Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert und stellt Anzeige wegen erneuter Tötung so genannter „Hybriden“ in Thüringen

Beispielbild ©Brigitte Sommer

Nun geht die Jagd auf gesunde Wölfe in Thüringen erneut los. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Ferner stellen wir Anzeige gegen Umweltministerin Siegesmund sowie ausführende Personen und weitere am Geschehen beteiligte Personen. Nachdem am Freitag, den 14. Februar 2020 ein Hybride (weiblich, schwarz) geschossen sowie ein weiteres Tier am 19.02.20 erschossen worden wäre, würden nun die Behörden von drei weiteren Wolf-Hund-Mischlingen im Revier um den Standortübungsplatz ausgehen.

Der Thüringer Wolfmanagementplan sehe  das Entnehmen von Wolf-Hund-Mischlingen aus der freien Natur vor, schreibt das Umweltministerium in einer Pressemitteilung.  Das Umweltministerium habe im September 2019 die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der Wolf-Hund-Mischlinge erwirkt. Das Thüringer Umweltministerium (TMUEN) hätte den Umgang mit Hund-Wolf-Hybriden eng mit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) abgestimmt. Aus Artenschutzgründen müssten Kreuzungen von Hund und Wolf aus der Natur entnommen werden. Damit solle die Wildtierpopulation Wolf vor dem Eindringen von Haushund-Genen geschützt werden. Eine Vermischung der Gene würde den Fortbestand der Wolfspopulation gefährden.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfssschutz Deutschland e. V.  erinnert daran, dass gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse zähle. Diesem strengen Schutzstandard würden auch Hybridwölfe unterliegen,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe seien zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier dürfe damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, sei kein Argument, weil sich zum Beispiel die fünf Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate betrage in Deutschland  unter einem Prozent.

Rassismus im Naturschutz

Solche Argumente – wie für die Schießbefehle kreiert – beförderten geradezu rassistische, nach rückwärts gerichtetete Naturschutzgedanken, die eigentlich gerade in Deutschland so nicht aufkommen dürften. In den vergangenen Jahrhunderten haben sich mit Sicherheit immer einmal wieder Wölfe mit Hunden gepaart. Forscher meinen sogar, dass die schwarze Fellfarbe von amerikanischen Wölfen durch Hundegene in die Population eingetragen worden sei. Man ist sich nur nicht darüber einig, wann genau dies geschehen ist. In Italien leben heute schon schwarze Wölfe, die durch so genannte Hybridisierung entstanden sind.

„Ändere Länder, wie Italien, machen vor, wie es tierfreundlich gehandhabt werden könnte“, so Sommer. Dort werden Mischlingswelpen sterilisiert und wieder in die Natur entlassen. Außerdem hatte erneut ein Wildpark angeboten, die Welpen aufzunehmen. Da sich nun ein Wolfsrüde bei der Wölfin befinde, bestehe nun die Gefahr einer erneuten Verpaarung mit einem Hund nicht mehr.

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020. Damit soll sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Im Klartext: Man wolle sich wohl nicht einmal an die Schießpause auf die Wolfsmutter halten, die nach einer Eilverfügung von zwei Naturschutzverbänden erwirkt worden war.

Schwarz gefärbte Hybride dürften sogar bis zum 31.12.2020 geschossen werden, heisst es weiter in der Pressemitteilung. Die Verfügung gelte in Teilen des Landkreises Gotha sowie Teilen des Ilmkreises. Begrenzt wird die 275 Quadratkilometer große Fläche um den Standortübungsplatz Ohrdruf durch die Autobahnen A4 und A71 sowie die Bundesstraßen 88 bzw. 247.

Hobbyjäger dürfen schießen

Was regelt die Allgemeinverfügung?

Die Allgemeinverfügung richte sich an einen genau beschriebenen Personenkreis und spräche eine Ausnahme vom Tötungsverbot gemäß artenschutzrechtlicher Bestimmungen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes aus. Vor dem Erlass der Allgemeinverfügung seien die vom Land anerkannten und landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen angehört worden. Skandalöserweise erklärte sich der NABU in einer Pressemitteilung mit dem Erschießen der Welpen einverstanden.

Die Allgemeinverfügung berücksichtige folgende Eckpunkte:

  • Zum Abschuss ermächtigt werden Jagdausübungsberechtigte, Jagdschutzberechtigte sowie bestimmte Jagderlaubnisscheininhaber in den Landesforsten, wenn diese durch Personen durch das TLUBN geschult und registriert worden sind
  • Ausdrücklich nicht zum Abschuss ermächtigt werden anderweitige Jagdgäste ohne Aufgaben des Jagdschutzes im betreffenden Jagdbezirk.
  • Der Abschuss darf nur in einem bestimmten Zulassungsgebiet (siehe Karte) vorgenommen werden.
  • Im Falle eines Abschusses ist die zuständige Behörde, das TLUBN sofort zu informieren; das getötete Tier ist an die Behörde zu übergeben

Landesjagdverband rät Jägern ab

Thüringen – Der Jagdverband warnte Jäger vor Schüssen auf die Welpen, eben weil die Jäger wohl selber ganz genau wüssten, dass eben KEINE Rechtssicherheit bestehe und ihnen aber etwas anderes vorgegaukelt würde. WDer Geschäftsführer des Landesjagdverbands Thüringen, Frank Herrmann, appelliert an die örtlichen Jäger: „Wir empfehlen den Jägern momentan, aufgrund rechtlicher Unsicherheiten, sich nicht am Abschuss der Hybride zu beteiligen.“https://www.jagderleben.de/news/umweltministerium-thueringen-jaeger-hybride-schiessen-711559?fbclid=IwAR2Fw0l9E9YKbc3dxR8PuRlV5DQ2aYlo9QNr3-514PK5ksVYREzotsIPlXY

Weitere Quelle: https://www.tag24.de/nachrichten/wolf-hund-mischling-abgeschossen-ohrdruf-thueringen-woelfin-abschuss-klage-1391196

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/12/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-droht-mit-anzeige-wegen-des-geplanten-abschusses-der-ohrdrufer-woelfin-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/gotha/naechster-hund-wolf-hybrid-abgeschossen-100.html?fbclid=IwAR0FSVAvbKKPP1MZKbyq7DtvOXpfTtDvd600DEzagtZY0dFwW48yuU6GCiw

 

 

Pressemitteilung: „Lex Wolf“ ist ignorant und Demokratie gefährdend

P R E S S E M I T T E I L U N G

18. Februar 2020

„Lex Wolf“  verstößt gegen das höherrangige EU-Recht  Pressemitteilung von Wolfsschutz-Deutschland e.V. zu unserem Offenen Brief an Bundespräsident Steinmeier

Als ignorant und Demokratie gefährdend bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. die vom Bundesrat verabschiedete Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrats festgestellt hatte, verstoße die „Lex Wolf“  gegen das höherrangige EU-Recht. In einem Offenen Brief appellierte der Verein an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, auch aus diesem Grund  dieses Gesetzt nicht zu ratifizieren.

Die „Lex Wolf“ werde nicht die wirtschaftlichen Probleme der Weidetierhalter lösen. Diese seien struktureller Natur und existierten bereits lange bevor der Wolf sich wieder in Deutschland zu etablieren begonnen habe. Zudem biete die „Lex Wolf“  für Weidetierhalter gar keine nachhaltigen Lösungen.  Es werde der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig, so Sommer,  würden echte Hilfen für Weidetierhalter seit Jahren im Bundestag blockiert.

Wie Brigitte Sommer erklärt, sei es wohl sicher, dass die EU auch im Fall der „Lex Wolf“ ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten werde. Dies scheine die gewählten Volksvertreter aber gar nicht zu stören, was wiederum den höchst zweifelhaften Einfluss von Lobbyverbänden aufzeige, der das politische Handeln immer mehr bestimme.

Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die sogenannte  “ Lex Wolf“, würde es künftig erlaubten, alle Wölfe in einem Gebiet abzuschießen, wenn dort Risse an Nutztieren erfolgt sind, bis zur völligen Auslöschung der Wolfspopulation. Wie Sommer feststellt, würden dann die nächsten Wölfe in das freigewordene Gebiet einwandern, und auch sie könnten dann abgeschossen werden, bis keine Risse mehr vorkommen.

Derweil sei durch Studien wissenschaftlich bewiesen, dass Wolfsabschüsse nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse verursachen, weil unerfahrene Jungtiere, denen die Eltern fehlen, lieber auf leichte Beute wie Schafe zurückgreifen. Sommer: „Nur 1,1 % Weidetiere machen überhaupt das Nahrungsspektrum von Wölfen aus. Viel mehr Weidetiere sterben durch völlig andere Ursachen wie Vernachlässigung, Krankheiten und Unfälle“.

Sommer: „In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der „Lex Wolf“ seiner erneuten Ausrottung den Boden zu bereiten.“ Statt Weidetierhaltern das Kreieren von Wolfsrissen durch Zauntricksereien zu erlauben, sollte es gar keine Abschussgenehmigungen aufgrund von Wolfsrissen geben. Vielmehr sollte es endlich eine bundesweite Lösung zur Entschädigung sowie Forderung und Förderung an Weidetierhalter geben, indem ganz Deutschland zum Wolfsland erklärt werden würde. Dies würde auch Schäden, die wandernde Jungwölfe verursachen, abdecken.

Sommer erinnerte daran, dass EU-Kommissar Karmenu Vella verschiedene Politiker aus Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ermahnt hatte, dafür zu sorgen, dass Herdenschutzmaßnahmen endlich konsequent umgesetzt werden. Die EU erlaube seit vergangenem Jahr, dass alle Herdenschutzmaßnahmen den Weidetierhaltern zu 100 % erstattet werden. Im Übrigen würden Landwirte von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert – da sollte es doch recht und billig sein, eine Akzeptanz für Natur- und Artenschutzbelange zu erwarten.

