Tötung von Grindi genehmigt – Gericht rechtfertigt Abschuss mit bloßer „denkbarer Gefährdung“

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 16. Februar 2026 die Beschwerden der Naturschutzverbände gegen die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m („Grindi“) abgewiesen. Die Genehmigung des Umweltministeriums ist damit vollziehbar und gilt bis zum 10. März 2026. Wolfsschutz-Deutschland e.V. teilt die scharfe Kritik der Naturschutzinitiative e.V. an diesem Beschluss. Und uns ist noch mehr aufgefallen.

Besonders problematisch ist die zentrale Begründung des Gerichts: Eine „denkbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ soll bereits ausreichen, um die Tötung eines streng geschützten Tieres zu rechtfertigen. Diese Schwelle ist extrem niedrig. Eine „denkbare“ Gefahr lässt sich bei nahezu allen Alltagssituationen konstruieren – von Treppenstufen über Haushaltsgegenstände bis hin zur Teilnahme am Straßenverkehr. Würde diese Logik konsequent angewandt, käme es zu einer erheblichen Einschränkung von Freiheitsrechten und zu einer Tendenz hin zu präventiver Überwachung. Solche Urteile bergen die Gefahr, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgehöhlt wird und Eingriffe ohne konkrete, nachweisbare Bedrohung gerechtfertigt werden.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Ähnliche Argumentationsmuster gab es bereits in der Coronakrise: Auch dort rechtfertigten einige Gerichte weitgehende Freiheitseinschränkungen zunächst mit „abstrakter“ oder „potenzieller“ Gefahr. Spätere Urteile des Bundesverfassungsgerichts und anderer Instanzen zeigten jedoch, dass eine zu niedrige Gefahrenschwelle zu unverhältnismäßigen Maßnahmen führten.
Der Wolf Grindi GW2672m lebt seit drei Jahren sesshaft im Nordschwarzwald und hat in dieser Zeit keine Auffälligkeiten gezeigt, die eine konkrete Gefährdung für Menschen belegen würden. Es gab keinen Angriff, keine Verletzung und keine Verhaltensweisen, die über normales Wolfsverhalten hinausgehen. Auch bei einer zufälligen Begegnung am 6. Februar 2026 – dokumentiert durch fünf Zeugen, unabhängig vom SWR – hielt der Wolf Abstand von über 100 Metern, beobachtete kurz und zog sich dann ruhig zurück (Schwanz eingeklemmt, ohne Fixieren oder Annäherung). Der SWR-Beitrag vom 7. Februar 2026 ließ diesen entscheidenden Rückzug aus und erweckte den Eindruck von „Wolfstourismus“, obwohl die Anwesenheit der Beteiligten dem Zweck diente, Schutzmaßnahmen für den Wolf zu erörtern. Hier unser offener Brief an den SWR: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/10/offener-brief-an-den-suedwestrundfunk-swr-betrifft-tendenzioese-berichterstattung-im-beitrag-die-suche-nach-dem-hornisgrinde-wolf-und-warum-sie-ihm-schadet/
Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnt weitere Eingriffe wie Besenderung, intensiveres Monitoring oder zusätzliche Vergrämungsversuche ab. Der Wolf hat sich bisher allen Vergrämungsmaßnahmen entzogen, weil sein Verhalten unauffällig und scheu war und ist. Eine Notwendigkeit für derartige Maßnahmen ist nicht erkennbar.
Leider haben Mitglieder des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. bzw. ihnen nahestehende Personen zur Verschärfung der Situation beigetragen. Es kam zu Manipulationen vor Ort, Störungen der Schutzaktivitäten, Verfolgung der Beteiligten und Angriffe auf Beteiligte sowie zur Verbreitung von Falschinformationen und Diffamierungen in der öffentlichen Debatte. Die Diffamierungen und nach unserer Ansicht nach gezielten Manipulationen finden in einer WhatsApp-Gruppe weiter statt, deren Admin ein selbst ernanntes Naturschutzsonderkommando zu führen angibt. Allerdings mit Maßnahmen, die Grindi nicht schützen, sondern ihm schaden. Hier unser offener Brief an den Vorsitzenden des Freundeskreises: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/11/offener-brief-an-ralf-hentschel-vorsitzender-des-freundeskreis-freilebender-woelfe-e-v-ihr-diffamierender-fb-post-vom-08-02-2026-zum-wolf-gw2672m-grindi-widersprueche/
Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützt die laufenden rechtlichen Schritte der Naturschutzinitiative e.V. (einschließlich möglicher Hauptsacheklage und Beschwerde bei der EU-Kommission) und fordert eine sachliche, evidenzbasierte Auseinandersetzung mit dem Thema. Weiterhin werden wir eine eigene EU-Beschwerde einreichen. Aktuell prüfen wir auch Strafanzeigen gegen bestimmte Personen.  Präventive Tötungen auf Basis abstrakter Risiken gehören nicht zu solch einer Auseinandersetzung. Auch folgen wir der Argumentation der Naturschutzinitiative darin, dass Schüsse auf Grindi auch ein Wolfspaar im Nachbarterritorium gefährden, da sich die Bereiche überlappen.
Wir rufen zu verstärkter Präsenz auf, um Vorgänge rund um den Mehliskopf, Badener Höhe, Herrenwies, Sandsee und Hundseck zu dokumentieren. Fotos und Videos gerne an uns.
Quellen:
Artikel von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zu Grindi:
Und noch ein Video-Statement unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer. Zum Zeitpunkt der Aufnahme war die Entscheidung des Gerichtes noch nicht bekannt. Hier der im Statement angesprochene Artikel: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/13/grindi-romeo-und-die-woelfe-die-etwas-in-uns-beruehren-ein-plaedoyer-an-verstand-und-wahrnehmung-statt-hysterie/

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17 Gedanken zu „Tötung von Grindi genehmigt – Gericht rechtfertigt Abschuss mit bloßer „denkbarer Gefährdung“

  1. Die Genehmigung des Abschusses ist eine Sauerei. Ich weiß welche Gegend um Berlin ich nicht mehr bei meinen Westverwandten empfehle und auch selber nicht mehr besuche!

  2. „Gericht rechtfertigt Abschuss mit bloßer „denkbarer Gefährdung““

    Von den messerstechenden kulturfremden Invasoren geht eine viel größere „denkbare Gefährdung“ aus …

    1. flüchtlingen..herr wempe,flüchtlingen….und die sind mit messer nicht besser oder schlechter..als deutsche messerstecher..wobei die fluchtursachen evtl. durch brddeutsche handlungen mitverursacht.. klimamenschenrechtsflüchtlinge sind durch europäische industrienationen verursacht ,was unsere kontinentalregion anbelangt.
      die amerikanischen entsprechend.. ebenso wie die asiatischen entsprechen..
      denjen kann man alles mögliche aber ob es zureichend realitätsintern…oder abstruse ideologische willkür basierend..das ist hier eine rechtsethische und rechtsgültige substanz frage..wie eine strafrechtlich verantwortungspflichtige.

  3. …..es ist kaum nachvollziehbar, wie dumm und rückbezogen der verblödete Durchschnittsmensch an die Märchen der Vergangenheit glaubt. Selbst wenn man ihm beschreibt, WIE sich der Wolf in freier Natur dem Menschen gegenüber verhält, glaubt er an „fake news“, wie es die rechtsextremen Wähler heute tun…….

  4. Es ist immer wieder unglaublich, welche schwachsinnigen Begründungen sich Gerichte ausdenken, wenn sie die Anweisungen von oben umsetzen!

    1. justiz und staat sind hilfskonstrucktionen des menschenrechtsinternen volkes ,politiker sind privatkapitalistische politische dienstleistungsunternehmen.das haben sie vertraglich zu sein und absolut nichts anderes. die souveränität kommt nach den m.r.allein der so internen gesellschaft zu.
      d.h.eine derartige rechtsfremde verweigerung des verwaltungsgerichtes ist mit der begründung rechtswidrig.und das procedere der badenwürtem bergisches justiz hier sehr prekär auffällig…das bedarf nicht nur eine anfrage im parlament sondern auch einer untersuchung nach hinreichender m.r. staatlichkeit in der dortigen justiz und der richterschaft.die sache wurde hier einseitig und unzureichend objektiv zu lasten eines tieres mit eigenen eigentums.-u. lebensrechten an sich selbst veruntreut.
      veruntreuungen haben aber in der justiz gar nicht vorzukommen und doch wimmelt es auch in der brd gerade zu davon.en immer noch durch anthropozentrische willkür und anmassung bestehendes jagdrecht hat eigentumsrechtlich überhaupt keine berechtigung.und abschüsse sind erhbliche eingriffe in lebensrechte und eigentumsrechte.. anderer..individualitäten.die perfidität tiere rechtlich nur als sache zu begreifen beweist gerade zu diese unethische minderwertige und verwerfliche pseudorechtlichkeit,dieautoritäre un staatsautoritäre justiz und politik meint sich anmassen und beibehalten zu können. rechtlich disqualifizieren sich derartige probanden dann graduiet selbst.es kommt also darif an sich derartige rudimentären geisteshaltungen nicht mhr gefallen zu lassen de jure nicht und auch nicht de facto.
      wir brauchen keine steuerlich finanzierten impertinenzen und perfiditäten…wo auch immer.

  5. Mit diesem Argument könnten die Richter selbst aus dem Amt mit sofortiger Wirkung entlassen werden.dieses Urteil ist reine woilfsgegnerschaftöoche Spekulationamtsmissbräuchlich vorgebracht.auf Spekulationen,gar noch parteiisch kann kein Gericht der Welt ein zulässiges rechtskräftigen Urteil Fällen noch desen Geltung verlangen.das Urteil ist rechtsstaatswidrig.die ri hier als befangen u.nichmals zureichend objektiv abzulehnen,bzw zu verklagen.
    Ich gehe davon aus,daß unsere Vorsitzende nicht zur realen Begegnung befragt wurde
    Und hier. Auch nur spekulativ unzureichend ermittelt wurde.ein personalmangel in der justiz
    Kann innerhalb der BRD niemals ein rechtfertigungsgrund sein sondern weisst nur auf eine größere nicht angezeigte Straftat hin.die anscheinend unangezeigte Straftat
    eiiner durch unterbesetzung und unzureichender Rechtsstaatlichkeit
    agierende Politik und justiz.das hätte sogar zwingend notwendigeb verfassungsrechtlichen aufklärungsrechtlichen klärungsbedarf.
    Mit einer derartigen Begründung könnte.
    n sie der gesamten brdbevölkerung
    Ein ausgehvetbot auferlegen.
    abstrus.völig sichern und Rechtsform.zu dem. vollkommen unverhältnismäßig.die Richter haben dich eine öffentliche Abmahnung verdient gemacht.d.h. ihre Arbeit ist inakzeptabel einseitig.es stellt sich de jure und de facto die Frage ob sie in anderen Sachverhalten ebenso rechtswidrig ermitteln u.urteilen.

  6. Es ist erschreckend wie sich unsere Justiz immer mehr von neutralen demokratischen Grundsätzen entfernt. Wenn ich mit meinem Auto fahre, kann ich auch einen schlimmen Unfall verursachen. Niemand kommt dabei auf die irre Idee mir aufgrund dieser Annahme das Autofahren zu verbieten. Grindi hat nichts getan und soll deshalb erschossen werden? Was sind das nur für kranke Menschen!

    1. eine gewisse pathologiische beeinträchtigung ist wohl die mitursache derartg krimineller,also rechtswidriger handlungen..insbesondere amtshandlung,weil diese
      vorsätzlich nicht aus dem affekt geschehen.hier abers cheint eher die juristische objektivität von ideologischen ,denkfaulheiten und anderen arbeits und rechtsveruntreuungen her zu resultieren.unwahr ist zumindest eine tatsächliche bedrohung durch wölfe und eine nachgewiesene konnte im fall grindi nicht vorgelegt werden.man könnte einen gewissen sadismus vermuten … wäre aber zunächst hier nicht notwendig…eher in der frage der noch hinreichenden gesicherten individuellen amtsausübung u.o. bei einer klage vor einem verfassungsgericht..offensichtlich ist aber die ideologisch gefärbte objektivitätslosigkeit.. die klage wurde ohne auflage an das vorher urteilende gericht zurück gewiesen.das zeugt von keiner besonderen sorgsamkeit wie es für lebende individuen allerdings rechtsethisch gerechtfertigt sein muß…bzw. ist.die kläger haben hinreichende gültige gründe und die sorgfaltspflicht hätte den mangel an zureichender wesensprüfung des wolfes u. einer lebend erhaltungsmöglichkeit als solcher grundsätzlich berücksichtigen müssen bzw. im vorangehenden urteil bemängeln können und müssen.
      wie gesagt es handelt sich nicht um einen agressiven lebenden wolf und nicht um eine rechtssache im sachenrecht.sondern um lebensrechte und selbsteigentumsrechte….die tiere die in deutschland leben gehören ja weder der gresellschaft noch dem staat.in diesem fall grindi haben sich die verwaltungsrichter also der rechtsuntreue und des legalisierten wolfsmordes zu verantworten.
      auch wenn es hier aus aufwendungsgründen evtl. zu keiner klage kommt reiht sich das politische und richterliche verhalten doch in eine reihe ungeahndeter rechtswidrigkeiten ein,die in diesem pseudorechtsstaat mangels zureichender recourcen nicht geführt werden konnten..gleich neben den unterlassenen rchtssetungen die bemerkenswert kriminelles verhalten mangels hinreichender rechtssetzung ungeazhndetlassen.. bzw. sogar trotz hinreichender rechtssetzung.

  7. Könnt ihr noch etwas unternehmen? Es ist so schrecklich, was diese Lobby sich alles einfallen lässt um Gott zu spielen. Der Wolf hat nichts getan. Bitte versucht weiter Grindi zu schützen. Bitte. Es wird weitergehen mit dem wolfspaar aus der Nachbarschaft und so weiter und so weiter.

  8. Können gegen dieses Urteil eines anscheinend vollkommen fachfremden RIchter*in noch Rechtsmittel eingelegt werden?
    Allein die Begründung scheint doch eine Steilvorlage für ein erneutes Verfahren zu sein.

  9. Ich bin enttäuscht vom Verhalten des Vereins „Freundeskreis freilebender Wölfe“. Anstatt dass alle Vereine, die sich angeblich für das Leben derWölfe einsetzen, öffentlich an einem Strang ziehen und somit Stärke zeigen, geht ein „Tauziehen“ los. Solch ein Verhalten ist in meinen Augen verwerflich, schadet dem Wildtier Wolf
    sehr und hinterlässt nicht nur bei vielen Unterstützern und Mitgliedern einen sehr bitteren Geschmack .

  10. es zeigt wieder einmal, wie empathielos , dumm und mit krimineller Energie hier Urteile gefällt werden. Denn es ist ja ein Urteil Todesstrafe für einen Wolf, der nichts getan hat, als leben zu wollen.
    Schande über alle, die das befürworten und hoffentlich einmal eine ausgleichende Gerechtigkeit, dass diese Verursacher bestraft werden. Und die sogenannten Tierschützer, die nicht bereit sind, gemeinsam für die Wölfe zu kämpfen, sind keinen Deut besser,.

