Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützt Offenen Brief an EU-Kommission und EU-Mitgliedsstaaten

Unser Kampf gegen die Herabstufung des Schutzstatus der Wölfe geht weiter. Wolfsschutz-Deutschland e.V. und weitere 74 Umweltorgas haben sich einem Offenen Brief der italienischen Umweltorganisation Green Impact angeschlossen, um den Druck auf die EU-Kommission und deren Mitgliedsländer zu erhöhen. Mit der Ablehnung der Herabstufung des Wolfsschutzstatus haben die 27 EU-Mitgliedstaaten nun die Möglichkeit, die EU-Habitatrichtlinie zu bewahren und sich gegen den politisch motivierten und unbegründeten Prozess zu wehren, der von der EU-Führung vorangetrieben wird. Die vorgeschlagene Herabstufung des Wolfes durch die EU wird derzeit vom Europäischen Gerichtshof geprüft. Die 27 EU-Mitgliedstaaten sollten die endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten, bevor sie Änderungen an ihren nationalen Gesetzen vornehmen. Wichtig ist, dass eine Herabstufung auf nationaler Ebene nicht verpflichtend ist: Die EU-Staaten haben bis Januar 2027 Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen – und können sich letztendlich auch dafür entscheiden, sie ganz abzulehnen. Die Herabstufung entbehrt einer soliden rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlage und könnte durch bevorstehende Urteile des Europäischen Gerichtshofs aufgehoben werden. Hier unser gemeinsamer Offener Brief.

 

Beispielfoto Wölfe.
Beispielfoto Wölfe.

 

O F F E N E R    B R I E F

Sehr geehrte Vertreter der EU-27-Mitgliedstaaten,

am 24. Juni 2025 wurde die Herabstufung des Wolfs in das Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit haben die 27 EU-Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, diese Änderung in nationales Recht umzusetzen, wobei die Umsetzung jedoch nicht verpflichtend ist.

Wir bitten Sie eindringlich, von einer Änderung Ihrer nationalen Rechtsvorschriften zum Schutzstatus des Wolfes  (Canis lupus) abzusehen, da die Herabstufung des Wolfes eine politisch motivierte Maßnahme der EU-Führung in Brüssel ist, die nicht im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften und den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen (einem Grundpfeiler des EU-Vertrags) steht.

Derzeit sind vor dem Europäischen Gerichtshof Rechtsverfahren sowohl gegen die Europäische Kommission als auch gegen den Rat der EU anhängig. Diese könnten zur Aufhebung der jüngsten Entscheidung zur Herabstufung des Wolfes führen – eine Initiative, der, wie von der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft anerkannt, eine solide rechtliche und wissenschaftliche Grundlage fehlt. Als solche steht sie im Widerspruch zu den Kernanforderungen der EU-Habitatrichtlinie, die nach wie vor den Eckpfeiler der Naturschutzpolitik in Europa bildet.

Eine beim EU-Bürgerbeauftragten eingereichte Beschwerde gegen die Europäische Kommission bezüglich der Erhebung von Wolfsdaten wartet ebenfalls auf eine Antwort. Darüber hinaus wird geschätzt, dass nur 0,07 % der Schaf- und Ziegenpopulation in der EU, der primären Zielart, von Wolfsräubten betroffen sind – was zu minimalen und wirtschaftlich unbedeutenden Verlusten führt. Diese Verluste werden bereits weitgehend durch Subventionen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ausgeglichen, die von den EU-Steuerzahlern finanziert werden.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie berücksichtigen sollten:

  1. Rechtliche Unsicherheit:

Angesichts der Tatsache, dass derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof mehrere Verfahren anhängig sind, in denen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der EU zur Herabstufung des Wolfsstatus in Frage gestellt wird, wäre es ratsam, die derzeitigen nationalen Schutzmaßnahmen beizubehalten. Eine vorzeitige Änderung könnte später als unvereinbar mit dem EU-Recht angesehen werden, zumal zahlreiche aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs eine Auslegung der Habitat-Richtlinie bekräftigt haben, die im Widerspruch zur Entscheidung zur Herabstufung des Wolfes steht.

Einige EU-Mitgliedstaaten haben bereits angekündigt, dass sie den strengen Schutz beibehalten (Belgien, Polen, Tschechische Republik) und ihre nationalen Gesetze nicht ändern werden; andere erwägen dies derzeit.

  1. Wissenschaftliche und rechtliche Grundlage:

Die Entscheidung zur Herabstufung ist durch die verfügbaren ökologischen und populationsbezogenen Daten nicht begründet. Im Gegenteil, die verfügbaren Erkenntnisse deuten eindeutig darauf hin, dass die Wolfspopulationen in mehreren Regionen Europas weiterhin gefährdet, vom Aussterben bedroht oder gefährdet sind. Nach der EU-Habitatrichtlinie sind die Mitgliedstaaten berechtigt – und in einigen Fällen sogar verpflichtet –, strengere Schutzstandards als die auf EU-Ebene festgelegten aufrechtzuerhalten, insbesondere wenn wissenschaftliche Erkenntnisse einen fortbestehenden Erhaltungsbedarf belegen.

  1. Sozioökonomische Argumente sind rechtlich irrelevant:

Wie kürzlich vom Europäischen Gerichtshof klargestellt wurde, sind sozioökonomische Erwägungen,

einschließlich solcher im Zusammenhang mit Wildtierfraß, keine gültigen Gründe für eine Änderung des Erhaltungszustands gemäß der Habitat-Richtlinie, die sich eher auf ökologische als auf wirtschaftliche Aspekte stützt.

Darüber hinaus sind diese Auswirkungen minimal und werden derzeit durch Ausgleichs- und Präventivmaßnahmen gemildert, die durch EU-Mechanismen wie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) finanziert werden.

  1. Keine unmittelbare rechtliche Verpflichtung:

Obwohl die Herabstufung im Rahmen der Berner Konvention beschlossen wurde – wiederum weitgehend unter starkem Druck der in Brüssel ansässigen EU-Führung, insbesondere der Europäischen Kommission –, besteht keine verbindliche rechtliche Verpflichtung für die EU-Mitgliedstaaten, diese Entscheidung unverzüglich in EU- und nationales Recht umzusetzen. Darüber hinaus sieht die EU-Habitatrichtlinie eine Anpassungsfrist (Umsetzungsfrist) von 18 Monaten vor, die ausreichend Zeit für eine rechtliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof lassen sollte, da die mangelnde wissenschaftliche Grundlage bereits öffentlich bekannt ist. Internationale und EU-Umweltrechtsvorschriften (einschließlich der Habitatrichtlinie) ermöglichen es den Staaten, Arten auf nationaler Ebene streng zu schützen, unabhängig von den Vorgaben der Berner Konvention und den Entscheidungen der EU.

Schlussfolgerungen und Forderungen:

Wir fordern daher nachdrücklich, dass alle nationalen Gesetzesänderungen ausgesetzt werden, bis die Rechtslage vollständig geklärt ist und ein Konsens auf der Grundlage rechtlicher und wissenschaftlicher Erkenntnisse erzielt wurde.

Ein vorsichtiges Vorgehen steht nicht nur im Einklang mit dem in den EU-Umweltvorschriften verankerten Vorsorgeprinzip, sondern schützt die Mitgliedstaaten auch vor möglichen rechtlichen Haftungsrisiken und Klagen vor nationalen Gerichten.

Über 75 Nichtregierungsorganisationen fordern die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Herabstufung des Wolfs in den nationalen Rechtsvorschriften abzulehnen und seinen strengen Schutzstatus beizubehalten.

 

 

Weitere Informationen

2024 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof auf Aufhebung der Herabstufung des Wolfes. Details: Klage von fünf Verbänden (Rechtssache T-634/24) vor dem Europäischen Gerichtshof auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Rates, den Wolf in die Berner Konvention herabzustufen, 2024 Rechtssache T-634/24; Klage eingereicht am 6. Dezember 2024 – Green Impact u. a. gegen Rat und Kommission. Die Klage wurde von 17 weiteren Verbänden unterstützt, die sich dem Rechtsmittelverfahren angeschlossen haben. Rechtsmittelführer: Green Impact, EARTH, Nagy Tavak, One Voice, LNDC Animal Protection. Streithelfer: LEIDAA, Federazione Nazionale Pro Natura, Io non ho paura del lupo, Animal Cross, Pole Grands Predateurs, ASPAS, Ferus, Asociación Animalista LIBERA!, Suomen eläinoikeusjuristit ry, Svenska Rovdjursföreningen, Naturskyddsföreningen, Pracownia na rzecz Wszystkich Istot, OIPA, LEAL, WWF Italia, Legambiente und ASCEL

700 Wissenschaftler aus ganz Europa unterzeichnen Petition gegen die Herabstufung des Wolfes

⮚ IUCN-Initiative für Großraubtiere (koordiniert von Dr. Luigi Boitani): Erklärung gegen die Herabstufung des Wolfes

Über 2000 Wissenschaftler gegen die Aushöhlung der EU-Naturrichtlinien

⮚ Auswirkungen von Raubtieren auf die Viehzucht – Die Zahl der durch Wölfe getöteten Schafe in der EU macht nur 0,07 % der Gesamtzahl der Schafe in der EU aus (2024). Quelle: Science, 24. Januar 2024.

⮚ Europäischer Gerichtshof, Wolfsfälle (Spanien, Österreich, Estland)

In seinen Urteilen von 2024 zu den Rechtssachen (C601/22; C436/22; C-629/23) gegen Österreich und Spanien und Estland bestätigte der Europäische Gerichtshof die Notwendigkeit, in diesen Ländern einen strengen Schutz aufrechtzuerhalten, und dass die Notwendigkeit, einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes zu gewährleisten, Vorrang vor sozioökonomischen Erwägungen hat;

darüber hinaus kann auf regionaler Ebene nicht als jagdbare Art ausgewiesen werden, wenn sein Erhaltungszustand auf nationaler Ebene ungünstig ist. Die ökologischen Standards, die sich aus der Definition des günstigen Erhaltungszustands in der Richtlinie sind nicht verhandelbar und dürfen nicht aus Gründen sozialer und wirtschaftlicher Konflikte angepasst werden.

Empfohlene Literatur zu diesen Themen: Rechtliche Gutachten von Prof. Trouwborst. (1) Arie Trouwborst| LinkedIn

⮚ EU-Herabstufung des Wolfs: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32025L1237

⮚ Eine formelle Beschwerde von Client Earth beim EU-Bürgerbeauftragten zu Daten über die Herabstufung ist ebenfalls anhängig, Link: https://www.ombudsman.europa.eu/fr/opening-summary/fr/1G4686

 

 

 

 

 

 

EIR deckt auf: Über die Hälfte der Arten und Lebensräume sind in Deutschland gefährdet

Der Environmental Implementation Review (EIR) der Europäischen Kommission vom 07.07.25 analysiert die Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung von EU-Umweltrecht in den Mitgliedstaaten. Für Deutschland hebt der Bericht Stärken und Schwächen in den Bereichen Naturschutz, Luftqualität, Wasserqualität, Kreislaufwirtschaft und Umweltfinanzierung hervor. Besonders im Bereich Naturschutz und Biodiversität gibt es erhebliche Defizite, die auch den Schutz von Arten wie dem Wolf betreffen. Der Bericht fordert dringende Maßnahmen, um die ehrgeizigen Umweltziele der EU zu erreichen. Er widerspricht unserer Ansicht nach damit der Rückstufung des Wolfsschutzstatus über den die EU kürzlich entschieden hatte.

Der Bericht der Europäischen Kommission, hat die Umsetzung von EU-Umweltrecht in den Mitgliedstaaten analysiert. Die Deutsche Übersetzung „Überprüfung der Umsetzung von Umweltvorschriften“ spiegelt den Fokus auf die Evaluierung der Einhaltung und Umsetzung von Umweltgesetzen wider.
Der Zustand vieler Ökosysteme hätte sich weiter verschlechtert, heißt es in dem Bericht. In Deutschland würde der Status von 63 % der Arten und 69 % der Lebensraumtypen, die in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) aufgeführt wären, als „ungünstig-unzureichend“ oder „ungünstig-schlecht“ eingestuft werden. Nur 9 % der Oberflächengewässer befänden sich in einem guten oder besseren ökologischen Zustand.
Beispielfoto Wolf.

Die alarmierenden Zahlen des EIR unterstreichen die prekäre Lage des Naturschutzes in Deutschland, insbesondere für Arten wie den Wolf (Canis lupus). Die Tatsache, dass 63 % der geschützten Arten einen ungünstigen Erhaltungszustand haben, deutet darauf hin, dass die Wolfspopulation in Deutschland eben keinen „günstigen Erhaltungszustand“ erreicht hat, entgegen den Behauptungen von Bundesländern wie Niedersachsen, Hessen, Brandenburg, Bayern, Sachsen und Berlin, die ein „Bestandsmanagement“ (sprich: Wolfsjagd) fordern.

Ökologische Vorteile von Wölfen

  1. Regulation von Beutetierpopulationen:
    Wölfe kontrollieren die Populationen von Beutetieren wie Rehen, Hirschen und Wildschweinen. Durch die Bejagung schwacher, kranker oder alter Tiere tragen sie dazu bei, die Gesundheit und genetische Qualität dieser Populationen zu fördern und Überweidung zu verhindern.
  2. Förderung der Biodiversität:
    Durch die Regulation von Pflanzenfressern verhindern Wölfe die Übernutzung von Vegetation, was das Wachstum von Pflanzen und die Erholung von Wäldern, Wiesen und Feuchtgebieten unterstützt. Dies schafft Lebensräume für zahlreiche andere Arten, z. B. Vögel, Insekten und kleine Säugetiere.
  3. Stabilisierung von Ökosystemen:
    Wölfe beeinflussen das Verhalten von Beutetieren, die durch die Anwesenheit von Wölfen ihre Weideplätze häufiger wechseln („Landschaft der Angst“). Dies reduziert den Druck auf bestimmte Gebiete und fördert die Regeneration von Böden und Gewässern, z. B. durch weniger Bodenerosion an Flussufern.

  4. Förderung von Aasfressern:
    Die Überreste von Beutetieren, die Wölfe hinterlassen, bieten Nahrung für Aasfresser wie Raben, Adler, Geier oder Kleinsäuger. Dies unterstützt die Nahrungskette und erhöht die Vielfalt von Arten in einem Gebiet.
  5. Indirekte Unterstützung von Gewässerökosystemen:
    Durch die Regulation von Beutetieren, die Flussufer abgrasen, tragen Wölfe zur Erhaltung von Ufervegetation bei. Dies stabilisiert Flussläufe, reduziert Erosion und verbessert die Lebensbedingungen für aquatische Arten wie Fische oder Amphibien.
  6. Natürliche Selektion und Ökosystemgesundheit:
    Wölfe fördern die natürliche Selektion, indem sie überwiegend schwache oder kranke Tiere jagen. Dies stärkt die Widerstandsfähigkeit von Beutetierpopulationen und trägt zur langfristigen Gesundheit des Ökosystems bei.
  7. Kulturelle und ökologische Balance:
    Als Spitzenprädatoren tragen Wölfe zur Balance von Ökosystemen bei, indem sie die Nahrungskette regulieren. Ihre Anwesenheit ist ein Indikator für intakte, funktionierende Ökosysteme, die auch für andere Arten lebensnotwendig sind.
  8. Wölfe schützen Wälder und damit auf natürliche Weise auch das Klima.

 

Klimaschutz: Problematische Zerstörung natürlicher Ökosysteme

Im Klimaschutz hätte Deutschland ambitionierte Ziele, etwa eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 65 % bis 2030 (im Vergleich zu 1990). Der Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere Wind- und Solarenergie, würde Fortschritte zeigen, doch die Maßnahmen würden nicht reichen. Wolfschutz-Deutschland e. V. ist der Meinung, dass der Kilmaschutz auf Kosten des Naturschutzes, teils in  völlig absurden Aktionen durchgesetzt wird. In windarmen Gebieten wie Bayern und Baden-Württemberg wurden beispielsweise Windkraftanlagen auf Höhenrücken errichtet, wofür tausende Hektar Wald gerodet wurden. Wälder sind jedoch natürliche Kohlenstoffspeicher, die das Klima durch CO₂-Bindung und Temperaturregulation schützen können. Ebenso machen großflächige Solaranlagen landwirtschaftliche Flächen unbrauchbar, die für nachhaltige Nahrungsmittelproduktion oder als natürliche Kohlenstoffspeicher genutzt werden könnten. Diese Entwicklungen konterkarieren Klimaziele und gefährden die Biodiversität, da Wälder und Böden auch Lebensräume für Arten wie den Wolf darstellten. Es wäre notwendig, dass Deutschland alternative Standorte für erneuerbare Energien priorisiert, die Rodung von Wäldern stoppen und landwirtschaftliche Flächen erhalten würden, um das System im Ganzen zu betrachten. 

Luftqualität


Deutschland hätte Fortschritte bei der Luftqualität erzielt, würde jedoch in Städten wie München, Stuttgart und Berlin die EU-Grenzwerte für Stickoxide (NOx) überschreiten. Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO₂) würden vor allem durch den Verkehr überschritten. Umweltzonen wären ein Fortschritt, doch es wären weitere Maßnahmen wie die Förderung emissionsarmer Verkehrsmittel erforderlich. Feinstaub (PM₁₀ und PM₂,₅) bliebe ein Problem, obwohl die Emissionen rückläufig wären.

 

Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement


Deutschland würde bei der Abfalltrennung und Recyclingquote (über 65 %) zu den führenden Ländern in der EU gehören. Dennoch gäbe es Herausforderungen bei der Reduzierung von Einwegplastik und der Förderung der Kreislaufwirtschaft. Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung von Materialien wären notwendig.

Umweltfinanzierung und Governance

Die Finanzierung von Umweltmaßnahmen wäre solide, doch es gäbe Lücken bei der Verteilung von Mitteln für Biodiversität. Eine bessere Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie eine stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft wären erforderlich. Bürokratische Hürden und unzureichende Kontrollen würden die Umsetzung von Umweltrecht erschweren.

 

Quelle:

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_1747

Weitere Quellen:

https://www.derstandard.de/story/3000000257766/woelfe-koennten-co2-bilanz-verbessern

https://www.facebook.com/share/v/15ZrU5RKr5/

 

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolfsjagd und grüne Unglaubwürdigkeit: Ein Verrat an Naturschutz und Wählern

Die Umweltministerkonferenz (UMK) ist das zentrale Gremium, in dem die Umweltminister der Bundesländer und der Bundesumweltminister aktuelle umweltpolitische Themen diskutieren und koordinieren. Sie tagt zweimal jährlich und setzt Impulse für bundesweite Maßnahmen, etwa im Naturschutz, Klimaschutz oder in der Landwirtschaft. Die Beschlüsse der UMK sind politisch wegweisend, auch wenn sie rechtlich nicht bindend sind. Sie beeinflussen jedoch Gesetzesänderungen und die Umsetzung von Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene. Auf der UMK im Mai 2025 wurde eine besonders kontroverse Entscheidung getroffen: Alle Umweltminister sprachen sich einstimmig dafür aus, den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen, um die Jagd auf ihn zu erleichtern.

Es drohen willkürliche Tötungen

Diese Entscheidung, unterstützt durch Gesetzesänderungen am Bundesnaturschutzgesetz, Bundesjagdgesetz und einer EU-Verordnung, soll den Abschuss sogenannter „problembehafteter“ Wölfe vereinfachen. Doch was bedeutet „problembehaftet“? In der Praxis drohen willkürliche Tötungen ernsthaft gefördert werden. Studien, etwa aus Polen, zeigen, dass Konflikte mit der Landwirtschaft durch präventive Maßnahmen effektiv reduziert werden können. Warum also dieser Rückfall in eine jagdfreundliche Politik?

Beispielfoto Wölfe.
Das Agrarblatt „Agrar heute“ schreibt dazu folgendes: „Um zügig handlungsfähig zu sein, sobald der niedrigere Schutzstatus des Wolfes auch vom EU-Rat bestätigt wurde, einigten sich die Umweltminister nun auf einen gemeinsamen Fahrplan. Denn sowohl das Bundesnatur- als auch das Bundesjagdgesetz müssen geändert werden, um ein „Wolfsmanagement“, was nichts anderes heißt, als Abschüsse, zu ermöglichen. Der nationale Rahmen müsse den Ländern ein rechtssicheres Bestandsmanagement ermöglichen, heißt es in dem Beschluss der Umweltministerkonferenz, schreibt Agar Heute. Danach will man also nicht nur so genannte „Problemwölfe“ totschießen, sondern mit einer Jagd auf Wölfe auf Bundesebene beginnen.

Auch die Grünen stimmten zu

Die neue CDU/CSU-SPD-Bundesregierung unter Friedrich Merz (ehemals BlackRock) hat von Anfang an keinen Hehl daraus gemacht, eine harte Linie beim Wolfsabschuss zu verfolgen. Unter der Leitung des neuen Bundesumweltministers Carsten Schneider (SPD) wird der Wolf nun als Bedrohung dargestellt, was den Weg für einen bürokratiearmen Abschuss ebnet. Doch besonders enttäuschend ist die Zustimmung der grünen Umweltminister wie Christian Meyer, Oliver Krischer oder Katrin Eder. Diese Entscheidung der Grünen steht in krassem Widerspruch zu ihrem Programm, das Biodiversität und Koexistenz von Mensch und Tier betont. Damit machen sie sich nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Bundesländern unglaubwürdig und riskieren, ihre letzten Anhänger zu verlieren.
Die Grünen brechen nicht nur beim Naturschutz ihre Versprechen. Auch ihre Unterstützung für Aufrüstung und militärische Maßnahmen, etwa im Kontext internationaler Konflikte, widerspricht ihren früheren friedenspolitischen Idealen. Von Klimaschutz über soziale Gerechtigkeit bis hin zum Artenschutz – die Grünen haben nahezu alle Wahlversprechen gebrochen. In den Bundesländern, wo grüne Ministerinnen und Minister, wie in Baden-Württemberg, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz,  die Chance hätten, Vorreiter für innovative Naturschutzlösungen zu sein, beugen sie sich dem Druck der Agrarlobby und populistischer Stimmen. Diese Kehrtwende entfremdet ihre Basis, die auf konsequenten Umweltschutz gehofft hatte.
Die UMK-Entscheidung verschärft die gesellschaftliche Spaltung und macht den Wolf zum Sündenbock, statt Konflikte zu entschärfen. Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilt diesen Kurs. Der Wolf ist kein Feind, sondern ein Schlüssel für gesunde Ökosysteme. Wir brauchen Investitionen in Bildung, Prävention und Koexistenz, keine Jagd.

Liste der Landesumweltministerinnen und Umweltminister (Stand Mai 2025):

  • Baden-Württemberg: Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen), seit 12. Mai 2021
  • Bayern: Thorsten Glauber (Freie Wähler), seit 12. November 2018
  • Berlin: Ute Bonde (CDU), seit 23. Mai 2024
  • Brandenburg: Hanka Mittelstädt (SPD), seit 11. Dezember 2024
  • Bremen: Kathrin Moosdorf (Bündnis 90/Die Grünen), seit 5. Juli 2023
  • Hamburg: Katharina Fegebank (Bündnis 90/Die Grünen), seit 7. Mai 2025
  • Hessen: Ingmar Jung (CDU), seit 18. Januar 2024
  • Mecklenburg-Vorpommern: Till Backhaus (SPD), seit 7. November 2006
  • Niedersachsen: Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen), seit 8. November 2022
  • Nordrhein-Westfalen: Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen), seit 29. Juni 2022
  • Rheinland-Pfalz: Katrin Eder (Bündnis 90/Die Grünen), seit 15. Dezember 2021
  • Saarland: Petra Berg (SPD), seit 26. April 2022
  • Sachsen: Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU), seit 19. Dezember 2024
  • Sachsen-Anhalt: Armin Willingmann (SPD), seit 16. September 2021
  • Schleswig-Holstein: Tobias Goldschmidt (Bündnis 90/Die Grünen), seit 29. Juni 2022
  • Thüringen: Tilo Kummer (BSW), seit 12. Dezember 2024
Beispielfoto Wolf.

Was wäre, wenn Institutionen hinter der Regierung die Entscheidungen treffen würden?

Wenn Konzerninteressen, einfacher gesagt Institutionen, hinter der Regierung existieren würden, könnte es folgende Interessen verfolgen:
  1. Wirtschaftliche Interessen der Agrarindustrie: Solche Institutionen könnten eng mit der Agrarlobby, etwa dem Deutschen Bauernverband (DBV), verbunden sein. Es würde darauf abzielen, die Interessen der Landwirtschaft über den Naturschutz zu stellen, indem es den Wolf als Bedrohung für Nutztierhaltung und damit für wirtschaftliche Gewinne darstellt. Ziel wäre es, den Wolfsschutz zu schwächen, um Kosten für präventive Maßnahmen wie Wildzäune oder Herdenschutzhunde zu vermeiden und stattdessen den Abschuss als einfache Lösung zu fördern. Die Agrarlobby, insbesondere der DBV vertritt primär die Interessen größerer, konventioneller Agrarunternehmen, die schnelle Lösungen wie den Wolfsabschuss fordern. Kleine bäuerliche Betriebe, die oft nachhaltiger wirtschaften und offen für präventive Maßnahmen sind, werden in der Lobbyarbeit marginalisiert. Ein hypothetisches „Regime“ hinter der UMK-Entscheidung würde vermutlich diese industriellen Interessen unterstützen, um wirtschaftliche und politische Stabilität zu sichern, während kleinere Betriebe auf der Strecke bleiben.

  2. Politische Machtkonsolidierung: Institutionen könnten darauf abzielen, die politische Landschaft zu stabilisieren, indem es populistische Themen wie den Wolfsabschuss nutzt, um ländliche Wählergruppen, insbesondere in wolfsreichen Regionen wie Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern, zu beruhigen. Durch die Einstimmigkeit in der UMK, inklusive der Zustimmung von Ministern wie Carsten Schneider (SPD), Ute Bonde (CDU) oder Hanka Mittelstädt (SPD), könnte versucht werden, parteiübergreifende Einigkeit zu demonstrieren und Konflikte mit der Agrarlobby zu vermeiden.
  3. Ablenkung von anderen Themen: Institutionen könnten die Wolfsdebatte nutzen, um von größeren umweltpolitischen oder sozialen Versäumnissen abzulenken, etwa von unzureichendem Klimaschutz oder sozialer Ungleichheit. Indem der Wolf als „Problem“ in den Fokus gerückt wird, könnte es die öffentliche Aufmerksamkeit von kontroverseren Themen wie der Aufrüstung – die selbst von den Grünen unterstützt wird – oder wirtschaftlichen Herausforderungen ablenken.
  4. Schwächung des Naturschutzes: Institutionen könnten ein generelles Interesse daran haben, den Naturschutz insgesamt zu untergraben, um wirtschaftliche Projekte wie Infrastruktur, Landwirtschaft oder Energiegewinnung (z. B. Windkraft in Naturschutzgebieten) voranzutreiben. Die Entscheidung, den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen, könnte ein Präzedenzfall sein, um den Schutz anderer Arten zu lockern und so industrielle Interessen zu priorisieren.
  5. Kosolche ntrolle durch populistische Narrative: Solche Institutionen könnten versuchen, gesellschaftliche Spannungen zu nutzen, indem sie den Wolf als Symbol für übertriebene Naturschutzpolitik stilisieren. Dies würde populistischen Strömungen in die Hände spielen, die in Regionen wie Brandenburg oder Sachsen (mit Ministern wie Hanka Mittelstädt oder Georg-Ludwig von Breitenbuch) an Einfluss gewinnen. Ziel wäre es, die Bevölkerung zu polarisieren und Naturschützer zu marginalisieren.
  6. Kontrolle durch Angst und Feindbilder: Institutionen könnten Interesse daran haben, Feindbilder wie den Wolf zu nutzen, um Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung zu schüren. Dies würde es erleichtern, autoritäre oder populistische Politik durchzusetzen, da eine verrohte und gespaltene Gesellschaft anfälliger für einfache Narrative und „starke Lösungen“ ist. Die Zustimmung der Grünen, die ihre naturschutz- und friedenspolitischen Prinzipien verraten haben, könnte darauf hindeuten, dass selbst sie diesem Druck nachgeben, um politisch zu überleben – ein Zeichen für den Erfolg solcher Strategien.

Wenn solche Institutionen existieren würden, könnten sie Wahlen durch Lobbyeinfluss, Medienmanipulation, gesellschaftliche Spaltung und Verrohung weitgehend neutralisieren, da sie politische Akteure und Narrative unabhängig von Wahlergebnissen steuern würden.

Quellen:

https://www.agrarheute.com/politik/umweltminister-wollen-jagd-wolf-eroeffnen-634464

https://www.umweltministerkonferenz.de/Startseite.html

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Rückstufung nur noch Formalität: Wölfe erneut ausrottungsgefährdet

Die Rückkehr des Wolfes ist ein grandioser Erfolg des Naturschutzes – doch die EU-Herabstufung seines Schutzstatus von „streng geschützt“ (Anhang IV der FFH-Richtlinie) auf „geschützt“ (Anhang V) bedroht sein Überleben. Gestern beschloss das EU-Parlament diese verhängnisvolle Entscheidung (2024/2669/EU), angeführt von Agrar- und Jagdlobbys. Unter der neuen Bundesregierung von Friedrich Merz (CDU) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD), der sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht für Wölfe einsetzen wird, droht der Wolfsschutz tatsächlich zu fallen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern, dass der strenge Schutzstatus bleiben muss.

Interessenkonflikte: Jäger, Bauern, Medien und Politik gegen den Wolf

Das EU-Parlament schreibt in seiner Pressemitteilung, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet blieben, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherzustellen. Außerdem stehe es ihnen frei, den Wolf weiterhin in der nationalen Gesetzgebung als „streng geschützte Art“ einzustufen und strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten.

Die Bewertung des Wolfsbestandes ist ein Politikum in Deutschland. Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW), weisungsgebunden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN), liefert die Daten für den Erhaltungszustand. Bayern fordert beispielsweise einen günstigen Erhaltungszustand für ganz Deutschland, um Abschüsse zu erleichtern, während das BMUV bislang strengen Schutz betonte (Bayern.de, 08.08.2024). Besonders brisant: Die Jägerschaft ist am Wolfsmonitoring beteiligt, etwa durch Sichtungen und Berichte. Als Profiteure von Abschüssen haben Jäger ein Eigeninteresse an der Herabstufung – ein klarer Interessenkonflikt! Die Populationsgefährdungsanalyse (PVA) zeigt, dass die Bewertung des Erhaltungszustands unvollständig ist (BfN-Schriften 715, 2024). Dennoch könnte der FFH-Bericht 2025 den günstigen Erhaltungszustand erklären, passend zur EU-Herabstufung, da BfN und DBB-Wolf der Regierung unterstellt sind. Und die Regierung stimmt für die Herabstufung des Wolfsschutzes. Ein weiteres Problem könnten die Medien darstellen, die mit einseitiger Propaganda weiter für die Akzeptanz der Bürger für das Töten von Wölfen erreichen wollen, weil bislang die Mehrheit nicht für Abschuss ist.
Das kann selbst der Wolf kaum fassen.

Abstimmverhalten: Parteien im Zwiespalt oder nur Theater?

Im EU-Parlament stimmten EVP (u.a. CDU/CSU) und Renew Europe (u.a. FDP) mehrheitlich für die Herabstufung, getrieben von wirtschaftlichen Interessen. S&D (u.a. SPD) und Grüne lehnten sie ab, kritisierten die mangelnde wissenschaftliche Grundlage und Verfahrensfehler. Die Linke war gespalten, Teile der ECR unterstützten die Lockerung. Über 700 Wissenschaftler (Brief, 26.11.2024) und die EU-Bürgerbeauftragte (ClientEarth-Beschwerde) decken die Schwächen der Entscheidung bereits auf. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. meinen, dass sich Linke und Grüne bislang nicht überzeugend gegen eine Herabstufung eingesetzt hatten. Besonders bei den Grünen ist dies der Fall, denn sie waren ja in der vorherigen Regierung beteiligt.

Nächste Schritte im EU-Rat

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch formell vom Rat angenommen werden, der den Text bereits am 16. April 2025 gebilligt hat.

Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und ist von den Mitgliedstaaten binnen 18 Monaten umzusetzen.

Der EU-Rat muss die Herabstufung bis Ende 2025 umsetzen:
  • Gesetzesanpassungen: Nationale Jagdrechte (z.B. Bundesnaturschutzgesetz) sollen Abschüsse erleichtern.
  • Monitoring-Vorgaben: Einheitliche EU-Richtlinien für Wolfsmanagement.
  • Berichterstattung: Mitgliedstaaten melden den Erhaltungszustand bis 2026. Der FFH-Bericht 2025 könnte den günstigen Erhaltungszustand für Deutschland erklären, was Abschüsse fördern würde.

Hoffnung: EuGH-Klage

Die Klage von Green Impact und Partnern vor dem EuGH (Februar 2025) zielt darauf, die Herabstufung zu kippen. Argumente: Ungünstiger Erhaltungszustand in der kontinentalen Region, unvollständige Daten und Verfahrensfehler (EuGH-Urteil C-601/22). Doch die Mühlen der Bürokratie in der EU malen langsam. Bis eine Entscheidung getroffen wird, könnten bereits vollendete Tatsachen geschaffen worden sein. Außerdem stellt sich die Frage, wie unabhängig der Europäische Gerichtshof tatsächlich bleiben wird. Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. hat auch angekündigt, rechtliche Schritte einzuleiten, sobald die EU-Entscheidung im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Green Impact und LNDC Animal Protection schrieben in einer Pressemitteilung von gestern zum Abstimmverfahren, dass der Umweltausschuss des EU-Parlaments unerklärlicherweise davon absah, eine Debatte zu diesem Thema zu eröffnen. Stattdessen wurde ein Notfallverfahren akzeptiert, ein institutioneller Kurzschluss, der durch keinerlei echte Dringlichkeit gerechtfertigt ist und in krassem Widerspruch zum demokratischen Prinzip der Transparenz steht. Wie bereits von Green Impact und LNDC Animal Protection hervorgehoben, basiere die Herabstufung auf einem technischen Bericht, der von einer privaten Beratungsfirma erstellt wurde, die von der Kommission selbst bezahlt wurde und dessen Daten nie von unabhängigen wissenschaftlichen Gremien oder Universitäten validiert worden wären. Mehr als 700 Wissenschaftler und angesehene Institutionen, darunter die IUCN und die von Biologe Luigi Boitani koordinierte Large Carnivore Initiative, hätten sich bereits gegen diese Entscheidung ausgesprochen und die wissenschaftliche Grundlosigkeit des Vorschlags angeprangert.

Hunderte von Umwelt- und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen haben den Rückzug des Vorschlags gefordert und Briefe an die Kommission, die Mitgliedstaaten und Abgeordnete geschickt. Die jetzige Abstimmung bestätigt jedoch, dass Wissenschaft und aktive Bürgerschaft mittlerweile von den politischen Entscheidungen der EU ausgeschlossen sind.

Es gebe schwerwiegende Unregelmäßigkeiten im Verfahrensprozess, der zu diesem Ergebnis geführt hat, einschließlich des Fehlens einer parlamentarischen Prüfung der EU-Position zur Berner Konvention im Jahr 2024 und der Nichtanwendung der im März letzten Jahres im EU-Rat erforderlichen Einstimmigkeit, wie sie die Habitatrichtlinie für Änderungen an Anhang IV vorschreibt.

Unser Aufruf: Strenger Schutz muss erhalten bleiben!

Wir fordern von Schneider und der Merz-Regierung:
  • Strenger Schutzstatus: Der Wolf bleibt in Anhang IV!
  • Unabhängiges Monitoring: Ohne Jägerschaft!
  • Herdenschutz: Zäune statt Gewehre!

Wie geht es weiter?

Es macht uns große Hoffnung, dass die Mehrheit der Bürger in Europa und auch Wissenschaftler diese Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs, die auch anderen Arten in Zukunft gefährlich werden und zu erneuten Ausrottungen führen könnte, nicht hinnehmen wollen. Dabei kann jeder aktiv werden: ob im internen Wolfsmonitoring bei uns, beim Schreiben von Leserbriefen oder Schreiben an Politiker, bei Demonstrationen oder bei der Unterstützung von klagefähigen Orgas. Gemeinsam können wir es schaffen. Auch wenn wir Wolfsschützer uns am Ende, wie es Aktivisten von Defend the Wolf am Mont Tendre bewiesen haben, im wahrsten Sinne des Wortes, zwischen Jägermeister und Wölfe stellen müssen.

Auch wir arbeiten daran, klagefähig zu werden. Hierzu benötigen wir aber bessere finanzielle Mittel und mehr Mitglieder. Wir werden nicht staatlich unterstützt und sind daher absolut unabhängig, aber auch auf Spenden angewiesen.

 

Quellen:

https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20250502IPR28221/wolfe-eu-parlament-stimmt-fur-anderung-des-schutzstatus

https://www.facebook.com/FreundeskreisWoelfe

https://www.greenimpact.it/

https://www.lndcanimalprotection.org/

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Christian Meyer (Grüne) will 12 Wolfsrudel in Niedersachsen töten lassen?

Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) ist nicht nur für die Absenkung des Wolfsschutzstatus, sondern er will auch gleich zur Tat schreiten und „überzählige“ Wolfsrudel in Niedersachsen totschießen lassen. 44 Wolfsrudel seien genug. Laut Angaben des offiziellen Wolfsmonitorings leben in Niedersachsen derzeit 56 Wolfrudel. Wir erklären hier in unserer Reportage, warum das Mitmachen beim offiziellen Wolfsmonitoring Wölfe in ganz Deutschland gefährdet und wir fordern, das Monitoring an eine regierungs- und lobbyunabhängige NGO zu übertragen.

Falls die europaweite Absenkung des Schutzstatus des Wolfes tatsächlich Anfang März durchgehen sollte, hält Umweltminister Christian Meyer den Erhalt von mindestens 44 Rudeln in Niedersachsen für angemessen. „Der Bestand dürfte aus unserer Sicht zumindest nicht unter 44 Rudel sinken. Aber eingegriffen werden soll nur dort, wo Wölfe trotz Schutzmaßnahmen vermehrt Schäden an Nutztieren stiften“, sagte der Grünen-Politiker der Neuen Osnabrücker Zeitung. Auch aus Sicht der Wissenschaft sei der „günstige Erhaltungszustand“ bei 44 Rudeln erreicht.

Beispielfoto Wolfsrudel.

Welche Wissenschaft genau meint Meyer da? Alle offiziellen Stellen, angefangen beim Senckenberginstitut bis hin zum LUPUS-Institut sind nicht regierungsunabhängig. Die Jäger, die in Niedersachsen das Wolfsmonitoring verantworten, setzen sich sogar für den Abschuss von Wölfen ein.

Interessenkonflikte in der Bestandsüberwachung

Die Landesjägerschaft Niedersachsen wurde über eine Kooperationsvereinbarung 2011 mit dem Land Niedersachsen offiziell mit dem Wolfsmonitoring in Niedersachsen beauftragt.  So heißt es auf deren Webseite Wolfsmonitoring.com: „Jäger sind durch rechtliche Bestimmungen flächendeckend verbreitet (NJagdG), haben durch ihre Nutzungsaktivität gute Kenntnisse über das örtliche Vorkommen von Wildtieren und sind im Erkennen von Wildtierhinweisen geschult und staatlich geprüft. Weiterhin haben Jäger als direkt betroffene Interessensgruppe (z.B. mögliche Erschwerung der Jagd durch Wolfspräsenz und Wolf als potentielle Gefahr für Jagdhunde (Kojola & Kuittinen 2002)) hohes Interesse an einer möglichst vollständigen und realitätsnahen Darstellung der Populationsgröße und -verbreitung der Wölfe.“

Dass dies zu Interessenskonflikten führen würde, war damals bereits zu erahnen. Warum es überhaupt zu dieser Kooperation kam, ist uns schleierhaft. Anfangs gab es noch ehrenamtliche Wolfsberater und ehrenamtliche Helfer, die nicht aus Jagdkreisen stammten. Heute ist es kein Geheimnis mehr, dass nur noch Jäger eingesetzt werden. Übrigens werden Daten aus dem Wolfsmonitoring auch für das Auffinden der Wölfe nach einer Schießgenehmigung verwendet. Was wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch auf das Schärfste kritisieren. Wir liefern deshalb auch keine Daten an das offizielle Wolfsmonitoring. Daten aus dem Monitoring müssen von einer regierungs- und lobbyunabhängigen Organisation übernommen werden, um Lobbyistenübergriffe auf die Wölfe zu verhindern.

