Brandenburg: „Falscher“ Wolf getötet – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

In der Nacht vom 27. auf den 28. Januar wurde im Landkreis Teltow-Fläming ein männlicher Wolf entnommen. Erst gestern informierte das Brandenburger Umweltministerium die Öffentlichkeit in einer Pressemitteilung darüber.  Die Entnahme eines Wolfs sei vom Landesamt für Umwelt (LfU) bereits 2022 auf Grundlage der Wolfsverordnung freigegeben worden. Gegen Deutschland läuft allerdings ein Pilotverfahren der EU u. a. auch wegen dieser Wolfsverordnung. Die von dem erlegten Tier genommenen Proben seien in der Zwischenzeit genetisch analysiert worden. Es handele sich dabei um einen Nachkommen des „schadstiftenden“ Wolfes GW1339m. Es wurde also wieder einmal das „falsche“ Tier erschossen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige gegen Umweltminister Vogel und Ausführende.

Wieder musste ein Jungtier sinnlos sein Leben lassen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten bereits vehement gegen die Abschussverfügung auf den Vaterwolf protestiert, die dazu noch ein halbes Jahr geheim gehalten worden war. Wir berichteten hier. https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/12/01/auch-die-gruenen-in-brandenburg-wollen-wolfsmischlinge-und-woelfe-toeten/

Beispielfoto Jungtier. © Brigitte Sommer

Die großen Verbände, wie BUND und Nabu hätten hier unserer Meinung nach im Vorfeld gegen die Schießgenehmigung auf den Vaterwolf GW1339m klagen können und müssen, da die Brandenburger Wolfsverordnung gegen EU-Recht verstößt.

Andere, die sich selber immer sehr gerne als Wolfsfreunde in den sozialen Netzwerken darstellen, beteiligen sich am offiziellen Wolfsmonitoring und geben Daten an die Behörden weiter. Dass diese Daten von den Behörden auch dazu genutzt werden, die Wölfe zu verfolgen und abzuschießen müsste diesen Leuten eigentlich klar sein.

Familien kaputtschießen

Die Begründung des Umweltministeriums:

„Der schadenverursachende Wolf GW1339m ist nicht durch individuell erkennbare körperliche Merkmale (zum Beispiel ungewöhnliche Zeichnung oder sichtbare Verletzungen) von anderen Wölfen unterscheidbar. In einem solchen Fall sieht der Paragraf 45a des Bundesnaturschutzgesetzes den sukzessiven Abschuss von Wölfen in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen bis zum Ausbleiben von Schäden vor. So soll mit hoher Wahrscheinlichkeit die Tötung desjenigen Wolfs sichergestellt werden, der für die Nutztierrisse verantwortlich ist.“

Dabei ist es längst wissenschaftlich belegt, das bei zerschossenen Rudeln nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse die Folge sind. Dazu wird bei den Wölfen ein massives Trauma verursacht. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/28/neue-studie-menschen-sind-gefaehrlich-fuer-woelfe/

Ist die ganze Familie schließlich totgeschossen, wird sich das nächste Rudel ansiedeln, bei dem dann auch wieder alle Familienmitglieder totgeschossen werden dürften? Dies ist sowohl ethisch als auch nach geltendem Tierschutz- und Naturschutzrecht sowie EU-Recht nicht vereinbar.

Schützen statt schießen

Nur ein konsequenter Herdenschutz mit unbürokratischer Förderung, aber auch Forderung verhindert Risse. Deshalb treten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch seit Jahren dafür ein, ganz Deutschland zum Wolfsgebiet zu erklären und überall zu fördern, aber auch zu fordern, ohne erst mit viel bürokratischem Zeitaufwand Wolfsgebiete auszuweisen.

