Wölfe riechen unsere Angst – und werden davon nicht dreist, sondern vorsichtiger

Es gibt diesen hartnäckigen Glauben: Wenn ein Mensch Angst hat, merkt der Wolf das und wird erst recht frech oder gar gefährlich. Eine neue Studie aus Wien räumt mit diesem Bild ziemlich gründlich auf.

Forscherinnen und Forscher der Veterinärmedizinischen Universität Wien haben handaufgezogene Wölfe und ganz normale Haushunde dem Geruch von menschlichem Angstschweiß ausgesetzt. Die Versuchspersonen hatten vorher Horrorfilme geschaut, damit richtig Angstschweiß entstehen konnte. Diesen Geruch haben die Tiere dann gerochen – ohne dass ein ängstlicher Mensch sichtbar oder hörbar anwesend war. Das Ergebnis war überraschend klar: Weder Wölfe noch Hunde wurden von dem Angstgeruch angezogen. Im Gegenteil. Beide Arten wirkten plötzlich unsicherer.
Sie blieben kürzer an den Geruchsproben, schauten häufiger zur Trainerin und wirkten insgesamt zurückhaltender. Die Hunde brachen die Tests sogar etwas öfter vorzeitig ab. Bei den Wölfen war dieser Effekt nicht ganz so stark, aber die Grundtendenz war dieselbe. Besonders spannend ist die Schlussfolgerung der Wissenschaftlerinnen: Diese Fähigkeit, menschliche Angst über den Geruch wahrzunehmen, ist kein Ergebnis der Domestikation. Sie war schon bei Wölfen vorhanden, lange bevor der erste Hund entstanden ist. Hunde haben also nichts „dazugelernt“, was ihre wilden Verwandten nicht auch können. Das Gespür steckt offenbar tief in der Evolutionsgeschichte der Caniden.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Was folgt daraus für uns?

Zum einen relativiert die Studie die Vorstellung, Wölfe würden ängstliche Menschen als leichte Beute erkennen und deshalb angreifen. Das beobachtete Verhalten spricht eher für das Gegenteil: Der Geruch von Angst macht sie vorsichtiger, nicht mutiger. Sie suchen Orientierung, wirken unsicher – aber nicht aggressiv. Zum anderen zeigt sie, wie fein Wölfe menschliche Emotionen lesen können. Sie brauchen dafür weder laute Stimmen, noch eine bestimmte Körpersprache. Schon der Geruch reicht aus. Das erklärt, warum ruhiges und souveränes Verhalten bei Begegnungen so oft empfohlen wird – und warum Panik die Situation verkomplizieren kann. 

Natürlich ist eine Laborsituation mit handaufgezogenen Tieren nicht dasselbe, wie eine Begegnung in der Natur. Trotzdem liefert die Studie einen wichtigen Baustein: Wölfe sind sensible, sozial komplexe Tiere mit einem ausgeprägten Gespür für den Zustand ihres Gegenübers. Angst lockt Wölfe also nicht an. Also können Angsthasen im Umkehrschluss auch entspannter bleiben. 

Hier geht es direkt zur Studie:

„Human-socialized dogs and wolves show similar behavioural reactions to human fear odour“Autoren: Svenja Capitain, Sarah Marshall-Pescini, Friederike Range Veröffentlicht: 13. Juli 2026 in der Fachzeitschrift Animal CognitionDOI / Link:
https://doi.org/10.1007/s10071-026-02083-z
bzw. direkt: https://link.springer.com/article/10.1007/s10071-026-02083-z

Kurzinhalt:Handaufgezogene, menschensozialisierte Wölfe und Hunde reagierten sehr ähnlich auf den Geruch von menschlichem Angstschweiß. Beide Arten zeigten Unsicherheitsverhalten (weniger Zeit an den Geruchsproben, häufiger Blickkontakt zur Trainerin usw.). Die Fähigkeit, menschliche Angst über den Geruch wahrzunehmen, scheint also älter als die Domestikation zu sein. Die Studie stammt vom Konrad-Lorenz-Institut für Vergleichende Verhaltensforschung an der Veterinärmedizinischen Universität Wien.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Warnung vor organisierten Aktionen: Grindi droht erneut Abschuss

Achtung an alle, die Grindi schützen wollen: Wir raten ausdrücklich von geführten Spaziergängen mit Tourenzuweisung und zentral organisierten Gruppenwanderungen ab. Beim letzten Mal wurden genau solche Touren und beteiligte Personen an die Behörden gemeldet. Auch aktuelle Angebote zu Gruppenbildungen über eine weit verbreitete Chat-Plattform halten wir für riskant – diese Plattform bietet keine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und gibt auf Anfrage Nutzerdaten und Chatverläufe an Behörden heraus. Eine der involvierten Personen hat nach unseren Informationen bereits zuvor Wolfsfreunde gemeldet. Das ist keine Kritik an der guten Absicht vieler Unterstützerinnen und Unterstützer, sondern eine klare Warnung aus den Erfahrungen der vergangenen Monate.

