Fixe Fakten 06/23: Kurznachrichten aus Deutschland, Österreich und Italien

In unseren „Fixen Fakten“ geht es dieses Mal um ganz viel Politik, einen Journalisten, der dem Bauernverband in einer Bundespressekonferenz Lügen und Propaganda attestiert, Jäger die in Niedersachsen Wölfe schießen wollen, aber gleichzeitig auch weiter offiziell das Monitoring weiter machen wollen, eine Zeitung, die Forderungen von Reitern, Jägern und Bauern als irr bezeichnet, unser Nachbarland im Abschusswahn, mehr von Schweinen, Fischottern und auch Bären. Und wir fordern von den Jägern in Niedersachsen die Abgabe des Wolfsmonitorings.

 

Österreich setzt sich über EU-Recht hinweg

Der vierte Wolf sei abgeschossen worden. Weitere sieben  Wölfe stünden zudem bereits auf der Abschussliste, schreibt der Standart. Mit diesem Wahllosabknallen von Wölfen verstößt Österreich gegen geltendes EU-Recht, denn auch Österreich hatte den bindenden EU-Vertrag mit unterschrieben. Doch wo kein Kläger, da kein Richter. Der WWF könnte und müsste in Österreich unserer Ansicht nach klagen: https://www.krone.at/3019747?fbclid=IwAR13dvCvycl3BfsUVumTj6zbVsmIi_a0TUcMkAIAIMtxyBB0cnWU8bJaaJU

Zum Thema EU-Recht ist auch diese Antwort von der EU-Kommission auf eine Beschwerde von uns interessant: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/05/25/falscher-wolf-erschossen-ermittlungen-gegen-jaeger-in-brandenburg/

 

 

Auftakt zur Dialogreihe Wolf

Heute beginnt die Dialogreihe Wolf, zu der die Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) mit Bauern und Tierhaltern und Jägern einlädt –  https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/070-dialogreihe-wolf.html?fbclid=IwAR2APsdTBctZcaKrjFcpMPDK3vOo3dEu9yfiDPh5wwehtRM1yjGOQlW6Hsc Doch statt sich auf einen Dialog einzulassen, kennt diese Gruppe nur ein Ziel: Wolfsregulierung, sprich möglichst viele Wölfe abzuschießen. So wie es sich die Lobby bislang vorstellt, wird es aber nicht funktionieren. Dazu folgende Aussage eines Sprechers auf der Bundespressekonferenz am 31.05.23. Zitat: Eine Regulierung der Wolfsbestände ist vor dem Hintergrund des Schutzstatus des Wolfes und des Gefährdungsstatus der Deutschen Population nicht möglich.“ Quelle: BPK, Minute 38, Sprecher Zimmermann. Allerdings halten wir es nicht für ausgeschlossen, dass sich die Bundesumweltministerin auf einen anderen „Dreh“ mit der Lobby einigen könnte. Schließlich heißt es nicht nur von Seiten von Steffi Lemke, dass an einem regionalen Bestandsmanagement zu den Wölfen gearbeitet werden würde, nein auch der Niedersächsische Umweltminister Christian Meyer verlautbarte dies in diversen Pressemitteilungen. Nun soll 2025 der Wolfsbestand in Deutschland neu erfasst werden. Soll etwa in einigen Bundesländern der „Gute Erhaltungszustand“ festgestellt werden? Könnte dann durch diesen Trick mit der „Regulierung“ der Bestände begonnen werden? In einigen Bundesländern ist der Wolf ja bereits im Jagdrecht. Bis zur Aufnahme in den Katalog des „jagdbaren“ Wildes wäre es dann nur noch ein kleiner Schritt und man umginge damit auch das strenge EU-Recht?

Hier das Video von „Jung und Naiv „zur BPK. Dazu noch eine sehr aufschlussreiche und pikante Frage bzw. Bemerkung von Tilo Jung zum Bauernverband. Zitat: „Wird der Bauernverband dabei sein? Er hat sich ja in den letzten Monaten eher durch Lügen und Propaganda zum Thema Wolf ausgezeichnet…“ https://www.youtube.com/watch?v=tSp-oBlc1q8

 

Irre Forderungen

Statt Dialog eher ein Monolog von Reitern, Jägern und Bauern. Endlich klassifiziert ein Massenmedium, nämlich der Berliner Kurier, dass solche Forderungen irre sind.  https://www.berliner-kurier.de/berlin/irre-forderung-jetzt-wollen-bauern-und-reiter-ganze-wolfsrudel-abschiessen-li.354083?fbclid=IwAR0bZz7r-132ScKwe9Gr93ECxy_j__KrECESoeMjgfViEnMOL9Mqe-6MF6o

 

Niedersachsen

Auch in Niedersachsen stagniert die Vermehrung, was unserer Meinung nach nicht alleine an besetzten Gebieten liegen kann, sondern auch an illegaler Beseitigung. Dass in Niedersachsen ausgerechnet die Jäger das Wolfsmonitoring machen, obwohl die Landesjägerschaft dem „Aktionsbündnis Aktives Wolfsmanagement“ beigetreten ist, ist an Zynismus kaum noch zu überbieten. Aktives Wolfsmanagement bedeutet nichts anders als schießen statt schützen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. halten eine solche Jägerschaft für nicht mehr vertrauenswürdig und wir fordern von der Niedersächsischen Landesregierung, das Monitoring in andere Hände zu legen, wie z. B. Rangerstellen dafür zu schaffen. https://www.wolfsmonitoring.com/newsartikel/news/abgeschlossenes-monitoringjahr-2022-2023-vorlaeufige-ergebnisse?fbclid=IwAR1r-2PkLVVXhbf41gcAosAS3fF5nGGclFBdCjL9gcNph237sl02ER2AGxE

 