Sommer erinnerte daran, dass gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse zähle. Diesem strengen Schutzstandard würden auch Hybridwölfe unterliegen,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe seien zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier dürfe damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, sei kein Argument, weil sich zum Beispiel die fünf Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate betrage in Deutschland  unter einem Prozent.

Offener Brief an den Umweltausschuss des Bundesrates – die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt gegen geltendes EU-Recht!

Offener Brief

Sekretärin des Ausschusses m.d.W.d.G.b.: Ministerialrätin Silke Podschull-Wellmann

Bundesrat
Büro des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

11055 Berlin

Tel:  030 18 9100-230 | Fax:  030 18 9100-400

bundesrat@bundesrat.de

 

 

Sehr geehrte Mitglieder *innen des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit,

wir appelieren eindringlich, die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die am 19.12.19 vom Bundestag genehmigt wurde, nicht weiter abzusegnen. Alle bereits erstellten Rechtsgutachten (die auch in Anhörungen vorgestellt wurden) haben eine mit dem EU-Recht (FFH Richtlinien) nicht einhergehende Rechtmäßigkeit festgestellt. Mehrere Bürger haben bereits bei den zuständigen EU-Ausschüssen Beschwerde eingelegt und es wird nun wohl auch bereits eine Prüfung dieser Beschwerden vorgenommen. Als Folge könnten EU-Verfahren auf Deutschland zukommen.

Eine solche Gesetzesänderung dient aber augenscheinlich nur einer großen Lobby – die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte – vertritt. Dabei scheinen deren wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund gestellt zu werden. Gerade diese Lobbyinteressen werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – zumal die Agrarlobby selber durch Wolfsabschüsse überhaupt keinen echten Vorteil zu erwarten hat, denn die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes bietet für Weidetierhalter gar keine Lösungen an. Vielmehr wird der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig werden echte Hilfen und Unterstützungen für Weidetierhalter seit Jahren seitens der GroKo blockiert.  Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. Die Lobby, die als einzige wohl tatsächlich einen Vorteil von dieser Änderung haben könnte, wären die Jäger. So manche/r malt sich wahrscheinlich bereits die Wolfsthrophäe im heimischen Wohnzimmer aus, weil diese Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ein weiterer Schritt der Wölfe in Richtung Jagdrecht bedeutet.

Dabei geht das Votum der meisten Bürger in eine ganz andere Richtung: Klimaschutz geht nicht ohne Naturschutz einher. Und ganze Wolfsfamilien niederzuschießen gehört mit Sicherheit nicht zu den Zielen, die Bürger möchten, was Umfragen ja auch immer wieder deutlich belegen. Nicht umsonst sinken die Umfragewerte der Großen Koalition immer weiter ab.

Ungeachtet dessen, dass mehr Weidetiere durch Krankheiten, Vernachlässigung und Hundebisse ums Leben kommen, landen die meisten am Ende ihres Lebens doch beim Schlachter. Dabei wollen hier die Verbraucher weder das Fleisch, noch die Wolle von Schafen. Es ist unfassbar, mit welchem Egoismus und mit welcher Dreistigheit augenscheinlich Weidetierhaltern ermöglicht werden soll, dass ihre Interessen und ihr Hobby künftig über den Interessen des Allgemeinwohls stehen sollen. Fakt ist, dass die Mehrheit der Deutschen die Wölfe in Deutschland begrüßt, und eine Minderheit der Jäger- und Bauernlobby alles dafür tut, ihren Willen gegen das Allgemeinwohl aller Bürger durchzusetzen. Mit dem Durchwinken der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes handelt die Bundesregierung nicht nur gegen EU-Recht, sondern auch ganz klar gegen das Allgemeinwohl. Und nein, wir brauchen auch nicht noch mehr beweidete Grünflächen, was wir brauchen sind Wildnisgebiete, die auch das Klima schützen können. Wölfe können zur Renaturierung Entscheidendes leisten.  Auch hier hat Deutschland sein Ziel verfehlt. Wir fordern Regierung und Umweltausschuss auf, diese Herausforderungen endlich anzugehen, statt dem Lobbyismus weiter zu frönen.

Mit den besten Grüßen

Wolfsschutz Deutschland e. V.

Brigitte Sommer

Vorsitzende

 

Hintergrund:

Mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU genehmigte sich am 19.Dezember die GroKo die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf). Künftig dürfte unter anderem in Wolfsrudel hineingeschossen werden bis keine weiteren Schäden mehr auftreten. Und dies ganz gleich, welcher Wolf Verursacher war. Zeitliche und räumliche Zuordnung würden ausreichen, wobei weder die Begriffe des „ernsten“ noch des „erheblichen“ Schadens genau definiert werden können. Sogar aufgrund von Schäden bei Hobbyschäfern sollen nun Wölfe abgeschossen werden dürfen. Das klingt unfassbar und das ist es auch. Denn bereits in der Anhörung https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/25/safe-the-date-berlin-09-12-19-oeffentliche-anhoerung-zur-lex-wolf-hingehen-undoder-protest-an-den-ausschuss-senden/ im Umweltausschuss eine Woche vorher haben diverse Juristen, darunter auch Christina Patt von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (hier die aktuelle Pressemitteilung der DJGT zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: http://www.djgt.de/system/files/307/original/201219_PM_Änderung_BNatSchG.pdf?fbclid=IwAR1Ox_YLVw7YtirvdLEHZyHdqtcVQZQpQ2T3WQC84pfQQFf42JXKzgQrfZQ   )versucht darzulegen, dass der Entwurf und nun auch die Verabschiedung dieses Gesetzes keinesfalls EU-rechtskonform ist. Man scheint in dieser GroKo aber auf überhaupt keine Fachleute mehr zu hören. Weder im Bereich Klima- noch im Bereich Naturschutz.

Am 30. Januar findet die nächste Sitzung des Umweltausschusses zur LEX-Wolf im Bundesrat zum Durchwinken statt. Abgestimmt wird am 14. Februar.  https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/985/07.html#top-7Hier die Liste der Mitglieder https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/ausschuesse/u/u.html?nn=4351662&fbclid=IwAR36Numl71V0bGdJI6DGjugyWOyS4BpC_TI3laErA07RbuK5594xVq4bdlE

Geleitet wird der Umweltausschuss von Niedersachsens Umweltminister Lies, der inwzischen gut 200.000 Euro für eine erfolglose Jagd auf Wolf Roddy ausgegeben hat. Wir berichteten u. a.hierhttps://wolfsschutz-deutschland.de/2020/01/18/naturschutz-tierschutz-und-muellfrevel-in-niedersachsen-doch-umweltminister-lies-spd-will-wohl-weiter-nur-wolf-roddy-an-den-kragen/  https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/19/erfolg-in-schleswig-holstein-schiessbefehl-auf-wolf-dani-gw924m-wird-aufgehoben-jedenfalls-vorerst/

Ebenfalls Mitglied im Ausschuss ist Umweltminister Albrecht aus Schleswig-Holstein, der eine ähnlich sinnlose Jagd auf Wolf Dani veranstaltet hatte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/01/offener-brief-an-umweltminister-albrecht-gruene-in-schleswig-holstein-zur-erweiterten-abschussverfuegung-gegen-wolf-dani/

Desweiteren ist auch Umweltministerin Siegesmund mit in der Runde.  Die  Ministerin aus Thüringen möchte auch weiter Wölfe töten lassen. Neben gesunden Mischlingswelpen soll es nun auch noch der Wolfsmutter Ohrdi an den Kragen gehen. Zwei Umweltverbände klagen gegen diese Abschussverfügung der Mutterwölfin. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden erneut Anzeige gegen die Ministerin sowie alle ausführenden Personen erstatten, sollten Welpen, Mutter oder ein hinzugewanderter Rüde getötet werden.

Sachsen-Anhalts Umwelministerin Dalbert wird auch dabei sein. Ihr Umweltministerium weisst ganz  klar darauf hin, dass man sich in Sachsen-Anhalt  nach dem höherrangigen Recht der EU richten und nicht nach der Gesetzesänderung des BundesNatschG. 
Hier nachzulesen. Nach Ansicht von Sachsen-Anhalts Umweltstaatssekretär Klaus Rehda wird das aber wenig am Umgang mit auffälligen Wölfen ändern. Zitat: „Der Bundestag hat zwar solche Intentionen beschlossen, aber das EU-Recht sagt etwas anderes. Wir werden uns definitiv an EU-Recht halten. Wir müssen jeden einzelnen Abschuss genehmigen, und das werden wir uns sehr genau überlegen.“ https://www.mdr.de/…/loesung-wolfs-attacken-jerichower-land…

Weitere Informationen zur rechtlichen Situation. Link zur Pressemitteilung der DJGT – http://www.djgt.de/system/files/313/original/200129_DJGT_PM_Appell_Bundesrat.pdf

 

 

Ein schwarzer Tag für den Wolfsschutz – Bundestag stimmt Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) zu

Von links: Angelika Zipper, Brigitte Sommer und Jürgen Götz vor dem Bundestag.

Feuer frei auf Deutschlands Wölfe

Mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU genehmigte sich heute die GroKo die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf). Künftig darf also unter anderem in Wolfsrudel hineingeschossen werden bis keine weiteren Schäden mehr auftreten. Und dies ganz gleich, welcher Wolf Verursacher war. Zeitliche und räumliche Zuordnung reichen aus, wobei weder die Begriffe des „ernsten“ noch des „erheblichen“ Schadens genau definiert werden. Sogar aufgrund von Schäden bei Hobbyschäfern sollen nun Wölfe abgeschossen werden dürfen. Das klingt unfassbar und das ist es auch. Denn bereits in der Anhörung im Umweltausschuss eine Woche vorher haben diverse Juristen, darunter auch Christina Patt von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (hier die aktuelle Pressemitteilung der DJGT zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: http://www.djgt.de/system/files/307/original/201219_PM_Änderung_BNatSchG.pdf?fbclid=IwAR1Ox_YLVw7YtirvdLEHZyHdqtcVQZQpQ2T3WQC84pfQQFf42JXKzgQrfZQ   )versucht darzulegen, dass der Entwurf und nun auch die Verabschiedung dieses Gesetzes keinesfalls EU-Recht-Konform ist. Man scheint in dieser GroKo aber auf überhaupt keine Fachleute mehr zu hören. Weder im Bereich Klima- noch im Bereich Naturschutz.

