Schweiz: Bundesverwaltungsgericht stoppt Wolfsmassaker in Graubünden
Die Kantone Graubünden, St. Gallen, Wallis, Waadt und Tessin wollten bis zum 31. Januar ein wahres Wolfsgemetzel veranstalten. Das Schweizer Bundesamt für Umwelt hat mit Umweltminister Albert Rösti nach Inkrafttreten eines novellierten Jagdgesetzes (gegen den Willen des Schweizer Stimmvolkes) zwölf der in der Schweiz verteilten 32 Wolfsrudel zum Abschuss freigegeben. 19 Wölfe sind bereits tot. Das Bundesverwaltungsgericht stoppt die Jagd jetzt aber in Graubünden. Zumindest vorläufig. Lesen Sie hier unseren Bericht mit Hintergründen.
Zu diesem Bericht gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/14/schweiz-gericht-untersagt-jagd-auch-im-wallis-gemetzel-geht-aber-weiter/
Dieses Wochenende wollten sie wieder losziehen, die Jäger, wie im Blutrausch. Darunter auch Prominente, wie der Walliser Staatsratspräsident Christophe Darbellay: „Ja, ich werde auf die Wolfsjagd gehen.“ Jetzt glücklicherweise nicht mehr, denn eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht mit aufschiebender Wirkung wurde angenommen. Hinter der Beschwerde stehen mehrere Naturschutzorganisationen, darunter WWF und Pro Natura, die sich allerdings zuvor jahrelang im Nichtstun geübt hatten. Eine Entwicklung zu diesem Massaker war schon Jahre im Voraus zu erkennen. Immer wieder haben die großen Orgas Wolfsabschüssen zugestimmt. Nun ist eine Eskalation daraus entstanden. Sicherlich hat auch der massive Protest von Wolfsfreunden und Naturschützern dazu beigetragen, dass endlich Bewegung von Seite der großen Orgas in die Sache gekommen ist. Die Eingabe von Beschwerden in den anderen Kantonen werde noch überprüft. Im Wallis geht das Gemetzel also vorerst weiter.
Mitte November hatte die Jagd mit Hunderten Jägerinnen und Jägern begonnen. Neben der Wildhut – was ein unglaublicher Frevel ist – waren auch Jäger und Jägerinnen auf der Spur der Wolfsfamilien. Sie töteten hauptsächlich wehrlose Jungtiere. Alleine im Wallis zehn Wölfe. Was für eine Blutweihnacht.