Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat am 10. März 2026 die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m („Grindi“) nicht verlängert. Diese Entscheidung könnte nur einen vorläufigen Aufschub markieren, denn sie birgt zahlreiche offene Fragen und potenzielle Fallstricke. Wolfsschutz-Deutschland e.V. beleuchtet in diesem Artikel die politischen Winkelzüge, die nach Ablauf der Verfügung wirksam werden könnten. Basierend auf Dokumentationen, Gutachten und Beobachtungen vor Ort wird bei aller Freude klar: Der Schutz Grindis ist keineswegs dauerhaft gesichert.
So schreibt das unter Thekla Walker (Grüne) geführte Umweltministerium folgendes: „Nach Einschätzung der FVA wird durch das Ende der aktuellen Ranzzeit das Interesse des Wolfs GW2672m an Hunden erfahrungsgemäß abnehmen. Tatsächlich sind die Sichtungsmeldungen 2026 bereits im Februar im Vergleich zum vorherigen Monat deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2025 war dies erst Mitte März der Fall. Auf dieser fachlichen Basis wird die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss nicht verlängert.
Nach Einschätzung der FVA-Experten wird sich allerdings am grundsätzlichen Verhalten des Wolfes ohne Eingriffe voraussichtlich nichts ändern. Da die potentielle Gefährdung von Menschen zur nächsten Ranzzeit ohne nachhaltige Verhaltensänderung des Wolfes wieder eintreten wird, beauftragt das Umweltministerium die FVA, aktualisierte Konzepte zur Vergrämung des Wolfes auszuarbeiten.“

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stimmen hier dem Gutachten von Dr. Epple von der Naturschutzinitiative zu, das Grindi ein typisches Verhalten eines Nationalparkwolfes zuschreibt. Er weiß genau zwischen Häschern und harmlosen Wanderern zu unterscheiden. Zuweilen zeigt er sich, ohne auch nur annähernd aggressives Verhalten. Von den Häschern hält er sich dagegen fern.
Die Naturschutzinitiative schreibt heute folgendes in einem eigenen Artikel. Zitat: „Nationalparkvertrautheit zur Kenntnis nehmen und Naturliebende nicht verunglimpfen, dazu gehören nach unbestreitbarer fachlicher Einschätzung auch weltweit gesammelte Erkenntnisse zum Verhalten wildlebender Wölfe, die in von Menschen frequentierten Landschaften, speziell im Umfeld von Großschutzgebieten und Nationalparks, Vertrautheit mit dem Menschen entwickeln, ohne dabei gefährlich zu sein“.
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Dank an alle echten Wolfsfreunde
Quellen: Pressemitteilung des Umweltministeriums
Bericht der Naturschutzinitiative e. V.: https://naturschutz-initiative.de/aktuell/pressemitteilungen/grosser-erfolg-hornisgrinde-wolf-darf-auch-zukuenftig-nicht-abgeschossen-werden/?fbclid=IwY2xjawQeUOlleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeGI3hCdLxvd2i41HbOGD_f3frpcU-bW04lnR3m9bGkrZuNReIuSXaSpOyjjQ_aem_HKTPb6KvUMiJbz81Meeh2A
Hier unser Artikel vom 08. Februar 2025, in dem wir dokumentierten, dass Grindi bei einer Zufallsbegegnung nicht auffällig war: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/08/wolfsschutz-deutschland-e-v-weist-nach-wolf-grindi-nicht-verhaltensauffaellig/
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5 Gedanken zu „Wolf Grindi durch Ablauf der Abschussgenehmigung tatsächlich gerettet? Politische Fallen lauern“
Vor einigen Tagen hatte ich eine Unterhaltung mit einem Landwirt. Er sagte, dass es doch recht merkwürdig sei dass in letzter Zeit immer seltener von Wolfssichtungen käme. Ein ihm persönlich bekannter Jäger habe gesagt, dass das wohl überlegt sei. Würde man als Jäger einen Wolf sichten, würde man ihn nicht töten, sondern so verletzen, dass dieser sich noch vom Schußort entfernen könne. Später würde er dann verenden, und auf „natürliche Art und Weise entsorgt“ werden. Ein nach meinem Erachten perfides Unterfangen.
1.das verneinen,mangels könne nach einem bestimmten guten erhaltungszustand nun lustig und mordgierig a stand geschäft gehen und in die Rudel nur so reinfallen.wie Es die grünedung Umweltministerium meinte zeigt schon die Inkompetenz
Dieser Personalie.und die wissenschaftslosigkeit der politischen händelung.da die postmodernen Gesellschaften allerdings wissenschaftsbegründet und menschenrechtsprjioritär sind,hat es keine anachronistische Politik zu geben.besonders keine mit einer hinreichenden wahrheits u.zukunftssichernden hinreichenden Ethik.das hintergehen von eigenen lebensrechtsansprüchen der Natur,ihrer lebensgemeinschFten u.individuen..fällt denen die hier nur Treuhänderisch die Dinge u.sachverhalte zu leiten haben..
Vielleicht zu leicht und gegenteiilig aus.es ist der Eindruck der systematischen politiscchen u.bemerkenswerter Weise so den auch juristischen konzertierten aktion
nicht mehr ausräumen.
Wenn so ein Sauerländer
populistisch daher ruft..
Klimaschutz ,Ökologie,Naturschutzgebiete.. Umweltschutz…spräche nix
dagegen,aber erst und prioritär
käme die Wirtschaft.
Dann hat der das auch als rechtsanwalt gesagt.allerdings
gehen in unserer sozialstaatlichen menschenrechtspriofitären
res Publika,Lämmer noch eben diese sowie die Prioritäten Grundrechte vor.
Und nichts anderes.keine dich selbstbereichernde parteiideologie noch sonst eine herrschaftsmacht anmaßend Organisation.der
CDUsauerlandmerzpopulismus ist somit rechtswidrige Regierungspolitik.
Die Zerstörung der Lebensgrundlagen
Ist absolut unvereinbar mit
den Rechtspflichten.
Dieses bornierte u.impertinente
Verhalten der wolfsschutzorg.freilebende wölfe
erstaunt.sollte Man zumindest annehmen sie seien selbst von edlerem gemüt….
Die jagende Sippschaft ist groß und mächtig,hat alles Recht auf ihrer Seite und übelste Einschüchterungsmethoden….unglaublich !
das im Ländle nun das umweltressort
Von den grünen an die CDU geht,ist
wohl ein deutliches Zeichen,dass sich
Die Spätzle grünen Von der natürlichen naturschützenden Ökologie zurückziehen wollen.
Sollte man eigentlich nicht meinen.
Welche Art ökologischer Politik Sie
Nun betreiben wollen,als ökologische
Partei bleibt abzuwarten
Auf dem Gebiet wolfsartenschutz wildtierökologie und waldökologie
hatten sie leider eher die Positionen
Von contras.erbärmlich.aber
Alles ohne Haftung und Regress.
Diese Fragen der Haftung ,sind in
Der BRD unzureichend geklärt.menschenrechtsextern könnte man sagen.ein sehr wesentlich her
Punkt in der menschenrechtsrealisierung diesesslogenannten rechtsstaates,den es zeitnah de jure
Und de facto im Sinne der
Interessen des einzigen souveränes
Und der prioritären
urechte aufzulösen hat.wenn Diese
Kriminalität nicht weitr bestand haben soll.