Unser Protest sowie großer Faktencheck zur neuen Wolfsverordnung in Sachsen

Das Sächsische Kabinett hat am  (16. April 2019) die Sächsische Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) beschlossen. Enwurf WOLFSMANAGEMENT VERORDNUNG – vom Kabinett beschlossene Fassung Sie wird Ende Mai in Kraft treten, berichtet das Umweltministerium in einer Pressemeldung. Die beschlossene Verordnung soll  den bisher bestehenden Wolfsmanagementplan ergänzen, schreibt das Ministerium. In Wirklichkeit ist diese Wolfsverordnung ein Freibrief, um Wölfe einfacher abzuschießen und um die strengen Artenschutzgesetze der EU zu umgehen.

Wölfe sollen zur Bestimmung des Aufenthaltsortes besendert werden dürfen. Wölfe, die sich unter 100 Meter nähern, werden als Problemwölfe dargestellt. Damit bereitet man ein Abschlachten der Jungwölfe vor, die sich zwangsläufig auf ihren Wanderungen ab und an einmal sehen lassen, weil ihnen auch die Erfahrung der Altwölfe fehlt. „Die Tötung sowohl einzelner Wölfe, sowie ganze Rudel und sogar von Welpen soll unter anderem dann stattfinden dürfen, wenn „das öffentliche Leben erheblich gestört wird“, heißt es in einer Stellungnahme. Dies ist nichts anderes als ein Freibrief zur erneuten Ausrottung des Wolfs.

Weideprämien wurden gestrichen

Auch eine Zusammenführung von Aufgaben beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat mehr als ein Geschmäckle, denn die Rissbegutachtung und Genehmigung von Entschädigungen sind aus gutem Grund bislang getrennt. Das LfULG wird dazu benutzt, eben nicht den Naturschutz umzusetzen,  sondern es wird ganz klar Lobbyinteressen untergeordnet. Die Schafhaltung in Sachsen wird seit Jahren von der Politik nicht unterstützt, ihr Niedergang hat nichts mit den Wölfen zu tun. Ein Antrag der GRÜNEN und LINKEN auf eine Weidetierprämie wurde beispielsweise im Sommer während der Fußballweltmeisterschaft abgeschmettert. Dass in fast der Hälfte der Risse in Sachsen nicht einmal der Wolf Anteil hat, wird ebenso nicht erwähnt, wie die Problematik, dass viele Weidetierhalter ihre Tiere teilweise gänzlich ohne Zaun laufen lassen und sogar die tierschutzrechtlich sehr fragwürdige Form der Anbindehaltung noch immer praktizieren. Darüber hinaus ist in vielen Fällen kein Mindestschutz eingehalten worden. Nun wird auch noch das Kontaktbüro Wölfe in Sachsen und das LUPUS-Institut ab Juli 2019 quasi kaltgestellt. 

Wir widersprechen diesem Werk der CDU-SPD-Koalition auf das Schärfste. Diversen Naturschutzverbände, wie NABU, Grüne Liga, IFAW, WWF oder der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe wurde eine Anhörung gewährt. Diese Orgas hätten mit Hilfe eines Normenkontrollverfahrens Einspruch einlegen können. Die Liste der Orgas, die angehört wurden ist unter dem Faktencheck verlinkt. Wir fordern die Naturschutzorganisationen auf, rechtliche Schritte gegen diese Sächsische Wolfsverordnung einzulegen. 

Aus der Pressemitteilung des Umweltministeriums: 

So dürfen Wölfe vergrämt werden, wenn sie sich an einem Wohngebäude aufhalten oder sich einem Menschen auf weniger als einhundert Meter nähern, sich nicht verscheuchen lassen und dadurch das öffentliche Leben gestört wird.

Eine Entnahme, also Tötung, können die zuständigen Behörden dann vornehmen, wenn sich ein Wolf einem Menschen auf weniger als 30 Meter nähert und eine Vergrämung erfolglos geblieben ist. Auch zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher Schäden ist eine Entnahme möglich: überwindet ein Wolf die in der Verordnung genannten Schutzmaßnahmen innerhalb von zwei Wochen zweimal, kann er entnommen werden.

