Tierschutz unter Druck: Zwischen Rückschritten und technokratischem Management

In den letzten fünf Jahren haben sich im deutschen Tierschutz und Wildtiermanagement spürbare Verschiebungen ergeben. Während Arten wie Wolf, Biber und Fischotter biologisch erfolgreich zurückkehren, reagiert die Regierung in vielen Fällen mit erleichterten Abschussmöglichkeiten statt mit konsequenter Prävention und Flächenschutz.

Aktuelle Rückschritte im Wildtierschutz

  • Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz (2025/2026) mit erleichterten Abschussverfügungen und eingeschränkten Klagemöglichkeiten für Verbände.
  • Erweiterte Abschussgenehmigungen für Biber und Fischotter in mehreren Bundesländern.
  • Ausweitung von Jagdzeiten bei Rabenkrähen und anderen Rabenvögeln.

Der Wolf wurde 2025/2026 ins Bundesjagdgesetz aufgenommen, was Abschussverfügungen erleichtert und Klagemöglichkeiten von Verbänden stark einschränkt, wie an den Abschussgenehmigungen bei Nordhorn, im Allgäu, schon Anfang des Jahres im Cuxland, den Anträgen im Territorium bei Olpe und dem heimlichen Abschuss in Sachsen-Anhalt erkennbar ist. Warben klagefähige Verbände noch vor Kurzem damit, dass nur Klagen Wölfe tatsächlich schützen könnten ist nun eine eigenartige Stille aus dieser Richtung zu erkennen. Einzig wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestieren bislang laut.  Bei Bibern und Fischottern wurden in mehreren Bundesländern Abschussgenehmigungen erweitert. Rabenkrähen und andere Rabenvögel unterliegen erweiterten Jagdzeiten oder sind dem Jagdrecht unterstellt. Naturschutz- und Tierschutzverbände kritisieren diese Entwicklung als Aufweichung des Artenschutzes. Landwirtschaft und Jagdverbände sehen darin hingegen notwendige Maßnahmen zur Konfliktlösung.

Wolfswelpen im Alter von drei Monaten. © Brigitte Sommer

Die Debatte um die Zukunft der Jagd

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Diskussion an Fahrt, ob und wie die Jagd künftig „verstaatlicht“ und technokratisch gesteuert werden soll. Modelle, die auf datengetriebene Populationssteuerung, KI-Überwachung und professionelle „Wildmanager“ (was auch nichts anderes bedeutet als Jagd aber netter klingt), setzen, werden international und im Kontext von EU-Strategien sowie Initiativen wie dem Great Reset diskutiert. Hobbyjagd könnte in einem solchen System deutlich an Bedeutung verlieren und sogar ganz abgeschafft werden. Diese Position wird den traditionellen Hobbyjägern mit Sicherheit nicht gefallen, gehen ihnen doch Entwicklungen in Bundesländern, in denen „Wald vor Wild“ praktiziert wird, oft selbst zu weit.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. positioniert sich hier klar: Statt immer mehr Kontrolle und technokratischem Management plädieren wir dafür, der Natur deutlich mehr Raum zu geben. Wir treten ein für eine echte Koexistenz mit weniger Eingriffen. Dazu gehört aus unserer Sicht die Beendigung sowohl der Hobbyjagd als auch einer staatlich organisierten Jagd. Wildtiere sollten primär durch Habitat-Schutz und Prävention geschützt werden, nicht durch Abschussquoten – egal, ob diese von Freizeitjägern oder staatlichen Kräften umgesetzt werden. Gleichzeitig zeigt die aktuelle politische Entwicklung (Erleichterung von Abschüssen bei Wolf, Biber & Co.), dass auch die bestehende Jagdpraxis unter Druck gerät und sich in Richtung noch stärkerer „Regulierung“ und „Verstaatlichung“ bewegen könnte. Das Wolfsmonitoring beispielsweise, das anfangs zum Schutz der Wölfe diente, wird seit der Aufnahme der Wölfe in Bundesjagdrecht ja tatsächlich auch für Abschüsse zum Auffinden der Wölfe herangenommen. Diesbezüglich sehen wir die Ausweitung des Monitorings bei anderen Tierschutzorgas, die Zuwendungen von Regierungen erhalten, mit Sorge.

Internationaler Kontext

Solche Ansätze passen in breitere Diskussionen um evidenzbasierte Umweltpolitik, Stakeholder-Governance und den Einsatz moderner Technologien im Naturschutz. Befürworter sehen darin die Chance auf effizienteren Artenschutz. Kritiker – darunter auch wir – warnen vor einer weiteren Entfremdung von der Natur und einem Verlust an echter Wildnis zugunsten gesteuerter Ökosystem-Dienstleistungen.

Während solche Ansätze häufig als modern und tierschutzkonform dargestellt werden – etwa durch internationale Kooperationen, in denen Sterilisationsprogramme für Nutrias seit über 15 Jahren erprobt und Erfahrungen mit Waschbären ausgetauscht werden –, betrachtet Wolfsschutz-Deutschland e.V. diese Entwicklung kritisch als weiteren Schritt in Richtung technokratischer Kontrolle natürlicher Prozesse. Bei vielen als „invasiv“ eingestuften Arten, sowohl Tieren, als auch Pflanzen, hat sich längst gezeigt, dass diese Einstufung häufig nicht zutrifft und die befürchteten ökologischen Schäden stark überschätzt oder gar nicht eingetreten sind. Anstatt immer neue angeblich wissenschaftlich begründete Managementmaßnahmen, Sterilisationen und Eingriffe zu entwickeln, sollte der Natur der Raum gelassen werden, sich selbst zu regulieren. Waschbären können gut durch Wölfe reguliert werden, aber nicht, wenn man den Bestand der Wölfe auch „managen“ will. 
Beispielfoto Jährling. © Brigitte Sommer

Fazit: Mehr Raum für die Natur statt mehr Kontrolle

Die beobachteten Rückschritte im Tierschutz sind real und werden von vielen Verbänden kritisiert. Die Frage, wie der Umgang mit unserer Natur und Wildtieren im 21. Jahrhundert aussehen soll, muss offen, transparent und demokratisch diskutiert werden. Wolfsschutz-Deutschland steht dabei für einen klaren Kurs: Schluss mit sinnloser Jagd – egal in welcher Form – mehr Raum für natürliche Prozesse und echte Koexistenz mit Wildtieren.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

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Rettet Milan! – Kein Abschuss des Wolfs, der gerade eine neue Familie gründen könnte

Der Landwirtschaftliche Kreisverband Olpe hat einen Antrag auf Entnahme (Abschuss) des Wolfsrüden GW1896m („Milan“) gestellt. Begründet wird dies mit angeblich über 140 Rissgeschehen seit Oktober 2020. Ein genauer Blick in die offizielle Rissliste des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima NRW (wolf.nrw) zeigt jedoch ein deutlich nuancierteres Bild. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert scharf und fordert die Obere Jagdbehörde mit einem offenen Brief auf, den Antrag nicht zu genehmigen. Wolfsfreunde können sich an der Mitmachaktion beteiligen. 

Besonders der vom Kreisverband extra hervorgehobene Vorfall vom 04.04.2026 in Olpe-Rehringhausen betraf lediglich ein einziges Schaf – bei vorhandenem Grundschutz. Die weiteren bestätigten Risse durch GW1896m im April 2026 in Olpe und Wenden (u. a. 09.04., 10.04. und 19.04.) ereigneten sich dagegen bei nicht vorhandenem Grundschutz. Wie bei der großen Mehrzahl der Risse in den vergangenen Jahren fehlte auch hier oft der zumutbare, wolfssichere Herdenschutz.
Beispielfoto. Milan könnte eine Partnerin an seiner Seite haben. © Brigitte Sommer

Ein Vaterwolf auf der Flucht – und auf der Suche nach einem Neuanfang

GW1896m ist kein anonymer Wanderwolf, sondern der langjährige Leitwolf des Leuscheider Rudels im Westerwald. Nach jahrelanger massiver Verfolgung und Dezimierung seines Rudels hat er sein angestammtes Territorium Leuscheid verlassen und sich weiter östlich im Sauerland (Raum Olpe/Wenden) etabliert. Ansässige, erfahrene Wölfe verlassen ihr Revier nicht ohne schwerwiegenden Grund. Im Fall von Milan liegt dieser Grund auf der Hand: Das systematische Leid seines Rudels.
  • Zweimal wurde ihm seine Partnerin illegal oder unter fragwürdigen Umständen „weggeschossen“ bzw. verschwand spurlos (u. a. GW1415f und später GW1999f).
  • Mehrere Welpen und Rudelmitglieder fielen mutmaßlicher Wildtierkriminalität, illegalen Abschüssen oder anderen menschlichen Einflüssen zum Opfer.
  • Das gesamte Leuscheider Rudel stand jahrelang unter illegaler Verfolgung, Bespitzelung und Hetze.

Wolfsschutz-Deutschland e.V. hat diese traurige Geschichte ausführlich dokumentiert und wieder und wieder Rissprovokationen und mangelnden Herdenschutz nachgewiesen. Nun gibt es Hinweise, dass Milan im Sauerland möglicherweise mit der starken Wölfin GW5405f (ursprünglich aus dem niederländischen Rudel Noord-Veluwe) zusammen sein könnte, oder auch mit GW4373f aus dem Puderbacher Rudel zusammen sein könnte. Eine Paarung zweier erfahrener, wanderstarker Tiere wäre ein großer Hoffnungsschimmer für die Wolfspopulation in der Region. Genau in dieser sensiblen Phase eines möglichen Neuanfangs mit Welpen soll der Rüde nun getötet werden.

Die Interimslösung in NRW – ein gefährlicher Türöffner für Abschüsse

„Dass der Wolf bundesweit ins Jagdrecht kommen soll, ist eher Symbolpolitik. In anderen Bundesländern war er das auch bisher schon, einfacher gemacht hat das dort aber auch nichts.“ sagte Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) Ende Dezember, nach dem Beschluss, den Wolf ins Bundesjagdrecht zu übernehmen. Er fordert stattdessen konkrete, praktikable Kriterien für die rechtssichere Entnahme von Problemwölfen. Also ist es auch in NRW nicht so, dass Tötungswünsche ausschließlich von „Rechts“ kommen. 

