Behördenwillkür NRW: Schießbefehl auf Wolfsmutter Gloria

Der Kreis Wesel hat am Mittwochnachmittag eine Allgemeinverfügung mit der Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Wölfin Gloria (GW954f)  erteilt. Die Verfügung gilt von heute,  21. Dezember und endet am 15. Februar 2024. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert und zieht weitere Konsequenzen. Lesen Sie hier unseren Bericht.

Zu diesem Artikel gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/21/ausgeschossen-jagd-auf-gloria-schon-wieder-vorbei/

Originalfoto aus unserer Wildkamera aus dem Gebiet Schermbeck, Juni 2023. ©Wolfsschutz-Deutschland e. V. Gloria hat in diesem Jahr mindestens zwei Welpen geboren.

Wir rufen in den für den Abschuss genehmigten Gebieten nördlich der Lippe im Gemeindegebiet Hünxe in den Gemarkungen Drevenack und Krudenburg sowie im Gemeindegebiet Schermbeck in den Gemarkungen Damm, Weselerwald, Dämmerwald, Overbeck, Bricht, Altschermbeck (tlw.) und Schermbeck, massiv zu Spaziergängen und zu Dokumentationen auf.

Die für den Abschuss erlaubten Gebiete sind in der Karte eingezeichnet. © Kreis Wesel.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat zudem juristische Schritte in die Wege geleitet. Ferner werden wir Strafanzeige gegen Ausführende und Entscheider stellen, sollten Gloria (GW951f) oder ein anderer Wolf getötet werden. In der Allgemeinverfügung, die bis in die Paarungszeit der Wölfe reicht, sollen auch ein weiterer Abschuss eines Wolfes bei Fehlschüssen erlaubt sein. Die mit im Gebiet lebenden Welpen sind auf ihre Eltern angewiesen, da sie noch nicht allein jagen können.

Die zielgerichtete Entnahme sei ausschließlich besonders geeigneten, sachkundigen Personen vorbehalten, die hierfür vom Kreis Wesel beauftragt worden wären. Die Kreisverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei nicht um die örtlichen Revierinhaber handeln würde.

Es sei unmöglich, ein bestimmtes Tier wie Gloria zu erkennen und abzuschießen. Das sagte Werner Schulte, stellvertretender Vorsitzender der Kreisjägerschaft Wesel, der NRZ. Die Gefahr, ein anderes Tier zu töten, das nicht zum Abschuss freigegeben ist, sei viel zu groß. Keiner der Jäger wolle aber riskieren, deshalb seinen Jagdschein zu verlieren und eine hohe Geldstrafe zu zahlen.

Ob Polizisten involviert sein werden, oder ein Killerteam, wie es für Niedersachsen gefordert worden war, hinzugezogen wird, wissen wir von Wolfsschutz-Deutschland nicht. Wir garantieren aber, Bewegungen im Gebiet besonders im Auge zu haben und auch zu dokumentieren. Diese Dokumentationen nutzen wir auch im Falle einer oder mehrerer Strafanzeigen.

Gloria ist kein Problemwolf, sondern ein Bauernopfer

Seit Jahren dokumentieren wir in dem Gebiet den Unwillen der Weidetierhalter, ihre ihnen anvertrauten Tiere ordnungsgemäß zu schützen. Stattdessen wurde von Anfang an immer wieder der Abschuss von Gloria gefordert. Mehrere Anträge wurden von einer Umweltministerin der CDU, Ursula Heinen-Esser, stets abgelehnt. Dass nun ausgerechnet ein Umweltminister der Grünen, Oliver Krischer, der Bauern und Waffenlobby dieses „Weihnachtsgeschenk“ bereitet, könnte das Vertrauen der Wählen in die  Grünen Partei massiv schädigen,  denn immer weniger Natur- und Tierfreunde werden bereit sein, diesen ganz offensichtlichen Lobbyismus zu unterstützen.

 

Abschussverfügung: amtsblatt_nr._48_23-1

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

So könnt Ihr uns aktiv in den Wolfsgebieten helfen:

 

Wir freuen uns über neue Mitglieder aus allen Wolfsgebieten in Deutschland, die uns aktiv vor Ort draußen helfen wollen. Der erste Schritt ist ein Mitgliedsantrag:
Angriffe sind nicht zu befürchten, da wir die Identität unserer Aktiven nicht heraus geben.
Ihr könnt uns auch unterstützen, in dem Ihr unsere Merchandisingprodukten gegen Spende erwerbt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/11/jetzt-aber-fix-mit-weihnachtsgeschenken-woelfen-helfen/

 

Wolfsschutz-Deutschland e. V sagt „Stop“ zur Aufweichung des Schutzstatus für Wölfe in der EU

Vorgestern gab es einen erneuten Vorstoß der Agrar- und Jagdlobby auf das EU-Parlament, den hohen Schutzstatus der Wölfe herabzusetzen. Dabei hat das Parlament einer Resolution zugestimmt, die fordert, den Schutzstatus der Wölfe im Rahmen der Berner Konvention zurückzustufen. Die Eurogroup for Animals fordert die EU-Kommission auf, Weidetiere zu schützen, statt Wölfe zu schießen sowie eine Koexistenz zu ermöglichen.  Wolfsschutz-Deutschland e. V. schließ sich dieser Minimalforderung an, fordert aber auch Konsequenzen für Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter, die sich konsequent weigern, ihre Tiere zu schützen und stattdessen sogar Risse provozieren.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. sagt „nein“. Bild Pixabay.