Politik nur für die Landbevölkerung – Städter alle Balkonbiologen

Wie Ralph Lenkert von den Linken in der Debatte zur Abstimmung heute richtig bemerkte, wird diese Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes keinem Schäfer helfen. Er forderte stattdessen – wie wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. auch – Ausgleichszahlungen und Weideprämie sowie die Verbesserung des Herdenschutzes. Ebenso wären zahlreiche Klagen zu befürchten und man hätte Strafen von der EU zu erwarten, was am Ende die Kommunen (und den Steuerzahler) belasten würde. Die Reden von CDU/CSU, AfD sowie der FDP waren an Populimus nicht mehr zu überbieten. Sie schürten Angst und traten mit falschen Wolfsbestandszahlen- und Prognosen sowie allerlei weiteren alternativen Fakten auf, wie z. B. dass man auf Deichen nicht schützen könne. Schulze von der CDU/CSU nannte beispielsweise alle Städter „Balkonbiologen“. Ferner dürfe es hier keinen „zivilen Ungehorsam“ geben. Solche Aussagen halten wir für demokratiegefährdend.

Ziviler Ungehorsam

Bleibt zu hoffen, dass die EU dieses Gesetz genauso kippen wird wie die Maut. Bis dahin braucht es mutige Menschen, die sich in eben jenen zivilem Ungehorsam üben, der sogar im Grundgesetz verankert ist und der Motor einer jeden Demokratie ist. Und es liegt wohl jetzt in der Verantwortung der großen Umweltverbände gegen diese Gesetzesänderung zu klagen. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. protestieren auf das Schärfste gegen diese Gesetzesänderung.

Hier noch einmal die Debatte im Ausschuss vom 09.12.19 https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7404842&url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk%3D&mod=mediathek&fbclid=IwAR3kO0jWlXoZewGZEnDhgomALJGVOilAwVfjkZSshZcjohIZAl2WLTwzdSE#url=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&mod=mediathek

Hier die Abstimmung im Bundestag, 19.12.19 https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw51-de-bundesnaturschutzgesetz-673952

 

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert und droht mit Anzeige wegen des geplanten Abschusses der Ohrdrufer Wölfin in Thüringen

Beispielfoto Wölfin © Brigitte Sommer

Das Thüringer Umweltministerium kündigte am Mittwoch an, einen Abschussantrag zur Tötung der Thüringer Wölfin Ohrdri zu stellen, schreibt die Deutsche Presseagentur in einer Meldung. Dieser Schritt sei nötig, weil Wölfe unter strengem Schutz stehen und nur in Ausnahmefällen gejagt werden dürften. «Es ist weder ein schöner, noch ein einfacher Schritt, aber ein notwendiger», wird Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) von der Deutschen Presse-Agentur in der Meldung zitiert. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. protestieren auf das Schärfste und wir drohen mit einer erneuten Anzeige gegen die Ministerin und weitere Beteiligte.

Zuvor sei bekannt geworden, dass am Sonntag 24 Tiere einer größeren Schafsherde bei Ohrdruf im Landkreis Gotha gerissen worden wären. Das Revier der Wölfin und ihres Rudels liegt auf dem Übungsplatz der Bundeswehr in der Nähe der Kleinstadt. «Das inzwischen belegte mehrfache Überwinden des Herdenschutzes durch die Wölfin, auch optimaler Schutzzäune, ist nach Einschätzung unserer Experten problematisch», erklärte Siegesmund weiter in der dpa-Meldung.

Zwei Grüne-Umweltminister und ein Ziel: Wölfe abschießen

Die wirtschaftlichen Schäden seien erheblich. In den vergleichsweise hohen Risszahlen – 2019 wurden demnach in Thüringen bislang mehr als 180 Schafe, Ziegen und andere Nutztiere getötet – sieht Siegesmund eine weitere Grundlage für den Antrag. Über den sollen Experten des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz entscheiden. Die Ministerin setzt darauf, dass der Antrag noch vor Jahresende bewilligt wird. Sie verwies auf einen ähnlichen Fall in Schleswig-Holstein, wo ein Wolf nach mehreren Übergriffen zum Abschuss freigegeben worden war. Diesen Schießbefehl auf Wolf Dani hatte ihr Kollege Jan Phillipp Albrecht (ebenfalls Grüne) Anfang des Jahres erteilt. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sowie auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht e. V. protestierten mehrfach dagegen. Die DJGT schätzt die Abschussgenehmigung in Schleswig-Holstein als nicht EU-rechtskonform ein. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/19/erfolg-in-schleswig-holstein-schiessbefehl-auf-wolf-dani-gw924m-wird-aufgehoben-jedenfalls-vorerst/

Für Thüringen liegen uns leider keine Fallzahlen, d. h. Anzahl der Tiere, die durch andere Ursachen als durch Schlachtung oder Risse umkommen, vor. Allerdings beträgt der Bestand an Schafen laut Statistik dort knapp 120.000 Schafe. Davon werden zirka 7.000 Tiere jährlich geschlachtet. In diesem Vergleich wirken 180 Schafe, Ziegen und weitere Nutztiere geradezu lächerlich gering.

Für Hessen gibt es Fallzahlen, die Umweltministerin Hinz (Grüne) bekannt gegeben hatte: Zitat. „Beim Thema Wolfrisse ist zu beachten, dass bei der ganz normalen Haltung ohne besondere Vorfälle in Hessen jährlich rund 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 20.000 Kälber während der Geburt, durch Krankheiten oder andere Ursachen vorzeitig zu Tode kommen. Im Vergleich wurden in diesem Jahr in Hessen 12 Wolfsrisse bei Nutztieren nachgewiesen.“

Umgerechnet auf Thüringen sind dies zwar weniger Tiere, aber es kommen bestimmt noch immer weitaus mehr Ziegen und Schafe durch andere Ursachen als durch Wölfe um.

In  „in Thüringen.de“ wird Siegesmund dahingehend zitiert, dass sie den Einsatz von Herdenschutzhunden ablehnen würde, da die Tiere erst auf Schäfer und Schafe geprägt werden müssten. Das ginge ad hoc nicht. Wie bitte? Das Territorium von Wölfin Ohrdri ist seit dem Monotoringjahr 2014/2015 hinlänglich bekannt und innerhalb von fünf Jahren ist man dort nicht in der Lage, für passenden Herdenschutz mit Herdenschutzhunden zu sorgen? In einem Fall aus NRW sorgten sogar ausgeliehene Herdenschutzhunde dafür, Wölfin Gloria den Appetit auf Schafe des Schäfereibetriebes Dünow zu vertreiben.

 

Siegesmund macht, was die Agrar-Lobby diktiert

Nach unserer Ansicht fehlt hier ganz klar der Wille der Ministerin, die sich ganz augenscheinlich lieber für die Interessen der Agrar-Lobby einsetzt, als für den Tier- und Naturschutz. Wir protestieren genauso auf das Schärfste gegen den geplanten Antrag zum Abschuss der Wölfin, wie gegen den Abschuss ihrer Mischlingswelpen (wir berichteten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/ ) und fordern stattdessen, auch dort endlich mit einem ernsthaften Herdenschutzprogramm zu beginnen. Unserer Ansicht nach soll hier höchstwahrscheinlich durch eine solche Abschussgenehmigung die Bildung eines neuen Wolfsrudels verhindert werden. Dies verstößt ganz klar gegen EU-Recht, das ausdrücklich vorsieht, dass die Wölfe in Deutschland sich vermehren sollen. Hintergrund: Seit Sommer/Frühherbst ist bekannt, dass sich ein Wolfsrüde in der Gegend aufhält. Dieser soll sogar die Welpen aus dem Vorjahr akzeptiert haben.

Sollte die Mutterwölfin, die Welpen oder gar der Rüde aufgrund des erneuten Schießbefehls von Umweltministerin Siegesmund getötet werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. erneut Anzeige gegen alle an der Tötung beteiligten Personen, auch weiterer Entscheider im Umweltministerium, stellen. Wir bitten die Ministerin Siegesmund daher, ihre Entscheidung noch einmal zu bedenken. Sollte sie die Entscheidung im Hinblick auf die baldige Änderung des Bundesnaturschützgesetzes (LEX-Wolf) getroffen haben, so muss sie damit rechnen, dass gegen die Änderung geklagt werden wird, bzw. massiv Anzeigen erstattet werden. Drei Anwälte, darunter Christina Patt von der DJGT, hatten am 09.12.19 während einer öffentlichen Anhörung im Bundestag den Abgeordneten signalisiert, dass die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in der von Bundesumweltministerin Schulze (SPD) entworfenen Form keinesfalls EU-rechtskonform ist. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass komplette Wolfsfamilien solange getötet werden dürften, bis keine Schäden mehr vorhanden wären. Der geplante Abschuss von Ohrdri geht wohl eindeutig in diese Richtung. Gleichzeitig gibt auch Ministerin Siegesmund hohe sechsstellige Summen für die Wolfsjagd aus, anstatt Weidetierhalter unbürokratisch zu entschädigen. Dies steht unserer Ansicht nach in keinem Verhältnis.

