Erfolg in Schleswig-Holstein: Schießbefehl auf Wolf Dani (GW924m) wird aufgehoben, jedenfalls vorerst!

Wolfsrüde Dani ist nach Mecklenburg Vorpommern ausgewandert

Das Umweltminsterium geht endlich auf Forderungen ein, die wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. schon seit Wochen stellen und beendet den Schießbefehl auf Wolf Dani.

Beispielfoto. © Brigitte Sommer

Eine DNA-Probe hätte am 15. November bestätigt, dass GW924m am 26. Oktober bei Grambow/Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern Nutztiere gerissen hat. Bereits am 21. Oktober konnte GW924m mittels DNA-Probe nach Nutztierrissen in Schwochel/Ostholstein nachgewiesen werden. GW924m hat den Bereich Südwestholstein offenbar verlassen und ist nach Osten weitergezogen“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht, gestern in einer Pressemitteilung.

Weiter wird Abrecht so zitiert: „Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m ist bis 31.12.2019 befristet und bleibt vorerst in Kraft. „Das ist eine Vorsichtsmaßnahme. In der  Vergangenheit hat der Wolf immer wieder einmal das Entnahmegebiet verlassen und ist nach einiger Zeit zurückgekehrt. Ob dies auch in diesem Fall eintreten wird oder der Wolf das Gebiet ganz verlässt, kann gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilt werden.

Jäger dürfen nicht mehr schießen

Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m solle zum nächstmöglichen Zeitpunkt – Veröffentlichung im nächsten Amtsblatt am 2. Dezember – außer Kraft gesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bliebe sie allerdings formal gültig. Die Jagdausübungsberechtigten würden jedoch darauf hingewiesen, dass sich der Wolf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit derzeit nicht im Entnahmegebiet aufhält und sie ab sofort die Bemühungen zur Entnahmen von GW924m einstellen sollten.

Damit geht das Umweltministerium in Schleswig-Holstein endlich auf Forderungen ein, die wir seit Wochen stellen. Hier unser neuester Artikel dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/15/schleswig-holstein-wolf-dani-gw-924m-wahrscheinlich-abgewandert-andere-woelfe-im-revier-aber-weiter-schiesswuetige-jaeger-auf-der-lauer-im-lk-pinneberg/

In der Rissliste SH https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html ist seit Monaten zu erkennen, dass sich in der Region Pinneberg mit ziemlicher Sicherheit mindestens ein weiterer Wolf – dessen Genetik angeblich nicht ermittelt werden kann und deshalb in der Rissliste mit HW01 aufgeführt ist – aufhält und die Rissvorfälle gehen auch weiter, nachdem Dani abgewandert ist. Ein deutlicher Beiweis dafür, dass Wolf Dani eben kein Problemwolf ist, sondern dass wir es in Schleswig-Holstein genau wie in den meisten Regionen in Deutschland, mit Problemzäunen zu tun haben. Solange Managementpläne und Wolfsverordnungen den Weidetierhaltern Abschussverfügungen nach Rissen in Aussicht stellen, solange werden auch immer wieder Risse provoziert werden, um eben „Schießbefehle“ zu erreichen. Dass Dani auch in Mecklenburg-Vorpommern ungeschützte Weidetiere nicht verschmäht und sich das Problem der unwillgen Weidetierhalter nun verlagert, ist logische Konsequenz. Mit Landwirtschaftsminister Backhaus (SPD) steht Dani auch wohl auch ein Lobbypoltiker gegenüber, der in der Vergangenheit mit diversen Aussagen in Artikeln https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Backhaus-froh-ueber-Plaene-zum-Wolfsabschuss,wolf3910.html klar gemacht hat, dass er die Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern am liebsten wieder los werden würde.  Allerdings sind wir auch in Mecklenburg-Vorpommern vor Ort und werden auch dort die Situation ganz genau beobachten. Dabei hätte man dem Wolf mit fachgerechten Zäunen, Herdenschutzhunden und Vergrämungsmaßnahmen den Appetit auf Schafe längst verderben können. Zudem auch die Anzahl an Falltieren (Weidetiere die durch andere Ursachen sterben) von Weidetieren um ein vielfaches höher liegen, als Dani jemals reißen könnte.