Keine bindende Entscheidung aber eine gefährliche Tendenz

Die Abstimmung über den Entschluss sei keine bindende Entscheidung, lautet die Einschätzung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht. Man fürchtet dort  jedoch, dass dies sowohl nach Europa, wie auch insbesondere an die Europäische Kommission ein höchst besorgniserregendes Signal ist. Zitat: „Würde die Entschließung so umgesetzt werden, würde sie Raum dafür eröffnen, Wölfe und andere streng geschützte Carnivoren einem hohen Risiko auszusetzen.
Bislang sehen die EU-Vorschriften, gerade die Habitat-Richtlinie, einen strengen Schutz von Wölfen und anderen bedrohten Tierarten vor und es wurde sich bereits (durchaus erfolgreich) um die Erhaltung der Arten bemüht. Nichtsdestotrotz sind die einer ständigen Gefahr ausgesetzt, welche nun noch wachsen könnte und eine reiche Artenvielfalt sowie ein gesundes Ökosystem bedrohen.“
Wolfsschutz-Deutschland e. V. schließt sich dieser Einschätzung an und wir fordern, diesem offenkundigen Lobbyismus keine Chance zu geben. Unser Appell an die zuständigen EU-Abgeordneten ist es, standhaft zu bleiben. Das Ziel ist mit der Abstimmung über den Antrag natürlich nicht erreicht, dennoch fühlt sich die Lobby einen Schritt näher und möchte ganz augenscheinlich für ihren persönlichen Vorteil das Erreichen von Verbesserungen im Natur-, Tier- und Artenschutz zunichte machen, denn unstreitbar ist es, dass Wölfe und andere Beutegreifer zu einem gesunden Ökosystem beitragen und Weidetiere gleichzeitig geschützt werden können.
Es könnten dunkle Zeiten für Wölfe und andere Beutegreifer bevorstehen, wenn sich die Lobbykraten in der EU durchsetzen.

 

In den vergangenen Jahren haben wir es immer wieder nachgewiesen, dass Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter bewusst das Leben ihrer Tiere aufs Spiel setzen, indem sie ihre Tiere einfach nicht schützen wollen. Sie bauen Zäune erst gar nicht, oder aber mangelhaft auf. Lieber nehmen sie anscheinend Risse in Kauf, um eben anschließend zu behaupten, dass wolfsabweisende Maßnahmen nichts bringen würden und dass die Wölfe, die sich am Buffett bedient haben, abgeschossen werden müssten. In der Alpenregion behauptet man sogar, der Aufwand von Schutz wäre nicht zu erbringen und zu viel verlangt. Dies ist vollkommen inakzeptabel und wir fordern, dass hier rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, solche Halterinnen und Halter zu belangen.

Protestieren beim zuständigen EU-Kommissar

Jeder einzelne kann hier etwas tun und beim zuständigen EU-Kommissar auf die Wichtigkeit des Schutzes für Wölfe und andere Beutegreifer hinweisen. Hier die Kontakadresse:

Mr. Virginijus Sinkevičius

Rue de la Loi / Wetstraat 200

1049 Brussels / Belgium

 

Mail an:

nature@ec.europa.eu

 

 

Quellen: https://www.eurogroupforanimals.org/news/european-parliament-votes-downgrade-protection-large-carnivores?fbclid=IwAR176qhL78z1y9RcHF5W-KE_8J1zE8mMgNvlL4kfu6A2mxiby4k65x8BFSY

https://www.facebook.com/Tierschutzrecht

https://bauernzeitung.at/resolution-zur-ueberpruefung-des-schutzstatus-von-woelfen/?fbclid=IwAR3pz5yr-ViJvN22GK0y0D-nkajDodeuUpLLLZxU7vbxf14PsVYYNAxbyHw

 

Wolfsjagden: Regierungsklatsche gegen Niedersächsischen Umweltminister Lies (SPD)