Hintergrund:

Unser Hornisgrinde-Wolf GW2672m („Grindi“) aus dem Nordschwarzwald steht erneut im Visier der Behörden. Laut Mitteilung des Nationalparks Schwarzwald käme der Rüde Spaziergängern – besonders jenen mit Hunden – weiterhin zu nahe und folge ihnen teilweise im Abstand von unter 30 Metern. Nationalparkleiter Berthold Reichle erklärte: „Wir sind uns einig, dass wir nichts unversucht lassen wollen und in den kommenden Wochen schauen, ob es doch noch eine Chance gibt, dieses schon ausgewachsene Tier umzutrainieren.“ Gleichzeitig verweist der Nationalpark auf Expertenprognosen, die bezweifeln, dass ein ausgewachsenes Tier überhaupt noch umtrainiert werden kann. Abteilungsleiter Urs Reif betonte zudem: „Jeder Mensch, der sich ihm freundlich nähert, wird das Umtrainieren zunichtemachen.“Sollte die Vergrämung scheitern und die Zahl der Sichtungen wieder ansteigen, muss das Umweltministerium Baden-Württemberg zu Beginn der kommenden Ranzzeit entscheiden, ob der Wolf getötet wird.
Beispielfoto Wolf.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten genau vor dieser Entwicklung gewarnt. Umso bedauerlicher finden wir es, dass Begegnungen weiterhin gemeldet wurden und so erneut als Begründung für Eingriffe gegen Grindi herangezogen werden können.
Vor Kurzem hatten wir deshalb eine UIG-Anfrage zu Grindi gestellt. Daraufhin wurden uns 800 Euro Gebühren in Aussicht gestellt. Auf unsere Nachfrage, wie sich dieser Betrag zusammensetzt, haben wir bislang keine Antwort erhalten.

Zur Klarstellung:

Der klagende Verband hatte das Verfahren nicht gewonnen, wie viele denken, sondern verloren. Die Gerichte bestätigten die frühere Abschussgenehmigung. Sie wurde nur nicht noch einmal verlängert. Deshalb rechnen wir fest mit einer neuen Abschussverfügung – die Behörden müssen nach dem bisherigen Verlauf keinen Misserfolg vor Gericht befürchten.
Die Hauptsacheklage der klagenden Orga läuft weiter und soll möglichst bis zum EuGH gehen. Sie erzeugt weiterhin Druck und könnte langfristig grundsätzliche Rechtsfragen klären. ABER: Kurzfristig (gegen eine neue Abschussentscheidung) bietet sie nur begrenzten Schutz, da ein erneuter Eilstopp nach den bisherigen Niederlagen schwieriger geworden ist.
In Niedersachsen wird beim Schnellabschuss nach Nutztierrissen bereits keine klassische individuelle Abschussverfügung mehr erlassen, sondern die oberste Jagdbehörde legt lediglich das Jagdgebiet fest und informiert die Jäger – wir befürchten, dass ähnliche, schwerer anfechtbare Verfahren künftig auch in Baden-Württemberg bei Fällen wie Grindi Anwendung finden könnten und so die Öffentlichkeit nichts mehr erfährt. Die Jäger allerdings sind hier nicht entlastet. Auf Strafanzeigen drohen auf jeden Fall Konsequenen, doch Strafanzeigen können erst nach Ausführung, gestellt werden, was tote Wölfe nicht wieder lebendig macht. 

Unser Aufruf

Geht selbstständig und eigenverantwortlich in das Territorium, bleibt auf öffentlichen Wegen und dokumentiert, soweit möglich und rechtlich unbedenklich. Präsenz und unabhängige Beobachtung sind wichtig – organisierte und zentral gesteuerte Aktionen hingegen erhöhen das Risiko für Grindi. Es muss doch inzwischen bewusst geworden sein, dass auch Ranger, die FVA und weitere Stellen der Landesregierung untergeordnet sind. Naivität kann Wölfe töten. 
Vermeidet alles, was als „geführte Tour“ oder strukturierte Gruppenaktion wahrgenommen werden kann. Teilt Informationen nur in vertrauenswürdigen, dezentralen Kreisen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. garantieren Quellenschutz, Anonymität und Vertraulichkeit. Wir rufen unsere Vereinsmitglieder dazu auf, mit uns spazieren zu gehen. Bitte bei Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de melden. 

Es grenzt an Irrsinn, wie hier seit Monaten Panikmache betrieben wird. Grindi wird zwar weiterhin gesichtet – doch in all der Zeit ist nichts passiert, was auch nur annähernd belegen würde, dass von ihm eine Gefahr ausgeht, die über das ganz normale Lebensrisiko in der Natur hinausgeht. Kein Angriff, keine Verletzung, kein einziges dokumentiertes aggressives Verhalten gegenüber Menschen. Wer hier weiter mit Angst und Schreckensszenarien arbeitet, nimmt bewusst in Kauf, dass ein Wolf getötet wird, der bislang niemandem etwas getan hat. Das ist weder verantwortungsvoll, noch wissenschaftlich begründet – und schon gar nicht im Sinne eines echten, aufgeklärten Naturschutzes.

Quelle:
Weitere Hintergründe:

Bitte helft uns!

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. 

Wölfe töten, um ihnen Angst beizubringen? Patzkes absurde Logik

Mit „Angstmachen vor Menschen“ rechtfertigt Niedersachsens Landwirtschafts-Staatssekretärin Frauke Patzke das Erschießen von Wölfen, um Weidetiere zu schützen. Ihr O-Ton ist nicht nur biologisch unhaltbar – sie schürt auch bei Menschen unbegründete Ängste. Wölfe bringen Risse an Schafen und Ziegen nicht mit uns in Verbindung, und ihre natürliche Scheu vor dem Menschen ist bereits stark ausgeprägt. Unser offener Brief von Wolfsschutz-Deutschland e. V. widerspricht der Argumentation und fordert statt Abschüssen einen konsequenten Herdenschutz sowie schnelle, unbürokratische Hilfe für Weidetierhalter.

