Alarmierender Aufruf: Stoppt die Schießgenehmigung auf Wolf GW3559m im Landkreis Helmstedt!

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind zutiefst empört über die Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt (Niedersachsen) vom 28. Mai 2025, die die Tötung des Wolfs GW3559m in den Gemeinden Lehre, Königslutter, Grasleben und Velpke vom 1. August 2025 bis zum 31. Dezember 2025 erlaubt. Diese Entscheidung ist ein unverzeihlicher Angriff auf den Artenschutz und bedroht die fragile Wolfspopulation. Wir lehnen jeden Abschuss entschieden ab – kein Wolf darf für menschliches Versagen sterben!

Die Verfügung beruft sich auf 20 Rissvorfälle zwischen Juli und November 2024, bei denen 150 Schafe getötet und 47 verletzt wurden. Genetische Analysen schreiben GW3559m gerade Mal 13 dieser Risse zu, zwei weitere gelten als wahrscheinlich. Doch die Wahrheit ist: In über der Hälfte dieser Fälle fehlten wolfsabweisende Zäune! Es ist eine Schande, dass der Landkreis den Wolf zum Sündenbock macht, statt Tierhalter zur Installation effektiver Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune mit 8.000 Volt, Untergrabschutz oder Herdenschutzhunde zu verpflichten.
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer
GW3559m ist der Vaterwolf eines Rudels mit Jungtieren – seine Tötung würde die Rudelstruktur zerstören und die Welpen in Gefahr bringen, selbst wenn der Abschuss erst ab August erlaubt ist, um den Welpenschutz zu berücksichtigen.

Schießen bis alle tot sind?

Besonders skandalös ist die Auflage, dass bei einem Irrtum – sollte der falsche Wolf erschossen werden – weitere Wölfe getötet werden dürfen. Diese Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben geschützter Tiere ist unerträglich. Die Verfügung gibt zu, dass GW3559m keine äußerlichen Merkmale zur Identifikation aufweist, was das Risiko eines Fehlabschusses erhöht und beide Elterntiere gefährdet, ohne die die Welpen nicht oder nur schwer überleben können. Folge wäre die Zerstörung eines ganzes Rudels sowie weitere Risse, da unerfahrene Jungtiere auf leichte Beute zurückgreifen müssen. Nur „Autorisierte Berechtigte“ mit speziellem Auftrag dürfen schießen, doch wir vermuten, dass diese vage Formulierung bewusst gewählt wurde, um die Schützen vor strafrechtlicher Verfolgung oder öffentlicher Kritik zu schützen. Diese undurchsichtige Regelung öffnet Tür und Tor für Missbrauch und verwischt die Verantwortlichkeit.

Mobilisierung

Wir kündigen hiermit Strafanzeigen gegen die Entscheider und Ausführenden dieser Verfügung an. Jeder, der einen Wolf tötet, verstößt gegen den Tier- und Artenschutz, da wir keinerlei Abschüsse akzeptieren – weder nach erneuten Rissen, noch unter anderen Bedingungen. Vage Begriffe wie „Autorisierte Berechtigte“ können diese Verantwortung nicht verschleiern. Wir rufen alle Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde im Landkreis Helmstedt zur Mobilisierung auf! Dokumentieren Sie die Zustände von Weidezäunen in den betroffenen Gemeinden und teilen Sie Ihre Beobachtungen bei Spaziergängen mit uns. Fotos und Berichte über unzureichende Zäune oder verdächtige Aktivitäten helfen uns, die Missstände offenzulegen und den Druck auf die Behörden zu erhöhen, um Abschüsse zu verhindern. Werden Sie Mitglied bei uns: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Weder die Bedingung eines erneuten Risses noch der Welpenschutz bis Ende Juli rechtfertigen diese grausame Verfügung – ein Abschuss ist und bleibt ein Abschuss! Wir fordern den Landkreis Helmstedt auf, diese barbarische Entscheidung sofort zurückzunehmen und in effektiven Herdenschutz zu investieren. Nur so können wir eine friedliche Koexistenz von Mensch und Wolf sichern – ohne Blutvergießen!

Quelle:

https://www.landkreis-helmstedt.de/downloads/datei/ZjQ0OGM0MzE5OGI3NzhkNCtNRGIvem42S1JNb05HeStTbDAxclNEV0xDeWF1TWtQeTh2a2tLQnhLTlpxa2pMaHBsZG94cHZZZXQyYVhNYTExd00zR2ZtUlRsQnlqVlhHRE5Gci9kNG4razZVK2R1NlB2ZzVkZEVkYnRyb2ZqTlYyaDZZZUJlTzJaV2cvTjho?fbclid=IwY2xjawKk6nZleHRuA2FlbQIxMQABHo8Ac1k8DJOySkggnXeOqR0Q1o0fnnJQLw6VontCcnOvITlTg35Gpo2tcp-c_aem_Fc6xzSRUdnyiHrwbZoCHtg

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Skandal in den Niederlanden: Schießgenehmigung auf Wolf aufgrund von Fake-News?

Ein neuer Tiefpunkt im Umgang mit Wölfen: Die Provinz Gelderland hat am 6. Mai 2025 eine Genehmigung erteilt, einen sogenannten „Problemwolf“ im Nationalpark De Hoge Veluwe abzuschießen – auf Basis von zweifelhaften Beweisen und unter Missachtung elementarer Rechtsgrundsätze. Die niederländischen Naturschützer von „De Faunabescherming“ haben zurecht Einspruch eingelegt und wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. stehen in voller Solidarität an ihrer Seite, um diesen skandalösen Angriff auf den Wolfschutz anzuprangern!

Ein fragwürdiger Vorfall nach Jahren der Antiwolfspropaganda

Die Begründung der Provinz ist ein angeblicher Angriff eines Wolfs auf eine Joggerin am 13. April 2025. Doch die Umstände dieses Vorfalls sind mehr als fragwürdig. Der Nationalpark De Hoge Veluwe gehört einem privaten Betreiber, der seit Jahren nach dem Leben der Wölfe trachtet. Schon 2022 wurde der Park dafür kritisiert, Wölfe durch Futter anzulocken, um sie dann als „Problem“ darzustellen (Omroep Gelderland, 26. Oktober 2022). Mehrfach hat der Park versucht, Abschüsse zu erwirken – zuletzt wurde ein Antrag am 9. April 2025 abgelehnt, nur vier Tage bevor der Vorfall mit der Joggerin gemeldet wurde. Ist es Zufall, dass dieser „Angriff“ so kurz nach einer weiteren Zurückweisung stattfand?
Beispielfoto Wolf.

Manipulierte Beweise und zweifelhafte DNA

Die Beweislage ist erschütternd schwach. Zeugen äußerten Zweifel, ob es sich überhaupt um einen Wolf handelte – einige vermuteten, es könnte ein Hund gewesen sein (NRC, 15. April 2025). Ein veröffentlichtes Foto des Vorfalls zeigt zudem klare Anzeichen einer Photoshop-Manipulation: Unnatürliche Beleuchtung, fehlende Schatten und scharfe Kanten deuten darauf hin, dass der Wolf nachträglich eingefügt wurde. Auch die angebliche DNA-Bestätigung ist fragwürdig. Die Provinz behauptet, ein DNA-Test habe einen Wolf bestätigt (Binnenlands Bestuur, 6. Mai 2025), doch Berichte vom 14. und 15. April 2025 – sowohl vom Nationalpark, als auch von der Provinz – machten deutlich, dass die Ergebnisse noch ausstehen und die Analyse Wochen oder Monate dauern könnte (Barneveldse Krant, 15. April 2025). „De Faunabescherming“ hat zudem aufgedeckt, dass die Proben nicht aus einer Wunde, sondern von der Kleidung der Joggerin stammen und von einem Jäger – nicht von einem Mediziner – entnommen wurden (@faunabeschermin, 17. April 2025). Solche Proben sind anfällig für Verunreinigungen und unzuverlässig. Es scheint, als wolle die Provinz mit voreiligen Behauptungen den Abschuss rechtfertigen.

