Die jüngste Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt (BMLEH) vom 7. November 2025 markiert einen dunklen Tag für den Wolfsschutz in Deutschland. Unter dem Vorwand eines „umfassenden Pakets zum Schutz von Weidetieren“ wird der Wolf ins Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen – eine Entscheidung, die wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. aufs Schärfste verurteilen. Jeder Abschuss eines Wolfs ist für uns inakzeptabel, unabhängig von politischen Begründungen oder bürokratischen Tricks. Diese Regelung öffnet die Schleusen für eine flächendeckende Jagd auf unsere Wölfe, ignoriert wissenschaftliche Fakten und setzt den mühsam erkämpften Bestand aufs Spiel. Gleichzeitig verkörpert der aktuelle Beschluss des Umweltausschusses in Brandenburg vom 5. November genau diese fatale Eskalation: Der Wolf wird dort als „jagdbares Wild“ ins Landesjagdgesetz aufgenommen, was zu einer Hetzjagd auf „Problemwölfe“ einlädt. Wir fordern: Keine Kompromisse mit der Tötung – nur Prävention und Akzeptanz schaffen friedliches Zusammenleben.
Die Bundes-PM: Ein Blankoscheck für Abschüsse
Brandenburgs Umweltausschuss: Der Vorreiter der Eskalation
Realistische Einschätzung der EU-Klagen gegen die Herabstufung des Wolfsschutzes
Aus Sicht von Wolfsschützern und Juristen (basierend auf vergleichbaren EuGH-Fällen, wie dem Bärenabschuss in Rumänien, C-529/19, 2021) schätzen wir die Chancen realistisch auf 30–50 % für einen Teilerfolg – also Aufhebung der Herabstufung oder strenge Einschränkungen (z. B. obligatorische DNA-Tests, Quotenlimits). Warum?
- Stärken:
- Starke wissenschaftliche Untermauerung: Die Kläger haben Zugang zu EU-finanzierten Studien, die die Herabstufung kritisieren und Unterstützung von LCIE/IUCN (700+ Wissenschaftler).
- Der EuGH priorisiert oft Umweltschutz (Art. 191 AEUV) und hat in 40 % der FFH-Klagen seit 2020 zugunsten von NGOs entschieden.
- Verfahrensmängel: Die Eile der Kommission (Ignoranz der Frist) und mangelnde NGO-Beteiligung sind klare Verstöße – ähnlich wie im EuGH-Urteil C-674/21 (2023, Bärenjagd).
- Schwächen:
- Politische Mehrheit: Die EU-Kommission und der Rat (inkl. Deutschland) haben die Herabstufung mit Mehrheit (Spanien/Irland dagegen) durchgedrückt – der EuGH respektiert oft politische Entscheidungen, solange keine groben Fehler vorliegen (Erfolgsquote bei reinen Verfahrensklagen: ~25 %).
- Wissenschaftliche Debatte: Die Kommission beruft sich auf „günstigen Erhaltungszustand“ (20.300 Wölfe EU-weit, 2023) – trotz Kritik, was die Klage erschwert.
- Zeitfaktor: EuGH-Verfahren dauern 12–24 Monate (mündliche Verhandlung ab Frühjahr 2026 möglich); bis dahin gelten nationale Umsetzungen (z. B. Bundes-PM, Brandenburg).

Aufruf zum Handeln: Kein Abschuss, sondern Prävention!
Quellen:
Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:
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3 Gedanken zu „Der Wolf im Bundesjagdgesetz: Ein Schlag gegen den Naturschutz – und wie Brandenburg vorprescht“
Ich würde es am Liebsten jedem Politiker, Jäger und Tierhalter in die Stirn meißeln: Wir brauchen kein Bestandsmanagement! Wenn das Gleichgewicht zwischen Wölfen und Beutetieren erreicht ist, vermehren sich die Wölfe nicht mehr (s. Yellowstone-Nationalpark)! Die Nahrung bzgl. Nutztieren beim Wolf macht 1,6% aus, und das auch nur, weil die Nutztiere nicht ausreichend geschützt werden, sonst wären es noch weniger.
