Faktencheck: Warum Niedersachsens abgeblasene Jagd auf Wolf Roddy dennoch kein Grund zur puren Freude ist

Heute Früh vermeldete der NDR, dass der Niedersächsische Umweltminister seine Sinnlosjagd auf den Rodenwalder Wolfsrüden abgeblasen hätte. Dabei hätte Umweltminister Lies eingeräumt, keinen Erfolg gehabt zu haben. Solange das Tier nicht durch erneute Risse auffallen würden, wolle man den Rüden nun in Ruhe lassen.

Keine Entwarung

Ein Sieg, der keiner ist finden wir. Warum? Weil Lies sich in der nachjustitierten Pressemitteilung auf der Webseite des Umweltministeriums auf folgenden Sachverhalt beruft. Zitat: „Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetz gibt es künftig mehr Handlungsspielraum: „Wo Wölfe einen ausreichenden Schutz überwinden, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Beim Abschuss ist jetzt aber keine Individualisierung mehr notwendig. Wenn ein Wolf geschossen wird, wartet man ab, ob die Nutztierrisse nachlassen. Das Risiko der Strafbarkeit für Jäger, die das Land oder die Landkreise bei dieser Aufgabe unterstützen, fällt damit endlich weg. Denn es muss nicht mehr der krampfhafte Versuch unternommen werden, von mehreren Wölfen auf Anhieb den zu entnehmen, der durch DNA Analyse nachgewiesen werden konnte.“

Lies will wohl auf jeden Fall weiter Politik für die Lobby machen

Lies bezieht sich auf die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf), die unlängst vom Bundespräsidenten unterschrieben worden, und in Kraft getreten ist. Demnach kann tatsächlich nahezu willkürlich in Wolfsrudel hineingeschossen und ganzen Familien könnte der Garaus gemacht werden. Was Lies bislang unter ausreichendem Schutz verstanden hat, hatte sich ja während der 14 Monate andauernden Sinnlosjagd deutlich gezeigt. Was der Umweltminister nicht anmerkt, ist die Tatsache, dass genau diese Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes gegen höher zu bewertendes EU-Recht verstößt. Künftig werden also immer mehr Gerichte mit dem Einhalten von Gesetzen konfrontiert werden müssen. Doch hierzu braucht es nicht nur Richter sondern auch Kläger. Nach unseren Infos liegen bereits weitere Anträge zur Erschießung von Wölfen in Niedersachsen vor.

Dennoch ein Erfolg

Unsere Aktiven sind nach wie vor vor Ort. Die Einstellung der Sinnlosjagd ist auch deren großem Einsatz, unseren zahlreichen Zaunkonrollen und unserer steten Öffentlichkeitsarbeit zu verdanken.

Hier die Pressemittelung des Umweltministeriums Niedersachsen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/ausnahmegenehmigung-fur-rodewalder-wolfsruden-lauft-aus-187085.html?fbclid=IwAR0bAOsoZagzK0TZ3U2eNrQEe6-8gby4VeTM-pCbgdncw6mD_DKvdaXOQ8c

5 Gedanken zu „Faktencheck: Warum Niedersachsens abgeblasene Jagd auf Wolf Roddy dennoch kein Grund zur puren Freude ist

  1. Insgesamt bedeutet das doch nur, dass ganze Rudel abgeknallt werden dürfen, sobald auch nur ein Wolf des Rudels unter Verdacht steht. Mit anderen Worten, ein Nutztierriss kann zur Ausrottung einer gesamten Wolfspopulation führen. Wo ist hier die Logik? Bleibt der Hoffnungsschimmer, dass die EU-Richtlinien die Macht der lokalen „Revolverhelden“ einschränkt. Mir kommen einige Gedanken zum besagten Herrn Lies, aber die schreibe ich hier lieber nicht. Etwas anderes muss ich hier aber los werden:
    Das Land Niedersachsen hat mir wieder klar und deutlich bewiesen, dass man es auch mit fortschreitender geistiger Umnachtung und vollkommener Inkompetenz in der deutschen Politik sehr weit bringen kann.

  2. Ich traue dem auch nicht,
    genau deshalb, weil es sich auf das neue Gesetz beruft.
    Schade, dass keiner klagt von denen die klagen können.
    Nabu und BUND wo seid Ihr?

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