Wolfsmanagement in Brandenburg: Politisches Theater um Beyers Absetzung

Die jüngsten Entwicklungen im brandenburgischen Agrarministerium offenbaren ein perfides Spiel. Die Absetzung von Staatssekretär Gregor Beyer durch Ministerin Hanka Mittelstädt (SPD) ist für uns nichts als Polittheater, das die wahren Absichten der Regierung verschleiern soll: Wolfsabschüsse salonfähig zu machen und den Schutz auszuhöhlen.

Mittelstädt selbst berief Beyer im Dezember 2024 ins Kabinett – nur um ihn nun, im September 2025, zum Sündenbock für die öffentliche Empörung über ihre Wolfspläne zu machen. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) als Koalitionspartner trägt maßgeblich zu dieser gefährlichen Politik bei, während Nabu und BUND mit ihren sogenannten Kompromissen den Weg für Abschüsse bereiten. Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt jeglichen Abschuss von Wölfen kategorisch ab und warnt vor einem schleichenden Rückschritt im Artenschutz, der an die Worte des ehemaligen EU-Präsidenten Jean-Claude Juncker erinnert: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ Wir glauben, dass Wolfsfreunden hier Abschüsse schmackhaft gemacht werden sollen – ein Ansatz, den wir entschieden ablehnen.
Eine besch… Situation für die Wölfe in Brandenburg, nicht nur wegen des eigentlich durchschaubaren Polittheaters, sondern auch wegen Wolfsfreunden, die diese Entwicklung noch feiern, weil sie überhaupt nicht kapieren, wie sie hinters Licht geführt werden. Foto: © Brigitte Sommer

Mittelstädts Doppelspiel: Von der Berufung zur Absetzung Beyers

Hanka Mittelstädt, seit Dezember 2024 brandenburgische Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, berief den parteilosen Gregor Beyer, ehemals FDP und Geschäftsführer des Forums Natur Brandenburg, als Staatssekretär in ihr Kabinett. Seine Berufung wurde als Zeichen für Kompetenz in Landnutzung und Naturschutz gefeiert, um die Koalition aus SPD und BSW zu stabilisieren. Doch bereits im September 2025 forderte Mittelstädt seine Entlassung, nachdem Beyer eine hohe Abschussquote des Wolfsbestands vorgeschlagen hatte. Mittelstädt nannte diese Äußerungen „vorfeilig“ und „nicht wissenschaftlich fundiert“, distanzierte sich jedoch nicht von der grundsätzlichen Wolfsregulierung, die ihre eigene Koalition im Koalitionsvertrag festschrieb. Für uns ist klar: Beyers Absetzung ist ein Ablenkungsmanöver. Ministerpräsident Dietmar Woidke plant, Beyer in einer anderen Position in der Landesverwaltung unterzubringen, was die Inszenierung unterstreicht. Mittelstädt opfert ihren eigenen Staatssekretär, um die Kritik an ihrer Politik zu dämpfen, während die Regierung weiter auf Abschüsse drängt.

BSW: Komplize der Wolfsregulierung

Das BSW trägt eine zentrale Verantwortung für die aktuelle Entwicklung. Im Koalitionsvertrag vom November 2024 („Brandenburg voranbringen – Bewährtes sichern. Neues schaffen“) stimmte die Partei einer systematischen Wolfsregulierung zu, die ein „Bestandsmanagement“ vorsieht – ein Euphemismus für flächendeckende Abschüsse. SPD-Generalsekretär David Kolesnyk betonte, dass Brandenburg mit seinen 58 bestätigten Wolfsrudeln EU-rechtlich Möglichkeiten zur Reduzierung des Bestands nutzen könne. Das BSW unterstützt diesen Kurs voll und ganz, wie Fraktionschef Niels-Olaf Lüders bestätigte, der nach Beyers Absetzung eine schnelle Neubesetzung des Staatssekretärspostens forderte, um „drängende Agrar- und Umweltthemen“ voranzutreiben. Für uns ist dies ein klarer Beweis: Das BSW ist nicht nur Mitläufer, sondern aktiver Befürworter einer Politik, die den Wolf bedroht. Ihre Forderung nach „pragmatischen Lösungen“ ist nichts anderes als eine Verharmlosung von Abschüssen, die den Artenschutz untergräbt.

NABU und BUND: Kompromisse, die den Wolf verraten

Noch enttäuschender ist die Haltung von NABU und BUND, die sich als Naturschutzorganisationen präsentieren, aber mit ihren sogenannten Kompromissen den Wolf in Gefahr bringen. In einem offenen Brief vom März 2025 an Mittelstädt und Woidke sowie in einem gemeinsamen Positionspapier fordern sie zwar eine Ablehnung pauschaler Abschussquoten, schlagen jedoch Maßnahmen vor, die gezielte Abschüsse von sogenannten „Problemwölfen“ erleichtern sollen. Konkret unterstützen sie die Idee, Kadaver gerissener Nutztiere zwei Nächte lang von Jägern bewachen zu lassen, um „problematische“ Wölfe zu entnehmen. BUND-Geschäftsführer Axel Kruschat nannte dies einen „seit Jahren bestehenden Kompromissvorschlag“, während NABU-Vize Karl-Heinz Marschka die Regierung auffordert, wissenschaftliche Grundlagen zu liefern. Beide Organisationen plädieren für bessere Präventionsmaßnahmen, wie wolfsabweisende Zäune oder Herdenschutzhunde, doch ihre Bereitschaft, Abschüsse als „letztes Mittel“ zu akzeptieren, ist ein fataler Fehler. Wir kritisieren diese Haltung scharf: Der Begriff „Problemwolf“ ist ein Konstrukt, das die natürlichen Verhaltensweisen des Wolfs pathologisiert. Wölfe, die Nutztiere reißen, handeln instinktiv und Rudelstrukturen regulieren Konflikte oft selbst. Gezielte Abschüsse zerstören diese Strukturen und können mehr Konflikte verursachen, wie Studien zeigen. Nabu und BUND mögen Prävention betonen, doch ihre Kompromissbereitschaft öffnet die Tür für eine schleichende Legitimation von Wolfsabschüssen. Ihre Petition „Für ein Wolfsmanagement mit intelligenten Lösungen“ klingt fortschrittlich, ist aber ein Trojanisches Pferd, das die Akzeptanz von Tötungen fördert. Wir fordern beide Organisationen auf, ihre Haltung zu überdenken und jegliche Abschüsse klar abzulehnen.
Beispielfoto Wolfsvater mit Welpen. © Brigitte Sommer