Gericht untersagt erneut Tötung von so genannter Problembärin in Italien

Bis Ende Juni ist die Tötung der Bärin, die einen Jogger im Trentiono getötet haben soll, ausgesetzt. Dann wird neu entschieden. Tierschützer insistierten, dass es gar nicht diese Bärin gewesen sein soll: https://www.tt.com/artikel/30855514/toetung-von-problembaeren-im-trentino-vorerst-ausgesetzt?fbclid=IwAR0LjUaXEJ53Mjaml-VNX9I3zT4xOD8eh8W1VtBNVxEjGA95p4P1y1RwZro

 

Bärenhysterie in Deutschland

In Deutschland wäre das Schicksal der Bärin wahrscheinlich längst besiegelt. Seit in Bayern ein Bär auf Wildkameras abgebildet wurde, kennt die Angst kaum noch Grenzen: https://www.fr.de/panorama/der-baer-als-des-menschen-wolf-92309257.html?fbclid=IwAR33cMldqRrl8w7mZ9mwZmEYtf9p8U4hDu5FjeF1DrBdgoqjbtqd8gkXKLk

 

Schwein gehabt? Wanderinnen ließen sich aus Angst vor Wölfen mit dem Rettungshubschrauber bergen

Wirklich glaubwürdig schien die wilde Story ja von Anfang an nicht. Jetzt kommt aber heraus, dass es sich bei der gruseligen nächtlichen Begegnung nicht um Wölfe, sondern um Schweine gehandelt hat. Diese waren nämlich ganz in der Nähe ausgebüxt https://www.kleinezeitung.at/kaernten/6294363/Auf-dem-Mirnock_Sind-Wanderinnen-vor-Schweinen-statt-Woelfen?fbclid=IwAR1wyftAG1f1QaDI7TsSeIcrlKldiSkB7DtCrDntaGKh7ttulxjtjDX9LdE

Erstes Wolfsrudel in Schleswig-Holstein

Im Segeberger Forst erwartet das Umweltministerium ein Wolfsrudel. Die Welpen selbst wurden nicht gesichtet, aber die Mutterwölfin mit deutlichem Gesäuge: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Umweltministerium-meldet-Wolfsnachwuchs-im-Segeberger-Forst,wolfsrudel178.html

 

Wolfswelpen sind natürlich Hunde

Diese Geschichte hatte es in unsere „Fixen Fakten“ zu den schlimmsten Fakes geschafft.

Jetzt ist es auch offiziell. Natürlich haben sich die „Wölfe“ als Wolfshunde entpuppt. Schade, dass man dort anfangs nicht auf Fachmeinungen gehört hat. Dies hätte viel Stress, Ärger und auch Hetze gegen Wölfe erspart. Wir drücken den Welpen die Daumen für ein gutes Zuhause.
Leider schüren bestimmte Personen in der Tierschutz- und Hundeszene seit einiger Zeit Hass gegen Wölfe. Allen voraus ein Hundefänger, der in bestimmten Kreisen sehr beliebt ist und dessen Ansichten kaum hinterfragt werden. Einige der wirren Behauptungen beruhen darauf, dass angeblich Wölfe nicht von alleine zurück gekommen wären, sondern sie in Kastenwagen und Kofferräumen überall in Deutschland hin transportiert und dort ausgesetzt werden würden. Dies ist kompletter Unsinn. Es gab wohl mal einen Vorfall, bei dem ein Kastenwagen an der Grenze bei einer Kontrolle aufgefallen war. Man versuchte wohl Fahrräder der Marken „Steppenwölfe“ zu schmuggeln. Wolfshasser kreierten echte Wölfe daraus und schon ging die erfolgreiche Hetze los. Ein anderes Märchen lautet, dass in Deutschland in großem Stil Hunde mit echten Wölfen gepaart werden würden und man diese praktisch überall kaufen könne. Dies ist auch Quatsch, denn Wölfe haben nur ein Mal im Jahr Paarungszeit, nämlich im Spätwinter. Auch Wolfsrüden decken nicht einfach eine läufige Hündin, die in den Wald geschickt wird. Welpen, die jetzt schon so groß sind, wie diese beiden hier, konnten also gar keine Wölfe sein. Auch die Mär, dass sich in Deutschland Leute einfach Wölfe einfangen und dann mit ihnen züchten würden, ist Quatsch. Leider sind viele Menschen immer wieder bereit, solchen Märchen zu glauben.

 

 

Verwaltungsgericht stoppt Tötung von Fischottern in Bayern

Söders Wahlversprechen platzen wie Luftballons. Die per Ausnahmegenehmigung gestattete Tötung von Fischottern an Oberpfälzer Fischteichen verstößt gegen geltendes Recht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies in zweiter Instanz eine Berufung des Freistaats Bayern gegen ein entsprechendes Urteil zurück, wie der VGH mitteilte. https://www.zeit.de/news/2023-05/25/verwaltungsgerichtshof-stoppt-toetung-von-fischottern?fbclid=IwAR3yjQuUV-K_HL-_e53NqTSQED5U4R8uocy8qO0RKst3QuislOZFcrRmfbE&utm_referrer=https%3A%2F%2Fl.facebook.com%2F

 

Leuscheider Rudel ausgelöscht?

Ein weiterer Woolf aus dem Leuscheider Rudel hat eine Zuflucht woanders gefunden. Bei dem durch Hasser verfolgten Rudel ist zuerst der Vaterwolf, dann die Mutter „verschwunden.“ Ein Rudel, das in der Nähe lebte, wurde komplett ausgelöscht. Auch hier verschwand erst die Mutter, der Vater gründete mit der ehemaligen Leuscheider Wölfin ein neues Rudel, bevor auch er „verschwand“ und durch den jetzigen Rüden ersetzt worden war, der nun wieder eine neue Partnerin haben soll. Dieses im Grunde völlig unauffällige Rudel fand keine Ruhe vor Nachstellungen und Hass. Hater riefen zur Verfolgung und sogar zum Beschuss mit Steinsalz auf. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/junger-wolf-im-westerwald-sesshaft-106.html