Seit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz im April 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine Übergangsregelung (Interimslösung), bis das neue Landesjagdgesetz angepasst ist:

  • Die untere Jagdbehörde (Kreis Olpe) prüft Anträge und stimmt sich eng mit der Oberen Jagdbehörde (Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Düsseldorf) ab.
  • Bei DNA-Bestätigung eines „schadstiftenden Wolfs“ und als „zumutbar“ eingestuftem Herdenschutz kann die Entnahme, wir sprechen von Tötung,  genehmigt werden.
  • Die Entscheidung liegt weitgehend bei diesen beiden Behörden. Gerichte können später noch eingeschaltet werden – die Hürde für Abschüsse ist jedoch spürbar niedriger als früher.
Beispielfoto Wolf.

Auf was müssen wir uns gefasst machen?

Diese Interimslösung schafft gefährliche Präzedenzen. Sie erleichtert es, Wölfe bei Konflikten schnell als „Problemtier“ einzustufen – auch dann, wenn viele Risse durch fehlenden oder unzureichenden Herdenschutz mitverursacht wurden. Langfristig droht eine Ausweitung von Einzelfall-Abschüssen hin zu Jagdquoten. 

Milan und seine mögliche Partnerin verdienen endlich Ruhe

Das Schicksal von GW1896m steht symbolisch für den fatalen Umgang mit Wölfen in Deutschland. Statt massiv in flächendeckenden, wirksamen Herdenschutz (Elektrozäune, Herdenschutzhunde, Förderprogramme) zu investieren und illegale Verfolgung konsequent zu verfolgen, greift man zur einfachsten und brutalsten Lösung: Der Tötung. Ein erfahrener Leitwolf, der bereits zwei Partnerinnen und Teile seiner Familie verloren hat und nun im Sauerland möglicherweise mit GW5405f oder GW4373f einen Neuanfang wagt, verdient Schutz. 

Wir fordern den Landwirtschaftlichen Kreisverband Olpe und das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW auf, den Antrag auf Tötung von GW1896m sofort abzulehnen, da es sein könnte, dass bereits Welpen mit der neuen möglichen Partnerin existieren. 

Wir brauchen nun dringend neue aktive Mitglieder und Unterstützer im Raum Olpe / Sauerland, die vor Ort dokumentieren, beobachten und Meldungen machen können. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Mitmachaktion Offener Brief:

Einfach Text kopieren und schicken:


1. Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Obere Jagdbehörde)

  • Postanschrift:
    Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
    Stadttor 1
    40219 Düsseldorf
  • poststelle@mlv.nrw.de

2. Landwirtschaftlicher Kreisverband Olpe

  • Geschäftsstelle:
    Landwirtschaftlicher Kreisverband Olpe
    In der Zitzenbach 2
    57223 Kreuztal (Ferndorf)
  • E-Mail: info-ferndorf@wlv.de

3. Untere Jagdbehörde Kreis Olpe (Kreisverwaltung Olpe)

  • Anschrift:
    Kreisverwaltung Olpe
    Untere Jagdbehörde
    Westfälische Straße 75
    57462 Olpe
  • E-Mail: m.lenz-beier@kreis-olpe.de

Betreff: Ablehnung des Abschuss-Antrags gegen Wolf GW1896m („Milan“) – u. a. Verstoß gegen Fortpflanzungsschutz

Sehr geehrte Damen und Herren im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
sowie
im Landwirtschaftlichen Kreisverband Olpe / Unteren Jagdbehörde,

hiermit protestieren wir gegen den Antrag auf Entnahme des Wolfsrüden GW1896m („Milan“). Milan hat nach jahrelanger Verfolgung sein Leuscheider Rudel verlassen müssen und sich im Raum Olpe ein neues Revier aufgebaut. Hinweise deuten darauf hin, dass er dort möglicherweise mit der starken niederländischen Wölfin GW5405f (vormals Noord-Veluwe) oder GW4373f zusammen ist und ein neues Rudel gründen könnte, bzw. eventuell schon gegründet hat. Ein Abschuss wäre nicht nur fatal für diesen Neuanfang, sondern auch rechtlich hochproblematisch, da bei einem reproduzierenden Paar Fortpflanzungsschutz / Elternschutz greift. Die Tötung eines Elternteils verstößt gegen die verbliebenen europäischen und nationalen Schutzvorgaben. Die offizielle Rissliste (wolf.nrw) zeigt zudem: Die große Mehrzahl seiner Risse – auch die meisten im April 2026 – ereigneten sich bei fehlendem Grundschutz. Selbst der vom Antrag hervorgehobene Fall vom 04.04.2026 betraf nur ein Schaf bei vorhandenem Schutz. Statt Milan zu töten, muss endlich wirksamer Herdenschutz gefördert,  aber auch gefordert und illegale Verfolgung konsequent geahndet werden. Wir fordern Sie auf, den Antrag auf Entnahme sofort abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Vorstand

Ulrike de heuvel

Jürgen Götz

Volke Vogel

Brigitte Sommer

 

Beispielfoto Wolfsrudel

https://wolf.nrw/wolf/de/nutztierfaelle

 

Direkte Artikel von Wolfsschutz-Deutschland e.V. für weitere Infos

Das ursprüngliche Leuscheider Rudel existiert in seiner früheren Form nicht mehr oder ist stark geschwächt. Der bekannteste Überlebende Milan (GW1896m) hat das Gebiet verlassen und versucht offenbar einen Neuanfang weiter östlich. Die Geschichte des Rudels ist geprägt von wiederholten Verlusten durch Risse, Abschussversuche (teilweise gerichtlich gestoppt), illegale Verfolgung und Verkehrsunfälle.

Weitere wichtige Berichte:

Das Leuscheider Rudel wird dort als eines der am stärksten verfolgten Rudel beschrieben: Mehreres „Verschwinden“ von Muttertieren, Jungwölfen wie Butzi, illegale Abschüsse (z. B. GW4599f erschossen) und wiederholte Versuche, den Leitwolf zu entnehmen – oft gestoppt durch Gerichte.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Wolfsschutz-Deutschland e.V. weist nach: Wolf Grindi nicht verhaltensauffällig

Der Hornisgrinde-Wolf GW2672m („Grindi“) zeigt in der dokumentierten Begegnung vom 06. Februar 2026 kein verhaltensauffälliges Verhalten. Bei einer zufälligen Sichtung mit uns blieb der Wolf in über 100 Metern Entfernung stehen, beobachtete die Situation genau und zog sich anschließend ruhig zurück. Dies entspricht dem normalen Verhalten eines Wolfs. Denn Wölfe sind keine Fluchttiere, sondern prüfen zunächst die Lage, bevor sie sich entfernen. Ein SWR-Beitrag der auch auf der Tagesschauseite gebracht worden ist, zeigt diese Szene, lässt jedoch den entscheidenden Rückzug des Wolfs heraus und erweckt den Eindruck als wären Aktive unseres Naturschutzvereines als Wolfstouristen unterwegs gewesen und hätten ein SWR-Team extra bestellt.

Update 10.02.2026 – Die Naturschutzinitiative hat erneut einen Abschussstopp erreichen können: https://naturschutz-initiative.de/aktuell/neuigkeiten/zwischenentscheidung-vgh-stoppt-vorlaeufig-abschuss-von-grindi/?fbclid=IwY2xjawP3_jpleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeDrDdTHyVytlgq7rkWPZ6Km_lhmg_2htpR-Xu6Ld6WZWCaWOss7yidw5k0tc_aem_9wfnjp-pbr3dUXxTY0-D_w

Weiteres Update 10.02.2026: Offener Brief von Wolfsschutz-Deutschland e. V. an den SWR: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/10/offener-brief-an-den-suedwestrundfunk-swr-betrifft-tendenzioese-berichterstattung-im-beitrag-die-suche-nach-dem-hornisgrinde-wolf-und-warum-sie-ihm-schadet/

Weiteres Update 11.02.2026: Offener Brief an Ralf Henschel wegen diffamierender Aussagen und Aufruf zum Shitstorm: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/11/offener-brief-an-ralf-hentschel-vorsitzender-des-freundeskreis-freilebender-woelfe-e-v-ihr-diffamierender-fb-post-vom-08-02-2026-zum-wolf-gw2672m-grindi-widersprueche/

Aktueller Stand: Jagd vorerst ausgesetzt – Koexistenz ist möglich

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Abschuss grundsätzlich freigegeben, aber Naturschützer (Naturschutzinitiative e. V. ) legten Beschwerden beim VGH Mannheim ein. Aktuell gilt ein  vorläufiger Stopp.  Das VGH bat das Ministerium, bis mindestens 16. Februar 2026 abzuwarten (wegen anhängiger Beschwerden, noch nicht begründet). Das heißt erst einmal keinen Abschuss. 

Wolfsschutz-Deutschland e.V. bezweifelt ohnehin die in der Abschussbegründung des baden-württembergischen Umweltministeriums genannten extremen Annäherungen (teilweise auf sechs Meter) sowie die Vielzahl angeblicher Sichtungen. Die Unterrichtung und das Informationsgesuch (UIG) an das Ministerium blieben bislang unbeantwortet. Ohne transparente, nachvollziehbare Belege (Wer? Wann? Wo? Wie nah? Hunde frei? Fotos?) erscheinen diese Angaben stark übertrieben oder fehlinterpretiert.
Im Gegenteil: Grindi verhielt sich distanziert und vorbildlich bei einer Sichtung mit uns am 06.02.2026. Er bietet damit Koexistenz an. Die zwei Hunde unserer Gruppe zeigten ebenfalls ruhiges Verhalten. Dies ist genau das gewünschte Muster für ein friedliches, gelegentliches Zusammentreffen von Mensch und Wolf in der Natur. Ausführlich  begründet hatten wir das bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/28/nein-zum-abschuss-des-wolfsrueden-gw2672m-paar-und-rudelbildung-im-nationalpark/
Leider gehen wir inzwischen nicht mehr davon aus, dass eine Fähe mit im Gebiet ist, denn dann wären die Wölfe zusammen unterwegs gewesen, wie im Höhepunkt der Paarungszeit üblich. Wir gehen davon aus, dass sich Sichtungen am Ende der Paarungszeit noch weiter minimieren werden. Wolfsrüden sind außerhalb dieser Zeit nicht an Vermehrung interessiert. Sie reagieren dann gar nicht mehr auf läufige Hündinnen, falls es eine solche Begegnung überhaupt gegeben hat.