Junckers Schatten: Ein schleichender Angriff auf den Wolfsschutz

Die aktuelle Debatte erinnert an die Worte von Jean-Claude Juncker. Genau dieses Muster sehen wir in Brandenburg. Die Regierung und ihre Verbündeten – einschließlich NABU und BUND – versuchen, Wolfsfreunden Abschüsse als „notwendige Lösung“ schmackhaft zu machen. Erst wird ein Staatssekretär geopfert, dann werden „Kompromisse“ vorgeschlagen, die Abschüsse normalisieren. Am Ende steht ein Wolfsmanagement, das den Artenschutz aushöhlt und den Wolf als Bedrohung brandmarkt.
Unser Standpunkt: Kein Abschuss, kein Kompromiss. Wolfsschutz-Deutschland e. V. steht für einen konsequenten Schutz des Wolfs. Der Wolf ist eine streng geschützte Art und jede Form von Abschuss – sei es „gezielte Entnahme“ oder pauschale Quoten – widerspricht dem EU-Recht und dem Prinzip des Artenschutzes.
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Auch durch den Kauf unseres neues Wolfskalenders für 2026 kann unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt werden. Hier geht es zu den Bestellmöglichkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/19/unser-wolfskalender-2026-ist-da/

Brandenburg: Illegal geplante Wolfsjagden im November

Wolfsschutz-Deutschland e.V. erhebt entschieden Einspruch gegen die geplanten Wolfsabschüsse in Brandenburg, wie sie von Umwelt-Staatssekretär Gregor Beyer (parteilos, Ex-FDP) vorangetrieben werden. Diese Pläne sind nicht nur ein Angriff auf den Schutz einer bedrohten Tierart, sondern auch ein Produkt von Lobbyismus und politischen Eigeninteressen, die die wissenschaftlichen Fakten ignorieren und die wahren Probleme der Landwirtschaft verschleiern. Wir sagen klar und deutlich: Kein einziger Wolf darf in Brandenburg auf Jagden geschossen werden, denn das wäre illegal.

Gregor Beyers Fantasiezahlen und die Gefahr der Ausrottung

Beyer spricht von „mindestens tausend Wölfen“ in Brandenburg, möglicherweise sogar 1500-1600 und plant bis zu 330 Tiere abzuschießen. Diese Zahlen sind wissenschaftlich unhaltbar und reine Spekulation. Nach unseren Daten und den Schätzungen des Landesumweltamts leben in Brandenburg maximal 500 Wölfe, andere Experten sprechen von 350 bis 600 Tieren. Eine „Regulierung“ nach Beyers Vorgaben würde de facto die Ausrottung der Wölfe in Brandenburg bedeuten – ein unverantwortlicher Rückschritt im Wolfsschutz, der gegen europäisches Recht verstößt und die Wolfspopulation insgesamt gefährdet.

Lobbyismus statt Lösungen für Landwirte

Hinter Beyers Vorstoß steht auch kein Interesse am Wohl der Landwirte, sondern ein durchsichtiges Manöver, um die Wut und Frustration der Bauern auf die Wölfe zu lenken. Die Regierung sowie große und kleine Bauernverbände versagen seit Jahren darin, effektive Unterstützung für Landwirte und Kleinbetriebe bereitzustellen. Statt in präventive Maßnahmen wie Zäune, Wachhunde oder Entschädigungen für Wolfsrisse zu investieren, wird der Wolf als Sündenbock missbraucht. Beyer selbst gibt zu, dass seit Januar kein Fördergeld für solche Schutzmaßnahmen gezahlt wurde. Dieses Versagen der Politik wird nun durch die geplante Wolfsjagd kaschiert – ein klarer Beweis für den Einfluss von Jägerlobby und agrarindustriellen Interessen, die Beyers Pläne vorantreiben.

BSW: Doppelmoral statt echter Naturschutz

Auch der Einspruch des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) ist kritisch zu hinterfragen. Während sich das BSW gegen eine generelle Abschussquote ausspricht, befürwortet es die gezielte Jagd auf „Problemwölfe“ durch Kadaver-Auslegung. Diese Methode ist nicht nur ethisch fragwürdig, sondern auch wissenschaftlich widerlegt: Studien zeigen eindeutig, dass Wolfsabschüsse die Rudelstrukturen destabilisieren zu einem Anstieg von Konflikten mit Weidetieren führen können, da jüngere oder unerfahrene Wölfe häufiger Nutztiere angreifen. Die Behauptung des BSW, Abschüsse würden Weidetiere schützen, steht im direkten Widerspruch zu diesen Erkenntnissen. Hier zeigt sich eine Doppelmoral, die den Schutz der Wölfe nur halbherzig verteidigt und letztlich den Interessen der Jäger entgegenkommt.

Der Wolf ist kein Problem – die Politik ist es

Die wahren Herausforderungen in Brandenburg liegen nicht in der Präsenz der Wölfe, sondern an Machtmissbrauch, Gier und Eigeninteressen der Jagdlobbyisten. Anstatt auf wissenschaftlich fundierte Lösungen wie Herdenschutzmaßnahmen zu setzen, wird der Wolf bislang als Feindbild aufgebaut. Dies lenkt von den eigentlichen Problemen ab: der bislang mangelhaften Förderung für nachhaltige Landwirtschaft, der Vernachlässigung von Kleinbetrieben und der einflussreichen Agrar- sowie Jagdlobby, die die Politik in Brandenburg dominiert sowie bislang devoten großen Naturschutzverbänden.

Auch das BSW will Kadaver auslegen, um Wölfe dann abzuschießen. Beispielfoto. © Brigitte Sommer

Können Wolfsjagden in Brandenburg im November 2025 überhaupt beginnen?

