NRW – Wölfin Glorias Bruder heisst jetzt Ingolf von Wesel

Beispielbild, Wolfsrüde links ©Brigitte Sommer

Anfang November berichteten wir auf unserem Blog zur aktuellen Situation der Wölfe in NRW. Siehe hier:  https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/11/08/nrw-wir-protestieren-schiesswuetiger-landrat-mit-rotkaeppchen-syndrom-fordert-wolfsabschuss/Der neue Landrat des Kreises Wesel, Ingo Brohl, kritisierte u. a. die Namensgebung  „Gloria“ durch seinen Vorgänger Dr. Ansgar Müller.

Die Wölfin vom Niederrhein (GW954 f ) werde dadurch „vermenschlicht“, warf sein Nachfolger ihm vor. Das wir in dieser Hinsicht ganz anderer Meinung sind, stellten wir ebenfalls ganz deutlich klar. Grund genug für uns,  zu einer Namenswahl für den Rüden (GW 1800 m) aufzurufen. Schließlich sollte er entsprechend seiner Schwester individualisiert werden.

Gesagt – getan! Es gingen die unterschiedlichsten Vorschläge bei  uns ein. Viele hatten sich dazu Gedanken gemacht, welcher Name denn nun am besten zu Glorias Gefährten passen würde. Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen die uns u.a. per e-mail erreicht haben.

Nach Auswertung aller Ideen fiel die Wahl, ganz nach Landratstradition auf den Namen „Ingolf von Wesel“…., und das nicht nur aus diesem Grund. Denn: Ingolf kommt aus dem althochdeutschen und setzt sich aus dem Namen des germanischen Gottes Ing und dem Wort Wolf zusammen.

Wünschenswert wäre es natürlich, wenn Ingo Brohl noch einmal seine Haltung bezüglich der  ansässigen Wölfe in der Region Niederrhein überdenken würde. Denn auch sein Name geht ja schließlich auf eine wölfische Urbedeutung zurück, wenn man mal genauer hinschaut…Denn wie heißt es doch so schön…“NOMEN EST OMEN“!

NRW: Antrag auf Abschuss abgelehnt – Wölfin Gloria von Wesel darf weiterleben

Beispielbild © Brigitte Sommer

Kein Todesurteil für Gloria von Wesel – die Wölfin darf weiter leben!

„WOLF LIVES MATTER…!“

…Passender könnte eine Überschrift in diesen Tagen kaum lauten, um die Entscheidung des Kreises Wesel in Absprache mit dem Landesumweltministerium NRW zu beschreiben. In einer Pressemitteilung http://Nach abschließender Prüfung hat der Kreis Wesel als zuständige Naturschutzbehörde in Abstimmung mit dem Umweltministerium entschieden, dem Antrag auf Entnahme und Vergrämung der als „Gloria“ bekannten Wölfin mit der offiziellen Kennung GW954f nicht stattzugeben. vom 29.06.2020 heisst es, dass die Wölfin Gloria (GW954f) nicht getötet werden darf. Auch Vergrämungsaktionen werden nicht genehmigt. Der Kreis bestätigte somit seine im März angekündigte Entscheidung, und lehnte den Antrag des Schafzüchters Kurt Opriel aus Hünxe ab. Vielmehr setzen die Behörden stattdessen auf Herdenschutz und Präventivmaßnahmen, wie Beratung und Aufklärung der Weidetierhalter.

So wurde z. B. bei o. g. Schäfer der Bau eines Stalles in Höhe von 150000 Euro finanziert, um seine Schafe zu schützen! Desweiteren wird besonders der Einsatz von Herdenschutzhunden favorisiert. Eine Entnahme der Wölfin sei nicht gerechtfertigt, so die Begründung des Kreisverwaltung Wesel und verwies dabei auf das Bundesnaturschutzgesetz. Die Herdenschutzmaßnahmen, die durch das Land mitfinanziert werden, reichten aus und seien eine zumutbare Alternative.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. begrüßen diese Entscheidung natürlich voll und ganz, die auch gar nicht anders hätte ausfallen dürfen, bedenkt man den hohen Schutzstatus des Wolfes in ganz Europa (Fauna- Flora- Habitatrichtlinie der Europäischen Union (FFH) und die Berner Konvention). In diesem Fall haben die zuständigen Entscheidungsträger ihre Hausaufgaben gemacht. Bleibt abzuwarten, ob das vielleicht bei dem ein oder anderen Weidetierhalter ebenfalls Nachahmung findet. Die Unterstützung was Schutzmaßnahmen und Finanzierungshilfen betrifft, wird von NRW zu 100% übernommen. Dennoch kann man auch von jedem Tierhalter jawohl auch eine Eigenleistung und Initiative erwarten, wenn es um den Schutz der eigenen Tiere geht. Das das in der Vergangenheit vielmals zu wünschen übrig ließ, konnten wir von Wolfschutz Deutschland e. V. schon mehrfach durch unsere Faktenchecks und Zaunkontrollen belegen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/24/faktencheck-und-zaunkontrolle-nrw-weidetierhalter-in-woelfin-glorias-revier-provozieren-wohl-weiter-risse-statt-zu-schuetzen/

