Wild-West-Methoden im Osten – Mecklenburg-Vorpommern: wegen Hybridisierungsgefährdung getötete Wolfsfähe in Mecklenburg-Vorpommern war gar nicht trächtig

Beispielfoto © Brigitte Sommer

Eine Wölfin wurde in Mecklenburg-Vorpommern seitens der Behörden völlig grundlos getötet, denn für die Ausnahmegenehmigung fehlte bereits die Grundlage, die in der von vorne herein umstrittenen Genehmigung aufgeführt wurde!

Die auf der Grundlage der Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock in der Nacht vom 10. auf den 11.04.2020 bei Schwaan getötete Wolfsfähe sei nicht trächtig gewesen, schreibt das Ministerium in einer Pressemittelung von heute.  Die Sektion des Leibniz-Institutes für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin sowie weitere nunmehr vorliegende Untersuchungen habe keine Hinweise auf eine Trächtigkeit oder embryonale DNA ergeben.

Zum Zeitpunkt der Entscheidung zum Abschuss der Wölfin hätten Anhaltspunkte vorgelegen, welche die erhebliche Gefahr einer Hybridisierung besorgen ließen heißt es weiter in der Presseerklärung. Dem widersprechen wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. auf das Schärfste und wir haben im vorliegenden Fall ja auch Anzeige gegen Landwirtschaftsminister Backhaus , der selber Jäger ist, sowie alle daran beteiligten Personen gestellt. Selbst nach der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, in der der Abschuss von so genannten Hybriden nun erlaubt sein soll, kann dies nur für bereits geborere Mischlinge zwischen Hund und Wolf gelten. Prophylaktische Tötungen dagegen sind nach Recht uns Gesetz nicht erlaubt. Es stellt sich überhaupt die Frage, ob die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes  mit EU-Recht vereinbar ist. Nach vielen Beschwerden hat die EU nämlich nun ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet.

Mit diesem völlig grundlosen und dazu noch unsinnigen Abschuss einer Wölfin bedient sich Minister Backhaus Wildwest-Methoden, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren. Wir hoffen sehr, dass sich hier nun endlich einmal Konsequezen für derartige Lobbypoltik von Seiten der Staatsanwaltschaft geben, und ein Verfahren eröffnet werden wird.

Hier die PM des Landwirtschaftsministeriums: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=161370&processor=processor.sa.pressemitteilung

Hintergrund zum Fall: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/14/mecklenburg-vorpommern-wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-anzeige-gegen-minister-till-backhaus-und-landrat-sebastian-constien-wegen-illegaler-toetung-einer-woelfin/

Hintergrund zum Pilotverfahren der EU gegen Deutschland https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

 

11 Gedanken zu „Wild-West-Methoden im Osten – Mecklenburg-Vorpommern: wegen Hybridisierungsgefährdung getötete Wolfsfähe in Mecklenburg-Vorpommern war gar nicht trächtig

    1. Jeder Abschuss ist vollkommen inakzeptabel,werter Herr Wempe.;-(
      Denn Abschüsse sind feige und hinterlistig,Wölfe sind wehrlos.
      Greifen keinen Menschen an,

      Liebe Frau Spors,ich kann ihnen nur vollkommen zustimmen!

  1. Diese kriminelle Vorgehensweise von Backhaus würde in etwa dem entsprechen, wie wenn ich eine Person in`s Gefängnis stecke, allein in der Annahme, daß er evtl. eine Straftat begehen könnte! Wenn ich aber im Gegenzug Backhaus, Lies und Siegismund in den Knast bringe, würde es nie einen Unschuldigen treffen und vor allen Dingen wäre gewährleistet, daß sie in Zukunft keinen Schaden mehr für Mensch und Tier verursachen könnten!

  2. Immer das Gleiche Theater: Erst mal abknallen, Entschuldigen kann man sich hinterher, falls es ein Fehler war. Hier werden ohne Rücksicht auf Verluste diverse Ziele durchgesetzt, um einer Lobby zu gefallen. Nicht mehr und nicht weniger. Mittlerweile schon fast an der Tagesordnung. Inkompetenz und Dummheit, dies sind die Eigenschaften, die die Umweltpolitik in Deutschland auszeichnen.

  3. Unser Staat verkommt immer mehr! Es ist eine Schande und ein Verbrechen wie mit den Wildtieren, der Natur und letztendlich auch mit uns Menschen umgegangen wird. Es zählt nur Egoismus und Lobbyismus. Diese unfähigen, inkompetenten und empathielosen Politiker gehören aus ihren Ämtern, da sie unfähig und korrupt sind. In meinen Augen ist es sowieso Mord, wenn ein Tier einfach so erschossen wird!

  4. Sie bringen unter hanebüchenen Begründungen sowohl die „echten“ Wölfe als auch die vermeintlichen Hybriden und wie bekannt, jährlich ca. 40.000 Hunde um. Bei diesen erbärmlichen Kreaturen mit der Lizenz zum Töten sind Lügen und Verschleierungen die Schwestern des Tier-mordes.

  5. Herr Backhaus ist einer der vielen vollkommen unfähigen Minister die im Amt dauerhaft (und Backhaus ist schon lange – viel zu lange-im Amt) nur Schaden und Unheil anrichten. Ich darf nebenbei auch einmal an die zahlreichen verheerenden Waldbrände in diesem Bundesland erinnern, die der zuständige Minister zu verantworten hat und die nicht gelöscht werden konnten, weil man seit Jahrzehnten verabsäumt hat die Bombenmunition aus dem 2.Weltkrieg abzuräumen. Ebenso liegen in der Ostsee -im Zuständigkeitsbereich desselben Ministers-noch tausende Tonnen davon, die dort aus Nachlässigkeit ebnsowenig geborgen werden, und dafür bei Mensch und Tier furchtbare Folgen hinterlassen (extreme Qualen aufgrund von Vergiftungen und Krebsgeschüren : Die Fischesser an der Ostsee sollten sich vielleicht einmal im Internet einmal genauer ansehen wie ein Großteil der Plattfische aus diesem Gebiet wirklich aussieht, bevor sie ihrem Appetit auf Fischfleisch nachgeben). Aber die Fischstäbchenesser wird es nicht wundern, die sehen davon ja eh´nichts mehr und als Jäger hat man ja eher die Devise: „Viva la muerte“ !

  6. Hier liegt die Vermutung nahe, dass die Beteiligten von vornherein wussten, dass es keinen ernsthaften Anhaltspunkt gibt, der dies aus Gesicht des Gesetzes gerechtfertigt hätte. Sie konnten vorher nicht sicher erkennen, ob die Fähe trächtig war, wussten aber angeblich genau (,,erhebliche Gefahr“), dass sie sogar Hybriden in sich trägt. Wer den Verantwortlichen das noch abnimmt, ist wirklich nicht ganz bei Trost. Die Konsequenz ist klar: Backhaus muss zurücktreten und ein Strafverfahren muss eingeleitet werden. Hier wurde ohne Zweifel gegen § 1 Satz 2 Bundestierschutzgesetz verstoßen!

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