Abschusserlaubnis in Niedersachsen: Pseudowissenschaft und falsche Prioritäten
Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 7. Oktober 2025 entschieden ab, der eine Abschusserlaubnis für den Wolfsrüden GW3559m im Landkreis Helmstedt bestätigt. Die Begründung basiert auf unhaltbaren Annahmen, ignoriert etablierte wissenschaftliche Erkenntnisse und setzt tödliche Gewalt über bewährte Prävention. Unser Verein stimmt jeglichen Abschüssen nicht zu, denn sie sind wissenschaftlich widerlegt, lösen keine Konflikte sind ehtisch unhaltbar und sie schaden dem fragilen Wolfsbestand und unserer Natur.
Wissenschaftliche Widerlegung: Kein Beleg für „erlernbares“ Verhalten
Vermeidbare Schäden: Prävention statt Mythen
Klarer Aufruf: Abschüsse ablehnen, Prävention forcieren
Es kann noch Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingelegt werden
Alarmierender Wendepunkt
Staatliches Monitoring: Werkzeug für Jäger und Abschüsse
Quellen:
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