Schleswig-Holstein: Wolf Dani (GW 924m) wahrscheinlich abgewandert, andere Wölfe im Revier – aber weiter schießwütige Jäger auf der Lauer im LK Pinneberg

Die Lage in Schleswig-Holstein um den vom Abschuss gefährdeten Wolf Dani wird immer verrückter. Knapp 200 Hobbyjäger verlangen nun von Umweltminister Albrecht, dass sie nach einem Abschuss anonym bleiben. Selbst dem Ministerium soll dabei nicht bekannt werden, welcher Hobbyjäger Dani oder einem anderen Wolf den Garaus gemacht haben könnte. Grund: Es gibt zahlreiche Nachweise, dass sich mindestens ein weiterer Wolf im Gebiet, für das der Abschuss genehmigt wurde, aufhält. Also scheinen selbst die Jäger davon auszugehen, dass sie nicht den richtigen Wolf erlegen werden können, denn laut offizieller Rissliste, gab es am 21. Oktober einen Riss in Ostholstein, der Dani nachgewiesen worden ist. Ostholstein ist 75 Kilometer von Danis normalem Revier im Landkreis Pinneberg entfernt. Es könnte also sein, dass Dani abgewandert ist. Ebenso gibt es genug Indizien dafür, dass sich weitere Wölfe in Danis Gebiet aufhalten. Dabei verspricht Umweltminister Albrecht immer wieder in Medieninterviews, dass der Schießbefehl sofort erlöschen würde, wenn ein weiterer Wolf dort in Erscheinung treten sollte.

Das Umweltministerium in Schleswig-Holstein ignoriert Indizien dafür, das sich weitere Wölfe in Danis Gebiet aufhalten.
Screenshot aus der Rissliste SH. Schwochel ist in Ostholstein und 75 Kilometer von Danis normalem Revier entfernt.

Die Kosten für die sinnlose Jagd in SH dürften mittlerweile dem Betrag, den Umweltminister Lies in Niedersachsen ver(sch)wendet hat, gleichkommen. Weit über 100.000 Euro für sinnlose Wolfsjagden, statt für Weidezäune?

Unser Vereinsmitglied Ursula Ripke hat gestern einen Stellvertreter des Mitarbeiters im UM S-H erreicht, der für Schutzgebiete und Artenschutz zuständig ist. Seine Auskunft lautete, dass sich an der rechtlichen Situation NICHTS geändert habe. Das Streifgebiet sei unerheblich, es zähle nur das Entnahmegebiet, und für letzteres bliebe die Abschussverfügung bestehen. – Auf die Frage, warum die Abschussverfügung aufrechterhalten bleibt, obwohl wir in deren eigenen Listen keinen Hinweis darauf finden können, dass Dani in letzter Zeit „wolfssichere“ Zäune überwunden hat, behauptete der Mitarbeiter, dass Dani im September genau das gemacht habe. Dabei haben Zaunkontrollen von uns ergeben, dass dies nicht stimmt.

Umweltminister Albrecht will weiter töten

In der Rissliste ist für September in drei Fällen GW924m als Verursacher identifiziert worden: 8.9. (keine Angaben zu Zäunen), 10.9. (kein Zaun), 16.9. (Zaun, aber kein Zusatz „wolfssicher“). Wir werden noch eine schriftliche Anfrage an das Umweltministerium stellen, wie genau sie zu der Aussage kommen, dass Dani im September NACHWEISLICH wolfssichere Zäune überwunden habe. Allerdings spielt es wohl für das UM eigentlich überhaupt keine Rolle mehr, ob sich Dani jemals wieder irgendetwas ‚zuschulden kommen‘ lässt. Der Mitarbeiter  aus dem UM hatte gegenüber Ursula Ripke deutlich gemacht, dass Dani schon dadurch sein Leben verwirkt habe, dass er in zwei Fällen wolfssichere Zäune überwunden habe. Dieses erlernte Verhalten könne er ja jederzeit wieder anwenden – und an mögliche Nachkommen weitergeben. Die einzige Chance, eine Aufhebung der Abschussverfügung zu erwirken, wäre also der Nachweis eines weiteren Wolfes in Danis Gebiet.

Zu erlerntem Verhalten an Zäunen gibt es keine einzige wissenschaftliche Studie, oder wissenschaftliche Nachweise, darüber, dass die Behauptung, dass Wölfe, die Zäune „überwinden“, dieses Verhalten an ihre Nachkommen weitergeben. Geradezu hirnrissig ist es auch, dass in den Sternen steht, ob Wolf Dani überhaupt jemals Nachkommen haben wird, an die er das Erlernte weitergeben könnte. Wir bezweifeln auch, dass Dani jemals wolfsabweisende Netze überwunden hat. Denn durch unsere Zaunkontrollen haben wir mehrfach bewiesen, wie dreist Weidetierhalter hier tricksen, nur damit sie einen Schießbefehl erreichen. Wir wiesen nach, dass große Lücken zwischen den Haltestäben und zum Boden hin bestehen. Hier hat es kein Wolf nötig, darüber zu springen. Und Nachweise, dass in dem Gebiet mindestens ein weiterer Wolf unterwegs ist, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits erbracht worden. In der Rissliste sind viele Risse nämlich Wolf Dani überhaupt nicht zuordbar. Stattdessen ist hier die Kennung HW 01 angegeben worden. Im Klartext: Es ist ein Wolf, aber es ist nicht zu ermitteln, welcher.

Unsere Botschaft an die Hobbyjäger:

Nein, liebe Hobbytöter, Ihr seid nicht anonym, denn jenseits von Funklöchern und vertraulichen E-Mail-Kontakten zum Unweltministerium, gibt es dort sehr viele „analoge“ Möglichkeiten. Wir sind nämlich persönlich dort und wir sehen Euch. Wir sind keine Autonomen, sondern ganz normale Bürgerinnen und Bürger. Deshalb sind wir auch nicht zu erkennen. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden alle legalen Möglichkeiten in Anspruch nehmen. Im Klartext: Wir werden Anzeige erstatten. Die Häscher können sich nicht hinter einer vermeintlichen Anonymität verstecken. Wir haben auch die Jäger persönlich erkannt, die sich neulich beim Griechen in Westerhorn unter Polizeischutz eingebucht hatten. Dabei braucht man vor uns gar keinen Polizeischutz, weil wir stets legale Methoden anweden.
Dass wir keine falschen Versprechungen machen, sieht man hier anhand tagesaktueller Fotos aus der Region Westerhorn. Wir sind aber auch nachts unterwegs. Wir wissen auch, wo Wildkameras platziert sind. Auch ein Foto von den Schafen der Schäferei K. ist beigefügt. Die Tiere sind auf der Weide jetzt ganz weit hinten und ganz dicht dran ist dort plötzlich ein Hochsitz. Auch das bleibt uns nicht verborgen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Medienberichte:

https://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Problemwolf-GW924m-hat-in-Ostholstein-zwei-Schafe-gerissen?fbclid=IwAR3jEVnxsCqGRqGKmns94bIpHObmYZGwVXGiar0yb5ZpXN7iYfWK0z7rBHc

