Sachsen-Anhalt: Keine Genehmigung zum Schnellabschuss auf Wolf bei Burgkemnitz

Kein Grundschutz sei vorhanden gewesen, lautete die Begründung des Landesamtes für Umweltschutz.

Im Detail: Es wird keinen Schnellabschuss eines Wolfes geben. Das teilte das Landesamt für Umweltschutz auf Nachfrage des MDR mit. Für eine solche Genehmigung fehlen die rechtlichen Voraussetzungen, erklärte Sprecherin Ines Wahl. Es war kein Schutz für die Schafe vorhanden gewesen.

Ende April waren acht Schafe aus einer Herde von 200 Tieren bei Burgkemnitz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gerissen worden. Ob der Halter einen Antrag auf Schnellabschuss gestellt hatte, oder ob der MDR einfach nur in einem Artikel zum Vorfall spekuliert hatte, wissen wir nicht. Fakt ist, dass sich Sachsen-Anhalt bislang auch nicht an der Schnellabschuss-Lösung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke beteiligt.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Der Riss der Schafe sein genetisch bewiesen worden, doch eine Gefahr für Menschen hätte nicht bestanden, auch wenn wieder einmal ein in der Nähe befindlicher Kindergarten medial ausgereizt worden war. Und da kein Schutz vorhanden war, kam auch die „normale Einzelabschussgenehmigung“ nicht infrage.

Landesamt: Wolf keine Gefahr für Menschen

Wie das Landesamt weiter dem MDR gegenüber ausführte, stelle der Wolf ohnehin keine Gefahr für den Menschen dar. Bisher sei in Deutschland kein Fall von aggressivem Verhalten dem Menschen gegenüber bekannt, erklärte Sprecherin Ines Wahl dem MDR.

Fazit: Weidetierhalter kommen am Schutz ihrer Tiere nicht vorbei, zumal es auch in Sachsen-Anhalt eine Förderkulisse gibt. Wer das Leben seiner ihm anvertrauten Tiere aufs Spiel setzt, muss Risse einkalkulieren. Leider steckt bei vielen Haltern Absicht dahinter, um danach Abschussanträge zu stellen.

Quelle:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/dessau/bitterfeld/wolf-burgkemnitz-kita-schafe-kein-abschuss-100.html#:~:text=Die%20Beh%C3%B6rden%20teilten%20jetzt%20mit,Anhalt%20d%C3%BCrfen%20nicht%20bejagt%20werden.

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanziell einschränkt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Geheime Wolfsjagden auch in Sachsen: Rosenthaler Wolfsrudel verschollen

Niedersachsen und Brandenburg machten es vor, wie man Abschussverfügungen an der Öffentlichkeit vorbei lanciert. Nun recherchieren wir in Sachsen ein ähnliches Gebaren. Ausgerechnet auch wieder unter einem Umweltminister der Grünen, Wolfram Günther, verschwindet das Rosenthaler Rudel und die Rudel Elstra, Neukollm und Johnsdorf sind im Landkreis Bautzen jetzt in Gefahr.

Update 09.02.2024 – Zu diesem Artikel gibt es aktuelle Neuigkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/09/sachsen-geheime-wolfsjagden-in-den-territorien-elstra-und-koenigshainer-berge/?fbclid=IwAR2T1Q6srNCrWlkKlhRPOQX2fsFeEvHUZbrAxQjltNxZS0WuUnxgjdkwmGU

Die Grünen in Niedersachsen hatten noch gegen die Schießbefehle des damaligen Umweltministers Lies (SPD) wegen der Geheimhaltung geklagt. Heute könnte durchaus der Eindruck entstehen, dass der neue Umweltminister Meyer (Grüne) lieber im Geheimen schießt, blickt man auf das Drama um das Burgdorfer Rudel, wo auch die Verfügung verheimlicht werden sollte. In Sachsen wird jetzt auch eine Verfügung, die die Fachstelle Wolf bewilligt haben soll, erst nach deren Ablaufdatum bekannt.

Beispielfotos Wolfswelpe im Alter von sieben Monaten. Ein solches Tier wurde brutal hingerichtet. © Brigitte Sommer

 

Auf mehrere Nachfragen von uns im Dezember, mauerten die Behörden und wollten uns keine Auskünfte über die Identität von „mehreren“ Wölfen in zwei Territorien geben. Der TAG 24 berichtet in einem Artikel am 17. Dezember von erfolglosen Abschussversuchen des „Rosenthaler Rudels.“ Pikant: Das Rosenthaler Rudel ist bis dato nicht offiziell nachgewiesen worden, wie soll also eine Abschussverfügung auf dieses Rudel zustande gekommen sein?

Rosenthaler Rudel verschollen

Nachdem unsere Anfragen mehrmals zwischen Umweltministerium und dem Büro des Landrates des Landkreises hin- und her geschoben worden waren, bekamen wir am 19. Dezember folgende Antwort von der Büroleiterin und persönlichen Referentin des Geschäftsbereiches 2, des Landkreises Bautzen. Vorher hatte uns das Umweltministerium mitgeteilt, dass es nicht zuständig wäre. Wie das, wenn doch die Fachstelle Wolf einbezogen worden war?

„Bei zahlreichen Nutztierrissen im Herbst des Jahres 2023 im Landkreis Bautzen wurden in zwei Rudelterritorien die zumutbaren Schutzvorkehrungen für die Schaf- und Ziegenhaltung zweimal innerhalb von zwei Wochen durch Wölfe überwunden.