Rechtsbruch und Interessenskonflikte

„De Faunabescherming“ hat den Einspruch aus mehreren Gründen eingelegt. Die Provinz hat eine Einspruchsfrist von nur zwei Tagen gesetzt – ein klarer Verstoß gegen niederländisches Recht, das normalerweise sechs Wochen für Einsprüche vorsieht (Omroep Gelderland, 6. Mai 2025). Niko Koffeman, Vorsitzender von „De Faunabescherming“, kritisiert diese Frist scharf: „Das kann gar nicht sein!“ Er vermutet, dass die Provinz den Abschuss schnell durchführen will, bevor die Wahrheit ans Licht kommt. Koffeman wirft der Provinz außerdem vor, als „Pressestelle des Nationalparks De Hoge Veluwe“ zu agieren. Der private Betreiber des Parks verweigert externen Forschern den Zugang, um unabhängige Untersuchungen zu verhindern und hat über Jahre hinweg versucht, Wölfe aus dem Gebiet zu entfernen – sei es durch Paintballwaffen (gerichtlich gestoppt 2024) oder durch gezielte Abschussanträge. Die Nähe zwischen Provinz und Park ist ein klarer Interessenskonflikt.

 

Das linke Bild nudelte die internationale Presse rauf und runter. Doch es gibt noch weitere Fotos. Siehe rechts. @Privat
Basierend auf der Analyse eines Photoshopexperten gibt es starke Hinweise darauf, dass der Wolf im linken Bild per Photoshop eingefügt wurde:
Wir haben die beiden Bilder dem Photoshopexperten Timo K. vorgelegt. Hier seine Einschätzung: „Die Tatsache, dass das rechte Bild den Wolf nicht zeigt, legt nahe, dass entweder zwei Fotos zur gleichen Zeit gemacht wurden (eines mit und eines ohne Wolf) oder dass das linke Bild manipuliert wurde, um den Wolf hinzuzufügen.
  • Die Beleuchtung und Schatten des Wolfs passen nicht zur Umgebung.
  • Die Kanten des Wolfs wirken unnatürlich scharf und nicht vollständig in die Umgebung integriert.
  • Das Fehlen von Interaktion mit der Umgebung (z. B. Schatten, beeinflusstes Gras) unterstützt die Vermutung einer Manipulation.
  • Das Verhalten der Personen (keine Reaktion auf den Wolf) und die Positionierung des Wolfs wirken unnatürlich.
Es ist wahrscheinlich, dass das rechte Bild das Original ist und der Wolf im linken Bild nachträglich eingefügt wurde, möglicherweise um den Vorfall dramatischer darzustellen oder die Abschussgenehmigung zu rechtfertigen. „

Keine Dringlichkeit, keine Gefahr

Koffeman stellt die Dringlichkeit der Maßnahme infrage: „Wenn es wirklich einen gefährlichen Wolf gibt, warum wurde der Park dann nicht gleich nach dem Vorfall geschlossen?“ Tatsächlich blieb der Park drei Wochen lang geöffnet, was darauf hindeutet, dass keine unmittelbare Gefahr bestand. Auch wurden Alternativen wie Vergrämung oder Umsiedlung nicht ernsthaft geprüft, obwohl der Interprovinciale Wolvenplan solche Maßnahmen vorschreibt (Zoogdiervereniging, 17. Februar 2021). Stattdessen greift die Provinz zur radikalsten Lösung: dem Tod eines geschützten Tieres, nur wenige Tage nachdem der Park erneut einen Abschussantrag abgelehnt bekam.

Wölfe verdienen Schutz, keine Verfolgung!

Wölfe sind in Europa eine streng geschützte Art und ihre Rückkehr in die Niederlande ist ein Erfolg des Naturschutzes. Sie regulieren Ökosysteme und bereichern die Biodiversität. Doch statt sie zu schützen, scheint die Provinz Gelderland der wolfsfeindlichen Agenda eines privaten Parkbetreibers zu folgen, der seit Jahren alles daran setzt, Wölfe aus seinem Gebiet zu vertreiben. „De Faunabescherming“ kämpft entschlossen gegen diese Ungerechtigkeit und wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. stehen in voller Solidarität an ihrer Seite.

Unsere Unterstützung für den niederländischen Naturschutz

Als deutscher Verein können wir keine direkten Forderungen an die niederländischen Behörden stellen, aber wir unterstützen den mutigen Einspruch von „De Faunabescherming“ mit aller Kraft. Wir rufen die Provinz Gelderland auf, die Stimmen der Naturschützer ernst zu nehmen und die Abschussgenehmigung zurückzunehmen. Wir fordern Transparenz: Die Beweise – insbesondere die angeblichen DNA-Ergebnisse – müssen unabhängig überprüft werden. Und wir appellieren an die europäischen Naturschutzbehörden, die Einhaltung der Habitatrichtlinie sicherzustellen, die Wölfe schützt.

Hundebisse in den Niederlanden und Deutschland – Ein Vergleich

Im Kontext des Vorfalls im Nationalpark De Hoge Veluwe, bei dem Zeugen laut NRC (15. April 2025) vermuteten, dass ein Hund – und kein Wolf – die Joggerin gebissen haben könnte, werfen Statistiken zu Hundebissen ein neues Licht auf die Debatte:
Niederlande: Laut inoffiziellen Angaben werden in den Niederlanden jährlich etwa 150.000 Menschen von Hunden gebissen, etwa 1.800 landen in der Notaufnahme und 200 im Krankenhaus  (Wolfsbisse sind in Europa dagegen praktisch nicht dokumentiert). Diese Zahlen sind jedoch nicht offiziell bestätigt, da es keine aktuellen Statistiken von niederländischen Behörden gibt.
  • Deutschland: Laut einem Bericht von „BILD.de“ („In Deutschland: Hunde beißen 21 Menschen tot – in nur fünf Jahren“, 2025) sterben in Deutschland im Schnitt der letzten zehn Jahre fünf bis sechs Menschen jährlich durch Hundeattacken, das entspricht etwa 50 Todesfällen in einem Jahrzehnt. Zusätzlich werden laut X-Posts jährlich 25.000 bis 71.000 Bissattacken durch Hunde verzeichnet zu null dokumentierten Wolfsbissen.
Relevanz für den Vorfall: Die hohe Zahl an Hundebissen in beiden Ländern – im Gegensatz zur extremen Seltenheit von Wolfsbissen – unterstreicht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Hund für den Vorfall im Nationalpark verantwortlich sein könnte. Angesichts der zweifelhaften Beweislage (manipuliertes Foto, unzuverlässige DNA-Proben) und der Interessen des Parkbetreibers, Wölfe loszuwerden, ist eine unabhängige Untersuchung dringend erforderlich, um die Wahrheit zu klären.
Aber selbst wenn ein Wolf die Joggerin gebissen hätte, würde dies keinen Grund für eine Tötung darstellen, da die Verletzung nicht schwerwiegend war (keine Schließung des Parks, keine weiteren Schutzmaßnahmen). Dies wird durch den Verweis auf den Interprovincialen Wolvenplan untermauert, der nicht-tödliche Maßnahmen vorschreibt.
Weitere Quellen:

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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

RLP: Karin Eder (Grüne) will Wolfsvater des Leuscheider Rudels töten lassen

Seit Jahren läuft nicht nur eine regelrechte Kampagne gegen das Leuscheider Rudel, nein, seit Jahren „verschwinden“ immer wieder Familienmitglieder des Rudels, so die Mutter und ein komplettes zweites Rudel. Jetzt will man schon wieder den Tod des Rüden. Eine Schießgenehmigung sei in Vorbereitung. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Gleichzeitig kündigen wir Strafanzeigen gegen Aussteller und Jäger an, sollte  Milan, GW1896m oder ein anderer Wolf erschossen werden, denn es drohen sogar verwaiste Welpen.

 

DNA-Tests hätten bewiesen, dass der Wolf „GW1896m“ im Westerwald zweimal einen Schutzzaun überwunden und Weidetiere gerissen habe. Das teilte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) dem SWR mit. Das Untersuchungsergebnis liege seit Mittwochabend vor.

Beispielfoto Wolfsrudel.

Beide Fälle hätten sich im November im Westerwald ereignet – nicht weit voneinander entfernt. Dabei habe der Wolf insgesamt vier Schafe gerissen. „Das bedeutet für ihn jetzt leider, dass wir hier einen Antrag zur Entnahme stellen müssen“, sagte Eder (Grüne) am Rande der Umweltministerkonferenz in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Damit solle verhindert werden, dass der Wolf aus dem Leuscheider Rudel das gelernte Verhalten fortsetze und es seinen Jungen beibringe, schreibt der SWR.

Dabei weiß man ganz genau, dass zerschossene Rudel eher mehr statt weniger Risse nach sich ziehen werden, da unerfahrene Jungtiere sich leichter Beute zuwenden. Seit Jahren dokumentieren wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V., dass die meisten Weidetiere im Gebiet nicht geschützt sind. Gegen das Rudel laufen ähnliche Kampagnen wie gegen das Rudel von Wölfin Gloria von Wesel in NRW. Sie sind nur nicht so breit in der Öffentlichkeit bekannt. Aber auch in diesem Fall ist es nicht von der Hand zu weisen, dass Risse provoziert werden, um auf Abschussverfügungen hinzuarbeiten.

 

Tatsächlich ist die Abschussverfügung noch nicht in Kraft

Weiter schreibt der SWR, dass der Wolf zeitnah getötet werden soll.  Die beiden räumlich und zeitlich dicht beieinander liegenden Vorfälle seien die gesetzliche Grundlage für den Abschuss, so Eder. Die Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord bereite nun die Genehmigung für den Abschuss vor. Professionelle Jäger sollen den Wolf dann töten. Die Entnahme müsse zeitnah umgesetzt werden.

Ausriss aus der Statistik der DBB-Wolf. Seit Jahren wird das Rudel illegal verfolgt. Abwechselnd „verschwanden“ Rüde und Fähe oder Welpen. Das Rudel wird statistisch in NRW geführt, hält sich aber auch in RLP auf.  © http://www.dbb-wolf.de

Ein Pressesprecher des Umweltministeriums bestätigte uns heute am Telefon, dass die Abschussverfügung noch nicht in Kraft sei, aber vorbereitet und zeitnah ausgestellt werden würde. Über welche Risse genau es ging, könne man keine Auskunft geben, in Presseartikeln ist jedoch zu erfahren, dass es lediglich um vier Schafe gehen soll. Zudem leben so wenige Wölfe in RLP, dass ein Abschuss den regionalen Bestand gefährden würde.

In einem weiteren Presseartikel beklagte sich ein Biobauer aus Eitorf darüber, dass ihm ein Kalb gerissen worden sei. Die Zäune, die im Hintergrund des Aufmacherfotos zu sehen sind, bestehen wohl aus Stacheldraht und solche Zäune bieten eben keinen Schutz.

Vier Wolfswelpen ohne Vater und Mutter?

Das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) teilte im August noch mit, dass in diesem Jahr mindestens vier Wolfswelpen nachgewiesen worden seien.

Im August wurden vier Wolfswelpen nachgewiesen, die nun so groß sind, wie diese Welpen hier auf dem Foto. Sie können noch nicht alleine jagen und müssen von ihren Eltern mit versorgt werden. © Brigitte Sommer

Unter den Nutztierrissen in NRW wurde der Rudelvater im Sommer an mehreren Rissen nachgewiesen. Von der Mutter des Rudels Fenja GW1999f  gibt es keine aktuellen Nachweise. Dies könnte darauf hindeuten, dass die Fähe erneut beseitigt worden ist und der Rüde die Welpen alleine durchbringen musste. Genau wie im Fall von Gloria von Wesel würden sich dadurch auch vermehrte Weidetierrisse erklären.

Die Rissliste RLP geht nur bis Ende April 2024. Hier ist zu erkennen, dass praktisch überall kein Schutz vorhanden war.

Man nimmt wohl ganz bewusst in Kauf, dass die Wolfswelpen verhungern könnten.

Abschüsse helfen Bauern nicht

Hier wird einmal mehr deutlich, dass es nicht darum geht, Bauern und Weidetierhalter zu unterstützen, sondern es scheint geradezu um eine Vendetta gegen unschuldige Beutegreifer zu gehen. Auch von Seiten der Bauern und Weidtierhalter scheint kein Wille vorhanden zu sein, die Tiere zu schützen. Absurderweise scheinen sie den Tod ihrer Tiere in Kauf zu  nehmen, nur um Abschussgenehmigungen zu erreichen, die noch mehr Risse nach sich ziehen werden.

Aufgehetzt durch Trolle im Netz arbeitet man auf die Auslöschung kompletter Rudel hin. Statt sich auf die Ermittlung von Straftätern zu konzentrieren, leisten Behörden der Lobby auch noch Gefälligkeitsdienste, in dem sie wirklich absurde Abschüsse erlaubt? Stattdessen sollten endlich die Veterinärämter tätig werden und Haltern den Schutz ihrer Tiere auferlegen.

