Falscher Wolf erschossen: Ermittlungen gegen Jäger in Brandenburg

Wegen der Tötung eines Wolfs im Landkreis Teltow Fläming hatte Wolfsschutz-Deutschland e. V. im März Strafanzeige gegen Umweltminister Vogel (Grüne) sowie Ausführende gestellt. Während das Verfahren gegen den Umweltminister eingestellt wurde, muss der Jäger, der in dem Zusammenhang einen falschen Wolf erschossen hatte, evtl. mit Konsequenzen rechnen. Zu dem Thema passt auch eine brandaktuelle Antwort der EU auf unsere Beschwerde, die auch ein Schlaglicht auf die Wolfsverordnung Bayern und die Vorgänge im Landkreis Gifhorn wirft.

Dass Jäger eben nicht rechtssicher handeln, obwohl ihnen dies von Umweltministern zugesichert wird, wie es auch bereits vom ehemaligen Umweltminister Lies in Niedersachsen behauptet worden war, zeigt der aktuelle Fall in Brandenburg. Eine Schießgenehmigung – zuerst geheim – was auch von uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. beanstandet wird – die auf Wolf GW1339m ausgestellt war, traf im wahrsten Sinne des Wortes zuerst den falschen Wolf, nämlich einen Nachkommen des Vaterwolfs.

Beispielbild Wolf

Die Staatsanwaltschaft teilt nun mit, dass ein gesonderter Anzeigenvorgang gegen den Jäger angelegt worden ist.

Es dürfen nicht einfach irgendwelche Wölfe geschossen werden

Die EU-Kommission antwortete uns aufgrund unserer Beschwerden, dass die Wolfsverordnung Brandenburg an sich nach Überarbeitung nicht mehr zu beanstanden wäre, allerdings müssten Regularien eingehalten werden. Unserer Meinung nach wurden diese im Fall der Schießgenehmigung auf GW1339m, der schließlich auch noch erschossen worden ist, nicht eingehalten. Die Schießgenehmigung wurde über ein halbes Jahr lang geheim gehalten. Zudem wurden unseres Wissens nach keine Vergrämungsmaßnahmen angewendet und es war zum Teil kein ausreichender Herdenschutz vorhanden. Zudem wurde nicht sichergestellt, dass kein falsches Tier erschossen werden konnte.

Umweltverbände hätten unserer Ansicht nach dagegen klagen können. Pikant in diesem Zusammenhang ist auch eine Affäre von Staatssekretär Graichen (Grüne), der seinen Posten u. a. deswegen räumen musste, weil er seiner Schwester, die im Vorstand des BUND sitzt, 600.000 Euro Fördergelder versprochen haben soll. Graichens Schwester Verena ist bis Mai 2022 Landesvorsitzende beim BUND in Berlin gewesen.  Verena Graichen ist zudem mit Michael Kellner (Grüne) verheiratet, seines Zeichens parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium unter Habeck. Und Verena Graichen arbeitet auch für das Öko-Institut und stellt, gegen Geld, Gutachten für Habecks Ministerium aus.

Die Frage, wie unabhängig der BUND-Brandenburg im Hinblick auf die Verbindungen tatsächlich arbeiten kann, muss sich jeder selbst beantworten. Eine gewisse Regierungstreue könnte nicht von der Hand zu weisen sein, auch wenn der Vorsitzende Carsten Preuß parteilos auch im Landtag für die Linken und nicht für die Grünen sitzt. Die Linke ist in Brandenburg nicht an der Regierung beteiligt.

 

 

Antwort der EU Seite 1.

 

 

Seite 2 der Antwort der EU.

 

Bayerische Wolfsverordnung nicht haltbar

Als Konsequenz dieser Antwort der EU dürfte auch die Bayerische Wolfsverordnung absolut nicht haltbar sein.