Beispielfoto Wolfsfamilie.

Offener Brief an Frau Staatssekretärin Frauke Patzke, vorab per Email: 


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Z. Hd. Frau Staatssekretärin Frauke Patzke

poststelle@ml.niedersachsen.de

Calenberger Straße 2

30169 Hannover

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Patzke,
mit Interesse, aber auch mit Befremden haben wir Ihre Aussage im Rahmen der Veranstaltung in der Wesermarsch zur Kenntnis genommen:
In der NWZ-Berichterstattung vom 5. August 2026 (Veranstaltung in Rodenkirchen) stellten Sie die neuen Regelungen des Bundesjagdgesetzes und des geänderten niedersächsischen Jagdgesetzes vor.
Dort heißt es: „Auf Schadensereignisse solle rechtssicher, praktikabel und pragmatisch durch Bejagung reagiert werden.“
Und direkt im Anschluss folgt der Satz:

„Wir möchten Nutztiere besser schützen, indem wir dafür sorgen, dass der Wolf wieder Angst vor Menschen bekommt.“

Diese Formulierung halten wir für unhaltbar – sowohl aus verhaltensbiologischer, als auch aus gesellschaftlicher Sicht. Wölfe bringen Risse an Schafen und Ziegen und anderen Weidetieren nicht mit dem Menschen in Verbindung – erst Recht dann nicht, wenn sie später aus dem Hinterhalt erschossen werden. Als Beutegreifer wissen sie nicht, welche Tiere sie „mit unserer Erlaubnis“ erbeuten dürfen und welche nicht. Sie nutzen schlicht die vorhandene, leicht erreichbare Beute. Ein Töten nach dem Riss erzeugt weder bei dem getöteten Tier noch bei den überlebenden Rudelmitgliedern eine generelle Angst vor Menschen. Eine dauerhafte Behirtung, wie in anderen Ländern, bei denen Hirten die Wölfe bei Angriffen vertreiben, und so Wölfe die Beute mit Menschen in Verbindung bringen könnten, findet in Niedersachsen nicht statt. 

Die Vorstellung, man könne Wölfen beibringen, indem man sie erschießt, meist ungeschützte Weidetiere zu meiden, ist biologisch abwegig.
Hinzu kommt: Erschießt man erfahrere Familienmitglieder, werden die verbliebenen Tiere vermehrt zu vermeintlich leichter Beute greifen. Die Risszahlen erhöhen sich also. Wölfe gehören bereits jetzt zu den scheuesten Beutegreifern Europas. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass sie den Menschen als erhebliche Gefahr wahrnehmen und entsprechend meiden. Die Formulierung, der Wolf müsse „wieder“ Angst vor Menschen bekommen, suggeriert, diese natürliche Scheu sei weitgehend verloren gegangen. Das entspricht nicht dem aktuellen Wissensstand. Gleichzeitig transportiert sie unterschwellig die Botschaft, ohne das Töten von Wölfen könne eine Gefahr für Menschen entstehen – obwohl es gefährliche Zwischenfälle mit Menschen in Deutschland überhaupt nicht gibt.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. teilen das Ziel, Nutztiere besser zu schützen. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass sich viele Weidetierhalter in Niedersachsen mit der neuen Herdenschutz-Pauschale zufrieden zeigen. Ihr Ministerium sollte nun dafür sorgen, dass diese und weitere Hilfen schnell, unbürokratisch und verlässlich bei den Betroffenen ankommen. Die wirksamen und ethisch vertretbaren Maßnahmen liegen ausschließlich in einem konsequenten Herdenschutz und einer unkomplizierten Schadensregulierung – nicht im Töten von Wölfen.
Wir bitten Sie daher, in der weiteren öffentlichen Kommunikation auf Formulierungen zu verzichten, die die vorhandene Menschenscheu der Wölfe relativieren, unbegründete Ängste nähren und den Wolf zum Sündenbock machen. Eine differenzierte, an Fakten orientierter Sprache würde der Debatte gut tun.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand Wolfsschutz-Deutschland e. V.
Ulrike de Heuvel
Jürgen Götz
Volker Vogel
Brigitte Sommer
Quellen:
Studie:
Kasper, K., Say-Sallaz, E., Clinchy, M. et al. (inkl. Liana Y. Zanette & Dries P.J. Kuijper) (2025):
„Wolves and their prey all fear the human ‘super predator’“
Current Biology, Band 35, S. 5111–5117 (veröffentlicht 20. Oktober 2025).
Kurz zusammengefasst:
Die Forscher haben in einem großen Waldgebiet in Polen (Tuchola-Wald) automatische Kamera-Lautsprecher-Systeme aufgestellt. Wenn ein Wolf (oder Beutetiere) vorbeikam, wurden verschiedene Töne abgespielt: menschliche Stimmen, Hundegebell oder Vogelrufe.
Ergebnis: Wölfe flohen bei menschlichen Stimmen mehr als doppelt so häufig und doppelt so schnell wie bei den Kontrollgeräuschen – und das, obwohl die Wölfe dort gesetzlich geschützt sind.
Deutsche Berichterstattung dazu:
Spektrum der Wissenschaft, 1. Oktober 2025:
„Mythos vom furchtlosen Wolf: Geschützte Wölfe meiden den Menschen“
https://www.spektrum.de/news/mythos-vom-furchtlosen-wolf-geschuetzte-woelfe-meiden-den-menschen/2289487
Die Aussage fiel bei einer Diskussionsveranstaltung in der Markthalle in Rodenkirchen (Wesermarsch), zu der die Kreislandvolkverbände Friesland und Wesermarsch eingeladen hatten.https://www.nwzonline.de/wesermarsch/wolf-in-der-wesermarsch-was-jaeger-und-landwirte-zum-wolfsmanagement-sagen_a_4,3,1371432516.html
Quellen, die belegen, dass Risse vorwiegend an ungeschützen Tieren stattfanden:
NDR, 2. Januar 2026 („Weniger Wolfsangriffe – die meisten im Landkreis Cuxhaven“):
  1. Für das Jahr 2025 stellte die Landwirtschaftskammer fest:
    Von den gemeldeten Fällen entsprach der Herdenschutz nur in 32 Fällen den Vorgaben der Richtlinie Wolf.
    In 140 Fällen tat er das nicht.
    (Weitere Fälle betrafen Rinder/Pferde, bei denen kein besonderer Grundschutz vorgeschrieben ist, oder der Schutz war beeinträchtigt.)
  2. DBBW-Bericht / Auswertung 2025:
    In Niedersachsen lag der Anteil der Übergriffe auf Schafe und Ziegen mit keinem oder nur eingeschränktem Mindestschutz bei 73 %.
  3. Ältere, aber konsistente Zahlen (NDR/Umweltministerium):
    In früheren Jahren lag der Anteil mit ausreichendem wolfsabweisendem Grundschutz oft nur bei rund 14 %, während in über der Hälfte der Fälle gar kein entsprechender Schutz vorhanden war.

