Kein Aprilscherz: Neue absolut grausame Hessische Jagdverordnung tritt heute in Kraft

Ab heute, dem 1. April 2026, tritt in Hessen eine neue Jagdverordnung in Kraft. Sie erweitert die Jagd massiv: Waldschnepfe, Höckerschwan, Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Rabenkrähe, Nilgans und weitere Arten dürfen nun ganzjährig oder mit deutlich verlängerten Jagdzeiten bejagt werden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnen diese Entwicklung entschieden ab und schließen uns dem Protest von Wildtierschutz-Deutschland e. V. und Pro Fuchs Hessen / Wildtierschutz Deutschland Sektion Hessen, an. 

Beispielfoto verletzter Wolf. © Brigitte Sommer

Wildschweine – wichtige Ökosystemingenieure unter Dauerdruck

Wildschweine waren bereits ganzjährig jagdbar und bleiben es auch weiterhin. Dabei sind sie wichtige Ökosystemingenieure: Sie pflügen den Waldboden um, fördern die natürliche Waldverjüngung, schaffen Lebensraum für viele Kleintiere und Pflanzen und fressen große Mengen an Schädlingen wie Mäusen, Engerlingen und Insektenlarven.Trotz aller Behauptungen gibt es bis heute keinen eindeutigen wissenschaftlichen Nachweis, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) primär durch Wildschweine auf Stalltiere übertragen wurde. Die Jagd löst dieses Problem nicht – sie verursacht stattdessen zusätzliches Leid. Auf einer unserer Wildkameras ist ein Wildschwein mit einem vermutlich abgeschossenen Bein zu sehen – ein trauriges Beispiel für Fehlschüsse und qualvolles Verenden.

Auch Wölfe und Wolfshunde sind betroffen

TWH Anori. Ob Jäger einen frei laufenden Wolfshund bei Gassi von einem frei lebenden Wolf unterscheiden können, ist fraglich. Scließlich verwechseln sie ja auch Wilschweine mit Pferden, oder Menschen mit Wildschweinen.
Obwohl der Wolf zwar im Jagdrecht ist, die Jagd aber wegen eines ungünstigen Erhaltungszustandes in Hessen nicht erlaubt ist, gestattet die neue Verordnung die ganzjährige Jagd auf sogenannte Hybriden. Ein relevantes Hybridenproblem gibt es in Deutschland nicht. Diese Regelung ist hochproblematisch: Jäger könnten nun jederzeit Wölfe abschießen und sich nachträglich damit herausreden, sie hätten „gedacht, es sei ein Hybrid“ gewesen. Gleichzeitig könnten sie einen Freifahrtschein für den Abschuss wolfsähnlicher Hunde erhalten. Besonders Halter von Tschechoslowakischen Wolfshunden und anderen anerkannten Wolfshunderassen müssen nun ernsthaft befürchten, dass ihre Tiere „versehentlich“ erschossen werden – wie es leider schon mehrfach in Deutschland passiert ist.

Grausame und sinnlose Jagderweiterung

Die Ausweitung der Jagd auf Arten wie Waldschnepfe und Höckerschwan ist besonders fragwürdig. Viele dieser Tiere werden während der Brut- und Aufzuchtzeit gestört oder getötet. Die Jagd auf solche Arten ist nicht nur grausam, sondern auch ökologisch sinnlos. Sie dient vor allem der Befriedigung jagdlicher Tötungsinteressen.

Protest gegen grausame Fuchshaltung

Besonders kritikwürdig bleibt die erlaubte Haltung von Füchsen in Schliefenanlagen. Die Tiere werden oft tagelang ohne ausreichend Futter, Wasser oder Schutz eingesperrt, erleiden massive Stressverletzungen und nicht selten einen qualvollen Tod.

Deshalb rufen wir auf:


Am 25. April 2026 ab 11 Uhr findet in Hanau eine Protestveranstaltung gegen diese grausame Fuchshaltung statt.

