Uckermark: Neues Pilotprojekt zum Töten von Wölfen bereits im Einsatz – Wir sagen „Nein“

Es soll bereits Wölfe treffen. Der Landkreis Uckermark in Brandenburg hat mehr oder weniger klammheimlich eine neue Regelung beschlossen, die den Abschuss einzelner Wölfe nach Rissen an Weidetieren massiv erleichtern soll. Die Untere Naturschutzbehörde erteilt nun Ausnahmegenehmigungen (§ 45 Abs. 7 BNatSchG), sobald ein Wolf Schafe, Rinder oder anderes Weidevieh reißt und eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ besteht, dass er innerhalb von 48 Stunden zurückkehrt. Die Kreisverwaltung nennt das einen „Pilot“ – wir nennen es, was es ist: eine Erlaubnis, Wölfe zu jagen und zu töten.

Landrätin Karina Dörk (CDU) rechtfertigt das mit steigenden Risszahlen: 102 getötete Tiere 2023, 212 im Jahr 2024, 188 im Jahr 2025. Diese Zahlen werden in den Medien aufgebauscht, um Panik zu schüren – doch sie sind vernachlässigbar im Vergleich zu den echten Verlusten in der Weidetierhaltung: In Deutschland werden jährlich rund 50 Millionen Nutztiere geschlachtet. Hunderttausende Schafe, Rinder und Ziegen sterben jedes Jahr durch Vernachlässigung, Parasiten, Krankheiten, Geburtskomplikationen oder Witterungsschäden – ohne dass das je zu vergleichbarer Aufregung führt. Wolfsrisse machen weniger als 0,1 % der jährlichen Verluste aus.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die Kernpunkte der Abschussfreigabe:

 

  • Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Uckermark hat bereits mindestens eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach der Sonderregelung erteilt.
  • Sie gelte für einzelne, schadensstiftende Wölfe nach Übergriffen auf geschützte Weidetiere (Schafe, Rinder, eingezäunte Wildtiere).
  • Bedingungen für den Abschuss:
    • Hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Wolf innerhalb von 48 Stunden zum Rissort zurückkehrt (das ist die „tierbiologische Grundlage“, wie Landrätin Karina Dörk es formuliert).
    • Meldung über die landesweite Wolfs-Hotline, dann sofortiger Kontakt.
    • Sofortige Genehmigung möglich, um bürokratische Verzögerungen zu vermeiden (frühere Genehmigungen seien oft zu spät, sodass der Wolf nicht mehr da war).
  • Pilotcharakter: Die Behörde nennt es explizit „Pilotcharakter“ – also ein landesweit einmaliger Ansatz in Brandenburg (außerhalb der bestehenden Wolfsverordnung des Landes).
  • Zweck: Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden (Landwirtschaft) oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit (Nähe zu Siedlungen).

 

Wir lehnen den Begriff „Problemwolf“ entschieden ab. Es gibt keine „Problemwölfe“ – es gibt Wölfe, die in einer Landschaft leben, in der der Herdenschutz vielerorts immer noch löchrig oder gar nicht vorhanden ist. Der Wolf jagt instinktiv, um zu überleben. Der Mensch hat die Verantwortung, seine Tiere wirksam zu schützen – mit Elektrozäunen, Herdenschutzhunden, Nachtpferchen und Untergrabschutz. Wo das fehlt, wird der Wolf zum Sündenbock degradiert, statt die eigentlichen Ursachen anzugehen. EU-weit seit Juli 2025 nur noch „geschützt“ – national aber noch streng geschützt.

Auf EU-Ebene wurde der Wolf 2025 aus Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (geschützt, Entnahme regulierbar) verschoben – eine politische Kapitulation vor Lobbyinteressen. In Deutschland gilt er jedoch aktuell weiterhin als streng geschützte Art (§ 7 Abs. 2 BNatSchG). Jeder Abschuss ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Genau diese engen Voraussetzungen werden mit solchen regionalen „Pilotprogrammen“ umgangen.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sagen klar: Kein Abschuss – nie.
Jede Tötung eines Wolfs ist ein Verlust für die Biodiversität, ein brutaler Eingriff in Rudelstrukturen und ein fatales Signal, dass Koexistenz scheitert. Verwaiste Welpen, zerstörte Familienverbände und zunehmende illegale Nachstellungen sind die traurige Folge – nicht weniger Konflikte.

Unsere Schritte

Die neue Sonderregelung wirft aus unserer Sicht mehrere kritische Fragen auf:

  • Ist sie mit dem nationalen Artenschutzrecht vereinbar?
  • Wurden anerkannte Naturschutzverbände und das Landesamt für Umwelt ausreichend beteiligt?
  • Warum wird nicht vorrangig in präventive Maßnahmen investiert, statt auf Entnahmen zu setzen – insbesondere wenn bereits Freigaben erteilt werden?
Wir haben umgehend einen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen (UIG nach Brandenburgischem Umweltinformationsgesetz) gestellt. Ziel ist es, die vollständigen Unterlagen einzusehen: Begründung der Regelung, beteiligte Behörden und Verbände, detaillierte Rissstatistiken, tatsächliche Herdenschutzmaßnahmen in den betroffenen Betrieben sowie alle bereits erteilten Ausnahmegenehmigungen und deren Umsetzungsstand.
Parallel prüfen wir eine vorauseilende Verdachtsanzeige (Strafanzeige) wegen möglicher Vorbereitungshandlungen zu einer rechtswidrigen Tötung geschützter Tiere oder Amtspflichtverletzung. Solche Anzeigen sind nach § 158 StPO auch vor Vollendung einer Tat möglich und dienen der Transparenz sowie der Prävention. Wir behalten uns weitere rechtliche Schritte vor, sobald die Aktenlage klar ist und ein Verstoß gegen geltendes Recht erkennbar wird – auch wenn direkte Klagen oder Eilanträge gegen die allgemeine Regelung derzeit nicht möglich sind.
Wir suchen dort Menschen, die aktiv mit uns werden möchten: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Quelle:

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Gesetzes-Trick für die Wolfsjagd: Änderung wurde einfach reingeschmuggelt

Was gerade im Hintergrund der Bundespolitik passiert, ist kein juristischer Schönheitsfehler – es ist ein schwerwiegender Angriff auf Demokratie, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes (BR-Drucksache 765/25 vom 19. Dezember 2025) ging durch alle vorgeschriebenen Stationen: Referentenentwurf, Kabinettbeschluss, Verbändeanhörung, erste Lesung im Bundestag. In dieser Fassung gab es keinen § 39a BNatSchG. Der neue Paragraph, der den Schutzstatus des Wolfs faktisch aushebelt und praktisch überall erleichterte Abschüsse ermöglicht, tauchte erst später auf – und zwar in der Ausschussempfehlung 765/1/25 vom 19. Januar 2026.

 

Verfahrensfehler im Gesetzgebungsverfahren: § 39a BNatSchG am Bundestag vorbeigeschleust

 

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer
Das bedeutet, dass genau zu dieser massiven Änderung des Naturschutzrechts keine gesetzlich vorgeschriebene Verbändeanhörung statt (§ 47 GGO) stattgefunden hat.  Der Bundestag hat in der ersten Lesung über einen Entwurf abgestimmt, der diesen Paragraphen nicht enthielt. Der Bundesrat wurde in der 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 mit einer Version konfrontiert, die erst nachträglich und ohne ausreichende Prüfung ergänzt wurde.
Das ist kein Versehen. Das ist ein gezieltes Unterlaufen parlamentarischer Kontrolle und der Beteiligungsrechte von Umweltverbänden, Wissenschaftlern und Öffentlichkeit.
Besonders brisant: § 39a BNatSchG greift direkt in § 7 BNatSchG ein – den zentralen Schutzanker für streng geschützte Arten wie den Wolf nach EU-Recht (FFH-Richtlinie, Berner Konvention).
Durch diesen neuen Paragraphen wird der „günstige Erhaltungszustand“ umgangen und eine faktische Bejagung möglich gemacht – ohne dass die betroffenen Naturschutzverbände dazu angehört wurden. Der Einfluss der Jagdlobby liegt offen zutage: Was in der ursprünglichen Fassung noch nicht durchsetzbar war, wurde im Ausschuss „durchgereicht“. Passend dazu forderte der Bundesrat Eile: Durchpeitschen, bevor es auffällt. In Brandenburg erklärte ein SPD-Abgeordneter (Wolfgang Roick) bereits im RBB, man werde zustimmen. Willkommen in einer Demokratie, in der Bürgerbeteiligung und fachliche Prüfung zur lästigen Formalie werden.
Wenn § 39a BNatSchG (in der aktuellen Fassung der Ausschussempfehlung) durchgeht und das Gesetz in Kraft tritt, wären auch wolfsarme Bundesländer (z. B. NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein usw.) deutlich stärker gefährdet als ohnehin schon. Es gäbe keine regionale Ausnahme oder „Schutzzone“ für Länder ohne Rudel. Der Wolf würde überall zur „jagdbaren Art“, sobald er auftaucht – und die Hürden für Entnahmen würden drastisch sinken.

Dieses Vorgehen ist rechtlich angreifbar – sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene

Verstoß gegen Anhörungspflicht (GGO)

Mangelnde Transparenz und Verletzung des Rechts auf Beteiligung

Potenzieller EU-Rechtsverstoß (Artenschutzrichtlinien)

Die darauf basierenden Landesverordnungen werden es ebenso sein. Immerhin: Klagen – auch im Eilverfahren – sind absehbar und vielversprechend. Wolfsschutz-Deutschland e.V. hatte genau dieses Vorgehen bereits früh angekündigt und gewarnt. Schon im Herbst 2025 haben wir in mehreren Beiträgen und Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung den Wolfsschutz nicht offen und transparent angreifen, sondern durch Hintertür-Änderungen im Naturschutzrecht aushöhlen wird – ohne echte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände. Wir haben damals geschrieben: „Der Wolf wird nicht durch offene Debatte, sondern durch undurchsichtige Verfahrensmanöver geopfert.“ Leider haben wir Recht behalten. Die jetzige Entwicklung ist genau das, was wir vorausgesehen und befürchtet haben. Verlierer sind am Ende nicht nur der Wolf und der Naturschutz, sondern der Rechtsstaat selbst. Wenn Gesetze in Hinterzimmern umgeschrieben werden, ohne dass Parlament, Verbände oder Öffentlichkeit mitreden dürfen, dann ist das keine Gesetzgebung mehr – das ist Willkür.
Beispielfoto spielende Jungwölfe. © Brigitte Sommer

Wir fordern: Sofortige Offenlegung aller internen Abstimmungs- und Änderungsprotokolle

Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens bis eine ordnungsgemäße Anhörung zu § 39a stattgefunden hat

Rücknahme der Änderung, die ohne demokratische Legitimation eingefügt wurde

 

Die Gefahr ist real und betrifft ganz Deutschland, nicht nur Bundesländer mit vielen Wölfen. Deshalb ist es so wichtig, dass jetzt noch Druck gemacht wird und vor allem genau verstanden wird, was auf dem Spielt steht – vor der Anhörung am 23. Februar 2026 und der zweiten Lesung im Bundestag.