Wir berichteten vor einem Jahr genau über dieses Problem https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/15/bitte-petition-entziehen-sie-der-jaegerschaft-in-niedersachsen-das-wolfsmonitoring-unterzeichnen/

Schon vor einem Jahr riefen wir in Voraussicht auf die kommenden Verwerfungen diese Petition ins Leben. Sie hat bislang keine 10.000 Unterschriften erreicht. Wir hoffen nun, dass Wolfsfreundinnen und Wolfsfreude nun die Dringlichkeit begreifen und die Petition unterzeichnen.

Wir riefen eine Petition mit der Forderung ins Leben, der Niedersächsischen Jägerschaft das Wolfsmonitoring zu entziehen. Sie ist zu finden unter http://www.change.org/wolfsmonitoring

Wölfe in ganz Deutschland gefährdet

Meyer sagte der Zeitung weiter, er halte eine zügige Anpassung der Gesetzeslage in Deutschland für möglich. „Nach der Absenkung des Schutzstatus für den Wolf in der Berner Konvention muss die EU-Kommission eine Änderung der FFH-Richtlinie beantragen. Ist die umgesetzt, kann man auf Bundesebene, also in Berlin, entsprechende nationale Regelungen erarbeiten und umsetzen“, sagte der Umweltminister. „Das wird im Umweltministerium in Berlin schon parallel vorbereitet und ist dort erklärter Wille.“

Auch das Wolfsmonitoring in allen anderen Bundesländern ist nicht regierungsunabhängig geführt.

Zuletzt hatte ein Ausschuss des Europarats im Dezember einem Antrag der EU-Staaten zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Damit gelten zum Schutz zwar immer noch strenge Regeln, eine Jagd auf problematische Wölfe wäre aber unter Umständen einfacher möglich. Umweltminister Meyer ist der Auffassung, dass der Beschluss den Weg frei mache für ein regional differenziertes Bestandsmanagement, was nichts anderes heißt, als Wölfe abzuschießen. Wir warnten bereits 2023 vor genau solchen Auswüchsen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/07/07/schiessen-statt-schuetzen-gruenentrick-um-wolfsschutz-aufzuweichen/

 

Quellen:

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wolf-nicht-wieder-ausrotten-so-viele-rudel-hält-der-umweltminister-in-niedersachsen-für-angemessen/ar-AA1zzGUt?ocid=msedgdhp&pc=LCTS&cvid=9410394c39b347abea1c50def5c36d4d&ei=17&fbclid=IwY2xjawIpIO9leHRuA2FlbQIxMQABHTnSIa_IANZXF53gTF888m5VNTPDaBt0v4YS59T3uj2j8zVIDa9Qv75Wvg_aem_ubh8JzOCAXPE1ZinisTtUw

http://www.wolfsmonitoring.com

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Skandinavien rottet seine Wölfe durch brutale Lizenzjagden aus

So genannte Lizenzjagden auf Wölfe in Skandinavien sind zu Recht ein kontroverses Thema. Auch ganz aktuell geht das Töten und die damit verbundenen Gräueltaten auf Wölfe schon wieder los. 20 von 30 Wölfen mussten schon sinnlos ihr Leben lassen, damit die Mordlust von Menschen befriedigt wird. Anhand von Wölfin Ylvas Schicksal wird deutlich, dass es um nicht anderes geht. Lesen sie hier ihre erschütternde Geschichte.

Heute vermeldet die schwedische Presse, dass 20 Wölfe von einer Quote von 30 Tieren getötet wurden. Die Jagdperiode hatte erst am vergangenen Donnerstag begonnen und kann bis zum 15. Februar fortgesetzt werden.

Die Bezirksverwaltungen der schwedischen Bezirke Örebro, Västmanland, Värmland und Västra Götaland haben das Totschießen in fünf Gebieten genehmigt – zwei davon im Bezirk Örebro. Das schwedische Wolfsmanagement rechnet mit sechs Wölfen pro Gebiet, so dass die Gesamtquote 30 Wölfe beträgt.

Am ersten Januar 25 sollte die Lizenzjagd auf Wölfe auch in Norwegen beginnen. Daraus wird allerdings in diesen Jahr wohl nichts. Das Amtsgericht Oslo hat die Jagd nämlich gestoppt.  Das zuständige Ministerium hatte ursprünglich die Tötung von zwölf Wölfen genehmigt und zwar auf alle Familienmitglieder des rein norwegischen Reviers Risberget-Ulvåa sowie der beiden Grenzreviere Boksjø und Fjornshöjden. Gegen den Abschuss hatten zwei Tierschutzorganisationen geklagt.

Update 22.01.25 – Die Klagen sind vor Gericht gescheitert, auch in Norwegen werden jetzt Wölfe abgeschossen:

Norwegen und Schweden berechnen einen gemeinsamen Wolfsbestand. Viele Tiere halten sich grenzübergreifend auf.  Dabei ist es schwer festzustellen, wie viele Wölfe auf welcher Seite genau dort leben.  Die Monitoringdaten der norwegischen DNA-Datenbank verzeichnen aktuell 34 registrierte Individuen. Nach aktuellem Stand der Zählung geht man von 39-50 Tieren aus, davon 24-33, die sich nur in Norwegen aufhalten. Die anderen wechseln über die Grenze oder ihr Grenzstatus ist nicht bekannt. Bisher wurden sechs Würfe registriert, davon drei, die sicher innerhalb Norwegens leben. Am Ende der Saison 2023/2024 hatte man noch mehr als 70 Wölfe in Norwegen gezählt, davon 42-44 ausschließlich in Norwegen.

Tierschützer aus Norwegen melden sogar, dass der Norwegische Wolf ausgestorben wäre und bei DNA-Untersuchungen heraus gekommen sei, dass alle Wölfe auf norwegischem Gebiet, deren DNA untersucht worden ist, eine rein finnische DNA hätten. Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention hat nun ein Verfahren gegen das norwegische Wolfsmanagement eröffnet. Zum Abschluss der Wintersaison 23/24 rechnete man mit 375 Wölfen in Schweden inklusive des Grenzbereichs. In Schweden dürfen in der aktuellen Jagdsaison 30 Wölfe geschossen werden, jeweils sechs in fünf verschiedenen Gebieten.

Laut den aktuellen Informationen sollen sich für die Lizenzjagd auf Wölfe in Schweden im Jahr 2025 insgesamt 3855 Jäger beworben haben.

Für Finnland gibt es momentan keine aktuellen Zahlen.

 

Beispielfoto, das durch KI von Grok/X erstellt wurde. Quelle: https://x.com/i/grok
Dabei steht Skandinavien schon länger unter dem Blick der Europäischen Union, insbesondere Schweden und Finnland, da das dortige Jagdmanagement eigentlich als Verstoß gegen die EU-Naturschutzrichtlinien betrachtet wird. Die EU hat mehrfach auf die Schutzverpflichtungen hingewiesen, die für den Wolf gelten, und es gab bislang allerdings nur Androhungen von Verfahren wegen Vertragsverletzungen. Auf ein Verfahren gegen Schweden gab bislang es keinerlei Konsequenzen. Dabei ist es nicht nur fachlich, sondern auch  moralisch überhaupt nicht mehr vertretbar, Wölfe weiter zu jagen und zu verfolgen, deren Art ohnehin an die Grenze des Aussterbens gebracht wurde. Aus einer Untergrenze von 300 Wölfen in Schweden wurde eine Obergrenze von 300 Wölfen gemacht. Laut Studien leiden Wölfe in Schweden und Norwegen bereits stark unter den Folgen von Inzucht.

Diese so genannten Schutzjagden finden auch viele Lobbyisten in Deutschland interessant. So forderte der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer eine „präventive Kontrolle“ nach dem vermeintlichen Vorbild der Schutzjagd auch für Deutschland.

Ylvas Geschichte

Im Rahmen der Recherche zu unserem Artikel stießen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auf ein Foto, das in sozialen Netzwerken viral ging. An Informationen dazu war wenig zu erhalten. Es hieß, dass das Leiden und der Tod der armen Ylva jetzt im Januar 25 während einer Lizenzjagd in Schweden geschehen sei.

Da wir diese Informationen aber nicht ungeprüft übernehmen wollten, begannen wir mit einer Gegenrecherche, die schließlich in einer Richtigstellung, zunächst auf unserer FB-Seite endete.

Ylva starb bereits am 7. Februar 2023 und nicht in Schweden, sondern in Norwegen.

Diese Richtigstellung ändert überhaupt nichts an der Grausamkeit und Verwerflichkeit der Tat an sich. Dennoch wurden wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. teilweise von Menschen angefeindet, denen es allem Anschein nach völlig gleichgültig zu sein scheint, ob eine Geschichte den Tatsachen entspricht oder nicht.  Unsere Recherche ist keinesfalls als Angriff auf die zu werten, die das Bild gepostet haben, aber wir können doch keine falsche Geschichte bringen.

Ylvas Geschichte ist nämlich so herzzerreißend, dass wir sie hier noch einmal erzählen wollen.

Die Wölfin Ylva wurde am 7. Februar 2023 nach stundenlangem Martyrium erschossen. Das Foto soll sie noch lebend zeigen. Foto: Privat.

 

Die Organistation Hunt Saboteurs Schweden hatte das Bild am 08. Februrar 2023 in Facebook veröffentlicht, ohne Land und Gemeindegebiet zu nennen. Hier die deutsche Übersetzung:

„Der Welpe Ylva wurde drei Tage lang gejagt, bevor ihr endlich ihr Bein amputiert wurde. Auf dem Bild, das von einem Jäger aufgenommen wurde, wird Ylva verängstigt und noch am Leben gesehen und mit betenden Augen in die Kamera des Jägers starrt. So hat der Jäger sie sowohl verhöhnt als auch ihr Leid verlängert und enorm erschreckt, bevor er sich schließlich entschied, den tödlichen Schuss abzufeuern.
Jagd ist kein Wildschutz, es ist Tierquälerei. Jagen ist kein Hobby, sondern Ablenkung. Wer gerne Tiere tötet, hat seine Menschenrechte verloren und sollte entsprechend behandelt werden.
Der Jagd Leader Rune Lien wurde gemeldet“

 

 

Wir schrieben dazu Gruppen, Wolfsfreunde und Zeitungen in Schweden und in Norwegen an und nach und nach kommt nun ihre tragische Geschichte noch einmal ans Licht. Wolfsfreundin Ida aus Norwegen schrieb uns dazu. „Dieser Wolf wurde im Februar 2023 in Norwegen, in Ulvåa, auf einer Trophäenjagd innerhalb der Schutzzone ins Bein geschossen. Das Foto wurde, glaube ich, von einem Jäger aufgenommen, und es sieht so aus, als wäre sie noch am Leben gewesen, als das Foto gemacht wurde. Eines der herzzerreißendsten Bilder, das ich kenne.“

“Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, daß er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein,“ schrieb bereits Nitzsche.