Wir werden dort mit dabei sein. Die Jagd löst keine Konflikte – sie schafft neue. Wir fordern gemeinsam mit Pro Fuchs Deutschland / Wildtierschutz Deutschland Sektion Hessen die Abschaffung der Jagd und eine echte, gewaltfreie Konfliktlösung zwischen Mensch und Wildtieren. Wildschweine, Wölfe, Füchse, Waldschnepfen, Schwäne und alle anderen Wildtiere sind Mitgeschöpfe, die ihren Platz in dieser Welt nicht weniger verdient haben als wir. 

Hier der Link zur Veranstaltung: https://fb.me/e/9e3DZT72i

 

Quellen:

Offizielle Pressemitteilung des Ministeriums (mit Download)https://landwirtschaft.hessen.de/presse/hessen-modernisiert-jagdrecht-zum-1-april-2026
FB-Seite von Pro Fuchs Hessen /Wildtierschutz Deutschland Sektion Hessen. Hier werden die betroffenen Arten einzeln vorgestellt: https://www.facebook.com/ProFuchsHessen

9 Gedanken zu „Kein Aprilscherz: Neue absolut grausame Hessische Jagdverordnung tritt heute in Kraft

  1. Das ist alles grausam.Der Mensch denkt er ist des Schöpfung Krone.Weit gefehlt.Die Tiere sind klüger als die Menschen.Der Wolf in Hamburg war verwirrt.Da muß man auch nach sichtig sein. Der Wolf war panisch.

  2. Das sind ganz erbärmlich schlechte Nachrichten aus Hessen, die kein vernünftiger Mensch nachvollziehen kann, leben dort denn nur Idioten ???? Dort geht es ja zu wie in der Dritten Welt !!!! Das macht mich sprachlos …………

  3. die jagd ist ein verbrechen aus nicht vorhandener o. zureichender rechtsethik.
    die verweigerung dieser ethik weist auf den grad der primitivität hin. primitivität sollte aller dings keine rechtsgebende macht haben.das würde und ist es ,gegen unsere rechtsgrundlagen gerichtet sein.ein rechtswidriges recht ist allerdings
    ein unmögliches recht.

  4. Dank für Eure Mitteilungen
    und Kommentare:

    Der Wolf in Hamburg – da gibt es Zeugen mit Wort und Bild – man freut sich über die empathisch-klugen:

    Hinweise für Lehrer und Curricula:
    Kafka und Wolf heute:
    🌍…Den Akademie-Bericht über Rotpeter
    wieder oder widerlesen.

    Berichte zum Wolf 🐺 in Hamburg
    – ein Pressespiegel für Schulen
    🦉🐺🐾
    Lehrer und Wandertage werden klug
    bedacht …
    ruhig in allen Fächern – besonders Ethikunterricht
    Aufsatzthema:
    Klasse 1 bis 13
    z.B.
    „Ich heise ……
    und wollte nur auf meinem alten Wechsel Hamburg queren …“
    oder auch – Politikunterricht:
    ein
    – Pressespiegel
    – Soziale Medien
    Betrachtungen zur
    Medien und Autoren
    – Wolf – pro und contra

    Wolfsburg hatte sympathische Projekte zum Wolf und Perspektiven in der Schule 🦋🇪🇺🎶🌍
    Was lehrt der Fuchs 🦊
    im Le petit prince:
    man sieht nur mit den Kindern gut.

  5. …von diesen – hauptsächlich durch die Jagt-Lobbyisten gesteuerten „Entscheidern“ hat bestimmt niemand seine dafür notwendige u. haftungsrelevante Unterschrift (§126BGB, u.W.) abgegeben… Und „Verordnungen“ OHNE die dafür notwendigen u. haftungsrelevanten Unterschriften der angeblich „amtlich“ – „hoheitlich“ Berechtigten Natürlichen „Personen“ sind UNGÜLTIG!!!! Wer Wölfe aufgrund dieser FAKE-Verordnung aus krankhafter TÖTUNGS u. Trophäen geilheit tötet, ist nicht nur ein MÖRDER, sondern hat aus der Funktionsweise der NATUR und der Wolfsausrottung der zurückliegenden Vergangenheit absolut nichts gelernt!!!! Ganz armseelige „Entscheider“… Hoffentlich gibts für diese niederen „Entscheider-Kreaturen“ auch eine dementsprechendes Karma!

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