EU: Absenkung des Wolfsschutzstatus längst nicht durch

Anfang März wollten die Lobbyisten mit der Absenkung des Wolfsschutzstatus ihren Erfolg feiern, doch eine Klage von fünf europäischen Umweltorganisationen gegen den Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission gegen die Absenkung des Wolfsschutzstatus von „streng“ geschützt auf „geschützt“ wurde angenommen. Außerdem beteiligt sich Wolfsschutz-Deutschland e.V. an einem offenen Brief an Umweltministerin Lemke.

Wir hatten schon mehrfach darüber berichtet, dass der Schutzstatus der Wölfe bislang noch nicht zurückgesetzt wurde, wie von Jägerblättern und Massenmedien behauptet wurde. Jetzt kommt der nächste Rückschlag für die Lobbyisten. Eine Klage der Verbände Green Impact ETS (Rom, Italien), Earth ODV (Rom, Italien), Nagy Tavak és Vizes Élőhelyek Szövetsége (Alsóörs, Ungarn), LNDC Animal Protection APS (Mailand, Italien) und One Voice (Straßburg, Frankreich) wurde angenommen. Vertreten werden die Orgas durch Rechtsanwalt L. D’Agostino. Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/12/20/klage-gegen-herabsetzung-des-wolfsschutzstatus-vor-dem-eugh/

Jungwolf freut sich und fordert zum Spielen auf.
Im Klageantrag wird gefordert:
  • Die Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2024/2669 des Rates vom 26. September 2024, mit dem im Namen der Europäischen Union ein Vorschlag zur Änderung der Anhänge II und III des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume eingereicht wurde.
  • Die Nichtigerklärung des Vorschlags selbst sowie des Abstimmungsergebnisses der 44. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens von Bern vom 3. Dezember 2024.
  • Die Nichtigerklärung sämtlicher damit zusammenhängender und folgender Maßnahmen, auch solcher, die den Klägern möglicherweise noch nicht bekannt sind.

Aktionen auch in Deutschland

Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. hat fast zeitgleich einen offenen Brief Offener Brief an BMin Lemke 21.02.2025 an Bundesumweltministerin Steffi Lemke lanciert, an dem sich 32 Organisationen und auch Privatpersonen beteiligt haben. Auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben unterzeichnet.

Am 6.3.25 endet die Frist bis zu der die Vertragsstaaten der Berner Konvention (BK) Einspruch gegen den Beschluss des Ständigen Ausschusses einlegen können. Der Sekretär der BK hat die Staaten um diesbezügliche Rückmeldung bis 5.3.25 gebeten. Die Vertragsstaaten können auch noch ihr Veto einlegen.

 

Quelle:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ%3AC_202500922&fbclid=IwY2xjawIjvAdleHRuA2FlbQIxMAABHe_HsNsX9aabU0N-acaNfLB_W_JEgPXiq9OlUqrWbyPTVF-fMy7Cz7gdSg_aem_-VQsx4jF-4Ue0qMNKtxpUg

Weitere Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/26/berner-konvention-eine-senkung-des-schutzstatus-wolf-ist-noch-nicht-beschlossen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/12/03/eu-wolfsschutzstatus-soll-in-drei-monaten-gesenkt-werden/

Wolf Facts Schweiz: https://www.facebook.com/groups/347215789877202

 

Bayern: Mutterwölfin Frigga per Schießbefehl hingerichtet – Strafanzeige

Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige gegen den Regierungspräsidenten Dr. Eugen Ehmann sowie die ausführenden Personen. Ein weiblicher Wolf ist in der Nacht von Montag auf Dienstag in der Hohen Rhön „erlegt“ worden, so die dpa.  Die Pressemitteilung darüber, dass es eine Abschussverfügung seit dem ersten August 2024 gab, wurde erst gestern von der Regierung Unterfranken veröffentlicht. Lesen Sie hier in unserem Bericht wie aus Frigga ein Bauernopfer wurde.

Hierzu gibt es ein Update, 07. September 2024

Bayern: Rhönskandal – Totschießen der falschen Wölfin macht die Verfügung nicht legaler
VON WOLFSSCHUTZ
7. SEPTEMBER 2024

Gestern wurde bekannt, dass nicht Frigga, sondern eine Wölfin aus dem Rudel Wildflecken in der geheimen Wolfsjagd der Regierung Unterfranken erschossen worden ist. Zudem ist Frigga nicht einmal beim entscheidenden Angriff auf die Schafe involviert gewesen, sondern ihr Partner Griso. Wir freuen uns vorsichtig, dass nicht Frigga betroffen war, aber wir trauern genauso um die Jungwölfin aus dem Rudel Wildflecken. An unserer Strafanzeige ändert der Umstand des Fehlschusses nichts. Im Gegenteil, dies macht die ganze Aktion noch illegaler. Lesen Sie hier unseren Bericht mit neuen Einblicken ins Revier Hohe Rhön. – https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/07/bayern-rhoenskandal-totschiessen-der-falschen-woelfin-macht-die-verfuegung-nicht-legaler/

 

Auch im Amtsblatt der Regierung Unterfranken ist nichts über eine Abschussverfügung von Anfang August zu finden. Im Bereich Wolfsnachweise auf der Seite des LfU sind nun Wolfsnachweise von weiteren Welpen und einem erwachsenen männlichen Wolf seit August aufgeführt, aber ohne Kennnummer. Diese Indizien deuten stark darauf hin, dass man einfach vollendete Tatsachen schaffte, ohne die Öffentlichkeit zu informieren und ohne den Umweltverbänden die Möglichkeit der Klage zu geben.

Beispielfoto Wolf.

Vollendete Tatsachen geschaffen

Normalerweise müssen die Umweltverbände bei einer Abschussverfügung informiert werden. Ob BUND und NABU informiert wurden, wissen wir nicht. Bei der  vom Gericht gekippten Abschussverfügung von Hessen hatten die kleineren Verbände „Naturschutzinitiative“ und der „Freundeskreis frei lebender Wölfe“ geklagt. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/04/ausgeschossen-gericht-untersagt-weitere-jagd-auf-das-wolfspaar-frigga-und-anton/

Die Naturschutzinitiative konnten wir bislang nicht erreichen. Ralf Hentschel – erster Vorsitzender des Freundeskreises, gab uns die Auskunft, dass eine Anfrage von Seiten des Freundeskreises, ob eine Abschussverfügung in Planung sei und die bereits Anfang August gestellt worden sei, erst gestern beantwortet worden wäre. Der Freundeskreis würde aktuell eine Klage prüfen. Da wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. noch nicht klagefähig sind, erstatten wir Strafanzeige, denn die Vorgehensweise erachten wir ganz klar als nicht rechtskonform.

Wir sind absolut erschüttert und entsetzt und es ist kaum mit Worten zu beschreiben, was hier vorgefallen ist. Die Verbände scheinen nicht involviert worden zu sein. Es wurde kein DNA-Abgleich gemacht, um nachzuweisen, dass nur der „schadensstiftende Wolf“ abgeschossen werden dürfte und zudem wurde noch der Elternschutz ignoriert. Der Vater alleine wird die Welpen kaum groß bekommen können. Es wird sich also in Folge mehr statt weniger leichter Beute zugewendet werden. Sollte es sich wider Erwarten nicht um Frigga handeln, so ist die Tat ebenso illegal. Frigga hätte zudem niemals auf einer Weide mit Herdenschutzhunden zugeschlagen.

Rhön als Tourismusgebiet boykottieren

Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde könnten nun entscheiden, ob sie Betriebe und die Region noch besuchen und Produkte von Erzeugern von vor Ort kaufen wollen. Die Rhön ist auf Touristen angewiesen.

 

In der Pressemitteilung der Regierung Unterfranken, datiert auf den 30.08.2024 ist folgendes zu lesen:

„Abschuss eines Wolfes in der Bayerischen Rhön

Würzburg (ruf) – In der Nacht vom 25. auf den 26. August 2024 wurden in der Hohen Rhön sechs Schafe getötet und vier verletzt. Nach derzeitiger Kenntnis kann nicht ausgeschlossen werden, dass die durch einen Herdenschutzzaun und Herdenschutzhunde gesicherten Tiere einem Wolfsangriff zum Opfer fielen. Die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen stehen noch aus.
Aufgrund dieses Ereignisses wurde von einem Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 1. August 2024 Gebrauch gemacht, mit dem die Regierung eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme (d.h. Tötung) eines Wolfes erteilt hat. In der auf das jüngste Rissereignis folgenden Nacht wurde in der Hohen Rhön auf der Grundlage dieses Bescheides ein weiblicher Wolf erlegt.
Der Bescheid der Regierung von Unterfranken wurde erlassen, da es im Zeitraum vom 3. Juni 2024 bis 25. Juli 2024 zu einer Reihe von Übergriffen auf durch mit Herdenschutzmaßnahmen gesicherte Weidetiere gekommen war. Die Übergriffe konnten mittels Genanalyse vor allem einer Wölfin mit dem genetischen Kürzel GW3092f zugeordnet werden. Eine Vielzahl weiterer Rissereignisse seit dem 2. August 2023 sind ebenfalls auf diese Wölfin zurückzuführen. Ob es sich bei dem erlegten Tier um die Wölfin GW3092f handelt, wird derzeit mittels Genanalyse geklärt. Ergebnisse hierzu werden im Laufe der nächsten Woche erwartet.“

 

