Hessen: Junger Wanderwolf wurde bei Homberg Ohm bedroht

Sie wollten „schießen, schaufeln, schweigen“ und sich zusammenrotten um einem Jungtier, das versehentlich auf seiner Wanderung am Dorfrand von Ober Ofleiden vorbei lief, das Leben zu nehmen. So behaupteten es jedenfalls User in mehreren geheimen Whats-App-Gruppen und in sozialen Netzwerken. Von Behörden und Medien wird diese verbale Hetze seit Jahren ignoriert, dabei hat die schreckliche Tat bei Kusel gezeigt, wie schnell aus Worten Taten werden können und wie schnell auch Menschen selbst betroffen sein können.

 

Dieses Video bekamen wir am vergangenen Sonntag zugespielt, zusammen mit Screenshots, deren Drohungen wir äußerst Ernst nahmen, denn auch in NRW/RLP in Bezug auf das Leuscheider Rudel (hier „verschwanden“ bereits Wölfe), haben wir Meldungen über Wolfshasser-Whats-App-Gruppen erhalten. Wir können die ganz konkreten Drohungen hier nicht ausführlich schildern, denn sonst könnten unsere InformantInnen enttarnt werden. Man will Wölfe vergiften, Schlagfallen auslegen, sie mit vielen Menschen zusammen in einer Art Treibjagd auf die Straße treiben, usw. Da wir für diesen jungen Wolf eine echte Gefahr wahrnahmen, veröffentlichten wir ausnahmsweise dieses Video mit Ortsangabe um das Tier so zu schützen. Denn öffentliche Aufmerksamkeit ist das Letzte, was solche Wildtierkriminellen erreichen wollen.

Beispielbild wanderndes Jungtier. ©Brigitte Sommer

Tatsächlich hat es der Wolf bei Dunkelheit geschafft, unversehrt nach Norden abzuwandern. Wir hoffen, dass er gut weiterkommt, ein eigenes Revier findet und auch eine/n PartnerIn. Im Fall von Kusel hatte ein ehemaliger Hobbyjäger jahrelang gewildert. Er schreckte schließlich auch nicht davor zurück, zwei Polizisten zu erschießen. Wir sehen bei diesem Menschen, die ihren Fantasien in whats-App auslassen, durchaus die Gefahr auch Menschen anzugreifen.

Belohnung ausgesetzt

Wir erreichten mit dem Video in Facebook bis heute fast 300.000 Menschen. Von 400 Kommentaren sind noch knapp 200 übrig. Wie zu vermuten war, schlug uns teilweise der blanke Hass entgegen, so dass uns nichts anderes übrig blieb, als Kommentare zu löschen und zu blockieren. Hier aber ein Beispiel. Dieser Kommentar kam von einer Pferdehalterin.

Das Schweigen von Polizei, Medien und Behörden

Unsere Vorsitzende kontaktierte nach am Sonntag die Polizei, die die Echtheit des Videos bestätigte, aber keine „Gefährderansprache“ machen könnte, da keine Echtnamen vorlagen. In weiteren Bereichten wurde die Bedrohungslage für diesen Wolf totgeschwiegen. Stattdessen gabe es die übliche, auf Sensation getrimmte Berichterstattung.

Seit Anfang 2022 gab es bereits 16 Verkehrsunfälle, in deren Folge Wölfe gestorben sind. 2021 kamen 101 Wölfe bei Verkehrsunfällen ums Leben und 14 Fälle von illegaler Tötung wurden bekannt. Wir schätzen, dass die Summe illegaler Tötungen mindestens 3-fach höher liegt. Seit Rückkehr der Wölf vor üer zwanzig Jahren gab es keinen Angriff auf Menschen. Allerdings sind wir Menschen jedes Jahr für den Tod von etlichen Wölfen verantwortlich. Hier wird deutlich, wer für wen die echte Gefahr darstellt.

Menschen vor Ort, die hinschauen, können Wolfsleben retten

Wir suchen dringend Menschen in Ostsachsen, Hessen, NRW, RLP, Niedersachsen, Bayern, die vor Ort aktive Arbeit leisten möchten. Zudem haben wir eine Belohnung von 2.000 Euro ausgesetzt, die helfen soll, feige illefale Taten auf Wölfe aufzuklären.

Quelle: http://www.dbb-wolf.de

 

Bayern – Eilantrag erfolgreich – Wolf Chiemie darf nicht erschossen werden

Einem Eilantrag von Naturschützern hat das Verwaltungsgericht München heute stattgegeben. Wolf Chiemi darf nicht erschossen werden.

Beispielfoto Wolf, ©Brigitte Sommer

 

Der Wolf mit der Kennung GW2425m hatte in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land ungeschützte Weidetiere sowie Wildtiere gerissen. Was, wenn nicht Wildtiere, soll ein Wolf denn sonst fressen? Ironischerweise waren auch die Wildtiere mit in die Begüdung für die Abschussverfügung aufgenommen worden. Ein unscharfes Video sollte ihn zudem in einer Stadt zeigen. Einen genetischen Beweis gab es nicht. Die Behörden hatten ihn daraufhin zum Abschuss freigegeben. Selbst den Hobbjägern war mit dieser Lösung nicht wohl und weigerten sich, zu schießen, da sie juristische Konsequenzen fürchteten. Sie bezeichneten die Schießgenehmigung als „weltfremd.“ Wolfsschutz-Deutschland e. V. hätte nach der Tötung des Wolfs oder eines anderen Tieres aufjeden Fall Strafanzeige gegen die Landwirtschaftsministerin und ausführende Personen gestellt. Bis zur Entscheidung des Verahrens dürfte der Wolf nun erst einmal in Sicherheit sein. Jedefalls vor „legalem“ Abschuss. Die bayerischen Methoden, unliebsame Luchse loszuwerden, sind ja bereits bekannt.
Hoffen wir, dass es genug Spaziergänger in den Landschaften dort gibt, die ihre Augen offenhalten. Hinweise auf Wildtierkriminalität behandeln wir anonym.

Schon wieder vier Wölfe illegal getötet: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen

Seit Ende Oktober sind schon wieder vier illegal getötete Wölfe zu beklagen. Die  Vorfälle ereigneten sich in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und in Niedersachsen. Bei dem Fall in Mecklenburg-Vorpommern behauptete ein „Jungjäger“ einen kranken Wolf „erlösen“ zu wollen. Der jüngste Fall ereignete sich an Silvester. Woffsschutz-Deutschland e. V. stellt in allen Fällen Strafanzeigen.

UPDATE 06.01.22 – DER WOLF IN NIEDERSACHSEN SOLL NUN DOCH NICHT ERSCHOSSEN, SONDERN AN BISSVERLETZUNGEN GESTORBEN SEIN. HIER KOMMEN ALLERDINGS NICHT NUR WÖLFE, SONDERN AUCH JAGDHUNDE IN BETRACHT.
Beispielbild toter Wolf.

Was dieses unschuldige Tier an unvorstellbaren Schmerzen erlitten haben muss kann man sich kaum vorstellen. Anwohnende hätten ein qualvolles Heulen gehört, schreibt der NDR in einer Meldung von gestern. Kurz danach sei an Silvester ein toter Wolf auf einem Acker bei der Gemeinde Eimke (Landkreis Uelzen) gefunden worden und er würde höchstwahrscheinlich Schussverletzungen aufweisen. Dieser Landkreis ist berüchtigt für illegale Wolfstötungen. Seltsamerweise konnte bislang in keinem Fall ein Täter ermittelt werden. Umweltminister Lies wird in der BILD dahingehend zitiert, dass er Selbstjustiz nicht hinnehmen würde, falls es sich herausstellen sollte, dass das Tier tatsächlich illegal erschossen worden sei. Eine Abschusserlaubnis bestünde für diesen Bereich nicht. Wolfsschutz-Deutschland e. V. erkennt in dieser Aussage durchaus eine Doppelmoral, denn die ständige Hetze gegen Wölfe könnte Jagende absolut dazu verleiten, anzunehmen, dass es sich im eine Art Kavaliersdelikt handeln würde. Schließlich fordert die Jägerschaft in Niedersachsen seit Jahren, dass man Wölfe anonym erschießen und am Straßenrand platzieren dürfe.