Zum Thema auch unsere Reportage aus dem vergangenen Jahr: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/04/30/rlp-leuscheider-rudel-angriff-auf-vorstand-von-wolfsschutz-deutschland-e-v-bei-recherche/

 

Wolf im Landkreis Kubschütz eingeschläfert

n der Nacht vom 16. zum 17. Mai 2023 sei ein verhaltensauffälliger, kranker Wolf im Vorfeld einer beabsichtigten Vergrämungsmaßnahme von einem Tierarzt eingeschläfert worden, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes Bautzen und Fachstelle Wolf des LfULG. „Der etwa ein Jahr alte Jungwolf – gezeichnet von starker Räude, einem schlechten Ernährungszustand und einer Verletzung des linken Hinterbeins – hatte seit Anfang Januar für Aufsehen und Verunsicherung innerhalb der Bevölkerung gesorgt, als er mehrere Ortsteile der Gemeinde Kubschütz im Landkreis Bautzen regelmäßig aufsuchte. Zudem nutzte er im Ortsteil Baschütz mehrfach ein Strohlager als Schlafplatz und suchte Schutz vor den winterlichen Witterungen. Im Ortsteil Jenkwitz konnte der Wolf mehrfach bei der Futtersuche auf einem Kompost- beziehungsweise Misthaufen beobachtet werden. Hier geht es zur PM: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1066538

Wir kennen die genauen Hintergründe nicht. Allerdings gibt es zur Behandlung von Räude drei wirksame Medikamente. Vergleichbar geschwächte Tiere wurden in den Nachbarländern Polen, Italien und Tschechien bereits wieder aufgepäppelt und danach in die Freiheit entlassen.

 

 

 

 

Klage könnte Söder-Populismus schnell den Garaus machen

Seit das Bayerische Kabinett am Dienstag eine Verordnung zum leichteren Abschuss von Wölfen beschlossen hat, sind viele Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde in Sorge. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. halten den aktuellen Vorstoß von Söder für nichts anderes als Populismus, weil er sowohl gegen EU- als auch Deutsches Recht verstößt. Am 1. Mai soll die Verordnung in Kraft treten.  Der Bund Naturschutz erwägt eine Klage. Wolfsschutz-Deutschland e. V. begrüßt dies ausdrücklich.

In einem wirklich sehr lesenswerten Interview mit dem BR kritisiert Uwe Friedel vom Bund Naturschutz Bayern in Nürnberg Söders Vorstoß.  Er sei überzeugt, dass man Landwirten bereits vor Jahren die Wahrheit hätte sagen müssen: „All die Versprechungen, dass es Bejagung gibt, dass es mehr Abschüsse gibt und dass wir das Problem allein mit dem Gewehr lösen, das tritt so einfach nicht ein.“ Vielmehr müsse alles getan werden, um einen Herdenschutz der Weidetiere durchzusetzen.“ so Friedel im BR-Interview.

Dieser Meinung sind wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch. Solange Abschüsse als Problemlösung angeboten werden, so lange werden sich auch schwarze Schafe darum bemühen, Gründe für Abschüsse zu schaffen, und sei es selbst mit der Provokation von Rissen.

Beispielfoto Wölfe ©Brigitte Sommer

Dumme Almbauern?

Friedel fordert mehr Bildung für die Almbauern. Wir meinen, das Problem liegt eher in der Herzensbildung, denn Mitgefühl und Empathie haben zunächst nichts mit Bildung an sich zu tun. Vielmehr ist eine Bereitschaft, die Natur als Ganzes zu sehen und Mitgeschöpfe auch Platz einzuräumen, wichtig. Viele Almbauern verstehen ihre Arbeit in diesem Sinne, aber einige besonders laute Kollegen und Kolleginnen lassen sich von Politik und teilweise auch von ihren eigenen Verbänden auf einen Stellvertreterkrieg gegen einen Beutegreifer hineintreiben, der für ihre wirtschaftlich immer schwieriger werdende Situation nichts kann. Fakt ist es, dass viele Bundesländer Sondertöpfe der EU für Herdenschutz gar nicht abgerufen haben, oder die Beratung so kompliziert machen, dass viele Bauern vor der Beantragung kapitulieren. Ein weiteres Problem sind Subventionen, die vor allem an die gehen, die viel Land haben. Kleinbauern bleiben auf der Strecke.

Seltsam finden wir es auch, dass sowohl Söder, als auch Aiwanger entgangen zu sein scheint, dass jährlich viel mehr Weidetiere durch Krankheiten, Vernachlässigung und Abstürze ums Leben kommen, als durch Wolfsrisse. Dazu kommt, dass in Bayern eine lächerliche geringe Anzahl von Wölfen lebt.

Wer ist radikal?

Friedel distanziert sich im BR-Interview von so genannten „radikalen“ Tierschützern. Zitat: „Wir sind ein Naturschutzverband und kein Tierschutzverband. Der Vorschlag, JJ4 (Bärin) in Freiheit zu entlassen, erschreckt mich. Hier hätte ich die Befürchtung, dass wieder ein Unfall passiert. Und das muss auf jeden Fall ausgeschlossen werden.“ Grundsätzlich wichtig sei, dass die unterschiedlichen Interessenparteien ins Gespräch kommen. Man sei sich in vielen Bereichen nicht einig, aber es gäbe sicher auch Schnittmengen.“

Wir bedauern, dass Friedel andere Ansichten als „radikal“ einstuft, begrüßen aber ausdrücklich das Einräumen von Schnittmengen mit Tierschützern und Tierrechtlern. Wir reichen hier dem Bund Naturschutz gerne die Hand. Früher gab es einmal eine Streitkultur bei der unterschiedliche Meinungen diskutiert werden konnten. Heute werden andere Meinungen meist von bestimmten Mitgliedern von  „stärkeren Verbänden“ gecancelt und es wird gehetzt.