 

Hier die Pressemitteilung: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~10-02-2023-entnahme-eines-wolfes-im-landkreis-teltow-flaeming?fbclid=IwAR3qCvWk9E00bt47CFqtv7O8TgFbBzxZYouztgc5n1jSISdlHNwRhir6sn8#

Weitere HIntergründe: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/06/28/wolfsabschuesse-in-niedersachsen-von-der-eu-ins-pilotverfahren-gegen-deutschland-aufgenommen/

18 Gedanken zu „Brandenburg: „Falscher“ Wolf getötet – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

  1. Das ist so typisch, schießen, bis keiner mehr da ist. Kann denn niemand denen das Handwerk legen?

    Auf BUND und Nabu braucht man heutzutage doch nicht zu setzen, die machen sich schon längst mit der Politik gemein. Die verdienen ihre Namen schon lange nicht mehr.

    1. Bitte vorsichtig mit solchen Äußerungen, BUND und NABU unternehmen ebenfalls im Wolfsschutz ihre Aufgaben. Dar NABU bietet Wolfspatenschaften an, um Spenden für den Wolfsschutz zu sammeln. Außerdem werden Seminare für Nutztierhalter angeboten, damit diese vernünftige Weidezäune errichten, die die Risse in den Herden vermindern.
      Wer Wölfe erschießt, handelt gegen international geltendes Recht. Das wird Deutschland mit seiner kleinbürgerlichen Kommunenwirtschaft auch noch lernen (müssen).

    2. evtl. braucht es eine kritischere und stringentere umwelt.-natur.- und artenschutzorganisation.die wald.- und klimaschützer hätten diese eigenschaften.
      vor allem aber brauch es ein individualhaftungsrecht nach dem verursacher.- und plausibilitätsprinzip für politiker und parteien in allen bereichen.nicht das die bevölkerung da immer erhalten muss und diese kriminlelen politiker ihre verantwortungshaftung abstreichen können.

    3. Haben wir vielleicht ein Dummheitsproblem?
      Dumme Nutztierhalter, die nicht wissen, wie sie ihren Job in einer sich ändernden Umwelt machen sollen?
      Dumme Jäger, die nicht wissen, auf wen oder was sie da schiessen?
      Dumme Journalisten, die in ihren Dorfblättern Stimmung machen und Panik schüren und dumme Leser, die solche Fischeinwickelblätter immernoch kaufen?
      Politiker, die nicht viel schlauer sind, als ihre Wähler, oder nur so tun?

      Natürlich können sie nicht auf die großen, professionellen Naturschutzorganisationen zählen. Die bekommen ja ihr Geld nicht von Ihnen, sondern vom Staat und man beisst nicht in die Hand, die einen füttert.

      Ruhig Blut, einfach weitermachen. Und sich nebenbei ein bisschen schämen, denn die Zahl der Wölfe in Deutschland ist so lächerlich gering gegenüber der Wahrnehmung, dass es wirklich peinlich ist.

      Was sollen die denn im Baltikum sagen, In Rumänien oder in Polen? Länder, in denen es ein Vielfaches der deutschen Wolfspopulation gibt und natürlich auch mal Schäden, aber da drehen nicht gleich alle durch. Und da pudert der Staat und die EU den Nutztierhaltern nicht den Hintern für schicke Wolfsschutzzäune und Kohle, wenn was schief geht, die kriegen das ganz alleine auf die Reihe, seit Generationen.

      Vielleicht könnten ja Politiker, Nabu-Akteure und betroffene Hobbytierhalter auch mal von ihrem hohen germanischen Ross steigen und mit den klugen und besonnenen Menschen aus diesen Wolfs-Regionen ins Gespräch kommen?

      1. ja eiko das abe wir…nicht immer selbstverschuldete dummheit….ansozialisiert..
        evtl staatlich gezüchtet..auf jeden fall kapitalrelevant und es teiget das bpi sowie das brsp.es wurde von wissenschaftlicher seite festgestellt,daß die komplexe umfassende intelligenz,also di didrartig komplxe also u.a.ökologische sachverhalte umfassend konstatieren kann,weltweit abnimmt.di der kritichen wahrnehmung
        und kommunikationsfähigkeit daher noch mehr…wäre folgerichtig zu schließen.
        in sofern ist eine vedummung eingesetzt..wie weit die dreist und selbstverschuldet
        bzw. femdverschuldet wär m.ea. eine weltsoziologische bildungsanalyse wert.