Im Freistaat Sachsen erfolgt die Begutachtung der Nutztierrisse durch die Fachstelle Wolf des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die Fachstelle Wolf hat das Landratsamt Bautzen über die Nutztierrisse und das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen für weiterführende Managementmaßnahmen nach § 6 „Entnahme zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher Schäden (Gründe des § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 des BNatSchG)“ der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) informiert. Das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen ist durch Dokumente des LfULG belegt.

Nach Prüfung der Dokumente wurde durch das Landratsamt entschieden, von den Möglichkeiten des § 6 SächWolfMVO Gebrauch zu machen. In engem räumlichen Zusammenhang um die von den Rissen betroffenen Herden und zeitlich befristet wurde die Entnahme jeweils eines Wolfes in zwei Rudelterritorien beauftragt.

Zwischenzeitlich sind die Befristungen abgelaufen, ohne dass Wölfe entnommen wurden. Nutztierrisse, die eine Verlängerung der Entnahmebeauftragungen gerechtfertigt hätten, fanden nach unserem Kenntnisstand nicht statt. Woher die Informationen von Tag24 stammt, dass es Entnahmeaufträge für Tiere des Rosenthaler Rudels gibt, ist uns nicht bekannt. Für Tiere eines Rosenthaler Rudels gab es keine Entnahmeaufträge. Wie Sie richtig anführen gibt es für dieses Rudel derzeit keine Bestätigung der DBB-Wolf.“

Rudel Elstra, Neukollm und Johnsdorf in Gefahr

Eine weitere Auskunft über die konkreten Territorien wurde uns bis dato verwehrt. Schaut man sich allerdings die bestätigten Rudel der DBB-Wolf im besagten Gebiet an, können nur die Rudel Elstra, Neukollm oder Johnsdorf betroffen sein. Für das Territorium Johnsdorf hatten wir noch im November 23 zwei Strafanzeigen wegen illegaler Tötungen eines Welpen und eines Altwolfes gestellt. https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/03/illegale-wolfstoetungen-in-sachsen-und-brandenburg-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeigen/

Dem Rosenthaler Rudel wurde schon seit Jahren illegal nachgestellt. In dem Bereich leben auch zwei der bekanntesten Agitatoren gegen Wölfe, die bereits im Netz darüber geprahlt hatten, Wölfe illegal zu beseitigen. Nun gibt es Hinweise darauf, dass man dort auch die nachgewanderten Wölfe nicht akzeptieren will und auf deren Ausrottung hinarbeitet.

Schäfer Gerhard S. hatte bereits im Jahr 2016 Risse. Wieso er seine Herden noch immer nicht richtig zu schützen scheint – und das ist durchaus ein realistischer Vorwurf, wenn immer der gleiche Schafsbetrieb betroffen ist – ist uns ein Rätsel. Oft fällt selbst bei Zäunen von 1,10 Metern Höhe die Spannung ab, oder aber sie wird absichtlich abgestellt, um Risse zu provozieren, damit anschließend ein Antrag auf Wolfsabschuss gestellt werden kann. Auch im vergangenen Jahr haben wir im betroffenen Gebiet im Landkreis Bautzen einen Zaun ohne Spannung nachwiesen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/10/zuwachs-in-sachsen-stagniert-wolfsland-darf-nicht-sterben/

Schäfer Gerhard S. aus Horka bei Crostwitz hätte bereits mehr als hundert Schafe an Wölfe verloren, heißt es in einem Artikel des MDR.  Zuletzt rissen sie im Oktober zwei Mal mehrere seiner Tiere. Den Elektrozaun, den er zum Schutz seiner Herde aufgestellt hatte, hätten die die Wölfe „überwunden“.

Wölfe illegal noch vor dem Schießbefehl entsorgt?

Von der Fachstelle Wolf vom sächsischen Umweltministerium hätte es  deshalb grünes Licht für den Abschuss der Wölfe gegeben, die den Schaden angerichtet hätten.  Wie kann es sein, dass hier offensichtlich keine Vergrämungsmaßnahmen in Angriff genommen worden sind? Offenkundig wurde hier versucht, schon vor der Entscheidung der Umweltministerkonferenz ab Januar 2024, so genannte Schnellschüsse um Weiden zu ermöglichen. Anscheinend sind die Schießbefehle in Sachsen auch ohne DNA-Abgleich genehmigt worden. Eigentlich wären solche Recherchen Aufgabe von Lokal- und Massenmedien, doch diese scheinen sich lieber mit Hofberichterstattung zu beschäftigen.

Von Mitte November bis Mitte Dezember hätten Jäger in der Nähe seiner Herde gesessen, um die Wölfe zu „erlegen“. Doch das Rudel wäre in diesem Zeitraum nicht mehr aufgetaucht. „Die Wölfe sind verschwunden, ich weiß nicht, wo sie sind“, sagt der Schäfer. Nun ist die Genehmigung zum Abschuss abgelaufen, bevor auch nur ein einziger Wolf abgeschossen wurde,“ so der Schäfer im Bericht des MDR. Weiter hieß es, dass der Landrat Udo Witschas (CDU) sich über die Fachstelle Wolf beschwert hätte, denn schon Ende September hätte die Genehmigung für den Abschuss vorliegen können. „Wir müssen wesentlich schneller zum Handeln kommen. Es muss eigentlich tagaktuell gehandelt werden, um die entsprechenden Maßnahmen zur Abschreckung eines Rudels auch einleiten zu können“, sagt Witschas.

