Umweltminister Lies verlängert erneut Schießbefehl auf Roddy, obwohl säugende Fähe nachgewiesen ist – Gallowaykälberhalter faked Zaun

Die bis Ende Mai befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 30.06.2019 verlängert und das Verfahren zur Entnahme weiter unter Hochdruck vorangetrieben.
Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken bestehe unverändert fort, schreit das Niedersächsische Umweltministerium am 29.05.19 in einer Pressemitteilung. https://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/genehmigung-zur-toetung-des-wolfsrueden-gw717m-wird-nochmals-erneuert-177352.html?fbclid=IwAR0kIs0OvHzBLydCUHPD9lP3kkNmIPm1zzMHXbhNBrbIVqgsKhcYIz0ZFLM

Wir protestieren gegen diese Verlängerung erneut auf das Schärfste. Zumal nun offiziell bestätigt ist, dass Lichta, die Partnerin von Roddy, säugend ist. Die Landesjägerschaft rechnet in ihrer Statistik mit mindestens einem neuen Welpen. https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien_in_niedersachsen/territorium_rodewald/

Wobei wir zudem sehr erstaunt darüber sind, dass die Monitoringzahlen für 2018/2019 erneut geändert worden sind. Zur Jahreswende stand noch ein Welpe in der Statistik. Dann wurde vor kurzem die Statistik soweit bereinigt, dass angegeben wurde, dass kein Welpe mehr dort nachgewiesen sei, weil dieser eine Welpe überfahren worden wäre. Nun plötzlich sind dort vier Welpen aufgeführt. Für genauere Auskünfte ist dort niemand erreichbar. Was natürlich die Frage nach sich wirft, ob die Jägerschaft hier die Zahlen nach Lies Vorgaben passend gemacht hat, denn dieser hatte in einem Zeitungsinterview behauptet, dass die neuen Welpen nach dem Tod des Vaters als Miternährer nicht gefährdet wären, da sich ältere Geschwister mit um die neuen Welpen kümmern würden. Insofern muss sich die Jägerschaft schon die Frage gefallen lassen, woher nun plötzlich vier Welpen aus dem Vorjahr kommen sollen und wie diese nachgewiesen worden sind.

Von welchen geschützten Nutztieren ist hier die Rede?

Wir sind am 30. und 31. Mai erneut vor Ort gewesen und haben Zaunkontrollen durchgeführt. Zwischen Steimbke und Lichtenhorst befindet sich zur Zeit eine Kuh- und Rinderweide an der anderen. Die Zäune dort haben sämtlich den Namen Zaun nicht verdient. In den meisten Fällen ist lediglich eine Litze Stacheldraht gespannt. Ein Wolf, der hier Beute reisst, handelt nicht anormal, wie es Lies immer wieder im Fall von Roddy behauptet, sondern wie ein ganz normaler Wolf, der zu solchen Angeboten auch weiter nicht „nein“ sagen wird. Welches problematische Verhalten sich von Roddy auf seine Welpen übertragen soll, ist uns schleierhaft. Denn auch die Tiere, die er nachweislich gerissen hatte, waren ungeschützt gewesen.

Bei dieser Weide hier es ist dem Halter augenscheinlich nur wichtig, dass die Kälber in der Umzäunung gehalten werden. Ob Hunde oder Wölfe hineingelangen können – weil am Tor eine Riesenlücke und kein Netz vorhanden ist – scheint dem Halter egal zu sein, oder aber er will sogar einen Riss provozieren.

Sehr kleine Kälber stehen hier in einer gemischten Herde mit weiteren Jungrindern. Warum werden solche kleinen Kälber so früh von der Mutter getrennt. Warum stellt man diese ungeschützt in ein Wolfsgebiet?
Sehr kleine Kälber stehen hier in einer gemischten Herde mit weiteren Jungrindern. Warum werden solche kleinen Kälber so früh von der Mutter getrennt? Warum stellt man diese ungeschützt in ein Wolfsgebiet?

 

Auf den Litzen sind 10.000 V. Eine untere Litze fehlt aber komplett.
Das Tor ist komplett ohne Strom. Die untere Litze hat zwar 10.000 V, beginnt aber erst in einer Hohe von 57 Zentimetern. Für Hunde und Beutegreifer ein Witz.
Das Tor ist komplett ohne Strom. Die untere Litze hat zwar 10.000 V, beginnt aber erst in einer Hohe von 57 Zentimetern. Für Hunde und Beutegreifer ein Witz.
Kein Netz vor dem Tor und keine Spannung auf dem Tor. Dazu eine 57 Zentimeter große Lücke. Hier können Hunde oder Beutegreifer problemlos hindurch.
Die erste Litze beginnt in 57 Zentimeter Höhe. Eine untere Litze fehlt komplett.

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert gegen die erneute Verlängerung des Schießbefehls auf Wolf Roddy in Niedersachsen

Umweltminister Lies steht in Niedersachsen vor gewaltigen Herausforderungen. Viele Böden sind sowohl mit Gülle als auch mit Glyphosat vergiftet. Die EU droht Deutschland mit Milliardenklagen, wird das Nitratproblem, das von der vielen Gülle kommt, nicht gelöst. Niedersachsen hat zudem nicht genug Naturschutzgebiete ausgewiesen. Hier droht speziell Niedersachsen eine Millionenklage.

Statt sich als Umweltminister diesen Herausforderungen zu stellen, geht Olaf Lies seit Monaten gegen eine harmlose Wolfsfamilie im Landkreis Nienburg vor. Der Feldzug gipfelte in einem Schießbefehl, den Lies vor drei Monaten ausgestellt hatte und der nun Monat für Monate verlängert wird. Der Rüde des kleinen Rodewaldrudels, bestehend aus Roddy, seiner Partnerin Lichta und dem einjährigen Welpen Grindi, soll Rinderrisse in Höhe von unter 2.000 Euro verursacht haben. Der geschädigte Landwirt hätte nach dem Managementplan Niedersachsen Billigkeitsleistungen erhalten können. Doch statt den Landwirt zu entschädigen, gab es stattdessen das Todesurteil für Wolf Roddy. Unfassbarerweise kommt noch hinzu, dass die Rinder so gut wie gar nicht geschützt waren. Ein Eilantrag des Freundeskreises frei lebender Wölfe wurde seitens des Gerichtes abgebügelt und die nächst höhere Instanz sogar ausgeschlossen.

NABU und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe sollten Widerspruch eingelegt haben, allerdings ist nicht publiziert, was aus diesem Widerspruch geworden ist. Wir fordern beide Organisationen sowie auch den Freundeskreis frei lebender Wölfe auf, die in ihrem Rahmen möglichen rechtlichen Schritte zu unternehmen. 

Denn nun wurde also der Schießbefehl erneut verlängert, ließ Umweltminister Lies am Montagabend vom NDR verkünden. Nicht in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums, wie es eigentlich üblich wäre. Erst einen Tag später, war dann die knappe Mitteilung auf der Homepage des Ministeriums zu lesen. Zitat:

Pressemitteilung Nr. 46/2019

Die bis Ende April befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 31.05.2019 verlängert und das Verfahren zur Entnahme weiter unter Hochdruck vorangetrieben.

Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort. http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/ausnahmegenehmigung-zur-toetung-des-wolfsrueden-gw717m-wird-nochmals-erneuert-176423.html

Welche problematischen Jagdtechniken, bitte? Wir haben im Gebiet mehrmals nachgewiesen, dass Weidetiere dort nicht geschützt werden, während Obst- und Gemüseplantagen sehr wohl eingezäunt werden können. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/04/02/grosser-faktencheck-mit-zaunkontrolle-in-niedersachsen-im-gebiet-des-rodewaldrudels/

