Lemke (Grüne) will Wölfe auch ohne DNA-Abgleich erschießen lassen
Das willkürliche Abschießen von Wölfen soll nach dem Willen der Grünen bald beginnen. Überrascht hat uns dies nicht, denn es war lange angekündigt. Auf der Bundespressekonferenz stellte Bundesumweltministerin Lemke ihren Vorschlag vor, wie sie künftig in Deutschland mit den Wölfen umgehen will. Sie setze sich für „unkomplizierte Schnellabschüsse und ein regionales Wolfsmanagement“ ein, betonte sie gestern auf der Pressekonferenz in Berlin. Und dies, obwohl es in Deutschland laut neuesten Daten des BfN noch immer zu wenig Wölfe gibt und deren Vermehrung alles anderes als rasant ist. Lesen Sie hier unsere Einschätzung.
Die Ergebnisse eines bislang üblichen DNA-Tests, wenn es Rissvorfälle durch den Wolf gegeben hat, will sie abschaffen. Jede einzelne Abschussverfügung soll 21 Tage Geltung haben. Nicht ihr Bundesumweltministerium soll allerdings ab Januar 2024 diesen Vorschlag umsetzen, sondern jedes Bundesland selbst.
Überraschend ist dieser Vorschlag von Lemke nicht, auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. hatten mit derartigen Ideen der Bundesumweltministerin gerechnet. Um so schlimmer, denn jetzt kann bald das willkürliche Abschießen von Wölfen beginnen. Lemke: Wölfe könnten nach einem Genehmigungsverfahren zwar getötet werden. Das Verfahren bis zur Genehmigung sei aber zu lang und bürokratisch, das führe zu Frustration bei Menschen, die Weidetiere halten. Um diese „Frustration“ zu beseitigen, soll das Erschießen also bald ganz einfach werden. Bereits nach dem ersten Riss könnten nach ihrem Vorschlag 21 Tage lang Wölfe im Umkreis von einem Kilometer von der betreffenden Weide getötet werden. Dafür sei es dann nicht mehr wie bisher nötig, die Ergebnisse eines DNA-Tests, der den Wolf identifiziert, abzuwarten. Das gelte in Regionen mit erhöhten Rissvorkommen. Bisher gelten genetische Untersuchungen anhand von Riss- und Fraßspuren als Voraussetzung.
Nur Null-Wolfsabschuss motiviert zum Weidetierschutz
Von Weidetierschutz scheint plötzlich nun keine Rede mehr zu sein. Dabei ist es doch klar, dass nur Null-Wolfs-Abschuss wirklich zum Weidetierschutz motiviert. Schießt man stattdessen willkürlich in Rudel hinein, erhöhen sich die Risse noch, was noch mehr Tötungen nach sich ziehen würde. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie sich Lemkes Pläne auf den Wolfsbestand auswirken würden.
Das, was sie auf der Pressekonferenz sagte, klang zwar sehr schwammig, weil nach wie vor nicht endgültig formuliert, aber die Marschrichtung ist eindeutig. So könne eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss von den Behörden erteilt werden, nachdem ein Wolf zumutbare Herdenschutzmaßnahmen in zuvor festgelegten Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen überwunden und Weidetiere gerissen habe. Die Ministerin ist sich dabei sicher, dass ihr Vorschlag schnell in die Praxis umsetzbar sei. Sie will zudem Musterbescheide einführen, die den Verwaltungsaufwand der Bundesländer bei Abschussgenehmigungen reduzieren.
Lemke wörtlich: „Mit diesem Vorschlag haben wir jetzt die Möglichkeit für ein regional differenziertes Wolfsmanagement, wenn vermehrt Übergriffe auf Tiere in einer Region aufgetaucht sind“.
Vorschläge seien auch bereits auf der Bundesumweltministerkonferenz mit einer Initiative von Umweltminister Krischer (Grüne) NRW besprochen worden.
Ein solches „regionales Wolfsmanagement“ geistert schon seit einem Jahr durch die Reihen der Grünen. Begonnen hatte damit der Niedersächsische Grüne Umweltminister Christian Meyer kurz nach seiner Wahl. Pikant: Klagten die Grünen in Niedersachsen noch gegen Geheimhaltung nach Wolfsabschussverfügungen, so hält das Grün geführte Umweltministerium in Niedersachsen jetzt selbst Inhalte von Abschussverfügungen geheim.
