GroKo will Deutschlands Wölfe ausrotten – Bundesrat billigt leichten Abschuss für Wölfe

Die “Lex Wolf“ wurde heute  vom Bundesrat gebilligt, dabei hatte der eigene Ausschuss festgestellt, dass diese gegen (höherrangiges) EU-Recht verstößt. Damit wird die „ Lex Wolf“ rechtskräftig, sobald das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Ein schwarzer Tag für uns und vor allem für die Wölfe in Deutschland, die hiermit erneut im wahrsten Sinne des Wortes zum Abschuss freigegeben werden. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Wir sind entsetzt darüber, dass hier Lobbyinteressen höher bewertet werden als das Allgemeinwohl und als der Wählerwille und man sogar in Kauf nimmt, hohe Geldstrafen auf EU-Ebene zu kassieren.

Wer schon jetzt Beschwerde – und das kann jede/r – gegen die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) einlegen will, kann dies unter diesem Link. https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/contact/problems-and-complaints/complaints-about-breaches-eu-law/how-make-complaint-eu-level_de?fbclid=IwAR20AG0xKM6lnqdQsy_NEjV9i44rSm-qMqGdMQBkKgUuqpb8WMmWLipXdvQ

Wir werden in den nächsten Tagen noch einen Appell an den Bundespräsidenten verfassen mit der Bitte, dieses Gesetz nicht zu unterschreiben und auch eine Beschwerde an die EU senden, die wir allen zur Verfügung stellen.

Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=2013753

Offener Brief an den Umweltausschuss des Bundesrates – die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt gegen geltendes EU-Recht!

Offener Brief

Sekretärin des Ausschusses m.d.W.d.G.b.: Ministerialrätin Silke Podschull-Wellmann

Bundesrat
Büro des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

11055 Berlin

Tel:  030 18 9100-230 | Fax:  030 18 9100-400

bundesrat@bundesrat.de

 

 

Sehr geehrte Mitglieder *innen des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit,

wir appelieren eindringlich, die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die am 19.12.19 vom Bundestag genehmigt wurde, nicht weiter abzusegnen. Alle bereits erstellten Rechtsgutachten (die auch in Anhörungen vorgestellt wurden) haben eine mit dem EU-Recht (FFH Richtlinien) nicht einhergehende Rechtmäßigkeit festgestellt. Mehrere Bürger haben bereits bei den zuständigen EU-Ausschüssen Beschwerde eingelegt und es wird nun wohl auch bereits eine Prüfung dieser Beschwerden vorgenommen. Als Folge könnten EU-Verfahren auf Deutschland zukommen.

Eine solche Gesetzesänderung dient aber augenscheinlich nur einer großen Lobby – die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte – vertritt. Dabei scheinen deren wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund gestellt zu werden. Gerade diese Lobbyinteressen werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – zumal die Agrarlobby selber durch Wolfsabschüsse überhaupt keinen echten Vorteil zu erwarten hat, denn die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes bietet für Weidetierhalter gar keine Lösungen an. Vielmehr wird der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig werden echte Hilfen und Unterstützungen für Weidetierhalter seit Jahren seitens der GroKo blockiert.  Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. Die Lobby, die als einzige wohl tatsächlich einen Vorteil von dieser Änderung haben könnte, wären die Jäger. So manche/r malt sich wahrscheinlich bereits die Wolfsthrophäe im heimischen Wohnzimmer aus, weil diese Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ein weiterer Schritt der Wölfe in Richtung Jagdrecht bedeutet.

Dabei geht das Votum der meisten Bürger in eine ganz andere Richtung: Klimaschutz geht nicht ohne Naturschutz einher. Und ganze Wolfsfamilien niederzuschießen gehört mit Sicherheit nicht zu den Zielen, die Bürger möchten, was Umfragen ja auch immer wieder deutlich belegen. Nicht umsonst sinken die Umfragewerte der Großen Koalition immer weiter ab.

Ungeachtet dessen, dass mehr Weidetiere durch Krankheiten, Vernachlässigung und Hundebisse ums Leben kommen, landen die meisten am Ende ihres Lebens doch beim Schlachter. Dabei wollen hier die Verbraucher weder das Fleisch, noch die Wolle von Schafen. Es ist unfassbar, mit welchem Egoismus und mit welcher Dreistigheit augenscheinlich Weidetierhaltern ermöglicht werden soll, dass ihre Interessen und ihr Hobby künftig über den Interessen des Allgemeinwohls stehen sollen. Fakt ist, dass die Mehrheit der Deutschen die Wölfe in Deutschland begrüßt, und eine Minderheit der Jäger- und Bauernlobby alles dafür tut, ihren Willen gegen das Allgemeinwohl aller Bürger durchzusetzen. Mit dem Durchwinken der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes handelt die Bundesregierung nicht nur gegen EU-Recht, sondern auch ganz klar gegen das Allgemeinwohl. Und nein, wir brauchen auch nicht noch mehr beweidete Grünflächen, was wir brauchen sind Wildnisgebiete, die auch das Klima schützen können. Wölfe können zur Renaturierung Entscheidendes leisten.  Auch hier hat Deutschland sein Ziel verfehlt. Wir fordern Regierung und Umweltausschuss auf, diese Herausforderungen endlich anzugehen, statt dem Lobbyismus weiter zu frönen.

Mit den besten Grüßen

Wolfsschutz Deutschland e. V.

Brigitte Sommer

Vorsitzende

 

Hintergrund:

Mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU genehmigte sich am 19.Dezember die GroKo die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf). Künftig dürfte unter anderem in Wolfsrudel hineingeschossen werden bis keine weiteren Schäden mehr auftreten. Und dies ganz gleich, welcher Wolf Verursacher war. Zeitliche und räumliche Zuordnung würden ausreichen, wobei weder die Begriffe des „ernsten“ noch des „erheblichen“ Schadens genau definiert werden können. Sogar aufgrund von Schäden bei Hobbyschäfern sollen nun Wölfe abgeschossen werden dürfen. Das klingt unfassbar und das ist es auch. Denn bereits in der Anhörung https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/25/safe-the-date-berlin-09-12-19-oeffentliche-anhoerung-zur-lex-wolf-hingehen-undoder-protest-an-den-ausschuss-senden/ im Umweltausschuss eine Woche vorher haben diverse Juristen, darunter auch Christina Patt von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (hier die aktuelle Pressemitteilung der DJGT zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: http://www.djgt.de/system/files/307/original/201219_PM_Änderung_BNatSchG.pdf?fbclid=IwAR1Ox_YLVw7YtirvdLEHZyHdqtcVQZQpQ2T3WQC84pfQQFf42JXKzgQrfZQ   )versucht darzulegen, dass der Entwurf und nun auch die Verabschiedung dieses Gesetzes keinesfalls EU-rechtskonform ist. Man scheint in dieser GroKo aber auf überhaupt keine Fachleute mehr zu hören. Weder im Bereich Klima- noch im Bereich Naturschutz.