Wir sagen ihren Namen…

…und wir erzählen ihre Geschichte. Eine Geschichte, die für das Schicksal von unzähligen Wölfen seit ihrer Rückkehr nach Deutschland steht. Eine Geschichte von menschlicher Kaltblütigkeit,  Abartigkeit, Missgunst und Gier. Eine Geschichte, die keiner über diese Wölfe erzählen kann, weil sie einfach „verschwanden“.  Die tote Wölfin hieß Frigga. Die Lange Rhön, in der die Meucheltat geschah, war ihr Revier. Sie hat die Kennung GW3092f. Das erste Mal war sie vor zwei Jahren im Werra-Meißner-Kreis in Hessen nachgewiesen worden. Wir nannten sie deshalb Frigga, nach einem überlieferten Vornamen von Frau Holle, da die Gegend auch als „Frau Holle Land“ bezeichnet wird. Woher sie stammte, war unbekannt. Frigga besaß, genau wie die Schermbecker Wolfsmutter Gloria, den selteneren Haloptyp 02. Da es in Deutschland noch zu wenige Wölfe gibt, ist dies auch wichtig in Punkto Gesunderhaltung und eine gesunde Durchmischung der Wolfspopulation. Als Frigga sich weg von ihrer Familie auf ihre gefährliche Reise nach einem eigenen Revier begab, musste sie ein bis zwei Jahre alt gewesen sein. Die meisten Jungwölfe wandern im Alter von zwei Jahren von ihren Familien ab. Von Nordhessen aus zog es sie in den Spessart, ins Grenzgebiet zwischen Hessen und Bayern. Ab 2023 fiel Frigga dort durch Risse an ungeschützten Tieren auf. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/27/gewalteskalation-in-hessen-wutbauern-drehen-durch/

Im Spessart schlug der zierlichen Wölfin ein kaum beschreibbarer Hass entgegen. Doch zunächst sah es so aus, als würde sie sich im größten Mischwaldgebiet Deutschlands niederlassen. Auch ein Wolfsrüde war zur gleichen  Zeit wie Frigga dort unterwegs, doch er „verschwand“ spurlos. Etwas musste auch mit Frigga passiert sein, denn sie zog nach über einem halben Jahr plötzlich weiter in Richtung Osten. Seit ihrem Eintreffen im Spessart waren wir dieser außergewöhnlich schlauen und scheuen Wölfin auf der Spur. Unsere Wolfshündin Liv, die auf ihrer Fährte war, hatte einen großen Respekt vor der kleinen Wölfin. Sie traute sich nie in ihrer Nähe zu markieren. Erst in der Nähe unseres Fahrzeuges erleichterte Liv sich. Wir wiesen nach, dass die Weidetiere, die Frigga riss, nicht geschützt waren. In ihrer Zeit im Spessart wurde sie regelrecht auf Schafe und Ziegen konditioniert, durch unwillige und verbohrte Halter, die glaubten, sich nicht an Vorschriften und Gesetze halten zu müssen, sondern auch dort probierten, sie illegal zu beseitigen. Auch ein Rudel bei Bad Orb „verschwand.“

Wir verloren zunächst Friggas Spur Ende des Jahres, doch dann wurde Frigga in der „Hohen Rhön“ wieder nachgewiesen. Zu ihr hatte sich ein Wolfsrüde gesellt, den wir Anton nannten. Zu der Zeit nahm auch Liv wieder die Spur auf. Was Frigga im Spessart gelernt hatte, setzte sie in der Rhön fort. Sie riss ungeschützte Schafe und Ziegen. Schon damals wollten die Bundesländer Hessen und Bayern nicht nur Frigga, sondern auch ihren Partner Anton erschießen. Weil diese Schießbefehle schon nicht gesetzeskonform waren, wurden sie von Gerichten gekippt. Doch es gab kein Happy End für das Wolfspaar. Bestimmte Kreise in der Rhön, in Thüringen, Hessen und Bayern sorgen seit Jahren dafür, dass sich in der Gegend kein Wolf halten kann. Wir berichteten hier:https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/21/wolfsschutz-deutschland-e-v-alarmiert-frigga-und-anton-von-illegalter-toetung-bedroht/

Eine Ausnahme ist das Rudel Wildflecken, das den Kriminellen entgeht, weil es auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken lebt. Verhaltensweisen, wie man sie nur von der Comorra in Italien kennt, sind in einem Bermudadreieck zwischen Rhön, Spessart, Vogelsberg und westlichem Taunus an der Tagesordnung. Ausgerechnet ein solches Gebiet hatte Frigga nun als ihre neue Heimat erkoren. Es könnte auch ein Paradies für Wölfe sein, wenn es dort nicht Menschen geben würde, die ihre eigenen Gesetze machen und die sich jederzeit im Recht glauben. Alles war stört, wird kaltblütig eliminiert. Dabei sitzt die Agrar- und Jagdlobby auch in Entscheiderpositionen. Auch ein ein bundesweites Netzwerk von Anwälten mischt mit. Wie dreist diese Kreise vorgehen, wird nun auch nach dem Abschuss von Frigga deutlich.

Beispielfoto Wolfspaar. Weitere Infos zur Treue von Wölfen: https://www.menschen-fuer-woelfe.com/post/treue-ein-leben-lang-vom-liebesschwur-der-w%C3%B6lfe?fbclid=IwY2xjawE_x0JleHRuA2FlbQIxMQABHRU41kJ6HVFSB_nUtzGvseMNmKiVJ0CCGBVgll-xKwHuPkTFDK5ebpwwAw_aem_RvDloy15avFWf2ZxF29JaA

Kurz vor der Paarungszeit im Spätwinter 2024 „verschwand“ Anton. Da sich Wölfe normalerweise nur ein Mal im Leben binden und nicht den Partner wechseln, musste auch Anton etwas geschehen sein. Während der Paarungszeit stieß dann ein neuer Rüde, Griso aus dem Rudel Wildflecken, zu Frigga. Im Alter von nunmehr drei oder vier Jahren wurde Frigga zum ersten Mal Mutter. Die Geburtshöhle lag zwischen Gangolfsberg und Basaltsee und hier geschah  eine weitere grausame Tat. Die Behörden versuchten das Geschehen herunter zu spielen und auf die Unerfahrenheit des Wolfspaares zu schieben. Ein Wolfswelpe war in großer Not von Spaziergängern gefunden worden. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/07/04/bayern-welpe-nuka-ist-sohn-der-illegal-verfolgten-rhoenwoelfin-frigga/

Laut Insidern wurde Nuka keinesfalls bei einem Wechsel des Baus verloren, sondern die kleine Familie wurde weiter illegal verfolgt. Die dpa schreibt, dass der Landrat des Landkreises Rhön-Grabfeld, Thomas Habermann (CSU) erst vor wenigen Wochen in einem Brief an Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) gefordert hatte, den Schutzstatus für Wölfe abzusenken. Thomas Habermann ist nicht nur Jurist, sondern auch Jäger. Es ist bekannt, wer in der Gegend Hohe Rhön Weidetiere grasen lässt und es ist auch bekannt, wer sein Jagdrevier dort hat.

Aus rechtlichen Gründen können wir keine Anwesen zeigen, aber wir Ausflügler sollten sich einfach mal Anwesen und Fuhrparks der Halter dort in der Gegend anschauen. Teilweise erhalten Betriebe schon von vorne herein EU-Subventionen, von denen ein mittelständisches Unternehmen anderer Branchen nur träumen kann. Dass die Risse, die Frigga verursacht hatte, keinesfalls die Weidetierhaltung in der Rhön gefährden, hatten wir hier dargestellt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/07/30/rhoen-woelfe-keine-gefahr-fuer-weidetierhaltung/

Nuka wurde gerettet und lebt nun gut untergebracht bei Tanja Askani in der Lüneburger Heide. Er ist zwar in Sicherheit, doch um welchen Preis? Der Kleine war so in Notlage gewesen, dass er sogar Steine gefressen hatte, hieß es von Tanja Askani. Es ist doch falsch, dass Nuka nicht an der Seite seiner Mutter Frigga lebt und wild und frei durch die Hohe Rhön streift, nicht von ihr im Herbst das Jagen erlernt, zusammen mit seinen Geschwistern spielt und rauft und seine Stärke ausprobiert. Er wird sich nicht in zwei Jahren auf die Reise nach einem eigenen Revier machen können. Dies ist ausdrücklich keine Kritik an Tanja Askani, aber wo ist eine Gesellschaft hingekommen, die Herzchen und Likes im Rahmen von Nuka macht, aber dem Schicksal von dessen frei lebender Mutter scheinbar völlig gleichgültig gegenüber stand? Wieso gab es hier keinen gesellschaftlichen Aufschrei? Wenn diese Kreise dermaßen mit geschützten Tieren umgehen, dann ist es ziemlich sicher, dass sich ein solches Gebaren nicht nur auf diesen Aspekt beschränkt. Anwohner aus dem Spessart, der Rhön und dem Taunus berichten uns über Angst und Einschüchterungen. In welchen Land leben wir eigentlich?

