Wolf Billy aus Niedersachsen in Frankreich erschossen

Über eintausend Kilometer ist Jungwolf Billy aus dem Herzlaker Rudel gewandert. Auf der Suche nach einem eigenen Revier verschlug es das Jungtier erst in die Eifel und dann passierte Billy ein verhängnisvoller Fehler. Er wanderte weiter nach Frankreich bis in die Südvogesen. Wegen abgeblich vielen Nutztierrissen wurde Billy dort erschossen. Dass es sich tatsächlich um den Wolf aus dem Herzlaker Rudel handelte, ergaben Genanalysen. Gleichzeitig gibt es neue Wolfsnachweise in der Eifel.

Wolf Billy ©Hermann Starlingreizen.

Frankreich erschießt jährlich zirka 40 Wölfe. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. erachten dies als einen unhaltbaren Zustand, doch Vereine und Verbände sind machtlos gegen diese Praxis, da Frankreich das EU-Wolfsschutz-Abkommen nur unter der Bedingung unterzeichnet hatte, dass es weiter eine bestimmte Anzahl von Wölfen erschießen darf. Diese Praxis erschwert Wanderwölfen aus Spanien, der Alpenregion und Italien das Fortkommen nach Norden und es erschwert auch einen Genaustausch. Zudem verhindern diese Abschüsse keine Risse. Denn die Nutztiere werden schlecht bis gar nicht geschützt. Wer Wolfsabschuss dem Nutztierschutz vorzieht, handelt ebenso kaltzerzig wie unsinnig.

Dass Wölfe für sie attraktive Gebiete immer wieder neu besetzen, belegen nun neue Nachweise in der Eifel.

Neue Wolfsnachweise in der Ahreifel und bei Remagen

DNA-Proben belegen einen oder mehrere Wölfe als Verursacher von Nutztierrissen.

Das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen hat anhand von DNA-Proben Wölfe als Verursacher von zwei Nutztierrissen identifiziert. Am 16. Februar wurden zunächst in der Verbandsgemeinde Adenau acht Schafe getötet und fünf weitere verletzt. Vier Lämmer sind dort noch vermisst. Zwei Tage später gab es einen weiteren Vorfall auf der Gemarkung Remagen, bei dem vier Schafe getötet und drei weitere verletzt wurden. In beiden Fällen waren die Schafe nicht durch wolfssichere Zäune geschützt. Die Verbandsgemeinde Adenau gehört zu der sogenannten Pufferzone, in der bereits seit 2019 wolfssichere Zäune vom Land gefördert werden.

Die Individualisierung des Wolfes oder der Wölfe steht noch aus. Da die beiden Rissorte nur etwa 40 Kilometer auseinanderliegen, könnte es sich durchaus um denselben Wolf handeln.

Hier die Pressemitteilung: https://mueef.rlp.de/de/pressemeldungen/detail/news/News/detail/wolf-billy-ist-tot/?fbclid=IwAR0GUKHqanmErbmdJG04_B4Iyvs4vH0BF1ShxVrD6KkmpPZlDUbmAvdcboI

Wolfsnachweise in Rheinland-Pfalz: https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/verbreitung-recht/wolfsnachweise-rlp/

https://mueef.rlp.de/de/pressemeldungen/detail/news/News/detail/umweltministerium-informiert-neue-wolfsnachweise-in-der-ahreifel-und-bei-remagen/?fbclid=IwAR3_NNc0xaDJnm4Rtcnpx2ZbHbxYPl5rOKFcDnLO5a-eIaDuFIo0-aPjI6c

Informationen über das Rudel im Niedersächsischen Herzlake: https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/territorium_herzlake/

 

NRW – Jetzt ist es offiziell: Bei Eitorf im Rhein-Sieg-Kreis lebt eine komplette Wolfsfamilie

Beispielbild @ Brigitte Sommer

Die Auswertung von Bildmaterial aus dem südlichen Nordrhein-Westfalen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) bestätigt erstmals den Nachweis einer Wolfsfamilie in der Kommune Eitorf im Rhein-Sieg-Kreis. Das Territorium liegt im Grenzgebiet von NRW und Rheinland-Pfalz. Aktuell würden durch das LANUV weitere Hinweise aus dem Rhein-Sieg-Kreis überprüft und bewertet werden, heisst es in einer Pressemitteilung.