 

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Am Treffpunkt am Parkplatz lauerte ein TV-Team des SWR. Bekannt wurde der Termin in einer Whats-App-Gruppe gemacht, in der sich ganz offensichtlich Spione aufhalten. © Brigitte Sommer

Zufällige Begegnung – keine geplante Wolfsbeobachtung

Die Begegnung mit Grindi war reiner Zufall. Wolfsschutz-Deutschland e.V. war als anerkannter Naturschutzverein vor Ort, um mit einheimischen Wolfsfreunden zu sprechen, Spuren intern zu dokumentieren, mögliche Auslegungen von Fleisch oder Jagdfrevel zu prüfen und Material für einen eigenen Artikel zu sammeln, wie wir es immer tun – keine Wolfsnachstellung. Unser Spürhund Alba sollte lediglich Losung aufspüren, damit wir mit besserer Gebietsorientierung künftig mehr Schutz vor illegaler Verfolgung bieten können. Ein SWR-Team tauchte auf, nachdem es den Treffpunkt über eine WhatsApp-Gruppe (in der der Verein nicht Mitglied ist) erfahren hatte. Die Reporter seien beauftragt gewesen, eine Geschichte über „Wolfstouristen“ zu produzieren. Da keine Touristen am Parkplatz vor Ort waren, wurde die zufällige Begegnung instrumentalisiert. Das Angebot, im Interview klarzustellen, dass es dort keine Wolfstouristen und keine unvernünftigen Personen gibt, wurde nach der zufälligen Wolfsbegegnung nicht umgesetzt, sondern stattdessen eine stark tendenziöse Geschichte gebracht. Sämtliche Aufnahmen unseres Vereins dienen ausschließlich dem internen Monitoring. Es wurden keine Bilder oder Videos veröffentlicht, auf denen Grindi zu sehen ist – im Unterschied zu dem SWR-Beitrag anderen, die Sichtungen und Standorte öffentlich teilen und teilweise sogar an Behörden melden, was nun gegen den Wolf verwendet wird. Anfragen nach Bildern werden konsequent abgelehnt.
Videostellungnahme von Brigitte Sommer vom 07.02.2026 zum Vorfall mit dem TV-Team. Hier der Link zum tendenziösen Bericht. Der TV-Beitrag mit Fotos von Grindi, erstellt vom SWR-Team,  ist dort eingebaut: https://www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/swr-die-suche-nach-dem-wolf-und-warum-sie-ihm-schadet-100.html?fbclid=IwY2xjawP1K4lleHRuA2FlbQIxMABzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEe5B3ipouzERG5t7qth0b_zqXF5sttzFoaFXMyVmHlJ2r1DNK4uwg2UX-5D-s_aem_L17zjzUA-9Vg_JsZj9CBoA

Brigitte Sommer dazu ergänzend: „Wäre der Wolf tatsächlich an den Hunden interessiert gewesen, wäre er uns auf unserer Wanderung, die erst stattfinden konnte, als das SWR-Team weg war, gefolgt. Dies tat er aber nicht. Die Hunde haben sich übrigens genauso vorbildlich verhalten wie Grindi. Das ist doch genau die Koexistenz, die angeblich so angestrebt wird. Auch sollten sich einige mal überlegen, wer davon profitiert, wenn dort keine Wolfsfreunde mehr wandern. Na, dämmerts? Vielleicht dämmerts auch, dass weisungsgebundene Wolfsexperten das sagen, was erwartet wird. Ich bin nicht weniger Experte, habe seit über 20 Jahren Erfahrung mit Wölfen.

Wie kann denn jemand ernsthaft glauben, dass wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. den SWR und auch noch den Wolf, wie uns jetzt vorgeworfen wird, gleich mit auf einen Termin bestellen? Die Reporter haben uns aufgelauert, sie bekamen den Tipp zu unserem Treffpunkt aus einer Whats-App-Gruppe. Sie waren beauftragt, eine Geschichte über Wolfstouristen zu machen. Um sie schnell wieder los zu werden, stimmte ich einem Interview zu, in dem ich sagen wollte, dass es dort keine Wolfstouristen gibt. Der Reporter wollte für bessere Aufnahmen einen Weg zirka 300 Meter in den Wald hinein. Dort kam uns dann plötzlich tatsächlich der Wolf entgegen. Ein unglaublicher Zufall, zu dem meine Ö-Töne – aber auch aus dem Zusammenhang gerissen – gebracht wurden. Der Wolf blieb in über 140 Metern Entfernung stehen und guckte. Ich machte Bilder für unser internes Monitoring. Ich habe nichts veröffentlicht, im Gegensatz zu denen, die ihre Bilder überall gepostet haben und dies teilweise immer noch tun und den Standort auch noch an Behörden gemeldet haben. Ich habe auch keine Bilder und Filme von den zwei vorherigen Wolfsbegegnungen innerhalb von 10 Jahren veröffentlicht und ich werde das auch nicht tun. Fotos werden vereinsintern verwendet.“

Hier noch ein Meinungsartikel von Brigitte Sommer zum Thema:

Es ist ein paradoxes Schauspiel, das sich in Foren, Petitionen und Social-Media-Kommentaren wiederholt: Menschen, die sich lautstark gegen jede Form von Tierquälerei stellen, gegen Massentierhaltung wettern, Zoos ablehnen und für den Schutz bedrohter Arten kämpfen – diese selben Menschen bekommen Panik, sobald ein Wolf mal sichtbar wird. Einer, der nicht angegriffen hat, nicht bedroht hat, einfach nur da ist: Ein grauer Schatten am Waldrand, ein flüchtiger Blick aus gelben Augen. Und sofort ertönt der chorale Ruf: Vergrämen, sofort! Mit Paintball, Gummigeschossen, Knallapparaten, Drohnen – Hauptsache, er verschwindet wieder aus unserem Sichtfeld. Das ist neurotisch. Und es ist zutiefst aufschlussreich. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/30/die-angst-vor-dem-wolf-als-symptom-unserer-entfremdeten-seele/

Die Vorsitzende Brigitte Sommer hat auf Einsätzen fast immer ihre Profikamera dabei,um Qualitätsbilder für unsere Artikel zu machen.

Propaganda gegen Bürger vor Ort

Behörden und Teile der Medien zeichnen die Menschen in der Region wiederholt als unvernünftig, rücksichtslos oder schuldhaft. Diese Narrative werden teilweise von den Betroffenen selbst übernommen, was uns sehr schockiert hat. Viele lassen sich manipulieren und wiederholen die Vorwürfe, ohne die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort zu prüfen. Dadurch entsteht Spaltung und Ablenkung von den eigentlichen Herausforderungen (z. B. illegale Eingriffe in Wolfsbestände). Die Realität vor Ort, die wir erlebten, zeigte hingegen vernünftige Einheimische und Wanderer, die respektvoll mit der Natur umgingen. Viele sind heute entsetzt darüber, dass sie im guten Vertrauen Begegnungen den Behörden gemeldet hatten. Wir sprachen auf unseren Wanderungen mit verschiedenen Bürgern. Viele wollen Sichtungen jetzt für sich behalten. Andere hatten gar nichts von einem Wolf gewusst. Ein christlicher Wanderverein war mit einem Ranger im Gebiet unterwegs. Auch einige in dieser Gruppe äußerten sich entsetzt. Allerdings konnten wir nur ein paar Stimmen einfangen, weil es sich um eine „Schweigewanderung“ handelte. Bei Sand nutzen Skifahrer noch die letzten Möglichkeiten. An Wölfen war man nur teilweise interessiert. Grindi war auch dort von einer begeisterten Mutter gesehen worden, die sich nichts dabei dachte, die Bilder zu posten. Ein Ehepaar feierte an einem Wanderparkplatz seinen 66sten Hochzeitstag. Von einem Wolf wusste man nichts. An der Hornisgrinde zeigten sich die meisten Touristen entsetzt. Die Geschäftsinhaber haben teilweise Angst, dass Touristen wegbleiben könnten, nicht aus Angst vor dem Wolf, sondern wegen der Vorgehen der Behörden, denn das Motto des Nationalparks lautet: „Eine Spur wilder.“ Man empfinde dies als Hohn.

Eskalation: Hassnachrichten, Verfolgung und körperliche Bedrohung

Nach dem SWR-Bericht und den öffentlichen Debatten hat Wolfsschutz-Deutschland e.V. eine Welle von Hassnachrichten erhalten – teils massiv beleidigend, teils bedrohlich. Bei einer Wanderung im Gebiet wurden Vereinsmitglieder von mehreren Männern verfolgt. Auf einer friedlichen Pro-Wolf-Kundgebung in Bühl wollten einzelne Personen körperlich auf Brigitte Sommer losgehen und machten sie persönlich für die drohende Tötung Grindis verantwortlich. Andere, wie z. B. ein Tierhorter, fordern in sozialen Netzwerken Mitglieder von uns auf, auszutreten und in einen anderen Verein einzutreten. Diese Vorfälle sind absolut inakzeptabel. Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist ein anerkannter Naturschutzverein, der faktenbasiert für den Wolf eintritt. Hass, Bedrohungen, Verfolgung und körperliche Einschüchterung haben in einer sachlichen Debatte nichts zu suchen. 

Vergrämung und Gebietsabsperrung unrealistisch und unnötig


Der Pressesprecher eines anderen Vereins fordert Vergrämung des Wolfs und Absperrung des Gebiets. Der Bürgermeister von Forbach hat jedoch klargestellt, dass eine Absperrung in diesem stark touristisch genutzten Gebiet unmöglich ist. Grindi muss auch gar nicht vergrämt werden – er zeigt bereits das richtige Verhalten.
Was stattdessen beendet werden muss: Heimliche Beseitigung von Wolfsfähen durch einen bestimmten Personenkreis, die Grindi die Chance auf eine Partnerin bis zur nächsten Paarungszeit nimmt. Ein weiterer Wolfsexperte schlägt vor, Grindi zusammen mit einer Partnerin in ein Gehege zu sperren. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehen das kritisch, denn Grindi ist ein frei geborener Wolf, der sich nichts zu Schulden kommen gelassen hat, außer zu schauen. 
Wanderer an einem See. © Brigitte Sommer

Warum die Natur allen offen bleiben sollte

Waldstimmung im Kerngebiet. Foto: Brigitte Sommer

 

Der Aufenthalt in der Natur tut Körper und Seele gut – das ist wissenschaftlich vielfach belegt. Regelmäßige Spaziergänge im Wald senken Stresshormone (Cortisol), verbessern die Stimmung, stärken das Immunsystem und fördern die Konzentration. Kinder entwickeln in der Natur mehr Kreativität, Motorik und Umweltbewusstsein; Erwachsene reduzieren das Risiko für Depressionen, Burnout und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Gerade in touristisch geprägten Regionen wie dem Nordschwarzwald ist die Natur ein Ort der Erholung, der Begegnung und der Achtsamkeit – für Menschen, Familien, Hunde und Wildtiere gleichermaßen. Der Fall Grindi zeigt: Bei gegenseitigem Respekt und Abstand ist Koexistenz möglich. Eine Absperrung oder das Verdrängen von Wanderern würde nicht nur dem Wolf schaden, sondern auch den Menschen die wichtigste Quelle für Gesundheit und Ausgeglichenheit nehmen sowie der von Tourismus abhängigen Bevölkerung Lebensgrundlagen entziehen. 

 

 

Bewegende Mahnwache

Brigitte Sommer und Gudrun Zimmermann von Wolfsschutz-Deutschland e. V. waren auch bei der Mahnwache vor Ort.

 

Am Freitag, 6. Februar 2026, fand auf dem Kirchplatz in Bühl eine beeindruckende Mahnwache für den Hornisgrinde-Wolf Grindi statt. Rund 300 Menschen – viele extra dafür angereist – versammelten sich friedlich, um gegen den geplanten Abschuss zu protestieren und ein klares Zeichen für das Leben des Wolfs zu setzen. Transparente mit Botschaften wie „Der Wolf soll leben“ unterstrichen die Stimmung. Die Mahnwache, initiiert von lokalen Wolfsfreunden und unterstützt von Organisationen wie der Naturschutzinitiative e. V., war eine der ersten ihrer Art in Deutschland: Eine öffentliche, stille Kundgebung, speziell für einen einzelnen Wolf. Sie zeigte eindrucksvoll, wie sehr das Schicksal Grindis viele Menschen bewegt und wie groß der Wunsch nach echter Koexistenz ist – statt Tötung als vermeintlich „einfacher“ Lösung. Trotz der friedlichen Atmosphäre kam es zu bedauerlichen Eskalationen: Einzelne Personen wollten körperlich auf Brigitte Sommer (Vorsitzende Wolfsschutz-Deutschland e.V.) losgehen und machten sie persönlich für die drohende Tötung verantwortlich. Solche Vorfälle unterstreichen, wie polarisierend das Thema geworden ist.
Auch Vorwürfe dort, wir hätten unseren Einsatz wegen des TV-Teams abbrechen sollen, sind absurd und zeugen von mangelnder Kenntnis der tatsächlichen Abläufe. Genau das Gegenteil war geplant und wurde auch umgesetzt: Wir wollten dem SWR-Team den Zahn vom angeblichen ‚Wolfstourismus‘ ziehen und klarstellen, dass es dort keine solchen Gruppen gibt und niemand unvernünftig handelt. Deshalb hat Brigitte Sommer – nachdem das Kamerateam plötzlich auftauchte – überhaupt erst einem kurzen Statement zugestimmt. Darüber hinaus bot sich durch die zufällige Begegnung mit Grindi die einmalige Möglichkeit, dem Team live und vor der Kamera die Ungefährlichkeit des Wolfs zu demonstrieren: Er blieb in über 140 m Entfernung stehen, schaute genau hin, zog sich dann ruhig zurück – normales, distanziertes Wolfsverhalten. Genau das mussten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.  in dem Moment zeigen. Wir konnten doch Grindi nicht mit diesem Team – der Redakteur gab gegenüber einem mit anwesenden Wolfsfreund sogar an, er hätte eine Petition für den Abschuss unterzeichnet –  alleine lassen. Kaum war der Wolf weg, ging auch das TV-Team seiner Wege. Warum in aller Welt hätten wir danach unsere geplante Wanderung abbrechen sollen? Wir waren nicht wegen des Wolfs da, sondern zur Recherche, Dokumentation und zum Gespräch mit Einheimischen, die Hilfestellung suchten. Die Wolfsbegegnung  war ein Zufall, den wir notgedrungenermaßen nutzen mussten, um Fakten zu liefern – nicht umgekehrt. Wer jetzt behauptet, wir hätten „abbrechen sollen“, ignoriert bewusst, dass wir genau das taten, was Wolfsfreunde tun sollten: vor Ort sein, dokumentieren, aufklären und die Realität gegen verzerrte Narrative verteidigen.

Blick ins Gebiet:

Zentral um die Hornisgrinde (1.164 m, höchster Berg im Nordschwarzwald) herum, hat sich Grindi sein Revier eingerichtet. Es umfasst große Teile des Nationalparks Schwarzwald (besonders den nördlichen Bereich), angrenzende Staatswaldflächen und Teile der umliegenden Gemeinden wie Baiersbronn, Seebach, Forbach, Bühlertal und Sasbachwalden. Typische Größe solcher Reviere im Schwarzwald: ca. 200–300 km² (je nach Beuteangebot und Überlappungen). Das Revier erstreckt sich über hügeliges bis bergiges Gelände mit dichten Wäldern, Hochmooren, Grinden (offene Heidelandschaften) und einigen Tälern.
Bachlauf © Brigitte Sommer

 

Forstmitarbeiterinnen beim Aufhängen neuer Kameras. Viele stimmen dem Abschuss auch nicht zu, wagen sich aber nicht, dies zu äußern. Die Info kam nicht von diesen Mitarbeiterinnen, sondern von einem Informanten.  © Brigitte Sommer
Bühlertal. © Brigitte Sommer

 

Muggelsee im Vordergrund, im Hintergrund der Gipfel der Hornisgrinde. © Brigitte Sommer
Das ganze Gebiet ist stark auf Touristen ausgelegt, was hier nachtürlich auch Wolfssichtungen etwas wahrscheinlicher macht als in anderen Gebieten, wo wenig bis gar nichts los ist. Schließlich kann sich ein Wolf nicht unsichtbar machen. Grindi geht aber mit der Situation vorbildlich um. © Brigitte Sommer

 

Blick von der Horninsgrinde in Richtung Süden. © Brigitte Sommer

 

Skipiste in der Nähe von Sand. .
Schwarzbachtalsperre. © Brigitte Sommer

 

Typisches Bild wie überall. Hier bei Herrenwies sind schottische Hochlandrinder hinter mehreren Litzen. Allerdings fehlt am Eingangstor der Untergrabschutz. Gut, dass Grindi sich bislang überhaupt nicht für Weidetiere interessiert hat.

 

In Herrenwies gibt es auch ein Naturschutzzentrum, das natürlich auch Touristen anlocken soll. © Brigitte Sommer

 

Nächste Schritte

  • Eine formelle Gegendarstellung geht am 09. Februar 2026 an den SWR und die Tagesschau.
  • Gegen einen „Möchtegernforcer“ wird eine Unterlassungsverfügung vorbereitet.
  • Wolfsschutz-Deutschland e.V. arbeitet weiter vor Ort überall – für Grindi und alle Wölfe. 

 

Zur aktuellen Medien- und Gruppendynamik (wie einseitige Berichte oder Schuldzuweisungen entstehen und warum viele blind folgen) empfehlen wir  dieses nachdenkliche Video von Dr. Jonas Tögel: „Warum folgen so viele wie Schafe der Herde? – Propaganda verstehen“
Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/28/nein-zum-abschuss-des-wolfsrueden-gw2672m-paar-und-rudelbildung-im-nationalpark/

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolfsschutz unter Beschuss: Die Herabstufung des Wolfs in der Berner Konvention

Ein schwarzer Tag für den Wolf und alle Natur- und Tierfreunde.  Heute ist es soweit: Der Schutzstatus des Wolfs wurde in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Eine Entscheidung, die am 3. Dezember 2024 vom Ständigen Ausschuss der Konvention getroffen wurde, tritt nun, drei Monate später, in Kraft. Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist dies ein Rückschritt, der die Tür für mehr Abschüsse, mehr Konflikte und weniger Wildnis weit aufstößt.

Doch was bedeutet das konkret – und was muss noch geschehen, damit diese Änderung auch in Deutschland spürbar wird?

Was ändert sich jetzt? International markiert die Herabstufung einen Paradigmenwechsel: Der Wolf ist nicht länger eine Art, die unter höchstem Schutz steht. Staaten können nun flexibler entscheiden, wie sie mit „ihren“ Wölfen umgehen – Abschüsse werden erleichtert, solange der „günstige Erhaltungszustand“ gewahrt bleibt. Für Länder außerhalb der EU, wie die Schweiz, könnte dies schnell zu neuen Jagdregelungen führen. Doch in der EU und damit in Deutschland greift die Änderung noch nicht direkt: Hier regelt die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) den Schutz des Wolfs, und er bleibt in Anhang IV – vorerst streng geschützt.
Schwere Zeiten für Wolfsfamilien.
Trotzdem ist die Botschaft klar: Die Jagdlobby hat einen Etappensieg errungen. In Deutschland, wo der Wolf ohnehin schon unter Druck steht durch illegale Tötungen, übertriebene Angstmache und ein Jagdrecht, das ihn nicht ausreichend schützt , wird dieser Schritt den Ruf nach Abschüssen nur lauter machen. Wir wissen: Wölfe regulieren Wildbestände, fördern die Biodiversität und sind kein Problem, sondern eine Lösung. Doch die Politik scheint lieber auf populistische Stimmen zu hören.

Die beschämende Rolle von Deutschland

 

Am 3. Dezember 2024 stimmte der Ständige Ausschuss der Berner Konvention über den Vorschlag der EU-Kommission ab, den Schutzstatus des Wolfs von Anhang II (streng geschützt) auf Anhang III (geschützt) zu ändern. Deutschland, vertreten durch das Bundesumweltministerium unter Steffi Lemke, hat diesem Vorschlag zugestimmt. Die Entscheidung wurde mit großer Mehrheit gefällt und es gab keine ausreichenden Einsprüche innerhalb der dreimonatigen Frist, weshalb sie jetzt in Kraft tritt. Die Zustimmung Deutschlands war Teil einer abgestimmten EU-Position, wobei einige Mitgliedstaaten wie Spanien dagegen votierten, Deutschland jedoch mit der Mehrheit ging.