Ähnlich Unausgegorenes erfährt man vom Landwirtschaftsminister Backhaus in Mecklenburg-Vorpommern. Dort will angeblich ein Jungjäger am 18. Dezember einen kranken Wolf mit einem Schuss „erlöst“ haben. Der Mann soll sich danach selbst angezeigt haben. Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist dies ein dreister Versuch, den hohen Schutzstatus des Wolfs aufzuweichen und man schaut halt, wie weit man damit kommt. Bislang musste noch kein Hobbyjäger wirklich ernsthafte Konsequenzen fürchten. Wir hoffen hier mit unserer Strafanzeige auf einen Präzedensfall, denn auch im Originalfoto des toten Tieres sind keinerlei „Erkrankungen“ sichtbar.

Zu den anderen Fällen gab es wieder einmal keinerlei Presseinformationen, so dass wir uns die Vorfälle mühsam aus der Liste der Totfunde der DBB-Wolf suchen mussten.

 

Ausriss aus der Statistik der DBB-Wolf – © wwwdbb-wolf.de

 

Ausriss aus dem Hagenower Tageblatt. Quelle ist unten verlinkt.

 

 

Quellen: www.dbb-wolf.de

https://www.svz.de/lokales/hagenower-kreisblatt/Wolfsschuetze-zeigt-sich-selbst-an-id34790472.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Erschossen-Jaeger-findet-Wolfs-Kadaver-auf-Feld-bei-Uelzen,aktuelllueneburg6686.html

https://www.bild.de/regional/hannover/hannover-aktuell/landkreis-uelzen-wolf-illegal-abgeschossen-78712782.bild.html

 

NRW: Wolfsbaby nach kurzem Ausflug in Menschenobhut wieder zuhause – dennoch bleiben Fragen offen

Wolfsschutz Deutschland e. V. recherchiert hier einer seltsame Geschichte nach, die sich im Bereich des Schermbecker Rudels abgespielt hatte. Spaziergänger hatten wohl einen Wolfswelpen mit nach Hause genommen, weil sie dachten, es handele sich um ein ausgesetztes Hundebaby. Am gleichen Tag wurde der Welpe wieder in den Wald zurück gebracht. Vielen Tierfreunden reichten allerdings die Erklärungen über den Vorfall von den offiziellen Stellen nicht aus. Außerdem suchen wir einen Namen für das Wolfsmädchen.

Originalfoto des weiblichen Welpen von Gloria und Ingolf.

Demnach wurde ein Wolfswelpe im Wolfsgebiet Schermbeck/Hünxe, der irrtümlicherweise für einen Schäferhund gehalten wurde, von Spaziergängern mitgenommen. Das Jungtier soll am Wegrand gelegen, und einen entkräfteten Eindruck gemacht haben. Zudem entdeckte man eine Verletzung am Ohr, so das das Ehepaar (sicherlich in guter Absicht) entschied hier Hilfestellung zu leisten. Auf Grund seines verdreckten Zustandes wurde der Welpe wohl shampooniert, um ihn von etlichen Kotresten zu befreien. Danach dämmerte den Findern wohl langsam, dass es sich nicht um einen Hund handelte, den sie da vor sich hatten. Laut Presseberichten sei ein befreundeter Jäger aus diesem Gebiet zu Rate gezogen worden, der ihn als Wolfswelpe identifiziert habe. Daraufhin sei ein Tierarzt aus Hünxe hinzugezogen worden, der die Verletzung am Ohr versorgte. Anschließend sei der Wolfswelpe unter Rücksprache mit den zuständigen Behörden in der Nähe des Fundortes ausgesetzt worden, um ihn möglichst schnell wieder dem Rudel zuzuführen.

Ungereimheiten mit Klärungsbedarf

Auf unsere Nachfragen bei der Pressestelle des LANUV erhielten wir die folgenden Antworten. In welchem Zeitraum wurde der Welpe aufgefunden und mitgenommen? Man verwies uns auf das Wolfsportal/NRW unter die Rubrik „Reproduktionsnachweise“. Die Meldung vom 12.07.21 benannte zwei Daten einer Wolfswelpensichtung. Diese betreffende Situation ereignete sich bereits am 27.06.21, wie man uns auch bestätigte. Über die beteiligten Personen wurden keine Infos weitergegeben. Auch über die näheren Umstände der Aktion klärte man uns nicht weiter auf, da darüber keine Kenntnisse vorliegen würden, ergo – es wäre kein Mitarbeiter des LANUV persönlich anwesend gewesen um den Welpen zu begutachten. Wie kann das sein, wo doch das Wolfsmonotoring Aufgabe des LANUV ist?

Die Frage, warum man ihn in diesem bedenklichen Gesundheitszustand direkt ausgesetzt habe, wurde mit der nur kurzzeitigen Inobhutnahme begründet. Die gesundheitliche Ersteinschätzung wäre von den Experten –  in diesem Fall wohl Tierarzt und Jäger – positiv bewertet worden.

Unser Einwand, dass in Sachsen ebenfalls ein Wolfswelpe vor nicht allzu langer Zeit von Spaziergängern mitgenommen wurde, und nicht mehr ausgewildert werden konnte (das Tier hatte den Namen Anuschka erhalten und befindet sich im Wolfsauffang von Tanja Askani), war anscheinend nicht relevant. Davon hätte man keinerlei Kenntnis, und man könnte es auch nicht miteinander vergleichen. Das wichtigste wäre gewesen, den Welpen so schnell wie möglich ins Wolfsrevier zurückzubringen,  um die Rudelzusammenführung zu ermöglichen. Sicherlich hat das im Normalfall auch oberste Priorität. Wenn wir also davon ausgehen, das alles genauso stattgefunden hat, lässt dieses nur folgenden Schluss zu: die Medienberichterstattung hat den Vorfall dramatischer geschildert, als er sich tatsächlich zugetragen hat. Vielleicht steckt aber auch etwas ganz anderes dahinter. Wenn allerdings das Kleine von den Eltern tatsachlich wiedergefunden worden ist, ist dies für die kleine Wölfin bestimmt die bessere Entscheidung. Ein Leben in Freiheit ist auf jeden artgerechter als ein Leben in einem Gehege. Auch kann man den Spaziergängern keinen Vorwurf machen. Sie handelten richtig, denn das Kleine befand sich augenscheinlich in einer Notlage. In diesem Alter sind Wolfswelpen von Fuchs- und Hundewelpen so gut wie gar nicht zu unterscheiden.

Weitere Details wurden uns dazu nicht mitgeteilt. Wir wissen lediglich, dass der LANUV und die untere Naturschutzbehörde Wesel in Absprache mit der DDBW diese Entscheidung getroffen haben.

Wolfswelpe ist ein Mädchen

Am 28.07.21 erschienen weitere Berichte in der Presse, und auch auf der offiziellen Seite des LANUV. Die genetischen Proben, die wohl doch, anders als es uns erzählt worden war, bei der tierärztlichen Untersuchung entnommen und vom Senckenberg Institut analysiert wurden, bestätigten, dass es sich bei dem Welpen (GW2307) um den weiblichen Nachwuchs des Schermbecker Wolfspaares handelt. Wir hoffen, das das Tier ins Rudel zurückgefunden hat. Genaueres wird man aber erst wissen, wenn entsprechende Losungen bzw. Sichtungen vorliegen. Auch ob es sich um ein oder zwei Welpen handelt, ist noch unklar.

Einer der für diese Gebiet zuständigen Wolfsberater bekräftigte diese Aussagen, obwohl weder er noch einer seiner Kollegen mit involviert waren. Unser Fazit zu dieser Geschichte – wenn Behörden/Entscheidungsträger eingeschaltet werden zählen letztendlich nur Zahlen, Fakten und wissenschaftliche Ergebnisse, Hauptsache ergebnisorientiert!  Das es sich dabei um wichtige Informationen zum Thema Forschung und Daten zur statistischen Erfassung handelt, stellt auch niemand in Frage. Man sollte allerdings auch die andere Seite sehen, hier geht es um das Wohl und Befindlichkeit der beteiligten Tiere und es geht auch darum Sorgen der Bürger um das Wohl eines solchen hilflosen kleinen Welpen Ernst zu nehmen.

Massive Störungen durch Hobbyjäger

So weit reicht das Interesse dann anscheinend oft nicht. Spekulationen sind nicht erwünscht und durch mangelnde Transparenz  bleiben oftmals Fragen offen. Wo befand sich Mutter des Welpen zur Zeit der Auffindung? Was war die mögliche Ursache für Verletzung und die Entkräftung des Welpen? Gibt es derzeit massive Störungen im Wolfsgebiet, die die Tiere verschrecken und sie flüchten lässt?

Am Freitag vor zwei Woche waren Temamitglieder von uns im  Wolfsgebiet unterwegs. Sie hörten hörten zirka  15 Minuten lang anhaltendes lautes Bellen wie man es von Jagdhunden im Jagdrausch kennt.  Im Waldgebiet entdeckten wir überall Halteverbotsschilder, die vorher noch nicht dort waren. Auch Spaziergänger würden weiter von Jägern angefeindet und vergrault werden. Da wurden sogar Zufahrten von Parkplätzen mit Erde zugeschüttet. Bis zum vergangenen Sonntag fand in dem Gebiet auch nich die so genannte Sommerfuchswoche statt. Ein unseliges Treiben in dem jedes Jahr wie im Rausch Füchse erschossen werden.

Wir suchen einen Namen für das Wolfsmädchen

Gestern informierte das LANUV über den Fortgang der Geschichte in einer weiteren Pressemitteilung. Der weibliche Wolfswelpe sie von einem Tierarzt untersucht worden und es wäre nur eine unbedeutende Wundstelle am Ohr festgestellt worden. Wenige Stunden nach dem Aufgreifen sei der Welpe durch die zuständige Behörde am Auffindeort ausgewildert worden. Im Rahmen der veterinärmedizinischen Untersuchung wäre der Welpe genetisch beprobt worden. Das Ergebnis der genetischen Untersuchung durch das Senckenberg Forschungsinstitut läge jetzt vor. Es handele sich zweifelsfrei um einen Welpen des territorialen Wolfspaares mit der Kennung GW2307f. Da Wolfswelpen einen ausgeprägten Eigengeruch und die Elterntiere über einen hervorragenden Geruchssinn verfügen, bestehe nach Einschätzung von LANUV und DBBW die Aussicht, dass der Welpe von den Eltern gefunden und versorgt wurde.

Wir als Verein Wolfsschutz Deutschland e.V. werden den Fall weiter verfolgen.  Im Gegensatz zu anderen Institutionen zählt für uns nach wie vor das Schicksal jedes einzelnen Tieres

Deshalb suchen wir natürlich auch wieder ein Namen für den „Youngster“ in Glorias und Ingolfs Rudel.

Namensvorschläge bitte bis zum 16. August an ulrike.deheuvel@wolfsschutz-deutschland.de

Weiterer Wolfsrüde aus dem Neuwieder Rudel im Königsforst

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz bestätigte gestern  auch noch vier Wolfsnachweise in der Pufferzone zum Wolfsgebiet Oberbergisches Land im Waldgebiet Königsforst; der Königsforst erstreckt sich über Flächen der Städte Köln, Bergisch Gladbach und Rösrath.

Genetische Untersuchungen von vier Kotfunden durch das Senckenberg Forschungsinstitut Gelnhausen hätten einen männlichen Wolf mit der Kennung GW1804m nachgewiesen. Dieser Wolfsrüde wurde bereits am 08. März 2021 bei Engelskirchen im Oberbergischen Kreis genetisch erfasst. Er stammt aus dem Wolfsrudel Feldkircher Wald-Neuwied in Rheinland-Pfalz und wurde im Jahr 2019 geboren. Alle Funde lägen im Bereich des Waldgebietes Königsforst. Es handelte sich im Einzelnen um folgende Funde: zwei Kotfunde am 28. Mai 2021 bzw. 02. Juni 2021 bei Bergisch Gladbach, sowie jeweils ein Kotfund am 15. Juni 2021 bei Köln und am 01.07.2021 bei Rösrath.

Es handele sich somit eindeutig nicht um den Wolfsrüden GW2119m, der am 19. und 20. Mai 2021 im linksrheinischen Stadtgebiet von Köln an einer Tankstelle für Schlagzeilen gesorgt hatte und ursprünglich aus der Alpenpopulation stammte. Wie die genetischen Untersuchungen an gerissenen Schafen vom 14. und 15. Mai 2021 im Kreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz ergeben haben, war dieser Wolfsrüde über die Eifel zugewandert. Sein aktueller Verbleib sei nicht bekannt, heisst es in der Pressemitteilung. Wir vermuten, dass dieser Wolf wieder zurück gewandert sein könnte und sich nun in Belgien aufhalten könnte. Die Fellfärbung auf dem Foto gleicht jedenfalls der Färbung von vielen Wölfen aus der Alpenpopulation.

Quellen: https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2021-07-27

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/07/12/nrw-gloria-und-ingolf-haben-wieder-nachwuchs-wolfswelpe-nachgewiesen/

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2021-07-28?fbclid=IwAR1S4xfLpaD1lgDp7b9HPLjNfWdY0m5kuY1MX7fEldCdNznv_Q0lo68DUys

https://www.grenzecho.net/59666/artikel/2021-07-28/vermutlich-ein-neuer-wolf-im-raum-bullingen-butgenbach?fbclid=IwAR0IgCcsdYId5JjWIZWrKj8niAiq1He0OnEOKcr0VGU_rwr5fpviDWoV_5Y

Polizei stellt dreistes Jägerlatein richtig: Hobby-Waidmann nicht von Wolf gebissen

Hobbyjäger Philipp K. aus Höflein in Niederösterreich berichtete in diversen Medien darüber, dass er in einem Wald bei Klosterneuburg von einem Tier angefallen worden wäre, das nur ein Wolf gewesen sein könnte. In Wirklichkeit sei alles aber ganz anders gewesen, meint die Klosterburger Polizei.

Was? Da schaut sogar der Wolf ungläubig. ©Brigitte Sommer

Das kann nicht stimmen, teilte die Polizei aus Klosterneuburg am Mittwoch auf Nordkurier-Nachfrage mit.

Im Wienerwald gebe es keine Wölfe. „Das ist der Speckgürtel von Wien, da fahren jeden Tag Zigtausende Autos, alles voller Menschen, hier leben keine Wölfe”, hieß es von der Polizei. Anhand der Verletzungen des 33-Jährigen, seinen eigenen Erzählungen und den Aussagen anderer Jäger rekonstruierte die Polizei folgenden Hergang: Der Jäger schoss ein Wildschwein an. „Das war aber noch ziemlich lebendig. Ohne Waffe ging der Jäger zum Wildschwein, das hat ihn gebissen.”

