Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßt den Teilerfolg der Naturschutzinitiative im Verfahren gegen Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs – Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind jetzt vor Ort im Einsatz. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute über den Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die Tötung des Wolfs GW2672m („Hornisgrinde-Wolf“) entschieden: Der Hauptantrag auf vorläufigen Schutz vor der Tötung wurde größtenteils abgelehnt, sodass der Wolf grundsätzlich ab sofort und bis zum 10. März 2026 erschossen werden darf. Jedoch wurde bereits von der NI Beschwerde eingelegt. Morgen findet in Bühl eine Mahnwache für Grindi statt, organisiert von Wolfsfreunden vor Ort.
Und die NI erzielte einen wichtigen Teilerfolg: Das Gericht untersagte die Verwendung bestimmter Waffen und Hilfsmittel, insbesondere halbautomatische oder automatische Waffen sowie Sichtgeräte für Nachtschuss mit elektronischen Bildverstärkern oder Umwandlern. Diese Einschränkung ist ein klarer Erfolg für den Tierschutz und zeigt, dass Gerichte EU-Recht (FFH-Richtlinie) und Verhältnismäßigkeit ernst nehmen – auch wenn der Abschuss selbst vorerst genehmigt bleibt.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßen diesen Teilerfolg und den insgesamt mutigen Einsatz der Naturschutzinitiative ausdrücklich. Die NI hat sofort Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim angekündigt – ein entscheidender nächster Schritt, um Wolf Grindie das Leben zu retten.. Der Wolf GW2672m lebt seit 2024 friedlich im Nationalpark Schwarzwald (Nordschwarzwald) und eine akute Gefahr für Leib und Leben liegt nachweislich nicht vor. Die Ausnahmegenehmigung des baden-württembergischen Umweltministeriums widerspricht unserem Verständnis nach dem Vorsorgeprinzip und dem günstigen Erhaltungszustand für Wölfe sowie EU-Recht und Tierschutzrecht.

Wir sind selbst vor Ort im Gebiet der Hornisgrinde. Gemeinsam mit unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer werden wir das Revier erwandern, alle relevanten Spuren, Sichtungen und Umstände dokumentieren und die Lage aus wolfsfreundlicher Perspektive bewerten. Unsere Erkenntnisse fließen direkt in unsere weitere Arbeit ein – inklusive möglicher rechtlicher, medialer und öffentlicher Schritte.
Wolfsfreunde und Unterstützer: Bleibt wachsam! Der Kampf um den Hornisgrinde-Wolf Grindi ist noch lange nicht entschieden – der Teilerfolg der NI gibt Hoffnung und weitere Instanzen und Dokumentationen vor Ort können den Abschuss stoppen. Wir behalten uns vor, unsere Dokumentationen dafür zu nutzen, Strafanzeige gegen Entscheider und Ausführende zu erstatten. Falls das Verwaltungsgericht die Beschwerde der NI Recht gibt, befindet sich das Abschussteam unserer Meinung nach nicht in einem rechtssicheren Raum.

Wir sind für Euch erreichbar:
Hotline: 0176 48732612
E-Mail: Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de
Wolfsfreunde haben am Freitag, den 6.02.2025 eine Kundgebung für den Wolf Grindi organisiert. Uhrzeit: 18 Uhr am Kirchplatz in Bühl.
Hier eine Petitionen:
Mehr Hintergründe zur NI-Pressemitteilung und zum Gerichtsbeschluss:
https://naturschutz-initiative.de/aktuell/neuigkeiten/hornisgrinde-wolf-darf-getoetet-werden-ni-legt-beschwerde-ein/
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Stuttgart: https://verwaltungsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Antrag+des+Naturschutzinitiative+e_+V_+gegen+die+Anordnung+der+Toetung+des+_Hornisgrinde-Wolfes_+erfolglos
Das „Nein“ von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zum Abschuss mit Begründungen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/28/nein-zum-abschuss-des-wolfsrueden-gw2672m-paar-und-rudelbildung-im-nationalpark/
Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:
Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr – und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich.
Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