Abstimmung im Ständigen Ausschuss der Berner Konvention (3. Dezember 2024)
  • Dafür gestimmt:
    • Europäische Union (als Block): Die EU trat als Vertragspartei geschlossen auf und unterstützte den Vorschlag zur Herabstufung. Das bedeutet, dass die 27 EU-Mitgliedstaaten – einschließlich Deutschland – gemeinsam dafür stimmten. Deutschland hatte zuvor im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) am 25. September 2024 seine Position von Enthaltung auf Unterstützung geändert, was den Ausschlag für die Mehrheit gab.
    • Konkrete EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich, Italien, Polen und andere folgten der EU-Linie, wobei keine Abweichungen innerhalb des Blocks öffentlich dokumentiert sind.
    • Insgesamt wurde eine große Mehrheit erreicht, was darauf hindeutet, dass neben den EU-Staaten auch andere Vertragsparteien zustimmten.
  • Dagegen gestimmt:
    • Laut der NGO Green Impact stimmten fünf Länder gegen den Vorschlag:
      • Vereinigtes Königreich
      • Monaco
      • Montenegro
      • Albanien
      • Bosnien-Herzegowina
  • Enthaltungen:
    • Zwei Länder enthielten sich laut Green Impact:
      • Tunesien
      • Türkei
Steffi Lemke, die sich als grüne Ministerin dem Artenschutz verschrieben hat, steht in der Verantwortung, den Wolf vor der Jagdlobby zu schützen. Doch ihre bisherigen Aussagen zur Wolfsfrage bleiben vage – ein „günstiger Erhaltungszustand“ wird betont, aber konkrete Maßnahmen gegen die drohende Abschusswelle fehlen. Deutschland hätte in der EU auf eine Blockade der FFH-Richtlinienänderung drängen können, um den strengen Schutz des Wolfs zu erhalten. Stattdessen scheint die Regierung den Konflikt zwischen Landwirten und Naturschutz auszusetzen, anstatt klare Kante zu zeigen.
Während Länder wie Spanien sich gegen die Herabstufung stellten, beugte sich Deutschland dem Druck der Jagdlobby und populistischer Stimmen aus Bayern und Niedersachsen. Steffi Lemke hätte die Chance gehabt, ein klares Zeichen für den Artenschutz zu setzen – stattdessen rechtfertigt sie die Zustimmung mit dem „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs, ohne die Folgen ernsthaft zu hinterfragen. Illegale Tötungen, destabilisierte Rudel und ein fragwürdiges Monitoring durch Jäger zeigen jedoch: Der Wolf braucht mehr Schutz, nicht weniger. Zwar darf jetzt nicht sofort losgeschossen werden – die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU hält den Wolf weiterhin unter strengem Schutz, bis sie geändert wird –, doch die Richtung ist alarmierend.
Beispielfoto Wolf.
Die Folgen: Ein Balanceakt mit Risiken
Die Herabstufung ist mehr als ein bürokratischer Akt – sie hat gesellschaftliche und ökologische Sprengkraft. Während Landwirte und Jäger die Entscheidung feiern, warnen wir vor den Konsequenzen: Schon jetzt verschwinden Wölfe spurlos, getötet im großen Stil durch Wildtierkriminalität. Wer hat die Mittel, die Zeit und die Ortskenntnis für solche Taten? Die Antwort liegt nahe, doch die Politik schweigt. Verstärkte legale Abschüsse könnten Rudelstrukturen zerstören, was – wie Studien zeigen – paradoxerweise mehr Nutztierrisse zur Folge haben kann. Ein Ökosystem, das endlich wieder in Balance kommt, droht erneut ins Wanken zu geraten.
In Deutschland bleibt der Wolf zwar durch das Bundesnaturschutzgesetz und die FFH-Richtlinie geschützt, doch der Druck wächst. In vielen Bundesländern wird das Monitoring der Wolfspopulation von Jägern durchgeführt – denselben Gruppen, die oft Abschussfreigaben fordern. Wie glaubwürdig ist ein System, das die Jäger zu Hütern einer Art macht, die sie lieber im Fadenkreuz sehen?

Es gibt eine Klage

Aber es gibt tatsächlich eine Klage im Zusammenhang mit der Änderung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention. Fünf Umwelt- und Tierschutzorganisationen aus verschiedenen europäischen Ländern – Green Impact, Earth und LNDC Animal Protection (Italien), One Voice (Frankreich) sowie Great Lakes and Wetlands (Ungarn) – haben beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Beschwerde eingereicht. Diese Klage richtet sich gegen die Entscheidung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention vom 3. Dezember 2024, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ (Anhang II) auf „geschützt“ (Anhang III) herabzustufen.
Die Klage wurde kurz vor Weihnachten 2024 eingereicht, genauer gesagt am 20. Dezember 2024, wie auf verschiedenen Plattformen, auch von Wolfsschutz-Deutschland e. V., berichtet wurde. Die Organisationen argumentieren, dass die Entscheidung nicht ausreichend wissenschaftlich begründet sei und politischem Druck, insbesondere von der EU, nachgegeben habe. Sie verweisen darauf, dass der Wolf in vielen Regionen Europas weiterhin einen ungünstigen Erhaltungszustand habe und die Herabstufung den Artenschutz gefährden könnte. Zudem wird kritisiert, dass die Maßnahme nicht zwangsläufig zu weniger Konflikten mit Nutztierhaltern führen werde, da effektiver Herdenschutz die nachhaltigere Lösung sei. Dass keine Orga aus Deutschland geklagt hat, deutet auf massiven Regierungs- und Lobbyeinfluss hin.
Beispielfoto Wolf.

Was noch passieren muss – und was wir fordern

Die Änderung der Berner Konvention ist nur der erste Schritt. Damit sie in der EU wirksam wird, muss die FFH-Richtlinie angepasst werden – der Wolf müsste von Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (geschützt) verschoben werden. Die EU-Kommission hat dies angekündigt, doch es braucht die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates. Ein Prozess, der Monate oder Jahre dauern kann und auf Widerstand stoßen wird – auch dank Organisationen wie uns, die nicht schweigend zusehen werden.
Sollte die EU nachgeben, müsste Deutschland sein nationales Recht anpassen. Das Bundesnaturschutzgesetz, das den Wolf ohnehin nur halbherzig schützt, könnten dann erleichterte Abschussregelungen ermöglichen. Doch wir sagen: Das darf nicht passieren! Wir fordern:
  • Keine Änderung der FFH-Richtlinie! Der Wolf bleibt streng geschützt – alles andere ist ein Verrat an der Natur.
  • Unabhängiges Monitoring! Jäger dürfen nicht länger über die Wolfspopulation wachen – wir brauchen neutrale Wissenschaftler, die nicht von Regierung oder Lobbyisten bezahlt werden.
  • Schutz statt Schießen! Investitionen in Herdenschutz statt in Gewehre sind der Weg zum friedlichen Miteinander.
  • Ende der Jagd! Nicht nur der Wolf, sondern alle Wildtiere verdienen ein Leben ohne Trophäenjäger.

Unser Appell

Die Herabstufung des Wolfs ist ein Weckruf. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden nicht tatenlos zusehen, wie ein Tier, das unsere Wälder bereichert, zum Freiwild wird. Der Wolf ist zurück – und er gehört hierher. Gemeinsam mit Euch setzen wir uns dafür ein, dass er bleibt – lebendig, frei und geschützt. Denn eine Natur ohne Wölfe, ohne Wildtiere, ist eine Natur ohne Zukunft.
Für den Wolf – für die Wildnis – für uns alle!
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Behördenwillkür NRW: Schießbefehl auf Wolfsmutter Gloria

Der Kreis Wesel hat am Mittwochnachmittag eine Allgemeinverfügung mit der Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Wölfin Gloria (GW954f)  erteilt. Die Verfügung gilt von heute,  21. Dezember und endet am 15. Februar 2024. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert und zieht weitere Konsequenzen. Lesen Sie hier unseren Bericht.

Zu diesem Artikel gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/21/ausgeschossen-jagd-auf-gloria-schon-wieder-vorbei/

Originalfoto aus unserer Wildkamera aus dem Gebiet Schermbeck, Juni 2023. ©Wolfsschutz-Deutschland e. V. Gloria hat in diesem Jahr mindestens zwei Welpen geboren.

Wir rufen in den für den Abschuss genehmigten Gebieten nördlich der Lippe im Gemeindegebiet Hünxe in den Gemarkungen Drevenack und Krudenburg sowie im Gemeindegebiet Schermbeck in den Gemarkungen Damm, Weselerwald, Dämmerwald, Overbeck, Bricht, Altschermbeck (tlw.) und Schermbeck, massiv zu Spaziergängen und zu Dokumentationen auf.

Die für den Abschuss erlaubten Gebiete sind in der Karte eingezeichnet. © Kreis Wesel.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat zudem juristische Schritte in die Wege geleitet. Ferner werden wir Strafanzeige gegen Ausführende und Entscheider stellen, sollten Gloria (GW951f) oder ein anderer Wolf getötet werden. In der Allgemeinverfügung, die bis in die Paarungszeit der Wölfe reicht, sollen auch ein weiterer Abschuss eines Wolfes bei Fehlschüssen erlaubt sein. Die mit im Gebiet lebenden Welpen sind auf ihre Eltern angewiesen, da sie noch nicht allein jagen können.

Die zielgerichtete Entnahme sei ausschließlich besonders geeigneten, sachkundigen Personen vorbehalten, die hierfür vom Kreis Wesel beauftragt worden wären. Die Kreisverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei nicht um die örtlichen Revierinhaber handeln würde.

Es sei unmöglich, ein bestimmtes Tier wie Gloria zu erkennen und abzuschießen. Das sagte Werner Schulte, stellvertretender Vorsitzender der Kreisjägerschaft Wesel, der NRZ. Die Gefahr, ein anderes Tier zu töten, das nicht zum Abschuss freigegeben ist, sei viel zu groß. Keiner der Jäger wolle aber riskieren, deshalb seinen Jagdschein zu verlieren und eine hohe Geldstrafe zu zahlen.

Ob Polizisten involviert sein werden, oder ein Killerteam, wie es für Niedersachsen gefordert worden war, hinzugezogen wird, wissen wir von Wolfsschutz-Deutschland nicht. Wir garantieren aber, Bewegungen im Gebiet besonders im Auge zu haben und auch zu dokumentieren. Diese Dokumentationen nutzen wir auch im Falle einer oder mehrerer Strafanzeigen.

Gloria ist kein Problemwolf, sondern ein Bauernopfer

Seit Jahren dokumentieren wir in dem Gebiet den Unwillen der Weidetierhalter, ihre ihnen anvertrauten Tiere ordnungsgemäß zu schützen. Stattdessen wurde von Anfang an immer wieder der Abschuss von Gloria gefordert. Mehrere Anträge wurden von einer Umweltministerin der CDU, Ursula Heinen-Esser, stets abgelehnt. Dass nun ausgerechnet ein Umweltminister der Grünen, Oliver Krischer, der Bauern und Waffenlobby dieses „Weihnachtsgeschenk“ bereitet, könnte das Vertrauen der Wählen in die  Grünen Partei massiv schädigen,  denn immer weniger Natur- und Tierfreunde werden bereit sein, diesen ganz offensichtlichen Lobbyismus zu unterstützen.