Am 30. Januar findet die nächste Sitzung des Umweltausschusses zur LEX-Wolf im Bundesrat zum Durchwinken statt. Abgestimmt wird am 14. Februar.  https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/985/07.html#top-7Hier die Liste der Mitglieder https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/ausschuesse/u/u.html?nn=4351662&fbclid=IwAR36Numl71V0bGdJI6DGjugyWOyS4BpC_TI3laErA07RbuK5594xVq4bdlE

Geleitet wird der Umweltausschuss von Niedersachsens Umweltminister Lies, der inwzischen gut 200.000 Euro für eine erfolglose Jagd auf Wolf Roddy ausgegeben hat. Wir berichteten u. a.hierhttps://wolfsschutz-deutschland.de/2020/01/18/naturschutz-tierschutz-und-muellfrevel-in-niedersachsen-doch-umweltminister-lies-spd-will-wohl-weiter-nur-wolf-roddy-an-den-kragen/  https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/19/erfolg-in-schleswig-holstein-schiessbefehl-auf-wolf-dani-gw924m-wird-aufgehoben-jedenfalls-vorerst/

Ebenfalls Mitglied im Ausschuss ist Umweltminister Albrecht aus Schleswig-Holstein, der eine ähnlich sinnlose Jagd auf Wolf Dani veranstaltet hatte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/01/offener-brief-an-umweltminister-albrecht-gruene-in-schleswig-holstein-zur-erweiterten-abschussverfuegung-gegen-wolf-dani/

Desweiteren ist auch Umweltministerin Siegesmund mit in der Runde.  Die  Ministerin aus Thüringen möchte auch weiter Wölfe töten lassen. Neben gesunden Mischlingswelpen soll es nun auch noch der Wolfsmutter Ohrdi an den Kragen gehen. Zwei Umweltverbände klagen gegen diese Abschussverfügung der Mutterwölfin. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden erneut Anzeige gegen die Ministerin sowie alle ausführenden Personen erstatten, sollten Welpen, Mutter oder ein hinzugewanderter Rüde getötet werden.

Sachsen-Anhalts Umwelministerin Dalbert wird auch dabei sein. Ihr Umweltministerium weisst ganz  klar darauf hin, dass man sich in Sachsen-Anhalt  nach dem höherrangigen Recht der EU richten und nicht nach der Gesetzesänderung des BundesNatschG. 
Hier nachzulesen. Nach Ansicht von Sachsen-Anhalts Umweltstaatssekretär Klaus Rehda wird das aber wenig am Umgang mit auffälligen Wölfen ändern. Zitat: „Der Bundestag hat zwar solche Intentionen beschlossen, aber das EU-Recht sagt etwas anderes. Wir werden uns definitiv an EU-Recht halten. Wir müssen jeden einzelnen Abschuss genehmigen, und das werden wir uns sehr genau überlegen.“ https://www.mdr.de/…/loesung-wolfs-attacken-jerichower-land…

Weitere Informationen zur rechtlichen Situation. Link zur Pressemitteilung der DJGT – http://www.djgt.de/system/files/313/original/200129_DJGT_PM_Appell_Bundesrat.pdf

 

 

Safe the date Berlin: 09.12.19 – Öffentliche Anhörung zur LEX-Wolf – Hingehen und/oder Protest an den Ausschuss senden!

Die Partei DIE LINKE habe sich dafür eingesetzt, dass es eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung geben wird, schrieb uns eine Mitarbeiterin in einer Mail. Diese findet am 9. Dezember von 16 bis 18 Uhr statt. Stellungnahmen seien immer erwünscht und können an das Ausschusssekretariat des Umweltausschusses als federführendem Ausschuss gesandt werden: umweltausschuss@bundestag.de. Die Stellungnahmen würden  sowohl alle Ausschussmitglieder erhalten, als auch alle mitberatenden Ausschüsse und alle Sachverständigen. Zudem seien sie online auf der Seite des Umweltausschusses abrufbar und liegen vor der Anhörung in Papierform aus. Dies wäre also eine gute Möglichkeit, sich nochmal Gehör zu verschaffen. Wer teilnehmen möchte, muss sich hier anmelden: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a16_umwelt/oeffentliche_anhoerungen?fbclid=IwAR1xu-2SHse4x3PiuAfS7O30cLYnI6mJEUQhtzsCVv2GGZ79aezLmKO1Kk8

Das finden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. auch und wir rufen noch einmal dazu auf, doch an der öffentlichen Anhörung in Berlin teilzunehmen. Wer dies nicht kann, kann schriftlich protestieren:

Die Bundesregierung kuscht vor einer großen Lobby, die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte, vertritt. Sie schieben ihre wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund. Gerade diese werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – oder die Subventionen für die Landwirte werden massiv zurückgefahren. Aber genau diese kleine Minderheit setzt mit Hilfe der Politik die demokratischen Spielregeln außer Kraft.  Geht die Lex-Wolf durch, wäre es dann möglich, einfach wahllos Wölfe und sogar ganze Wolfsfamilien mit Welpen abzuschießen. Nutztierrisse müssten genetisch nicht mehr einem Wolf zugeordnet werden. Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. 

Protestaktion – Jede/r kann mitmachen!

Alle, die noch einmal protestieren möchten, finden hier unseren Protestflyer flyer-lex-2 zum Herunterladen und Ausdrucken sowie hier unseren Protesttext, der als Stellungnahme versendet werden kann: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/19/wolfsschutz-deutschland-lex-wolf-ist-die-legitimation-zur-erneuten-ausrottung-der-woelfe-aufforderung-an-abgeordnete-dem-gesetz-nicht-zuzustimmen/

Aktueller Hintergrund mit Erklärung der rechtlichen Lage von der DJGT dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/23/groko-will-ab-morgen-die-lex-wolf-durch-den-bundestag-peitschen-bitte-protestieren/

In einer Pressemitteilung kritisiert Dr. Kirsten Tackmann die Bundesregierung scharf. Zitat: Mit ihren Änderungsvorschlägen zum Bundesnaturschutzgesetz will die Bundesregierung angeblich Rechtsicherheit schaffen. Genau das wird aber nur vorgetäuscht. Ohne klare Definition im Gesetzentwurf, was ein „erheblicher Schaden“ ist, der die Ausnahme vom Tötungsverbot begründen soll und seine klare Abgrenzung von der bisherigen Grundlage „existenzgefährdender Schäden“ wird die Rechtsunsicherheit noch verstärkt. Und es entsteht der Verdacht, dass damit der Schutzstatus durch die Hintertür klammheimlich und rechtswidrig aufgeweicht werden soll. Das wird weder die Konflikte vor Ort befrieden, noch die Weidetiere besser schützen. Hier die PM https://kirstentackmann.de/bundesregierung-versucht-beim-artenschutz-zu-tricksen/

Bundesregierung blockiert gleichzeitig Weidetierprämie

Diese Scheinheiligkeit der Koalition in Sachen Weidetierhaltung sei „schwer zu ertragen.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag die Beratungsergebnisse im Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses. Noch am Mittwoch wurde der Antrag von LINKEN und Grünen für eine Weidetierprämie abgelehnt. Diese Hilfe wäre direkt und unkompliziert in den Betrieben angekommen. Auch alle Änderungsanträge der LINKEN zum Bundeshaushalt 2020 für die Weidetierhaltungen – ein Bundesprogramm Weidetierhaltung mit 50 Millionen Euro jährlich und ein Herdenschutzkompetenzzentrum mit 2 Millionen Euro jährlich – wurden leider abgelehnt. Hier die PM https://kirstentackmann.de/weidetierhaltung-hilfe-versprochen-gebrochen/

Auch die Grünen gegen Lex-Wolf

Diese Antwort erhielten wir auf unser Anschreiben an die GRÜNEN:

Sehr geehrter Herr Vogel,
Frau Lemke dankt dem Vorstand und Frau Sommer sehr für Ihr Schreiben vom 29. Oktober 2019.
Ihre Anmerkungen haben wir gerne aufgenommen. Wir können Ihnen versichern, dass sich Frau Lemke und die
Grüne Bundestagsfraktion weiterhin gegen die geplante Gesetzesänderung einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Konstanze Behrendt

—-
Konstanze Behrendt
Büro Steffi Lemke MdB

Steffi Lemke MdB
Parlamentarische Geschäftsführerin und
Sprecherin für Naturschutz der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

GroKo will ab morgen die Lex-Wolf durch den Bundestag peitschen! – Bitte protestieren!