Lemke deutete ferner an, dass die Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mit einer Konzentration des Wolfsbestandes konfrontiert wären. Generellen Abschüssen erteilte sie allerdings (noch) eine Absage. Allerdings bewerten wir schon diese Aussage von ihr als alarmierend. Bei der ersten Änderung des Bundesnaturschutzgesetztes (Lex-Wolf) im November 2019 positionierten sich die Grünen noch deutlich gegen jede Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/25/safe-the-date-berlin-09-12-19-oeffentliche-anhoerung-zur-lex-wolf-hingehen-undoder-protest-an-den-ausschuss-senden/
Steffi Lemke, damals nur MDB, trat bei einer Anhörung am 09.12.2019 sogar als Fürsprecherin für die Wölfe auf, doch nun in der Regierung, sprach sie gestern sogar noch davon, dass das Bundesnaturschutzgesetz nun noch einmal geändert werden solle, um den Vorschlägen Rechtssicherheit zu verpassen.
Dabei ist bereits die erste Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht EU-Rechtskonform. Seit Jahren dümpelt sogar ein Pilotverfahren gegen Deutschland vor sich hin.
Der EU-Vertrag sieht vor, dass sich die Wölfe in Deutschland vermehren können. Da die ersten Tiere aus Polen eingewandert sind, ist es nach zwanzig Jahren doch nicht verwunderlich, dass sich die höchsten Zahlen auf die östlichen Bundesländer konzentrieren. Dies liegt auch in der Biologie des Wolfes. Hat Frau Lemke dies vergessen? Jungtiere wandern spätestens in einem Alter von zwei Jahren ab, um ein eigenes Rudel zu gründen. Dabei können sie tausende Kilometer zurücklegen, aber auch einfach ein Revier in der Nachbarschaft gründen. So verbreiten sich die Wölfe langsam von Osten nach Westen. Ein „regionales Wolfsmanagement“ würde die Wölfe daran hindern, sich in die westlichen Landesteile zu verbreiten. Dies kann kaum EU-Rechtskonform sein und könnte auch Bundesländer in die Position versetzen genau deswegen gegen die Bundesregierung zu klagen.
Unserer Meinung nach gibt die Grüne Umweltministerin hier Forderungen der Agrar- und Jagdlobby nach, ohne sich um die Interessen der Allgemeinheit zu sorgen. Schließlich ist es längst erwiesen, dass Wölfe sowohl zum Wald- als auch zum Klimaschutz beitragen. Dies gilt auch für den Niedersächsischen Umweltminister Meyer, der sich noch vor der Pressekonferenz dazu äußerte, dass Wölfe ab Januar 2024 in Niedersachsen leichter abgeschossen werden könnten. Für die Jagd- und Bauernlobby gehen die Vorstöße allerdings längst noch nicht weit genug. Sie wollen auch ohne Rissvorfälle schießen.
Vermehrung der Wölfe stagniert in Deutschland weiter
Nach den neusten Zahlen des Bundesamtes für Naturschutz leben die Wölfe in Deutschland vor allem wie in den Vorjahren im Gebiet von Sachsen in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen wurden auch Wolfsterritorien nachgewiesen. Die meisten Wolfsrudel lebten im Wolfsjahr 2022/2023 (1. Mai 2022 bis zum 30. April 2023) in Brandenburg (52), gefolgt von Niedersachsen (39) und Sachsen (38). Neben den 184 Rudeln sind zusätzlich 47 Wolfspaare sowie 22 sesshafte Einzelwölfe für das Monitoringjahr 2022/2023 bestätigt. Im vorhergehenden Monitoringjahr 2021/2022 wurden 162 Rudel, 58 Paare und 25 Einzelwölfe nachgewiesen (aktualisierter Stand vom 05.10.2023). In den beiden vergangenen Monitoringjahren zeigten die Daten aus dem Wolfsmonitoring der Bundesländer einen geringeren Anstieg der Anzahl an Territorien als in den davor liegenden Monitoringjahren. Eine Übersicht über die Entwicklung der Territorien seit 2000 befindet sich auf der Webseite der DBBW. http://www.dbb-wolf.de
Für den langfristigen Erhalt des Wolfes in Deutschland seien vor allem die erwachsenen, fortpflanzungsfähigen Individuen in den Wolfsterritorien maßgeblich, schreibt das BfN. Daher konzentrierten sich die Bundesländer im Rahmen ihres Wolfsmonitorings auf die Erhebung der Anzahl der Wolfsfamilien (Rudel) und Wolfspaare. Dabei können auch zusätzliche Informationen erfasst werden, unter anderem Daten zu den in den Territorien nachgewiesenen Individuen. Anlässlich des Monitorings wurden im abgeschlossenen Monitoringjahr in den bestätigten Wolfsterritorien insgesamt 1339 Wolfsindividuen nachgewiesen: 439 adulte Wölfe, 83 Jährlinge (Wölfe im 2. Lebensjahr) und 634 Welpen (Wölfe im 1. Lebensjahr). Bei 126 Individuen war nicht eindeutig zu ermitteln, ob es sich um adulte Wölfe oder Jährlinge gehandelt hat; bei 9 Individuen war nicht sicher, ob sie Jährlinge oder Welpen waren. Bei weiteren 48 Individuen konnte das Alter nicht bestimmt werden. Hierbei handele es sich nicht um Abschätzungen oder Hochrechnungen, sondern die Informationen basieren auf von Expertinnen und Experten nach einheitlichen Standards überprüften robusten Datensätzen.