 

Abschussverfügung: amtsblatt_nr._48_23-1

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

So könnt Ihr uns aktiv in den Wolfsgebieten helfen:

 

Wir freuen uns über neue Mitglieder aus allen Wolfsgebieten in Deutschland, die uns aktiv vor Ort draußen helfen wollen. Der erste Schritt ist ein Mitgliedsantrag:
Angriffe sind nicht zu befürchten, da wir die Identität unserer Aktiven nicht heraus geben.
Ihr könnt uns auch unterstützen, in dem Ihr unsere Merchandisingprodukten gegen Spende erwerbt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/11/jetzt-aber-fix-mit-weihnachtsgeschenken-woelfen-helfen/

 

Wolfsschutz-Deutschland e. V sagt „Stop“ zur Aufweichung des Schutzstatus für Wölfe in der EU

Vorgestern gab es einen erneuten Vorstoß der Agrar- und Jagdlobby auf das EU-Parlament, den hohen Schutzstatus der Wölfe herabzusetzen. Dabei hat das Parlament einer Resolution zugestimmt, die fordert, den Schutzstatus der Wölfe im Rahmen der Berner Konvention zurückzustufen. Die Eurogroup for Animals fordert die EU-Kommission auf, Weidetiere zu schützen, statt Wölfe zu schießen sowie eine Koexistenz zu ermöglichen.  Wolfsschutz-Deutschland e. V. schließ sich dieser Minimalforderung an, fordert aber auch Konsequenzen für Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter, die sich konsequent weigern, ihre Tiere zu schützen und stattdessen sogar Risse provozieren.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. sagt „nein“. Bild Pixabay.

Keine bindende Entscheidung aber eine gefährliche Tendenz

Die Abstimmung über den Entschluss sei keine bindende Entscheidung, lautet die Einschätzung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht. Man fürchtet dort  jedoch, dass dies sowohl nach Europa, wie auch insbesondere an die Europäische Kommission ein höchst besorgniserregendes Signal ist. Zitat: „Würde die Entschließung so umgesetzt werden, würde sie Raum dafür eröffnen, Wölfe und andere streng geschützte Carnivoren einem hohen Risiko auszusetzen.
Bislang sehen die EU-Vorschriften, gerade die Habitat-Richtlinie, einen strengen Schutz von Wölfen und anderen bedrohten Tierarten vor und es wurde sich bereits (durchaus erfolgreich) um die Erhaltung der Arten bemüht. Nichtsdestotrotz sind die einer ständigen Gefahr ausgesetzt, welche nun noch wachsen könnte und eine reiche Artenvielfalt sowie ein gesundes Ökosystem bedrohen.“
Wolfsschutz-Deutschland e. V. schließt sich dieser Einschätzung an und wir fordern, diesem offenkundigen Lobbyismus keine Chance zu geben. Unser Appell an die zuständigen EU-Abgeordneten ist es, standhaft zu bleiben. Das Ziel ist mit der Abstimmung über den Antrag natürlich nicht erreicht, dennoch fühlt sich die Lobby einen Schritt näher und möchte ganz augenscheinlich für ihren persönlichen Vorteil das Erreichen von Verbesserungen im Natur-, Tier- und Artenschutz zunichte machen, denn unstreitbar ist es, dass Wölfe und andere Beutegreifer zu einem gesunden Ökosystem beitragen und Weidetiere gleichzeitig geschützt werden können.
Es könnten dunkle Zeiten für Wölfe und andere Beutegreifer bevorstehen, wenn sich die Lobbykraten in der EU durchsetzen.

 

In den vergangenen Jahren haben wir es immer wieder nachgewiesen, dass Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter bewusst das Leben ihrer Tiere aufs Spiel setzen, indem sie ihre Tiere einfach nicht schützen wollen. Sie bauen Zäune erst gar nicht, oder aber mangelhaft auf. Lieber nehmen sie anscheinend Risse in Kauf, um eben anschließend zu behaupten, dass wolfsabweisende Maßnahmen nichts bringen würden und dass die Wölfe, die sich am Buffett bedient haben, abgeschossen werden müssten. In der Alpenregion behauptet man sogar, der Aufwand von Schutz wäre nicht zu erbringen und zu viel verlangt. Dies ist vollkommen inakzeptabel und wir fordern, dass hier rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, solche Halterinnen und Halter zu belangen.

Protestieren beim zuständigen EU-Kommissar

Jeder einzelne kann hier etwas tun und beim zuständigen EU-Kommissar auf die Wichtigkeit des Schutzes für Wölfe und andere Beutegreifer hinweisen. Hier die Kontakadresse:

Mr. Virginijus Sinkevičius

Rue de la Loi / Wetstraat 200

1049 Brussels / Belgium

 

Mail an:

nature@ec.europa.eu

 

 

Quellen: https://www.eurogroupforanimals.org/news/european-parliament-votes-downgrade-protection-large-carnivores?fbclid=IwAR176qhL78z1y9RcHF5W-KE_8J1zE8mMgNvlL4kfu6A2mxiby4k65x8BFSY

https://www.facebook.com/Tierschutzrecht

https://bauernzeitung.at/resolution-zur-ueberpruefung-des-schutzstatus-von-woelfen/?fbclid=IwAR3pz5yr-ViJvN22GK0y0D-nkajDodeuUpLLLZxU7vbxf14PsVYYNAxbyHw

 

Wolfsjagden: Regierungsklatsche gegen Niedersächsischen Umweltminister Lies (SPD)

Bundesregierung sieht keine rechtliche Grundlage für Wolfsjagden

Nach Studie aus Niedersachsen – Bundesumweltministerium: Quadratur des Kreises

Beispielbild Wolf © Brigitte Sommer

Osnabrück. Das Bundesumweltministerium sieht ungeachtet einer Studie aus Niedersachsen, wonach schon in wenigen Jahren überall in Deutschland Wölfe anzutreffen sein werden, keine Grundlage für eine gezielte Bejagung der Raubtiere. Eine Sprecherin des Ministeriums teilte auf Anfrage der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) mit: „Die Anforderungen an das Wolfsmanagement ergeben sich unmittelbar aus dem europäischen Naturschutzrecht. Dieses schließt ein Management einfach durch Abschuss einer bestimmten Anzahl von Wölfen aus.“

Zuvor hatte Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) eine Untersuchung vorgestellt, wonach sich Wölfe aller Wahrscheinlichkeit nach weiter stark in Deutschland ausbreiten werden und der Bestand folglich nicht mehr als gefährdet anzusehen ist. Lies schätzte die Zahl der Wölfe allein in Niedersachsen auf bis zu 1200 im Jahr 2030. Er forderte von der Bundesregierung, den Ampel-Koalitionsvertrag umzusetzen, wonach ein „regionales Bestandsmanagement“ für den Wolf ermöglicht werden soll. Die Sprecherin des Bundesministeriums erklärte in der „NOZ“, das Vorhaben gleiche „der Quadratur des Kreises“. Das Ministerium suche „nach vernünftigen Lösungen, die der Weidetierhaltung und dem Schutz unserer Natur gerecht werden“.

Hier unser Protest gegen die Pläne von Lies: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/07/15/niedersachsen-populationsstudie-wolf-bedeutet-nichts-anderes-als-beginn-erneuter-ausrottung/

 

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/58964/5276155?fbclid=IwAR0XU3yoUbIHZygBDvxM5NDK8Hd1CGQwYHDGtalon__ILxc2tZ-ObywxJO4

Wolfsschutz-Deutschland: „Lex Wolf“ ist die Legitimation zur erneuten Ausrottung der Wölfe – Aufforderung an Abgeordnete, dem Gesetz nicht zuzustimmen

Wolfsschutz Deutschland e.V. lehnt den Gesetzesentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes der Bundesregierung auf das Schärfste ab und fordert die Bundestagsabgeordneten auf, gegen dieses Gesetz im Bundestag zu stimmen.

Tritt die „Lex Wolf“ in Kraft, können Wölfe nach Belieben einfach abgeschossen werden.

UPDATE – 13.09.2019 – Die Änderung des Naturschutzgesetzes (LEX-Wolf) wurde noch vor der Sommerpause vom Bundesrat genehmigt und dann an den Bundestag weitergegeben. Die Änderung soll jetzt nach der Sommerpause vom Bundestag genehmigt werden. Wir haben zusammen mit der DJGT einen Flyer entwickelt, den wir zum Teil in Berlin verteilt haben und mit der Post versenden haben. Wir stellen nun den Flyer allen zur Verfügung, um ihn an Bundestagsabgeordnete mit der Bitte zu versenden, der Änderung des Naturschutzgesetzes nicht zuzustimmen. Hier ist unser Flyer flyer-lex-2 zum Herunterladen. Hier ist die komplette Stellungnahme der DJGT: http://www.djgt.de/system/files/252/original/190622_Stellungnahme_Gesetzesentwurf_Wolf.pdf

Noch vor der Sommerpause, die am 1.7.2019 beginnt, soll der neue Gesetzesentwurf zum Bundesnaturschutzgesetz § 45 „Lex Wolf“ der Bundesregierung durch den Bundestag und durch den Bundesrat gejagt werden. Ein entsprechender Antrag wurde von der Bundeskanzlerin Angela Merkel an den Bundestagspräsidenten Schäuble gesendet. Es ist erschreckend, wie schnell dieser Gesetzesentwurf wider besseres Wissen durch die Regierungsinstanzen durchgepeitscht werden soll. Wir fragen uns, ob dies mit unserer Demokratie überhaupt vereinbar ist.

Nach wie vor spricht sich mit 79 Prozent eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung für den Wolf aus, und das trotz ständiger Medien- und Lobbyhetze. Im Schatten der ab Mitte Juni beginnenden Sommerferien in verschiedenen Bundesländer soll der neue Gesetzesentwurf nun noch schnell die letzten parlamentarischen Hürden passieren. Die Bundesregierung weiß genau, dass die meisten Bundesbürger*innen dann quasi nur noch die Urlaubszeit im Kopf haben und sicher nicht die „Lex Wolf“.  Ein probates Mittel, um Protesten zu entgehen? Im vergangenen Jahr wurde während der Fußball-WM eine Weideprämie für Nutztierhalter abgelehnt.

Demokratische Spielregeln werden außer Kraft gesetzt

Die Bundesregierung kuscht vor einer großen Lobby, die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte vertritt. Sie schieben ihre wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund. Gerade diese werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – oder die Subventionen für die Landwirte werden massiv zurückgefahren. Aber genau diese kleine Minderheit setzt mit Hilfe der Politik die demokratischen Spielregeln außer Kraft. In Diktaturen mag eine solche Vorgehensweise normal sein, aber in einer Demokratie?

Geht die Lex-Wolf durch, wäre es dann möglich, einfach wahllos Wölfe und sogar ganze Wolfsfamilien mit Welpen abzuschießen. Nutztierrisse müssten genetisch nicht mehr einem Wolf zugeordnet werden. Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. Anschließend müssten dann z.B. alle Füchse und Hunde ebenfalls ausgerottet werden, da diese ja auch immer wieder Nutztiere reißen! 

Das klingt nicht nur irrsinnig, das ist es auch, wie neueste Zahlen aus einer Pressemitteilung der GRÜNEN in Hessen am 12.06.19 belegen. Zitat Umweltministerin Hinz: „Beim Thema Wolfrisse ist zu beachten, dass bei der ganz normalen Haltung ohne besondere Vorfälle in Hessen jährlich rund 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 20.000 Kälber während der Geburt, durch Krankheiten oder andere Ursachen vorzeitig zu Tode kommen. Im Vergleich wurden in diesem Jahr in Hessen 12 Wolfsrisse bei Nutztieren nachgewiesen.“ In allen anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus.

Eine Legitimation, die Wölfe wieder auszurotten

Mit diesem veränderten Gesetz müssten die Nutztierhalter auch weiterhin ihre Weiden nicht wolfsabweisend schützen. Wir sagen und wir haben es auch mit unseren Zaunkontrollen nachgewiesen: Nicht wenige Halter opfern bewusst und freiwillig ihre Tiere, um Gründe zu haben, Wölfe abschießen zu lassen. Es ist im Grunde genommen eine offene Anfütterung der Wölfe. Geradezu widersprüchlich ist es, dass in der Lex-Wolf das Anfüttern von Wölfen verboten werden soll.  Der Jägerschaft soll es das nämlich das Anfüttern von Wöfen erlaubt werden, um sie dann anschließend zu erschießen. Der Gesetzesentwurf „Lex Wolf“ ist  die Legitimation, um die Wölfe zum 2. Male wieder in Deutschland auszurotten.

Mit diesem Gesetz hebelt die Bundesregierung nicht nur das EU-Recht aus, sondern auch das Tierschutzgesetz. Dabei ist es laut der EU seit Anfang des Jahres möglich, dass die Weidetierhalter 100 Prozent Entschädigung bei Rissen sowie eine 100 prozentige Förderung bei der Anschaffung von wolfssicheren Zäunen und auch von Herdenschutzhunden erhalten.

Auch die im Gesetz festgeschriebene Tötung von Wolfshybriden (§45a Absatz 3, kommt in der Natur sehr selten vor) ist nicht hinnehmbar und ist letzten Endes rassistisch. Eine Hybridisierung der Wölfe von 1,1 Prozent bedeutet keine Gefahr für die „reinerbigen“ Wölfe. Das hier mit der Lex-Wolf jede Verhältnismäßigkeit der Mittel überschritten wird, zeigt sich auch in Punkto Sicherheit des Menschen, die laut Merkel an erster Stelle stehen müsse. Seit 20 Jahren ist kein Vorfall oder gar Angriff mit einem wild lebenden Wolf bekannt geworden. 

Wir werden mit allen möglichen Mitteln die Umsetzung dieses derart naturschutzfeindlichen Gesetzes zu verhindern versuchen, denn der Wolf ist gekommen, um zu bleiben. Wie im Klimaschutz muss nun endlich auch im Natur- und Artenschutz endlich gehandelt werden. Artenschutz braucht Tierrechte.

Hier der Link zum Schreiben von Merkel https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/108/1910899.pdf?fbclid=IwAR37DanbK84_li6BycHMrpiQ_indWIlNzalaWRxRIRkARICjh9bhbdUZoB8

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert gegen faulen Kompromiss von NABU, WWF, IFAW und Co.

Solange solche Zäune auf Weiden stehen, braucht man über Wolfsabschüsse wegen Überwindung von Zäunen überhaupt nicht diskutieren.

Auf einer Pressekonferenz am Mittwoch in Berlin legte ein Bündnis aus elf Organisationen der Landwirtschaft und Nutztierhaltung, des Natur- und Tierschutzes sowie der Jagd eine gemeinsame Empfehlung für einen bundeseinheitlichen Herdenschutz und Kriterien zur Tötung von Wölfen vor, die uns von Wolfsschutz Deutschland e. V. einfach entsetzt.

Es gibt Initiativen, die Lobbyregister für Politiker fordern. Wir fordern auch ein Lobbyregister für Naturschutzvereine und Verbände. Wie sehr das Bündnis aus der Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde, dem Bundesverband Berufsschäfer, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, dem Deutschen Tierschutzbund, der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, dem International Fund for Animal Welfare, dem Naturschutzbund Deutschland, dem Ökologischen Jagdverband, der Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland, dem Verein für Arbeitende Herdenschutzhunde und dem WWF Deutschland selber in dieser Lobby verstrickt sind, sieht man nicht nur daran, dass diese Initiative fordert, Wölfe nach dem ersten Überwinden von Zäunen zu schießen, sondern auch daran, dass zum Beispiel der NABU und auch andere Verbände EU-Agrarsubventionen in Millionenhöhe erhalten. Wir von Wolfsschutz- Deutschland e. V. fordern endlich einen funktionierenden Herdenschutz statt Wolfsabschuss. Dieser faule Kompromiss fordert Rissprovokationen, um dann Wolfsabschüsse zu fordern, ja geradezu heraus.

Die falschen Freunde des Wolfs

Zitat aus der Pressemitteilung der elf Verbände: Überwindet ein Wolf einen solch erhöhten Schutz, um Nutztiere anzugreifen, sollte er von einer Fachperson geschossen werden… https://www.presseportal.de/pm/6347/4294985?fbclid=IwAR3oU_fKHVX45J9zWrNa26vRXajozxVGqFN-xu98dsfu5w57iu4ULnKwH8A

Es ist überhaupt nicht wirklich erwiesen, dass Wölfe in Deutschland tatsächlich fachgerecht angebrachte Zäune „überwunden“ haben. Bei all unseren Zaunkontrollen konnten wir nämlich zweifelsfrei belegen, dass es Lücken gab, kein Strom auf dem Zaun war, oder aber das so genannte wolfsabweisende Netz keinen Bodenkontakt hatte. Bis zum Eintreffen eines Wolfsberaters nach einem Riss, kann ein Zaun mit wenigen Handgriffen fachgerecht gemacht werden, der es vorher nicht war.

Weidetierhalter, die Risse provozieren

Diese Vereinbarung der elf Verbände lädt Weidetierhalter gerade dazu ein, Risse zu provozieren, um danach den Abschuss fordern zu können. In Verbindung mit der LEX-Wolf, der Bundesumweltministerin- die höchstwahrscheinlich auch durch den Bundestag geht –  kann dies hier praktisch als Freifahrtsschein für eine erneute Wolfsausrottung fungieren.

Ganz davon abgesehen, stellt der Kompromiss auch noch einen Rückschritt dar: Das Bundesministerium für Umwelt hatte bereits 2017 vom BfN den Standard auf 120 Zentimeter hohe Elektrozäune gesetzt. 90 Zentimeter gelten als Mindestschutz.  Nun schlagen die elf Verbände 90 Zentimeter hohe Zäune als Standard vor? Dies ist geradezu lächerlich, solange es Zäune gibt, die nicht einmal 40 Zentimeter hoch sind. Außerdem belegen neueste Zahlen aus Hessen, dass Wolfsrisse wirklich das geringste Problem von Weidetierhaltern darstellen. Bei der ganz normalen Haltung ohne besondere Vorfälle in Hessen sterben jährlich rund 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 20.000 Kälber während der Geburt, durch Krankheiten oder andere Ursachen vorzeitig, Im Vergleich wurden in diesem Jahr in Hessen 12 Wolfsrisse bei Nutztieren nachgewiesen. 

Fehlgeleitete Agrarpolitik

Wir fordern eine Agrarreform, die ökologisch und tierfreundlich arbeitenden Bauern Förderungen zu Gute kommen lässt, die das Überleben dieser Betriebe sichert. Bislang wird nur ein weiter so und für eine weitere Ausbeutung der Natur von Betrieben, die immer größer werden müssen, um existieren zu können, unterstützt. Der Wolf wird hier als Sündenbock und willkommene Ablenkung von den wirklichen Problemen hergenommen. Es sollte gar keine Wolfsabschüsse wegen Wolfsrissen geben, denn hier gibt es kein echtes Problem. Es wird nur eines gemacht. Dass Herdenschutz wirkt, zeigten Statistiken auch in Niedersachsen, wo es es trotz mehr Wölfen deutlich weniger Risse gibt.

Hier die Info des BfN

https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/artenschutz/Dokumente/Weidetierhaltung_und_Wolf.pdf?fbclid=IwAR2_unWkxGMENbVDfX-GKPPpo1PHp_jd5n236Ur_vwEC5jVJZRtDue-sca8

https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript530.pdf?fbclid=IwAR08C6hbRZhYgUnQOViRTNfcMqQXaKp2hkqP8y7mWR3BvKcctGbXsSuGpGk

 

 

Unser Protest sowie großer Faktencheck zur neuen Wolfsverordnung in Sachsen

Das Sächsische Kabinett hat am  (16. April 2019) die Sächsische Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) beschlossen. Enwurf WOLFSMANAGEMENT VERORDNUNG – vom Kabinett beschlossene Fassung Sie wird Ende Mai in Kraft treten, berichtet das Umweltministerium in einer Pressemeldung. Die beschlossene Verordnung soll  den bisher bestehenden Wolfsmanagementplan ergänzen, schreibt das Ministerium. In Wirklichkeit ist diese Wolfsverordnung ein Freibrief, um Wölfe einfacher abzuschießen und um die strengen Artenschutzgesetze der EU zu umgehen.