Quelle zu vermehrten Rissen nach Abschüssen:

1. Wielgus & Peebles (2014)
Studie in PLOS ONE: „Effects of Wolf Mortality on Livestock Depredations“

  • Analyse von 25 Jahren Daten aus Idaho, Montana und Wyoming.
  • Ergebnis: Das Töten von Wölfen erhöht im Folgejahr die Wahrscheinlichkeit von Nutztier-Rissen (um ca. 4 % bei Schafen und 5–6 % bei Rindern pro getötetem Wolf).
  • Erklärung: Die Tötung (besonders von Elterntieren/Leitwölfen) stört die Rudelstruktur. Das kann zu mehr Zuchtpaaren, jüngeren, unerfahreneren Wölfen und einer stärkeren Nutzung von leicht erreichbarer Beute (Nutztieren) führen.

2. Deutsche Fachliteratur
Zusammenfassung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA, Stand 2026) und Arbeiten von Reinhardt etc.:

  • Wenn ein Elterntier getötet wird, muss das verbliebene Elterntier allein für die Versorgung der Welpen sorgen.
  • Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es auf ungeschützte oder leicht erreichbare Nutztiere zurückgreift → Risszahlen können steigen.

3. Schweiz (Forschungskommission Schweizerischer Nationalpark)
Stellungnahme zu geplanten Rudelabschüssen:
Abschüsse ganzer Rudel können kontraproduktiv sein, weil sie ein Vakuum schaffen, das von jungen, abwandernden Wölfen gefüllt wird – und diese greifen häufiger zu Nutztieren.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. mit Infostand beim Tierheimfest Worms

Das Tierheimfest in Worms steht vor der Tür und Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist am 9. August mit dabei. An unserem Stand erwartet Euch nicht nur unsere tollen Wolfsshirts, Infomaterial und ein schönes Mitmach-Programm für die jüngsten Wolfsfans, sondern auch geballtes Wissen aus erster Hand. Standleitung Gudrun gibt tiefere Einblicke in unsere bundesweite Arbeit und teilt aktuelle Beobachtungen direkt aus Rheinland-Pfalz mit Euch.

Aktuell wird viel über die vermeintlichen sechs Wolfsrudel im Bundesland diskutiert. Wer hier genauer hinschaut, entdeckt jedoch schnell Ungereimtheiten, über die am Sonntag an unserem Stand gesprochen werden darf. Hier schon mal ein paar Vorabinfos:

 

Auf unseren Ständen verzichten wir ganz bewusst auf Echtfell.

Behörden-Zahlen in der Kritik: Wo sind die sechs Rudel in RLP?