Zitat: Generell sind Wölfe, sofern sie nicht als Problemwölfe deklariert sind, geschützt. Ihr Erlegen ist verboten. Und selbst diejenigen, die wie das Exemplar GW 924m zum Abschuss freigegeben wurden, tragen kein Etikett mit sich herum. Börner warnt vor möglichen Strafanzeigen. Er wünscht sich Anonymität für die Wolfsjäger. Er würde außerdem dazu raten, alle potenziellen Erleger mitmachen zu lassen. Börner meint, dann würde die Wahrscheinlichkeit, GW 924m zu treffen, erheblich steigen, schreibt die Süddeutsche Zeitung heute: https://www.sueddeutsche.de/…/wolf-niedersachsen-abschuss-1…

Hier ein Bericht von SAT 1 – Jäger „ärgern“ sich über strenge Auflagen. https://www.sat1regional.de/wolfs-abschuss-in-sh-jaeger-a…/…

Hintergrundinformation: Unser offener Brief an Umweltminiter Albrecht, in dem wir alle Fakten noch einmal aufgelistet haben. https://wolfsschutz-deutschland.de/…/offener-brief-an-umwe…/

 

Hier der Link zur Rissliste:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html

Einige unserer Kontrollen, die aufzeigen, wie desolat die Zaunsituation vor Ort im LK Pinneberg ist:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/12/faktencheck-bild-artikel-vom-10-10-19-dreiste-wolfsanfuetterung-mit-lebenden-schafen-in-schleswig-holstein/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/09/28/faktencheck-schleswig-holstein-fakenews-in-der-shz-zaeune-zum-wasser-offen-wollen-jaeger-jetzt-sogar-trophaeenjagd-auf-dani/

Hier ältere Kontrollen:
https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/08/26/faktencheckzaunkontrolle-von-problembauern-problemministern-problemmedien-und-kniefaellen-vor-der-agrarlobby-in-schleswig-holstein/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/08/12/in-schleswig-holstein-gilt-weiter-wolfsabschuss-statt-herdenschutz/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/21/faktencheck-schleswig-holstein-bild-jungbauer-und-schaefer-verschweigen-dass-zaun-zum-wasser-offen-war/

 

Offener Brief an Umweltminister Albrecht (Grüne) in Schleswig-Holstein zur erweiterten Abschussverfügung gegen Wolf Dani

Sehr geehrter Herr Minister Albrecht,

Ihrer Pressemitteilung vom 28.10.2019 entnehmen wir, dass „die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m (… )  im schleswig-holsteinischen Amtsblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten“ ist.

Dass hier knapp 200 Hobbyjäger auf zwei Wölfe losgelassen werden, verurteilen wir auf das Schärfste.  Warum zwei Wölfe, werden sich manche Leser nun fragen. Ganz einfach: Weil die Allgemeinverfügung nun auch noch auf Gebiete des Landkreises Segeberg ausgeweitet worden ist. In diesem Landkreis befindet sich eine Wölfin. Nur 12 Kilometer liegen beide Nachweise auseinander. Hier ist die Gefahr sehr hoch, auch die Wölfin zu treffen. Seltsamerweise sind Sie und ihr Amtskollege Lies aus Niedersachsen ja vor kurzem vor der EU vorstellig geworden, um sich in Punkto „Fehlschüsse“ abzusichern. Allerdings ist Richterin a. D. Almuth Hirt von der DJGT (Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierrecht e. V.) der Ansicht, dass etwaige „Fehlschüsse“ von Jägern deutsches Recht und nicht EU-Recht betreffen, sie sich also keineswegs darauf verlassen können, nicht abgeurteilt zu werden. In einer Pressemitteilung der DJGT zum EuGH-Urteil heisst es sogar, dass weder die Änderung des Naturschutzgesetzes, noch Ihr Schießbefehl EU-rechtskonform sind.

http://www.djgt.de/system/files/291/original/311019_Stellungnahme_EuGH_Urteil_Wolf.pdf?fbclid=IwAR14JEvKcvgI9pnlrb-0YKwbU2dskjXjPiQYQ5C2LkE5qvmgXT2GDSaXRmU

Ein solches Verhalten wirft auf jeden Fall die Frage auf, ob Sie sich hiermit zum Erfüllungsgehilfen der Jäger- und Agrarlobby machen, denn deren erklärtes Ziel ist es ja, komplett Schleswig-Holstein „wolfsfrei“ zu halten. Bei nur vier Wolfsnachweisen und nur zwei bestätigten Wolfsterritorien wäre dies im Fall des Tötens von Wolf Dani und eines „Fehlschusses“ auf die benachbarte Wölfin ja sogar gelungen. Zudem würde die Bildung eines Wolfsrudels im nächsten Frühjahr verhindert werden. Zudem könnte auch noch ein drittes Tier unterwegs sein, da einige Risse keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden können. Außerdem ist im Herbst auch noch der Start der alljährlichen Jungwolfwandersaison. Jedes durchwandernde Jungtier gerät nun in Lebensgefahr.

Bereits die immer wieder erfolgte Verlängerung der Abschussverfügung war rechtswidrig, wie hier auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. bestätigt. (Rechtsgutachten ging Ihrem Ministerium zu); die jetzt erweiterte Abschussverfügung spricht den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und EU-Recht, wonach der Wolf den höchsten Schutzstatus genießt, regelrecht Hohn. Die Gesetzeslage sieht erst einen vernünftigen Herdenschutz und dann eine vorherige Vergrämung des Wolfs vor. Diese müsste also unverzüglich in Angriff genommen werden.

Eine Vergrämung wird einfach abgelehnt

Genau das schreiben Sie ja auch in Ihrem Erlass. Doch dann erklären Sie, dass eine Vergrämung  „nicht als Alternative zu verstehen sei.“  Sie schreiben: „Hierfür müsste das entsprechende Individuum bei jedem Nutztierübergriff bereits während des Übergriffs durch die Vergrämung (z.B. durch Gummigeschosse) negativ auf Nutztierübergriffe konditioniert werden. Dies ist in der Praxis nicht möglich. Zudem ist durch praktische Schießversuche in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden, dass sich die derzeit in Deutschland zugelassenen Gummigeschosse nicht für diesen Zweck eignen.“

Mit diesen völlig absurden Begründungen versuchen Sie, eine Vergrämung einfach abzuwürgen. Logischerweise ist eine Vergrämung nur möglich, wenn der Wolf sichtbar ist. Aber selbst diese gesetzlich niedergelegte Verordnung scheint Ihnen völlig egal zu sein. Ebenfalls sehr merkwürdig, dass Sie ausgerechnet jetzt erklären, die Gummigeschosse seien dazu nicht geeignet. Wäre das der Fall, hätte man sicherlich davon schon gehört, und selbst wenn dies so wäre – was wir aus gutem Grund nicht glauben – müsste man andere Möglichkeiten zur Vergrämung in Betracht ziehen, anstatt mit scharfen Geschossen loszuballern.

Und was veranlassen Sie?  Das Erschießen. Treu nach dem Motto, ist der Wolf erst mal tot, nutzt das  Gejammere der Tierschützer auch nichts mehr. Zumal Sie ja versichert hatten, dass die Abschussverfügung sofort aufgehoben werden würde, sobald ein zweiter Wolf in diesem Gebiet nachgewiesen werden würde. Da einige Risse zwar Wolf ergeben hatten, aber Dani nicht zugeordnet werden konnten, ist dies mit hoher Wahrscheinlichkeit ein zweiter Wolf dort unterwegs.