In Nordrhein-Westfalen gab es bisher Nachweise einzelner durchziehender Wölfe sowie drei territorialer Wölfe in den Wolfsgebieten Schermbeck, Senne und Eifel-Hohes Venn. Der Nachweis einer Paarbildung und eines Wolfsnachwuchs konnte erstmals geführt werden.

Im Rhein-Sieg-Kreis sowie in den angrenzenden Kreisen und Gemeinden (Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis) existieren bereits ausgewiesene Förderkulissen, abgegrenzt durch das Wolfsverdachtsgebiet Oberbergisches Land und die Pufferzone Stegskopf. Die Ausweisung dieser Gebietskulissen ist insbesondere für die Nutztierhaltung von großer Bedeutung. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet in Wolfsverdachtsgebieten, Wolfsgebieten und Pufferzonen auf der Grundlage der „Förderrichtlinie Wolf“ eine Förderung von Investitionen in vorbeugende Maßnahmen zum Herdenschutz (Präventionsmaßnahmen) an. Gefördert werden der Erwerb von Elektrozäunen sowie die wolfsabweisende Optimierung bestehender Zäune. Mit dem Nachweis eines territorialen Wolfsrudels im Wolfsverdachtsgebiet Oberbergisches Land werden diese beiden Förderkulissen in der nächsten Zeit in ein Wolfsgebiet mit umgebender Pufferzone umgewandelt.

Weitere Informationen zu den Förderkulissen, zur Förderrichtlinie Wolf sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter https://wolf.nrw/wolf.

Auch in Rheinland-Pfalz werden Wölfe als Verursacher für den Tod von Kälbern ausgeschlossen

Umweltministerium informiert: Wolf nicht für drei tote Kälber im Hunsrück verantwortlich

Wölfe fressen hauptsächlich Reh, Hirsch und Wildschwein. Der Anteil an so genannten Nutztieren in ihrer Nahrung ist verschwindent gering. Beispielbild ©Brigitte Sommer
DNA-Proben schließen Wolf als Verursacher für Tod von drei Kälbern aus / Ein Ergebnis noch ausstehend

Seit Mitte Juni gingen in einem Zeitraum von etwa zehn Tagen bei der Wolfshotline Meldungen zu vier toten Kälbern in der Region Hunsrück ein. Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz hat die Tiere begutachtet, DNA-Proben entnommen und zur Untersuchung an das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen geschickt. Für drei der vier Fälle liegen abschließende Ergebnisse vor: Der Wolf kann als Verursacher ausgeschlossen werden. Die Tiere wurden nach ihrem Tod durch Sekundärnutzer, zum Beispiel dem Fuchs, genutzt.

In einem Fall steht das Ergebnis noch aus und wird in den nächsten Wochen erwartet.

Hintergrund
Bisher wurden seit 2012 etwa 13 Einzeltiere in ganz Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Sobald Wölfe genetisch oder anhand einer Foto- oder Videoaufnahme bestätigt wurden, werden die Nachweise online veröffentlicht unter: https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/verbreitung-recht/wolfsnachweise-rlp/

Bereits 2012 hat das Ministerium vorausschauend gehandelt und noch vor den ersten Wolfsnachweisen einen Wolfsmanagementplan erstellt. Nutztierrisse werden zu 100 Prozent entschädigt, wenn sie nachweislich von einem Wolf verursacht wurden. Darüber hinaus können bei der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) sogenannte „Notfallzäune“ kostenlos ausgeliehen werden, wenn Weidetiere im Bereich eines Wolfsrisses nur unzureichend geschützt sind. Ziel ist immer, dass sich Wölfe nicht an das Reißen von Weidetieren gewöhnen. Dies ist am besten durch geeignete Zäune zu erreichen. Informationen zur Zauntechnik und zu den Fördermöglichkeiten gibt es auf der Internetseite unter: snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/woelfe-und-nutztierhaltung/

Viele Bauern möchten wohl die Entschädigungssummen kassieren und machen hier im Falle von toten Kälbern Wölfe verantwortlich. Dabei sterben die meisten Nutztiere, die ihren Schlachttermin nicht erreichen, an ganz anderen Ursachen. Darunter Krankheiten und auch oft Vernachlässigung.

Quelle: https://mueef.rlp.de/de/pressemeldungen/detail/news/News/detail/umweltministerium-informiert-wolf-nicht-fuer-drei-tote-kaelber-im-hunsrueck-verantwortlich/?no_cache=1&cHash=ad6f3684fc0ed857ccee282edb44a1ea