EU-Kommission opfert den Wolf – Ein schmutziges Spiel um Profit und Macht!
Am 7. März 2025 schlug die EU-Kommission nach dem Inkrafttreten der Herabstufung des Schutzstatus in der Berner Konvention, auch den Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie von „streng geschützt“ zu „geschützt“ herabzusetzen. Was als „pragmatische Lösung“ verkauft wird, ist in Wahrheit ein schmutziger Deal, der den Wolf zum Opfer macht. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. reißen die Masken herunter: Wer steckt dahinter, wer zahlt den Preis, und warum ist dieser Plan ein Betrug an der Natur?
Warum Abschüsse den Bauern nichts bringen
Zerbrechliche Erholung in Gefahr
Ein Verrat an der Natur
Nächste Schritte nach dem Vorschlag der EU-Kommission:
- Konsultation und Stellungnahmen:
- Der Vorschlag der Kommission wird nun an die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und andere relevante Interessengruppen (z. B. Umweltorganisationen, Landwirte, Jagdverbände) weitergeleitet.
- Verhandlung im Rat der Europäischen Union:
- Der Vorschlag geht an den Rat der EU (bestehend aus Vertretern der Mitgliedstaaten, z. B. Umweltminister). Hier wird diskutiert und abgestimmt. Für Änderungen an den Anhängen der FFH-Richtlinie ist in der Regel nur eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Die Mitgliedstaaten könnten Änderungsvorschläge einbringen, etwa um regionale Unterschiede stärker zu berücksichtigen.
- Beteiligung des Europäischen Parlaments:
- Bei der FFH-Richtlinie handelt es sich um eine Verordnung, deren Anhänge durch ein vereinfachtes Verfahren geändert werden können („Regulierungsverfahren mit Kontrolle“). Das Europäische Parlament hat hier ein Mitspracherecht und kann den Vorschlag prüfen, Änderungen vorschlagen oder ihn ablehnen. Allerdings ist seine Rolle eher beratend als entscheidend.
- Entscheidung und Verabschiedung:
- Nach Abschluss der Konsultationen und Verhandlungen wird der endgültige Text ausgearbeitet. Wird eine Einigung erzielt, tritt die Änderung der Anhänge der FFH-Richtlinie in Kraft. Dies könnte innerhalb weniger Monate geschehen, abhängig von der Dringlichkeit und dem politischen Willen. Die Pressemitteilung vom 7. März 2025 deutet darauf hin, dass die Kommission eine zügige Umsetzung anstrebt.
- Umsetzung in den Mitgliedstaaten:
- Sobald die Änderung beschlossen ist, müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Regelungen anpassen. Das bedeutet, dass Länder wie Deutschland ihre Wolfsmanagement-Pläne überarbeiten könnten, um z. B. Abschüsse oder andere Maßnahmen einfacher zu genehmigen. Deshalb waren einige Bundesländer auch besonders darauf erpicht, den Wolf bereits ins Jagdrecht aufzunehmen, obwohl hier bislang eine gleichzeitige ganzjährige Schonzeit in Kraft tritt. Dies könnte sich aber ändern.
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