Morgen findet die erste Beratung zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) statt.
Sie können auch jetzt noch protestieren!
Hier unser Protest mit Link zu einem Flyer zum Ausdrucken:
https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/19/wolfsschutz-deutschland-lex-wolf-ist-die-legitimation-zur-erneuten-ausrottung-der-woelfe-aufforderung-an-abgeordnete-dem-gesetz-nicht-zuzustimmen/

Die GroKo will damit den Abschuss von Wölfen erleichtern. Wir sehen darin ganz klar einen ersten Schritt zur erneuten Ausrottung der Wölfe in Deutschland. Wir haben in den letzen sechs Monaten mehrere Kampagnen gestartet und Abgeordnete per Mail und per Flyer informiert und an sie appelliert, der LEX-Wolf nicht zuzustimmen. Ein EuGH-Urteil gegen Finnland hat eigentlich auch Signalwirkung auf Deutschland. Die LEX-Wolf – sollte sie so durchgehen wie von Schulze entworfen – würde damit ganz klar gegen EU-Recht verstoßen. Ist das überhaupt für die Abgeordneten relevant, oder pauken sie das Gesetz einfach durch? Dies ist zu befürchten, denn es gibt ja bereits mehrere EU-Verfahren gegen Deutschland. Zahlen müsste dies dann mal wieder der Steuerzahler.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw43-de-bundesnaturschutzgesetz-664350?fbclid=IwAR1E7yEMs0E180fn8RiHGT996RV3g8NnTflVmb7gLgf8qP_97K9qRFbjyI0

Zum rechtlichen Hintergrund: hier die Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierrecht e. V.
http://www.djgt.de/artikel/2019/10/23/23-oktober-2019-pressemitteilung-zur-morgigen-sitzung-des-bundestages-zu-den-rechtswidrigen-gesetzesentwuerfen-zur-aenderung-des-bnatschg-betreffend-den-wolf

Wer die Macht hat, hat das Recht? Kommentar von Ariane Müller, Wolfsteamleiterin Niedersachsen zur Lex Wolf der GroKo

Ariane Müller
Ariane Müller, Wolfsteamleiterin Niedersachsen

Die Bundesregierung will mit Brachialgewalt die Wölfe erneut in Deutschland ausrotten!

 

Mit der Gesetzesnovelle zum Bundesnaturschutzgesetz durch § 45 https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/19._Lp/bnatschg_2_aenderung/Entwurf/bnatschg_2_aenderung_gesetzentwurf_bf.pdf von der Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD), die am 22. Mai 2019 im Bundeskabinet verabschiedet wurde und dann noch vor der Sommerpause  im Bundestag abgesegnet werden soll, werden die Wölfe in Deutschland ein zweites Mal in den letzten 150 Jahren ausgerottet. Erst vor zwanzig Jahren sind die ersten Wölfe aus Polen wieder nach Deutschland zurückgekehrt.

Es ist erschreckend und macht mich wütend und traurig zugleich und hat mit Demokratie nichts mehr zu tun, wie so ein Gesetzesentwurf wider besseres Wissen durch die Regierungsinstanzen durchgepeitscht wird. Mit diesem Gesetz können und sollen alle Wölfe in Deutschland getötet werden. Denn in dieser Gesetzesnovelle steht u.a. geschrieben, dass einzelne Wölfe eines Rudels unmittelbar auch dann abgeknallt werden können, wenn nicht klar ist, welcher Wolf ein Nutztier gerissen hat. Es geht solange weiter, bis die Nutztierrisse aufhören. Es spielt auch keine Rolle, ob ein Wanderwolf zufällig in der Nähe eines Rudels ein Nutztier gerissen hat. Da dann dieser Wolf bei  Entdeckung des Risses schon längst weitergewandert ist, werden dann die Wölfe des Rudels in „Geiselhaft“ genommen und zumindest ein Wolf getötet oder/und das ganze Rudel vernichtet wird. Es ist ein absoluter Freibrief für alle Nutztierhalter*innen, ihre Weiden generell nicht mehr zu schützen. 80 Prozent aller Weiden sind ja immer noch nicht wolfssicher geschützt. Die Wolfsgegner sind so voll von Hass auf die Wölfe, dass sie ihre Nutztiere ohne Gewissen freiwillig den Wölfen auf dem Silbertablett präsentieren. Des haben die Nutztierhalter in den letzten 20 Jahren bewußt gemacht, um die politische Parteien auf ihre Seite zu ziehen. So können dann überall in Deutschland Wölfe wieder rechtsstaatlich, wie es so schön heißt, getötet werden, bis der letzte Wolf erschossen ist. In Zukunft brauchen die Wolfshasser keine Wölfe mehr illegal erschießen, sie haben ja die Legitimation von einer SPD-Politikerin, angetrieben von einem SPD-Umweltminister in Niedersachsen Noske äh Lies. Die SPD ist ja gerne bei jeder Schweinerei dabei und dies seit weit über 100 Jahren. Ich hoffe, dass diese Partei recht bald in die absolute Bedeutungslosigkeit abstürzt.

Geld bestimmt die Welt?

Wir sind eindeutig auf dem Weg in eine faschistoide und rassistische Gesellschaft.

Die FFH-Richtlinie und das EU-Recht werden einfach ignoriert. Es ist schon recht bitter, wie die 20% der Bevölkerung, in erster Linie sind diese Wolfshasser Nutztierhalter, Landwirte, Jäger und Politiker, mit Hilfe der Medien es jetzt erst mal geschafft haben, dass inzwischen die Politiker sich haben kaufen lassen wegen ein paar mehr Wähler*innenstimmen, um entprechende Gesetze zu erlassen (siehe mein Kommentar „Lies ist das Problem und nicht der Wolf“ vom 19.5.2019) und dann sind diese auch noch stolz darauf, verantwortlich zu sein, dass sie es sind, die die Wölfe wieder ausrotten. Mir wird dabei so richtig übel. Leider hat diese Lobby das Geld und „Wer das Geld hat, hat die Macht und wer die Macht hat hat das Recht“, so ein Rocklied von Ton, Steine, Scherben von 1970.