Die Verordnung enthält darüber hinaus ein landesweites Programm zur Besenderung von Wölfen. Um möglichst genaue Erkenntnisse über den Aufenthaltsort und die Bewegungsmuster der Wolfsrudel im Freistaat Sachsen zu erhalten, sollen landesweit einzelne Wölfe mit einem Senderhalsband ausgestattet werden.

Ebenfalls in der Verordnung geregelt wird die Arbeit der neuen Fachstelle Wolf im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die Rissbegutachtung, die Beratung der Nutztierhalter, die Förderung präventiver Maßnahmen sowie wesentliche Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit werden bei dieser Fachstelle gebündelt und können so sachsenweit aus einer Hand umgesetzt werden. Die mit sechs Mitarbeitern besetzte Fachstelle soll mit Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2019 ihre Arbeit aufnehmen.

Für Entscheidungen über die Entnahme bzw. die Vergrämung von Wölfen bleiben die Landkreise und Kreisfreien Städte zuständig. Nur diese Ebene besitzt die Ortskenntnis und kann die wirtschaftlichen oder sozialen Folgen von Konfliktsituationen mit Wölfen sicher einschätzen.

Eine weitere Regelung der Verordnung verbietet das Anlocken, das Füttern und die zielgerichtete Annäherung an Wölfe. „Diese Regelung soll dazu beitragen, dass Wölfe ihre Scheu vor dem Menschen behalten“, so der Minister. „Ebenso dürfen sie sich nicht an die Nutztiere als leichte Beute gewöhnen. Ich möchte daher an die Nutztierhalter appellieren, von den bestehenden Fördermöglichkeiten für Herdenschutzmaßnahmen Gebrauch zu machen und ihre Tiere vor Wolfsangriffen zu schützen.“

 

Faktencheck mit ausführlichen Informationen und Links:

Hier die eine Stellungnahme zu zwei Punkten von Richterin a. D. Almut Hirt, die sich auch in der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierrechte – www.djgt.de –  engagiert. Enwurf WOLFSMANAGEMENT VERORDNUNG – vom Kabinett beschlossene Fassung

1. § 8 regelt die Tötung im Interesse der Gesundheit von Menschen und
in Absatz 3 auch die Tötung von Welpen bei der Entnahme beider
Elterntiere.Auf Seite 29 unter “ Zu Absatz 3 “ ist ausgeführt, dass
der Schutz von Elterntieren grundsätzlich zu gewährleisten ist,
allerdings nicht uneingeschränkt, in den Fällen des Schutzes der
Gesundheit von Menschen habe die Abwehr von Gefahren für den Menschen
Vorrang.Dagegen ist schwerlich etwas einzuwenden.Im Gegensatz zu dem
so postulierten grundsätzlich zu gewährleistenden Elternschutz, der
fachlich beide Elterntiere umfasst, läßt § 6 Abs. 4 letzter Satz die
Tötung eines Elterntieres jedoch zu, wenn ein Elterntier zur Aufzucht
von Welpen verbleibt Das widerspricht dem in der Begründung auf Seite
29 zu § 8 Abs. 3 grundsätzlich zu gewährenden Elternschutz beider
Eltern und birgt das Risiko des Verhungerns der Welpen, da zur
Aufzucht beide Eltern nötig sind.Dieses tierschutzrelevante Risiko
wird im Fall des § 6 zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher
Schäden eingegangen. Auch § 9 Abs. 3, der § 8 Abs. 3 für entsprechend
anwendbar erklärt, erlaubt die Tötung von Elterntieren und Welpen aus
Gründen, die nicht der Gefahrenabwehr für Menschen dienen.Die
Verordnung widerspricht in den §§ 6 Abs. 4, 9 Abs. 3 dem in der
Begründung grundsätzlich zu gewährleistenden Elternschutz. und dem
Tierschutzgesetz, zumal auch § 22 Abs. 4 BJagdG den Grundsatz des
Elternschutzes selbst für Wild ohne Schonzeit enthält. Erst recht muss
dieser Grundsatz für Individuen einer streng geschützten Tierart
gelten.
2. § 7 regelt die Tötung von Hybriden einschließlich ihrer Welpen ohne
Einzelfallprüfung und ohne Berücksichtigung des Umstands, dass bei der
von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten
Hybridisierungsrate von unter 1% gegenwärtig keine Gefahr besteht,
dass sich Hybriden so stark ausbreiten, dass sie den sogenannte
reinerbigen Wolf verdrängen oder zu vernichten drohen, wie es nach §
45 Abs. 7 Nr.2 BNatSchG erforderlich ist. § 7 enthält keine an § 45
Abs. 7 BNatSchG orientierte Einzelfallentscheidung, noch lässt er Raum
für eine Ausübung pflichtgemäßen Ermessens. Die Vorschrift ist
ungültig, da sie sich nicht in dem in § 45 Abs. 7 Satz 1 bis 3
BNatschG vorgegebenen Rahmen hält.