Laut Niedersächsischem Managementplan muss jede Verlängerung einer Abschussgenehmigung erneut geprüft werden. Dies geschah augenscheinlich nicht. Auch gab es keinerlei Rinderrisse mehr, für die Roddy verantwortlich gemacht werden konnte. Vielmehr wurde aber ein weiteres Rudel im Norden des Gebietes offiziell nachgewiesen. Im Süden befindet sich höchstwahrscheinlich noch ein weiteres Rudel. Solange im Landkreis Nienburg nicht geschützt wird, wird es auch künftig Risse geben. Ein Wolf fragt sich doch nicht, ob er lieber Rind oder Reh frisst. Er nutzt die Gelegenheit. Kälber, die unter den Zäunen hindurch gelangen und nicht mehr zurückfinden, sind leichte Beute für jeden Wolf. Der Riss bei Rethem geht höchstwahrscheinlich sogar sowieso auf das Konto des neu nachgewiesen Rudels. Was Lies den Menschen in einem Interview in den Schuamburger Nachrichten https://www.sn-online.de/Nachrichten/Der-Norden/Rodewalder-Problemwolf-Umweltminister-Olaf-Lies-im-Interview?fbclid=IwAR0KwRd3QG1TpPVOeBbK472_wmhXANkwl0d2PdMnBcz5x0SLHs4XZFgxzjw  vormachen will ist, dass Herden durch Abschüsse geschützt werden könnten. Dem ist nicht so. Alleine Herdenschutz wirkt und schützt. Zumal die EU die kompletten Kosten übernimmt. Zudem möchte Lies wohl den  Wolf ins Jagdrecht haben und nicht nur Polizeischützen, auch die Jäger sollen Roddy und sogar ganze weitere Wolfsfamilien töten dürfen. Schießen und schauen, ob es was nutzt? Über die Kosten des Einsatzes will Lies sich nicht äußern. Uns hat ein Insider aus dem Ministerium erzählt, dass es über 100.000 Euro wären. Roddy hatte einen Schaden von unter 2.000 Euro verursacht, den der Halter auch ersetzt bekommen hätte, hätte er denn einen Antrag gestellt. Zitat: Wie viel kostet es, dem Rodewalder Wolf hinterher zu jagen Zitat Lies: Wenn es erledigt ist, werden wir sagen, wie viele Kosten entstanden sind. Wir dokumentieren nicht nach außen, wie wir vorgehen, um die Entnahme nicht noch schwieriger zu machen.

Es ist unserer Auffassung nach offensichtlich, dass Umweltminister Lies, nicht die Politik macht, für die die Wähler die Landesregierung gewählt haben, sondern dass er der Agrar- und Jägerlobby in die Hände spielt. Wir fordern, dass diese Schießbefehlfarce sofort beendet wird. Ein derart überfordert wirkender Minister sollte zudem überlegen, die nötigen Konsequenzen aus diesem Skandal zu ziehen und einen Rücktritt in Erwägung ziehen. Falls Roddy wirklich erschossen werden sollte, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V.  Anzeige gegen Minister und Schützen stellen. Es ist weder mit dem Tierschutz- noch mit dem Naturschutzgesetz noch mit EU-Recht vereinbar, dass ein unter dem höchsten Schutzstatus stehendes Wildtier wie der Wolf Roddy erschossen werden soll. Der Erhalt des Wolfs in Deutschland ist laut EU nach wie vor nicht gesichert. Es kommt also auf die Nachkommen jedes einzelnen Tieres an. Zudem Wolf Roddy genetisch besonders wertvoll ist, da er wohl nicht aus der hiesigen Population stammt. Zudem kommt noch erschwerend hinzu, dass die Fähe mit ziemlicher Sicherheit wieder tragend war und nun wahrscheinlich auch bereits Welpen geboren hat. Fällt ein Versorger des Rudels aus, kann die Mutter alleine ihre Welpen nur schwer bis gar nicht durchbekommen. Den Welpen wäre also der Hungertod so gut wie sicher. Der Schießbefehl ist weder sachlich noch ethisch vertretbar.

Wir werden weiterhin in dem Gebiet des Rodewaldrudels im Rahmen aller legalen Methoden aktiv sein.

Weitere Stimmen

Das sagen die Grünen, die auch eine kleine Anfrage gestellt haben, in der sie unter anderem Auskunft über die Höhe der Kosten haben möchten. 190502_KA_Rodewalder_Wolf

Christian Meyer, naturschutzpolitischer Sprecher

„Umweltminister Olaf Lies betreibt beim Wolfsmanagement weiterhin symbolische Ankündigungspolitik ohne inhaltliche Substanz.

Beim Rodewalder Wolf bleibt die Begründung fortgesetzter Nutztierrisse mehr als fraglich, da seit Wochen keine neuen Risse mehr gemeldet wurden. Anscheinend wurde der vom Land geförderte Herdenschutz in der Region endlich verbessert. Die massive Kritik der Umweltverbände und der Wolfsberater an seiner Begründung der Abschussverfügung als unsachlich, ist daher mehr als berechtigt. Für sein Versagen beim Abschuss hat der Minister immer neue Ausreden. Jetzt fällt ihm zum einen auf, dass das Gebiet so groß ist, und nach den Tierschützern sind nun die Jäger Schuld, die bei der Wolfsjagd nicht ausreichend mitwirken würden, obwohl sie den Wolf gar nicht schießen dürfen.

Statt sich mit immer neuen Ankündigungen als vermeintlich ‚harter Hund‘ zu präsentieren, sollte Umweltminister Olaf Lies den Weidetierhalter wirklich helfen. Er könnte endlich die Entschädigungszahlungen und die Förderung des Herdenschutzes beschleunigen, wie es im Grünen-Antrag gefordert ist. Auch wäre die von den Schafhaltern geforderte und von der CDU-Landwirtschaftsministerin verweigerte Weidetierprämie unabhängig vom Wolf eine wirksame Hilfe für das Weideland Niedersachsen.“

Zum Hintergrund

Der Wolf ist nach EU und Bundesrecht weiterhin streng geschützt. Lediglich Wölfe oder Wolfsrudel, die durch das wiederholte Überwinden von Schutzzäunen eine erhebliche Gefahr für   Weidetiere darstellen, können begründet getötet werden. Mit einer Anfrage fragen die Grünen nach der Zahl der Nutztierrisse und Herdenschutzmaßnahmen seit der Abschussverfügung.

https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/presseinfos/artikel/christian-meyer-hilfloser-minister-verlaengert-grundlos-frist-fuer-wolfsabschuss.html

 

Das sagt Richterin a. D. Almuth Hirt, die auch für die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht tätig ist. http://www.djgt.de

Nach den Hinweisen zur Erteilung artenschutzrechtlicher
Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG beim Wolf vom 30.10.2018 bedarf es
nach Ablauf einer Befristung einer erneuten Prüfung und Bewertung des
Sachverhalts durch die zuständige Behörde.Es bestehen erhebliche
Zweifel, ob die Behörde bei der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung
alle zu berücksichtigenden Gesichtspunkte beachtet hat.

1. Die Ausnahmegenehmigung vom 23.1.2019 ist auf zwei Roddy
nachgewiesene Rinderrisse und die darauf gestützte Prognose
zukünftiger weiterer Rinderrisse gestützt. Soweit ersichtlich sind
derartige Roddy zuzuordnende Rinderrisse seit 23.1.2019 nicht erfolgt.
Etwaige Risse anderer Nutz- oder Hobbytiere haben bei der der
Verlängerung der Ausnahmegenehmigung und der dabei anzustellenden
Prognose außer Betracht zu bleiben.Inwieweit die Behörde dies beachtet
hat, ist unklar.

2.Ein weiterer erheblicher Umstand, der einer Verlängerung der
Befristung entgegensteht, ist die Tatsache, dass Roddy in dem Zeitraum
der Verlängerung der Befristung, als Elterntier für die Aufzucht
seiner Welpen benötigt wird.. Seine Tötung könnte, da sie das
Verhungern der Welpen zur Folge haben kann, tierschutzrechtlich
relevant sein. Die am 16. 04. 2019 beschlossene Fassung der
Sächsischen Wolfsmanagementverordnung – SächsWolfMVO sieht in § 8 die
Entnahme von Elterntieren mit den entsprechenden nachteiligen Folgen
für die Welpen ( ihre Entnahme aus Tierschutzgründen ) nur im Fall von
§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG ( Entnahme im Interesse der
Gesundheit des Menschen ) vor. Demgegenüber enthielt der
Referentenentwurf zur SächsWolfVO in § 6 auch noch die Möglichkeit
der Tötung von Elterntieren zur Vermeidung erheblicher
wirtschaftlicher Schäden nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG. .
Dass diese Bestimmung in die endgültige Fassung der SächsWolfVO nicht
übernommen wurde, ist wohl darauf zurückzuführen, dass der
Verordnungsgeber erkannt hat, dass die Tötung von Elterntieren zur
Vermeidung wirtschaftlicher Schäden weder ethisch noch
tierschutzrechtlich zu rechtfertigen ist.
Die SächsWolfMVO gilt zwar nicht in Niedersachsen, ihr kann aber als
allgemeiner Grundsatz entnommen werden, dass die Tötung von
Elterntieren zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden dem
Tierschutzgesetz nicht entspricht, zumal auch § 22 Abs. 4 BJagdG den
Grundsatz des Elternschutzes selbst für Wild ohne Schonzeit
enthält.Die Begründung des sächsischen Verordnungsgebers zu § 8 der
Verordnung führt dezidiert aus, dass der Schutz der Elterntiere
grundsätzlich zu gewährleisten ist, allerdings nicht uneingeschränkt,
die Abwehr von Gefahren für den Menschen gehe dem Elternschutz vor. Im
Umkehrschluss bedeutet dies aber, dass in den anderen Fällen des § 45
Abs. 7 BNatSchG der Elternschutz Vorrang vor wirtschaftlichen
Interessen hat.Dem muss auch die Entscheidung über die Verlängerung
der Ausnahmegenehmigung für Roddy, die allein auf § 45 Abs. 7 Satz 1
Nr. 1 BNatSchG ( Entnahme zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher
Schäden ) gestützt ist, Rechnung tragen.