Juristen protestierten

Doch nicht nur wir protestierten. Auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht e. V. http://www.djgt.de machte immer wieder auf die rechtliche Situation aufmerksam und sezierte Abschussverfügungen geradezu: http://www.djgt.de/system/files/291/original/311019_Stellungnahme_EuGH_Urteil_Wolf.pdf 

Doch die JDGT geht auch geht unseriöse Berichterstattung vor: Hier ein Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung: http://www.djgt.de/system/files/295/original/Leserbrief_Süddeutsche_Wolf.pdf?fbclid=IwAR1wvwpwLxpMXoSyEWNsOjxkIXzRAALZwfiIprrcJZea6G3l3ZsYN_HscxU

Zahlreiche Aussagen von Poltikern, Jägern und Weidetierhaltern sowie Gründung von Antiwolfsinitiativen, die fordern, dass ganz Schleswig-Holstein und auch andere Regionen in Deutschland wolfsfrei bleiben sollen,  belegen unsere These seit Jahren. Statt den Weidetierhaltern endlich, wie es die EU erlaubt, Zäune zu hundert Prozent sowie entsprechende Weidetierprämien, die ihren Namen auch verdienen, zu bezahlen, werden hier auch mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) flyer-lex-2 die die GroKo unbedingt durchbringen will, nur weiter gewissenlose Halter, die nicht schützen wollen, unterstützt. Oft sind diese Halter ja auch zugleich Jäger. Geht die Lex-Wolf durch den Bundestag, dürften zukünftig ganze Wolfsfamilie sogar „vorsorglich“ abgeschossen werden.

Große Orgas schauen tatenlos zu

Weder der NABU noch der BUND, die – im Gegensatz zu uns – in SH klageberechtig wären, haben bislang etwas unternommen. Der NABU hatte dem Abschuss von Dani sogar zugestimmt.

Hier der Link zur Pressemitteilung des UM SH: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2019/1119/191118_WolfGW924.html?fbclid=IwAR3aKaoMup-Rr-0RycBMmmTOWkvRY4XNVTrZiyhHXuauX5uYn-5_cHQDlZU

Faktencheck – bekommt die GroKo jetzt tatsächlich Gesetze durch, um Wölfe töten zu können?

Der Umweltminister Backhaus von Mecklenburg-Vorpommern (SPD) gab gestern nach einem Treffen mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) sowie weiteren Landesumweltministern, u. a. auch Umweltminister aus Sachsen, Thomas Schmidt,  ein Interview  im Radioprogramm des NDR. Von NDR wurde er in einem nachfolgenden Bericht so zitiert: 

„Eine Einigung über eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sie zusammen mit dem Einverständnis der Naturschutzorganisationen erzielt worden. „Ich hoffe, dass das jetzt zügig umgesetzt wird“, sagte Backhaus im Gespräch mit NDR 1 Radio MV.

Abschuss möglich bei „schweren Schäden“

Demnach dürfen einzelne Wölfe und gegebenenfalls auch ganze Rudel getötet werden, wenn durch diese „im juristischen Sinne schwere Schäden“ entstehen. Dies gelte für Wölfe, die immer wieder Herden von Nutztieren angreifen oder die Scheu verlieren und sich Menschen in Dörfern häufig nähern. „Wenn die Weidetiere ordnungsgemäß gesichert waren, dürfen diese Wölfe getötet werden“, so Backhaus. Die Neuregelung des Gesetzes sei nötig, um Rechtssicherheit zu bekommen, so Backhaus weiter.

Allerdings ruderten Schulze und Klöckner in einem weiteren Interview des NDR wenig später wieder zurück. Während Backhaus behauptet haben soll, das Gesetz sei praktisch bereits schon geändert, teilten beide Politikerinnen nach dem Treffen in Berlin mit, es sei noch keine schnelle Lösung gefunden worden.