Nein, großflächige Wolfsjagden wie von Gregor Beyer geplant (Abschuss von bis zu 330 Wölfen) sind im November 2025 rechtlich nicht umsetzbar, aus folgenden Gründen:

  1. Unvollständige Gesetzgebung:
    • Die Anpassung des BNatSchG und BJagdG ist nicht abgeschlossen. Ohne diese Änderungen bleibt die derzeitige Rechtslage bestehen, die nur Einzelfall-Abschüsse erlaubt. Der Prozess der Gesetzesanpassung wird voraussichtlich Monate (bis 2026) dauern, da die EU-Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit haben, die Herabstufung umzusetzen.
    • Die brandenburgische Wolfsverordnung erlaubt zwar Abschüsse bei Nutztierrissen, aber keine pauschale Bestandsregulierung ohne Einzelfallprüfung.
  2. Günstiger Erhaltungszustand in Brandenburg (kontinentale Region):
    • In der kontinentalen Region, zu der Brandenburg gehört, wurde der Erhaltungszustand im FFH-Bericht als „unbekannt“ gemeldet. Eine abschließende Bewertung soll erst im Herbst 2025 folgen. Ohne eine Bestätigung des günstigen Erhaltungszustands in dieser Region wären Abschüsse rechtlich riskant, da sie gegen die FFH-Richtlinie verstoßen könnten, die den Erhaltungszustand sichern muss.
    • Die Angabe von maximal 500 Wölfen in Brandenburg wird durch Schätzungen des Landesamts für Umwelt (350–600 Wölfe) gestützt. Ein Abschuss würde die Population erheblich gefährden, was laut WWF und BfN-Gutachten (BfN-Schriften 715, 2024) nicht mit einem günstigen Erhaltungszustand vereinbar ist.
  3. Wissenschaftliche Kritik:
    • Studien zeigen, dass Abschüsse die Rudelstruktur destabilisieren und Nutztierrisse erhöhen können, was Beyers Pläne wissenschaftlich unhaltbar macht.
    • Die Bewertung des Erhaltungszustands wird von Naturschutzorganisationen als unvollständig kritisiert, da sie teilweise auf veralteten Daten basiert und die Beteiligung der Jägerschaft am Wolfsmonitoring Interessenkonflikte birgt.
  4. Rechtliche Anfechtbarkeit:
    • Klagen vor dem EuGH (z. B. von Green Impact) könnten die Herabstufung und Abschüsse verzögern. Ein EuGH-Urteil (C-601/22) betont, dass unvollständige Daten oder Verfahrensfehler Abschüsse unzulässig machen können.
    • In Brandenburg könnten Naturschutzverbände Abschüsse vor Verwaltungsgerichten anfechten, insbesondere wenn sie nicht wissenschaftlich begründet sind oder den Erhaltungszustand gefährden.

Was ist in Brandenburg leider möglich?

  • Einzelfall-Abschüsse: Unter der aktuellen Wolfsverordnung könnten Abschüsse von so gennannten „Problemwölfen“ oder Rudeln bei wiederholten Nutztierrissen genehmigt werden, vorausgesetzt, es liegt eine behördliche Genehmigung vor und andere Maßnahmen (z. B. Herdenschutz) wurden ausgeschöpft.
  • Herdenschutz: Die EU und das Land Brandenburg fördern Maßnahmen wie Elektrozäune und Herdenschutzhunde, die laut WWF die Risszahlen 2024 bereits reduziert haben. Dies wäre eine rechtlich sichere und wissenschaftlich fundierte Alternative zu Abschüssen.

Fazit

Obwohl die EU den Schutzstatus des Wolfs auf Anhang V herabgestuft hat und Deutschland für die atlantische Region einen günstigen Erhaltungszustand gemeldet hat, ist in der kontinentalen Region (inklusive Brandenburg) der Erhaltungszustand noch „unbekannt“. Die notwendigen Änderungen des BNatSchG und BJagdG sind bis November 2025 nicht abgeschlossen, wodurch großflächige Wolfsjagden, wie von Gregor Beyer geplant, illegal wären. Ein Abschuss von 330 Wölfen würde zudem die Population in Brandenburg (max. 500 Wölfe) gefährden und gegen die FFH-Richtlinie verstoßen, da der günstige Erhaltungszustand nicht gesichert wäre. Naturschutzorganisationen wie Green Impact könnten solche Pläne noch immer gerichtlich stoppen, denn es liegt eine Klage gegen die Herabsetzung des Schutzstatus vor. Brandenburg sollte, wie ja auch endlich gemacht, auf Herdenschutz setzen, um Konflikte zu minimieren, anstatt auf rechtlich und wissenschaftlich fragwürdige Abschüsse zu setzen.

Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert die sofortige Einstellung aller Pläne für Wolfsabschüsse in Brandenburg. Der Wolf ist ein unverzichtbarer Teil unseres Ökosystems und ein Symbol für den Schutz der Umwelt. Wir lassen nicht zu, dass Lobbyismus und Populismus unsere Natur zerstören.

Quellen:

https://www.bz-berlin.de/brandenburg/wolf-streit-in-brandenburg

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

In Brandenburg droht ein Massaker an 500 Wölfen

In Brandenburg tobt ein Kampf gegen den Wolf, der uns erschüttert: Dirk-Henner Wellershoff, Chef des Landesjagdverbands, will etwa 500 der 600–700 Wölfe abschießen, um ihre Zahl zu minimieren. Dieser Plan ist ein Angriff auf das ökologische Gleichgewicht, getrieben von einer mächtigen Jagdlobby, hinter der andere Interessen lauern. Wolfsschutz-Deutschland e.V. deckt auf: Wolfsabschüsse sind keine Lösung, sondern ein Ablenkungsmanöver von den wahren Problemen der Landwirte. Die EU-Herabstufung des Wolfschutzes, politisch erzwungen, und könnte sogar laut Green Impact vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch gekippt werden.

Wellershoffs O-Ton in der BZ: „Wir sollten eine Obergrenze von 200 bis 300 Wölfen festlegen“, sagte Wellershoff in einer Experten-Anhörung am Mittwoch im Potsdamer Landtag, „im November sollten 500 Wölfe zur Drückjagd freigegeben werden.“ Begründung: „Wir lassen uns 1,4 Millionen Kilo wertvolles Wildfleisch von Wölfen wegfressen.“ Futterneid!