Waren illegale „Jägermeister“ etwa schneller als der Schießbefehl, denn auffällig ist, dass es ausgerechnet im gleichen Zeitraum zwei illegal getötete Wölfe gegeben hat? Die Schadenstatistik der Fachstelle Wolf, in der zu sehen ist, ob überhaupt wirklich ein Schutz gegeben war, bricht Ende September 23 ab. https://www.wolf.sachsen.de/schadensstatistik-4169.html

Wir fordern Weidetierhalter auf, endlich ihre Tiere ordnungsgemäß zu schützen und die Behörden, endlich die vielen illegalen Wolfstötungen aufzuklären.

Quellen:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/goerlitz-weisswasser-zittau/wolf-abschuss-wolfsriss-crostwitz-100.html?fbclid=IwAR08_AFsYGrgDbmXZ8nEaXBOOyZaLlRgc1BULyCHXLez0Fld7ficsIjsCAA

https://www.tag24.de/thema/tiere/woelfe/schiessbefehl-war-schuss-in-den-ofen-woelfe-zu-clever-fuer-die-jaeger-3041714

https://www.saechsische.de/wolfsriss-in-horka-wahrscheinlich-3486543.html

https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/karte-der-territorien

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Sachsen: Schießbefehl auf Wolf bei Löbau illegal

Es ist eine Geschichte wie im Krimi. Landrat Meyer (CDU) aus dem Landkreis Görlitz beschloss Anfang des Jahres den Abschuss eines Wolfs bei Löbau und die Massenmedien stiegen eifrig mit ein und verkündeten baldigen Vollzug. Doch die Rechnung wurde ohne uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. gemacht, denn wir vermuteten, dass der Schießbefehl nicht rechtens sein könnte. Man verweigerte uns die Auskunft dazu, drohte uns sogar. Danach schalteten wir unseren Anwalt ein und dieser wurde tätig. Und tatsächlich teilt die Fachstelle Wolf des  Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute in Dresden mit, dass die Voraussetzungen für eine Entnahme nicht vorlägen.

Eine interne Revision zum Fall des mehrfach von Wölfen heimgesuchten Wildgatters in Krappe bei Löbau (Landkreis Görlitz) hätte ergeben, dass die Voraussetzungen für eine mögliche Entnahme nach Sächsischer Wolfsmanagementverordnung nicht vorliegen würden.

In einer Reihe weiterer Veröffentlichungen in den Massenmedien hatte sich der Landrat noch darüber beschwert, dass kein Jäger auf den Wolf schießen wolle. Auch Sachsen-Forst hätte abgelehnt. Man wolle daraufhin Polizisten kontaktiert haben. Wir hoffen, dass bislang wirklich niemand diesen Auftrag angenommen hat.  Falls dieser Wolf durch einen Abschuss zu Tode gekommen sein sollte, werden wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. Anzeige gegen Ersteller und Ausführende erstatten.

Eine wesentliche Voraussetzung sei, dass das Kriterium »Zumutbarer Schutz« erfüllt sein muss. Das ist der Fall, wenn der Zaun auf seiner gesamten Länge 180 Zentimeter hoch ist und über einen Untergrabschutz von 50 Zentimetern Breite verfügt. Der Untergrabschutz muss mit Erdankern befestigt, oder 50 Zentimeter tief in den Boden eingelassen sein.

Zur Einordnung: Bei dem Wildgatter handelt es sich um ein mehrere Hektar großes Gehege, das von einem Festzaun umgeben ist. Der bauliche Zustand des zwei Kilometer langen und 180 Zentimeter hohen Festzaunes mit Untergrabschutz wurde bei jeder Rissbegutachtung stichprobenartig überprüft. Im überwiegenden Teil der Fälle konnte dabei der zumutbare Schutz nachgewiesen werden. Die Revision identifizierte jedoch eine Schwachstelle, an der der Zaun leicht nach außen geneigt war und die Zaunhöhe nur bei 160 – 170 Zentimetern lag.

Hintergrund:

Das LfULG hatte via Pressemitteilung am 21.11.2022 unter anderem darüber informiert, dass es zuletzt im Raum Löbau wiederholte Übergriffe auf ein und dasselbe Wildgatter gab und laut Dokumentation der Rissbegutachtung der 1,80 Meter hohe Festzaun in mindestens zwei Fällen überklettert worden war. In diesem Zuge sei auf der Grundlage von § 3 Sächsische Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz über den Fall im Raum Löbau informiert worden und die Dokumentation zum Rissgeschehen übergeben worden. Sie bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob Managementmaßnahmen nach § 6 SächsWolfMVO eingeleitet werden oder nicht.

Hier die Pressemitteilung: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1062972?fbclid=IwAR1DA3UO4mFuVjpTU2hIrWHNWZ2LohQI9bC4GzlaUSVD977uyz8qr6WFAlE

Hier unser Bericht vom 31. Januar: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/31/sachsen-schiessgenehmigung-auf-einen-wolf-bei-loebau-ueberhaupt-in-kraft/

Wir freuen uns sehr über finanzielle Unterstützung, denn wir erstatten auch immer wieder Strafanzeigen über Anwälte, um an Hintergründe zu gelangen. Unter anderem haben wir so einen Namen eines Jägers erfahren, der einen Wolf in Mecklenburg-Vorpommern illegal abgeschossen hatte. Heute haben wir dazu beigetragen, dass der Schießbefehl zurück gezogen werden muss.  Strafanzeigen und Auskunftsbegehren sind teuer, daher freuen wir uns über Spenden:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert: Verletzte Wölfe retten, statt töten

In Sachsen-Anhalt wurde am vergangenen Sonntag ein verletzter Wolf durch einen Tierarzt notgetötet. Das Tier soll an einem offenen Bruch gelitten und unterernährt gewirkt haben. Die Anzahl an Wölfen, die hier in Deutschland in der Vergangenheit gerettet wurden, ist nicht einmal an einer Hand abzuzählen. Ganz anders geht Italien mit verletzten Wölfen um.  Dort gibt man sich alle Mühe, die Tiere aufzupäppeln um sie wieder in die Freiheit zu entlassen. Warum funktioniert dies in Deutschland nicht? Auch werden in Italien illegale Wolfstöter regelmäßig ermittelt. In Deutschland ebenso regelmäßig Verfahren eingestellt. Ein Vergleich.