Bundesregierung sieht keine rechtliche Grundlage für Wolfsjagden

Nach Studie aus Niedersachsen – Bundesumweltministerium: Quadratur des Kreises

Beispielbild Wolf © Brigitte Sommer

Osnabrück. Das Bundesumweltministerium sieht ungeachtet einer Studie aus Niedersachsen, wonach schon in wenigen Jahren überall in Deutschland Wölfe anzutreffen sein werden, keine Grundlage für eine gezielte Bejagung der Raubtiere. Eine Sprecherin des Ministeriums teilte auf Anfrage der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) mit: „Die Anforderungen an das Wolfsmanagement ergeben sich unmittelbar aus dem europäischen Naturschutzrecht. Dieses schließt ein Management einfach durch Abschuss einer bestimmten Anzahl von Wölfen aus.“

Zuvor hatte Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) eine Untersuchung vorgestellt, wonach sich Wölfe aller Wahrscheinlichkeit nach weiter stark in Deutschland ausbreiten werden und der Bestand folglich nicht mehr als gefährdet anzusehen ist. Lies schätzte die Zahl der Wölfe allein in Niedersachsen auf bis zu 1200 im Jahr 2030. Er forderte von der Bundesregierung, den Ampel-Koalitionsvertrag umzusetzen, wonach ein „regionales Bestandsmanagement“ für den Wolf ermöglicht werden soll. Die Sprecherin des Bundesministeriums erklärte in der „NOZ“, das Vorhaben gleiche „der Quadratur des Kreises“. Das Ministerium suche „nach vernünftigen Lösungen, die der Weidetierhaltung und dem Schutz unserer Natur gerecht werden“.

Hier unser Protest gegen die Pläne von Lies: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/07/15/niedersachsen-populationsstudie-wolf-bedeutet-nichts-anderes-als-beginn-erneuter-ausrottung/

 

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/58964/5276155?fbclid=IwAR0XU3yoUbIHZygBDvxM5NDK8Hd1CGQwYHDGtalon__ILxc2tZ-ObywxJO4

Wolfsschutz-Deutschland: „Lex Wolf“ ist die Legitimation zur erneuten Ausrottung der Wölfe – Aufforderung an Abgeordnete, dem Gesetz nicht zuzustimmen

Wolfsschutz Deutschland e.V. lehnt den Gesetzesentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes der Bundesregierung auf das Schärfste ab und fordert die Bundestagsabgeordneten auf, gegen dieses Gesetz im Bundestag zu stimmen.

Tritt die „Lex Wolf“ in Kraft, können Wölfe nach Belieben einfach abgeschossen werden.

UPDATE – 13.09.2019 – Die Änderung des Naturschutzgesetzes (LEX-Wolf) wurde noch vor der Sommerpause vom Bundesrat genehmigt und dann an den Bundestag weitergegeben. Die Änderung soll jetzt nach der Sommerpause vom Bundestag genehmigt werden. Wir haben zusammen mit der DJGT einen Flyer entwickelt, den wir zum Teil in Berlin verteilt haben und mit der Post versenden haben. Wir stellen nun den Flyer allen zur Verfügung, um ihn an Bundestagsabgeordnete mit der Bitte zu versenden, der Änderung des Naturschutzgesetzes nicht zuzustimmen. Hier ist unser Flyer flyer-lex-2 zum Herunterladen. Hier ist die komplette Stellungnahme der DJGT: http://www.djgt.de/system/files/252/original/190622_Stellungnahme_Gesetzesentwurf_Wolf.pdf

Noch vor der Sommerpause, die am 1.7.2019 beginnt, soll der neue Gesetzesentwurf zum Bundesnaturschutzgesetz § 45 „Lex Wolf“ der Bundesregierung durch den Bundestag und durch den Bundesrat gejagt werden. Ein entsprechender Antrag wurde von der Bundeskanzlerin Angela Merkel an den Bundestagspräsidenten Schäuble gesendet. Es ist erschreckend, wie schnell dieser Gesetzesentwurf wider besseres Wissen durch die Regierungsinstanzen durchgepeitscht werden soll. Wir fragen uns, ob dies mit unserer Demokratie überhaupt vereinbar ist.

Nach wie vor spricht sich mit 79 Prozent eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung für den Wolf aus, und das trotz ständiger Medien- und Lobbyhetze. Im Schatten der ab Mitte Juni beginnenden Sommerferien in verschiedenen Bundesländer soll der neue Gesetzesentwurf nun noch schnell die letzten parlamentarischen Hürden passieren. Die Bundesregierung weiß genau, dass die meisten Bundesbürger*innen dann quasi nur noch die Urlaubszeit im Kopf haben und sicher nicht die „Lex Wolf“.  Ein probates Mittel, um Protesten zu entgehen? Im vergangenen Jahr wurde während der Fußball-WM eine Weideprämie für Nutztierhalter abgelehnt.

Demokratische Spielregeln werden außer Kraft gesetzt

Die Bundesregierung kuscht vor einer großen Lobby, die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte vertritt. Sie schieben ihre wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund. Gerade diese werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – oder die Subventionen für die Landwirte werden massiv zurückgefahren. Aber genau diese kleine Minderheit setzt mit Hilfe der Politik die demokratischen Spielregeln außer Kraft. In Diktaturen mag eine solche Vorgehensweise normal sein, aber in einer Demokratie?