Jagdlobby und versteckte Interessen

Die Forderung nach Wolfsabschüssen in Brandenburg ist kein Zufall. Hinter Wellershoff steht eine einflussreiche Jagdlobby, angeführt von Figuren wie Agrar-Staatssekretär Gregor Beyer, einem ehemaligen Jagd-Lobbyisten. Doch wer profitiert wirklich? Über 400.000 Hobbyjäger in Deutschland scheinen getrieben von einem Drang zu töten – ein Zeichen für die Verrohung unserer Gesellschaft. Wölfe, Rehe, Hirsche, Wildschweine, Dachse, Füchse: Sie alle fallen den Gewehren dieser Horden zum Opfer. Dieser Krieg gegen die Natur dient nicht den Bauern, sondern lenkt von ihren echten Problemen ab – niedrige Agrarpreise, Bürokratie und der Druck großer Agrarkonzerne. Wolfsabschüsse sind ein populistisches Ablenkungsmanöver, während die Jagdlobby ihre Macht festigt und Waffenhersteller sowie Großgrundbesitzer im Hintergrund die Fäden ziehen könnten.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Polen, Belgien, Tschechien und Portugal machen da nicht mit

Am 24. Juni 2025 wurde die Herabstufung des Wolfschutzes im EU-Amtsblatt verkündet – ein politischer Akt der Europäischen Kommission ohne wissenschaftliche Grundlage. Green Impact warnt: Der EuGH könnte diese Entscheidung kippen. Mehrere Klagen prüfen ihre Rechtmäßigkeit und ein Verfahren beim EU-Ombudsmann deckt Mängel in der Datenerhebung auf. Länder wie Polen, Belgien, Tschechien und Portugal verweigern die Anpassung ihrer Gesetze – Deutschland müsste folgen, wenn der Druck der Bürger groß wird. Es geht ja nicht nur um unsere Wölfe, sondern um unsere gesamte Natur. Der Umgang mit Wölfen und anderen Wildtieren ist nur ein Symbol. Wellershoffs Plan, die Wolfs-Population zu dezimieren, ignoriert die wissenschaftliche Evidenz: Viele Wolfs-Subpopulationen in Europa sind laut Green Impact verletzlich oder gefährdet. Eine voreilige Gesetzesänderung riskiert rechtliche Konsequenzen, wenn der EuGH die Herabstufung aufhebt.

Abschüsse verschärfen Konflikte, Prävention schützt

Wellershoffs Argument, Wölfe würden Jägern die Beute stehlen, ist wissenschaftlich haltlos. Er sieht in lebendigen Mitgeschöpfen nur 1,4 Millionen Kilo Fleisch. Sogar Aussagen des jagdnahen Wildbiologen Dr. Norman Stier, zitiert in den Analysen von Green Impact, zeigen: Abschüsse lösen keine Probleme, sondern verschärfen sie. Zerschossene Rudel treiben junge Wölfe dazu, Nutztiere anzugreifen. Doch es gibt eine Lösung: Herdenschutz funktioniert. In Brandenburg sank die Zahl gerissener Schafe und Ziegen um 26 % (von 1.281 auf 944), dank Zäunen und Schutzhunden. Green Impact betont: Wolfsangriffe betreffen EU-weit nur 0,07 % der Schaf- und Ziegenbestände – ein minimaler Schaden, gedeckt durch EU-Subventionen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sagen: Abschüsse helfen Bauern nicht, sie lenken von den wahren Herausforderungen ab, während die Jagdlobby – und hinter ihr ein Kartell aus Großkonzernen –  ihre Macht ausbauen, unsere Erde zerstören und weiter eine Umverteilung des Vermögens von unten nach oben voran bringen.

Umweltverbände wurden ausgesperrt

Am 2. Juli 2025 tagte der Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. In einem Teil der Diskussion ging es um „Maßnahmen zum Wolfsmanagement für das Land Brandenburg“, was nichts anderes heißen soll, als Abschüsse. Als Folge dieser Sitzung gelangen nun solche abstrusen Forderungen des Chefs der Landesjägerschaft an die Öffentlichkeit.
Ein Blick in die Teilnehmerliste sagt eigentlich alles: Johannes Wagner vom Landkreistag Brandenburg, Jens Graf vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg, der Jäger Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel, Norman Stier, Forstzoologe von der TU Dresden, Karsten Arnold -vom Wildtiermonitoring, was darauf hin deuten könnte, dass für „Wolfsregulierungen“ sprich das künftige Töten von Wölfen, die Monitoringdaten heran genommen werden sollen sowie Dirk-Henner Wellershoff – Landesjagdverband Brandenburg.
Nicht eingeladen und völlig ignoriert wurden dagegen die Umweltverbände. Man möchte also unter sich bleiben, ein zutiefst antidemokratisches Vorgehen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V warnen bereits seit Jahren vor genau dieser Entwicklung. Wir betonen, dass sich all diejenigen mitschuldig machen, die Daten an das offizielle Wolfsmonitoring liefern. Unser Appell an diese Personen: Sind schöne Bilder und Filme von Wölfen persönliche Vorteile und Likes in sozialen Netzwerken dies wirklich wert?
Jährling und fünf Monate alter Welpe.

Ein Krieg gegen die Natur

Die Jagdlobby bestimmt anscheinend, was die Regierung zu tun hat und sie führt einen brutalen Krieg gegen unsere Natur. Über 400.000 Hobbyjäger in Deutschland jagen nicht nur Wölfe, sondern dezimieren Rehe, Hirsche, Wildschweine, Dachse und Füchse und viele weitere Wildtiere. Dieses Blutbad ist kein Sport und auch kein Naturschutz, sondern ein Ausdruck gesellschaftlicher Verrohung. Wölfe regulieren Wildbestände und fördern das ökologische Gleichgewicht – ihre Tötung zerstört dieses Gleichgewicht. Illegale Wolfsabschüsse in Brandenburg bleiben oft straffrei, was die Dreistigkeit der Jäger zeigt.