Nukas Geschwister haben nun diese Größe erreicht. © Brigitte Sommer

Achim Heisler, der Partner von Tanja Askani schrieb gestern folgende erschütternde Zeilen:

„Nukas Mutter ist tot.
Warum ist Nukas Mutter tot?
Weil sie erschossen wurde. Weil ihr Abschuss offiziell bewilligt wurde. Weil man keine Lust auf Herdenschutz hatte und hat, nicht nur in Bayern.
Weil die Lobby der Lusttöter und Herdenschutzverweigerer Druck auf Politiker gemacht haben.
Weil Politiker – ach, ich hab keine Lust (mehr), über diese Leute Worte zu verlieren. Diese Leute, die genau wissen was sie tun, wenn sie eine Mutterwölfin zum Abschuss freigeben.
Was ist mit Nukas Geschwistern?
Sie haben seit 3 Tagen und 4 Nächten keine Mutter mehr. Sie warten und warten und warten und warten.
Und warten.
Sie hungern.
Sie werden verhungern.
Oder sie werden getötet. Auch getötet. Vor dem Verhungern.
Das nennen die Leute, die daran beteiligt sind, dann „Erbarmen“. Wirklich…
Lieber Nuka: menschliches Leben ist ein böses Sieb.
Ich hab dich lieb.“

 

Nukas Mutter hat einen Namen, sie heißt Frigga.

Nur Tastaturheldentum?

Wir hatten in den vergangenen Wochen sehr insistierend um Hilfe vor Ort gebeten. Mit wenigen Leuten war es nicht mehr zu schaffen, und es kommt noch hinzu, dass Tierschützer genau den Menschen noch beim Zaunbau geholfen haben, die den Abschuss forderten. Genau wie es auch in NRW der Fall ist.

Welche Seelenqualen die junge Wolfsmutter in den vergangenen Wochen und Monaten ausgestanden haben muss, ist kaum vorstellbar. Jetzt ist sie tot. Ihr Tod wird weder das Leben von Schafen und Ziegen retten, die sowieso früher oder später geschlachtet werden, noch wird er das ohnehin schon recht angenehme Leben vieler Tierhalter tangieren. Ihr Tod wird aber von der Lobby genutzt werden, um weitere Halter aufzuhetzen und Hass in der Gesellschaft zu säen. Schon erscheinen Artikel in den Massenmedien zum ersten „legalen“ Abschuss in der Rhön. Wir sagen nein, dieser Abschuss ist nicht legal und auch nicht menschlich. Gerhard Roths Buchtitel „Die Hölle ist leer – die Teufel sind alle hier“, könnte es kaum besser beschreiben.

 

Quellen:

https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/presse/pressemitteilungen/archiv/2024/051/index.html

Bericht der dpa: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/wolf-in-der-hohen-rh%C3%B6n-abgeschossen/ar-AA1pIqJL?rc=1&ocid=winp1taskbar&cvid=7ac4c745786940d8b7a960ee8baa494b&ei=8&fbclid=IwY2xjawE_nORleHRuA2FlbQIxMQABHUiANnVxCMlN9XQFRAY_OfIIODbhgQ7-hr9g21Plh5n8cqsbs2MbtUS47w_aem_Ssd44VY_vCAlDhN_3Zm2Hw

 

Wir freuen uns über Unterstützung:

Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist eine gemeinnützige Organisation, die sich der Aufgabe verschrieben hat, Wölfen in Deutschland die Zukunft zu sichern.

Trotz ihres weiterhin strengen Schutzstatus werden Wölfe in Deutschland illegal gejagt und getötet. Diese Abschüsse gefährden nicht nur einzelne Tiere, sondern auch die gesamte Population und das Ökosystem, in dem sie eine zentrale Rolle spielen. Auf keinen Fall dürfen hier bei uns in Deutschland bald Schweizer Zustände herrschen.

Die Arbeit von Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist für den Erhalt der Wölfe von unschätzbarem Wert. Doch diese wichtige Arbeit ist nur durch die Unterstützung von Menschen wie Ihnen möglich. Jede Spende zählt – egal, ob groß oder klein. Ihre finanzielle Unterstützung ermöglicht es dem Verein, weiter für die Wölfe zu kämpfen, zu dokumentieren und Aufklärungsarbeit zu leisten.

Sie unterstützen damit eine von Regierungs- und Lobbygeldern wirklich unabhängige Organisation, die unermüdlich daran arbeitet, dass die Rückkehr der Wölfe in unsere Landschaften ein Erfolg wird – für die Natur, für die Artenvielfalt und für kommende Generationen.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

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Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Thüringen: Schießgenehmigung auf Wolfsmischlingswelpen erteilt

Thüringens grüne Umweltministerin hat erneut entschieden, Wolfsmischlingswelpen töten zu lassen. Der Auftrag sei erteilt. Dabei gibt es Alternativen. In Italien werden Mischlinge zwischen Hund und Wolf sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Unserer Meinung nach verstoßen die Thüringer Schießbefehle ganz klar gegen das Deutsche Tierschutzrecht, das in solchen Fällen höher bewertet werden muss, als das Bundesnaturschutzgesetz. In unserer Reportage erklären wir warum. Und wir waren vor Ort und haben uns das Zuhause von Wolfsmutter Zelli und ihren Welpen angesehen.

Es sind fünf kerngesunde, erst sieben Monate alte Tiere, die nach dem Willen des Thüringer Umweltministeriums kein Recht auf Leben haben. Es soll sich bei den Welpen angeblich um so genannte Hybriden, Mischlinge zwischen Wolf und Hund handeln. Sie sind leicht zu erkennen, weil sie schwarz sind. Während man solche Tiere in Italien sterilisiert und wieder in die Freiheit entlässt, kennt man in Deutschland anscheinend nur eine Lösung: Töten. Und man streicht die Existenz dieser Tiere aus der offiziellen Liste, als hätte es sie nie gegeben.

Bildmontage. Quelle von beiden Fotos ©Pixabay.

 

Die Fellfarbe Schwarz sei übrigens irgendwann durch Hundegene entstanden, ist in zahlreichen wissenschaftlichen Artikeln zu lesen. In Italien gibt es mittlerweile auch schon Wölfe, die schwarz sind und keine „Hybriden“. In Deutschland stellt sich die Situation um schwarze Mischlingstiere wirklich grausam dar. Weil man hier angeblich fürchtet, dass fünf schwarze Mischlingswelpen bei Zella in Thüringen, die „genetische Reinheit“ der Wölfe in Deutschland gefährden könnten – was schon rein rechnerisch gar nicht möglich sein kann – gibt es von Seiten der Grünen Umweltministerin Siegesmund einen Schießbefehl auf die nicht einmal ein Jahr alten, kerngesunden Tiere.

Schweigen von Medien und Verbänden

Ein TV-Sender versuchte Kontakt zum Umweltministerium zu bekommen, bekam aber auf berechtigte Fragen bis Ende Oktober keine Antwort. Später erhielt eine Tierfreundin die Nachricht, dass der Sender doch nicht berichten wolle.

Gehegeaufnahme oder Sterilisierung

Dabei ginge es auch anders. Der alternative Bärenpark hat nämlich eine Vereinbarung mit dem Land Thüringen und könnte diese Tiere dort aufnehmen.  Entsprechende Korrespondenz liegt uns vor. Aber ohne Genehmigung der Ministerin fühle man sich nicht in der Lage, etwas zu unternehmen. Die anderen Verbände versuchen sich heraus zu winden, aber schaut man sich frühere Äußerungen an, so ist man schon damit einverstanden, diese Lebewesen zu eliminieren.
Dabei verstößt die Schießgenehmigung ganz klar gegen das Deutsche Tierschutzrecht, das in diesem Fall höher als das Naturschutzrecht mit der Lex Wolf zu werten ist. Es muss nämlich immer das mildeste Mittel angewendet werden. Und dieses wäre die Sterilisation und die Entlassung in die Natur, wie es vielfach in Italien praktiziert wird, wo man wirklich ein Problem mit sehr vielen Mischlingen hat.

 

Lara und Brigitte Sommer waren Ende September mit Wolfshundemix Liv auf den Spuren der Wolfsmutter und ihren Welpen vor Ort bei Zella.

Auftrag zum Abschuss erteilt

Ausriss aus der Ostthüringer Zeitung: https://www.e-pages.dk/otzgera/1234/article/1686028/2/12/render/?token=c679b2ca23fcf3e5f3c7dcc53b50bda3&vl_app_id=de.zgt.otz&vl_app_version=7.14.0&vl_platform=android&fbclid=IwAR1AAID3EiFjuO-zV53hkQD45XPsy8uTQ3Q6dTD871yochpq90bhxLC9PBo

 

 

Mit Wolfshundemix Liv haben wir das Revier der Wölfin bei Zella besucht. Das Gelände ist teilweise äußerst steil und unzugänglich, wie auch auf diesem Bild zu sehen ist. Das Dunkle im Hintergrund ist nicht etwa eine Sprungschanze, sondern tatsächlich der Weg.

 

Das Gelände ist steil, unzugänglich und wenig besiedelt.

 

Blick ins Tal: ideales Wolfsgebiet.

 

Ein Paradies für Wölfe?

 

 

Das dröhnende öffentliche Schweigen der anderen Orgas

Während dort das Thema in der Öffentlichkeit und in sozialen Netzwerken einfach totgeschwiegen wird, bekamen privat anfragende Tierfreundinnen und Tierfreunde Antworten, die ihnen nicht gefallen haben.

Ausschnitt Antwort der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe Landesgruppe Thüringen auf den Protest einer Wolfsreundin. Die Original-Korrespondenz liegt uns vor:

Zitat: „Guten Tag Frau H.,
die von Ihnen geäußerte Meinung zu den Wolfshybriden in Zella können ich und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe nicht teilen.
Die DBBW hat die höchste Kompetenz in Deutschland zum Thema Wölfe. Es gibt keinen Grund, ihre Entscheidung anzuzweifeln.“
Anmerkung: Träger der DBB-Wolf sind das Bundesamt für Naturschutz, das Leibnitz-Institut in Berlin, das Senckenberg-Institut  und Lupus, Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland. Könnte man nicht von Verbänden und Vereinen eine etwas differenzierte Haltung erwarten? Wie regierungsunabhängig können diese Institute wirklich arbeiten?