Die Richtung der Gespräche lasst allerdings Schlimmes für den Wolf in Deutschland befürchten.

Gesetzesänderung wäre Freibrief zur Wiederausrottung des Wolfs

Laut Backhaus gebe es jetzt ein Einvernehmen, auffällige Einzelwölfe oder auch – „wenn es ganz schlimm kommt“ – ein ganzes Rudel „rechtssicher zu töten“. Nämlich dann, wenn sie schwere Schäden bei Nutztieren anrichten oder sich „notorisch“ dem Menschen und Siedlungen nähern. Der handlungsfähige Staat müsse Farbe bekennen, sagte Backhaus weiter im NDR 1 Radio MV.

Dabei will Agrarministerin Klöckner offenbar eine weitgehendere Regelung. Sie will nicht nur auffällige Wölfe schießen lassen, sondern hätte eine allgemeine „Bestandsregulierung“ vorgeschlagen. Für die macht sich auch die Agrar-Expertin der CDU-Landtagsfraktion, Beate Schlupp, stark. Zitat NDR: „Sie meinte mit Blick auf das Treffen, die Ergebnisse seien wenig praxistauglich. Ein Wolf, der sich einer Siedlung nähere, warte sicher nicht darauf, bis ein zum Abschuss Berechtiger informiert wird und vor Ort ist.“  Es müsse wolfsfreie Zonen und für eine Bestandsregulierung auch eine Abschussquote geben.

Fakt ist, dass eine derartige Gesetzesänderung EU-Recht widersprechen würde. Noch ist ein Deutschland nicht einmal ein günstiger Erhaltungszustand des Wolfs erreicht. Experten sagen, dass leicht dreitausend bis viertausend Wölfe in Deutschland Platz haben. Zur Zeit leben (mit Welpen) zirka 750 Wölfe in Deutschland. Die Vermehrungsrate lag im vergangenen Jahr unter 30 %. Außerdem regeln Wölfe ihren Bestand selber. Ein Wolfspaar besetzt ein Revier, in dem es zusammen mit den Welpen vom Vorjahr und dem aktuellen Welpen leben. Dieses Revier verteidigen sie gegen andere Wölfe. Die Familienstärke eines Wolfsrudels wird durch die Zahl an Beutetieren geregelt. Je mehr Nahrung, desto mehr Nachwuchs. Nutztiere machen im Nahrungsanteil von Wölfen nur 1,1 % aus. Schaut man sich aktuelle Listen über Nutztierschäden an, fällt auf, dass zu einem großen Anteil Wölfe gar nicht für die Schäden verantwortlich waren, sondern Hunde oder Krankheiten für den Tod von Nutztieren verantwortlich gewesen sind.

Schießt man wahllos in Wolfsrudel hinein und tötet erfahrene Rudelmitglieder, zieht dies sogar vermehrt Nutztierisse nach sich. Dies bestätigen wissenschaftliche Studien. Dass Backhaus und Co. diese Studien nicht bekannt sind, ist kaum möglich. Warum also verlangt es diese Politiker nach Abschuss? Es scheint, als sei es vor allem gewünscht, Lobbyforderungen von Bauern-und Jagdverbände zu realisieren.

Der Anteil an Nutztieren beträgt beim Wolf nur 1,1 Prozent – Screenshot von www.dbb-wolf.de

 

Screenshot von www.dbb-wolf.de Diese Karte zeigt, dass in Deutschland noch viel Platz für Wölfe ist. Ein Rudel besteht aus den Elterntieren sowie Welpen und Welpen vom Jahr zuvor, die sich oft noch mit um den Nachwuchs kümmern. Ein durchschnittliches Wolfsrevier ist 250 Quadratkilometer groß. Was auf der Karte dicht besiedelt wirkt, ist in Wirklichkeit weit auseinander.