Gerade erst meldeten die Behörden in Rheinland-Pfalz stolz die Existenz von angeblich sechs Wolfsrudeln im Land. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bezweifeln diese Zahlen.
    • Schein-Rudel an den Landesgrenzen: Gleich zwei dieser angeblichen Rudel leben an der Grenze zu Hessen. Haben diese Tiere dort überhaupt noch einen echten, stabilen Rudelstatus? 
    • Beispiel Greifenstein: Das dortige grenzüberschreitende Rudel ist bekannt. Erst kürzlich riss ein Wolf, Milano – Nachkomme von Milan –  bei Rennerodt ungeschützte Schafe. Das zeigt: Funktionierender Herdenschutz fehlt dort weiterhin. Für Hessen wurd eine Abschussverfügung auf das Rudel von Gerichten kassiert. Nun befürchten wie eine neue Abschussverfügung in RLP und haben eine entsprechende UIG-Anfrage gestellt, für deren Beantwortung man bis zu 900 Euro haben möchte. 
    • Beispiel Rüdesheim: Grenzüberschreitend wurde im Rhein-Lahn-Kreis wohl ein Nachkomme des hessischen Rüdesheimer Rudels nachgewiesen. Nur weil ein Einzeltier über die Landesgrenze wandert, bedeutet das noch lange nicht, dass das ganze Rudel dort dauerhaft existiert.
Die jüngsten Entwicklungen im grenzüberschreitenden Wolfsterritorium Leuscheid (zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) sind extrem dynamisch und von harten Rückschlägen sowie juristischen Kämpfen geprägt.

Kollaps der alten Rudelstruktur

  • Verlust der Leitwölfin: Die langjährige standorttreue Fähe GW1999f wurde im September 2025 auf der rheinland-pfälzischen Seite des Territoriums tot aufgefunden. Zuvor gab es im Revier bereits erhebliche illegale Abschüsse (wie die Jungwölfin GW4599f im Februar 2025).
  • Abwanderung des Leitwolfs: Der erfahrene Rüde GW1896m (Milan) hat nach dem Verlust seiner Partnerin das Leuscheider Revier verlassen. Er wanderte nach Nordosten ab und hat sich inzwischen im Sauerland (Raum Olpe/Wenden in NRW) niedergelassen.

Rechtsstreit um Abschussgenehmigungen (Rüde GW1896m Milan)

  • Klage-Erfolge: Für den abgewanderten Leitwolf wurden aufgrund von Nutztierrissen im Kreis Olpe Abschussverfügungen erlassen. Verbände konnten diese Abschüsse jedoch wiederholt gerichtlich stoppen (zuletzt im Juni 2026 vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg sowie zuvor im Dezember 2024 in Koblenz).
  • Gerichtliche Begründung: Die Gerichte rügten mangelhafte Herdenschutzmaßnahmen der Tierhalter. Ein Abschuss sei nicht „erforderlich“, da ungeschützte Schafe gerissen wurden – Zäune bieten dauerhaften Schutz, ein Abschuss eliminiert nur das konkrete Tier. Die Kreisverwaltung Olpe hat dagegen Beschwerde eingelegt. Ohne Erfolg. Die Abschussgenehmigung ist inzwischen abgelaufen. 

Aktueller Nachwuchs & Status (Sommer 2026)

  • Neue Reproduktion: Trotz des Zusammenbruchs der alten Struktur meldeten das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUK) NRW und das KLUWO in RLP im Juli 2026 erneuten Nachwuchs im Leuscheider Territorium. Eine neue, säugende Fähe inzischen als Enkelin GW4620f von Milan identifiziert, wurde per Fotofalle mit Milchleiste nachgewiesen.
  • Welpen-Verlust: Kurz nach den Berichten über die neue Reproduktion wurde im aktuellen Monitoringjahr (seit Mai 2026) ein diesjähriger Welpe des Rudels bei einem Verkehrsunfall getötet.
Aus Sicht von uns zeigt das Territorium Leuscheid beispielhaft, wie ein stabiles Rudel durch Verfolgung und mangelnden Herdenschutz zerschlagen wird und wie Behörden dennoch direkt wieder von einem „etablierten Rudel“ sprechen, sobald Einzeltiere nachrücken. 

Unsere Befürchtung ist klar: Die offiziellen Wolfszahlen könnten künstlich hochgepusht werden, um Abschussverfügungen zur „Regulation“ zu etablieren. 

Gegen Abschüsse und für Transparenz

Durch die Aufnahme ins Bundesjagdrecht und damit auch in die Landesjagdrechte droht dem Wolf die erneute Ausrottung, während Abschüsse oft im Verborgenen vorbereitet werden. Wir fordern Transparenz statt hoher Abschreckgebühren für Informationsanfragen. 

Infostand: Aktionen für Groß und Klein

    • Merchandise: Stöbern und probieren Sie unsere Shirts direkt vor Ort.
    • Für Kinder: Kreativaktion mit handgearbeiteten Wolfsfiguren und Comics. 

 

Auf dem Sommerfest des Tierheim Worms wird einiges geboten. © Tierheim Worms.

Bitte helft uns!

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
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Weitere acht Geheimjagden auf Wölfe in Niedersachsen: So hebeln Politik und Behörden den Rechtsstaat aus

Zu den jüngst bekannt gewordenen vier Fällen von geheim gehaltenen Wolfsjagden sind bereits acht weitere geheime Schnellabschussverfahren gelaufen – alle ohne Erfolg.  Glücklicherweise wurde kein einziger Wolf getötet. Die Öffentlichkeit erfährt davon erst jetzt nach Ablauf der sechs Wochen. Die Behörden halten die Verfahren bewusst unter Verschluss und veröffentlichen sie erst im Nachhinein. Doch  vielen Jägern scheint bewusst zu sein: Am Ende sind sie die juristisch Angreifbaren. Die behördlichen Freigaben entbinden sie nicht von der persönlichen Verantwortung. Warum, erklären wir ganz genau in unserem Artikel. 