Es gibt Päppelstellen für Wölfe in Deutschland und in Niedersachsen sogar einen Krankenwagen. Trotzdem werden verunfallte und verletze Wölfe immer wieder eingeschläfert, statt behandelt. Beispielbild © Brigitte Sommer

In der Nähe von Bindfelde hätte am Sonntag ein schwer verletzter Wolf getötet werden müssen, teilte das Landesamt für Umweltschutz am Montag mit. Ein Anwohner des Ortsteiles von Stendal hätte am Vormittag das Wolfskompetenzzentrum (WZI) über die Sichtung des Tieres informiert. Zwei Mitarbeiter des WZI hätten gemeinsam mit dem zuständigen Jagdpächter und einem Tierarzt in der Gegend nach dem Wolf gesucht. Den Angaben nach wurde das Tier kurz darauf in der Nähe des Beobachtungsortes gefunden. Es sei zunächst narkotisiert worden.

Bei der anschließenden Untersuchung habe der Tierarzt einen offenen Knochenbruch sowie starke Anzeichen von Abmagerung festgestellt. Entsprechend der Leitlinie Wolf wurde der Vierbeiner im Rahmen einer Nottötung direkt vor Ort durch den Tierarzt eingeschläfert. Wir fordern, dass auch endlich in Deutschland ein Umdenken stattfinden muss. Schließlich gibt es ausgewiesene Päppelstellen und in Niedersachsen sogar einen Krankenwagen für Wölfe.

Ähnlich miserabel ist die Aufklärungsrate bei illegalen Wolfstötungen in Deutschland. Bis 2018 konnte ein Täter konnte bisher nur in drei Fällen ermittelt werden. Das auch nur, weil es sich um Jäger handelte, die sich selbst anzeigten und angaben, sie hätten aus versehen getötet.

Wölfe werden in Italien immer wieder gerettet

Diese schöne Geschichte erzählt von der Genesung zweier Wölfe, die in verschiedenen Gegenden gefunden wurden. Beide wurden gerettet und aufgepäppelt.  So gehen sie den Genesungsweg gemeinsam, denn wie sagt es sich so schön: Geteiltes Leid ist halbes Leid.
Der Wolfsrüde wurde in Umbrien geborgen und in das Monte Adone Recovery Centre in der Emilia Romagna versetzt: Hier traf er auf Gea, eine Fähe, mit dem er jetzt den Behandlungs- und Rehabilitationsprozess teilt.

 

 

 

Wildtierkriminelle werden in Italien dingfest gemacht

Nach Monate andauernden Untersuchungen der Forest Carabinieri und mit der Hilfe ballistischer Analyse des RIS von Parma konnte ein Wilderer vor Kurzem dingfest gemacht werden. Es war möglich durch die Spuren einen Wilderer zurückzuverfolgen, der für die Tötung eines jungen Wolfes im vergangenen Winter in der Provinz Cuneo verantwortlich war.
Der Angeklagte, ein in Peveragno (CN) ansässiger Jäger wurde wegen Tiertötung vor Gericht gestellt (Kunst. 544 bis C.P.), für die er eine Haft von vier Monaten bis zu zwei Jahren riskiert. Er wurde auch wegen weiterer Vergehen im Zusammenhang mit Waffenhaft und Keulung besonders geschützter Arten vor Gericht gerufen (art. 2 und 30 L. 157/’92).
Der Fall ereignete sich im Januar 2021. Der tote Körper des Wolfes wurde in der Nähe der Provinzstraße gefunden, die Peveragno mit Chiusa Pesio verbindet.

 

Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/stendal/stendal/wolf-bindfelde-schwer-verletzt-getoetet-100.html?fbclid=IwAR1vdVfMkNr39QP3PVl7F3jKvr6c_9itbX-x9eyipyAytXy_0DXe2FkIWbk

Sachsen – Rissvorfall bei Förderverein Oberlausitz: Wir fordern Herdenschutz statt Wolfsabschuss!

Wie kann das sein? Der Förderverein Oberlausitz wartet seit Dezember 2017 auf neue, wolfssichere Netze und Entschädigung!