Angeblicher Kälberriss in Wirklichkeit Totgeburt

Auch im Wolfsportal NRW auf den Seiten des LANUV kann sich jeder einmal selbst ein Bild machen, wenn es um die Risslisten bei Nutztieren geht. Ein angeblicher Kälberriss (und auch der von anderen Tieren), datiert auf den 11.5.20 in Schermbeck, entpuppt sich im Nachhinein als Falschmeldung, dessen Originalbeitrag bei Schermbeck online einfach nicht mehr aufzufinden ist., statt eine Richtigstellung zu bringen. In Wirklichkeit handelte es sich um zwei Totgeburten und keine Risse, wie sie Wölfin Gloria und ihrem mit in ihrem Revier lebenden Bruder durch Fake-Beiträge unterstellt worden waren und durch Hass- und Hetzbeiträge im Internet verbreitet worden waren.   Hier der Link zur Rissliste: https://wolf.nrw/wolf/de/management/nutztierrisse?fbclid=IwAR3IUuQy1r0VuGeZYoSPsi4bJyjQe-cQ1GTidSKxawyAedApDP12WcJog_I

Die Horrorszenarien der Wolfsgegner hingegen treiben teilweise recht merkwürdige Blüten, was leider auch immer wieder von den lokalen Medien aufgegriffen wird. In diesem Zusammenhang sei auch gerne mal das Gahlener Wolfsforum erwähnt, das maßgeblich an dieser irrationalen Hysterie und den Hetzkampagnen beteiligt ist. Für Spukgeschichten zum Thema Wolf sind sie immer wieder gerne zu haben.

Märchen aus dem Hause Grimm

Dies sah der LANUV wahrscheinlich ähnlich, und reagierte entsprechend mit einer Stellungnahme am 13.05.20 auf die Befürchtungen dieser „besorgten Bürger“, in dem er ebenfalls auf das Bundesnaturschutzgesetz und den strengen Schutzstatus des Wolfes verwies. So entpuppte sich auch das Gerücht, dass der Wolf sei wieder „angesiedelt“ worden wäre, statt von alleine einzuwandern, als Nonsens.

Auch zu dem Punkt – Gefahr für Menschen? – äußert sich der LANUV mehr als eindeutig:

„Seit der Rückkehr einzelner Wölfe auf deutsches Staatsgebiet hat es keinen – wir betonen „keinen“ – nachgewiesenen Fall eines Angriffs von Einzelwölfen oder gar eines Rudels auf Menschen gegeben. Menschliches Leben und die körperliche Unversehrtheit waren demnach nie in Gefahr.“

Es wurde ein umfassendes Statement zu den gestellten Fragen verfasst, das sich in jeder Hinsicht für den Schutz des Wolfes ausspricht.

Klicke, um auf stellungnahme_mulnv_lanuv.pdf zuzugreifen

Trotz dieser positiven Entwicklung durch die politischen Entscheidungen, ist uns klar, dass wir in unseren aktiven Wolfschutzarbeit niemals nachlassen dürfen und werden. Dass die meisten Deutschen die Wölfe akzeptieren und mit ihnen leben wollen, müssen endlich auch Weidetierhalter und Jäger begreifen lernen. Wir werden also weiter aufklären, beobachten und beschützen, berichten und recherchieren, Fake- News aufdecken…usw. So kennt man uns, und gerade das macht unsere Stärke aus. Ebenso sehen wir uns in unserer Entscheidung bestärkt darin, Weidetierhaltern nicht beim Zaunbau zu helfen, die sich, wie es sich auch hier wieder gezeigt hatte, dennoch nicht aufhören, Wolfsabschüsse zu fordern.

Weitere Informationen zu Wölfen in NRW: https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles

Ulrike de Heuvel, Wolfsteamleitung NRW

 

NRW: Wölfin Gloria hat sehr wahrscheinlich einen Partner gefunden

Beispielfoto

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt den Nachweis von zwei Wölfen im Wolfsgebiet Schermbeck. Am 11. April 2020 gegen 7.30 Uhr gelang es einem Anwohner in Hünxe (Kreis Wesel), Videoaufnahmen von zwei Wölfen zu machen. Die Aufnahmen wurden durch die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) geprüft (https://www.dbb-wolf.de/). Die Wölfe bedrängten gemeinsam einen Rothirsch. Dieser setzte sich erfolgreich zur Wehr und konnte anschließend leicht verletzt die Flucht ergreifen.

