EU-Kommissar bleibt standhaft: Kein Aufweichen des Wolfsschutzes

Eine Lobby aus Agrar und Jagdlobby unternahm Anfang der Woche einen erneuten Versuch bei der EU, den hohen Schutzstatus der Wölfe in Europa aufzuweichen. Man meint Weidetiere durch Abschuss und nicht durch Herdenschutz zu schützen zu können. EU-Kommissar Virginijus Sinkevičius wies den Vorstoß mehrerer EU-Länder jedoch zurück. Wolfsschutz-Deutschland e. V. begrüßt diese Standhaftigkeit außerordentlich. Und wir glauben, dass auch unsere Proteste bei der EU hier Wirkung gezeigt haben. Dennoch fordert die „IG Sichere Weidewirtschaft“ heute eine „Null-Lösung für Großprädatoren“. Ein handfester Skandal. Hier unser Bericht:

Virginijus Sinkevičius erklärte während des Treffens am Montag, dass die derzeitigen Rechtsvorschriften den Mitgliedstaaten „angemessene Instrumente, Mittel und Werkzeuge an die Hand geben, um sicherzustellen, dass die Erhaltung geschützter Großraubtiere und die Fortsetzung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken Hand in Hand gehen können.“

Beispielfoto Wolf. ©Brigitte Sommer

Er wies auch darauf hin, dass die Mitgliedstaaten bereits im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften die Möglichkeit hätten, „in hinreichend begründeten Fällen“ Ausnahmen von den strengen Schutzvorschriften zu gewähren.

Der Kommissar warnte jedoch, dass „Ausnahmen keine Alternative zu den notwendigen Investitionen und Anstrengungen sind, um ein wirksames System der Koexistenz aufzubauen, das die Erholung der Bestände von Großraubtieren in unseren Ökosystemen ermöglicht.“

„Lassen Sie mich Ihnen versichern, dass die Kommission das Thema auf verschiedenen Ebenen aktiv verfolgt“, betonte Sinkevičius, räumte jedoch ein, dass „die natürliche Rückkehr des Wolfes und anderer Großraubtiere eine Herausforderung für die Weidehaltung darstellt.“

Hintergrund:

17 Länder hätten einen Vorstoß Österreichs unterstützt. Deutschland hätte sich aber zurück gehalten, so das Wochenblatt.

Beim Treffen der EU-Agrarminister in Brüssel (26.9.) forderte eine Mehrheit von 17 Ländern, die 30 Jahre alte EU-Richtlinie zum Schutzstatus des Wolfes herab zu setzen. Österreich hatte mit Unterstützung von sechs Mitgliedsstaaten die Forderung auf den Tisch der EU-Kommission gelegt.

Neben Kroatien, Finnland, Ungarn, Lettland, Rumänien und Slowakei haben darüber hinaus auch Frankreich, Spanien, Italien, Slowenien, Griechenland, Dänemark, Portugal, Estland, Litauen und Belgien die österreichische Forderung in der Rats-Sitzung die Bedenken geteilt. Deutschlands Agrarminister Cem Özdemir konnte sich dazu nicht entschließen. Ob er Rücksicht auf die Landtagswahlen in Niedersachsen genommen hat, die in Kürze stattfinden ist unklar. Fakt ist allerdings, dass  die Niedersächsischen Grünen Wahlkampf mit dem hohen Schutz des Wolfes dort betreiben. Gegen Deutschland ist auch noch immer ein Pilotverfahren anlässig.

Gerade Österreich stark in der Kritik

Alleine sechs Wölfe sind dort illegal abgeschossen worden. Ermittlungen dazu laufen in Kärnten. Dazu gibt das Nachbarland ständig „legal“ Wölfe zum Abschuss frei.

Handfester Skandal in Deutschland

Der Sprecher der „IG Sichere Weidewirtschaft“ gibt in einer Rundmail offen zu, dass man die für Deutschland „notwendige Null-Lösung für Großprädatoren“ nicht aus den Augen verlieren wolle. Fällt bei dem Duktus etwas auf?

Es ist nicht die erste Entgleisung aus dieser Richtung. Schwer verständlich, dass angebliche Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde solchen Leuten noch immer bedingungslos beim Zaunaufbau helfen.

