Gericht stoppt Wolfsabschuss in der Oberlausitz: Ein Sieg für den Wolfsschutz

Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit einem wegweisenden Beschluss vom 28. März 2025 (Az. 3 L 316/25) den Abschuss eines Wolfs aus dem Ralbitzer Rudel in der sächsischen Oberlausitz vorerst untersagt. Damit wurde einem Eilantrag einer niedersächsischen Umweltvereinigung stattgegeben, die gegen die vom Landratsamt Bautzen am 11. März 2025 erteilte naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur „letalen Entnahme eines Tieres der Tierart Wolf“ vorgegangen war. Wir zeigen in unserem Artikel auch auf, dass das Rudel seit Jahren verfolgt wird und dass man bekannte Wolfsgegner in Pro-Wolf-Gruppen lässt.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. begrüßt diese Entscheidung als wichtigen Schritt zum Schutz der streng geschützten Wölfe und als klares Signal an die Behörden, dass der Artenschutz nicht leichtfertig umgangen werden darf.

Hintergrund: Wolfsrisse und eine umstrittene Genehmigung

Anlass für die Abschussgenehmigung waren über 30 tote Schafe und Ziegen, die im Januar und Februar 2025 im Großraum Ralbitz-Rosenthal (Landkreis Bautzen) als Wolfsrisse eingestuft wurden. Das Landratsamt Bautzen erließ daraufhin unter Anordnung des Sofortvollzugs eine Genehmigung zur Erlegung eines Wolfs aus dem Ralbitzer Rudel, gültig bis spätestens 8. April 2025. Die Behörde stützte sich dabei auf die Sächsische Wolfsmanagementverordnung und argumentierte, dass die Maßnahme notwendig sei, um weitere Schäden an Nutztieren zu verhindern.
Doch die Umweltvereinigung, die den Eilantrag einreichte, hielt die Genehmigung für rechtswidrig. Sie bemängelte, dass die betroffenen Weidetierhalter keine ausreichenden Herdenschutzmaßnahmen ergriffen hätten und dass Alternativen zum Abschuss nicht geprüft worden seien. Wolfsschutz-Deutschland e. V. teilt diese Einschätzung und sieht darin ein grundlegendes Problem: Der Abschuss eines Wolfs wird oft als schnelle Lösung propagiert, obwohl präventive Maßnahmen wie Elektrozäune, Herdenschutzhunde oder Nachtpferche in vielen Fällen effektiv und zumutbar wären. Zudem war die eigentliche Abschussverfügung wohl wieder einmal nicht veröffentlicht, sondern geheim gehalten worden. Mit dieser Praxis sollen klagefähige Verbände erst gar nicht auf eine solche Verfügung aufmerksam werden.
Beispielfoto Wölfe. @ Brigitte Sommer

Gerichtliche Entscheidung: Abschuss unzulässig und schlecht begründet

Das Verwaltungsgericht Dresden folgte den Argumenten der Umweltvereinigung und stellte erhebliche Mängel in der Genehmigung fest. Zum einen sei die Ausnahmegenehmigung zu unbestimmt, da nicht klar definiert wurde, in welchem konkreten Gebiet der Abschuss erlaubt sein sollte. Zum anderen sei die Entscheidung materiell-rechtlich nicht haltbar. Die Richter betonten, dass ein Abschuss eines Wolfs nur dann zulässig sei, wenn zumutbare Alternativen fehlen und die Maßnahme geeignet ist, weitere Schäden zu verhindern. Beides habe das Landratsamt nicht ausreichend nachgewiesen.
Die Sächsische Wolfsmanagementverordnung erlaubt zwar Ausnahmen vom Tötungsverbot, etwa „zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden“. Doch dies setzt voraus, dass ein Wolf innerhalb von zwei Wochen zweimal ordnungsgemäß errichtete Schutzmaßnahmen überwunden und Nutztiere gerissen hat. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Bescheid des Landratsamts keine Belege dafür liefert, dass solche Schutzmaßnahmen überhaupt vorhanden oder funktionsfähig waren. Zudem sei nicht erkennbar, dass der Abschuss eines beliebigen Wolfs aus dem Ralbitzer Rudel die Schäden tatsächlich stoppen würde.
Besonders kritisch sieht Wolfsschutz-Deutschland e. V. die fehlende Auseinandersetzung mit Alternativen: Das Landratsamt erwähnt weder den Einsatz von Herdenschutzhunden, noch von Nachtpferchen oder Behirtung. Ohne eine fundierte Prüfung dieser Optionen darf ein Abschuss nicht genehmigt werden. Das Gericht unterstrich zudem, dass die Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen im Einzelfall anhand der örtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten der betroffenen Betriebe zu prüfen sei – Angaben dazu fehlten im Bescheid jedoch vollständig.

Ein Erfolg für das Recht

Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist der Beschluss ein ermutigendes Zeichen: „Diese Entscheidung zeigt, dass der Schutz des Wolfs als streng geschützte Art nicht einfach zugunsten kurzfristiger Interessen ausgehebelt werden kann. Behörden müssen ihre Entscheidungen sorgfältig begründen und Alternativen ernsthaft in Betracht ziehen.“ Wir fordern, dass künftig mehr in präventive Maßnahmen investiert wird, um Konflikte zwischen Wölfen und Landwirten zu vermeiden, anstatt auf Abschüsse zu setzen. Geklagt hatte der Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bemühen uns ebenfalls die Klagefähigkeit zu erreichen, jedoch erfordert dies einen weitaus stärkeren finanziellen Background.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hofft jedoch, dass die Entscheidung Bestand hat und als Präzedenzfall dient, um den Wolf in Deutschland nachhaltig zu schützen. Der Wolf gehört zu unserer Natur – wir müssen lernen, mit ihm zu leben, statt ihn zu töten.
Beispielfoto Wolfsrudel.

Hintergründe zum verfolgten Rosenthaler Rudel

In Sachsen, insbesondere in den Landkreisen Bautzen und Görlitz, wurden in den letzten Jahren mehrfach illegal getötete Wölfe entdeckt. Seit 2000 wurden laut dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) über 200 tote Wölfe registriert, davon mindestens 17 eindeutig illegale Tötungen (Stand vor 2025). Im Monitoringjahr 2023/2024 wurden bis April 2024 bereits 31 tote Wölfe gemeldet, darunter Fälle von Schussverletzungen und Vergiftungen in diesen Regionen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sprechen von einer höheren Dunkelziffer und sagen, dass ganze Rudel „verschwinden“.
Das Rosenthaler Rudel, das später als Ralbitzer Rudel bezeichnet wurde, ist in der Oberlausitz ein bekanntes Territorium, das über Jahre hinweg von Kriminellen verfolgt wurde. Hier sind die relevanten Punkte:
  1. Historische Abschussgenehmigungen und Konflikte
    • 2017 wurde ein Wolf aus dem Rosenthaler Rudel legal zum Abschuss freigegeben, nachdem es über 50 Übergriffe mit mehr als 200 toten Nutztieren gegeben hatte. Dieser Abschuss fand jedoch nicht statt, da die Grüne Liga Sachsen erfolgreich klagte. Der Vorläufer unseres Vereines finanzierte damals die Klage.
    • Das Rudel wurde in der Vergangenheit „massiv verfolgt“, wie Wolfsschutz-Deutschland e.V. berichtete, was auf eine hohe Konfliktdichte mit Kriminellen hinweist.
  2. Verschwinden des Rudels im Monitoring
    • Im Monitoringjahr 2022/2023 wurde das Rosenthaler Territorium nicht mehr nachgewiesen, während das benachbarte Ralbitz-Territorium bestätigt wurde. Dies könnte auf natürliche Dynamik (Abwanderung, Rudelverschmelzung) oder illegale Tötungen hinweisen. Wir vermuten Letzteres, da das Gebiet um Ralbitz-Rosenthal ein Hotspot für Wolfsgegner ist.
  3. Konkrete Funde illegal getöteter Wölfe
    • Es gibt zwar keine  direkte Dokumentation, die einen spezifischen Fund eines aktuell illegal getöteten Wolfs aus dem Rosenthaler/Ralbitzer Rudel im Jahr 2025 bestätigt, da solche Daten entweder nicht öffentlich sind oder erst später im Monitoringbericht 2024/2025 (Herbst 2025) veröffentlicht werden. Aber in diesem Jahr sind schon zwei Wölfe im Landkreis Bautzen überfahren worden.
    • Allerdings wurden in der Nähe des Rudelgebiets wiederholt illegale Tötungen registriert:
      • 2018: Eine Wölfin wurde mit Strick und Betongewicht im Tagebausee Mortka (Landkreis Bautzen) gefunden – ein klarer Fall illegaler Tötung. Die genaue Rudelzugehörigkeit ist unklar, aber die Nähe zu Ralbitz-Rosenthal ist auffällig.
      • 2023: Drei illegale Tötungen im Landkreis Bautzen (erschossene Wölfe bei Malschwitz und Mauschwitz, vergiftete Wölfe bei Luppedubrau) wurden bestätigt. Diese Fälle liegen im Umkreis des Ralbitzer Territoriums, ohne dass eine direkte Zuordnung zum Rudel öffentlich bestätigt wurde.
      • 2024: Ein Altwolf (GW1522m) wurde im Februar 2024 im Territorium Königshainer Berge (Landkreis Görlitz) illegal erschossen aufgefunden. Dieses Rudel liegt zwar östlich von Ralbitz, zeigt aber die regionale Häufung solcher Vorfälle.
  4. Indizien für das Ralbitzer Rudel
    • Das Rudel (früher Rosenthal, nun Ralbitz) wurde „massiv illegal verfolgt“, nachdem Abschussverfügungen gerichtlich gekippt wurden. Das Verschwinden des Rudels aus dem Monitoringjahr 2022/2023 interpretieren wir als möglichen Hinweis auf illegale Tötungen, auch wenn Behörden dies mit „hoher Dynamik“ erklären.

Prominente Wolfsgegnerin direkt vor Ort mit Einfluss in Pro-Wolf-Gruppen

Carola T., wohnhaft im Gebiet des Rudels, ist eine bekannte Schafshalterin und Hobbytierhalterin, die sich als vehemente Gegnerin des strengen Wolfsschutzes in Deutschland positioniert hat. Hier die wichtigsten Daten zu ihrer Rolle als Wolfsgegnerin:
  • Sie ist Sprecherin und Initiatorin einer Demonstration in Bautzen am 22. November 2016, bei der etwa 200 Teilnehmer den Abschuss von Wölfen forderten, die wiederholt Nutztiere reißen. Ihre Forderung: „Auffällige Wölfe, die wiederholt unsere geschützten Schafe, Ziegen und andere Tiere reißen, müssen geschossen werden dürfen“ („Sächsische Zeitung“, 23. November 2016). T. berichtete von mehreren Wolfsangriffen auf ihre Schafe, z. B. im Oktober 2021, als ein Wolf drei Schafe auf einem gemeinsam genutzten Grundstück in N. tötete. Sie kritisiert Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune als unpraktikabel und kostspielig, was ihren Unwillen, ihre Tiere zu schützen, darlegt.
  • Mediale Präsenz: In einem YouTube-Video („Wölfe ohne Grenzen – Klartext Carola T.“, 1. September 2021) repräsentiert sie eine regionale Stimmung in der Oberlausitz, wo Wölfe wie das Ralbitzer Rudel als nicht zur Region gehörende Tiere aufgefasst werden. Sie fordert seit Jahren eine Lockerung des Schutzstatus zugunsten der Tierhalter. Ein Michel T. rief sogar dazu auf, Wölfe illegal zu beseitigen.

Angriff auf Brigitte Sommer

Carola T.  im Zusammenhang mit einem physischen Angriff auf Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e. V:
Unterwanderung von Pro-Wolf-Gruppen
  • Facebook-Aktivität: Unter einem Fake-Profil mit dem Kürzel „Ca Ro“ oder „Tu Ca“ infiltriert Carola T. Pro-Wolf-Gruppen auf Facebook seit Jahren. Sie versucht aktiv  die Aktivitäten von Wolfsschützern zu beobachten oder zu stören, natürlich auch um Informationen zu sammeln oder Einfluss zu nehmen. Für uns völlig unverständlich ist es, dass man sie gewähren lässt.

 

Quelle:

Gericht kippt intransparente Abschussverfügung auf Wolf in Brandenburg

Seit dem 25. November 2024 lief bereits eine Schießgenehmigung auf einen Wolf aus dem Rudel Golzow, ohne öffentliche Pressemitteilung und ohne klagefähige Verbände vorher mit einzubeziehen. Nun kippte ein Gericht erst einmal die Verfügung wieder. Bis zur endgültigen Entscheidung darf nun kein Wolf abgeschossen werden.  Warum das ganze Rudel und sogar weitere Wolfsfamilien in Gefahr waren, erfahren Sie in unserem Artikel.

Die MOZ berichtete am 8.Janaur 2025, dass seit dem 25. November 2024 eine Wolfsentnahme bei Angermünde lief. Ein Wolf aus dem Rudel Golzow habe innerhalb von vier Wochen zweimal den durch das LfU empfohlenen Herdenschutz überwunden. Dazu kämen noch einmal vier weitere Fälle, wo durch den Wolf der Mindestschutz von Weidetieren überwunden wurde. Die „Entnahmen“ liefen zwischen acht bis 12 Wochen nach dem letzten Übergriff durch Wölfe. Die Entnahmeverfügung hätte also sogar auch noch in der Paarungszeit der Wölfe hinein stattgefunden.
Beispielfoto spielende Wölfe.

Töten ohne Sinn und Verstand?

Wie würde überhaupt festgestellt, dass der richtige Wolf am Ende abgeschossen wird? lautete eine Frage der MOZ. Zitat: „Dies ist praktisch nicht möglich und stellt eine diskussionswürdige Regelung der Gesetzgebung dar“,  antwortete der Pressesprecher des LfU, Frey. Vor einem Abschuss könne nicht festgestellt werden, ob der richtige „Problemwolf“ getroffen wurde und nach dem Abschuss würde eine genetische Probe genommen und mit Proben verglichen, sofern diese durch die vorherigen Übergriffe vorhanden sind.

Falls es sich bei dem abgeschossenen Tier dann nicht um den eigentlichen Problemwolf handele, könne zwar die Maßnahme laut LfU fortgesetzt werden, denn Entnahmen gelten immer nur für einen Wolf – doch nur in einem bestimmten zeitlichen Rahmen. Falls der letzte Übergriff durch das Tier zu weit zurückliege, müsse eine neue Entnahme angeschoben werden. Und das könne dauern, so der Tenor zur MOZ.
Frey beteuerte zwar der MOZ gegenüber, dass man nicht das ganze Rudel abschießen wolle, doch wenn nach und nach weitere Wölfe abgeschossen werden dürften, wäre am Ende natürlich doch das ganze Rudel betroffen. Wie zum Beispiel im Fall von Teltow-Fläming, wo Ermittlungen gegen einen Jäger nach einer Strafanzeige von Wolfsschutz-Deutschland e. V. aufgenommen worden waren. Im betroffenen Rudel waren zuerst ein Sohn und dann der Vater des Rudels erschossen worden. https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/05/25/falscher-wolf-erschossen-ermittlungen-gegen-jaeger-in-brandenburg/
Auch im aktuellen Fall werden wir erneut Strafanzeigen stellen, sollten Wölfe aufgrund des Abschussbescheides zu Tode kommen.
Studien belegen längst, dass das Zerschießen von Wolfsrudeln eher mehr als weniger Nutztierrisse nach sich ziehen wird, weil ein allein erziehender Elternteil oder unerfahrene Jungtiere gezwungen sind, auf leichte Beute zurück zu greifen.
Intransparent ist auch die Informationspolitik des LfU zu aktuellen Rissen. Hier ist eine Liste zum Nachprüfen einfach nicht vorhanden, bzw. wird einfach nicht zur Verfügung gestellt. Rissgeschehen können so von unabhängigen Vereinen gar nicht überprüft werden.

Weitere Wolfsfamilien in Gefahr

Das Rudel Golzow lebt nordöstlich von Berlin. GW3343f aus Parstein-Oderberg und GW2497m aus Wokuhl hatten im Monitoringjahr 34/34 fünf Welpen.
Direkt in der Nachbarschaft westlich befindet sich das Rudel Groß Schönebeck mit den Wolfseltern GW3561f und GW2852m. Die beiden hatten 34/24 ebenfalls fünf Welpen. In der Nachbarschaft rechts lebt das Rudel Parstein-Oderberg mit den Eltern GW2785f und GW3656m. Es gab 34/24 einen Doppelwurf mit neun Welpen.
Auch diese beiden Rudel wären durch den geplanten Abschuss massiv gefährdet gewesen.
Die Entnahme würde durch einen örtlichen Jäger durchgeführt werden, so Frey zur MOZ. Insider berichteten uns allerdings, dass die Jäger aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen dem „Schießbefehl“ bislang nicht nachgekommen wären. Geklagt hatte mittels Eilverfahren der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. Heute berichtet der Verein, dass das Verwaltungsgericht Potsdam dem Eilantrag stattgegeben habe. Anfang Februar könne das Gericht dann zu einer endgültigen Entscheidung gelangen.
Die MOZ behauptete in ihrem Artikel auch wirklich Absurdes. Es sei nachgewiesen, dass ein Wolf über einen Zaun gesprungen wäre, obwohl der Zaun keinen Untergrabschutz aufgewiesen hatte.
Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde müssen sich unserer Meinung nach in Zeiten eines immer stärker werdenden Lobbyeinflusses darüber im Klaren sein, dass die Daten des Wolfsmonitorings auch für das Auffinden von Wölfen nach Abschussgenehmigungen heran gezogen werden. Wir suchen deshalb engagierte Menschen, die sich an unserem internen Wolfsmonitoring in Brandenburg beteiligen möchten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Über ausufernde Lobbyarbeit, unter anderem auch in Brandenburg, berichteten wir auch kürzlich hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/01/14/exponentiell-wachsende-gefahren-durch-die-agrar-und-jagdlobby/
Quellen:

Ausgeschossen: Gericht untersagt weitere Jagd auf das Wolfspaar Frigga und Anton

Große Erleichterung im bayerischen und hessischen Teil der Rhön. Gleich zwei Verwaltungsgerichte haben das Totschießen von Frigga und Anton verboten. Damit wurden zwei Eilverfügungen anerkannt.

Update 10.11.2023: Das Verwaltungsgericht Kassel hat den Abschuss endgültig in Hessen gestoppt und in Bayern ist die Genehmigung abgelaufen.

Bis zum 9. November hätten Jäger schießen dürfen, aber die Klagen von der Naturschutzinitiative und dem Freundeskreis frei lebender Wölfe beendeten bis zur endgültigen Entscheidung der beiden Gerichte das Schießen. Wir sind zuversichtlich, dass auch die endgültige Entscheidung im Sinne von Frigga und Anton getroffen wird, denn ein Abschuss ist illegal.

Beispielfoto Wolfspaar. ©Brigitte Sommer

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten in zahlreichen Berichten auch bereits über Frigga im Spessart nachgewiesen, dass Weidetiere nicht ausreichend geschützt gewesen sind. Im Falle eines Abschusses werden wir Strafanzeigen gegen Ausführende und Entscheider stellen. Außerdem haben wir es geschafft, genug Aktive zu motivieren, die bis zur Entscheidung der Gerichte in Hessen und Bayern in den betroffenen Gebieten spazieren gingen.

Gleichzeitig sind wir auch sehr froh darüber, dass auch das Rudel Wildflecken, dessen Strafgebiet in der Abschusszone liegt, nun erst einmal in Sicherheit ist.

Wir berichteten ausführlich hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/31/nach-bayern-will-nun-auch-hessen-das-wolfspaar-frigga-und-anton-totschiessen/

 

Quellen:

https://www.naturschutz-initiative.de/pressemitteilungen/1651-02-11-2023-pm-verwaltungsgericht-wuerzburg-untersagt-wolfsabschuss

https://www.facebook.com/FreundeskreisWoelfe

https://www.hessenschau.de/politik/woelfe-in-hessen-abschuss-in-der-rhoen-vorlaeufig-gestoppt-v1,wolfsabschuss-vg-wuerzburg-100.html?fbclid=IwAR0HyWhxinZNsvBIQjkNHGGsCUC55IIWqCS6vORqX6nWuU–9jJ829Ioqno

https://naturschutz-initiative.de/neuigkeiten/1658-09-11-2023-vg-kassel-stoppt-wolfabschuss-in-hessen-und-staerkt-den-artenschutz?fbclid=IwAR1V1MSJ6HBPnCohI755pri-RkyPTVL1Xp6DZzw1K5Pv-PZJbheSp9xeBtk

 

 

 

 

Niedersachsen: Jetzt will man Wölfe regional abschießen

In Niedersachsen eskalieren Politiker, Bauern und Jäger mit absurden Forderungen nach Abschüssen von Wölfen weiter, obwohl die Fakten nach neusten Rissen zeigen, dass die meisten Weidetiere wieder einmal mehr nicht geschützt waren.  Im Fall der zerstückelten Wölfe gab es tatsächlich eine Anzeige, die Staatsanwaltschaft ermittelte wohl auch, doch das Verfahren wurde gleich wieder eingestellt. Hintergründe zu diesen Fällen und weitere Fakten in unserer neuen Niedersachsenreportage.

Interessengruppen machen ja bereits seit Jahren Druck auf Bundesregierung, in Landesregierungen bis hin zur EU, den Schutzstatus von Wölfen herabzusetzen. EU-Kommissar Sinkevicius teilte diesen Begehrlichkeiten aber erst wieder vor Kurzem eine Absage. Die Länder, die den EU-Vertrag unterschrieben hatten, müssen sich auch an die Vereinbarungen halten. Dort wo heute einfach geschossen werden kann, wie z. B. in Frankreich, waren Ausnahmen im Vertrag vereinbart worden.

 

Unsere Wölfe in Deutschland gehen schweren Zeiten entgegen. Während man von anderen Ländern, wie Indien oder Nepal oder auch Ländern in Afrika erwartet, dass dort Beutegreifer geschützt werden und viele Orgas auch mächtig Werbung sowie Profit mit entsprechenden Projekten machen, hält man in Deutschland nicht einmal Wölfe aus. Sie werden zum Spielball von Politik und Lobbyisten. Foto: Brigitte Sommer

Diese Ausnahmen gelten nicht für Deutschland. Viele Wolfsfreunde erleichtert dies und viele sind beruhigt. Zu Unrecht, unserer Meinung nach.

Koalitionsvertrag im Bund sieht ein regional differenziertes Bestandsmanagement europarechtskonform vor

Niedersachsens Ministerpräsident Weil (SPD) erklärte, die rot-grüne Landesregierung habe sich verpflichtet, an einem Konzept der Ampel-Regierung für ein europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement mitzuarbeiten, wodurch Wölfe in bestimmten Regionen geschossen werden könnten, um ihre Zahl konstant zu halten, so Weil.

Fast wie choreografiert scheinen mit dieser Forderung von Weil ein Großriss im Landkreis Stade sowie mehrere Rissvorfälle im LK Gifhorn, LK Nienburg und im Bereich des Rehburger Rudels vorgekommen zu sein.  Niedersachsens Umweltminister bläst in einem Beitrag des NDR ins gleiche Horn. Zitat: Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) fordert neue Regeln zum Umgang mit Wölfen. Er reagiert damit auf den mutmaßlichen Wolfsangriff im Landkreis Stade. Dabei starben mehr als 50 Schafe. „Wir merken, dass wir mit den jetzigen Regeln so nicht weiterkommen“, sagte Meyer (Grüne) im Gespräch mit dem NDR Niedersachsen. Man wolle den Wolf erhalten – doch wo die Tiere trotz Herdenschutzmaßnahmen große Schäden anrichten, müsse schnell und unbürokratisch gehandelt werden – bis hin zu Abschussgenehmigungen gleich für mehrere Wölfe. Es könne nicht sein, dass man wochenlang abwartet, um einen „Problemwolf“ mithilfe von DNA-Proben zu identifizieren. Wichtig sei zudem die Möglichkeit, regional differenziert zu handeln, erklärte Meyer.

Die gerissenen Tiere waren nicht geschützt

Weder der NDR, noch andere Medien berichteten darüber, dass die Weidetiere nicht fachgerecht geschützt waren. Stattdessen wurde wieder einmal mehr Stimmung gegen Wölfe gemacht. Auch die Landesjägerschaft, die ausgerechnet auch noch das Wolfsmonitoring inne hat, beteiligte sich an vorschnellen Abschussforderungen. Statt Aufklärung wurde in vielen Artikel wieder einmal mehr Angst und Panik gemacht. Wozu soll dies dienen? Soll eine Bevölkerung, die in der Mehrheit positiv den Wölfen gegenüber steht, endlich auf Wolfsabschüsse eingenordet werden? Kaum jemand weiß anscheinend, dass Abschüsse bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurden. Auch Agrarminister Özdemir (Grüne) macht mit Stimmung für ein regionales aktives Wolfsmanagement. Doch nicht nur das, er hat sogar zugesagt, gemeinsam mit Wirtschaftsminister Lindner (FDP) auf Jagd zu gehen.

Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe hat zum Fall des Großrisses tatsächlich einen Faktencheck gemacht, dessen Beurteilung wir voll unterstützen.

Auch in der Rissliste ist aufgeführt, dsss die Tiere nicht geschützt gewesen sind.

 

Fakten stützen These von Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Wolfstötungen in Niedersachsen: Erst ein Urteil in 20 Jahren
Braunschweig: Die Zahlen des Umweltministeriums stützen die These der Tierschützer. Die Täter blieben in der Regel straffrei. Eine Ausnahme bildete das Jahr 2011.
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Die Vorwürfe waren deutlich an unsere Zeitung adressiert. In der Folge der Berichterstattung Mitte August über den Ermittlungsstand nach dem gefundenen Wolfskopf vor dem Nabu-Artenschutzzentrum in Leiferde und dem im Mittellandkanal bei Sehnde entsorgten Wolfskadaver hatte ein Leser geschrieben, diese Zeitung würde einem „dubiosen Verein“ ein Forum bieten, „krude Vorwürfe“ gegenüber der Polizei und ihrer Ermittlungsarbeit zu äußern.
Gemeint war in dem Fall der Verein „Wolfsschutz-Deutschland“, aber auch der „Freundeskreis Freilebender Wölfe“ hatte sich ganz ähnlich zur Arbeit der Ermittlungsbehörden geäußert. Hier der Link zum Artikel: https://www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/article239307219/Wolfstoetungen-in-Niedersachsen-Erst-ein-Urteil-in-20-Jahren.html?fbclid=IwAR3cZx5slR6qIZWT6leMQZSefUkvQ1axGR_ex8pcthe6Qp2yRCYNvzWOysg

Fall Leiferde: Immer noch kein Täter, Verfahren eingestellt

Die WAZ schreibt heute in einem Artikel, dass das Verfahren aufgrund einer Strafanzeige im Fall Leiferde bereits wieder eingestellt worden sei. Zitat aus dem Artikel: „Täter konnten bislang nicht ermittelt werden. In den Leiferder Fall kam zwischenzeitlich dann auch Bewegung. „Die Staatsanwaltschaft hat in einem Verfahren dieses gegen einen namentlich bekannten Beschuldigten geführt, da eine konkrete Strafanzeige gegen diese Person existiert und die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen verpflichtet ist, die Person als Beschuldigten zu führen“, bestätigte Stefan Rusch, erster Staatsanwalt in Hildesheim und dortiger stellvertretender Pressesprecher. Aber: „die in der Anzeige genannten Aspekte waren jedoch nicht geeignet, um einen Anfangsverdacht zu begründen, sodass das Verfahren eingestellt wurde. Ein Täter konnte bislang nicht ermittelt werden,“ teilte die Staatsanwaltschaft auf AZ-Anfrage weiter mit. Hier der Link zum Artikel in der WAZ: https://www.waz-online.de/lokales/gifhorn-lk/gifhorn/illegale-toetung-zweier-woelfe-im-kreis-gifhorn-das-ist-der-aktuelle-stand-der-ermittlungen-OMCJVEVDB5CH7NFCADBKBNAE5I.html

 

Nur eine Null-Abschuss-Politik kann weitere Auswüchse verhindern

Nicht ein regionales Bestandsmanagement kann unserer Meinung von Wolfsschutz-Deutschland e. V., solchen Eskalationen Einhalt gebieten, sondern nur eine Null-Wolfsabschusspolitik. Denn solange Wolfsabschüsse als Problemlösung angeboten und umgesetzt werden, so lange werden bestimmte Halter und Interessengruppen dafür sorgen, dass es Risse gibt, um Wolfsabschüsse zu fordern und umzusetzen.

Niedersachsen: Wölfe aus Garlstedt und Schiffdorf dürfen vorerst nicht getötet werden

Erneute Schlappe für Niedersachsens Umweltminister Lies (SPD). Das Verwaltungsgericht in Oldenburg hat jetzt Eilanträgen von zwei Naturschutzvereinen stattgegeben. Die Wölfe aus Schiffdorf und Garlstedt dürfen nicht getötet werden.

Beispielbild Wölfin © Brigitte Sommer

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat mit den Anträgen der „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ und des „Freundeskreises freilebender Wölfe“ stattgegeben. Das Land Niedersachsen hatte Anfang des Jahres eine Abschussverfügung gegen Wölfe aus beiden Rudeln gestellt. Gegen diese Ausnahmegenehmigungen klagten beide Vereine.

Das Gericht hat nun festgestellt, dass die Ausnahmegenehmigung im Fall des Schiffdorfer Rudels „voraussichtlich rechtswidrig“ ist, weil in der Genehmigung  kein spezieller Wolf als „Schädling“ herausgehoben wurde. Außerdem wurden die entstandenen Schäden nicht einem speziellen Rudel zugeordnet. Zudem sieht das Gericht im Falle des Garlstedter Rudels keine Grundlage dafür, dass bei den Wölfen das Überwinden von Schutzvorkehrungen zum für sie normalen Jagdverhalten gehört.

Leidvolle Geschichte von Wölfen im Cuxland

Die zwei Rudel leben im ehemaligen Gebiet des Cuxlandrudels, dessen Mutterwölfin illegal erschossen auf einem Feld gefunden wurde. Auch der Vater „verschwand.“ Da die Jungwölfe noch nicht genug Erfahrung im Jagen hatten, waren die Folge eher mehr als weniger Nutztierrisse. Gegen dieses Rudel gab es eine mediale Hetze, die ihresgleichen suchte. Selbst ein inzwischen verstorbener Wolfsexperte und Ökojäger zog eine „Endlösung“ für dieses Rudel in Betracht. Danach „verschwanden“ auch die Jungtiere.

Und wie bereits vermutet, siedelten sich kurze Zeit später erneut Wölfe im Gebiet an und die Hetze von JägerInnen und WeidetierhalterInnen erklomm einen neuen Höhepunkt mit der Abschussgenehmigung von Umweltminister Lies (SPD), der zuvor geheime Jagden auf diverse Rudel in Niedersachsen genehmigt hatte. Auch hiergegen wurde geklagt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat noch keine Klagefähigkeit erreicht, stellt aber Strafanzeigen nach Vollzug.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. hofft, dass damit auch die mediale Hetze gegen die Beutegreifer endlich einer vernünftigen und sachlichen Berichterstattung weicht und WeidetierhalterInnen endlich das Thema Herdenschutz angehen.

Land kann Beschwerde einlegen

Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Das Land Niedersachsen kann noch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

 

Quellen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/12/14/niedersachsen-umweltminister-lies-spd-will-woelfe-aus-zwei-rudeln-im-cuxland-totschiessen-lassen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/02/09/gerichtsklatsche-gegen-um-lies-spd-geheime-wolfsjagden-illegal/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/01/15/niedersachsen-lies-spd-genehmigt-die-toetung-von-zwei-woelfen-aus-dem-cuxland/

Presseinfo des Verwaltungsgerichts Oldenburg: https://verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/eilantrage-gegen-genehmigung-der-totung-von-wolfen-der-rudel-schiffdorf-und-garlstedt-erfolgreich-209933.html?fbclid=IwAR0sB86x2ZoFA0bXVpAzRMk1GuyDJCmsutdgJ-V-5NaXgc9qAS5gMthajfU

Schießbefehl Rodewaldrudel: Niedersachsens Weg in die Lobbykratie

Es stinkt zum Himmel in Niedersachsen. Und dies liegt nicht nur an den Gülle ertränkten Feldern im Landkreis Nienburg. Am Beispiel der schwarz-roten Landesregierung wird deutlich, wie scheinbar rücksichtslos Lobbyinteressen von Agrarindustrie und Jägerschaft durchgesetzt werden. Jägerbauern, die zugleich auch Lokalpolitiker sind, versetzen einen ganzen Landkreis in Angst und Schrecken. Wer nicht für sie ist, ist gegen sie. Und gegen sie traut sich fast keine/r zu sein. Der Umweltminister Lies setzt mit Rückendeckung des Ministerpräsidenten Lobbyinteressen gegen die Mehrheit und gegen die Interessen von Natur, Umwelt und Tier durch. Deutlich wird dies am Umgang mit der Rückkehr des Beutegreifers Wolf. Seit mehreren Jahren trachten Minister und Lobby dem Rudel nach dem Leben. Dabei scheint es keine Grenzen der finanziellen Mittel zu geben. Es geht inzwischen um Millionenbeträge, die der Steuerzahler aufbringen muss. Ein erneuter Schießbefehl soll dieses Mal mit aller Macht durchgesetzt werden. Klagen wurden abgewiesen. Beschwerden dagegen auch. Unsere Vereinsvorsitzende ist zur Unterstützung unserer Aktiven in der Region gewesen. Hier ist ihr Bericht dazu.

 

Wölfe leben gefährlich, besonders in Niedersachsen im Landkreis Nienburg. ©Brigitte Sommer

Weil Familenvaterwolf Roddy im Sommer am Tod von Pferden beteiligt gewesen sein soll, die so rudimentär geschützt sind, dass dies eigentlich sogar gegen das Tierschutzgesetz verstößt und der Halter Konsequenzen fürchten müsste,  (siehe Bilder, Film und Bericht im Text) erneuerte Umweltminister Lies seinen Schießbefehl nicht nur auf den Altwolf, sondern kreierte gleich noch eine neue Wolfsverordnung dazu, die nun erlaubt, theoretisch das komplette Rudel zu erschießen, bis Risse aufhören. Eine Klage eines Vereins wurde abgewiesen, die Beschwerde dagegen ebenso vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Siehe Langtext des Urteils in den weiterführenden Links am Ende des Textes.

Sogar den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, war geplant. Allerdingst setzte der Bund diesem Ansinnen Grenzen. Doch selbst wenn auch dieser Lobbywunsch durchgegangen wäre, hätte dies zwar automatisch eine ganzjährige Schonung ermöglicht, dennoch hätten sich die Jäger ihrem Ziel, Wölfe nach schwedischem und französischem Vorbild legal zu bejagen, ein Stück näher gewähnt. Lies selber forderte sogar schon Obergrenzen für Wölfe. Dass die gleiche Jägerschaft, die den Wolf in Niedersachsen am liebsten als Bettvorlegerthrophäe sehen will, auch noch die Gewalt über das Wolfsmonitoring im Land innehat, komplettiert die schlimme Ausgangslage für die Wölfe in Niedersachsen.

 

Jungwolf oder Jungwölfin.

Das Schweigen der großen Verbände wie Nabu und BUND

Dabei haben die Wölfe in der Region Rodewald, Steimbke und den Mooren viele Freunde. Nur sind diese so eingeschüchtert, dass sie sich kaum öffentlich wagen, Kritk an Lokal- und Landespolitik zu leisten. So drücken viele den Wölfen die Daumen und helfen oft heimlich. Doch aus das soll nun ein Ende haben, denn laut neuer Wolfsverordnung (Text in den Links unten) kann legale Jagdstörung und das Beseitigen von Spuren nun als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.  Dass Schießbefehl und Wolfsverordnung sowohl gegen das deutsche geänderte Naturschutzgesetz, als auch gegen höher rangiges EU-Recht verstoßen, wird einfach übergangen. Dass die EU seit Monaten deswegen ein Pilotverfahren gegen Deutschland führt, wird von Landespoltik und nicht vorhandener kritischer Presse komplett ignoriert. Die großen Umweltverbände, wie Nabu und BUND, fallen durch völliges Nichtstun und Schweigen auf. Auch hier scheint die Lobby mit Erfolg ihre Interessen durchgesetzt zu haben. Nicht mehr verwunderlich also, dass der neue Nabu-Präsident selber Jäger ist. Wie verstrickt der Nabu inzwischen mit den Jäger-Bauern ist, zeigt sich auch im Nachbarkreis. Sebastian Lechner – selbst Jäger – lobte auf einer Veranstaltung in Neustadt die Mögllichkeiten der neuen Wolfsverordnung für Niedersachsen.  „Dazu brauchen wir die Jägerschaft“, wurde er in einem Lokalblatt zitiert. Nach seinen Worten brauche es aber Bedingungen, unter anderem anonyme Abschüsse als Schutz vor radikalen Wolfsbefürwortern. Laut Lechner muss dazu aber auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze „den günstigen Erhaltungszustand“ erklären. „Da kann ich nur Beifall klatschen“, sagt Neustadts NABU-Chef Reinhard Hoffknecht im gleichen Artikel weiter. Nach seinen Worten dürfe man den ländlichen Raum auch „nicht mit Zäunen zupflastern. Wir müssen handeln.“ (Kompletter Artikel unten verlinkt).

Wolfskot. ©Brigitte Sommer

Wölfe aus dem Rudel bereits heimlich beseitigt?

Es sind noch Wölfe dort im Landkreis Nienburg. Dies beweisen Spuren, die wir gefunden haben. Doch Wolfsfreunde und auch wir befürchten, dass bereits Tiere aus dem Rudel https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/territorium_rodewald/ heimlich herausgeschossen worden sind. Während Waldpatrouillen kreiste auch in diesem Jahr wieder ein Hubschrauber über unseren Köpfen. Einsätze wie solche sollen den Millionenbetrag mit verursacht haben. Die Niedersächsischen GRÜNEN haben erneut eine kleine Anfrage nach Kosten und Legalität dieser neuen Schießgenehmigung erstellt. Gleichzeitig werden Förderung von Zäunen und Kostenerstattungen seitens der Landesregierung immer weiter verzögert, so dass sogar der Unmut, unter willigen Bauern wächst. Es sind zwar schon viel mehr Tiere wolfsabweisend eingezäunt, doch es finden sich immer noch zahlreiche Beispiele dafür, dass man eigentlich von Anfütterung sprechen müsste. Einer Anfütterung, die vielleicht sogar mit den Häschern abgesprochen wurde? An vielen Weiden finden sich nämlich mobile Hochsitze. Doch nicht nur dort. Das Gebiet ist nahezu zugepflastert mit Hochsitzen. Nirgendwo anders scheint die Jägerdichte höher zu liegen.

Ein Großteil der Bevölkerung durch Jägerlatein desinformiert

Viele Menschen vor Ort stehen den Wölfen neutral gegenüber. Angst hat so gut wie niemand. Allerdings sind die Menschen durch Jägerlügen sehr desinfomiert. So glaubt man, das sich Wölfe das ganz Jahr praktisch wie Nagetiere, unbegrenzt vermehren würden und dadurch die Region praktisch von Wildtieren leerfressen würden. Es sind viele Gespräche und Informationen nötig. Leider sind entsprechende Veranstaltungen bisher immer von Jägern und Bauern gestört worden.

Wölfe vermehren sich nur einmal im Jahr im Frühling. Dabei beansprucht nur eine Wolfsfamilie ein Gebiet, das sich nach der Dichte der Beutetiere und keinesfalls der Weidetiere richtet. Wölfe verteidigen ihr Revier gegen andere Rudel. Ein Zuviel an Wölfen kann es also keinesfals geben, denn die Welpen wandern spätestens im Alter von zwei Jahren ab und suchen sich ein eigenes Revier um eine eigene Familie zu gründen. Wölfe brauchen auch keine Wildnis. Sie kommmen in unserer Kulturlandschaft wunderbar klar und helfen dabei ganze Regionen zu renaturieren, denn im Gegensatz zu den Jägern, die auf Trophäen aus sind, töten Wölfe alte, kranke und schwache Beutetiere und tragen so zur Waldverbesserung und Gesunderhaltung von Populationen bei, was auch die Frage nach der Nützlichkeit oder dem Sinn eines Wolfs beantwortet. Viele ältere Menschen scheuen sich vor Neuem und Veränderungen. Sie sind nicht bereit, Raum zu teilen. Eine Veränderung nehmen wir allerdings bei Jungbauern und manchen Jungjägern wahr.

Im Gebiet des Moors wird noch immer Torf abgebaut. ©Brigitte Sommer
Blinder See in den Steimbker Kuhlen.

 

Auf Dokumentationspatrouille mitten im  Gebiet des Rodewalder Rudels. Dass Wolfsfreunde *innen diese Aufgabe übernehmen, wird immer wichtiger, denn eine neutrale oder gar kritische Presse gibt es nicht.

Es gibt Widerstand

Doch es regt sich Widerstand im Wald. Neben unseren Mitgliedern, die zu ihrer Sicherheit inkognito bleiben, sind auch weitere Wolfsfreunde auf eigene Initiative im Gebiet auf Streife. Wir freuen uns immer über Tipps und Wistleblower. Wir sichern Informantenschutz zu. Gegen die Schießerlaubnis protestieren neben den Grünen und uns auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht und der Landestierschutzverband Niedersachsen. Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. geht den Weg der Klage ein. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. können noch nicht klagen, werden aber in Ergänzung zu unseren Aktivitäten weiterhin Strafanzeigen erstatten, sollte ein Wolf des Rudels zu Tode kommen.

 

Auch Wölfe benutzen gerne Wald- und Feldwege.

 

Für die Wildtiere ist es hier keinesfalls das Paradies, überall befinden sich Anlockplätze und Hochsitze.

 

Viele Jäger meinen, dass sie Spaziergänger aus ihrem Revier verscheuchen dürften. Dem ist nicht so. Man darf sich sogar abseits von Wegen aufhalten. Und das auch zu allen Tageszeiten. In der nun kürzlich veröffentlichten Wolfsverordnung ist aufgeführt, dass eine „absichtliche“ Jagdstörung eine Ordnungswidrigkeit wäre. Versehentliches Übertreten von Spuren kann damit aber nicht gemeint sein.
See bei Stöckse. © Brigitte Sommer

 

Zaunkontrollen:

Zaunkontrolle der Pferdeweide, wo der für die Schießgenehmigung entscheidende Riss stattgefunden haben soll. Wir fanden eine äußerst abgelegene Weide, ohne Unterstandmöglichkeit für die Pferde vor. Die Weide ist außen ringsum mit eigentlich verbotenem Stacheldrahtzaun umrundet. Im Inneren befindet sich hinter dem Stacheldrahtzaun eine einzige Litze in zirka 80 Zentimeter Höhe. ob diese Litze stromführend war, konnten wir nicht prüfen, weil wir sonst das Grundstück betreten hätten. Eine Außenlitze am Eingang führte jedenfalls keine Spannung.

 

Acht erwachsene Großpferde sind hier untergebracht. Versicherungen und FN verlangen mindestens drei Stromdrähte, bei Hengsthaltung sogar fünf Litzen. Selbst wenn die Pferde durch irgend etwas von außen aufgeschreckt werden, können sie sich durch den Stromdraht verheddern und im Stacheldraht schwer verletzen. So eine Einzäunung ist schon für die Pferde sebst sehr problematisch, geschweige den als Wolfsabwehr dienlich. Warum wird die Qualifikation als Pferdehalter nach Paragraph 11 (1) Nr. 8a des Tierschutzgesetzes nicht regelmäßig überprüft? ©Brigitte Sommer

 

Pferdeweide im Lichtenmoor.
Die Pferdeweide, wo der Riss eines Pferdes stattgefunden haben soll.
Zaunkontrolle der Pferdeweide, wo der Riss stattgefunden haben soll.

 

Hier diese Kontrolle auch als Film:

 

Jungrinder und Kälbchen in den „Steimbker Kuhlen“. Diese Weide ist nur mit Stachldraht eingezäunt und sehr abgelegen. Hinten in der Mitte kann man erkennen, dass die Pfosten schon fast von alleine umfallen. ©Brigitte Sommer
Die erste Litze beginnt hier in einer Höhe von über 40 Zenitmetern. Somit ist null Schutz vorhanden.

Weitere Zaunkontrolle mit Kälbchen hier:

Am Tag unserer Kontrolle waren weder Mutterkühe noch Kälber vort Ort. Dabei sind die Kälber bis Ende November 2020 noch mehrmals freilaufend gewesen. Hier der Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/09/14/niedersachsen-faktencheck-und-zaunkontrolle-dreiste-wolfsankoederung-mit-lebenden-kaelbchen-beim-rodewaldrudel/

 

Und eine weitere Weidekontrolle  bei Lichtenhorst als Film über unsere FB-Seite: https://fb.watch/2eb9gcrOhu/

Müllfrevel und Kirrplätze

Krähenmoor II, zwischen Steimbke und Stöckse wurden Kürbisse entsorgt. Dahinter steht ein Plastiktank einfach im Wald. ©Brigitte Sommer

 

Krähenmoor II, zwischen Steimbke und Stöckse. Hier wird eine alte Holzhütte im Wald zerfallen lassen. An diesem Ort waren im vergangenen Jahr mehrere Funktwildkameras platziert. Inzwischen sind sie weggenommen worden.
Krähenmoor II zwischen Steimbke und Stöckse. Dieser Umsturz ist wohl von den Jägern selber vorgenommen worden. Seither rottet der Hochsitz vor sich hin.

 

Im Wald zwischen Lichtenhorst und Steimbke modern Plastiksäcke mit Dämmmaterial, Altreifen, Hochsitzreste, eine verfallene Hütte sowie ein Klohäuschen vor sich hin. ©Brigitte Sommer
Ein altes Klohäuschen mitten um Wald zwischen Steimbke und Sonnenborstel. ©Brigitte Sommer

Dieser Müllfrevel auch als Film über unsere FB-Seite: https://fb.watch/2ebMGVkJBZ/

 

 

Kirrplatz zwischen Steimbke und Sonnenborstel, unweit der Schnellstraße zwischen Steimbke und Nienburg. Im Vordergrund ist eine Kirrung zu sehen. Im Hintergrund eine Funkwildkamera, die die Bilder in Realzeit auf ein Handy überträgt. Links daneben wird Birkenholzteer an einem Baum eingesetzt. In Wasser- und Naturschutzgebieten ist dies eigentlich verboten. Der Pfeil ganz links zeigt einen Bewegungsmelder, der zum Zeitpunkt der Aufnahme entfernt worden war. ©Brigitte Sommer

 

Bitte unterstützen Sie unsere leidenschafltiche Arbeit für Deutschlands Wölfe mit Mitgliedschaft https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/ und Spenden: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Weiterführende Links:

Niedersächsische Wolfsverordnung: Niederschsische_Wolfsverordnung (4)

Gemeinsame Presseerklärung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) und des Landestierschutzverbandes Niedersachsen zur Niedersächsischen Wolfsverordnung https://djgt.de/news/20201111143249_20201111_Gemeinsame_PM_Niedersaechsische_WolfsVO.pdf

Pressemitteilung des Umweltministeriums Niedersachsen zur erneut aufgenommenen Jagd auf das Rodewaldrudel: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/unanfechtbar-auch-in-letzter-instanz-wird-die-rechtmassigkeit-der-abschussgenehmigung-fur-den-rodewalder-ruden-gerichtlich-bestatigt-194961.html

Hier der Volltext des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zur Abweisung der Beschwerde gegen das Urteil: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE200004569&st=null&showdoccase=1

Kleine Anfrage der Grünen: https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_10000/07501-08000/18-07957.pdf

Pressemitteilung zur weiterführenden Klage des Vereins Freundeskreis freilebender Wölfe e. V. : https://irp-cdn.multiscreensite.com/28460cac/files/uploaded/Pressemitteilung_Klage_Abschussverfügung_Rüde_Rodewald.pdf?fbclid=IwAR3GhcICxkVoE1xKQJdnwGMBku7-y8SDTxDv9CI5JNEtggSmaEOIguwnamk

Quellen: https://www.topagrar.com/jagd-und-wald/news/niedersachsen-erlaubt-drueckjagd-bayern-nicht-12396933.html?fbclid=IwAR1lr32ZWqFfNyHoKIOlaJARL0b7nzMu8WXqs6L5xzt4DbHyPlngbhVpzaU

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/11/25/schiesserlaubnis-rodewaldrudel-oberverwaltungsgericht-lueneburg-segnet-wild-west-methoden-der-landesregierung-ab/

https://www.neustaedter-zeitung.de/artikel/12452.html?fbclid=IwAR0Q49q2gQ4IXuS-p-9r5xGtjPTda5-xsb5CoSvSmQWkcUxjszji4LvHrgQ

https://www.nabu.de/news/2020/09/28615.html

 

Eilverfahren: Niedersachsen bläst erneut die Jagd auf Wölfe des Rodewaldrudels vorerst ab

Für uns ist dies aber kein Grund die Hände in den Schoß zu legen. Schon das zweite Mal hat Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies eine geradezu irrsinnig anmutenden Jagd auf das im Landkreis Nienburg ansässige Rodewaldrudel gestartet. Schon einmal ist er gescheitert. Seit dem 17. Juli war die Jagd auf den Rüden Roddy (GW 717m) nun erneut eröffnet. Pikant ist, dass Olaf Lies dies über fünf Wochen lang verheimlicht hatte. Nun ist die Jagd aber schon wieder gestoppt worden. Vorerst. Grund: Ein Naturschutzverein hat wie im vergangenen Jahr ein Eilverfahren bei dem Oberverwaltungsgericht Oldenburg anliegen. Bis zur Entscheidung will Lies die Jagd nun aussetzen. Erneut wird dies nicht auf offiziellen Pressemitteilungen bekannt gemacht, sondern durch Zeitungsartikel.

Wölfe sind gut für die Natur und sie brauchen unsere Hilfe, damit sie bleiben können. Beispielbild ©Brigitte Sommer

Auch die Schuldzuweisungen gegenüber Wolf Roddy (GW7171m) sind genauso an den Haaren herbei gezogen, wie das vergangenes Jahr der Fall war. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/27/anfrage-der-gruenen-deckt-auf-umweltminister-lies-spd-verrennt-sich-in-wolfsjagd-in-niedersachsen-dabei-geht-es-um-millionen/

Unschuldig zum Tode verurteilt

In diesem Jahr sollen dem Rüden anscheinend nun sogar Pferderisse untergeschoben werden, dabei wäre der Rüde laut LNWKN laut DNA-Anlalyse von diesem Riss sogar ausgeschlossen worden, wird der Pressesprecher des klagenden Vereines „Freundeskreis frei lebender Wölfe“ in der Regionalzeitung DIE HARKE zitiert. Ebenso würde der räumliche und zeitliche Bezug zum Riss nicht passen. Sollte sich dies als Wahrheit herausstellen, wäre Lies nun endgültig als Verbreiter von Fake-News entarnt.  Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/08/24/minister-lies-genehmigt-erneut-abschuss-von-woelfen-aus-dem-rodewaldrudel-wir-protestieren-vehement-und-rufen-zum-legalen-widerstand-auf/

Lobbyismus versus Umwelt

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sind noch nicht klagebefugt, wir werden aber Anzeige gegen Minister und alle beteiligten Personen stellen, sollten Wölfe aus dem Rudel getötet werden. Die Jäger und weiteren Häscher, z. b. aus Polizeikreisen oder Naturschutzkreisen befinden sich also alles andere als auf einer rechtssicheren Seite. Doch statt sich zu besinnen, legt Lies noch nach und er habe für französisches Modell geworben, schreibt die HAZ.  Das Modell stammt aus Frankreich: Dort ist eine landesweite Obergrenze von 500 Alttieren eingeführt worden. „Ich habe sehr für das französische Modell geworben“, sagte Lies sogar im Landtag in Hannover. Hintergrund war eine Debatte über Gefahren für das Pferdeland Niedersachsen durch Wölfe. Nach Ansicht von CDU, FDP und AfD wäre die Obergrenze in Niedersachsen längst überschritten, schreibt der NDR. Gleichzeitig fordert die CDU sogar, dass Wölfe in das Jagdrecht aufgenommen werden. Man scheint hier aber zu vergessen, dass hier automatisch eine ganzjährige Schonung in Kraft treten würde. Aber auch die SPD ist sich ganz augenscheinlich nicht zu schade, der Agrar- und Jägerlobby zuzustimmen. Auch Ministerpräsident Weil (SPD) fordert mehr Abschüsse von Wölfen. Es sei nicht artgerecht, wenn Wölfe auf Pferde und Rinder gehen würden. Besonders pikant ist diese Aussage in Bezug auf unsere neueste Zaunkontrolle, die beweisst, dass man es wohl auf Risse geradezu anlegt. Siehe hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/09/14/niedersachsen-faktencheck-und-zaunkontrolle-dreiste-wolfsankoederung-mit-lebenden-kaelbchen-beim-rodewaldrudel/

Geradezu zynisch erscheint es in diesem Zusammenhang, dass in der Rissliste angegeben wird, Schutz für Pferde und Rinder sei auch gar nicht erforderlich. So fühlen sich Weidetierhalter wohl im Recht, ihre Tiere so gut wie überhaupt nicht einzuzäunen, was gefährlich für den Straßenverkehr und Spaziergänger werden kann. Gleichzeitig wird hier deutlich, wie wenig Rissgeschehen überhaupt bei Weidetieren stattfindet. export27-9

Bundesregierung verhindert Lobbyregister

Eigentlich sollte es längst ein Lobbyregister geben, in dem Firmen und Verbände dazu gezwungen werden sollten, offenzulegen, wie sie versuchen, die Politik zu beeinflussen. Die Ernüchterung kam allerdings Anfang September, als die Plattform „Frag den Staat“ den Entwurf der Koalitionsfraktionen für das Lobbyregister veröffentlichte. Geht es nach diesem Vorschlag, bringt das künftige Lobbyregister so gut wie gar nichts. Künftig müssen noch immer weder konkrete Lobbykontakte offen gelegt werden, noch die vollen Summen, die sie beim Lobbying einsetzen. Lobbyagenturen sollen auch in Zukunft nicht gezwungen sein publik zu machen, für welche zahlenden Kunden sie arbeiten – nur die Branche muss angegeben werden.Dei Bundesregierung bleibt sogar ausgeschlossen davon.

Hier ein englischsprachiger Artikel über die Situation von Wölfen in Europa und die Abstimmung über ein neues Jagdgesetz in der Schweiz, das sich für Beutegreifer fatal auswirken könnte, in dem auch unsere Vorsitzende zitiert wird: Brigitte Sommer of the wolf protection group Wolfsschutz Deutschland, which protested over the new law, says she will be monitoring the case closely. „The Bill was pushed through by the Federal Government at the beginning of the year against expert opinions and means in Germany wolves can now be shot more easily. I believe the hunter and farmer lobby is gaining more and more power and becoming stronger and stronger throughout Europe,“ she says. – https://www.rte.ie/…/2020/0925/1167565-wolves-europe/

Bürgerliches Engagement unabdingbar

Diese Herangehensweise ist einfach ungeheuerlich und so weder mit dem geänderten Bundesnaturschutzgesetz, wegen dem sogar ein Pilotverfahren gegen Deutschland läuft – https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/ – noch mit höherrangigem EU-Recht vereinbar.

Wir rufen unsere Vereinsmitglieder und weitere Wolfsfreunde auf, wie bereits im vergangenen Jahr, alle Maßnahmen im legalen Rahmen zu ergreifen. Der Vorstand von Wolfsschutz Deutschland e. V. sichert neuen Mitgliedern aus dem LK Nieburg sowie angrenzenen Kreis zu ihrem Schutz zu, völlig inkognito zu bleiben.

Weitere Quellen: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Lies-Nicht-mehr-als-500-Woelfe-in-Niedersachsen,wolf4368.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Weil-fordert-mehr-Abschuesse-von-Woelfen,wolf4378.html

https://www.stern.de/politik/deutschland/tillack/kanzlerin-merkel-blockiert-ein-lobbyregister-fuer-die-regierung-9396700.html

https://www.dieharke.de/Nachrichten/Land-stoppt-Jagd-auf-Rodewalder-Rueden-106139.html

 

 

 

 

 

Umweltminister Lies außer Kontrolle? Kostenexplosion für Wolfsjagd in Niedersachsen auf fast 200.000 Euro

Die Tötungsjagd auf Roddy geht weiter und die Kosten explodieren.   

Ein nicht endender Skandal: Umweltminister Lies weiterhin auf dem „Tötungstrip“, oder wie ein niedersächsischer SPD-Minister Steuergelder in Höhe von mindestens 185.000 Euro vernichtet hat.

Wolfsrüde und siebenfacher Familienvater Roddy soll sterben. Dabei ist er nur seiner Natur nachgegangen. Die Kosten, die er verursacht haben soll,  stehen mit hochgerechnet rund 3.000 Euro in gar keinem Vergleich zur Hatz auf ihn, die nun fast 200.000 Euro erreicht hat. Das Geld wurde auch noch aus dem Etat für Zäune für Weidetierhalter verwendet. Für beantragte Zäune sei nun kein Geld mehr da, heisst es.

Zur Vorgeschichte:

Der Rodewalder Wolfsrüde Roddy ist seit dem 23. Januar 2019 vom niedersächsischen Umweltministerium, verantwortlich ist dafür der SPD-Umweltminister Lies,  zum Abschuss freigegeben.

In der Abschussgenehmigung werden zwei Fälle aufgeführt, in denen der Rodewalder Rüde (GW717m) laut Gutachten eindeutig als Verursacher von Angriffen auf zum Selbstschutz befähigte Rinderherden (so die Meinung des Umweltministerium) identifiziert werden konnte (NTS 678 und NTS 811). Dabei wurden ein Kalb und ein Rind getötet, nach Angaben des Umweltministeriums entstand dabei ein „Gesamtschaden“  von 1844 Euro.

Wir haben des Öfteren in Beiträgen auf der Wolfsschutz Deutschland e.V. –Webseite dokumentiert, dass die meisten Zäune in der Steimbker und Rodewalder Gegend nicht wolfsabweisend sind. Gleichzeitig hatte das Umweltministerium Rinder auch in die Förderkulisse aufgenommen. Dies interpretieren wir so, dass man mit Rissen von Rindern rechnete. Tierhalter konnten deswegen so genannte Billigkeitsleistungen – also Ausgleichzahlungen – beantragen. Pikant ist es, dass laut Umweltministerium (siehe vorherige kleine Anfrage der Grünen) für die Risse bislang kein Antrag eingereicht worden war.

Perfides Vorhaben mit einer Wolfsfalle

Bislang wird die Abschussgenehmigung jeweils um weitere vier Wochen verlängert, jetzt aktuell bis zum 30. September 2019.

Jetzt ist durch eine Antwort des Umweltministeriums  auf eine Anfrage https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/fileadmin/docs/abgeordnete/christian_meyer/Anfragen/Wolfdienstleister_Antw_zu_4360.pdf an die Fraktion der Grünen https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/presseinfos/artikel/christian-meyer-land-soll-lieber-in-praevention-als-teure-wolfsjagd-investieren.html?fbclid=IwAR2vqFL46Od9uFvxOM9s5UG2jOdctInvpS5ICcxngzXqZGY4ID4kU_en-3M  im niedersächsischen Landtag bekannt geworden, dass die Tötungsjagd auf Roddy sogar bisher mindestens 185.000 Euro gekostet hat. Allein die Kosten für den Dienstleister betragen 150.000 Euro. Zur Erinnerung: die Kosten für den Dienstleister betrugen bis zum 15.5. 2019, also in den ersten vier Monaten 48.201,64 Euro. In den nächsten vier weiteren Monaten explodierten die Kosten für den Dienstleister um 100 Prozent. Was für ein Wahnsinn!

Das Umweltministerium ist auch nicht auf Nachfragen bereit, den Begriff  Dienstleister näher zu definieren. Ich vermute, dass unter dem Begriff Dienstleister Berufsjäger gemeint sind. Zwei Berufjäger hatten vor zwei Jahren eine Wolfsfalle entwickelt. Damals hatte das Umweltministerium allerdings wohl keinen Badarf, denn ein Ankauf dieser Falle wurde abgelehnt. Hat das Umweltministerium nun seine Meinung geändert? Unklar. Fakt ist, dass die einheimische Bevölkerung in Steimbke von drei Berufsjägern spricht, die dort als Häscher unterwegs wären. Angeblich sollen in diesen Fallen die Rodewälder Wölfe gefangen werden. Ist der Rodewalder Rüde dabei – feststellbar durch eine DNA-Probe – soll er dann anschließend erschossen werden. Dabei soll er in der Falle verharren, bis die DNA-Analyse ausgewertet ist? Ein solche Analyse kann Tage dauern. Tage in Angst und Agonie für das Tier! Wie pervers ist denn das? Auch hat Umweltminister Lies schon vor vielen Wochen erklärt, dass er weitere Wölfe aus diesem Rudel töten lassen will. Gegebenenfalls würde er das ganze Rudel auslöschen. Das Rodewalder Rudel soll sieben Welpen haben (Stand Anfang August 2019).

Im Waldgebiet von Steimbke sind mindestens fünf Funkkameras im Einsatz. Siehe gelbe Punkte auf der Karte. Wird eine Kamera unbeabsichtigt durch eine Person ausgelöst, sind innerhalb von 15 Minuten zwei einheimische Jäger vor Ort. Mindestens drei Mal sind die Kameras ausgelöst worden.  Und es ist so eindeutig, dass die einheimischen Jäger dem Umweltminister zuarbeiten. Lies hat ja immer wieder betont, dass er auf eine stärkere Beteiligung der örtlich ansässigen Jäger auf der Jagd nach Roddy angewiesen ist.

Im Vergleich zu den Kosten auf die Tötungsjagd, die bis Ende September sicherlich auf über 200.000 Euro ansteigen werden, nehmen sich die Ausgleichszahlungen des Landes Niedersachsen für die Nutztierrisse des Rüden sehr bescheiden aus. Für drei Fälle, in denen Roddy angeblich wolfsabweisende Zäune überwunden und Rinder angegriffen haben soll, wurden 2.458,60 Euro gezahlt. Bei einem weiteren Übergriff auf Schafe betrugen die Ausgleichszahlungen 429,10 Euro.  Ich frage mich, was sagt eigentlich der niedersächsische Rechnungshof dazu? Wie viele Weiden hätten mit dieser hohen Summe von  185. 000 Euro mit wolfssicheren Zäunen und mit Herdenschutzhunden ausgestattet werden können? Ich betone hier noch einmal, dass ca 80 Prozent der Bevölkerung für den Wolf ist. Etliche Nutztierhalter*innen haben einen Antrag gestellt, um ihre Weiden wolfssicher zu schützen. Doch werden diese Anträge einfach nicht vom Ministerium bearbeitet, bzw. ist das Geld, das eigentlich für die Weidetierhalter gedacht war, für die Jagd auf Wolf Roddy verwendet worden.

Mit der „Lex Wolf“ droht die erneute Ausrottung des Wolfs

Umweltminister Lies hofft wohl auf eine baldige für die Wolfsgegner und -hasser positive Entscheidung im Bundestag in der Sache „Lex Wolf“ flyer-lex-2. Dann wird es in Deutschland so richtig finster. Die Jagd bis zur erneuten Ausrottung der Wölfe wäre dann praktisch flächendeckend freigegeben. Es erweckt den Anschein, dass Umweltminister Lies alle Wölfe des Rodewalders Rudel töten lassen will. Dabei ist die Region für Wölfe gut geeignet. Weiter gedacht muss man hier unterstellen, dass auch das nächste, dort einwandernde Rudel getötet werden würde.

Ferner verbreitet Lies Fake-News über angelbliche Störer in den Wäldern von Steimbke. Seit Februar gehe ich sehr oft in dieser Gegend spazieren und sammle auch Müll ein. Mit mir sind weitere Wolfsschützer*innen, auch Einheimische, Tag für Tag unterwegs. Durch unsere Anwesenheit versuchen wir die Tötung von Roddy zu verhindern, was uns auch bislang dadurch gelungen ist, weil die Häscher nicht erkannt werden wollen.  Denn sie wollen in aller Stille ihr mörderisches Handeln umsetzen. Uns von Wolfsschutz Deutschland e.V. sind keine Menschen bekannt, die lärmend und störend durch den Wald ziehen. Dafür ist allerdings vor zirka drei Wochen in der Dämmerung ein Hubschrauer, der erheblichen Lärm verursacht hat, über den Wald um Steimbke gekreist. Wir zerstören keine Hochsitze, wie es die einheimischen Jäger und Lies immer wieder behaupten. Die Polizeidirektion Nienburg hat uns dies auf Nachfrage bestätigt. Es liegen keine Anzeigen wegen Zerstörungen vor. Im Gegenteil, Angelika Zipper, Brigitte Sommer und ich mussten im Sonnenborsteler Wald zur Seite springen, als ein Jäger mit seinem Auto im hohen Tempo bewusst auf uns zugerast ist, als er uns auf dem Weg sah.  Unsere Anzeige gegen den Fahrer ist eingestellt worden. So sieht die Realität in dieser Gegend aus.

Außerdem will Lies anscheinend immer noch nicht zur Kenntnis nehmen, dass das Hauptverfahren in dieser Sache immer noch läuft, also noch gar nicht entschieden ist, ob die Abschussgenehmigung überhaupt rechtens ist. Nur bei dem Antrag auf Aussetzung dieser Abschussgenehmigung sind Wolfsschützer (Freundeskreis frei lebender Wolfs e. V. der mit seiner Klage von Wolfsschutz Deutschland e. V. mit dem Beitrag von 1.000 Euro unterstüzt wurde) vor dem Oberlandesgericht nicht durchgekommen. Lies behauptet immer wieder in der Öffentlichkeit, dass die Tötung von Roddy vollkommen rechtssicher wäre.

Aktuell sind Kälber bei Steimbke und Heemsen gerissen worden. Ob Hunde oder Wölfe Verursacher sind, steht noch nicht fest. Fakt ist aber, dass inzwischen allgemein bekannt ist, dass eine erhöhte Gefahr von Weidetierrissen im Herbst besteht, da die Wolfswelpen jetzt schon fast so groß wie ihrer Eltern sind und mehr Fleisch benötigen. Gleichzeitig werden die Wölfe jetzt bei ihrer Jagd auf Wild durch den Beginn der Jagdsaison gestört. An die 400 Hobbyjäger treiben nun dort nämlich ihr Unwesen.

Ariane Müller, Wolfsteamleiterin Niedersachsen im Wolfsschutz Deutschland e.V.