Gericht gibt Feuer frei auf Wolf Roddy in Niedersachsen – Beschluss nicht rechtskräftig – Beschwerde wird eingelegt

Roddy soll sterben – Umweltminister Olaf Lies sieht Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung zum Rodewalder Wolf bestätigt

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage den Antrag des Vereins „Freundeskreis freilebender Wölfe“ auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und damit auf Untersagung der Entnahme des Wolfsrüden GW717m des Rodewalder Rudels abgelehnt, schreibt das Umweltministerium heute in einer Pressemitteilung.

Dazu sagt Minister Olaf Lies: „Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung bestätigt und ist unserer Argumentation vollumfänglich gefolgt. Es ist gut, dass wir jetzt durch den Beschluss des VG Oldenburg Klarheit haben. Zu weiteren Vollzugsmaßnahmen im laufenden Verfahren machen wir keine Angaben.“

Wenn er sich da mal nicht irrt.  Als Begründung für die Ablehnung habe der Richter auf geführt, dass die betroffenen Tierhalter möglicherweise Ausgleichszahlungen erhielten, ändere nichts am Eintritt bisheriger Schäden und der Prognose, dass zukünftig weitere Schäden durch Risse entstehen könnten“, so das Gericht. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe konnte Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen, schreibt der NDR heute. Hier der Bericht: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Wolf-aus-Rodewalder-Rudel-darf-geshossen-werden,wolf3870.html?fbclid=IwAR2phUp9extDtkL2H5kXR7GV0K9qLUGoslJxVUWZ7J98Mcu0pUmrTCaioQY

Sollte der Schießbefehl tatsächlich ausgeführt werden, können wir uns von Wolfsschutz Deutschland e. V. nicht vorstellen, dass diese Wolfstötung mit dem EU-Recht vereinbar sein kann. Denn selbstverständlich muss Herdenschutz zumutbar sein. Wir werden in diesem Fall Anzeige erstatten. Laut der Liste der Nutztierschäden sind die meisten Risse nicht einmal analysiert, geschweige denn einem bestimmten Wolf zugeordnet worden. Zudem ist in vielen Fällen kein Mindestschutz vorhanden gewesen. Risse an Pferde sind auffällig schnell als Wolfsrisse bestätigt worden. Normalerweise dauern Analysen Wochen. Ein Anruf bei der Pressesprecherin Jörgens im Senckenberg-Institut konnte nicht bestätigen, dass dort überhaupt Proben zum Analysieren hingesendet worden waren. Tatsächlich gab die Pressesprecherin die Auskunft, dass man dem Umweltministerium Niedersachsen gegenüber vertraglich verpflichtet sei und keinerlei Aukunft geben dürfe. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Die Entscheidung, den Leitwolf des offiziell aus nur drei Tieren bestehenden Kleinrudels abzuschießen, dürfte den Weidetierhaltern nicht helfen. Ganz im Gegenteil. Aus Erfahrungen mit dem Cuxlandrudel, bei dem die Mutter illegal erschossen worden war und der Vater verschwand, waren vermehrte Weidetierrisse die Folge, weil die familiären Strukturen des Rudels zerstört worden waren. Genauso wird es auch der Fähe ergehen, die wahrscheinlich bereits ungeborene Welpen in sich trägt. Sie müsste den Welpen vom Vorjahr und den neuen Nachwuchs alleine durchbringen. Was vermehrte Risse nach sich ziehen würde. Eine solche Tat ist unserer Meinung nach auch nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts https://www.verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/das-verwaltungsgericht-oldenburg-lehnt-eilantrag-der-wolfsschuetzer-gegen-die-abschussgenehmigung-fuer-den-rodewalder-wolfsrueden-ab-174002.html

Hier der Link zur aktuellen Rissliste: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/wolfsbuero/nutztierschaeden/nutztierschaeden-172368.html

Update: 16.02.19 – Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. wird beim beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die heutige Entscheidung der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg einlegen, machte er noch gestern Abend auf seiner Facebookseite bekannt.

23 Gedanken zu „Gericht gibt Feuer frei auf Wolf Roddy in Niedersachsen – Beschluss nicht rechtskräftig – Beschwerde wird eingelegt

  1. Es ist nicht nur entsetzlich, sondern mit Verlaub : nur noch zum kotzen. Rechtsstaat und Unabhängigkeit der Justiz – weit gefehlt. Eine landesregierungsseitig gewünschte wohlfeile Richter-Entscheidung vorbei an den real existierenden Fakten und Schutz-Gesetzen für die Wölfe. Es lebe die BRD (Bananen Republik Deutschland). Zu hinterfragen sein wird eine eventuelle Befangenheit der urteilenden Richterschaft; vielleicht sind diese Herrschaften irgendwie mit Personen/Interessen der Jäger- oder Landwirtschaft liiert ? Solange wie es keine von der Politik unabhängige Justiz in Sachen Amts-Berufung und Karriere gibt, wird das so gehen und Minister Lies feiert sich, dass das Verw.-Gericht seine Abschuss-Verfügung voll umfänglich bestätigt hat. Dabei ist Italien ein positives Beispiel, ansonsten wäre Berlusconi wohl kaum für seine Missetaten verurteilt worden. Hoffentlich geht der Freundeskreis zum OVG und ggf. weiter. Wir können dafür ja eine Spenden-Aktion anbieten.
    P.S.: Über ein Vorgehen gegen die ebenfalls unrechtsmäßige Abschuss-Verfügung des Kieler GRÜNEN-Umweltministers und Nachfolger des jetzigen GRÜNEN-Bundesvorsitzenden im Interesse der Bauern- und Jäger-Lobby mit Hetz-Sponsoring von Springers BILD ist leider nichts zu hören und zu sehen.

    1. ich kann mich nur anschließen, ich habe es befürchtet, hierzulande ist alles dermaßen verfilzt, Politik, Verwaltung, Justiz, Medien und Wirtschaft, dass ich keine große Hoffnung auf ein wolfsfreundliches Urteil hatte. Karrierepolitiker sind dermaßen opportunistisch, arrogant, skrupel- wie rückgratslos, dass es mir die Sprache verschlägt, lauter Macron-Typen, die kein Problem haben, auf die eigene Bevölkerung schießen zu lassen. Mir tut es so leid um dieses Leben, dass einem mächtigen hassvollem Mob geopfert werden soll: Ein vollkommen sinnloser Mord.
      Wenn Spenden für den weiteren Rechtsweg nötig sind, beteilige ich mich. Kann man denn auf EU-Ebene nichts tun?

    2. Es war auch meine erste Überlegung, als erstes zu prüfen, in wie weit einer der Richter (der Richter?) selbst Jäger ist oder in irgend welchen Beziehungen zu Jägern steht.

    3. Ich bin sicher, daß es unter den Richtern auch Jäger gibt. Alles eine Mischpoke! Das mit der Spendenaktion finde ich gut! Wir Wolfsfreunde dürfen doch nicht zulassen, daß so etwas geschieht!

  2. Das gibt doch zu denken: Schlachthaus-Skandale, wo Rinder und Schweine vor ihrem Tod noch brutal
    gequält werden. Töten am Fließband.
    Und hier der Wolf, der aus Hunger tötet. Läßt man die Natur walten, braucht es keine Jäger.
    Bäume werden wie wild gerodet, die Meere verplastet, Tiere unter Naturschutz abgeknallt,
    Böden vergiftet, alles geht langsam den Bach runter. Keine Insekten, Bienensterben, kaum noch
    Vogelgezwitscher und dazwischen und verursachend die Biomasse „Mensch“ gierig, überfressen und dreist,
    zu keiner Empathie mehr fähig und völlig verblödet; vergessend, wozu er hier auf der Erde ist.
    Immer noch: „Geld regiert die Welt“.
    Mir sind die Tiere lieber.

  3. Hier hat mal wieder die Jägerlobby gesiegt. Denken die Politiker denn nicht daran, daß u.a. auch Wölfe wie eine Polizei das Gleichgewicht der Natur aufrecht erhaslten?

  4. Ich gebe W.O. Recht, wir haben keinen Demokratischen Rechtsstaat. Ich habe selber miterlebt, wie eine Verwaltungsbeamtin Richter belogen hat, wohl wissend, dass Richter zwar über eine Verwaltungsentscheidung zu richten hatten, aber von der Sache , über die entschieden werden sollte, absolut keine Ahnung , aber von den Ausführungen der Verwaltung bereits vor der Verhandlung ein Meinung hatten. Photos helfen hier besonders, denn lesen und interpretieren ist zeitaufwendiger und schwieriger und Kopfkino hält sich hartnäckig. Die täglichen Werbekampagnen mit viel Bildchen sind der Beweis. Kommentar eines Verwaltungsbeamten: es sei Anmassend sich gegen die Entscheidung einer Kreisverwaltung zu stellen, insbesondere, da der Kläger unbekannt, wörtlich:“eine 0″ sei, aber Gerichte und Verwaltung würden sich seit Jahren kennen…..
    Es ist allerhöchste Zeit, dass insbesondere, wenn es um Tiere, Tierschutz und Umweltschutz geht, Behörden, auch die ach so „unabhängigen Kreisrechtsausschüsse“, bei denen dann am Besten noch der den Vorsitz führt, der den Erlass losgetreten hat, nicht alleine entscheiden dürfen, sondern externe, wirklich unabhängige Fachleute mit an den Tisch gehören und gleichgewichtig mitentscheiden. Richter in Fachbereichen geschult werden. Wer sich nicht mit animal behavior, Grundlagen der Medizin/Krankheiten, Tierhaltung etc auskennt, kann nicht über Tierschutzfragen u.ä. richten. Leider kennen wir diese Vorgehensweise aus vielen Diskussionen der Vergangenheit : statt sich sinnvoll, mit Überlegung und Weitblick einem „Problem“ zu stellen, werden wortwörtlich Schnellschüsse getätigt.
    Es sterben und erkranken auch mehr Menschen durch den Verzehr roher Meeresfrüchte wie durch Haiangriffe, und welche Panikmache erfolgt beim Hai.
    Wann lernen Verantwortliche endlich mit ihrer Macht sinnvoll umzugehen und aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen

  5. Ein absoluter Witz dieses Urteil. Vergessen alle, der Wolf ist geschützt. Zum Glück ist die EU nicht deren Ansicht. Eine Familie zu zerstören, wird nichts bringen. Und diese Hobby und Nutztierhalter, sollen Schutzzäune endlich errichten. Damit wenigstens ein guter Wille der Tierhalter zu erkennen ist. Aber den vermissen wir alle, bewiesen durch mehrere Aufnahmen vor Ort. Die wollen doch nur den Wolf wieder ausrotten.

  6. Ja, Ja – diese VERWALTUNGs-Gerichte. Ich wette die/der Richter sind/ ist selber Jäger oder wenigstens ganz DICKE mit dem Jagdverband. Aber in Deutschland Recht zu bekommen nur weil man Recht hat, ist viel uzu häufig ein Ding der Unmöglichkeit.

  7. Der Wolf GW 717 m soll leben . Er ist nicht identifiziert. Herdenschutzmaßnahmen sind nicht erfolgt, und es fand keine Vergrämung statt. Er ist ein hoch geschütztes
    Tier!