 

Geheime Wolfsjagden illegal

Einstimmig hatte sich der Umweltausschuss des Kreistags von Gifhorn in Niedersachsen dafür ausgesprochen, dass Landrat Tobias Heilmann das niedersächsische Umweltministerium auffordern solle, den erst im Dezember verabschiedeten Problemwolf-Erlass aufzuheben oder zumindest dafür zu sorgen, dass das Gebiet, in dem ein Problemwolf geschossen werden soll, nicht vorab im Detail veröffentlicht wird. Dass sich der Ausschuss damit in einem rechtsfreien Raum bewegt, dürfte damit auch klar sein.

Quellen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/20/geheime-wolfsjagden-der-regierung-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/05/21/aiwanger-fw-zu-gruenen-und-bund-naturschutz-haltet-die-klappe/

https://www.braunschweiger-zeitung.de/gifhorn/article238472189/Freundeskreis-freilebender-Woelfe-kritisiert-Gifhorner-Kreistag.html?fbclid=IwAR0GGZ4iZHnvd6iHGMJ8dTWlbfXPYODK8WeWU21VukfLByCPKp-RsS9fl2Y

 

 

10 Gedanken zu „Falscher Wolf erschossen: Ermittlungen gegen Jäger in Brandenburg

  1. zunächst besten dank für die veröffentlichung und die schreibarbeiten..

    leider hat sich der referatsleiter der wolfs.-bzw. artenschutzkommission zu der konstruierten ideologie der PROBLEMWÖLFE nicht geäußert.auch nicht zu prioritären abwehrmaßnahmen…wie vergrämung.es ging ihm ebenso nicht darum die abschussjagd grundsätzlich in frage bzw.auf die rechtlosigkeit hinzuweisen.ein m.ea unzureichendes artenschutzhändeln.denn nur die reale gefahr die nicht durch menschliches fehlverhalten,also unzureichenden tierschutz erfolgte,kann zu einer wissenschaftlichen ,logisch richtigen,haltbar begründeten abschuss berechtigung führen. also bei widerholten bzw. akuten überfällen..und erst nach vergrämungsprioritären handlungen. die frage der qualitativ zureichenden schutzmaßnahmen wäre ebenso upzudaten. die vorgabe von 1,60 zäunen oder nicht ausreichen elektrifizierten zäunen hat sich als unzureichend erwiesen. es wird ein hinreichender artengerechter tierschutz einiges kosten.. aber bei guter wartung eine einmalige sicherheitsinvestition auf lange zeit.die auch von den staatlichen umwelt und landwirtschaftsministerien verordnet werden können bzw. von der regierung als gesetz zum recht der weidetierhaltung gesetzt wird.wer a sagt solte das zureichend tun..das alphabet ist uns schon bekannt…bzw. kann logisch folgerichtig antizipiert werden.
    aus welchem haltbarem grund das intentionale antidemokratische artenschutzwidrige verhalten des grünen umweltministers zur einstellung des verfahrens gereicht hat ist leider offen geblieben.antidemokratisches amtsbenehmen ist nicht zu dulden.das volk ist nicht dem staat seines.sondern der souverän dieses menschenrechtsprioritären landes und staates..

  2. der grüne umweltminister wäre zu mindest zu einer einmaligen 4 stelligen geldbuße
    an wolfsauffangstellen mit tiermedizinischen einrichtungen o. kooperationen
    gegen einstellung zu belangen gewesen..überhaupt wäre die einrichtung tiermediziner hilfsstationen..für angefahrene wildtiere eine notwendige .
    tiere werden in ihren rechten alzu oft diskriminiert…das schafft eine reduziertes ethisches bewußtsein.eine forderung dersich die naturschutzverbände sicher anschließen würden…soweit nicht bereits geschehen.