Quelle: Greenpeace hatte gestern die komplette Pressemitteilung der dpa übernommen: https://www.greenpeace-magazin.de/ticker/thueringen-plant-antrag-auf-abschuss-von-woelfin

Weitere Quellen:

https://www.insuedthueringen.de/region/thueringen/thuefwthuedeu/Ohrdrufer-Woelfin-soll-zum-Abschuss-freigegeben-werden;art83467,7040501?fbclid=IwAR3GKevDKyY-GBgH4JZfZRgIcncNfhIkcYSZ3-CxXgidq2zFHAFqZWZRXfc

https://statistik.thueringen.de/webshop/pdf/2018/03308_2018_00.pdf

http://www.dbb-wolf.de

 

 

Stellungnahme an den Umweltausschuss zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des §45 Abs.7 BNschG („Lex Wolf“)

Öffentliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des §45 Abs.7 BNschG („Lex Wolf“) – per E-Mail an umweltausschuss@bundestag.de

Sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Umwelt etc.,
sehr geehrte Mitglieder der mitberatenden Ausschüsse,
sehr geehrte Sachverständige,

der Verein Wolfsschutz Deutschland e.V. lehnt diesen Gesetzentwurf kategorisch und auf das Schärfste ab, da er auf eine Legitimation zur Wiederausrottung des Wolfes in Deutschland hinausläuft.

Der ‚höchste Schutzstatus‘ des Wolfes – der in der Praxis in einigen Bundesländern bereits unterlaufen wird – wäre dann nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem er steht.

Wir verneinen ganz grundsätzlich die Notwendigkeit einer Änderung des BNSchG, da die Argumente, die dafür angeführt werden, einer Überprüfung nicht standhalten.

Im Wesentlichen sind diese:

Argument Rissvorfälle bei Weidetieren und wirtschaftliche Schäden; Zukunft der Weidetierhaltung
Die „Lex Wolf“ sieht vor, dass Risse nicht mehr individualisiert werden müssen, sondern Wölfe ‚entnommen‘ werden dürfen, bis keine Risse mehr stattfinden. In der Praxis hieße das, dass künftig ganze Wolfsrudel und auch durchziehende Jungwölfe getötet werden dürften, bis zur völligen Auslöschung einer Population.
Begründet wird dies mit den wirtschaftlichen Schäden, die WeidetierhalterInnen durch Wolfsrisse entstehen. Dem widersprechen wir energisch! Erstens werden die SchäferInnen für Verluste durch Wolfsrisse zu 100% entschädigt – anders als für die nicht seltenen Risse durch wildernde Hunde -, und zweitens erlaubt die EU seit Anfang 2019, alle Herdenschutzmaßnahmen zu 100% durch das jeweilige Bundesland zu fördern. Trotz dieser großzügigen Regelungen ist es für viele WeidetierhalterInnen anscheinend leichter, nach dem Abschuss von Wölfen zu rufen, als ihre Tiere wirksam zu schützen. Unsere Zaunkontrollen an den Orten und in den Gebieten von Wolfsvorkommen und -rissen zeigen wieder und wieder, mit welcher Fahrlässigkeit Weidetiere Gefahren ausgesetzt werden. In zahlreichen Fällen läuft diese Fahrlässigkeit regelrecht auf eine Anfütterung von Wölfen und anderen großen Beutegreifern hinaus.

Gänzlich überzogen ist das Argument, dass die Weidetierhaltung wegen des Wolfes vor dem Aus stünde. Besonders die Verbände der WeidetierhalterInnen führen dieses immer wieder an, obwohl alle Daten und Fakten beweisen, dass die wirtschaftlichen Probleme struktureller Natur sind. Weil man aber auf strukturelle Probleme nicht so gut mit dem Finger zeigen kann, zeigt man auf den Wolf. Mit anderen Worten: Wider besseres Wissen wird der Wolf zu einem Bösewicht hochstilisiert, der einen ganzen Berufsstand zu ruinieren droht.

Was Bauern und Bäuerinnen sowie Weidetierhalter *innen übrigens niemals erwähnen, ist die hohe Zahl der ‚Falltiere‘, das sind die Tiere, die im üblichen Betrieb zu Tode kommen, also als Kadaver in den Tierkörperverwertungsanstalten entsorgt werden. Diese Zahlen gehen allein für Schafe und Ziegen in die Hunderttausende. (Aus einigen Bundesländern gibt es amtliche Zahlen, aus anderen nur Schätzungen. Beispiel Niedersachsen: Zahl der ‚Falltiere‘ jährlich um die 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 115.000 Rinder (ohne Totgeburten); Zahl der Wolfsrisse im Monitoringjahr 2018/19: 404. Vierhundertundvier!). Diese Verluste, für die es keine Entschädigungen gibt, werden von den WeidetierhalterInnen achselzuckend hingenommen. Zudem sind Preise für Nutztiere rapide in den Keller gesunken, deshalb lauern wohl einige Tierhalter auf Rissentschädigungen und provozieren Risse.

Es sollte endlich eine bundesweit einheitliche Lösung mit der kompletten Bezahlung von wolfsabweisenden Zäunen für alle Berufs- und Hobbyweidetierhalter in ganz Deutschland (was auch wandernde Jungwölfe einschließen würde) geben, wie es  auch von der EU seit Anfang des Jahres erlaubt wurde. Desweiteren fordern auch wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. eine höhere Weidetierprämie für Weidetierhalter *innen. Dafür sollte es dann aber auch keine Entschädigung bei Rissen mehr geben, damit Weidetierhalter *innen endlich die Verantwortung für das Wohlergehen ihrer anvertrauten Tiere übernehmen. Ganz zu schweigen von Abschussgenehmigungen aufgrund von Rissen. Dies zieht lediglich alle möglichen Tricksereien bestimmter Weidetierhalter *innen nach sich, die das Wohl ihrer Tiere aufs Spiel setzen, um einen Abschuss zu erlangen. Wir haben bei zahlreichen Kontrollen nachgewiesen, dass hier teilweise keine Spannung auf den Zäunen war und sich große Lücken in den Zäunen befanden. Wir halten deswegen auch die Änderung des Naturschutzgesetzes (Lex-Wolf) für völlig verfehlt.

Argument Rechtssicherheit:
Der Gesetzentwurf definiert nicht, was ein „erheblicher Schaden“ sein soll. Der Rechtsfrieden wird also gerade nicht hergestellt. Noch schwerwiegender ist die Tatsache, dass der Gesetzentwurf nicht mit EU-Recht konform ist und Deutschland erneut ein Vertragsverletzungsverfahren droht. Im jüngsten Urteil des EuGH vom Oktober 2019 wurde noch einmal bekräftigt, dass der Schutz gefährdeter Arten – und zu denen gehört der Wolf auch in Deutschland – Priorität hat gegenüber anderen Aspekten. (Siehe dazu auch die rechtliche Würdigung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrechte.)

Dass es zukünftig erlaubt sein soll, Wolfsmischlinge zu töten, sehen wir als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Argument Sicherheit von Menschen:
Einer der Eckpfeiler unseres Rechtssystems ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel. So kann z.B. kein Gesetz den LKW-Verkehr pauschal verbieten, obwohl jedes Jahr Hunderte von Menschen zu Tode und Tausende zu Schaden kommen durch Unfälle mit LKW. Im Fall des Wolfes ist es sogar so, dass die Gefahr von Wölfen für Menschen eine rein theoretische ist. In 20 Jahren hat es nicht einen einzigen Angriff auf Menschen gegeben. Weniger Risiko für Leib und Leben geht nicht!

In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der „Lex Wolf“ deren erneuter Ausrottung den Boden zu bereiten.

Ursula Ripke, Assistentin des Vorstandes, Brigitte Sommer 1. Vorsitzende

Offener Brief an Umweltminister Albrecht (Grüne) in Schleswig-Holstein zur erweiterten Abschussverfügung gegen Wolf Dani

Sehr geehrter Herr Minister Albrecht,

Ihrer Pressemitteilung vom 28.10.2019 entnehmen wir, dass „die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m (… )  im schleswig-holsteinischen Amtsblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten“ ist.

Dass hier knapp 200 Hobbyjäger auf zwei Wölfe losgelassen werden, verurteilen wir auf das Schärfste.  Warum zwei Wölfe, werden sich manche Leser nun fragen. Ganz einfach: Weil die Allgemeinverfügung nun auch noch auf Gebiete des Landkreises Segeberg ausgeweitet worden ist. In diesem Landkreis befindet sich eine Wölfin. Nur 12 Kilometer liegen beide Nachweise auseinander. Hier ist die Gefahr sehr hoch, auch die Wölfin zu treffen. Seltsamerweise sind Sie und ihr Amtskollege Lies aus Niedersachsen ja vor kurzem vor der EU vorstellig geworden, um sich in Punkto „Fehlschüsse“ abzusichern. Allerdings ist Richterin a. D. Almuth Hirt von der DJGT (Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierrecht e. V.) der Ansicht, dass etwaige „Fehlschüsse“ von Jägern deutsches Recht und nicht EU-Recht betreffen, sie sich also keineswegs darauf verlassen können, nicht abgeurteilt zu werden. In einer Pressemitteilung der DJGT zum EuGH-Urteil heisst es sogar, dass weder die Änderung des Naturschutzgesetzes, noch Ihr Schießbefehl EU-rechtskonform sind.

http://www.djgt.de/system/files/291/original/311019_Stellungnahme_EuGH_Urteil_Wolf.pdf?fbclid=IwAR14JEvKcvgI9pnlrb-0YKwbU2dskjXjPiQYQ5C2LkE5qvmgXT2GDSaXRmU

Ein solches Verhalten wirft auf jeden Fall die Frage auf, ob Sie sich hiermit zum Erfüllungsgehilfen der Jäger- und Agrarlobby machen, denn deren erklärtes Ziel ist es ja, komplett Schleswig-Holstein „wolfsfrei“ zu halten. Bei nur vier Wolfsnachweisen und nur zwei bestätigten Wolfsterritorien wäre dies im Fall des Tötens von Wolf Dani und eines „Fehlschusses“ auf die benachbarte Wölfin ja sogar gelungen. Zudem würde die Bildung eines Wolfsrudels im nächsten Frühjahr verhindert werden. Zudem könnte auch noch ein drittes Tier unterwegs sein, da einige Risse keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden können. Außerdem ist im Herbst auch noch der Start der alljährlichen Jungwolfwandersaison. Jedes durchwandernde Jungtier gerät nun in Lebensgefahr.