WWF verrät und verkauft den Wolf

Besonders schmerzlich ist in diesem Zusammenhang die Pressemitteilung vom WWF. Sie haben sich jetzt selbst entlarvt und verkauft. Sie verweisen zwar darauf hin, dass die Schutzmaßnahmen der Weidetiere verbessert werden müssten, letzten Endes aber würde der WWF diese Gesetzesnovelle mittragen, wenn der Biber und der Fischotter davon nicht betroffen ist. Eine Beschränkung auf den Wolf ist hier unbedingt geboten, so im Originaltext. Mit anderen Worten: der WWF ist auch für die Ausrottung des Wolfes in Deutschland. So sind jetzt entgültig die Fronten klar und ich hoffe, dass die Menschen dem WWF Fragen stellen werden.

Sollen denn 20 Jahre Arbeit für den Wolf umsonst gewesen sein?

Wir Wolfschützer*innen, Tierschützer*innen und Naturschützer*inner müssen endlich mit einer Stimme reden. „Denn alleine machen sie dich ein. Solidarität ist ein Waffe!“, so ein weiterer Rocksong von Ton,Steine, Scherben. Wir müssen den Individualismus überwinden und das eigene Ego ablegen. Nur gemeinsam können wir den Druck auf die Politik, auf die Parteien und den Bundestagsabgeordneten so erhöhen, dass vielleicht noch die winzigkleine Möglichkeit besteht, dass die Gesetzesvorlage im Bundestag doch keine Mehrheit findet.

 

Ariane Müller, Wolfsteamleiterin Wolfsschutz-Deutschland e.V.

 

Umweltministerin Schulze (SPD) will jetzt auch auf Wölfe schießen

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) will den Abschuss von Wölfen erleichtern Dies verlautbarte sie gestern – ausgerechnet am Tag des Artenschutzes auf ihrer Facebookseite: „Der Wolf steht in Deutschland auch weiterhin unter strengem Schutz. Aber in so einem dicht besiedelten Land wie Deutschland muss das Zusammenleben mit dem Wolf besser organisiert werden. Wenn Wölfe mehrfach Schutzzäune überwinden oder Menschen zu nahekommen, muss man sie auch abschießen dürfen. Das will ich mit einer „Lex Wolf“ klarstellen.

Ich werde deshalb eine Änderung des Naturschutzgesetzes auf den Weg bringen: Künftig soll ein Wolf auch dann abgeschossen werden dürfen, wenn er „ernste landwirtschaftliche Schäden“ verursacht statt wie bisher „erheblichen Schaden“, der von den Gerichten erst bei einer Bedrohung der Existenz gesehen wurde. Damit schaffe ich für die Schafshalter Rechtsklarheit und mache deutlich, dass auch Hobbyschäfer entschädigt werden können. Außerdem soll verboten werden, dass Wölfe gefüttert werden. Das geschieht momentan durch Menschen, die die Tiere interessant finden. So lockt man Wölfe aber in die Nähe von Wohngebieten. Und da gehören sie nicht hin.“

Anfütterung mitten in einem Wolfsgebiet in Sachsen. Wir sind gespannt, wie sich das geplante Fütterungsverbot von Wölfen auf die Jägerschaft auswirken wird.

Wie bitte? Was ist mit dieser Ministerin los? Ist das Unkenntnis über die Biologie des Wolfes? Wenn jemand anfüttert, dann sind das die Hobbyjäger, die auf ihren Luderplätzen überall im Wald Fleischreste vergammeln lassen. Wir befinden uns gerade mitten in der Jungwolfwandersaison. Im Alter von zirka zwei Jahren wandern die Jungtiere ab, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Dabei kommen sie zwangsläufig auch an Dörfern und Städten vorbei. In den vergangenen 20 Jahren, seit Wölfe hier wieder heimisch sind, gab es keinen einzigen Angriff auf Menschen. Dafür kommen aber acht Menschen jährlich durch Hundebisse ums Leben und sogar Kühe töten jedes Jahr Menschen.

Dieser Zaun in Schleswig-Holstein ist nur kniehoch. Eine obere Litze wurde nicht gezogen.

Auch Weidetierhalter füttern Wölfe an. So wie die Zäune oft aussehen, muss sogar davon ausgegangen werden, dass dies absichtlich passiert, nur um anschließend den Abschuss von Wölfen fordern zu können.

40 Millionen Euro Schaden in Sachsen, 50 Millionen Euro Schaden in Hessen, 100 Millionen Euro Schaden in Bayern…

Nein, nicht durch den Wolf, sondern durch den Borkenkäfer. Mit daran Schuld an deren Ausbreitung ist auch die Lobbypolitik der GroKo, die sich weder um Klimaziele, noch um  Naturschutz kümmert. Stattdessen macht sich die Politik zum Erfüllungsgehilfen von Industrie-, Agrarlobby sowie der Jägerschaft. 

Die Umweltministerin definierte nicht, was sie unter „ernsten Landwirtschaftlichen Schäden“ versteht. Hier sind die Schäden, die der Wolf 2017 verursacht hat. An Prävention wurden gerade Mal 1.324.956 Millionen ausgegeben und 187.894 an Entschädigungen. Selbst wenn man diesen Betrag verfünffacht, kann das der Bundeshaushalt aus der Portokasse zahlen. Hinzu kommt, dass die EU auch Töpfe bereitstellt und den Nutztierhaltern 100 % Entschädigung und Förderung zusagt.  Die Schäden erden längst durch die positiven Einflüsse, die der Wolf auf die Natur hat, aufgewogen.

Zur Erinnerung noch einmal: Im Sommer vergangenen Jahres hat die Goße Koalition still und leise während der Fußballweltmeisterschaft eine Weideprämie abgelehnt.

Zum Tag des Artenschutzes entgegnet darauf aber die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Beate Jessel: „Es braucht einen flächendeckenden und den Anforderungen entsprechenden Herdenschutz – an diesem führt kein Weg vorbei. Eine allgemeine Bejagung von Wölfen ist dagegen nicht geeignet, um Nutztierschäden zu reduzieren, da ungeschützte Nutztiere weiterhin eine leicht zu erlangende Beute darstellen.“ Auch auf unseren offenen Brief an die EU und unsere Email-Aktion haben wir von Seiten der EU Antwort erhalten. Schießbefehle, wie sie aktuell in Niedersachsen und Schleswig-Holstein erteilt wurden, hätten vorher mit der EU abgestimmt werden müssen.

Wohl als Reaktion auf unsere Email-Aktion, der tausende Menschen gefolgt sind, hat die EU jetzt ihre Mitgliedstaaten in einem Schreiben dazu aufgefordert, sich endlich um Herdenschutz zu kümmern. Und die Reaktion unserer Umweltministerin ist es, das Naturschutzgesetz zu ändern? Tritt diese Änderung in Kraft, so ist dies der erste Schritt zur Wiederausrottung unserer Wölfe.

Quellen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/02/18/dbb-wolf-gibt-schadenstatistik-fuer-2017-heraus-summen-in-vergleich-zu-anderen-aufwendungen-in-deutschland-gering/

https://www.zdf.de/nachrichten/heute/tag-des-artenschutzes-wolf-in-deutschland-erfolg-oder-gefahr-100.html?fbclid=IwAR3Bl90e73g_wUWHDuW268NAKgzmPbNu1a4cmqlhAs0MsaBi4mwH6g3rxGo

Faktencheck – bekommt die GroKo jetzt tatsächlich Gesetze durch, um Wölfe töten zu können?