Geht die ersehnte Gesetzesänderung durch, wäre dies praktisch ein Freibrief zur Wiederausrottung der Wölfe. Warum dies so ist, liegt in der Biologie des Wolfs. In Kürze beginnt die Paarungszeit. Ein bis zweijährige Jungtiere verlassen nun ihr Rudel, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Diese Jungtiere haben keine Erfahrung damit, sich auf ihren Wanderungen geschickt zu verbergen. Also werden sie gesehen. Sie wandern auch mal durch Ortschaften, weil sie gerne unsere Wege benutzen. Angst vor Fahrzeugen haben sie nicht, da sie darin Menschen zunächst nicht wahrnehmen.  Es ist also kein Zufall, dass gerade im Hoch- bis Spätwinter und im Frühjahr vermehrt Wölfe gesehen und überfahren werden. Würden man solche Jungtiere nun abschießen dürfen, würde es den Tieren unmöglich gemacht werden, sich weiter zu verbreiten. Desweiteren wäre ein genetischer Austausch zwischen verschiedenen Wolfsgruppen nicht mehr möglich. Inzucht, wie in Schweden, das erbarmungslos Wölfe erschießt, wäre die Folge. Dabei ist in Deutschland noch jede Menge Platz für Wölfe. Wer einmal in Wolfsgebieten unterwegs war, weiß wie groß die Entfernungen in Wirklichkeit sind. Was auf Karten dicht besiedelt ausseht, liegt in Wirklichkeit weit auseinander. Finden Sie einmal ein Rudel von sechs Wölfen in Sachsen in einem Gebiet von durchschnittlich 250 Quadratkilometern.

Und wie will man „im juristischen Sinne schwere Schäden“ definieren? Im dem Fall in Baden-Württemberg, bei dem im vergangenen Jahr über 40 Schafe zu Tode kamen, war die Bachseite nicht mit einem Zaun geschlossen. Wölfe können sehr gut schwimmen und ein Wolf sagt zu einem solchen Fast-Food-Angebot natürlich nicht „Nein“. Dass ein Wolf mehrere Tiere tötet ist kein Blutrausch, sondern das liegt in seiner Natur. Nicht nur bei Wölfen wird ein so genannter Beutereflex ausgelöst, das Phänomen ist auch beim Fuchs in Hühnerstall bekannt. Die Beutegreifer töten nicht mehre Tiere, weil sie böse, psychisch gestört oder im Blutrausch sind, sondern deshalb, weil in der Natur die Situation eingesperrter Schafe oder Ziegen, die weder fliehen können, noch sich wehren, vorkommt. Der Beutereflex ist dafür verantwortlich, dass ein Beutegreifer so lange tötet, bis sich kein Tier mehr vor seiner Nase bewegt. Dabei wirkt ernsthafter Herdenschutz. In der Statistik geht der Anteil von Wölfen am Rissgeschehen bis 2016 zurück.

Wir fordern Herdenschutz statt Wolfsabschuss

Wir fordern die Umweltministerkonferenz auf, dafür zu sorgen, dass Weidetierhalter in Punkto Herdenschutz besser unterstützt werden. Statt dies zu tun, wurde im vergangenen Jahr eine Weideprämie ja sogar noch von der GroKo gestrichen. Stattdessen leisten sich diverse Bundesländer einen Haushalt für eigene Wolfskillertruppen, wie beispielsweise Brandenburg für 50.000 Euro im Jahr.

Backhaus behauptete im Radiointerview, dass die Naturschutzverbände der Gesetzesänderung bereits zugestimmt hätten. Diese Stellungnahme des WWF liest sich allerdings ganz anders: https://www.wwf.de/2019/januar/chefinnensache-wolf/?fbclid=IwAR0PClblaqQ3-easjiW6w9bgUc6FFWEhzAuRi2T6I4C_48LMTn-pEzZpIDo

Auch die Umweltministerin von Sachsen-Anhalt, Claudia Dalbert (Grüne), scheint mit der Sehnsucht, Wölfe zu killen, nicht einverstanden zu sein. Eine Anfrage beantwortet sie wie folgt.  Zitat:

„Das ist kompletter Unsinn. Ein Wolf, der Menschen angegriffen hat, kann auch heute schon abgeschossen werden. Ein einzelner identifizierter Wolf, der wiederholt fachgerecht gesicherte Herden angreift, kann auch heute schon abgeschossen werden, siehe Leitlinie Wolf. Wölfe die durch Dörfern wandern, zeigen arttypisches Verhalten!“

Fakt ist, dass es in den rund zwanzig Jahren, in denen die Wölfe nach Deutschland zurückgekehrt sind, keinen einzigen Angriff eines frei lebenden Wolfs auf einen Menschen gab.

Auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze äußerte sich einen Tag zuvor noch so:
Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat sich gegen weitergehende Maßnahmen zur erleichterten Entnahme von Wölfen ausgesprochen. Wie eine Sprecherin des Umweltressorts betonte, gibt es bereits genügend „nützliche und effektive Maßnahmen“. Sie verwies in dem Zusammenhang auf den Bau von Elektrozäunen, aber auch auf den gezielten Abschuss von auffälligen Wölfen, der bereits nach derzeitiger Gesetzeslage möglich sei. Die Sprecherin erinnerte außerdem an ein vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängiges Verfahren gegen Finnland zur dortigen Wolfsjagd zur Bestandsregulierung, dessen Urteil in diesem Frühjahr erwartet werde. 
Auch NABU positioniert sich entgegen Aussagen von Backhaus. Diese Antwort erhielten wir auf Anfrage aus Berlin: 

Der NABU lehnt den Abschuss von Wölfen und die Aufweichung des gesetzlichen Schutzstatus ab. Der NABU wird sich aktuell weiterhin für die Beibehaltung des Schutzstatus engagieren und sich wie bereits im vergangenen Jahr für die Etablierung eines umfassenden Herdenschutzes und Wolfsmanagements einsetzen. Für die Entnahme von auffälligen Tieren ist die Politik bereits jetzt handlungsfähig. Dafür bedarf es keiner gesetzlichen Änderung.

Fazit: Würde die GroKo tatsächlich Gesetze ändern, käme höchstwahrscheinlich auf Deutschland ebenso ein EU-Verfahren zu wie auf Schweden und Finnland. Zu erwarten wären Strafzahlungen, die der Steuerzahler tragen müsste. 

Quellen:https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Schutzstatus-fuer-Wolf-Weiter-Gespraechsbedarf,wolf3768.html?fbclid=IwAR3q5FqlYGIIDfTDu2eJknSuFsPiPa9iV_Q8vsjFe0BncnlVHp4l1yWukuE

http://www.dbb-wolf.de

https://www.wwf.de/2019/januar/chefinnensache-wolf/?fbclid=IwAR0PClblaqQ3-easjiW6w9bgUc6FFWEhzAuRi2T6I4C_48LMTn-pEzZpIDo

 

 

 

Mecklenburg-Vorpommern: Elf Schafe gerissen – kein Grundschutz vorhanden

Am Sonntag (7.10.2018) ereignete sich im Bereich des Drewitzer Sees im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein Rissvorfall, schreibt das Umweltministerium von Mecklenburg-Vorpommern in einer Pressemeldung von heute.  Dabei sollen insgesamt 11 Schafe getötet worden sein. Nach der Rissbegutachtung sei ein Wolf als Verursacher des Nutztierrisses wahrscheinlich. Zur weiteren Untersuchung des Befundes würden Genetikproben entnommen heißt es weiter. Der Grundschutz sei allerdings nicht eingehalten gewesen.

