Thüringen: Schießgenehmigung auf Wolfsmischlingswelpen erteilt

Thüringens grüne Umweltministerin hat erneut entschieden, Wolfsmischlingswelpen töten zu lassen. Der Auftrag sei erteilt. Dabei gibt es Alternativen. In Italien werden Mischlinge zwischen Hund und Wolf sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Unserer Meinung nach verstoßen die Thüringer Schießbefehle ganz klar gegen das Deutsche Tierschutzrecht, das in solchen Fällen höher bewertet werden muss, als das Bundesnaturschutzgesetz. In unserer Reportage erklären wir warum. Und wir waren vor Ort und haben uns das Zuhause von Wolfsmutter Zelli und ihren Welpen angesehen.

Es sind fünf kerngesunde, erst sieben Monate alte Tiere, die nach dem Willen des Thüringer Umweltministeriums kein Recht auf Leben haben. Es soll sich bei den Welpen angeblich um so genannte Hybriden, Mischlinge zwischen Wolf und Hund handeln. Sie sind leicht zu erkennen, weil sie schwarz sind. Während man solche Tiere in Italien sterilisiert und wieder in die Freiheit entlässt, kennt man in Deutschland anscheinend nur eine Lösung: Töten. Und man streicht die Existenz dieser Tiere aus der offiziellen Liste, als hätte es sie nie gegeben.

Bildmontage. Quelle von beiden Fotos ©Pixabay.

 

Die Fellfarbe Schwarz sei übrigens irgendwann durch Hundegene entstanden, ist in zahlreichen wissenschaftlichen Artikeln zu lesen. In Italien gibt es mittlerweile auch schon Wölfe, die schwarz sind und keine „Hybriden“. In Deutschland stellt sich die Situation um schwarze Mischlingstiere wirklich grausam dar. Weil man hier angeblich fürchtet, dass fünf schwarze Mischlingswelpen bei Zella in Thüringen, die „genetische Reinheit“ der Wölfe in Deutschland gefährden könnten – was schon rein rechnerisch gar nicht möglich sein kann – gibt es von Seiten der Grünen Umweltministerin Siegesmund einen Schießbefehl auf die nicht einmal ein Jahr alten, kerngesunden Tiere.

Schweigen von Medien und Verbänden

Ein TV-Sender versuchte Kontakt zum Umweltministerium zu bekommen, bekam aber auf berechtigte Fragen bis Ende Oktober keine Antwort. Später erhielt eine Tierfreundin die Nachricht, dass der Sender doch nicht berichten wolle.

Gehegeaufnahme oder Sterilisierung

Dabei ginge es auch anders. Der alternative Bärenpark hat nämlich eine Vereinbarung mit dem Land Thüringen und könnte diese Tiere dort aufnehmen.  Entsprechende Korrespondenz liegt uns vor. Aber ohne Genehmigung der Ministerin fühle man sich nicht in der Lage, etwas zu unternehmen. Die anderen Verbände versuchen sich heraus zu winden, aber schaut man sich frühere Äußerungen an, so ist man schon damit einverstanden, diese Lebewesen zu eliminieren.
Dabei verstößt die Schießgenehmigung ganz klar gegen das Deutsche Tierschutzrecht, das in diesem Fall höher als das Naturschutzrecht mit der Lex Wolf zu werten ist. Es muss nämlich immer das mildeste Mittel angewendet werden. Und dieses wäre die Sterilisation und die Entlassung in die Natur, wie es vielfach in Italien praktiziert wird, wo man wirklich ein Problem mit sehr vielen Mischlingen hat.

 

Lara und Brigitte Sommer waren Ende September mit Wolfshundemix Liv auf den Spuren der Wolfsmutter und ihren Welpen vor Ort bei Zella.

Auftrag zum Abschuss erteilt

Ausriss aus der Ostthüringer Zeitung: https://www.e-pages.dk/otzgera/1234/article/1686028/2/12/render/?token=c679b2ca23fcf3e5f3c7dcc53b50bda3&vl_app_id=de.zgt.otz&vl_app_version=7.14.0&vl_platform=android&fbclid=IwAR1AAID3EiFjuO-zV53hkQD45XPsy8uTQ3Q6dTD871yochpq90bhxLC9PBo

 

 

Mit Wolfshundemix Liv haben wir das Revier der Wölfin bei Zella besucht. Das Gelände ist teilweise äußerst steil und unzugänglich, wie auch auf diesem Bild zu sehen ist. Das Dunkle im Hintergrund ist nicht etwa eine Sprungschanze, sondern tatsächlich der Weg.

 

Das Gelände ist steil, unzugänglich und wenig besiedelt.

 

Blick ins Tal: ideales Wolfsgebiet.

 

Ein Paradies für Wölfe?

 

 

Das dröhnende öffentliche Schweigen der anderen Orgas

Während dort das Thema in der Öffentlichkeit und in sozialen Netzwerken einfach totgeschwiegen wird, bekamen privat anfragende Tierfreundinnen und Tierfreunde Antworten, die ihnen nicht gefallen haben.

Ausschnitt Antwort der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe Landesgruppe Thüringen auf den Protest einer Wolfsreundin. Die Original-Korrespondenz liegt uns vor:

Zitat: „Guten Tag Frau H.,
die von Ihnen geäußerte Meinung zu den Wolfshybriden in Zella können ich und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe nicht teilen.
Die DBBW hat die höchste Kompetenz in Deutschland zum Thema Wölfe. Es gibt keinen Grund, ihre Entscheidung anzuzweifeln.“
Anmerkung: Träger der DBB-Wolf sind das Bundesamt für Naturschutz, das Leibnitz-Institut in Berlin, das Senckenberg-Institut  und Lupus, Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland. Könnte man nicht von Verbänden und Vereinen eine etwas differenzierte Haltung erwarten? Wie regierungsunabhängig können diese Institute wirklich arbeiten?

Beim Nabu weiß man angeblich nichts von Alternativen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Blick nach Ohrdruf

Aber man kann die Tiere doch nicht einfach einfangen? Im Fall der Mischlingswelpen von Ohrdruf ein paar Jahre zuvor, sollen die Welpen gefangen, und dann erschossen worden sein. Wir stellten damals Strafanzeige, doch das Verfahren wurde eingestellt. Zusammen mit der DJGT protestierten wir gegen die Einstellung. 500.000 Euro hatte die Steuerzahlenden die Jagd auf die Ohrdrufer Welpen übrigens gekostet. Heute sind diese Welpen, genau wie die Welpen von Zella auf der Liste der DBB-Wolf einfach gestrichen, ganz so als hätte es sie nie gegeben und auch die Wolfsmutter selbst ist verschollen. https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/status-und-reproduktion?Jahr=2021&Bundesland=Th%C3%BCringen

 

 

 

 

Ausriss aus der Thüringer Allgemeine vom 7.10.22

 

Fazit

Wir potestieren erneut auf das Schärfste gegen diesen unethischen und unsensiblen Umgang mit Mitlebewesen. Gerade von einem Umweltministerium, das von einer Umweltministerin der Grünen geführt wird, erwarten Tier- und Naturschützer doch wirklich zu Recht gerade andere Lösungen als Töten.

 

Wir sind weiter auf Ihre Unterstützung angewiesen:

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Sonstige Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/08/13/ethisch-untragbar-schon-wieder-mischlings-wolfswelpentoetungen-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/21/erster-teilerfolg-in-thueringen-gericht-untersagt-abschuss-der-mutterwoelfin-jagd-auf-welpen-geht-aber-weiter/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

http://www.dbb-wolf.de

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/thueringen-nachwuchs-der-standorttreuen-woelfe-bei-ilfeld-und-ohrdruf

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/nachweis-per-fotofalle-erneut-wolf-hund-hybriden-in-thueringen

 

Ethisch untragbar: schon wieder Mischlings-Wolfswelpentötungen in Thüringen

Es sind fünf kerngesunde, erst drei Monate alte Tiere, die nach dem Willen des Thüringer Umweltministeriums kein Recht auf Leben haben. Es soll sich bei den Welpen angeblich um so genannte Hybriden, Mischlinge zwischen Wolf und Hund handeln. Während man solche Tiere in Italien sterilisiert und wieder in die Freiheit entlässt, kennt man in Deutschland anscheinend nur eine Lösung: töten. Und weil der Schutzstatus von Mischlingen in der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) geändert worden ist, könnten in diesem Fall wohl auch weder Anzeigen noch Klagen helfen.  Außer es stellt sich nach Abschuss heraus, dass es doch reinrassige Wölfe waren. Warum es ethisch auf keinen Fall vertretbar ist, derart mit Mitgeschöpfen umzugehen, ganz gleich ob reinrassig oder nicht, erklären wir hier in unserem Beitrag.

Nicht etwa durch eine Pressemitteilung, sondern durch einen Artikel im MDR und über die dpa erfährt die Öffentlichkeit überhaupt vom Vorhaben des grünen Umweltministeriums in Thüringen. Umweltstaatssekretär Burkhard Vogel wird in dem MDR-Bericht folgenderweise zitiert: „Auf einem Foto von der Nacht auf Montag sind vier Welpen zu erkennen – in verschiedenen Grau- und Schwarztönen. Schwarz sind die Wölfe aber eigentlich nicht.“

Beispielbild Wolfsmutter mit Nachwuchs.

Zwei Fachstellen hätten dem Ministerium bestätigt, dass es sich bei den insgesamt fünf Jungtieren um Hybride handeln würde. Es wurden keine weiteren Gründe für die Annahme, dass es sich um Hybriden handelt, veröffenlicht. Ebenso monieren wir, dass sich Umweltstaatssekretär Vogel selber widerspricht. Sind die Welpen nun schwarz oder sind sie es nicht? Welche Kriteterien wurden überhaupt angewendet bei der Beurteilung, dass es sich um Hybriden handelt? Ging man alleine anhand von Fotos aus, wie der MDR berichtete? Die Fotos wurden übrigens bislang nicht veröffentlicht.

Reinrassig und schwarz

Eine schwarze Fellfarbe alleine reicht nicht aus, um einen Wolf als „nicht reinrassig“ zu beurteilen. In Italien lebt auf dem Appenin ein Wolfspaar. Der Rüde ist dunkel/schwarz. Die Fähe ist grau. Joe Black, so wurde der Rüde genannt, sei trotz seiner dunklen Fallfarbe ein hundert prozentiger reinrassiger Wolf. Die Übersetzung ist unten unter den Quellen zu finden. In diesem und weiteren Videos des Wolfsfreundes aus Italien ist es zu sehen, wie sehr sich dieser Rüde um seine behinderte Partnerin kümmert. Wer will diesen Tieren Gefühlen wie Zuneigung, ja Liebe und Verantwortung absprechen? Wer will diesen Mitlebewesen das Recht auf Leben absprechen? Zwar gibt es in Italien inzwischen auch Stimmen von Wolfsforscherinnen und Wolfsforschern, die Mischlinge und schwarze Wölfe am liebsten ebenso wie in Deutschland beseitigen würden, dennoch werden hier die Mischlinge in den allermeisten Fällen sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Und im Gegensatz zu Deutschland hat man in Italien wirklich ein Problem mit zu vielen freilaufenden Hunden, die sich mit Wölfen paaren.

Kein Hybridenproblem in Deutschland

Dieser neue Wurf in Thüringen um den Dermbacher Ortsteil Zella im Wartburgkreis ist nun die vierte Verpaarung von einer Wölfin mit einem Hund, die bekannt geworden ist. Der erste Fall geschah vor Jahren in Sachsen. Auch hier ging man empathielos vor und verfolgte die Tiere gnadenlos. Die nächsten beiden Würfe gelangen von Wölfin Ohrdri (Truppenübungplatz Ohrdurf, Thüringen) an die Öffentlichkeit. Mangels eines geeigneten Wolfsrüden brachte sie zwei Mal hintereinander schwarze Mischlingswelpen zur Welt. Die Kleinen wurden mit Kopfschüssen regelrecht hingerichtet. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestierte und stellte Strafanzeige gegen die grüne Umweltminsiterin Siegesmund, während die anderen Umweltorgas- und Verbände zustimmten. Alle Verfahren wurden eingestellt. Wir schlossen uns einem Protest der DJGT an. Info in den Quellen. Fünf Mischlingswelpen können schon einmal rechnerisch die Wolfspopulation in Deutschland nicht gefährden. Zumal nur zirka 30 % des Wolfsnachwuchses ein vermehrfähiges Alter erreicht.

Hanebüchene Begründung

Im MDR-Beitrag wird weiterhin ausgeführt, dass der Nachwuchs laut Gesetz „entnommen werden müsse“, damit er sich nicht fortpflanzt und die Wolfspopulation genetisch gefährde. Weil die Tiere aber mit zwölf Wochen schon zu alt seien, um in einem Gehege in Gefangenschaft zu leben, sollten sie getötet werden. Dabei stimme sich das Ministerium zusammen mit Thüringen-Forst und dem Landesamt für Umwelt ab, wer den Jungtieren den Garaus machen dürfe. Alleine die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) macht diesen Schritt möglich. Und diese Änderung geschah unserer Meinung nach genau in der Absicht, mit Abschüssen in Zukunft durchzukommen.

Auch wird die Wolfsmutter für angeblich vermehrte Risse verantwortlich gemacht, da sie ihren Nachwuchs alleine großziehen müsse. In Niedersachsen argumentierte man bei Abschüssen von Elterntieren genau anders herum, anstatt die Weidetierhaltenden, die nicht schützen, für Risse verantwortlich zu machen.

Auch Wolfsmütter lieben ihre Kinder

Immer mehr Forschungsergebnisse weisen nach, dass Tiere genauso Gefühle empfinden wie wir Menschen. Wie unmenschlich ist also unser Tun, völlig gesunde Welpen umzubringen, nur weil sie unserer Vorstellung von „Reinrassigkeit“ nicht entsprechen? Dies hört sich nicht nur gruselig an, es ist auch so. Gerade in Deutschland sollten sich Politiker nicht auf einen solchen unmenschlich erscheinenden Weg begeben, solange es Alternativen gibt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. appeliert an Anständigkeit und Menschlichkeit. Dieser Schießbefehl darf nicht ausgeführt werden. Dies wäre ohne jegliche Ethik und Moral und auch wissenschaftlich nicht begründbar.

 

Quellen:

Hier der Bericht des MDR:  https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/west-thueringen/wartburgkreis/wolf-nachwuchs-welpen-hund-hybrid-100.html?fbclid=IwAR2uMo4o775L4b2MNPKhnCKEkPQmzjub2xKX_UdIGkba7Y3FEuVPFAvWWKg

Zum Umgang mit so genannten Hybriden in Italien:

Artikel zur Tierethik: https://www.geo.de/natur/tierwelt/17442-rtkl-wissenschaftler-bricht-ein-biologie-tabu-wir-muessen-tiere-vermenschlichen?fbclid=IwAR1h1-RoVj-iJVGTUCx0lyNzwRuWHfeOohKLLWBO7RUY9KjrndyTvqqFXXM

Artikel zur Entstehung von schwarzen Wölfen: https://www.scinexx.de/wissen-aktuell-9489-2009-02-10.html?fbclid=IwAR3JXhp1GBvvTx5UEp_kAKf3HVRFrFZOu6W_qE5cNz6xE9sqyhrLNskg-fg

Die Wolfspopulation in Deutschland ist nicht durch Hybridisierung gefährdet: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/08/18/studie-zeigt-auf-in-deutschland-gibt-es-kein-wolfshybridenproblem/

Zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/03/13/schwarzer-tag-fuer-woelfe-und-andere-wildtiere-seit-heute-ist-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-in-kraft/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

Übersetzung zum Video John Black:

Hier die Übersetzung: Ligurischer Apennin,
Sonntagabend, 12. Juni 2022, 23.38 Uhr.
Die Hartnäckigkeit, mit der sich dieses Wolfspaar durchschlägt, ist rührend.
Das Video zeigt, wie Joe Black sich langsam vorwärts bewegt, anhält, sich umdreht, auf seine Gefährtin wartet (eine unserer Quellen nannte sie Joanna) und wieder losgeht, während sie vor sich hin stapft: lahm.
Joe Black hat sich als Superwolf erwiesen.
Aber er ist schwarz.
Und einige Experten und das technische Gremium des Minsitero wollen die schwarzen Wölfe erlegen.
Sie führen nicht zuerst die genetische Analyse durch.
Zuerst wird der Wolf getötet und erst danach werden Gentests durchgeführt.
Bis vor einigen Jahren war die Beantragung eines DNA-Tests bei einer Einrichtung ein zeitaufwändiges Unterfangen mit manchmal uninterpretierbaren Ergebnissen.
Aber die Elite der Wolfsgelehrten“ hat es immer als eine Operation betrachtet, zu der gewöhnliche Sterbliche keinen Zugang haben und die daher von hohem Ansehen ist.
Wie ahnungslos sie sind.
Ich habe bereits zwei Tests mit Joe Blacks DNA durchgeführt und siehe da, wissen Sie was?
Er ist zu 100 % ein Wolf.
Das ist nicht seltsam.
Es geht darum, dass man die Wissenschaft mit Felddaten untermauern muss.
Und die vor Jahren durchgeführten Studien zur schwarzen Pigmentierung basierten auf Markern und Protokollen von nordamerikanischen Wölfen, die nicht mit Canis lupus italicus kompatibel waren.
Sicherlich stimmen einige Teile des Allels mit dem heutigen überein, aber einen Wolf pauschal als Hybrid zu bezeichnen, nur weil er heute im Jahr 2022 schwarz ist, ist nicht korrekt.
Die Dinge ändern sich.
Im Jahr 2001 hatten wir einen oder höchstens zwei schwarze oder weiße Damhirsche: melanistisch oder leuzistisch.
Heute kommt auf 6/8 Geburten ein melanistischer Damhirsch.
Selbst bei Damwild ist es einfach, einen Gentest mit einem Haarabstrich oder aus dem Kot zu machen.
Es gibt eine italienische Firma mit Sitz in den USA, die das alles für 118 Dollar anbietet.
Und – bis zum Beweis des Gegenteils – ist das Sammeln von Wolfskot derzeit keine Straftat.
Zusammen mit Joe und Joanna gibt es den „Smilzo“ (meine Freunde haben diesen Namen gewählt), der in diesem Video nicht vorkommt, den ich aber in den nächsten Tagen in einem ihm gewidmeten Beitrag mit Fotos von Jagdszenen vorstellen kann.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ugo de Cresi
Naturbeobachter

 

 

Thüringer Umweltministerium zieht Schießgenehmigung auf Wölfin zurück und zahlt weiter Weideprämie

Das Land Thüringen hat die Abschussgenehmigung für die auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf lebende Wölfin zurückgenommen,“ so der MDR am 04. Janaur 2021. Herdenschutzmaßnahmen hätten gewirkt und ein Abschuss wäre nicht mehr verhältnismäßig, wird Staatssekretär Olaf Müller weiter in dem MDR-Artikel zitiert. Wolfsschutz-Deutschland e. V. zeigt sich sehr erfreut darüber, dass Umweltministerin Siegesmund ganz augenscheinlich ihren Feldzug gegen eine Wolfsfamilie aufgegeben hat und wohl eingesehen hat, dass Abschüsse nichts bringen. Stattdessen soll die Schaf- und Ziegenprämie auch im Jahr 2021 weiter gezahlt werden.

Wölfin Ohrdi darf nicht mehr abgeschossen werden. Wir hoffen, dass sie auchin diesem Jahr wieder Nachkommen mit ihrem Wolfsgatten zeugt. Beispielbild © Brigitte Sommer

Die Antragsunterlagen dazu stehen auf der Internetseite des Thüringer Umweltministeriums zur Verfügung: https://umwelt.thueringen.de/schazie

Weideprämie statt Wolfstötung

„Weil es weiterhin keine bundesweite Prämie geben würde, sei die Unterstützung der Thüringer Schäferinnen und Schäfer umso wichtiger,“ wird Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) in einer Pressemeldung vom 18.01.2021 zitiert.

Die Thüringer Prämie in Höhe von 25 Euro pro Tier sei bei ihrer Einführung im Jahr 2019 in Deutschland einmalig gewesen. Inzwischen hätten auch Hessen, Sachsen und Bayern eine Schaf-Ziegen-Prämie nach Thüringer Vorbild eingeführt. Die Schaf-Ziegen-Prämie kann bis zum 31.03.2021 neu beantragt werden. Wer die Prämie bereits 2019 oder 2020 beantragt hat, muss bis zum 31.03.2021 lediglich einen Auszahlungsabruf einreichen.  Auch im vergangenen Jahr setzte sich Thüringen im Bundesrat mit einer Initiative für eine bundesweite Weidetierprämie von 30 Euro je Mutterschaf oder –ziege ein. Die Initiative fand im Bundesrat zwar eine Mehrheit, die Bundesregierung hat die Einführung einer Weidetierprämie für Schafe und Ziegen allerdings erneut abgelehnt. So wird es also auch im Jahr 2021 keine Weidetierprämie auf Bundesebene geben.

Die maximale Fördersumme für die einzelnen Schäferinnen und Schäfer ist aufgrund europarechtlicher Vorgaben auf 20.000 Euro innerhalb von 3 Jahren begrenzt (De-minimis-Beihilfe). Für das Antragsjahr 2021 sind Finanzmittel für die Thüringer Schaf- und Ziegenprämie im Landeshaushalt eingestellt.

Mehr Wolfsabschuss gleich weniger Weidetierschutz

Eine wissenschaftliche Theorie zu Wolfsabschüssen besagt, dass eher das Gegenteil von besserem Schutz für Weidetiere erreicht werden würde. Sie besagt, dass der Abschuss von Wölfen, vor allem von trächtigen Tieren oder Elterntieren, ganze Rudel destabilisieren oder sogar ganz auflösen könnte. Dies könne dann unter anderem eine Neuordnung der Territorien auslösen. Versprengte Einzeltiere und Wölfe, die ihr neues Territorium noch nicht kennen, würden dann auf Nutztierherden als Beute zurückgreifen. Schlichtweg deshalb, weil diese besser auffindbar und verletzlicher als wilde Beutetiere seien. Mehr Wolfsabschüsse führen zu mehr versprengten Einzeltieren und Gebietswechseln, wodurch die Risse an Nutztierherden steigen würden. Die Folge wären weitere Abschüsse von Wölfen – und der Kreislauf beginne von Neuem.

Schäfer Neumann hatte bereits vor Jahren in Brandenburg anhand seiner eigenen Tiere nachgewiesen, dass ortsansässige Wölfe Schafe sogar schützen können. Hätten die Wölfe einmal begriffen, dass sie an die Weidetiere nicht herankommen, würden sie mit Angriffen aufhören. Dadurch, dass Wölfe ihr Revier verteidigen würden, schützten sie Schafe auch vor Wolfsrudeln, die noch keine Erfahrung mit ausreichend geschützten Weidetieren gemacht hätten, so der Tenor des Schäfers, der sowohl mit wolfsabweisenden Zäunen als auch mit Herdenschutzhunden arbeitete.

Im vergangenen Jahr wurde bereits der Abschuss der Wölfin von einem Gericht untersagt.  Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/21/erster-teilerfolg-in-thueringen-gericht-untersagt-abschuss-der-mutterwoelfin-jagd-auf-welpen-geht-aber-weiter/

Die Hauptverhandlung wäre in der vergangenen Woche gewesen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatte diverse Anzeigen gegen die Umweltministerin gestellt und auch als einziger Verein heftig gegen den unserer Ansicht nach nicht rechtsmäßigen Abschuss der frei geborenen Wolfsmischlingswelpen aus den Jahren 2019 und 2018 protestiert.

Quellen: https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/gotha/wolf-ohrdruf-abschuss-keine-genehmigung-100.html

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/schaf-ziegen-praemie-wird-auch-2021-in-thueringen-ausgezahlt

https://www.infosperber.ch/umwelt/wolfsabschuss-zum-herdenschutz-kaum-wissenschaftliche-belege/?fbclid=IwAR3GBq5ucHe7VpmFk4ZwT4i30XZfzb2YDbRo5bSYfaz8CM7-3mYYWC_nOb4

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/19/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-stellt-anzeige-wegen-erneuter-toetung-so-genannter-hybriden-in-thueringen/

 

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert und stellt Anzeige wegen erneuter Tötung so genannter „Hybriden“ in Thüringen

Beispielbild ©Brigitte Sommer

Nun geht die Jagd auf gesunde Wölfe in Thüringen erneut los. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Ferner stellen wir Anzeige gegen Umweltministerin Siegesmund sowie ausführende Personen und weitere am Geschehen beteiligte Personen. Nachdem am Freitag, den 14. Februar 2020 ein Hybride (weiblich, schwarz) geschossen sowie ein weiteres Tier am 19.02.20 erschossen worden wäre, würden nun die Behörden von drei weiteren Wolf-Hund-Mischlingen im Revier um den Standortübungsplatz ausgehen.

Der Thüringer Wolfmanagementplan sehe  das Entnehmen von Wolf-Hund-Mischlingen aus der freien Natur vor, schreibt das Umweltministerium in einer Pressemitteilung.  Das Umweltministerium habe im September 2019 die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der Wolf-Hund-Mischlinge erwirkt. Das Thüringer Umweltministerium (TMUEN) hätte den Umgang mit Hund-Wolf-Hybriden eng mit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) abgestimmt. Aus Artenschutzgründen müssten Kreuzungen von Hund und Wolf aus der Natur entnommen werden. Damit solle die Wildtierpopulation Wolf vor dem Eindringen von Haushund-Genen geschützt werden. Eine Vermischung der Gene würde den Fortbestand der Wolfspopulation gefährden.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfssschutz Deutschland e. V.  erinnert daran, dass gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse zähle. Diesem strengen Schutzstandard würden auch Hybridwölfe unterliegen,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe seien zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier dürfe damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, sei kein Argument, weil sich zum Beispiel die fünf Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate betrage in Deutschland  unter einem Prozent.

Rassismus im Naturschutz

Solche Argumente – wie für die Schießbefehle kreiert – beförderten geradezu rassistische, nach rückwärts gerichtetete Naturschutzgedanken, die eigentlich gerade in Deutschland so nicht aufkommen dürften. In den vergangenen Jahrhunderten haben sich mit Sicherheit immer einmal wieder Wölfe mit Hunden gepaart. Forscher meinen sogar, dass die schwarze Fellfarbe von amerikanischen Wölfen durch Hundegene in die Population eingetragen worden sei. Man ist sich nur nicht darüber einig, wann genau dies geschehen ist. In Italien leben heute schon schwarze Wölfe, die durch so genannte Hybridisierung entstanden sind.

„Ändere Länder, wie Italien, machen vor, wie es tierfreundlich gehandhabt werden könnte“, so Sommer. Dort werden Mischlingswelpen sterilisiert und wieder in die Natur entlassen. Außerdem hatte erneut ein Wildpark angeboten, die Welpen aufzunehmen. Da sich nun ein Wolfsrüde bei der Wölfin befinde, bestehe nun die Gefahr einer erneuten Verpaarung mit einem Hund nicht mehr.

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020. Damit soll sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Im Klartext: Man wolle sich wohl nicht einmal an die Schießpause auf die Wolfsmutter halten, die nach einer Eilverfügung von zwei Naturschutzverbänden erwirkt worden war.

Schwarz gefärbte Hybride dürften sogar bis zum 31.12.2020 geschossen werden, heisst es weiter in der Pressemitteilung. Die Verfügung gelte in Teilen des Landkreises Gotha sowie Teilen des Ilmkreises. Begrenzt wird die 275 Quadratkilometer große Fläche um den Standortübungsplatz Ohrdruf durch die Autobahnen A4 und A71 sowie die Bundesstraßen 88 bzw. 247.

Hobbyjäger dürfen schießen

Was regelt die Allgemeinverfügung?

Die Allgemeinverfügung richte sich an einen genau beschriebenen Personenkreis und spräche eine Ausnahme vom Tötungsverbot gemäß artenschutzrechtlicher Bestimmungen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes aus. Vor dem Erlass der Allgemeinverfügung seien die vom Land anerkannten und landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen angehört worden. Skandalöserweise erklärte sich der NABU in einer Pressemitteilung mit dem Erschießen der Welpen einverstanden.

Die Allgemeinverfügung berücksichtige folgende Eckpunkte:

  • Zum Abschuss ermächtigt werden Jagdausübungsberechtigte, Jagdschutzberechtigte sowie bestimmte Jagderlaubnisscheininhaber in den Landesforsten, wenn diese durch Personen durch das TLUBN geschult und registriert worden sind
  • Ausdrücklich nicht zum Abschuss ermächtigt werden anderweitige Jagdgäste ohne Aufgaben des Jagdschutzes im betreffenden Jagdbezirk.
  • Der Abschuss darf nur in einem bestimmten Zulassungsgebiet (siehe Karte) vorgenommen werden.
  • Im Falle eines Abschusses ist die zuständige Behörde, das TLUBN sofort zu informieren; das getötete Tier ist an die Behörde zu übergeben

Landesjagdverband rät Jägern ab

Thüringen – Der Jagdverband warnte Jäger vor Schüssen auf die Welpen, eben weil die Jäger wohl selber ganz genau wüssten, dass eben KEINE Rechtssicherheit bestehe und ihnen aber etwas anderes vorgegaukelt würde. WDer Geschäftsführer des Landesjagdverbands Thüringen, Frank Herrmann, appelliert an die örtlichen Jäger: „Wir empfehlen den Jägern momentan, aufgrund rechtlicher Unsicherheiten, sich nicht am Abschuss der Hybride zu beteiligen.“https://www.jagderleben.de/news/umweltministerium-thueringen-jaeger-hybride-schiessen-711559?fbclid=IwAR2Fw0l9E9YKbc3dxR8PuRlV5DQ2aYlo9QNr3-514PK5ksVYREzotsIPlXY

Weitere Quelle: https://www.tag24.de/nachrichten/wolf-hund-mischling-abgeschossen-ohrdruf-thueringen-woelfin-abschuss-klage-1391196

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/12/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-droht-mit-anzeige-wegen-des-geplanten-abschusses-der-ohrdrufer-woelfin-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/gotha/naechster-hund-wolf-hybrid-abgeschossen-100.html?fbclid=IwAR0FSVAvbKKPP1MZKbyq7DtvOXpfTtDvd600DEzagtZY0dFwW48yuU6GCiw

 

 

Offener Brief an den Umweltausschuss des Bundesrates – die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt gegen geltendes EU-Recht!

Offener Brief

Sekretärin des Ausschusses m.d.W.d.G.b.: Ministerialrätin Silke Podschull-Wellmann

Bundesrat
Büro des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

11055 Berlin

Tel:  030 18 9100-230 | Fax:  030 18 9100-400

bundesrat@bundesrat.de

 

 

Sehr geehrte Mitglieder *innen des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit,

wir appelieren eindringlich, die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die am 19.12.19 vom Bundestag genehmigt wurde, nicht weiter abzusegnen. Alle bereits erstellten Rechtsgutachten (die auch in Anhörungen vorgestellt wurden) haben eine mit dem EU-Recht (FFH Richtlinien) nicht einhergehende Rechtmäßigkeit festgestellt. Mehrere Bürger haben bereits bei den zuständigen EU-Ausschüssen Beschwerde eingelegt und es wird nun wohl auch bereits eine Prüfung dieser Beschwerden vorgenommen. Als Folge könnten EU-Verfahren auf Deutschland zukommen.

Eine solche Gesetzesänderung dient aber augenscheinlich nur einer großen Lobby – die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte – vertritt. Dabei scheinen deren wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund gestellt zu werden. Gerade diese Lobbyinteressen werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – zumal die Agrarlobby selber durch Wolfsabschüsse überhaupt keinen echten Vorteil zu erwarten hat, denn die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes bietet für Weidetierhalter gar keine Lösungen an. Vielmehr wird der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig werden echte Hilfen und Unterstützungen für Weidetierhalter seit Jahren seitens der GroKo blockiert.  Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. Die Lobby, die als einzige wohl tatsächlich einen Vorteil von dieser Änderung haben könnte, wären die Jäger. So manche/r malt sich wahrscheinlich bereits die Wolfsthrophäe im heimischen Wohnzimmer aus, weil diese Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ein weiterer Schritt der Wölfe in Richtung Jagdrecht bedeutet.

Dabei geht das Votum der meisten Bürger in eine ganz andere Richtung: Klimaschutz geht nicht ohne Naturschutz einher. Und ganze Wolfsfamilien niederzuschießen gehört mit Sicherheit nicht zu den Zielen, die Bürger möchten, was Umfragen ja auch immer wieder deutlich belegen. Nicht umsonst sinken die Umfragewerte der Großen Koalition immer weiter ab.

Ungeachtet dessen, dass mehr Weidetiere durch Krankheiten, Vernachlässigung und Hundebisse ums Leben kommen, landen die meisten am Ende ihres Lebens doch beim Schlachter. Dabei wollen hier die Verbraucher weder das Fleisch, noch die Wolle von Schafen. Es ist unfassbar, mit welchem Egoismus und mit welcher Dreistigheit augenscheinlich Weidetierhaltern ermöglicht werden soll, dass ihre Interessen und ihr Hobby künftig über den Interessen des Allgemeinwohls stehen sollen. Fakt ist, dass die Mehrheit der Deutschen die Wölfe in Deutschland begrüßt, und eine Minderheit der Jäger- und Bauernlobby alles dafür tut, ihren Willen gegen das Allgemeinwohl aller Bürger durchzusetzen. Mit dem Durchwinken der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes handelt die Bundesregierung nicht nur gegen EU-Recht, sondern auch ganz klar gegen das Allgemeinwohl. Und nein, wir brauchen auch nicht noch mehr beweidete Grünflächen, was wir brauchen sind Wildnisgebiete, die auch das Klima schützen können. Wölfe können zur Renaturierung Entscheidendes leisten.  Auch hier hat Deutschland sein Ziel verfehlt. Wir fordern Regierung und Umweltausschuss auf, diese Herausforderungen endlich anzugehen, statt dem Lobbyismus weiter zu frönen.

Mit den besten Grüßen

Wolfsschutz Deutschland e. V.

Brigitte Sommer

Vorsitzende

 

Hintergrund:

Mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU genehmigte sich am 19.Dezember die GroKo die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf). Künftig dürfte unter anderem in Wolfsrudel hineingeschossen werden bis keine weiteren Schäden mehr auftreten. Und dies ganz gleich, welcher Wolf Verursacher war. Zeitliche und räumliche Zuordnung würden ausreichen, wobei weder die Begriffe des „ernsten“ noch des „erheblichen“ Schadens genau definiert werden können. Sogar aufgrund von Schäden bei Hobbyschäfern sollen nun Wölfe abgeschossen werden dürfen. Das klingt unfassbar und das ist es auch. Denn bereits in der Anhörung https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/25/safe-the-date-berlin-09-12-19-oeffentliche-anhoerung-zur-lex-wolf-hingehen-undoder-protest-an-den-ausschuss-senden/ im Umweltausschuss eine Woche vorher haben diverse Juristen, darunter auch Christina Patt von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (hier die aktuelle Pressemitteilung der DJGT zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: http://www.djgt.de/system/files/307/original/201219_PM_Änderung_BNatSchG.pdf?fbclid=IwAR1Ox_YLVw7YtirvdLEHZyHdqtcVQZQpQ2T3WQC84pfQQFf42JXKzgQrfZQ   )versucht darzulegen, dass der Entwurf und nun auch die Verabschiedung dieses Gesetzes keinesfalls EU-rechtskonform ist. Man scheint in dieser GroKo aber auf überhaupt keine Fachleute mehr zu hören. Weder im Bereich Klima- noch im Bereich Naturschutz.

Am 30. Januar findet die nächste Sitzung des Umweltausschusses zur LEX-Wolf im Bundesrat zum Durchwinken statt. Abgestimmt wird am 14. Februar.  https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/985/07.html#top-7Hier die Liste der Mitglieder https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/ausschuesse/u/u.html?nn=4351662&fbclid=IwAR36Numl71V0bGdJI6DGjugyWOyS4BpC_TI3laErA07RbuK5594xVq4bdlE

Geleitet wird der Umweltausschuss von Niedersachsens Umweltminister Lies, der inwzischen gut 200.000 Euro für eine erfolglose Jagd auf Wolf Roddy ausgegeben hat. Wir berichteten u. a.hierhttps://wolfsschutz-deutschland.de/2020/01/18/naturschutz-tierschutz-und-muellfrevel-in-niedersachsen-doch-umweltminister-lies-spd-will-wohl-weiter-nur-wolf-roddy-an-den-kragen/  https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/19/erfolg-in-schleswig-holstein-schiessbefehl-auf-wolf-dani-gw924m-wird-aufgehoben-jedenfalls-vorerst/

Ebenfalls Mitglied im Ausschuss ist Umweltminister Albrecht aus Schleswig-Holstein, der eine ähnlich sinnlose Jagd auf Wolf Dani veranstaltet hatte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/01/offener-brief-an-umweltminister-albrecht-gruene-in-schleswig-holstein-zur-erweiterten-abschussverfuegung-gegen-wolf-dani/

Desweiteren ist auch Umweltministerin Siegesmund mit in der Runde.  Die  Ministerin aus Thüringen möchte auch weiter Wölfe töten lassen. Neben gesunden Mischlingswelpen soll es nun auch noch der Wolfsmutter Ohrdi an den Kragen gehen. Zwei Umweltverbände klagen gegen diese Abschussverfügung der Mutterwölfin. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden erneut Anzeige gegen die Ministerin sowie alle ausführenden Personen erstatten, sollten Welpen, Mutter oder ein hinzugewanderter Rüde getötet werden.

Sachsen-Anhalts Umwelministerin Dalbert wird auch dabei sein. Ihr Umweltministerium weisst ganz  klar darauf hin, dass man sich in Sachsen-Anhalt  nach dem höherrangigen Recht der EU richten und nicht nach der Gesetzesänderung des BundesNatschG. 
Hier nachzulesen. Nach Ansicht von Sachsen-Anhalts Umweltstaatssekretär Klaus Rehda wird das aber wenig am Umgang mit auffälligen Wölfen ändern. Zitat: „Der Bundestag hat zwar solche Intentionen beschlossen, aber das EU-Recht sagt etwas anderes. Wir werden uns definitiv an EU-Recht halten. Wir müssen jeden einzelnen Abschuss genehmigen, und das werden wir uns sehr genau überlegen.“ https://www.mdr.de/…/loesung-wolfs-attacken-jerichower-land…

Weitere Informationen zur rechtlichen Situation. Link zur Pressemitteilung der DJGT – http://www.djgt.de/system/files/313/original/200129_DJGT_PM_Appell_Bundesrat.pdf

 

 

Verlängerung des Schießbefehls auf die Thüringer Wolfsmischlingswelpen ist gesetzeswidrig

Copyright: Nabu Thüringen – Wildkamerabild. Die Mutter der Mischlingswelpen hatte sich vor zwei Jahren mit einem Hund gepaart. Ihre Welpen sind genauso streng geschützt wie reinrassige Wölfe.

Muss die Thüringer Umweltministerin Siegesmund ins Gefängnis? Almuth Hirt, Richterin a. D. schreibt in ihrer Stellungnahme: „Tötungen von Tieren einer streng geschützten Art stellen eine Straftat dar und sind mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.“ Auch die Verlängerung des Schießbefehls auf die Thüringer Wolfsmischlinge verstößt gleich gegen mehrere Gesetze. Es wird gegen die Ministerin sowie weitere Mitarbeiter ermittelt.

Das sinn- und empathielose Töten der Thüringer Mischlingswelpen geht in eine neue Runde. Im Januar erklärte ein Sprecher des Umweltministeriums dem MDR, dass die Tötungsgenehmigung auf die verbliebenen Welpen bis zum 31.12.19 verlängert worden sei. Das Landesverwaltungsamt hätte die Abschusserlaubnis zunächst nicht verlängern wollen, schreibt der MDR am 19. Januar. Das Amt hätte dies mit dem Ermittlungsverfahren gegen Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) begründet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt außer gegen die Ministerin auch gegen mehrere Mitarbeiter, und zwar wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Nachdem drei der sechs Hybriden geschossen wurden, waren im Frühjahr 2018 über 120 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Erfurt eingegangen. Auch wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. haben Anzeige erstattet. https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/03/27/drei-wolfswelpen-erschossen-wolfsschutz-deutschland-erstattet-anzeige-gegen-die-thueringer-umweltministerin-siegesmund/

Nun hat das Umweltamt anscheinend auch noch die im Gebiet der Ohrdrufer Wölfin ansässigen Jagdpächter enteignet. Das Tötungskommando soll anscheinend weniger Aufsehen erregen, als bei dem ersten Schießkommando. Hierbei soll ein extra aus den USA eingeflogener Trapper die Welpen zunächst mit Schlingfallen gefangen haben. Danach seien sie erschossen worden. Begründet wird die aktuelle „Maßnahme“ auch noch ausgerechnet mit dem §65 Bundesnaturschutzgesetz, in dem geregelt ist, dass Grundstückseigentümer sowie Nutzungsberechtigte Maßnahmen des Naturschutzes zu dulden haben. Zudem sei über diese Anordnung absolutes Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren, schreibt das Jägerblatt Jagderleben.  Beginn der Maßnahme sei bereits einen Tag nach Inkenntnis-Setzung der Beteiligten erfolgt, so das Jägerblatt weiter.