Bereits die immer wieder erfolgte Verlängerung der Abschussverfügung war rechtswidrig, wie hier auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. bestätigt. (Rechtsgutachten ging Ihrem Ministerium zu); die jetzt erweiterte Abschussverfügung spricht den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und EU-Recht, wonach der Wolf den höchsten Schutzstatus genießt, regelrecht Hohn. Die Gesetzeslage sieht erst einen vernünftigen Herdenschutz und dann eine vorherige Vergrämung des Wolfs vor. Diese müsste also unverzüglich in Angriff genommen werden.

Eine Vergrämung wird einfach abgelehnt

Genau das schreiben Sie ja auch in Ihrem Erlass. Doch dann erklären Sie, dass eine Vergrämung  „nicht als Alternative zu verstehen sei.“  Sie schreiben: „Hierfür müsste das entsprechende Individuum bei jedem Nutztierübergriff bereits während des Übergriffs durch die Vergrämung (z.B. durch Gummigeschosse) negativ auf Nutztierübergriffe konditioniert werden. Dies ist in der Praxis nicht möglich. Zudem ist durch praktische Schießversuche in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden, dass sich die derzeit in Deutschland zugelassenen Gummigeschosse nicht für diesen Zweck eignen.“

Mit diesen völlig absurden Begründungen versuchen Sie, eine Vergrämung einfach abzuwürgen. Logischerweise ist eine Vergrämung nur möglich, wenn der Wolf sichtbar ist. Aber selbst diese gesetzlich niedergelegte Verordnung scheint Ihnen völlig egal zu sein. Ebenfalls sehr merkwürdig, dass Sie ausgerechnet jetzt erklären, die Gummigeschosse seien dazu nicht geeignet. Wäre das der Fall, hätte man sicherlich davon schon gehört, und selbst wenn dies so wäre – was wir aus gutem Grund nicht glauben – müsste man andere Möglichkeiten zur Vergrämung in Betracht ziehen, anstatt mit scharfen Geschossen loszuballern.

Und was veranlassen Sie?  Das Erschießen. Treu nach dem Motto, ist der Wolf erst mal tot, nutzt das  Gejammere der Tierschützer auch nichts mehr. Zumal Sie ja versichert hatten, dass die Abschussverfügung sofort aufgehoben werden würde, sobald ein zweiter Wolf in diesem Gebiet nachgewiesen werden würde. Da einige Risse zwar Wolf ergeben hatten, aber Dani nicht zugeordnet werden konnten, ist dies mit hoher Wahrscheinlichkeit ein zweiter Wolf dort unterwegs.

Dass Ihr unrechtmäßiges Handeln sehr  wohl  auch rechtliche Folgen haben wird, scheint Sie nicht zu interessieren.

Und jetzt kurz zu den Fakten, die Sie anscheinend bewusst einfach ignorieren.

Die amtliche Rissstatistik weist seit einem halben Jahr lediglich zwei Nutztierrisse aus, die Wolf Dani GW924m zugeordnet wurden, wovon nur eine Umzäunung als „wolfssicher“ eingestuft wurde. Wobei wir in diversen Zaunkontrollen nachgewiesen haben, dass auch mit so genannten wolfsabweisenden Zäunen getrickst wird. Bei dem Zaun, den Dani „überwunden“ haben soll, hatten wir Lücken festgestellt. Dem stehen 12 Nutztierrisse gegenüber, bei denen jegliche Zäunung fehlte. Noch ausstehend sind die Untersuchungsergebnisse zu Rissen mit insgesamt 12 Nutztieren, aber selbst wenn diese alle von GW924m stammen sollten, so bleibt festzuhalten, dass in keinem der Fälle auch nur irgendeine Art von Zaun existierte. (Im gleichen Zeitraum wurden von Hunden übrigens 7 Nutztiere gerissen.) Und überhaupt verblassen diese sowieso schon sehr geringen Zahlen gegenüber den ca. 20.000 (so eine Schätzung des BUND Schleswig-Holstein) Weidetieren, die Jahr für Jahr durch andere Faktoren zu Tode kommen, also nicht im Schlachthof landen („Falltiere“). Es ist uns völlig unverständlich, wie Sie angesichts dieser Datenlage überhaupt eine Abschussverfügung aufrechthalten können, ganz zu schweigen von der nun angeordneten Ausweitung eben dieser.  Wann verstehen Sie endlich, dass die Tötung von Wölfen ein blutiger Irrweg ist? Warum nehmen Sie die WeidetierhalterInnen nicht in die Pflicht, ihre Tiere adäquat zu schützen?

Die EU erlaubt es, wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen zu 100% zu fördern, und Herdenschutz ist auch in schwierigem Gelände technisch möglich. Uns drängt sich der Eindruck auf, dass Risse von Weidetieren sogar provoziert werden, um lautstark den Abschuss von ‚Problemwölfen‘ fordern zu können. Warum geben ausgerechnet Sie als ‚grüner‘ Minister der Forderung nach Abschuss des ‚Problemwolfes‘ GW924m nach?  Sie werden auf diese Weise keine Befriedung der WeidetierhalterInnen erreichen; im Gegenteil werden die Forderungen in diese Richtung immer dreister werden.

Mit den besten Grüßen

Brigitte Sommer – Volker Vogel- Frank Dreyer – Jürgen Götz – Alexander Januskiewicz

Vorstand Wolfsschutz Deutschland e.V.

Faktencheck Niedersachsen – Zaunfrevel open end – How dare You, Olaf Lies und Frank Schmädeke?

In Niedersachsen geht der Abschusswahnsinn um das Rodewaldrudel in eine neue Runde. Wir zeigen in unserem neuen Faktencheck mit Fotoreportage, wie es vor Ort wirklich aussieht. Eine Geschichte von Märchenerzählern mit Pinocchiosydrom sowie Poltikern, die anscheinend faktenresistent sind und Weidtierhaltern, die sich nicht um ihre Tiere sorgen.

Jagd auf Roddy verstößt gegen EU-Recht

Umweltminister Lies hatte Ende September die Abschussverfügung auf Wolf Roddy erneut um einen Monat verlängert. Gleichzeitig waren Lies und sein Kollege Albrecht aus Schleswig-Holstein  bei der EU vorstellig geworden, um sich in Punkto Fehlschüsse absegnen zu lassen. In ganz Niedersachsen beträgt die Zahl der Wolfsrisse im Monitoringjahr 2018/19 ganze 403 Tiere! und die Zahl der „Falltiere“ – das sind die, die nicht im Schlachthof enden, sondern sonstwie „im üblichen Betrieb zu Tode kommen“ –  beträgt  17.000 „Stück“ Schafe und Ziegen und über 130.000 Rinder (die Totgeburten sind da noch nicht einmal eingerechnet). Quelle: kleine Anfrage der Grünen.

Hier die Rissliste in Niedersachsen zum Nachschauen. Im Landkreis Nienburg werden von den Wölfen Jungrinder gerissen, weil diese in den markierten Gebieten so gut wie ohne Schutz dastehen. Wie soll ein Wolf denn auch wissen, dass Rotwild erlaubt ist, aber ein Jungrind, das von Größe und Statur fast genauso wirkt wie ein Rothirsch, nicht erlaubt ist? https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?topic=Natur&lang=de&bgLayer=TopographieGrau&layers=alle_Nutztierschaeden_2019&X=5825000.00&Y=493000.00&zoom=5

Im Vergleich zum Schaden von unter 3.000 Euro, den Roddy nachweislich verursacht hatte, stehen die Kosten für die Jagd auf den Wolf in absolut keinem Verhältnis mehr. Inzwischen müssten 200.000 Euro sogar überschritten worden sein.

Die erneute Verlängerung der Abschussgenehmigung verstösst laut Urteil vom 10. Oktober gegen Finnland gegen europäisches Recht. Die von Umweltminister Lies behauptete Selbstverteidigung  von Rindern kann so nicht weiter aufrecht erhalten bleiben. Zitat: „Diese Begründungspflicht ist nicht erfüllt, wenn die Entscheidung über eine Ausnahme weder Angaben zum Fehlen einer anderen zufriedenstellenden Lösung enthält, noch auf die in diesem Zusammenhang relevanten technischen, rechtlichen und wissenschaftlichen Berichte verweist.“  Wir berichteten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/11/wolfsabschuss-nicht-leichter-eugh-urteil-gegen-finnland-mit-auswirkungen-auf-die-lex-wolf-und-abschussverfuegungen-in-deutschland/

Wir fordern: Überhaupt keine Abschussgenehmigungen aufgrund von Rissen!

Wenn den Weidetierhaltern, die sich absolut dem Schutz ihrer Herden verweigern, in Aussicht gestellt wird, einen Abschuss zu erlangen,  wird  man hier auch nichts unversucht lassen, einen solchen Abschussbefehl zu erreichen. Und sei es selbst damit lebende Tiere zur Wolfsanfütterung auf die Wiesen zu stellen, oder den Strom am Zaun abzustellen.

Von Mittwoch, den 16. Oktober, bis Freitag den 18. Oktober 2019, waren wir erneut im Gebiet des vom Abschuss gefährdeten Rodewalder Rüden „Roddy“ in Niedersachsen unterwegs. Dabei waren wir am Mittwoch Abend auch in der Gegend, in der angeblich laut Wolfsberater Wichmann der spektakulärste  Wolfsriss des Jahres stattgefunden haben soll. Das Foto des toten Rindes hatte gleich der CDU-Poltiker Schmädeke erstellt. Die Lokalzeitung Harke veröffentlichte am 18. Oktober einen Bericht vom Vorfall, der mit sehr seltsamen Fakten daherkommt. Angeblich soll das Rodewaldrudel ein 600 Kilo schweres, ausgewachsenes Rind in nur einer Nacht komplett aufgefressen haben. Im Fließtext heisst es weiter, dass es ein Rind im Alter von zwei Jahren gewesen wäre. Solche Jungrinder wiegen keine 600 Kilo. Weiter heisst es, dass der Rest der Herde nun nicht mehr da sei, da nach Ungarn abtransportiert.