5 Gedanken zu „Wolf GW2672m „Grindi“: Abschuss genehmigt – NI gewinnt Teilerfolg und legt Beschwerde ein“
Es ist unsäglich, wie Gerichte, welche unparteiisch und unter Wahrung aller Gesetze, auch das EU Recht ihre Rechtssprechung zu Gunsten einzelner Unbelehrbaren, meist Viehhalter und Jäger auslegen. Juristisch gesehen ist es Rechtsbruch bzw. Missbrauch der Justiz.
Wer u.alles in der weltbehauptet eigentlich zu recht,dass Wölfe grundsätzlich Angst vor Menschen haben müssen ?
Und hat es für diese Behauptungen,die wölfe müssen hinreichenden Abstand zu
den sich überall ausbreitete
Und anwesend sein wollenden
Menschen notwendige Distanz
waren,wissenschaftlich
haltbare Grundlagenforschung hungsergebnisse? Oder stellt hier
Jeder lobbyvorsitzende seine eigenen
spekulativen Forderungen als Wahrheiten aus.
Wie bereits gefragt,wo wenn nicht vorzugsweise Nationalparks und Naturschutzgebiete hat jedes jagen und töten de jure und de facto zu unterbleiben.wo sollen freilebende tiere denn sonst ungenötigt und bedroht leben können???
mansollte mal hinreichenden darüber auch rechtsethisch meditieren…bevor
Man sich an rechtsplausibilitätsauflösungen beteiligt.
grindi soll leben und auch seine partnerin undihre welpen.
wenn ich wolf wäre….würde ich meinneues revier ebenfalls inspizieren und be den vorherrschenden individuen vorbeischauen.. und zu verstehen geben.. eh ihr da..
ich bin ein wolf und wil hier leben.. wir wollen in friedlicher coexistenz einander begegnen.. und ihr könnt sehen daß ich es ernst meine ..das ich niemanden von euch beiße noch sonstige derartige interessen habe oder hege.ich will hie nur mit meiner partnerin unsere jungen aufziewhen und einige von den anderen freilebenden tieren fressen.sie also weder einsperren nochsonst wie gefangen halten.ich bin sogesehen wenn ihr uns nichts tut harmlos wenn ihr uns nichts tut…daß versteht ihr doch als menschen…..oder seit ihr zu blöd dafür…??.
und das ist es oft die verweigerung der ethischen und rchtsethischen evolution..
die verweigerung offensichtlicher erkentnisse .das in abrede stellen des offenbar ganz anderen als die vorgefertigte demogogische panikmacherei..
sicher ist ein ökologisch wertvoller und damit von hoher biodiversität durchdrungener wald..kein kindrspielplatz und kein ponyhof……
ängstliche gemüter mögen in begleitung in diese naturschutz und nationalparke gehen. überhaupt kann es da zewibeinige verbrecher haben. hatte es jedenfalls bereits.. aber noch keine wölfe die menschenangefallen.
zutraulichkeit bei tieren ist nicht der regelfall das man klar,bisher jedenfalls nicht.
und doch kommt sie vor und ist ganz natürlich.. weil es das tier und den wolf als solchen nicht gibt.. die kommen nicht aus silikonvalley oder einen kunststoffdrucker und den hat auch kein ich weiß nicht wer..leben eingehaucht.
das will ich hier den juristenund dem ötzdemir mal gesagt haben und allen denen die meinen GRINDI u.seine PARTNERIN müssen weg oder sonst ein wolf..weil sie zu harmlos uagressiv seien.. das kannnichts gutes sein. ja logisch nur die rechtsbeugung die rechtsauflösung ,die unsachliche demagogie von der grundsätzlichen gefährlichkeit der wölfe..für menschen.. die wolfshetze.. die popaganda mit halb und unwahrheiten…die könnt ihr auf den mond schießen..im grunde ist ihr strafrechtlich zu begegnen.nein wölfe seid grundsätzliche keine steiftiere und gehören auch nicht zu den kuscheltieren..achtung sollte man vor ihnen haben.. achtung ist etwasganz anderes als respekt.. achtung wurde aber in unseren breiten verlernt und teilweise mit respekt ersetzt… wennaber wölfe den menschen erst einmal restpekt vor ihrem leben beibringenmüßten..ja du lieber himmel….da gäbe es sie eher nicht mehr.weil das wollen diese rudimentären tierechtsewthiker nun gleich garnicht..nicht mehr herr im wald zu sein.denn den will man ob nun real der eigene oder nicht selbst dominieren….es ist also ein herrschaftsproblem.. ein systemisches und ein rechtsethisches abr vorallem ein problem der sogenanntn menschlichen selbstgerechtigkeit…denn genau die verweigert die möglichen und notwendgen perspektivenwechsel und ist nicht ökologisch sondern antiquiet anthropozentrisch.
und da hilf bild mit…der wald ist grundsätzlich unbewaffnet zu betreten..wie andere geimeinnützigen plätze und felder eben so.jagd ende.
3Sat, Axel Gomille: Gesetzesänderung soll die Jagd auf Wölfe erlauben
https://www.3sat.de/wissen/nano/250115-sendung-gesetzesaenderung-soll-die-jagd-auf-woelfe-erlauben-nano-100.html