Unser Appell an Brandenburg

Die EU-Habitatrichtlinie verpflichtet uns, das ökologische Gleichgewicht zu bewahren. Green Impact macht klar: Die Herabstufung des Wolfschutzes ist rechtlich fragil. Brandenburg muss die 18-monatige Anpassungsfrist nutzen, um den Schutzstatus zu wahren, statt Gesetze zu ändern, die vor Gericht scheitern werden. Die Folgen tragen die Steuerzahler. Der Wolf ist kein Feind, sondern ein Symbol für lebendige Ökosysteme. Die Jagdlobby lenkt von den wahren Problemen der Landwirte ab, während die Jagdindustrie unsere Natur zerstört. Wir fordern:

  1. Kein Abschuss: Brandenburg muss den Schutzstatus wahren, bis der EuGH entscheidet. Voreilige Gesetze gefährden Natur und Recht.
  2. Prävention statt Gewalt: Herdenschutz ist effektiv und tierschonend.
  3. Wissenschaft statt Lobby: Die Verletzlichkeit der Wolfs-Populationen muss respektiert werden.
  4. Strafen für Wilderer: Illegale Abschüsse müssen konsequent geahndet werden.
  5. Die Überwachung der Wolfspopulation, also das Monitoring muss in die Hände einer neutralen, regierungsunabhängigen Organisation gegeben werden. Alle, die jetzt noch immer Daten an das offizielle Monitoring übersenden, werden sich mitschuldig machen, falls man sich in Brandenburg tatsächlich über alle rechtlichen und moralischen Grundsätze hinweg setzt und eine Jagd auf Wölfe beginnen sollte. Selbstverständlich würden hier die Daten aus dem Monitoring zum Einsatz kommen, um die Wölfe aufzuspüren.

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. schließen uns einer Aktion von Green-Impact mit einem offenen Brief an die EU an, der vorläufig nur an Umweltorgas gegangen ist. Eine große Hoffnung ist es, dass der EuGH dank der Klage von GreenImpact und weiteren Vereinen, die Herabsetzung des Schutzstatus kippen wird.

 

Quellen:

https://www.bz-berlin.de/brandenburg/jaeger-chef-will-woelfe-schiessen?fbclid=IwY2xjawLTTSJleHRuA2FlbQIxMAABHsx1ZzK8vvId_W7bHvsELZpljKXtucake715Xbu7t5tdzac1jdUObbsCa0OQ_aem_V8IiDDMavDqRT9AttetlqA

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Nein, eine Jagd auf Wölfe in Brandenburg kann nicht starten!

Viele Wolfsfreunde sind entsetzt.  Ein dpa-Artikel suggeriert, dass mit der Aufnahme ins Jagdrecht, die Jagd auf Wölfe in Brandenburg begonnen werden könnte. Aber nein, die Jagd auf Wölfe kann in Brandenburg nicht einfach beginnen, selbst wenn der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention herabgesetzt wurde und die FFH-Richtlinie angepasst werden sollte. Es gibt mehrere rechtliche und praktische Hürden, die überwunden werden müssen, bevor eine Bejagung möglich wäre. Hier eine Analyse.

Im dpa-Artikel steht folgendes: „Die Brandenburger Landesregierung plant eine Bundesratsinitiative zu einer stärkeren Entnahme von Wölfen. Die Bundesregierung werde darin aufgefordert, eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht vorzubereiten, heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Durch gesetzliche Änderungen solle auch in Brandenburg der Wolfsbestand begrenzt werden.“

 

Beispielfoto Wölfe.

 

Die Initiative zeigt, dass Brandenburg auf Bundesebene Druck machen will, um die rechtlichen Hürden für eine Wolfsjagd zu senken. Aktuell (Stand März 2025) ist der Wolf durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die EU-FFH-Richtlinie streng geschützt, auch wenn die Berner Konvention den Schutzstatus kürzlich auf Anhang III (geschützt, aber Entnahme möglich) herabgesetzt hat. Damit die Aufnahme ins Jagdrecht wirksam wird, müssten jedoch:
  1. Die FFH-Richtlinie den Wolf von Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (Entnahme erlaubt) verschieben – das erfordert EU-weite Zustimmung.
  2. Das BNatSchG entsprechend angepasst werden, was die Bundesregierung umsetzen müsste.
Die Berner Konvention hat den Schutzstatus des Wolfs zum 6. März 2025 von Anhang II (streng geschützt) auf Anhang III (geschützt) herabgesetzt. Das bedeutet, dass das grundsätzliche Tötungsverbot auf internationaler Ebene aufgehoben ist, allerdings bleibt der Wolf weiterhin eine geschützte Art. Diese Änderung allein reicht jedoch nicht aus, um die Jagd in Deutschland oder speziell in Brandenburg sofort zu ermöglichen, da die EU und die nationalen Gesetze maßgeblich sind.
Die EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist die entscheidende Rechtsgrundlage auf EU-Ebene. Solange der Wolf dort in Anhang IV (streng geschützt) bleibt, gilt weiterhin ein striktes Tötungsverbot mit nur wenigen Ausnahmen. Eine Herabsetzung in Anhang V (geschützt, Entnahme möglich) erfordert die einstimmige Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedstaaten. Selbst wenn dies gelingt, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der „günstige Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation gewahrt bleibt – eine Voraussetzung, die vor jeder Jagd überprüft werden müsste.

Kann Brandenburg alleine den günstigen Erhaltungszustand für das Bundesland ausrufen?

Nein, denn die FFH-Richtlinie verlangt, dass der günstige Erhaltungszustand einer Art im Hinblick auf ihre gesamte Population innerhalb eines Mitgliedstaats oder einer biogeografischen Region bewertet wird. In Deutschland bedeutet das:
  • Der Zustand der Wolfspopulation wird bundesweit betrachtet, da Wölfe mobil sind und ihre Population sich über Ländergrenzen hinweg bewegt.
  • Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Bundesdokumentations- und Beratungszentrum für Wölfe (DBBW) koordinieren die Bewertung und liefern die Datenbasis. Stand 2023/2024 leben etwa 150–200 Rudel in Deutschland, mit Schwerpunkten in Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen.
Ein Bundesland könnte nicht einfach sagen: „Bei uns ist der Erhaltungszustand günstig“, wenn die bundesweite Population oder die Datenlage das nicht stützen. Eine isolierte Festlegung würde gegen die Zielsetzung der FFH-Richtlinie verstoßen, die auf eine kohärente Erhaltung der Art abzielt.
 