Vereinsmitglied Klaus G. und die Vereinsvorsitzende Brigtte Sommer waren vom 16. bis 18. Oktober erneut vor Ort.

Wir haben diese unglaubwürdig erscheinende Geschichte gegenrecherchiert

Ebenso haben wir weitere Zäune in dem Gebiet des vom Abschuss bedrohten Wolfsrüden Roddy kontrolliert. Die Ergebnisse sind hier in unserer Foto-Reportage aufgeführt.

 

Zaunfrevel nördlich von Steimbke. Die Litze hat 85 Zentimeter Luft nach unten, ist ohne Spannung und diese Jungrinder ohne Hörner könnten sich auf keinen Fall selber gegen einen Wolf verteidigen. Die Jagd auf Roddy müsste nun bald 200.000 Euro an Kosten  erreichen, oder sogar schon überschritten haben. Geld für Zäune ist wohl keines mehr vorhanden, weil das Geld für die Weidetierhalter für die Jagd auf Roddy eingesetzt worden ist. Der NDR meldete, dass die  die Auszahlung der Förderbeträge Anfang des kommenden Jahres an das Landwirtschaftsministerium übergeben werde, doch ob jetzt endlich schneller und überhaupt Geld fließen wird, ist fraglich.

 

Von Mittwoch, den 16. Oktober, bis Freitag den 18. Oktober 2019, waren wir erneut im Gebiet des vom Abschuss gefährteten Rodewalder Rüden „Roddy“ in Niedersachsen unterwegs.

Vereinsmitglied Klaus G. und Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer unterwegs im Landkreis Nienburg in Niedersachsen.

 

Medien und Politiker machen sich zu Erfüllungsgehilfen der Agrar- und Jägerlobby

 

How dare You, Frank Schmädeke?

Bei Sonnenborstel soll sich angeblich der spektakulärste Rissvorfall des Jahres ereignet haben Hier dazu ein Posting des CDU-Politikers Frank Schmädeke auf Facebook, mit der Tatsachenbehauptung, dass es erwiesen sei, dass das Rodewaldrudel für den Riss verantwortlich wäre. Dabei ist dies keinesfalls zum jetzigen Zeitpunkt gelärt. Pikant: Der Diplom-Agraringenieur ist stellvertretender Bezirksstellenleiter der Landwirtschaftskammer in Nienburg und Landwirt.

Screenshot von der FB-Seite des CDU-Poltikers Schmädeke
Ausriss eines Artikel in DIE HARKE von der Online-Ausgabe am Sonntag. Am Freitag war allerdings bereits ein Bericht in der gedruckten Ausgabe erschienen. Auf dem Bild, das Frank Schmädeke gemacht haben will, ist eine Wunde am Hals des Tieres zu erkennen, die auf den ersten Blick nicht wie ein Kehlbiss, sondern eher wie ein Schnitt wirkt.

 

Die WAZ dagegen brachte einen ausgewogenen Artikel im Konjunktiv, der zum Teil von der dpa übernommen worden war und in dem auch Lesern klar werden kann, weshalb nun das ganze Rudel ins Interesse dieses wolfskritischen Poltikers geraten ist. Man möchte wohl ganz augenscheinlich den Menschen weißmachen, dass Vater Roddy sein „unnatürliches“ Verhalten an seine Kinder weitergegeben hätte und nun versucht man zu erreichen, einen Abschuss für das komplette Rudel zu erlangen. https://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Problemwolf-koennte-erwachsenes-Rind-gerissen-haben

Dabei belegen wir seit Anfang des Jahres mit unseren Faktenchecks und Zaunkontrollen, dass sich die Wölfe des Rodewaldrudels überhaupt nicht unnatürlich verhalten. Zumal der von Roddy verursachte Schaden unter 3.000 Euro liegt.

 

Wir waren am Mittwoch Abend, den 16.10.19, ebenfalls vor Ort und haben Weiden kontrolliert. Neben einem Damwildgehege ohne Strom und Untergrabschutz, fiel uns eine Rinderweide ins Auge, auf der Jungrinder untergebracht waren, die dem toten Tier auf dem Foto in DIE HARKE ähneln.

Schwarzbunte Jungrinder im Alter von ein bis zwei Jahren auf einer Weide zwischen Steimbke und Sonnenborstel am Waldrand. Die Tiere sind zum großen Teil nur mit einer Stacheldrahtlitze als Zaun gesichert gewesen.

 

Am Eingang zur Weide ist eine Litze angebracht gewesen, die hätte Strom führen können. Es war allerdings keiner vorhanden. Die Litze hat Luft von 63 Zentimeter nach unten. Hier marschiert Hund oder Wolf einfach darunter hindurch.

 

Hier noch einmal die Lücke zum Boden dargestellt.

 

Damhirsche und Gänse im Gehege ohne Spannung und ohne Untergrabschutz in Sonnenborstel oberhalb der Gaststätte „Jägerkrug“

Damhirsche und Gänse waren hier untergebracht.
Der Wildzaun ist zwar zwei Meter hoch, ABER…
…es ist weder eine Stromlitze angebracht, noch steht der Wilddraht unter Spannung.
Am Boden ist der Wildzaun nicht verankert. D. h. es ist kein Untergrabschutz vorhanden. Hund oder Wolf können sich hier in wenigen Minuten durchgraben.

Weidekontrolle zwischem Steimbke und Lichtenhorst

Wolfsgegner  behaupten, dass wir keine wissenschaftlichen Belege für unsere Kontrollen hätten und wir Kontrollen faken würden. Welche wissenschaftlichen Beläge braucht man bitte für ein derart eindeutiges Bild vor Ort? Wie bitte soll man eine solche Weidekontrolle „faken“ können?

 

Auf dieser Weide sind Mutterkühe mit ihren Kälbern untergebracht. Das Umweltministerium behauptete, dass hier der „Schutz der Herde“ vor Wolfsangrifffen automatisch gegeben wäre. Wie bitte sollen Kühe ohne Hörner, denen jegliche Aggressivität zudem auch noch weggezüchtet worden ist, ihre Kälber verteidigen? Zumal Wölfe sehr schnell merken, wenn ein Tier nicht fit ist.
Stacheldraht, ohne Spannung.
Drei Litzen Stacheldraht, ohne Spannung. Die unterste Litze beginnt in 68 Zentimetern Höhe. Hier kommen Hund und Wolf einfach unten hindurch.

Waldweide im Waldgebiet zwischen Steimbke, Lichtenhorst und Rodewald

 

Stacheldrahtlitzen. Luft zum Boden 64 Zentimter.
Stacheldraht ohne Spannung.
Auf dieser Waldwiese sind Bullen mit dabei. Gefährlich ist diese Art der Unterbringung auf jeden Fall, nicht für Wölfe, aber für Spaziergänger, denn die Tiere können leicht ausbrechen und auf Menschen losgehen.
Ein Hochsitz direkt auf der Weide. Findet hier Weideschlachtung statt, oder stehen die Tiere hier, um die Wölfe zum Abschuss anzulocken?
Ein zweiter Hochsitz direkt neben der Weide. Gut zu sehen ist hier der miserable Zustand des Stacheldrahtzauns.
Hier liegt ein Teil des Stacheldrahtes sogar am Boden. Eine Gefahr für Mensch und Tier.

Immer wieder behaupten Politiker, dass man den Landkreis doch nicht komplett zum Boden einzäunen könne, da  Niederwild sich zwischen den Zäunen frei bewegen müsse. Seltsamerweise scheint dies bei Heidelbeersträuchern, die hier massenhaft im großen Stil eingezäunt sind, nicht mehr zu gelten.

Viele Quadratkilometer im Gebiet sind eingezäunte Obst- und Gemüsefelder.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg – Zwei positive Zaunbeispiele

Dieser Schafhalter hat seinen Festzaun wolfsabweisend gemacht. Er hält schon mehrere Jahre diese seltenen Soyschafe, aber er hatte noch keinen Rissvorfall zu beklagen. Außen ist die Anlage mit Büschen abgesichert. Der Zaun verfügt neben Flatterbändern auch über einen Untergrabschutz mit zwei Litzen, die eine Spannung von 10.000 Volt haben. Der Zaun ist 1,40 Meter hoch.

10.000 auf der oberen Litze.
Diese Schafe sind sicher.
Obere Stromlitze mit Spannung und Flatterband,  außen Büsche, die fest verwurzelt sind, unten Holz sowie eine weitere Stromlitze.
Auch unten messen wir 10.000 Volt.
Die Höhe des Zaus beträgt 1,40 Meter.
Wir wurden eingeladen, diesen Zaun zu kontrollieren.

Wolfsabweisend eingezäunte Rinderherde bei Steimbke

Diese Rinderherde ist wolfsabweisend eingezäunt.
Andere Wildtiere, wie diese Reiher hier, kommen mit den wolfsabweisenden Litzen ohne Probleme zurecht.

Machen hunderte von Hobbyjägern den Wildtieren im Landkreis Nienburg das Leben zur Hölle?

Über 400 Hobbyjäger sollen im Gebiet der Wolfsfamilie des Rodewaldrudels ihre Jagdpachten ausüben. Angeblich haben sie keine Erlaubnis, auf Roddy zu schießen. Wir sind uns aber sehr sicher, dass sie dem geheimnisvollen „Dienstleister“, der inzwischen 200.000 Euro einkassiert haben dürfte, zuarbeiten. Was uns auffiel: es sind zur Zeit sehr, sehr wenige Rehe, Hirsche und Wildschweine zu sehen. Füchse haben sich gar keine gezeigt. Lediglich Greifvögel und Reiher konnten wir beobachten. Haben die Jäger das Revier derart leer geschossen, dass die Wölfe inzwischen sogar gezwungen sind, sich an den Jungrindern zu bedienen?