12.10.2018 – Dauban/Wartha (Schlangenweide- Elchgehege) – Von einem Blutrausch war in der Presse mal wieder schnell die Rede. Das Daubaner Wolfsrudel soll aktuell mutmaßlich für einen Großriss von mindestens 40 Schafen verantwortlich sein. Mindestens 80 Tiere wären weggelaufen und würden tatsächlich noch immer vermisst werden, teilt uns der Schäfer Felix Wagner, Mitarbeiter des Vereines, am Telefon mit. Der Verein hält in fünf Herden 534 Schafe und 52 Ziegen mitten im Gebiet des Daubaner Rudels. Die Tiere würden wichtige Aufgaben in der Landschaftspflege übernehmen. Man setze sie ein für die Offenhaltung und gegen die Verbuschung  des Gebietes. Diese Maßnahmen kämen auch bedrohten Arten wie beispielsweise Feuersalamander und seltenen Schmetterlingsarten zugute. Das Projekt wird von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gefördert und für die Landschaftspflege gibt es auch EU-Subventionen. Dennoch sei die Haltung und Pflege der Schafe derart kostenintensiv, dass der Verein sich bislang keine zusätzliche, unter Strom stehende obere Litze sowie Herdenschutzhunde leisten könne.

Zwar würde die Anschaffung von Herdenschutzhunden von der sächsischen Landesregierung gefördert, doch könne man den Unterhalt, wie z.B.Futter- oder Tierarztkosten nicht alleine stemmen. Auch sei es schwierig, Herdenschutzhunde in alle fünf Herden zu integrieren. Eine weitere Option, Esel, stünden nur für trockene Böden und Magerwiesen zur Debatte. Auf den Feuchtwiesen, auf denen Schafe und Ziegen ebenfalls Flächen freihalten, wäre der Boden wegen Hufproblemen bei Eseln nicht geeignet.

Die Mitarbeiter des Vereins fordern nicht den Wolfsabschuss

Mit seinem Projekt, der Wolf und die sieben Burenziegen, dessen Förderung bis 2020 sichergestellt ist, wollte der Förderverein sogar für die Akzeptanz des Wolfs in der Region werben. Einer der wichtigsten Brennpunkte ist dabei die Akzeptanz des Wolfes (Lupus lupus), der seit einigen Jahren wieder in das Gebiet des Biosphärenreservates und die umliegenden Region zurückgekehrt und in Ausbreitung begriffen ist. Große Skepsis machte sich zunächst in der Bevölkerung und insbesondere bei den Landnutzern breit. Verluste  von Schafen, insbesondere durch falsche Haltungsmaßnahmen begünstigt, führten zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Naturschützern und Landnutzern. Mitten im Bestandsgebiet des Daubaner Rudels gelegen, praktiziert der Förderverein Landschaftspflege mit Moorschnucken und Burenziegen und greift damit ganz praktisch einen der größten Brennpunkte auf… steht auf der Webseite des Vereins zu diesem Projekt.

Förderverein hat EU-Subventionen in Höhe von über 300.000 Euro erhalten

Der Förderverein für die Natur der Oberlausitzer Heide und Teichlandschaft e. V. hat laut der Liste von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 2017 362.663,41 Euro erhalten. Siehe hier unter Suchbegriff Mücka https://www.agrar-fischerei-zahlungen.de/Suche

Die Geschäftsführerin des Vereins, Annett Hertweck, sei am Tag des Vorfalls selbst früh am Morgen vor Ort gewesen. Sie sei geschockt über die Situation gewesen und sie hätte Wölfe mit eigenen Augen wegrennen gesehen. In Punkto Herdenschutz habe man nichts falsch gemacht, betont sie. Neben vielen toten und halb aufgefressenen Schafen und Ziegen sei auch genug Wolfskot vor Ort gewesen. Sie gehe davon aus, dass sich der Großriss per DNA bestätigen würde. Experten müssten danach entscheiden, wie es mit dem Daubaner Rudel weitergehen solle. Es seien aber nicht die Wölfe das Problem, sondern eine mangelnde Anerkennung der Naturschutzarbeit. Man hätte keine Entschädigung für 29 vermisste Schafe aus dem Riss vom vergangen Jahr erhalten und auch das Geld für den Bau von Nachtpferchen müsse man selber aufbringen. Schäfer Felix Wagner klagte weiterhin, dass man im Dezember 2017 Entschädigungen für den ersten Riss beantraget habe, die noch immer nicht ausgezahlt worden sei. Auch habe man schon damals neue, wolfssichere Zäune bestellt, aber bis heute nicht erhalten.

Statt endlich Entschädigung zu gewährleisten, überlegt das Landratsamt den Wolfsabschuss

Es würde davon ausgegangen werden, dass mindestens vier Wölfe an dem Angriff beteiligt waren, teilte das Landratsamt dem MDR mit. Das Sächsische Umweltministerium sei über den Vorfall informiert worden. Geprüft wird demnach auch die Möglichkeit einer Entnahme, heißt es in der Mitteilung. „Da die Wolfspopulation so zugenommen hat, müssen wir in naher Zukunft mit weiteren Konflikten rechnen. Deswegen sind wir im Gespräch in Sachsen eine Wolfsverordnung aufzustellen, die unsere behördlichen Entscheidungen zur Entnahme erleichtert“, wird Dezernatsmitarbeiterin Heike Zettwitz gestern vom MDR zitiert. Im Sommer, während der WM, strich die GroKO eine Weideprämie für Halter von Nutztieren.

Im Herbst besteht die Gefahr von vermehrten Angriffen von Wölfen auf Weidetiere

Dies hatte Wolfsschutz Deutschland bereits im vergangenen Jahr anhand der Statistik vom Rosenthaler Rudel nachgewiesen. Es gibt auch eine logische Begründung dafür. Die im Frühjahr geborenen Welpen fressen mittlerweile längst selber Fleisch, werden aber noch von den Eltern mitversorgt. Mitversorgt werden oft auch noch die Geschwister aus dem Vorjahr, die mit bei der Aufzucht der Welpen helfen. Es besteht in den Herbstmonaten, bis zur Abwanderung der Jungtiere also ein erhöhter Bedarf nach Fleisch im Rudel. Werden Weidetiere wie Ziegen und Schafe nicht bestens geschützt, nehmen Wölfe ihre Gelegenheit wahr.