Die Identität der beiden Wölfe ist nicht bekannt. Vermutlich handelt es sich bei einem Wolf um die im Wolfsgebiet Schermbeck territoriale Wölfin GW954f, auch Gloria von Wesel genannt. Ein zweites Individuum ist aus dem Wolfsgebiet bislang nicht genetisch nachgewiesen worden. Zu Alter und Geschlecht können keine Angaben gemacht werden.

Es handelt sich um einen ersten Hinweis auf ein mögliches Wolfspaar im Wolfsgebiet Schermbeck. Wölfe leben in festen Paaren, die in der Regel lebenslang bestehen. Nach bundesweit vereinbartem Monitoringstandard ist von einem Paar auszugehen, wenn zwei geschlechtsreife Wölfe (Rüde und Fähe) über mindestens vier Wochen gemeinsam in einem Territorium nachgewiesen werden.

In Nordrhein-Westfalen werden über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierschäden entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde. Weitere entschädigungsfähige Kosten sind beispielsweise angefallene Tierarztkosten oder Schäden an der Zäunung. Den Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck und in der umgebenden Pufferzone wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.

Weitere Informationen zum Wolfsgebiet Schermbeck, zur Förderrichtlinie Wolf sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter https://wolf.nrw/wolf

NRW – Schäfer Opriel mit Antrag auf Tötung von Wölfin Gloria vorerst abgeblitzt

Nach eingehender Prüfung kommt der Kreis Wesel in Übereinstimmung mit dem Umweltministerium zu der Einschätzung, dem Antrag auf Entnahme und Vergrämung der als „Gloria“ bekannten Wölfin mit der offiziellen Kennung GW954f zum jetzigen Zeitpunkt nicht stattzugeben, schreibt das Umweltministerium NRW heute in einer Pressemitteilung.  Dieser Einschätzung sei eine intensive Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu den Umständen der zurückliegenden Nutztierverluste unter Beteiligung der Wölfin im Wolfsgebiet Schermbeck vorausgegangen. Der Kreis Wesel ist die zuständige Naturschutzbehörde für das Wolfsgebiet Schermbeck.

Herdenschutz statt Wolfsabschuss

„Wir kommen auf Grundlage der Expertise des Landesumweltamtes, nach eingehender eigener Prüfung und in Abstimmung mit dem NRW-Umweltministerium zu der vorläufigen Einschätzung, dass eine Entnahme der Wölfin Gloria unter den gegebenen Umständen nicht zu rechtfertigen ist“, so Kreis Wesels Landrat Dr. Ansgar Müller. Müller weiter: „Der Antragsteller hat nun Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Erst nach Auswertung der möglicherweise in der Anhörung vorgebrachten Gesichtspunkte werde eine abschließende Entscheidung getroffen werden.“ Nach vorläufiger Auffassung des Kreises Wesel stellt die konsequente Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen eine zumutbare Alternative zur Entnahme beziehungsweise Vergrämung dar. Dazu würde der Antragsteller nun angehört und anschließend geprüft werden, wo der Kreis weitere Hilfestellung, wie zum Beispiel für das nächtliche Aufstallen, leisten kann.

Hier geht es zur kompletten Pressemittelung

https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/news/2020-03-09-woelfin-im-wolfsgebiet-schermbeck-bleibt-vorerst-weiter-unter-beobachtung/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=45936ef6de85732e3b1e9f085dfa0061

 

NRW – Problemschäfer Opriel stellt Antrag auf die Erschießung von Wölfin Gloria – Entscheidung könne dauern, so Kreis Wesel

Mit großer Entrüstung und ebensolcher Besorgnis haben wir vom Eilantrag des (Hobby-)Schäfers Kurt Opriel aus Hünxe (Kreis Wesel) Kenntnis erhalten, in dem er den Abschuss der Wölfin Gloria (GW954f) fordert. Sollte dem Antrag zugestimmt werden und die Wölfin Gloria getötet werden, werden wir Anzeige gegen Entscheider und ausführende Personen stellen.