        1. Unbedingt. 🤔
          Aber vorher könnten wir versuchen, mit den Vernünftigen ins Gespräch zu kommen. Ich glaube nämlich, dass die vernünftigen Jäger und vor allem die vernünftigen Forstwirte wissen, dass wir ein Rot- und Schwarzwildproblem haben. Dabei greift der Wolf steuernd ein, ohne das Problem selbst lösen zu können.
          Aber weder frisst er junge Setzlinge und es ist auch nicht bekannt, dass er halbe Maisplantagen ruiniert.

          Eröffnet man ihm jedoch ein McDonald aus lauter leckeren Schafen und lädt ihn durch fehlende oder ungeeignete Abwehrmassnahmen regelrecht ein, sich satt zu fressen und den Rest der Herde auch noch zu killen, dann wir er das tun.
          Nur wer ist denn hier der Blöde? Der Wolf?

          Wenn die Säge klemmt, liegt es nicht an der Säge.
          Ich würde mich selbst als jagdbegeisterter Politiker nicht mit diesen Blödianen an einen Tisch setzen wollen. Ich weiss nicht, warum die das trotzdem machen.

          Und mir wäre es als Landwirt auch unangenehm, als unfähig dazustehen, zu doof für den selbst gewählten Job. Es ist grausam, eine abgeschlachtete Herde zu sehen, aber es ist auch grausam zu wissen, dass sich Deutschland zu einer Insel der Unfähigen entwickelt, weil man zu arrogant ist, sich mit einem Viehhirten in den Kaparten, in Italien oder Kanada auszutauschen. Die gehen mit wild lebenden Bären um und mit einer stabilen, jagderfahrenen Population an Wolfsrudeln, ohne gleich ihre Dorfgazette anzurufen, wenn’s mal wieder Verluste gab.
          Die gibt es und niemand rennt deswegen los und bringt Wölfe um oder Bären.

          Ich glaube an Vernunft und Überzeugung. Sicher, oft sieht es so aus, als ob die Unfähigkeit die Oberhand gewinnt, aber man darf nicht aufgeben, auch wenn man von Idioten umzingelt ist.

          Und ganz wichtig: Der Jäger, der Landwirt, diese Kategorien gibt es nicht, sie dürfen deshalb nicht zum Feindbild stilisiert werden. Es gibt auch die, die mitdenken. Und echte „Problemraubtiere“ das sollte man mal hinterfragen, (wer hat denn den Wolf zum Ponyessen eingeladen, Frau vonder Leyen?!) und dann kann man die auch einfangen und verbringen. Aber dazu müsste man tatsächlich Intelligenz besitzen und den Willen, auf Erfahrung anderer zurückzugreifen.
          Dass sich der NABU am Wolfsmonitoring beteiligt, na bitte, wird ha bezahlt, warum also nnicht. Aber das sind Naturschutzorganisationen, schlagkräftige inzwischen, mit Einfluss in der Politik, also bitte sehr, es ist bekannt, dass Dummheit und Ignoranz zu einem schwerwiegenden Problem führen -also vorgebildet! Bei den Adlern, Ottern und Kormoranen, selbst beim Biber hat es doch auch funktioniert. Und wenn ein Vortrag nicht reicht, dann ran an die Medien! Geld ist doch da und das Können auch. Woran hapert es denn sonst?

  2. Mir ist es vollkommen unverständlich, warum Urteile gegen Wölfe vollstreckt werden, solange ein Pilotverfahren der EU gegen Deutschland in dieser Sache läuft!

    Die Abschüsse sind sofort zu beenden, bis die EU eine Entscheidung getroffen hat!

    1. dies abschussaufhebung legt nach den letztn nachrichten von wolfsschutz bereits vor.
      zu spät aber besser als gar nicht.und das muss sicher aufhören dise permanenten veruntreuungen,dazu noch ohne eigene kollektiv parteien u.persönliche haftung.
      ohne haftung keine verantwortung so die verfassungsrechtlich gültige auffassung
      von verantwortung.