Blutrausch bei Wölfen gibt es nicht

In den Medien war schnell von grausamer Tötung und Blutrausch die Rede. Ganz so, als genieße der Wolf seine blutrünstige Tat. Hier wird der Wolf auch schnell mal mit Psychopathen verglichen. Doch im Gegensatz zum Menschen, tötet ein Wolf nicht aus Lust oder Perversion. Zum Überleben braucht ein Beutegreifer Fleisch. Zum Überleben muss er töten. Auslöser für einen Angriff ist der Beutetrieb. Dieser ist genetisch festgelegt. Flieht die Beute, wird dieser Trieb ausgelöst. In der Natur holt sich ein Beutegreifer normalerweise ein Tier, tötet es durch Kehlbiss und frisst es dann. Eingezäunte Weidetiere stellen eine nicht natürliche Situation für Wölfe dar. Gelingt es ihm eines der Tier zu reißen und zu töten, rennen noch immer Schafe oder Ziegen herum, ohne fliehen zu können. Dieses Verhalten löst so lange den Beutetrieb bei dem Wolf aus, bis sich keines der Tiere mehr bewegt. Diese Situation ist für Weidetier und Wolf gleichermaßen tragisch, denn ein Wolf tötet so bis zur völligen eigenen Erschöpfung.  Das Phänomen ist auch bei einem Fuchs im Hühnerstall bekannt. Die Verantwortung für den Schutz der Weidetiere trägt der Mensch. Es gibt zahlreiche Beispiele, wo ein Nebeneinander Wolf und Weidetiere klappt. Herdenschutzhunde, Esel auf Magerböden, wolfssichere Elektrozäune mit zusätzlicher Stromlitze oben, Nachtpferche, Festzäune mit Untergrabungsschutz sind nur einige Beispiele. In Niedersachsen gibt es mehr Wölfe und gleichzeitig weniger Risse. Ein deutliches Indiz dafür, dass Herdenschutz wirkt.

 

So sieht der Zaun dort um eine Herde herum aus. Eine obere stromführende Litze ist bis zum Riss nicht angebracht gewesen. Zaunhöfe 1.05 Meter. Der Verein habe bereits nach dem ersten Rissvorfall im Dezember 2017 bessere Zäune als auch Entschädigung angefordert, beides aber bis heute nicht erhalten.
In dem Gebiet wird aktuell Holz mit Hilfe schwerer Maschinen geerntet. Ein Anwohner vermutet, dass das Rudel deshalb aus seinem Kerngebiet vertrieben wurde.
Schutz durch Verzicht des Menschen: Gebiete nicht zu betreten, gewährleisten eine Renaturierung der Natur. Dennoch moniert ein Anwohner, dass sich viele Menschen nicht an das Verbot halten würden und sogar mit Autos hindurchfahren würden.
Konikpferde sind auch in dem weitläufigen Gebiet untergebracht. Dahinter befindet sich das Elchgehege. Der Riss ereignete sich im Südwesten des Elchgeheges auf der so genannten Schlangenweide.
Das Daubaner Rudel soll für den Großriss verantwortlich sein .
Holzernte mit schwerem Gerät. Durch die Maschinen werden viele Wildtiere beunruhigt und vertrieben. Auch das Daubaner Rudel?
Holzernte findet normalerweise in den Wintermonaten statt.

 

Hier ein Bericht des MDR zum Vorfall: https://www.mdr.de/sachsen/bautzen/goerlitz-weisswasser-zittau/wolf-riss-schafe-niesky-100.html

Hintergrund zum Förderverein Oberlausitz:

Der Förderverein für die Natur der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e.V., seit August 2016 anerkannte Naturschutzstation „Östliche Oberlausitz“ des Landkreises Görlitz, unterstützt seit seiner Gründung die Naturschutzarbeit im gleichnamigen Naturraum und heute weit darüber hinaus. Er hat wesentlichen Anteil an der erfolgreichen Gründung und Entwicklung des UNESCO Biosphärenreservats Oberlausitzer Heide – und Teichlandschaft, und er arbeitet in besonders intensiver Weise mit der Naturerbe GmbH der Deutschen Bundesstiftung Umwelt auf den Flächen des Daubaner Waldes zusammen. Die Naturschutzstation „Östliche Oberlausitz“ führt unter ihrem Dach naturinteressierte Menschen zusammen, darunter z.B. Ornithologen, Botaniker, Teichwirte, Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörden Görlitz und Bautzen sowie Mitarbeiter der Naturschutzstation Neschwitz schreibt der Verein auf seiner Seite. Hier der Link: https://www.foerderverein-oberlausitz.de/index.php?option=com_content&view=featured&Itemid=70

Faktencheck: MDR-Bericht Wolfsangriffe in der Oberlausitz – Kein Strom auf dem Zaun und Anbindehaltung

Am fünften September machte der MDR groß mit einem TV-Beitrag auf, in dem zwei Hobbyschäfer aus Sachsen im Bereich des Rosenthaler Rudels zu Wort kamen. Dieser Bericht ist inzwischen nicht mehr in der Mediathek. Er hatte jedoch zwischenzeitlich für sehr viel „schlechte Presse“ für das Rosenthaler Rudel –  http://www.change.org/woelfe – und die umliegenden Rudel gesorgt. Eine Lobby aus Schäfern, die ihre Tiere anscheinend einfach nicht schützen wollen und einem Landrat, der selber Hobbyschafhalter ist, versucht schon seit mehreren Jahren zu erreichen, dass dieses Rudel abgeschossen wird. Leider ist uns der MDR inzwischen für seine tendenziöse Berichterstattung bekannt.