Geht die Lex-Wolf durch, wäre es dann möglich, einfach wahllos Wölfe und sogar ganze Wolfsfamilien mit Welpen abzuschießen. Nutztierrisse müssten genetisch nicht mehr einem Wolf zugeordnet werden. Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. Anschließend müssten dann z.B. alle Füchse und Hunde ebenfalls ausgerottet werden, da diese ja auch immer wieder Nutztiere reißen! 

Das klingt nicht nur irrsinnig, das ist es auch, wie neueste Zahlen aus einer Pressemitteilung der GRÜNEN in Hessen am 12.06.19 belegen. Zitat Umweltministerin Hinz: „Beim Thema Wolfrisse ist zu beachten, dass bei der ganz normalen Haltung ohne besondere Vorfälle in Hessen jährlich rund 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 20.000 Kälber während der Geburt, durch Krankheiten oder andere Ursachen vorzeitig zu Tode kommen. Im Vergleich wurden in diesem Jahr in Hessen 12 Wolfsrisse bei Nutztieren nachgewiesen.“ In allen anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus.

Eine Legitimation, die Wölfe wieder auszurotten

Mit diesem veränderten Gesetz müssten die Nutztierhalter auch weiterhin ihre Weiden nicht wolfsabweisend schützen. Wir sagen und wir haben es auch mit unseren Zaunkontrollen nachgewiesen: Nicht wenige Halter opfern bewusst und freiwillig ihre Tiere, um Gründe zu haben, Wölfe abschießen zu lassen. Es ist im Grunde genommen eine offene Anfütterung der Wölfe. Geradezu widersprüchlich ist es, dass in der Lex-Wolf das Anfüttern von Wölfen verboten werden soll.  Der Jägerschaft soll es das nämlich das Anfüttern von Wöfen erlaubt werden, um sie dann anschließend zu erschießen. Der Gesetzesentwurf „Lex Wolf“ ist  die Legitimation, um die Wölfe zum 2. Male wieder in Deutschland auszurotten.

Mit diesem Gesetz hebelt die Bundesregierung nicht nur das EU-Recht aus, sondern auch das Tierschutzgesetz. Dabei ist es laut der EU seit Anfang des Jahres möglich, dass die Weidetierhalter 100 Prozent Entschädigung bei Rissen sowie eine 100 prozentige Förderung bei der Anschaffung von wolfssicheren Zäunen und auch von Herdenschutzhunden erhalten.

Auch die im Gesetz festgeschriebene Tötung von Wolfshybriden (§45a Absatz 3, kommt in der Natur sehr selten vor) ist nicht hinnehmbar und ist letzten Endes rassistisch. Eine Hybridisierung der Wölfe von 1,1 Prozent bedeutet keine Gefahr für die „reinerbigen“ Wölfe. Das hier mit der Lex-Wolf jede Verhältnismäßigkeit der Mittel überschritten wird, zeigt sich auch in Punkto Sicherheit des Menschen, die laut Merkel an erster Stelle stehen müsse. Seit 20 Jahren ist kein Vorfall oder gar Angriff mit einem wild lebenden Wolf bekannt geworden. 

Wir werden mit allen möglichen Mitteln die Umsetzung dieses derart naturschutzfeindlichen Gesetzes zu verhindern versuchen, denn der Wolf ist gekommen, um zu bleiben. Wie im Klimaschutz muss nun endlich auch im Natur- und Artenschutz endlich gehandelt werden. Artenschutz braucht Tierrechte.

Hier der Link zum Schreiben von Merkel https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/108/1910899.pdf?fbclid=IwAR37DanbK84_li6BycHMrpiQ_indWIlNzalaWRxRIRkARICjh9bhbdUZoB8

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert gegen faulen Kompromiss von NABU, WWF, IFAW und Co.

Solange solche Zäune auf Weiden stehen, braucht man über Wolfsabschüsse wegen Überwindung von Zäunen überhaupt nicht diskutieren.

Auf einer Pressekonferenz am Mittwoch in Berlin legte ein Bündnis aus elf Organisationen der Landwirtschaft und Nutztierhaltung, des Natur- und Tierschutzes sowie der Jagd eine gemeinsame Empfehlung für einen bundeseinheitlichen Herdenschutz und Kriterien zur Tötung von Wölfen vor, die uns von Wolfsschutz Deutschland e. V. einfach entsetzt.