Wer im Rahmen eines solchen Verfahrens ein Elterntier, eine laktierende Fähe oder ein nicht freigegebenes Tier tötet, riskiert ein Strafverfahren wegen illegalen Abschusses einer geschützten Art – inklusive Verlust des Jagdscheins. Die Behörden schieben anscheinend das Risiko gezielt auf die Jägerschaft und halten sich selbst im Hintergrund. Dass bislang kein Wolf geschossen worden ist, dürfte kein Zufall sein. Die Jäger scheinen genau zu wissen, wie dünn das Eis ist, auf dem sie sich bewegen.

 

Screenshot aus der Info des Landwirtschaftsministerums.

Die Salami-Taktik gegen den Wolf

Wie Politik und Behörden den Rechtsstaat aushebeln zeigen Statements wie „Der Schutzstatus wurde gesenkt“, „der Wolf unterliegt nicht mehr dem Artenschutz“, „Abschüsse sind jetzt rechtssicher“. Wer in diesen Tagen die Statements aus den Landwirtschaftsministerien Niedersachsen liest, reibt sich die Augen. Uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird eine politisch bewusst gesetzte Nebelkerze nach der anderen vorgesetzt. Das Ziel ist klar: Die Öffentlichkeit soll in die Irre geführt und vollendete Tatsachen geschaffen werden – auf Kosten einer geschützten Tierart.

Wir müssen Tacheles reden

Juristisch sind diese Behauptungen schlicht falsch. In der Praxis sterben jedoch Wölfe, weil die Politik eine perfide Salami-Taktik anwendet und den rechtlichen Schutz Schritt für Schritt demontiert. Die juristische Wahrheit: EU-Recht und Bundesrecht schlagen jedes Landesjagdrecht. Egal, wie oft Landwirtschaftsministerinnen den Wolf im Landesjagdrecht verorten: Europarecht und Bundesrecht stehen über jedem Landesgesetz. Ein Landesjagdgesetz darf den Schutz des Wolfes niemals absenken. Jagdrechtliche Regelungen, die den strengen Kriterien von Bundes- und EU-Recht widersprechen, sind rechtswidrig. Nach § 37 Abs. 2 BNatSchG tritt das Jagdrecht nur dann an die Stelle des Naturschutzrechts, wenn es mindestens gleichwertige oder strengere Schutzbestimmungen enthält. Eine Alibi-Regelung im Jagdrecht ersetzt niemals eine rechtmäßige artenschutzrechtliche Prüfung. Tötung ist keine „Pflege“ einer Art. Der Wolf bleibt also über die FFH-Richtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz geschützt (Anhang V). Auch wenn der strenge Schutzstatus (Anhang IV) 2025 abgesenkt wurde, ist er weiterhin eine geschützte Art, deren günstiger Erhaltungszustand gewahrt werden muss.
Beispielfoto Wölfin.

Der juristische Umbau und der heimliche Paragraph

Trotzdem hat der Gesetzgeber den Artenschutz in den letzten Jahren massiv angegriffen:

  • Bereits 2020 wurde mit § 45a BNatSchG (der sogenannten „Lex Wolf“) die sukzessive Tötung legalisiert. Wenn Risse keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden konnten, durften so lange einzelne Rudelmitglieder nacheinander geschossen werden, bis die Risse aufhörten. Im Extremfall durfte damit ein ganzes Rudel ausgelöscht werden. 
  • Mit der Reform des Bundesjagdgesetzes im Frühjahr 2026 (§§ 22b bis 22f BJagdG) wurde der Wolf formell ins Jagdrecht überführt und § 45a BNatSchG gleichzeitig gestrichen.
  • Deutschland hat 2025 den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs an die EU-Kommission gemeldet:

    • Für die atlantische Region bereits im Juli 2025.
    • Für die kontinentale Region nachträglich am 13. Oktober 2025.

    Damit gilt der Wolf in beiden großen biogeografischen Regionen Deutschlands offiziell als im günstigen Erhaltungszustand.  https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/15/politische-willkuer-statt-wissenschaft-bmu-meldung-zum-guenstigen-erhaltungszustand-des-wolfs/

Doch das war nicht alles. Bereits im Gesetzgebungsverfahren selbst wurde ein weiterer Trick angewandt: Ein neuer § 39a BNatSchG tauchte erst in der Ausschussempfehlung auf – nachdem der ursprüngliche Entwurf bereits die Verbändeanhörung und die erste Lesung im Bundestag hinter sich hatte. Eine gesetzlich vorgeschriebene Anhörung zu dieser massiven Änderung fand nicht statt. Der Paragraph sollte direkt in den zentralen Schutzanker des § 7 BNatSchG eingreifen und den „günstigen Erhaltungszustand“ faktisch umgehen. Was im offenen Verfahren nicht durchsetzbar war, wurde im Ausschuss einfach „durchgereicht“. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/04/gesetzes-trick-fuer-die-wolfsjagd-aenderung-wurde-einfach-reingeschmuggelt/

Und ein „günstiger Erhaltungszustand“ ist gar nicht erreicht: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/14/wolfsmonitoring-2024-25-die-offiziellen-zahlen-beweisen-der-guenstige-erhaltungszustand-ist-nicht-erreicht/

Das Verbandsklagerecht wurde systematisch beschnitten

Am 25. Juni 2026 hat der Bundestag die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) verabschiedet. Damit wird der effektive Rechtsschutz massiv geschwächt:
  • Klagen haben bei vielen Vorhaben keine aufschiebende Wirkung mehr.
  • Einwände müssen extrem früh und vollständig vorgebracht werden, sonst sind sie unzulässig.
  • Die Anerkennung als klageberechtigter Verband wird befristet und bürokratisch erschwert.
  • Die „tatsächliche Betroffenheit“ wird enger ausgelegt.