  3. der leiter der artenschutzkommissionhat sich auch nicht zur ermordung der wischlingstiere insbesondere der welpengeäußert..
    diese ermordungen sind wohl einwanfrei missachtungen des tierlebensrecthtes..
    eine lebenserhaltung wäre zumindest möglich gewesen..wildparke ,zoologische gärten..ect. und wenn nicht hätte es eine extr derartige gebraucht und geben können..in welch einer gesellschaft und welcher rudimentären ethik leben wir hier bloß oder werden wir gehalten..ist extrem widerlich.herabwürdigend.
    wider jedweden extremismus. hier .insbesondere dem bayrischen…und thüringischem

  4. auch das thüringische morden muss notwendig rechtliche konsequenzen haben..
    insbesondere ausgleichszahlungen für die wolfsschutzinfrastrucktur….auffangstationen für welpen und beeinträchtigte unfallopfer..tiermedizinische kosten..ausgleichsmaßnahmen sind im umweltrecht verpflichtend…….wieviel mehr sollte das im tier und artenschutz gelten..

  5. Die Schießgeilheit so mancher Jäger ist kaum noch nachvollziehbar!
    Kann der persönliche Hass auf ein Tier so groß sein, dass man sämtliche Grenzen überschreiten muß? Liegt dies an persönlich fehlenden Gefühlen oder nur an der vorhandenen Intelligenz?
    An der Börse gibt es einen alten Spruch, welcher wie folgt lautet: „Geldgier frißt Hirn!“ War da nicht noch etwas mit dem Begriff „Blei“

    1. eine unverwechselbare erkennung ist wohl sehr schwierig bis unmöglich…
      zumal auf den tieren ja nicht draufsteht gw 1339m oder 1320m…auch steht nicht drauf darf o dafrf nicht geschossen werden.wenn es aber diese erhebliche unschärfe hat, zumal farbliche veränderugen durch kreuzungen mit hunden tirrechtswidrrig und erbarmungslos ausgemerzt werden,wie kann es da überhaupt zu abschuss genehmigungen kommen. ethisch wie rechtlich..? da findet schon eine herabwürdigung der tiere von amtswegen statt.“wenns daneben geht ja moi ist halt nur a wildtier.weidetiere sind höherwertig………………. krebserregend..und gefahrenüberträger..also wie komt man dazu…und geheimhalten..wie?
      ist das volk doch dem parteienstaat seins? eigentlich ist klimaschutz also das verhindern von klimazerstörenden handlungen und continuität eine grundrechtsverpflichtung des staates seiner justiz und der parteien natürlich logisch auch der gesamten menschenrechtsverpflichteten nation…aber eben nicht nur ihr sondern prioritär auch der justiz..der verfassungsjustiz..des bundesstaatsanwaltschaft..das ist das problem..so ein einfacher jäger dem evtl. noch
      der gestrige feiertag die sehschärfe raubt..oder was anderes…der hätte allerdings verantwortungsrechtlich sagen müssen..also wenn ich mir nicht sicher sein kann und folglich auch nicht bin,dann lass ich das mit dem wolfsabschießen..ich werd da doch nur benutzt.denn eigentlich ist den richtigen zutreffen zu 50 % glücksache..oder nicht ?

    2. Alleine der headliner ist scho krass:
      Falscher Wolf erschossen.
      Es gibt keine falschen Wölfe-es gibt nur falsche Menschen!!!!!

      @Herr Stengele..
      Es ist nicht nur fehlende Empathie,es sind eben null Gehirnzellen vorhanden.
      Man sieht es doch in der heitigen Gesellschaft:
      Die Menschen lassen DENKEN und verlernen es immer mehr.
      Ich kann dies eh alles nicht nachvollziehen,kein Wolf greift einen Menschen an,ausser es wird in den Fakenews geschrieben..aber das sind eben unsere Tippsler die den ganzen Tag in den öffentlichen sozialen Medien rumhängen.

      Laßt die Wölfe leben!!!

      1. tiere sind nicht falsch und wenn dann werden sie falsch gemacht.
        menschen nur individuell….
        „es gibt kein richtiges lebe im falschen..( adorno ,ca 1965 in minima moralia)

  6. Otto Stengele Ihrem Kommentar kann ich aus „vollstem Herzen“ zustimmen !!! Jagd verstehe ich als Hege und Pflege , NICHT als TÖTEN UM DES TÖTENS WILLEN ! ( Pardon , das ist nun mal meine persönliche Auffassung von Jagen Q!

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