Beim Nabu weiß man angeblich nichts von Alternativen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Blick nach Ohrdruf

Aber man kann die Tiere doch nicht einfach einfangen? Im Fall der Mischlingswelpen von Ohrdruf ein paar Jahre zuvor, sollen die Welpen gefangen, und dann erschossen worden sein. Wir stellten damals Strafanzeige, doch das Verfahren wurde eingestellt. Zusammen mit der DJGT protestierten wir gegen die Einstellung. 500.000 Euro hatte die Steuerzahlenden die Jagd auf die Ohrdrufer Welpen übrigens gekostet. Heute sind diese Welpen, genau wie die Welpen von Zella auf der Liste der DBB-Wolf einfach gestrichen, ganz so als hätte es sie nie gegeben und auch die Wolfsmutter selbst ist verschollen. https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/status-und-reproduktion?Jahr=2021&Bundesland=Th%C3%BCringen

 

 

 

 

Ausriss aus der Thüringer Allgemeine vom 7.10.22

 

Fazit

Wir potestieren erneut auf das Schärfste gegen diesen unethischen und unsensiblen Umgang mit Mitlebewesen. Gerade von einem Umweltministerium, das von einer Umweltministerin der Grünen geführt wird, erwarten Tier- und Naturschützer doch wirklich zu Recht gerade andere Lösungen als Töten.

 

Wir sind weiter auf Ihre Unterstützung angewiesen:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Sonstige Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/08/13/ethisch-untragbar-schon-wieder-mischlings-wolfswelpentoetungen-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/21/erster-teilerfolg-in-thueringen-gericht-untersagt-abschuss-der-mutterwoelfin-jagd-auf-welpen-geht-aber-weiter/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

http://www.dbb-wolf.de

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/thueringen-nachwuchs-der-standorttreuen-woelfe-bei-ilfeld-und-ohrdruf

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/nachweis-per-fotofalle-erneut-wolf-hund-hybriden-in-thueringen

 

Anfrage der Grünen deckt auf: Umweltminister Lies (SPD) verrennt sich in Wolfsjagd in Niedersachsen – dabei geht es um Millionen!

Das Umweltministerium hat nun eine kleine Anfrage der Grünen zu den Kosten und zu Formalien auf Wolf Roddy (GW717m) beantwortet. Über 1,25 Millionen Euro wird der Steuerzahler wohl bislang berappen müssen. Der Betrag beeinhalte auch das Bereitstellen von Zaunmaterial. Als Folge des „Rissverhaltens“ wären zahlreiche Anträge von Rinder- und Pferdehaltern gestellt worden, die wahrscheinlich erstattet werden würden. Dabei dürfte Roddys Jagdverhalten durchaus strittig sein,  denn längst nicht alle Risse, die Roddy angelastet worden waren, gingen überhaupt auf das Konto dieses Wolfs. Bei mehreren DNA-Proben wurden dagegen Haushunde sowie unbestimmbare Wölfe ermittelt. Wird hier also ganz offensichtlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen?

Roddy hinterlässt nur einen Schaden von 544 Euro und er ist damit gar kein Kuhkiller

Seit November 2018 sei lediglich ein direkter Schaden in Höhe von 544 Euro an Rindern entstanden. Ferner gibt das Ministerium zu, dass es keinerlei wissenschaftliche Grundlagen dafür gebe, dass Rinder im Herdenverband einen Grundschutz genießen würden.  Ebenso kann das Ministerium nicht nachweisen, dass die Risse zugenommen haben. Denn seit Monaten gibt es keinen Riss, der auf das Konto von Roddy geht. Christian Meyer, Fraktionsvize und naturschutzpolitischer Sprecher schreibt in einer Pressmitteilung, dass sich Umweltminister Olaf Lies  bei der Jagd nach dem Rodewalder Wolf verrannt habe. Zitat Meyer: „Er wollte unbedingt einen Wolf erlegen, koste es was es wolle.“

Polizei auf Wolfsjagd

Ohne Ausschreibung wäre im Januar 2019 als Dienstleister ein südeuropäischer Trapper beauftragt worden, Kastenfallen im Rodewalder Revier aufzustellen. Und der Trapper sei weiterhin aktiv. Zusätzlich wären an mindestens 37 Einsatztagen Polizeibeamte aus Nienburg zur Suche nach dem Wolf herangezogen worden.  Damit stelle sich die Frage, ob die Abschussbegründung also sachlich falsch wäre, wird Meyer weiter in der Pressemitteilung zitiert. Neben dem Trapper sind dort wohl auch noch Biologen und Jagdscheininhaber im Einsatz. Die Gesamtkosten des Dienstleisters würden sich für das Jahr 2019 auf 85.452,92 Euro belaufen, steht in der Antwort des Umweltministeriums der Anfrage der Grünen. Eine aktuelle Genehmigung für den Dienstleister wäre am 31. Januar 2020 erteilt worden. Welche Summen hier in diesem Jahr wohl zusammen kommen könnten, ist nicht schwer auszurechnen.

Wer bremst Lies?

Das Klagerecht in Deutschland ist kompliziert. Nur wenige Verbände könnten überhaupt klagen, aber wollen sie dies überhaupt? In sozialen Netzwerken wächst der Unmut. Mitglied Ingo B. wirft dem Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. auf Facebook vor, dass der Verein nicht  – entgegen anderslautenden Behauptungen –  gegen den Schießbefehl auf Roddy geklagt habe. In Wirklichkeit sei der Verein vor Gericht abgewatscht worden, weil er in Niedersachsen überhaupt nicht klageberechtigt wäre. Gleichzeitig wirbt das Vereinsmitglied Tom S.-H. aber aggressiv in FB mit der Argumenation, dass man klagen könne, um neue Mitglieder zu bekommen. Ingo B. wirft den Nabu weiter vor, dass sein Funktionär in Niedersachsen ein Duzfreund des Umweltministers wäre und unterstellt zu viel Nähe zur Politik. Pikant dabei ist, dass der Nabu tatsächlich bislang keinerlei Klagefreudigkeit in Niedersachsen zeigte. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. können noch nicht klagen, weil wir erst seit zwei Jahren bestehen und die Formalien noch nicht erfüllen können. Wir hoffen dies in den nächsten beiden Jahren schaffen zu können.

Wolfsschutz Deutschland e. V. weiter aktiv vor Ort – neue Mitglieder willkommen

Unsere Mitglieder sind weiter aktiv vor Ort. Wir sammeln Müll, wir gehen spazieren und wir halten die Augen und Ohren offen. Wir arbeiten stets im legalen Rahmen. Unsere Leute sind nicht die, die sich lautstark in Facebook mit ihren Taten brüsten. Unsere Leute bleiben inkognito. Sie arbeiten ruhig und besonnen im Hintergrund. Sie sind von vor Ort und sie wissen, um welche Personen es sich bei „Dienstleister und Co.“  handelt. Weitere Aktive aus dem LK Nienburg sind uns herzlich willkommen. Sollte Roddy, oder ein anderer Wolf erschossen, oder sonstwie illegal getötet werden, stellen wir Anzeige. Anonymität für die Häscher, wie vom Umweltminister Lies vorgegaukelt und von den Jäger gefordert, gibt es nicht. So forderten Hobbyjäger allen Ernstes, dass sie Wölfe künftig abschießen und einfach am Straßenrand ablegen können.

Weitere Geldverschwendung?

Im Rahmen eines „Forschungsprojektes“ beauftragte das Umweltministerium die Technische Hochschule Hannover damit,  acht Wölfe mit Sendern zu versehen. Dabei sollten Kastenfallen und Schlingen zum Einsatz kommen. Das Projekt läuft seit dem 28.08.2018 und soll bis zum 31.12.2020 andauern. Als Grund wird angegeben, dass das Umweltministerium an verlässlichen Informationen zum Wolfsverhalten stark interessiert sei. Kaum ein Tier in Deutschland wird mehr überwacht und ist mehr erforscht als der Wolf. Es gibt zahlreiche Studien und Publikationen zu Verhalten und Wanderverhalten von Wölfen. Schon in den 80-iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts machte Forscher Promberger Wolfsverhalten publik. Einer seiner Filme ist sogar noch heute im Schulfernsehen zu sehen. Hier der Link dazu: https://www.planet-schule.de/sf/filme-online.php?film=2959

350.000 Euro bekam die Hochschule für Forschungen, die an der Schläue der in Niedersachsen lebenden Wölfe scheitert. Kein Tier ging bislang in die bereitgestellten Kastenfallen, oder auch Schlingfallen. Den Steuerzahler kostet dies weitere 20.000 und zusätzlich 92.000 Euro.

Welche Folgen hat diese Politik?