Alleine die Recherche zu dieser Geschichte ist teilweise kaum zu ertragen gewesen und wie vermag es erst den schwedischen und norwegischen Tierschützern ergehen, die solche Taten dokumentieren, die direkt dabei sind und die dazu auch oft noch von Jägern angegriffen werden?

In Skandinavien gibt es eine lange Tradition der Jagd, die tief in der Kultur verwurzelt ist. Man schießt dort nicht nur Wölfe, sondern auch Luchse, Elche und alle anderen Wildtiere. Die Interessen der Bauern und Jäger stehen im Vordergrund. Früher hatten die Wildtiere dennoch eine Chance, aber mit den mordernen Methoden der Jagd, wie Nachrichtgeräte, Wärmebildkameras und modernste Waffen haben die Verfolgten kaum eine Überlebenschance. Teilweise scheinen sich die Jäger regelrecht in eine Mordlust hinein zu steigern.

So wohl auch im Fall von Ylva.

Ylva wog am Tag ihres Todes nur 23 Kilo. Sie wurde am 7. Februar 2023 in der Gemeinde Elverum im Innlandet getötet. Sie war der erste von insgesamt sechs Wölfen, die 2023 Winter im Ulvåa-Gebiet getötet wurden.
Am 30. und 31. Januar 2024 fand die Verhandlung gegen zwei Teilnehmer an der Tötung von Wölfen im Ulvåa-Gebiet statt, die beide wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu Geldstrafen verurteilt wurden, diese aber nicht akzeptiert haben. Ein dritter Schütze wurde zu einer Geldstrafe von 15 000 Norwegischen Kronen verurteilt und ihm wurde für zwei Jahre die Jagdlizenz entzogen. Auch sein Waffenschein wurde eingezogen.
Die Polizei erklärte gegenüber Rovdyr.org, dass der Schütze Schüsse auf den Wolf aus einer Entfernung abgegeben hatte, die zu einem unnötigen Verletzungsrisiko führte.  Gegen einen vierten Schützen, der an der Lizenzjagd teilnahm, wurde das Verfahren aufgrund der Beweislage eingestellt. Er stand neben einem der Angeklagten, als die beiden ungefähr zur gleichen Zeit Schüsse abgaben.

Ein Redakteur von Rovdyr.org schrieb uns zum Thema, ob Ylva zum Zeitpunkt der Aufnahme noch gelebt habe, dass es keinen Grund zu der Annahme gebe, dass der Wolf zum Zeitpunkt der Aufnahme noch gelebt hätte, aber er sei nicht dabei gewesen und habe das Foto nicht gemacht, also sei er sich nicht ganz sicher.  Er wisse jedoch, dass Wölfe sich im Allgemeinen nicht hinlegen und aufgeben, nur weil ein Hinterfuß abgeschossen worden wäre. Er hätte bereits Hunderte von Fotos von erschossenen Wölfen gesehen und kein einziges Foto zeige die Augen des Wolfes geschlossen.  Er habe etwa zehn tote Wölfe mit eigenen Augen gesehen und diese zehn Wölfe hätten alle gemeinsam gehabt, dass es möglich gewesen wäre, den Körper des toten Tieres in einem Bild so zu arrangieren, dass Menschen, denen es an Wissen mangele, davon überzeugt werden könnten, dass das, was sie sehen, ein lebender Wolf sei.

Wir werden heute also nicht mehr erfahren, ob Ylva tatsächlich noch gelebt hat, als das Foto gemacht wurde. Auf dem Aufmacherbild wirkt es allerdings so. Aber auch wenn sie bereits tot war musste sie am letzten Tag ihres Lebens ein unglaubliches Martyrium ertragen. Im Prozess kam heraus, dass der erste Schuss auf Ylva um 12.40 Uhr abgegeben wurde.  Sechs Personen gaben insgesamt mindestens 16 Schüsse, teilweise aus tierschutzrelevanten und gefährlichen Distanzen, auf Ylva ab, bevor sie um 15.20 Uhr tot am Boden lag.
Ylva musste also an diesem Tag mindestens drei Stunden lang Schmerzen und Angst erlitten haben. Auf langer Fluchtstrecke wurde immer wieder auf sie geschossen. Was mag durch ihren Kopf gegangen sein? Studien beweisen, das auch Wölfe genau wie wir Menschen, Angst, Schmerz und Trauer empfinden. Musste sie vorher mit erleben, wie ihre gesamte Familie getötet wurde. Mutter, Vater und Geschwister? Jeder normale Mensch wird sich durch ein solches Morden angewidert zeigen.
Diese Welpen sind jetzt fast genau so alt wie es Ylva zum Zeitpunkt ihres Todes war. Der kleinen Wölfin wurde die Zukunft geraubt. Dabei wäre sie jetzt bald in einem Alter, eine eigene Familie zu gründen. Kein Tier hat es verdient, unter solchen Umständen, wie es bei Ylva der Fall war, zu sterben.
Der Jagdleiter Rune Lien sei während der gesamten Tötung des Ulvåa-Gebiets für die Tötung zuständig gewesen. Er hätte rund 15 Jahre Erfahrung mit der Lizenztötung von Wölfen. Er sprach über seine Rolle als Verwalter. Lien beschrieb das Team nach vielen Jahren als gut koordiniert. „Während der eigentlichen Jagd werden nur sehr wenige Informationen vom Jagdleiter an die Mannschaft weitergegeben. „Die Leute kennen ihre Aufgaben gut und sind weitgehend autark“, sagte er. Weiter sprach er über den Jagdvertrag, in dem alle Pflichten der Teilnehmer an der gemeinsamen Aktion zusammengefasst sind. Die Vereinbarung ist eine Voraussetzung dafür, dass Lien die Verantwortung für schätzungsweise 100 Personen übernehmen kann.
 „Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Abschuss von Wölfen? Ist das eine Herausforderung?“, fragte Staatsanwalt Bergem.
„Ich würde nicht sagen, dass es eine Herausforderung ist. Eine Herausforderung ist, dass die Bedingungen im Januar und Februar sehr anspruchsvoll sind. Es ist kalt und es liegt eine Menge Schnee. Bei der Wolfsjagd gibt es nicht mehr Verletzungen als bei der Elchjagd. Die Wolfsjagd findet in den Medien große Beachtung, und sobald wir einen Fehler machen, wird er aufgebauscht und übertrieben“, sagte Lien. Er verwies auf die Lizenzabschussaktion im Jahr 2022, bei der Lien als Abschussleiter für das Hornmoen-Rudel in Elverum verantwortlich war. „Wir haben acht Wölfe in zwei Stunden erlegt, und alles lief wie am Schnürchen“, so Lien.
Lien sei jedoch nicht besonders zufrieden mit der Tatsache, dass vier Schüsse aus dem zweiten und neun Schüsse aus dem vierten Abschusspunkt abgegeben wurden.
So etwas will man nicht. Wenn viele Leute bei der Wolfsjagd zuschauen, ist es wichtig, eine gute Seite zu zeigen. Ich bin nicht stolz auf die Tatsache, dass 16 Schüsse abgegeben wurden, bevor der Wolf tot war. Als wir den Tag beendeten, hatte ich das gleiche Gefühl wie nach einem miserablen Arbeitstag“, wurde Lien im Rovdyr zitiert.

Zur aktuellen Recherche erhielten wir eine Nachricht von Rune Lien. Der Wolf sei tot gewesen im Moment der Aufnahme, schrieb er uns am 06. Januar 2025. „Dass es noch leben sollte, als dieses Foto aufgenommen wurde, sind nur unwahre Behauptungen/Gerüchte, die danach aufgetaucht sind. Ein Autopsiebericht des Veterinärinstituts hat dies bestätigt. Der Wolf starb sofort an den Folgen eines guten Treffers in lebenswichtigen Organen. Ja genau, leider war der Wolf am Hinterbein geschnitten und verletzt worden. Zehn Minuten bevor er getötet wurde.

Einige der Jäger, die an der Jagd teilgenommen haben, wurden nach dem Vorfall von der Umweltdirektion gemeldet. Die Rezensionen konzentrierten sich darauf, Tiere unnötiges Leid zu ersparen, unter anderem durch das Abschießen und Verfolgen von Tieren für lange Zeit. Laut Amtsgerichts und des Schiedsgericht wurde ein Jäger verurteilt und ein Jäger freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat vor dem Obersten Gerichtshof gegen die Freispruch eines Jägers Berufung eingelegt.“

Rückblick auf die Verhandlung:

Ein anderer Zeuge sprach von einem Overkill. Dazu war auch noch vor der Obduktion ein Teil des Hinterbeines von Ylva entfernt wurden.
In seinem Plädoyer übte der Staatsanwalt Bergem scharfe Kritik. „Die Jagdethik in diesem Fall ist nicht gut. Die Wölfe mussten um jeden Preis erlegt werden. Die Jäger haben völlig den Kopf verloren“, sagte Bergem.
Er war der Ansicht, dass die beiden Angeklagten vorsätzlich gehandelt hatten, da sie seiner Meinung nach erkannt haben mussten, dass sie den Wolf wissentlich einem unnötigen Risiko unnötigen Leidens aussetzten, insbesondere wenn sie beide so erfahrene Jäger seien.
Bergem forderte, dass beide Angeklagten zu einer Geldstrafe von 14.000 Norwegische Kronen verurteilt werden sollten, dass sie für zwei Jahre das Recht verlieren sollten, an Fallenjagden mit Lizenz teilzunehmen und dass sie die Gerichtskosten tragen sollten.
Ylvas Geschichte zeigt auf, wie wir Menschen es fertig bringen, zu den schlimmsten Monstern auf diesem Planeten zu werden. Auch in diesem Jahr werden bald die Einzelheiten zu schrecklichen aktuellen Abschüssen die Runde machen. Viele Menschen wenden sich gleichgültig ab. Viele Blender und Aufschneider bestimmen große Teile der Tierschutzszene. Vielen Menschen reicht es, solche Leute zu bewundern, ohne selbst in Aktion zu kommen.  Wie lange noch dauert es, bis wir in Deutschland solche Zustände erleben müssen?
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Neue Studie der Bundesregierung: Wissenschaftlicher Touch für Wolfsabschüsse?

Das Bundesamt für Naturschutz veröffentlichte kürzlich eine Studie zur künftigen Entwicklung des Wolfsbestandes in Deutschland, die wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. eher kritisch sehen.

Tatsächlich wurde die Studie auf Wunsch der Umweltministerinnen und -minister der Länder vom BfN in Auftrag gegeben.

Laut Presseinformation des BfN haben auf der 95. Umweltministerkonferenz (UMK) 2020 die Umweltminister der Bundesländer den Bund gebeten, für die „Größe der günstigen Referenzpopulation“ auf wissenschaftlicher Grundlage eine Anzahl adulter Wolfsindividuen je Anteil Deutschlands an den biogeografischen Regionen festzulegen. Das Verfahren für die Ermittlung von Referenzwerten sei von der EU-Kommission in mehreren Dokumenten festgelegt. Die EU-Dokumente dienten als Grundlage zur Ableitung eines Referenzwertes für die günstige Population sowie die Erstellung einer Populationsgefährdungsanalyse. Hinter diesen sperrigen Sätzen verbirgt sich nichts geringeres als der erneute Vorstoß eines „regionalen Wolfsmanagements“.

Die Bundesumweltministerkonferenz hatte bereits das Schnellabschussverfahren beschlossen.  Die Bundesregierung hatte der Herabsetzung des Schutzstatus Wolf bei einem Antrag der Europäischen Kommission, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention herabzustufen, zugestimmt.

An der Studie war unserer Ansicht nach kein regierungsunabhängiges Institut beteiligt.

Beispielfoto Wolfseltern mit Welpen. © Brigitte Sommer

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehen in dieser Studie durchaus die Gefahr, dass solche Berechnungen dafür hergenommen werden könnten, einen „gesunden Erhaltungszustand“ festzustellen und alles was darüber hinaus reicht, zum Abschuss freizugeben, wie es in anderen EU-Ländern ja bereits praktiziert wird.

Aus den Daten wurde die Überlebenswahrscheinlichkeit der Wölfe in Deutschland abgeleitet. Erwachsene Wölfe hätten die höchste Überlebenswahrscheinlichkeit. Jährlinge und Welpen würden  im Vergleich häufiger sterben. Auf Basis dieser Erkenntnisse sei mit Hilfe einer Populationsgefährdungsanalyse die Überlebenswahrscheinlichkeit über einen Zeitraum von 100 Jahren ermittelt und fünf Veränderungen der Lebenssituation der Wölfe simuliert worden. Teil der Simulation seien mögliche Krankheitsausbrüche, die sich auf den Bestand auswirken könnten, gewesen. In den meisten Simulationen hätte sich ein positiv entwickelnder Wolfsbestand ergeben. Würde jedoch ein gewisser Wert der Überlebenswahrscheinlichkeit unterschritten, könnten die Wölfe in Deutschland wieder aussterben, heißt es in der Pressemitteilung des BfN.

Wir bezweifeln, dass sich tatsächlich die Populationsentwicklung der Wölfe durch Simulationen berechnen lässt. In anderen Bereichen haben sich solche Simulationen durchaus auch als fehlerhaft erwiesen. Eine solche Studie könnte auch dazu hergenommen werden, Wolfsabschüssen einen wissenschaftlichen Touch zu geben.

 

Quelle: Pressemitteilung mit Link zur Studie:

https://www.bfn.de/aktuelles/bfn-veroeffentlicht-studie-zur-zukuenftigen-entwicklung-des-wolfsbestands-deutschland

 

Klage gegen Herabsetzung des Wolfsschutzstatus vor dem EuGH

Fünf Umwelt- und Tierschutzorganisationen aus verschiedenen europäischen Ländern haben beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Beschwerde gegen die Unterzeichnerstaaten der Berner Konvention eingelegt, die Anfang Dezember dafür gestimmt hatten, den Schutzstatus des Wolfes herabzusetzen.

Die Klage wurde von den Tierschutzverbänden Green Impact, Earth, LNDC Animal Protection (alle Italien), One Voice (Frankreich) und Great Lakes and Wetlands (Ungarn) eingereicht. Große Namen wie WWF, Nabu oder Pro Natura oder BUND sucht man hier allerdings vergebens. Deutschland hatte wie Österreich und die Schweiz für die Absenkung des Schutzstatus gestimmt und dass keine Organisation klagt, könnte den Einfluss der Regierung hier deutlich machen.

„Der EU-Vorschlag, den Schutz des europäischen Wolfes zu reduzieren, ist wissenschaftlich nicht fundiert und stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar, weshalb wir Einspruch erhoben haben“, betonte Gaia Angelini, Präsidentin von Green Impact. Der Vorschlag „basiert auf einem von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen und finanzierten Bericht, der von einer Beratungsfirma erstellt und nicht von Fachleuten überprüft wurde“, kritisierte Angelini in einer Pressemitteilung.

Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Die Beschwerde wurde eingereicht, nachdem Fehler in den Abläufen der EU und der Berner Konvention, die den Wolfsschutz betreffen, aufgedeckt wurden, hieß es. Darunter seien fehlende wissenschaftliche Unterstützung, kein wissenschaftlicher Überprüfungsprozess sowie fehlende demokratische Prozesse, die die Forderungen von NGOs und Bürgern kaum berücksichtigen, betonten die Tierschützer.

Sollte der Beschwerde der fünf Organisationen stattgegeben werden, könnte dies zur Nichtigerklärung der auf der Entscheidung 2024/2669/EU (Herabstufung des Wolfsschutzes) basierenden Rechtsakte führen, einschließlich des von der EU auf der Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention vorgelegten Vorschlags.

Hintergrund: Der Wolf hat bisher den Status „streng geschützt“ in der Berner Konvention innegehabt, was bedeutete, dass seine Bejagung oder Störung stark eingeschränkt war. Die EU-Kommission schlug vor, diesen Status auf „geschützt“ zu reduzieren. Die Absicht dahinter scheint klar. Man will leichter abschießen und sogar eine normale Bejagung ermöglichen. Dieser Vorschlag wurde von den Botschaftern der EU-Mitgliedsstaaten am 25. September 2024 positiv beschlossen und am 3. Dezember 2024 durch den Ständigen Ausschuss der Berner Konvention ratifiziert.

Die Änderung der Berner Konvention ist der erste Schritt; darauf muss eine Anpassung der FFH-Richtlinie der EU folgen. Diese Anpassung erfordert weitere Abstimmungen und wird mit Sicherheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Also darf keinesfalls jetzt schon auf Wölfe geschossen werden. 

Fakt ist, dass die Mitgliedsstaaten, die nicht zugestimmt haben, auch noch Veto einlegen können. Es lohnt sich, weiter zu protestieren.

 

Quelle:

https://chwolf.org/assets/documents/News-Events-Aktuell/2024/PR-Wolves-and-ECJ-17-December-EN.pdf

Skandal? EU-Gipfel nominiert von der Leyen erneut für das Amt der Kommissionschefin

Zuerst wurden Verfahren, unter anderem wegen Korruption, gegen Ursula von der Leyen auf Dezember verschoben, dann eine Klage des Belgischen Lobbyisten Frédéric Baldan mehr oder weniger ignoriert und nun stimmten am 28. Juni die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Staaten für eine zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen. Wie kann das sein und was hat das mit Wölfen zu tun? Lesen Sie hier unseren Bericht.

Update: Ursula von der Leyen wurden tatsächlich gewählt: https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/zu-von-der-leyen-ii-wir-sehen-den-zerfall-der-demokratischen-sittlichkeit-li.2236648?fbclid=IwY2xjawEQMXNleHRuA2FlbQIxMAABHdXhWN4aj2l84KPDJD34Rp5x2-gPket9RYfw3H3YcVNE9RaH8L8zeEwXCA_aem_bPyL5avJab1lgsgPd2eYzQ

Der EU-Abgeordnete Martin Sonneborn ( Die PARTEI) beschreibt es so: „In den letzten Wochen vor der EU-Wahl gab es in den europäischen Medien, die die SMS-Affäre um von der Leyen und Pfizer-CEO Bourla stets heruntergespielt oder vollends ignoriert hatten, eine auffällige Häufung von kritischen Berichten über von der Leyen, in denen der Vertrauensschaden durch die Pfizer-Affäre nicht nur ausdrücklich erwähnt, sondern als entscheidendes Hindernis für ihre zweite Amtszeit dargestellt wurde. Nach der Wahl scheint all dies plötzlich wieder vergessen, denn dieselben Medien diskutieren ihre Nominierung als Kommissionspräsidentin nun mit einer Selbstverständlichkeit, als handele es sich dabei um nicht weniger als ein Naturgesetz.“

Bei der Pfizer-Affaire handelt es sich zwischen EU-Kommission und dem Potenzmittelfabrikanten Pfizer verhandelten Impfstoffverträgen über 1,8 Milliarden Dosen und Milliarden Euro. Dies ist der größte von der EU jemals abgeschlossene Vertrag.  Dieser wurde per SMS ausgemacht und diese SMS zwischen von der Leyen und Bourla angeblich nicht mehr auffindbar.

Beispielfoto Wolfswelpen.

 

Die Europäische Staatsanwaltschaft EPPO hätte im Oktober 2022 die Einleitung von Ermittlungen bestätigt, seither allerdings nicht die Kommission kontaktiert, so Martin Sonneborn.  Die EPPO ihrerseits sei Justizkommissar Reynders unterstellt, der wiederum Kommissionspräsidentin von der Leyen unterstellt sei.  Stattdessen hätte sie sich darauf konzentriert, den Fall der belgischen Justiz zu entziehen, um ihn in seiner Gänze an sich zu reißen.
Im Mai 2024 hat ein Lütticher Gericht diesem Ansinnen der EPPO nicht stattgegeben, sondern ausdrücklich angeordnet, dass der für die Aufdeckung von Korruptionsfällen bekannte belgische Untersuchungsrichter Frédéric Frenay seine Untersuchung weiterführen solle. Der nächste Verhandlungstermin ist für Dezember anberaumt.
Der Belgier Frédéric Baldan hatte bereits im April 2023 in Lüttich Strafanzeige gegen von der Leyen gestellt, wegen „Korruption“, „unrechtmäßiger Bereicherung“, „Vernichtung öffentlicher Dokumente“ und “Anmaßung von Titeln und Ämtern”. Er reichte in Brüssel Klage gegen ihre Nominierung für eine zweite Amtszeit ein.
Über Frédéric Baldan gibt es zu erfahren, dass er ein belgischer Lobbyist der Bürger ist. Er ist auf die Beziehungen zwischen der EU und China spezialisiert und bei den EU-Institutionen akkreditiert.  Nach Angaben des Anwalts des Klägers haben sich inzwischen zahlrreiche Parteien, darunter auch politische Parteien und die beiden EU-Mitgliedstaaten Ungarn und Polen, der Klage angeschlossen.

EVP nicht erschienen

„Die Nominierung von Frau von der Leyen durch die EVP für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission ist ein Machtmissbrauch“, heißt es nun in der Brüsseler Klageschrift. „Sie erfüllt nicht die Bedingungen, die in den Europäischen Verträgen, dem Verhaltenskodex für die Mitglieder der Europäischen Kommission und sogar im Verhaltenskodex ihrer eigenen Partei für dieses Amt festgelegt sind.“ Die von Baldan vier Wochen zuvor an Ratspräsident Charles Michel, die Kommissarin für Werte und Transparenz Věra Jourová und den EVP-Vorsitzenden Manfred Weber gerichtete förmliche Aufforderung zur Rücknahme der Nominierung von der Leyens war fruchtlos geblieben.
Am 23. Juni 2024  musste die EVP zu einer im Eilverfahren anberaumten öffentlichen Anhörung vor Gericht erscheinen, um dem Antrag Baldans entgegenzutreten, der verlangt, „die EVP anzuweisen, die Kandidatur von Frau Ursula von der Leyen zurückzuziehen, unter Androhung einer Geldstrafe von 50.000 Euro für jeden Tag der Verspätung ab dem Datum der Bekanntgabe des Beschlusses.“ Baldan argumentiert, dass von der Leyen während ihrer Präsidentschaft gegen die Charta der Grundrechte, mehrere EU-Verträge und den Verhaltenskodex für Kommissare verstoßen habe, was ihre neuerliche Nominierung unmöglich mache. Diese Anhörung hatte keinerlei Konsequenzen für eine neue Nominierung von Ursula von der Leyen, denn die Europäische Volkspartei (EVP) ist nicht zu der Gerichtsanhörung in Brüssel erschienen.

Auch in Punkto Wolf wird von der Leyen Machtmissbrauch vorgeworfen

Die niederländische Abgeordnete Leonie Vestering (PvdD/EU Left) hatte bereits im Herbst des vergangenen Jahres der EU-Kommissionspräsidentin vorgeworfen, einen persönlichen Rachefeldzug zu führen. Zuvor hatte die EU-Kommission den Schutzstatus der Wölfe infrage gestellt.

So forderte von der Leyen eine „neue Phase“ im Umgang der EU mit Wölfen und betonte, dass die Spezies zu einer „echten Gefahr für Nutztiere und möglicherweise auch für Menschen“ geworden sei.

Zuvor war doch ihr angebliches Lieblingspony Dolly von einem Wolf aus dem Burgdorfer Rudel gerissen worden. Merkwürdigerweise stand es schutzlos auf seiner Weide, während das Anwesen selbst mit darin liegenden Weiden streng geschützt ist. Manche Wolfsfreunde glauben hier an einen persönlichen Rachefeldzug von Frau von der Leyen, doch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V vermuten Lobbyismus, denn praktisch alle großen Parteien und Massenmedien setzen sich inzwischen mehr oder weniger dafür ein, am Schutzstatus der Wölfe zu rütteln. Diesbezüglich kam der Riss des Ponys wie gerufen.

„Wenn der Wolf nicht mehr geschützt wird, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er wie im 19. Jahrhundert durch die Jagd ausgerottet wird“, fügte  Leonie Vestering hinzu.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehen in dem Getöse zur Herabsetzung des Schutzstatus der Wölfe sowohl einen Stellvertreterkrieg zur Ablenkung von anderen wichtigen Themen, als auch Interessen der Waffenindustrie und Vermögensverwaltungen.

Von der Leyen dankbar für die Nominierung

„Ich bin den Staats- und Regierungschefs dankbar, dass sie meine Nominierung für eine zweite Amtszeit unterstützen“, sagte die CDU-Politikerin und frühere Bundesministerin nach ihrer erneuten Nominierung der dpa.

Bevor von der Leyen ihre zweite Amtszeit antreten kann, muss sie nun noch eine Mehrheit des Europäischen Parlaments hinter sich bringen. Die Abstimmung könnte schon Mitte Juli stattfinden. Für von der Leyen sei wichtig, dass ihre Unterstützer pro-europäisch, pro-ukrainisch und pro Rechtsstaatlichkeit seien.

Wählbar sei Frau von der Leyen dabei bekanntlich nie gewesen, denn ihr  Name stand noch nie auf einem EU-Wahlzettel – auch diesmal nicht, so Martin Sonneborn. Weiter moniert Sonneborn in einem Interview mit dem MDR, dass die deutsche Presse so gut wie gar nicht über diese Vorgänge berichten würde. Auch deshalb berichten wir hier.

Quellen:

https://www.facebook.com/1546310408/videos/835872307992077/

https://www.mdr.de/mdr-aktuell-nachrichtenradio/audio/audio-2677334.html

https://www.euractiv.de/section/europa-kompakt/news/kampf-gegen-woelfe-hat-von-der-leyen-ihre-position-missbraucht/

https://www.euractiv.de/section/innenpolitik/news/pfizergate-evp-verweigert-anhoerung-vor-bruesseler-gericht/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/20/eu-will-wolfsschutzstatus-in-der-berner-konvention-herabsetzen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/06/09/woelfe-als-wahlkampf-und-propagandaopfer/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/14/taeuschen-abzocken-moralisieren-und-drohen-die-tricks-der-agrarlobby/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/28/niedersachsen-killerteam-auf-wolfsfamilie-angesetzt/

 

Wir brauchen Unterstützung

Unser Verein hatte sich vor fünf Jahren gegründet, um Lobbybändeleien von Naturschutzorganisationen etwas entgegen zu setzen. Es braucht nicht mehr, als öffentlich möglichst mit Riesenreichweite und emotionalen Fotos medienwirksam zu verkünden, dass Tiere geschützt werden wollen und schon springen viele wirklich herzensgute Menschen darauf an und unterstützen selbst Jägerstiftungen oder Orgas, in denen Jäger inzwischen im Vorstand sitzen. Große Orgas, die breitflächig staatliche Unterstützung erhalten oder aber Stiftungen, die von Konzernen unterstützt werden, haben natürlich den Nachteil, dass die Forderungen von Lobbyisten aufgeschlossen gegenüber stehen. Tierfreunde erreichen tatsächlich dann das Gegenteil von dem, das sie sich wünschen. Viele Orgas scheinen praktisch von gegenseitigen Interessengruppen übernommen.
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CDU/CSU machen Druck auf den Schutzstatus des Wolfs

CDU und CSU fordern in einem Antrag mehr Tempo in der Herabstufung des Wolfs von einer bislang streng geschützten auf eine nur noch geschützte Art. Ziel ist es, Wölfe regulär schießen zu können.

 

Die Bundesregierung soll laut dem Antrag (20/11431) dem Vorschlag der EU-Kommission (KOM (2023) 799) vom Dezember 2023 und der Entschließung des Europäischen Parlaments (2022/2952 (RSP)) vom 24. November 2022 „unverzüglich zustimmen“.

Laktierende (säugende) Fähe mit Tochter aus dem vergangenen Jahr. © Brigitte Sommer

Außerdem wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, „darauf hinzuwirken“, dass die Europäische Union als Vertragspartei eine frühere außerordentliche Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention beantragt. Eigentlich ist die nächste reguläre Tagung im Dezember 2024. Dort soll die Überführung des Wolfs von Anhang II in Anhang III des Übereinkommens von Bern vorgeschlagen werden.

Die CDU/CSU ist sich anscheinend schon sicher über den Ausgang, denn nach dem Inkrafttreten der Änderung der Anhänge des Übereinkommens von Bern solle die Bundesregierung „für eine unverzügliche entsprechende Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie von Anhang IV nach Anhang V“ sorgen.

Am 15. Mai fand dazu auch eine Debatte im EU-Parlament statt: https://www.euractiv.de/section/landwirtschaft-und-ernahrung/news/eu-staaten-diskutieren-senkung-des-schutzstatus-von-woelfen/

Jäger im Bundestag vertreten Eigeninteressen

Unter den Abgeordneten des Bundestages gibt es zehnmal mehr Jäger als im Volk – und fast alle sitzen im konservativen Lager. Sie vertreten knallhart eigene Interessen, statt im gemeinnützigen Sinne zu handeln. Dazu kommen noch zahlreiche Lobbyverbände hinzu, die ebenfalls ihre Interessen massiv geltend machen.

Neben der Agrar- und Jagdlobby gibt es noch eine weitere mächtige Interessengruppe, die nicht nur von Kriegen, die die Menschheit gegen sich selbst führt, profitiert, sondern auch vom Krieg gegen die Wildtiere in unseren Wäldern. Die Waffenindustrie hat kein Interesse daran, dass die Jagd in Deutschland verboten wird. Hier bietet der Munitionshersteller gleich noch einen Jägerblog auf seiner Homepage mit ein. https://rws-ammunition.com/de/infotainment/rws-hunting-blog?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR3ooFgi-jJMNzdzZjQK81I0uFc-Ook8BbF0AJ3fCIsqOzd_Hu5L0AVmHnc_aem_AQ0_RUrXZ6jIFmN2hCqPaiUadyjCP4kzyschNZq4y12PPlyOY3h8V2H8yVnpAIIqQGfA_u2ArzUXEXRArL3j1VsL

 

Weitere Quellen:

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/jaeger-sind-ueberproportional-im-bundestag-vertreten-15771513.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/20/eu-will-wolfsschutzstatus-in-der-berner-konvention-herabsetzen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/27/eu-verschiebt-entscheidung-ueber-den-schutzstatus-der-woelfe/

https://dserver.bundestag.de/btd/20/114/2011431.pdf

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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