Mindestens 159 tote Wölfe
Die Anzahl aufgefundener toter Wölfe im Monitoringjahr 2022/2023 lag bei 159 Tieren (Monitoringjahr 2021/2022 148 Totfunde), davon sind 125 durch Verkehrsunfälle gestorben. Bei 15 Wölfen war die Todesursache natürlichen Ursprungs, 11 Wölfe wurden illegal getötet, bei 4 Wölfen war die Todesursache nicht zu ermitteln. Zwei Wölfe wären im Rahmen von Managementmaßnahmen entnommen und 2 Wölfe würden noch auf die Todesursache hin untersucht. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. halten die Dunkelziffer von illegal getöteten Wölfen um ein Vielfaches höher. Geht man also von zirka 110 illegal getöteten Wölfen aus, wäre man mit einer Anzahl von toten Wölfen im Jahr von rund 300 Wölfen konfrontiert. Bei nur um die 1.200 Wölfen insgesamt in Deutschland halten wir alleine die Anzahl von toten Wölfen bereits als bestandsgefährdent, ja sogar ein „regional differenziertes Wolfsmanagement“ als Gefahr für eine erneute Ausrottung der Wölfe, da die zusätzlich toten Tiere nicht mehr abwandern und ein eigenes Revier bilden können.
WWF begrüßt Lemkes Vorstoß
Der WWF Deutschland schrieb gestern, dass er grundsätzlich den am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Vorschlag begrüße. Er appelliert an alle Beteiligten, die Chance zur Konfliktbefriedung zu nutzen. Hierzu erklärt Dr. Sybille Klenzendorf, Artenschutzexpertin beim WWF Deutschland: „Ein Miteinander von Wolf und Mensch in unserer Kulturlandschaft ist nur mit der Akzeptanz von betroffenen Nutzergruppen möglich. Die Vorschläge von Bundesministerin Lemke sind daher eine Chance, die es von Seiten des Naturschutzes wie auch von Tierhaltern, Landwirten und Jägern zu ergreifen gilt, denn die neue Regel ermöglicht es den Bundesländern in begründeten und gerechtfertigten Einzelfällen gezielter und unmittelbar handeln zu können.“
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werten auch dies als Einknicken vor der überaus starken Bauern- und Jagdlobby. Hintergrund dürfte hier sicherlich auch sein, dass der WWF selbst eine Lobbyorganisation der Jägerschaft ist. Verständlicher wird es nun auch, dass der WWF gegen willkürliche Wolfsabschüsse in Österreich nicht klagt.
An welchem Strang sollen nun Wolfsschützer ziehen?
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden ja immer wieder mit Forderungen von Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunden konfrontiert, dass doch alle Verbände und Vereine an einem Strang ziehen sollten. Welches Strangende sollte es dann sein? Das Strangende der großen Verbände, die inzwischen selbst Teil der Lobby sind, oder eben staatliche Unterstützungen in Millionenhöhe kassieren? Ein anderer kleinerer Verein hatte Lemke in diesem Jahr am 15. Mai noch das „vollste“ Vertrauen ausgesprochen, während wir von Wolfsschutz praktisch seit Ende des vergangenen Jahres die Grünen kritisierten und Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde warnten.
Der kleinste Nenner aller Verbände und Vereine ist der Schutz der Wölfe. Über diesen Nenner gibt es aber viele unterschiedlichen Ansichten und Ziele. Statt Vereine mit anderen Ansichten auszugrenzen, brauchen wir viel mehr Diskussionen, aber auch Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde, die wirklich damit beginnen, sich aktiv mit Politik auseinander zu setzen. Statt Inhalte von uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zu canceln, weil man nicht sehen will, was da auf uns zu kommt, brauchen wir aufgeweckte, kritische und selbst denkende Wolfs- und Naturschützer. Und vor allem auch Menschen, die endlich in Aktion kommen, denn nun geht es schon wieder darum, dass es sich viele Wolfsfreunde und Wolfsfreundinnen nicht vorstellen können, dass einfach Gesetze geändert werden können, oder man sich nicht an die bisherigen Gesetze hält.
Es braucht kleine unabhängige Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gerade in diesen Zeiten dringender als je zuvor.
Wir brauchen finanzielle Unterstützung
Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.
Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.
Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX
Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/
Quellen:
Aufzeichnung der Bundespressekonferenz vom 12.10.23
https://playout.3qsdn.com/embed/12a07abd-7933-4e99-8bd3-b8901929cdaa
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