 

Vereinsmitglied Klaus G. und Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer auf Kontrolltour.
Im Revier des Rodewaldrudels befindet sich alle paar Meter mindestens ein Hochsitz. Eine solche Dichte haben wir sonst noch nirgendwo vorgefunden.
Eingestürzte Hochsitze werden als Müll im Wald liegen gelassen.
Kirrplatz zum Anlocken von Wildschweinen. Die blaue Tonne  hinten  dient als Futterautomat. Vorne rechts an der Birke wurde ein ehemaliger Eimer für Hundesnacks zum Aufbewahren von Buchenholzteer entfremdet. Jäger nutzen diesen zum Anlocken der Wildschweine indem sie ihn an die Bäume schmieren. Auf dem Bild sind Bäume zu sehen, die mit diesem Mittel bestrichen sind! Dies ist nur in Wasserschutzgebieten nicht erlaubt.
Der Eimer mit Buchenholzteer.
Auch hier auf diesem Platz sind Hochsitz, Leckstein und Buchenholzteer ausgebracht.
Leckstein und Buchenholzteer.
Durch Winterfütterung wird der Hirschbestand noch erhöht.
Neben Funkkameras der Häscher sollen auch noch Schlingfallen und Kastenfallen auf dem Gelände aufgestellt worden sein.
Nördlich der Bundesstraße zischen Nienburg und Steimbke ist der Hochsitzbestand am höchsten.
Dieser Hochsitz befindet sich inmitten einer Wegkreuzung.

 

Rückblick über Veranstaltungen – Über 600 Interessierte – Besucherrekord in der Wolfauffangsstation Sonsbeck

Unsere Standbesetzung: Wolfsteamleiterin NRW, Ulrike de Heuvel (links) und Syrke H.

Ein aufregendes Jahr neigt sich nun für unseren Verein Wolfsschutz Deutschland e. V. langsam dem Ende zu. Während unsere operative Arbeit mit dem Entlarven von Fake-News, dem Protest gegen die LEX-Wolf sowie Zaunkontrollen vor Ort in gleicher Stärke weitergeht, treten wir in Punkto Veranstaltung in diesem Jahr nur noch bei der nächsten FfF-Demo auf.  Unser Schwerpunkt ist die aktive Arbeit in den Wolfsgebieten, wir legen aber auch großen Wert darauf, darüber hinaus, Aufklärung zu bieten. Auch in diesem Jahr informierten wir wieder in einer Schule, auf Ständen in Baden-Würtemberg sowie Hessen und Rheinland-Pfalz. Desweiteten standen auch Mitglieder von uns – wie beispielsweise Dr. Holger Liste  bei Veranstaltungen anderer Organisationen Rede und Antwort, oder sie gaben Interviews für Zeitungen und Radio, wie Brigitte Sommer.

Veranstaltungshöhepunkt des Jahres

Über 600 Besucher – damit auch der Veranstaltungshöhepunkt des Jahres – wollten am 28. September – ganz nach dem Motto Information statt Medien- und Lobbyhetze – Neues über Wölfe lernen. Wolfskenner Jos de Bruin betreibt im nordrhein-westfälischen Sonsbeck die Auffangstation „wolves unlimited“ für in Not geratene Wölfe und Wolfshunde. Zusammen mit der gleichnamigen Stiftung und der Tierschutzpartei haben wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. einen offenen Wolfstag angeboten, an dem Besucher auch Kontakt zu Wölfen und Wolfshunden aufnehmen konnten. Trotz des schlechten Wetters mit Regen und Sturm gab es einen regelrechten Besucherandrang mit Anreisenden von weit her. Teilweise standen die Menschen sogar Schlange vor Gehegen und Infoständen von der Tierschutzpartei und Wolfsschutz Deutschland e. V.

Das Interesse, einander kennen zu lernen, war auf beiden Seiten vorhanden.

Information statt Panikmache

Angst vor dem Wolf war nicht das Hauptthema des Tages. Ganz im Gegenteil. Die meisten Menschen freuten sich über die Rückkehr der Wölfe nach NRW und in ganz Deutschland. Heiß diskutiert wurde unter anderem die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, gegen die wir protestieren und die Abgeordneten im Bundestag auffordern, dieser Lockerung des Wolfsschutzes nicht zuzustimmen. Viele Menschen zeigten sich entsetzt über die zu erwartenden Auswirkungen. Auch dass sich Wölfe hauptsächlich von Wild ernähren und komplette Landschaften renaturieren können, wussten viele Menschen nicht.

 

Liebevoll erstellte Aufklärung bot auch der Wolfscomic der Initiative „Menschen für Wölfe“ – http://www.menschen-fuer-woelfe.com, der kostenlos bei menschenfuerwoelfe@pr-nanny.de als PDF angefordert werden kann. Viele Menschen wussten beispeilsweise nicht, dass Wölfe hier keine große Rudel bilden, sondern dass sie – wie menschliche Familien auch –  zusammen mit Vater, Mutter und den Kindern leben. Die Initiative sucht noch eine Druckerei, die einen Druck des kleinen Comics sponsoren kann.

Aufklärung vom Wolfsexperten

In kleineren Gruppen wurden viele Interessierte zu den Gehegen geführt, wo ihnen Jos de Bruin und seine Assistentin Gaby Stegmann die „wölfischen Bewohner“ vorstellten und kompetent viele Fragen beantworteten. Dabei konnten die Teilnehmer ebenfalls auf Tuchfühlung mit der Wolfshündin SHY gehen, die sichtlich einige Streicheleinheiten genoss.

Großer Zuschauerandrang an den Gehegen.
Wolfsexperte Jos de Bruin war sichtlich in seinem Element.

In einem Vortragsraum, aber auch vor den Gehegen, hielten  Jos de Bruin ( wolves unlimited) und Ulrike De Heuvel ( Wolfsschutz Deutschland e.V.) im Wechsel ihre Vorträge. Ulrike de Heuvel:  „Diese wurden sehr interessiert angenommen und ein gut informiertes Publikum konnte sich anschließend am Cateringstand der Tierschutzpartei stärken. Auch unser Stand von Wolfsschutz Deutschland e.V. wurde an diesem Tag stark frequentiert. Unsere Mitglieder beantworteten viele Fragen rund ums Thema, sammelten Unterschriften und führten Gespräche mit sehr interessierten Menschen. Viele zufriedene Gesichter waren an diesem Tag zu sehen, es gab Lob für die engagierte Arbeit der Wolfschützer und Dank für die wichtigen Informationen zum Thema Wolf (vor allem zu unserer „Gloria von Wesel).
Resümee dieser Veranstaltung: Es war ein gelungener Tag, der sich für Beteiligte und Besucher gelohnt hat!“

Wölfin Gloria von Wesel sowie die Wölfe Senni und ein Wolfsrüde im Hohen Venn waren ebenfalls Gesprächsthema. Auch interessierten sich viele dafür, aktiv bei unserem Verein Wolfsschutz Deutschland e. V. mitzuwirken.
Wolfshündin Shy freute sich über die Besucher und genoss Steicheleinheiten.
Trotz Regen und Sturm kamen die Besucher in Scharen.
Assistentin Gabi Stegmann (rechts) klärte die Besucher auf und achtete auch darauf, dass die Wölfe nicht vom Andrang überfordert wurden.
Die Tierschutzpartei hatte den offenen Wolfstag mit organisiert.
Veranstalter: von rechts: Jörg Etgeton und Gabi Etgeton von der Tierschutzpartei NRW, Jos de Bruin und Gabi Stegmann von „wolves umlimited“ sowie Ulrike de Heuvel, Wolfsteamleiterin NRW von Wolfsschutz Deutschland e. V.
Über 600 Besucher kamen zum offenen Wolfstag.

 

Links: Ulrike de Heuvel
Wölfe und Wolfshunde, die in der Station ein Zuhause gefunden haben, waren die Stars des Tages.

Fridays for Future in Hanau

Zirka 2.000 Demonstranten zeigten in Hanau ihren Unwillen über die Klimapoltik. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. demonstrieren seit Anfang an in Deutschland mit, denn Wolfsschutz ist auch Klimaschutz. Vereinsmitglieder können Flyer und Banner bei Frank.Dreyer@wolfsschutz-deutschland.de anfordern.

Fridays for Future Duisburg

Hier demonstrierten etwa 3.000 Menschen. Wir kämpfen darum, dass auch unsere frei lebenden Wölfe zusammen mit der FfF-Genation eine Zukunft haben.

Tierheimfest Mainz

Viele interessierte Besucher kamen auch zu unserem Stand im  September auf dem Tierheimfest. Allerdings bekamen wir als einziger Verein kein Dach über den Kopf gestellt und wir durften unsere Materialen nicht, wie andere Teilnehmer, beim Aufbau mit dem Fahrzeug auf den Stand fahren. Grund genug für uns, im nächsten Jahr an dieser Veranstaltung nicht teilzunehmen.

Von links: Angelika Zipper, Gudrun Zimmermann und Klaus Giar.

 

Umweltminister Lies außer Kontrolle? Kostenexplosion für Wolfsjagd in Niedersachsen auf fast 200.000 Euro

Die Tötungsjagd auf Roddy geht weiter und die Kosten explodieren.   

Ein nicht endender Skandal: Umweltminister Lies weiterhin auf dem „Tötungstrip“, oder wie ein niedersächsischer SPD-Minister Steuergelder in Höhe von mindestens 185.000 Euro vernichtet hat.

Wolfsrüde und siebenfacher Familienvater Roddy soll sterben. Dabei ist er nur seiner Natur nachgegangen. Die Kosten, die er verursacht haben soll,  stehen mit hochgerechnet rund 3.000 Euro in gar keinem Vergleich zur Hatz auf ihn, die nun fast 200.000 Euro erreicht hat. Das Geld wurde auch noch aus dem Etat für Zäune für Weidetierhalter verwendet. Für beantragte Zäune sei nun kein Geld mehr da, heisst es.