  3. ich bin witerhin ggen die übernahme des jargons des obezichnen artenschutzes.
    solange dIE begriffe PROBLEMWOLF +ENTNAHME darin nthaltn sind ist es ine verqatschsalbung.eine rchtliche unaufrichtigkeit.
    her wird ja nicht mit einverständnis eines patientn operiertsondern der wolf als opfer
    totgschossen bzw.ermordet.aus irriger annahme man habe das recht dazu.man hat nicht das recht dazu manhat sich nur die macht dazu angemaßt
    außerdem impliziertdie entnahm ethymologisch nicht notwendig diese defacto rechtswidrigen…..ERMORDUNGEN.mit dem relationsbegriff ENTNAHME kann rechtlich daher ohne nähere abgrenzung zur lebndentnahme ,nicht einindeutig
    juristisch gearbeitet werden.darf entnommen werdn heisst so immer darf oder soll gtötet werden.was sollalso das schöngefärbte gespreitzte stelzenlaufen des ENTNAHMERECHTES.WOLFSTÖTUNGEN AUF BESTELLUNG, also das morden der wölfe wie es ihnen gefällt,wm gefällt….nadenendi vom artnschutz der wölfe und der tiere in gfangnschaft nicht viel halten.deswg werden füchse ja schon lange ermordet.
    und wenn die gir nach luchsen aufkommt,werden es auch ie luchse sin die zum problem,weil noch nicht geschosen also ermordet wurden..
    di beiden begrifflichkeiten sind daher untauglich und verwerflich,weil sie irreale sachverhalte darstellen und bliebigkeiten impliziern.bzw.die lebend entnahme verweigern.
    zudem gehört zu einer tatächlichen waldökologie ,das verbleiben der toten körper
    der tiere im ökosystem.eine ENTNAHME ist auch daher eine artenschutzwidrigkeit.

    es ist aber sehr gut zu lesen,dass hier in bezug auf die erschiessung des nicht zum abschuss frigegebenen wolfes anzeige estattet wurde.ein eindeutiger bruch des artenshutzes.derartige jäger ist daher die erlaubnis des waffen u.jagdscheins zu entziehen und
    eine höhere summe an die wolfsschutz und tiermediznische betreung aufzuerlegen.
    damit artenschutz das bleiben kann ,was es dem namen nach soll,der umfassende ausnahmslose lebensschutz der arten,nicht die ungerechtfertigte ausnahme.die hat in notumsiedlung durch tiermedizinische betäubung realisiert zu werden.

  4. zu alle dem hat das bundesnatrschutzgesetz seine zwingend ntwndigen ökologisch-wissenschaftlichen und erfahrungs-empirschen zwingendnotwndigen updats auf
    den sinn und die sache des naturschutzes u. artenschutzes erfahren.es sollen real die freien tiere in ihrer natur und die natur als solche umfassnd geschützt werden.nicht die angeeignete natur der“NUTZTIERHALTER;HOBBYJÄGER;JAGDAUSRÜSTER ect.
    in sifern ist der passus,wenn nicht der „reissende WOLF“ geschossn werden kann,dann alle in seiner nähe und die so ähnlich aussehen,nicht nur eine naturschutz
    widrige rechtsvorgabe sondern auch ein artenschutzwidrige die auf einen hohen stand an praktischer und wissenschaftlich fachlicher UNKENNTNIS bzw. WISSENSVERWEIGERUNG HINDEUTET,gleichzeitig eine erhebliche rechtswidrigkeit
    von anmassungen zu rechtssetzung ohne hinreichnden sachverstand .
    dieser sachverhalt gibt daher erheblch zu denken auf,man möge derartiges mal für andere sogenannte rchtssachverhalte vegleichend prüfen…da rden sicher ganz lichterketen auleuchten..