Update 07.12.2024

Gerichte in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen kippen Schießgenehmigungen
Von Wolfsschutz
7. Dezember 2024

Es ist jedes Jahr das Gleiche. Vor Weihnachten scheinen Politiker besonders gut darauf gestimmt zu sein, Schießgenehmigungen zu erteilen. Ob sie bestimmten Jägermeistern damit ein besonders exklusives Jagderlebnis oder Trophäen-Geschenk machen wollen, wissen wir nicht. Fakt ist allerdings auch, dass Gerichte ihnen regelmäßig einen Strich durch die Rechnung machen und das ist auch gut so. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/12/07/gerichte-in-rheinland-pfalz-und-niedersachsen-kippen-schiessgenehmigungen/

Update, 20.12.2024

Gericht stoppt Abschuss: https://naturschutz-initiative.de/aktuell/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-koblenz-toetung-des-leuscheider-wolfsrueden-gw1896m-ist-rechtswidrig/?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR3RlZ63KXOsV2mg2gisQgFvT_GXjvEGPSpNnZsPJuv5RUQQjea8l31Zris_aem_2E14CffYyQTsCdH_kUgVAA

 

Quelle:

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/wolf-westerwald-abschuss-freigegeben-rlp-problemwolf-100.html?fbclid=IwY2xjawG2apFleHRuA2FlbQIxMAABHSC9oV1ygnE2SUqxXtvkwzOA2aNZuTc-Ju0SQwllz4y5G6MIcFxn_XVWmQ_aem_3bQoEVWLRwgdQw-lw3RRVA

https://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/rheinland-pfalz-wolf-aus-leuscheider-rudel-soll-abgeschossen-werden-908725

https://www.rhein-zeitung.de/lokales/kreis-altenkirchen/vier-jungtiere-tappen-in-fotofalle-neue-welpen-beim-leuscheider-wolfsrudel_arid-2684634.html

https://wolf.nrw/wolf/de/nachweise

https://fawf.wald.rlp.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=285717&token=2be5a9756170e405d54b4596353906af963f85c5

http://r

https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Leuscheider+Rudel

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung

Für Spenden ab 20 Euro gibt es ganz neu unseren exklusiven Wolfskalander für 2025. Wie das Bestellen funktioniert, ist hier ganz genau erklärthttps://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/24/unser-wolfskalender-2025-ist-da/

 

Toter Wolf im Landkreis Wittmund in Niedersachsen: Strafanzeige

Es besteht ein starker Verdacht auf illegale Tötung. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige. Am 25. Mai wurde ein toter Wolfsrüde in Niedersachsen bei Abickhafe entdeckt. Gleichzeitig loben wir eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise zur Ergreifung des Täters aus. Ist das tote Tier der Vaterwolf des Friedeburger Rudels? Wurde etwa sogar das ganze Rudel ausgelöscht? Lesen Sie hierzu unseren Bericht.

Immer mehr Bauern nehmen in sozialen Netzwerken kaum mehr ein Blatt mehr von den Mund. Die Stimmung ist, gerade auch durch Medien und bestimmte Politiker, derart aufgehetzt, dass sich bestimmte Menschen wohl nicht mehr durch Recht und Gesetze daran hindern lassen wollen, Selbstjustiz zu üben. War  dies auch im Fall des Friedeburger Rudels so? Sollte das Rudel ausgelöscht werden? Anfang Mai kommen die Wolfswelpen auf die Welt, können die Eltern sie nicht gemeinsam aufziehen, weil ein Elternteil stirbt, wird es auch für das restliche Rudel schwer, die Kleinen durchzubringen.

Jetzt ist die Zeit der Welpenaufzucht. Auch die Wolfsväter beteiligen sich.

Fakt ist, dass es dort immer wieder zu Rissen an nicht geschützten Tieren kam, was eine regelrechte Hetze gegen das dort lebende Rudel nach sich zog. Es gab sogar eine Schießgenehmigung, die aber von Gerichten wieder gekippt wurde. Auf eine Anfrage beim Landkreis Wittmund, konnte ein Mitarbeiter nicht bestätigen, dass es sich bei dem tot aufgefundenen Wolf um den Friedeburger Rüden handeln würde. Hierzu muss noch das Ergebnis der DNA-Untersuchung abgewartet werden. Allerdings sei anhand der Größe des Kadavers und der Ausprägung sowie des Zustands des Gebisses davon auszugehen, dass es sich bei dem Totfund im Territorium des Friedeburger Rudels um die Überreste eines ausgewachsenen Wolfs handeln würde.

Zum Zeitpunkt des Auffindens sei das Tier bereits im relativ fortgeschrittenen Verwesungsstadium gewesen, daher sei davon auszugehen, dass das Individuum bereits seit einigen Wochen oder gar Monaten tot war. Sollte also sogar die Paarung verhindert werden?

Weiterhin waren nach Auskunft des Mitarbeiters des Landkreises an den Überresten des Wolfs eindeutig Rippenfrakturen zu erkennen, die die Vermutung zulassen würden, dass der Wolf keines natürlichen Todes gestorben ist. Aufgrund dieser Verletzungsmerkmale werden die Überreste des Wolfs hinsichtlich einer illegalen Tötung in Berlin näher untersucht.

Obwohl Wölfe als streng geschützte Art in Deutschland nicht bejagt werden dürfen, schießen auch laut dpa immer wieder Menschen verbotenerweise auf sie. Eine Untersuchung von 1000 toten Wölfen ergab, dass etwa jeder Zehnte davon illegal geschossen wurde. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. gehen aber von einer weitaus höheren Dunkelziffer aus, denn seit einigen Monaten wurden allerdings so viele tote Wölfe gemeldet, dass nur noch etwa jedes zweite Tier in die Wildtierpathologie zum Leibnitz IZW nach Berlin gebracht würde.

Fakt ist, dass das Rudel Friedeburg bis dato nicht im Monitoring der Jäger bestätigt ist. Wurden alle umgebracht und die anderen Tiere nur nicht gefunden?

 

Tatsächlich ist der Status des Friedeburger Rudels bis dato unbestätigt. Der schlimme Verdacht: Wurden sogar alle Rudelmitglieder beseitigt? © Wolfsmonitoring.com – Quelle: http://www.wolfsmonitoring.com

Härtere Gesetze?

Hohe Strafen für illegale Tötungen von bis zu 50.000 Euro und bis zu fünf Jahre Gefängnis scheinen die Täter nicht abzuschrecken.  Das Bundesnaturschutzgesetz  verbietet „jedes Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen“. Die Gesetze sehen also auch harte Strafen vor, doch warum scheinen diese nicht abzuschrecken?

Wird überhaupt ernsthaft ermittelt?

Im Gegensatz zum Ausland, wie beispielsweise Italien, wo es Sondereinheiten zu Wildtierkriminalität gibt, wird hier in Deutschland kaum ein Täter geschnappt. Bislang wurden auch keine wirklich harten Strafen verhängt, obwohl dies nach der Gesetzeslage möglich wäre.

Schon der zweite Fall von illegaler Tötung in Niedersachsen? Erst am 21. April war im Territorium Scheeßel ein illegal getöteter Welpe gefunden worden. In dem spektakulärsten Fällen in Niedersachsen aus dem vergangenen Jahr konnte auch noch immer kein Täter ermittelt werden, obwohl es nach unserer Ansicht Indizien dafür geben könnte, dass der „Wolfsripper von Ringelah“ auch auf Menschen übergehen könnte. Erst kürzlich löschte ein Jäger in Baden-Württemberg mit einem Amoklauf seine ganze Familie aus.