Hier der komplette Bericht des Nordkurier:

https://www.nordkurier.de/aus-aller-welt/jaeger-doch-nicht-von-wolf-angefallen-3044131806.html?fbclid=IwAR1DjaaCKOPEj2KoTupM3pvNXCZ8O9zJ4fjcgS9tmzCtJVpdhrWm5Mt7XY0

Niedersächsische Wolfsverordnung des Olaf Lies: Vom Umwelt- zum Unweltminister

Laut zwei Pressemitteilungen des Niedersächsischen Umweltministeriums sei nun ein Entwurf der von Umweltminister Lies kreierten Wolfsverordnung, die u. a. dem Umgang mit so genannten Problemwölfen regeln soll, fertig. Der Entwurf würde nun in die Ressortabstimmung weiter geleitet werden. Erst dann bekämen die Verbände die Verordnung zur Ansicht. Allerdings verheisst es nichts Gutes, was jetzt schon aus dem Papier bekannt wird. Lies fordert u. a. wolfsfreie Zonen, will Jäger in Wolfsabschüsse einbeziehen und eine Obergrenze für Wölfe fordert Lies ebenfalls. Künftig werden sich wohl immer mehr Gerichte mit der Durchsetzung von Naturschutz befassen müssen. Am Ende unserer Reportage haben wir noch die Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. zu den jüngsten Abschussverfügungen, die vor Gericht sind, verlinkt. Auf unsere Nachfrage nach weiteren Anträgen auf Wolfsabschüssen in Niedersachsen verweigert uns das Umweltministerium die Auskunft.

Beispielbild © Brigitte Sommer

Er wolle den Schutz der Wiesenvögel nicht dem Wolf opfern, wird Lies in der Pressemitteilung zitiert. Heideflächen seien auf eine extensive Beweidung angewiesen, eine Einzäunung für Schäfer nicht zumutbar.  Fakt ist aber auch, dass das Land Niedersachsen wegen nicht ausgewiesener Naturschutzgebiete Strafen in Millionenhöhe an die EU https://www.weser-kurier.de/region/niedersachsen_artikel,-niedersachsen-drohen-118-millionen-euro-strafe-_arid,1786166.html wird zahlen müssen.

Dass Umweltminister Lies sich nun plötzlich um den Naturschutz sorgt, mag man ihm nicht recht abnehmen. Zumal Weideflächen nicht zwingend mit Schafen beweidet werden müssen. Würde die Hobbyjagd endlich verboten werden, könnten Flächen auch von Rothirschen freigehalten werden. Würde der permanente Jagddruck nachlassen, würden sich die Tiere nämlich wieder aus dem Wald heraustrauen und ihre urprünglichen Flächen, nämlich Steppen, wieder in Besitz nehmen. Waldverbiss würde sich sogar verringern. Flächen könnten zudem auch wieder angesiedelte Großgrasfresser, wie Wisente freihalten. Hiermit käme man dem Ziel nach mehr Wildnisgebieten in Deutschland auch nach.

Lies fordert wolfsfreie Zonen – Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert Sonnenschutz für Schafe auf Deichen

Was Umweltminister Lies möchte, ist ganz augenscheinlich die Wahrung der Interessen der konventionellen Landwirtschaft. Seine Lobbynähe zeigt sich auch in der Forderung nach wolfsfreien Zonen auf Deichen. Dabei ist es Fakt, dass Deiche meist bereits mit Festzäunen eingezäunt sind. Innerhalb dieser Festzäune ließen sich, wie in anderen Grünflächen auch, Parzellen abstecken und Schafe mit Stromzäunen sichern. Sicherlich macht es mehr Mühe, täglich die Parzellen umzusetzen, doch dies wäre gut für Wolf und Weidetiere, weil sich die Schafe nicht wie üblich, tagelang sich selbst überlassen bleiben müssten. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern zudem Unterstände für Schafe und andere Weidetiere.

Es genügt einfach lesen zu können, um hier zu sehen, welche Möglichkeit es gibt, Zäune auch an Wasserflächen und Deichen einzubauen.

Es ist leider Normalität, dass  Schafe auf Deichen und deren Umgebung im Sommerhalbjahr meist von früh bis spät der Sonne ausgesetzt sind. Dass man auch Wassergräben an Deichen einzäunen kann, ist in einer Broschüre von www.weidezaun.info zu sehen.

Hobbyjäger töten Wiesenvögel und sie wollen jetzt auch anonym Wölfe schießen

In einer weiteren Pressemitteilung fordert Lies auch Rechtssicherheit für Jäger beim Abschuss von so genannten Problemwölfen, ohne dies genauer zu definieren. Vom Jagdverband selber kamen Anfang des Jahres sehr krude Forderungen. Man wolle Wölfe anonym abschießen und einfach am Straßenrand ablegen https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Abschuss-von-Woelfen-Jaeger-wollen-anonym-bleiben,wolf4260.html

Gerne möchten wir hier auch noch einmal auf die von Herrn Lies vor Wölfen zu schützenden Wiesenvögel ansprechen. 68.965 Stockenten, 1.012 Pfeifenten und 5.647 Waldschnepfen alleine in 2019 von Hobbyjägern getötet.

Lies will eine Obergrenze für Wölfe

Es gehe ihm um einen günstigen Erhaltungszustand, der vom Bund definiert werden müsse, sagte Lies in einer Rede in Hannover. „Wie viele Wölfe und Rudel bedarf es, um zu vermeiden, dass der Wolf wieder ausstirbt?“ Der „günstige Erhaltungszustand“ gilt aufgrund von EU-Regeln als eine der Voraussetzungen für eine reguläre Jagd. Möchte Lies hier Lobbyarbeit für den Jagdverband machen, der wohl schon sehr lange gerne auch die Wölfe als bejagbares Wild im Katalog hätte? Unklar. Pikant ist es aber auch, dass ausgerechnet dem Niedersächsischen Jagdverband auch das Wolfsmonitoring unterliegt. Damit sind Interessenskonflikte eigentlich schon seit Jahren vorprogrammiert. In Niedersachsen leben aktuell offiziell 24 Wolfsrudel https://www.wolfsmonitoring.com/newsartikel/erster_reproduktionsnachweis_im_jahr_2020/

Viel Platz für Wölfe in Niedersachsen – doch auch viel Klüngel und Lobby

Aktuell können für Niedersachsen 30 Wolfsterritorien gelistet werden: 24 Wolfsrudel, 5 Wolfspaare und 1 residenter Einzelwolf. Laut der neusten Studie des Bundesamtes für Naturschutz wäre noch sehr viel mehr Platz in Niedersachsen für Wölfe vorhanden.

Hier die Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) zu den jüngsten Abschussverfügungen in Niedersachsen: http://www.djgt.de/system/files/356/original/Abschuss_Landkreis_Uelzen_Hirt.pdf

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. haben UmLies und weitere wegen illegaler Anfütterung angezeigt – https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/06/wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-strafanzeige-gegen-olaf-lies-dr-heiko-blume-nikolaus-walter-und-folgende-wegen-illegalen-anfuetterns-von-woelfen/

Fazit von Almut Hirt. Zitat: „Die vorliegende Ausnahmegenehmigung setzt sich in bedenklichem Maße über die gesetzlichen Vorgaben und die Rechtsprechung des EuGH hinweg. Die Anforderungen an den Herdenschutz und den Erhaltungszustand der Population werden großzügig zulasten des Artenschutzes minimiert. Die der Behörde nach der Rechtsprechung des EuGH obliegende Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung und die Klarstellung, dass die bestehenden Ausnahmetatbestände restriktiv auszulegen sind, werden ignoriert. Sollte sich diese Praxis durchsetzen, wird die Zukunft des Wolfes düster aussehen.“

Engagierte Bürger nötiger als jemals zuvor

Unter diesen Voraussetzungen ist das persönliche Engagement von Natur- und Tierfreunden *innen wichtiger als jemals zuvor geworden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. brauchen dringend Unterstützung in Form von Spenden https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/ aber auch von Aktiven, denen wir zusichern, dass sie inkognito bleiben. Hier geht es zum Beitritt: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Weitere Quellen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/umweltminister-lies-wir-werden-weder-hochwasserschutz-188284.html

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/lies-wolf-braucht-vernunftiges-management-188384.html

Statistik: Deutscher Jagdverband: https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2020-02/2020-02_Infografik_Jahresjagdstrecke_Bundesrepublik_Deutschland_2018_2019.jpg

Statistik: Jagdstrecke Wiesen-und Waldvögel 2019, siehe Seite 37: https://www.ljn.de/fileadmin/dateien/ljn.de/News/19_10_LJB_2018_2019_web.pdf

Studie BfN: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/08/neue-studie-des-bundesamtes-fuer-naturschutz-deutschland-hat-viel-platz-fuer-woelfe/

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/zu-wenig-flaeche-fuer-naturwaelder-in-deutschland,RNmwzaV

 

Erfolg in Schleswig-Holstein: Schießbefehl auf Wolf Dani (GW924m) wird aufgehoben, jedenfalls vorerst!