 

 

 

 

Faktencheck und Zaunkontrolle Schleswig-Holstein – Minister Albrecht beenden Sie endlich die Schießbefehlfarce auf Wolf Dani!

Als Antwort auf unseren zweiten offenen Brief https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/24/schleswig-holstein-offener-brief-an-umweltminister-albrecht-unterlassen-sie-den-schiessbefehl-auf-wolf-dani/  an Umweltminister Albrecht erhielten wir dieses lapidare Schreiben. Antwort_Albrecht_1 

Darin schreibt der Grüne Umweltminister unter anderem, dass auch die Nutztierhalterinnen und – halter in der Verantwortung für die erfolgreiche Abwehr und Prävention von Wolfsrissen seien. Zitat: Auch der nun leider zum Abschuss freigegebene Wolf hat mit „hoher Wahrscheinlichkeit????“ an unzureichenden Herdenschutzmaßnahmen gelernt, Zäune zu überwinden und im zweiten Schritt festgestellt, dass er auch eigentlich ausreichende Herdenschutzmaßnahmen bewältigen kann. Zitat Ende.

Warum sollte ein Wolf, oder ein Hund einen solchen Zaun überspringen, wenn er ganz einfach untendurch kommt? Wir zweifeln die Behauptung, dass Dani Zäune übersprungen haben soll, mehr als nur an. Wir haben bis heute keinen einzigen wolfsabweisenden Zaun im Revier von Dani entdecken können. Freilich aber weiterhin Zäune, die ihren Namen nicht verdienen. Da grasen weiterhin Schafe mit Lämmern hinter Hobbitzäunchen, die jedes Meerschweinchen überspringen kann. Auf unteren Litzen ist kein Strom und Pferde- sowie Kühe sind nah an einer stark befahrenen Straße so gut wie gar nicht gesichert.

Ein Wolf oder auch Hunde, die Weidetiere derart angeboten bekommen, brauchen erst gar nicht „zu lernen“ dass solche Tiere leichte Beute sind. Ein Wolf oder Hund überlegt sich auch nicht, ob er lieber Schafe oder Rehe fressen soll. Er nutzt Augenblick und Gelegenheit. Erschwerend kommt hinzu, dass in dem Gebiet noch ein weiterer Wolf aus Sachsen-Anhalt hinzugewandert ist. Auch dieser Wolf wird zu derart leichter Beute doch nicht „nein“ sagen. Und schon ist der nächste Problemwolf da, der abgeschossen werden muss. Zumal dieser Wolf gar keine Chance hätte, seinen Häschern zu entkommen, denn er ist auch noch besendert. Wir fordern: Setzen Sie endlich Herdenschutzmaßenahmen um. Beenden Sie diese Farce von Schießbefehl auf Wolf Dani.

 

 

Hobbitzäune in 25 bis 35 Zentimeter Höhe bei Farnewinkel. Auf der Weide befinden sich Schafe mit Lämmern.

25 Zentimeter können selbst die Lämmer überspringen.

 

 

 

Zwischen Westerhorn und Rethwisch

Diese Kuhweide zwischen Westerhorn und Rethem ist ungenügend geschützt.

 

Nur auf der obersten Litze ist Spannung vorhanden.

 

Zur Bachseite so gut wie kein Schutz

 

Am Tor ist unten gar kein Schutz.

 

Die stromführende Litze befindet sich in 50 Zentimeter Höhe. Darunter können bequem Hunde oder Beutegreifer durch.

 

Die Litze befindet sich in 50 Zentimeter Höhe.

 

Die Pfosten sind marode.

 

Pferdeweide im Kreis Pinneberg

Fotos aus Bokel Kreis Pinneberg. Eine Weide mit jungen Pferden. Der größte Teil der Weide ist mit drei Litzen eingezäunt. Über 300m sind jedoch nur mir einem Draht 90cm eingezäunt. Der niedrig eingezäunte Bereich liegt an einem Knick, der an eine Spurbahn grenzt. Die Weide liegt direkt an einen Landstraße, auf der man 70 fahren darf. Man kann immer nur hoffen, dass die Tiere nicht mal durchdrehen und den Draht überspringen. 90 cm dürfte für ein Pferd wohl ein Witz sein.

Die Pferde- und Kuhweiden liegen direkt an einer Straße.

 

90 Zentimeter Höhe

 

 

90 Zentimeter Höhe, direkt an einer viel befahrenen Straße.

 

Für Hunde oder Beutegreifer ist ein Gebüsch kein Hindernis.

 

 

Kuhweide direkt gegenüber

Unter der Litze können auch die Kälber durchspazieren.

Diese Litze hält weder Wolf noch Hund auf. Das Klb soll mit dem Stachelnasenring am Trinken gehindert werden. Versucht es bei der Mutter Milch

zu trinken, ist diese für sie schmerzhaft und sie weist ihr Kalb zurück

Unter der Litze kann alles hindurch.

 

Die Weide liegt direkt an der Straße.

Wolfswelpentötung in Thüringen: Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet erneut Anzeige gegen Umweltministerin Siegesmund und den Schützen

Das Thüringer Umweltministerium meldete in einer Pressemitteilung https://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/109444/index.aspx dass im Rahmen des Wolfsmanagements ein weiterer Hybrid-Abschuss am vergangenen Wochenende bei Ohrdruf abgeschossen worden wäre.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. stellen erneut Anzeige gegen die Umweltministerin Siegesmund (Grüne) und gegen den unbekannten Schützen. Dazu die Stellungnahme von Richterin a. D. Almuth Hirt:

Wolfshybride zählen wie der Wolf zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse; wie für den Wolf gilt auch für sie das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, Ausnahmen hiervon sind nur unter den in § 45 Abs. 7 BNatSchG normierten  Voraussetzungen zugelassen. Auf das Gutachten der DJGT vom 26.04.2018, www.djgt.de wird Bezug genommen.

Wolfsmischlinge stellen keine Gefahr für den Wolfsbestand dar

Die Voraussetzungen nach § 45 Abs. 7 Nr. 2 BNatSchG lagen weder für die bereits getöteten Hybriden vor, noch sind sie für die nun von der Entnahmeanordnung betroffenen Tiere gegeben. Der Ausnahmetatbestand setzt voraus, dass sich Exemplare besonders geschützter Arten so stark ausbreiten, dass sie andere Tiere von ihren Standorten verdrängen oder zu vernichten drohen ( Lütkes/ Ewer Kommentar zum BNatSchG, 2. Aufl § 45 Rn 37 ) . Bei einer von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten Hybridisierungsrate der Wölfe in Deutschland von unter 1 % besteht keine Gefahr, dass die nun zum Abschuss freigegebenen Hybriden  ( einer oder zwei ) sich so stark ausbreiten, dass sie den sog. reinerbigen Wolf verdrängen.

Gesetze wurden übergangen

Die im Managementplan für den Wolf in Thüringen unter 6. 5 enthaltene Handlungsempfehlung, zweifelsfrei nachgewiesene Hybriden der Population zu entnehmen, widerspricht dem Grundsatz, dass Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG im Wege einer Einzelfallentscheidung unter Anwendung pflichtgemäßen Ermessens zu erteilen sind ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn 26 ). Derartige generelle Entnahmeempfehlungen stellen keine an § 45 Abs. 7 BNatSchG orientierte Einzelfallentscheidung dar, noch lassen sie Raum für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens, verstoßen gegen das Gesetz und können daher nicht Grundlage von Ausnahmeentscheidungen sein. Managementpläne sind Handlungsempfehlungen an die zuständigen Behörden. Sie haben sich im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu halten. Sie können diesen Rahmen ausfüllen, ihn aber nicht verändern oder erweitern. Das gilt auch für Rechtsverordnungen nach § 45 Abs. 7 Satz 4 BNatSchG.