Noch Ende September hatte das NRW-Umweltministerium erklärt, die umstrittene Wölfin sei kein Problemwolf. Das habe die eingehende Prüfung durch Fachleute von Land und Bund ergeben. Die Experten hatten die Umstände der Schafsrisse durch die Wölfin überprüft und festgestellt, dass die erforderlichen Schutzmaßnahmen durch die Schafhalter nicht optimal umgesetzt seien. Das Tier stehe aber unter besonderer Beobachtung. Nach der jetzt vom Landesumweltamt erbetenen fachlichen Bewertung werde es in Abstimmung mit dem NRW-Umweltministerium eine rechtliche Bewertung geben und einen Entscheidungsvorschlag, teilte der Kreis Wesel nun mit. Die Entscheidung habe europaweite Relevanz und sei von grundsätzlicher Bedeutung, zitiert Web de https://web.de/magazine/regio/nordrhein-westfalen/antrag-wolfs-abschuss-entscheidung-dauern-34331246?fbclid=IwAR2yxl14SXu3UnHTCqe6IfONFGDgSNiV7J-w2e86uKtXL5i6bIpvQCEG9KE eine dpa-Meldung. Gemeint damit ist wohl das Durchwinken der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes noch vor Weihnachten durch den Bundestag. Gültig ist das Gesetz aber erst dann, wenn die Gesetzesänderung vom Bundespräsidenten unterschrieben worden ist. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/19/ein-schwarzer-tag-fuer-den-wolfsschutz-bundestag-stimmt-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-zu/

Lassen sich bestimmte Schäfer von der Agar-Lobby vorführen?

Brauchte man sich bislang wenige Sorgen zu machen, dass Schäfer wie Opriel mit solcher Dreistigkeit durchkommen, so sieht die Lage nun anders aus, weil sogar Schäden, die bei Hobbyhaltern entstehen, nun plötzlich relevant sein können. Dabei kann auch so lange getötet werden, bis keine Schäden mehr anfallen. Ganz Wolfsrudel mit Welpen dürften dann getötet werden. Ganz klar ein Einstieg zur Wiederausrottung des Wolfs in Deutschland und mit EU-Recht keinesfalls vereinbar.

Zukünftig werden sich also immer mehr Gerichte mit dem Schutz unserer Natur und unseren Lebewesen darin beschäfitgen müssen, weil die Agrar-Lobby anscheindend die einfachste Lösung als die Beste erachtet. Einzelne Schäfer in Schleswig-Holstein und Thüringen haben nämlich genau das erreicht, was Opriel hier anscheinend auch erreichen möchte. Man ist wohl untereinander vernetzt und gibt sich Tipps, wie ein Abschussbefehl am schnellsten erreicht werden kann.

Dabei stellen Wölfe für die Betriebe noch das geringste Problem dar. Neben Rissen von Hunden gibt es bei den Weidetieren gibt es hohe Verlustraten im üblichen, ganz normalen Betrieb: ca. 10-12% jährliche Verluste an Tieren (ohne Totgeburten) sind im langjährigen Mittel absolut normal. Die Zahl dieser sog. Falltiere beträgt bundesweit schätzungsweise Zehntausende von Schafen und Ziegen – jedes Jahr!

Wolf weg, Problem gelöst?

Nein, denn die Probleme der Schäfereien liegen heutzutage ganz woanders. Hohe EU-Subventionen erhalten vor allem die Betriebe, die große Flächen bewirtschaften. Kleine Betriebe bleiben dabei auf der Strecke. Und die GroKo selber blockiert seit Jahren eine Weideprämie für Weidetierhalter. Schäfer Opriel hat allerdings sogar als Hobbyschäfer EU-Subventionen in fünfstelliger Höhe erhalten.

Schäfer Opriel begründete seinen Antrag vom 24.12.2019 damit, dass er insgesamt zehn Rissvorfälle durch „Gloria“ zu beklagen und somit die größten Verluste zu verzeichnen habe. Zudem sei bereits im November ein Antrag zur Vergrämung der Wölfin beim Umweltministerium gestellt worden, auf den er bis jetzt keine Antwort erhalten habe. Anhand unserer Zaunkontrollen konnten wir Herrn Opriel allerdings immer wieder nachweisen, dass er es wohl in sehr vielen Fällen nicht so genau mit dem Schutz seiner Schafe genommen hat. Wie sonst ist es zu erklären, dass Nachbarschäfer so gut wie keine Probleme mit der Wölfin haben?

Die Häufigkeit der Risse bei genau diesem einen Schäfer lässt uns vermuten, dass hier wieder einmal ein „Problemwolf“ kreiert werden soll. Herr Opriel selber behauptet, dass seine Tiere ‚wolfssicher‘ eingezäunt seien; dies wurde aber bisher nicht offiziell bestätigt, sondern nur eine entsprechende Vermutung des Wolfsberaters in den Medien zitiert. Zaunkontrollen unseres Vereins in dem Gebiet der Rissvorfälle haben immer wieder – zuletzt zeitnah zu den Rissen Ende November – ergeben, dass viele Weidetiere eben nicht adäquat geschützt werden.