Wolfsrüde Dani ist nach Mecklenburg Vorpommern ausgewandert

Das Umweltminsterium geht endlich auf Forderungen ein, die wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. schon seit Wochen stellen und beendet den Schießbefehl auf Wolf Dani.

Beispielfoto. © Brigitte Sommer

Eine DNA-Probe hätte am 15. November bestätigt, dass GW924m am 26. Oktober bei Grambow/Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern Nutztiere gerissen hat. Bereits am 21. Oktober konnte GW924m mittels DNA-Probe nach Nutztierrissen in Schwochel/Ostholstein nachgewiesen werden. GW924m hat den Bereich Südwestholstein offenbar verlassen und ist nach Osten weitergezogen“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht, gestern in einer Pressemitteilung.

Weiter wird Abrecht so zitiert: „Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m ist bis 31.12.2019 befristet und bleibt vorerst in Kraft. „Das ist eine Vorsichtsmaßnahme. In der  Vergangenheit hat der Wolf immer wieder einmal das Entnahmegebiet verlassen und ist nach einiger Zeit zurückgekehrt. Ob dies auch in diesem Fall eintreten wird oder der Wolf das Gebiet ganz verlässt, kann gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilt werden.

Jäger dürfen nicht mehr schießen

Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m solle zum nächstmöglichen Zeitpunkt – Veröffentlichung im nächsten Amtsblatt am 2. Dezember – außer Kraft gesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bliebe sie allerdings formal gültig. Die Jagdausübungsberechtigten würden jedoch darauf hingewiesen, dass sich der Wolf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit derzeit nicht im Entnahmegebiet aufhält und sie ab sofort die Bemühungen zur Entnahmen von GW924m einstellen sollten.

Damit geht das Umweltministerium in Schleswig-Holstein endlich auf Forderungen ein, die wir seit Wochen stellen. Hier unser neuester Artikel dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/15/schleswig-holstein-wolf-dani-gw-924m-wahrscheinlich-abgewandert-andere-woelfe-im-revier-aber-weiter-schiesswuetige-jaeger-auf-der-lauer-im-lk-pinneberg/

In der Rissliste SH https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html ist seit Monaten zu erkennen, dass sich in der Region Pinneberg mit ziemlicher Sicherheit mindestens ein weiterer Wolf – dessen Genetik angeblich nicht ermittelt werden kann und deshalb in der Rissliste mit HW01 aufgeführt ist – aufhält und die Rissvorfälle gehen auch weiter, nachdem Dani abgewandert ist. Ein deutlicher Beiweis dafür, dass Wolf Dani eben kein Problemwolf ist, sondern dass wir es in Schleswig-Holstein genau wie in den meisten Regionen in Deutschland, mit Problemzäunen zu tun haben. Solange Managementpläne und Wolfsverordnungen den Weidetierhaltern Abschussverfügungen nach Rissen in Aussicht stellen, solange werden auch immer wieder Risse provoziert werden, um eben „Schießbefehle“ zu erreichen. Dass Dani auch in Mecklenburg-Vorpommern ungeschützte Weidetiere nicht verschmäht und sich das Problem der unwillgen Weidetierhalter nun verlagert, ist logische Konsequenz. Mit Landwirtschaftsminister Backhaus (SPD) steht Dani auch wohl auch ein Lobbypoltiker gegenüber, der in der Vergangenheit mit diversen Aussagen in Artikeln https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Backhaus-froh-ueber-Plaene-zum-Wolfsabschuss,wolf3910.html klar gemacht hat, dass er die Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern am liebsten wieder los werden würde.  Allerdings sind wir auch in Mecklenburg-Vorpommern vor Ort und werden auch dort die Situation ganz genau beobachten. Dabei hätte man dem Wolf mit fachgerechten Zäunen, Herdenschutzhunden und Vergrämungsmaßnahmen den Appetit auf Schafe längst verderben können. Zudem auch die Anzahl an Falltieren (Weidetiere die durch andere Ursachen sterben) von Weidetieren um ein vielfaches höher liegen, als Dani jemals reißen könnte.

Juristen protestierten

Doch nicht nur wir protestierten. Auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht e. V. http://www.djgt.de machte immer wieder auf die rechtliche Situation aufmerksam und sezierte Abschussverfügungen geradezu: http://www.djgt.de/system/files/291/original/311019_Stellungnahme_EuGH_Urteil_Wolf.pdf 

Doch die JDGT geht auch geht unseriöse Berichterstattung vor: Hier ein Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung: http://www.djgt.de/system/files/295/original/Leserbrief_Süddeutsche_Wolf.pdf?fbclid=IwAR1wvwpwLxpMXoSyEWNsOjxkIXzRAALZwfiIprrcJZea6G3l3ZsYN_HscxU

Zahlreiche Aussagen von Poltikern, Jägern und Weidetierhaltern sowie Gründung von Antiwolfsinitiativen, die fordern, dass ganz Schleswig-Holstein und auch andere Regionen in Deutschland wolfsfrei bleiben sollen,  belegen unsere These seit Jahren. Statt den Weidetierhaltern endlich, wie es die EU erlaubt, Zäune zu hundert Prozent sowie entsprechende Weidetierprämien, die ihren Namen auch verdienen, zu bezahlen, werden hier auch mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) flyer-lex-2 die die GroKo unbedingt durchbringen will, nur weiter gewissenlose Halter, die nicht schützen wollen, unterstützt. Oft sind diese Halter ja auch zugleich Jäger. Geht die Lex-Wolf durch den Bundestag, dürften zukünftig ganze Wolfsfamilie sogar „vorsorglich“ abgeschossen werden.

Große Orgas schauen tatenlos zu

Weder der NABU noch der BUND, die – im Gegensatz zu uns – in SH klageberechtig wären, haben bislang etwas unternommen. Der NABU hatte dem Abschuss von Dani sogar zugestimmt.

Hier der Link zur Pressemitteilung des UM SH: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2019/1119/191118_WolfGW924.html?fbclid=IwAR3aKaoMup-Rr-0RycBMmmTOWkvRY4XNVTrZiyhHXuauX5uYn-5_cHQDlZU

Schleswig-Holstein: Wolf Dani (GW 924m) wahrscheinlich abgewandert, andere Wölfe im Revier – aber weiter schießwütige Jäger auf der Lauer im LK Pinneberg

Die Lage in Schleswig-Holstein um den vom Abschuss gefährdeten Wolf Dani wird immer verrückter. Knapp 200 Hobbyjäger verlangen nun von Umweltminister Albrecht, dass sie nach einem Abschuss anonym bleiben. Selbst dem Ministerium soll dabei nicht bekannt werden, welcher Hobbyjäger Dani oder einem anderen Wolf den Garaus gemacht haben könnte. Grund: Es gibt zahlreiche Nachweise, dass sich mindestens ein weiterer Wolf im Gebiet, für das der Abschuss genehmigt wurde, aufhält. Also scheinen selbst die Jäger davon auszugehen, dass sie nicht den richtigen Wolf erlegen werden können, denn laut offizieller Rissliste, gab es am 21. Oktober einen Riss in Ostholstein, der Dani nachgewiesen worden ist. Ostholstein ist 75 Kilometer von Danis normalem Revier im Landkreis Pinneberg entfernt. Es könnte also sein, dass Dani abgewandert ist. Ebenso gibt es genug Indizien dafür, dass sich weitere Wölfe in Danis Gebiet aufhalten. Dabei verspricht Umweltminister Albrecht immer wieder in Medieninterviews, dass der Schießbefehl sofort erlöschen würde, wenn ein weiterer Wolf dort in Erscheinung treten sollte.