  5. die erst recht späte und nicht unmittelbar bekanntgabe einer wolfstötung,ist auchalsverweigerungvon reldemokratischn prozessen zu konstatiern.etwa
    der realen haltbarkeit nach entsprechenden sachfremden rechtsvorgaben.
    s besteht in menshenrchtsdemokratischen ländern eine zeitnahe informationspflicht
    gegenüberder bevölkerung.der verein wolfsschutz-deutschland ist ein multiplikatior
    mit handlungskompetenz für i verbritung derartiger und andrer ökologisch abwichender sachverhalt in sachen eu-artenschutz-wolf i.d.brd.somit also eine ngo
    des souveränes,für den die behörden umfassend zu arbeiten haben..imsinneds schutzes.dabei ist die ursache des todes secundär.allein daß wieder gschützte tiere
    gschossen wurden idie dem eu-artenschutz unterstelt sind ist eine unsachgemässe
    rechtsausübung die den artnschutz erheblich gefährdet.das zu erkennen darf man von derzeitigen amtsinhabernlerdings notwndg erwarten.retadierende oder antiquierte tier natur u. artenschutzrchtlichkeiten müss so nicht umgesetzt werden,sondern sind zu beanstanden und eine sachgerechteren schutzlösung vorzuziehen .etwa der betäubung…
    es bedarf allerdings der umfassenden bereitschaft auch diese kosten und nachfolgende ,etwa für die mögliche umsiedlung des rudels zu tragen.
    das gehört dann allrdings schon zuenmprofessionelen eu-artenschutz.
    daher wäre auf diese ganzn antiquiertheiten des rchts zu verzichten un dem ralen umfassenden schutzcharakters de jure viel mehr geltung auszurichten.damit es diesen dann auch de facto haben kann. unzureichender schutz ist unhaltbar keiner.

  6. Artenschutz, Naturschutz etc. geht nur solange wirtschaftliche Interessen aus Land-, Forst-, Jagdwirtschaft nicht tangiert werden, ist leider so …wenn ich Artikel lese wie z.B. ist eine Turbo-Entnahme (Wölfe) in Tirol bald möglich, oder der DJV wirft der Koaltion Wortbruch vor …die würden am liebsten sofort Wölfe erschiessen, alles Heuchelei…ich denke es wird sich nichts zum positiven ändern! Ich frage mich was man gegen diese Lobbyisten machen kann…

    1. gegen die jagdinteressen des deutschen jagdverbandes wären z.b. ökoogische und volkswirtschaftliche nutzen-schadens studien hilfreich soweit sie dises jahr noch
      beantragt bzw. eingeleitt würden.
      die notwndigkeit der jagd ist längst wissenschaftlich und schutzrechtlich umstritten.
      zudem stellt sie eine erhblihe ugleic behandlung anderen personen ggenüber da.
      es kann z.b. nicht jede person jagen gehen auch nicht mit einfachn der doppeltem jagdschein..auch en jagdpachtn ist begrnz nur möglich und in zeiten schwindender arten fachlich und daher rechtssuspekt. uncht kann zu dem nicht länger legal bleiben.

    2. s gab mal ein umwltverträglichkeits nachweis pflcht..für neu immobilien,produktionsverfahren,hadel und herstllung umweltgefährdender stoffe
      und der nahwis des sachgrechtn erlbibesvon nbenproduktionsstoffn ect
      eine ökoloische veträglichkeitsprüfung für das kommerzielle…u.o. private jagdvergnügen wurde bisher abe nicht durchgführt.eine veruntreuung im ökologischen zeitalter der biosphäre…..

        1. es gab mal eine umweltverträglichkeitsnachweispflicht durch uvps.
          eine deratige uvp oder ökologische verträglichkeitsprüfung für z.b.
          das jagdvergnügen hat man veruntreuend ausgelassen.
          was soll den eigentlich so besonders wertvoll sein an der jagd.
          das sie mit viel aufgeblasenen tamtam deartig hoch gehalten wird.
          niemand muss sich davon mehr ernähren..rangerinnen könnten die
          hege und pflege des waldes übernehmen….da blieb für jäger kein bedarf
          und dern waffen konnen kein unheil mehr anrichten.

  7. Dieser männliche Jungwolf wurde nicht „entnommen“, es war vielmehr ein feiger, hinterhältiger Mordanschlag, dem dieses Jungtier zum Opfer fiel und natürlich ein schwerer Verstoss gegen gültiges EU-Recht. Vielen Dank, daß ihr Strafanzeige sowohl gegen den Auftraggeber dieses Mordes als auch gegen den/die ausführenden Täter gestellt habt.

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