Genau davor haben wir seit Jahren gewarnt. In dem Moment, in dem der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen und erleichterte Abschüsse möglich gemacht wurden, hat man den Verbänden die schärfste rechtliche Waffe aus der Hand genommen. Eilverfahren greifen in Bundesländern mit vielen Wölfen ohnehin kaum noch. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/27/verbandsklagerecht-gekippt-wir-haben-seit-jahren-gewarnt-und-lagen-damit-richtig/

Beispielfoto Wölfe © Brigitte Sommer

Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge

Andere Verbände betonen gebetsmühlenartig, dass die aktuellen Abschussverfahren und die Gesetzesänderungen nicht rechtskonform seien. Das ist juristisch durchaus richtig. Doch sie blenden die Realität systematisch aus: Die Regierung interessiert das schlicht nicht. Was auf dem Papier gilt, wird in der Praxis durch Salami-Taktik, Intransparenz und prozessuale Umbauten systematisch unterlaufen. Das beste aktuelle Beispiel dafür ist die Corona-Zeit, in der massiv Grundrechte ausgehebelt wurden – oft mit der Begründung der „Gefahrenabwehr“ und unter Umgehung effektiver gerichtlicher Kontrolle. Genau dieses Muster erkennen wir jetzt wieder beim Wolf: Bürokratische Tricks, Informationsblockaden und die Beschneidung des Verbandsklagerechts sollen verhindern, dass der rechtliche Schutz tatsächlich greift. Recht haben nützt nichts, wenn man es in der Praxis nicht durchsetzen kann.

Die Taktik der „aufgestauten Risse“ und die Informationsblockade

Die offizielle Rissliste wird oft extrem träge aktualisiert, so dass Kontrollen praktisch wegfallen. Für UIG-Anfragen verlangen Behörden in anderen Bundesländern inzwischen dreiste „Abschreckungsgebühren“ von bis zu 900 Euro. Das verstößt klar gegen das europarechtliche Abschreckungsverbot.
Da die Politik den rechtlichen Schutz hinter bürokratischen Tricks und Gebührenmauern versteckt und Gerichte die Notbremse verweigern, müssen wir selbst vor Ort sein. Wir rufen alle Wolfsfreunde und Naturbegeisterte auf: Geht mit uns in den bekannten Riss- und Interventionsgebieten spazieren. Nutzt Euer gesetzlich geschütztes Betretungsrecht für Wald und Flur. Wandert mit der Familie, führt den Hund aus (angeleint) und zeigt flächendeckend Präsenz auf öffentlichen Wegen und dokumentiert. Präsenz schützt: Wo Menschen friedlich unterwegs sind, können Jäger keine Abschüsse vollstrecken.
Weitere Quellen:

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Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure Unterstützung. 
Mit einem monatlichen Abo von nur 5 Euro helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. 

Jeder Euro zählt – gerade jetzt.

Wolfsrisse 2025 weiter rückläufig: „Ernste Schäden“ als Abschussargument widerlegt

Der aktuelle Bericht der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) für das Jahr 2025 zeigt erneut: Die Anzahl der Wolfsübergriffe auf Nutztiere ist deutschlandweit um elf Prozent, die Zahl der geschädigten Tiere sogar um dreizehn Prozent gesunken. Das Schadensniveau liegt damit unter dem von 2022. Gleichzeitig lag der Großteil der Übergriffe auf Schafe und Ziegen in den Ländern, die dazu Angaben machen, bei fehlendem oder unzureichendem Mindestschutz. Herdenschutz wirkt, wenn man denn will. In unserem Bericht liefern wir jede Menge Argumente. 

Auffällig ist vor allem die finanzielle Dimension: Für Herdenschutzmaßnahmen (vor allem Zäune) wurden 2025 rund 17,16 Millionen Euro ausgegeben, für Ausgleichszahlungen lediglich rund 747.000 Euro. Im Vergleich zu anderen staatlichen Ausgaben sind diese Beträge verschwindend gering.
Wir bezweifeln daher die Behauptung „ernster landwirtschaftlicher Schäden“ als Argument für Wolfsabschüsse. Die Zahlen belegen vielmehr, dass die Schäden beherrschbar sind und vor allem dort entstehen, wo der Schutz mangelhaft ist. Dabei sind Nutztierhalter gesetzlich verpflichtet, ihre Tiere angemessen zu schützen. In der Praxis bleibt diese Pflicht bislang jedoch ein zahnloser Tiger: Veterinärämter greifen nur in den seltensten Fällen ein und Strafanzeigen verpuffen meist wirkungslos. Zusätzlich bemängeln wir, dass weder die Förderung von Schutzmaßnahmen, noch die entsprechenden Anforderungen bundesweit einheitlich geregelt sind. Eine konsequente, einheitliche Umsetzung von Schutz und Förderung wäre der deutlich bessere Weg als Abschüsse. Warum also töten? 
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Hier eine Zusammenfassung des Berichts zu Prävention und Nutztierschäden 2025 der DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf)

.Gesamtentwicklung der Schäden 2025

  • Die Anzahl der bestätigten Wolfsübergriffe auf Nutztiere sank deutschlandweit um 11 % gegenüber dem Vorjahr.
  • Die Anzahl der geschädigten Nutztiere (getötet, verletzt oder vermisst) sank um 13 %.
  • Das Schadensniveau lag damit unter dem des Jahres 2022.