Das Umweltministerium in Schleswig-Holstein ignoriert Indizien dafür, das sich weitere Wölfe in Danis Gebiet aufhalten.
Screenshot aus der Rissliste SH. Schwochel ist in Ostholstein und 75 Kilometer von Danis normalem Revier entfernt.

Die Kosten für die sinnlose Jagd in SH dürften mittlerweile dem Betrag, den Umweltminister Lies in Niedersachsen ver(sch)wendet hat, gleichkommen. Weit über 100.000 Euro für sinnlose Wolfsjagden, statt für Weidezäune?

Unser Vereinsmitglied Ursula Ripke hat gestern einen Stellvertreter des Mitarbeiters im UM S-H erreicht, der für Schutzgebiete und Artenschutz zuständig ist. Seine Auskunft lautete, dass sich an der rechtlichen Situation NICHTS geändert habe. Das Streifgebiet sei unerheblich, es zähle nur das Entnahmegebiet, und für letzteres bliebe die Abschussverfügung bestehen. – Auf die Frage, warum die Abschussverfügung aufrechterhalten bleibt, obwohl wir in deren eigenen Listen keinen Hinweis darauf finden können, dass Dani in letzter Zeit „wolfssichere“ Zäune überwunden hat, behauptete der Mitarbeiter, dass Dani im September genau das gemacht habe. Dabei haben Zaunkontrollen von uns ergeben, dass dies nicht stimmt.

Umweltminister Albrecht will weiter töten

In der Rissliste ist für September in drei Fällen GW924m als Verursacher identifiziert worden: 8.9. (keine Angaben zu Zäunen), 10.9. (kein Zaun), 16.9. (Zaun, aber kein Zusatz „wolfssicher“). Wir werden noch eine schriftliche Anfrage an das Umweltministerium stellen, wie genau sie zu der Aussage kommen, dass Dani im September NACHWEISLICH wolfssichere Zäune überwunden habe. Allerdings spielt es wohl für das UM eigentlich überhaupt keine Rolle mehr, ob sich Dani jemals wieder irgendetwas ‚zuschulden kommen‘ lässt. Der Mitarbeiter  aus dem UM hatte gegenüber Ursula Ripke deutlich gemacht, dass Dani schon dadurch sein Leben verwirkt habe, dass er in zwei Fällen wolfssichere Zäune überwunden habe. Dieses erlernte Verhalten könne er ja jederzeit wieder anwenden – und an mögliche Nachkommen weitergeben. Die einzige Chance, eine Aufhebung der Abschussverfügung zu erwirken, wäre also der Nachweis eines weiteren Wolfes in Danis Gebiet.

Zu erlerntem Verhalten an Zäunen gibt es keine einzige wissenschaftliche Studie, oder wissenschaftliche Nachweise, darüber, dass die Behauptung, dass Wölfe, die Zäune „überwinden“, dieses Verhalten an ihre Nachkommen weitergeben. Geradezu hirnrissig ist es auch, dass in den Sternen steht, ob Wolf Dani überhaupt jemals Nachkommen haben wird, an die er das Erlernte weitergeben könnte. Wir bezweifeln auch, dass Dani jemals wolfsabweisende Netze überwunden hat. Denn durch unsere Zaunkontrollen haben wir mehrfach bewiesen, wie dreist Weidetierhalter hier tricksen, nur damit sie einen Schießbefehl erreichen. Wir wiesen nach, dass große Lücken zwischen den Haltestäben und zum Boden hin bestehen. Hier hat es kein Wolf nötig, darüber zu springen. Und Nachweise, dass in dem Gebiet mindestens ein weiterer Wolf unterwegs ist, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits erbracht worden. In der Rissliste sind viele Risse nämlich Wolf Dani überhaupt nicht zuordbar. Stattdessen ist hier die Kennung HW 01 angegeben worden. Im Klartext: Es ist ein Wolf, aber es ist nicht zu ermitteln, welcher.

Unsere Botschaft an die Hobbyjäger:

Nein, liebe Hobbytöter, Ihr seid nicht anonym, denn jenseits von Funklöchern und vertraulichen E-Mail-Kontakten zum Unweltministerium, gibt es dort sehr viele „analoge“ Möglichkeiten. Wir sind nämlich persönlich dort und wir sehen Euch. Wir sind keine Autonomen, sondern ganz normale Bürgerinnen und Bürger. Deshalb sind wir auch nicht zu erkennen. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden alle legalen Möglichkeiten in Anspruch nehmen. Im Klartext: Wir werden Anzeige erstatten. Die Häscher können sich nicht hinter einer vermeintlichen Anonymität verstecken. Wir haben auch die Jäger persönlich erkannt, die sich neulich beim Griechen in Westerhorn unter Polizeischutz eingebucht hatten. Dabei braucht man vor uns gar keinen Polizeischutz, weil wir stets legale Methoden anweden.
Dass wir keine falschen Versprechungen machen, sieht man hier anhand tagesaktueller Fotos aus der Region Westerhorn. Wir sind aber auch nachts unterwegs. Wir wissen auch, wo Wildkameras platziert sind. Auch ein Foto von den Schafen der Schäferei K. ist beigefügt. Die Tiere sind auf der Weide jetzt ganz weit hinten und ganz dicht dran ist dort plötzlich ein Hochsitz. Auch das bleibt uns nicht verborgen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Medienberichte:

https://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Problemwolf-GW924m-hat-in-Ostholstein-zwei-Schafe-gerissen?fbclid=IwAR3jEVnxsCqGRqGKmns94bIpHObmYZGwVXGiar0yb5ZpXN7iYfWK0z7rBHc

Zitat: Generell sind Wölfe, sofern sie nicht als Problemwölfe deklariert sind, geschützt. Ihr Erlegen ist verboten. Und selbst diejenigen, die wie das Exemplar GW 924m zum Abschuss freigegeben wurden, tragen kein Etikett mit sich herum. Börner warnt vor möglichen Strafanzeigen. Er wünscht sich Anonymität für die Wolfsjäger. Er würde außerdem dazu raten, alle potenziellen Erleger mitmachen zu lassen. Börner meint, dann würde die Wahrscheinlichkeit, GW 924m zu treffen, erheblich steigen, schreibt die Süddeutsche Zeitung heute: https://www.sueddeutsche.de/…/wolf-niedersachsen-abschuss-1…

Hier ein Bericht von SAT 1 – Jäger „ärgern“ sich über strenge Auflagen. https://www.sat1regional.de/wolfs-abschuss-in-sh-jaeger-a…/…

Hintergrundinformation: Unser offener Brief an Umweltminiter Albrecht, in dem wir alle Fakten noch einmal aufgelistet haben. https://wolfsschutz-deutschland.de/…/offener-brief-an-umwe…/

 

Hier der Link zur Rissliste:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html

Einige unserer Kontrollen, die aufzeigen, wie desolat die Zaunsituation vor Ort im LK Pinneberg ist:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/12/faktencheck-bild-artikel-vom-10-10-19-dreiste-wolfsanfuetterung-mit-lebenden-schafen-in-schleswig-holstein/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/09/28/faktencheck-schleswig-holstein-fakenews-in-der-shz-zaeune-zum-wasser-offen-wollen-jaeger-jetzt-sogar-trophaeenjagd-auf-dani/

Hier ältere Kontrollen:
https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/08/26/faktencheckzaunkontrolle-von-problembauern-problemministern-problemmedien-und-kniefaellen-vor-der-agrarlobby-in-schleswig-holstein/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/08/12/in-schleswig-holstein-gilt-weiter-wolfsabschuss-statt-herdenschutz/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/21/faktencheck-schleswig-holstein-bild-jungbauer-und-schaefer-verschweigen-dass-zaun-zum-wasser-offen-war/

 

Offener Brief an Umweltminister Albrecht (Grüne) in Schleswig-Holstein zur erweiterten Abschussverfügung gegen Wolf Dani

Sehr geehrter Herr Minister Albrecht,

Ihrer Pressemitteilung vom 28.10.2019 entnehmen wir, dass „die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m (… )  im schleswig-holsteinischen Amtsblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten“ ist.