Dass Ihr unrechtmäßiges Handeln sehr  wohl  auch rechtliche Folgen haben wird, scheint Sie nicht zu interessieren.

Und jetzt kurz zu den Fakten, die Sie anscheinend bewusst einfach ignorieren.

Die amtliche Rissstatistik weist seit einem halben Jahr lediglich zwei Nutztierrisse aus, die Wolf Dani GW924m zugeordnet wurden, wovon nur eine Umzäunung als „wolfssicher“ eingestuft wurde. Wobei wir in diversen Zaunkontrollen nachgewiesen haben, dass auch mit so genannten wolfsabweisenden Zäunen getrickst wird. Bei dem Zaun, den Dani „überwunden“ haben soll, hatten wir Lücken festgestellt. Dem stehen 12 Nutztierrisse gegenüber, bei denen jegliche Zäunung fehlte. Noch ausstehend sind die Untersuchungsergebnisse zu Rissen mit insgesamt 12 Nutztieren, aber selbst wenn diese alle von GW924m stammen sollten, so bleibt festzuhalten, dass in keinem der Fälle auch nur irgendeine Art von Zaun existierte. (Im gleichen Zeitraum wurden von Hunden übrigens 7 Nutztiere gerissen.) Und überhaupt verblassen diese sowieso schon sehr geringen Zahlen gegenüber den ca. 20.000 (so eine Schätzung des BUND Schleswig-Holstein) Weidetieren, die Jahr für Jahr durch andere Faktoren zu Tode kommen, also nicht im Schlachthof landen („Falltiere“). Es ist uns völlig unverständlich, wie Sie angesichts dieser Datenlage überhaupt eine Abschussverfügung aufrechthalten können, ganz zu schweigen von der nun angeordneten Ausweitung eben dieser.  Wann verstehen Sie endlich, dass die Tötung von Wölfen ein blutiger Irrweg ist? Warum nehmen Sie die WeidetierhalterInnen nicht in die Pflicht, ihre Tiere adäquat zu schützen?

Die EU erlaubt es, wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen zu 100% zu fördern, und Herdenschutz ist auch in schwierigem Gelände technisch möglich. Uns drängt sich der Eindruck auf, dass Risse von Weidetieren sogar provoziert werden, um lautstark den Abschuss von ‚Problemwölfen‘ fordern zu können. Warum geben ausgerechnet Sie als ‚grüner‘ Minister der Forderung nach Abschuss des ‚Problemwolfes‘ GW924m nach?  Sie werden auf diese Weise keine Befriedung der WeidetierhalterInnen erreichen; im Gegenteil werden die Forderungen in diese Richtung immer dreister werden.

Mit den besten Grüßen

Brigitte Sommer – Volker Vogel- Frank Dreyer – Jürgen Götz – Alexander Januskiewicz

Vorstand Wolfsschutz Deutschland e.V.

Welche „Journalisten-Bestie“ lässt sich eine derartige Headline einfallen?

Screenshot von einem Online-Artikel aus der Kreiszeitung. Update: 31.10.19 9.00 Uhr – Dei Kreiszeitung hat inzwischen wohl selbst festgestellt, wie daneben diese Headline war. Die Überschrift dieses Artikels ist so nur noch bei geteilten Inhalten in den sozialen Netzwerken zu sehen. https://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/wolf-tot-erschossen-rodewalder-wolf-13181258.html?fbclid=IwAR1ZVApQ8cDOl_hm-okSikSgXn6bYCP8VmGyfYs_wgiHWr6oL2aL6roljEg

„Ist die Wolf-Bestie tot?“, betitelte die Kreiszeitung gestern einen Artikel über einen illegal erschossenen Wolf, der im Landkreis Verden auf einem Acker gefunden wurde. Der hinzugerufene Wolfsberater würde vermuten, dass es sich hierbei um Roddy handeln könnte. Das ist der Rüde, auf den der Niedersächsische Umweltminister Lies seit Jahresbeginn eine Jagd veranstaltet, die inzwischen Unsummen kostet. Über 200.000 Euro Kosten stehen einem „Schaden“ von nicht einmal 3.000 Euro gegenüber. Über dieses Missverhältnis berichtete die Kreiszeitung nicht. Ebenso wenig über die Tatsache, dass immer mehr Wölfe und auch Luchse illegal getötet werden. Selten können die Täter, die bislang immer aus Hobbyjägerkreisen stammten, wirklich dingfest gemacht werden. Und wenn, dann gibt es überschaubare Geldstrafen und Bewährungsstrafen.

Falschinformation, Hetze und desaströse Positionierung der Politik

Strafen, die die Wolfsmörder jedenfalls überhaupt nicht abschrecken. Nach offiziellen Angaben wurden neun Wölfe illegal erschossen. Die Dunkelziffer dürfte drei Mal so hoch sein, auch wenn das Umweltministerium sich in einem NDR-Artikel https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Tote-Woelfe-Schiessen-schaufeln-schweigen-,wolf4064.html?fbclid=IwAR34fd1hoPJgUO3_Ifwnf-cum1G9NBRTpEuCaBHXXi661nMVqk-M3YctOS nicht genauer äußern wollte.  Fakt ist, dass immer mehr Wolfsrudel einfach „verschwinden“.  In Niedersachsen laufen also Verbrecher frei herum, die auch gefährlich für Menschen werden könnten und es sogar bereits geworden sind. Während es keinen einzigen Angriff eines Wolfs auf Menschen seit ihrer Rückkehr nach Deutschland gab, kommen jedes Jahr um die 50 Menschen zu Tode oder erleiden schwere Verletzungen durch Hobbyjäger.

Eine Headline, die sorgsam und neutral und ethisch und angemessen gewählt worden wäre, müsste also lauten:

Welche Bestie killt Wölfe?

Tanja Z. schrieb folgendes in Facebook: Die Falschinformationen, Hetze und die desaströse Positionierung der Politik zum Thema Wolf provozieren so etwas.

Gemeint damit ist ein zweites Ereignis, das Tierfreunde und mitfühlende Menschen geradezu fassungslos zurücklässt. In Rostock erschoss ein Sondereinsatzkommando der Feuerwehr einen Hund. Als Grund gab man an, das Tier für einen Wolf gehalten zu haben. Es sei durch die Stadt gelaufen und beim Einkesseln durch die Einsatzkräfte hätte es geknurrt. Die gleichen Einsatzkräfte hatten kurz zuvor übrigens ein aus einem Zirkus entlaufenes Zebra erschossen. Bei dem in der Rostocker Innenstadt erschossenen Tier handelte es sich um Mr. Blue, einen Wolfshund, der wegen seiner Freundlichkeit stadtbekannt gewesen sein soll. https://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Rostock/Wolfshund-in-Rostocker-Innenstadt-erschossen-So-reagiert-die-Halterin-von-Mr.-Blue?fbclid=IwAR0OLLrMj59LRohLdIAv4pgYyGOfgjhFafX5lvkHTmL5KVlL9Abpwd1fb4U

