Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Eilanträge der Naturschutzverbände abgelehnt. Wie das Regierungspräsidium Kassel in einer aktuellen Pressemitteilung bestätigt, wurde der am 3. Juli verhängte Hängebeschluss damit aufgehoben. Die umstrittene Allgemeinverfügung zum hessischen Wolfsmanagementplan für das Jagdjahr 2026/27 tritt somit ab sofort wieder in Kraft. Konkret bedeutet dies die offizielle Freigabe zur Tötung der zwei verbliebenen Jungwölfe des Greifensteiner Rudels im Lahn-Dill-Kreis (zwei der ursprünglich vier freigegebenen Jungtiere kamen zwischenzeitlich im Straßenverkehr ums Leben). Die Genehmigung gilt befristet von Juli bis Ende Oktober 2026.
Justiz schützt lückenhaften Herdenschutz
Inzwischen liegen weitere Details zur Begründung des Verwaltungsgerichts Kassel vor, die die unhaltbare Argumentationskette der Behörden stützen. Das Gericht folgte in seinem Beschluss (Az. 2 L 1437/26.KS) der behördlichen Auslegung, wonach die genehmigte Entnahme die Wolfspopulation nicht gefährde. Und das, obwohl das Verfahren auf der offiziellen Landesstatistik basiert, die für ganz Hessen aktuell lediglich drei etablierte Wolfsterritorien (Greifenstein, Rüdesheim und Waldkappel) ausweist. Dass die Justiz bei einer so verschwindend geringen Zahl von einem gesicherten Erhaltungszustand ausgeht, entbehrt aus Sicht unseres Vereins jeder biologischen Logik. Die aktuellen Zahlen belegen dies: https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-07/20260731_wolfsnachweise_2026_27.pdf
Das Zahlen-Manöver: 111 Wölfe als biologische Nebelkerze?

Interessenkonflikt beim Monitoring: Der Bock als Gärtner
Befürchtete Zerschlagung von Familienstrukturen inmitten der Welpenaufzucht

Der Blick nach Niedersachsen und RLP: Ein System der Intransparenz?
Klagen reichen nicht mehr – Jetzt zählt der Einsatz vor Ort
Wir werden die Entwicklung im Lahn-Dill-Kreis und im Westerwald intensiv beobachten. Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird vor Ort präsent sein, jeden Schritt der Akteure dokumentieren und die verbliebenen Fakten an die Öffentlichkeit bringen.
Quellen:
Zum Nachlesen: Unser Protest gegen die hessischen Pläne: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/24/perfider-plan-in-hessen-bis-zu-40-der-welpen-abschiessen-waehrend-rudel-schon-vorher-systematisch-dezimiert-wurden/



4 Gedanken zu „Wolfsausrottung per Beschluss? Wolfsschutz-Deutschland e. V. entsetzt über Gerichtsurteil“
Die Haltung und Handlung der Behörden wird sich nicht auf die Wölfe beschränken.
Der Geist ist ungebrochen.
In der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 war das Gebiet des heutigen Hessens stark in das NS-Regime eingebunden. Die NSDAP gewann hier früh an Einfluss, prägte die Region durch Gaue wie Hessen-Nassau, errichtete Terror- und Vernichtungsstätten.
Was ist überhaupt mit der EU???
Dieses Gesetz wird doch schon lange gebrochen?????
Sie dürfen unsere Wölfe NICHT VERNICHTEN!!!!
Kann man denn als Bürger nicht gegen diesen Wahnsinn klagen?????
Dieses hessische Gericht,verbreitet die Meinung es hätte ein recht Auf 1.artenwidriges wolfschützen
2.einrecht auf rechtsbrechende inplausibilität
3.kein lebens.-u.eigentumsrecht der freilebenden tiere an sich selbst
4.eine wissenschaftswidrige rechtsprechung.
Dieses Gericht wie alle anderen wissenschaftsverleugnenden institutionen und Personalien sind hochgradig suspekt,was einen rechtskohärenten menschenrechtsprioritär verfassten staat angeht.ich würde sogar sagen rechtsverleugnend strafrechtsrelevant.
Wenn nicht sogar nachweisbar ideologisch infiziert.jedenfalls nicht hinreichend rechtsstaatsintern.die gesamte Choke der wissenschaftsfernen und ideologisch
artenschutzwidrigen wolfs und überhaupt predatorenhatz,sowie das alllgem.jagdrecht sind grundsätzlich illegale u.stafrechtsrelevante missbrauchssachverhalte und Bretter vor dem Kopf,dass sie vor dem Verfassungsgericht und dem eugh verhandelt werden müssen.einmal grundsätzli h wegen der illegalen Legalität der jagd und einmal wegen
Der rechtlich nicht hinreichenden Plausibilität.preadairen sind selbstregulierend und tierschutzhintergehende Subjekte und. amtliche Personalien sind eineindeutig strafrechtsrelevante.ey müsste eigentlich nur so hageln von abmyahnungsbescheiden u.disziplinarverfahren.
Der Wolf hat ein Recht in unseren Wälder zu leben und zu bleiben ! Die Jagd muss generell verboten werden, denn wer Spaß am töten hat, ist psychisch krank und gefährlich!