wir hatten an der personalie leyen bereits einige zeugnisse internationaler europäischer korruption..und erheblicher rechtsbrüchigkeiten in sachen prioritäre menschen und völkerrechte..das hat sich mittlerweiele als normal übliche geltende politik abgeschliffen.. ja selbst der eughfmr.befand noch vor der dezeitigen klimakonfernz,das ölfördern ud nutzbarmachung dieser klimazerstörenden stoffe für menscenrechtsintern.der derzeitige kanzler wllte den verfassungsprioritären sozialstaat abschaffen und diese regierung will menschenrechtswidriger weise die
allgem. wehrpflicht ,trotz verfassungsrechtlich konstatierter menschenrechtswidrigkeit einführen.etliche in unserr gesellschafft besitzen die impertinenz anderen menschenrechtswidrige zwangsdienste zu zumuten..darunter auch der philosoph precht..der von sich behauptet universeller humanist zu sein..
klimapolitisch ist die brd schon sehr lange im menschenrechtswidrigem modus..die evtl.ausgleichszahlungen für den erhalt der regenwälder..verbessern o. schützen nicht das europäische regionalklima..da müßte man europa wieder aufforsten auf den stand vor dem marinenflottenbau..also vor allem südlich der alpen.sowie die skandinavischen und nnördlichen festlandseuropäischen wälder..
bishergeht man ja nur hin und wil den bestand von wäldern erhalten..statt imgroßen stil aufzuforsten..wie es zwingend notwendig wäre,wären die menschenrechte real prioritär und nicht die wirtschaftsrechte..
wen wir also bereits auf diesen über und prioritär geordneten rechten einen derartigen geistigen verfall ..eine wirkungslosigkeit erfahren müssen..bleiben die kriminellen handlungen unter geordneter rechtsebenen nur logisch folgerichtig..
wenn auch auf jeder rechtsebene di frage nach der plausibilität der vermeindlichen rechtssache zu beantworten bleibt. denn sonst hätten wir wieder diese banalität des bösen..bei der niemand verantwortlich und alle nur getan haben was sie tun sollten,weil andere es sowollten,nicht weil es grund.-u.menschenrechtlich und wissenschaftlich richtig u. notwendig.
da aber politik sich kei inkohärentes und inplausibles recht zu schaffen hat.. wäre der fall wolfsartenschutz ein weiteres phänomen für den systemischen macht und rechtsgebungsmißbrauch.der von seiner mache und gangart..antidemokratisch unwissenschaftlich und rechtswidrig ein fall für den eugh wäre..wenn man der übergeordneten europäischen rechtlichkeit noch vertrauen schenken kann.das zumindest hat der eughfmr mit seinem urteil zur norwegischen ölförderung in der barntssee erreicht..
Der einzige der nicht jagen dürfte, wäre der Mensch, denn die Natur hat im Grude alle nötigen Regularien geschaffen, die Populationen immer auf der rechten Größe halten!!!
Der Wolf hingenen ist solch ein natürliches Regulativ und wird nur durch den Menschen daran gehindert, seine Aufgabe als Raubtier zu erfüllen!
Er schnappt möglicherweise dem menschlichen Jäger die Beute weg, oder bedient sich an Haustieren, die ungeschützt oder mit geringem Schutz auf Weiden stehen! Nur aus DIESEM Grund soll er nun bejagt werden. Alle dümmlichen Erklärungen der Jagdbeführworter des Wolfes sind reine Makulatur und durch NICHTS gerechtfertigt, außer eventuell einem finenziellen Vericht der Jägerschaft und der Weidetierhalter. Pfui Teufel!
Sichert Eure Herden so, dass es dem Wolf unmöglich scheint, leichte Beute zu machen, dies sind intelligente Tiere, die jede Jagt ohne Erfolgsaussicht unterlassen. Es ist EURE SCHULD, wenn es dem Wolf gelingen sollte Nutztiere zu erlegen. Ihr wollt doch intelligenter sein als der Wolf, oder? Lasst Eure Versäumnisse nicht erst durch den Wolf aufdecken, Ihr macht Euch sonst lächerlich und der Wolf führt Euch nur vor.
Den Wolf nun ohne jegliche Kontrolle auf Erfordernis abschießen zu können, zeigt wie armseelig (oder grausam) der Mensch sein kann oder ist. Was ist also Naturschutz wert, wenn finanzielle oder dümmliche Interessen alle Bemühungen auf ein Naturgleichgewicht zur Farce werden lassen? NICHTS!
Schämt Euch, nur den einfachsten Weg gehen ztu wollen, der Wolf gehört wie der mensch in diese Umwelt, so wurde sie erschaffen!