Der Grundschutz der Herde war in diesem Fall nicht gewährleistet

HINTERGRUND:

Für Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell 2 Wolfsrudel nachgewiesen, deren Kernlebensraum vollständig im Land liegt, und zwar in der Ueckermünder Heide und in der Kalißer Heide. Ein drittes Rudel hat sich in der Retzow-Jännerstorfer Heide im Grenzbereich zwischen MV und Brandenburg etabliert. Das dem Land Brandenburg zuzuordnende Rudel der Kyritz-Ruppiner Heide erstreckt seinen Aktionsbereich teilweise auf M-V. Das Löcknitzer Rudel lebt offenbar grenzübergreifend zwischen MV und Polen.

Außerdem sind für Mecklenburg-Vorpommern je ein Wolfspaar in Jasnitz und in der Nossentiner Heide sowie ein residenter Einzelwolf im Müritz-Nationalpark nachgewiesen.

Verschiedene Wolfssichtungen, u.a. im Müritz-Nationalpark und im Billenhäger Forst, werden gegenwärtig überprüft. Das Vorkommen von weiteren residenten Wölfen kann gegenwärtig noch nicht bestätigt werden.

Seit Jahresbeginn 2018 gab es in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 12 Übergriffe auf Nutztiere, die durch einen Wolf verursacht wurden bzw. bei denen ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte. Dabei wurden 56 Tiere getötet und 23 Tiere verletzt.

Wer schützt wird unterstützt

Um den Mindestanforderungen des Grundschutzes für Nutztiere zu entsprechen, müssen die Zäune allseitig geschlossen sein. Die Mindesthöhe beträgt dabei für stromführende Zäune 90 Zentimeter. Empfohlen werden allerdings über den Grundschutz hinausgehende höhere Zäunungen, die auch gefördert werden können. Außerdem muss der Abstand zum Boden sowie auch der Abstand zwischen Einzelelementen (wie z.B. den stromführenden Litzen) weniger als 20 Zentimeter betragen.

Ansprechpartner für Förderungen von Präventionsmaßnahmen nach der Förderrichtlinie Wolf sind die jeweiligen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt oder die örtlich zuständigen Großschutzgebietsverwaltungen.

Informationen zu Schadensfällen nimmt das Wolfsmanagement MV unter der Schadenshotline 0170-765 88 87 entgegen. Weitere Informationen unter https://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/natur/artenschutz/as_wolf.htm

Niedersachsen – Wolf Anton nach Zusammenstoß mit Auto qualvoll verendet – Fahrer flüchtet

Beispielfoto

Burgdorf/Uetze – Ein Wolfsrüde aus Mecklenburg-Vorpommern wurde in Niedersachsen bei Burgdorf bereits am Dienstag oder Mittwoch überfahren. Dies schreibt die Hannoversche Allgemeine nach einen Gespräch mit dem zuständigen Wolfsberater. Besonders tragisch an dem Fall. Der Rüde, der ein Sendehalsband trug und Anton genannt wurde, soll sich nach dem Aufprall noch mehrere Meter weiter geschleppt haben und danach über mehrere Stunden hin unter sehr viel Leid und Schmerzen gestorben.

Der Fahrer oder die Fahrerin des PKWs soll den Zusammenstoß nicht gemeldet haben. In Niedersachsen gibt es mehrere Päppelstationen und sogar einen Krankenwagen für Wölfe. Evtl. hätte dem Tier sogar noch geholfen werden können. Hier der Link: http://www.haz.de/Umland/Burgdorf/Uetze-Wolf-aus-dem-Burgdorfer-Holz-verendet-nach-Unfall

In dem Gebiet lebten zwei Wölfe. Die Partnerin des Rüden ist nun alleine. Da der Wolfsbestand in Deutschland noch immer nicht gesichert ist, ist es weiterhin tragisch, dass hier nächsten Frühjahr aller Wahrscheinlichkeit auch kein Nachwuchs zu erwarten ist. Auch könne die Wölfin abwandern, wird der Wolfsberater in der HAZ weiter zitiert.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern keine Hinweise auf rasante Vermehrung des Wolfes

Das Märchen von der „rasanten“ Vermehrung.

 

Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht die Rede von der „rasanten Vermehrung“ der Wölfe in Deutschland ist. Dabei dreschen nicht nur Politiker, Weidetierhalter und Wolfsgegner diese Phrase. Nein, auch so genannte Wolfsexperten und Mitarbeiter der großen Umweltverbände lassen sich dazu hinreißen, von einer rasanten Vermehrung zu reden. Im Koalitionsvertrag von SPD sowie CDU/CSU ist gar von Dezimierung der Wölfe die Rede. Fakt ist jedoch: In der Roten Liste der gefährdeten Tiere Deutschlands (2009) wird der Wolf als eine vom Aussterben bedrohte Art eingestuft. Wenngleich sich der deutsche Wolfsbestand in den vergangenen Jahren positiv entwickelt hat, weist die Art – gemäß dem deutschen FFH-Bericht von 2013 – immer noch eine ungünstige Erhaltungssituation auf, schreibt das Bundesamt für Naturschutz in einer Zusammenfassung Ende 2017.

Wölfe paaren sich nur einmal im Jahr, nämlich jetzt und in den kommenden Wochen. Die Jungtiere vom Vorjahr kümmern sich oft noch mit um den Nachwuchs, der im Frühjahr auf die Welt kommt. Jetzt ist auch die Zeit für die zweijährigen Wölfe, sich ein eigenes Revier zu suchen. Da Wölfe ihre Reviere verteidigen, können sich die Jungtiere nur dort niederlassen, wo noch keine anderen Wölfe ihr Revier eingerichtet haben. Diese Verhaltensweisen sind es, die eine „rasante Vermehrung“ so gut wie unmöglich machen. Die meisten Jungtiere erreichen ihr drittes Lebensjahr nicht. Man ging bisher von einer Vermehrungsrate von 30 % aus. Im Monitoringjahr 2016/17 stagniert diese Rate nicht nur, sie ist sogar zurückgegangen.

In Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Anzahl der Welpen von 13 auf 14 leicht erhöht. Die Territorien sind bei 3 allerdings gleich geblieben. Der Verbleib des bisherigen Lübtheener Rudels ist derzeit ungeklärt. Anfang 2017 konnte der seit 2007 in der Lübtheener Heide lebende, mindestens 12-jährige Rüde letztmalig anhand von Fotofallenbildern dokumentiert werden. Die beiden besenderten Jährlingsfähen des Rudels, WF2 Naya und WF3 Emma, sind abgewandert; seit Mai 2017 wurden sie nicht mehr in der Lübtheener Heide nachgewiesen. Zu dem aktuellen Status der Elterntiere des Lübtheener Rudels liegen keine Hinweise vor, schreibt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Mit 12 Jahren hat der Rüde ein stattliches Alter für einen frei lebenden Wolf erreicht. Dennoch ist Wilderei als Ursache nicht auszuschließen. Erst im Dezember 2016 wurde dort der Jungwolf Arno erschossen aufgefunden.

Schaut man sich die Anzahl von Wölfen in Mecklenburg-Vorpommern an und vergleicht sie mit den Schäden, stehen die Forderungen von Weidetierhaltern in einem ganz anderen Licht. Zitat aus der Pressemitteilung der Landesregierung: Im Jahr 2017 leistete das Land MV Kompensationszahlungen an Tierhalter in Höhe von etwa 15.700 Euro. Landesweit waren 28 Übergriffe auf Nutztiere registriert worden, bei denen ein Wolf als Verursacher festgestellt oder nicht ausgeschlossen werden konnte. Dabei wurden 66 Tiere getötet und 22 Tiere verletzt. Seit Jahresbeginn 2018 wurden 4 Übergriffe auf Nutztiere registriert, bei denen ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte. Der vorbeugende Herdenschutz wurde im Jahre 2017 mit etwa 138000  Euro und im Jahre 2018 bislang mit etwa 32 000 Euro gefördert.

Quellen:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen?id=136019&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/zusammenfassung?Bundesland=&Jahr=2016

https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/presse/2017/Dokumente/Pressehintergrund_Wolf_2017bf.pdf

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen?id=122660&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle