Riss in Brandenburg – Zaun zur Elbe offen! Schäfer Mennle fordert dennoch den Abschuss eines ganzen Wolfsrudels!

Seit Tagen macht ein Riss im Nordwesten von Brandenburg nun sogar schon in der überregionalen Presse die Runde. Was war geschehen? Angeblich seien mindestens drei Tiere trotz der Anwesenheit von Herdenschutzhunden zu Tode gekommen. Schäfer Marc Mennle gibt seither Tageszeitungsjournalisten ein Interview nach dem anderen und fordert den Abschuss des in der Nähe lebenden Wolfsrudels. Im ersten von zahlreichen Artikeln räumte er allerdings ein, dass er seine Herde sowieso verkleinern müsse – wegen der langen Hitze- und Dürreperiode. In den vergangenen Jahren war der Schäfer auch in der Presse. Allerdings mit einem ganz anderen Thema. Es ging um Vernachlässigung seiner Schafe. Tierfreunde hatten sich darüber beschwert, dass die Tiere bei Hitze nichts zu Trinken erhielten. Der Rissgutachter Uwe Schanz, der zugleich NABU-Mitglied ist und der unserem Verein für unsere Blogzeitung keinerlei Auskunft geben wollte, tat bei anderen Medien nicht derart spröde. Der PNN läge sogar exklusiv das Rissgutachten vor, schreibt die Tageszeitung. Darin würde Schäfer Mennle unterstellt werden, dass er Entschädigung für einen Riss haben wollte, der nicht von einem Wolf verursacht worden sei. Ein Pressesprecher des Umweltamtes gab uns die Auskunft, dass nach Rissgutachten (DNA läge noch nicht vor) zwei Mal der Wolf anerkannt worden sei und ein Mal nicht und dass hier Entschädigungszahlungen in Vorbereitung seien. Ein Antrag auf Entnahme des Rudels läge nicht vor, so der Pressesprecher. Dabei war auch der Bauernbund mit auf den Zug aufgesprungen und forderte die Entnahme des Rudels.

Die Wasserseite zur Elbe hin war offen und Wölfe sind gute Schwimmer!

Weiter erklärt das Umweltamt, dass die Zaunhöhe 90 Zentimeter betragen hätte und dass 4000 V Spannung auf diesen gewesen wären. Die Mindestvoraussetzungen waren also erfüllt? Nach unserer Ansicht ganz klar nein, denn das Amt bestätigte uns auf Anfrage, dass die Flussseite nicht geschlossen gewesen war. Auch wenn in der Brandenburger Verordnung steht, dass bei Einsatz von HSH der Zaun zur Wasserseite hin nicht geschlossen werden muss. https://mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.414160.de Seit dem Vorfall im Schwarzwald sollte doch jedem Schäfer in Deutschland klar sein, dass es grob fahrlässig ist, Zäune nicht komplett zu schließen. Auch die Anwesenheit eines Herdenschutzhundes kann hier einen Angriff nicht 100 %-ig ausschließen. Zumal Brandenburg seit Jahren offizielles Wolfsgebiet ist. Der Riss im Süden von Baden-Württemberg mag ja auf die Unerfahrenheit des Hobbyschäfers dort zurückzuführen sein. Aber doch nicht in Brandenburg. Sollten hier wieder einmal Schafe als Fast-Food-Angebot für Wölfe herhalten, um endlich einen Erstfall für die Brandenburger Wolfsverordnung zu kreieren, die vorsieht, dass ein Wolf nach mehrmaligem Überwinden von Zäunen getötet werden darf? Unklar. Fakt ist allerdings dass diese Regel nur für ordnungsgemäß erstellte Zäune gilt. Wir haben eine Petition gegen die Brandenburger Wolfsverordnung eröffnet, die solchen  (Un)Taten leider Tür und Tor eröffnet. http://www.change.org/brandenburgwoelfe

Es sei kein Strom auf dem Zaun gewesen!

Dazu auch noch ein Zitat aus einer Pressemitteilung des NABU: „Deshalb war es völlig wirkungslos, dass der Zaun noch knöcheltief in das Wasser hineingebaut worden war. Soweit der Zaun elektrisch geladen war, hat der Kontakt mit Wasser darüber hinaus die elektrische und damit abschreckende Wirkung unbrauchbar gemacht. Auch die Herdenschutzhunde hatten es auf dieser Weide äußerst schwer. Die Weide war für die Hunde sehr unübersichtlich. Teilweise standen Gras und Schilf brusthoch, was gleichzeitig Deckung für den Wolf bewirkte. Auch hatte der Schäfer eine sehr große Fläche eingezäunt, ca. fünf Hektar. Die Einzäunung auf kleineren Flächen bedeutet zwar häufigeres Umsetzen des mobilen Weidezauns, aber der Schutz durch Herdenschutzhunde ist auf kleineren Flächen effektiver.“

Quellen:

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/1310746/

http://www.maz-online.de/Brandenburg/Trotz-Huetehund-Wolf-reisst-Schafe-bei-Lenzen

https://www.svz.de/lokales/prignitz/3000-liter-fuer-die-herde-id10175766.html

http://www.maz-online.de/Lokales/Prignitz/Lenzener-Schaefer-beteuert-Unschuld

https://www.lifepr.de/inaktiv/naturschutzbund-deutschland-nabu-landesverband-brandenburg-ev/Wolfsriss-an-der-Elbe-unzureichender-Herdenschutz/boxid/717678

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. läuft mit beim Animal Rights March am 26. August in Berlin

BERLIN GEMEINSAM FÜR DIE TIERE, lautet eine Veranstaltung von Animal Rights March Berlin und Surge. Wolfsschutz Deutschland e. V. läuft auch mit, denn auch die Lebensrechte von Wölfen in Deutschland werden immer wieder ignoriert und Wölfe ständig illegal getötet. „Der Wolf hat auch ein Recht auf Leben“ wird unser Motto bei dem Marsch sein. Wir freuen uns über viele Menschen, die sich uns und dem Veranstalter anschließen.

Hintergrund: Der „Official Animal Rights March“ ist eine jährliche Veranstaltung, die von der Tierrechtsorganisation Surge in Großbritannien ins Leben gerufen wurde. Der Marsch fand zum ersten Mal 2016 mit 2500 Veganern in London statt. 2017 kamen doppelt so viele Teilnehmer – 5000! 2018 bringen die Veranstalter den „Official Animal Rights March“ auch nach Berlin, um auf der ganzen Welt für Tierrechte zu kämpfen.

Die beantragte Route beginnt um 11 Uhr am Gendarmenmarkt und endet auf dem Platz vor dem Roten Rathaus. Die Demonstration wird etwa 90 Minuten dauern.

Weitere Informationen vom Veranstalter gibt es hier: https://www.youtube.com/watch?v=tqO3pmQ5g0w

Hier die Facebookseite zur Veranstaltung: https://www.facebook.com/Animalrightsmarchberlin/

 

Wolfsschutz Deutschland e.V. zeigt sich entsetzt über die Schonzeitaufhebung für Füchse und Waschbären in Hessen

Sinnloses Töten unter dem Deckmantel des Artenschutzes

Fuchs

Seit Füchsen und anderen Prädatoren im Rahmen der Novellierung der Hessischen Jagdverordnung 2015/16 wenigstens kurze Schonzeiten gewährt werden, bemüht sich die Jägerschaft mit aggressiver Öffentlichkeitsarbeit darum, diese Tiere wieder ganzjährig töten zu dürfen. Zusätzlich werden die aktuellen gesetzlichen Schonzeiten auf dreiste Weise umgangen. Natur- und Tierschützer kritisieren die sinnlose Hatz auf Fuchs und Co. und fordern sinnvolle Maßnahmen zum Schutz bedrohter Arten statt der brutalen Auslöschung ganzer Beutegreiferbestände.

Die Einführung von Schonzeiten für Füchse und Waschbären in Hessen war im Hinblick auf den Tierschutz lange überfällig. Die Schonzeit schützt während der Jungenaufzuchtszeit beispielsweise Jungfüchse davor, von Jägern mithilfe spezieller Jungfuchsfallen gefangen und durch Erschießen, Erschlagen oder den Jagdhund bereits als tapsige Welpen am Bau getötet zu werden. Die Bejagung erwachsener Füchse zur dieser Zeit würde praktisch unvermeidbar auch zur Tötung von Elterntieren und damit zu einem grausamen Hungertod von Jungtieren führen. Gemessen an der Streuung der realen Geburtstermine und der Zeit bis zur Selbständigkeit der Jungtiere müssten die aktuellen Schonzeiten jedoch noch deutlich ausgeweitet werden, um Fuchs und Waschbär ein Mindestmaß an Tierschutz zu gewähren. Das Aktionsbündnis Fuchs, eine Initiative von über 60 deutschen Natur- und Tierschutzorganisationen, der auch Wolfsschutz Deutschland e. V. angehört, fordert die ganzjährige Schonung des Rotfuchses und beruft sich dabei auf einen umfassenden Katalog wissenschaftlicher Quellen, die die vermeintliche „Notwendigkeit“ der Fuchsjagd widerlegen.

Schonzeitaufhebung – wie gesetzliche Schonzeiten durch Ausnahmeregelungen umgangen werden
Ungeachtet dessen fordern Jäger mit regelrechten Hetzkampagnen gegen Fuchs und Waschbär vehement die Rückkehr zur schonungslosen, ganzjährigen Bejagung. Bereits im Jagdjahr 2016/17 hatte das Hessische Umweltministerium auf Drängen der Jäger diese Schonzeiten in 40 Jagdrevieren in der Wetterau aufgehoben. Jäger gaben später bekannt, dass sie während dieser Zeit nahezu den kompletten Zuwachs an Jungfüchsen getötet haben. Dennoch wurden die gesetzlichen Schonzeiten Ende Mai 2018 erneut, diesmal in 89 Revieren im Rebhuhnhegering Wetterau, aufgehoben.

Waschbärjunge 

Begründung der Schonzeitaufhebung ist haltlos
Angeblich diene diese Ausnahmegenehmigung dem Schutz des Feldhamsters. Eine vermeintliche Störung des biologischen Gleichgewichtes durch Fuchs und Waschbär konnte allerdings nicht belegt werden, sondern basiert lediglich auf Mutmaßungen. Auch das als Begründung angeführte Feldhamster-Artengutachten erwähnt das Erfordernis einer „jagdlichen Regulierung“ von Beutegreifern mit keinem Wort. Stattdessen wird dort auf Maßnahmen zur Biotopverbesserung vor allem durch die Landwirte gesetzt, um den wirklichen Ursachen des Artensterbens entgegenzuwirken. Die lokal sehr hohen Abschusszahlen, die während der Schonzeitaufhebung 2017 erreicht wurden, sind auch kein Beweis für eine hohe Populationsdichte der Beutegreifer. Vielmehr dürften die von den Jägern während der Schonzeit leergeschossenen Fuchsreviere immer wieder andere Füchse aus umliegenden Revieren angelockt haben. So könnte sich der Prädationsdruck in den besagten Revieren tatsächlich erst aufgrund der Bejagung durch Zuwanderung erhöht haben – ein Teufelskreis, der die Jägerschaft – absurderweise – immer höhere Abschusszahlen fordern lässt.

Natur- und Tierschützer fordern Ende der schonungslosen Jagd
Nicht nur der Rebhuhnhegering Wetterau hat im vermeintlichen Artenschutz ein Hintertürchen gefunden, um die Schonzeiten für die unter Jägern oft regelrecht verhassten und mit Freude getöteten Beutegreifer umgehen zu können. Auch in der Hessischen Rhön wurden die gesetzlichen Schonzeiten aufgehoben. Doch es geht hierbei keineswegs um wirksamen Artenschutz, sondern vielmehr darum, die möglichst intensive und schonungslose Bejagung von Fuchs und Waschbär als vermeintlich sinnvoll oder gar notwendig darzustellen und so die Abschussinteressen der Jägerschaft durchzusetzen. Als Mitglied des Aktionsbündnisses Fuchs kritisiert auch Wolfsschutz Deutschland e. V.  die Aufhebung von Schonzeiten für Beutegreifer massiv und fordert stattdessen eine ganzjährige Schonung des Fuchses. Rote-Liste-Arten wie der Feldhamster müssen nachhaltig und wirkungsvoll geschützt werden und dürfen nicht von Jagdbefürwortern instrumentalisiert werden, um eine rücksichtlose Bejagung von Beutegreifern zu legalisieren.

 

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Kontakt:

Aktionsbündnis Fuchs, c/o Lovis Kauertz, Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim, aktionsbuendnis@fuechse.org ,  T. 0177 7230086

Heimkehrer Wolf- Es gibt keinen Grund, sich vor ihm zu fürchten

Ein Gastbeitrag von Sabine Brauer

Vor über 150 Jahren wurden die letzten Wölfe in Deutschland von Menschenhand ausgerottet. Ablenkend von sozialen Konflikten, stempelte man sie ab als Sinnbild des Bösen, was sich auch heute noch in bekannten Märchen widerspiegelt. Sie erfuhren die gleiche Verfolgung, wie Frauen, die man der Hexerei bezichtigte. Im Jahr 2000 wanderten die ersten Wölfe aus Polen wieder ein und finden seitdem deutschlandweit neue Lebensräume. Auch in Niedersachsen, u. a. im Landkreis Harburg, sind einige Rudel wieder heimisch geworden. Nach europäischem Recht sind Wölfe eine streng geschützte Art, genießen damit auch in Deutschland höchsten Schutzstatus und dürfen weder verletzt noch getötet werden. Trotzdem verschwinden immer wieder Wölfe oder werden illegal erschossen aufgefunden.

Heimkehrer Wolf- Es gibt keinen Grund, sich vor ihm zu fürchten
Sabine Brauer

Wölfe passen sich an die immer stärker besiedelte, von Straßen durchzogene Landschaft an. Dennoch kommen vor allen Dingen abwandernde Jungwölfe im wahrsten Sinne des Wortes leider häufig unter die Räder. Trotzdem finden sie Areale, in denen sich jeweils einzelne Rudel ansiedeln, die sehr wertvolle Regulatoren für das jeweilige Ökosystem darstellen. Ein Rudel besteht aus dem Elternpaar, den Welpen des aktuellen Jahres und Jährlingen, die sich an der Aufzucht der Jungen beteiligen. Es beansprucht eine Größe von 150 – 350 km². Darin wird die Wolfsdichte niemals größer sein, als die eines einzigen Rudels. Als Kulturfolger haben sich Wölfe schon immer auch in unmittelbarer Nähe von menschlichen Siedlungen aufgehalten. Daraus resultieren ihre domestizierten Nachkommen, unsere Haushunde, die alle noch Gene ihrer Vorfahren in sich tragen.

Weidetiere können geschützt werden, man muss es nur wollen

Leider treffen mit der Rückkehr der Wölfe auch unterschiedliche Interessen aufeinander. Der Beutegreifer Wolf benötigt Nahrung in Form von Wildtieren wie Rehen, Hirschen, Wildschweinen und kleineren Säugetieren. Er ist damit genau das Regulativ in Wald und Flur, das durch seine Ausrottung gefehlt hat. In seiner Anwesenheit entsteht eine völlig natürliche Auslese auch schwacher und kranker Tiere, die für einen ausgeglichenen gesunden Bestand sorgt, der nicht mit Überproduktion der Populationen reagiert.

Wenn Wölfen leichter Zugang zu Schafen oder Ziegen geboten wird, werden sie allerdings auch diese leichte Beute nicht verschmähen. Denn als bestens an die Natur angepasstes Lebewesen, verschwenden sie keine unnötige Energie. Unzureichend geschützte, eingepferchte Weidetiere, sind leichte Opfer. Panik innerhalb einer Herde, die bei einem Wolfsangriff nicht entkommen kann, löst bei Wölfen einen starken Beutetrieb aus, der dann leider häufig sogar zu Mehrfachrissen führt. In der Natur kommt genau das nicht vor, weil Wölfe sich auf ein Beuteobjekt konzentrieren und alle anderen Tiere flüchten können. Für nachgewiesene Wolfsrisse erhalten Weidetierhalter eine Entschädigung vom Land.

Der Artenschutz darf nicht aufgeweicht werden

Panikmache durch Medien und Tierhalter, die ihre Tiere immer noch nicht ausreichend schützen (wollen), ist so wenig hilfreich, wie zielführend. Die zunehmende Stimmungsmache von Weidetierhaltern und Jägern gegen die Wölfe darf nicht dazu führen, dass der Artenschutz aufgeweicht wird. Die Übernahme in das Jagdrecht ist absolut keine Option.

Im Besonderen geht es deshalb jetzt also darum, die Akzeptanz für den Wolf zu stärken, Vorurteile abzubauen und Maßnahmen sowohl zum Schutz der Wölfe, als auch zur Absicherung von Weidetieren zu unterstützen. Da der Wolf seit bald zwanzig Jahren wieder in Deutschland heimisch wird, gibt es auch bereits beste Erfahrungen mit vorbildlichen, vielfach erfolgreich angewandten Herdenschutzmaßnahmen, bestehend aus elektrischen Zäunen mit Untergrabungsschutz und Herdenschutzhunden, die auch finanziell von den Ländern gefördert werden.

Die Panik vor dem Wolf ist völlig unbegründet

Für Menschen stellt der Wolf keine Gefahr dar. So sind europaweit in den letzten Jahrzehnten keinerlei Übergriffe auf Menschen bekannt. Auch wenn sich gelegentlich Wölfe durch Siedlungsbereiche bewegen, in der Regel nachts oder in der Dämmerung, sind sie nicht gefährlich für Menschen. Ältere Tiere oder Rudel wird man ohnehin kaum zu sehen bekommen, weil diese sehr scheu sind und den Kontakt zum Menschen meiden. Jüngere Tiere, die im Alter von etwa eineinhalb bis zwei Jahren im Frühjahr ihr Ursprungsrudel verlassen, sind noch neugierig und so kommt es vor, dass man gerade in dieser Jahreszeit – mit ganz viel Glück – vielleicht einmal einem Wolf begegnet. Wir brauchen also keine Angst zu haben vor dem „bösen Wolf“, der in vielen von uns noch Rotkäppchenängste auslösen mag.

Nur weil Wölfe uns heute noch fremd sind, wir den Umgang bisher nicht gewohnt sind oder lernen konnten, heißt es nicht, dass wir sie fürchten müssen. Sie sind nicht unsere Feinde, sondern folgen menschlichen Ansiedlungen schon seit Urzeiten. Sie sind die wilden Vorfahren unserer Haushunde. Was mir fremd ist, muss ich mir vertraut machen, um mir eine eigene ungefärbte Meinung bilden zu können. Im Rahmen meiner Tierrechtsinitiative beschäftige ich mich seit längerer Zeit mit diesem Heimkehrer, sammle Informationen über Wölfe, ihr Verhalten und den Umgang mit ihnen und stelle diese für die Öffentlichkeit und die Politik im Internet zur Verfügung. Informative Beiträge aus allen Medien, von Experten, Wolfsberatern und Behörden, aber auch persönliche Erfahrungen Dritter sollen hier einen Überblick schaffen Werfen Sie einen Blick auf meine Facebookseite: www.facebook.com/LobbyproWolf

Sehr gern unterstütze ich auch den Verein Wolfsschutz Deutschland e. V., dessen engagierte Mitglieder sich uneingeschränkt für den Schutz von Wölfen und anderen Tieren einsetzen.

Ich freue mich, wenn auch ich mit diesem Artikel dazu beitragen kann, Ihnen Informationen an die Hand zu geben, Ängste zu nehmen und vielleicht auch Sie dafür zu gewinnen, den Wolf in Deutschland, Niedersachsen und in unserer Nachbarschaft willkommen zu heißen.

 

Zur Person: Sabine Brauer lebt in Niedersachsen, ist aktiv für die SPD in der Kommunalpolitik tätig und engagiert sich seit Jahren für den Tierschutz. Siehe auch www.lobby-pro-tier.de

 

Wolfsmorde in Ostdeutschland eskalieren: Insgesamt fünf tote Tiere innerhalb nur weniger Wochen

 

Einer der drei Wölfe, die in den vergangenen zwei Wochen in Brandenburg illegal erschossen wurden. Foto: Udo Specht

 

Pressemitteilung, 27. Juli 2018

Wolfsschutz Deutschland lobt erneut Belohnungen zur Ergreifung der Täter aus

„Die Straftaten in Bandenburg und Sachsen nehmen ein Ausmaß an, das nicht nur Wolfsfreunde schockiert,“ so die Erste Vorsitzende des Vereines Wolfsschutz-Deutschland. Innerhalb von nur wenigen Wochen seien fünf Wölfe durch Menschenhand illegal erschossen worden. Und dies seien nur die offiziellen Angaben. Sommer: „Wir gehen davon aus, dass die  Dunkelziffer das Dreifache beträgt.“

Innerhalb von nur zwei Wochen seien in Brandburg drei getötete Wölfe gefunden worden. Bei den ersten beiden Tieren aus der Nähe von Müllrose und Gölsdorf ( beide im Landkreis Oder-Spree) wurde durch die im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) durchgeführte pathologische Untersuchung festgestellt, dass die Jungwölfe erschossen worden sind. Weitere Untersuchungen stehen noch aus, so das Landesamt für Umwelt in Potsdam. Das eine Jungtier bei Müllrose wurde am 9. Juli 2018 in einem Wald gefunden, das am 21. Juli auf einem Feld bei Gölsdorf. Dieses Jungtier wurde während der Rapsernte entdeckt. Es war bereits mumifiziert.

 

16 illegal erschossene Wölfe in Brandenburg seit 1990

Am 26. Juli 2018 wurde ein weiterer Rüde in zirka drei Kilometern Entfernung von Zossen tot gefunden. Auch dieser Wolf weißt eine Schussverletzung auf. Weitere Untersuchungen zu diesem Tier laufen noch, so das  Landesamt für Umwelt in Potsdam.Wie Sommer erklärt, seien laut  DBB-Wolf in Brandenburg von 1990 bis 2018 insgesamt 95 Totfunde von Wölfen registriert worden, 13 davon seien illegal getötet worden. Mit den drei Tieren, die in den vergangenen zwei Wochen erschossen aufgefunden wurden, seien es nun 16 Wölfe, die durch bewusstes und mutwilliges Handeln von Menschen ums Leben gekommen seien. Sommer: „Umgekehrt gibt es nicht einmal einen Angriff eines Wolfes auf einen Menschen. Wer als Bestie zu bezeichnen ist, wird heute erneut deutlich.“

Für die drei in den vergangenen beiden Wochen getöteten  Wolfsrüden hat der Verein Wolfsschutz-Deutschland erneut Belohnungen für Hinweise zur Ergreifung des oder der Kriminellen ausgesetzt. Sie belaufen sich zur Zeit auf je 2.000 Euro.

Für einen weiteren toten Wolf, der am 11, Juli 2018 erschossen im Jerichower Land in Sachsen-Anhalt gefunden wurde, lobt der bundesweit agierende Verein ebenfalls 2.000 Euro aus. Zu diesem Vorfall, so Sommer, warte man  noch auf nähere Informationen des Wolfskompetenzzentrums in Iden.

Für die erschossene Wölfin Maja, die im Mortkaer See mit einem Bleigewicht versenkt worden ist,  (wir berichteten https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/07/11/grausame-toetung-einer-jungwoelfin-10-000-euro-belohnung-fuer-die-ergreifung-des-taeters-ausgesetzt/ )  ist die Belohnung auf 10.000 Euro angestiegen.