Über die unterschiedlichen Ansichten von Natur- und Artenschützern gegenüber Tierschützern und Tierrechtlern hatten wir hier bereits berichtet: https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/07/29/starke-frauen-fuer-einen-starken-naturschutz-gestern-heute-und-morgen/

Die meisten Streitereien ergeben sich aus den unterschiedlichen Ansichten.

Die Bayerische Wolfsverordnung ist nichts als heiße Luft

Der „Schutz des Menschen und der öffentlichen Sicherheit“ sieht den Abschuss von Wölfen vor, die sich beispielsweise „mehrfach Menschen außerhalb von Fahrzeugen auf unter 30 Meter nähern“ oder „über mehrere Tage hinweg in einem Umkreis von weniger als 200 Metern von geschlossenen Ortschaften oder von Menschen genutzten Gebäuden oder Ställen gesehen werden“.

Laut Paragraf 2 soll es auf Almen in Zukunft bereits für den Abschuss eines Wolfs genügen, wenn er ein Schaf, eine Ziege oder ein anderes Nutztier reißt. Überschrieben ist Paragraf 2 mit den Worten „Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden“.

Dazu schreibt die Süddeutsche: „Zuständig für die Wolfsabschüsse sollen nach Söders Willen künftig die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) an den Landratsämtern sein, und zwar sowohl was die Anordnung der Abschüsse, als auch die Auswahl der Jäger anbelangt. Die Kadaver der erlegten Wölfe müssen allerdings am Landesamt für Umwelt (LfU) abgeliefert werden. Gemäß Paragraf 4 tritt die Verordnung am 1. Mai 2023 in Kraft, so wie das Söder vergangene Woche angekündigt hatte.

Dem BN zufolge ist die neue Verordnung das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben ist. Und zwar in vielfacher Hinsicht. Deshalb gab sich auch BN-Chef Mergner zuversichtlich, dass die Gerichte die neue Verordnung rasch kassieren werden. Als einen Grund nannte Mergner, dass Bestimmungen zu pauschal und abstrakt seien. So sei es nicht automatisch eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen, wenn sich ihnen ein Wolf auf weniger als 30 Meter nähert, oder sich wiederholt in der Nähe von Ortschaften oder Gehöften sehen lässt.

Das aber ist es nicht allein. Die Staatsregierung dürfe die Entscheidung über etwaige Wolfsabschüsse nicht an die Naturschutzbehörden an den Landratsämtern delegieren. „Bei allem Respekt vor den Mitarbeitern der UNB“, sagte der BN-Chef. „Das übersteigt ihre Kompetenz und steht in Widerspruch zu allen Vorgaben der Naturschutzgesetze.“

 

Hier ist das Interview mit dem BR zu lesen: https://www.br.de/nachrichten/bayern/bund-naturschutz-wolf-problem-nur-mit-gewehr-nicht-zu-loesen,TcYglTF?fbclid=IwAR0tOcrRuSesYh0y3vsLu0D3g2H_qcqP2EnBrhYLBVppLRMhg-S388xBLUk

Weiterer Hintergrund dazu: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-woelfe-abschuss-markus-soeder-bund-naturschutz-bauern-1.5821068?fbclid=IwAR2GSntFlIZpdDIGc7f3BAmBCF_T9atRE3LPjUVOc64uz4Vm-2HOPCEUin8

Geheime Wolfsjagden der Regierung in Brandenburg – Offener Beschwerdebrief an die EU

Mitmachaktion – Fragwürdige Berühmtheit haben geheime Wolfsjagden in Niedersachsen erlangt, doch auch in anderen Bundesländern scheint dies gängige Praxis zu sein. Damit sind nicht etwa illegale Abschüsse gemeint, sondern Abschussverfügungen von Bundesländern. Die Umweltministerien geben Wölfe zum Abschuss frei und sie informieren die Öffentlichkeit nicht darüber. Verbände und Vereine, die von solchen Abschussgenehmigungen nichts wissen, können also dagegen auch nicht klagen. Ein echter Skandal tut sich hier auf. Bei unserer Beschwerde können sich alle beteiligen, indem sie unseren Protestbrief als Vorlage nehmen und an den EU-Kommissar senden.

Mr. Virginijus Sinkevičius

Rue de la Loi / Wetstraat 200

1049 Brussels / Belgium

 

CC: per Mail an:

nature@ec.europa.eu

 

Sehr geehrter Herr  Sinkevičius ,
durch Zufall erfuhren wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. beim Erstellen unseres Pressespiegels davon, dass es seit 22. Juli 2022 eine Abschussgenehmigung auf einen Wolf im Landkreis Teltow-Flämig im Bundesland Brandenburg geben würde. Unsere Suche nach einer entsprechenden Pressemitteilung des Umweltministeriums war ergebnislos. Eine telefonische Nachfrage beim Umweltministerium Brandenburg ergab, dass das Ministerium diesbezüglich gar keine Pressemitteilung veröffentlicht hat, diese Abschussverfügung aber besteht.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V.  halten es für gesetzwidrig, in solchen Fällen keine Pressemitteilung zu veröffentlichen und somit die Bevölkerung und die Naturschutzverbände nicht darüber zu informieren. Solche Praktiken verstoßen unserer Meinung nach eindeutig gegen die Informationspflicht.
Durch das Geheimhalten von geplanten Wolfsabschüssen haben  Naturschutzverbände keine Möglichkeit, gegen die geplanten Abschüsse zu klagen. Ein Recht, das ihnen aber zusteht.

Auf einer unserer Beschwerden haben Sie uns bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Verbände klagen können gegen geplante Wolfsabschüsse. Nur, wenn Sie von den Vorhaben, Wölfe abzuschießen, nichts wissen bzw. nichts erfahren, können sie auch nicht klagen.
Unserer Ansicht nach verstößt auch die Brandenburgische Wolfsverordnung gegen geltendes EU-Recht. Zugleich würden wir Sie bitten, das Pilotverfahren der EU gegen Deutschland in ein Hauptverfahren übergehen zu lassen.

Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

EU-Kommissar bleibt standhaft: Kein Aufweichen des Wolfsschutzes

Eine Lobby aus Agrar und Jagdlobby unternahm Anfang der Woche einen erneuten Versuch bei der EU, den hohen Schutzstatus der Wölfe in Europa aufzuweichen. Man meint Weidetiere durch Abschuss und nicht durch Herdenschutz zu schützen zu können. EU-Kommissar Virginijus Sinkevičius wies den Vorstoß mehrerer EU-Länder jedoch zurück. Wolfsschutz-Deutschland e. V. begrüßt diese Standhaftigkeit außerordentlich. Und wir glauben, dass auch unsere Proteste bei der EU hier Wirkung gezeigt haben. Dennoch fordert die „IG Sichere Weidewirtschaft“ heute eine „Null-Lösung für Großprädatoren“. Ein handfester Skandal. Hier unser Bericht:

Virginijus Sinkevičius erklärte während des Treffens am Montag, dass die derzeitigen Rechtsvorschriften den Mitgliedstaaten „angemessene Instrumente, Mittel und Werkzeuge an die Hand geben, um sicherzustellen, dass die Erhaltung geschützter Großraubtiere und die Fortsetzung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken Hand in Hand gehen können.“

Beispielfoto Wolf. ©Brigitte Sommer

Er wies auch darauf hin, dass die Mitgliedstaaten bereits im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften die Möglichkeit hätten, „in hinreichend begründeten Fällen“ Ausnahmen von den strengen Schutzvorschriften zu gewähren.

Der Kommissar warnte jedoch, dass „Ausnahmen keine Alternative zu den notwendigen Investitionen und Anstrengungen sind, um ein wirksames System der Koexistenz aufzubauen, das die Erholung der Bestände von Großraubtieren in unseren Ökosystemen ermöglicht.“

„Lassen Sie mich Ihnen versichern, dass die Kommission das Thema auf verschiedenen Ebenen aktiv verfolgt“, betonte Sinkevičius, räumte jedoch ein, dass „die natürliche Rückkehr des Wolfes und anderer Großraubtiere eine Herausforderung für die Weidehaltung darstellt.“

Hintergrund:

17 Länder hätten einen Vorstoß Österreichs unterstützt. Deutschland hätte sich aber zurück gehalten, so das Wochenblatt.

Beim Treffen der EU-Agrarminister in Brüssel (26.9.) forderte eine Mehrheit von 17 Ländern, die 30 Jahre alte EU-Richtlinie zum Schutzstatus des Wolfes herab zu setzen. Österreich hatte mit Unterstützung von sechs Mitgliedsstaaten die Forderung auf den Tisch der EU-Kommission gelegt.

Neben Kroatien, Finnland, Ungarn, Lettland, Rumänien und Slowakei haben darüber hinaus auch Frankreich, Spanien, Italien, Slowenien, Griechenland, Dänemark, Portugal, Estland, Litauen und Belgien die österreichische Forderung in der Rats-Sitzung die Bedenken geteilt. Deutschlands Agrarminister Cem Özdemir konnte sich dazu nicht entschließen. Ob er Rücksicht auf die Landtagswahlen in Niedersachsen genommen hat, die in Kürze stattfinden ist unklar. Fakt ist allerdings, dass  die Niedersächsischen Grünen Wahlkampf mit dem hohen Schutz des Wolfes dort betreiben. Gegen Deutschland ist auch noch immer ein Pilotverfahren anlässig.

Gerade Österreich stark in der Kritik

Alleine sechs Wölfe sind dort illegal abgeschossen worden. Ermittlungen dazu laufen in Kärnten. Dazu gibt das Nachbarland ständig „legal“ Wölfe zum Abschuss frei.

Handfester Skandal in Deutschland

Der Sprecher der „IG Sichere Weidewirtschaft“ gibt in einer Rundmail offen zu, dass man die für Deutschland „notwendige Null-Lösung für Großprädatoren“ nicht aus den Augen verlieren wolle. Fällt bei dem Duktus etwas auf?

Es ist nicht die erste Entgleisung aus dieser Richtung. Schwer verständlich, dass angebliche Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde solchen Leuten noch immer bedingungslos beim Zaunaufbau helfen.

Quelle: https://www.euractiv.de/section/landwirtschaft-und-ernahrung/news/kommission-verteidigt-schutz-von-woelfen-und-baeren-gegen-klagen-der-mitgliedstaaten/?fbclid=IwAR39mDvZmYmo2Q8rlM8ARz6qgt34yxVc4hkINFvZt7SlAFNvRCsoMJSZzKQ

https://www.wochenblatt-dlv.de/politik/eu-agrarrat-mehrheit-will-wolf-schutzstatus-senken-570578?fbclid=IwAR3J4_rrNiw9Jg6V0D6i8RqgUOZmc2aY6GtCS8BwgPqfyfCwmhhMMLRtu3M

Politisch motivierte Angriffe auf den Schutz von Wölfen in NRW, Bawü, Brandenburg, Niedersachsen und Bayern

In Niedersachsen hat Umweltminister Lies einen Rückzug von einer verschärften Wolfsverordnung gemacht. Stattdessen ist nun darüber abgestimmt worden, den Wolf dort ins Jagdrecht aufzunehmen. NRW, Brandenburg, Bawü und Bayern setzten dagegen auf eine Wolfsverordnung, die den Abschuss erleichtern soll. Wir beschwerten uns bei EU-Kommissar Sinkevicius und wir erhielten darauf auch eine Antwort. Jetzt will Bayern anscheinend im Alleingang den Schutz der Wölfe zurückfahren. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste und verweist auf die unverändert strengen EU-Richtlinien.

Wolfsfamilien sind in Deutschland akut in Gefahr. In mehreren Bundesländern will man gar die Eltern von Welpen wegschießen.