Der Umweltminister Backhaus von Mecklenburg-Vorpommern (SPD) gab gestern nach einem Treffen mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) sowie weiteren Landesumweltministern, u. a. auch Umweltminister aus Sachsen, Thomas Schmidt,  ein Interview  im Radioprogramm des NDR. Von NDR wurde er in einem nachfolgenden Bericht so zitiert: 

„Eine Einigung über eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sie zusammen mit dem Einverständnis der Naturschutzorganisationen erzielt worden. „Ich hoffe, dass das jetzt zügig umgesetzt wird“, sagte Backhaus im Gespräch mit NDR 1 Radio MV.

Abschuss möglich bei „schweren Schäden“

Demnach dürfen einzelne Wölfe und gegebenenfalls auch ganze Rudel getötet werden, wenn durch diese „im juristischen Sinne schwere Schäden“ entstehen. Dies gelte für Wölfe, die immer wieder Herden von Nutztieren angreifen oder die Scheu verlieren und sich Menschen in Dörfern häufig nähern. „Wenn die Weidetiere ordnungsgemäß gesichert waren, dürfen diese Wölfe getötet werden“, so Backhaus. Die Neuregelung des Gesetzes sei nötig, um Rechtssicherheit zu bekommen, so Backhaus weiter.

Allerdings ruderten Schulze und Klöckner in einem weiteren Interview des NDR wenig später wieder zurück. Während Backhaus behauptet haben soll, das Gesetz sei praktisch bereits schon geändert, teilten beide Politikerinnen nach dem Treffen in Berlin mit, es sei noch keine schnelle Lösung gefunden worden.

Die Richtung der Gespräche lasst allerdings Schlimmes für den Wolf in Deutschland befürchten.

Gesetzesänderung wäre Freibrief zur Wiederausrottung des Wolfs

Laut Backhaus gebe es jetzt ein Einvernehmen, auffällige Einzelwölfe oder auch – „wenn es ganz schlimm kommt“ – ein ganzes Rudel „rechtssicher zu töten“. Nämlich dann, wenn sie schwere Schäden bei Nutztieren anrichten oder sich „notorisch“ dem Menschen und Siedlungen nähern. Der handlungsfähige Staat müsse Farbe bekennen, sagte Backhaus weiter im NDR 1 Radio MV.

Dabei will Agrarministerin Klöckner offenbar eine weitgehendere Regelung. Sie will nicht nur auffällige Wölfe schießen lassen, sondern hätte eine allgemeine „Bestandsregulierung“ vorgeschlagen. Für die macht sich auch die Agrar-Expertin der CDU-Landtagsfraktion, Beate Schlupp, stark. Zitat NDR: „Sie meinte mit Blick auf das Treffen, die Ergebnisse seien wenig praxistauglich. Ein Wolf, der sich einer Siedlung nähere, warte sicher nicht darauf, bis ein zum Abschuss Berechtiger informiert wird und vor Ort ist.“  Es müsse wolfsfreie Zonen und für eine Bestandsregulierung auch eine Abschussquote geben.

Fakt ist, dass eine derartige Gesetzesänderung EU-Recht widersprechen würde. Noch ist ein Deutschland nicht einmal ein günstiger Erhaltungszustand des Wolfs erreicht. Experten sagen, dass leicht dreitausend bis viertausend Wölfe in Deutschland Platz haben. Zur Zeit leben (mit Welpen) zirka 750 Wölfe in Deutschland. Die Vermehrungsrate lag im vergangenen Jahr unter 30 %. Außerdem regeln Wölfe ihren Bestand selber. Ein Wolfspaar besetzt ein Revier, in dem es zusammen mit den Welpen vom Vorjahr und dem aktuellen Welpen leben. Dieses Revier verteidigen sie gegen andere Wölfe. Die Familienstärke eines Wolfsrudels wird durch die Zahl an Beutetieren geregelt. Je mehr Nahrung, desto mehr Nachwuchs. Nutztiere machen im Nahrungsanteil von Wölfen nur 1,1 % aus. Schaut man sich aktuelle Listen über Nutztierschäden an, fällt auf, dass zu einem großen Anteil Wölfe gar nicht für die Schäden verantwortlich waren, sondern Hunde oder Krankheiten für den Tod von Nutztieren verantwortlich gewesen sind.

Schießt man wahllos in Wolfsrudel hinein und tötet erfahrene Rudelmitglieder, zieht dies sogar vermehrt Nutztierisse nach sich. Dies bestätigen wissenschaftliche Studien. Dass Backhaus und Co. diese Studien nicht bekannt sind, ist kaum möglich. Warum also verlangt es diese Politiker nach Abschuss? Es scheint, als sei es vor allem gewünscht, Lobbyforderungen von Bauern-und Jagdverbände zu realisieren.

Der Anteil an Nutztieren beträgt beim Wolf nur 1,1 Prozent – Screenshot von www.dbb-wolf.de

 

Screenshot von www.dbb-wolf.de Diese Karte zeigt, dass in Deutschland noch viel Platz für Wölfe ist. Ein Rudel besteht aus den Elterntieren sowie Welpen und Welpen vom Jahr zuvor, die sich oft noch mit um den Nachwuchs kümmern. Ein durchschnittliches Wolfsrevier ist 250 Quadratkilometer groß. Was auf der Karte dicht besiedelt wirkt, ist in Wirklichkeit weit auseinander.

Geht die ersehnte Gesetzesänderung durch, wäre dies praktisch ein Freibrief zur Wiederausrottung der Wölfe. Warum dies so ist, liegt in der Biologie des Wolfs. In Kürze beginnt die Paarungszeit. Ein bis zweijährige Jungtiere verlassen nun ihr Rudel, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Diese Jungtiere haben keine Erfahrung damit, sich auf ihren Wanderungen geschickt zu verbergen. Also werden sie gesehen. Sie wandern auch mal durch Ortschaften, weil sie gerne unsere Wege benutzen. Angst vor Fahrzeugen haben sie nicht, da sie darin Menschen zunächst nicht wahrnehmen.  Es ist also kein Zufall, dass gerade im Hoch- bis Spätwinter und im Frühjahr vermehrt Wölfe gesehen und überfahren werden. Würden man solche Jungtiere nun abschießen dürfen, würde es den Tieren unmöglich gemacht werden, sich weiter zu verbreiten. Desweiteren wäre ein genetischer Austausch zwischen verschiedenen Wolfsgruppen nicht mehr möglich. Inzucht, wie in Schweden, das erbarmungslos Wölfe erschießt, wäre die Folge. Dabei ist in Deutschland noch jede Menge Platz für Wölfe. Wer einmal in Wolfsgebieten unterwegs war, weiß wie groß die Entfernungen in Wirklichkeit sind. Was auf Karten dicht besiedelt ausseht, liegt in Wirklichkeit weit auseinander. Finden Sie einmal ein Rudel von sechs Wölfen in Sachsen in einem Gebiet von durchschnittlich 250 Quadratkilometern.

Und wie will man „im juristischen Sinne schwere Schäden“ definieren? Im dem Fall in Baden-Württemberg, bei dem im vergangenen Jahr über 40 Schafe zu Tode kamen, war die Bachseite nicht mit einem Zaun geschlossen. Wölfe können sehr gut schwimmen und ein Wolf sagt zu einem solchen Fast-Food-Angebot natürlich nicht „Nein“. Dass ein Wolf mehrere Tiere tötet ist kein Blutrausch, sondern das liegt in seiner Natur. Nicht nur bei Wölfen wird ein so genannter Beutereflex ausgelöst, das Phänomen ist auch beim Fuchs in Hühnerstall bekannt. Die Beutegreifer töten nicht mehre Tiere, weil sie böse, psychisch gestört oder im Blutrausch sind, sondern deshalb, weil in der Natur die Situation eingesperrter Schafe oder Ziegen, die weder fliehen können, noch sich wehren, vorkommt. Der Beutereflex ist dafür verantwortlich, dass ein Beutegreifer so lange tötet, bis sich kein Tier mehr vor seiner Nase bewegt. Dabei wirkt ernsthafter Herdenschutz. In der Statistik geht der Anteil von Wölfen am Rissgeschehen bis 2016 zurück.

Wir fordern Herdenschutz statt Wolfsabschuss

Wir fordern die Umweltministerkonferenz auf, dafür zu sorgen, dass Weidetierhalter in Punkto Herdenschutz besser unterstützt werden. Statt dies zu tun, wurde im vergangenen Jahr eine Weideprämie ja sogar noch von der GroKo gestrichen. Stattdessen leisten sich diverse Bundesländer einen Haushalt für eigene Wolfskillertruppen, wie beispielsweise Brandenburg für 50.000 Euro im Jahr.

Backhaus behauptete im Radiointerview, dass die Naturschutzverbände der Gesetzesänderung bereits zugestimmt hätten. Diese Stellungnahme des WWF liest sich allerdings ganz anders: https://www.wwf.de/2019/januar/chefinnensache-wolf/?fbclid=IwAR0PClblaqQ3-easjiW6w9bgUc6FFWEhzAuRi2T6I4C_48LMTn-pEzZpIDo

Auch die Umweltministerin von Sachsen-Anhalt, Claudia Dalbert (Grüne), scheint mit der Sehnsucht, Wölfe zu killen, nicht einverstanden zu sein. Eine Anfrage beantwortet sie wie folgt.  Zitat:

„Das ist kompletter Unsinn. Ein Wolf, der Menschen angegriffen hat, kann auch heute schon abgeschossen werden. Ein einzelner identifizierter Wolf, der wiederholt fachgerecht gesicherte Herden angreift, kann auch heute schon abgeschossen werden, siehe Leitlinie Wolf. Wölfe die durch Dörfern wandern, zeigen arttypisches Verhalten!“

Fakt ist, dass es in den rund zwanzig Jahren, in denen die Wölfe nach Deutschland zurückgekehrt sind, keinen einzigen Angriff eines frei lebenden Wolfs auf einen Menschen gab.

Auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze äußerte sich einen Tag zuvor noch so:
Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat sich gegen weitergehende Maßnahmen zur erleichterten Entnahme von Wölfen ausgesprochen. Wie eine Sprecherin des Umweltressorts betonte, gibt es bereits genügend „nützliche und effektive Maßnahmen“. Sie verwies in dem Zusammenhang auf den Bau von Elektrozäunen, aber auch auf den gezielten Abschuss von auffälligen Wölfen, der bereits nach derzeitiger Gesetzeslage möglich sei. Die Sprecherin erinnerte außerdem an ein vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängiges Verfahren gegen Finnland zur dortigen Wolfsjagd zur Bestandsregulierung, dessen Urteil in diesem Frühjahr erwartet werde. 
Auch NABU positioniert sich entgegen Aussagen von Backhaus. Diese Antwort erhielten wir auf Anfrage aus Berlin: 

Der NABU lehnt den Abschuss von Wölfen und die Aufweichung des gesetzlichen Schutzstatus ab. Der NABU wird sich aktuell weiterhin für die Beibehaltung des Schutzstatus engagieren und sich wie bereits im vergangenen Jahr für die Etablierung eines umfassenden Herdenschutzes und Wolfsmanagements einsetzen. Für die Entnahme von auffälligen Tieren ist die Politik bereits jetzt handlungsfähig. Dafür bedarf es keiner gesetzlichen Änderung.

Fazit: Würde die GroKo tatsächlich Gesetze ändern, käme höchstwahrscheinlich auf Deutschland ebenso ein EU-Verfahren zu wie auf Schweden und Finnland. Zu erwarten wären Strafzahlungen, die der Steuerzahler tragen müsste. 

Quellen:https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Schutzstatus-fuer-Wolf-Weiter-Gespraechsbedarf,wolf3768.html?fbclid=IwAR3q5FqlYGIIDfTDu2eJknSuFsPiPa9iV_Q8vsjFe0BncnlVHp4l1yWukuE

http://www.dbb-wolf.de

https://www.wwf.de/2019/januar/chefinnensache-wolf/?fbclid=IwAR0PClblaqQ3-easjiW6w9bgUc6FFWEhzAuRi2T6I4C_48LMTn-pEzZpIDo

 

 

 

Gutachten zeigt auf: Es gibt keine Rechtsgrundlage für wolfsfreie Zonen

Ein Problem, das nicht nur Brandenburg betrifft: Auch Gemeinden in Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Regionen in weiteren Bundesländern erklären sich zu so genannten „wolfsfreien Zonen“.  Sie fordern unter anderem, dass Wölfe in ihren Gebieten getötet werden sollen. Darunter sogar Regionen, in denen sich noch gar keine Wölfe fest niedergelassen haben. Dass diese Praxis gegen geltendes Recht verstoßen würde, war nicht nur Wolfsfreunden von vorn herein klar. Jetzt bestätigt auch ein Gutachten, dass es keine Rechtsgrundlage für „wolfsfreie Zonen“ gibt. Hier ist das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.  181025_WD_Scan_Vereinbarkeit_der_Ausweisung_wolfsfreier_Zonen_mit_dem_Na…

Während Politiker der GroKo und der FDP sowie AfD die Forderung nach „wolfsfreien Zonen“ oft dennoch weiter unterstützen, regt sich bei anderen Parteien jedoch der Widerstand. So etwas sei rechtswidrig, warnt jetzt die Bundestagsabgeordnete der Linken Kirsten Tackmann aus Tornow in Brandenburg. „Die Ausweisung einer wolfsfreien Zone auf Gemeindeebene widerspricht schon den Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und ist damit rechtlich nicht zulässig“, stellt die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion klar, schreibt die MAZ in einem Artikel vom 14.11.18 http://www.maz-online.de/Lokales/Ostprignitz-Ruppin/Kyritz/Kirsten-Tackmann-Linke-Wolfsfreie-Zonen-rechtswidrig?fbclid=IwAR0plrkUOJs3UM0U8of8GLm8yHJhphOYQgKYJ_0B2AOOiMAaWK8klk14N5I

Kirsten Tackmann wird weiter von der MAZ zitiert: „Das entlarvt die Kampagne des Bauernbundes als das, was sie ist: reiner Populismus auf Kosten der Weidetierhaltungen.“ Der Wolf diene lediglich als Sündenbock für eine verfehlte Agrarpolitik, die die Weidewirtschaft seit Jahren im Stich gelassen habe. „Diese Debatte ist eine Phantomdiskussion, die nur von der dringend notwendigen Debatte ablenkt, dass endlich ein Rechtsanspruch auf Unterstützung bei Herdenschutzmaßnahmen gebraucht wird und eine angemessene Schadensregulierung.“

Die Weidetierhaltung leide ganz generell existenzielle Not und das liege nicht am Wolf.