Wölfe sollen zur Bestimmung des Aufenthaltsortes besendert werden dürfen. Wölfe, die sich unter 100 Meter nähern, werden als Problemwölfe dargestellt. Damit bereitet man ein Abschlachten der Jungwölfe vor, die sich zwangsläufig auf ihren Wanderungen ab und an einmal sehen lassen, weil ihnen auch die Erfahrung der Altwölfe fehlt. „Die Tötung sowohl einzelner Wölfe, sowie ganze Rudel und sogar von Welpen soll unter anderem dann stattfinden dürfen, wenn „das öffentliche Leben erheblich gestört wird“, heißt es in einer Stellungnahme. Dies ist nichts anderes als ein Freibrief zur erneuten Ausrottung des Wolfs.

Weideprämien wurden gestrichen

Auch eine Zusammenführung von Aufgaben beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat mehr als ein Geschmäckle, denn die Rissbegutachtung und Genehmigung von Entschädigungen sind aus gutem Grund bislang getrennt. Das LfULG wird dazu benutzt, eben nicht den Naturschutz umzusetzen,  sondern es wird ganz klar Lobbyinteressen untergeordnet. Die Schafhaltung in Sachsen wird seit Jahren von der Politik nicht unterstützt, ihr Niedergang hat nichts mit den Wölfen zu tun. Ein Antrag der GRÜNEN und LINKEN auf eine Weidetierprämie wurde beispielsweise im Sommer während der Fußballweltmeisterschaft abgeschmettert. Dass in fast der Hälfte der Risse in Sachsen nicht einmal der Wolf Anteil hat, wird ebenso nicht erwähnt, wie die Problematik, dass viele Weidetierhalter ihre Tiere teilweise gänzlich ohne Zaun laufen lassen und sogar die tierschutzrechtlich sehr fragwürdige Form der Anbindehaltung noch immer praktizieren. Darüber hinaus ist in vielen Fällen kein Mindestschutz eingehalten worden. Nun wird auch noch das Kontaktbüro Wölfe in Sachsen und das LUPUS-Institut ab Juli 2019 quasi kaltgestellt. 

Wir widersprechen diesem Werk der CDU-SPD-Koalition auf das Schärfste. Diversen Naturschutzverbände, wie NABU, Grüne Liga, IFAW, WWF oder der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe wurde eine Anhörung gewährt. Diese Orgas hätten mit Hilfe eines Normenkontrollverfahrens Einspruch einlegen können. Die Liste der Orgas, die angehört wurden ist unter dem Faktencheck verlinkt. Wir fordern die Naturschutzorganisationen auf, rechtliche Schritte gegen diese Sächsische Wolfsverordnung einzulegen. 

Aus der Pressemitteilung des Umweltministeriums: 

So dürfen Wölfe vergrämt werden, wenn sie sich an einem Wohngebäude aufhalten oder sich einem Menschen auf weniger als einhundert Meter nähern, sich nicht verscheuchen lassen und dadurch das öffentliche Leben gestört wird.

Eine Entnahme, also Tötung, können die zuständigen Behörden dann vornehmen, wenn sich ein Wolf einem Menschen auf weniger als 30 Meter nähert und eine Vergrämung erfolglos geblieben ist. Auch zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher Schäden ist eine Entnahme möglich: überwindet ein Wolf die in der Verordnung genannten Schutzmaßnahmen innerhalb von zwei Wochen zweimal, kann er entnommen werden.

Die Verordnung enthält darüber hinaus ein landesweites Programm zur Besenderung von Wölfen. Um möglichst genaue Erkenntnisse über den Aufenthaltsort und die Bewegungsmuster der Wolfsrudel im Freistaat Sachsen zu erhalten, sollen landesweit einzelne Wölfe mit einem Senderhalsband ausgestattet werden.

Ebenfalls in der Verordnung geregelt wird die Arbeit der neuen Fachstelle Wolf im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die Rissbegutachtung, die Beratung der Nutztierhalter, die Förderung präventiver Maßnahmen sowie wesentliche Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit werden bei dieser Fachstelle gebündelt und können so sachsenweit aus einer Hand umgesetzt werden. Die mit sechs Mitarbeitern besetzte Fachstelle soll mit Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2019 ihre Arbeit aufnehmen.

Für Entscheidungen über die Entnahme bzw. die Vergrämung von Wölfen bleiben die Landkreise und Kreisfreien Städte zuständig. Nur diese Ebene besitzt die Ortskenntnis und kann die wirtschaftlichen oder sozialen Folgen von Konfliktsituationen mit Wölfen sicher einschätzen.

Eine weitere Regelung der Verordnung verbietet das Anlocken, das Füttern und die zielgerichtete Annäherung an Wölfe. „Diese Regelung soll dazu beitragen, dass Wölfe ihre Scheu vor dem Menschen behalten“, so der Minister. „Ebenso dürfen sie sich nicht an die Nutztiere als leichte Beute gewöhnen. Ich möchte daher an die Nutztierhalter appellieren, von den bestehenden Fördermöglichkeiten für Herdenschutzmaßnahmen Gebrauch zu machen und ihre Tiere vor Wolfsangriffen zu schützen.“

 

Faktencheck mit ausführlichen Informationen und Links:

Hier die eine Stellungnahme zu zwei Punkten von Richterin a. D. Almut Hirt, die sich auch in der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierrechte – www.djgt.de –  engagiert. Enwurf WOLFSMANAGEMENT VERORDNUNG – vom Kabinett beschlossene Fassung

1. § 8 regelt die Tötung im Interesse der Gesundheit von Menschen und
in Absatz 3 auch die Tötung von Welpen bei der Entnahme beider
Elterntiere.Auf Seite 29 unter “ Zu Absatz 3 “ ist ausgeführt, dass
der Schutz von Elterntieren grundsätzlich zu gewährleisten ist,
allerdings nicht uneingeschränkt, in den Fällen des Schutzes der
Gesundheit von Menschen habe die Abwehr von Gefahren für den Menschen
Vorrang.Dagegen ist schwerlich etwas einzuwenden.Im Gegensatz zu dem
so postulierten grundsätzlich zu gewährleistenden Elternschutz, der
fachlich beide Elterntiere umfasst, läßt § 6 Abs. 4 letzter Satz die
Tötung eines Elterntieres jedoch zu, wenn ein Elterntier zur Aufzucht
von Welpen verbleibt Das widerspricht dem in der Begründung auf Seite
29 zu § 8 Abs. 3 grundsätzlich zu gewährenden Elternschutz beider
Eltern und birgt das Risiko des Verhungerns der Welpen, da zur
Aufzucht beide Eltern nötig sind.Dieses tierschutzrelevante Risiko
wird im Fall des § 6 zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher
Schäden eingegangen. Auch § 9 Abs. 3, der § 8 Abs. 3 für entsprechend
anwendbar erklärt, erlaubt die Tötung von Elterntieren und Welpen aus
Gründen, die nicht der Gefahrenabwehr für Menschen dienen.Die
Verordnung widerspricht in den §§ 6 Abs. 4, 9 Abs. 3 dem in der
Begründung grundsätzlich zu gewährleistenden Elternschutz. und dem
Tierschutzgesetz, zumal auch § 22 Abs. 4 BJagdG den Grundsatz des
Elternschutzes selbst für Wild ohne Schonzeit enthält. Erst recht muss
dieser Grundsatz für Individuen einer streng geschützten Tierart
gelten.
2. § 7 regelt die Tötung von Hybriden einschließlich ihrer Welpen ohne
Einzelfallprüfung und ohne Berücksichtigung des Umstands, dass bei der
von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten
Hybridisierungsrate von unter 1% gegenwärtig keine Gefahr besteht,
dass sich Hybriden so stark ausbreiten, dass sie den sogenannte
reinerbigen Wolf verdrängen oder zu vernichten drohen, wie es nach §
45 Abs. 7 Nr.2 BNatSchG erforderlich ist. § 7 enthält keine an § 45
Abs. 7 BNatSchG orientierte Einzelfallentscheidung, noch lässt er Raum
für eine Ausübung pflichtgemäßen Ermessens. Die Vorschrift ist
ungültig, da sie sich nicht in dem in § 45 Abs. 7 Satz 1 bis 3
BNatschG vorgegebenen Rahmen hält.

 

Hier der Text des Entwurfs zur Wolfsverordnung: Wolfsmanagement_Stand_05122018

Hier eine Liste der Beteiligten und Organisationen, die angehört wurden: Liste_Anhoerung_Beteiligte.pdf

Unser Protest gegen die neue Wolfsverordnung vom 18. Dezember https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/12/19/wolfskonzept-der-cdu-und-spd-koalition-in-sachsen-ist-ein-freibrief-zur-wiederausrottung-des-wolfs/

Das schrieb Wolfram Günther von den Sächsischen Grünen auf seinem Facebook-Profil:

Wolfram Günther von den Grünen:  Seit einigen Jahren sind Wölfe in Sachsen wieder heimisch und nicht ohne Grund sind sie streng geschützte Tiere. Dass heute ein Umweltminister die Möglichkeit geschaffen hat, nach einem Wolfsriss einfach beliebig ins Wolfsrudel hineinzuschießen, zeigt in aller Deutlichkeit, welchen Stellenwert die Umwelt und der Artenschutz bei der sächsischen CDU genießen. Zudem ist allgemein bekannt, dass das aus guten Gründen auch artenschutzrechtlich nicht funktioniert. Es geht der CDU also offensichtlich gerade nicht darum, Probleme mit einzelnen auffälligen Wölfen rechtskonform zu lösen.
Das ist reine Schaufensterpolitik, bei der dann der Schwarze Peter an die Gerichte, Umweltverbände bzw. nach Berlin und Brüssel geschoben wird. Niemandem ist geholfen, wenn einfach in Wolfsrudel geschossen wird.

Für uns GRÜNE ist klar, dass Weidetiere durch regelgerechte Herdenschutzmaßnahmen geschützt und die Weidetierhalter generell auskömmlich unterstützt werden müssen. Deshalb wollen wir GRÜNE endlich eine Weidetierprämie, die auch wirklich funktioniert. Bei der Einhaltung der fachlichen Standards beim Herdenschutz müssen endlich alle mitziehen. Die Lücken hier sind der entscheidende Grund für die anhaltenden Übergriffe auf Weidetiere! Wölfe, die ansonsten Ärger machen, müssen in erster Linie fachgemäß vergrämt werden. Warum sich die CDU seit Monaten gegen eine Weidetierprämie stellt und rechtlich nicht umsetzbaren Budenzauber betreibt, bleibt ihr Geheimnis. 

Pressemeldung des Kontaktbüros Wölfe in Sachsen: 20190417_PM_Das Kontaktbüro geht mit der Zeit – Aufgabenanpassung ab Juli 2019