Wolfshasser fordern zum Töten auf

Nach Feststellung von Brigitte Sommer scheinen nicht nur die Taten selber eine völlig neue Dimension anzunehmen, sondern auch die Reaktionen in den Sozialen Netzwerken. So schreibe ein Sven V. „Waidmanns Heil liebe Kameraden, nur der Anfang ist gemacht.“ Ein Deichschäfer aus dem Bereich des Cuxlandrudels scheint sich zu freuen, denn er schreibt „3 weniger“. Ein Lucky Sch. findet, dass Erschießen tierschutzkonform wäre und mittlerweile notwendig, zudem fordert er zum Vergiften auf: „8mg… sind tödlich“. Andreas S. „Schon wieder 3 weniger, wie toll.“

Sommer. „Der Verein Wolfssschutz-Deutschland zeigt sich entsetzt darüber, dass hier offen zu Straftaten aufgerufen wird. Auch können wir nicht nachvollziehen, dass soziale Netzwerke wie Facebook ihrer Pflicht nicht nachkommen, solche Hassbeiträge zu löschen. Aber nicht nur private User machen mit bei der Hetze gegen Wölfe,sondern auch Jäger. Der Vorsitzende des Kamenzer Jagdverbandes Friedrich Notelius betreibt die Webseite www.wolfszone.de

Immer wieder verlange der Deutsche Jagdverband, dass Wölfe geschossen und ins Jagdrecht übernommen werden sollten. Dies, so Sommer, verstoße  gegen geltendes Recht. Der Wolf sei  unter anderem nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, der Berner Konvention und EU-Richtlinien eine geschützte Tierart. Diesen Schutz der Wölfe habe die EU im Frühjahr dieses Jahres noch einmal bekräftigt.  Die Abkommen seien völkerrechtlich bindend, da sie durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliege die Umsetzung dem Bundesnaturschutzgesetz.

Entgleisungen auch bei Politikern

„Für Entgleisungen dieser Art tragen auch die Aussagen diverser Politiker, nicht nur aus Ostdeutschland, sondern auch aus Niedersachsen bei, so Sommer. Die Äußerung der niedersächsischen Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU)  gegenüber der HAZ  „Wir können dem Wolf nur eine Grenze zeigen, wenn wir auch mal einen entnehmen“ und sie sei gegen die Ausbreitung des Wolfes, weil es die Nutztierhalter einschränke, bestärke nach Meinung von Sommer viele Wolfsgegner in ihrem Vorhaben, auf die Jagd nach Wölfen zu gehen. Straftaten könnten so als Bagatelle empfunden werden.“

Auch der umweltpolitische Sprecher der Brandenburger CDU, Dieter Dombrowski, fordere immer wieder ein „schnelleres Handeln im Umgang mit dem Wolf“. Wie Dombrowski gegenüber LR-Online äußerte, müssten bei  Problemwölfen schnelle Entscheidungen getroffen werden. Auch Schutzjagden nach schwedischem Vorbild dürften kein Tabu mehr sein, so der CDU-Politiker.

Sommer: „Wenn Politiker, Bauernverbände und Weidetierhalter solche Statements von sich geben, kann man sich schon fragen, ob jemand diese Äußerungen nicht einfach mal in die Tat umsetzt.“

 

Wolfsschutz Deutschland stellt Strafanzeige gegen Unbekannt wegen drei erschossenen Wolfsrüden in Brandenburg

Wolfsschutz Deutschland erstellt Strafanzeige gegen Unbekannt wegen drei erschossenen Wolfsrüden in Brandenburg
Ermordet und im Wald liegen gelassen: Der getötete Wolf bei Müllrose. Foto: Udo Specht

Innerhalb von nur zwei Wochen sind in Brandburg drei getötete Wölfe gefunden worden. Bei den ersten beiden Tieren aus der Nähe von Müllrose und Gölsdorf, beide im Landkreis Oder-Spree, wurde durch die im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) durchgeführte pathologische Untersuchung festgestellt, dass die Jungwölfe erschossen worden sind. Weitere Untersuchungen stehen noch aus, so das Landesamt für Umwelt in Potsdam. Das eine Jungtier bei Müllrose wurde am 9. Juli 2018 in einem Wald gefunden, das andere bei auf einem Feld bei Gölsdorf am 21. Juli 2018. Dieses Jungtier wurde während der Rapsernte entdeckt. Es war bereits mumifiziert.

Gestern wurde ein weiterer Rüde tot in zirka drei Kilometern Entfernung von Zossen gefunden. Auch dieser Wolf weißt eine Schussverletzung auf. Weitere Untersuchungen zu diesem Tier laufen noch, laut  Landesamt für Umwelt in Potsdam.

Laut DBB-Wolf gab es in Brandenburg von 1990 bis 2018 95 Totfunde von Wölfen. Davon wurden 13 Wölfe illegal getötet. Nun kommen drei weitere Tiere hinzu, die alleine in den vergangenen zwei Wochen entdeckt worden sind. Also 16 Wölfe, die durch bewusstes und mutwilliges Handeln von Menschen ums Leben gekommen sind. Umgekehrt gibt es keinen einzigen Fall, ja nicht einmal einen Angriff eines Wolfes auf einen Menschen. Wer als Bestie zu bezeichnen ist, wird heute erneut deutlich.

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben heute in allen drei Fällen Strafanzeige erstattet. Die Tötung eines streng unter Artenschutz gestellten Wildtieres, wie der Wolf, verstößt sowohl gegen deutsche Gesetze, als auch gegen EU-Recht. Diese Straftaten können mit Gefängnis von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wir fordern, dass der Rechtsstaat hier endlich konsequent ermittelt.

Brigitte Sommer, Vereinsvorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland, im Interview mit der Sächsischen Zeitung

Wolfsschutz-Deutschland Vorsitzende Brigitte Sommer im Interview mit der Sächsischen Zeitung
Brigitte Sommer (im Bild mit ihrem Tschechoslowakischen Wolfshund Anori) gab der Sächsischen Zeitung ein Interview.

Allzu oft berichten die Medien unsachlich über Wölfe. Viele Fakenews und Hasstiraden über den Wolf, gestreut von Lobbyisten aus unterschiedlichen Kreisen und Politikern, werden veröffentlicht, ohne dass Redaktionen solchen unseriösen Berichten und Aussagen nachrecherchieren. Doch es gibt ebenso Beispiele von sachlicher Berichterstattung, auch in Sachsen.

Ein Beispiel hier ist die Sächsische Zeitung. Sie hat heute ein Interview mit Brigitte Sommer, der Vorsitzenden von Wolfsschutz-Deutschland, veröffentlicht. Das Interview wurde so belassen, wie es stattfand. Kein Verdrehen der Äußerungen und Tatsachen, kein Ergänzen von Meinungsbildung. Ein Dank gilt hier der Redakteurin Jan Ulbrich für ihr faires Verhalten.

Hier kann man das Interview nachlesen:

https://www.sz-online.de/nachrichten/10000-euro-fuer-hinweise-3981487.html

Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige wegen des erschossenen Wolfs bei Lübars in Sachsen-Anhalt

Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige wegen des erschossenen Wolfs bei Lübars in Sachsen-Anhalt
Schon wieder wurde ein erschossener Wolf aufgefunden, dieses Mal in Sachsen-Anhalt. (Symbolbild)

Pressemitteilung, 18. Juli 2018

Der Verein „Wolfsschutz Deutschland“ hat Anzeige gegen Unbekannt  wegen des Verstoßes gegen das Natur- und Tierschutzgesetz sowie EU-Gesetze bei der Polizei in Sachsen-Anhalt gestellt. Grund ist der erschossene Wolfs, der am 11. Juli in der Nähe von Lübars im Jerichower Land auf einem Feld aufgefunden wurde. Es handelt sich um den zweiten getöteten Wolf, der innerhalb von zwei Wochen aufgefunden wurde. Vor kurzem war am Tagebausee Mortka im Landkreis Bautzen eine erschossene und dann im See versenkte Wölfin entdeckt worden.

Wie Brigitte Sommer, Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland erklärte, handle es sich in diesem Jahr bundesweit  bereits um den vierten Wolf, dessen Leben von einem Menschen illegal ausgelöscht worden sei.  Seit 2009 wurde in Sachsen-Anhalt nun schon der vierte Wolf widerrechtlich erschossen, wobei drei der erschossenen Wölfe im Jerichower Land gefunden wurden, nämlich 2009,2015 und 2018.  Ein weiterer illegal erschossener Wolf wurde 2016 im Landkreis Stendal gefunden. Insgesamt, so Sommer, seien seit 2009 bundesweit mindestens 29 Wölfe illegal erschossen worden. Die Dunkelziffer sei  mit Sicherheit weitaus höher.  Um weitere illegale Abschüsse und Wolfstötungen zu verhindern, werde man auch in Sachsen-Anhalt mit Antiwilderer-Patrouillen beginnen.

Sommer: „Das ist einfach nur verwerflich, wie Wolfshasser artgeschützte Tiere einfach abknallen“.  Sie hoffe, dass der, oder die Täter(in) von der Polizei ermittelt werden können.  Dieses Töten sei kein „Kavaliersdelikt“, sondern sehe nach dem Bundesnaturschutzgesetz  eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer hohe Geldstrafe vor.

Hier die PM als PDF-Datei:

PM_Anzeige_wegen_des_erschossenen_Wolfs_bei_Lübars

 

Wolfsschutz war heute im SAT 1 Frühstücksfernsehen – Diskutieren Sie mit!

Der von vielen Medien als „Mafiamord“ bezeichnete Mord an der Jungwölfin Maja berührt ganz Deutschland. Inzwischen sind 10.000 Euro Belohnung zusammengekommen, die hoffentlich zur Ergreifung der Täter oder des Täters führen. Verdächtige gibt es in dem Gebiet im Landkreis Bautzen jede Menge. Darunter Personen, die auch in Facebook martialisch auftreten und immer wieder ihre Sympathie für illegale Tötungen von Wölfen bekunden.

Hat die Jägerschaft bislang mehr oder weniger um den heißen Brei herum geredet, wenn es um offizielle Stellungnahmen zum Wolfsbestand geht, scheinen die Waidmänner nun kein Blatt mehr vor den Mund zu nehmen. Im Einleitungsbeitrag der SAT 1-Redaktion wird deutlich, dass die Jägerschaft den Wolf im Jagdrecht haben will. Wollen sie ihn erneut ausrotten? Es spricht viel dafür.

Dies dürfen wir nicht zulassen, denn der Wolf ist essentiell.

Ganz herzlichen Dank an unser Vereinsmitglied Dr. Hans-Holger Liste, der im Frühstücksfernsehen bei SAT 1 ein Interview gegeben hat.

Hier der Link zum Interview: https://www.sat1.de/tv/fruehstuecksfernsehen/video/nach-mafia-mord-an-einer-woelfin-neue-debatte-zur-ansiedlung-von-woelfen-clip

Diskutieren Sie mit auf der FB-Seite von SAT 1

https://www.facebook.com/fruehstuecksfernsehen/

Oder bei uns auf der Seite:

https://www.facebook.com/WolfsschutzDeutschland/

Der Wolf braucht eine starke Lobby in Deutschland. Mit dazu beitragen soll das Non-Profit-Filmprojekt unseres Vereinsmitgliedes Volker Vogel. Der gelernte Redakteur plant einen Dokumentarfilm mit dem Titel „Menschen für Wölfe“ zu drehen. Wie Sie hier helfen können, entweder mit Spenden oder einem Interview, können Sie hier erfahren:

www.gofundme.com/menschen-fuer-woelfe

Grausame Tötung einer Jungwölfin: 10.000 Euro Belohnung für die Ergreifung des Täters ausgesetzt

Grausame Tötung einer Jungwölfin: 7000 Euro Belohnung für die Ergreifung des Täters ausgesetzt
Schon wieder ist in Sachsen ein Wolf erschossen und dann im Tagebausee Mortka versenkt worden. Dieses Mal handelt es sich um eine einjährige Wölfin (Foto: Symbolbild)

Pressemitteilung, 11. Juli 2018

Landkreis Bautzen- Zusammen mit einem Fördermitglied und der Facebookgruppe „Wolf Ja bitte“ hat der Verein Wolfsschutz-Deutschland eine Belohnung in Höhe von 7000 Euro für die Ergreifung des Täters ausgesetzt, der die am Tagebausee Mortka im Landkreis Bautzen aufgefundene Wölfin erschossen hat. Diese Belohnung wurde heute durch einen Jäger noch einmal aufgestockt und sie beträgt jetzt 10.000 Euro. Zugleich erstattet der Verein Anzeige gegen Unbekannt wegen des Verstoßes gegen das Natur- und Tierschutzgesetz und EU-Gesetze.

Brigitte Sommer, Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland: „7.000 Euro Belohnung sollten helfen, Mitwissenden die Zunge zu lockern“. Eine genaue Untersuchung im Institut für Zoo – und Wildtierforschung in Berlin hatte ergeben,  dass es sich um eine einjährige Wölfin handelt, die durch Schüsse getötet wurde.

Die brutale Tötung der Jungwölfin,  bei der zudem Löcher im Brustraum festgestellt und um den Bauch herum ein Strick gefunden worden sei, müsse nach Aussage von Sommer mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden.

Sommer: „Hier wird wieder einmal deutlich, dass nicht der Wolf die Bestie ist, sondern der Mensch.“ Seit 2009 handle es sich bereits um den achten Wolf, dessen Leben von einem Menschen ausgelöscht worden sei. Sieben Tiere seien illegal erschossen und ein Wolf absichtlich überfahren worden. Dabei seien dies nur die offiziellen Zahlen, die Dunkelziffer sei wahrscheinlich drei Mal so hoch. Gleichzeitig teilte Sommer mit, dass der Verein Wolfsschutz-Deutschland in Sachsen mit Antiwilderer-Patrouillen begonnen habe, um weitere illegale Wolfstötungen zu verhindern.

Falls jemand zu diesem Ereignis nähere Hinweise geben kann, z.B. Personen mit Gewehr in Nähe des Tagebausees beobachtet bzw. einen oder mehrere Schusslaute wahrgenommen habe, sollte er die Person bei der Polizei in Bautzen oder das Kontaktformular auf der Webseite www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt melden.
Der Wolf unterliegt internationalen und nationalen Schutzvorschriften, darunter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er eine streng geschützte Tierart.

Das rechtswidrige Töten eines Wolfes stellt eine Straftat dar, für die das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.