Diese Ansicht vertreten wir von Wolfsschutz Deutschland schon lange. Wir fordern die Politik auf, endlich dem Wolf den Schutz zu gewähren, den die EU-Verträge vorsehen, die auch Deutschland unterschrieben hat und die den Wolf unter den höchsten Schutzstatus stellen, und sich nicht weiter zu Marionetten der Lobbyvertreter aus Jagdverbänden und Bauernverbänden zu machen.

Antrag der Länder Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen, Wölfe zu schießen, ist purer Populismus!

19.10.18 – Die Länder Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen reichen heute gemeinsam einen Antrag an den Präsidenten des Bundesrates ein. Ziel soll es sein, Gesetze dahingehend zu ändern, dass Wölfe leichter abgeschossen werden können. Im Grunde ist dies eine Konsequenz aus den Verhandlungen zur GroKo. Im neuen GroKo-Vertrag ist die Dezimierung von Wölfen in Deutschland vorgesehen. Eine solche Dezimierung ist ganz klar gegen EU-Recht. Deutschland müsste damit rechnen, dass ein Verfahren wie in Schweden auf das Land zukommt. Zahlen müsste das Verfahren der Steuerzahler. Statt sich auf die echten Herausforderungen und Probleme in Deutschland zu konzentrieren und endlich den Willen der Mehrheit im Land umsetzen, bedienen CDU und SPD weiter eine Lobby. Doch wurde nicht genau dieses Verhalten bei der Bayernwahl abgestraft? Wird der Willen der Mehrheit weiterhin ignoriert werden? Sofern die GroKo die Wahl in Bayern nicht als deutliches Zeichen gesehen hat, wird sie es evtl. durch die anstehende Hessen-Wahl lernen müssen. Die Umfragen für die Gro-Ko-Parteien sind weiterhin im freien Fall. Zur Demontage der Regierung wird dieser Vorstoß evtl. auch noch beitragen. Werden Wölfe geschossen, hilft dies keinem Weidetierhalter, denn dessen Probleme liegen ganz woanders.

Wir haben uns den 10-Punkte-Plan einmal genauer angesehen.

  1. Laut Verträgen, die EU-weit gelten, ist es beabsichtigt, dass der Wolf wieder in seine Heimat zurück kehrt. Deswegen ist er auch EU-weit unter den höchsten Schutzstatus gestellt worden. Anfang des Jahres teilte das Bundesministerium für Naturschutz mit, dass weder der Erhaltungszustand erreicht wäre, noch von einem günstigen Erhaltungszustand ausgegangen werden könne. Der Wolf ist nicht für den Menschen gefährlich, es hat nachweislich keinen einzigen Übergriff während der 20 Jahre, seit der Wolf zurückgekehrt ist, gegeben. Dafür hat der Mensch den Tod von 241 Wölfen (Quelle: www.dbb-wolf.de) zu verantworten. Tierhalten im Freiland und Wolf sind kein Widerspruch. Bestes Beispiel Niedersachsen. Dort ist die Anzahl der Risse trotz mehr Wölfen zurückgegangen. Die Belange der Tiere sind mit dem richtigen Schutz zu 100 % abzudecken. Verantwortlich für den Schutz sind die Halter.
  2. Es liegt weder ein ernster, noch ein erheblicher Schaden vor, solange noch immer sehr viel mehr Nutztiere durch Krankheiten und Fehler in der Haltung sterben, als durch Wolfsrisse. Dieses schrieb die Bundesregierung im Herbst des vergangenen Jahren übrigens selber.
  3. Maßnahmen in Deutschland zu etablieren, wie sie in Frankreich stattfinden, nämlich wahllos Wölfe abzuschießen, verstößt gegen die EU-Konvention, die Deutschland mitunterschrieben hat. Frankreich dagegen hatte die Konvention unter der Bedingung unterschrieben, weiter Wölfe abzuschießen. Auch dieser Vorgang ist selbstverständlich zu verurteilen, aber nicht rechtlich zu belangen. Auf Deutschland käme allerdings, genau wie auf Schweden, ein EU-Verfahren zu, das der Steuerzahler bezahlen müsste.
  4. Wenn die Sicherheit des Menschen an erster Stelle stehen soll, dann fordern wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. die Regierungen der drei Bundesländer auf, endlich dafür zu sorgen, dass Gülleeinträge ins Grundwasser und das massenhafte Versprühen von Glyphosat unterbunden werden. In fast allen Gewässern in den drei Bundesländern wurden gefährliche multiresistente  Bakterien entdeckt, an denen bislang sogar schon mindestens ein Mensch gestorben ist. Weiterhin werden von allen drei Bundesländern die Klimaziele nicht erreicht. Auswirkungen der steigende Armut sind für eine Vielzahl von Menschen lebensverkürzend, weil sie keinen Zugang zu Medizin und gesunder Ernährung haben. Die meisten Opfer in Deutschland sind im Straßenverkehr zu beklagen. Das gefährlichste Tier im Wald ist die Zecke. Wo keine Zäune realisierbar sind, sollten keine Weidetiere gehalten werden. Tatsächlich sind frei laufende Schafe, Ziegen und Rinder eine Gefahr für Menschen im Straßenverkehr. Es kommen auch jährlich Menschen durch Kühe zu Schaden und sterben sogar.
  5. Die polnische Population zur deutschen Population dazuzuzählen, dient nichts anderem als den Erhaltunsgzustand in Deutschland künstlich hochzurechnen.
  6. Die Wolfsdichte wird bestimmt vom Nahrungsangebot. Fakt ist, dass Deutschland zu den wildreichsten Ländern in Europa zählt. Warum ist dies so? Weil die Bestände künstlich durch die Jäger, teilweise sogar in den Sommermonaten, hochgefüttert werden. Als Folge sind massive Waldschäden zu beklagen. Die Wölfe helfen, einen Wald gesund zu erhalten und zu renaturieren. Im Gegensatz zu den Jägern wählen sie nicht die starken Tiere aus, sondern alte, schwache und kranke. Sie helfen dadurch auch eine gesunde Wildpopulation zu erhalten, während Jäger die erfahrenen Tiere für ihre Trophäen schießen. Wölfe leben in Familienverbänden. Ihr Revier verteidigen sie gegen andere Wölfe. So ist es nicht möglich, dass es zu viele Wölfe gibt. Darüber hinaus helfen Rudel, denen mit Schutzmaßnahmen klar gemacht worden ist, dass Weidetiere keine Beute sind, die Weidetiere gegen andere Wolfsrudel zu schützen.
  7. Dieser Forderung schließen wir uns an. Allerdings war es in der Vergangenheit so, dass etliche Fördermaßnahmen von den Tierhalter gar nicht aufgerufen worden sind.
  8. Dieser Forderung schließen wir uns auch an, sind aber darüber gleichzeitig sehr verwundert, dass von selbiger Regierung die Weidetierprämie während der Fußball-WM gestrichen worden ist.
  9. Hätte längst angegangen werden können. Schließlich sind die Wölfe nicht erst seit gestern zurück.
  10. Die Mehrheit der Deutschen akzeptiert den Wolf bereits. Dies haben mehrere repräsentative Umfragen ergeben. Vielmehr ist es so, dass die Bauernverände und die Jägerlobby seit Jahren versucht, durch gezielte Anti-Wolfs-Kampagnen, an denen sich die Presse mit tendenziösen Artikeln leider nur allzu gerne beteiligt, die Meinungsbildung der Mehrheit ins Negative zu drehen. Dass sich die Politik nur allzu gerne der Lobby beugt, sieht man aktuell auch im Bereich der Autoindustrie. Die angespannte wirtschaftliche Lage vieler Tierhalter wird ebenso durch die Bedienung einer Lobbypolitik verursacht. Warum wurde im Sommer 2018 eine Weidetierprämie gestrichen? Statt kleine Weidetierhalter werden die Massentierhaltungsfabriken weiterhin bestens subventioniert. Genauso sieht es mit Getreideanbauern aus, kleine landwirtschaftliche Betriebe können kaum noch existieren, weil große Monokulturen gefördert werden. Diese Monokulturen und das massenhafte Ausbringen von Gülle auf den Feldern sind mitverantwortlich für das massenhafte Sterben von Insekten. So hilft es keinem einzigen Nutztierhalter, wenn Wölfe abgeschossen werden dürfen. Der Vorstoß der drei Bundesländer ist nichts anderes als eine Ablenkungen von den wirklichen Herausforderungen und Problemen in Deutschland.

 

 

 

Wolfsschutz Deutschland vor Ort in Brüssel – Resümee und Protokoll zur Veranstaltung des Umweltministeriums Sachsen-Anhalt

Unser Vereinsmitglied Henrike Lichtenberg ist am 12. April nach Brüssel gereist, um an einer Veranstaltung der  Landesvertretung Sachsen-Anhalts teilzunehmen. 

Eine Dezimierung, wie es der Koalitionsvertrag der GroKo vorsieht, wird es mit Brüssel vorerst nicht geben. Ausnahmegenehmigungen würde es weiter geben. Hierbei hat man vor,  bundesweit operierende Teams zur Entnahme von so genannten Problemwölfen einzusetzen. Seit rund 20 Jahren gibt es wieder Wölfe in Deutschland. Dass es bislang noch keinen einzigen Problemwolf gab, sagen nicht nur wir von Wolfsschutz Deutschland, sondern auch Experten wie Günther Bloch oder Kurt Kotrschal. Die Kosten, die solches „Killerteams“ verursachen würden, mögen wir uns gar nicht vorstellen. Statt Wölfe zu kriminalisieren sollte lieber in eine Wildtierpolizei investiert werden, damit endlich einmal die vielen Fällen von illegaler Wolfstötung aufgeklärt werden könnten.

Der Wolf: Gekommen, um zu bleiben. Wie gelingt die Integration des großen Beutegreifers in unserer modernen Kulturlandschaft?

Referenten: Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert, Krzysztof Główczyński, Direktor des Welski Naturparkes Lidzbark in Ermland-Masuren, Dr. Elsa Nickel, Referatsleiterin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Nicola Notaro, Referatsleiter „Naturschutz“ der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission und Swen Keller, Schäfer und Ausbilder von Herdenschutzhunden aus Sachsen-Anhalt. Diskutiert wurden verschiedene Ansichten auf die Frage, wie das Ziel einer Akzeptanz des Wolfes im ländlichen Raum erreicht werden kann.

Ministerin Dalbert zog ein positives Resümee: „Ich war beeindruckt, wie groß auf europäischer Ebene das Interesse an unseren Managementmaßnahmen rund um den Wolf ist. In der sehr sachlichen Diskussion bestand große Einigkeit darüber, dass zwei Dinge im Vordergrund stehen:

Dalbert weiter: „Zum einen müssen wir unsere Nutztiere schützen und die Tierhalter bei Rissvorfällen entschädigen, denn die Weidetierhaltung leistet einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft und der Artenvielfalt. Nutztiere dürfen keine leichte Beute für den Wolf sein.“ Der Vertreter der EU-Kommission, Nicola Notaro, stellte klar, dass in Bezug auf den strengen Schutzstatus des Wolfes Änderungen im EU-Rechtsrahmen zeitnah nicht zu erwarten sind. Die europäischen Regierungen sollten die Nutztierhalter dabei unterstützen, die Weidetiere vor dem Wolf zu schützen. 

Man will das Monitoring ausbauen:

Dalbert:“Wir eine gemeinsame Erfassung der länderübergreifenden Wolfspopulation, also ein gemeinsames Monitoring mit Polen, um gesicherte Aussagen über die Populationsgröße machen zu können. Hier sind wir in Brüssel, beim Bundesministerium und bei den polnischen Kollegen auf offene Ohren gestoßen.“

Auch hier plädieren wir von Wolfsschutz Deutschland dafür, doch ganz Deutschland einheitlich zum Wolfsland zu erklären und Schäden zentral und mit wenig bürokratischen Aufwand zu begleichen. Dies wäre allemal günstiger als eine noch intensivere Überwachung der Wolfspopulation. Vieles über Wanderverhalten und Sozialleben weiß man bereits seit den 80-iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts.

Schützen statt schießen:

„Informieren, schützen, entschädigen – mit diesem Ansatz für mehr Akzeptanz für den Wolf und dem Ziel den unterschiedlichen Interessen Rechnung zu tragen, geht Sachsen-Anhalt einen erfolgreichen Weg, “ so das Resümee von Dalbert. 

Ähnlich ging es auch Henrike Lichtenberg: „Ich bin mit einem erleichterten Gefühl aus der Tagung rausgegangen, da wir mit dem EU-Kommissar Nicola Notaro einen aufrichtigen Naturschützer und Wolfsfreund mit sehr scharfem Verstand und großer Kompetenz in Brüssel haben.“

Zurzeit sieht es also nicht so aus, als würde die EU auf die ständigen Forderungen diverser Deutscher Politiker eingehen wollen, den hohen Schutzstatus des Wolfs herabzusetzen. Dies dürfte auch ein deutliches Signal nach Bayern und Niedersachsen zu deuten sein. Gegen Schweden ist ein Verfahren eingeleitet worden. Auch Finnland steht vor dem EU-Gerichtshof. Auch Frankreich erntete Kritik von Notaro. Dort würden die Schutzmaßnahmen versagen, nicht die Wölfe schlimmer werden. 

Henrike Lichtenberg hat ein Protokoll von der kompletten Veranstaltung erstellt: Hier geht es zur ausführlichen Schilderung:

Tagung_Wolf_Gekommen_um_zu_bleiben[1]