlängerungsbescheide. Die Ausnahmegenehmigung wurde seither monatlich verlängert, zuletzt mit Bescheid vom 27.12.2019. Sämtliche Verlängerungsbescheide sind damit begründet, dass sich am Sachverhalt der Entscheidung vom 23.01.2019 nichts geändert habe. Das Umweltministerium hat bislang nicht belegt, ob und inwiefern der Rodewalder Rüde nachweislich weitere Angriffe auf ausreichend geschützte Rinder unternommen hat. Aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage von Abgeordneten der Grünen (Drs. 18/3968) ergibt sich, dass es in der Zeit vom 24.01.2019 bis 01.06.2019 zu insgesamt vier Rissen an Rindern kam, in zwei der Fälle bestand nach Angaben des MU ein Grundschutz durch Herdenverband. Die genetischen Nachweise befanden sich zum Zeitpunkt der Antwort noch in der Bearbeitung. Die Welt berichtete am 15. Dezember 2019: „Auch deshalb hat Niedersachsens Landesregierung nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung einen erfahrenen Wolfsjäger aus Südeuropa mit der ‚Entnahme‘ des Rodewalder Rüden beauftragt. Um sicherzugehen, dass der hinzugezogene Trapper den richtigen Wolf vor die Flinte bekommt, sollte das Tier zunächst mithilfe von Schlingfallen festgesetzt, einem DNA-Schnelltest unterzogen und erst dann in die ewigen Jagdgründe befördert werden. Das Problem: GW717m machte überhaupt keine Anstalten, sich an den Orten, an denen der erfahrene, aber eben auch ortsfremde Wolfsjäger seine Fallen aufstelle, blicken oder gar fangen zu lassen. Stattdessen attackierte er andernorts erneut Nutztiere. Der Trapper zog samt seiner Schlingfallen und einem leicht lädierten Ruf schließlich unverrichteter Dinge wieder ab, nicht ohne dem Land Niedersachsen eine Rechnung über rund 50 000 Euro für seinen Einsatz zu hinterlassen.“

Hier der Link zur kleinen Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Imke Byl und Helge Limburg

18-05543

 

Weitere Quellen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/genehmigung-zur-totung-des-wolfsruden-gw717m-wird-nochmals-erneuert-183836.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Rodewalder-Wolf-Lies-hofft-auf-oertliche-Jaeger,wolf4220.html