  8. Ich habe gerade Herrn Lies eine mail geschickt und ihm einen ergreifenden Film über Wölfe in Kanada empfohlen
    Film „Auf der Spur der Küstenwölfe“ von Gudrun Pflüger

    1. Super! Das ist ein beeindruckender Film, der viel über das Wesen des Wolfes aussagt. Ich befürchte nur, dass dieser Minister beratungsresistent ist, er wird sich auch durch diesen Film nicht von seinem Irrweg abbringen lassen:-(

  9. Ich bin fassungslos! Dieses Gericht hat keine Ahnung von der Sache, über die es da entschieden hat. Wenn man z.B. die Rinder nicht durch Elektrozäune und zumindest temporär auch Herdenschutzhunde schützt (die GzSdW bietet das m.W. auch kostenlos an), weil man der Meinung ist (wie dieser Minister Lies), dass sich diese Tiere selbst schützen können (auch Kälber!), dann wird es mit Sicherheit weitere Risse durch Wölfe geben. Wer ein bisschen über Wölfe informiert ist, weiß, dass in den USA Bisons oder im Yellowstone Nationalpark Wapitis von Wölfen gerissen werden.

  10. Habe mir gerade das Urteil des Verwaltungsgerichts durchgelesen, gelinde gesagt ist es eine Unverschämtheit!!

    „Zumutbare Alternativen zur Tötung des Tieres konnte auch das Gericht nicht erkennen. Eine
    Vergrämung, weitere Herdenschutzmaßnahmen oder eine Entnahme des Tieres mittels
    Narkose erschienen auch dem Gericht nicht zielführend bzw. unverhältnismäßig.“

    Die lt. Gesetz und FFH-Richtlinie geforderten Schutzmaßnahmen sind nicht zielführend bzw. unverhältnismäßig?!
    Was erlauben sich diese Richter? Sie haben sich an Gesetze zu halten, sonst nichts! Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Unsinn von der nächsten Instanz bestätigt wird.

  11. Derzeit sind sehr viele Hunde die Tiere reißen unterwegs. Die Woche alleine 5 Angriffe auf Rotwild, einen kleinen Hund, sogar schon auf Kinder gab es Angriffe. Das halte ich für ein schlimmeres Problem als den Wolf. Hundebesitzer die ihre Hunde einfach alleine durch die Gegend ziehen lassen. Meist noch hungrig. Es sind weit mehr Hunde Angriffe als Wolfs Angriffe

  12. Sollte auch nur ein einziger weiterer Wolf geschossen werden, ohne daß der Nachweise erbracht wurde, daß alles was nationales und EU-Recht vorschreiben, getan wurde um ein Herdenriss zu verhindern, kommt jetzt nur noch ein Vertragsverletzungsverfahren über die EU in betracht. Solchen Leuten in den Landesminesterien, die sich aufführen wie römische Kaiser bei den circensischen Zirkusspielen- Daumen rauf oder runter, gerade wie es beliebt – und ihnen hörige Richter die irgendwie, die Materie nicht durchdringen muß jetzt einmal von höchster Stelle auf die Finger geschlagen werden. Ich hoffe auch auf die europäischen Tierschutzparteien und ihre Vertreter.

  13. Es ist überall dasselbe. Vedrnünftige sachnezogene Urteile werden kaum gefällt. Wie überall – die Lobby ist am wirken – Zum Haare ausreißen!

  14. alle vorhergehenden Kommentare kann ich voll unterschreiben. Ich bin fassungslos und heule vor Zorn über diese unverschämten Richter und diesen ignoranten Lies. Hoffentlich hat die Beschwerde des Vereins freilebender Wölfe noch rechtzeitig Erfolg bevor die schießwütigen loslegen. Dieser Filz denkt nur an das töten der Wölfe ohne Sinn und Verstand und ohne jegliche Empathie für diese wunderbaren Tiere. Dass in dem Moment wo der Leitrüde fehlt natürlich wohl mehr Risse vorkommen leuchtet doch jedem einigermaßen normal denkenden Menschen ein- aber ich denke, damit haben die dann wieder das Argument, die ganze Wolfsfamilie auszurotten und das ist von denen wohl gewollt. Niederträchtig und gemein, man kann sie alle nur noch verachten und für die Wölfe weiter kämpfen.

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