Die Naturschutzpolitik in Deutschland ist föderal organisiert. Die Länder setzen EU- und Bundesrecht um und haben gewisse Spielräume, z. B. bei der Ausgestaltung von Managementplänen oder Ausnahmegenehmigungen (etwa bei Problemwölfen). Theoretisch könnte Brandenburg also:
  • Eine regionale Bewertung vorlegen, etwa basierend auf der hohen Wolfspopulation im Land (ca. 40–50 Rudel).
  • Argumentieren, dass der Erhaltungszustand lokal günstig ist, um z. B. Entnahmen zu rechtfertigen.
Aber selbst dann wäre das rechtlich fragwürdig:
  • Bundesrecht: Das BNatSchG gilt bundesweit und sieht den Wolf als streng geschützte Art. Solange das nicht geändert wird, könnten regionale Festlegungen rechtlich nicht zur Jagd führen.
  • EU-Recht: Die FFH-Richtlinie erlaubt Ausnahmen nur unter strengen Bedingungen (z. B. Gefahr für Menschen oder Nutztiere), und diese müssen mit dem bundesweiten oder europäischen Erhaltungszustand vereinbar sein.
  • Gerichtliche Überprüfung: Eine einseitige Ausrufung durch Brandenburg würde sehr wahrscheinlich von großen Naturschutzverbänden angefochten werden, mit Verweis auf die übergeordnete Bewertungsebene. Mitglieder der großen Verbände können hier jetzt schon insistierend einwirken.

Ohne diese Änderungen ist eine  Jagd auf Wölfe in Brandenburg – trotz einer möglichen Aufnahme ins Landesjagdrecht – nicht möglich. Selbst dann müsste der „günstige Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation gewahrt bleiben, was auf nationaler Ebene – also für ganz Deutschland –  bewertet wird, nicht nur in Brandenburg allein.
Die Bundesratsinitiative ist ein politisches Signal an die Agrar und Jagdlobby, aber die Umsetzung hängt von komplexen rechtlichen Schritten auf Bundes- und EU-Ebene ab. Eine stärkere Entnahme wäre erst möglich, wenn diese Hürden genommen sind, und selbst dann wären Abschüsse reguliert und an den Erhaltungszustand gebunden. Kurzfristig ändert sich also wenig – aber es ist ein langfristiger Ansatz, bei dem schon jetzt zu erkennen ist, das die Lobbyisten Wölfe bejagen wollen.
Fazit: Doch in Deutschland wird zudem die FFH-Richtlinie durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) umgesetzt, das den Wolf aktuell streng schützt. Selbst bei einer Anpassung der FFH-Richtlinie müsste das BNatSchG geändert werden, um die Jagd zu erlauben. Brandenburg könnte den Wolf zwar ins Landesjagdrecht aufnehmen, wie es andere Bundesländer (z. B. Sachsen oder Niedersachsen) bereits getan haben. Doch das allein würde die Jagd nicht legalisieren, solange der Wolf bundesrechtlich geschützt bleibt.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Lüge aufgeflogen: Mann nicht von Wolf, sondern von Hund gebissen

Nicht der Brandenburger selbst hatte die dreiste Lüge in die Welt gesetzt, sondern Wolfshasser und Massenmedien. Jetzt beweist auch das DNA-Ergebnis, dass der Gassigeher nicht von einem Wolf, sondern von einem anderen Hund schwer verletzt worden war. Doch die Hetze geht weiter.

Das Tier, das einen Spaziergänger im Landkreis Elbe-Elster angegriffen hatte, war ein Hund. Das teilte das Landesamt für Umwelt dem rbb am Mittwoch mit. Die Untersuchungsergebnisse des Zentrums für Wildgenetik im Senckenberg-Institut im hessischen Gelnhausen hätten das eindeutig gezeigt, heißt es in der Mitteilung.

Fakt ist es dagegen, dass bislang kein Mensch seit der Rückkehr der Wölfe vor über 20 Jahren von einem Wolf gebissen worden ist.

 

Beispielbild Schäferhund. Ralphs Photos, Pixabay.

Der Mann war am 13. Dezember in einem Wald bei Prießen mit seinem Hund spazieren, als ein anderes Tier den Hund plötzlich angegriffen hatte. Als der Besitzer sich zwischen seinen Hund und das angreifende Tier stellte, wurde er mehrfach gebissen und schwer verletzt. Der Verletzte selbst hatte wiederholt von einem Hund gesprochen, der ihn angegriffen habe. So hatte er beispielsweise erklärt, es könnte sich um einen Schäferhund mit ungewöhnlicher Färbung gehandelt haben.

Besonders krasse Beispiele von Fake-News

Tatsachenbehauptung in der Headline. Quelle: https://www.jaegermagazin.de/jagd-aktuell/news-fuer-jaeger/schwerverletzt-durch-wolf-brandenburg/

 

Wie kommt ein Sprecher der Polizei dazu eine solche Geschichte zu erzählen? Quelle: https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/mann-in-brandenburg-von-wolf-gebissen-86436266.bild.html

 

Hetze wie im Mittelalter

In sozialen Netzwerken überschlug sich der Hass gegen Wölfe auf die Fake-Nachrichten.

 

 

 

Selbst nach Richtigstellung geht die Hetze im Netz weiter

Die Hasserfüllten nehmen noch immer nicht zur Kenntnis, dass, im Gegensatz zu ihnen, der Spaziergänger von Anfang an keinen Wolf beschuldigt hatte.

 

Wir appellieren an die Verantwortung von Medienschaffenden, endlich vorher gründlich zu recherchieren, denn Fake-News können ganz offensichtlich Menschen dazu bringen, die Realität zu leugnen. Unserer Meinung nach kann eine derart aufgepeitschte Masse in blindem Zorn nicht nur Tiere, sondern auch Menschen verletzen.

 

Quellen: https://www.tagesschau.de/inland/regional/brandenburg/rbb-angriff-in-elbe-elster-tier-war-kein-wolf-sondern-ein-hund-100.html

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/?fbclid=IwAR2E-yTdLdsYzhgV9Z7_PKOIfuDY2sSPGcUrTtpAs6GhFA9HqFzGR7XTuFA

Falscher Wolf erschossen: Ermittlungen gegen Jäger in Brandenburg

Wegen der Tötung eines Wolfs im Landkreis Teltow Fläming hatte Wolfsschutz-Deutschland e. V. im März Strafanzeige gegen Umweltminister Vogel (Grüne) sowie Ausführende gestellt. Während das Verfahren gegen den Umweltminister eingestellt wurde, muss der Jäger, der in dem Zusammenhang einen falschen Wolf erschossen hatte, evtl. mit Konsequenzen rechnen. Zu dem Thema passt auch eine brandaktuelle Antwort der EU auf unsere Beschwerde, die auch ein Schlaglicht auf die Wolfsverordnung Bayern und die Vorgänge im Landkreis Gifhorn wirft.