Soweit die Tötung von Hybriden auf die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention gestützt wird, wird auf das oben angeführte Gutachten der DJGT vom 26.04.2018 verwiesen. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Empfehlung 173 im Ergebnis zu einer Aufhebung des strengen Schutzes der Hybriden nach Anhang II der Berner Konvention und damit de facto zu einer Änderung des Anhangs II führt. Eine derartige Änderung kann jedoch nicht im Wege einer Empfehlung erfolgen, sondern muss das in Art. 17 der Konvention vorgeschriebene Verfahren einhalten. Dieses Verfahren wurde durch die Empfehlung 173 umgangen. Die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses ist daher gesetzeswidrig, da sie gegen die in Art 17 der Berner Konvention normierten Vorgaben verstößt.

Wolfshybride nicht gefährlich

Für die häufig behauptete erhöhte Gefährlichkeit von Wolfshybriden in freier Natur gibt es keine Belege. Darüber hinaus ist eine Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG wie bereits ausgeführt im Wege einer Einzelfallentscheidung zu treffen ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn. 26 ), auch im Fall des § 45 Abs. 7 Nr. 4 BNatSchG, sodass eine generell angenommene höhere Gefährlichkeit eine Ausnahmegenehmigung nicht rechtfertigt. Dass die noch verbliebenen Hybriden eine Gefahr für die Sicherheit von Menschen darstellen, ist nicht festgestellt.

Tötungen von Tieren einer streng geschützten Art stellen eine Straftat dar und sind nach § 71 Abs. 1 Nr. 1, 2 i. V m. § 69 Abs. 2 Nr. 1 Buchst a, b BNatSchG mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.

 

1 – 0 für die Robin Hoods – Filmreife Szenen im Lichtenmoor

Was sich dieser Beispielwolf wohl denkt?

in Roddys Revier zeigt sich gerade, wie gelebte Demokratie und Naturschutz von unten, nämlich vom Bürger selber, funktionieren kann. Seit über zwei Monaten schützen Spaziergänger, Müllsammler und Nachtwanderer das Leben von Familienvater Roddy, der grundlos zum Abschuss von Umweltminister Lies freigegeben wurde. Seine Partnerin Lichta ist mit ziemlicher Sicherheit wieder tragend. Der einjährige Welpe Grindi könnte mit bei der Aufzucht der Welpen helfen. Doch es schwebt ein Todesurteil über dem Familienvater und dem ganzen Rudel.

Der verlängerte Schießbefehl gilt bis Ende April und nun wollten die Jäger nachts wohl Drückjagden veranstalten. Angeblich sollten Wildschweine geschossen werden. Dazu wollten sie den Aktiven das Betreten der Wälder und Wiesen um Steimbke herum in der Nacht verbieten. Doch es wurde sehr schnell klar, dass sie dies gar nicht dürfen, sondern erst einen Antrag stellen müssen. 

Die Bürger haben bis dahin das Recht, sich zu jeder Tageszeit auf Wald- und Wiesenwegen aufzuhalten. Immer mehr Einheimische beteiligen sich an Müllsammelaktionen und Nachtwanderungen. Auch völlig legal ist es, Zäune und Tiere zu fotografieren sowie Wildkameras, Luderplätze sowie ausgelegte Schlingfallen.

Wenn entdecken die Medien endlich das Potential dieser Geschichte, statt weiter gegen die Wolfsfamilie zu hetzen? Wann schreibt ein Filmemacher ein Drehbuch über den großartigen Einsatz der Menschen vor Ort?

Wann begreifen Politiker, dass sie gewählt wurden, um die Interessen der Bürger und nicht der Agrar-, Industrie- und Jägerlobby zu vertreten? Was Bürger selber leisten können, zeigt sich am Hambacher Wald und in der Fridays for Future-Bewegung sowie im Bürgerbegehren Artenschutz in Bayern. Auch eine neue Umfrage des Senckenberg-Instituts bestätigte, dass die Mehrheit der Deutschen trotz Lobby- und Medienhetze weiter Wölfe willkommen heißen. 

Bitte unterstützen Sie unseren Verein weiter, damit wir handeln können.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Auch Paypal ist möglich

https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Hier ein Bericht des NDR dazu: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Land-Jaeger-duerfen-Wald-nicht-sperren,rodewald122.html

Großer Faktencheck mit Zaunkontrolle in Niedersachsen im Gebiet des Rodewaldrudels

Wir haben uns wieder einmal mehr die Arbeit gemacht, die eine verantwortungsvolle Presse eigentlich vor Ort machen müsste. Wir haben uns die Situation, die Gegend und Zäune vor Ort angeschaut und mit Menschen gesprochen. Dabei ist ziemlich klar, dass es in Niedersachsen und speziell im Landkreis Nienburg Problempolitiker, Problembauern und Problemzäune sowie viele hysterische Menschen, aber keine Problemwölfe gibt.

Es stinkt gewaltig in Niedersachsen im Landkreis Nienburg. Nicht nur im übertragenen Sinn, sondern auch ganz real. Die Gegend um Rodewald, Lichtenmoor und Steimbke wird von Waldgebieten dominiert, die sich mit noch größeren Heide-, Moor und Feldflächen abwechseln. Dabei ist schon jetzt Ende März zu erahnen, dass der Großteil der Felder bis Ende des Sommers mit Monokulturen dominiert werden wird. Fast überall sind nun Bauern auf riesengroßen Treckern unterwegs, die Güllewagen und Gülleverteiler hinter sich herziehen. Das Ergebnis stinkt zum Himmel. Schon jetzt hat Niedersachsen große Probleme mit der Massentierhaltung und den damit verbundenen Hinterlassenschaften. Multiresistente und gefährliche Keime gelangten in Gewässer. Mindestens einen Todesfall hat dies sogar schon verursacht. Umweltminister Lies hätte also genug große Herausforderungen in seinem Land, doch statt die Menschen dort vor wirklichen Gefahren zu schützen, steht er mitten in einem Feldzug gegen eine kleine Wolfsfamilie im Rodewaldgebiet. Offiziell besteht das Rudel heute nur noch aus drei Tieren. Vater Roddy, Mutter Lichta und ihrem knapp einjährigen Welpen Grindi. Sie leben auf einem Gebiet von zirka 400 Quadratkilometern.

Damit reiht sich die Hatz auf diese Familie in eine schreckliche Geschichte ein, die sich im gleichen Gebiet im Sommer 1948 zugetragen hatte. Einen Schaden von 100.000 DM sollte ein einzelner Wolf, der wie durch ein Wunder den Krieg überlebt hatte, hinterlassen haben. Den Tod brachte dem Wolf, der von einer aufgepeitschten Presse „Würger von Lichtermoor“ genannt wurde, schließlich angeblich ein Jäger. Vorher hatten Hundertschaften hinter dem armen Tier hergesetzt und ihm nachgesetzt. Später kam dann heraus, dass die ganze Geschichte maßlos übertrieben wurde und viele Bauern ihre Tier selber getötet hatten und sie sie dann dem „Würger“ untergeschoben hatten. https://www.ndr.de/kultur/geschichte/Angst-vor-dem-Wolf-Der-Wuerger-vom-Lichtenmoor,wolf3882.html

Jetzt scheint sich diese furchtbare Geschichte zu wiederholen. Erneut lastet ein entfesselter Mob einem unschuldigen Tier Taten an, die es gar nicht begangen haben kann. Wir sind auf Spurensuche gegangen. Schaut man sich die Rissliste in dem Gebiet 2019 an https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?topic=Natur&lang=de&bgLayer=TopographieGrau&X=5825200.30&Y=526680.67&zoom=3&layers=alleNutztierschaeden_2019 fällt auf, dass entweder gar kein Mindestschutz vorhanden war, aber ein Mindestschutz gar nicht als nötig angesehen wird. Dabei sind auch Pferde und Rinder in der Förderkulisse aufgenommen und die Halter könnten Billigkeitsleistungen beantragen. Roddy hatte einen Schaden von weniges als 2000 Euro verursacht, den die Geschädigten ersetzt bekommen würden. Was die Lynchjustiz von Umweltminister Lies inzwischen kostet, übersteigt diesen Schaden bei weitem. Ein Insider aus dem Ministerium, der nicht genannt werden möchte, beziffert die Summe auf eine sechsstellige Summe. Dies steht in keiner Relation mehr und erinnert immer mehr an die Geschichte des Würgers vom Lichtenmoor. Der Schießbefehl auf Roddy wurde nun schon zum zweiten Mal, jetzt auf Ende April verlängert. Dabei beginnt nun die Brut- und Setzzeit und die anderen Wald- und Wiesentiere dürfen nun eigentlich auch nicht mehr gestört werden. Dennoch sind nun Tag und Nacht Trupps und Schießkommandos unterwegs, um Lichta den Mann und Grindi  den Vater zu nehmen. Längst ist auch wissenschaftlich belegt, dass Tiere genauso Emotionen empfinden wie Menschen. Deshalb geben wir auch allen Wölfen Namen. Wir wollen die Debatte nicht versachlichen, sondern emotionalisieren. Wissenschaftlich ebenso bestätigt ist, dass mehr Nutztierrisse folgen, wenn für die Familie wichtige Mitglieder getötet werden. Lichta ist mit ziemlicher Sicherheit wieder tragend. Ohne Vater Roddy kann sie Grindi aus dem Vorjahr und ihre neuen Welpen nicht alleine versorgen. Nur 1,1 % so genannter Nutztiere beträgt der Nahrungsanteil von Wölfen. Sie fressen hauptsächlich Rehe, Hirsche und Wildschweine.