Stellungnahme von Richterin a. D. Almuth Hirth vom 16.03.2019 zur Verlängerung der Erlaubnis der Jagd auf die „Wolfshybriden“ auf dem Bundeswehrübungsplatz  Ohrdruf bis 31. 12. 2019

Nach Mitteilung des MDR Thüringen vom 16. 01. 2019 ist die bis 31.12.2018 befristete Abschusserlaubnis für die Wolfshybriden in Ohdruf bis 31.12.2019 verlängert worden. Nach den „Hinweisen zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG beim Wolf“ der Lana vom 30.10.2018, Seite 17 bedarf es nach Ablauf der Befristung einer Abschusserlaubnis einer erneuten Prüfung und Bewertung des Sachverhalts durch die zuständige Behörde. Diese Prüfung und Bewertung hat sich sowohl auf die der Abschusserlaubnis zugrunde gelegten Fakten, wie auf die rechtlichen Voraussetzungen zu erstrecken.

Wolfshybride zählen wie der Wolf zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse; wie für den Wolf gilt auch für sie das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, Ausnahmen hiervon sind nur unter den in § 45 Abs. 7 BNatSchG normierten  Voraussetzungen zugelassen. Auf das Gutachten der DJGT vom 26.04.2018, www.djgt.de wird Bezug genommen.

Hybriden stellen keine Gefahr für den Wolfsbestand dar

Die Voraussetzungen nach § 45 Abs. 7 Nr. 2 BNatSchG lagen weder für die bereits getöteten Hybriden vor, noch sind sie für die nun von der Entnahmeanordnung betroffenen Tiere gegeben. Der Ausnahmetatbestand setzt voraus, dass sich Exemplare besonders geschützter Arten so stark ausbreiten, dass sie andere Tiere von ihren Standorten verdrängen oder zu vernichten drohen ( Lütkes/ Ewer Kommentar zum BNatSchG, 2. Aufl § 45 Rn 37 ) . Bei einer von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten Hybridisierungsrate der Wölfe in Deutschland von unter 1 % besteht keine Gefahr, dass die nun zum Abschuss freigegebenen Hybriden  ( einer oder zwei ) sich so stark ausbreiten, dass sie den sog. reinerbigen Wolf verdrängen.

Gesetze wurden übergangen

Die im Managementplan für den Wolf in Thüringen unter 6. 5 enthaltene Handlungsempfehlung, zweifelsfrei nachgewiesene Hybriden der Population zu entnehmen, widerspricht dem Grundsatz, dass Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG im Wege einer Einzelfallentscheidung unter Anwendung pflichtgemäßen Ermessens zu erteilen sind ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn 26 ). Derartige generelle Entnahmeempfehlungen stellen keine an § 45 Abs. 7 BNatSchG orientierte Einzelfallentscheidung dar, noch lassen sie Raum für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens, verstoßen gegen das Gesetz und können daher nicht Grundlage von Ausnahmeentscheidungen sein. Managementpläne sind Handlungsempfehlungen an die zuständigen Behörden. Sie haben sich im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu halten. Sie können diesen Rahmen ausfüllen, ihn aber nicht verändern oder erweitern. Das gilt auch für Rechtsverordnungen nach § 45 Abs. 7 Satz 4 BNatSchG.

Soweit die Tötung von Hybriden auf die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention gestützt wird, wird auf das oben angeführte Gutachten der DJGT vom 26.04.2018 verwiesen. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Empfehlung 173 im Ergebnis zu einer Aufhebung des strengen Schutzes der Hybriden nach Anhang II der Berner Konvention und damit de facto zu einer Änderung des Anhangs II führt. Eine derartige Änderung kann jedoch nicht im Wege einer Empfehlung erfolgen, sondern muss das in Art. 17 der Konvention vorgeschriebene Verfahren einhalten. Dieses Verfahren wurde durch die Empfehlung 173 umgangen. Die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses ist daher gesetzeswidrig, da sie gegen die in Art 17 der Berner Konvention normierten Vorgaben verstößt.

Wolfshybride nicht gefährlich

Für die häufig behauptete erhöhte Gefährlichkeit von Wolfshybriden in freier Natur gibt es keine Belege. Darüber hinaus ist eine Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG wie bereits ausgeführt im Wege einer Einzelfallentscheidung zu treffen ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn. 26 ), auch im Fall des § 45 Abs. 7 Nr. 4 BNatSchG, sodass eine generell angenommene höhere Gefährlichkeit eine Ausnahmegenehmigung nicht rechtfertigt. Dass die noch verbliebenen Hybriden eine Gefahr für die Sicherheit von Menschen darstellen, ist nicht festgestellt.

Tötungen von Tieren einer streng geschützten Art stellen eine Straftat dar und sind nach § 71 Abs. 1 Nr. 1, 2 i. V m. § 69 Abs. 2 Nr. 1 Buchst a, b BNatSchG mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.

Almuth Hirt
Vorsitzende Richterin am
Bayerischen Obersten Landesgericht a. D.

Quellen: https://www.jagderleben.de/news/thueringer-wolfshybriden-jagdpaechter-enteignet

https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/gotha/woelfe-abschuss-ohrdruf-100.html