Es gibt Initiativen, die Lobbyregister für Politiker fordern. Wir fordern auch ein Lobbyregister für Naturschutzvereine und Verbände. Wie sehr das Bündnis aus der Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde, dem Bundesverband Berufsschäfer, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, dem Deutschen Tierschutzbund, der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, dem International Fund for Animal Welfare, dem Naturschutzbund Deutschland, dem Ökologischen Jagdverband, der Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland, dem Verein für Arbeitende Herdenschutzhunde und dem WWF Deutschland selber in dieser Lobby verstrickt sind, sieht man nicht nur daran, dass diese Initiative fordert, Wölfe nach dem ersten Überwinden von Zäunen zu schießen, sondern auch daran, dass zum Beispiel der NABU und auch andere Verbände EU-Agrarsubventionen in Millionenhöhe erhalten. Wir von Wolfsschutz- Deutschland e. V. fordern endlich einen funktionierenden Herdenschutz statt Wolfsabschuss. Dieser faule Kompromiss fordert Rissprovokationen, um dann Wolfsabschüsse zu fordern, ja geradezu heraus.

Die falschen Freunde des Wolfs

Zitat aus der Pressemitteilung der elf Verbände: Überwindet ein Wolf einen solch erhöhten Schutz, um Nutztiere anzugreifen, sollte er von einer Fachperson geschossen werden… https://www.presseportal.de/pm/6347/4294985?fbclid=IwAR3oU_fKHVX45J9zWrNa26vRXajozxVGqFN-xu98dsfu5w57iu4ULnKwH8A

Es ist überhaupt nicht wirklich erwiesen, dass Wölfe in Deutschland tatsächlich fachgerecht angebrachte Zäune „überwunden“ haben. Bei all unseren Zaunkontrollen konnten wir nämlich zweifelsfrei belegen, dass es Lücken gab, kein Strom auf dem Zaun war, oder aber das so genannte wolfsabweisende Netz keinen Bodenkontakt hatte. Bis zum Eintreffen eines Wolfsberaters nach einem Riss, kann ein Zaun mit wenigen Handgriffen fachgerecht gemacht werden, der es vorher nicht war.

Weidetierhalter, die Risse provozieren

Diese Vereinbarung der elf Verbände lädt Weidetierhalter gerade dazu ein, Risse zu provozieren, um danach den Abschuss fordern zu können. In Verbindung mit der LEX-Wolf, der Bundesumweltministerin- die höchstwahrscheinlich auch durch den Bundestag geht –  kann dies hier praktisch als Freifahrtsschein für eine erneute Wolfsausrottung fungieren.

Ganz davon abgesehen, stellt der Kompromiss auch noch einen Rückschritt dar: Das Bundesministerium für Umwelt hatte bereits 2017 vom BfN den Standard auf 120 Zentimeter hohe Elektrozäune gesetzt. 90 Zentimeter gelten als Mindestschutz.  Nun schlagen die elf Verbände 90 Zentimeter hohe Zäune als Standard vor? Dies ist geradezu lächerlich, solange es Zäune gibt, die nicht einmal 40 Zentimeter hoch sind. Außerdem belegen neueste Zahlen aus Hessen, dass Wolfsrisse wirklich das geringste Problem von Weidetierhaltern darstellen. Bei der ganz normalen Haltung ohne besondere Vorfälle in Hessen sterben jährlich rund 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 20.000 Kälber während der Geburt, durch Krankheiten oder andere Ursachen vorzeitig, Im Vergleich wurden in diesem Jahr in Hessen 12 Wolfsrisse bei Nutztieren nachgewiesen. 

Fehlgeleitete Agrarpolitik

Wir fordern eine Agrarreform, die ökologisch und tierfreundlich arbeitenden Bauern Förderungen zu Gute kommen lässt, die das Überleben dieser Betriebe sichert. Bislang wird nur ein weiter so und für eine weitere Ausbeutung der Natur von Betrieben, die immer größer werden müssen, um existieren zu können, unterstützt. Der Wolf wird hier als Sündenbock und willkommene Ablenkung von den wirklichen Problemen hergenommen. Es sollte gar keine Wolfsabschüsse wegen Wolfsrissen geben, denn hier gibt es kein echtes Problem. Es wird nur eines gemacht. Dass Herdenschutz wirkt, zeigten Statistiken auch in Niedersachsen, wo es es trotz mehr Wölfen deutlich weniger Risse gibt.

Hier die Info des BfN

https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/artenschutz/Dokumente/Weidetierhaltung_und_Wolf.pdf?fbclid=IwAR2_unWkxGMENbVDfX-GKPPpo1PHp_jd5n236Ur_vwEC5jVJZRtDue-sca8

https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript530.pdf?fbclid=IwAR08C6hbRZhYgUnQOViRTNfcMqQXaKp2hkqP8y7mWR3BvKcctGbXsSuGpGk

 

 

Unser Protest sowie großer Faktencheck zur neuen Wolfsverordnung in Sachsen

Das Sächsische Kabinett hat am  (16. April 2019) die Sächsische Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) beschlossen. Enwurf WOLFSMANAGEMENT VERORDNUNG – vom Kabinett beschlossene Fassung Sie wird Ende Mai in Kraft treten, berichtet das Umweltministerium in einer Pressemeldung. Die beschlossene Verordnung soll  den bisher bestehenden Wolfsmanagementplan ergänzen, schreibt das Ministerium. In Wirklichkeit ist diese Wolfsverordnung ein Freibrief, um Wölfe einfacher abzuschießen und um die strengen Artenschutzgesetze der EU zu umgehen.

Wölfe sollen zur Bestimmung des Aufenthaltsortes besendert werden dürfen. Wölfe, die sich unter 100 Meter nähern, werden als Problemwölfe dargestellt. Damit bereitet man ein Abschlachten der Jungwölfe vor, die sich zwangsläufig auf ihren Wanderungen ab und an einmal sehen lassen, weil ihnen auch die Erfahrung der Altwölfe fehlt. „Die Tötung sowohl einzelner Wölfe, sowie ganze Rudel und sogar von Welpen soll unter anderem dann stattfinden dürfen, wenn „das öffentliche Leben erheblich gestört wird“, heißt es in einer Stellungnahme. Dies ist nichts anderes als ein Freibrief zur erneuten Ausrottung des Wolfs.

Weideprämien wurden gestrichen

Auch eine Zusammenführung von Aufgaben beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat mehr als ein Geschmäckle, denn die Rissbegutachtung und Genehmigung von Entschädigungen sind aus gutem Grund bislang getrennt. Das LfULG wird dazu benutzt, eben nicht den Naturschutz umzusetzen,  sondern es wird ganz klar Lobbyinteressen untergeordnet. Die Schafhaltung in Sachsen wird seit Jahren von der Politik nicht unterstützt, ihr Niedergang hat nichts mit den Wölfen zu tun. Ein Antrag der GRÜNEN und LINKEN auf eine Weidetierprämie wurde beispielsweise im Sommer während der Fußballweltmeisterschaft abgeschmettert. Dass in fast der Hälfte der Risse in Sachsen nicht einmal der Wolf Anteil hat, wird ebenso nicht erwähnt, wie die Problematik, dass viele Weidetierhalter ihre Tiere teilweise gänzlich ohne Zaun laufen lassen und sogar die tierschutzrechtlich sehr fragwürdige Form der Anbindehaltung noch immer praktizieren. Darüber hinaus ist in vielen Fällen kein Mindestschutz eingehalten worden. Nun wird auch noch das Kontaktbüro Wölfe in Sachsen und das LUPUS-Institut ab Juli 2019 quasi kaltgestellt. 

Wir widersprechen diesem Werk der CDU-SPD-Koalition auf das Schärfste. Diversen Naturschutzverbände, wie NABU, Grüne Liga, IFAW, WWF oder der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe wurde eine Anhörung gewährt. Diese Orgas hätten mit Hilfe eines Normenkontrollverfahrens Einspruch einlegen können. Die Liste der Orgas, die angehört wurden ist unter dem Faktencheck verlinkt. Wir fordern die Naturschutzorganisationen auf, rechtliche Schritte gegen diese Sächsische Wolfsverordnung einzulegen. 

Aus der Pressemitteilung des Umweltministeriums: 

So dürfen Wölfe vergrämt werden, wenn sie sich an einem Wohngebäude aufhalten oder sich einem Menschen auf weniger als einhundert Meter nähern, sich nicht verscheuchen lassen und dadurch das öffentliche Leben gestört wird.

Eine Entnahme, also Tötung, können die zuständigen Behörden dann vornehmen, wenn sich ein Wolf einem Menschen auf weniger als 30 Meter nähert und eine Vergrämung erfolglos geblieben ist. Auch zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher Schäden ist eine Entnahme möglich: überwindet ein Wolf die in der Verordnung genannten Schutzmaßnahmen innerhalb von zwei Wochen zweimal, kann er entnommen werden.

Die Verordnung enthält darüber hinaus ein landesweites Programm zur Besenderung von Wölfen. Um möglichst genaue Erkenntnisse über den Aufenthaltsort und die Bewegungsmuster der Wolfsrudel im Freistaat Sachsen zu erhalten, sollen landesweit einzelne Wölfe mit einem Senderhalsband ausgestattet werden.

Ebenfalls in der Verordnung geregelt wird die Arbeit der neuen Fachstelle Wolf im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die Rissbegutachtung, die Beratung der Nutztierhalter, die Förderung präventiver Maßnahmen sowie wesentliche Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit werden bei dieser Fachstelle gebündelt und können so sachsenweit aus einer Hand umgesetzt werden. Die mit sechs Mitarbeitern besetzte Fachstelle soll mit Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2019 ihre Arbeit aufnehmen.

Für Entscheidungen über die Entnahme bzw. die Vergrämung von Wölfen bleiben die Landkreise und Kreisfreien Städte zuständig. Nur diese Ebene besitzt die Ortskenntnis und kann die wirtschaftlichen oder sozialen Folgen von Konfliktsituationen mit Wölfen sicher einschätzen.

Eine weitere Regelung der Verordnung verbietet das Anlocken, das Füttern und die zielgerichtete Annäherung an Wölfe. „Diese Regelung soll dazu beitragen, dass Wölfe ihre Scheu vor dem Menschen behalten“, so der Minister. „Ebenso dürfen sie sich nicht an die Nutztiere als leichte Beute gewöhnen. Ich möchte daher an die Nutztierhalter appellieren, von den bestehenden Fördermöglichkeiten für Herdenschutzmaßnahmen Gebrauch zu machen und ihre Tiere vor Wolfsangriffen zu schützen.“

 

Faktencheck mit ausführlichen Informationen und Links:

Hier die eine Stellungnahme zu zwei Punkten von Richterin a. D. Almut Hirt, die sich auch in der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierrechte – www.djgt.de –  engagiert. Enwurf WOLFSMANAGEMENT VERORDNUNG – vom Kabinett beschlossene Fassung

1. § 8 regelt die Tötung im Interesse der Gesundheit von Menschen und
in Absatz 3 auch die Tötung von Welpen bei der Entnahme beider
Elterntiere.Auf Seite 29 unter “ Zu Absatz 3 “ ist ausgeführt, dass
der Schutz von Elterntieren grundsätzlich zu gewährleisten ist,
allerdings nicht uneingeschränkt, in den Fällen des Schutzes der
Gesundheit von Menschen habe die Abwehr von Gefahren für den Menschen
Vorrang.Dagegen ist schwerlich etwas einzuwenden.Im Gegensatz zu dem
so postulierten grundsätzlich zu gewährleistenden Elternschutz, der
fachlich beide Elterntiere umfasst, läßt § 6 Abs. 4 letzter Satz die
Tötung eines Elterntieres jedoch zu, wenn ein Elterntier zur Aufzucht
von Welpen verbleibt Das widerspricht dem in der Begründung auf Seite
29 zu § 8 Abs. 3 grundsätzlich zu gewährenden Elternschutz beider
Eltern und birgt das Risiko des Verhungerns der Welpen, da zur
Aufzucht beide Eltern nötig sind.Dieses tierschutzrelevante Risiko
wird im Fall des § 6 zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher
Schäden eingegangen. Auch § 9 Abs. 3, der § 8 Abs. 3 für entsprechend
anwendbar erklärt, erlaubt die Tötung von Elterntieren und Welpen aus
Gründen, die nicht der Gefahrenabwehr für Menschen dienen.Die
Verordnung widerspricht in den §§ 6 Abs. 4, 9 Abs. 3 dem in der
Begründung grundsätzlich zu gewährleistenden Elternschutz. und dem
Tierschutzgesetz, zumal auch § 22 Abs. 4 BJagdG den Grundsatz des
Elternschutzes selbst für Wild ohne Schonzeit enthält. Erst recht muss
dieser Grundsatz für Individuen einer streng geschützten Tierart
gelten.
2. § 7 regelt die Tötung von Hybriden einschließlich ihrer Welpen ohne
Einzelfallprüfung und ohne Berücksichtigung des Umstands, dass bei der
von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten
Hybridisierungsrate von unter 1% gegenwärtig keine Gefahr besteht,
dass sich Hybriden so stark ausbreiten, dass sie den sogenannte
reinerbigen Wolf verdrängen oder zu vernichten drohen, wie es nach §
45 Abs. 7 Nr.2 BNatSchG erforderlich ist. § 7 enthält keine an § 45
Abs. 7 BNatSchG orientierte Einzelfallentscheidung, noch lässt er Raum
für eine Ausübung pflichtgemäßen Ermessens. Die Vorschrift ist
ungültig, da sie sich nicht in dem in § 45 Abs. 7 Satz 1 bis 3
BNatschG vorgegebenen Rahmen hält.

 

Hier der Text des Entwurfs zur Wolfsverordnung: Wolfsmanagement_Stand_05122018

Hier eine Liste der Beteiligten und Organisationen, die angehört wurden: Liste_Anhoerung_Beteiligte.pdf

Unser Protest gegen die neue Wolfsverordnung vom 18. Dezember https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/12/19/wolfskonzept-der-cdu-und-spd-koalition-in-sachsen-ist-ein-freibrief-zur-wiederausrottung-des-wolfs/

Das schrieb Wolfram Günther von den Sächsischen Grünen auf seinem Facebook-Profil:

Wolfram Günther von den Grünen:  Seit einigen Jahren sind Wölfe in Sachsen wieder heimisch und nicht ohne Grund sind sie streng geschützte Tiere. Dass heute ein Umweltminister die Möglichkeit geschaffen hat, nach einem Wolfsriss einfach beliebig ins Wolfsrudel hineinzuschießen, zeigt in aller Deutlichkeit, welchen Stellenwert die Umwelt und der Artenschutz bei der sächsischen CDU genießen. Zudem ist allgemein bekannt, dass das aus guten Gründen auch artenschutzrechtlich nicht funktioniert. Es geht der CDU also offensichtlich gerade nicht darum, Probleme mit einzelnen auffälligen Wölfen rechtskonform zu lösen.
Das ist reine Schaufensterpolitik, bei der dann der Schwarze Peter an die Gerichte, Umweltverbände bzw. nach Berlin und Brüssel geschoben wird. Niemandem ist geholfen, wenn einfach in Wolfsrudel geschossen wird.

Für uns GRÜNE ist klar, dass Weidetiere durch regelgerechte Herdenschutzmaßnahmen geschützt und die Weidetierhalter generell auskömmlich unterstützt werden müssen. Deshalb wollen wir GRÜNE endlich eine Weidetierprämie, die auch wirklich funktioniert. Bei der Einhaltung der fachlichen Standards beim Herdenschutz müssen endlich alle mitziehen. Die Lücken hier sind der entscheidende Grund für die anhaltenden Übergriffe auf Weidetiere! Wölfe, die ansonsten Ärger machen, müssen in erster Linie fachgemäß vergrämt werden. Warum sich die CDU seit Monaten gegen eine Weidetierprämie stellt und rechtlich nicht umsetzbaren Budenzauber betreibt, bleibt ihr Geheimnis. 

Pressemeldung des Kontaktbüros Wölfe in Sachsen: 20190417_PM_Das Kontaktbüro geht mit der Zeit – Aufgabenanpassung ab Juli 2019

 

 

 

Demonstration gegen Anti-Wolf Symposium

PRESSEINFORMATION

20. April 2019

Halberstadt.  „Der Wolf  gehört nicht ins Jagdrecht“  unter diesem Motto ruft der Verein Wolfsschutz-Deutschland anlässlich eines Symposiums der „Gesellschaft für Wildtier- und Jagdforschung „, die vom 25. bis 28. April in Halberstadt stattfindet, am Samstag, den 27. April zu einer Demonstration gegen die Aufnahme des Wolfs in das Jagdgesetz auf. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Treffpunkt ist um 13.30 Uhr gegenüber dem Seminar- und Tagungshotel Spiegelsberge. Ansprechpartner vor Ort ist René Stolte.

Allein die Aussage von Professor Stubbe, dem Vorsitzenden der „Gesellschaft für Wildtier- und Jagdforschung“,  das sich der Wolf ungebremst auf Kosten anderer Arten und des Menschen ausbreite, sei schon ungeheuerlich, völlig naturfremd und entbehre jeder Grundlage, so René Stolte vom Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Stolte: „Die Jägerschaft lebt mit ein paar Wissenschaftlern, die ihr zuträglich sind,  in einer gedanklichen Blase, auf der Politiker wie Detlef Gürth von der CDU schon längst mit schweben. Sie zitieren Zahlen und Fakten, sowie Statistiken der Jagdverbände, ohne diese nachzurechnen.“ Deshalb sei es wichtig, das möglichst viele Natur- und Artenschützer auf dieser Demonstration darauf  hinzuweisen,  dass Forderungen, wie die Aufnahme des Wolfs in das Jagdgesetz und das Dezimieren der Wölfe ganz klar gegen den Natur- und Artenschutz sprechen.

Das Symposium unter dem Titel „Der Wolf in Europa – Utopie und Wirklichkeit“, suggeriere bereits einen tendenziösen Verlauf. In der Programmeinleitung stehe, die Weidetierwirtschaft sei durch den Wolf hochgradig gefährdet und es würden pseudowissenschaftliche Fehlinformationen und utopische Vorstellungen über den Wolf kursieren.  Stolte: „Würden sich die Nutztierhalter und Landwirte um den wirklichen Schutz ihrer Tiere kümmern und tatsächliche Fakten zur Kenntnis nehmen, bräuchten sie derartige Symposien erst gar nicht zu veranstalten.“ Fakt sei, dass das Thema Herdenschutz bislang in Deutschland so gut wie nicht umgesetzt worden sei, obwohl die Wiedetierhalter nun von der Europäischen Union neben einer hundertprozentigen Förderung auch eine hundertprozentige Entschädigung bei Rissen durch den Wolf erhalten. Dies würden Zaunkontrollen zeigen, die der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. ständig durchführe.

Stolte: „Bei vielen Weidetierhaltern ist einfach kein Wille erkennbar, sich mit den Wölfen zu arrangieren und die Fördermittel abzurufen.“ Den Bauernverbänden, den meisten Jägern und Politikern seien keine alternative Wahrheiten zu schräg, um nicht als Fakten heraus posaunt zu werden.

In einem Brief der EU-Kommission, der dem Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. vorliege,  werde klargestellt, dass sich „der Wolf in Deutschland in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand befindet“. Von einer „unkontrollierten Ausbreitung“ von Wölfen zu sprechen, sei schlichtweg eine Lüge.