 

Hier der Text des Entwurfs zur Wolfsverordnung: Wolfsmanagement_Stand_05122018

Hier eine Liste der Beteiligten und Organisationen, die angehört wurden: Liste_Anhoerung_Beteiligte.pdf

Unser Protest gegen die neue Wolfsverordnung vom 18. Dezember https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/12/19/wolfskonzept-der-cdu-und-spd-koalition-in-sachsen-ist-ein-freibrief-zur-wiederausrottung-des-wolfs/

Das schrieb Wolfram Günther von den Sächsischen Grünen auf seinem Facebook-Profil:

Wolfram Günther von den Grünen:  Seit einigen Jahren sind Wölfe in Sachsen wieder heimisch und nicht ohne Grund sind sie streng geschützte Tiere. Dass heute ein Umweltminister die Möglichkeit geschaffen hat, nach einem Wolfsriss einfach beliebig ins Wolfsrudel hineinzuschießen, zeigt in aller Deutlichkeit, welchen Stellenwert die Umwelt und der Artenschutz bei der sächsischen CDU genießen. Zudem ist allgemein bekannt, dass das aus guten Gründen auch artenschutzrechtlich nicht funktioniert. Es geht der CDU also offensichtlich gerade nicht darum, Probleme mit einzelnen auffälligen Wölfen rechtskonform zu lösen.
Das ist reine Schaufensterpolitik, bei der dann der Schwarze Peter an die Gerichte, Umweltverbände bzw. nach Berlin und Brüssel geschoben wird. Niemandem ist geholfen, wenn einfach in Wolfsrudel geschossen wird.

Für uns GRÜNE ist klar, dass Weidetiere durch regelgerechte Herdenschutzmaßnahmen geschützt und die Weidetierhalter generell auskömmlich unterstützt werden müssen. Deshalb wollen wir GRÜNE endlich eine Weidetierprämie, die auch wirklich funktioniert. Bei der Einhaltung der fachlichen Standards beim Herdenschutz müssen endlich alle mitziehen. Die Lücken hier sind der entscheidende Grund für die anhaltenden Übergriffe auf Weidetiere! Wölfe, die ansonsten Ärger machen, müssen in erster Linie fachgemäß vergrämt werden. Warum sich die CDU seit Monaten gegen eine Weidetierprämie stellt und rechtlich nicht umsetzbaren Budenzauber betreibt, bleibt ihr Geheimnis. 

Pressemeldung des Kontaktbüros Wölfe in Sachsen: 20190417_PM_Das Kontaktbüro geht mit der Zeit – Aufgabenanpassung ab Juli 2019

 

 

 

12 Gedanken zu „Unser Protest sowie großer Faktencheck zur neuen Wolfsverordnung in Sachsen

  1. Wo soll das denn bloß noch hinführen? Überall will der Mensch die Natur, sprich Wildtiere zurückdrängen, um nicht zu schreiben: vernichten! Schutz der Nutztiere durch Herdenschutzhunde und entsprechend wolfssichere Zäune werden die Wölfe am Reißen der Nutztiere hindern. Selbiges hat sich schon in vielen regionen bewahrheitet! Aber hier ist sicher die Jägerlobby Auch am Wirken gewesen! Auch der respektvolle AbstND UND kEINE Fütterung der WÖLFE ist sehr wichtig.