Das ist ein Testfall für die Demokratie insgesamt in Deutschland und sollte niemanden kalt lassen. Wer hier schweigt, macht sich mitschuldig.

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Schwedisches Gericht stoppt Wolfsjagd – Ein Sieg mit verstecktem Haken

In Schweden hat das Verwaltungsberufungsgericht (Kammarrätten i Sundsvall) in zweiter Instanz die Lizenzjagd auf Wölfe für 2026 endgültig gestoppt. Die geplante Abschussquote von bis zu 48 Wölfen in fünf Provinzen wurde aufgehoben, weil die Behörden nicht nachweisen konnten, dass die Jagd den günstigen Erhaltungszustand der Population nicht gefährdet. Der nationale Referenzwert von nur 170 Wölfen als Minimum wurde als wissenschaftlich unzureichend kritisiert. Das klingt wie ein klarer Sieg für den Wolfsschutz – und ist es auch. Doch bei genauer Betrachtung hat diese Entscheidung Haken, die zu mehr Technokratie und Kontrolle im Umgang mit Wildtieren führen könnte, wie auch bei uns in Deutschland.

Die schwedische Lizenzjagd auf Wölfe für 2026 wurde in zweiter Instanz endgültig gestoppt und das mit jahrelangen EU-Vertragsverletzungsverfahren und deren zunehmendem Druck zu tun.

Beispielfoto Wolfsfamilie. © Brigitte Sommer
  • Erste Instanz (Förvaltningsrätten i Luleå): Am 15. Dezember 2025 hob das Gericht alle fünf Provinz-Entscheidungen (für Dalarna, Södermanland, Västmanland, Västra Götaland und Örebro) auf. Geplante Quote: bis zu 48 Wölfe. Begründung: Die Behörden konnten nicht nachweisen, dass die Jagd den günstigen Erhaltungszustand (gynnsam bevarandestatus) nicht gefährdet. Der Referenzwert von nur 170 Wölfen als Minimum wurde als wissenschaftlich unzureichend kritisiert.
  • Zweite Instanz (Kammarrätten i Sundsvall): Die Berufung der Behörden und Jägerverbände wurde abgewiesen (Urteil Dezember 2025 / Januar 2026). Das Gericht bestätigte: Die Jagdpläne verletzen EU-Recht (FFH-Richtlinie), weil der günstige Erhaltungszustand nicht gesichert ist. Keine Lizenzjagd 2026. Schutzabschüsse bei akuten Schäden (z. B. Rentier- oder Weidetierangriffe) bleiben weiter möglich, nur die reguläre Quote ist komplett vom Tisch. Ein besonders absurdes Beispiel: Ein Wolf wurde im Dezember 2025 in Norrbotten aus einem Helikopter verfolgt und getötet, weil er Rentiere angegriffen hatte. Solche Hubschrauber-Einsätze kosten schnell mehrere zehntausend Euro pro Stunde – eine irrsinnig teure, ressourcenfressende und verrückte Maßnahme. Solche Exzesse könnte es auch in Deutschland geben, denn die großen Umweltorgas bei uns sind auch mit Einzelabschüssen einverstanden. 
Bis 2025 gab es keine harten Sanktionen (keine Strafen, kein EuGH-Urteil mit Zwangsgeld). Die EU-Kommission hat Schweden im November 2025 dann aber explizit aufgefordert, den Bericht zum Erhaltungszustand zu überarbeiten – und genau das haben die Gerichte jetzt aufgegriffen. Ein „Erhaltungszustand“ lässt sich aber nur mit „Überwachung der Population“ definieren. Bei „gutem Erhaltungszustand“ könnte die Jagd aber wieder beginnen. 

Das klassische Muster: Problem schaffen, Krise herbeiführen, Lösung anbieten

Weltweit beobachten wir ein wiederkehrendes Schema: Ein Problem wird geschaffen oder verschärft, eine Krise entsteht und dann wird eine Lösung angeboten, die mehr Kontrolle, Daten und zentrale Steuerung bedeutet. Kritik wird mit dem Argument entschärft: „Schutz geht nur so“ oder „es ist evidenzbasiert und EU-konform“. Genau das passiert überall beim Wolf, auch in Schweden:
Das Problem wird geschaffen: Die Population ist genetisch schwach und fragmentiert – hauptsächlich weil Menschen das verursacht haben (Ausrottung im 19./20. Jahrhundert, Zerschneidung von Wanderkorridoren durch Straßen und Siedlungen, intensive Beutebejagung).
Die Krise entsteht: Steigende Konflikte zwischen Landwirten, Jägern und Naturschützern, öffentliche Empörung, politischer Druck.
Die Lösung wird angeboten: Statt die Ursachen zu beheben (Habitatkorridore schaffen, Beutebasis stabilisieren- die Schweden lieben die Elchjagd und jagen auch alle anderen Tiere aus Tradition –  langfristigen Schutz ohne Eingriffe, Gespräche mit den Sami, konsequenter Herdenschutz und Abschaffung der Jagd), wird gesagt: „Der günstige Erhaltungszustand ist nicht nachgewiesen.“ Die Gerichte fordern mehr Monitoring, mehr DNA-Proben, mehr GPS-Sender, mehr zentrale Datenbanken, mehr Expertenkommissionen, mehr bürokratische Prüfungen. Das Ergebnis: Der Wolf wird nicht wirklich geschützt, sondern noch intensiver überwacht und sein Bestand verwaltet, auf 500 bis 1.000 Wölfe gesetzt – und das wird als „Schutz“ verkauft. Dabei regeln Wölfe, wie alle Beutegreifer, ihre Populationsraten selbst. 
Spielendes Wolfspaar © Brigitte Sommer

Globale Parallelen: Überwachung in allen Bereichen

Dieses Muster ist kein Zufall, sondern zeigt sich in fast allen Lebensbereichen:
  • Klimakrise: Problem (real oder nicht), die Lösung, gleich mehr CO₂-Tracking, Smart-Meter-Pflicht, CO₂-Budget pro Person, zentrale Energie-Steuerung.
  • Pandemie: (real oder nicht) Contact-Tracing-Apps, Impfregister, digitale Gesundheitspässe.
  • Terrorismus/Kriminalität: Predictive Policing, Vorratsdatenspeicherung, Palantir bei der Polizei.
  • Finanzwelt: CBDC (digitales Zentralbankgeld) mit programmierbarem Geld, Transaktions-Tracking. Zerlegt man CBDC detailliert: Es ermöglicht Echtzeit-Überwachung jeder Zahlung, programmierbares Geld (z. B. Verfallsdatum, regionale Einschränkung, nur für „genehmigte“ Zwecke), und es schafft eine zentrale Datenbank, die Staaten oder Banken für Scoring, Sozialkontrolle oder Sanktionen nutzen können. Das wird als „sichere, moderne Währung“ verkauft, ist aber ein Werkzeug für totale Finanzüberwachung.
  • Kinder- und Jugendschutz: Altersverifikation und Identitätspflicht im Netz (Australien-Modell).
Immer das Gleiche: Das Problem (real oder nicht) führt zu einer Lösung, die mehr Daten, mehr Überwachung, weniger Anonymität und mehr zentrale Kontrolle durch Experten, Algorithmen, Staat oder Konzerne bedeutet. Die Leute akzeptieren das nicht freiwillig – also wird es als „alternativloser Schutz“ verkauft: „Ohne das können wir den Wolf / das Klima / die Sicherheit / die Kinder nicht schützen.“ Wer dagegen ist, gilt schnell als „gegen den Schutz“ oder „Verantwortungslos“. Das Muster passt nahtlos zur Agenda des World Economic Forums (WEF), das seit Jahren für einen „Great Reset“ wirbt und sich gerade wieder in Davos getroffen hat: Mehr digitale Kontrolle, Stakeholder-Kapitalismus und zentrale Steuerung.
Der Wolf ist nur ein weiteres sichtbares Beispiel. Die Technokratie wächst nicht, weil die Leute sie wollen – sie wächst, weil Probleme so gestaltet werden, dass nur technokratische Lösungen als „vernünftig“ erscheinen. Doch die Natur wird sich nicht in Schemata pressen lassen. Wir Menschen schon eher, wenn wir es zu spät merken.
Quellen:

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Doch, in der Slowakei finden Wolfsjagden statt

Seit 2021 wird in verschiedenen Naturschutz- und Wolfsschutz-Gruppen ein Text geteilt, der die Situation in der Slowakei beschreibt. Der Wortlaut lautet in der Regel: „Endlich müssen Wölfe in der Slowakei nicht mehr ihr Leben lang weglaufen, nur um am Leben zu bleiben…“ Das ist falsch. 

Weiter lautet der Satz:“ Nach Jahren der Angst und Unsicherheit können sie existieren, ohne ständig gejagt zu werden. 2021 hat die Slowakei nach langen Debatten und dem Druck von Naturschützern die Wolfsjagd offiziell verboten. Es war ein Wendepunkt…“  Dieser Text entsprach dem Stand von Mai/Juni 2021. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Slowakei die ganzjährige Wolfsjagd verboten (mit Ausnahme genehmigter Einzelfälle) und den Wolf landesweit streng geschützt. Das Verbot war das Ergebnis langjähriger Forderungen von Naturschutzorganisationen und Petitionen.

Seit Ende 2024 / Anfang 2025 hat sich die Rechtslage aber geändert

Beispielfoto Wolf.

Aufgrund der Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner-Konvention und der EU-Habitatsrichtlinie wurde das ganzjährige Jagdverbot aufgehoben. Für die Jagdsaison 2025/2026 (1. September 2025 bis 15. Januar 2026 oder bis Erreichen der Quote) hat die slowakische Regierung eine Abschussquote von 74 Wölfen festgelegt. Zusätzlich wurden im Winter 2025 bereits 23 Wölfe erschossen. Die Jagd ist nur in Nationalparks und bestimmten Natura-2000-Gebieten von europäischer Bedeutung weiterhin untersagt, gilt jedoch in vielen anderen Gebieten. Naturschutzorganisationen in der Slowakei kritisieren die Quote scharf. Sie warnen vor einem Rückgang der Population, Rudelstörungen und steigenden Konflikten mit Nutztieren. Auch aus Tschechien gibt es Proteste, da Wölfe grenzüberschreitend wandern.

Der Text aus dem Jahr 2021 wird jedoch weiterhin unverändert geteilt – oft mit Links zu Artikeln von 2021 (z. B. WWF-CEE, Emerging Europe). Er enthält keine Aktualisierung und spiegelt daher den aktuellen Rechtsstand nicht wider. Bei der Weitergabe solcher Beiträge ist zu empfehlen, den aktuellen Stand zu ergänzen: Seit 2025 ist die Wolfsjagd in der Slowakei wieder erlaubt; die Quote für 2025/2026 beträgt 74 Wölfe. Die Entwicklung in der Slowakei zeigt, wie schnell ein erreichter Schutzstatus durch internationale Regeländerungen wieder verloren gehen kann. Dies ist nicht nur relevant für die Diskussion um den Wolfsschutz in Deutschland, sondern auch fürs Wahrnehmen und Aktivwerden. Länderübergreifend. 
Quelle:

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Das Wolfskompetenzzentrum in Mecklenburg-Vorpommern: Ein technokratischer Schritt zur institutionalisierten Wolfsjagd?

In Mecklenburg-Vorpommern hat das neu eingerichtete Wolfskompetenzzentrum im Schwerpunktforstamt Jasnitz seine Arbeit aufgenommen – ein Schritt, den Umweltminister Till Backhaus (SPD) als „Erfolg für den Artenschutz“ feiert, der aber tatsächlich die Weichen auf eine künftige Wolfsjagd stellt. Mit 400.000 Euro jährlichem Landesbudget soll es Monitoringdaten liefern, die explizit auch als Grundlage für „Regulierungen“ – also Abschüsse – dienen. Das ist genau das, was wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. seit Jahren kritisieren: Die Verschmelzung wissenschaftlicher Daten mit politisch motivierter Jagd. Und das ist kein Einzelfall: Bundesweit entstehen ähnliche Zentren, koordiniert durch die bundesweite DBBW, die weisungsgebunden ist. 

Beispielfoto Wolf.

Offizielle Bestätigung einer langjährigen Kritik

Das Wolfskompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern, das seit Jahresbeginn 2026 im Schwerpunktforstamt Jasnitz angesiedelt ist, wird direkt vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt betrieben und ist damit voll weisungsgebunden. Neben dem jährlichen Budget von 400.000 Euro Landesmitteln werden zwei neu Stellen geschaffen, um Monitoring und Management zu bündeln – wobei es explizit wissenschaftliche Daten für Regulierungsentscheidungen (einschließlich Abschüssen) liefert, ohne selbst zu entscheiden. Eine eigene Leitungsperson wird öffentlich nicht namentlich genannt; das Zentrum nutzt die bestehenden Strukturen und Kontakte des Forstamts Jasnitz (geleitet von Dr. Ursula Rüping). Es soll künftig also Daten für Abschüsse liefern, die Landkreise genehmigen – mit ministerieller Beratung. Das offizielle Monitoring, koordiniert von Dr. Norman Stier (TU Dresden), ist ebenfalls weisungsgebunden ans Ministerium und finanziert aus Landesmitteln (inkl. Jagdabgabe). Wer jetzt Daten – Sichtungen, Spuren, Meldungen – an dieses System liefert, trägt unwissentlich dazu bei, dass diese Informationen direkt in Abschussentscheidungen einfließen können.
Minister Backhaus machte die Intention klar:
„Es ist längst an der Zeit, dass wir zu einem gerichtsfesten Verfahren kommen, um auffällige Wölfe entnehmen zu können.“ (Pressemitteilung Regierungsportal MV, Mai 2025)
Und weiter: Er sieht den „guten Erhaltungszustand“ längst erreicht und fordert aktives Bestandsmanagement, um Konflikte zu minimieren – oft mit dem Ergebnis von Entnahmen. Solche Aussagen, kombiniert mit laufenden Ermittlungen gegen ihn wegen unrechtmäßiger Abschüsse (z. B. 2025 in MV), unterstreichen die Priorität: Nicht primär Schutz, sondern Regulierung und Reduzierung.
Auf der Umweltministerkonferenz im November 2025 in Saarbrücken stimmte Backhaus mit allen anderen Ländern für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz – eine Forderung, die er selbst als ‚erfreulich‘ bezeichnete und mit der Erwartung verknüpfte, dass der Bund nun ‚rechtssichere Entnahmen‘ ermöglicht. Dies unterstreicht die bundesweite Agenda: Vom Schutz zum Schuss.
Das Monitoringjahr 2024/25 (Oktober 2025) bestätigte 28 Wolfsrüden, fünf Wolfspaare und einen territorialen Einzelwolf – insgesamt 34 Territorien mit Reproduktionsnachweis in 24 Rudeln und mindestens 93 Welpen. MV zählt zu den wolfsreicheren Regionen Deutschlands. Nach Meldung des günstigen Erhaltungszustands (Oktober 2025) und der geplanten Änderung des Bundesjagdgesetzes plant das Land bis Ende 2026 einen neuen Managementplan mit Abschussquoten – ein weiteres, deutliches Signal für reguläre Wolfsjagden.

Die technokratische Struktur: Ein Echo auf James Corbett

Dieses System entspricht der Technokratie, wie James Corbett sie beschreibt: Herrschaft durch Experten und datenbasierte Algorithmen, die natürliche Prozesse steuern und abweichende Stimmen marginalisieren. Wölfe werden zu steuerbaren Datenpunkten in einem staatlichen Apparat, der „Management“ propagiert – oft zulasten von Natur- und Artenschutz. Unser Gegenmodell: Vereinsinternes Wolfsmonitoring. Deshalb betreiben wir ein eigenes, unabhängiges Monitoring: Transparent, lobbyfrei, mit UIG-Anfragen, Dokumentation illegaler Tötungen und Belohnungen für Hinweise.
Das Kompetenzzentrum ist kein echter wissenschaftlicher Fortschritt, sondern ein Werkzeug für gezielte Wolfstötungen, zu denen die Daten herangenommen werden können. Wir fordern volle Transparenz, unabhängige Kontrolle und ein Verbot von Abschüssen zugunsten echter Prävention.

Quelle:

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/kompetenzzentrum-wolf-nimmt-die-arbeit-auf,wolfskompetenzzentrum-100.html

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Finnlands grausame Wolfsjagd 2026: Ein Warnsignal für Deutschland

Seit dem 1. Januar 2026 läuft in Finnland die erste reguläre Wolfsjagd seit Jahrzehnten. Ziel der Regierung: Die Population von geschätzten 476–669 Tieren auf ein Minimum von 273 Wölfen reduzieren. Bis Anfang Januar fielen bereits Dutzende Tiere dem Tötungsrausch zum Opfer. Die Quote ist regional verteilt, die Jagd ist lizenziert und soll erst am 10. Februar enden. Angeblich sollen dadurch Rentiere und Schafe geschützt werden, doch wir sehen darin einen sinnlosen Vernichtungsfeldzug gegen Wölfe, der auch ein Schlaglicht auf Deutschland wirft. 

Nach einer Gesetzesänderung im Dezember 2025 wurde der Schutzstatus gelockert, da der Bestand als „günstig“ eingestuft wurde. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, dass bereits Ähnliches in Deutschland geplant sein könnte, denn hier sind die Formalien die Gleichen
Spielende Wolfswelpen im Alter von neun Monaten. Ginge es nach dem Willen der Regierung, würden viele Welpen schon im Sommer getötet werden. Sie würden ihren ersten Schnee nicht erleben. © Brigitte Sommer
Wir kritisierten den Kabinettsbeschluss vom 17. Dezember 2025 zur Novelle des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und Bundesnaturschutzgesetzes scharf. Durch die Aufnahme des Wolfs als jagdbare Art werden in Regionen mit „günstigem Erhaltungszustand“ (GEZ) und hoher Dichte revierübergreifende Managementpläne, Quoten und schnellere Entnahmen von Problemwölfen möglich – oft ohne strenge Einzelfallprüfungen. Wir sehen darin einen massiven Abbau des Artenschutzes. Der GEZ wurde politisch manipuliert: Trotz Empfehlungen des Bundesamts für Naturschutz (größeres Referenzgebiet, höhere Mindestpopulation für ungünstigen Zustand) wurde per Staatssekretär-Schreiben die Fläche verkleinert und die Zahlen reduziert – wissenschaftliche Daten wurden ignoriert.Der Beschluss baut auf früheren Schritten auf: Herabstufung in Berner Konvention und EU-FFH-Richtlinie (2024/2025), einheitliche Einigung aller Parteien auf der Umweltministerkonferenz. Hinzu kommt die geplante Schwächung des Verbandsklagerechts (Reform im Koalitionsvertrag auf EU-Minimum), was gerichtliche Kontrollen erschwert.Wir warnen: Jagd destabilisiert Rudelstrukturen, erhöht Risse (Belege aus der Schweiz) und symbolisiert die zweite Ausrottung des Wolfs in Deutschland. Agrar- und Jagdlobby werden priorisiert, echter Naturschutz ignoriert. https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/18/kabinettsbeschluss-im-jagdrecht-droht-den-woelfen-die-erneute-ausrottung/
Der Bundestag debattiert den Entwurf am 14. Januar 2026 (erste Lesung, 30 Minuten), danach geht er in den Ausschuss. Verabschiedung ist für Frühjahr 2026 geplant – rechtzeitig zur Weidesaison.

Der Entwurf sieht vor:

  • Regionale Managementpläne (Also Abschusspläne) in Gebieten mit günstigem Erhaltungszustand (GEZ, Oktober 2025 an EU gemeldet).
  • Jagdzeit 1. Juli bis 31. Oktober – gezielt auf Jungwölfe und Welpen in ihrer verletzlichsten Phase.
  • Leichtere Entnahme von so genannten Problemwölfen, auch präventiv (z. B. an Deichen, Alpen).

Die Grünen-Antwort entlarvt: Eine Verharmlosung und Wählertäuschung

Screenshot des Beitrages in unserer FB-Gruppe.
Eine Anfrage eines Wolfsfreundes an die Grünen warum auch sie auf der Umweltministerkonferenz für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht gestimmt hatten, https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/

wurde mit der Erklärung beantwortet, die Aufnahme ins Jagdrecht sei rein bürokratisch: Viele streng geschützte Arten (z. B. Luchs, Fischotter) stünden bereits in § 2 BJagdG und seien trotzdem ganzjährig geschont. Die Hegeverpflichtung (§ 1 BJagdG) verpflichte Jäger zur Bestandserhaltung. Der GEZ sei von der aktuellen Regierung gemeldet worden; die Grünen hätten im EU-Parlament (Mai 2025) gegen die Herabstufung gestimmt. Diese Darstellung greift zu kurz:

  • Im Gegensatz zu Luchs oder Fischotter schafft der Entwurf explizit neue Entnahmemöglichkeiten (regionale Pläne, Jagdzeit Juli–Oktober, präventive Abschüsse). Das BMLEH betont „rechtssichere Entnahme“ und „Regulierung der Zahl der regional lebenden Wölfe“.
  • Die Hegeverpflichtung wird in der Praxis ausgeblendet – der DJV fordert bis 40 % Entnahme des Zuwachses.
  • Der GEZ dient genau als Grundlage für Lockerungen; grüne Minister haben dem nationalen Paket (November/Dezember 2025) zugestimmt, das diese umsetzt.
Beispielfoto Wolf.

Zur Zeit machen einige Parteien, darunter auch die Grünen und die Tierschutzpartei Werbung für sich mit Aussagen, dass nur „rechte Parteien“ für eine künftige Jagd auf Wölfe verantwortlich wären. Dies ist die Unwahrheit. In Wirklichkeit machten alle Parteien mit. Die einen nur weniger offensichtlich als die anderen.

Finnland zeigt, wohin eine Bejagung führen kann: Von Schutz zu Quote. In Deutschland droht regional Ähnliches – besonders in Brandenburg (Wolf bereits landesrechtlich jagdbar) oder Niedersachsen.Schweden: Geplante Jagd 2026 vor Gericht gestoppt – (noch) kein Abschuss. Ähnlich wie in Finnland plante Schweden für 2026 eine Lizenzjagd auf bis zu 48 Wölfe. Der Start am 2. Januar wurde jedoch durch das Verwaltungsgericht Luleå blockiert – nach Klage von Naturschutzverbänden. Begründung: Fehlender Nachweis, dass die Abschüsse den günstigen Erhaltungszustand wahren. Die Behörden haben Beschwerde eingelegt; der Stopp ist allerdings nur vorläufig.

Quellen:

https://www.pirsch.de/news/273-woelfe-reichen-grosse-wolfsjagd-hat-begonnen-42547

https://www.nordisch.info/schweden/gericht-stoppt-geplante-wolfsjagd-in-schweden/

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„Logik der Schädlingsbekämpfung“: Alois Rainer (CSU) will ein Wolfsgemetzel

Vorgestern hat der „Tagesspiegel“ einen Gesetzentwurf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium thematisiert, der uns die Sprache verschlägt. Unter der Überschrift „Logik der Schädlingsbekämpfung: Alois Rainer gibt den Wolf zum Abschuss frei“ liegt nun Schwarz auf Weiß vor, was wir seit Jahren angekündigt haben: Der Wolf soll nicht mehr geschützt, sondern systematisch ausgerottet werden – und zwar mit Methoden, die selbst hartgesottenen Jägern die Schamesröte ins Gesicht treiben sollte.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Was genau plant Minister Alois Rainer (CSU)?

  • Reguläre Jagdzeit vom 1. September bis 28. Februar – genau in der Zeit, in der Welpen noch von ihren Eltern abhängig sind und gleichzeitig die neue Paarungszeit beginnt.
  • Ein einziger bestätigter Riss → sechs Wochen freie Jagd in einem 20-Kilometer-Radius (bisher 1000 Meter), ohne dass der „Schadwolf“ überhaupt identifiziert werden muss.
  • Die Jagd endet erst, „sobald der „Schadwolf“ erlegt ist“ – eine Gummiklausel, die praktisch nie endet.
  • Ganze Rudel dürfen getötet werden, auch präventiv, ohne dass ein einziger Riss nachgewiesen wurde.
  • In Almen, Deichen und anderen „nicht zumutbar schützbaren“ Gebieten sollen dauerhaft wolfsfreie Zonen entstehen.
  • Der Schutzparagraph § 45a Bundesnaturschutzgesetz soll komplett gestrichen werden.
  • Das Umweltministerium soll entmachtet werden – alles will künftig das Landwirtschaftsministerium allein entscheiden.

Und nun ist es auch nicht schwer vorzustellen, welche Daten dann zur Wolfsjagd heran genommen werden, um die Wölfe aufzuspüren. Natürlich die Daten aus dem offiziellen Wolfsmonitoring. Wir fordern seit Jahren, das Wolfsmonitoring an eine regierungsunabhängige Organisation zu geben und haben ein vereinsinternes Wolfsmonitoring etabliert, was einige Wolfsfreunde der anderen Verbände bisher aber nicht verstanden haben. Vielleicht jetzt?

Der „Tagesspiegel“ zitiert die Wolfsbiologin Ilka Reinhard (LUPUS-Institut) mit einem Satz, der alles sagt: „Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine generelle Bejagung zu einer Absenkung der Nutztierschäden führen wird.“ Im Gegenteil: Wenn im Herbst Eltern getötet werden, steigt der Druck auf das verbliebene Tier, einfache Beute zu reißen – also genau die schlecht geschützten Schafe und Ziegen. Rainer erzeugt mit seinem Gesetz genau das Problem, das er vorgibt lösen zu wollen.
Umweltrechtler Alexander Ionis, selbst Jäger,  nennt es offen: „Hier kippt die jagdrechtliche Regelung in eine Logik der Schädlingsbekämpfung.“
Und genau das ist der Kern: Der Wolf wird nicht mehr als Wildtier, sondern als Ungeziefer behandelt – mit Nachtzielgeräten, Scheinwerfern und künstlichen Lichtquellen, die selbst die Ethik der waidgerechten Jagd verhöhnen.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Wer profitiert wirklich?

Nicht die Weidetierhalter (denen weiterhin echte Unterstützung beim Herdenschutz vorenthalten wird).
Nicht die Bürgerinnen und Bürger (die in allen Umfragen klar für den Wolf sind).
Sondern einzig die Jagdlobby und jene Kreise, die seit Jahren auf Konfrontation und nicht auf Koexistenz setzen.
Es ist kein Zufall, dass dieser Entwurf unter strengster Verschwiegenheit entstanden ist. Denn er hält keiner demokratischen Prüfung stand. Er ist das perfekte Beispiel dafür, wie Interessen von Wenigen durchgesetzt werden, während die Mehrheit schweigt – oder durch Angst und Verwirrung zum Schweigen gebracht wird.

Das ist kein „pragmatischer Umgang mit dem Wolf“ mehr. Das ist die Blaupause für etwas Größeres. Denn genau in diesem Jahr hat dieselbe Regierung bereits angekündigt, das Verbandsklagerecht von Umwelt- und Tierschutzverbänden abzuschaffen oder massiv einzuschränken („Entbürokratisierung“ nennt man das im Neusprech). Übersetzt heißt das: Organisationen wie wir sollen künftig nicht mehr vor Gericht ziehen dürfen, wenn Politik und Lobby gemeinsam Natur zerstören. Der Wolf ist nur ein Opfer dieser schleichenden Entdemokratisierung.

  • Erst wird der Schutz des Wolfs gekippt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit und des Fachministeriums.
  • Dann wird Naturschutzverbänden das Klagerecht genommen, damit niemand mehr juristisch eingreifen kann.
  • Und am Ende steht eine Politik, die ohne Gegenwehr Wölfe und weitere Wildtiere ausrottet, Wälder rodet, Autobahnen durch Moore, Windkraft-Ausnahmen für Konzerne und Pestizid-Freifahrtscheine durchdrückt.
Arthur Schopenhauer hat es treffend in seinem Werk „Über die Grundlage der Moral“ (§ 19, 1840) formuliert: 
„Mitleid mit Tieren hängt mit der Güte des Charakters so genau zusammen, dass man zuversichtlich behaupten darf, wer gegen Tiere grausam ist, könne kein guter Mensch sein.“

Wer Menschen dazu ermutigt oder sogar verpflichtet, systematisch zu töten (egal ob Tiere oder Menschen), der verändert langfristig die Hemmschwellen einer Gesellschaft. Das wussten schon die alten Römer („panem et circenses“ plus Gladiatorenspiele), das wussten die Militärstrategen des 20. Jahrhunderts, und das wissen auch moderne Sozialpsychologen. Warum das gezielte Verrohen funktioniert:

  1. Desensibilisierung
    Wer regelmäßig Blut sieht, Welpen erschießt oder Rudel „erlegt“, gewöhnt sich an Gewalt. Studien zur Jagdpsychologie zeigen: Je länger und intensiver Menschen jagen, desto geringer wird die emotionale Reaktion auf Leid und Tod.
  2. Empathie-Abtrainierung
    Grausamkeit gegen Tiere ist der klassische Einstieg in die „Dehumanisierungskette“. Wer lernt, dass Schwächere (Tiere) keinen Schutz verdienen, überträgt diese Haltung leichter auf „schwache“ Menschengruppen (Flüchtlinge, Arme, Andersdenkende …).
  3. Machtdemonstration des Staates
    Wenn der Staat sagt: „Ihr dürft jetzt töten, wo ihr früher nicht durftet“, signalisiert er gleichzeitig:

    • Die bisherigen moralischen und rechtlichen Grenzen sind verhandelbar.
    • Gewalt ist wieder ein legitimes Mittel der Konfliktlösung.
      Das ist ein extrem wirkmächtiges Signal an eine Gesellschaft, die gerade ohnehin verunsichert ist.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Historische Beispiele (leider keine Theorie)

  • NS-Zeit: Die Jagd wurde massiv gefördert („Volksjagd“), Vivisektion an Tieren war erlaubt, während gleichzeitig die Hemmschwelle sank, Menschen zu töten.
  • USA nach 9/11: Plötzlich durften Zivilisten wieder „Trophäenfotos“ mit getöteten Tieren posten, Folter wurde salonfähig debattiert – und die Gesellschaft wurde spürbar roher.

Und heute? Wenn eine Regierung

  • den Wolf vom geschützten Tier zum „Schädling“ erklärt,
  • ganze Rudel präventiv töten lässt,
  • das Verbandsklagerecht von Naturschutzverbänden abschaffen will,
  • und gleichzeitig die Jägerschaft zur „Hilfspolizei“ im Wald macht,

dann geschieht das nicht aus biologischer Notwendigkeit (die Wissenschaft sagt das Gegenteil), sondern aus politisch-psychologischer Kalkulation: Eine verrohte, desensibilisierte Bevölkerung lässt sich leichter regieren. Sie stellt weniger Fragen, wenn später härtere Maßnahmen kommen – gegen „Schädlinge“ anderer Art. Wer also heute zusieht, wie der Staat Jagd auf Wölfe freigibt,
der sieht morgen vielleicht, wie der Staat Jagd auf andere „Unbequeme“ freigibt, wie wir es ja in den vergangen Jahren auch schon bei Corona erleben konnten.
Deshalb ist der Kampf für den Wolf immer auch ein Kampf gegen das Verrohung der Gesellschaft – und damit für uns selbst.

Rainer Mausfeld hat es schon vor fünf Jahren auf den Punkt gebracht:

„Wenn Macht nicht mehr eingehegt wird, wenn demokratische Kontrollmechanismen systematisch ausgehöhlt werden, dann beginnt sie, sich alles einzuverleiben – erst die Natur, dann die Rechte der Bürger.“ Der Wolf ist ein Symbol dafür, wie weit sie schon sind.

Und wer heute schweigt, weil „mich der Wolf ja persönlich nicht betrifft“, der begreift nicht: Wer sich heute für den Wolf einsetzt, kämpft morgen für sein eigenes Recht, noch etwas dagegen unternehmen zu dürfen.
Deshalb ist das hier kein reiner Naturschutz- und Tierschutz-Fall mehr. Das ist ein Demokratie-Fall.
Quellen:

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Der Wolf im Bundesjagdgesetz: Ein Schlag gegen den Naturschutz – und wie Brandenburg vorprescht

Die jüngste Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt (BMLEH) vom 7. November 2025 markiert einen dunklen Tag für den Wolfsschutz in Deutschland. Unter dem Vorwand eines „umfassenden Pakets zum Schutz von Weidetieren“ wird der Wolf ins Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen – eine Entscheidung, die wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. aufs Schärfste verurteilen. Jeder Abschuss eines Wolfs ist für uns inakzeptabel, unabhängig von politischen Begründungen oder bürokratischen Tricks. Diese Regelung öffnet die Schleusen für eine flächendeckende Jagd auf unsere Wölfe, ignoriert wissenschaftliche Fakten und setzt den mühsam erkämpften Bestand aufs Spiel. Gleichzeitig verkörpert der aktuelle Beschluss des Umweltausschusses in Brandenburg vom 5. November genau diese fatale Eskalation: Der Wolf wird dort als „jagdbares Wild“ ins Landesjagdgesetz aufgenommen, was zu einer Hetzjagd auf „Problemwölfe“ einlädt. Wir fordern: Keine Kompromisse mit der Tötung – nur Prävention und Akzeptanz schaffen friedliches Zusammenleben.