In seiner Antwort schreibt der EU-Kommisar dass die Tötung von Wölfen unter den strengen Ausnahmenbestimmungen des Artikels 16 der FFH Richtlinie nach wie vor das letzte Mittel darstellen soll. Obwohl sich der Wolfsbestand langsam erholt habe, befände sich die Art in Deutschland noch immer in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Zwar könnten Mitgliedsstaaten zwar auch Vorgaben erteilen, diese müssten jedoch im vollen Einklang mit den europäischen artenschutzrichtlichen Bestimmungen stehen. Weiter wird darauf verwiesen, dass Herdenschutzmaßnahmen weiterhin vollständig finanziert werden würden. Den Dienststellen der Kommision seien die Wolfsverordnungen weiterer Bundesländer bekannt und diese würden geprüft werden. Über das Pilotverfahren gegen Deutschland berichteten wir bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

Die Lobbyisten wollen ihren Willen jetzt auch auf EU-Ebene durchsetzen

Bayern will zur Abwehr von Gefahren für seine Alm- und Bergbauern den Schutzstatus des Wolfs zurückfahren. Künftig könnte eine „kontrollierte Entnahme“ möglich sein, also ein gezielter Abschuss einzelner Wölfe. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) sagte am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts, er erwarte, dass es Bewegung in der Sache gebe und der Wolf in der FFH-Richtlinie Natura 2000 der EU nicht mehr als strikt geschützte Tierart aufgelistet werde. Stattdessen könnte der Wolf dort als Art gelistet werden, bei dem eine „kontrollierte Entnahme“ möglich sei, wird Glauber in einem Bericht der Deutschen Presseagentur zitiert.

Tötungskommando für so genannte Problemwölfe

In Baden-Würrtemberg will man sogar mit einem geheimen Tötungskommando Wölfe umbringen. Dabei leben gerade mal drei Tiere in diesem grün-schwarz regierten Bundesland. Mitglieder der großen Verbände, die bei Facebook Gruppen für Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde leiten, signalisierten bereits ihr Einverständnis zu diesem ungeheuerlichen Vorhaben. Bei solchen „Freunden“ brauchen unsere Wölfe wirklich keine Feinde mehr. Admins zahlreicher Wolfsfreundegruppen verbreiten unter neutralem Deckmantel in Wirklichkeit eine für uns nicht zu akzeptierende Kompromissbereitschaft der großen Verbände, die auf jeden Fall in der Vergangenheit bereit waren und es in Zukunft auch sind, Wölfe der Bauern- und Jagdlobby zum Fraß vorzuwerfen. Wir bleiben bei unserem Standpunkt und sagen „Nein“ zu jedem Wolfsabschuss. In Bezug auf die Population in Baden-Württemberg ist dieses Killerkommando, das aus Jägern sowie einem Fährtenleser bestehen soll, geradezu absurd.

Politische Winkelzüge in Niedersachsen

Gegen die Wolfsverordnung in Niedersachsen waren bereits mehrere Klagen anhändig. Deshalb wurde sie wohl zurückgezogen. Umweltminister Lies verkündete es als Erfolg, dass nun der Wolf stattdessen ins Jagdrecht aufgenommen wurde. In Sachsen ist der Wolf auch seit Jahren im Jagdrecht, was aber an seinem Schutzstatus nichts ändert, denn es tritt automatisch eine ganzjährige Schonzeit in Kraft. Unsere Befürchtung ist es allerdings, dass man den „günstigen Erhaltungszustand“ in Niedersachsen ausrufen möchte und danach den Wolf in den Katalog für jagdbares Wild aufnehmen möchte. Das gleiche Schicksal droht übrigens dem Goldschakal, der bislang über gar keinen Schutzstatus verfügt.

Abschließend versicherte uns EU-Kommissar Sinkevicis, dass der  Anwendung der europarechtlichen Bestimmungen zum Artenschutz in den Mitgliedsstaaten, auch im Hinblick mit dem Wolf, von den zuständigen Dienststellen der Kommission weiterhin eine große Bedeutung beigemessen werden würde. Im Hinblick auf die neuesten Entwicklungen in Deutschland wäre es wünschenswert, wenn das Pilotverfahren nun endlich in ein Regelverfahren übergehen würde.

Bitte verbreiten und unterschreiben Sie unsere Petition www.change.org/wolfsschutz

Darin fordern wir auch ein Ende der Hobbyjagd.

 

Hier die Antwort der Europäischen Kommision: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/ares20222668874-petition-wolves_de.pdf

Zum Wolf im Jagdrecht in Niedersachsen: https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=JagdG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true

Artikel über den Vorstoß in Bayern: https://www.n-tv.de/regionales/bayern/Bayern-will-den-Schutzstatus-des-Wolfs-lockern-article23413240.html?fbclid=IwAR2R3vxkJvK1dWMP3_KxR27rYPAoMtuzN_e75THz_4PSS7yPQ6Y9bGyhGfI

Artikel über Veränderung in Bawü: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/wolf-schutz-in-bw-abschuss-regeln-100.html#:~:text=Derzeit%20wissen%20die%20Beh%C3%B6rden%20von,alle%20zwei%20Monate%20ein%20Nutztier.

Artikel zum geheimen Abschusskommando in Baden-Würtemberg: https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/faehrtenleser-und-scharfschuetze-geheim-team-zur-toetung-von-woelfen-steht-bereit;art417930,11167472

PM zum Wolf im Jagdrecht: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-61-niedersachsische-wolfsverordnung-211461.html

Geheimes Wolfsgemetzel: Klatsche von der EU für Niedersachsens Umweltminister Lies (SPD)

Der Niedersächsische Umweltminister Lies (SPD) lässt seit Monaten in geheimer Mission auf alle möglichen Wolfsrudel in Niedersachsen schießen. Auf welche Tiere genau er es abgesehen hat sowie die Namen der angeblich „Jagdberechtigten“ will Lies weiter geheim halten. Wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und der  Niedersächsischen Wolfsverordnung fühle er sich im Recht, heißt es in diversen Pressemitteilungen zum Thema. Auf unsere Beschwerde vom 5. April gibt es jetzt ein Antwortschreiben von Referatsleiter Paul Speight. Die Antwort der EU ist unserer Meinung nach nur so zu interpretieren, dass Umweltminister Lies mit seinen Schießereien schwer gegen EU-Recht verstößt.

Als wir unsere Beschwerde an die EU absendeten, waren bereits zwei tote Wölfe zu beklagen. Nun sind es schon vier tote Wölfe. Dazu wurden nicht die eigentlich zum Abschuss freigegebenen getroffen, sondern es wurden weibliche Wolfswelpen getötet. Das Antwortschreiben der EU dürfte auch den Schießgesellen langsam doch zum Nachdenken verhelfen. Auch sie befinden sich wohl keinesfalls im Recht, und sie könnten für ihre Taten belangt werden. Für illegale Abschüsse können hohe Geldstrafen und bis zu fünf Jahren Haft verhängt werden.

Wolf noch immer gefährdete Art

Die Kommission stellt in ihrer Antwort fest, dass sich der Wolf noch immer in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Im Klartext: das wilde Hineinschießen in die Rudel kann diesen ohnehin schon gefährdeten Beutegreifer noch mehr gefährden, zumal junge Wölfinnen getötet worden sind, die ihr ganzes Leben noch vor sich gehabt hätten. Ihnen wird die Möglichkeit zur Vermehrung geraubt. Auch dass Lies dazu auch noch aktuell beide Elterntiere des Burgdorfer Rudels töten lassen will und die neuen Welpen ihrem Schicksal überlassen will, kann keinesfalls als EU-konform gewertet werden. Bevor Artikel 16 in der FFH-Richtlinie, also eine „Entnahme eines Wolfes infrage käme, müssten drei Voraussetzungen vorliegen: Schutz für Menschen und Weidetiere, keine andere Alternative und keinen negativen Einfluss auf den erstrebten Erhaltungszustand.  Dies dürfte mit der Schießwut des Umweltministers in keinem Einklang stehen.

EU zahlt vollständig Schutz und Entschädigung an Weidetierhalter

In dem Schreiben wird noch einmal bestätigt, dass entstandene Schäden, die von Wölfen verursacht werden und auch Präventionsmaßnahmen vollständig übernommen werden können. Deshalb entfällt hier auch die Behauptung, dass Weidetierhaltern ernste Schäden gedroht hätten. Warum Niedersachsen diese Beihilfe für seine Weidetierhalter nicht beantragt zu haben scheint, ist uns ein Rätsel. Fakt ist, dass viele Weidetierhalter, die schützen wollen, seit Monaten und nun sogar schon seit Jahren wohl keine Beihilfen über das Niedersächsische Umweltministerium erhalten.

Verbände können klagen

Desweiteren heisst es im dem Antwortschreiben, dass weiter gerichtliche Überprüfungen stattfinden können. Er wird daran erinnert, dass auch die Richter an EU-Recht gebunden sind. Nun fragen wir uns, warum NABU und BUND nicht klagen, obwohl sie es wohl könnten? Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben noch keine Klagefähigkeit erreicht, aber wir stellen Anzeigen über Anwälte, um Akteneinsicht zu erhalten.

Hier unsere Beschwerde an die EU: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/04/05/illegale-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-und-eu-rechtswidrige-vorgaenge-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

Hier das Antwortschreiben der EU: draft_reply_to_ares20211225765_de

Aus der Traum mit der Wolfsjagd – Bund erteilt Niedersachsens Regierung eine Absage!

Es wird erstmal nichts mit einer legalen Wolfsjagd in Niedersachsen. Die Regierungskoalition (CDU/SPD) wollte den Wolf nicht nur ins Jagdrecht aufnehmen sondern sogar die Bestände regulieren. Jägermedien feierten sich schon für den Erfolg ihres Lobbyeinflusses. Doch jetzt gab es eine klare Absage vom Bund.

Auf Anfrage von NDR 1 Niedersachsen stellte eine Sprecherin des Ministeriums klar: Auch wenn der Wolf in das niedersächsische Landesjagdrecht aufgenommen werde, dürfe er als streng geschützte Art nicht gejagt werden, sondern unterliege einer ganzjährigen Schonzeit. Deswegen hält es das Bundesumweltministerium für verfassungsrechtlich bedenklich, den Wolf überhaupt in das Landesjagdrecht aufzunehmen. Auch könne man nicht im nationalen Alleingang bestimmen, wann es in einer Region genug Wölfe gibt, so wie sich das Niedersachsen in seinem Landtagsbeschluss vorstelle, heißt es. Das geschehe nämlich nach europaweit einheitlichen Kriterien in einem länder- und ressortabgestimmten Verfahren, an dem auch Niedersachsen beteiligt sei, sagte die Sprecherin des Bundesumweltministeriums.

EU verbietet präventiven Abschuss von Wölfen

Der Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland sei im Übrigen noch im vergangenen Jahr als ungünstig bewertet worden. Aber selbst wenn die Population als günstig bewertet würde, wäre ein präventiver Abschuss von Wölfen ohne Anlass trotzdem nicht erlaubt. Denn das sei mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU unvereinbar und damit rechtlich ausgeschlossen, hieß es aus dem Bundesumweltministerium. Das habe der europäische Gerichtshof 2019 bestätigt.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. begrüßen diese Entscheidung. Wir sind uns sicher, dass es auch an den vielen Beschwerden von Vereinen wie dem unseren sowie von zahlreichen Wolfs- und Naturfreunden *innen gelegen hat, dass hier diese Reaktion des Bund so eindeutig ausfällt. Unserer Ansicht nach dürfte diesse Enscheidung auch ein Schlaglicht auf die geplante „Niedersächsische Wolfsverordnung“ geworfen haben, die so nun eigentlich auch nicht durchgehen dürfte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/11/04/wir-protestieren-wolf-im-jagdrecht-ist-ein-taeuschungsmanoever-und-hilft-keinem-weidetierhalter/

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Jagd-auf-Wolf-Bund-erteilt-Niedersachsen-eine-Absage,wolf4404.html?fbclid=IwAR1xUp6QFrziq5vQpkss6BU_DbMBK1gzELd6k4-iahiAapC-bKH_CrQsJ0M

EU eröffnet Pilotverfahren gegen Deutschland wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf)

Dass Widerstand nicht zwecklos ist, zeigt sich an einer erfreulichen Reaktion der Europäischen Union. Unsere EuGH Beschwerde von Wolfsschutz Deutschland e. V.  und zahlreiche weitere Beschwerdeschreiben von vielen Privatleuten und auch von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) – http://www.djgt.de/system/files/361/original/20200519_PM_Pilotverfahren_EU_Wolf.pdf, die wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) an die EU gerichtet worden sind, haben nun den ersten Erfolg gezeigt. Die EU will nun prüfen, ob die Änderungen konform mit EU-Recht sind. Hier ergeben sich Fragen zu denen sich die deutschen Behörden nun äußern müssen.

Wolfssschutz Deutschland e. V. demonstrierte noch vor Weihnachten 2019 gegen die Änderung des Naturschtutzgesetzes in Berlin. von links. Angelika Zipper, Brigitte Sommer, Jürgen Götz.

Als ignorant und Demokratie gefährdend bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. die vom Bundesrat verabschiedete Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrats festgestellt hatte, verstoße die „Lex Wolf“  gegen das höherrangige EU-Recht. In einem Offenen Brief appellierte der Verein an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, auch aus diesem Grund  dieses Gesetzt nicht zu ratifizieren. Trotzdem ging die Änderung am 18. Februar 2020 in Kraft. Hier auch unsere Pressemitteilung dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/18/pressemitteilung-lex-wolf-ist-ignorant-und-demokratie-gefaehrdend/

Umso erfreulicher ist es, dass der zahlreiche Protest gegen die Änderung nun tatsächlich nun vor der EU Gehör gefunden hat.

 

 

Schwarzer Tag für Wölfe und andere Wildtiere: seit heute ist die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) in Kraft

Feuer frei auf geschützte Wildtiere! Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ist es u. a. künftig erlaubt, in einer Region so lange alle Wölfe abzuschießen, bis keine Weidetiere mehr gerissen werden. Das ist eine fundamentale Abkehr vom bisherigen Prinzip. Das Gesetz mit dem neuen Paragrafen widerspricht dem höherrangigen EU-Artenschutzrecht in so eklatanter Weise, dass dies selbst vom zuständigen Bundesratsausschuss festgestellt wurde. Das Gesetz wird sich in keinster Weise so umsetzen lassen, wie sich dies Politiker und Lobbyverbände vorgestellt haben. Im Zuge dessen, werden wohl immer mehr die Gerichte angehalten sein, in Natur- und Tierschutzangelegenheiten Recht und Gesetze durchzusetzen. Wir freuen uns über neue aktive Mitglieder in den betroffenen Gebieten.

Das ist jetzt noch möglich

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sind außerordentlich enttäuscht darüber, dass die GroKo, der Bundestag und der Bundespräsident wohl überhaupt nicht mehr auf Fachleute gehört haben – sämtliche qualifizierte Juristen hatten schon im Vorfeld gewarnt, dieses Gesetzt durchzupauken, und der auch der Umweltausschuss des Bundesrates stimmte letztendlich leider, trotz besseren Wissens, für die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wir werden in den nächsten Tagen eine Beschwerde an die EU formulieren, die wir allen zur Verfügung stellen werden, die sich ebenfalls beschweren wollen.

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) hat sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigt. Sie zeigt auf, welche Möglichkeiten es gibt, gegen ein Bundesgesetz vorzugehen, dessen Rechtmäßigkeit in Frage gestellt wird. Hier die Informationen dazu:  http://www.djgt.de/system/files/335/original/20200308_Übersicht_über_Rechtsschutzmöglichkeiten_gegen_Bundesgesetze_final.pdf

Hier unsere Pressemitteilung mit Hintergründen zur Lex Wolf: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/18/pressemitteilung-lex-wolf-ist-ignorant-und-demokratie-gefaehrdend/

Hier die Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums: https://www.bmu.de/pressemitteilung/mehr-rechtssicherheit-im-umgang-mit-dem-wolf/?fbclid=IwAR2qyDdOVfLZC-AaYEsy9EQ5WpKlfKAvjAMkin-J7bUgs91GV4IYA-RdJG0

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl120s0440.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s0440.pdf%27%5D__1584110675409

GroKo will Deutschlands Wölfe ausrotten – Bundesrat billigt leichten Abschuss für Wölfe

Die “Lex Wolf“ wurde heute  vom Bundesrat gebilligt, dabei hatte der eigene Ausschuss festgestellt, dass diese gegen (höherrangiges) EU-Recht verstößt. Damit wird die „ Lex Wolf“ rechtskräftig, sobald das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Ein schwarzer Tag für uns und vor allem für die Wölfe in Deutschland, die hiermit erneut im wahrsten Sinne des Wortes zum Abschuss freigegeben werden. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Wir sind entsetzt darüber, dass hier Lobbyinteressen höher bewertet werden als das Allgemeinwohl und als der Wählerwille und man sogar in Kauf nimmt, hohe Geldstrafen auf EU-Ebene zu kassieren.

Wer schon jetzt Beschwerde – und das kann jede/r – gegen die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) einlegen will, kann dies unter diesem Link. https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/contact/problems-and-complaints/complaints-about-breaches-eu-law/how-make-complaint-eu-level_de?fbclid=IwAR20AG0xKM6lnqdQsy_NEjV9i44rSm-qMqGdMQBkKgUuqpb8WMmWLipXdvQ

Wir werden in den nächsten Tagen noch einen Appell an den Bundespräsidenten verfassen mit der Bitte, dieses Gesetz nicht zu unterschreiben und auch eine Beschwerde an die EU senden, die wir allen zur Verfügung stellen.

Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=2013753