Zur Vorgeschichte:

Der Rodewalder Wolfsrüde Roddy ist seit dem 23. Januar 2019 vom niedersächsischen Umweltministerium, verantwortlich ist dafür der SPD-Umweltminister Lies,  zum Abschuss freigegeben.

In der Abschussgenehmigung werden zwei Fälle aufgeführt, in denen der Rodewalder Rüde (GW717m) laut Gutachten eindeutig als Verursacher von Angriffen auf zum Selbstschutz befähigte Rinderherden (so die Meinung des Umweltministerium) identifiziert werden konnte (NTS 678 und NTS 811). Dabei wurden ein Kalb und ein Rind getötet, nach Angaben des Umweltministeriums entstand dabei ein „Gesamtschaden“  von 1844 Euro.

Wir haben des Öfteren in Beiträgen auf der Wolfsschutz Deutschland e.V. –Webseite dokumentiert, dass die meisten Zäune in der Steimbker und Rodewalder Gegend nicht wolfsabweisend sind. Gleichzeitig hatte das Umweltministerium Rinder auch in die Förderkulisse aufgenommen. Dies interpretieren wir so, dass man mit Rissen von Rindern rechnete. Tierhalter konnten deswegen so genannte Billigkeitsleistungen – also Ausgleichzahlungen – beantragen. Pikant ist es, dass laut Umweltministerium (siehe vorherige kleine Anfrage der Grünen) für die Risse bislang kein Antrag eingereicht worden war.

Perfides Vorhaben mit einer Wolfsfalle

Bislang wird die Abschussgenehmigung jeweils um weitere vier Wochen verlängert, jetzt aktuell bis zum 30. September 2019.

Jetzt ist durch eine Antwort des Umweltministeriums  auf eine Anfrage https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/fileadmin/docs/abgeordnete/christian_meyer/Anfragen/Wolfdienstleister_Antw_zu_4360.pdf an die Fraktion der Grünen https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/presseinfos/artikel/christian-meyer-land-soll-lieber-in-praevention-als-teure-wolfsjagd-investieren.html?fbclid=IwAR2vqFL46Od9uFvxOM9s5UG2jOdctInvpS5ICcxngzXqZGY4ID4kU_en-3M  im niedersächsischen Landtag bekannt geworden, dass die Tötungsjagd auf Roddy sogar bisher mindestens 185.000 Euro gekostet hat. Allein die Kosten für den Dienstleister betragen 150.000 Euro. Zur Erinnerung: die Kosten für den Dienstleister betrugen bis zum 15.5. 2019, also in den ersten vier Monaten 48.201,64 Euro. In den nächsten vier weiteren Monaten explodierten die Kosten für den Dienstleister um 100 Prozent. Was für ein Wahnsinn!

Das Umweltministerium ist auch nicht auf Nachfragen bereit, den Begriff  Dienstleister näher zu definieren. Ich vermute, dass unter dem Begriff Dienstleister Berufsjäger gemeint sind. Zwei Berufjäger hatten vor zwei Jahren eine Wolfsfalle entwickelt. Damals hatte das Umweltministerium allerdings wohl keinen Badarf, denn ein Ankauf dieser Falle wurde abgelehnt. Hat das Umweltministerium nun seine Meinung geändert? Unklar. Fakt ist, dass die einheimische Bevölkerung in Steimbke von drei Berufsjägern spricht, die dort als Häscher unterwegs wären. Angeblich sollen in diesen Fallen die Rodewälder Wölfe gefangen werden. Ist der Rodewalder Rüde dabei – feststellbar durch eine DNA-Probe – soll er dann anschließend erschossen werden. Dabei soll er in der Falle verharren, bis die DNA-Analyse ausgewertet ist? Ein solche Analyse kann Tage dauern. Tage in Angst und Agonie für das Tier! Wie pervers ist denn das? Auch hat Umweltminister Lies schon vor vielen Wochen erklärt, dass er weitere Wölfe aus diesem Rudel töten lassen will. Gegebenenfalls würde er das ganze Rudel auslöschen. Das Rodewalder Rudel soll sieben Welpen haben (Stand Anfang August 2019).

Im Waldgebiet von Steimbke sind mindestens fünf Funkkameras im Einsatz. Siehe gelbe Punkte auf der Karte. Wird eine Kamera unbeabsichtigt durch eine Person ausgelöst, sind innerhalb von 15 Minuten zwei einheimische Jäger vor Ort. Mindestens drei Mal sind die Kameras ausgelöst worden.  Und es ist so eindeutig, dass die einheimischen Jäger dem Umweltminister zuarbeiten. Lies hat ja immer wieder betont, dass er auf eine stärkere Beteiligung der örtlich ansässigen Jäger auf der Jagd nach Roddy angewiesen ist.

Im Vergleich zu den Kosten auf die Tötungsjagd, die bis Ende September sicherlich auf über 200.000 Euro ansteigen werden, nehmen sich die Ausgleichszahlungen des Landes Niedersachsen für die Nutztierrisse des Rüden sehr bescheiden aus. Für drei Fälle, in denen Roddy angeblich wolfsabweisende Zäune überwunden und Rinder angegriffen haben soll, wurden 2.458,60 Euro gezahlt. Bei einem weiteren Übergriff auf Schafe betrugen die Ausgleichszahlungen 429,10 Euro.  Ich frage mich, was sagt eigentlich der niedersächsische Rechnungshof dazu? Wie viele Weiden hätten mit dieser hohen Summe von  185. 000 Euro mit wolfssicheren Zäunen und mit Herdenschutzhunden ausgestattet werden können? Ich betone hier noch einmal, dass ca 80 Prozent der Bevölkerung für den Wolf ist. Etliche Nutztierhalter*innen haben einen Antrag gestellt, um ihre Weiden wolfssicher zu schützen. Doch werden diese Anträge einfach nicht vom Ministerium bearbeitet, bzw. ist das Geld, das eigentlich für die Weidetierhalter gedacht war, für die Jagd auf Wolf Roddy verwendet worden.

Mit der „Lex Wolf“ droht die erneute Ausrottung des Wolfs

Umweltminister Lies hofft wohl auf eine baldige für die Wolfsgegner und -hasser positive Entscheidung im Bundestag in der Sache „Lex Wolf“ flyer-lex-2. Dann wird es in Deutschland so richtig finster. Die Jagd bis zur erneuten Ausrottung der Wölfe wäre dann praktisch flächendeckend freigegeben. Es erweckt den Anschein, dass Umweltminister Lies alle Wölfe des Rodewalders Rudel töten lassen will. Dabei ist die Region für Wölfe gut geeignet. Weiter gedacht muss man hier unterstellen, dass auch das nächste, dort einwandernde Rudel getötet werden würde.

Ferner verbreitet Lies Fake-News über angelbliche Störer in den Wäldern von Steimbke. Seit Februar gehe ich sehr oft in dieser Gegend spazieren und sammle auch Müll ein. Mit mir sind weitere Wolfsschützer*innen, auch Einheimische, Tag für Tag unterwegs. Durch unsere Anwesenheit versuchen wir die Tötung von Roddy zu verhindern, was uns auch bislang dadurch gelungen ist, weil die Häscher nicht erkannt werden wollen.  Denn sie wollen in aller Stille ihr mörderisches Handeln umsetzen. Uns von Wolfsschutz Deutschland e.V. sind keine Menschen bekannt, die lärmend und störend durch den Wald ziehen. Dafür ist allerdings vor zirka drei Wochen in der Dämmerung ein Hubschrauer, der erheblichen Lärm verursacht hat, über den Wald um Steimbke gekreist. Wir zerstören keine Hochsitze, wie es die einheimischen Jäger und Lies immer wieder behaupten. Die Polizeidirektion Nienburg hat uns dies auf Nachfrage bestätigt. Es liegen keine Anzeigen wegen Zerstörungen vor. Im Gegenteil, Angelika Zipper, Brigitte Sommer und ich mussten im Sonnenborsteler Wald zur Seite springen, als ein Jäger mit seinem Auto im hohen Tempo bewusst auf uns zugerast ist, als er uns auf dem Weg sah.  Unsere Anzeige gegen den Fahrer ist eingestellt worden. So sieht die Realität in dieser Gegend aus.

Außerdem will Lies anscheinend immer noch nicht zur Kenntnis nehmen, dass das Hauptverfahren in dieser Sache immer noch läuft, also noch gar nicht entschieden ist, ob die Abschussgenehmigung überhaupt rechtens ist. Nur bei dem Antrag auf Aussetzung dieser Abschussgenehmigung sind Wolfsschützer (Freundeskreis frei lebender Wolfs e. V. der mit seiner Klage von Wolfsschutz Deutschland e. V. mit dem Beitrag von 1.000 Euro unterstüzt wurde) vor dem Oberlandesgericht nicht durchgekommen. Lies behauptet immer wieder in der Öffentlichkeit, dass die Tötung von Roddy vollkommen rechtssicher wäre.

Aktuell sind Kälber bei Steimbke und Heemsen gerissen worden. Ob Hunde oder Wölfe Verursacher sind, steht noch nicht fest. Fakt ist aber, dass inzwischen allgemein bekannt ist, dass eine erhöhte Gefahr von Weidetierrissen im Herbst besteht, da die Wolfswelpen jetzt schon fast so groß wie ihrer Eltern sind und mehr Fleisch benötigen. Gleichzeitig werden die Wölfe jetzt bei ihrer Jagd auf Wild durch den Beginn der Jagdsaison gestört. An die 400 Hobbyjäger treiben nun dort nämlich ihr Unwesen.

Ariane Müller, Wolfsteamleiterin Niedersachsen im Wolfsschutz Deutschland e.V.