Die Bundes-PM: Ein Blankoscheck für Abschüsse

Die Einigung zwischen BMLEH (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) und BMUV (Bundesumweltministerium) klingt auf den ersten Blick ausgewogen: Der Wolf soll in Regionen mit „hoher Dichte“ und „günstigem Erhaltungszustand“ einem „regionalen Bestandsmanagement“ unterworfen werden, Entnahmen bei Rissen seien „rechtssicher“ möglich und präventive Abschüsse in sensiblen Gebieten wie Alpen oder Deichen sollten Schäden vermeiden. Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, spricht von „Rechtssicherheit für Tierhalter“, während Bundesumweltminister Carsten Schneider betont: „Der Wolf darf bleiben – es geht um gangbare Wege, friedlich mit ihm zu leben.“ Doch hinter dieser Rhetorik verbirgt sich eine gefährliche Agenda. Die Aufnahme ins BJagdG macht den Wolf zu einem „Wild“ wie Reh oder Fuchs – jagdbar auf Abruf. Präventive Entnahmen ohne Rissnachweis? Das ist nichts anderes als Jagd auf Verdacht. Und wer definiert „hohe Dichte“ oder „nicht zumutbaren Herdenschutz“? Die Länder, Jägerverbände und Landwirte – ohne echte Beteiligung von Naturschützern. Die angekündigte Stärkung des Herdenschutzes (Zäune, Hütehunde) bleibt vage: Eine „Prüfung“ der Finanzierung über die GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur) ist kein Versprechen, sondern ein Aufschub. Studien zeigen: Bis zu 80 Prozent der Risse sind vermeidbar, wenn Maßnahmen konsequent umgesetzt werden. Stattdessen wird hier Abschuss als „Lösung“ gefeiert, was den Wolf weiter stigmatisiert und illegale Tötungen begünstigt.
Beispielfoto Wolf, © Brigitte Sommer
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnen jeden Abschuss ab. Der Wolf ist kein Schädling, sondern eine Schlüsselart für unsere Ökosysteme. Seine Rückkehr nach Jahrzehnten der Verfolgung ist ein Erfolg des Naturschutzes, kein Problem. Die PM ignoriert, dass bundesweit 2024 „nur“ 4.300 Nutztierrisse registriert wurden – bei über 1.600 Wölfen in 209 Rudeln eine äußerst geringe Anzahl, bedenkt man dass viele Risse durch mangelnde Prävention entstehen, nicht durch „Überpopulation“, die bei Beutegreifern wie Wölfen gar nicht vorkommen kann, da sich ihre Population selbst reguliert.

Brandenburgs Umweltausschuss: Der Vorreiter der Eskalation

Diese Regelung bedroht nicht nur den Bestand, sondern auch die Biodiversität und die Akzeptanz des Wolfs in der Bevölkerung. Kaum ist die Bundes-PM erschienen, prescht Brandenburg voran – und verkörpert das Schlimmste an dieser Politik. Am 5. November 2025 beschloss der Umweltausschuss des Landtags einstimmig, den Wolf als „jagdbares Wild“ ins Brandenburgische Jagdgesetz aufzunehmen. Das bedeutet: „Problemwölfe“ sollen künftig ohne langes bürokratisches Prozedere abgeschossen werden können, sobald ein Riss gemeldet wird. Ohne DNA-Prüfung. Der Beschluss folgt einem Antrag der CDU-Fraktion und knüpft nahtlos an die Bundesinitiative an: Im Dezember soll das Kabinett einen „Wolfsjagd-Plan“ beschließen, im ersten Quartal 2026 soll der Landtagsbeschluss folgen.
Brandenburg, mit einem der höchsten Wolfsdichten (ca. 68 Territorien 2023/24), die sich auf eine riesige Fläche verteilen – wird so zum Testfeld für bundesweite Abschussorgien. Der Landesjagdverband (LJVB) fordert bereits feste Quoten und Drückjagden – Forderungen, die im Beschluss zwar nicht explizit stehen, aber durch die Tür hereinkommen. Umweltstaatssekretär Gregor Beyer (FDP) hatte schon im August 2025 eine Quotenjagd angekündigt. Das ist keine „Verbesserung des Managements“, sondern eine Hetzjagd. Beyer wurde zwar gefeuert, doch Mittelstädt gab dem Kind einfach einen anderen Namen. Ein Abschuss von bis zu 330 Wölfen würde die Population (max. 500 Tiere) mehr als halbieren. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. warnen: Dieser Beschluss verstößt gegen die FFH-Richtlinie und öffnet die Flut für illegale Tötungen, wie sie in Brandenburg und in anderen Bundesländer an der Tagesordnung sind.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Realistische Einschätzung der EU-Klagen gegen die Herabstufung des Wolfsschutzes

Die Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sind ein kritischer Hoffnungsträger, aber ihre Erfolgsaussichten sind realistisch betrachtet moderat (ca. 30–50 % Chance auf Teilerfolg). Selbst bei einem positiven Urteil droht in der Zwischenzeit eine massive Eskalation von Abschüssen. Wir lehnen jeden Abschuss ab und sehen in den Klagen keinen Ersatz für unmittelbares Handeln vor Ort.

Aus Sicht von Wolfsschützern und Juristen (basierend auf vergleichbaren EuGH-Fällen, wie dem Bärenabschuss in Rumänien, C-529/19, 2021) schätzen wir die Chancen realistisch auf 30–50 % für einen Teilerfolg – also Aufhebung der Herabstufung oder strenge Einschränkungen (z. B. obligatorische DNA-Tests, Quotenlimits). Warum?

  • Stärken:
    • Starke wissenschaftliche Untermauerung: Die Kläger haben Zugang zu EU-finanzierten Studien, die die Herabstufung kritisieren und Unterstützung von LCIE/IUCN (700+ Wissenschaftler).
    • Der EuGH priorisiert oft Umweltschutz (Art. 191 AEUV) und hat in 40 % der FFH-Klagen seit 2020 zugunsten von NGOs entschieden.
    • Verfahrensmängel: Die Eile der Kommission (Ignoranz der Frist) und mangelnde NGO-Beteiligung sind klare Verstöße – ähnlich wie im EuGH-Urteil C-674/21 (2023, Bärenjagd).
  • Schwächen:
    • Politische Mehrheit: Die EU-Kommission und der Rat (inkl. Deutschland) haben die Herabstufung mit Mehrheit (Spanien/Irland dagegen) durchgedrückt – der EuGH respektiert oft politische Entscheidungen, solange keine groben Fehler vorliegen (Erfolgsquote bei reinen Verfahrensklagen: ~25 %).
    • Wissenschaftliche Debatte: Die Kommission beruft sich auf „günstigen Erhaltungszustand“ (20.300 Wölfe EU-weit, 2023) – trotz Kritik, was die Klage erschwert.
    • Zeitfaktor: EuGH-Verfahren dauern 12–24 Monate (mündliche Verhandlung ab Frühjahr 2026 möglich); bis dahin gelten nationale Umsetzungen (z. B. Bundes-PM, Brandenburg).
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Aufruf zum Handeln: Kein Abschuss, sondern Prävention!

Die Verbindung zwischen Bundes-PM und Brandenburgs Beschluss zeigt: Die Jägerlobby diktiert die Agenda. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnen jeden Abschuss ab – und setzen auf echte Lösungen: Ausbau des Herdenschutzes, unabhängiges Monitoring und Aufklärung. Die Klagen von Green Impact & Co und auch von deutschen Verbänden sind richtig und wichtig – doch man darf sich nicht allein darauf verlassen. Selbst bei Erfolg könnten bis zum Urteil so viele Wölfe getötet worden sein, dass der Schaden irreparabel ist. Wichtig ist aktive Arbeit von Wolfsschützern direkt vor Ort – wie wir es mit unserem internen Wolfsmonitoring machen. Auch die Jäger in Brandenburg und bundesweit sind ins offizielle Wolfsmonitoring eingebunden. Sie wollen die Wölfe schießen und überwachen gleichzeitig ihren Bestand. Wer nun noch Daten an dieses Monitoring liefert, macht sich schuldig.

 

Quellen:

https://www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/109-wolf-bundesjagdgesetz.html?fbclid=IwY2xjawN74vJleHRuA2FlbQIxMABzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeGcNEEf-flgWrYjj-M_1DqBNrBWVpcJPTQEJwqu9NWRtfm6OuFGaXwboSNuk_aem_ViMPsecgC1z2lbdCJ6w9OA

https://www.landtag.brandenburg.de/de/46241?fbclid=IwY2xjawN76JZleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeMZkTOAi87_xabpyHFJbb8S_wewM7ECRTW4sEkI35rGOwgtVw06jxXlHsd0w_aem_Fq_i4QdntnmiXej5iTb7xw

 

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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Auch durch den Kauf unseres neues Wolfskalenders für 2026 kann unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt werden. Hier geht es zu den Bestellmöglichkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/19/unser-wolfskalender-2026-ist-da/

Wolfsschutz-Deutschland e. V. klagt an: Die Wölfe in Hessen werden systematisch ausgerottet

Verdreht HessenForst die Wahrheit während lokale Behörden Fake-News verbreiten und ein Netzwerk von Wolfshassern freie Bahn hat? Von sieben Wolfsterritorien im Jahr 2022/2023 sind laut HessenForst nur noch drei übrig: Rüdesheim, Spangenberg und Greifenstein. Die Behauptung, dies sei eine „normale populationsdynamische Schwankung“, ist eine unverfrorene Verharmlosung. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. widersprechen dieser Darstellung mit aller Vehemenz.

Was in Hessen geschieht, ist keine natürliche Entwicklung, sondern eine gezielte Ausrottung durch ein Netzwerk von Wolfshassern, geduldet durch die Untätigkeit und Intransparenz und die Nachlässigkeit lokaler Behörden.
Beispielfoto Wolfsrudel.

Butzbach: Ein Symbol der Wolfsfeindlichkeit

Im Territorium Butzbach zeigt sich die Tragödie in voller Härte. Wolfsrüde Butzi (GW2554m) fand 2023 eine Partnerin, doch beide „verschwanden“ spurlos – zuerst sie, dann er. Unsere hartnäckigen Nachfragen bei HessenForst wurden mit ausweichenden Antworten abgewimmelt, unsere Arbeit als Naturschützer aktiv behindert. Von Anfang an war in Butzbach ein Netzwerk von Wolfshassern aktiv, das mit Hetze und Desinformation gegen den Wolf mobil machte. Treibjagden im Wolfsgebiet, etwa am Winterstein und bei Pfaffenwiesbach, wurden von HessenForst und Hobbyjägern durchgeführt, ohne Rücksicht auf den Schutzstatus des Wolfs. Diese Aktivitäten bleiben unbehelligt, während die Dunkelziffer illegaler Abschüsse hoch ist. Wer schützt die Wölfe, wenn die zuständigen Behörden wegschauen? Hier die Treibjagden: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/11/24/hessen-erneute-drueckjagden-im-wolfsgebiet-butzbach/

Nordhessen: Hetze und Verrohung

In Nordhessen machte ein Video die Runde, in dem eine Jägerin ein Wolfsjungtier filmt und es ohne Hemmungen als „Drecksack“ beschimpft – ein schockierender Beweis für die Verrohrung im Umgang mit Wölfen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/05/18/die-grosse-hessenreportage-von-drecksaecken-fakewoelfen-rissprovokationen-und-gesteuerter-panikmache/
Das entsprechende Territorium Waldkappel existiert nicht mehr. Solche Vorfälle sind kein Einzelfall, sondern Teil einer Kultur der Wolfsfeindlichkeit, die von HessenForst toleriert wird. Statt sich klar von solchen Hetzmechanismen zu distanzieren, bleibt HessenForst passiv.

Neuberg: Fake-News direkt von der Gemeinde

Die Gemeinde warnte vor einem Wolf, der mit einem angeblichen Welpen gesehen worden sei, zu einer Zeit, in der Welpen sich noch im Bau befinden, in der Gemarkungsgrenze von Ronneburg zu Langenselbold. Dazu sollte es einen Videobeitrag gegen, der ein Tier dort im Feld zeigen würde. Auf den offiziellen Seiten ist nichts davon vermerkt. © Brigitte Sommer
Ein besonders skandalöser Fall ereignete sich in der Gemeinde Neuberg, die am 16. Mai vor einem angeblichen Wolf mit Jungtier bei Ronneburg warnte – eine Sichtung, die es höchstwahrscheinlich nie gab. https://neuberg.eu/index.php?&NavID=3502.1&ffsm=1&ffmod=tx&object=tx|3502.32040.1&La=1&FID=3502.32040.1
Mitte Mai sind Wolfswelpen nämlich noch in ihrem Bau. Ein Sprecher von HessenForst  bestätigte, dass weder die Sichtungsmeldung, noch ein Video als Nachweis ausreichen. Der Gemeinde sei mitgeteilt worden, dass die Aussage eines Hobbyjägers nicht ausreicht und sie sich mit HessenForst abstimmen solle. Dennoch steht die unbegründete Warnung weiterhin auf dem Portal der Gemeinde, was Panik schürt und die Hetze gegen Wölfe befeuert. Die Spur führt zu einem bekennenden wolfshassenden Tierarzt, der mit Fake-News und Panik-Vorträgen durch Deutschland tingelt und gezielt Angst sät. Solche Akteure agieren ungestört, während Behörden wie HessenForst und lokale Verantwortliche tatenlos zusehen. Was wir vorfanden, waren die üblichen Kirrplätze.
Wir waren vor Ort in dem angegebenen Gebiet und wir (Brigitte Sommer und weitere Aktive)  fanden weder Losung noch Spuren, dafür aber Jagdfrevel. © Privat.

Kirrplatz im Film

 

Direkt am Kirrplatz: Eingegrabene Tonnen mit Mais. © Brigitte Sommer

 

Zu niedriger Hochsitz direkt an einem Spazierweg. Direkt dahinter liegt der Müll des alten Hochsitzes. © Brigitte Sommer
In direkter Schussrichtung fanden wir diese angelegte Tränke. © Brigitte Sommer

Fake-News und Wolfshass-Seiten: Wer steckt dahinter?

Überall in Hessen sprießen Hass-Seiten gegen Wölfe wie Pilze aus dem Boden. Diese Plattformen verbreiten Fake-News, schüren Panik und verleihen sich durch vermeintlich professionelles Auftreten ein trügerisches „offizielles Standing“. Kaum wird eine Seite stillgelegt, taucht die nächste auf. Besonders skandalös: Originalfotos von verunfallten oder getöteten Wölfen erscheinen zuerst auf diesen Plattformen. Wer liefert diese Bilder? Es ist kaum vorstellbar, dass solche sensiblen Aufnahmen ohne Beteiligung offiziell Beauftragter in die Hände von Wolfshassern gelangen. HessenForst weigert sich, glaubhaft gegen diese Seiten vorzugehen oder sich öffentlich davon zu distanzieren, wie wir bereits gefordert haben. Diese Untätigkeit wirft ernsthafte Fragen auf: Steckt ein institutionelles Versagen oder gar Komplizenschaft dahinter?
Facebook-Antiwolfseiten ohne Impressum machen Stimmung gegen Wölfe. Man kann so nicht erkennen, wer hinter solchen Seiten steckt. Die Vorgängerseite, gegen die HessenForst sich endlich distanziert hatte, postet sei Anfang Juni nichts mehr, diese Seite hat nun übernommen und behauptet z. B., dass Wölfe, die hinter Landmaschinen herlaufen, Landwirte bedrängen würden. Dabei erkennen sie die Person im Fahrzeug gar nicht. Viele weitere Wildtiere, wie Störche, Füchse und Greifvögel tun dies auch. Nicht, weil sie Landwirte bedrängen oder ärgern wollen, sondern weil sie einen schnellen Snack, in Form von aufgescheuchten oder überfahrenen Kleintieren erwarten. Quelle: https://www.facebook.com/profile.php?id=100075897136057
Immer wieder veröffentlichen Bauern Videos, in denen Wölfe hinter ihren Traktoren herlaufen. Diese Aufnahmen sollen angeblich beweisen, dass Wölfe ihre Scheu vor Menschen verloren hätten.
Wir möchten diesen Irrglauben richtigstellen und die tatsächlichen Gründe für dieses Verhalten beleuchten. Unser Video von Mitte Mai aus dem Main-Kinzig-Kreis zeigt einen Bauern, der das Gras auf einer Wiese nach dem Mähen wendet. Hinter seinem Traktor fliegen zwei Schwarzmilane und zwei Störche folgen ihm, um aufgescheuchte oder überfahrene Kleintiere zu fressen.
Füchse und auch Wölfe zeigen dasselbe Verhalten – nicht aus fehlender Scheu, sondern weil sie leicht verfügbare Nahrung suchen. Diese „schnelle Mahlzeit“ in Form von Kleintieren, die durch die Maschinen aufgescheucht oder getötet werden, ist für Wildtiere attraktiv, da sie den Jagdaufwand reduziert.
Die Behauptung, Wölfe seien in solchen Momenten nicht scheu, ist falsch. Sie nehmen die Menschen in den Maschinen oft gar nicht oder erst sehr spät wahr, da ihre Aufmerksamkeit auf die potenzielle Beute gerichtet ist. Dieses Verhalten ist ein natürlicher Instinkt, der auch bei anderen Wildtieren wie Störchen oder Füchsen zu beobachten ist, und hat nichts mit einer fehlenden Scheu zu tun.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. bittet darum, solche Videos nicht fehlzuinterpretieren. Anstatt Ängste zu schüren, sollten wir das Verhalten der Wölfe im Kontext ihrer natürlichen Lebensweise verstehen und auf ein friedliches Miteinander setzen. Hier ein Beispielfilm mit Störchen und zwei Schwarzmilanen.
Die Antiwolfseite meldet am 19. Juni Wolfswelpen im Frau Holle-Land. Auf der offiziellen Seite von HessenForst ist dazu nichts zu finden. Wie kommen solche Seiten an scheinbar offizielle Bilder heran? Quelle: https://www.facebook.com/profile.php?id=100075897136057

 

Gesteuerter Hass von Personen, die direkt in den Gebieten wohnen, wo ganze Rudel „verschwunden“ sind. Oben Hessen, Territorium Butzbach, Mitte NRW Territorium Schermbeck, unten Bayern, Territorium Hohe Rhön. Diese Leute stehen in Verbindung zu Tätern. Pikant: Naturschutzverbände agieren mit solchen Personen. Solche Personen wirken sogar bei ehrenamtlichen Zaunbauaktionen mit.

 

Auf unsere Frage hin, wie es sein kann, dass mutmaßliche Originalbilder von toten Wölfen auf Wolfshasserseiten landen, erhielten wir von HessenForst keine Antwort. Quelle: https://www.facebook.com/profile.php?id=100091644537281

HessenForst: Von Jägern gesteuert, gegen den Naturschutz?

Seit HessenForst 2024 das Wolfsmonitoring vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) übernommen hat, ist die Informationslage katastrophal. Ein Landesbetrieb, der eng mit Forstwirtschaft und Jagd verknüpft ist, übernimmt die Verantwortung für den Schutz der Wölfe – ein klarer Interessenkonflikt. Jäger sitzen bei HessenForst „an der Quelle“ und die Wünsche der neuen CDU-SPD-Landesregierung, die Jagd auf Wölfe zu erleichtern, scheinen direkten Einfluss zu haben. Transparenz? Fehlanzeige. Stattdessen werden illegale Aktivitäten wie die heimliche Tötung von Wölfen nicht konsequent verfolgt und die Öffentlichkeit wird mit Ausflüchten im Dunkeln gelassen.

Die Wahrheit: Der Wolf ist kein Problem

Die Fakten sprechen für sich: Wolfsrisse sind minimal. In Hessen betrafen sie 2023 weniger als 0,1 % des Viehbestands und es gibt keine „Problemwölfe“, wie der FAZ-Artikel vom 23. Juni 2025 bestätigt. Herdenschutzmaßnahmen funktionieren, wie Beispiele aus Brandenburg zeigen, wo die Zahl der Risse durch konsequenten Schutz gesunken ist. Doch anstatt in Prävention zu investieren, wird der Wolf zum Sündenbock gemacht, um von den wahren Problemen der Landwirtschaft abzulenken: sinkende Subventionen, Preisdruck sowie globale Märkte. Die Hetze gegen den Wolf spaltet die Gesellschaft und bedient die Interessen der Agrarlobby, während HessenForst und lokale Behörden wie Neuberg die Augen verschließen.

Gibt es tatsächlich überhaupt noch Territorien in Hessen?

Die FAZ meldet, dass die Zahl der sesshaften Wölfe erheblich gesunken sei, geht aber der Geschichte ganz offensichtlich nicht auf den Grund. Nachdem es schon im vergangenen Jahr weniger feste Gebiete gab, in denen Wölfe lebten, sind es aktuell nur noch drei Territorien im gesamten Land. 2022/2023 waren noch sieben gezählt worden. Es sei schwierig zu bestimmen, wie viele Wölfe tatsächlich dauerhaft in Hessen leben würden, heißt es in der FAZ. Laut Pressesprecherin Traut würden derzeit vier Tiere als sesshaft im Land gelten. Dazu würden der Rüde und die Fähe (weiblicher Wolf) in Rüdesheim, die vergangenes Jahr Nachwuchs bekommen haben, die Greifensteiner Wölfin und der Rüde in Spangenberg zählen.

Offiziell bestätigt sind selbst diese drei übrig gebliebenen Territorien nicht

 

 

Ausriss vom 25.06.25 aus der Stastisk des Wolfszentrums. Die entsprechende Seite ist noch immer nicht aktualisiert. Quelle: https://wolfszentrum.hessen.de/wolfsmonitoring/territorien
Das Territorium Greifenstein ist durch die sesshafte Wölfin GW2479f (Freya) geprägt, die seit Oktober 2022 dort lebt und viermal genetisch nachgewiesen wurde. Die Hoffnung auf eine Rudelbildung wurde durch den Tod ihres Neffen GW4423m im Februar 2025, offiziell durch einen Verkehrsunfall, zunichtegemacht. Wir zweifeln an dieser Erklärung, da Treibjagden und jagdfreundliche Strukturen in der Region (Hochsitze, Kirrplätze) illegale Tötungen begünstigen könnten. Seit Februar 2025 gibt es keine neuen Wolfsnachweise  und das Territorium steht unter Beobachtung. Der Artikel kritisiert HessenForst für mangelnde Transparenz und die Duldung von Hassseiten, die die Stimmung gegen Wölfe anheizen, sowie die jagdfreundliche Politik, die den Fortbestand des Territoriums Greifenstein gefährdet. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/03/27/hessen-und-der-wolf-zwischen-amigopolitik-illegaler-jagd-und-erneuter-ausrottung/
Im Laufe von nur zwei Jahren sind mindestens 11 Wölfe einfach so verschwunden. Sesshafte Wölfe wandern aber nicht ab. Wo sind sie also hin? Das Territorium Wildflecken wird inzwischen in Bayern geführt. Hier unsere Bericht zu den neusten Entwicklungen dort: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/06/22/tragische-entwicklungen-in-der-hohen-rhoen-hoffnung-durch-wolfswelpe-hope-doch-frigga-griso-und-weitere-woelfe-vermutlich-tot/   Quelle: https://wolfszentrum.hessen.de/wolfsmonitoring/territorien
Dazu verurteilen wir die Panikmache des Kreisbauernverbands Fulda-Hünfeld in Bezug auf das Rudel Wildflecken scharf. Der Artikel der Fuldaer Zeitung vom 24. Juni 2025 übertreibt die Wolfsproblematik skandalös: 2024 wurden in Hessen nur sechs Nutztierrisse durch Wölfe bestätigt, von 72 Meldungen waren 62,5 % Falschmeldungen oder nicht durch Wölfe verursacht [wolfszentrum.hessen.de, 06.01.2025]. In Fulda gab es nur zwei Risse [fuldaerzeitung.de, 24.06.2025]. Statt Hetze zu schüren, fordern wir: Investiert in Herdenschutz.

Unsere Forderungen

Wolfsschutz-Deutschland e. V. klagt an und fordert:
  1. Sofortige Aufklärung über die „verschwundenen“ Wölfe in Butzbach und anderen Territorien.
  2. Transparenz im Wolfsmonitoring: HessenForst muss unabhängige Kontrollen zulassen und sich von der Jagdlobby lösen.
  3. Konsequente Distanzierung von Wolfshass-Seiten und strafrechtliche Verfolgung der Weitergabe sensibler Fotos.
  4. Verstärkte Investitionen in Herdenschutz statt Abschusspläne. Wobei die Tierhalter auch auf die Tierschutznutztierhaltungsverordnung hingewiesen werden müssen. Diese besagt, dass die Pflicht zum Herdenschutz einem Tierhalter nach Paragraph 2 Absatz 1 Tierschutzgesetz behördlich auferlegt werden kann. Dazu gehört, seine Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend, angemessen unterzubringen und zu ernähren. Bei der Frage, was darunter zu verstehen ist, legen die Gerichte, wie z. B. OVG Lüneburg im Beschluss vom 22.08.2017, NuR 2018, 207, unter anderem die Anforderungen des Paragraph 3, Absatz 2 Nummer 3 Tierschutznutztierverordnung zugrunde. Darin muss ein Tierhalter, sofern ein Wolfsangriff in absehbarer Zeit aufgrund konkreter Anhaltspunkte hinreichend wahrscheinlich ist, seine Tiere jedenfalls mit dem Mindestschutz schützen.  Bei Verweigerung und Rissprovokation fordern wir empfindliche Strafen.
  5. Stopp der Jagdpläne der CDU-SPD-Landesregierung, die gegen EU-Recht und die Berner Konvention verstoßen und die nicht nur Wölfe betreffen. Wildtierschutz-Deutschland e. V. schreibt hier in einer aktuellen Pressemitteilung dazu, dass bevor 2016 aus gutem Grund eine ganzjährige Schonzeit für Baummarder, Iltisse, Mauswiesel und Hermeline eingeführt wurden,  Jäger in Hessen noch 78 Baummarder, 101 Iltisse, 149 Hermeline und 119 Mauswiesel totgeschossen hätten. Der Hessische Jagdminister Jung (CDU) gehe nun hin und wolle die Jagd auf diese kleinen Beutegreifer wieder erlauben. Eine Begründung dafür bliebe er schuldig. Außerdem sei er der Meinung, dass durchaus auch Elterntiere während der Aufzucht ihrer Jungen keine Schonzeit benötigen würden.
Der Wolf hat ein Recht auf Leben und ist ein unverzichtbarer Teil unserer Ökosysteme. Wir lassen nicht zu, dass Hessen seine Wölfe erneut ausrottet und wir fordern auch mehr bürgerliches Engagement. Wir freuen uns über Menschen, die mit uns vor Ort aktiv sein wollen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wer die Natur zerstört, zerstört unsere Zukunft. Schließt Euch unserem Protest an und unterstützt Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Weitere Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Ein Verrat an der Natur: EU-Herabstufung des Wolfsschutzes bedroht unsere Wölfe – Wir kämpfen weiter!

Die Entscheidung des Europäischen Rates vom 5. Juni 2025, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen, ist ein schwerer Rückschlag für den Artenschutz in Europa. Diese Änderung der Lebensraumrichtlinie, im Einklang mit der im Dezember 2024 überarbeiteten Berner Konvention, gibt Mitgliedstaaten mehr Flexibilität für Abschüsse und gefährdet den Fortbestand des Wolfs. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilen diesen politisch gesteuerten Angriff auf die Biodiversität und rufen alle Naturfreunde auf, sich für unsere Wölfe einzusetzen und wir werfen einen Blick auf die Hintermänner dieser fatalen Entscheidung.

Ein erneut schwarzer Tag für unsere Wölfe. Der Rechtsakt tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Beispielfoto Wolf.

 

Teil einer größeren Agenda

Die Herabstufung ist kein Zufall, sondern Teil einer gezielten politischen Agenda, die von der Agrar- und Jagdlobby vorangetrieben wird. Unterstützt von COPA-COGECA und Jägerverbänden, hat die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen diesen Kurs eingeschlagen, um wirtschaftlichen Interessen Vorrang vor dem Naturschutz zu geben. Der vielzitierte Wolfsangriff auf von der Leyens Pony 2022 war kein persönlicher Antrieb, sondern ein willkommenes Narrativ, das in diese Agenda eingebettet wurde, um die öffentliche Meinung gegen den Wolf zu wenden. Die Kommission nutzt solche Einzelfälle, um den Eindruck zu erwecken, der Wolf sei eine Bedrohung, die entschärft werden müsse.

Wissenschaft wird ignoriert

Die Grundlage für die Herabstufung – ein von der EU-Kommission in Auftrag gegebener Bericht – ist wissenschaftlich unhaltbar. Ohne Peer-Review und von über 700 Wissenschaftlern sowie IUCN-Spezialisten als unzureichend kritisiert, dient er allein politischen Zwecken. Der Wolf ist in vielen Regionen Europas, einschließlich Teilen Deutschlands, weiterhin gefährdet. Die Behauptung eines „günstigen Erhaltungszustands“ ist ein Trugschluss, der die prekäre Lage regionaler Populationen, etwa in Thüringen mit nur zwei Rudeln, ignoriert. Die Intransparenz der Berner Konvention und die Passivität vieler Mitgliedstaaten haben diesen Rückschritt aber erst ermöglicht.

Unsere Warnungen bestätigt

Bereits vor Jahren haben wir bei Wolfsschutz-Deutschland e.V. gewarnt, dass die Erklärung eines „günstigen Erhaltungszustands“ in Deutschland als Vorwand genutzt werden soll, um die Jagd auf Wölfe zu legalisieren. Diese Befürchtungen werden nun Realität: Der FFH-Bericht 2025 könnte diesen Status ausrufen, obwohl die Datenlage lückenhaft ist. In Niedersachsen spricht Umweltminister Christian Meyer von 44 Rudeln als ausreichend, während Jäger, die am Wolfsmonitoring beteiligt sind, klare Interessenkonflikte haben. Dieses politisch gelenkte Monitoring ist ein Skandal, der den Wolf ins Visier der Jäger treibt.

Die Wahrheit hinter den Zahlen

Die EU verweist auf eine Zunahme der Wolfspopulation von 11.193 im Jahr 2012 auf 20.300 im Jahr 2023 und spricht von 65.500 Nutztierrissen jährlich. Doch Wolfsangriffe machen nur 0,07 % der Verluste bei Schafen und Ziegen aus und die EU finanziert bereits Präventionsmaßnahmen und Entschädigungen über GAP-Mittel. In Deutschland leben die Rudel hauptsächlich in Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen, doch regionale Bestände, wie in Bayern, NRW, Hessen oder Thüringen sind fragil. Illegale Tötungen, wie in der Rhön oder in NRW, sowie in Sachsen, wo ganze Rudel verschwinden, zeigen, dass der Wolf mehr Schutz braucht, nicht weniger.

Ein Angriff auf die Biodiversität

Die Herabstufung ist ein gefährlicher Präzedenzfall, der die Jagd auf andere geschützte Arten erleichtern könnte. Der Wolf ist ein Schlüsselakteur in unseren Ökosystemen, der die Biodiversität fördert, indem er Wildpopulationen reguliert. Die Entscheidung widerspricht den Biodiversitätszielen der EU und dem europäischen Recht, das wissenschaftlich fundierte Entscheidungen verlangt. Einige Mitgliedstaaten planen, den strengen Schutzstatus beizubehalten, doch der Druck der Lobby bleibt groß.
Beispielfoto Wolfswelpen.

