Niedersachsen: Wölfe aus Garlstedt und Schiffdorf dürfen vorerst nicht getötet werden

Erneute Schlappe für Niedersachsens Umweltminister Lies (SPD). Das Verwaltungsgericht in Oldenburg hat jetzt Eilanträgen von zwei Naturschutzvereinen stattgegeben. Die Wölfe aus Schiffdorf und Garlstedt dürfen nicht getötet werden.

Beispielbild Wölfin © Brigitte Sommer

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat mit den Anträgen der „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ und des „Freundeskreises freilebender Wölfe“ stattgegeben. Das Land Niedersachsen hatte Anfang des Jahres eine Abschussverfügung gegen Wölfe aus beiden Rudeln gestellt. Gegen diese Ausnahmegenehmigungen klagten beide Vereine.

Das Gericht hat nun festgestellt, dass die Ausnahmegenehmigung im Fall des Schiffdorfer Rudels „voraussichtlich rechtswidrig“ ist, weil in der Genehmigung  kein spezieller Wolf als „Schädling“ herausgehoben wurde. Außerdem wurden die entstandenen Schäden nicht einem speziellen Rudel zugeordnet. Zudem sieht das Gericht im Falle des Garlstedter Rudels keine Grundlage dafür, dass bei den Wölfen das Überwinden von Schutzvorkehrungen zum für sie normalen Jagdverhalten gehört.

Leidvolle Geschichte von Wölfen im Cuxland

Die zwei Rudel leben im ehemaligen Gebiet des Cuxlandrudels, dessen Mutterwölfin illegal erschossen auf einem Feld gefunden wurde. Auch der Vater „verschwand.“ Da die Jungwölfe noch nicht genug Erfahrung im Jagen hatten, waren die Folge eher mehr als weniger Nutztierrisse. Gegen dieses Rudel gab es eine mediale Hetze, die ihresgleichen suchte. Selbst ein inzwischen verstorbener Wolfsexperte und Ökojäger zog eine „Endlösung“ für dieses Rudel in Betracht. Danach „verschwanden“ auch die Jungtiere.

Und wie bereits vermutet, siedelten sich kurze Zeit später erneut Wölfe im Gebiet an und die Hetze von JägerInnen und WeidetierhalterInnen erklomm einen neuen Höhepunkt mit der Abschussgenehmigung von Umweltminister Lies (SPD), der zuvor geheime Jagden auf diverse Rudel in Niedersachsen genehmigt hatte. Auch hiergegen wurde geklagt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat noch keine Klagefähigkeit erreicht, stellt aber Strafanzeigen nach Vollzug.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. hofft, dass damit auch die mediale Hetze gegen die Beutegreifer endlich einer vernünftigen und sachlichen Berichterstattung weicht und WeidetierhalterInnen endlich das Thema Herdenschutz angehen.

Land kann Beschwerde einlegen

Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Das Land Niedersachsen kann noch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

 

Quellen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/12/14/niedersachsen-umweltminister-lies-spd-will-woelfe-aus-zwei-rudeln-im-cuxland-totschiessen-lassen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/02/09/gerichtsklatsche-gegen-um-lies-spd-geheime-wolfsjagden-illegal/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/01/15/niedersachsen-lies-spd-genehmigt-die-toetung-von-zwei-woelfen-aus-dem-cuxland/

Presseinfo des Verwaltungsgerichts Oldenburg: https://verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/eilantrage-gegen-genehmigung-der-totung-von-wolfen-der-rudel-schiffdorf-und-garlstedt-erfolgreich-209933.html?fbclid=IwAR0sB86x2ZoFA0bXVpAzRMk1GuyDJCmsutdgJ-V-5NaXgc9qAS5gMthajfU

3 Gedanken zu „Niedersachsen: Wölfe aus Garlstedt und Schiffdorf dürfen vorerst nicht getötet werden

  1. Endlich einmal ein Gericht, welches eine „freie“ Entscheidung trifft, die zu Gunsten der zu Unrecht verfolgten und geschundenen Wildtiere ausfällt. Meiner Meinung nach, hat das Verwaltungsgericht Oldenburg bewiesen, dass es in Niedersachsen doch noch Gewaltenteilung gibt und ein gerechtes Urteil gesprochen. Allerdings glaube ich nicht, dass Olaf Lies dieses Urteil so hinnehmen wird, sondern sicherlich beim Niedersächsischen OVG Beschwerde einlegen wird.

  2. es wird einfach Zeit, dass dieser Lies aus seinem Amt kommt!
    Er ist ein Wolfshasser und verfolgt sein Ziel gegen die Wölfe, das ist Amtsmissbrauch!

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