Dass Jäger eben nicht rechtssicher handeln, obwohl ihnen dies von Umweltministern zugesichert wird, wie es auch bereits vom ehemaligen Umweltminister Lies in Niedersachsen behauptet worden war, zeigt der aktuelle Fall in Brandenburg. Eine Schießgenehmigung – zuerst geheim – was auch von uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. beanstandet wird – die auf Wolf GW1339m ausgestellt war, traf im wahrsten Sinne des Wortes zuerst den falschen Wolf, nämlich einen Nachkommen des Vaterwolfs.

Beispielbild Wolf

Die Staatsanwaltschaft teilt nun mit, dass ein gesonderter Anzeigenvorgang gegen den Jäger angelegt worden ist.

Es dürfen nicht einfach irgendwelche Wölfe geschossen werden

Die EU-Kommission antwortete uns aufgrund unserer Beschwerden, dass die Wolfsverordnung Brandenburg an sich nach Überarbeitung nicht mehr zu beanstanden wäre, allerdings müssten Regularien eingehalten werden. Unserer Meinung nach wurden diese im Fall der Schießgenehmigung auf GW1339m, der schließlich auch noch erschossen worden ist, nicht eingehalten. Die Schießgenehmigung wurde über ein halbes Jahr lang geheim gehalten. Zudem wurden unseres Wissens nach keine Vergrämungsmaßnahmen angewendet und es war zum Teil kein ausreichender Herdenschutz vorhanden. Zudem wurde nicht sichergestellt, dass kein falsches Tier erschossen werden konnte.

Umweltverbände hätten unserer Ansicht nach dagegen klagen können. Pikant in diesem Zusammenhang ist auch eine Affäre von Staatssekretär Graichen (Grüne), der seinen Posten u. a. deswegen räumen musste, weil er seiner Schwester, die im Vorstand des BUND sitzt, 600.000 Euro Fördergelder versprochen haben soll. Graichens Schwester Verena ist bis Mai 2022 Landesvorsitzende beim BUND in Berlin gewesen.  Verena Graichen ist zudem mit Michael Kellner (Grüne) verheiratet, seines Zeichens parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium unter Habeck. Und Verena Graichen arbeitet auch für das Öko-Institut und stellt, gegen Geld, Gutachten für Habecks Ministerium aus.

Die Frage, wie unabhängig der BUND-Brandenburg im Hinblick auf die Verbindungen tatsächlich arbeiten kann, muss sich jeder selbst beantworten. Eine gewisse Regierungstreue könnte nicht von der Hand zu weisen sein, auch wenn der Vorsitzende Carsten Preuß parteilos auch im Landtag für die Linken und nicht für die Grünen sitzt. Die Linke ist in Brandenburg nicht an der Regierung beteiligt.

 

 

Antwort der EU Seite 1.

 

 

Seite 2 der Antwort der EU.

 

Bayerische Wolfsverordnung nicht haltbar

Als Konsequenz dieser Antwort der EU dürfte auch die Bayerische Wolfsverordnung absolut nicht haltbar sein.

 

Geheime Wolfsjagden illegal

Einstimmig hatte sich der Umweltausschuss des Kreistags von Gifhorn in Niedersachsen dafür ausgesprochen, dass Landrat Tobias Heilmann das niedersächsische Umweltministerium auffordern solle, den erst im Dezember verabschiedeten Problemwolf-Erlass aufzuheben oder zumindest dafür zu sorgen, dass das Gebiet, in dem ein Problemwolf geschossen werden soll, nicht vorab im Detail veröffentlicht wird. Dass sich der Ausschuss damit in einem rechtsfreien Raum bewegt, dürfte damit auch klar sein.

Quellen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/20/geheime-wolfsjagden-der-regierung-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/05/21/aiwanger-fw-zu-gruenen-und-bund-naturschutz-haltet-die-klappe/

https://www.braunschweiger-zeitung.de/gifhorn/article238472189/Freundeskreis-freilebender-Woelfe-kritisiert-Gifhorner-Kreistag.html?fbclid=IwAR0GGZ4iZHnvd6iHGMJ8dTWlbfXPYODK8WeWU21VukfLByCPKp-RsS9fl2Y

 

 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen wegen getötetem Wolfsrüden in Brandenburg

Wolfsrüde GW1339m wurde Anfang März in Brandenburg von einem Jäger erschossen. Das Brandenburger Umweltministerium beruft sich dabei auf die Brandenburger Wolfsverordnung, die nicht konform mit EU-Recht ist. Vor ein paar Tagen brachten wir deswegen einen Beschwerdebrief an die EU auf den Weg. Nun stellen wir auch noch Strafanzeigen gegen Umweltminister Vogel (Grüne) und ausführenden Jäger.

Begründet werden die Abschüsse mit der Wolfsverordnung Brandenburg, die unserer Ansicht nach deutlich gegen EU-Recht verstößt.

Falls die Mutterwölfin tragend ist, wäre sie allein erziehend, was eher mehr als weniger Weidetierrisse zur Folge hätte

Der jüngste Wolfsabschuss ist damit auch erneut ein eklatanter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz, denn u.a. erfolgte dieser Wolfsabschuss einmal wieder mitten in der Paarungszeit der Wölfe. Der Abschuss hat logischerweise zur Folge, dass die eventuell tragende Lebenspartnerin des erschossenen Wolfs auf Grund des Ende April bis Anfang Mai geborenen Nachwuchses verstärkt auf Nahrungssuche gehen muss. Dadurch können noch mehr Nutztierrisse entstehen, weil sie sich leichterer Beute bedienen müsste. Das Gegenteil dessen, was als Notwendigkeit erklärt wurde, nämlich Risse zu minimieren, würde also geschehen. Falls die Mutterwölfin nicht tragend ist, könnte so auch bewusst ein Rudelfortbestand verhindert worden sein.

Wegen der Wolfsverordnung Brandenburg wurde u. a. auch Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/06/28/wolfsabschuesse-in-niedersachsen-von-der-eu-ins-pilotverfahren-gegen-deutschland-aufgenommen/

Hier unser offener Brief an die EU: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/03/17/offener-beschwerdebrief-an-die-eu-wegen-wolfsabschuessen-in-brandenburg/

Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

Brandenburg: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige nach illegalem Wolfsabschuss

Gleichzeitig loben wir eine Belohnung von 2.000 Euro für Hinweise für die Aufgreifung des Täters aus. Bereits im November 2022 war der tote Wolf in der Spree in Hangelsberg gefunden worden, doch erst jetzt wurden die Untersuchungsergebnisse bekannt.