Die Hintermänner

Die Federation of Associations for Hunting and Conservation of the EU (FACE) ist der europäische Dachverband für Jagdverbände und repräsentiert die Interessen von rund 7 Millionen Jägern in Europa.
FACE ist ein Zusammenschluss von 36 nationalen Jagdverbänden aus 27 EU-Mitgliedstaaten sowie weiteren Ländern wie dem Vereinigten Königreich, Norwegen und der Schweiz. Zu den prominenten Mitgliedsorganisationen gehören:
  • Deutscher Jagdverband (DJV): Vertritt etwa 450.000 Jäger in Deutschland (außer Bayern, wo der Bayerische Jagdverband aktiv ist).
  • Zentralstelle österreichischer Jagdverbände: Repräsentiert Jäger in Österreich, wo alle Jagdkarteninhaber automatisch Mitglieder sind.
  • Fédération Nationale des Chasseurs (FNC): Der französische Jagdverband mit über 1 Million Mitgliedern.
  • Jagdverbände in Italien, Spanien, Kroatien, Rumänien und anderen Ländern, die jeweils nationale Interessen vertreten und eng mit FACE zusammenarbeiten.
Diese Mitgliedsverbände bilden die Basis von FACE und tragen durch Mitgliedsbeiträge und gemeinsame Projekte zur Finanzierung bei. FACE vertritt ihre Interessen auf EU-Ebene, etwa in Brüssel, wo die Organisation ein Büro unterhält.
Die operative und strategische Leitung von FACE liegt bei einem gewählten Vorstand und einem professionellen Sekretariat:
  • Präsident: Seit 2017 ist Torbjörn Larsson (Schweden) Präsident von FACE. Er ist nicht nur Präsident von FACE und der Nordic Hunters’ Alliance, sondern auch ein schwedischer Geschäftsmann und Jäger mit langjähriger Erfahrung in der Jagdpolitik und EU-Lobbyarbeit. Er hat für die Swedish Association for Hunting and Wildlife Management und Swedish Aluminium gearbeitet und setzt sich für flexiblere Regelungen im „Wolfsmanagement“ ein.
  • Ludwig Willnegger wuchs auf einem Bauernhof in Bayern auf, hat einen Jagdschein seit seinem 16. Lebensjahr und kommt aus einer Familie mit Jagdtradition – leitet das Sekretariat in Brüssel und koordiniert die Lobbyarbeit. Er ist ein zentraler Ansprechpartner für politische Entscheidungsträger.
  • Vorstand: Besteht aus Vertretern verschiedener Mitgliedsverbände, die regelmäßig über die Strategie und Prioritäten von FACE entscheiden. Die Vorstandsmitglieder kommen aus Ländern wie Deutschland, Frankreich, Italien und anderen.
Die Führung von FACE arbeitet eng mit den Mitgliedsverbänden zusammen, um eine einheitliche Position zu Themen wie Wolfsmanagement, Waffenrecht und Biodiversitätspolitik zu entwickeln.
FACE finanziert sich hauptsächlich durch:
  • Mitgliedsbeiträge: Nationale Jagdverbände zahlen Beiträge basierend auf ihrer Größe und Mitgliederzahl. Der DJV und die FNC sind aufgrund ihrer Größe bedeutende Geldgeber.
  • EU-Förderprogramme: FACE erhält teilweise Mittel aus EU-Programmen, etwa für Projekte im Bereich Biodiversität und Naturschutz. Auf der Website von FACE wird betont, dass die Organisation an EU-finanzierten Projekten wie „Biodiversity, Hunting, Countryside“ beteiligt ist. Ein Widerspruch in sich.
  • Private Spenden und Sponsoring: Es gibt Hinweise, dass jagdnahe Unternehmen, etwa aus der Waffen- oder Outdoor-Industrie (z. B. Blaser, Sauer), FACE unterstützen könnten, obwohl konkrete Sponsoren nicht öffentlich detailliert aufgelistet sind.
  • Veranstaltungen und Mitgliedsaktivitäten: Einnahmen aus Konferenzen, Workshops und Jagdveranstaltungen tragen ebenfalls zur Finanzierung bei.
Die genaue Finanzstruktur ist nicht vollständig transparent, da FACE als gemeinnützige Organisation nicht verpflichtet ist, detaillierte Finanzberichte öffentlich zu machen. Kritiker wie Green Impact und auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.werfen FACE vor, durch die Unterstützung der Waffenindustrie und anderer kommerzieller Akteure Interessenkonflikte zu haben.
Verwaiste Welpen und zerschossene Familienstrukturen werden für viel Leid und mehr Weidetierrisse führen. © Brigitte Sommer
FACE ist in ein breites Netzwerk eingebunden, das ihren Einfluss in Brüssel und international stärkt:
  • Politische Kontakte: FACE arbeitet eng mit EU-Institutionen wie der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europarat zusammen. Sie ist im EU-Transparenzregister eingetragen und führt regelmäßige Lobbygespräche, etwa zur Lebensraumrichtlinie oder zur Berner Konvention.
  • Zusammenarbeit mit Agrarverbänden: FACE kooperiert mit COPA-COGECA, dem Dachverband der europäischen Landwirte, insbesondere in der Wolfsdebatte, da beide Gruppen eine Reduzierung der Wolfspopulation fordern. Diese Allianz war maßgeblich an der Herabstufung des Wolfsschutzes beteiligt.
  • International Union for Conservation of Nature (IUCN): Als Mitglied der IUCN gewinnt FACE Glaubwürdigkeit im Naturschutzbereich, obwohl ihre Positionen (z. B. zur Wolfsjagd) oft mit denen von kleinen Naturschutzorganisationen kollidieren.
  • Waffenindustrie: FACE setzt sich für ein liberales EU-Waffenrecht ein, was sie mit Akteuren aus der Waffenindustrie wie Herstellern (z. B. Blaser, Merkel) oder Händlern verbindet. Konkrete Namen von Sponsoren werden jedoch selten öffentlich genannt.
  • Regionale und lokale Akteure: In Ländern wie Deutschland (DJV, Bayerischer Jagdverband), Österreich (Jagd Österreich) oder der Schweiz (Schweizerischer Alpwirtschaftlicher Verband) unterstützen regionale Jägergruppen die Ziele von FACE, etwa durch Kampagnen für ein „praktikables Wolfsmanagement“.
FACE hat maßgeblich die Herabstufung des Wolfsschutzes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in der Berner Konvention (Dezember 2024) und der EU-Lebensraumrichtlinie (Juni 2025) unterstützt. Die Organisation argumentiert, dass die wachsende Wolfspopulation (20.300 Wölfe in der EU, 2023) Konflikte mit Landwirten und Jägern verursacht und ein reguliertes Management notwendig ist. Kritiker wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. und Green Impact werfen FACE vor, wissenschaftliche Fakten zu ignorieren und die Interessen der Jagd- und Agrarlobby über den Naturschutz zu stellen. Insbesondere die enge Zusammenarbeit mit COPA-COGECA und die Unterstützung durch konservative Politiker (z. B. CDU/CSU, FDP) haben den politischen Druck für die Herabstufung verstärkt.

Wer steht letztlich hinter FACE?

Hinter FACE stehen in erster Linie die nationalen Jagdverbände und ihre Mitglieder, also Millionen von Jägern in Europa, die durch Beiträge und Engagement die Organisation tragen. Die Führung (Torbjörn Larsson, Ludwig Willnegger) koordiniert die Lobbyarbeit, während Agrarverbände wie COPA-COGECA und möglicherweise Teile der Waffenindustrie als strategische Partner agieren. Politische Unterstützung kommt von Parteien, die angeblich ländliche Interessen vertreten, wie CDU/CSU, FDP oder in anderen Ländern konservative und liberale Kräfte.

Wahre Probleme der Landwirtschaft – Warum die Wolfsjagd ablenkt

Die Herabstufung des Wolfsschutzes in der EU lenkt von den tatsächlichen Herausforderungen der Landwirtschaft ab, die Landwirte weitaus stärker betreffen als Wolfsangriffe (nur 0,07 % der Nutztierverluste).
Strukturwandel und wirtschaftlicher Druck: Sinkende Marktpreise, steigende Produktionskosten (z. B. für Dünger, Energie) und ungleiche Agrarsubventionen bedrohen kleine und mittlere Betriebe. Viele Landwirte kämpfen mit der Rentabilität, besonders in der Weidetierhaltung.
  • Landnutzungskonflikte: Umwidmungen von Agrarflächen für Infrastruktur (z. B. Windparks, Autobahnen) oder Naturschutzgebiete schränken die verfügbare Fläche ein. Landwirte werden durch solche Maßnahmen eingeschränkt, immer mehr könnte es sich auch um direkte Enteignungen drehen.
  • Konkurrenz durch Fleischalternativen: Der Markt für 3D-gedrucktes und pflanzliches Fleisch wächst (Prognose: 504,88 Mrd. USD bis 2030). Dies bedroht die traditionelle Viehzucht, da Verbraucher zunehmend nachhaltige Alternativen bevorzugen, während Landwirte oft nicht auf diese Märkte vorbereitet sind.
  • Klimaschutzhandel und Regulierungen: Strenge Umweltauflagen (z. B. Dünge- und Pestizidverordnungen) erhöhen die Kosten und erfordern Anpassungen, die kleine Betriebe überfordern können. CO2-Auflagen verschärfen die Lage.
  • Abhängigkeit von globalen Märkten: Landwirte stehen im Wettbewerb mit billigen Importen und großen Agrarkonzernen, die durch Investoren wie BlackRock unterstützt werden. Dies drängt kleinere Betriebe an den Rand.
  • Waldrodungen verschärfen die Krise der Landwirtschaft durch Verlust von Biodiversität und Wasserrückhalt. Zusammen mit wirtschaftlichem Druck, Landnutzungskonflikten, strengen Regulierungen und Konkurrenz durch Fleischalternativen sind sie ein zentrales Problem, das dringende Maßnahmen erfordert. Die Wolfsjagd löst keines dieser Probleme, sondern lenkt von Lösungen wie nachhaltiger Landwirtschaft, Bodenschutz und echten Wäldern statt Plantagen ab.
Die Wolfsdebatte, angeführt von der Jagdlobby (FACE, DJV) und Agrarverbänden (COPA-COGECA), schafft ein Feindbild, das die strukturellen Probleme der Landwirtschaft überdeckt. Herdenschutzmaßnahmen, finanziert durch EU-GAP-Mittel, sind effektiver als Jagd und Wölfe fördern nicht nur Biodiversität, indem sie Wildschäden reduzieren, sie sind Teil unserer Natur. Die Fokussierung auf den Wolf verhindert Lösungen wie Förderung nachhaltiger Anbaumethoden, Umschulung für neue Märkte oder bessere Entschädigungen.
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer

Die Klage von Green Impact: Ein Hoffnungsschimmer

Die Klage von Green Impact und ihren Partnern vor dem EuGH ist ein entscheidender Schritt, um den Wolf zu schützen. Die Organisationen argumentieren, dass die Herabstufung nicht nur wissenschaftlich unbegründet ist, sondern auch gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und das EU-Recht verstößt. Der EuGH hat bereits 2024 klargestellt, dass Abschüsse nur bei einem nachweislich günstigen Erhaltungszustand erlaubt sind – eine Voraussetzung, die in vielen Regionen, etwa in der kontinentalen Region Europas, nicht gegeben ist. Die Kläger verweisen zudem auf Verfahrensfehler und die Intransparenz der Berner Konvention, die durch die eilige Abstimmung ohne ausreichende wissenschaftliche Prüfung gekennzeichnet war.
 Über die Möglichkeiten, die es jetzt in Deutschland gibt, berichteten wir hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/05/18/der-wolf-und-der-schutz-ein-gerichtsfall-in-europa/

Unser Aufruf

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordern ein Moratorium für die Herabstufung, bis über die Klage entschieden ist, sowie eine lückenlose Aufklärung darüber, wie diese Abstimmung so zustande kommen konnte. Wir fordern ein EU-weites, unabhängiges Wolfsmonitoring, Der Wolf ist kein Problem, sondern ein unverzichtbarer Teil unserer Natur.  Unabhängig, unbeugsam, immer an der Seite der Wölfe!

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/