Damit wird auch noch der Eindruck vermittelt, als wäre es legal, auf einen Wolf zu schießen. Wir sind gerade mitten in der Jungwolfwandersaison. Dabei kann es vorkommen, dass unerfahrene Jungtiere auch mal durch Städte oder Dörfer laufen können. Welches Tier, das so in die Enge getrieben wird, würde nicht knurren? Höchstwahrscheinlich würde sogar ein Labrador so reagieren. Aufklärung statt Hetze müsste also der Auftrag an die Medien sein. Wie es geht, zeigt die Initiative „Menschen für Wölfe“ mit diesem Artikel über wandernde Jungwölfe: https://www.menschen-fuer-woelfe.com/blog/vorsicht-beim-autofahren-jungwölfe-sind-jetzt-auf-wanderschaft

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben den Artikel der Kreiszeitung beim Deutschen Presserat angezeigt. Jeder Bürger kann hier Berichte, die Fake-News bringen, oder gegen die Presseethik verstoßen, melden: Hier der Link:

https://www.presserat.de/beschwerde.html?fbclid=IwAR0NxyCLE7DcCDgiCnlo7IFeAW1UE3eyoJk4F8wH3ott3gzRvDT3iJtX8uQ

 

Update 01.11.19 Umweltministerium meldet, dass der Wolf nicht durch Schuss- sondern Bissverletzungen gestorben wäre und Olaf Lies macht nicht der Presse sondern Kommentierenden Vorwürfe

Umweltminister Lies veröffentlichte gestern noche ein Stellungnahme auf Facebook, in der er wohl kommentierenden Bürgern in den sozialen Medien Vorwürfe machte. Bürgerschelte statt Presseschelte? Ein Nogo, finden wir.  Wäre nicht auch der Wolfsberater zu kritisieren, der der Presse gegenüber eine Schusswunde erwähnt haben soll. Unsere Vorsitzende hat dies so auf der Seite von Lies kommentert: Zitat –

Statt Presseschelte Bürgerschelte? Sehr arm, Herr Lies. Sind es nicht gerade Sie, die mit Ihrem undurchsichtigen Gebaren Misstrauen säen? Was wollen Sie damit sagen, dass „ausschließlich der Staat“ handeln darf? Sind wir nun auf dem Weg in eine Diktatur? Dabei steht im Grundgesetz, dass es ein Auftrag an die Bürger ist, Widerstand leisten sobald Recht zu Unrecht wird. Und dass 200.000 Euro für eine Jagd auf einen Wolf verpulvert werden, und nun kein Geld mehr für Zäune für Weidetierhalter da ist, soll eine rechtsstaatliche Maßnahme sein? Viele Menschen werden wohl diese Ergebnisse aus Berlin anzweifeln. 

Hier ein Screenshot des Threads von Umweltminister Lies:

 

 

 

 

 

Umweltminister Lies außer Kontrolle? Kostenexplosion für Wolfsjagd in Niedersachsen auf fast 200.000 Euro

Die Tötungsjagd auf Roddy geht weiter und die Kosten explodieren.   

Ein nicht endender Skandal: Umweltminister Lies weiterhin auf dem „Tötungstrip“, oder wie ein niedersächsischer SPD-Minister Steuergelder in Höhe von mindestens 185.000 Euro vernichtet hat.

Wolfsrüde und siebenfacher Familienvater Roddy soll sterben. Dabei ist er nur seiner Natur nachgegangen. Die Kosten, die er verursacht haben soll,  stehen mit hochgerechnet rund 3.000 Euro in gar keinem Vergleich zur Hatz auf ihn, die nun fast 200.000 Euro erreicht hat. Das Geld wurde auch noch aus dem Etat für Zäune für Weidetierhalter verwendet. Für beantragte Zäune sei nun kein Geld mehr da, heisst es.

Zur Vorgeschichte:

Der Rodewalder Wolfsrüde Roddy ist seit dem 23. Januar 2019 vom niedersächsischen Umweltministerium, verantwortlich ist dafür der SPD-Umweltminister Lies,  zum Abschuss freigegeben.

In der Abschussgenehmigung werden zwei Fälle aufgeführt, in denen der Rodewalder Rüde (GW717m) laut Gutachten eindeutig als Verursacher von Angriffen auf zum Selbstschutz befähigte Rinderherden (so die Meinung des Umweltministerium) identifiziert werden konnte (NTS 678 und NTS 811). Dabei wurden ein Kalb und ein Rind getötet, nach Angaben des Umweltministeriums entstand dabei ein „Gesamtschaden“  von 1844 Euro.

Wir haben des Öfteren in Beiträgen auf der Wolfsschutz Deutschland e.V. –Webseite dokumentiert, dass die meisten Zäune in der Steimbker und Rodewalder Gegend nicht wolfsabweisend sind. Gleichzeitig hatte das Umweltministerium Rinder auch in die Förderkulisse aufgenommen. Dies interpretieren wir so, dass man mit Rissen von Rindern rechnete. Tierhalter konnten deswegen so genannte Billigkeitsleistungen – also Ausgleichzahlungen – beantragen. Pikant ist es, dass laut Umweltministerium (siehe vorherige kleine Anfrage der Grünen) für die Risse bislang kein Antrag eingereicht worden war.

Perfides Vorhaben mit einer Wolfsfalle

Bislang wird die Abschussgenehmigung jeweils um weitere vier Wochen verlängert, jetzt aktuell bis zum 30. September 2019.

Jetzt ist durch eine Antwort des Umweltministeriums  auf eine Anfrage https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/fileadmin/docs/abgeordnete/christian_meyer/Anfragen/Wolfdienstleister_Antw_zu_4360.pdf an die Fraktion der Grünen https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/presseinfos/artikel/christian-meyer-land-soll-lieber-in-praevention-als-teure-wolfsjagd-investieren.html?fbclid=IwAR2vqFL46Od9uFvxOM9s5UG2jOdctInvpS5ICcxngzXqZGY4ID4kU_en-3M  im niedersächsischen Landtag bekannt geworden, dass die Tötungsjagd auf Roddy sogar bisher mindestens 185.000 Euro gekostet hat. Allein die Kosten für den Dienstleister betragen 150.000 Euro. Zur Erinnerung: die Kosten für den Dienstleister betrugen bis zum 15.5. 2019, also in den ersten vier Monaten 48.201,64 Euro. In den nächsten vier weiteren Monaten explodierten die Kosten für den Dienstleister um 100 Prozent. Was für ein Wahnsinn!

Das Umweltministerium ist auch nicht auf Nachfragen bereit, den Begriff  Dienstleister näher zu definieren. Ich vermute, dass unter dem Begriff Dienstleister Berufsjäger gemeint sind. Zwei Berufjäger hatten vor zwei Jahren eine Wolfsfalle entwickelt. Damals hatte das Umweltministerium allerdings wohl keinen Badarf, denn ein Ankauf dieser Falle wurde abgelehnt. Hat das Umweltministerium nun seine Meinung geändert? Unklar. Fakt ist, dass die einheimische Bevölkerung in Steimbke von drei Berufsjägern spricht, die dort als Häscher unterwegs wären. Angeblich sollen in diesen Fallen die Rodewälder Wölfe gefangen werden. Ist der Rodewalder Rüde dabei – feststellbar durch eine DNA-Probe – soll er dann anschließend erschossen werden. Dabei soll er in der Falle verharren, bis die DNA-Analyse ausgewertet ist? Ein solche Analyse kann Tage dauern. Tage in Angst und Agonie für das Tier! Wie pervers ist denn das? Auch hat Umweltminister Lies schon vor vielen Wochen erklärt, dass er weitere Wölfe aus diesem Rudel töten lassen will. Gegebenenfalls würde er das ganze Rudel auslöschen. Das Rodewalder Rudel soll sieben Welpen haben (Stand Anfang August 2019).