Hatz auf den Wolf nimmt hysterische Züge an

Bei unserer Wanderung durch das Gebiet zwischen Steimke und Lichtenmoor fanden wir zahlreiche Wildtierkameras mit Sendern vor. Daneben hunderte von kleinen, mobilen Hochsitzen aus hellem Kiefernholz, die in Wald und Feldern platziert wurden. Anwohner erzählten uns, dass sie Jäger und Polizisten gesehen hätten. Sogar Mitarbeiter des Wolfsbüros würden sich an der Hatz beteiligen. Ein Anwohner in der Nähe eines Waldkindergartens erzählte uns, dass er schon immer in der Gegend wohnen würde und dass er noch nie einen Wolf gesehen hätte und auch noch nicht einmal heulen gehört hätte. Er habe drei Kinder. Seine jüngsten Tochter im Alter von fünf Jahren würde er jederzeit alleine in den Wald, aber nicht alleine an der Straße entlang laufen lassen. Der Straßenverkehr und gestörte Menschen seien gefährlich, aber nicht der Wolf. Er sagte auch, dass die Situation im Landkreis Nienburg durch reißerische Berichte verzerrt dargestellt würde. In Wirklichkeit seien mindestens 50 % der Leute für den Wolf und würden ihm heimlich die Daumen drücken und auch Wolfsschützer, die sich dort aufhalten unterstützen. Nur würde sich fast niemand wagen, dies öffentlich zu sagen, aus Angst vor Mobbing und Gewaltandrohungen der Wolfsgegner, die zu einem Großteil aus Bauern und Jägern bestehen. Ein anderer Anwohner gibt auch der Presse, allen voran der HARKE, eine Mitschuld. „Wenn täglich reißerische Geschichten in der Tageszeitung stehen, glaubt man das irgendwann und bekommt wirklich Angst.“ Ein Spaziergänger mit Hund sagte uns, dass er selber vor Wölfen keine Angst habe und dass er sich anfangs gefreut habe, aber seit Wölfe auch Weidetiere fressen, wolle er den Wolf nicht mehr.

Weidetierschutz Fremdwort

Dabei hatten wir für unsere Zaunkontrollen und unseren Faktencheck ersthaft Schwierigkeiten, überhaupt Weidetiere in der Gegend zu finden. Die meisten Tiere vegetieren nämlich in Massentierhaltungsställen dahin. An ihrem Lebensende erwartet sie ein furchtbarer Tod im Schlachthof. So manches Rind oder Schaf würde sich einen Tod durch einen Wolf wohl wünschen, hätte es die Wahl. Die Wahl haben indes wir Verbraucher. Die Zäune, die wir vorgefunden haben, boten allesamt, bis auf einen, überhaupt keinen Schutz. Nicht vor Hunden, Füchsen oder Wölfen und auch nicht vor Zweibeinern. Sie dienen lediglich dazu, die Tiere drinnen zu halten. Dabei gab es vorher schon 80 % Förderung und Entschädigung und jetzt gibt es sogar 100 % Förderung und Entschädigung. Dennoch scheinen  Weidetierhalter einfach nicht daran interessiert zu sein, sich mit den Wölfe zu arrangieren. Insgesamt sind die Risszahlen, dort wo Heidetierschutz in Niedersachsen endlich angegangen wird, sogar zurückgegangen.  Ein Beweis, dass Herrenschutz wirkt.

 

 

Weidezaun bei einer Herde bei Lichtenhorst. Ein einzige Litze mit Stacheldrahlt ist hier in 85 Zentimeter Höhe gespannt. Strom ist darauf, und zwar sogar genug: Wir maßen 8.000 bis 10.000. Dieser Zaun ist aber nur dazu gedacht, dass die Kühe nicht herauskommen. Wölfe und Hunde oder andere Beutegreifer können ohne Probleme hineingelangen.

 

Große Weide bei Lichtenhorst. Nur eine Litze ist gespannt und auch unter Strom, doch Beutegreifer können einfach darunter durch spazieren.

 

Die Weide ist rundum mit Stacheldraht eingezäunt.

 

Eine Litze und darunter nichts.

 

Niedersächsische Politiker, Jäger und Bauern behaupten immer wieder, dass wolfssichere Zäune die Landschaft verschandeln würden. Hier im Hintergrund kann man einen riesigen Spargelacker erahnen. Dieser ist mit zwei Meter hohem Zaun umbaut. Solche Gemüseanlagen mit riesigen Zäunen sieht man hier überall.

 

Die volle Breitseite an Strom ist hier auf diesem Zaun. Das bleibt aber wirkungslos, weil wirklich jeder – auch zweibeinige Übeltäter, unter der einen Litze hindurch kommt.

 

Hier der Spargelacker, der hinter der Kuhweide bei Lichtenhorst zu finden ist. Er ist fast zwei Meter mit Wildzaun eingezäunt und wahrlich kein Einzelfall. Der Landkreis Nienburg ist geradezu gesättigt mit solchen Zäunen. Angefangen von Obstbäumen, über Gemüse bis hin zu Erdbeerfelder ist alles mit solchen Zäunen versehen. Und es sind wahrhaftig keine kleinen Felder. Der Kreis Nienburg wird also sowieso durch Zäune bestimmt. Bei den Herden müssten vorhandene Zäune auch lediglich aufgerüstet werden.

 

Überall sind Bauern auf Landmaschinen auf den Feldern unterwegs. Fast jede Weide ist mit Stacheldraht umzäunt.

 

Keine zweihundert Meter vom Bauern mit der Landmaschine entfernt, hielten sich diese beiden Kraniche auf. Die Wildtiere in der Region sind mit Traktoren vertraut. Deshalb haben sie auch keine Angst vor ihnen. Genauso ist es mit den Wölfen, die eben nicht ihre Scheu verloren haben, wenn sie mal über einen Acker laufen, auf dem ein Traktor seine Runden dreht. Sei verbinden diese Geräte einfach nicht mit Menschen.

 

Ein Fasan im Vordergrund. Im Hintergrund einer der typischen Zäune, die weder Fuchs, noch Hund, noch Wolf abhalten können.

 

Weide bei Rethem. In Hintergrund ist ein mobiler Hochsitz zu sehen. Mit diesen Hochsitzen ist das Gebiet von Steimke, über Lichtenhorst, Lichtenheide, Lichtenmoor und Rodenwald geradezu zugepflastert. Ein Hinweis darauf, dass die Häscher den Rodewaldrüden in dieser Gegend vermuten?

 

Die Litze ist in 75 Zentimeter Höhe. Auch wenn genug Strom darauf ist, können Beutegreifer oder Hunde einfach darunter durch gelangen.

 

10.000 zeigt das Prüfgerät an. Dies ist genug. Dennoch ist dieser Schutz wirkungslos, weil sich die Litze in 75 Zentimeter Höhe befindet.

 

Bei Steimke scheinen die Häscher unterwegs zu sein. Der Rand dieses Ackers ist frisch umgepflügt und geglättet. So kann man die Spuren von Tieren erkennen, die die Wiese überqueren.

 

Direkt am geglätteten Ackerrand befindet sich ein Hochsitz. Hier scheinen wohl bereits Aktivisten vorbei gekommen zu sein.

 

Auf dem umgepflügten und geglätteten Ackerrand sind die Spuren von Wildtieren zu sehen, die darüber laufen.

 

In diesem Gebiet hängen überall Wildtierkameras mit Funk.

 

Waldspaziergänge darf jede/r unternehmen. Unsere Kontrollen haben wir noch vor dem Beginn der Brut- und Setzzeit Ende März gemacht.

 

Das Gebiet um Steimke, Lichtenmoor und Rodewald ist förmlich mit mobilen Hochsitzen zugepflastert. Freilich wird wahrscheinlich kein Jäger auf Roddy schießen, jedoch werden die Jäger dem Polizeischützen zuarbeiten. Selbst die Hochschule und das Wolfsbüro sollen sich an der Hatz auf Roddy beteiligen, erzählte uns ein Aktivist. An diesem Hochsitz prangte auch bereits ein Schild mit dem Heinweis, sich an das Jagdrecht zu halten.

 

Überall in der Nähe der Hochsitze sind Lecksteine für Hirsche angebracht. Ziel ist es, die Tiere am Leckstein zu erschießen.

 

Nachtwanderung auf einem Wanderweg im LK Nienburg. Dabei waren hier nicht nur wir, sondern auch Polizisten oder Jäger unterwegs.

 

 

von links: Frank Dreyer (zweiter Vorsitzender Wolfsschutz Deutschland e. V. ) Brigitte Sommer (erste Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e. V.) auf einer Rundwanderung im Krähenmoor. Mit dabei: Tierfotograf Gerard Oonk, der kein Mitglied des Vereins ist.

 

Die große Ausnahme bei Stöckse. Nach einem Rissvorfall ist diese Ziegenweide am Rande des Krähenmoors wolfssicher eingezäunt. Ein unter genug Spannung stehendes Netz sichert den Eingang wirkungsvoll ab. Ein Spaziergänger erzählte uns, dass der Halter für den Zaun 3.000 Euro hätte aufbringen müssen. Wir entgegneten, dass doch nun alles übernommen wird. Also 100 % gefördert werden kann. Der Besitzer hätte aber bereits vorher den Zaun erstellt und würde nun leer ausgehen. Das stimmt nicht, denn vorher gab es 80 % sofern der Halter einen Antrag gestellt hat.

 

Diese Ziegenherde ist nun gut geschützt.

 

Überall ist hier genug Spannung vorhanden. Auch an einen Untergrabschutz wurde gedacht.

 

Direkt nebenan das übliche Katastrophenzaunbild, das auch der tolle Kranich nicht wirklich verschönert.

 

Überall Hochsitze.

 

Alte Wolfslosung.

 

Wanderung durch das Krähenmoor.

 

Wir haben auch wieder Müll gesammelt. Dieses Teil hier war aber definitiv zu schwer zum Mitnehmen.

 

Ein Veilchen als erster Frühlingsbote.

 

Dieser Text des Schildes klingt wie Hohn. Schließlich ist dieses so genannte Naturschutzgebiet ein Jagdgebiet: Dieses Gebiet ist streng geschützter Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften. Veränderungen und Störungen jeder Art sind nach dem Nieders. Naturschutzgesetz verboten. Aus diesem Grunde dürfen die Wege nicht verlassen werden. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

 

Zum Schluss noch eine Weide im Gebiet des Fohlenrisses bei Nöpke.

 

Auch dies ist ein typischer Weidezaun aus der Gegend. Außen Stacheldraht und innen eine einzige Litze. Die innere Litze macht deutlich, dass sie nur dazu da ist, Weidetiere drinnen, aber keine Beutegreifer draußen zu halten.

 

Die Haare deuten darauf hin, dass auch hier Ponys gestanden haben könnten.

 

Zwischen dem Stacheldraht kommen Hunde, Füchse oder Wölfe ohne Probleme hindurch. Die Pfähle sind so morsch, dass sie von alleine umfallen.

 

Text und Bilder: Brigitte Sommer (Die Jacke ist von NAVAHOO und selbstverständlich pelzfrei und daunenfrei).

 

Wenn Sie uns bei unserer ehrenamtlichen Arbeit zum Schutz der Wölfe unterstützen wollen, würden wir uns sehr freuen. Hier der Link zur Spendenseite: www.wolfsschutz-deutschland.de/spenden

 

Zu unserem Faktencheck passt auch ein wirklich hervorragender Artikel aus der taz. Zitat:

Kollektiv haben wir uns die Natur angeeignet, sie entfremdet, industrialisiert, Schweine, Hühner, Rinder in Mastanlagen versklavt und merken erst, wenn die Insekten nicht mehr an der Windschutzscheibe kleben, dass was fehlt. Die Denaturierung hat nichts mit dem angeblich biblischen Auftrag zu tun, uns die Erde untertan zu machen. Systematische Zerstörung des Lebens kann nicht gottgewollt sein.

Die Neuen im Wald

In dieses Wirtschafts- und Lebenskonzept trabt der Wolf. Er zwingt Bauern, Jäger, Förster, Landbewohner im frischen Eigenheim dazu, sich mit der effizient genutzten Landschaft zu beschäftigen.

Der Wolf bringt Bewegung in den Kopf. Doch die Neuen im Wald überfordern offensichtlich jede Menge Leute. Diese projizieren das Bedrohliche, Unverständliche, die Furcht in ihrem Leben auf den Wolf und fühlen sich auch noch durch die Geschichten der Brüder Grimm bestätigt. Die Mythen und Märchen meinten jedoch seit je den Wolf im Inneren, erzählten vom Dunklen, Gefährlichen im Unbewussten, das mal der Wolf symbolisiert und mal der Drache. Symbolisch müssen die HeldInnen ihnen die Köpfe abschlagen – nicht im wirklichen Leben…http://www.taz.de/!5581913/?fbclid=IwAR1J_Ha-jVL0hmcvazPthGwYvCyuI-PPXR8W-j621Npl-oAxAbUQm8MAGPg

 

Eine Auswahl unserer Artikel, Recherchen und Aktionen bis heute zum Nachlesen. Die Anfänge des Dramas um Roddy begannen bereits im Sommer 18

https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/09/04/niedersachsen-faktencheck-zum-rodewalder-wolfsrudel-kein-weidetierschutz-aber-minister-lies-will-angeblich-abschuss/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/28/offener-brief-mit-email-aktion-an-olaf-lies-wir-fordern-nachbesserung-des-wolfsmanagementplans-statt-schiessbefehl-auf-rodewaldwoelfe-in-niedersachsen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/02/28/schiessbefehle-auf-wolf-dani-und-wolf-roddy-verlaengert-gleichzeitig-waechst-der-widerstand-in-schleswig-holstein-und-in-niedersachsen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/02/24/wolf-roddy-gw-717m-in-niedersachsen-todesurteil-wegen-1-844-euro-zwei-richterinnen-protestieren/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/03/29/umweltminister-lies-und-albrecht-begehen-rechtsbruch-abschussgenehmigungen-fuer-dani-und-roddy-verlaengert/

 

 

 

 

Umweltminister Lies und Albrecht begehen Rechtsbruch – Abschussgenehmigungen für Dani und Roddy verlängert

Unfassbares ist heute von den Umweltministerien aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen vermeldet worden. Während der Niedersächsische Umweltminister Lies (SPD) in einer knappen Pressemitteilung verlautbart, dass der Schießbefehl auf den Familienvater Roddy in Niedersachsen bis Ende April verlängert worden ist, ist lediglich aus der Presse zu erfahren, dass der Schießbefehl auf den Jungwolf Dani in Schleswig-Holstein sogar unbefristet von Albrecht (Grüne) verlängert worden ist. Laut LN sollen hierbei sogar die eigentlich verbotenen Nachtsichtgeräte zum Einsatz kommen und immer mehr Jäger würden sich wie im Blutrausch der Jagd zu Verfügung stellen.

Dieses Schießkommando steht mittlerweile in überhaupt keiner Relation mehr zum eigentlichen Grund beider Abschussverfügungen. Die Schäden, die beide Wölfe verursacht haben sind geradezu lächerlich gering, im Vergleich zu den Kosten für die Lynchjustiz.  Zumal die EU eine 100-%-ige Entschädigung zugesagt hat. Insider sagen, dass die Kosten für die Schießkommandos inzwischen hohe fünfstellige bis niedrige sechsstellige Summen in beiden Fällen betragen würden.

Es entsteht immer mehr der Eindruck, als wollten beide Minister – jenseits von Recht und jeglicher Verhältnismäßigkeit – ihre rein lobbypolitisch motivierten Entscheidungen mit aller Macht durchpauken. Dass sie dabei EU- und deutsches Tierschutz- und Naturschutzgesetzen brechen, scheint beide nicht zu interessieren.

Aber dies ist ja leider auch nichts Neues. Die EU-Kommission wirft Deutschland nämlich vor, in tausenden Naturschutzgebieten gegen Vorgaben der Europäischen Union zu verstoßen.

Die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet, es seien rund 5,5 Millionen Hektar Fläche in den Fokus der EU-Kommission gerückt. Dort soll Deutschland die sogenannte FFH – Flora-Fauna-Habitat – Richtline der EU nicht erfüllen. Die Kommission kritisiert demnach, dass Deutschland nicht die notwendige Zahl an Naturschutzgebieten gesichert hat. Es fehlten noch fast 790 Gebiete, vorrangig in Niedersachsen.

Wir fordern in aller Entschiedenheit beide Schießbefehle sofort aufzuheben und endlich die Hausaufgaben zu machen, die die EU-Verträge vorsehen. Nämlich endlich mit Herdenschutzmaßnahmen zu beginnen und schnell und unbürokratisch zu fördern und zu entschädigen. Sollten Wölfe aufgrund von diesen Schießbefehlen getötet werden, werden wir Anzeige gegen Ersteller und Schützen stellen. 

http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/genehmigung-zur-toetung-des-wolfsrueden-gw717m-wird-nochmals-erneuert-175526.html

http://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Frist-verlaengert-Jagd-nach-Problemwolf-in-Schleswig-Holstein-wird-verstaerkt?fbclid=IwAR2PzUYITxU6Aus2Z0dYNkwVEqvUNFCcb472kWoL-tUm1I1hogmcWGu5jco

https://www.deutschlandfunk.de/eu-kommission-deutschland-verstoesst-gegen-naturschutz.1939.de.html?drn%3Anews_id=991514&fbclid=IwAR1X7d-n4QgdhdfdkE-lakbX2NpU94Et1dRuqxwqfwsoE8ns8QxLHswEVmc

 

Verlängerung des Schießbefehls auf die Thüringer Wolfsmischlingswelpen ist gesetzeswidrig

Copyright: Nabu Thüringen – Wildkamerabild. Die Mutter der Mischlingswelpen hatte sich vor zwei Jahren mit einem Hund gepaart. Ihre Welpen sind genauso streng geschützt wie reinrassige Wölfe.

Muss die Thüringer Umweltministerin Siegesmund ins Gefängnis? Almuth Hirt, Richterin a. D. schreibt in ihrer Stellungnahme: „Tötungen von Tieren einer streng geschützten Art stellen eine Straftat dar und sind mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.“ Auch die Verlängerung des Schießbefehls auf die Thüringer Wolfsmischlinge verstößt gleich gegen mehrere Gesetze. Es wird gegen die Ministerin sowie weitere Mitarbeiter ermittelt.

Das sinn- und empathielose Töten der Thüringer Mischlingswelpen geht in eine neue Runde. Im Januar erklärte ein Sprecher des Umweltministeriums dem MDR, dass die Tötungsgenehmigung auf die verbliebenen Welpen bis zum 31.12.19 verlängert worden sei. Das Landesverwaltungsamt hätte die Abschusserlaubnis zunächst nicht verlängern wollen, schreibt der MDR am 19. Januar. Das Amt hätte dies mit dem Ermittlungsverfahren gegen Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) begründet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt außer gegen die Ministerin auch gegen mehrere Mitarbeiter, und zwar wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Nachdem drei der sechs Hybriden geschossen wurden, waren im Frühjahr 2018 über 120 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Erfurt eingegangen. Auch wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. haben Anzeige erstattet. https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/03/27/drei-wolfswelpen-erschossen-wolfsschutz-deutschland-erstattet-anzeige-gegen-die-thueringer-umweltministerin-siegesmund/

Nun hat das Umweltamt anscheinend auch noch die im Gebiet der Ohrdrufer Wölfin ansässigen Jagdpächter enteignet. Das Tötungskommando soll anscheinend weniger Aufsehen erregen, als bei dem ersten Schießkommando. Hierbei soll ein extra aus den USA eingeflogener Trapper die Welpen zunächst mit Schlingfallen gefangen haben. Danach seien sie erschossen worden. Begründet wird die aktuelle „Maßnahme“ auch noch ausgerechnet mit dem §65 Bundesnaturschutzgesetz, in dem geregelt ist, dass Grundstückseigentümer sowie Nutzungsberechtigte Maßnahmen des Naturschutzes zu dulden haben. Zudem sei über diese Anordnung absolutes Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren, schreibt das Jägerblatt Jagderleben.  Beginn der Maßnahme sei bereits einen Tag nach Inkenntnis-Setzung der Beteiligten erfolgt, so das Jägerblatt weiter.

Stellungnahme von Richterin a. D. Almuth Hirth vom 16.03.2019 zur Verlängerung der Erlaubnis der Jagd auf die „Wolfshybriden“ auf dem Bundeswehrübungsplatz  Ohrdruf bis 31. 12. 2019

Nach Mitteilung des MDR Thüringen vom 16. 01. 2019 ist die bis 31.12.2018 befristete Abschusserlaubnis für die Wolfshybriden in Ohdruf bis 31.12.2019 verlängert worden. Nach den „Hinweisen zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG beim Wolf“ der Lana vom 30.10.2018, Seite 17 bedarf es nach Ablauf der Befristung einer Abschusserlaubnis einer erneuten Prüfung und Bewertung des Sachverhalts durch die zuständige Behörde. Diese Prüfung und Bewertung hat sich sowohl auf die der Abschusserlaubnis zugrunde gelegten Fakten, wie auf die rechtlichen Voraussetzungen zu erstrecken.

Wolfshybride zählen wie der Wolf zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse; wie für den Wolf gilt auch für sie das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, Ausnahmen hiervon sind nur unter den in § 45 Abs. 7 BNatSchG normierten  Voraussetzungen zugelassen. Auf das Gutachten der DJGT vom 26.04.2018, www.djgt.de wird Bezug genommen.

Hybriden stellen keine Gefahr für den Wolfsbestand dar

Die Voraussetzungen nach § 45 Abs. 7 Nr. 2 BNatSchG lagen weder für die bereits getöteten Hybriden vor, noch sind sie für die nun von der Entnahmeanordnung betroffenen Tiere gegeben. Der Ausnahmetatbestand setzt voraus, dass sich Exemplare besonders geschützter Arten so stark ausbreiten, dass sie andere Tiere von ihren Standorten verdrängen oder zu vernichten drohen ( Lütkes/ Ewer Kommentar zum BNatSchG, 2. Aufl § 45 Rn 37 ) . Bei einer von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten Hybridisierungsrate der Wölfe in Deutschland von unter 1 % besteht keine Gefahr, dass die nun zum Abschuss freigegebenen Hybriden  ( einer oder zwei ) sich so stark ausbreiten, dass sie den sog. reinerbigen Wolf verdrängen.

Gesetze wurden übergangen

Die im Managementplan für den Wolf in Thüringen unter 6. 5 enthaltene Handlungsempfehlung, zweifelsfrei nachgewiesene Hybriden der Population zu entnehmen, widerspricht dem Grundsatz, dass Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG im Wege einer Einzelfallentscheidung unter Anwendung pflichtgemäßen Ermessens zu erteilen sind ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn 26 ). Derartige generelle Entnahmeempfehlungen stellen keine an § 45 Abs. 7 BNatSchG orientierte Einzelfallentscheidung dar, noch lassen sie Raum für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens, verstoßen gegen das Gesetz und können daher nicht Grundlage von Ausnahmeentscheidungen sein. Managementpläne sind Handlungsempfehlungen an die zuständigen Behörden. Sie haben sich im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu halten. Sie können diesen Rahmen ausfüllen, ihn aber nicht verändern oder erweitern. Das gilt auch für Rechtsverordnungen nach § 45 Abs. 7 Satz 4 BNatSchG.

Soweit die Tötung von Hybriden auf die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention gestützt wird, wird auf das oben angeführte Gutachten der DJGT vom 26.04.2018 verwiesen. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Empfehlung 173 im Ergebnis zu einer Aufhebung des strengen Schutzes der Hybriden nach Anhang II der Berner Konvention und damit de facto zu einer Änderung des Anhangs II führt. Eine derartige Änderung kann jedoch nicht im Wege einer Empfehlung erfolgen, sondern muss das in Art. 17 der Konvention vorgeschriebene Verfahren einhalten. Dieses Verfahren wurde durch die Empfehlung 173 umgangen. Die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses ist daher gesetzeswidrig, da sie gegen die in Art 17 der Berner Konvention normierten Vorgaben verstößt.

Wolfshybride nicht gefährlich

Für die häufig behauptete erhöhte Gefährlichkeit von Wolfshybriden in freier Natur gibt es keine Belege. Darüber hinaus ist eine Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG wie bereits ausgeführt im Wege einer Einzelfallentscheidung zu treffen ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn. 26 ), auch im Fall des § 45 Abs. 7 Nr. 4 BNatSchG, sodass eine generell angenommene höhere Gefährlichkeit eine Ausnahmegenehmigung nicht rechtfertigt. Dass die noch verbliebenen Hybriden eine Gefahr für die Sicherheit von Menschen darstellen, ist nicht festgestellt.

Tötungen von Tieren einer streng geschützten Art stellen eine Straftat dar und sind nach § 71 Abs. 1 Nr. 1, 2 i. V m. § 69 Abs. 2 Nr. 1 Buchst a, b BNatSchG mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.

Almuth Hirt
Vorsitzende Richterin am
Bayerischen Obersten Landesgericht a. D.

Quellen: https://www.jagderleben.de/news/thueringer-wolfshybriden-jagdpaechter-enteignet

https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/gotha/woelfe-abschuss-ohrdruf-100.html

Schießbefehle auf Wolf Dani und Wolf Roddy verlängert – gleichzeitig wächst der Widerstand in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen

Umweltminister Lies und Umweltminister Albrecht teilten fast zeitgleich mit, dass die Schießbefehle auf die beiden Wölfe verlängert worden sind. Weitere vier Wochen sollen dazu dienen, den Wölfen den Garaus zu machen. Während es in Niedersachsen höchstwahrscheinlich ein Polizeischütze ist, sollen in Schleswig-Holstein Jäger zum Killerkommando  zählen.

Ein Bericht zur Situation in Schleswig-Holstein erschien heute in den Lübecker Nachrichten. Zitat: Die Chance, „ein bestimmtes, scheues und intelligentes Tier zu erlegen“, werde nun mal „durch die Aktivität von unterschiedlichsten Personen an den Sichtungsorten des Wolfs nicht unbedingt gesteigert“.

Unterschiedlichste Personen? Auf LN-Nachfrage spricht ein Mitarbeiter des Ministeriums Klartext: Tierschützer hätten etwa auf Facebook zu Störaktionen aufgerufen, um den Wolf nicht vor die Flinten der Jäger laufen zu lassen. Außerdem fürchteten die Jäger selber, dass sie bei der Jagd erkannt werden könnten, wenn sich andere Personen im Wald aufhielten – und dass sie dann später womöglich Belästigungen durch Tierschützer erdulden müssten.

Wolfsschützerin: „Der Widerstand wächst“

Von organisierten Störaktionen durch Vereine oder Verbände wisse sie zwar nichts, sagt Brigitte Sommer, die Vorsitzende des Vereins „Wolfsschutz-Deutschland. Ihr Verein habe kürzlich nur einmal zufällig parallel zu einer Jagd eine Müllsammel-Aktion in einem Wald der Region durchgeführt. Aber ganz sicher gebe es „viele Leute, die da was von sich aus machen“. Immer mehr Menschen nämlich könnten es einfach nicht mehr nachvollziehen, weshalb der Wolf GW924m sterben solle. „Der Widerstand wächst.“ Verantwortlich für die Risse seien schließlich ja wohl eher die Schafhalter in der Region, die ihre Herden oftmals viel zu schlecht gesichert hätten. Hier geht es weiter http://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Verhindern-Tierschuetzer-den-Abschuss-von-Wolf-GW924m-einem-angeblichen-Problemwolf-in-Schleswig-Holstein?fbclid=IwAR27Z5DEh-sVJCgUOGpl51xOjDrB5u_8r2A65Nd-81s8n47nMO-K6Ex5UdA

Im Fall von Familienvater Roddy heisst es heute knapp in einer Pressemitteilung des Umweltministerium Niedersachsen…

Genehmigung zur Tötung des Wolfsrüden GW717m wird erneuert

Pressemitteilung 19/2019
Die bis Ende Februar befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 31.03.2019 verlängert. Nachdem seit dem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 22.02.2019 gerichtlich ausdrücklich bestätigt ist, dass der Rüde entnommen werden darf, wird das Verfahren weiter unter Hochdruck vorangetrieben.
Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort. Die Erwartung ist, dass die Tötung zügig erfolgt.

Übersteigen die Verwaltungskosten um die beiden Abschüsse inzwischen die Kosten, die durch die Risse entstanden sind?

Interessant dazu wären kleine Anfragen der Oppositionsparteien. Auch hier können immer mehr Menschen nicht mehr nachvollziehen, weshalb ein Haupternährer erschossen werden soll, wenn die Risse doch durch die Förderrichtlinie erstattet werden könnten. Immer mehr Menschen sind sich sicher, dass hier ein Exempel statuiert werden soll. Dazu passt auch eine Forderung des Landvolkverbandes Mittelweser: „Wir fordern den Abschuss des gesamten „Rodewalder Rudels“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landvolk-Kreisverbandes Mittelweser. Solche Art von Populismus dürften immer weniger Leute wirklich nachvollziehen können, denn die EU hat mitgeteilt, dass 100 % Entschädigung und 100 % Förderung erstattet werden. Hier ist einfach kein Wille vorhanden, sich mit dem Wolf zu arrangieren. Ist das eine Wolfsrudel eliminiert, würde sich das nächste ansiedelnd, dass dann wieder weg müsste, ginge es nach dem Willen dieser Leute.

Spazierengehen auf öffentlichem Gelände in Wald in Flur und dabei noch Müll einsammeln ist ausdrücklich erlaubt

Wir rufen die Menschen ausdrücklich dazu auf, sich weiter im Sinne der Allgemeinheit zu betätigen. Auch als Bürgerreporter können sich Menschen engagieren und Fotos von unzureichenden Zäunen machen und diese Bilder an Zeitungen senden. Genaue Info siehe hier: https://www.change.org/p/wolf-pumpak-muss-weiterleben/u/24213911

 

 

Eilmeldung – Niedersachsen – Beschwerde wird vom OVG abgewiesen – Wolf Roddy stoll sterben

Beschwerde betreffend die Abschussgenehmigung für den Rodewalder Wolfsrüden erfolglos

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 22. Februar 2019 (Az. 4 ME 48/19) die Beschwerde des Freundeskreis frei lebender Wölfe gegen die Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels zurückgewiesen.

Diesem Wolf mit dem Gencode GW717m, genannt Roddy,  sollen angeblich eindeutig mehrere Angriffe auf Rinder seit April 2018 nachgewiesen worden sein. Zwei dieser Angriffe hätten sich gegen Tiere gerichtet, die in einer Herde mit einer genügend großen Anzahl gesunder erwachsener Rinder gehalten worden seien, so dass von einer ausreichenden Fähigkeit der Herde zum Selbstschutz ausgegangen werden durfte, so die Presseerklärung von heute.  Mit Bescheid vom 23. Januar 2019 erteilte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine bis zum 28. Februar 2019 befristete Ausnahmegenehmigung für die zielgerichtete letale Entnahme des genannten Wolfs aus der Natur in den Landkreisen Nienburg und Heidekreis sowie der Region Hannover. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte einen Eilantrag der Naturschutzvereinigung mit Beschluss vom 15. Februar 2019 (Az. 5 B 472/19) abgelehnt.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss bestätigt. Es hält die vom NLWKN getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, für gerechtfertigt. Denn es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Rinder mit normalerweise ausreichendem Herdenschutz reißen und seine Jagdtechnik an andere Wölfe weitergeben wird. Diese Aussage ist durch keine Abhandlung wissen schaftlich bestätigt worden. Weiter sei ein unkalkulierbares Schadensrisiko für Rinderhalter begründet. Zumutbare Alternativen zur Tötung sind nicht ersichtlich. Es gebe ausreichende Belege dafür, dass dieser Wolf sich auf das Reißen von Rindern spezialisiert hätte. Schutzmaßnahmen wie ausreichend hohe Elektrozäune, Behirtung oder Verbringung der Tiere in Nachtpferche seien nicht zumutbar, zumal diese flächendeckend von allen Rinderhaltern im Territorium des Rodewalder Rudels ergriffen werden müssten.

Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Dieses Urteil ist ein Affront für den Wolfsschutz in Deutschland. Es kann nicht Mittel sein, nicht schützen zu wollen und so Wolfsabschüsse zu erreichen. Dieses Urteil ist unserer Ansicht weder mit EU-Recht noch mit dem Natur- oder Tierschutzrecht vereinbar. Sollte der Abschuss tatsächlich vollzogen werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige gegen Umweltminister Lies, den Schützen und den Tierhalter stellen.