Gefälligkeitsjournalismus für die Politik?

Im Beitrag trauerte ein Hobbyschäfer darüber, dass schon wieder seine geliebten Schafe grausam vom Wolf getötet worden seien und der Wolf nun endlich abgeschossen werden solle. Kein Wort im Beitrag darüber, dass die Schafe in Anbindehaltung, also an einem Pflock gehalten worden sind. Diese Art der Schafhaltung ist längst nicht mehr zeitgemäß und sie wirft auch tierschutzrechtliche Fragen auf. In einem Wolfsgebiet ist eine solche Haltung einfach nur als Anfütterung zu bezeichnen.

Hobbyschäferin Sch. beklagte sich schon mehrmals über Wolfsrisse. Einmal waren wir auch schon bei ihr vor Ort. Sogar mit Ankündigung. Zum Termin hatte sie sich Verstärkung geholt. Ein Abgeordneter der CDU sowie Schäfer J., ein guter Bekannter von Landrat Harig, waren ebenfalls zum Termin dort. Unser beauftragter Fotograf durfte Bilder machen. Den Strom hat er allerdings nicht nachgemessen. Was uns nun dazu veranlasst hat, noch einmal in das Gebiet zu fahren. Dieses Mal ohne Ankündigung. Schäferin Sch. hatte sich darüber beklagt, dass ihre Schafe ständig ausreissen würden. Natürlich sei der Wolf daran Schuld. Nun, jeder Schäfer weiß, dass Schafe ganz von selbst ausbrechen, wenn kein Strom auf den Zäunen ist. Genau dieses Situation fanden wir nun dort auf dem Deich vor. Werfen hier bestimmte Hobbyschäfer ihre angeblich doch so geliebten Tiere lieber absichtlich den Wölfen zum Fraß vor, statt sie zu schützen? Nur um mit Gruselgeschichten in den Medien aufzutreten und in tendenziösen Berichten Abschüsse zu fordern? Dabei erhalten auch Hobbyschäfer Entschädigungen vom Land Sachsen. Ein solches Verhalten schadet zudem den Schäfern, die ihre Tiere vorbildlich schützen.

Es geht auch ganz anders!

 

Dass es nur wenige Kilometer entfernt ganz anders geht, zeigen diese Bilder. Hier sind die Schafe mit Hilfe von Herdenschutzhunden geschützt.

Erschießung Wolf Zottel – Veröffentlichung über Gutachten wirft noch mehr Fragen auf – Petition weiter offen

In einer Pressemitteilung auf der Homepage des Landratsamtes Görlitz heisst es lapidar, dass das vom Leibnitz-Institut bestellte Gutachten über die „Entnahme“ – im Klartext Erschießung – des Jungwolfes Zottel vom Leibnitz Institut in Berlin sei nun teilweise fertig. Das Gutachten bescheinige, dass der Wolf „fachgerecht getötet worden sei.“ Diese Ausdrucksweise finden wir respektlos und mehr als zynisch, geht es doch um ein Mitgeschöpf, dem man das Wertvollste geraubt hat, was es besaß: Sein Leben!

Hintergrund: Am 02.02.18 wurde der Wolf Zottel getötet. Zuvor sollte der Jungwolf aus dem polnischen Mymiarki-Rudel Ende Dezember 2017 zwei Hunde im Raum Weißkeißel und Krauschwitz getötet haben. Der eine Hund sei frei herumgelaufen, der andere wäre an einer Hundehütte festgebunden gewesen, hießt es vom Kontaktbüro. Wir waren in Weißkeißel vor Ort. Der betroffene Hund war zirka 200 Meter vom Haus des Halters aufgefunden worden. Die Hundehütte war nicht in einem umzäunten Bereich des Gartens untergebracht. Der Besitzer des Hundes verwickelte sich im Gespräch mit uns in Widersprüche. Nachbarn, die Hühner und Katzen hielten, klagten uns gegenüber über keinerlei Verlust ihrer Tiere. Der Bereich in Krauschwitz liegt keinesfalls in einer Ortschaftslage, sondern mitten im Wald Dass hier Wölfe oder andere Wildtiere auftauchen können, ist also alles andere als verwunderlich.

Siehe auch unser offener Brief https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/20/offener-brief-an-bernd-lange-saechsischer-schiessbefehl-widerspricht-dem-eigenen-wolfsmanagementplan/https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/20/offener-brief-an-bernd-lange-saechsischer-schiessbefehl-widerspricht-dem-eigenen-wolfsmanagementplan/

Ein DNA-Ergebnis gab es nach unseren Recherchen nur für den Vorfall in Weißkeißel. Dort sei der Wolf als Verursacher festgestellt worden, keinesfalls ist bis dato jedoch bewiesen, dass es damit auch Wolf Zottel war.  Die Erschießung des Jungwolfs verstößt ganz klar gegen mindestens zwei Punkte (5.4 und 5.6) des sächsischen Wolfsmanagementplan. Räude reicht als Grund keinesfalls für eine Tötung aus, auch darf ein Wolf nach dem sächsischen Wolfsmanagementplan nicht ohne vorherige Vergrämungsmaßnahmen getötet werden. Der Erhaltungszustand des Wolfs ist in Sachsen nicht einmal erreicht. Das unter strengem Schutz stehende Tier hätte also nach unserer Ansicht eingefangen und behandelt werden müssen, wie es auch schon bei einem Wolf, der sich am Bein verletzt hatte, gemacht worden war. Der Wolf konnte in die Freiheit zurück. Warum nicht Zottel?