 

Gegenüber der MOZ gab Thomas Frey, der Sprecher des Landesamtes für Umwelt, gestern das Ergebnis der Untersuchungen des Berliner Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) bekannt. Nach vielen Untersuchungen hätten die die Experten dort festgestellt, dass die „Todesursache ein Trauma infolge eines zweifachen Beschusses“ gewesen sei.  Dabei sollen Geschosspartikel in gleich mehreren Körperteilen gefunden worden sein. Nähere Angaben würden nicht gemacht werden können, so die MOZ weiter.

 

Damit er nicht abtreiben sollte, wurde der tote Wolf am 8. November 22 von Anwohnern mit Seilen am Ufer befestigt. Foto: © Privat.

Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. klingt dies geradezu nach einer Hinrichtung mit „Übertötungsmerkmalen“, wie sie bei Charaktermerkmalen von Psychopathen zu finden sind. Wir erstatten deshalb Strafanzeige.

Strafen scheinen nicht abzuschrecken

Laut DBB-Wolf gab es 2022 bundesweit neun illegale Tötungen von Wölfen, davon allein fünf in Brandenburg. Wir halten die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher. Es „verschwinden“ bundesweit ganze Rudel. Fachleute und die Behörden begründen dies mit Konkurrenzdruck unter den Rudeln. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zweifeln diese Erklärung an. Hohe Strafen von bis zu 50.000 Euro und bis zu fünf Jahre Gefängnis scheinen die Täter nicht abzuschrecken.  Das Landesumweltamt weise darauf hin, so die MOZ, dass in Deutschland insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz „jedes Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen“ verbiete. Schwere Fälle würden vom Gesetzgeber als Straftatbestand gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet“, heißt es auf der Internetseite der Behörde. Trotz des strengen nationalen und internationalen Schutzstatus des Wolfes würden geschossene Tiere im Land Brandenburg mit rund zwölf Prozent der gesamten Totfunde ein ernst zu nehmendes Problem darstellen.

Wird überhaupt erntshaft ermittelt?

Im Gegensatz zum Ausland, wie beispielsweise Italien, wo es Sondereinheiten zu Wildtierkriminalität gibt, wird hier in Deutschland kaum ein Täter geschnappt. Bislang wurden auch keine wirklich harten Strafen verhängt, obwohl dies nach der Gesetzeslage möglich wäre. Erst jüngst wurde ein Verfahren gegen einen Jäger und Angler in Mecklenburg.Vorpommern eingestellt.

Wir loben eine Belohnung von 2.000 Euro zur Ergreifung des Täters aus. Hinweise werden absolut vertraulich behandelt. Diese bitte an Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de  – Wir leiten diese an die Strafverfolgungsbehörden weiter.

 

Quellen: https://www.moz.de/lokales/fuerstenwalde/woelfe-in-brandenburg-toter-wolf-in-der-spree-bei-hangelsberg-_-verdaechtige-verletzungen-aufgeklaert-69041031.html

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

Brandenburg: erneut drei illegal getötete Wölfe gefunden worden – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen

Beispielbild toter Wolf.

Im Gleisbett einer stillgelegten Bahnstrecke zwischen Neuhof und Werder (Landkreis Teltow-Fläming) wäre am Montag, den 3.Mai 2021 von einem Jagdpächter ein toter Wolf entdeckt worden. Bisherige Untersuchungen würden zeigen, dass das geschützte Tier an einer Schussverletzung verendet sei, teilte die Polizeidirektion West mit. Zuvor wurde bereits am 07. März 2021 ein erschossener Wolfswelpe im Dahme-Spreewald-Gebiet gefunden. Am 1. April 2021 wurde ebenfalls ein Jungtier im Oder-Spree-Kreis illegal getötet aufgefunden.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige in allen drei Fällen über unseren Anwalt um Akteneinsicht erlangen zu können.  Auf EU- und Bundesebene stehen Wölfe strengem Schutz. In Deutschland sind die Paragrafen 69 und 71 des Bundesnaturschutzgesetzes maßgeblich. Nach Paragraf 69 sowie Paragraf 71 können bis zu 50.000 Euro Bußgeld bei und bis fünf jahre Haft verhängt werden.

Quelle: https://www.dbb-wolf.de/totfunde/aktuelle-ereignisse

Gute Nachricht der Woche: Polizei begleitet Wolf sicher von der Autobahn herunter

Wolfsschutz-Deutschland e. V. dankt Polizei und Zoll ganz herzlich für vorbildliches und empathisches Verhalten. In den Genuss einer Polizeieskorte kam am Samstag nämlich ein Wolf nahe der polnischen Grenze in Brandenburg. Zur Zeit befinden sich die Jungwölfe mitten in der Haupwandersaison, um sich ein eigenes Revier suchen, während sich ihre Eltern wieder paaren. Weil die ein bis zwei Jahre alten Jungtiere noch sehr unerfahren sind, können sie oft in für sie brenzlige Situatonen geraten. Diesen Tweet von der Polizei, wollen wir hier gerne veröffentlichen.

„Sicheres Geleit für Isegrimm” twitterte die Berliner Bundespolizei. Ein Wolf verirrte sich wohl bei Groß Bademeusel (ein Ortsteil der Stadt Forst um brandenburgischen Landkreis Spree-Neiße) auf der A15. Mit Unterstützung der Kollegen vom Zoll gaben Polizisten aus Forst dem Wolf sicheres Geleit und sicherten die Strecke ab. Wenig später habe der Wolf dann wieder in den Wald zurück gefunden, heißt es weiter in dem Tweet.

Wir stellen hier auch noch gerne einen Artikel über wandernde Jungwölfe, von der Initiative „Menschen für Wölfe“ zur Verfügung. Bitte ein solches Jungtier nie eigenständig mit dem Auto verfolgen, sondern stehen bleiben und das Warnblinklicht anmachen und die anderen Autofahrer *innen auf die Gefahr aufmerksam machen. Hier geht es zum Artikel: https://www.menschen-fuer-woelfe.com/post/vorsicht-beim-autofahren-jungw%C3%B6lfe-sind-jetzt-auf-wanderschaft