Im Waldgebiet von Steimbke sind mindestens fünf Funkkameras im Einsatz. Siehe gelbe Punkte auf der Karte. Wird eine Kamera unbeabsichtigt durch eine Person ausgelöst, sind innerhalb von 15 Minuten zwei einheimische Jäger vor Ort. Mindestens drei Mal sind die Kameras ausgelöst worden.  Und es ist so eindeutig, dass die einheimischen Jäger dem Umweltminister zuarbeiten. Lies hat ja immer wieder betont, dass er auf eine stärkere Beteiligung der örtlich ansässigen Jäger auf der Jagd nach Roddy angewiesen ist.

Im Vergleich zu den Kosten auf die Tötungsjagd, die bis Ende September sicherlich auf über 200.000 Euro ansteigen werden, nehmen sich die Ausgleichszahlungen des Landes Niedersachsen für die Nutztierrisse des Rüden sehr bescheiden aus. Für drei Fälle, in denen Roddy angeblich wolfsabweisende Zäune überwunden und Rinder angegriffen haben soll, wurden 2.458,60 Euro gezahlt. Bei einem weiteren Übergriff auf Schafe betrugen die Ausgleichszahlungen 429,10 Euro.  Ich frage mich, was sagt eigentlich der niedersächsische Rechnungshof dazu? Wie viele Weiden hätten mit dieser hohen Summe von  185. 000 Euro mit wolfssicheren Zäunen und mit Herdenschutzhunden ausgestattet werden können? Ich betone hier noch einmal, dass ca 80 Prozent der Bevölkerung für den Wolf ist. Etliche Nutztierhalter*innen haben einen Antrag gestellt, um ihre Weiden wolfssicher zu schützen. Doch werden diese Anträge einfach nicht vom Ministerium bearbeitet, bzw. ist das Geld, das eigentlich für die Weidetierhalter gedacht war, für die Jagd auf Wolf Roddy verwendet worden.

Mit der „Lex Wolf“ droht die erneute Ausrottung des Wolfs

Umweltminister Lies hofft wohl auf eine baldige für die Wolfsgegner und -hasser positive Entscheidung im Bundestag in der Sache „Lex Wolf“ flyer-lex-2. Dann wird es in Deutschland so richtig finster. Die Jagd bis zur erneuten Ausrottung der Wölfe wäre dann praktisch flächendeckend freigegeben. Es erweckt den Anschein, dass Umweltminister Lies alle Wölfe des Rodewalders Rudel töten lassen will. Dabei ist die Region für Wölfe gut geeignet. Weiter gedacht muss man hier unterstellen, dass auch das nächste, dort einwandernde Rudel getötet werden würde.

Ferner verbreitet Lies Fake-News über angelbliche Störer in den Wäldern von Steimbke. Seit Februar gehe ich sehr oft in dieser Gegend spazieren und sammle auch Müll ein. Mit mir sind weitere Wolfsschützer*innen, auch Einheimische, Tag für Tag unterwegs. Durch unsere Anwesenheit versuchen wir die Tötung von Roddy zu verhindern, was uns auch bislang dadurch gelungen ist, weil die Häscher nicht erkannt werden wollen.  Denn sie wollen in aller Stille ihr mörderisches Handeln umsetzen. Uns von Wolfsschutz Deutschland e.V. sind keine Menschen bekannt, die lärmend und störend durch den Wald ziehen. Dafür ist allerdings vor zirka drei Wochen in der Dämmerung ein Hubschrauer, der erheblichen Lärm verursacht hat, über den Wald um Steimbke gekreist. Wir zerstören keine Hochsitze, wie es die einheimischen Jäger und Lies immer wieder behaupten. Die Polizeidirektion Nienburg hat uns dies auf Nachfrage bestätigt. Es liegen keine Anzeigen wegen Zerstörungen vor. Im Gegenteil, Angelika Zipper, Brigitte Sommer und ich mussten im Sonnenborsteler Wald zur Seite springen, als ein Jäger mit seinem Auto im hohen Tempo bewusst auf uns zugerast ist, als er uns auf dem Weg sah.  Unsere Anzeige gegen den Fahrer ist eingestellt worden. So sieht die Realität in dieser Gegend aus.

Außerdem will Lies anscheinend immer noch nicht zur Kenntnis nehmen, dass das Hauptverfahren in dieser Sache immer noch läuft, also noch gar nicht entschieden ist, ob die Abschussgenehmigung überhaupt rechtens ist. Nur bei dem Antrag auf Aussetzung dieser Abschussgenehmigung sind Wolfsschützer (Freundeskreis frei lebender Wolfs e. V. der mit seiner Klage von Wolfsschutz Deutschland e. V. mit dem Beitrag von 1.000 Euro unterstüzt wurde) vor dem Oberlandesgericht nicht durchgekommen. Lies behauptet immer wieder in der Öffentlichkeit, dass die Tötung von Roddy vollkommen rechtssicher wäre.

Aktuell sind Kälber bei Steimbke und Heemsen gerissen worden. Ob Hunde oder Wölfe Verursacher sind, steht noch nicht fest. Fakt ist aber, dass inzwischen allgemein bekannt ist, dass eine erhöhte Gefahr von Weidetierrissen im Herbst besteht, da die Wolfswelpen jetzt schon fast so groß wie ihrer Eltern sind und mehr Fleisch benötigen. Gleichzeitig werden die Wölfe jetzt bei ihrer Jagd auf Wild durch den Beginn der Jagdsaison gestört. An die 400 Hobbyjäger treiben nun dort nämlich ihr Unwesen.

Ariane Müller, Wolfsteamleiterin Niedersachsen im Wolfsschutz Deutschland e.V.

 

Demonstration gegen Anti-Wolf Symposium

PRESSEINFORMATION

20. April 2019

Halberstadt.  „Der Wolf  gehört nicht ins Jagdrecht“  unter diesem Motto ruft der Verein Wolfsschutz-Deutschland anlässlich eines Symposiums der „Gesellschaft für Wildtier- und Jagdforschung „, die vom 25. bis 28. April in Halberstadt stattfindet, am Samstag, den 27. April zu einer Demonstration gegen die Aufnahme des Wolfs in das Jagdgesetz auf. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Treffpunkt ist um 13.30 Uhr gegenüber dem Seminar- und Tagungshotel Spiegelsberge. Ansprechpartner vor Ort ist René Stolte.

Allein die Aussage von Professor Stubbe, dem Vorsitzenden der „Gesellschaft für Wildtier- und Jagdforschung“,  das sich der Wolf ungebremst auf Kosten anderer Arten und des Menschen ausbreite, sei schon ungeheuerlich, völlig naturfremd und entbehre jeder Grundlage, so René Stolte vom Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Stolte: „Die Jägerschaft lebt mit ein paar Wissenschaftlern, die ihr zuträglich sind,  in einer gedanklichen Blase, auf der Politiker wie Detlef Gürth von der CDU schon längst mit schweben. Sie zitieren Zahlen und Fakten, sowie Statistiken der Jagdverbände, ohne diese nachzurechnen.“ Deshalb sei es wichtig, das möglichst viele Natur- und Artenschützer auf dieser Demonstration darauf  hinzuweisen,  dass Forderungen, wie die Aufnahme des Wolfs in das Jagdgesetz und das Dezimieren der Wölfe ganz klar gegen den Natur- und Artenschutz sprechen.

Das Symposium unter dem Titel „Der Wolf in Europa – Utopie und Wirklichkeit“, suggeriere bereits einen tendenziösen Verlauf. In der Programmeinleitung stehe, die Weidetierwirtschaft sei durch den Wolf hochgradig gefährdet und es würden pseudowissenschaftliche Fehlinformationen und utopische Vorstellungen über den Wolf kursieren.  Stolte: „Würden sich die Nutztierhalter und Landwirte um den wirklichen Schutz ihrer Tiere kümmern und tatsächliche Fakten zur Kenntnis nehmen, bräuchten sie derartige Symposien erst gar nicht zu veranstalten.“ Fakt sei, dass das Thema Herdenschutz bislang in Deutschland so gut wie nicht umgesetzt worden sei, obwohl die Wiedetierhalter nun von der Europäischen Union neben einer hundertprozentigen Förderung auch eine hundertprozentige Entschädigung bei Rissen durch den Wolf erhalten. Dies würden Zaunkontrollen zeigen, die der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. ständig durchführe.

Stolte: „Bei vielen Weidetierhaltern ist einfach kein Wille erkennbar, sich mit den Wölfen zu arrangieren und die Fördermittel abzurufen.“ Den Bauernverbänden, den meisten Jägern und Politikern seien keine alternative Wahrheiten zu schräg, um nicht als Fakten heraus posaunt zu werden.

In einem Brief der EU-Kommission, der dem Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. vorliege,  werde klargestellt, dass sich „der Wolf in Deutschland in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand befindet“. Von einer „unkontrollierten Ausbreitung“ von Wölfen zu sprechen, sei schlichtweg eine Lüge.

Blick ins Wolfsrevier sowie Faktencheck von Jägerlatein über Rothirsch und Wolf

Unsere Wildkameras sind nun schon länger fest installiert und wir beobachten dort seit mehreren Monaten die Wilddichte und Population. An dieser Stelle im Wolfsrevier geht es ganz besonders lebendig zu. Mehrmals täglich und nächtlich wechseln sich hier Wölfe, mit Füchsen, Marder, Waschbären. Marderhunden, Rehen, Wildschweinen und auch Rothirschen ab. Wo der Wolf ist, blüht auch anderes Leben. Wölfe tragen dazu bei, dass die Bestände von Rotwild und Rehen gesund erhalten werden. Im Gegensatz zum Hobbyjäger sind sie nämlich nicht auf die schönsten und stärksten Tiere aus. Sie brauchen keine Trophäen sondern Nahrung. Sie reißen die Beute, an die sie am leichtesten heran kommen. Das sind alte, junge, schwache und kranke Tiere.

Hier sind spektakuläre Bilder von einer unserer Wildkameras zu sehen. Eine große Herde Rotwild haben wir hier „einfangen“ können.

Rothirsche sind so genannte Stirnwaffenträger. Die männlichen Tiere bilden ein Geweih aus, mit dem sie zur Paarungszeit im Spätsommer und Frühherbst die Konkurrenz einschüchtern. Sie leben in Rudeln. Nur der stärkste Hirsch darf die Hirschdamen decken. Das Geweih wird im Winter abgeworfen und es wächst jedes Jahr nach. Je älter ein Hirsch wird, desto ausgeprägter ist sein Geweih. Es wiegt zwischen sechs und 24 Kilogramm. Rothirsche gehören neben Wisenten und Elchen zu den größten Wildarten im Wald. Sie wiegen zwischen 90 und 300 Kilogramm und werden einen Meter bis zu 1,50 Meter hoch.

 

Wölfe tragen somit zur Gesunderhaltung des Wildbestandes bei. Hobbyjäger stattdessen wählen die gesunden Leittiere und zerstören komplette Familienverbände. Hobbyjäger behaupten auch immer wieder, dass Wölfe die Reviere praktisch leer fressen würden und sie selber nichts mehr zum Schießen vorfinden würden. Reines Jägerlatein, wie man hier feststellen kann.. Ursprünglich lebten die Hirsche übrigens nicht vorwiegend im Wald sondern es sind eigentlich Steppentiere. Der Jagddruck hat sie im Laufe von Generationen in den Wald getrieben. Nicht der Jagddruck von Wölfen, sondern von Jägern. Dass die Tiere heute so scheu sind, und sich kaum sehen lassen, haben auch Hobbyjäger zu verantworten.  Im vergangenen Jahr haben sie 76.794 Rothirsche getötet. Ein Wolf reisst pro Jahr zirka 27 Rothirsche. Bei zirka 300 Altwölfen in Deutschland sind das zirka 8.100 Rothirsche im Jahr. Wer hier den Bestand wirklich plündert, dürfte damit klar sein.

Screenshot der Jagdstatistik: Quelle www.jagdverband.de . Dabei fällt auf, dass Jäger auch geschützte und seltene Arten (rot markiert) schießen.

Umweltministerin Schulze (SPD) will jetzt auch auf Wölfe schießen

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) will den Abschuss von Wölfen erleichtern Dies verlautbarte sie gestern – ausgerechnet am Tag des Artenschutzes auf ihrer Facebookseite: „Der Wolf steht in Deutschland auch weiterhin unter strengem Schutz. Aber in so einem dicht besiedelten Land wie Deutschland muss das Zusammenleben mit dem Wolf besser organisiert werden. Wenn Wölfe mehrfach Schutzzäune überwinden oder Menschen zu nahekommen, muss man sie auch abschießen dürfen. Das will ich mit einer „Lex Wolf“ klarstellen.

Ich werde deshalb eine Änderung des Naturschutzgesetzes auf den Weg bringen: Künftig soll ein Wolf auch dann abgeschossen werden dürfen, wenn er „ernste landwirtschaftliche Schäden“ verursacht statt wie bisher „erheblichen Schaden“, der von den Gerichten erst bei einer Bedrohung der Existenz gesehen wurde. Damit schaffe ich für die Schafshalter Rechtsklarheit und mache deutlich, dass auch Hobbyschäfer entschädigt werden können. Außerdem soll verboten werden, dass Wölfe gefüttert werden. Das geschieht momentan durch Menschen, die die Tiere interessant finden. So lockt man Wölfe aber in die Nähe von Wohngebieten. Und da gehören sie nicht hin.“

Anfütterung mitten in einem Wolfsgebiet in Sachsen. Wir sind gespannt, wie sich das geplante Fütterungsverbot von Wölfen auf die Jägerschaft auswirken wird.

Wie bitte? Was ist mit dieser Ministerin los? Ist das Unkenntnis über die Biologie des Wolfes? Wenn jemand anfüttert, dann sind das die Hobbyjäger, die auf ihren Luderplätzen überall im Wald Fleischreste vergammeln lassen. Wir befinden uns gerade mitten in der Jungwolfwandersaison. Im Alter von zirka zwei Jahren wandern die Jungtiere ab, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Dabei kommen sie zwangsläufig auch an Dörfern und Städten vorbei. In den vergangenen 20 Jahren, seit Wölfe hier wieder heimisch sind, gab es keinen einzigen Angriff auf Menschen. Dafür kommen aber acht Menschen jährlich durch Hundebisse ums Leben und sogar Kühe töten jedes Jahr Menschen.

Dieser Zaun in Schleswig-Holstein ist nur kniehoch. Eine obere Litze wurde nicht gezogen.

Auch Weidetierhalter füttern Wölfe an. So wie die Zäune oft aussehen, muss sogar davon ausgegangen werden, dass dies absichtlich passiert, nur um anschließend den Abschuss von Wölfen fordern zu können.

40 Millionen Euro Schaden in Sachsen, 50 Millionen Euro Schaden in Hessen, 100 Millionen Euro Schaden in Bayern…

Nein, nicht durch den Wolf, sondern durch den Borkenkäfer. Mit daran Schuld an deren Ausbreitung ist auch die Lobbypolitik der GroKo, die sich weder um Klimaziele, noch um  Naturschutz kümmert. Stattdessen macht sich die Politik zum Erfüllungsgehilfen von Industrie-, Agrarlobby sowie der Jägerschaft. 

Die Umweltministerin definierte nicht, was sie unter „ernsten Landwirtschaftlichen Schäden“ versteht. Hier sind die Schäden, die der Wolf 2017 verursacht hat. An Prävention wurden gerade Mal 1.324.956 Millionen ausgegeben und 187.894 an Entschädigungen. Selbst wenn man diesen Betrag verfünffacht, kann das der Bundeshaushalt aus der Portokasse zahlen. Hinzu kommt, dass die EU auch Töpfe bereitstellt und den Nutztierhaltern 100 % Entschädigung und Förderung zusagt.  Die Schäden erden längst durch die positiven Einflüsse, die der Wolf auf die Natur hat, aufgewogen.

Zur Erinnerung noch einmal: Im Sommer vergangenen Jahres hat die Goße Koalition still und leise während der Fußballweltmeisterschaft eine Weideprämie abgelehnt.

Zum Tag des Artenschutzes entgegnet darauf aber die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Beate Jessel: „Es braucht einen flächendeckenden und den Anforderungen entsprechenden Herdenschutz – an diesem führt kein Weg vorbei. Eine allgemeine Bejagung von Wölfen ist dagegen nicht geeignet, um Nutztierschäden zu reduzieren, da ungeschützte Nutztiere weiterhin eine leicht zu erlangende Beute darstellen.“ Auch auf unseren offenen Brief an die EU und unsere Email-Aktion haben wir von Seiten der EU Antwort erhalten. Schießbefehle, wie sie aktuell in Niedersachsen und Schleswig-Holstein erteilt wurden, hätten vorher mit der EU abgestimmt werden müssen.

Wohl als Reaktion auf unsere Email-Aktion, der tausende Menschen gefolgt sind, hat die EU jetzt ihre Mitgliedstaaten in einem Schreiben dazu aufgefordert, sich endlich um Herdenschutz zu kümmern. Und die Reaktion unserer Umweltministerin ist es, das Naturschutzgesetz zu ändern? Tritt diese Änderung in Kraft, so ist dies der erste Schritt zur Wiederausrottung unserer Wölfe.

Quellen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/02/18/dbb-wolf-gibt-schadenstatistik-fuer-2017-heraus-summen-in-vergleich-zu-anderen-aufwendungen-in-deutschland-gering/

https://www.zdf.de/nachrichten/heute/tag-des-artenschutzes-wolf-in-deutschland-erfolg-oder-gefahr-100.html?fbclid=IwAR3Bl90e73g_wUWHDuW268NAKgzmPbNu1a4cmqlhAs0MsaBi4mwH6g3rxGo

Blick ins Wolfsrevier:…und für Marderhund und Wildkatz ist auch noch Platz

Wo Wölfe wohnen, blüht förmlich das Leben. wir beobachten in den Revieren regelmäßig auch Füchse, Waschbären, Wildschweine (sogar welche mit Punkten 😉 ) Marder, Rehe und Rothirsche sowie sogar auch ab und an Wildkatzen mit Hilfe unserer Wildkameras. Ist ist also reines Jägerlatein, immer wieder zu behaupten, in Wolfsrevieren gebe es ein großes Artensterben. Das Gegenteil ist der Fall. Wölfe schaffen es, ganze Gebiete zu renaturieren. Im Gegensatz zum Hobbyjäger erwählen sie nicht die starken Tiere. Sie brauchen keine Trophäen, sondern lediglich Nahrung für sich und ihre Familie. Dazu reissen sie kranke, schwache, junge und alte Beutetiere.

Über dieses Marderhundepaar haben wir uns besonders gefreut, denn man sieht die kleinen Vettern des Wolfs selten gemeinsam herumlaufen. Sie binden sich ein Leben lang an einen Partner und halten sogar meistens zusammen, einen kurzen Winterschlaf. Wird einer der Partner getötet, bindet sich der zurückgebliebene Marderhund nicht neu, sondern trauert sein restliches Leben lang. Diese beiden hier hat wohl der kurze Vorfrühlingsausbruch aus dem Schlaf gelockt. Marderhunde sehen Waschbären zwar ziemlich ähnlich, aber sie sind nicht mit ihnen verwandt. Sie zählen zu den Wildhunden und sie sind mit dem Fuchs verwandt. Ursprünglich kommen sie aus Asien und Russland, wo sie noch heute in Pelzfarmen gehalten werden. Dort werden sie unter schrecklichen Bedingungen gehalten und ihnen wird bei lebendigem Leib das Fell abgezogen. Es landet oft als Pelzkragen an Jacken. Oft werden solche Pelze auch als Waschbär bezeichnet. Seit Mitte der 1960-er Jahre sind sie auch in Deutschland heimisch, werden hier allerdings genauso gnadenlos und sinnlos gejagt und verfolgt wie Dachse und Füchse. 31.245 Marderhunde wurden von Hobbyjägern im Jahr 2018 getötet. https://www.jagdverband.de/jagdstatistik

Marderhunde ernähren sich hauptsächlich von Früchten und Eicheln sowie Beeren. Auch Insekten und Frösche sowie kleine Fische stehen auf seinem Speiseplan. Marderhunde fressen aber auch Mäuse und Aas. Singvögel stehen eher selten auf ihrem Speiseplan. Die Jagd auf sie ist grausam und sinnlos, denn durch Jagd regulieren sich ihre Bestände nicht. Die Marderhunde reagieren mit noch mehr Nachwuchs. Marderhunde leben völlig unauffällig in der Nähe von Gewässern und sie sollten längst als eingebürgert gelten. Dort richten sie sich gerne in Dachsbauten ein. Nach einer Tragzeit von zirka 60 Tagen kommen die Welpen Ende März geboren. Die Eltern teilen sich die Erziehung und Versorgung der Welpen. Der Vater bewacht allerdings in den ersten Wochen die Kinderstube und frisst selber dabei fast nichts. Im September wandern die Jungtiere ab und suchen sich ein eigenes Revier. Marderhunde stehen auch auf dem Speiseplan von Wölfen.

 

 

 

Problemzäune in Schleswig-Holstein: Jetzt auch noch falsche Höhenangaben von Amts wegen?

Die Lage in Schleswig-Holstein um den von einem Schießbefehl bedrohten Wolf  Dani spitzt sich immer mehr zu. Schon tausende haben sich an unserer Email-Aktion https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/24/schleswig-holstein-offener-brief-an-umweltminister-albrecht-unterlassen-sie-den-schiessbefehl-auf-wolf-dani/ an Umweltminister Albrecht (Grüne) beteiligt. Nun kommen immer mehr Ungereimtheiten ans Licht. So heisst es beispielsweise falls man Dani nicht vor die Flinte bekomme, sei es genauso rechtens irgendeinen anderen Wolf abzuschießen. Mehrere Jäger sollen sich bereits gemeldet haben. Sie scheinen bereits voll im Blutrausch zu sein.

Gleichzeitig beklagt sich die Jägerschaft darüber, dass es gar nicht so einfach sein würde, wäre der Schießbefehl endlich erteilt, Dani auf insgesamt zirka 400 Quadratkilometern zu finden. Deshalb überlege man, den Wolf anzufüttern. Dabei ist das Anfüttern von Wölfen nach Gesetzeslage strengstens verboten.

Nun haben wir von einer Informantin Fotos von Zäunen erhalten, die angeblich bereits 1,20 Meter hoch gewesen sein sollten. Zitat:

Ich habe auf folgenden Bericht http://m.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Zwei-Schafe-gerissen-Diskussionn-um-wolfssichere-Zaeune, die KN angeschrieben. Ich war am Tag, als Wolfsberater, TV etc. in Westerhorn waren, mit einer Freundin an der besagten Weide spazieren. Nach dem Bericht der KN über einen 1,20m überwundenen Zaun, musste ich am nächsten Tag dort mal mit dem Zollstock nachmessen. Nur ein kleiner Bereich war mit einem Netzzaun 1,20 gesichert. Der größte Teil war mit 4 Litzen gerade mal 1 m gesichert. Habe mich bei den KN über die schlechte Recherche beklagt. Die Nachricht, die ich von den KN erhielt, hat mich doch sehr erstaunt. Die Information über die Höhe von 1,20m habe die Redakteurin direkt vom Landeskoordinator für Wolfsfragen erhalten.

Das wiederum sollte nun einige Fragen nach sich ziehen:

Die Bilder sprechen für sich. Eine Stromprüfung wurde zwar nicht durchgeführt, doch auf einigen Bildern ist deutlich zu sehen, dass Gras und Gestrüpp in den Zaun hineinreicht. Eine Stromführung wird dadurch unterbrochen. Das Hauptargument für die „Entnahme“ Danis sei das mehrmalige Überwinden von vorschriftsmäßigen Zäunen. Diese Zäune sehen auf keinen Fall so aus. Ergo wäre ein Grund für einen Schießbefehl auf gar keinen Fall gegeben. Zudem verstößt der Passus „mehrmaliges Überwinden von Zäunen“ in Wolfsmanagementplänen sowieso gegen EU-Recht und dürfte einer Klage einer Umweltorganisation nicht standhalten. Da der NABU seine Zustimmung zum Abschuss von Dani gegeben hat, könnten aber Basismitglieder von WWF und BUND auf ihre Vereine einwirken.

cof

 

 

 

Hessen – Demo vom Aktionsbündnis Fuchs am 29. August in Grünberg

Aufruf zur Demonstration gegen Jäger-Veranstaltung – Tierschutzbündnis fordert Ende der Prädatorenlüge

22.08.2018

Das Aktionsbündnis Fuchs, zu dem auch Wolfsschutz Deutschland e. V. gehört und das Hessische Tierschutzbündnis, bestehend aus den Verbänden Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Landestierschutzverband Hessen e.V., Menschen für Tierrechte e.V., TASSO e.V. und Wildtierschutz Deutschland e.V., rufen zur Beteiligung an einer Demonstration gegen die Vortragsveranstaltung „Prädatoren und Artenschutz“ der Jägervereinigung Oberhessen in der Gallushalle in Grünberg am Mittwoch, den 29. August 2018, ab 17.30 Uhr auf.

Kaum hat das Land Hessen mit der Novellierung der Hessischen Jagdverordnung Schonzeiten für Fuchs und Waschbär wenigstens für den Zeitraum der Jungenaufzucht eingeführt, wurden diese bereits in zahlreichen Revieren auf Drängen der Jägerschaft wieder aufgehoben. Damit wird das qualvolle Sterben von Jungtieren billigend in Kauf genommen. Der Landesjagdverband fordert derzeit massiv die „sofortige Aufhebung der Schonzeiten für Waschbär und Fuchs“ aus Gründen des angeblichen Arten- beziehungsweise Niederwildschutzes und veranstaltet in diesem Zusammenhang den Vortragsabend zum Thema „Prädatoren und Artenschutz“, bei welchem auch die tierquälerische Fallenjagd propagiert wird.

Geht es nach dem Willen der Hessenjäger, sollen Babyfüchse gleich am Fuchsbau getötet werden. Bild: Fabien Gagnon

Die Tierschützer befürchten, dass tierschutzwidrige Jagdpraktiken wie die Fallenjagd, die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren oder die Baujagd massiv zunehmen werden, wenn sich die Jägerlobby mit ihren Forderungen durchsetzt.

Entgegen der Behauptung von Jägern, Fallen würden selektiv fangen und Totschlagfallen stets sofort töten, geraten immer wieder auch bestandsbedrohte, ganzjährig geschützte oder jungenführende Tiere sowie Haustiere in Fallen. In Schlagfallen bleiben manche Tiere stark verletzt mit einem Körperteil gefangen und sterben nach vergeblichen Befreiungsversuchen einen langsamen qualvollen Tod.

Aus diesen Gründen sprachen sich auch im Februar bei einem Fachgespräch im Hessischen Landtag alle Referenten aus den Bereichen Jagd, Natur- und Tierschutz für ein Verbot der Fallenjagd aus

Ebenfalls unstatthaft ist es nach Ansicht des Tierschutzbündnisses, den Artenschutz für die angebliche Notwendigkeit einer scharfen Prädatorenbejagung zu bemühen.

Obwohl längst bekannt ist, dass die Lebensraumzerstörung und die intensive Landwirtschaft mit ihren Monokulturen und Pestizideinsätzen für den Artenrückgang verantwortlich sind, werden weiterhin Fuchs, Waschbär & Co zum Sündenbock erklärt.

Einer kleinen Anfrage im Bayrischen Landtag vom 16.09.2016 zufolge gibt es jedoch zur Schlagfallenjagd weder über den Nutzen für die Biodiversität und Natur noch über den Einfluss auf die Niederwildpopulation wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse. Demgegenüber zeigte eine erste Langzeitstudie, dass der Waschbär bisher keine negativen Auswirkungen auf bedrohte Arten hatte, und daher ungerechtfertigt unter Generalverdacht gestellt wurde.

„Die Bejagung von Fuchs und Waschbär ist zudem sinnlos und unter Umständen sogar kontraproduktiv, weil die entstehenden Lücken durch gesteigerte Reproduktionsraten und Zuwanderung aus benachbarten Revieren sofort wieder geschlossen werden“, sagt Mike Ruckelshaus von der Tierschutzorganisation TASSO für das hessische Tierschutzbündnis. „Wir fordern deshalb eine sofortige Beendigung der Prädatorenlüge“.