 

Weitere Quellen:

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/vermischtes/id_100454180/1000-woelfe-untersucht-kugeln-im-fleisch-nutria-im-magen.html?fbclid=IwY2xjawEQFoVleHRuA2FlbQIxMQABHWdtJAkyT-8LcyEC9E3PSOSCpdYRfpCx8P5Vcb83wMwHV3FpFACAfq3IXg_aem_YT8N3CRn0KwP4rDGl_bF0g

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

https://www.bild.de/regional/baden-wuerttemberg/baden-wuerttemberg-mehrere-tote-bei-amoklauf-in-lautlingen-6693b8e90c3ae008ff40cff3

https://verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/eilantrag-gegen-genehmigung-der-totung-von-wolfen-aus-dem-rudel-friedeburg-hat-erfolg-216639.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/10/wer-ist-der-wolfsripper-von-niedersachsen/

Wir freuen uns über Unterstützung

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Schießgenehmigungen: Steuerverschwendungsirrsinn in Niedersachsen

Zehn Abschussverfahren wurden in Niedersachsen genehmigt, zehn sind nach Klagen von Naturschutzverbänden von Gerichten gekippt worden. Die Kosten für die verlorenen Verfahren müssen am Ende die Steuerzahler tragen. Auch die jüngste Schießgenehmigung im Landkreis Aurich wurde gekippt, nun geht der Landkreis gegen das Abschussverbot vor. Die Aussichten auf Erfolg stehen jedoch schlecht. Warum also dieser Zirkus?

Update: Tatsächlich wurde auch diese Schießgenehmigung gekippt:

https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/beschwerden-gegen-die-gerichtliche-untersagung-des-vollzugs-der-genehmigung-zur-letalen-entnahme-eines-wolfes-erfolglos-233906.html

Wir berichteten bereits hier über die die Steilvorlage, die die jüngste Schießgenehmigung für klagefähige Verbände und Verein darstellte. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/07/05/der-wolf-und-die-sieben-schafe-neuer-schnellschuss-im-landkreis-aurich-in-niedersachsen/

Tatsächlich hatte ein Gericht der Eilverfügung stattgegeben und dort darf bis zur endgültigen Entscheidung kein Wolf erschossen werden. Die Genehmigung gilt zudem nur bis zum 21. Juli 2024. Trotzdem legt der Landkreis nun Beschwerde bei der nächst höheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg, vor.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Würden die Gelder, die das Land und die Landkreise in den Verfahren vergeuden, stattdessen in die Förderung von Zäunen und mehr Personal für eine schnellere und unbürokratischere Entschädigung von Weidetierhaltern gesteckt werden, könnte sich die Stimmung um die Wölfe bei Bauern sicherlich etwas befrieden, doch will man das überhaupt?

Die Antiwolfspropaganda nimmt jedenfalls immer verrücktere Züge an. So fährt die Jägerschaft Aurich mit einer „zweiten Auricher Erklärung“ auf. Deren Ziel ist die Jagd auf Wölfe und die Senkung des Schutzstatus der Wölfe in der EU. Die Jägerschaft ist übrigens in Niedersachsen für das Wolfsmonitoring, als die Überwachung des Bestandes zuständig. Es handelt sich also um die gleichen Personen, die den Wolf bejagen wollen. In unserer Petition fordern wir, den Jägern das Monitoring zu entziehen: http://www.change.org/wolfsmonitoring

Es ist immens wichtig, dass klagefähige Verbände und Vereine auch weiter klagen. Unsere aktive Arbeit vor Ort in den Wolfsgebieten in Niedersachsen ist genauso wichtig und wir brauchen hier ebenso dringend Unterstützung bei unserem internen Monitoring. Wir freuen uns hier über neue Mitglieder, die direkt in den Brennpunktgebieten wohnen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir werten die ständigen Verfahren als reines Propagandamittel, um den Schutz der Wölfe immer mehr aufzuweichen, Stimmung in der Bevölkerung zu machen und gegenüber den Bauern vorzutäuschen, dass man ihre Probleme ernst nehmen würde. In Wirklichkeit liegen deren echten Probleme und Herausforderungen jedoch in ganz anderen Bereichen.

Quellen:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Wolf-in-Aurich-Landkreis-geht-gegen-Abschuss-Verbot-vor,wolf5088.html

https://www.pirsch.de/news/wolfsproblematik-ernst-nehmen-jaeger-starten-zweite-auricher-erklaerung-39369?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTAAAR3F0liD_iMJT30xc1WULI351jtNLiG7D_Bpu9zXxa4vlU-0Ieajh3jDxDI_aem_eb9gr2RZNlN4HxQqi_I_iQ

 

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Unser Verein hatte sich vor fünf Jahren gegründet, um Lobbybändeleien von Naturschutzorganisationen etwas entgegen zu setzen. Es braucht nicht mehr, als öffentlich möglichst mit Riesenreichweite und emotionalen Fotos medienwirksam zu verkünden, dass Tiere geschützt werden wollen und schon springen viele wirklich herzensgute Menschen darauf an und unterstützen selbst Jägerstiftungen oder Orgas, in denen Jäger inzwischen im Vorstand sitzen. Große Orgas, die breitflächig staatliche Unterstützung erhalten oder aber Stiftungen, die von Konzernen unterstützt werden, haben natürlich den Nachteil, dass die Forderungen von Lobbyisten aufgeschlossen gegenüber stehen. Tierfreunde erreichen tatsächlich dann das Gegenteil von dem, das sie sich wünschen. Viele Orgas scheinen praktisch von gegenseitigen Interessengruppen übernommen.
Unterstützen Sie bitte kleine Vereine und regionale Vereine.
Auch unser Verein zählt zu den kleinen unabhängigen Vereinen. Wir nehmen keine Regierungsgelder oder Lobbyspenden an. Wir sind auf Ihre Unterstützung angewiesen. Helfen Sie uns, damit wir weiter ein Bollwerk gegen Lobbyismus darstellen können.

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Gloria reißt nur ausnahmsweise Weidetiere: Gericht verbietet Abschuss in NRW

Die Wolfsmutter „Gloria von Wesel“ darf weiterhin nicht abgeschossen werden. Dies entschied heute das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Die Kammer hat zur Begründung der Beschlüsse ausgeführt: Grundsätzlich ist die Tötung von Wölfen, die zu den besonders geschützten Tierarten gehören, nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von dem Verbot setzt voraus, dass durch den Wolf ein ernster landwirtschaftlicher Schaden droht und es keine zumutbaren Alternativen zur Tötung des Tieres gibt. Der Kreis Wesel hat nicht ausreichend schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, dass die erteilte Ausnahmegenehmigung zur Abwendung solcher Schäden geboten ist. Noch im Juli 2023 ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in einem Bericht an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) – wie zuvor die Kammer im Urteil vom 6. Mai 2021 – davon ausgegangen, dass auf Grund des Verhaltens der Wölfin „Gloria“ kein solcher Schaden zu erwarten sei.

Beispielfoto Wölfin – © Brigitte Sommer

 

Die Kammer könne auf Basis der vorliegenden Daten keine Verhaltensänderung der Wölfin erkennen, die eine von dieser Einschätzung abweichende Schadensprognose rechtfertigen könnte. Sie erschließt sich weder aus den dem Gericht vorliegenden Stellungnahmen des MUNV, noch aus Äußerungen des LANUV. Zitat aus der Pressemitteilung: „Dass die Wölfin empfohlenen Herdenschutz überwinden kann, ist keine neue Erkenntnis, sondern hat sich schon in früheren Jahren gezeigt. Diese Übergriffe stellen aber Ausnahmen dar. Jedenfalls nach den dem Gericht vorgelegten Unterlagen ist weiterhin anzunehmen, dass sich „Gloria“ nicht auf das Jagen von Weidetieren spezialisiert hat.“

Auch Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich sehr über diese Entscheidung, obwohl unsere Klage leider abgewiesen worden ist. Dafür sind die Klagen des BUND, der Naturschutzinitiative sowie der GzSdW anerkannt worden. Unter anderen wurden wir aufgefordert, die Standorte unserer Wildkameras dem LANUV mitzuteilen. Dies können wir aber aus ethischen Gründen nicht verantworten, weil wir fürchten, dass solche Daten auch zur Verfolgung der Wölfe im Rahmen einer Abschussverfügung herangenommen werden, um die Wölfe zu lokalisieren.