Positiv für Wölfe:


Trotz eines etablierten und gewachsenen Wolfsbestands (Monitoringjahr 2024/25: 219 Rudel, 48 Paare und 15 territoriale Einzeltiere) sind die Schäden rückläufig. Das spricht dagegen, dass mehr Wölfe automatisch zu proportional mehr Schäden führen.
Verteilung der Schäden

  • Gesamt 2025: 990 Übergriffe mit 3.783 geschädigten Nutztieren.
    • 87 % Schafe und Ziegen
    • 4 % Rinder (meist Kälber)
    • 8 % Gehegewild
    • Rest: andere (u. a. Pferde, Alpakas etc.)

Die Entwicklung war regional sehr unterschiedlich. In den Bundesländern mit den meisten Wölfen (> 10 Territorien) gingen die Übergriffe fast überall zurück – Ausnahme: Sachsen-Anhalt.

Besonders positiv für Wölfe:

Schäden sind stark auf wenige Hotspots konzentriert. In vielen Wolfsterritorien gibt es nur wenige oder gar keine Übergriffe. Eine Auswertung aus Sachsen (ähnlich auch anderswo beobachtbar) zeigte: In etwa zwei Dritteln der Territorien gab es pro Jahr maximal 1–2 Übergriffe, in fast der Hälfte sogar null. Die allermeisten Schäden entfallen auf relativ wenige Gebiete/Rudel.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Rolle des Herdenschutzes:

In den Bundesländern, die detaillierte Angaben zur Schutzsituation veröffentlichen, war bei knapp der Hälfte bis deutlich über drei Viertel der Übergriffe auf Schafe und Ziegen kein oder nur ein eingeschränkter Mindestschutz vorhanden (Beispiele: Brandenburg 69 %, Niedersachsen 73 %, NRW 86 %, Sachsen 46 %, Sachsen-Anhalt 57 % usw.). Der Bericht betont ausdrücklich:

  • Wölfe lernen schnell, dass ungeschützte oder schlecht geschützte Schafe/Ziegen leichte Beute sind.
  • Fälle, in denen Wölfe nachweislich empfohlene (gute) Schutzmaßnahmen wiederholt überwinden, sind selten.
  • Viele Wölfe, die Probleme bereiten, haben zuvor an unzureichend geschützten Weiden gelernt.


Die allermeisten Schäden entstehen nicht, weil Wölfe „besonders problematisch“ sind, sondern weil der Schutz oft fehlt oder unzureichend ist. Mit konsequentem, gutem Herdenschutz (höhere Elektrozäune, funktionstüchtig, bodennah) lassen sich die meisten Übergriffe vermeiden. 

Finanzielle Seite

  • Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen (Prävention): ca. 17,16 Millionen €
  • Ausgaben für Ausgleichszahlungen (Schäden): ca. 747.000 €

Die Präventionsausgaben waren damit über 20-mal so hoch wie die reinen Schadensausgleiche.

Positiv:

Es wird massiv in Prävention investiert – deutlich mehr als in den bloßen Ausgleich von Schäden. Das zeigt die politische und gesellschaftliche Machbarkeit, auf Koexistenz und Vorbeugung zu setzen, statt nur auf Entschädigung oder auf das Töten von Wölfen, wie etzt im Bundesjagdrecht, das die Länder nun auch umsetzen.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Fazit: Der Bericht 2025 liefert starke Argumente für den Wolf:

  1. Schäden sinken trotz (weiter) wachsendem Bestand.
  2. Die große Mehrheit der Wolfsterritorien verursacht kaum oder keine Nutztierschäden.
  3. Die allermeisten Übergriffe hängen mit fehlendem oder unzureichendem Schutz zusammen – nicht mit einer grundsätzlichen Unvereinbarkeit von Wolf und Weidetierhaltung.
  4. Gute Prävention wirkt und wird finanziell stark gefördert.

Der Bericht macht gleichzeitig klar, dass der Schutz flächendeckend und frühzeitig verbessert werden muss, damit einzelne Wölfe nicht „lernen“, Nutztiere zu erbeuten. Das ist aber ein Umsetzungsproblem und überhaupt kein Argument gegen den Wolf an sich.

Das Thema Wolf wird künstlich hochgekocht, um Bauern von den eigentlichen Problemen abzulenken und bequeme Sündenböcke zu schaffen. Während die realen Herausforderungen der Landwirtschaft – Preisdruck, Bürokratie, Höfesterben und fehlende Zukunftsperspektiven – kaum angegangen werden, lenkt man die Wut gezielt auf den Wolf. Die aktuellen Zahlen der DBBW entlarven dieses Spiel: Die Schäden sind rückläufig, die Kosten im Verhältnis gering und die allermeisten Übergriffe entstehen durch mangelhaften Schutz. Wer trotzdem weiter auf grausames Töten setzt, sucht keine Lösungen.

Quelle: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden

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