Dass hier knapp 200 Hobbyjäger auf zwei Wölfe losgelassen werden, verurteilen wir auf das Schärfste.  Warum zwei Wölfe, werden sich manche Leser nun fragen. Ganz einfach: Weil die Allgemeinverfügung nun auch noch auf Gebiete des Landkreises Segeberg ausgeweitet worden ist. In diesem Landkreis befindet sich eine Wölfin. Nur 12 Kilometer liegen beide Nachweise auseinander. Hier ist die Gefahr sehr hoch, auch die Wölfin zu treffen. Seltsamerweise sind Sie und ihr Amtskollege Lies aus Niedersachsen ja vor kurzem vor der EU vorstellig geworden, um sich in Punkto „Fehlschüsse“ abzusichern. Allerdings ist Richterin a. D. Almuth Hirt von der DJGT (Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierrecht e. V.) der Ansicht, dass etwaige „Fehlschüsse“ von Jägern deutsches Recht und nicht EU-Recht betreffen, sie sich also keineswegs darauf verlassen können, nicht abgeurteilt zu werden. In einer Pressemitteilung der DJGT zum EuGH-Urteil heisst es sogar, dass weder die Änderung des Naturschutzgesetzes, noch Ihr Schießbefehl EU-rechtskonform sind.

http://www.djgt.de/system/files/291/original/311019_Stellungnahme_EuGH_Urteil_Wolf.pdf?fbclid=IwAR14JEvKcvgI9pnlrb-0YKwbU2dskjXjPiQYQ5C2LkE5qvmgXT2GDSaXRmU

Ein solches Verhalten wirft auf jeden Fall die Frage auf, ob Sie sich hiermit zum Erfüllungsgehilfen der Jäger- und Agrarlobby machen, denn deren erklärtes Ziel ist es ja, komplett Schleswig-Holstein „wolfsfrei“ zu halten. Bei nur vier Wolfsnachweisen und nur zwei bestätigten Wolfsterritorien wäre dies im Fall des Tötens von Wolf Dani und eines „Fehlschusses“ auf die benachbarte Wölfin ja sogar gelungen. Zudem würde die Bildung eines Wolfsrudels im nächsten Frühjahr verhindert werden. Zudem könnte auch noch ein drittes Tier unterwegs sein, da einige Risse keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden können. Außerdem ist im Herbst auch noch der Start der alljährlichen Jungwolfwandersaison. Jedes durchwandernde Jungtier gerät nun in Lebensgefahr.

Bereits die immer wieder erfolgte Verlängerung der Abschussverfügung war rechtswidrig, wie hier auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. bestätigt. (Rechtsgutachten ging Ihrem Ministerium zu); die jetzt erweiterte Abschussverfügung spricht den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und EU-Recht, wonach der Wolf den höchsten Schutzstatus genießt, regelrecht Hohn. Die Gesetzeslage sieht erst einen vernünftigen Herdenschutz und dann eine vorherige Vergrämung des Wolfs vor. Diese müsste also unverzüglich in Angriff genommen werden.

Eine Vergrämung wird einfach abgelehnt

Genau das schreiben Sie ja auch in Ihrem Erlass. Doch dann erklären Sie, dass eine Vergrämung  „nicht als Alternative zu verstehen sei.“  Sie schreiben: „Hierfür müsste das entsprechende Individuum bei jedem Nutztierübergriff bereits während des Übergriffs durch die Vergrämung (z.B. durch Gummigeschosse) negativ auf Nutztierübergriffe konditioniert werden. Dies ist in der Praxis nicht möglich. Zudem ist durch praktische Schießversuche in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden, dass sich die derzeit in Deutschland zugelassenen Gummigeschosse nicht für diesen Zweck eignen.“

Mit diesen völlig absurden Begründungen versuchen Sie, eine Vergrämung einfach abzuwürgen. Logischerweise ist eine Vergrämung nur möglich, wenn der Wolf sichtbar ist. Aber selbst diese gesetzlich niedergelegte Verordnung scheint Ihnen völlig egal zu sein. Ebenfalls sehr merkwürdig, dass Sie ausgerechnet jetzt erklären, die Gummigeschosse seien dazu nicht geeignet. Wäre das der Fall, hätte man sicherlich davon schon gehört, und selbst wenn dies so wäre – was wir aus gutem Grund nicht glauben – müsste man andere Möglichkeiten zur Vergrämung in Betracht ziehen, anstatt mit scharfen Geschossen loszuballern.

Und was veranlassen Sie?  Das Erschießen. Treu nach dem Motto, ist der Wolf erst mal tot, nutzt das  Gejammere der Tierschützer auch nichts mehr. Zumal Sie ja versichert hatten, dass die Abschussverfügung sofort aufgehoben werden würde, sobald ein zweiter Wolf in diesem Gebiet nachgewiesen werden würde. Da einige Risse zwar Wolf ergeben hatten, aber Dani nicht zugeordnet werden konnten, ist dies mit hoher Wahrscheinlichkeit ein zweiter Wolf dort unterwegs.

Dass Ihr unrechtmäßiges Handeln sehr  wohl  auch rechtliche Folgen haben wird, scheint Sie nicht zu interessieren.

Und jetzt kurz zu den Fakten, die Sie anscheinend bewusst einfach ignorieren.

Die amtliche Rissstatistik weist seit einem halben Jahr lediglich zwei Nutztierrisse aus, die Wolf Dani GW924m zugeordnet wurden, wovon nur eine Umzäunung als „wolfssicher“ eingestuft wurde. Wobei wir in diversen Zaunkontrollen nachgewiesen haben, dass auch mit so genannten wolfsabweisenden Zäunen getrickst wird. Bei dem Zaun, den Dani „überwunden“ haben soll, hatten wir Lücken festgestellt. Dem stehen 12 Nutztierrisse gegenüber, bei denen jegliche Zäunung fehlte. Noch ausstehend sind die Untersuchungsergebnisse zu Rissen mit insgesamt 12 Nutztieren, aber selbst wenn diese alle von GW924m stammen sollten, so bleibt festzuhalten, dass in keinem der Fälle auch nur irgendeine Art von Zaun existierte. (Im gleichen Zeitraum wurden von Hunden übrigens 7 Nutztiere gerissen.) Und überhaupt verblassen diese sowieso schon sehr geringen Zahlen gegenüber den ca. 20.000 (so eine Schätzung des BUND Schleswig-Holstein) Weidetieren, die Jahr für Jahr durch andere Faktoren zu Tode kommen, also nicht im Schlachthof landen („Falltiere“). Es ist uns völlig unverständlich, wie Sie angesichts dieser Datenlage überhaupt eine Abschussverfügung aufrechthalten können, ganz zu schweigen von der nun angeordneten Ausweitung eben dieser.  Wann verstehen Sie endlich, dass die Tötung von Wölfen ein blutiger Irrweg ist? Warum nehmen Sie die WeidetierhalterInnen nicht in die Pflicht, ihre Tiere adäquat zu schützen?

