Cuxland: Wölfin erschossen – Genehmigung erst danach veröffentlicht – Strafanzeige

Vor Kurzem wurde im Landkreis Cuxhaven (Stinstedt/Mittelstenahe) eine Wölfin mit der Kennung GW2492f abgeschossen. Eine entsprechende „artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“ wurde erst jetzt nach dem Abschuss öffentlich gemacht. Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellt daher Strafanzeige gegen die Aussteller und Ausführenden der Verfügung. Denn diese nachträgliche Veröffentlichung nimmt klagefähigen Verbänden jede Möglichkeit zum Einspruch oder Eilantrag – ein klarer Eingriff in rechtsstaatliche Verfahren.

Beispielfoto Wölfin. © Brigitte Sommer

Landrat Thorsten Krüger (SPD) hätte letzte Woche laut einer Pressemitteilung des Landkreises vom 2. März  entsprechende Maßnahmen der Kreisverwaltung angekündigt. Seit ein paar Tagen sei eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme der Wolfs-Fähe GW2492f in Kraft gewesen. „Diese Wölfin ist für den maßgeblichen Teil der Nutztierrisse in den letzten Tagen und Wochen verantwortlich. Richtlinienkonforme Zäune und Herdenschutzhunde stellten für Weidetiere keinen hinreichenden Schutz mehr dar. Daher haben wir uns für die letale Entnahme dieser Fähe entschieden“, begründet Krüger in der Pressemitteilung. 

Zuletzt sei diese Wölfin in Stinstedt als schadensverursachend nachgewiesen worden. Dort war es in der Nacht vom 17. auf den 18.02.2026 in der Gemeinde Stinstedt zu einem Übergriff gekommen, bei dem eine ganze Schafherde mit ca. 100 Tieren über Stunden fünf Kilometer von der Weide in den Ortskern von Stinstedt gehetzt worden sei. Dieses Ereignis stellte eine neue Eskalationsstufe im Umgang des Wolfes mit Nutztierherden dar.

Landesumweltminister Meyer (Grüne) wird in CNV-Medien folgendermaßen zitiert: „Die Ausnahmegenehmigung ist nach Darstellung der Kreisverwaltung intensiv mit dem niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt gewesen. „Wir haben immer gesagt: Wo Wölfe trotz Herdenschutzes wiederholt Nutztiere reißen, müssen wir handeln, ohne die Gesamtpopulation zu gefährden“, wird Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer vom Landkreis zitiert. Und: „Der Abschuss ist ein klares und wichtiges Signal für unsere Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter: Diese Landesregierung ist gewillt und bereit, zu handeln. Wir warten die geplanten Rechtsänderungen auf Bundesebene nicht ab, auch wenn es schwierig ist…“
Fünf Schnellabschussverfahren wurden bereits in Niedersachsen von Gerichten gekippt. In allen diesen Fällen wurde das Schnellabschussverfahren selbst nicht grundsätzlich verboten, sondern die konkrete Genehmigung wegen Verfahrensfehlern (fehlende Anhörung, unzureichende Begründung, keine ausreichende Prüfung von Alternativen) als rechtswidrig eingestuft. Genau diese Punkte (nachträgliche Veröffentlichung, keine Anhörung von Verbänden) sind auch im aktuellen Cuxhaven-Fall (GW2492f) problematisch und werden von uns kritisiert. Deshalb stellen wir Strafanzeige. 

Fragwürdiger Herdenschutz statt Prävention

Offiziell soll GW2492f also tatsächlich alleine für den Übergriff auf eine Schafherde von rund 100 Tieren verantwortlich gewesen sein? Die Tiere wurden angeblich kilometerweit durch die Nacht getrieben. Ob eine einzelne Wölfin dazu allein in der Lage ist, wird von vielen Experten und auch von uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bezweifelt. Ist ein Zaun nicht mehr wirksam und die Herde kann flüchten, reduziert dies auch den Beuterefelex eines Wolfes, denn er kann sich dann einer Beute tatsächlich zuwenden, während die anderen Tiere aus seinem Sichtfeld geraten, also der Reflex nicht mehr ausgelöst wird. Berichte sprechen teilweise von bis zu vier Wölfen, was hier logischer wäre.
Und selbst wenn: Der angebliche „wolfsabweisende Grundschutz“ mit 90-cm-Zäunen (dem gesetzlichen Minimum in Niedersachsen) hat offensichtlich versagt. Ob der Zaun überhaupt unter Spannung stand, ist fraglich. Im Cuxland – einer Region mit zahlreichen Entwässerungsgräben und feuchten Böden – bleiben Zäune an Gräben und Senken häufig ungesichert. Genau dort können Wölfe leicht von unten  oder durch Wassergräben eindringen. Statt immer wieder auf Abschuss zu setzen, müssten Behörden endlich flächendeckenden, wirksamen Herdenschutz  (höhere Zäune, stromführende Drähte, Herdenschutzhunde, nächtliche Stallung) tatsächlich zeitnah und unbürokratisch fördern und durch die Veterinärämter kontrollieren. Das wäre der einzig nachhaltige Weg.

Die traurige Geschichte der Wölfe im Cuxland

Dieser Abschuss ist leider kein Einzelfall, sondern Teil einer jahrelangen Hetzjagd im Cuxland. Bereits 2017 wurde das damalige Cuxlandrudel fast vollständig illegal ausgelöscht: Die Mutterwölfin lag erschossen auf dem Feld, der Vater „verschwand spurlos“. Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellte Strafanzeigen und setzte Belohnungen aus. 2021 versuchte Umweltminister Lies (SPD) gleich zwei Rudel per Abschussgenehmigung zu dezimieren. 2022 folgte ein weiterer illegal erschossener Wolf bei Beverstedt-Stubben – erneut Strafanzeige und Belohnung unsererseits. 2025 eskalierte es mit dem Rudel Nordholz: Die Fähe GW2841f stand nach Rissen an Rindern auf der Abschussliste – trotz fehlenden Herdenschutzes bei vielen Haltern. Wir protestierten damals öffentlich gegen diese „weitere Eskalation der Hetzjagd im Cuxland“. Immer wieder das gleiche Muster: Medienpanik, politischer Druck, schnelle Genehmigungen – und Rudel, die plötzlich „verschwinden“ oder gezielt dezimiert werden.
Wir befinden uns am Ende der Paarungszeit. Sollte eine Rudelbildung verhindert werden? Beispielfoto Wolfspaar © Brigitte Sommer

Sollte mit dem Abschuss eine Rudelbildung verhindert werden?

Wölfin GW2492f wird nicht als Einzelwölfin (territorialer Einzelwolf) gelistet – sondern als Fähe in einem Wolfspaar (bestätigt für 2024/2025, unbestätigt für 2025/2026). Aus den aktuellen Monitoring-Daten (Stand 3. März 2026):

  • Im Territorium Cuxhaven (Niedersachsen) ist GW2492f seit dem Monitoringjahr 2023/2024 als Teil eines Paares dokumentiert.
  • 2023/2024: Paar mit Rüde GW1859m.
  • 2024/2025: Bestätigtes Paar mit Rüde GW3023m (GW2492f als Fähe).
  • 2025/2026: Unbestätigtes Paar, aber Wolfsanzahl derzeit Null!? 
Es gibt keine öffentlichen Informationen über einen bestätigten Abschuss, Verkehrsunfall oder andere dokumentierte Todesursache für GW1859m oder GW3023m in den letzten Monaten/Jahren. Die Daten deuten jedoch auf ein plötzliches Verschwinden hin – typisch für viele Territorien im Cuxland, wo Rudel/Paare oft abrupt „auf Null“ fallen, ohne dass ein klarer Grund (z. B. Totfund) gemeldet wird.
Wir befinden uns am Ende der Paarungszeit, die Fähe kann trächtig gewesen sein. Insofern muss die Frage erlaubt sein, ob nicht tatsächlich eine Rudelbildung verhindert werden sollte. Dazu ist die Schießerei im Moment nur ausgesetzt. Sobald das DNA-Ergbnis feststeht und es nicht der „richtige“ Wolf gewesen sein sollte, darf weiter getötet werden. Perverser geht es kaum. 

Wir sagen Nein zu Abschüssen – Ja zu echtem Schutz

Wir lehnen jeden Wolfsabschuss grundsätzlich ab. Der Wolf ist noch immer streng geschützt und tödliche „Entnahmen“ lösen keine Probleme, sondern zerstören intakte Rudelstrukturen und die natürliche Regulation in unseren Ökosystemen. Wir fordern:

  • Sofortige Veröffentlichung aller Ausnahmegenehmigungen vor dem Vollzug
  • Verpflichtende Anhörung anerkannter Naturschutzverbände
  • Strenge Kontrollen des Herdenschutzes statt tödlicher „Lösungen“

Dieser Fall zeigt es wieder einmal deutlich:
Klagefähige Verbände sind wichtig – aber sie allein reichen nicht aus. Wenn Genehmigungen erst nach dem Abschuss veröffentlicht werden, bleibt oft nur noch das nachträgliche Klagen, was der Wölfin jetzt nicht mehr hilft. Was wirklich auch zählt, sind tatkräftige Menschen vor Ort, die Augen und Ohren offen halten, unser internes Wolfsmonitoring (incl. Wolfsschutzpatrouillen, um Wölfe vor Abschuss zu schützen, wie aktuell im Nordschwarzwald) machen, Zäune dokumentieren, damit wir Behörden konfrontieren und die Öffentlichkeit wachrütteln können.
Genau dafür steht Wolfsschutz-Deutschland e.V. seit Jahren. Wir freuen uns über neue Mitglieder aus dem Cuxland, die aktiv werden wollen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Der Kampf um Grindis Leben: Lokale Stärke und die Wahrheit hinter den Kulissen

Das ist der aktuelle Stand: Der Abschuss des Wolfs GW2672m, von einem unserer Mitglieder von vor Ort, „Grindi“ getauft, ist seit dem 16. Februar 2026 juristisch freigegeben. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat die Tötung bis zum 10. März 2026 genehmigt und das „Killerkommando“ ist im Einsatz. Doch der Widerstand bricht nicht ab. Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßt die Ankündigung der Naturschutzinitiative e.V. (NI), die Hauptsacheklage fortzusetzen und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Dieser Schritt könnte zukünftige Tötungen erschweren und zeigt, wie wichtig beharrlicher Rechtsschutz ist.

Wir danken der NI für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre fundierten Argumente, die auf EU-Recht und fehlenden Alternativen zum Abschuss pochen.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Allerdings muss man realistisch bleiben: Unsere Einschätzung ist, dass die laufende Klage Grindi selbst nicht mehr helfen kann. Der Prozess – von der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Stuttgart über den VGH Mannheim bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und potenziell dem EuGH – wird Monate, wenn nicht Jahre dauern. Bis dahin könnte Grindi längst erschossen worden sein, wenn das „Killerteam“ ungestört operieren kann. Die NI zielt auf eine grundsätzliche Klärung ab, die zukünftige Fälle beeinflussen könnte, aber für Grindi kommt das zu spät, die Verfügung ist bis zum 10. März in Kraft und könnte sogar in Verlängerung gehen, da das Ressort an die CDU übergeht. Die Grünen haben sozusagen als Steigbügelhalter fungiert.
Das unterstreicht einmal mehr: Juristische Kämpfe sind essenziell, doch sie allein reichen nicht aus, um akute Bedrohungen abzuwenden. Vor allem auch in Bezug auf den neuesten Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der das Verbandsklagerecht schwächen will.  https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/19/gesetzentwurf-21-4146-ein-weiterer-schlag-gegen-das-verbandsklagerecht/

Aktueller Stand und was die NI plant

  • Das Eilverfahren ist verloren: Der VGH hat die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums Baden-Württemberg (erteilt am 23. Januar 2026, gültig bis 10. März 2026) als rechtmäßig und sofort vollziehbar bestätigt. Der Abschuss ist damit erlaubt – das Tötungsteam (Jäger) ist bereits im Einsatz.
  • Aber die Hauptsacheklage läuft weiter: Die NI hat bereits im Januar 2026 eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht (plus Eilantrag, der nun abgewiesen ist). Diese Klage geht nun durch die Instanzen:
    • Verwaltungsgericht Stuttgart (erste Instanz)
    • Verwaltungsgerichtshof Mannheim (zweite Instanz)
    • Bundesverwaltungsgericht Leipzig (dritte Instanz)
  • Ziel: Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH): Die NI will bei den Gerichten beantragen, dass der Fall unmittelbar dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt wird. Das soll klären, ob ein Abschuss in diesem Fall (Nähe zu Menschen ohne Aggression) mit EU-Recht (FFH-Richtlinie, Art. 12 und 16) vereinbar ist.
  • Zeitlicher Horizont: Es handelt sich um einen langen Prozess (Monate bis Jahre), der den Abschuss nicht mehr stoppen kann, aber eine Fortsetzungsfeststellungsklage oder grundsätzliche Klärung ermöglichen soll. Ziel ist es, eine höchstrichterliche Entscheidung zu erzwingen, die zukünftige Abschüsse erschweren könnte.

Wichtigste Argumente der NI (aus der PM vom 18.02.2026 – unten verlinkt)

  • Die Entscheidung des VGH sei europarechtswidrig und verstoße gegen nationales Naturschutzrecht.
  • Alternativen seien nicht ausgeschöpft; das Gericht habe die individuellen Verhaltensbeobachtungen der NI nicht ausreichend gewürdigt.
  • Über 180 Sichtungen seit 2024: Keine Gefahr für Menschen – der Wolf ist scheu gegenüber dem „Spezialteam“, aber neugierig gegenüber harmlosen Wanderern („Nationalpark-Vertrautheit“, nicht Fehlkonditionierung).
  • Kritik an der Bundesregierung: Der Bericht 2025 an die EU-Kommission stuft den Erhaltungszustand als „günstig“ ein, aber ein Schreiben der EU-Kommission (August/September 2025) widerspricht: Im Süden und Südosten Deutschlands ist das Verbreitungsgebiet unzureichend besiedelt.
  • Ein Gutachten von Biologe Dr. Wolfgang Epple (Wissenschaftlicher Beirat der NI) untermauert die Rechtswidrigkeit der Ausnahme.

 

Hier auch noch einmal unsere Ansicht in unserem Artikel. Besonders problematisch ist die zentrale Begründung des Gerichts: Eine „denkbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ soll bereits ausreichen, um die Tötung eines streng geschützten Tieres zu rechtfertigen. Diese Schwelle ist extrem niedrig. Eine „denkbare“ Gefahr lässt sich bei nahezu allen Alltagssituationen konstruieren – von Treppenstufen über Haushaltsgegenstände bis hin zur Teilnahme am Straßenverkehr. Würde diese Logik konsequent angewandt, käme es zu einer erheblichen Einschränkung von Freiheitsrechten und zu einer Tendenz hin zu präventiver Überwachung. Solche Urteile bergen die Gefahr, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgehöhlt wird und Eingriffe ohne konkrete, nachweisbare Bedrohung gerechtfertigt werden. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/17/toetung-von-grindi-genehmigt-gericht-rechtfertigt-abschuss-mit-blosser-denkbarer-gefaehrdung/

Trotz dieser juristischen Front bleibt der Schlüssel zum Wolfsschutz die aktive Arbeit vor Ort. Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist seit Jahren präsent in den Territorien – wir dokumentieren, analysieren und klären Bürger auf. Im Fall Grindi haben wir gezeigt, dass drei Jahre friedliches Zusammenleben möglich sind, ohne Aggression oder Gefahr. Unsere Teams sind in den Wäldern. Durch diese Basisarbeit schützen wir Wölfe ganz praktisch und sorgen für echte Koexistenz.
Sandsee. © Brigitte Sommer

Intrigen und falsche Freunde der Wölfe

Doch nicht alle, die sich als Wolfsschützer ausgeben, handeln auch so. Es ist entscheidend, dies wahrzunehmen: Gruppen wie eine „Taskfurz“ haben in einem Facebook-Posting zwischen den Zeilen mehr als deutlich gemacht, dass sie in Wirklichkeit eng mit den Behörden kooperieren, die den Abschuss vorantreiben. Statt den Wolf zu schützen, behindern solche Akteure oft die echten Bemühungen vor Ort – etwa durch Diffamierung lokaler Initiativen oder Kooperation mit Jägern und Behörden. Viele glauben fälschlich, dass Ranger im Nationalpark Nordschwarzwald oder die Forstwirtschaftliche Versuchsanstalt (FVA) sich für Grindis Leben einsetzen. Tatsächlich hat die FVA das Verhalten als problematisch eingestuft und unterstützt damit indirekt den Abschuss. Ranger durchsetzen Regeln, die Schutzaktivisten behindern, während das Abschuss-Team ungestört operieren kann.
Ein weiteres Missverständnis: Es wird behauptet, Hunde seien im gesamten Gebiet verboten. Tatsächlich sind nur bestimmte Wege um Herrenwies abgesperrt – genau dort, wo die Hauptverfolgung von Grindi stattfindet. Diese Sperrungen dienen nicht dem Wolfsschutz, sondern erleichtern dem „Killerteam“ die Arbeit, ohne Störungen durch Spaziergänger.
Aktueller Blick auf einen Weg zwischen Herrenwies und den Sandsee, der plötzlich gesperrt wurde. Hie findet wohl die Hauptgemengelage statt. Foto: privat.
Hier noch ein Statement von unserer Vorsitzenden zu den Vorgängen vor Ort. Wir warnen vor erneuter Manipulation in Facebook- und WhatsApp Gruppen. Wolfsfreunde werden getäuscht und in Wirklichkeit wird ihr Engagement missbraucht.

Neues Framing

Hinzu kommt ein neues Medien-Framing: Nach dem Mythos vom „Wolfstourismus“, der nie existierte – es gab keine organisierten Touren, sondern nur zufällige Begegnungen –, wird nun vorgeworfen, Schutzaktivisten würden die Auerhähne stören. Doch wer stört wirklich? Das Abschuss-Team mit seinen nächtlichen Einsätzen und schweren Ausrüstung trampelt durch sensible Habitate. Unsere Beobachtungen vor Ort zeigen: Die wahren Störer sind die Jäger, nicht diejenigen, die friedlich dokumentieren und für Koexistenz werben.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. ruft auf: Lasst euch nicht täuschen. Der Schutz von Grindi und anderen Wölfen hängt vor allen Dingen auch von ehrlicher, lokaler Arbeit ab. Unterstützt Vereine die klagen können und gleichzeitig beweisen, dass sie es ehrlich meinen und uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. durch Mitgliedschaften und Spenden  – nur so können wir ganzheitlich gegen falsche Narrative und echte Bedrohungen ankämpfen.
Eine weitere Mahnwache für Grindi findet am 28 Februar um 15.17 Uhr amParkplatz Hundseck statt.  Sie wird von Einheimischen organisiert. Bleibt zu hoffen, dass sich die Menschen vor Ort nicht erneut das Ruder aus der Hand nehmen lassen.
Quellen:
Hier alle Artikel von uns büer Grindi: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Grindi

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Tötung von Grindi genehmigt – Gericht rechtfertigt Abschuss mit bloßer „denkbarer Gefährdung“

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 16. Februar 2026 die Beschwerden der Naturschutzverbände gegen die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m („Grindi“) abgewiesen. Die Genehmigung des Umweltministeriums ist damit vollziehbar und gilt bis zum 10. März 2026. Wolfsschutz-Deutschland e.V. teilt die scharfe Kritik der Naturschutzinitiative e.V. an diesem Beschluss. Und uns ist noch mehr aufgefallen.

Besonders problematisch ist die zentrale Begründung des Gerichts: Eine „denkbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ soll bereits ausreichen, um die Tötung eines streng geschützten Tieres zu rechtfertigen. Diese Schwelle ist extrem niedrig. Eine „denkbare“ Gefahr lässt sich bei nahezu allen Alltagssituationen konstruieren – von Treppenstufen über Haushaltsgegenstände bis hin zur Teilnahme am Straßenverkehr. Würde diese Logik konsequent angewandt, käme es zu einer erheblichen Einschränkung von Freiheitsrechten und zu einer Tendenz hin zu präventiver Überwachung. Solche Urteile bergen die Gefahr, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgehöhlt wird und Eingriffe ohne konkrete, nachweisbare Bedrohung gerechtfertigt werden.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Ähnliche Argumentationsmuster gab es bereits in der Coronakrise: Auch dort rechtfertigten einige Gerichte weitgehende Freiheitseinschränkungen zunächst mit „abstrakter“ oder „potenzieller“ Gefahr. Spätere Urteile des Bundesverfassungsgerichts und anderer Instanzen zeigten jedoch, dass eine zu niedrige Gefahrenschwelle zu unverhältnismäßigen Maßnahmen führten.
Der Wolf Grindi GW2672m lebt seit drei Jahren sesshaft im Nordschwarzwald und hat in dieser Zeit keine Auffälligkeiten gezeigt, die eine konkrete Gefährdung für Menschen belegen würden. Es gab keinen Angriff, keine Verletzung und keine Verhaltensweisen, die über normales Wolfsverhalten hinausgehen. Auch bei einer zufälligen Begegnung am 6. Februar 2026 – dokumentiert durch fünf Zeugen, unabhängig vom SWR – hielt der Wolf Abstand von über 100 Metern, beobachtete kurz und zog sich dann ruhig zurück (Schwanz eingeklemmt, ohne Fixieren oder Annäherung). Der SWR-Beitrag vom 7. Februar 2026 ließ diesen entscheidenden Rückzug aus und erweckte den Eindruck von „Wolfstourismus“, obwohl die Anwesenheit der Beteiligten dem Zweck diente, Schutzmaßnahmen für den Wolf zu erörtern. Hier unser offener Brief an den SWR: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/10/offener-brief-an-den-suedwestrundfunk-swr-betrifft-tendenzioese-berichterstattung-im-beitrag-die-suche-nach-dem-hornisgrinde-wolf-und-warum-sie-ihm-schadet/
Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnt weitere Eingriffe wie Besenderung, intensiveres Monitoring oder zusätzliche Vergrämungsversuche ab. Der Wolf hat sich bisher allen Vergrämungsmaßnahmen entzogen, weil sein Verhalten unauffällig und scheu war und ist. Eine Notwendigkeit für derartige Maßnahmen ist nicht erkennbar.
Leider haben Mitglieder des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. bzw. ihnen nahestehende Personen zur Verschärfung der Situation beigetragen. Es kam zu Manipulationen vor Ort, Störungen der Schutzaktivitäten, Verfolgung der Beteiligten und Angriffe auf Beteiligte sowie zur Verbreitung von Falschinformationen und Diffamierungen in der öffentlichen Debatte. Die Diffamierungen und nach unserer Ansicht nach gezielten Manipulationen finden in einer WhatsApp-Gruppe weiter statt, deren Admin ein selbst ernanntes Naturschutzsonderkommando zu führen angibt. Allerdings mit Maßnahmen, die Grindi nicht schützen, sondern ihm schaden. Hier unser offener Brief an den Vorsitzenden des Freundeskreises: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/11/offener-brief-an-ralf-hentschel-vorsitzender-des-freundeskreis-freilebender-woelfe-e-v-ihr-diffamierender-fb-post-vom-08-02-2026-zum-wolf-gw2672m-grindi-widersprueche/
Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützt die laufenden rechtlichen Schritte der Naturschutzinitiative e.V. (einschließlich möglicher Hauptsacheklage und Beschwerde bei der EU-Kommission) und fordert eine sachliche, evidenzbasierte Auseinandersetzung mit dem Thema. Weiterhin werden wir eine eigene EU-Beschwerde einreichen. Aktuell prüfen wir auch Strafanzeigen gegen bestimmte Personen.  Präventive Tötungen auf Basis abstrakter Risiken gehören nicht zu solch einer Auseinandersetzung. Auch folgen wir der Argumentation der Naturschutzinitiative darin, dass Schüsse auf Grindi auch ein Wolfspaar im Nachbarterritorium gefährden, da sich die Bereiche überlappen.
Wir rufen zu verstärkter Präsenz auf, um Vorgänge rund um den Mehliskopf, Badener Höhe, Herrenwies, Sandsee und Hundseck zu dokumentieren. Fotos und Videos gerne an uns.
Quellen:
Artikel von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zu Grindi:
Und noch ein Video-Statement unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer. Zum Zeitpunkt der Aufnahme war die Entscheidung des Gerichtes noch nicht bekannt. Hier der im Statement angesprochene Artikel: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/13/grindi-romeo-und-die-woelfe-die-etwas-in-uns-beruehren-ein-plaedoyer-an-verstand-und-wahrnehmung-statt-hysterie/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Gesetzes-Trick für die Wolfsjagd: Änderung wurde einfach reingeschmuggelt

Was gerade im Hintergrund der Bundespolitik passiert, ist kein juristischer Schönheitsfehler – es ist ein schwerwiegender Angriff auf Demokratie, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes (BR-Drucksache 765/25 vom 19. Dezember 2025) ging durch alle vorgeschriebenen Stationen: Referentenentwurf, Kabinettbeschluss, Verbändeanhörung, erste Lesung im Bundestag. In dieser Fassung gab es keinen § 39a BNatSchG. Der neue Paragraph, der den Schutzstatus des Wolfs faktisch aushebelt und praktisch überall erleichterte Abschüsse ermöglicht, tauchte erst später auf – und zwar in der Ausschussempfehlung 765/1/25 vom 19. Januar 2026.

 

Verfahrensfehler im Gesetzgebungsverfahren: § 39a BNatSchG am Bundestag vorbeigeschleust

 

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer
Das bedeutet, dass genau zu dieser massiven Änderung des Naturschutzrechts keine gesetzlich vorgeschriebene Verbändeanhörung statt (§ 47 GGO) stattgefunden hat.  Der Bundestag hat in der ersten Lesung über einen Entwurf abgestimmt, der diesen Paragraphen nicht enthielt. Der Bundesrat wurde in der 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 mit einer Version konfrontiert, die erst nachträglich und ohne ausreichende Prüfung ergänzt wurde.
Das ist kein Versehen. Das ist ein gezieltes Unterlaufen parlamentarischer Kontrolle und der Beteiligungsrechte von Umweltverbänden, Wissenschaftlern und Öffentlichkeit.
Besonders brisant: § 39a BNatSchG greift direkt in § 7 BNatSchG ein – den zentralen Schutzanker für streng geschützte Arten wie den Wolf nach EU-Recht (FFH-Richtlinie, Berner Konvention).
Durch diesen neuen Paragraphen wird der „günstige Erhaltungszustand“ umgangen und eine faktische Bejagung möglich gemacht – ohne dass die betroffenen Naturschutzverbände dazu angehört wurden. Der Einfluss der Jagdlobby liegt offen zutage: Was in der ursprünglichen Fassung noch nicht durchsetzbar war, wurde im Ausschuss „durchgereicht“. Passend dazu forderte der Bundesrat Eile: Durchpeitschen, bevor es auffällt. In Brandenburg erklärte ein SPD-Abgeordneter (Wolfgang Roick) bereits im RBB, man werde zustimmen. Willkommen in einer Demokratie, in der Bürgerbeteiligung und fachliche Prüfung zur lästigen Formalie werden.
Wenn § 39a BNatSchG (in der aktuellen Fassung der Ausschussempfehlung) durchgeht und das Gesetz in Kraft tritt, wären auch wolfsarme Bundesländer (z. B. NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein usw.) deutlich stärker gefährdet als ohnehin schon. Es gäbe keine regionale Ausnahme oder „Schutzzone“ für Länder ohne Rudel. Der Wolf würde überall zur „jagdbaren Art“, sobald er auftaucht – und die Hürden für Entnahmen würden drastisch sinken.

Dieses Vorgehen ist rechtlich angreifbar – sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene

Verstoß gegen Anhörungspflicht (GGO)

Mangelnde Transparenz und Verletzung des Rechts auf Beteiligung

Potenzieller EU-Rechtsverstoß (Artenschutzrichtlinien)

Die darauf basierenden Landesverordnungen werden es ebenso sein. Immerhin: Klagen – auch im Eilverfahren – sind absehbar und vielversprechend. Wolfsschutz-Deutschland e.V. hatte genau dieses Vorgehen bereits früh angekündigt und gewarnt. Schon im Herbst 2025 haben wir in mehreren Beiträgen und Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung den Wolfsschutz nicht offen und transparent angreifen, sondern durch Hintertür-Änderungen im Naturschutzrecht aushöhlen wird – ohne echte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände. Wir haben damals geschrieben: „Der Wolf wird nicht durch offene Debatte, sondern durch undurchsichtige Verfahrensmanöver geopfert.“ Leider haben wir Recht behalten. Die jetzige Entwicklung ist genau das, was wir vorausgesehen und befürchtet haben. Verlierer sind am Ende nicht nur der Wolf und der Naturschutz, sondern der Rechtsstaat selbst. Wenn Gesetze in Hinterzimmern umgeschrieben werden, ohne dass Parlament, Verbände oder Öffentlichkeit mitreden dürfen, dann ist das keine Gesetzgebung mehr – das ist Willkür.
Beispielfoto spielende Jungwölfe. © Brigitte Sommer

Wir fordern: Sofortige Offenlegung aller internen Abstimmungs- und Änderungsprotokolle

Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens bis eine ordnungsgemäße Anhörung zu § 39a stattgefunden hat

Rücknahme der Änderung, die ohne demokratische Legitimation eingefügt wurde

 

Die Gefahr ist real und betrifft ganz Deutschland, nicht nur Bundesländer mit vielen Wölfen. Deshalb ist es so wichtig, dass jetzt noch Druck gemacht wird und vor allem genau verstanden wird, was auf dem Spielt steht – vor der Anhörung am 23. Februar 2026 und der zweiten Lesung im Bundestag.

Das ist ein Testfall für die Demokratie insgesamt in Deutschland und sollte niemanden kalt lassen. Wer hier schweigt, macht sich mitschuldig.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Schwedisches Gericht stoppt Wolfsjagd – Ein Sieg mit verstecktem Haken

In Schweden hat das Verwaltungsberufungsgericht (Kammarrätten i Sundsvall) in zweiter Instanz die Lizenzjagd auf Wölfe für 2026 endgültig gestoppt. Die geplante Abschussquote von bis zu 48 Wölfen in fünf Provinzen wurde aufgehoben, weil die Behörden nicht nachweisen konnten, dass die Jagd den günstigen Erhaltungszustand der Population nicht gefährdet. Der nationale Referenzwert von nur 170 Wölfen als Minimum wurde als wissenschaftlich unzureichend kritisiert. Das klingt wie ein klarer Sieg für den Wolfsschutz – und ist es auch. Doch bei genauer Betrachtung hat diese Entscheidung Haken, die zu mehr Technokratie und Kontrolle im Umgang mit Wildtieren führen könnte, wie auch bei uns in Deutschland.

Die schwedische Lizenzjagd auf Wölfe für 2026 wurde in zweiter Instanz endgültig gestoppt und das mit jahrelangen EU-Vertragsverletzungsverfahren und deren zunehmendem Druck zu tun.

Beispielfoto Wolfsfamilie. © Brigitte Sommer
  • Erste Instanz (Förvaltningsrätten i Luleå): Am 15. Dezember 2025 hob das Gericht alle fünf Provinz-Entscheidungen (für Dalarna, Södermanland, Västmanland, Västra Götaland und Örebro) auf. Geplante Quote: bis zu 48 Wölfe. Begründung: Die Behörden konnten nicht nachweisen, dass die Jagd den günstigen Erhaltungszustand (gynnsam bevarandestatus) nicht gefährdet. Der Referenzwert von nur 170 Wölfen als Minimum wurde als wissenschaftlich unzureichend kritisiert.
  • Zweite Instanz (Kammarrätten i Sundsvall): Die Berufung der Behörden und Jägerverbände wurde abgewiesen (Urteil Dezember 2025 / Januar 2026). Das Gericht bestätigte: Die Jagdpläne verletzen EU-Recht (FFH-Richtlinie), weil der günstige Erhaltungszustand nicht gesichert ist. Keine Lizenzjagd 2026. Schutzabschüsse bei akuten Schäden (z. B. Rentier- oder Weidetierangriffe) bleiben weiter möglich, nur die reguläre Quote ist komplett vom Tisch. Ein besonders absurdes Beispiel: Ein Wolf wurde im Dezember 2025 in Norrbotten aus einem Helikopter verfolgt und getötet, weil er Rentiere angegriffen hatte. Solche Hubschrauber-Einsätze kosten schnell mehrere zehntausend Euro pro Stunde – eine irrsinnig teure, ressourcenfressende und verrückte Maßnahme. Solche Exzesse könnte es auch in Deutschland geben, denn die großen Umweltorgas bei uns sind auch mit Einzelabschüssen einverstanden. 
Bis 2025 gab es keine harten Sanktionen (keine Strafen, kein EuGH-Urteil mit Zwangsgeld). Die EU-Kommission hat Schweden im November 2025 dann aber explizit aufgefordert, den Bericht zum Erhaltungszustand zu überarbeiten – und genau das haben die Gerichte jetzt aufgegriffen. Ein „Erhaltungszustand“ lässt sich aber nur mit „Überwachung der Population“ definieren. Bei „gutem Erhaltungszustand“ könnte die Jagd aber wieder beginnen. 

Das klassische Muster: Problem schaffen, Krise herbeiführen, Lösung anbieten

Weltweit beobachten wir ein wiederkehrendes Schema: Ein Problem wird geschaffen oder verschärft, eine Krise entsteht und dann wird eine Lösung angeboten, die mehr Kontrolle, Daten und zentrale Steuerung bedeutet. Kritik wird mit dem Argument entschärft: „Schutz geht nur so“ oder „es ist evidenzbasiert und EU-konform“. Genau das passiert überall beim Wolf, auch in Schweden:
Das Problem wird geschaffen: Die Population ist genetisch schwach und fragmentiert – hauptsächlich weil Menschen das verursacht haben (Ausrottung im 19./20. Jahrhundert, Zerschneidung von Wanderkorridoren durch Straßen und Siedlungen, intensive Beutebejagung).
Die Krise entsteht: Steigende Konflikte zwischen Landwirten, Jägern und Naturschützern, öffentliche Empörung, politischer Druck.
Die Lösung wird angeboten: Statt die Ursachen zu beheben (Habitatkorridore schaffen, Beutebasis stabilisieren- die Schweden lieben die Elchjagd und jagen auch alle anderen Tiere aus Tradition –  langfristigen Schutz ohne Eingriffe, Gespräche mit den Sami, konsequenter Herdenschutz und Abschaffung der Jagd), wird gesagt: „Der günstige Erhaltungszustand ist nicht nachgewiesen.“ Die Gerichte fordern mehr Monitoring, mehr DNA-Proben, mehr GPS-Sender, mehr zentrale Datenbanken, mehr Expertenkommissionen, mehr bürokratische Prüfungen. Das Ergebnis: Der Wolf wird nicht wirklich geschützt, sondern noch intensiver überwacht und sein Bestand verwaltet, auf 500 bis 1.000 Wölfe gesetzt – und das wird als „Schutz“ verkauft. Dabei regeln Wölfe, wie alle Beutegreifer, ihre Populationsraten selbst. 
Spielendes Wolfspaar © Brigitte Sommer

Globale Parallelen: Überwachung in allen Bereichen

Dieses Muster ist kein Zufall, sondern zeigt sich in fast allen Lebensbereichen:
  • Klimakrise: Problem (real oder nicht), die Lösung, gleich mehr CO₂-Tracking, Smart-Meter-Pflicht, CO₂-Budget pro Person, zentrale Energie-Steuerung.
  • Pandemie: (real oder nicht) Contact-Tracing-Apps, Impfregister, digitale Gesundheitspässe.
  • Terrorismus/Kriminalität: Predictive Policing, Vorratsdatenspeicherung, Palantir bei der Polizei.
  • Finanzwelt: CBDC (digitales Zentralbankgeld) mit programmierbarem Geld, Transaktions-Tracking. Zerlegt man CBDC detailliert: Es ermöglicht Echtzeit-Überwachung jeder Zahlung, programmierbares Geld (z. B. Verfallsdatum, regionale Einschränkung, nur für „genehmigte“ Zwecke), und es schafft eine zentrale Datenbank, die Staaten oder Banken für Scoring, Sozialkontrolle oder Sanktionen nutzen können. Das wird als „sichere, moderne Währung“ verkauft, ist aber ein Werkzeug für totale Finanzüberwachung.
  • Kinder- und Jugendschutz: Altersverifikation und Identitätspflicht im Netz (Australien-Modell).
Immer das Gleiche: Das Problem (real oder nicht) führt zu einer Lösung, die mehr Daten, mehr Überwachung, weniger Anonymität und mehr zentrale Kontrolle durch Experten, Algorithmen, Staat oder Konzerne bedeutet. Die Leute akzeptieren das nicht freiwillig – also wird es als „alternativloser Schutz“ verkauft: „Ohne das können wir den Wolf / das Klima / die Sicherheit / die Kinder nicht schützen.“ Wer dagegen ist, gilt schnell als „gegen den Schutz“ oder „Verantwortungslos“. Das Muster passt nahtlos zur Agenda des World Economic Forums (WEF), das seit Jahren für einen „Great Reset“ wirbt und sich gerade wieder in Davos getroffen hat: Mehr digitale Kontrolle, Stakeholder-Kapitalismus und zentrale Steuerung.
Der Wolf ist nur ein weiteres sichtbares Beispiel. Die Technokratie wächst nicht, weil die Leute sie wollen – sie wächst, weil Probleme so gestaltet werden, dass nur technokratische Lösungen als „vernünftig“ erscheinen. Doch die Natur wird sich nicht in Schemata pressen lassen. Wir Menschen schon eher, wenn wir es zu spät merken.
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolfsverordnungsirrsinn in Bayern

Kürzlich scheiterte die Bayerische Wolfsverordnung vor Gericht wegen Formfehlern. Nun legt das Bayerische Umweltministerium die gleiche Verordnung den Verbänden vor. Sie wird mit ziemlicher Sicherheit wieder vor Gericht scheitern. Die Kosten dafür müssen wieder die Steuerzahler tragen. Was soll das?

Darüber, dass die Bayerische Wolfsverordnung nichts als heiße Luft enthielt, berichteten wir bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/04/27/klage-koennte-soeder-populismus-schnell-den-garaus-machen/

Am 16. Juli landete die Verordnung tatsächlich vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht. Die Verordnung scheiterte auch daran, dass die Verbände überhaupt nicht angehört worden waren. Geklagt hatten der BUND sowie die Einmann-NGO Wildfleck, deren Klage allerdings abgewiesen worden war.

Beispielbild Wolfswelpen.

 

Die kleine Orga Wildfleck hatte sich klare Aussagen zu den Anerkennungsvoraussetzungen für Klagen von nicht anerkannten Verbänden erhofft. Die Aarhus-Konvention sei immer noch nicht umgesetzt und würde auch von den Gerichten blockiert. Der VGH scheue eine Auseinandersetzung mit den Bestimmungen des Aarhus-Übereinkommens.  Natur und Umwelt könnten nur durch eine breite Aktivierung der Zivilgesellschaft geschützt werden. Das deutsche Verbandwesen hätte ausgedient. Aarhus erwähne nicht nur Vereinigungen, sondern Organisationen und Gruppen. Also auch Internetgruppen und die Wildfleck-Einpersonengesellschaft. Hätte Wildfleck Erfolg gehabt, wäre damit auch ein erster Schritt für nicht anerkannte Verbände zu Gerichten offen. Auch für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wäre dies ein enormer Vorteil.
Seit dem 1. Mai 2023 galt in Bayern die neue Wolfsverordnung, die den Abschuss von Wölfen erleichtern soll. Sie wurde aber nie angewandt. In Bayern gibt es aktuell in zehn Regionen standorttreue Wölfe. Seit Mai gab es laut dem Landesamt für Umwelt nur wenige Risse, die Wölfen zugeordnet wurden: So gibt es bis dato seit Juni sechs durch Wolfsrisse gestorbene Ziegen und Schafe, sowie zehn weitere Verdachtsfälle an Schafen und Ziegen im Landkreis Rhön-Grabfeld im Territorium von Frigga und Griso. 
Wir sind sicher: Hier soll die nächste Abschussverfügung auf Basis der neuen Wolfsverordnung kreiert werden. Allerdings ist schon gar nicht von einem ernsthaften Schaden auszugehen.  Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/07/30/rhoen-woelfe-keine-gefahr-fuer-weidetierhaltung/
Eine Ausnahmegenehmigung aus wirtschaftlichen Gründen kann laut Europäischen Gerichtshof nur erteilt werden, wenn sich die Wolfspopulation auf lokaler und nationaler Ebene in einem „günstigen Erhaltungszustand“ befindet. Dies ist in Bayern und auch in Deutschland nicht der Fall.
Dieser Banner vom Bayerischen Bauernverband steht im Landkreis Rhön-Grabfeld.
Warum also dieser neue Vorstoß einer neuen Wolfsverordnung, wenn selbst die alte Wolfsverordnung nie zum Einsatz kam? Unserer Meinung nach dient dies nur dazu, die Bauern und Weidetierhalter weiter gegen Wölfe aufzubringen und ihren den Bären aufzubinden, etwas für sie zu tun. Denn Hass auf einen Beutegreifer, der rein gar nichts für die immer schwerer werdende Überlebenssituation von Kleinbetrieben kann, lenkt hervorragend davon ab, sich mit den tatsächlichen Verursachern der Probleme in der Landwirtschaft zu befassen. Auch der Bauernverband macht kräftig mit bei dem Schüren von Hass und Angst gegen Wölfe. So sind zum Beispiel extra Banner erstellt worden.  Der Verband übt auch massiven Druck auf Behörden aus. Tragen müssen das ganze Theater weiter die Steuerzahler.
Weitere Quelle:

Wir freuen uns über Unterstützung

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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Schießgenehmigungen: Steuerverschwendungsirrsinn in Niedersachsen

Zehn Abschussverfahren wurden in Niedersachsen genehmigt, zehn sind nach Klagen von Naturschutzverbänden von Gerichten gekippt worden. Die Kosten für die verlorenen Verfahren müssen am Ende die Steuerzahler tragen. Auch die jüngste Schießgenehmigung im Landkreis Aurich wurde gekippt, nun geht der Landkreis gegen das Abschussverbot vor. Die Aussichten auf Erfolg stehen jedoch schlecht. Warum also dieser Zirkus?

Update: Tatsächlich wurde auch diese Schießgenehmigung gekippt:

https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/beschwerden-gegen-die-gerichtliche-untersagung-des-vollzugs-der-genehmigung-zur-letalen-entnahme-eines-wolfes-erfolglos-233906.html

Wir berichteten bereits hier über die die Steilvorlage, die die jüngste Schießgenehmigung für klagefähige Verbände und Verein darstellte. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/07/05/der-wolf-und-die-sieben-schafe-neuer-schnellschuss-im-landkreis-aurich-in-niedersachsen/

Tatsächlich hatte ein Gericht der Eilverfügung stattgegeben und dort darf bis zur endgültigen Entscheidung kein Wolf erschossen werden. Die Genehmigung gilt zudem nur bis zum 21. Juli 2024. Trotzdem legt der Landkreis nun Beschwerde bei der nächst höheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg, vor.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Würden die Gelder, die das Land und die Landkreise in den Verfahren vergeuden, stattdessen in die Förderung von Zäunen und mehr Personal für eine schnellere und unbürokratischere Entschädigung von Weidetierhaltern gesteckt werden, könnte sich die Stimmung um die Wölfe bei Bauern sicherlich etwas befrieden, doch will man das überhaupt?

Die Antiwolfspropaganda nimmt jedenfalls immer verrücktere Züge an. So fährt die Jägerschaft Aurich mit einer „zweiten Auricher Erklärung“ auf. Deren Ziel ist die Jagd auf Wölfe und die Senkung des Schutzstatus der Wölfe in der EU. Die Jägerschaft ist übrigens in Niedersachsen für das Wolfsmonitoring, als die Überwachung des Bestandes zuständig. Es handelt sich also um die gleichen Personen, die den Wolf bejagen wollen. In unserer Petition fordern wir, den Jägern das Monitoring zu entziehen: http://www.change.org/wolfsmonitoring

Es ist immens wichtig, dass klagefähige Verbände und Vereine auch weiter klagen. Unsere aktive Arbeit vor Ort in den Wolfsgebieten in Niedersachsen ist genauso wichtig und wir brauchen hier ebenso dringend Unterstützung bei unserem internen Monitoring. Wir freuen uns hier über neue Mitglieder, die direkt in den Brennpunktgebieten wohnen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir werten die ständigen Verfahren als reines Propagandamittel, um den Schutz der Wölfe immer mehr aufzuweichen, Stimmung in der Bevölkerung zu machen und gegenüber den Bauern vorzutäuschen, dass man ihre Probleme ernst nehmen würde. In Wirklichkeit liegen deren echten Probleme und Herausforderungen jedoch in ganz anderen Bereichen.

Quellen:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Wolf-in-Aurich-Landkreis-geht-gegen-Abschuss-Verbot-vor,wolf5088.html

https://www.pirsch.de/news/wolfsproblematik-ernst-nehmen-jaeger-starten-zweite-auricher-erklaerung-39369?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTAAAR3F0liD_iMJT30xc1WULI351jtNLiG7D_Bpu9zXxa4vlU-0Ieajh3jDxDI_aem_eb9gr2RZNlN4HxQqi_I_iQ

 

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Unser Verein hatte sich vor fünf Jahren gegründet, um Lobbybändeleien von Naturschutzorganisationen etwas entgegen zu setzen. Es braucht nicht mehr, als öffentlich möglichst mit Riesenreichweite und emotionalen Fotos medienwirksam zu verkünden, dass Tiere geschützt werden wollen und schon springen viele wirklich herzensgute Menschen darauf an und unterstützen selbst Jägerstiftungen oder Orgas, in denen Jäger inzwischen im Vorstand sitzen. Große Orgas, die breitflächig staatliche Unterstützung erhalten oder aber Stiftungen, die von Konzernen unterstützt werden, haben natürlich den Nachteil, dass die Forderungen von Lobbyisten aufgeschlossen gegenüber stehen. Tierfreunde erreichen tatsächlich dann das Gegenteil von dem, das sie sich wünschen. Viele Orgas scheinen praktisch von gegenseitigen Interessengruppen übernommen.
Unterstützen Sie bitte kleine Vereine und regionale Vereine.
Auch unser Verein zählt zu den kleinen unabhängigen Vereinen. Wir nehmen keine Regierungsgelder oder Lobbyspenden an. Wir sind auf Ihre Unterstützung angewiesen. Helfen Sie uns, damit wir weiter ein Bollwerk gegen Lobbyismus darstellen können.

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Auch in Dänemark verschwinden ganze Rudel und das soll normal sein?

Wir kennen das Phänomen längst aus Deutschland. Schwerpunktmäßig in Sachsen verschwanden ganze Rudel, wie das Rosenthaler Rudel oder das Neusorge Rudel. Auch in Dänemark verschwand ein ganzes Rudel mit Welpen. Spurlos. Dennoch hat Peter Sunde, der für das Wolfsmonitoring in Dänemark zuständig ist, eine natürliche Erklärung. Wir sind skeptisch und sehen Parallelen zu Deutschland.

In Deutschland heißt es meist, dass der Konkurrenzdruck zu bestehenden Rudeln zu hoch gewesen sein soll. Dabei liegt etwas ganz anderes auf der Hand. In sozialen Netzwerken nehmen Hater auch kein Blatt mehr vor den Mund und gestehen die Taten sogar. Doch es passiert nichts weiter. Strafanzeigen aufgrund illegal getöteter Wölfe münden regelmäßig in Verfahren, die blitzartig eingestellt werden, oder aber es werden erst gar keine Ermittlungen aufgenommen.

Beispielfoto Wolfsrudel.

 

Im Jahr 2023 sei mit einem deutlichen Anstieg der dänischen Wolfspopulation zu rechnen gewesen, ist in einem Artikel von TV 2Nyheder zu lesen. Nicht weniger als drei Wolfspaare hätten Welpen bekommen. In Skjern gab es sechs Welpen, während in Hovborg, südlich von Billund, acht neue Wölfe geboren wurden.
In Oksbøl in Südwestjütland sei es jedoch anders gelaufen. Im Frühjahr 2023 wurde in der Gegend eine Wölfin mit einer Wildkamera aufgenommen. Anhand des Aussehens des Wolfes hätten Forscher feststellen können, dass die Fähe säugende Welpen haben musste. Aber fast ein Jahr später hat niemand die Welpen gesehen. Deshalb gelte der Wurf als tot, sagte Peter Sunde, Professor am Institut für Ökowissenschaften, der in Dänemark für die Wolfsüberwachung zuständig ist, zu TV2Nyheder. „Aufgrund der Beobachtung wissen wir, dass Welpen geboren wurden. Aber wir wissen nicht, was mit ihnen passiert ist“.
Die Wölfe seien nicht tot aufgefunden und ihr genetisches Profil wurde in anderen Ländern auch nicht gefunden. Sie seien einfach weg.
Was genau mit den Oksbøl-Welpen vom letzten Jahr passiert ist, wisse niemand. Doch Peter Sunde bestreitet, dass es Grund zu der Annahme gebe, dass etwas Kriminelles passiert sei. „Es ist völlig natürlich, dass Wölfe und Wolfsjungen in der Wildnis sterben. Das kann viele Ursachen haben – unter anderem eingestürzte Wolfshöhlen, starker Regen und Krankheiten“, erklärt Peter Sunde.
Kommentar unter einem Beitrag auf der Wolfshasserseite Land ODER Wolf unter einem Artikel, in dem es um den illegal getöteten Wolf in Sachsen geht. Die Kommentare wurden weder gelöscht noch vom Seiteninhaber kritisiert. Die FB-Seite selbst hat kein Impressum, kann also nicht direkt belangt werden. Dies verstößt eigentlich gegen die FB-Regeln. https://www.facebook.com/LandOderWolf
Auf dem Foto ist zu lesen: „Geht ins Ohr, bleibt im Kopf“ Heckler und Koch. Heckler und Koch ist übrigens eine Waffenfirma.

 

Der Wolf steht EU-weit unter strengem Schutz. Eine illegale Wolfstötung kann mit einer hohen Geldstrafe, dem Entzug der Waffenbesitzerlaubnis und sogar Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren bestraft werden. Aber auch das Belohnen und Billigen von Straftaten kann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. https://dejure.org/gesetze/StGB/140.html

Es ist völlig unverständlich, warum hier der Rechtsstaat und die EU nicht endlich durchgreifen.

Quelle:

 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. und die Wölfe brauchen Hilfe

In allen  hessischen Wolfsgebieten brauchen wir dringend aktive Unterstützung.  Das ist der erste Schritt zum Aktivwerden: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Da wir nicht staatlich unterstützt werden, sind wir auf Spenden angewiesen. Wir freuen uns über jeden kleinen Beitrag. Sehr gut helfen uns regelmäßige Spendenabos in Höhe von beispielsweise 5 Euro im Monat als Abo, bzw. Dauerauftrag. Da wir ein eingetragener Verein sind, sind alle Spenden an uns auch von der Steuer absetzbar. Bis zu einer Höhe von 300 Euro ist hierzu keine extra Spendenbestätigung notwendig. Es genügt der Überweisungsbeleg bzw. der Nachweis für die Spenden.

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Erschossener Wolf bei Wustermark gefunden – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige und setzt Belohnung aus

Wir starten mit schlimmen Nachrichten aus Brandenburg ins neue Jahr. Das Jahr 2023 endete mit einem grausigen Fund am 31. Dezember. Ein toter Wolf wurde aus dem Havellandkanal unter einer Brücke geborgen. Schnell war klar, dass das Tier eine Wunde aufwies, wie sie nur von „Fachleuten“ verursacht werden kann. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige.

Auf Nachfrage der MAZ  habe ein Polizeisprecher bestätigt, dass es sich bei dem toten Tier bei Wustermark um einen Wolf handele. Schnell sei auch klar gewesen, wie der Wolf zu Tode kam. Er habe eine Schussverletzung im linken Schulterbereich. Daher gingen die Ermittler davon aus, dass es ein „Fachmann“ gewesen sein musste, der wusste wo ein tödlicher Schuss sitzen muss. Der Kreis der Personen, die hierfür verantwortlich sein könnten, ist damit schon ziemlich konkret. Der Fall erinnert uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. an eine Serie brutaler Rippertaten in Niedersachsen, wo zerstückelte Wölfe, teilweise auch aus Kanälen geborgen worden waren. Auch in Brandenburg sind bereits geköpfte Wölfe gefunden worden. Im Fall von Niedersachsen sind hohe Belohnungen zusammen gekommen, aber selbst 40.000 Euro brachten bislang keine konkreten Hinweise. Ein Verfahren wurden schnell wieder eingestellt.

Dunkle Zeiten für Wölfe in Deutschland.

Privatrecherchen zeigen auf, dass es sich hier um ein Netzwerk von Kriminellen handeln könnte, das bundesweit vernetzt ist. Mafiaartige Strukturen ermöglichen dieses sonderbare Stillschweigen rund um die Taten.

Um 10.45 Uhr sei die Polizei durch Privatleute informiert worden. Die Fundstelle liegt unter der Brücke der Bundesstraße 5. In der Nähe befindet sich ein Rossmann-Lager. Autospuren seien nicht gefunden worden, teilte die Polizei der MAZ weiter mit.

Die Gemeinde Wustermark liegt im Brandenburgischen Landkreis Havelland, westlich von Falkensee und Döberitz. Ein Wolfsterritorium in der Nähe ist die Döberitzer Heide.

Nicht der erste tote Wolf in der Gegend

Am 18. Mai war ein Wolf bei Elstal überfahren worden.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. setzt eine Belohnung von 1.000 Euro aus

Wolfsschutz-Deutschland e. V. setzt eine Belohnung von 1.000 Euro für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung des Täters aus. Wer Angst hat, sich bei Behörden zu enttarnen, kann die Hinweise an uns geben. Wir garantieren Quellenschutz.

Seit 1990 wurden in Brandenburg 34 illegal getötete Wölfe gefunden. Bei weiteren 13 Fällen konnte kein Ergebnis festgestellt werden.

Eine kleine Anfrage der Linken brachte Anfang des vergangenen Jahres ans Tageslicht, dass Täter, die im Land einen Wolf schießen, nicht einmal mit sonderlich harten Strafen rechnen müssen: Zwar werde bei jedem illegal getöteten Wolf von der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bislang seien aber nur in vier Fällen mögliche Täter ermittelt worden. Eines dieser vier Verfahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt, in zwei weiteren Fällen sei das Verfahren nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden.

Nur in einem Fall kam es zur Anklage

Lediglich in einem Fall gab es eine Anklage vor dem Amtsgericht. Der Angeklagte wurde jedoch in der ersten Instanz freigesprochen.  Theoretisch können bei der vorsätzlichen, unerlaubten Tötung eines Wolfs nach Paragraf 71 des Bundesnaturschutzgesetzes Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fragen, warum Richter hier so lasch agieren?

Quellen:

Bezahlartikel der MAZ mit Foto: https://www.maz-online.de/lokales/havelland/wustermark/wustermark-erschossener-wolf-am-31-12-2023-im-kanal-nahe-b5-gefunden-UAMGKG5JQJGZFML5LLPDTFWAMU.html

https://www.sueddeutsche.de/panorama/unfaelle-wustermark-wolf-stirbt-bei-verkehrsunfall-bei-elstal-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230518-99-738375

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/03/illegale-wolfstoetungen-in-sachsen-und-brandenburg-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeigen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/02/07/brandenburg-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige-nach-illegalem-wolfsabschuss/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/24/mordet-der-wolfsripper-weiter-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-weitere-strafanzeigen/

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/totfunde-nach-bundeslaendern?Ursachen=1

https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/tater-werden-nur-selten-ermittelt-26-wolfe-wurden-in-brandenburg-seit-2010-illegal-getotet-9114649.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/10/23/ausflugstipp-auf-den-spuren-der-woelfe-in-berlins-wildem-suedwesten/

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Vernichtungswahn: Wölfe und Wolfsschützer sollen weg!

Es ist spürbar, dass der Wind um die Aufweichung des gesetzlich verankerten Schutzstatus der Wölfe in Deutschland seit Jahren immer stärker wird. Man will anscheinend um jeden Preis Jagd auf Wölfe machen. Bestimmte Interessengruppen heizen die Stimmung noch zusätzlich im Internet an, in dem sie teilweise bezahlte Trolle auf nahezu alle loslassen, die sich für Wölfe in der Öffentlichkeit stark machen. Unser Verein Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist davon auch betroffen.

Seit fast einem Jahr haben es unsere Vorsitzende Brigitte Sommer und der Verein mit den immer mehr ausufernden Hassattacken eines Cybermobbers und Stalkers zu tun. Dieser Mensch schreckt dabei vor keinerlei Verleumdung, Verdrehung und Lügen zurück. Seine Drohungen sollen unsere Vorsitzende einschüchtern und der anhaltende Psychoterror soll sie derart demoralisieren, dass sie ihre Arbeit für den Verein einstellt. Dies wird aber nicht passieren.

Fast täglich gibt der Cybermobber Schmähungen, Drohungen, Beleidigungen, Verdrehungen sowie Lügen oder auch Karikaturen heraus, die Brigitte Sommer mürbe machen sollen. Den Ausdruck mussten wir zensieren.  ©Volker Vogel.

Cybermobbing ist strafbar, eigentlich…aber

Cybermobbing ist ja seit einiger Zeit strafbar, doch es gibt bestimmte Techniken, die es den Behörden schwer machen, diese Straftaten zu verfolgen. Auch Strafanzeigen helfen da in bestimmten Fällen nicht. Inzwischen ist der Weiße Ring eingeschaltet und auch eine für Cybermobbing tätige Gruppe der Polizei.

In einigen Fällen konnten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. inzwischen Strafanzeigen stellen, in anderen nicht, weil sich eben bestimmter Techniken bedient wird. Dies zeigt, dass dieses Objekt unserer Ansicht nach nicht alleine arbeitet, sondern zu der Sorte gehört, die sich für seine Hassattacken bezahlen lässt. Solche Personen werden oft von einer Interessengruppe gesteuert, die sich selbst nicht die Hände schmutzig machen möchte.

Täter verstecken sich hinter Fake-Profilen

Dass diese Interessengruppe nicht nur die Wölfe in Deutschland eliminieren will, sondern auch den Verein Wolfschutz-Deutschland e. V. , wird inzwischen im Netz sogar offen kommuniziert. Man malt sich gegenseitig auf Hassprofilen öffentlich alle möglichen Szenarien aus.

Hater hinter Fake-Profilen fühlen sich sicher, da soziale Netzwerke ihre Daten nicht an ermittelnde Behörden weiter geben. Behörden würden hier wahrscheinlich erst tätig werden, wenn tatsächlich Sprengstoffanschläge oder Ähnliches verübt werden würden. Screenshot eines Kommetares auf einer Wolfshasserseite.

 

Sicher fühlen dürfen sich Fakes aber nicht

 

Der Organisation Soko Tierschutz ist es gelungen, ein Fake-Profil einer Hass-Schäferin, mit der wir es wohl auch tun hatten, zu enttarnen. Die Folge ist eine Klage.

 

 

Täter überschütten Behörden mit Strafanzeigen gegen ihre Opfer

Es ist nicht verboten, in Deutschland Strafanzeigen zu stellen. Auch die Menge ist nicht begrenzt. Falsche Verdächtigungen sind aber strafbar, aber dies hält Cybermobber nicht zurück. Bei jeder Strafanzeige, egal ob berechtigt, oder nicht, egal ob tatsächlich ermittelt wird, oder nicht, vergeben die Behörden ein Aktenzeichen. Bestimmte Täter stellen diesen Vorgang dann im Netz so dar, als wäre das Opfer, und nicht sie selbst kriminell. Dabei werden im Gegenzug völlig legale Vorgehensweisen und Fakten als nicht legal dargestellt.

Dieser Screenshot eines Kommentars stammt von einem inzwischen auf FB gelöschten Fake-Profil des Cybermobbers. Auf seiner Homepage ist diese Person als Admin aufgeführt. Dieser Kommentar macht den ganzen Wahnsinn, unter dem der Täter zu leiden scheint, deutlich.

Täter stellen sich selbst als Tierschützer dar

Ein anderer Dreh der Interessengruppe ist es, ihre bezahlten Trolle als Tierschützer auftreten zu lassen, damit es in der Öffentlichkeit so wirkt, als handele es sich um einen Streit unter Tierschützern. Im Haterblog wird der Eindruck erweckt, als streite sich unsere Vorsitzende mit dem „Tierschützer“ herum, dabei steht sie seit Monaten nicht mehr im persönlichen Kontakt zu diesem Hater. Seine Angriffe galten nicht nur ihr, sondern auch anderen Aktiven und dem Verein selbst sowie weiteren Tierschützern.

Ausgangslage war eine Drohung gegen eine Tierschützerin

Die Eskalation betreffs unserer Vorsitzenden stellte eine Drohung des Cybermobbers gegen eine andere Tierschützerin dar. Er drohte diese „in den Rollstuhl“ zu schicken. Unsere Vorsitzende löschte im Rahmen ihrer Tätigkeit als Vorsitzende unseres Vereines die Veröffentlichung dieser Drohung in einem sozialen Netzwerk nicht. Ein Gericht befand darauf, dass die Privatsphäre des „Subjektes“ als wichtiger zu erachten ist, als eine Warnung der Allgemeinheit vor einem Gefährder. Eine solche Situation wird vielen unter anderen Umständen bekannt vor kommen. Leider wird oft erst etwas getan, wenn bereits Menschen schlimme Verletzungen erlitten oder sogar gestorben sind. Ein anderes Gericht hätte vielleicht anders entschieden, zumal der Hater den Fall vor Verhandlung selbst öffentlich gemacht hatte und damit seine Privatsphäre eigentlich eingebüßt hatte. Seine Veröffentlichung sei nicht lesbar gewesen, hieß es. Eine Revision wurde abgelehnt. Dies waren die Verfahren, für die sich der Hater herausnimmt, unsere Vorsitzende immer wieder als kriminell zu bezeichnen.

Seither vergeht kaum ein Tag, an dem das Subjekt kein Pamphlet herausgibt, das nicht gegen unseren Verein oder gegen unsere Vorsitzende gerichtet ist. Wer sich seine Beträge durchliest, müsste eigentlich merken, dass dieser Hater ganz offensichtlich an schweren psychischen Störungen leidet. Im Netz gehen allerdings seine Ergüsse auf den Wolfshasserseiten teilweise viral. Die Kommentare unter den Beiträgen sind so widerlich, dass wir sie weder durchlesen noch veröffentlichen möchten.

Gut meinende und teilweise wirklich entsetzte Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde wollen uns allerdings immer wieder darauf aufmerksam machen und wir werden oft gefragt, warum wir da keine Stellung nehmen. Bei Cybermobbing wird der Rat von der Polizei gegeben, nicht darauf einzugehen, weil die Hater gerade durch Reaktionen neuen Auftrieb erhalten. Nun scheint der Hater aber allmählich gar keine Grenzen mehr zu kennen, was uns zu dieser Stellungnahme veranlasst. Unsere Vorsitzende freut sich natürlich sehr über Beistand, doch bitte keine Screenshots senden, sie tut sich die Durchsicht dieser feigen Attacken schon gar nicht mehr an.

Einige der irrsinnigen Behauptungen mit angeblichen Anzeigen waren, dass der Verein die Profifotoausrüstung unserer Vorsitzenden bezahlt hätte, ihr Hund Liv auf einem Minigrundstück gehalten würde, der Kassenwart mit der zweiten Vereinsvorsitzenden zusammen wäre, die Jahreshauptversammlung ein Familientreffen wäre, der Verein nur im Internet tätig wäre, man keine zwei Dependancen in Deutschland haben dürfe, der Vorstand nicht in verschiedenen Städten wohnen dürfe, das Vereinsfahrzeug nur privat genutzt werden würde, das Fahrzeug nicht sein altes Kennzeichen behalten dürfe, dass Gelder veruntreut werden würden, über 80 Personen würden unsere Vorsitzende psychisch und physisch  vernichten wollten, unsere Vorsitzende müsse über 100.000 Euro Schadensersatz an ihn zahlen, sowie noch weiteren Irrsinn, den man sich gar nicht merken kann, wegen der hohen Erscheinungsfrequenz der Pamphlete. Inzwischen bezieht der Täter jeden Post in Facebook, den unsere Vorsitzende bringt, auf sich selbst und stellt diesen mit Bewertung auf seine Homepage. Des weiteren veröffentlichte er alle Anschriften des Vorstandes auf seiner Homepage, nebst Vereinsfahrzeug mit Kennzeichen.

Update 11.01.24: Nn behauptet der Cybermobber, dass unsere Vorsitzende Privatschulden vom Konto des Vereins beglichen hätte um eine Privatinsolvenz abzuwenden. Dies ist eine Lüge: Unsere Vorsitzende handelte in Person als Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e. V.. Der im Urteil bemängelte Satz befand sich in unserer geschlossenen Vereinsgruppe auf FB und auf dem Vereinshandy in FB, zu dem mehrere Personen des Vereins Zugang haben. Die Kosten für das Verfahren sind also nicht von ihr privat zu tragen, sondern diese Kosten trug selbstvertsändlich der Verein. Von Seiten der Kasse wurde lediglich ein Betrag übersehen, der dann noch nachträglich überwiesen worden war.

Update 16.01.24.

Zum Cybermobber, der überträgt und spiegelt: Pfändung nicht möglich, da nichts zu holen ist. Konsequenz? Keine. Dies sagt alles über den Zustand unseres Rechtsstaates aus. Sein Haus gehört wahrscheinlich seiner Mitstreiterin und die „jagdlichen Spenden“ gehen wohl auch an sie.
Währenddessen mobbt und stalkt und verleumdet er munter weiter, beklatscht von einem enthemmten Mob.
Ist möglicherweise ein Bild von Text

 

Uns ist übrigens aktuell auch kein Verfahren gegen Verein oder Vorsitzende bekannt. Und es gab auch keine Zwangsvollstreckung, wie von dem Cybermobber behauptet.

Volker Vogel

Schriftführer Wolfsschutz-Deutschland e. V.