Weiter wird aus dem Gutachten zitiert, dass Zottel an einer Dermatitis gelitten hätte, wie sie auch bei Räude beobachtet werden kann. Diese schwammige Erläuterung ist nicht anders zu verstehen, als dass anscheinend gar nicht sichergestellt ist, dass Zottel überhaupt unter Räude litt. Zudem wäre Räude behandelbar gewesen und auch eine Dermatitis, die beispielsweise durch Pilzinfektionen oder bakteriellen Infektionen oder auch durch Beschuss mit Bleimunition entstehen kann, wäre mit Antibiotika und Kortison zu behandeln gewesen.  Ilka Reinhardt vom LUPUS-Institut  wurde in einem Interview mit MDR SACHSEN so zitiert: „Generell sind wir sehr erleichtert, dass dieses Tier nun entnommen wurde und wir den Menschen in der Region sagen können, dass sie keine Angst mehr haben müssen.“ Reinhardt betonte, dass der Abschuss so erfolgte, wie es der Managementplan vorsieht. „Wenn sich Wölfe so verhalten, dass das nicht tolerabel ist – und das ist in diesem Fall so gewesen – müssen sie zum legalen Abschuss freigegeben werden.“ In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der GRÜNEN heisst es vom Umweltministerium, dass nach Tabelle 8.5 im Wolfsmanagementplan gestattet sei, dass ein Wolf entnommen werden kann. Wir widersprechen: Unter Punkt 8.5 ist aufgeführt, dass hier ebenfalls nur nach Besenderung und Vergrämung eine „Entnahme“ infrage kommt, und das auch nur bei einem Wolf, der nachweislich angefüttert wurde. Dies ist bei Zottel unstrittig nicht der Fall.

Außerdem fragen wir uns, was genau an diesem Jungwolf besonders angsteinflößend gewesen sein soll? Sollten nicht gerade die Mitarbeiter von LUPUS und dem Kontaktbüro die Bevölkerung aufklären, statt sich an Panikmache zu beteiligen bzw. Angst zu schüren?

Eine Jägerzeitung hatte dem Jungwolf aus Polen sogar unterstellt, dass er dafür verantwortlich gewesen sein sollte, dass ein wildernder Jagdhund durch einen Wolf zu Tode kam. Eine Pressemitteilung des Kontaktbüros Sachsen von heute widerlegt diese These ganz klar. Es war ein Rüde aus einen anderen Rudel. Sein Verhalten wird als normal beschrieben. Es ist auch normal, dass herumstreunende Hunde von Wölfen als Beute gesehen werden können. Warum stellt dies aber für den einen Wolf das Todesurteil dar und für den anderen nicht? Zumal es nicht einmal gesichert ist, dass Zottel der Verursacher bei Weißkeißel war.

Der Fall Zottel sorgt weiter für Unmut in den sozialen Netzwerken. So schreibt ein User, zu den Aktionen des Kontaktbüros und des Landratsamtes:  „Die geben sogar die, für jeden so wichtige, 112 Nummer zur Meldung von Wolfssichtungen frei…es ist unfassbar wie tief das Rotkäppchensyndrom dort verwurzelt ist. Ich sehe schon die Schlagzeile: „Wolf war Schuld an zu später Hilfe“ …zu einem schweren Unfall auf der Autobahn konnten die Rettungskräfte erst verspätet ausrücken – die Notfallrufnummer 112 war durch Wolfssichtungsmeldungen überlastet.“

Unsere Petition www.change.org/zottel ist weiterhin offen. Wir fordern Landratsamt, Umweltamt und die Mitarbeiter des Kontaktbüros sowie LUPUS auf, den Fall Zottel lückenlos aufzuklären und wir protestieren gegen die bisherige Informationspolitik. Eine Abschussgenehmigung wurde nicht veröffentlich, ebenso gab es keinerlei Informationen zum Hintergrund. Das Gutachten, aus dem zitiert wurde, ist nicht veröffentlich, ebenso gibt es keinerlei Beweise darüber, dass Wolf Zottel tatsächlich Kaninchen oder Katzen gefressen hat, wie behauptet. Nach unseren Recherchen beruhen diese Anschuldigungen rein auf Hörensagen. Wir erstatteten bereits Anzeige gegen den unbekannten Schützen, den Landrat und den Umweltminister. https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/02/02/pressemitteilung-wolfsschutz-deutschland-erstellt-anzeige-gegen-landrat-umweltminister-und-unbekannten-schuetzen/

Quellen:

http://www.wolf-sachsen.de/de/aktuelles/allgemeines-sonstiges/459-untersuchungsbefund-des-entnommenen-wolfes-liegt-vor

 

http://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=852594&waid=392&modul_id=34&record_id=92696

 

https://www.mdr.de/sachsen/befund-wolfsabschuss-sachsen-100.html

 

https://www.jagderleben.de/news/jagdhund-wolf-getoetet

 

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=12030&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined

http://www.wolf-sachsen.de/de/aktuelles/allgemeines-sonstiges/460-jagdhund-auf-dem-truppenuebungsplatz-oberlausitz-von-einem-wolf-getoetet