  2. Wie wäre es denn, wenn man bei der nächsten Wahl Politiker und Parteien, die sich aus vorgeschobenem wirtschaftlichem Interesse keine Deut um Umwelt- und Naturschutz scheren, „entnimmt“, indem man sie auf dem Wahlzettel einfach nicht ankreuzt. Das ist die einzige Sprache, die sie verstehen, wenn man ihn quasi ihren bequemen Stuhl unterm Hintern wegzieht und umweltfreundlichere Volksvertreter in die Parlamente und Landtage einziehen.
    Augen auf bei der Parteien-Wahl! Und vorher mal recherchieren, was die einzelnen für eine Politik in Sachen Natur- und Umweltschutz betreiben.

  3. Ich meine leider, ist es jetzt so wie es (zunächst) einmal ist.
    Die BRD widersetzt sich dem eigenen Tierschutzgesetz und das der EU. Sollte dies sich als rechtswidrig erweisen, macht sich nicht nur der Gesetzgeber (bzw. Gesetzesbeuger) strafbar sonder auch die, die wieder besseren Wissen Wölfe durch Vernachlässigung der Sorgfalt – und Beweispflicht (denn Eigentum verpflichtet!) abschießen / entnehmen lassen.

    Es wäre doch relativ einfach juristisch zu realisieren;
    Ohne Filmbeweis, dass genau ein bestimmter Wolf Notstand begründendes Handel legitimiert, gilt jede Entnahme zunächst als strafbare Handlung. Die Projektile ohne Beweis kriminaltechnisch entfernt werden und genau einer registrierten Waffe und dessen Inhaber mit Abschussgenehmigung zugeordnet werden.

    Solange das nicht passiert, können Wir denn nicht die EU zu der Handlung bewegen, dass die BRD doch endlich recht schaffend handelt. Es ist ja auch unabhängig vom Wolf eine SCHANDE solche (Lobby-) Politiker dulden zu müssen.

  4. Hab’s jetzt auf Twitter geteilt und an einige Naturschutz Orga und Redaktionen und Wolf-Dieter Storl geschickt. Es ist einfach nur noch schrecklich!

  5. Jetzt habe ich einen Artikel der BILD Ostsachsen angezeigt bekommen, demzufolge ein besenderter Wolf einer Joggerin in die Beine gelaufen ist. Die Dame hat sich bislang laut Artikel noch nicht geäußert, aber der Papa…. Vize-Chef der Jägerschaft! Ich habe gleich einen Leserbrief geschrieben, stand doch auch noch zu Anfang, die sich rasant vermehrenden Wölfe…?

  6. Ja solche absurden Geschichten gibt´s.
    Ich habe auch eine:
    Ein Wolf hatte Hunger weil keine Weidetiere mehr zu reißen wahren. So kam der Wolf bei nächtlicher Ruhe ins Treppenhaus eines Hochhauses und so schlau und hinterlistig (dank Presse er sein und ist) versteckte er sich am Tag unter der Kellertreppe. Er beobachtete das Geschehen in diesem Haus einige Tage um dann so zwischen Null und Ein Uhr in genau eine Wohnung zu gelangen denn er roch frisches Fleisch.
    Dann vernahm die Frau dieser Wohnung Scharrgeräusche an der Tür hörte. Es war aber nichts.
    Doch Morgen des darauf folgenden Tages stellte sie fest, der Braten aus der Küche war weg.
    Sie meint Wolfsspuren gesehen zu haben. Doch ihr Mann der in einer sogennante FLR Beziehung mit ihr zusammenlebt hatte bereits den Teppich abgesaugt als die Polizei eintraf.
    Demnach kann dies nur ein Wolf gewesen sein. Das könne sie unter Eid aussagen.
    Auch die Polizei meinte, dass könnte möglich sein denn über Wölfe hätten sie anderen Kollegen schon einiges gehört und am anderen Morgen waren dann auch dementsprechend viele Bildzeitungsreporter anwesend um dies Story medienwirksam für den Springerverlag zu veröffentlichen.

