Wolfsabschuss nicht leichter – EUGH-Urteil gegen Finnland mit Auswirkungen auf die LEX-Wolf und Abschussverfügungen in Deutschland

Der Europäische Gerichtshof hat Genehmigungen zum Abschuss von Wölfen endlich genauer definierte Grenzen gesetzt. Die EU-Richter setzen in einem Urteil gegen Finnland am Donnerstag strikte Bedingungen für Ausnahmen von dem im EU-Recht verankerten Verbot der absichtlichen Tötung von Wölfen. So können Behörden nicht einfach drauflos schießen, sondern es muss wissenschaftlich belegt werden, dass es keine Alternative zum Abschuss gibt.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit seinem gestrigen  Urteil in dem gegen Finnland anhängigen Verfahren zur Wolfsjagd die strengen Anforderungen an die Zulässigkeit einer eingeschränkten Wolfsjagd bekräftigt,“ schreibt die DJGT in Ihrer Pressemitteilung – http://www.djgt.de/system/files/283/original/191010_DJGT_PM_EuGH_Urteil_finnische_Wolfsjagd.pdf?fbclid=IwAR1xVYI-mU3D0FFH9BrpwbhephbfvExJIDyIKyetqBVUWki5t4LVx8Zo-gA 

Geplante Lex-Wolf verstößt damit auch gegen EU-Recht

Allerdings, so die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht e. V. (www.djgt.de) weiter… „Das heutige Urteil beschäftigt sich ausschließlich mit dem in Deutschland derzeit noch nicht umgesetzten Auffangtatbestand des Artikel 16 Abs. 1 e) der FFH-Richtlinie, der die Entnahme einer begrenzten und von den zuständigen Behörden spezifizierten Anzahl an Exemplaren erlaubt. Eine solche Ausnahme darf nur unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß erteilt werden. Trotz alledem ergeben sich aus dem Urteil wertvolle Hinweise für die in Deutschland aktuell geführte Diskussion um das zweite Änderungsgesetz zum BNatSchG, das die Bundesregierung demnächst verabschieden will. Denn in seinen einleitenden Erwägungen stellt der EuGH die grundsätzliche Logik der Ausnahmeregelung des Artikel 16 Abs. 1 der FFHRichtlinie noch einmal ausführlich dar und trifft einige grundsätzliche Feststellungen, die sich insbesondere auch auf die potentiellen Regelungsmöglichkeiten im Rahmen der Umsetzung dieses Ausnahmetatbestandes auswirken. Der geplante Gesetzesentwurf der Bundesregierung lässt sich mit dieser Logik nicht vereinbaren und würde damit gegen EU-Recht verstoßen.“

Dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen!

Wir appelieren hiermit noch einmal an die Abgeordneten im Bundestag, der geplanten Änderung des Naturschutzgesetzes (LEX-Wolf)  nicht zuzustimmen. Hier die Info mit Link zu unserem Protestflyer: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/19/wolfsschutz-deutschland-lex-wolf-ist-die-legitimation-zur-erneuten-ausrottung-der-woelfe-aufforderung-an-abgeordnete-dem-gesetz-nicht-zuzustimmen/?fbclid=IwAR1uOezcJFKadNMIKmTPxdRJFyVCNWD7jaV_7HTSyXGKhQNOaJjsrzRheJw

Auswirkungen auch auf Schießbefehle in Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Umweltminister Lies hatte Ende September die Abschussverfügung auf Wolf Roddy erneut um einen Monat verlängert. Gleichzeitig waren Lies und sein Kollege Albrecht bei der EU vorstellig geworden, um sich in Punkto Fehlschüsse absegnen zu lassen. Der Schießbefehl in Niedersachsen, dessen Kosten nun über 200.000 Euro hinausgehen, steht in keinem Verhältnis zum Schaden. Auch in Punkto Anzahl von gerissenen Tieren nicht. In ganz Niedersachsen beträgt die Zahl der Wolfsrisse im Monitoringjahr 2018/19 (ganze 403 Tiere!) und die Zahl der „Falltiere“ – das sind die, die nicht im Schlachthof enden, sondern sonstwie „im üblichen Betrieb zu Tode kommen“ –  betragen  17.000 „Stück“ Schafe und Ziegen, über 130.000 Rinder (die Totgeburten sind da noch nicht einmal eingerechnet). Quelle: kleine Anfrag der Grünen.

Doch keine EU-Absegnung bei Fehlschüssen?

In Schleswig-Holstein gibt es noch offiziellen Angaben gerade mal zwei Wolfsterritorien. Würde hier ein Wolf abgeschossen werden, würde sich dies auf jeden Fall nachteilig auf den Erhaltungszustand auswirken. In einer Pressemitteilung sieht sich Albrecht aber noch in seiner Vorgehensweise  bestätigt: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2019/1019/191002_Wolfspraevention_Deiche.html

Die Kommission hätte darauf hingwiesen, dass eine Ausnahmegenehmigung zwar auf ein Individuum beschränkt sein müsse, in der Praxis ein möglicher Fehlabschluss aber trotz der erforderlichen Sorgfalt nie ganz ausgeschlossen werden könne. Richterin  a. D. Almut Hirt (DJGT) dazu:
Mit dem Hinweis, dass ein möglicher Fehlabschuss nie ganz auszuschließen ist ( er meine damit wohl, dass die Schützen dann nicht belangt werden können), überschreite der Kommissar seine Kompetenzen: § 71 Abs. 4 BNatSchG sei nationales Recht, darauf hätte der EU-Kommissar gar keinen Einfluss.