  11. NDR: 20 tote Schafe in Lamstedt: Wölfe jagten Herde offenbar kilometerweit
    Stand: 18.02.2026 15:39 Uhr

    In der Nacht zu Dienstag haben offenbar mehrere Wölfe bei Lamstedt (Landkreis Cuxhaven) eine Schafherde von ihrer Weide vertrieben und sie kilometerweit gejagt. 20 Tiere kamen dabei ums Leben.

    Bis zu vier Wölfe haben die einhundert Schafe mutmaßlich von Stinstedt bis in die Dorfmitte von Mittelstehnahe getrieben. Dort wurden am Dienstagmorgen mehrere tote Tiere gefunden, wie die „Niederelbe-Zeitung“ zuerst berichtete. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bestätigte dem NDR Niedersachsen den Tod von 20 Schafen. Unter ihnen sollen auch hochträchtige Muttertiere gewesen sein. Die Landwirtschaftskammer habe die Risse begutachtet und DNA-Spuren genommen. Ergebnisse aus dem Labor lagen am Mittwoch noch nicht vor.
    Wölfe schon am Wochenende gesichtet

    Der Verpächter der Schafsweide sagte, dass schon am Sonntag vier Wölfe in der Nähe von Stinstedt gesichtet worden seien. Wolfsrisse in diesem Ausmaß habe es in der Börde Lamstedt lange Zeit nicht gegeben.
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    Kein Wort dazu, ob die Schafe geschützt waren. Wenn man weiß, dass Wölfe in der Gegend sind, müssen die Schafe nachts aufgestallt werden, oder man ist nachts bei ihnen, am Besten mit HSH.

    1. na grundsätzlich haben weidetiere zureichend geschützt zu werden.
      schon shr lange ist bekannt das sich imlk cuxhaven wölfe aufhalten..
      dieses rudel könnte bereits die 2 generation sein.
      nd mit ansicherheit grenzender wahrscheinlicvhkeit waren die schafe nicht auf jeden fall aber unzureichend geschützt.also wiederso einehalterkriminalität gegn predatoren.. eine groß und weit aufgestellte falle.. gegendie anwesenheit vonn wölfenund den wolfschutz imallgemeinen.
      das hätte dann ja mal wiedrr geklappt jetzt müssen nur noch die druckwalzen mit der notwendigen volksverhetzung anrollen.. etwa problemwölfe hieltenschlachtfest.. oder grausamste tierquälerei.. wiolfsrudel jagg eine große herde schafe kilometer weit duch die nach…selbst trächtige muttertiere wurden nicht verschont.
      und schon ist dr politische justizmord an den wölfen vorbereitet..schon fast amtlich.
      niedertracht ist nicht nur in österreich wieder in mode…..mensch ,wie willst du überlenben, in einer derartigen häufung von verwerflichkeiten,..als mensch.

  12. Ausgestorben !!!
    Beutelwolf, Wandertaube….
    Der Himmel verdunkelte sich, sobald Schwärme von Wandertauben einflogen. Dann wurden Sie abgeschossen. Alle durch den Mensch. Heute ist die Wandertaube ausgestorben.!!!!
    Der Beutelwolf lebte über Millionen von Jahren, dann wurde er gejagt durch den Mensch und ist heute ausgestorben.
    Haie, Wale die Liste kann man verlängern.
    Jeder der ein Wolf abballert und verschonen Sie mich bitte mit Begriff :“ Entnahme“ ermordet trägt zum Aussterben bei. Der Wolf ist doch längst bei uns ausgestorben. Was soll das denn.
    Jeder der zum Aussterben einer Spezies sorgt, muss verurteilt werden. Das ist kein Entnehmen, sondern ein Aussterben. Unser Planet wird systematisch von derartigen Menschen zerstört. Sollen diese doch gehen, ich will den Wolf und brauche keine Jäger.

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