    (Dies war eine Fakenews!)
    Denn ein Wolf würde nicht zwischen die Beine einer Joggerin rennen. Für wie blöde wird die Menschheit denn gehalten so einen Blödsinn zu glauben. Weil Menschen solch Horrorgeschichte (auch an anderen Bereichen) glauben ist unsere Demokratie tatsächlich in Gefahr.

  7. Ich bin sehr in Sorge,um das weitere Leben der Wölfe . Ein Tierleben zählt für viele Politiker , für die Jägerlobby und leider für zu viele Menschen nicht . Das macht unfassbar traurig und krank .

  8. die Wölfe wissen, dass die Menschen ihre Feinde sind und so gehen sie ihnen aus dem Weg, Jungwölfe wandern und sind noch unerfahren, also kann man sie vielleicht sehen, aber auch sie sind bereits scheu und das aus gutem Grund. Wir haben miserable Politiker, von Lobbyisten geschmiert, dumme Journalisten, die nur auf Schlagzeilen aus sind und ein Teil unsres Volkes leider auch ziemlich dumm, dass sie solche Fakes glauben. Also bei der Wahl aufpassen, wen man wählt und weiterhin gute Aufklärung betreiben, denn die Wölfe sind wunderbare soziale Tiere, wir wollen, dass sie bei uns bleiben. Diese Wolfsverordnung ist eine Frechheit!

  9. Die Ostsächsische schreibt, dass Fachleute bezweifeln, dass es ein Wolf war. Die Dame beharrt aber wohl drauf…mehr konnte ich ohne Abo nicht lesen. Aber das Zitat der „Fachleute“ gibt etwas Hoffnung…

    1. Diese Geschichte ist völlig an den Haaren herbeigezogen. Es ist ganz offensichtlich, dass man hier einen Fall für die Sächsische Wolfsverordnung kreieren will.

  10. Können die Menschen denn nicht FRIEDLICH mit der Natur leben? Muß denn immer gleich alles durch behördliche Reglementierung „verordnet“ werden?

  11. Eins ist Fakt: Es gibt keine Problemwölfe,es gibt nur Problemmenschen! Ich teile ebenfalls die Meinung von Frau König,sie spricht auch mir aus der Seele.
    Was mich immer wieder wundert ist: Ich bin wirklich des öfteren unterwegs in Wäldern,über Äckern,dennoch habe noch nie einen Wolf gesehen,was ich sehr schade finde,wäre es für mich das Grösste. Was sagt mir das? Dieser ist scheu. Daher schenke ich den Medien wirklich keinen Glauben über das was man uns „Schlimmes“über den Wolf berichtet. Da vertraue ich den Experten.
    Zu gewissen Parteien schreibe ich nichts,denke mir besser mein Teil,denn diese sind alle nicht für den Wolf,geschweige denn für andere Tiere.Ich lese immer nur die Wörte:Töten,dezimieren,vergrämen etc…;-(
    Das hat Frau Renate Spors schon treffend geschrieben.(Möchte hier nicht alles doppelt schreiben)

    Was mich wirklich nervt ist,das angeblich ja sooo viele Weidetiere,Nutztiere gerissen werden.
    Wenn man dem Wolf die Nahrungskette doch immer weiter schmälert,darf man sich doch nicht wundern.
    Er darf keine Rehe jagen,Wildschweine werden auch von den Jägern gejagd,diese gehören auch zu seiner Beute. Also auch bald Fehlanzeige.
    Aber der Wolf ist ja clever,irgendwann werden wir ihn an der Kasse bei einem Supermarkt sehen..
    (das wären dann die nächsten Fakenews) Wundern würde es mich nicht.

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