Quelle: https://www.euractiv.de/section/landwirtschaft-und-ernahrung/news/kommission-verteidigt-schutz-von-woelfen-und-baeren-gegen-klagen-der-mitgliedstaaten/?fbclid=IwAR39mDvZmYmo2Q8rlM8ARz6qgt34yxVc4hkINFvZt7SlAFNvRCsoMJSZzKQ

https://www.wochenblatt-dlv.de/politik/eu-agrarrat-mehrheit-will-wolf-schutzstatus-senken-570578?fbclid=IwAR3J4_rrNiw9Jg6V0D6i8RqgUOZmc2aY6GtCS8BwgPqfyfCwmhhMMLRtu3M

8 Gedanken zu „EU-Kommissar bleibt standhaft: Kein Aufweichen des Wolfsschutzes

  1. das erfreut mich ausserordentlich ud ungemein.
    standhaftigkeit in der vorgegebenen sache bleibt sachgerecht.
    so kann es nicht zu unwissenschaftlichkeiten und impertinente lobbyspinnereien kommen.artenschutz ist eine wissenschaftliche und keine denkfaule perfiditäten angelegenheit.
    es sollte allerdings auch an das innen und justizministerium eine notwendigeunterlassungsverfügungs herangetragen werden.bzw. über das bundesumweltamt zeitnah erwirkt werden.
    ebenso wäre die profitable jagdbereichtingungs schulung unbedingt zu beschränken. in der quantitätwie der qualität. der ökologische hintergrund des arten und umweltschutzes ist zwingend notwendig nachtzuweisen.
    manche jagdscheinableger wissen nicht mal was schalenwild ist…oder etwa paarhufer.prestigeauszeichnungen sind wichtiger..
    wenn artenschutz wissenschaftlich bleiben kann,was es ja sein muss,dann kann man nicht einen unsachgemässen abschuss erlauben ,bzw.anordnen.
    das wäre eindeutig gegen den eu-artenschutz.
    das wäre den sogenannten umweltministern der länder notwendig vom bundesumweltministerium mit und vorzugeben.
    immer erst die betäubung. lebenserhaltung geht auch hier vor der grosskotzigkeit des abknallens und der blödballerei.und dem sonstigen politischen versagen.sich beim abballern die erfolge der geifernden zu kommen zu lassen,ist zwar walhpopulistisch evtl. effektiv,aber züchtet auch denkfaule gewinner heran.
    wie gesagt artenschutz kommt dem wofol zu nicht antiquierten weidetierhalterINNEN.
    es hat daher rechtliche die verpflichtung zum umfassenden weidetierschutz.zuwidehandlungen sind rechtsbrüche gegen das tierhaltungsgesetz.das sieht ja wohl den umfassenden schutz und die artgerechte tierhaltung vor.

  2. Gott sei Dank bleibt die Kommission standhaft! Gerade bei Ländern wie Rumänien und Italien verstehe ich die Unterstützung Österreichs überhaupt nicht, da dort der Wolf immer vorhanden war!

    1. das liegt evtl. an der unzureichenden fahndungsinteressen sowie
      der strafausschreibung.. .sie ist mir nicht bekannt aber sollte nicht unter 3 jahre liegen. ohne bewährung sowie einer geldstrafe.. die strafe insgesamt sollte empfindlich sein…den entzug des waffen u.d. jagdscheines auf lebenszeit sowie das verbot einer jagdpacht zu unterhalten beinhalten.
      wilderei geschützter tiere ist ein kapitalstrafsachverhalt. hier ist nicht aus not o.dergl. getötet worden.die aufklärung sollte daher auch besonders gewürdigt werden,auch monetär.

  3. das erfreut mich ausserordentlich und ungemein.
    standhaftigkeit in der vorgegebenen sache bleibt sachgerecht.