Wir fordern den BUND in Schleswig-Holstein noch einmal auf, endlich gegen den Schießbefehl auf Wolf Dani zu klagen. UM Lies sollte nun nach aktueller Rechtslage den Schießbefehl auf Roddy in Niedersachsen einstellen. Sollten die beiden Wölfe abgeschossen werden, würde dies gegen EU-Recht verstoßen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland werden im Falle eines Abschusses von Dani und Roddy und evtl. auch noch Teilen des Rudels sowie Fehlschüssen, Anzeige erstatten.

Hier das komplette Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=09E39C0C06C0F72B438A9A4AC6CE9CB2?text=&docid=218935&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=2094988&fbclid=IwAR2nNgdvLpnvXpIobHy4gsAWIdIrFeH13DRmpkpK92-2PAP-Nx8FhNOBFzY

5 Gedanken zu „Wolfsabschuss nicht leichter – EUGH-Urteil gegen Finnland mit Auswirkungen auf die LEX-Wolf und Abschussverfügungen in Deutschland

  1. Wie oft muss diesen Hohlkäpfen noch erklärt werden, der Wolf genießt Schutz. Da gibt es kein wenn und aber! Die Politiker machen sich lächerlich. Ständig gibt es irgendwelche Anhörungen im Bundestag. Dinge wie Wildtiere noch im Zirkus zu halten, ist vom 19. Jahrhundert. Und wegen der paar Wölfe ein Theater, was keinen mehr versteht und bitte schreibt die Kosten, für die Wolfsjagd dem Bund der Steuerzahler. Denn sie regten sich auf wegen einen Rettungswagen für Wölfe. Das wäre Steuerverschwendung.

  2. Gabriele Schöll-Ernst da kann ich Ihnen nur voll und ganz zustimmen! Ich möchte nicht wissen, welche Jägerlobby da notgedrungen nachgegeben hat!

  3. Ich kann mich meinen beiden Vorschreiberinnen nur anschliessen.
    Der Wolf ist geschützt,und bleibt es,ob EU oder nicht. Wölfe sind Lebewesen aus Fleisch und Blut,wir wir Menschen. Ergo: Müssen wir sie auch so behandeln.Schreibe dies nicht zum ersten Male.
    Ich lese nur §,Kürzel..etc…Es sind Tiere,keine Dinge.
    Liebes Team vom Wolfsschutz,ihr leistet soviel tolle Arbeit.
    Doch ich glaube,die Politiker und Lobbyisten sind mit Euch und Euerem Schreiben überfordert.
    Sollte sich ein Jäger oder irgendein Mensch erdreisten,einen Wolf zu erschiessen,anzufahren oder ähnliches…sofort Anzeige erstatten.
    Ach…das mit dem Fehlabschuss…ist ja auch so ein Hintertürchen offen lassen. Schuss ist Schuss!
    Haben die nicht andere Sorgen,ausser die Wölfe zu jagen? Sollen sich mal ein vernünftiges Hobby suchen.
    Ich bin glücklich das die Wölfe wieder da sind,und will das sie bleiben!

    1. Meine Tiere sind auch Lebewesen und für mich keine Sache, Ich werde sie auch beschützen egal was für ein Schutzstatus (Wolf) er genießt sollte er mir und meiner Familie die Existenz rauben. Sollte er sich an meinem Hund vergehen (reißen) sehe ich das als einen Angriff auf ein Familienmitglied und werde es mit absoluter Vernichtung quittieren. (Notwehr§) Soviel Zeit musste jetzt sein. Da ich nicht der Einzige bin kann ich die Wolfskuschler nur warnen. Ihr könnt eure Grauhunde in Kanada, Ural, Weißrussland, Sibirien oder sonst wo huldigen, aber nicht hier.

  4. Die in Verantwortung stehenden Landesminister Lies und besonders Albrecht (SPD bzw. Bündnisgrüne) sollen für ihr Ressort für die Protektion von Umwelt und der Natur zuständig sein. Die Fehlbesetzung in beiden Fällen ist nicht nur zufällig geraten, sondern ein Programm des unaussprechlichen Versagens: (Zitat) „Eine (…) historische Beobachtung dieser Abart macht deutlich, dass ein offenbar genetisch fixierter Defekt im angeborenen wie durch Vorbild applizierten, erworbenen Verhalten eine über das akute Bedürfnis wie auch über das jeweilige individuelle Interesse hinausgehende prospektive Denkweise unterbindet, so dass eine iterative Imbezillität resultiert, die allein zum Ziele hat, den animalischen Egoismus dieses narzisstischen Hanswurst zu saturieren, wobei fatalerweise einerseits das Geheisch junkerhaft hybrid in Himmelshöhe gehängt wird, andererseits die Mittel zum erreichen des begehrten Vorteils dann notwendigerweise (einer objektiven Ethik unterworfenen Handeln würde angesichts des überzogenen Anspruchsdenkens zur Danaidenarbeit) sich durch äußerste Infamie und beispiellose Perfidie auszeichnen.
    Die Folge ist, dass dieser Abschaum zum Selektor wird auf seinem unheilbringendem Weg zum Endsieg, seinen Weg pflastern die Kalvarien der ausgerotteten Arten. Ein Name wird nie auftauchen in seiner roten Liste der exlex Exploitierbaren: sein Name.
    Eine Gattung ist ihm solange opportun, solange sie der Mehrung seine Gewinns dient, andernfalls wird sie zum Plunder geworfen und anteilnahmslos dem Vergessen ausgeliefert. (…)
    Selbst jetzt, unmittelbar vor der blutrünstigen Dezimierung seiner letzten verbliebenen Schildträger, jener Indikatoren für Lebensbedingungen, mangelt es ihm an jener edlen Geste des Triumphators, der dem Besiegten das Leben lässt.“ (Rigo Baladur)

Schreibe einen Kommentar zu Wagner Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.