Der englische Schauspieler Patrick Stewart sagt in einem Interview über Lügen in der Politik: „Ich finde es gefährlich, wenn man sich an so etwas gewöhnt. Wir leben in einer Zeit der Lügen. Dass Politiker heute Lügen erzählen, ist Standard geworden. Und 24 Stunden später sagen sie dann: „Ich ziehe zurück, was ich gestern gesagt habe, da war ich schlecht informiert, es war nicht richtig“, oder was auch immer sie dann zu ihrer Rechtfertigung sagen. Was aber am Ende bei den Menschen im Gedächtnis bleibt, ist die Lüge – und zwar unabhängig davon, ob sie korrigiert wurde. Das ist entsetzlich.“ Die Botschaften, die Umweltminister Lies an die Lobby sendet, feuern den Hass immer mehr an und sie ziehen immer mehr Lügen nach sich. Statt wie in Hessen, eine Weideprämie an Bauern auszuzahlen, verspricht Lies Wolfsabschüsse wohl als Lösung der Probleme der Bauern. Weiterhin stapeln sich die Anträge auf Zäune und das Geld wird nur schleppend ausgezahlt. Ebenso fatale Folge hat das Winden der großen Umweltverbände.

Bauernbürgerwehr will einfach Wölfe selber abknallen

Dies geht sogar so weit, dass Bauern eine „Bürgerwehr gegen Wölfe“ gründen wollen. Wegen zwei gerissenen Schafen wollen sie nun allen Ernstes selbst herumschießen. Statt dies zu kritisieren richtet Lies eine weitere Botschaft an die Jäger. Zitat: „Ich möchte klarstellen: Künftig wird es mit entsprechender Ausnahmegenehmigung und Hilfe der Jäger möglich sein, einzelne Problemwölfe zu töten. Dass Jäger dafür bepöbelt, beschimpft und bedroht werden, weil sie dazu beitragen, rechtsstaatliches Handeln umzusetzen, verstehe ich nicht. Das ist absolut inakzeptabel!

Lies will Hobbyjäger mitschießen lassen

Ohne die Unterstützung der Jäger kommen wir mit Problemwölfen nicht weiter, die bisherigen Maßnahmen haben nicht funktioniert. Das Verhalten im Netz zu dieser Frage zeigt mir aber umso mehr, dass die Anonymität der Jäger unter allen Umständen gewahrt werden muss. Darin unterstütze ich nachdrücklich die Spitze der Landesjägerschaft.“ Zitat Ende. Und nein, unsere Mitglieder pöbeln nicht und sie beschimpfen nicht. Stattdessen konnten sich unsere Vorsitzende sowie zwei weitere Frauen nur durch einen Sprung in den Wald vor einem auf einem Weg auf sie zurasenden Jägerfahrzeug retten. Die Strafanzeige wurde übrigens eingestellt. Weiterhin verfolgte uns im Sommer ein Polizist auf einem Motorrad.

Nein, mit seiner Irrsinsjagd auf den Wolf erreicht der Umweltminister unserer Ansicht nach eben keine Rechtssicherheit. Spätestens jetzt wäre der Zeitpunkt für Landesvater Weil (SPD), endlich einzugreifen. Dabei machen die Bürger laut Umfragen immer wieder sehr deutlich, dass  ihnen an mehr Umwelt- und Klimaschutz gelegen ist. Steht so der SPD evtl. sogar die komplette „Entnahme“ aus dem Landtag in Niedersachsen an der Wahlurne bevor, sollte sich der Umweltminister nicht endlich besinnen?

Lobbypolitik statt Umweltpoltik

Die Nitratbelastung im Grundwasser steige bedrohlich an, schreibt das Handelsblatt. In vielen Regionen werde der EU-Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter seit Jahren überschritten. Betroffen seien vor allem Niedersachsen und Teile Nordrhein-Westfalens, Sachsen und Rheinland-Pfalz. Doch nicht nur Gülle wäre eine Herausforderung für Lies. Niedersachsen hat wegen zu wenig Ausweisung von Naturschutzgebieten eine weitere Klage mit Strafzahlungen an die EU zu befürchten. Zahlen müsste dies dann auch wieder der Steuerzahler.

 

Quellen: Hier die komplette Antwort auf die kleine Anfrage der Grünen: https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/fileadmin/docs/abgeordnete/christian_meyer/Anfragen/Wolf_Antw_zu_5543.pdf?fbclid=IwAR1LosActviq7MTfGvK_vIE4CWyRFwJdLo6aUq7jxy-ma_kdmudV8A_nqCg

 

Weitere Quellen: https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/pressemeldungen/artikel/christian-meyer-umweltminister-hat-sich-bei-wolfsjagd-verrannt.html

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/lies-wichtiger-schritt-hin-zu-wolfs-management-185088.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Suderburg-Buergerwehr-gegen-Woelfe-,aktuelllueneburg3232.html

https://www.welt.de/kultur/article205899709/Star-Trek-Star-Patrick-Stewart-Wir-leben-in-einer-Zeit-der-Luegen.html?fbclid=IwAR0oYxTkyik3f2Xp2g2jujtyuWSRyPu4TwrELOKgNvZC6JQ7zxjuR-olBrM

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/landwirtschaft-eu-verliert-geduld-mit-deutschland-zweite-klage-wegen-nitratbelastung-steht-bevor/24694204.html?ticket=ST-402328-2b5YfDgUet6fbWmdBwQi-ap4

https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Naturschutzgebiete-EU-Kommission-ruegt-auch-Niedersachsen-Strafzahlung-von-300-Millionen-Euro-droht

 

 

Umweltminister Lies verlängert Schießbefehl auf Roddy erneut – Bitte hingehen: Veranstaltung am 02.07. in Sonnenborstel

Umweltministerium Niedersachsen verlängert Schießbefehl auf Wolf Roddy erneut

Unglaublich: Umweltminister Lies verweigert Angaben über die Kosten der Wolfshatz (laut Insider weit über 100.000 Euro), gleichzeitig kommt das Land mit der Genehmigung von Zaunanträgen nicht nach, bzw. es würde den Weidetierhaltern gesagt werden, dass kein Geld mehr im Topf vorhanden wäre. Die Tierhalter bekommen so also keine Zäune. Die Begründung für den Schießbefehl ist es aber, dass weiter Gefahr von Rissen bestünde. „Ende Mai hatte der Verein Freundeskreis freilebender Wölfe“ beim Verwaltungsgericht Oldenburg erneut Klage gegen den Abschuss eingereicht. Dieses Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. „Da es sich um Hauptsacheverfahren handelt, wurden längere Stellungnahmefristen gesetzt, die noch nicht abgelaufen sind“, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes NDR.de. Auch eine weitere Klage sei eingegangen – den Kläger benannte der Sprecher mit Verweis auf Datenschutzgründen aber nicht,“ schreibt der NDR. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Jetzt-reichts-Lies-diskutiert-ueber-Wolf,rodewalderwolf100.html?fbclid=IwAR0iJnxkfIXScfxAYs2UWOx7ub5Oz23z8XlS-aLeA8IZxqeNRXmEvdfJt-Q

Weiter schreibt der NDR dazu, Zitat: „Der Streit um den geplanten Abschuss führte nicht nur zu heftigen Diskussionen – auch Aktionen von Tierschützern sorgten bereits für Aufsehen. Sie waren nachts in Wäldern unterwegs, um Jäger beim Abschuss des Tieres zu stören.“ Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden weiter sämtliche legale Mittel dazu verwenden, um das Leben von Roddy, der inzwischen erneut Vater geworden ist, zu schützen. Am Ende des Beitrages sind Fotos zu finden, die wir auf unseren Patrouillen und Müllsammelaktionen gemacht haben. Was der NDR verschweigt ist, dass wir von Menschen, die wie Jäger oder Polizisten gekleidet waren, bedroht worden sind und wir fast auf einem Waldweg von einem Fahrer, der Gas gab, als er uns erblickte, niedergemäht worden wären. Wir haben Strafanzeige bei der Polizei erstellt. 

Hier die PM des Umweltministeriums:
Genehmigung zur Tötung des Wolfsrüden GW717m wird nochmals erneuert

Pressemitteilung Nr. 81/2019

Die bis Ende Juni befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 31.07.2019 verlängert und das Verfahren zur Entnahme weiter unter Hochdruck vorangetrieben.
Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort.

https://www.umwelt.niedersachsen.de/…/genehmigung-zur-totun…

Diskussionsrunde zum Thema mit Umweltminister Olaf Lies

Morgen, am 2. Juli, ab 20 Uhr, findet im Jägerkrug Sonnenborstel (Am Kaarbusch 2, 31643 Steimbke) eine Diskussionsrunde mit Umweltminister Lies statt. Der Eintritt ist frei, Einlass ist um 19.30 Uhr. Unsere Wolfsteamleiterin Ariane Müller wird mit einigen Mitgliedern unseres Vereines auch vor Ort sein. Kontakt: wolfsschutz.niedersachsen@t-online.de Aufgezeichnet wird eine Diskussion mit dem Thema „Jetzt Reichts“ Streit über den Wolf im Kreis Nienburg“, für einen Beitrag, der  am Donnerstag, den 04. Juli 2019, von 20 bis 21 Uhr im NDR 1 gesendet wird.

 

Rücksichtslos werden die Felder abgemäht. Ob diese Ricke ihr Kitz lebend wiedergefunden hat, wissen wir nicht.
Dieser Fasan lebt gefährlich, denn auf den Straßen und Wegen rund um Lichtenmoor, Steimbke und Stöckse wird gerast, was das Zeug hält. Auf der Bundesstraße zwischen Steimbke und Nienburg markieren unzählige pinkfarbene Kreuze Unfälle, bei denen Rehe ums Leben gekommen sind. Dennoch scheint es hier kein Einsehen zu geben.
Oft heisst es, Wölfe, die hinter Traktoren herlaufen würden, hätten ihre Scheu verloren. Dabei haben die Wölfe nicht Appetit auf den Landwirt, sondern auf vom Traktor überfahrene Kleintiere, wie dieser Storch hier.
Unsere Kamera hat den Storch aufgeschreckt.
Treffpunkt für Aktive aller Vereine und Gruppierungen ist das Culinario in Steimbke.
Angelika Zipper-Hüttges (links) und Brigitte Sommer auf Patrouille und Zaunkontrolle im LK Nienburg
Pferdeweide zwischen Steimbke und Lichtenmoor.
Zwischen Steimbke und Sonnenborstel wurden zahlreiche Wildkameras mit Funk angebracht. Direkt gegenüber, in zirka 400 Meter Entfernung, steht ein Hochsitz.
Ariane Müller (links) und Angelika Zipper-Hüttges. Umweit dieser Stelle zwischen Steimbke und Sonnenborstel hielt ein Fahrzeug auf uns zu und beschleunigte. Wir mussten uns mit einem Sprung in den Wald in Sicherheit bringen.
Wir sind nach wie vor auch nachts unterwegs. Dabei achten wir darauf, keinen Lärm zu machen.
Wir waren es nicht.
Es gibt kaum ein Gebiet in Deutschland mit höherem Jagddruck als dieses. Naturbegeisterte Wanderer haben kaum die Möglichkeit, Wildtiere wie dieses Reh zu sehen. Dabei wirbt der Landkreis gerade mit Naturelebnissen wie diesen.
Am Waldkindergarten in Rodewald sind nun Flatterbänder zum Schutz der Kinder angebracht. Dabei erzählen uns Anwohner, dass sie dies ziemlich hysterisch finden und auch darüber lachen würden.
Im ganzen Gebiet liegen einsame Waldweiden, umzingelt von Hochsitzen.
Die Schildaufschrift „Wildruhezone“ könnte kaum ironischer sein, denn alle paar hundert Meter befindet sich hier ein Hochsitz.
Auf dieser Lichtung stehen sechs Hochsitze und es sind zwei Wildfunkkameras angebracht. Bei einer Kontrolle von uns am 29.05 waren alle Hochsitze besetzt.

 

 

 

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert gegen die erneute Verlängerung des Schießbefehls auf Wolf Roddy in Niedersachsen

Umweltminister Lies steht in Niedersachsen vor gewaltigen Herausforderungen. Viele Böden sind sowohl mit Gülle als auch mit Glyphosat vergiftet. Die EU droht Deutschland mit Milliardenklagen, wird das Nitratproblem, das von der vielen Gülle kommt, nicht gelöst. Niedersachsen hat zudem nicht genug Naturschutzgebiete ausgewiesen. Hier droht speziell Niedersachsen eine Millionenklage.

Statt sich als Umweltminister diesen Herausforderungen zu stellen, geht Olaf Lies seit Monaten gegen eine harmlose Wolfsfamilie im Landkreis Nienburg vor. Der Feldzug gipfelte in einem Schießbefehl, den Lies vor drei Monaten ausgestellt hatte und der nun Monat für Monate verlängert wird. Der Rüde des kleinen Rodewaldrudels, bestehend aus Roddy, seiner Partnerin Lichta und dem einjährigen Welpen Grindi, soll Rinderrisse in Höhe von unter 2.000 Euro verursacht haben. Der geschädigte Landwirt hätte nach dem Managementplan Niedersachsen Billigkeitsleistungen erhalten können. Doch statt den Landwirt zu entschädigen, gab es stattdessen das Todesurteil für Wolf Roddy. Unfassbarerweise kommt noch hinzu, dass die Rinder so gut wie gar nicht geschützt waren. Ein Eilantrag des Freundeskreises frei lebender Wölfe wurde seitens des Gerichtes abgebügelt und die nächst höhere Instanz sogar ausgeschlossen.

NABU und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe sollten Widerspruch eingelegt haben, allerdings ist nicht publiziert, was aus diesem Widerspruch geworden ist. Wir fordern beide Organisationen sowie auch den Freundeskreis frei lebender Wölfe auf, die in ihrem Rahmen möglichen rechtlichen Schritte zu unternehmen. 

Denn nun wurde also der Schießbefehl erneut verlängert, ließ Umweltminister Lies am Montagabend vom NDR verkünden. Nicht in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums, wie es eigentlich üblich wäre. Erst einen Tag später, war dann die knappe Mitteilung auf der Homepage des Ministeriums zu lesen. Zitat:

Pressemitteilung Nr. 46/2019

Die bis Ende April befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 31.05.2019 verlängert und das Verfahren zur Entnahme weiter unter Hochdruck vorangetrieben.

Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort. http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/ausnahmegenehmigung-zur-toetung-des-wolfsrueden-gw717m-wird-nochmals-erneuert-176423.html

Welche problematischen Jagdtechniken, bitte? Wir haben im Gebiet mehrmals nachgewiesen, dass Weidetiere dort nicht geschützt werden, während Obst- und Gemüseplantagen sehr wohl eingezäunt werden können. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/04/02/grosser-faktencheck-mit-zaunkontrolle-in-niedersachsen-im-gebiet-des-rodewaldrudels/

Laut Niedersächsischem Managementplan muss jede Verlängerung einer Abschussgenehmigung erneut geprüft werden. Dies geschah augenscheinlich nicht. Auch gab es keinerlei Rinderrisse mehr, für die Roddy verantwortlich gemacht werden konnte. Vielmehr wurde aber ein weiteres Rudel im Norden des Gebietes offiziell nachgewiesen. Im Süden befindet sich höchstwahrscheinlich noch ein weiteres Rudel. Solange im Landkreis Nienburg nicht geschützt wird, wird es auch künftig Risse geben. Ein Wolf fragt sich doch nicht, ob er lieber Rind oder Reh frisst. Er nutzt die Gelegenheit. Kälber, die unter den Zäunen hindurch gelangen und nicht mehr zurückfinden, sind leichte Beute für jeden Wolf. Der Riss bei Rethem geht höchstwahrscheinlich sogar sowieso auf das Konto des neu nachgewiesen Rudels. Was Lies den Menschen in einem Interview in den Schuamburger Nachrichten https://www.sn-online.de/Nachrichten/Der-Norden/Rodewalder-Problemwolf-Umweltminister-Olaf-Lies-im-Interview?fbclid=IwAR0KwRd3QG1TpPVOeBbK472_wmhXANkwl0d2PdMnBcz5x0SLHs4XZFgxzjw  vormachen will ist, dass Herden durch Abschüsse geschützt werden könnten. Dem ist nicht so. Alleine Herdenschutz wirkt und schützt. Zumal die EU die kompletten Kosten übernimmt. Zudem möchte Lies wohl den  Wolf ins Jagdrecht haben und nicht nur Polizeischützen, auch die Jäger sollen Roddy und sogar ganze weitere Wolfsfamilien töten dürfen. Schießen und schauen, ob es was nutzt? Über die Kosten des Einsatzes will Lies sich nicht äußern. Uns hat ein Insider aus dem Ministerium erzählt, dass es über 100.000 Euro wären. Roddy hatte einen Schaden von unter 2.000 Euro verursacht, den der Halter auch ersetzt bekommen hätte, hätte er denn einen Antrag gestellt. Zitat: Wie viel kostet es, dem Rodewalder Wolf hinterher zu jagen Zitat Lies: Wenn es erledigt ist, werden wir sagen, wie viele Kosten entstanden sind. Wir dokumentieren nicht nach außen, wie wir vorgehen, um die Entnahme nicht noch schwieriger zu machen.

Es ist unserer Auffassung nach offensichtlich, dass Umweltminister Lies, nicht die Politik macht, für die die Wähler die Landesregierung gewählt haben, sondern dass er der Agrar- und Jägerlobby in die Hände spielt. Wir fordern, dass diese Schießbefehlfarce sofort beendet wird. Ein derart überfordert wirkender Minister sollte zudem überlegen, die nötigen Konsequenzen aus diesem Skandal zu ziehen und einen Rücktritt in Erwägung ziehen. Falls Roddy wirklich erschossen werden sollte, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V.  Anzeige gegen Minister und Schützen stellen. Es ist weder mit dem Tierschutz- noch mit dem Naturschutzgesetz noch mit EU-Recht vereinbar, dass ein unter dem höchsten Schutzstatus stehendes Wildtier wie der Wolf Roddy erschossen werden soll. Der Erhalt des Wolfs in Deutschland ist laut EU nach wie vor nicht gesichert. Es kommt also auf die Nachkommen jedes einzelnen Tieres an. Zudem Wolf Roddy genetisch besonders wertvoll ist, da er wohl nicht aus der hiesigen Population stammt. Zudem kommt noch erschwerend hinzu, dass die Fähe mit ziemlicher Sicherheit wieder tragend war und nun wahrscheinlich auch bereits Welpen geboren hat. Fällt ein Versorger des Rudels aus, kann die Mutter alleine ihre Welpen nur schwer bis gar nicht durchbekommen. Den Welpen wäre also der Hungertod so gut wie sicher. Der Schießbefehl ist weder sachlich noch ethisch vertretbar.

Wir werden weiterhin in dem Gebiet des Rodewaldrudels im Rahmen aller legalen Methoden aktiv sein.

Weitere Stimmen

Das sagen die Grünen, die auch eine kleine Anfrage gestellt haben, in der sie unter anderem Auskunft über die Höhe der Kosten haben möchten. 190502_KA_Rodewalder_Wolf

Christian Meyer, naturschutzpolitischer Sprecher

„Umweltminister Olaf Lies betreibt beim Wolfsmanagement weiterhin symbolische Ankündigungspolitik ohne inhaltliche Substanz.

Beim Rodewalder Wolf bleibt die Begründung fortgesetzter Nutztierrisse mehr als fraglich, da seit Wochen keine neuen Risse mehr gemeldet wurden. Anscheinend wurde der vom Land geförderte Herdenschutz in der Region endlich verbessert. Die massive Kritik der Umweltverbände und der Wolfsberater an seiner Begründung der Abschussverfügung als unsachlich, ist daher mehr als berechtigt. Für sein Versagen beim Abschuss hat der Minister immer neue Ausreden. Jetzt fällt ihm zum einen auf, dass das Gebiet so groß ist, und nach den Tierschützern sind nun die Jäger Schuld, die bei der Wolfsjagd nicht ausreichend mitwirken würden, obwohl sie den Wolf gar nicht schießen dürfen.

Statt sich mit immer neuen Ankündigungen als vermeintlich ‚harter Hund‘ zu präsentieren, sollte Umweltminister Olaf Lies den Weidetierhalter wirklich helfen. Er könnte endlich die Entschädigungszahlungen und die Förderung des Herdenschutzes beschleunigen, wie es im Grünen-Antrag gefordert ist. Auch wäre die von den Schafhaltern geforderte und von der CDU-Landwirtschaftsministerin verweigerte Weidetierprämie unabhängig vom Wolf eine wirksame Hilfe für das Weideland Niedersachsen.“

Zum Hintergrund

Der Wolf ist nach EU und Bundesrecht weiterhin streng geschützt. Lediglich Wölfe oder Wolfsrudel, die durch das wiederholte Überwinden von Schutzzäunen eine erhebliche Gefahr für   Weidetiere darstellen, können begründet getötet werden. Mit einer Anfrage fragen die Grünen nach der Zahl der Nutztierrisse und Herdenschutzmaßnahmen seit der Abschussverfügung.

https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/presseinfos/artikel/christian-meyer-hilfloser-minister-verlaengert-grundlos-frist-fuer-wolfsabschuss.html

 

Das sagt Richterin a. D. Almuth Hirt, die auch für die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht tätig ist. http://www.djgt.de

Nach den Hinweisen zur Erteilung artenschutzrechtlicher
Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG beim Wolf vom 30.10.2018 bedarf es
nach Ablauf einer Befristung einer erneuten Prüfung und Bewertung des
Sachverhalts durch die zuständige Behörde.Es bestehen erhebliche
Zweifel, ob die Behörde bei der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung
alle zu berücksichtigenden Gesichtspunkte beachtet hat.

1. Die Ausnahmegenehmigung vom 23.1.2019 ist auf zwei Roddy
nachgewiesene Rinderrisse und die darauf gestützte Prognose
zukünftiger weiterer Rinderrisse gestützt. Soweit ersichtlich sind
derartige Roddy zuzuordnende Rinderrisse seit 23.1.2019 nicht erfolgt.
Etwaige Risse anderer Nutz- oder Hobbytiere haben bei der der
Verlängerung der Ausnahmegenehmigung und der dabei anzustellenden
Prognose außer Betracht zu bleiben.Inwieweit die Behörde dies beachtet
hat, ist unklar.

2.Ein weiterer erheblicher Umstand, der einer Verlängerung der
Befristung entgegensteht, ist die Tatsache, dass Roddy in dem Zeitraum
der Verlängerung der Befristung, als Elterntier für die Aufzucht
seiner Welpen benötigt wird.. Seine Tötung könnte, da sie das
Verhungern der Welpen zur Folge haben kann, tierschutzrechtlich
relevant sein. Die am 16. 04. 2019 beschlossene Fassung der
Sächsischen Wolfsmanagementverordnung – SächsWolfMVO sieht in § 8 die
Entnahme von Elterntieren mit den entsprechenden nachteiligen Folgen
für die Welpen ( ihre Entnahme aus Tierschutzgründen ) nur im Fall von
§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG ( Entnahme im Interesse der
Gesundheit des Menschen ) vor. Demgegenüber enthielt der
Referentenentwurf zur SächsWolfVO in § 6 auch noch die Möglichkeit
der Tötung von Elterntieren zur Vermeidung erheblicher
wirtschaftlicher Schäden nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG. .
Dass diese Bestimmung in die endgültige Fassung der SächsWolfVO nicht
übernommen wurde, ist wohl darauf zurückzuführen, dass der
Verordnungsgeber erkannt hat, dass die Tötung von Elterntieren zur
Vermeidung wirtschaftlicher Schäden weder ethisch noch
tierschutzrechtlich zu rechtfertigen ist.
Die SächsWolfMVO gilt zwar nicht in Niedersachsen, ihr kann aber als
allgemeiner Grundsatz entnommen werden, dass die Tötung von
Elterntieren zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden dem
Tierschutzgesetz nicht entspricht, zumal auch § 22 Abs. 4 BJagdG den
Grundsatz des Elternschutzes selbst für Wild ohne Schonzeit
enthält.Die Begründung des sächsischen Verordnungsgebers zu § 8 der
Verordnung führt dezidiert aus, dass der Schutz der Elterntiere
grundsätzlich zu gewährleisten ist, allerdings nicht uneingeschränkt,
die Abwehr von Gefahren für den Menschen gehe dem Elternschutz vor. Im
Umkehrschluss bedeutet dies aber, dass in den anderen Fällen des § 45
Abs. 7 BNatSchG der Elternschutz Vorrang vor wirtschaftlichen
Interessen hat.Dem muss auch die Entscheidung über die Verlängerung
der Ausnahmegenehmigung für Roddy, die allein auf § 45 Abs. 7 Satz 1
Nr. 1 BNatSchG ( Entnahme zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher
Schäden ) gestützt ist, Rechnung tragen.

 

 

 

 

Todesurteil für Wolf Roddy – Schießt Lies trotz Beschwerde? – Tobender Mob auch in Niedersachsen

Wir fordern Umweltminister Olaf Lies erneut auf, zurückzutreten und den Schießbefehl auf Wolf Roddy sofort zu stoppen!

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte in der vergangenen Woche den Abschuss des Leitrüden des Rodewalder Wolfsrudels (Roddy –  GW717m) im Landkreis Nienburg genehmigt und einen Eilantrag des Vereins Freundeskreis frei lebender Wölfe abgelehnt. Der Verein legte noch am gleichen Tag Beschwerde gegen das Urteil ein. „Die Beschwerde bedeutet allerdings nicht, dass die Abschussgenehmigung für den Wolf nun bis zu einer Entscheidung des OVG aufgeschoben werde. Er kann im Grunde jetzt geschossen werden“, sagte eine Sprecherin dem NDR. Will Lies nun sein Killerkommando, das wohl von Seiten der Polizei kommen wird, nun trotz der Beschwerde losschicken? Von Seiten des Umweltministeriums ist wie so oft, nicht viel zu erfahren. Lies:  „Es ist gut, dass wir jetzt durch den Beschluss des VG Oldenburg Klarheit haben. Zu weiteren Vollzugsmaßnahmen im laufenden Verfahren machen wir keine Angaben.“ Ein Verhalten, das als Demokratie gefährdend bezeichnet werden kann.

Der Schießbefehl gelte noch bis zum 28. Februar. Sollte er wirklich durchgeführt werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. über einen Fachanwalt Anzeige gegen den Umweltminister und gegen den Schützen stellen. Noch immer sind die meisten Risse, die Roddy vorgeworfen werden, nicht bestätigt, sondern in der Rissliste als in Bearbeitung aufgeführt. Erschwerend kommt hinzu, dass in den meisten Fällen kein Mindestschutz eingehalten worden ist, was den Unwillen der Tierhalter, sich auf den Wolf einzustellen, noch einmal deutlich macht. Mängel gibt es aber auch im Wolfsmanagementplan selber. Denn Halter von Miniponys und Kälbern sind überhaupt nicht verpflichtet, zu schützen. Außerdem kann der Schütze unmöglich feststellen, welchen Wolf er vor der Flinte hat. Ergo könnte man nur schießen und danach durch eine DNA-Analyse feststellen, ob man auch den richtigen Wolf erschossen hat. Eine solche Vorgehensweise ist weder mit dem Tierschutzgesetz, noch mit dem Naturschutzgesetz vereinbar. Hinzu kommt, dass die Fähe wahrscheinlich erneut trächtig ist und ein Mitversorger des Rudels und der ungeborenen Welpen wegfallen würde. Vermehrte Nutztierrisse wären die Folge. Auch ein Gutachten mit den Zahlen von 2017 vom LUPUS-Institut für die DBB-Wolf sagt nichts anderes aus. Schäden_Prävention_Kompensation_DE2017_final

Ausschnitt aus dem Interview – Zitat:  „Hier im Landkreis gibt es einen Schwerpunkt zugunsten der Hunde. Seit ich 2014 Wolfsberater wurde, hatten wir drei Risse durch Wölfe und doppelt so viele durch Hunde. In den übrigen gemeldeten Fällen war keine Untersuchung mehr möglich, meist wegen des Kadaverzustandes der Tiere. Die Zahlen passen aber zu den Dokumentationen des Tiersuchdienstes Wesermarsch. 2016 wurden 101 streunende Hunde beobachtet, im vergangenen Jahr 98 und in diesem Jahr bis zum 27. April 17.

Es wird vom eigentlichen Problem abgelenkt. Die Rinder und Schafe sind weiterhin den Hunden ausgesetzt. Denn selbst wenn wir eine wolfsfreie Zone schaffen könnten, wäre das Problem mit den Hunden noch da. Sie können mangelhafte Zäune und trockene Gräben genauso überwinden wie der Wolf.“

Politik schürt Wolfshass!

„Die Verwaltung, Vertreter des Landvolks, die Schafzuchtverbände, der Deichband und vor allen Dingen die Politik schüren den Wolfshass. Einer der größten Stimmungs- und Panikmacher ist Björn Thümler. Er ist einer der Wortführer im Landtag und bei der Landesjägerschaft, die dem Wolf in der Wesermarsch zu Leibe rücken will. Das gilt auch für die Demonstration von Landwirten, Schäfern und Deichverbänden am 12. Mai in Augustgroden am Jadebusen für wolfsfreie Zonen. Das ist eine Sache, die politisch geschürt wird.“  Zitat Ende. Das komplette Interview finden Sie am Ende des Textes unter Quellenangaben.

Nicht nur die Politik, auch die Medien machen sich zu Gehilfen der Agrar-Lobby. So forderten Verbände ernsthaft die Absetzung von Wolfsberatern, die nicht nach ihrem Gusto handeln. Medien überbieten sich gegenseitig mit tendenziösen Artikeln. Dass solche Artikel auch einen Einfluss auf Richter haben, ist unstrittig. Selbst das Bundesumweltministerium gab gestern „alternative Fakten“ heraus, indem es den Abschuss als rechtmäßig darstellte und per Fotomontage behauptete, dass alle Risse dem Einzelwolf Roddy nachgewiesen worden seien. Dabei stehen die echten Fakten für alle sichtbar in der Rissliste. https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/wolfsbuero/nutztierschaeden/nutztierschaeden-172368.html

Tierhalter weigern sich zu schützen

Ähnlich wie in Schleswig-Holstein, wo Tierhalter vor einem an einer Landmaschine erhängten Wolfsstofftier demonstriert hatten, geht es auch in Niedersachsen zu. Die Facebookseite „Wolf nein Danke“ rief beispielsweise dazu auf, Kennzeichnen von fremden Fahrzeugen zu fotografieren und an die Jägerschaft und an die Polizei zu melden. Man darf gespannt sein, wann dort der erste Staubsaugervertreter oder Tourist mit Fackeln und Sicheln aus dem Dorf gejagt wird. Auch Wanderer sind dort wohl nicht mehr sicher. Ein solches Gebaren erinnert – genau wie das Aufknüpfen von Symbolen – an Deutschlands dunkelste Zeiten.

 

Hier der Link zu diesem FB-Aufruf. Sehr aufschlussreich sind auch die Kommentare: https://www.facebook.com/WoelfeNeinDanke/posts/2287294998215048

 

Kommentare voller Hass von Weidetierhaltern

Dass sich die Weidetierhalter nicht auf den Wolf einlassen wollen, obwohl sie jetzt von der EU alle Aufwendungen zu 100 % finanziert bekommen und auch 100 % Entschädigung erhalten, zeigen solche Kommentare über Wölfe: Stefani G.:“ Richtig Bruno, wir wollen keine Wölfe“, Ilka G.: Silke S, „wäre (ein Abschuss des falschen Wolfs) gar nicht so schlimm, dann halt so lange schießen bis keiner mehr da ist.“ Christian B.: „Immer dran bleiben, nur ein toter Wolf ist ein guter Wolf.“ Matze M.: „Was wir brauchen, ist ein gut eingeschossenes G 36, mehr nicht. „

Weidetierhalter per Gesetz verpflichtet, Tiere zu schützen

Im Übrigen sind Weidetierhalter (Hobbyhalter ausgenommen) vom Gesetz her verpflichtet, ihre Tiere zu schützen. https://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/BJNR275800001.html

Vollzitat: „Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2043), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom30.

In dieser Verordnung wird im §1 erläutert, dass diese Verordnung nur für die gewerbliche Nutztierhaltung bestimmt ist.

§ 3 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen

( dort sind der Abs. 1 und wichtig Abs. 3 “ gegen Beutegreifer zu schützen“ recht interessant)

Desweiteren ist unter:

§ 44 Ordnungswidrigkeit

der § 3 nicht aufgelistet und somit könnte eine Straftat demjenigen unterstellt werden, der nicht nach dem § 3 seine Nutztier schützt

( Auslegungssache bei Gericht).

 

Quellen: https://www.weser-kurier.de/region/die-norddeutsche_artikel,-der-wolf-ist-nicht-gefaehrlich-_arid,1733888.html?fbclid=IwAR0-50Pj0uPL5Yahr30g3VBkueHnAggnRc3DgNezCa6gNenzx3upRn0RDVg

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Wolf-Abschuss-Tierschuetzer-legen-Beschwerde-ein,beschwerde102.html?fbclid=IwAR0Ybg6aKBqf-fBezzQWQZMt3iuoNxcOfywvf4wNFU8g9uDU6moGsuwVuAA

https://www.weser-kurier.de/region/die-norddeutsche_artikel,-der-wolf-ist-nicht-gefaehrlich-_arid,1733888.html?fbclid=IwAR32pKhTBQq_O5PucWSv5cMUZJbbI6MQ7j6MUrBNJ4b3BhHU4_2wmk6qxHE

https://www.landeszeitung.de/blog/lokales/2358252-der-streit-um-die-woelfe-geht-weiter?fbclid=IwAR1FENxqGilDoEDMSJaRLnniAwvCi7k8ZaqSdeAbYqrHtFWticV7y8A_kHE

 

 

Gericht gibt Feuer frei auf Wolf Roddy in Niedersachsen – Beschluss nicht rechtskräftig – Beschwerde wird eingelegt

Roddy soll sterben – Umweltminister Olaf Lies sieht Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung zum Rodewalder Wolf bestätigt

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage den Antrag des Vereins „Freundeskreis freilebender Wölfe“ auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und damit auf Untersagung der Entnahme des Wolfsrüden GW717m des Rodewalder Rudels abgelehnt, schreibt das Umweltministerium heute in einer Pressemitteilung.

Dazu sagt Minister Olaf Lies: „Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung bestätigt und ist unserer Argumentation vollumfänglich gefolgt. Es ist gut, dass wir jetzt durch den Beschluss des VG Oldenburg Klarheit haben. Zu weiteren Vollzugsmaßnahmen im laufenden Verfahren machen wir keine Angaben.“

Wenn er sich da mal nicht irrt.  Als Begründung für die Ablehnung habe der Richter auf geführt, dass die betroffenen Tierhalter möglicherweise Ausgleichszahlungen erhielten, ändere nichts am Eintritt bisheriger Schäden und der Prognose, dass zukünftig weitere Schäden durch Risse entstehen könnten“, so das Gericht. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe konnte Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen, schreibt der NDR heute. Hier der Bericht: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Wolf-aus-Rodewalder-Rudel-darf-geshossen-werden,wolf3870.html?fbclid=IwAR2phUp9extDtkL2H5kXR7GV0K9qLUGoslJxVUWZ7J98Mcu0pUmrTCaioQY

Sollte der Schießbefehl tatsächlich ausgeführt werden, können wir uns von Wolfsschutz Deutschland e. V. nicht vorstellen, dass diese Wolfstötung mit dem EU-Recht vereinbar sein kann. Denn selbstverständlich muss Herdenschutz zumutbar sein. Wir werden in diesem Fall Anzeige erstatten. Laut der Liste der Nutztierschäden sind die meisten Risse nicht einmal analysiert, geschweige denn einem bestimmten Wolf zugeordnet worden. Zudem ist in vielen Fällen kein Mindestschutz vorhanden gewesen. Risse an Pferde sind auffällig schnell als Wolfsrisse bestätigt worden. Normalerweise dauern Analysen Wochen. Ein Anruf bei der Pressesprecherin Jörgens im Senckenberg-Institut konnte nicht bestätigen, dass dort überhaupt Proben zum Analysieren hingesendet worden waren. Tatsächlich gab die Pressesprecherin die Auskunft, dass man dem Umweltministerium Niedersachsen gegenüber vertraglich verpflichtet sei und keinerlei Aukunft geben dürfe. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Die Entscheidung, den Leitwolf des offiziell aus nur drei Tieren bestehenden Kleinrudels abzuschießen, dürfte den Weidetierhaltern nicht helfen. Ganz im Gegenteil. Aus Erfahrungen mit dem Cuxlandrudel, bei dem die Mutter illegal erschossen worden war und der Vater verschwand, waren vermehrte Weidetierrisse die Folge, weil die familiären Strukturen des Rudels zerstört worden waren. Genauso wird es auch der Fähe ergehen, die wahrscheinlich bereits ungeborene Welpen in sich trägt. Sie müsste den Welpen vom Vorjahr und den neuen Nachwuchs alleine durchbringen. Was vermehrte Risse nach sich ziehen würde. Eine solche Tat ist unserer Meinung nach auch nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts https://www.verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/das-verwaltungsgericht-oldenburg-lehnt-eilantrag-der-wolfsschuetzer-gegen-die-abschussgenehmigung-fuer-den-rodewalder-wolfsrueden-ab-174002.html

Hier der Link zur aktuellen Rissliste: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/wolfsbuero/nutztierschaeden/nutztierschaeden-172368.html

Update: 16.02.19 – Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. wird beim beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die heutige Entscheidung der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg einlegen, machte er noch gestern Abend auf seiner Facebookseite bekannt.