    so kann es nicht zu unwissenschaftlichkeiten und impertinente lobbyspinnereien kommen.artenschutz ist eine wissenschaftliche und keine denkfaule perfiditäten angelegenheit.
    es sollte allerdings auch an das innen und justizministerium eine notwendige unterlassungsverfügungs herangetragen werden.bzw. über das bundesumweltamt zeitnah erwirkt werden.
    die profitable schnellausbildung der selbstbezahler jägerInnen anwärterInnen muss den auch verpflichtend das ökologische wie das arten,natur u.umweltschutzrechtliche und fachliche i der ausbildung qualitativ vor und die schüler nachweisen können.grundsätzlich muss es aber hier umbegrenzungengehen,ebenso wie bem jagdbarem wild.
    wo es zuwenig hat,weil der abschuss die schonzeiten verkürzt hat…fehlt es den wölfen u.luchsen an beutetieren.
    manche jagdscheinableger wissen nicht mal was schalenwild ist…oder etwa paarhufer.prestigeauszeichnungen sind wichtiger..
    abschussfreigabe ist immer nur ein allerletztes mittel in höchster not.
    die betäubung muss vorangig,prioritär gehändelt werden.
    die abknallung ,ganzer rudel womöglich noch welpen mit dabei ,
    das wäre eindeutig gegen den eu-artenschutz.also strafrechtsrelevant
    das wäre den sogenannten umweltministern der länder notwendig vom bundesumweltministerium mit und vorzugeben.
    immer erst die betäubung. lebenserhaltung geht auch hier vor der grosskotzigkeit des abknallens und der blödballerei.und dem sonstigen politischen versagen.sich beim abballern die erfolge der geifernden zu kommen zu lassen,ist zwar walhpopulistisch evtl. effektiv,aber züchtet auch denkfaule gewinner heran.
    wie gesagt artenschutz kommt dem wolf zu nicht antiquierten weidetierhalterInnen..und 08 /15 jägervolk.
    es hat daher rechtlich die verpflichtung zum umfassenden weidetierschutz.zuwiderhandlungen sind rechtsbrüche gegen das tierhaltungsgesetz.das sieht ja wohl den umfassenden schutz und die artgerechte tierhaltung vor.d.h. wer nicht selbst hinreichend schützt mach sich strafbar..

  4. grundsätzlich ist aber die selbstregelung der eu-länder mir eine zu willkürliche.eine einheitliche nullltodschussregelung mit ausnahme eines nachweisbaren umittelbaren erheblichen notfalles.. wäre die richtige lösung keine alle können machen was sie für richtig halten geschichte..eu weiter schutz muss stringenz und für alle die selben richtlinien aufweisen und rechtlich zur einhaltung und strafrechtlichen massnahmen führen.
    zu dem sei daruf hingewiesen,dass milchrinder in der grössenordnung nicht nachhaltig und ökologisch haltbar sind.
    zum einen vergüllt man landschaft und trinkwasser,zum anderen ist kuhmilch nicht so gesund wie behauptet und es hat alternativen zur tierischen mil.
    gleichzeitig haben wir einer erhöhte methan ausscheidung durch die grossen herden.sowie einen starken flächenverbrauch…wildrinder wie bison und wisente
    geben ein schmackhafteres fleich und sind resistenter gegen witterung ,winter,und wölfe..soweit sie das gelernt haben…tiere die im winter auf der weide stehen können sind zudem nicht so energieintensiv in der haltung.
    wenn es für wildrinder kein ausweichen,keine flucht vor wölfen hat,werden sie sich nicht wehrlos geben..zudem verhindert eine hinreichende bezäunung ja denn
    einfall der wölfe.
    wildrinder können auch in der waldhude besser gehalten werden..ausserdem ist eine grundsätzliche wiederbewaldung europas also die bewaldung gerodeter flächen eine klimanotwendige angelegenheit.
    hier die grossen zusammenhängenden wälder parzellieren und dazu noch alle 50 km unötige autobahnen bauen ist klimaschutz widrig.damit menschenrechtswidrig.
    die regenwaldrodungen ablehnen und beklagen ist das eine aufforsten von notwendigen flächen ehemaliger u.ergänzender bewaldung ist auch für die humanökologie und die biodiversität notwendig.
    die landwirtschaft muss daher umstruckturiert werden.
    allerding sollten schafe auf den deichen,dem unmittelbarem deich vorland gut geschützt sein.ob z.b.in ostfrieslands kleinen gehölzen wolfspopulationen geeignete lebensräume finnden ,darf zu mindest angezweifelt werden.aber sie deswegen abknallen ist schon irgendwie plemplem.
    wissenschaftliche eignung des areals für wolfspopulationen sollte ermittelt werden,ebenso die frag der nachhaltigkeit. also ob zukünftige wolfspopulationen dort eine heimatliche zukunft haben..werden.
    so wäre 1. zu prüfen,wo wolfpopulationen heimisch u. auch nachhaltig heimisch werden können,ohne das z.b. der nachwuchs keine change mehr auf eigene aufzucht hat..
    2. wäre zu prüfen ob nicht in europa weiden u.almen verwildern..und so den wölfen heimat werden kann.bzw. sie von wildrindern frei von bewaldung gehalten werden können die ebnso dem artenschutz zugehören.bergwisente..u.a.

  5. Ich bin hoch erfreut, dass EU Kommissar Sinkivicius für eine strenge Einhaltung der Gesetze/Verordnungen plädiert und ignoranten Gruppen (Nutztierhaltern/Landwirten/Jägern) eine glatte Abfuhr erteilt. Das jedoch wird leider an den weiterhin zu erwartenden illegalen Tötungen nichts ändern.

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