Schluss mit geheimen Wolfsjagden in Niedersachsen?

Die Niedersächsischen Grünen hatten gegen die geheimen Wolfsabschussverfügungen von Umweltminister Lies (SPD) geklagt. Nach der Verhandlung am 1. Dezember 2021 zeigte sich der stellvertretende Fraktionschef Christian Meyer optimistisch. Die offizielle Entscheidung wird aber erst am 8. Februar 2022 verkündet werden.

Beispielbild ©Brigitte Sommer – Auf zehn Wölfe in Niedersachsen sind geheim gehaltene Abschussverfügungen ausgestellt. Getroffen wurden allerdings die falschen Wölfe. Lies´Geheimhaltung erschwert Klagen.

 

(dpa) – Darf die rot-schwarze Landesregierung Informationen über zum Abschuss freigegebene Wölfe geheimhalten? Mit dieser Frage hat sich der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg am Mittwoch beschäftigt. Drei Grünen-Abgeordnete hatten zu den Abschussgenehmigungen im Februar eine Kleine Anfrage im Landtag gestellt, doch das Umweltministerium verweigerte Auskünfte zu einzelnen Fällen. Zur Begründung hieß es, dass das grundrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse Dritter das Informationsinteresse der Abgeordneten überwiege. Weil die Grünen dies anders sehen, zogen sie vor das höchste Verfassungsgericht im Land.
Wölfe stehen unter strengem Naturschutz und dürfen nur unter bestimmten Bedingungen zum Abschuss freigegeben werden – etwa wenn sie Menschen zu nahe gekommen sind oder wolfsabweisende Zäune mehrfach überwunden und Schafe, Rinder oder Pferde gerissen haben.
In einer zweieinhalbstündigen Verhandlung stellten die Richter den Vertretern der Landesregierung, darunter Umweltstaatssekretär Frank Doods, zahlreiche Fragen.  Unter anderem ging es nach Auskunft eines Gerichtssprechers darum, warum nach dem Abschuss eines Wolfes das Umweltministerium sehr wohl Details etwa zum ungefähren Ort der Tötung des Tieres mitgeteilt hatte. Seine Entscheidung will der Staatsgerichtshof am 8. Februar (10.00 Uhr) verkünden.
Die Grünen zeigten sich zufrieden mit dem Verlauf der Verhandlung. Ihnen gehe es um mehr Transparenz und Überprüfbarkeit von Wolfsabschüssen, sagte der stellvertretende Fraktionschef Christian Meyer der dpa. «Wir wollen nicht wissen, wer der Jäger ist. Wir wollen wissen, warum soll dieser Wolf getötet werden.» Nur so könnten die Genehmigungen mit Klagen von Umweltverbänden rechtlich überprüft werden. Die Geheimniskrämerei sei verfassungswidrig.
Im Internet gebe es Hass und Drohungen auf beiden Seiten, also von Wolfsgegnern und Wolfsbefürwortern, sagte Meyer. «Ich wurde auch schon bedroht.» Diese Taten müssten individuell strafrechtlich verfolgt werden. Die Landesregierung dürfe auch in bestimmten anderen Fällen nicht Informationen verheimlichen, um mögliche Straftaten zu verhindern – etwa bei Atommülltransporten.
Dem Grünen-Politiker zufolge wurden in Niedersachsen bisher zehn Wölfe offiziell zum Abschuss freigeben. Kein einziger der gesuchten Leitwölfe sei getötet worden, stattdessen habe es vier Fehlabschüsse von Jungtieren gegeben, kritisierte der frühere niedersächsische Agrarminister.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatte Strafanzeigen gegen Umweltminister und beteiligte Personen gestellt. Im Gegensatz zu den Grünen geht es uns nicht nur darum, die Öffentlichkeit im Rahmen des Gesetzes zu informieren sondern wir stellen die Berechtigung dieser Abschüsse generell infrage. Unserer Meinung nach sind sie nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar.