Die EU erlaubt es, wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen zu 100% zu fördern, und Herdenschutz ist auch in schwierigem Gelände technisch möglich. Uns drängt sich der Eindruck auf, dass Risse von Weidetieren sogar provoziert werden, um lautstark den Abschuss von ‚Problemwölfen‘ fordern zu können. Warum geben ausgerechnet Sie als ‚grüner‘ Minister der Forderung nach Abschuss des ‚Problemwolfes‘ GW924m nach?  Sie werden auf diese Weise keine Befriedung der WeidetierhalterInnen erreichen; im Gegenteil werden die Forderungen in diese Richtung immer dreister werden.

Mit den besten Grüßen

Brigitte Sommer – Volker Vogel- Frank Dreyer – Jürgen Götz – Alexander Januskiewicz

Vorstand Wolfsschutz Deutschland e.V.

Welche „Journalisten-Bestie“ lässt sich eine derartige Headline einfallen?

Screenshot von einem Online-Artikel aus der Kreiszeitung. Update: 31.10.19 9.00 Uhr – Dei Kreiszeitung hat inzwischen wohl selbst festgestellt, wie daneben diese Headline war. Die Überschrift dieses Artikels ist so nur noch bei geteilten Inhalten in den sozialen Netzwerken zu sehen. https://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/wolf-tot-erschossen-rodewalder-wolf-13181258.html?fbclid=IwAR1ZVApQ8cDOl_hm-okSikSgXn6bYCP8VmGyfYs_wgiHWr6oL2aL6roljEg

„Ist die Wolf-Bestie tot?“, betitelte die Kreiszeitung gestern einen Artikel über einen illegal erschossenen Wolf, der im Landkreis Verden auf einem Acker gefunden wurde. Der hinzugerufene Wolfsberater würde vermuten, dass es sich hierbei um Roddy handeln könnte. Das ist der Rüde, auf den der Niedersächsische Umweltminister Lies seit Jahresbeginn eine Jagd veranstaltet, die inzwischen Unsummen kostet. Über 200.000 Euro Kosten stehen einem „Schaden“ von nicht einmal 3.000 Euro gegenüber. Über dieses Missverhältnis berichtete die Kreiszeitung nicht. Ebenso wenig über die Tatsache, dass immer mehr Wölfe und auch Luchse illegal getötet werden. Selten können die Täter, die bislang immer aus Hobbyjägerkreisen stammten, wirklich dingfest gemacht werden. Und wenn, dann gibt es überschaubare Geldstrafen und Bewährungsstrafen.

Falschinformation, Hetze und desaströse Positionierung der Politik

Strafen, die die Wolfsmörder jedenfalls überhaupt nicht abschrecken. Nach offiziellen Angaben wurden neun Wölfe illegal erschossen. Die Dunkelziffer dürfte drei Mal so hoch sein, auch wenn das Umweltministerium sich in einem NDR-Artikel https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Tote-Woelfe-Schiessen-schaufeln-schweigen-,wolf4064.html?fbclid=IwAR34fd1hoPJgUO3_Ifwnf-cum1G9NBRTpEuCaBHXXi661nMVqk-M3YctOS nicht genauer äußern wollte.  Fakt ist, dass immer mehr Wolfsrudel einfach „verschwinden“.  In Niedersachsen laufen also Verbrecher frei herum, die auch gefährlich für Menschen werden könnten und es sogar bereits geworden sind. Während es keinen einzigen Angriff eines Wolfs auf Menschen seit ihrer Rückkehr nach Deutschland gab, kommen jedes Jahr um die 50 Menschen zu Tode oder erleiden schwere Verletzungen durch Hobbyjäger.

Eine Headline, die sorgsam und neutral und ethisch und angemessen gewählt worden wäre, müsste also lauten:

Welche Bestie killt Wölfe?

Tanja Z. schrieb folgendes in Facebook: Die Falschinformationen, Hetze und die desaströse Positionierung der Politik zum Thema Wolf provozieren so etwas.

Gemeint damit ist ein zweites Ereignis, das Tierfreunde und mitfühlende Menschen geradezu fassungslos zurücklässt. In Rostock erschoss ein Sondereinsatzkommando der Feuerwehr einen Hund. Als Grund gab man an, das Tier für einen Wolf gehalten zu haben. Es sei durch die Stadt gelaufen und beim Einkesseln durch die Einsatzkräfte hätte es geknurrt. Die gleichen Einsatzkräfte hatten kurz zuvor übrigens ein aus einem Zirkus entlaufenes Zebra erschossen. Bei dem in der Rostocker Innenstadt erschossenen Tier handelte es sich um Mr. Blue, einen Wolfshund, der wegen seiner Freundlichkeit stadtbekannt gewesen sein soll. https://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Rostock/Wolfshund-in-Rostocker-Innenstadt-erschossen-So-reagiert-die-Halterin-von-Mr.-Blue?fbclid=IwAR0OLLrMj59LRohLdIAv4pgYyGOfgjhFafX5lvkHTmL5KVlL9Abpwd1fb4U

Damit wird auch noch der Eindruck vermittelt, als wäre es legal, auf einen Wolf zu schießen. Wir sind gerade mitten in der Jungwolfwandersaison. Dabei kann es vorkommen, dass unerfahrene Jungtiere auch mal durch Städte oder Dörfer laufen können. Welches Tier, das so in die Enge getrieben wird, würde nicht knurren? Höchstwahrscheinlich würde sogar ein Labrador so reagieren. Aufklärung statt Hetze müsste also der Auftrag an die Medien sein. Wie es geht, zeigt die Initiative „Menschen für Wölfe“ mit diesem Artikel über wandernde Jungwölfe: https://www.menschen-fuer-woelfe.com/blog/vorsicht-beim-autofahren-jungwölfe-sind-jetzt-auf-wanderschaft

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben den Artikel der Kreiszeitung beim Deutschen Presserat angezeigt. Jeder Bürger kann hier Berichte, die Fake-News bringen, oder gegen die Presseethik verstoßen, melden: Hier der Link:

https://www.presserat.de/beschwerde.html?fbclid=IwAR0NxyCLE7DcCDgiCnlo7IFeAW1UE3eyoJk4F8wH3ott3gzRvDT3iJtX8uQ

 

Update 01.11.19 Umweltministerium meldet, dass der Wolf nicht durch Schuss- sondern Bissverletzungen gestorben wäre und Olaf Lies macht nicht der Presse sondern Kommentierenden Vorwürfe

Umweltminister Lies veröffentlichte gestern noche ein Stellungnahme auf Facebook, in der er wohl kommentierenden Bürgern in den sozialen Medien Vorwürfe machte. Bürgerschelte statt Presseschelte? Ein Nogo, finden wir.  Wäre nicht auch der Wolfsberater zu kritisieren, der der Presse gegenüber eine Schusswunde erwähnt haben soll. Unsere Vorsitzende hat dies so auf der Seite von Lies kommentert: Zitat –

Statt Presseschelte Bürgerschelte? Sehr arm, Herr Lies. Sind es nicht gerade Sie, die mit Ihrem undurchsichtigen Gebaren Misstrauen säen? Was wollen Sie damit sagen, dass „ausschließlich der Staat“ handeln darf? Sind wir nun auf dem Weg in eine Diktatur? Dabei steht im Grundgesetz, dass es ein Auftrag an die Bürger ist, Widerstand leisten sobald Recht zu Unrecht wird. Und dass 200.000 Euro für eine Jagd auf einen Wolf verpulvert werden, und nun kein Geld mehr für Zäune für Weidetierhalter da ist, soll eine rechtsstaatliche Maßnahme sein? Viele Menschen werden wohl diese Ergebnisse aus Berlin anzweifeln. 

Hier ein Screenshot des Threads von Umweltminister Lies: