Neue Rubrik: Vollpfosten des Monats – Humor ist, wenn man trotzdem lacht

 

Unser Vollpfosten des Monats Januar geht in der Rubrik „falsche Freunde“ an den Cartoon-Zeichner Thorsten Hardel, alias „Thoddy“

„Echte Freunde zeigen sich, wenn Du in einen Skandal verwickelt bist,“ wusste schon Elizabeth Taylor. In unserer neuen Rubrik verleihen wir künftig den Preis „Vollpfosten des Monats“ an Menschen und Institutionen, die sich als besonders „wolfsfeindlich“ präsentieren oder präsentiert haben. Ganz nach dem Motto, bei solchen Freunden brauchst Du keine Feinde mehr, wollen wir mit dem Preis und der Urkunde für den Monat Januar augenzwinkernd darauf hinweisen, dass nicht überall Wolfsfreund drin ist, wo Wolfsfreund drauf steht. Mit seiner Zeichnung Anfang Januar zeigte sich der in Schleswig-Holstein lebende Zeichner als Sprachroh derjenigen, die einen politisch gewollten Abschuss absegnen und vor der Agrarlobby einknicken. Unser Cartoon-Wolf „Wolfi“ setzt eine andere Marke und hält zu Dani.  Schon bevor ein Schießbefehl ausgesprochen wurde, nutzte Hardel seine Popularität als Zeichner dafür, naive Wolfsfreunde schon einmal auf die kommende Abschussverfügung einzustimmen. In seiner bei Facebook veröffentlichten Zeichnung stellt er Wolf Dani (GM924m) als Tier dar, das es nicht verdient hat am Leben zu bleiben, weil es das Falsche tut und seinen künftigen Kindern das Falsche beibringen könnte. Dabei ist Dani ein Jungwolf, der noch gar keine Partnerin hat und es steht auch in den Sternen, ob er jemals eine finden würde, geschweige denn Nachwuchs zeugen würde. Außerdem ist es stark zu bezweifeln, dass Dani überhaupt Zäune überwunden hat. Desweiteren ist es nirgends wissenschaftlich bestätigt, dass Wölfe, die springen, ihr Verhalten an Jungtiere weitergeben.

Nach dem Abschuss von Kurt (MT6) vor drei Jahren in Niedersachsen, brachte Hardel auch einen  Cartoon heraus, über dessen Geschmack gestritten wurde: Darauf war ein Wolf am Kreuz gefesselt dargestellt. Rechts davor eine Wolfsmutter mit Kind mit folgender Sprechblase: „Wer ist das? Das ist Kurti. Der ist auch für Dich gestorben.“

Screenshot aus dem öffentlichen Profil auf Facebook.

So sehen Zäune in Schleswig-Holstein aus:

Dieser Zaun ist gerade mal kniehoch. Warum sollte Wolf Dani (GW924) sich die Mühe machen, über wolfsabweisende Netze zu springen, wenn der direkt nebenan Schafe to go auf dem Tablett serviert bekommt? Herr Hardel kommt aus SH, ihm können diese Zäune unmöglich entgangen sein.

Weitere Zaunbilder sind hier zu finden: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/02/03/faktencheck-mit-zaunskandal-zum-schiessbefehl-auf-wolf-dani-in-schleswig-holstein-wir-fordern-den-ruecktritt-von-umweltminister-albrecht-gruene/

Gericht gibt Feuer frei auf Wolf Roddy in Niedersachsen – Beschluss nicht rechtskräftig – Beschwerde wird eingelegt

Roddy soll sterben – Umweltminister Olaf Lies sieht Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung zum Rodewalder Wolf bestätigt

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage den Antrag des Vereins „Freundeskreis freilebender Wölfe“ auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und damit auf Untersagung der Entnahme des Wolfsrüden GW717m des Rodewalder Rudels abgelehnt, schreibt das Umweltministerium heute in einer Pressemitteilung.

Dazu sagt Minister Olaf Lies: „Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung bestätigt und ist unserer Argumentation vollumfänglich gefolgt. Es ist gut, dass wir jetzt durch den Beschluss des VG Oldenburg Klarheit haben. Zu weiteren Vollzugsmaßnahmen im laufenden Verfahren machen wir keine Angaben.“

Wenn er sich da mal nicht irrt.  Als Begründung für die Ablehnung habe der Richter auf geführt, dass die betroffenen Tierhalter möglicherweise Ausgleichszahlungen erhielten, ändere nichts am Eintritt bisheriger Schäden und der Prognose, dass zukünftig weitere Schäden durch Risse entstehen könnten“, so das Gericht. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe konnte Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen, schreibt der NDR heute. Hier der Bericht: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Wolf-aus-Rodewalder-Rudel-darf-geshossen-werden,wolf3870.html?fbclid=IwAR2phUp9extDtkL2H5kXR7GV0K9qLUGoslJxVUWZ7J98Mcu0pUmrTCaioQY

Sollte der Schießbefehl tatsächlich ausgeführt werden, können wir uns von Wolfsschutz Deutschland e. V. nicht vorstellen, dass diese Wolfstötung mit dem EU-Recht vereinbar sein kann. Denn selbstverständlich muss Herdenschutz zumutbar sein. Wir werden in diesem Fall Anzeige erstatten. Laut der Liste der Nutztierschäden sind die meisten Risse nicht einmal analysiert, geschweige denn einem bestimmten Wolf zugeordnet worden. Zudem ist in vielen Fällen kein Mindestschutz vorhanden gewesen. Risse an Pferde sind auffällig schnell als Wolfsrisse bestätigt worden. Normalerweise dauern Analysen Wochen. Ein Anruf bei der Pressesprecherin Jörgens im Senckenberg-Institut konnte nicht bestätigen, dass dort überhaupt Proben zum Analysieren hingesendet worden waren. Tatsächlich gab die Pressesprecherin die Auskunft, dass man dem Umweltministerium Niedersachsen gegenüber vertraglich verpflichtet sei und keinerlei Aukunft geben dürfe. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Die Entscheidung, den Leitwolf des offiziell aus nur drei Tieren bestehenden Kleinrudels abzuschießen, dürfte den Weidetierhaltern nicht helfen. Ganz im Gegenteil. Aus Erfahrungen mit dem Cuxlandrudel, bei dem die Mutter illegal erschossen worden war und der Vater verschwand, waren vermehrte Weidetierrisse die Folge, weil die familiären Strukturen des Rudels zerstört worden waren. Genauso wird es auch der Fähe ergehen, die wahrscheinlich bereits ungeborene Welpen in sich trägt. Sie müsste den Welpen vom Vorjahr und den neuen Nachwuchs alleine durchbringen. Was vermehrte Risse nach sich ziehen würde. Eine solche Tat ist unserer Meinung nach auch nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts https://www.verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/das-verwaltungsgericht-oldenburg-lehnt-eilantrag-der-wolfsschuetzer-gegen-die-abschussgenehmigung-fuer-den-rodewalder-wolfsrueden-ab-174002.html

Hier der Link zur aktuellen Rissliste: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/wolfsbuero/nutztierschaeden/nutztierschaeden-172368.html

Update: 16.02.19 – Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. wird beim beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die heutige Entscheidung der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg einlegen, machte er noch gestern Abend auf seiner Facebookseite bekannt.

Kein Schießbefehl auf Wolf im Allgäu – Bauernlobby abgeschmettert

Monatelang hatten bayerische Bauern im Allgäu versucht, einen Schießbefehl auf einen Wolf zu lancieren. Heute schreibt all-in folgendes:

Der Oberallgäuer Landrat Anton Klotz, der Bauernverband, der Alpwirtschaftliche Verein Allgäu und Vertreter der Tourismusbranche hätten die Regierung von Schwaben zum Handeln aufgefordert. In einem Schreiben hätten sie auf die „dringend notwendige Genehmigung der Entnahme von Schadwölfen im Allgäuer Raum“ hingewiesen. Eine Antwort hätten sie monatelang nicht bekommen. Jetzt hätte die Behörde auf Anfrage  der Zeitung mitgeteilt, dass es derzeit keinen Handlungsbedarf gebe.

Und wieder erfahren Wolfsfreunde Beschlüsse aus den Medien. Pressemeldungen scheinen wohl nicht mehr als notwendig erachtet zu werden. Hier der komplette Artikel:

https://www.all-in.de/kempten-allgaeu/c-rundschau/es-bleibt-dabei-keine-abschuss-genehmigung-fuer-wolf-im-allgaeu_a5026833?fbclid=IwAR0MW_ue-IrauVDA3cQinElDdhmQt7SLZhlnrvi3WiJp7GuBoFheziXlEU4

 

Niedersachsen – Schießbefehl auf Wolf Roddy vorerst ausgesetzt!

Die Sondergenehmigung zum Abschuss des Leitwolfs aus dem Rodewalder Rudel im Landkreis Nienburg ruht vorerst. Das hat das niedersächsische Umweltministerium auf Anfrage von NDR 1 Niedersachsen bestätigt. Grund ist, dass der „Freundeskreis freilebender Wölfe“ juristisch gegen den geplanten Abschuss vorgeht,“ schreibt der NDR heute.

Skandalös ist es, dass es schon wieder keine offizielle Pressemeldung seitens des Umweltamtes zur Rücknahme des Schießbefehls auf den Leitrüden des Rodewaldrudels gibt, und es nur ein Statement von Minister Lies´Sprecher  in der Presse dazu gibt. Dennoch freuen wir uns auch von Wolfsschutz Deutschland e. V. sehr darüber, dass sich hier das Recht gegenüber Wildwestpolitik durchgesetzt hat. Wir hoffen sehr, dass dem Schießfehl bald von gerichtlicher Seite endgültig ein Ende gesetzt wird. Hier der komplette Bericht.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Wolf-aus-Rodewald-wird-vorerst-nicht-geschossen,wolfsrudel148.html?fbclid=IwAR3-feE82AvxacpcB1L8YkicXz8-YLoBZmpkq4YVXUTMCcFySDZ_GlYEuwE

 

 

Faktencheck mit Zaunskandal zum Schießbefehl auf Wolf Dani in Schleswig-Holstein – Wir fordern den Rücktritt von Umweltminister Albrecht (Grüne)

Aktuelle Zaunkontrollen –  in Kooperation mit der Facebookseite „Gegen Welpenimporte“ –  im Gebiet des von der Tötung bedrohten Wolfs Dani (GW 924m) im Landkreis Pinneberg am 02.02.19 zeigen derart skandalöse Zustände auf, dass wir uns gezwungen sehen, den Rücktritt von Umweltminister Albrecht (Grüne) zu fordern. Der Minister hat ganz eindeutig seine Zustimmung vor einem rein politischen Hintergrund gegeben. Damit macht er sich unserer Ansicht nach endgültig zur Marionette von Lobbyinteressen, statt sich pflichtgemäß im Wählerauftrag darauf zu konzentrieren, die EU-Verträge, die auch Deutschland mit unterschrieben hat, umzusetzen. Der Umweltminister von Schleswig-Holstein will mutmaßlich wohl gar keinem Wolf eine Chance in seinem Bundesland geben. 

Auf den Fotos sind Schafe zu sehen, die von alleine über Minilitzen gestiegen sind und außerhalb von der Weide völlig ohne Schutz grasen. Wir waren in acht verschiedenen Orten im Landkreis.  Wir zeigen hier Zäune, die von der Straße aus einigermaßen in Ordnung aussehen, doch von hinten und von der Seite aus offenbart sich ein wahres Fiasko. 

Ein Umweltminister, der unter derartigen Umständen eine Abschusserlaubnis auf ein streng geschütztes Tier erteilt, ist als Umweltminister nicht mehr tragbar. Erschwerend kommt hier noch hinzu, dass Albrecht den Antrag auf das Töten auch noch selber gestellt haben soll. Wir fordern außerdem, dass der Schießbefehl sofort zurückgenommen wird. 

Krempe

Die Schafe sind einfach über die Litze gestiegen und weiden nun außerhalb eines jeden Zaunes. Schutz: Null
Nur eine Litze befindet sich in 48 Zentimeter Höhe.
Dieser Zaun hat nur eine Litze.

 

Krempe/Grevenkop

Die Schafe weiden hier hinter einer Litze von 35 Zentimetern.
Hier ist der Schutzwert für die Schafe gleich Null.
Eine Litze in Höhe von 35 Zentimetern.
Schütz so jemand, der seine Tiere wirklich liebt?

Lutzhorn

Riesenlücke zwischen Zaun und Boden.
Riesenlücke zwischen Zaun und Boden.
Die gleiche Weide von hinten.
Vorne Wildzaun, hinten gar kein Zaun.
Kein Zaun.
Rest von Litzen.

 

Steinberg/SH

Hier liegt der Zaun fast komplett auf dem Boden.
Vorne sieht der Zaun intakt aus – hinten ist er nicht mehr vorhanden.
Ende des Zaunes, die Schafe stehen auf dem völlig offenen Gelände.
Ansicht von der Straße aus, Höhe 1,04 Meter. Man könnte glauben, dies wäre ein fachgerechter Zaun, ist er aber nicht.
Der liegende Zaun noch einmal näher betrachtet
Hinten pfui.
Vorne zur Straße hin sieht der Zaun okay aus.
Sicht von der Straße aus.

 

Hohenfelde

Das ist ein so genanntes Wolfsabweisendes Netz, aber nicht rundum geschlossen.
Sieht auf den ersten Blick professionell aus, ist es aber nicht, da hinten offen.
Riesenlücke.

 

 

Klein Offenseth

Ansicht von der Straße aus.
Zaunhöhe dahinter: kniehoch.
Nur eine Litze und Zaunhöhe kniehoch.
Eine Litze und kniehoch.
Von hinten ist die Weide völlig offen.
So stellt sich der Zaun von vorne dar.

 

Itzehoe

Weide von hinten: Nur eine Litze in Kniehöhe.
Zaun von der Seite: Nur eine Litze in Kniehöhe.
An einigen Stellen weist die Litze nicht einmal Kniehöhe auf.
So sieht die Weide von der Straße aus aus. Vorgetäuscht wird ein Standardzaun in 90 Zentimeter Höhe.

Tensbüttel

Zaun kniehoch.

 

Und so sieht ein wolfsabweisendes Netz wirklich aus!

Dies ist ein wolfsabweisendes Netz in Höhe von 1,05 Metern. Spezielle Anker halten es auf dem Boden.
Das gelbe Band ist eine so genannte obere Litze, mit dem der Zaun auf 1,20 Meter erhöht werden kann. Im Fall von Dani wurde dies nicht einmal versucht.

 

06.02.19 RICHTIGSTELLUNG

Es hat sich leider in Rücksprache mit dem Hersteller herausgestellt, dass das Zaunprüfgerät nicht richtig angewendet worden ist bei obigem Außeneinsatz. Normalerweise verwenden wir Geräte eines anderen Herstellers, so dass dies nicht gleich aufgefallen ist. Der Stromtest ist also bei allen Kontrollen nicht gültig. Allerdings hat dies nur bei dem wolfssicheren Netz überhaupt einen Einfluss, da alle anderen Zäune lediglich knie- bis wadenhoch waren und nicht geschlossen gewesen sind.

Wir können aber de facto nicht beweisen, dass auf dem grünen, wolfsabweisenden Netz kein Strom gewesen ist. Was dennoch Fakt ist, ist die Lücke von zirka 30 Zentimetern, zwischen den Stäben. Unsere Vermutung ist, dass Dani den Zaun nicht übersprungen hat, sondern durch diese Lücke gelangt ist und beim Angriff kein Strom auf dem Zaun war. Da Wolfsberater und andere Fachleute erst Stunden später den Fall betrachten, kann in dieser Zeit leicht Strom hergestellt werden. Wir bedauern sehr, dass wir das mit unserer Messung NICHT bestätigen konnten.

Wir ziehen daraus die Konsequenz, dass Zaunkontrollen künftig nur noch im Beisein von Vorstandsmitgliedern vorgenommen werden.

Umweltminister Albrecht (Grüne) gibt Schießbefehl auf Dani – wir protestieren und zeigen schlimme Zaunzustände!

Diese Aufgabe ist doppelt schwer – weder schön, noch einfach“, wird der Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) heute in einem Artikel im Focus zitiert https://www.focus.de/panorama/welt/nach-mehreren-schafsrissen-umweltministerium-schleswig-holstein-genehmigt-wolfsabschuss_id_10258304.html?fbc=fb-shares&fbclid=IwAR3cdi37byDvOFyWSZ35r-d_KvINbbXDIwshHuOV8D3DV4M9EPsWswLX6Ys . Im Kreis Pinneberg hatte es seit Ende November acht Risse gegeben, bei denen Tiere als wolfssicher geltende Zäune überwanden. Für sechs der Fälle soll der Wolf mit der Kennung „GW 924m“ verantwortlich sein,“ schreibt Focus weiter.

Ist in Wirklichkeit Dani (GW 924m) nicht lediglich ein Angriff auf einen wolfsabweisenden Zaun nachgewiesen worden? Bereits seit Sommer des vergangenen Jahres soll sich Dani im Landkreis Pinneberg aufhalten. Wir fragen nun, warum dann die Zaunsituation um Landkreis noch immer so aussieht wie auf den Fotos, die wir am 27. Januar direkt an verschiedenen Weiden im Landkreis Pinneberg erstellt haben. Anscheinend hat die schwarz-grüne Koalition nicht einmal annähernd über Herdenschutz nachgedacht, sondern setzt auf Wolfsabschuss. Wolfsabweisende Zäune, von denen Umweltminister Albrecht spricht, haben wir jedenfalls keine gefunden. Auch sehr auffällig: die meisten Schafe sind zur Zeit sowieso eingestallt. Wozu also diese Reaktion? 

„Horrido in den Landesforsten“, schreibt man auf der Homepage von Landesforsten. Liegen hier die wahren Gründe für die seltsam feindliche Einstellung seitens der Politik in Schleswig-Holstein gegen die Wölfe? Jagdgäste bringen Euros, der Wolf nicht. Will man nicht mit dem Wolf teilen? Zitat: Jährlich werden bei uns rund 3.800 Stück Schalenwild erlegt, über die Hälfte durch private Jagdgäste. Die Erlegung eines Damhirsches in der holsteinischen Schweiz oder eine Drückjagd in der Segeberger Heide – diese unvergesslichen Jagderlebnisse finden Sie in unseren aktuellen Jagdangebotenhttps://www.forst-sh.de/…/Jagd_…/BAJ_Preisliste_26042017.pdf https://www.forst-sh.de/werte/jagd-wild/?L=0 

Schon vor zwei Jahren sagte Tim Scherer, der Direktor der Landesforsten, drängt er in einem Schreiben an den Umwelt- und Agrarausschuss des Landtags auf „klare Kriterien für eine finale Entnahme des Wolfes aus der Wildbahn, wenn die öffentliche Sicherheit in Frage steht“. Insbesondere gelte dies „für den Fall des nicht auszuschließenden Wiederaufflackerns der Tollwut, bei der eine ungleich höhere Gefahr vom Wolf für den Menschen ausgeht, als von den übrigen vorkommenden Tierarten“, mahnt Scherer https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/panorama/chef-der-landesforsten-wolf-birgt-tollwutgefahr-id10652866.html?fbclid=IwAR3NRDnxGuSnZdMPvsl3jR6g_If68NRsrWeun-J3Io8CRsTuqsf5kuszFZI

Dabei ist die Tollwut seit Jahren in Deutschland ausgerottet.

Soll mit der Tötung von Dani nicht vielmehr ein Exempel statuiert werden? Zitat: Der Satz, der den lautesten Beifall des Abends erhielt: „Der Wolf gehört nicht zu Schleswig-Holstein“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Thomas Hansen, vor über 100 Gästen auf dem Jahresempfang seiner Partei http://www.kn-online.de/Lokales/Ploen/CDU-Neujahrsempfang-in-Giekau-Der-Wolf-gehoert-nicht-hierher?fbclid=IwAR0TiUzOCOsfSze1oZ2iQlRHEGKKJxQAjMhPwsNs7rb–nsn9tPKvx4HPcs

Deutschland hat EU-Verträge unterschrieben, die den Wolf in Deutschland unter den höchsten Schutzstatus stellen. Agrarkommisar Phil Hogan hat diesen Schutzstatus auf der Grünen Woche in Berlin vor kurzem erneut bestätigt. Was in Schleswig-Holstein nun umgesetzt werden soll, ist nichts anderes als Wild-West-Politik und Lobbypolitik und verstößt gegen Deutsche Gesetze sowie gegen EU-Gesetze. Erschwerend kommt hinzu, dass die Wölfe gerade in der Paarungszeit sind und es ist Jungwolfwandersaison. Der Schütze kann sich zudem nicht sicher sein, welcher Wolf sich vor seiner Flinte befindet.

Sollte Dani erschossen werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland eine Beschwerden an die EU senden. Außerdem erstellen wir Anzeige gegen den Minister und gegen den Schützen. Wer uns ab sofort aktiv in Schleswig-Holstein vor Ort unterstützen möchte, sendet uns bitte Kontaktdaten mit Telefonnummer über unser Kontaktformular. 

 

Hier ist nur ein oberer Draht vorhanden. Vom Boden bis zu diesem Draht ist eine riesengroße Lücke.
Lücke zwischen Baum und Pfosten. Kein Zaun, kein Draht, nichts.
Kein Strom, kein Untergrabschutz.
Hinter diesen Zaun stehen tatsächlich Schafe.
Gebüsch ragt in den Zaun hinein. Das würde die Stromzufuhr unterbrechen, wenn denn eine da wäre.
Zaun kniehoch, kein Strom.
Zaun kniehoch, kein Strom.
Zaun offen.
Schafe hinter einem kniehohen Zäunchen.
Eine obere Litze fehlt komplett.
Eine obere Litze fehlt komplett.

Problemzäune in Schleswig-Holstein: Jetzt auch noch falsche Höhenangaben von Amts wegen?

Die Lage in Schleswig-Holstein um den von einem Schießbefehl bedrohten Wolf  Dani spitzt sich immer mehr zu. Schon tausende haben sich an unserer Email-Aktion https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/24/schleswig-holstein-offener-brief-an-umweltminister-albrecht-unterlassen-sie-den-schiessbefehl-auf-wolf-dani/ an Umweltminister Albrecht (Grüne) beteiligt. Nun kommen immer mehr Ungereimtheiten ans Licht. So heisst es beispielsweise falls man Dani nicht vor die Flinte bekomme, sei es genauso rechtens irgendeinen anderen Wolf abzuschießen. Mehrere Jäger sollen sich bereits gemeldet haben. Sie scheinen bereits voll im Blutrausch zu sein.

Gleichzeitig beklagt sich die Jägerschaft darüber, dass es gar nicht so einfach sein würde, wäre der Schießbefehl endlich erteilt, Dani auf insgesamt zirka 400 Quadratkilometern zu finden. Deshalb überlege man, den Wolf anzufüttern. Dabei ist das Anfüttern von Wölfen nach Gesetzeslage strengstens verboten.

Nun haben wir von einer Informantin Fotos von Zäunen erhalten, die angeblich bereits 1,20 Meter hoch gewesen sein sollten. Zitat:

Ich habe auf folgenden Bericht http://m.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Zwei-Schafe-gerissen-Diskussionn-um-wolfssichere-Zaeune, die KN angeschrieben. Ich war am Tag, als Wolfsberater, TV etc. in Westerhorn waren, mit einer Freundin an der besagten Weide spazieren. Nach dem Bericht der KN über einen 1,20m überwundenen Zaun, musste ich am nächsten Tag dort mal mit dem Zollstock nachmessen. Nur ein kleiner Bereich war mit einem Netzzaun 1,20 gesichert. Der größte Teil war mit 4 Litzen gerade mal 1 m gesichert. Habe mich bei den KN über die schlechte Recherche beklagt. Die Nachricht, die ich von den KN erhielt, hat mich doch sehr erstaunt. Die Information über die Höhe von 1,20m habe die Redakteurin direkt vom Landeskoordinator für Wolfsfragen erhalten.

Das wiederum sollte nun einige Fragen nach sich ziehen:

Die Bilder sprechen für sich. Eine Stromprüfung wurde zwar nicht durchgeführt, doch auf einigen Bildern ist deutlich zu sehen, dass Gras und Gestrüpp in den Zaun hineinreicht. Eine Stromführung wird dadurch unterbrochen. Das Hauptargument für die „Entnahme“ Danis sei das mehrmalige Überwinden von vorschriftsmäßigen Zäunen. Diese Zäune sehen auf keinen Fall so aus. Ergo wäre ein Grund für einen Schießbefehl auf gar keinen Fall gegeben. Zudem verstößt der Passus „mehrmaliges Überwinden von Zäunen“ in Wolfsmanagementplänen sowieso gegen EU-Recht und dürfte einer Klage einer Umweltorganisation nicht standhalten. Da der NABU seine Zustimmung zum Abschuss von Dani gegeben hat, könnten aber Basismitglieder von WWF und BUND auf ihre Vereine einwirken.

cof

 

 

 

Schleswig- Holstein: Offener Brief an Umweltminister Albrecht – Unterlassen Sie den Schießbefehl auf Wolf Dani!

Offener Brief an

Vorab per Email:

pressestelle@melund.landsh.de

Jan Philipp Albrecht (Die GRÜNEN Bündnis 90)

Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

Düsternbrooker Weg 104

24105 Kiel

Kein Schießbefehl auf Wolf Dani (GW 924m) in Schleswig-Holstein

Sehr geehrter Herr Albrecht,

halten Sie sich bitte an Recht und Gesetz und geben Sie Dani nicht zum Abschuss frei. Nach der Gesetzeslage ist ein Abschuss des aus Dänemark stammenden Jungwolfs nicht legal. Nur sechs Mal soll das Jungtier Zäune ausgetrickst haben.  Ein Insider, der direkt in den Fall involviert ist sagt, dass die Aufrüstungsmöglichkeiten für Zäune noch nicht ausgeschöpft worden sein sollen. So wurde beispielsweise noch nicht ausprobiert, eine obere Litze auf Zäune zu setzen, sodass sich eine Gesamthöhe von 1,20 Metern ergibt.

Außerdem sieht die Gesetzeslage erst eine vorherige Vergrämung des Wolfs vor. Diese müsste also unverzüglich in Angriff genommen werden.

Desweiteren hat eine Zaunkontrolle durch ein Vereinsmitglied von Wolfsschutz Deutschland e. V. im Landkreis Pinneberg ergeben, dass dort die meisten Zäune gerade mal eine Höhe von 45 Zentimetern haben. Dies ist keinesfalls als wolfsabweisend anzusehen.

Zusätzlich schließen wir uns der Einschätzung der Richterin a. D. Almuth Hirt an, die folgendes erläutert: Zitat:  „Schäden, die Hobbyschafhalter durch Wölfe erleiden, scheiden von vornherein aus. Erforderlich sind vielmehr erhebliche Schäden gewerblicher Tierhalter. Ein erheblicher Schaden ist nur ein grundrechtsrelevanter Schaden am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Solch ein Schaden ist anzunehmen, wenn der Betrieb infolge des Artenschutzes schwer und unerträglich betroffen ist, obwohl der Betriebsinhaber alle Anstrengungen unternommen hat, dem entgegenzuwirken.“

Alle Anstrengungen sind noch nicht unternommen worden. Dies ist auch auf keinen Fall gegeben, wenn nur ein paar Schafe einer Herde betroffen sind. Zumal die Schäden durch Wolfsrisse gerade mal 1-2 % der natürlichen Letalität bei Schafen ausmachen.

Dazu kommt noch, dass EU-Kommissar Phil Hogen erst kürzlich auf der Grünen Woche Weidetierhaltern erneut zugesagt hat, dass alle Schäden, die von Wölfen verursachst werden, aus einem EU-Topf übernommen werden können. Das heisst im Klartext: 100%iger Schadensersatz. 

Den betroffenen Schäfern sind demnach also bis dato gar keine schweren oder unerträglichen Schäden entstanden.

Schlussendlich kann nicht sichergestellt werden, dass der Wolf abgeschossen wird, der für die Risse verantwortlich war. Ebenso ist nicht sicher, dass Wolf Dani sich in der Gegend fest ansiedeln wird. Da der Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland noch immer als schlecht beurteilt wird, ist jeder junge Wolf, der seinen Anteil zur weiteren Vermehrung des Wolfs in Deutschland beitragen kann, zu schützen. 

Dass Wölfe getötet werden dürfen, die mehrmals Weidezäune überwinden, widerspricht EU-Recht. Zudem ist hier Tür und Tor zu absichtlicher Anfütterung von Wölfen eröffnet, um Wolfsabschüsse fordern zu können. Ob ein Zaun wirklich wolfsabweisend war, den ein Wolf angeblich überwunden habe, kann nie zu 100 % sichergestellt sein, da zwischen Riss und Kontrolle von Wolfsberatern Stunden bis Tage vergehen und Zäune vorher manipuliert worden sein können.

Zusammenfassung: Die Gesetzeslage gibt einen Abschuss des Wolfs Dani nicht statt. Wir bitten Sie, einen entsprechenden Antrag abzulehnen. 

Mit den besten Grüßen

Brigitte Sommer

Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e.V.

Neue Petition für den polnisch/deutschen Wolf Zottel aus der Oberlausitz – Bitte unterzeichnen und teilen!

In Sachsen soll es schon wieder einem Wolf an den Kragen gehen. Nach Pumpak – http://www.change.org/pumpak und einem Wolf aus Rosenthaler Rudel http://www.change.org/woelfe soll nun erneut ein aus Polen stammender Wolf sein Leben verlieren. Dabei gab es erst im Herbst einen Eklat. Viele Menschen aus Polen waren entsetzt darüber, als in Deutschland ein Wisent erschossen worden war, der sich über die Grenze gewagt hatte. Wir haben eine Petition für Zottel auf Deutsch und auf Polnisch verfasst. Bitte unterschreiben und teilen. https://www.change.org/p/landrat-bernd-lange-lk-görlitz-wolf-zottel-darf-nicht-getötet-werden?recruiter=80729174&utm_source=share_petition&utm_medium=facebook&utm_campaign=share_for_starters_page

 

 

 

Offener Brief an Bernd Lange – Sächsischer Schießbefehl widerspricht dem eigenen Wolfsmanagementplan!

Offener Brief an:

Bernd Lange

Landratsamt Görlitz

Bahnhofstraße 24

02826 Görlitz

 

Postanschrift

Landratsamt Görlitz

PF 30 01 52

02806 Görlitz

 

03581 663-0

info (at) kreis-gr.de

 


Bitte nehmen Sie sofort den Schießbefehl auf den Wolf bei Weißkeißel/LK Görlitz zurück!

 

Sehr geehrter Herr Lange,

 durch verschiedene Presseartikel haben wir davon erfahren, dass das Landratsamt zusammen mit der unteren Naturschutzbehörde eine Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel erlassen hätte. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass auch eine entsprechende Presseerklärung an Tageszeitungen gegangen wäre. Trotz mehrmaligem Kontaktversuch per Mail wurde uns die PM vom Landratsamt Görlitz nicht zugesendet, bzw. es wurde zurück geschrieben, dass es keine PM zum Abschussbefehl gäbe. Die Eckdaten haben wir uns also aus Artikeln und durch Telefonate mit dem Kontaktbüro sowie durch Interview mit dem betroffenen Hundehalter vor Ort beschafft.

Wir widersprechen der Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel. Der Vorfall, bei dem ein Hund zu Tode kam, soll am 31.12.17 in Weißkeißel stattgefunden haben. Am 08.01.2018 wurde ein Wolf bei Kauschwitz von einer Fotofalle aufgenommen. Fakt ist, dass es bis Dato kein DNA-Ergebnis (laut Auskunft Kontaktbüro) zum toten Hund bei Weißkeißel gibt. Also ist es bei diesem Vorfall nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Wolf im Spiel war und selbst wenn ein Wolf einen kleinen Mischlingshund getötet haben sollte, ist noch lange nicht bewiesen, dass es sich um den Wolf handelt, der bei Krauschwitz in die Fotofalle gelaufen ist. Zur Zeit beginnt die Saison der Jungwanderwölfe. Es können also durchaus mehrere Wölfe in der Gegend unterwegs sein. Bei unserem persönlichen Gespräch mit dem Hundehalter verwickelte sich der Mann in Widersprüche. Nachbarn gaben die Auskunft, dass der Mischling schon öfters alleine herumgestreunt sei. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass der Wolf mit einer Katze im Maul gesehen worden sei. Bilder davon gäbe es nicht. Allerdings stünde im Managementplan, dass Wölfe die Katzen fressen, getötet werden dürften. Wir haben im Managementplan keinen Passus über Vorfälle mit Katzen gefunden. Auch beruft sich der angebliche Vorfall rein auf Hörensagen.

Die Tötung eines Hundes durch einen Wolf ist keine widernatürliche Handlung oder eine Verhaltensauffälligkeit. Der Biologie des Wolfes nach gibt es drei Möglichkeiten, wie ein Wolf mit einem Hund umgehen kann, der, sehr wahrscheinlich in diesem Fall sogar allein,  in dessen Revier unterwegs war. Entweder betrachtet der Wolf das Tier als Spielpartner, Sexualpartner oder als Beute. Sollte der Wolf tatsächlich den Hund getötet haben, so hat er hier ganz offenbar seiner Biologie nach die dritte Variante gelebt, also kein unnatürliches Verhalten gezeigt.  Durch das Herumstreunen von Haustieren, wie Katze und Hund, können Wölfe generell – vor allem mitten im Wolfsgebiet – in die Nähe von Ortschaften angelockt werden. Darunter vor allem Jungwölfe durch ihre Neugierde.  Dies stellt noch kein abnormales Verhalten dar. Ein Beobachtungszeitraum von zwei bis drei Wochen ist hierfür noch überhaupt nicht aussagekräftig!

Laut Kontaktbüro müsse der bei Krauschwitz in der Fotofalle abgebildete Wolf zudem „erlöst“ werden, da er unter Räude leiden würde. Wir widersprechen. Zum ist eine solche Diagnose alleine anhand eines Bildes nicht sicher zu stellen und zum anderen widerspricht das Töten eines Wolfes wegen Räude dem sächsischen Wolfsmanagementplan. Siehe Punkt 5.6.

Zitat aus dem sächsischen Managementplan, Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.)

Rechtlicher Hintergrund: Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Zudem heilt sich Räude bei vielen Wölfen auch wieder von selbst aus. Die Lösung dafür ist  ein Einfangen bzw. Betäuben und späteres Auskurieren in einem Wildtiergehege (z.B. Weißwasser).  In Italien haben ähnliche Maßnahmen schon stattgefunden. Ein Wolf in Auffangstation wieder aufpäppeln und danach in die Freiheit entlassen. Auch in Sachsen wurde bereits ein am Bein verletzter Wolf eingefangen, aufgepäppelt und wieder freigelassen.

Rechtlicher Hintergrund:

 Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II

 Nach Abs.2. ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.

Die letale Entnahme des Wolfes wird laut Ihrer Aussage nach §45 BNatSchG entschieden. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei ist der Artikel 16 Absatz 1 92/43 EWG von 1992 zu beachten.

Der aktuelle Handlungsablauf zur Maßnahme „Entfernung des Wolfs bei Weißkeißel, verstößt insbesondere gegen den im Punkt 5.4 und 5.6 „Umgang mit auffälligen Wölfen“ „paratisierte Wölfe“ im Managementplan für den Wolf in Sachsen (3. Fassung – Stand Februar 2014), vorgeschriebenen Handlungsablaufs. Der Managementplan für den Wolf in Sachsen basiert auf gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften und ist rechtswirksam. Ein Verstoß gegen die im Managementplan für den Wolf in Sachsen implementierten gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, würde schwerwiegende Sanktionen, in Form von finanziellen Belastungen für Deutschland, insbesondere für das Land Sachsen verursachen.

Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.).

Wir bitten Sie dringend, Ihre Entscheidung zu überdenken und die Abschussverfügung zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Januszkiewicz (Zoologe)

Brigitte Sommer (Öffentlichkeitsarbeit)

www.wolfsschutz-deutschland.de