 

Sachsen-Anhalt: erneut erschossener Wolf gefunden worden – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

Ausriss aus der Volksstimme. Der Original-Artikel ost wohl zwischenzeitlich gelöscht worden. Der Fall ist aber auch bei DBB-Wolf gelistet.

Am 10.Mai wurde in Sachsen-Anhalt ein einem Wald ein toter Jungwolf mit einer riesigen Schussverletzung entdeckt.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige über einen Anwalt um Akteneinsicht erlangen zu können.  Auf EU- und Bundesebene stehen Wölfe strengem Schutz. In Deutschland sind die Paragrafen 69 und 71 des Bundesnaturschutzgesetzes maßgeblich. Nach Paragraf 69 sowie Paragraf 71 können bis zu 50.000 Euro Bußgeld bei und bis fünf jahre Haft verhängt werden.

Quelle: https://www.dbb-wolf.de/totfunde/aktuelle-ereignisse

 

 

 

Schon wieder vier tote Wölfe: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeigen

Fälle in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen

Beispielbild erschossener Wolf ©Privat

Schon wieder wurden mehrere Wölfe grausam und hinterhältig getötet. Am ersten April wurde eine ausgewachsene Wölfn im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt aufgefunden. Ebenfalls am 1. April ein getöteter Jährling in Brandenburg bei Rautenkranz im Oder-Spree-Kreis. In Goslar in Niedersachsen wurde am 2. April ein toter Wolf von Spaziergängern aus dem Oderteich gezogen. Hier wäre die Ursache noch nicht geklärt, heisst es auf der Web-Seite der DBB-Wolf. Ein weiteren ungeklärten Fall gibt es im Niedersächsischen Landkreis Celle vom 16. März. Bei Widdernhausen wurde eine Wölfin tot aufgefunden.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt deshalb zunächst Strafanzeigen in zwei Fällen. Wir behalten uns vor, auch in den anderen Fällen Strafanzeige zu erstatten, sobald mehr Informationen vorliegen.

Schon fünfzig tote Wölfe wurden alleine von Januar bis Mitte April diesen Jahres aufgefunden und bei DBB-Wolf gelistet. Die meisten Opfer fordert der Straßenverkehr. Drei tote Wölfinnen in Niedersachsen gehen auf das Konto des Niedersächsischen Umweltminister Lies. Auch hier haben wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. Anzeige geben Minister und Ausführende erstattet.

Quelle:http://www.dbb-wolf.de

 

Heimlicher Abschuss einer Wölfin in Niedersachsen – Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt Strafanzeige gegen Umweltminister Lies und Ausführende

Presseinfomation 12.02.2021

Eine Wölfin wurde in der Nacht von Mittwoch zu Donnerstag im Gebiet des Herzlaker Rudels heimlich erschossen. Wie Umweltminister Lies in einer Pressekonferenz von gestern sagte, hätte eigentlich eine Abschussgenehmigung auf einen Rüden seitens des Umweltministeriums vorgelegen, getroffen worden wäre allerdings eine Fähe.  „Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat bereits bei Bekanntwerden der heimlichen Wolfsjagd in Niedersachsen überaus heftig gegen derartige Praktiken, die an Wild-West-Methoden erinnern, protestiert. Nun werden wir, wie angekündigt, Anzeige gegen den Umweltminister und die ausführenden Personen erstatten,“ so Vorsitzende Brigitte Sommer.

Symbolbild.

 

Der Kadaver werde aktuell routinemäßig vom NLWKN geborgen, heisst es in der Pressemittelung des Umweltministeriums von gestern.  Eine genetische Untersuchung zur Identifizierung des Wolfs werde eingeleitet. Der Vollzug wäre vor Ort von den zuständigen Kreisjägermeistern koordiniert worden. Um die mit dem Vollzug befasste Person vor Übergriffen zu schützen, will Lies die Identität der Schützen nicht preisgeben.

Wir freuen uns auf neue Mitglieder aus folgendem Gebiet:

Die Jagd sei beschränkt  gewesen auf fest definierte Teile des Territoriums des Herzlaker Rudels. Sie umfassen:
· den Landkreis Cloppenburg: Stadt Löningen, Gemeinde Lastrup
· den Landkreis Osnabrück: Die Gemeinden Berge, Bippen, Menslage
· den Landkreis Emsland: Die Gemeinden Herzlake, Dohren, Lähden, Hüven, Lahn.
Aus Gründen des Tierschutzes ist sie zeitlich befristet bis zum 15. Apr. 2021.
Wir rufen Naturfreunde dazu auf, in diesen Gebieten besonders wachsam zu sein. Neue Mitglieder aus diesen Gebieten werden von uns unterstützt.

Heimliche Schießgenehmigung

Als Rechtliche Grundlage für die Tötung wird folgendes vorgebracht:
Im Territorium des Rudels Herzlake seien seit Ende 2018 angeblich ca. 500 Schafe von Wölfen getötet worden. Dabei hätten mehrere Tiere des Rudels mehrfach im Sinne der Rechtslage zumutbaren Herdenschutz (z.B. 120er Zäune, Herdenschutzhunde) überwunden. Zudem wäre es nachweislich zu zahlreichen, weiteren Rissen in Deichnähe gekommen. Dabei soll alleine bei einem Schäfer ein Schaden von bislang 50.ooo Euro entstanden sein. Letzte Risse an Nutztieren sollen am 10. Oktober und 12. November 2020 stattgefunden haben, heisst es in der Pressemitteilung.
Sommer: „Damit allein ist damit belegt, dass weder ein zeitlicher, noch räumlicher Zusammenhang hergestellt werden kann. Laut Rissliste bestand nur bei einem einzigen Zaun ein Grundschutz. Beim Rest der Vorfälle war kein Schutz vorhanden. Wir erahnen hier sogar eine böswillige Anfütterung. Zur Zeit ist nicht nur Paarung bei den Wölfen, sondern wir befinden uns auch noch mitten in der Jungwolfwandersaison. Es könnte also nicht nur der falsche Wolf des Rudels erschossen worden sein, sondern auch ein durchwanderndes Jungtier. Wir von Wolfsschutz Deutschland können allerdings auch keinen Grund erkennen, den Wolfsrüden GW 1111m zu einem Problemwolf zu stilisieren. Vielmehr werfen wir Umweltminister Lies vor, zum wiederholten Male Lobbypolitik auszuführen und zu betreiben. Weidetierhaltern werfen wir vor, nicht schützen zu wollen, sondern voll auf den Abschuss des ganzen Rudels zu setzen, denn Umweltminister Lies kündigte in der Pressekonferenz von gestern an, nach einer Pause mit Überprüfung solange schießen zu lassen, bis Risse aufhören würden.“
Auf Grund dieser Schadensereignisse sei vom NLWKN am 20. März 2020 eine Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines weiblichen Wolfs (Fähe) des Rudels Herzlake erteilt worden. Diese Ausnahmegenehmigung war befristet bis zum 15. Apr. 2020 aus Gründen des Tierschutzes.

Erneute Schießgenehmigung soll bereits seit dem 11. September 2020 bestanden haben

Aufgrund fortgesetzter Schadensereignisse, die nunmehr genetisch überwiegend einem männlichen Wolf des Rudels (Kennung GW 1111 n) zugerechnet werden konnten, wurde wiederum vom NLWKN am 11. Sep. 2020 eine erneute Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Ausnahmegenehmigung ist bezogen auf den Wolf GW 1111 n.

Einfach irgendeinen Wolf erschossen

„Da eine sichere Identifizierung eines Wolfs-Individuums bei Vollzug im Gelände nicht zweifelsfrei möglich ist, kann eine Identifizierung nur über den räumlich-zeitlichen Zusammenhang in Anknüpfung an die Schadensereignisse erfolgen. Hieraus folgt:
Die heute gemeldete Tötung des weiblichen Wolfs aus dem Herzlaker Rudel ist vollumfänglich gedeckt von der geltenden Rechtslage nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 45a) ,“ zeigte sich Umweltminister Lies siegessicher.
„Wir zweifeln die rechtliche Grundlage zu dieser Schießgenehmigung an, die durch die vorherige Geheimhaltung auch nicht gerichtlich überprüft werden konnte, da kein Verband oder Verein ohne Wissen um Details gegen diese Abschussgenehmigung klagen konnte. Umweltminister Lies hat dadurch nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Rechtssicherheit für die ausführenden Jäger geschaffen. So wird auch deren Identität früher oder später bekannt werden. Uns von Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt es sich so dar, als ob man einfach auf irgendeinen Wolf geschossen hätte. Sicherlich kam hier noch hilfreich hinzu, dass im Schnee Spuren gelesen werden konnten. Hat ein Hobbyjäger einfach die Gelegenheit genutzt, weil er sich durch die Versprechungen des Umweltministers sicher fühlte? Unklar. Fakt ist aber, dass sich Jäger selber stets sehr gerne als Menschen mit „grünem Abitur“ bezeichnen. Mit derartiger Bildung sollte aber schon verlangt werden können, vor einer Schussabgabe einen Rüden von einer Fähe unterscheiden zu können.

Angeblich sollen einem Schäfer bei Löningen durch Wölfe ein Schaden von 50.000 Euro entstanden sein. Wir zweifeln stark an, dass dieser Betrag – falls überhaupt korrekt – trotz Handhabe von Herdenschutzhunden oder wolfsabweisenden Zäunen entstanden ist. Vielmehr ist es bekannt, dass Weidetierhalter aus der Region eben keine Herdenschutzmaßnahmen angewendet hatten. Insofern haben wir es eher mit Problemschäfern, als mit Problemwölfen zu tun. Vor einem Jahr sagte ein Regierungssprecher dem NDR nämlich auch noch etwas ganz anderes. Zitat: „Forderungen aus der Region, die Wölfe abzuschießen, weist das Umweltministerium zurück. Es sei noch zu früh, um über eine Entnahme zu sprechen, sagte ein Sprecher von  NDR 1 Niedersachsen. Bislang stehe auch nicht fest, ob es dieselben Wölfe waren, die mehrmals in geschützte Schafherden eingefallen seien. Ohnehin sei es selbst bei einer Genehmigung schwierig, die streng geschützten Wölfe zu entnehmen, da sie nicht leicht zu identifizieren seien und den Jägern bei einem Irrtum Strafen drohten, so der Sprecher.“ Wollten hier jetzt die Bürgerinitiative Lönigen und Schäfer Ostermann den langersehenten Abschuss durch zahlreiche Rissprovokationen erreichen?

Seitens der EU läuft bereits ein Pilotverfahren wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX Wolf).  Wir berichteten hier:  https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

Davon kann auch die Niedersächsische Wolfsverodnung nicht ausgenommen werden. Wir gehen davon aus, dass dieser heimliche Abschuss sowohl gegen EU- als auch gegen Deutsches Recht verstößt und wir erstatten Strafanzeige gegen Minister und Beteiligte.

Hier die Pressemitteilung des Umweltministeriums: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/abschuss-eines-wolfes-aus-dem-rudel-herzlake-bei-loningen-197198.html?fbclid=IwAR3YuteZL53qlhiD5dZShJYOoeEeTMMl5pahw5kwzGAJEYBAurwHPfYeszU

Information über das Rudel: https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/territorium_herzlake/

NDR-Bericht zum Zitat: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Loeningen-Vier-Schafe-offenbar-von-Woelfen-gerissen,loeningen202.html?fbclid=IwAR38QOmIc2iAh7eec0qJ5qSqIJP6ABxUN0ucvQScKUF0fwmerdfSBtqwPaw

Rissliste: Rissliste-NS (1)

Unser Protest gegen das heimliche Abschießen von Wölfen in Niedersachsen https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/01/28/umweltminister-lies-will-in-niedersachsen-heimlich-woelfe-abschiessen-wolfsschutz-deutschland-e-v-kuendigt-strafanzeigen-an/

Niedersachsen: Umweltminister Lies (SPD) verlängert Schießbefehl auf Wolf Roddy und holt Jäger mit ins Boot – Wolfsschutz Deutschland e. V. droht mit Anzeige

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) verlängerte jetzt nicht nur erneut den Schießbefehl auf Wolf Roddy, sondern er will gleich auch noch die Jäger mit ins Boot holen.  Künftig will Lies sogar Wölfe nach Quote abschießen und er will dazu eine eigene Wolfsverordnung kreieren. Dies würde gegen EU-Recht sowie Tierschutzrecht verstoßen, finden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. und wir werden Anzeige gegen Minister und Jäger erstatten, sollten Roddy oder andere Wölfe erschossen werden.

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) bat am 28. November auf der Jahresversammlung des Zentralverbands der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden (ZJEN) in Bad Fallingbostel die Jäger in Niedersachsen um Mithilfe beim Thema Wolf, steht in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums.  Zitat aus der PM:  „Wir müssen gemeinsam an einer Lösung arbeiten, die auch eine ausreichende rechtliche Absicherung für die Jäger garantiert“, sucht Lies den Schulterschluss mit den Jägern. Wenn die rechtliche Grundlage für die Entnahme eines Wolfs gegeben ist, dann geht dies nach Ansicht von Lies nicht ohne Unterstützung der Jäger. „Ich bin froh, dass wir den Dialog dazu konsequent führten“, so der Umweltminister, der zugleich auf den gesetzlich „sehr engen Rahmen“ beim Thema Wolfsentnahme hinwies.

Das halten wohl die Wölfe von dem Vorhaben des Niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies. ©Brigitte Sommer

Strafanzeige gegen Lies und Jäger

Anscheindend möchte Lies diesen engen gesetzlichen Rahmen so schnell wie möglich aushebeln. Mit „rechtlicher Grundlage“ spielt Lies wohl auch die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) an, die von seiner Amtskollegin, Bundesumweltministerin Schulze entworfen worden war und für die demnächst im den Bundestag abgestimmt werden soll. Hier unsere Stellungnahme dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/02/stellungnahme-an-den-umweltausschuss-zum-gesetzentwurf-der-bundesregierung-zur-aenderung-des-45-abs-7-bnschg-lex-wolf/

Am Montag, den 09.12.19,  findet eine öffentliche Anhöhrung zur „Lex Wolf“ in Berlin statt.  Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) gerät indes selbst unter Druck, denn in einer Rüge kreidet ihr der Bundesrechnungshof an, hunderte Millionen Euro für Berater ausgegeben zu haben. Mit diesem Geld hätte man sämlichen Weidetierhaltern in ganz Deutschland wolfsabweisende Zäune bezahlen können.

Tatsächlich läuft noch immer eine Klage eines Naturschutzvereins gegen die Abschussgenehmigung des Rodewalder Rüden. Obwohl es hier wohl noch kein abschließendes Urteil gibt, lässt Lies weiter Jagd auf Wolf Roddy machen. Sollten hier Jäger tatsächlich mit an der Jagd beteiligt werden und der Wolfsrüde oder ein anderer Wolf erschossen werden, erstatten wir von Wolfsschutz Deuschland e. V. Strafanzeige, sowohl gegen die ausführende Person, als auch gegen Umweltminister Lies.

Weiter heisst es in der Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums, dass mit der Förderung  ja schon die Beschaffung von wolfsabweisenden Zäunen – zum Beispiel bei Schafen – ermöglicht werde. Aber man könne nicht überall in Niedersachsen entsprechende Zäune aufstellen. Gerade an den Deichen sei schon aus technischen Gründen ein solcher Schutz nicht möglich. Und im Gegensatz dazu könne sich eine Rinderherde „zum Teil selbst schützen“, so Lies.

Wie bitte? Selbstverständlich ist eine Weidetierhaltung hinter wolfsabweisenden Zäunen auch an und auf Deichen möglich.

Es genügt einfach lesen zu können, um hier zu sehen, welche Möglichkeit es gibt, Zäune auch an Wasserflächen und Deichen einzubauen.

Umweltminister Lies scheint auch in Bezug auf Rinderhaltung leider völlig faktenresistent oder lobbygesteuert zu sein. Unsere heutigen, hochgezüchteten Rinderrassen haben es verlernt, ihre Kälber zu verteidigen. Erschwerend kommt hier noch hinzu, dass die meisten Kühe auch noch enthornt werden. Wölfe sind Opportunisten. Sie können sehr schnell einschätzen, ob ein Kalb fit ist oder nicht. Wie soll ein Wolf wissen, dass Schaf „erlaubt“ ist und Rind nicht? Zumal das Umweltministerium ja bereits selber Zäune für Rinder in die Förderkulisse mit Billigkeitsleistungen mit hineingenommen hatte. Wolfsexpertin Dr. Marion Ebel bestätigt diese Fakten auch noch einmal in einem Interview in der Sendung „Hallo Hessen“ – ab Minute 10 zu hören und zu sehen: https://www.hr-fernsehen.de/sendungen-a-z/hallo-hessen/sendungen/hallo-hessen–woelfe-in-hessen,sendung-75300.html

Weidetierhaltung vor Naturschutz

Wichtig sei, dass jetzt zügig die Gesetzesnovelle des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt werde, die „Lex Wolf“, um einen rechtsicheren Rahmen für die notwendigen Ausnahmegenehmigungen für eine Entnahme zu erhalten – von einzelnen, auffälligen Tieren, heisst es weiter in der Pressemitteilung. Zitat: „Im Konflikt zwischen Weidetierhaltung und Wolf müssen wir am Ende immer die Zukunft der Weidetierhaltung in Niedersachsen sichern“, so Lies. „Auf dieser Basis werden wir vorgehen. Klar ist aber auch, der hohe Schutzstatus des Wolfs grenzt den rechtlichen Rahmen ein.“

Lobby für Jäger – Lies will Wölfe nach Quote schießen

Das Ziel müsse lauten: Über eine Ausnahmegenehmigung oder mit einer Quote wie in Frankreich einzelne Wölfe zu entnehmen. Das Ministerium arbeite gerade an einer Wolfsverordnung, die ein Raster definiere für künftiges Vorgehen, auch „um die Jäger einzubinden. Denn ich brauche ihre Unterstützung“, betonte Lies. „Ich möchte die Jäger rechtlich absichern, so dass ihnen kein Problem entsteht. Und: Wenn wir über einen Abschuss entscheiden, dann gehört es dazu, dass die Gesellschaft diese Entscheidung auch akzeptiert“, so der Umweltminister. Er werde „für dieses Modell überall werben im Sinne der Jäger“.

Eine Lies´sche Wolfsverordnung würde, wie er sie plant, nach unserer Ansicht genauso gegen EU-Recht verstoßen, wie die geplante Änderung des Naturschutzgesetzes. Es gehört ebenso zu einer demokratischen Gesellschaft, dass Poltiker dann auch entsprechende Anzeigen und Klagen von Naturschutzverbänden akzeptieren müssen. Im Sinne der Bürger, der Umwelt, des Klimas und des Naturschutzes.

Quellen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/lies-bittet-jager-um-unterstutzung-beim-wolf-verordnung-fur-entnahme-im-notfall-geplant-183081.html

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/umweltministerium-gibt-offenbar-hunderte-millionen-euro-fuer-berater-aus-a-1293985.html

 

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht widerspricht UM Albrecht und kündigt Strafanzeige an – Schießbefehl auf Wolf Dani nicht ausreichend dargelegt

Beispielfoto

Das Polit-Theater der schwarz-grünen Regierung in Schleswig Holstein geht in eine neue Runde. Umweltminister Albrecht (GRÜNE) hatte erneut die Abschussverfügung auf Wolf Dani verlängert und will nun auch noch die im Gebiet ansässigen Jäger einbeziehen, damit ein Abschuss wahrscheinlicher wird. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. berichteten und widersprachen. Dazu hatten wir in zahlreichen Zaunkontrollen nachgewiesen, dass Weidetiere im Gebiet so gut wie gar nicht geschützt werden. Zur Zeit werden Umweltverbände zur geplanten Erweiterung der Verfügung angehört. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. gehören nicht zu den Verbänden, die sich dort äußern dürfen, allerdings haben wir bereits angekündigt, Anzeige sowohl gegen Umweltminister Albrecht, als auch gegen jeden ausführenden Schützen zu stellen.

Auch die DJGT widerspricht

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht hat sich am 11. September mit einem Schreiben an den schleswig-holsteinischen Minister Albrecht gewandt und den geplanten Erlass einer Allgemeinverfügung, mit der der Abschuss des Wolfs GW924 m (Dani) „effizienter“ gestaltet werden soll und die Wahrscheinlichkeit erhöht werden soll, scharf kritisiert. Darin legen die Juristin Christina Patt und die ehemalige Richterin Almuth Hirt dar, dass die Voraussetzungen für eine rechtmäßig Entnahme nicht vorliegen würden. Neben unzureichenden und teilweise sogar widersprüchlichen Begründungen stelle sich der gesamte Prozess als äußerst intransparent dar. Die aktuell gültige Verlängerung der Ausnahmegenehmigung sei im Gegensatz zu den ersten Dokumenten, nicht einmal öffentlich verfügbar. Die DJGT behalte sich auf dieser Basis vor, Strafanzeige zu erstatten, sollte der Wolf tatsächlich rechtswidrig abgeschossen werden.

Schadensprognose falsch

Allen voran habe sich die Schadensprognose vom 30. Januar 2019, die der ersten Ausnahmegenehmigung vom 31. Januar 2019 zugrunde lag, nicht bestätigt. Aus der Tabelle zu Tierrissen und Sichtungen, die auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht wird, gehe eindeutig hervor, dass der Wolf nach den Rissereignissen aus dem Winter 2018/2019 sein Verhalten eben nicht dahingehend angepasst hätte, dass er weiterhin in geschützte Schafherden eindringen würde und innerhalb geeigneter Seite 1 von 2 Umzäunungen Schafe töten würde. Bis auf eine Ausnahme seien die weiteren Tierrisse innerhalb unzureichend gesicherter oder gänzlich ungesicherter Herden erfolgt. Weitere Argumente, mit denen die Befürchtung, dass es zu einem erheblichen Schaden kommen könnte, glaubhaft belegt werden könnten, seien im Verlaufe des bisherigen Prozesses nicht angeführt worden.

Wolfsabschuss statt Herdenschutz

Entgegen den gesetzlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 S. 2 BNatSchG sei zudem weder ein umfassender Herdenschutz als geeignete, mildere zur Verfügung stehende Maßnahme umgesetzt worden, obwohl die betroffenen Gebiete zu sog. Wolfspräventionsgebieten erklärt wurden, in denen der Prävention immer Vorrang zukommen soll, noch wäre umfassend und überzeugend dargelegt worden, warum ein Herdenschutz in diesen Gebieten als nicht geeignet angesehen wird.

Weiterer Wolf im Gebiet

Schließlich könnten auch die vorliegenden Ausführungen dazu, dass sich durch die geplante Entnahme der Erhaltungszustand der betroffenen Wolfspopulation nicht verschlechtert oder negativ beeinträchtigt würden, nicht überzeugen. Hier komme es zu teilweise widersprüchlichen Aussagen in Bezug auf das aktuelle Wolfsvorkommen. Darüber hinaus gab es bereits öffentliche Spekulationen über eine befürchtete mögliche Verpaarung mit einer Wölfin, die in einem benachbarten Gebiet als resident eingestuft worden ist, aus der heraus ein erstes Wolfsrudel in Schleswig-Holstein entstehen könnte. Der Abschuss des Wolfsrüden GW924m  (Dani) würde genau dieses potentielle erste Rudel verhindern.

Hier die Stellungnahme der DJGT sowie die Pressemitteilung in völler Länge: Pressemitteilung_geplante_Allgemeinverfügung_Entnahme_GW924m Stellungnahme_Allgemeinverfügung_GW924m

Stellungnahme_Allgemeinverfügung_GW924m

Weitere Informationen über die DJGT: http://www.djgt.de

Zahlreiche Anzeigen wegen Wolfsabschuss in Brandenburg

Presseinformation

17. August 2017

„Die Resonanz erfreut uns“, kommentiert die Pressesprecherin des Vereins „Wolfsschutz Deutschland“ die vielen Strafanzeigen gegen Unbekannt, die bei der Landespolizei Brandenburg wegen des erschossenen Wolfs im Oder-Spree-Kreis eingegangen sind. Mittlerweile bittet die Polizei auf ihrem Bürgerportal im Internet auf weitere Anzeigen zu diesem Fall zu verzichten, da die Staatsanwaltschaft bereits ermittle. Demnach müssten eine Menge  Anzeigen gestellt worden sein. Eine genaue Anzahl konnte ein  Pressesprecher der Polizei auf Anfrage nicht nennen.

Der illegale Abschuss der Wölfin hatte bei den Wolfsfreunden für Entsetzen gesorgt.  Wie Pressesprecherin Sommer erklärte, sei dies bereits der zehnte dokumentierte illegale Abschuss eines Wolfes in Brandenburg und der 25. bundesweit. Die Dunkelziffer sei wahrscheinlich sogar drei- bis vierfach so hoch. Die zahlreichen Anzeigen kamen nach Einschätzung von Sommer auch durch eine Verknüpfung mit einer Petition zustande, die sich gegen den Abschusses des Wolfes Pumpak richtete. Knapp 100000 Befürworter dieser Petition hatte die Nachricht über die Strafanzeige des Vereins „Wolfsschutz Deutschland“ im Internet erreicht. Wie viele davon tatsächlich über das Bürgerportal der Landespolizei Brandenburg Anzeige erstatteten, lässt sich nur vermuten. Brigitte Sommer ist sich aber sicher: „Mit dieser großen Anzahl von Strafanzeigen wurde ein deutliches Zeichen gesetzt, wir hoffen damit zu belegen, dass ein großes öffentliches Interesse besteht, diese Fälle aufzuklären.“

Sommer betonte in diesem Zusammenhang, dass es eben keine vorgefertigten „Formschreiben“ gewesen seien, die bei der Strafanzeige verwendet wurden, sondern, dass sich die Menschen vorher genau darüber informiert hätten, was sie tun. Die breite Öffentlichkeit und der bundesweit agierende Verein Wolfsschutz Deutschland wollten mit dieser Aktion auch ihren Unmut darüber ausdrücken, dass bislang keine Suche nach einem möglichen Straftäter erfolgreich verlaufen sei.

 

Hier die Pressemitteilung als PDF-Datei. Einfach auf den Link klicken.

PM Zahlreiche_Anzeigen_wegen_des_erschossenen_Wolfs_in_Brandenburg