Petitionsausschuss des Bundestages weist Forderungen nach Wolfstötungen in Niedersachsen zurück

Es gebe keinen Bedarf für Maßnahmen gegen Verbreitung des Wolfes sowie „Wolfshybriden“ entschied der Petitionsausschuss am Mittwoch mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD hatten hingegen für eine Überweisung an den Bundestag mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ plädiert. Gefordert hatte die Abschüsse ein Gestüt in Niedersachsen.

Wie sich Gesetze auf den Bürger auswirken, das erfährt der Petitionsausschuss aus erster Hand. Denn Schreiben mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag landen beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Damit ist er ein Seismograf, der die Stimmung der Bevölkerung aufzeichnet. Ob die Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen und daher noch einmal kritisch überprüft werden sollten, oder ob der Bundestag in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll, das wissen seine Mitglieder am besten darzulegen.

Gestütsinhaber forderten Wölfe und „Wolfshybriden“ abzuschießen

In der vorliegenden Eingabe werden Maßnahmen gegen die „unkontrollierte Verbreitung des Wolfes in Niedersachsen“ gefordert. Die Petenten, Betreiber eines Pferdegestütes, äußern darin ihre Sorge vor vermehrten Wolfsrissen bei Weide- und Nutztieren, die nachts im Freien auf der Weide seien. Eine artgerechte Pferdehaltung sowie jegliche Weidehaltung seien dadurch nicht mehr möglich. Nötig ist aus Sicht der Petenten unter anderem die Aufnahme von Wölfen und ihren Hybriden in das Jagdrecht sowie der sofortige Abschuss auffälliger Wölfe, die Weide- und Nutztiere angegriffen haben.

CDU und AfD für Schießen statt Schützen

Während der Debatte im Ausschuss begründeten Vertreter von Unions- und AfD-Fraktion ihr Votum für die Berücksichtigungs-Überweisung. Seitens der Unionsfraktion wurde die Bedeutung der Schafe für die Deichsicherung an Küsten und Flüssen betont. Wenn Schafe vermehrt von Wölfen gerissen werden, führe dies aber dazu, dass die Schafshalter sich aus der Deichsicherung zurückziehen würden. Da sich der Wolfsbestand in den vergangenen Jahren deutlich erholt habe, sei der gewährte Schutzstandart nicht mehr nötig. Die AfD-Fraktion schloss sich der Argumentation an. Die zunehmende Wolfspopulation gefährde tierhaltende Betriebe, sagte ein Fraktionsvertreter. Eine Aufnahme in das Jagdrecht sei dringend geboten.

Deutschland hat kein „Wolfshybridenproblem“

Dem entgegnete eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, insbesondere bei Wolfs-Hybriden könne keineswegs von einer zunehmenden Verbreitung gesprochen werden. Im Übrigen gebe es schon jetzt Möglichkeiten, in Einzelfällen Wölfe abzuschießen. Dies habe unlängst erst dazu geführt, dass in Niedersachsen eine junge Wölfin abgeschossen wurde, die dafür gar nicht freigegeben worden sei. Es gebe als eher ein Problem in die andere Richtung.

Für die gesunkene Attraktivität des Schäferberufes sei im Übrigen auch nicht der Wolf verantwortlich. Der Schutz des Wolfes, so die Grünenvertreterin weiter, beruhe zudem auf europäischen Vorgaben.

In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses heißt es unter anderem, in den vergangenen 20 Jahren seien nur vereinzelt Wolf-Hund-Hybridisierungsereignisse in freier Wildbahn nachgewiesen worden. „Nach Kenntnis des Petitionsausschusses gab es in Deutschland mit Ausnahme eines Falles in Thüringen und eines eindeutig nachgewiesenen Falles im Jahre 2003 in Sachsen keinen weiteren Nachweis von Wolfshybriden.“ Die oftmals geäußerte Meinung, viele der deutschen Wölfe seien in Wahrheit Hybriden, träfe somit nicht zu.

Keine wirklich zielführende Option ist es aus Sicht der Ausschussmehrheit, Wölfe und ihre Hybriden in das Jagdrecht aufzunehmen. Selbst dann dürften sie nicht beliebig bejagt werden. „Auch unter dem Jagdrecht bliebe das aus Gründen des zwingenden Europarechts geltende Schutzniveau des Wolfes unverändert bestehen“, heißt es in der Beschlussempfehlung, in der auch auf die staatliche Förderung des präventiven Herdenschutzes durch Weidetierhalter hingewiesen wird.

Quellen: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-876570?fbclid=IwAR22XE3AUhwKWhE3V-ndit-1_Xn88tf9heaviBBlsymkCLaRPkp5qVcfTOQ

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/08/18/studie-zeigt-auf-in-deutschland-gibt-es-kein-wolfshybridenproblem/

Safe the date Berlin: 09.12.19 – Öffentliche Anhörung zur LEX-Wolf – Hingehen und/oder Protest an den Ausschuss senden!

Die Partei DIE LINKE habe sich dafür eingesetzt, dass es eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung geben wird, schrieb uns eine Mitarbeiterin in einer Mail. Diese findet am 9. Dezember von 16 bis 18 Uhr statt. Stellungnahmen seien immer erwünscht und können an das Ausschusssekretariat des Umweltausschusses als federführendem Ausschuss gesandt werden: umweltausschuss@bundestag.de. Die Stellungnahmen würden  sowohl alle Ausschussmitglieder erhalten, als auch alle mitberatenden Ausschüsse und alle Sachverständigen. Zudem seien sie online auf der Seite des Umweltausschusses abrufbar und liegen vor der Anhörung in Papierform aus. Dies wäre also eine gute Möglichkeit, sich nochmal Gehör zu verschaffen. Wer teilnehmen möchte, muss sich hier anmelden: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a16_umwelt/oeffentliche_anhoerungen?fbclid=IwAR1xu-2SHse4x3PiuAfS7O30cLYnI6mJEUQhtzsCVv2GGZ79aezLmKO1Kk8

Das finden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. auch und wir rufen noch einmal dazu auf, doch an der öffentlichen Anhörung in Berlin teilzunehmen. Wer dies nicht kann, kann schriftlich protestieren:

Die Bundesregierung kuscht vor einer großen Lobby, die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte, vertritt. Sie schieben ihre wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund. Gerade diese werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – oder die Subventionen für die Landwirte werden massiv zurückgefahren. Aber genau diese kleine Minderheit setzt mit Hilfe der Politik die demokratischen Spielregeln außer Kraft.  Geht die Lex-Wolf durch, wäre es dann möglich, einfach wahllos Wölfe und sogar ganze Wolfsfamilien mit Welpen abzuschießen. Nutztierrisse müssten genetisch nicht mehr einem Wolf zugeordnet werden. Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. 

Protestaktion – Jede/r kann mitmachen!

Alle, die noch einmal protestieren möchten, finden hier unseren Protestflyer flyer-lex-2 zum Herunterladen und Ausdrucken sowie hier unseren Protesttext, der als Stellungnahme versendet werden kann: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/19/wolfsschutz-deutschland-lex-wolf-ist-die-legitimation-zur-erneuten-ausrottung-der-woelfe-aufforderung-an-abgeordnete-dem-gesetz-nicht-zuzustimmen/

Aktueller Hintergrund mit Erklärung der rechtlichen Lage von der DJGT dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/23/groko-will-ab-morgen-die-lex-wolf-durch-den-bundestag-peitschen-bitte-protestieren/

In einer Pressemitteilung kritisiert Dr. Kirsten Tackmann die Bundesregierung scharf. Zitat: Mit ihren Änderungsvorschlägen zum Bundesnaturschutzgesetz will die Bundesregierung angeblich Rechtsicherheit schaffen. Genau das wird aber nur vorgetäuscht. Ohne klare Definition im Gesetzentwurf, was ein „erheblicher Schaden“ ist, der die Ausnahme vom Tötungsverbot begründen soll und seine klare Abgrenzung von der bisherigen Grundlage „existenzgefährdender Schäden“ wird die Rechtsunsicherheit noch verstärkt. Und es entsteht der Verdacht, dass damit der Schutzstatus durch die Hintertür klammheimlich und rechtswidrig aufgeweicht werden soll. Das wird weder die Konflikte vor Ort befrieden, noch die Weidetiere besser schützen. Hier die PM https://kirstentackmann.de/bundesregierung-versucht-beim-artenschutz-zu-tricksen/

Bundesregierung blockiert gleichzeitig Weidetierprämie

Diese Scheinheiligkeit der Koalition in Sachen Weidetierhaltung sei „schwer zu ertragen.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag die Beratungsergebnisse im Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses. Noch am Mittwoch wurde der Antrag von LINKEN und Grünen für eine Weidetierprämie abgelehnt. Diese Hilfe wäre direkt und unkompliziert in den Betrieben angekommen. Auch alle Änderungsanträge der LINKEN zum Bundeshaushalt 2020 für die Weidetierhaltungen – ein Bundesprogramm Weidetierhaltung mit 50 Millionen Euro jährlich und ein Herdenschutzkompetenzzentrum mit 2 Millionen Euro jährlich – wurden leider abgelehnt. Hier die PM https://kirstentackmann.de/weidetierhaltung-hilfe-versprochen-gebrochen/

Auch die Grünen gegen Lex-Wolf

Diese Antwort erhielten wir auf unser Anschreiben an die GRÜNEN:

Sehr geehrter Herr Vogel,
Frau Lemke dankt dem Vorstand und Frau Sommer sehr für Ihr Schreiben vom 29. Oktober 2019.
Ihre Anmerkungen haben wir gerne aufgenommen. Wir können Ihnen versichern, dass sich Frau Lemke und die
Grüne Bundestagsfraktion weiterhin gegen die geplante Gesetzesänderung einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Konstanze Behrendt

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Konstanze Behrendt
Büro Steffi Lemke MdB

Steffi Lemke MdB
Parlamentarische Geschäftsführerin und
Sprecherin für Naturschutz der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Unfassbar: wegen klammer Kassen werden in Brandenburg Mörder freigelassen, aber eine eigene Wolfskillertruppe für ein Budget von 50.000 Euro im Jahr muss her.

Das gibt doch nicht? Doch, es ist unglaublich – in Brandenburg werden Mörder freigelassen, weil man nicht genug Personal für Verwaltungsaufgaben hat, aber eine eigene Wolfskillertruppe für ein Budget von 50.000 Euro im Jahr genehmigt man sich. Zitat aus einem Artikel in den PNN – Zitat: Potsdam – Nach der Freilassung eines verurteilten Mörders wegen Überlastung der Justiz hat die CDU-Fraktion im Landtag eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragt. „In Brandenburg haben Menschen inzwischen das Gefühl, dass Täter nicht ihre gerechte Strafe bekommen und der Rechtsstaat nicht funktioniert“, so CDU-Fraktionschef Ingo Senftleben.

Wird bei der rot-roten Koalition indes in Ausgaben für die Justiz gespart, so kann schon der Eindruck erweckt werden, dass für Probleme, die eigentlich keine sind, Geld hinausgeworfen wird. So in Punkto Wolf. Nachweislich hat es in den fast zwanzig Jahren seit der Rückkehr der ersten Wölfe keinen einzigen Angriff auf Menschen gegeben. Laut Landesumweltamt gelte der Vertrag mit einem privaten Abschussunternehmen seit Februar und hat eine Laufzeit bis November 2020, schreibt die MOZ. Ausschlaggebend für den Zuschlag seien demnach diverse Kriterien: Ausbildung in den Bereichen Umwelt, Forst, Agrar oder Tiermedizin, Erfahrung in der Bewertung verhaltensauffälliger Wölfe sowie Kenntnisse über die Biologie des Wolfes und sein Verhalten. Außerdem würde ein Jagdschein verlangt werden.  Im Landeshaushalt sind für die Dienste 50 000 Euro vorgesehen, was aber nur eine erste Annäherung sei, da es hier bundesweit kaum Erfahrungen gebe. Heißt das im Klartext: auf den Steuerzahler könnten sogar noch weitaus höhere Beiträge zukommen?  Denn der Problemwolfkreation sind nach den Wolfsverordnungen der Bundeslänger Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen so gut wie keine Grenzen gesetzt. Da wird sich wohl so mancher Waidmann die Hände reiben, wenn er seine Trophäe zukünftig auch noch bezahlt bekommen kann.

Quellen: https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1697343/?fbclid=IwAR2n_DzlxUmGF1nhZCRNb6L82_sItl6Rm18mJK_r7NtlkhdfxIhnGXvq_-I

https://www.pnn.de/brandenburg/justiz-in-brandenburg-moerder-freigelassen-cdu-fordert-sondersitzung/23748446.html?fbclid=IwAR073nlfSPrFVVnrohbjAti0Xud1w05-qpui9Dt-Ho-G2KN3iu0XKAE6Qqo

 

Wolfskonzept der CDU- und SPD-Koalition in Sachsen ist ein Freibrief zur Wiederausrottung des Wolfs

Unfassbar populistische Töne der Sachsenregierung zum Jahresende

Das Land Sachsen hat massive Probleme. Große Teile der Landbevölkerung fühlen sich abgehängt. Seit Jahrzehnten fühlen sich kleine Kommunen, Ortschaften und Dörfer finanziell ausgeblutet und im Stich gelassen. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister müssen darum kämpfen, dass Schulen nicht geschlossen werden, ja sogar Weihnachtsmärkte sollten in vielen Kleinstädten abgeschafft werden, weil das Geld nicht reicht. Wen wundert es, dass viele junge Leute nicht mehr in der Region bleiben möchten und abwandern.

Geld, das Kommunen nicht erhalten, soll nun dafür eingesetzt werden, Wölfe zu killen?

Die Koalition aus CDU und SPD setzt diesem Trend seit Jahren nichts entgegen. Stattdessen schießen sich Politiker der C-Parteien auf den Wolf ein. Die CDU rief eigens eine Kampagne gegen Wölfe ins Leben, die SPD hat diesem Stil, genauso wie in der großen RegierungsGroKo,  anscheinend abzunicken. Wo bleibt der Protest der Basis der Sozialdemokraten? Statt dass die Politik Voraussetzungen dafür schafft, dass es den Menschen in Sachsen besser geht, soll es dem Wolf nun schlechter gehen. Eine krude Logik, die bald niemand mehr verstehen kann?

Ganze Wolfsfamilien und Welpen sollen getötet werden dürfen

So haben die CDU und SPD einen Antrag in den Landtag eingebracht. Die Staatsregierung soll bis Ende 2018 gemeinsam mit anderen Bundesländern mit einer Wolfsverordnung Grundlagen für einen „sachlichen Umgang mit dem Wolf“ schaffen. Verbände sollen sich bis Ende 2018 dazu äußern. Die Bevölkerung wird nicht gefragt. Dabei will man u. a. auch ein grenzübergreifendes Monitoring mit Polen. Wölfe sollen zur Bestimmung des Aufenthaltsortes besendert werden dürfen. Wölfe, die sich unter 100 Meter nähern, werden als Problemwölfe dargestellt. Damit bereitet man ein Abschlachten der Jungwölfe vor, die sich zwangsläufig auf ihren Wanderungen ab und an einmal sehen lassen, weil ihnen auch die Erfahrung der Altwölfe fehlt. „Die Tötung sowohl einzelner Wölfe, sowie ganze Rudel und sogar von Welpen soll unter anderem dann stattfinden dürfen, wenn „das öffentliche Leben erheblich gestört wird“, heißt es in einer Stellungnahme. Dies ist nichts anderes als ein Freibrief zur erneuten Ausrottung des Wolfs.

Weideprämien wurden gestrichen

Auch eine Zusammenführung von Aufgaben beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat mehr als ein Geschmäckle, denn die Rissbegutachtung und Genehmigung von Entschädigungen sind aus gutem Grund bislang getrennt. Das LfULG wird dazu benutzt, eben nicht den Naturschutz umzusetzen,  sondern es wird ganz klar Lobbyinteressen untergeordnet. Die Schafhaltung in Sachsen wird seit Jahren von der Politik nicht unterstützt, ihr Niedergang hat nichts mit den Wölfen zu tun. Ein Antrag der GRÜNEN und LINKEN auf eine Weidetierprämie wurde beispielsweise im Sommer während der Fußballweltmeisterschaft abgeschmettert. Dass in fast der Hälfte der Risse in Sachsen nicht einmal der Wolf Anteil hat, wird ebenso nicht erwähnt, wie die Problematik, dass viele Weidetierhalter ihre Tiere teilweise gänzlich ohne Zaun laufen lassen und sogar die tierschutzrechtlich sehr fragwürdige Form der Anbindehaltung noch immer praktizieren. Darüber hinaus ist in vielen Fällen kein Mindestschutz eingehalten worden. 

Wir widersprechen diesem Werk der CDU-SPD-Koalition auf das Schärfste.

Hier der Link zu dem Pamphlet: Wolfsverordnung_zur_Anhoerung_freigegeben

Brigitte Sommer

Vorsitzende

Alexander Januskiewicz

Biologe, Vorstandsmitglied