Hier ein Blick ins Revier der Wolfsfamilie von Gloria. Auf dem Film sind erneut zwei Welpen zu sehen.

 

Gegen die Beschlüsse ist jeweils die Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Presseinfo des Verwaltungsgerichts: https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2024/17_01_24/index.php

 

Sachsen: Schießbefehl auf Wolf bei Löbau illegal

Es ist eine Geschichte wie im Krimi. Landrat Meyer (CDU) aus dem Landkreis Görlitz beschloss Anfang des Jahres den Abschuss eines Wolfs bei Löbau und die Massenmedien stiegen eifrig mit ein und verkündeten baldigen Vollzug. Doch die Rechnung wurde ohne uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. gemacht, denn wir vermuteten, dass der Schießbefehl nicht rechtens sein könnte. Man verweigerte uns die Auskunft dazu, drohte uns sogar. Danach schalteten wir unseren Anwalt ein und dieser wurde tätig. Und tatsächlich teilt die Fachstelle Wolf des  Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute in Dresden mit, dass die Voraussetzungen für eine Entnahme nicht vorlägen.

Eine interne Revision zum Fall des mehrfach von Wölfen heimgesuchten Wildgatters in Krappe bei Löbau (Landkreis Görlitz) hätte ergeben, dass die Voraussetzungen für eine mögliche Entnahme nach Sächsischer Wolfsmanagementverordnung nicht vorliegen würden.

In einer Reihe weiterer Veröffentlichungen in den Massenmedien hatte sich der Landrat noch darüber beschwert, dass kein Jäger auf den Wolf schießen wolle. Auch Sachsen-Forst hätte abgelehnt. Man wolle daraufhin Polizisten kontaktiert haben. Wir hoffen, dass bislang wirklich niemand diesen Auftrag angenommen hat.  Falls dieser Wolf durch einen Abschuss zu Tode gekommen sein sollte, werden wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. Anzeige gegen Ersteller und Ausführende erstatten.

Eine wesentliche Voraussetzung sei, dass das Kriterium »Zumutbarer Schutz« erfüllt sein muss. Das ist der Fall, wenn der Zaun auf seiner gesamten Länge 180 Zentimeter hoch ist und über einen Untergrabschutz von 50 Zentimetern Breite verfügt. Der Untergrabschutz muss mit Erdankern befestigt, oder 50 Zentimeter tief in den Boden eingelassen sein.

Zur Einordnung: Bei dem Wildgatter handelt es sich um ein mehrere Hektar großes Gehege, das von einem Festzaun umgeben ist. Der bauliche Zustand des zwei Kilometer langen und 180 Zentimeter hohen Festzaunes mit Untergrabschutz wurde bei jeder Rissbegutachtung stichprobenartig überprüft. Im überwiegenden Teil der Fälle konnte dabei der zumutbare Schutz nachgewiesen werden. Die Revision identifizierte jedoch eine Schwachstelle, an der der Zaun leicht nach außen geneigt war und die Zaunhöhe nur bei 160 – 170 Zentimetern lag.

Hintergrund:

Das LfULG hatte via Pressemitteilung am 21.11.2022 unter anderem darüber informiert, dass es zuletzt im Raum Löbau wiederholte Übergriffe auf ein und dasselbe Wildgatter gab und laut Dokumentation der Rissbegutachtung der 1,80 Meter hohe Festzaun in mindestens zwei Fällen überklettert worden war. In diesem Zuge sei auf der Grundlage von § 3 Sächsische Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz über den Fall im Raum Löbau informiert worden und die Dokumentation zum Rissgeschehen übergeben worden. Sie bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob Managementmaßnahmen nach § 6 SächsWolfMVO eingeleitet werden oder nicht.

Hier die Pressemitteilung: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1062972?fbclid=IwAR1DA3UO4mFuVjpTU2hIrWHNWZ2LohQI9bC4GzlaUSVD977uyz8qr6WFAlE

Hier unser Bericht vom 31. Januar: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/31/sachsen-schiessgenehmigung-auf-einen-wolf-bei-loebau-ueberhaupt-in-kraft/

Wir freuen uns sehr über finanzielle Unterstützung, denn wir erstatten auch immer wieder Strafanzeigen über Anwälte, um an Hintergründe zu gelangen. Unter anderem haben wir so einen Namen eines Jägers erfahren, der einen Wolf in Mecklenburg-Vorpommern illegal abgeschossen hatte. Heute haben wir dazu beigetragen, dass der Schießbefehl zurück gezogen werden muss.  Strafanzeigen und Auskunftsbegehren sind teuer, daher freuen wir uns über Spenden:

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GW 950m soll sterben – Wolfsabschüsse in Niedersachsen gehen mit den Grünen weiter

Der Burgdorfer Wolfsrüde soll sterben.

Solange Wolfsabschuss als Problemlösung angeboten wird, solange werden Weidetierhalter und Weidetierhalterinnen eben auf diesen hinarbeiten. Unserer Meinung nach bringt nur eine Null-Abschuss-Lösung die WeidetierhalterInnen dazu, keine Risse mehr zu provozieren. Auch sollte es endlich Rechtsgrundlagen geben, WeidetierhalterInnen, die Risse provozieren, rechtlich zu belangen. Stattdessen scheint Niedersachsen aber die Lobbypolitik des ehemaligen Umweltministers Lies weiter zu verfolgen. Eine Schießgenehmigung auf den Burgdorfer Rüden wurde nicht zurückgenommen und man will sogar ein Bestandsmanagement einführen. Hier unser Bericht.

Über den Wechsel im Umweltministerium hatten sich viele noch gefreut. So sehr, dass sie Fotos von sich neben dem neuen Umweltminister Christian Meyer in sozialen Netzwerken posteten. Eine Schauspielerin nannte den neuen Umweltminister sogar eine „Lichtgestalt“. Man betrieb in diversen Gruppen in sozialen Netzwerken sogar massiv Wahlwerbung für die Grünen. Doch fußte die übergroße Freude auf realen Aussagen?

Beispielbild erschossener Wolf. © Privat.

Man kann es den Grünen und Meyer nicht mal vorwerfen, dass viele geradezu fanatische Anhängerinnen und Anhänger die Situation in Niedersachsen wohl vollkommen unrealistisch interpretierten. In einem Telefonat mit der Pressestelle der Grünen im Frühjahr bestätigte man uns, dass man im Prinzip bei den Grünen Niedersachsen nicht generell gegen Wolfsabschüsse sei, sondern nur gegen deren Geheimhaltung. Auch Meyer sagte vor der Wahl auf diversen Veranstaltungen, dass er weiter „Problemwölfe“ abschießen lassen wolle.

Schießgenehmigung seit Oktober in Kraft

Nun wurde also bekannt, dass eine Schießgenehmigung auf den Vaterwolf des Burgdorfer Rudels seit Oktober bis Ende Januar 2023 gilt. Ausgestellt hätte sie die Region Hannover. Doch Entscheider ist natürlich das Umweltministerium. Pressesprecherin Kreutz beantwortete eine Frage der TAZ so: „Das Tier hat zahlreiche Nutztiere gerissen. Insgesamt sind 13 Risse registriert, die dem Tier zugeschrieben werden. Betroffen waren insbesondere Schafe, aber auch Rinder und ein Pferd“, so Kreutz. Die Genehmigung sei im Oktober erteilt worden und gelte seitdem bis 31.1.2023 für den Rüden. Die Frage, ob der Anlass für die Abschussgenehmigung der Übergriff auf von der Leyens Pony war, ließ die Sprecherin unbeantwortet, schreibt die TAZ weiter. Anmerkung: Kurz zuvor hatten die Massenmedien den Schluss gezogen, dass die Schießgenehmigung mit dem Riss eines Ponys im Anwesen von von der Leyen zusammen hängen könnte.

Dass mindestens die Hälfte der gerissenen Tiere keinen Schutz hatten, wird nicht weiter erwähnt.

Die falschen Freunde der Wölfe

Alle, die diese Vermutung schon vorher äußerten, wurden übrigens in sozialen Netzwerken zum Schweigen gebracht, indem man ihnen Hetze gegen die Grünen unterstellte, sie blockierte, sie kalt stellte und ihre Freunde anschrieb, doch künftig deren Beiträge nicht mehr zu liken. Nun geben diese Wendehälse wieder einmal vor, von nichts gewusst zu haben und man hätte diese Entwicklung ja nicht ahnen können. Einer der sich selbst als „Anwalt der Wölfe“ bezeichnet, schrieb sogar, dass er mit der neuesten Presseinfo des Umweltministeriums ganz zufrieden sei. Darin steht sogar, dass weiter Problemwölfe abgeschossen werden sollen. Warum geben solche Leute also vorher vor, dass sie nicht damit einverstanden seien? Geht es ihnen etwa nur um die eigene Selbstdarstellung?

Wolfsbestandsmanagement in Planung

In seiner Pressemitteilung wird der neue Niedersächsische Umweltminister Christian Meyer (Grüne) folgendermaßen zitiert: „Niedersachsen will zudem an einem Konzept der Bundesregierung für ein europarechtskonformes und regional differenziertes Bestandsmanagement intensiv mitarbeiten. In diesem Zusammenhang soll auch ein „Aktionsplan Weidetierhaltung und Wolf“ erarbeitet werden.“

Zitat aus der Pressemitteilung: „Derzeit läuft ein Pilotverfahren der Europäischen Kommission in Sachen Wolf gegen Deutschland. Dabei geht es neben den umstrittenen Abschüssen von Wölfen auch um Transparenz und Information über geplante oder bestehende Ausnahmegenehmigungen. Niedersachsen muss dabei insbesondere zur Veröffentlichungspraxis eigener Ausnahmegenehmigungen berichten. Niedersachsen hat nun dem Bund mitgeteilt, dass in Zukunft artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur rechtmäßigen Entnahme von sogenannten „Problemwölfen“ künftig eine Woche vor ihrem Erlass öffentlich einsehbar sein sollen – und zwar zum Schutz der Betroffenen in anonymisierter Form.“

„Damit schaffen wir mehr Transparenz bei notwendigen Entnahmen und sorgen für eine Versachlichung der Diskussion“, so Umweltminister Christian Meyer. „Spekulationen, ob – und wenn ja – wie viele Abschussgenehmigungen auf welcher fachlichen Grundlage erteilt werden, wird damit ein Ende bereitet. Verbunden damit ist kein genereller Stopp von artenschutzrechtlichen Abschussgenehmigungen für Problemwölfe. Auch künftig können Problemwölfe entnommen werden, wenn die Voraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllt sind“, betont der Minister. Darüber hinaus würden alle geplanten Ausnahmegenehmigungen künftig mit der Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) abgestimmt.“

Außerdem sollten Ausführende und Antragstellende weiter anonym bleiben.
Damit haben klagefähige Verbände in Zukunft wohl nur eine Woche Zeit, überhaupt zu reagieren. Die DBB-Wolf setzt sich zusammen aus dem Bundesministerium für Umwelt- und Naturschutz, dem Lupus-Institut, dem Senckenberg-Institut und dem Leibnitz-Institut. Man berät sich also praktisch untereinander.
Mündige Wolfsfreunde sollten nun endlich erkennen, wer wirklich für den umfassenden Schutz der Wölfe eintritt und diese Institutionen – zum Beispiel auch uns von Wolfsschutz-Deutschland e.V. – weiter unterstützen. Oder um es mit einem Zitat von Hannes Jaenicke zu sagen: „Wer der Herde folgt, sieht nur Ärsche.“

Presseinfo des Umweltministeriums: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-168-ausnahmegenehmigungen-217936.html?fbclid=IwAR1UI9HWOuXe6HgKhp9wKcjJr5Wdi_OVz8F3khf5kM1SHX3306Zjl0EUvZo

Artikel der TAZ: https://taz.de/Wolf-riss-Pferd-von-Ursula-von-der-Leyen/!5898585/?fbclid=IwAR0BY6F0EGjaxY-7pr2BcnaZ85P_9t8TacPIPW4OeXB3Or3VuCSAjXcKegY

Thüringen: Schießgenehmigung auf Wolfsmischlingswelpen erteilt

Thüringens grüne Umweltministerin hat erneut entschieden, Wolfsmischlingswelpen töten zu lassen. Der Auftrag sei erteilt. Dabei gibt es Alternativen. In Italien werden Mischlinge zwischen Hund und Wolf sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Unserer Meinung nach verstoßen die Thüringer Schießbefehle ganz klar gegen das Deutsche Tierschutzrecht, das in solchen Fällen höher bewertet werden muss, als das Bundesnaturschutzgesetz. In unserer Reportage erklären wir warum. Und wir waren vor Ort und haben uns das Zuhause von Wolfsmutter Zelli und ihren Welpen angesehen.

Es sind fünf kerngesunde, erst sieben Monate alte Tiere, die nach dem Willen des Thüringer Umweltministeriums kein Recht auf Leben haben. Es soll sich bei den Welpen angeblich um so genannte Hybriden, Mischlinge zwischen Wolf und Hund handeln. Sie sind leicht zu erkennen, weil sie schwarz sind. Während man solche Tiere in Italien sterilisiert und wieder in die Freiheit entlässt, kennt man in Deutschland anscheinend nur eine Lösung: Töten. Und man streicht die Existenz dieser Tiere aus der offiziellen Liste, als hätte es sie nie gegeben.

Bildmontage. Quelle von beiden Fotos ©Pixabay.

 

Die Fellfarbe Schwarz sei übrigens irgendwann durch Hundegene entstanden, ist in zahlreichen wissenschaftlichen Artikeln zu lesen. In Italien gibt es mittlerweile auch schon Wölfe, die schwarz sind und keine „Hybriden“. In Deutschland stellt sich die Situation um schwarze Mischlingstiere wirklich grausam dar. Weil man hier angeblich fürchtet, dass fünf schwarze Mischlingswelpen bei Zella in Thüringen, die „genetische Reinheit“ der Wölfe in Deutschland gefährden könnten – was schon rein rechnerisch gar nicht möglich sein kann – gibt es von Seiten der Grünen Umweltministerin Siegesmund einen Schießbefehl auf die nicht einmal ein Jahr alten, kerngesunden Tiere.

Schweigen von Medien und Verbänden

Ein TV-Sender versuchte Kontakt zum Umweltministerium zu bekommen, bekam aber auf berechtigte Fragen bis Ende Oktober keine Antwort. Später erhielt eine Tierfreundin die Nachricht, dass der Sender doch nicht berichten wolle.

Gehegeaufnahme oder Sterilisierung

Dabei ginge es auch anders. Der alternative Bärenpark hat nämlich eine Vereinbarung mit dem Land Thüringen und könnte diese Tiere dort aufnehmen.  Entsprechende Korrespondenz liegt uns vor. Aber ohne Genehmigung der Ministerin fühle man sich nicht in der Lage, etwas zu unternehmen. Die anderen Verbände versuchen sich heraus zu winden, aber schaut man sich frühere Äußerungen an, so ist man schon damit einverstanden, diese Lebewesen zu eliminieren.
Dabei verstößt die Schießgenehmigung ganz klar gegen das Deutsche Tierschutzrecht, das in diesem Fall höher als das Naturschutzrecht mit der Lex Wolf zu werten ist. Es muss nämlich immer das mildeste Mittel angewendet werden. Und dieses wäre die Sterilisation und die Entlassung in die Natur, wie es vielfach in Italien praktiziert wird, wo man wirklich ein Problem mit sehr vielen Mischlingen hat.

 

Lara und Brigitte Sommer waren Ende September mit Wolfshundemix Liv auf den Spuren der Wolfsmutter und ihren Welpen vor Ort bei Zella.

Auftrag zum Abschuss erteilt

Ausriss aus der Ostthüringer Zeitung: https://www.e-pages.dk/otzgera/1234/article/1686028/2/12/render/?token=c679b2ca23fcf3e5f3c7dcc53b50bda3&vl_app_id=de.zgt.otz&vl_app_version=7.14.0&vl_platform=android&fbclid=IwAR1AAID3EiFjuO-zV53hkQD45XPsy8uTQ3Q6dTD871yochpq90bhxLC9PBo

 

 

Mit Wolfshundemix Liv haben wir das Revier der Wölfin bei Zella besucht. Das Gelände ist teilweise äußerst steil und unzugänglich, wie auch auf diesem Bild zu sehen ist. Das Dunkle im Hintergrund ist nicht etwa eine Sprungschanze, sondern tatsächlich der Weg.

 

Das Gelände ist steil, unzugänglich und wenig besiedelt.

 

Blick ins Tal: ideales Wolfsgebiet.

 

Ein Paradies für Wölfe?

 

 

Das dröhnende öffentliche Schweigen der anderen Orgas

Während dort das Thema in der Öffentlichkeit und in sozialen Netzwerken einfach totgeschwiegen wird, bekamen privat anfragende Tierfreundinnen und Tierfreunde Antworten, die ihnen nicht gefallen haben.

Ausschnitt Antwort der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe Landesgruppe Thüringen auf den Protest einer Wolfsreundin. Die Original-Korrespondenz liegt uns vor:

Zitat: „Guten Tag Frau H.,
die von Ihnen geäußerte Meinung zu den Wolfshybriden in Zella können ich und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe nicht teilen.
Die DBBW hat die höchste Kompetenz in Deutschland zum Thema Wölfe. Es gibt keinen Grund, ihre Entscheidung anzuzweifeln.“
Anmerkung: Träger der DBB-Wolf sind das Bundesamt für Naturschutz, das Leibnitz-Institut in Berlin, das Senckenberg-Institut  und Lupus, Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland. Könnte man nicht von Verbänden und Vereinen eine etwas differenzierte Haltung erwarten? Wie regierungsunabhängig können diese Institute wirklich arbeiten?

Beim Nabu weiß man angeblich nichts von Alternativen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Blick nach Ohrdruf

Aber man kann die Tiere doch nicht einfach einfangen? Im Fall der Mischlingswelpen von Ohrdruf ein paar Jahre zuvor, sollen die Welpen gefangen, und dann erschossen worden sein. Wir stellten damals Strafanzeige, doch das Verfahren wurde eingestellt. Zusammen mit der DJGT protestierten wir gegen die Einstellung. 500.000 Euro hatte die Steuerzahlenden die Jagd auf die Ohrdrufer Welpen übrigens gekostet. Heute sind diese Welpen, genau wie die Welpen von Zella auf der Liste der DBB-Wolf einfach gestrichen, ganz so als hätte es sie nie gegeben und auch die Wolfsmutter selbst ist verschollen. https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/status-und-reproduktion?Jahr=2021&Bundesland=Th%C3%BCringen

 

 

 

 

Ausriss aus der Thüringer Allgemeine vom 7.10.22

 

Fazit

Wir potestieren erneut auf das Schärfste gegen diesen unethischen und unsensiblen Umgang mit Mitlebewesen. Gerade von einem Umweltministerium, das von einer Umweltministerin der Grünen geführt wird, erwarten Tier- und Naturschützer doch wirklich zu Recht gerade andere Lösungen als Töten.

 

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Sonstige Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/08/13/ethisch-untragbar-schon-wieder-mischlings-wolfswelpentoetungen-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/21/erster-teilerfolg-in-thueringen-gericht-untersagt-abschuss-der-mutterwoelfin-jagd-auf-welpen-geht-aber-weiter/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

http://www.dbb-wolf.de

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/thueringen-nachwuchs-der-standorttreuen-woelfe-bei-ilfeld-und-ohrdruf

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/nachweis-per-fotofalle-erneut-wolf-hund-hybriden-in-thueringen

 

Umweltminister Lies (SPD) ist für den Tod einer jungen Wanderwölfin verantwortlich

Wir erstellten bereits Strafanzeige gegen Minister und ausführende Personen wegen des zweiten Abschusses eines Wolfs im Revier Amt Neuhaus. Nun kommt es heraus, dass der erste Abschuss in diesem Gebiet am 8.1.2022, eine Jungwölfin betrifft, die aus dem Rudel Visselhövede stammt. Damit dürfte dieser Abschuss auch nicht durch das Bundesnaturschutzgesetz und die niedersächsische Wolfsverordnung gedeckt sein.

Beispielbild Wölfin mit Jungtier. Dem Jungtier wurde durch die Erschießungsaktion die ganze Zukunft geraubt.

Es dürfen nur Wölfe aus dem Territorium gechossen werden, auf den die Schießgenehmigung ausgestellt war.  Diese junge Wölfin (GW2451f) wanderte aus über hundert Kilometer Entfernung in das Territorium Amt Neuhaus ein. Zur Zeit paaren sich die erwachsenen Tiere und die Jungtiere ab ein bis zwei Jahren, wandern ab, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Der jungen heimtückisch erschossenen Wölfin wurde sowohl die Partnerwahl als auch die Vermehrung verwehrt. Dabei informierte das Bundesministerium Ende des vergangenen Jahres darüber, dass Wölfe hier in Deutschland noch immer als bedrohte Art gelten. Wir fordern Umweltminister Lies auf, sofort mit dem Schießen auf Wölfe in den betroffenen Gebieten aufzuhören, da zur Zeit überall Jungwölfe wandern.

§ 45 a Abs. 2 BundesNatSchG aber auch § 5 Abs. 3 Nds Wolfsverordnung erlauben nur den Abschuss aus dem einen Rudel, in dem sich der so genannte „Problemwolf“ aufhält.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat Anzeige gegen Minister und ausführende Personen gestellt.

Quelle: https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren