Wolf Grindi in akuter Gefahr? Wolfsschutz-Deutschland e. V. befürchtet neue Abschussverfügung unter CDU-Verantwortung

Seit dem Wechsel der Zuständigkeit für den Wolf zum CDU-geführten Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) am 2. April 2026 gibt es auf der offiziellen Seite des Umweltministeriums keine neuen Monitoring-Daten mehr. Die Inhalte werden während der Übergangsphase nicht aktualisiert. Genau in dieser Phase der Unsicherheit ist unsere  UIG-Anfrage zur Abschussgenehmigung des Hornisgrinde-Wolfs „Grindi“ (GW2672m) endlich beantwortet worden. Diese Antwort schätzen wir als alarmierend ein. Außerdem waren wir am 24. März 2026 wieder mit einem Team in Grindis Revier. Lesen Sie hier alle Hintergründe in unserer Fotoreportage.  

UPDATE 12.10.2026: Landwirtschafts- und Umweltministerium beantworteten uns unsere UIG dahingehend, dass keine weiteren Maßnahmen geplant und auch keine Abschussverfügung geplant sei. Mehr Infos hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/wp-admin/post.php?post=20113&action=edit

Was die Behörden-Antwort offenbart

Nach Ablauf der Abschussgenehmigung am 10. März 2026 gab es weitere vier als „kritisch“ eingestufte Sichtungen: am 11.02., 18.02., 02.03. und 21.03.2026. Die Einordnung als verhaltensauffälliges Tier der Kategorie C3a beruht jedoch nicht auf harten Fakten, wie Rissen oder tatsächlichen Angriffen, sondern auf Behauptungen.
Die Behörden genehmigten für die Vergrämung (bereits seit 20.06.2024) 21 Personen (Namen geschwärzt), die Grindi mit Betäubungsgewehren oder Blasrohren – auch aus dem Auto und mit Nachtsichtgeräten – beschießen durften. Die Maßnahmen erstreckten sich über ein riesiges Gebiet: Gemeinden Baden-Baden, Bühl, Bühlertal, Forbach, Ottersweier, Sasbach und Sasbachwalden sowie das Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald, Wälder und Wiesen um Baden-Baden, Talschwarzwald zwischen Bühlertal und Forbach, Wilder See, Hornisgrinde und Oberes Murgtal.
Besonders perfide: Spaziergänger und Wolfsfreunde, die Grindi schützen wollten, wurden beschuldigt, Auerhähne während der Aufzuchtzeit zu stören – während die Behörden selbst mit hohem Personalaufwand (durchschnittlich drei Personen über 20 Wochen à 40 Stunden) massiv nachstellten.
Beispielfoto Wolfsrüde.

CDU und Peter Hauk

Mit dem Ressortwechsel liegt das Wolfsmanagement nun beim CDU-Minister Peter Hauk. Die CDU hat im Wahlkampf sogar noch eine deutlich wolfskritischere Linie als Cem Özdemir (Grüne) vertreten und schnellere sowie noch einfachere Abschussmöglichkeiten gefordert. Wir befürchten daher, dass unter der neuen Zuständigkeit und nach der Aufnahme ins Bundesjagdrecht und dem Durchgang durch den Bundesrat, bereits eine neue Abschussverfügung für Grindi vorliegt oder in den nächsten Wochen erlassen werden könnte oder sogar schon existieren könnte. Deshalb haben wir eine weitere UIG-Anfrage gestellt.

 

Wolfsfigur an einem Wanderweg bei Herrenwies. © Brigitte Sommer

Einige Nachstellungen im Detail

  • Am 16.07.2024 trat Grindi in eine Soft-Catch-Fußfalle (die wir seit Langem scharf kritisieren), https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/03/17/besenderung-von-woelfen-telemetriedaten-als-grundlage-fuer-kuenftige-abschuesse/ konnte sich aber selbst befreien.
  • Am 22.01.2024 ruhte er auf einem nicht benutzten Skihang; als Menschen brüllend auf ihn zurannten, zog er sich ruhig zurück – auf eine Distanz, die für ein Narkosegewehr zu groß war.
  • Mehrfach versuchten Personen mit Hunden (u. a. 25.02. und 28.02.2025), Begegnungen zu provozieren – genau das, was Wanderern und Touristen später vorgeworfen wurde.
  • Fußfallen, sogar Lockstoffe und die geplante „Hard-Release-Methode“ (die wir bereits im Fall Großhennersdorf scharf kritisiert hatten) kamen zum Einsatz. Eine Expertin von Team Tierschutz bestätigte: Es gibt keinen einzigen wissenschaftlichen Beleg für die Wirksamkeit solcher Vergrämungsmethoden.

Jäger durften Menschen gefährden?

Trotz allem hielt Grindi immer ausreichend Abstand (nie kamen die Verfolger auf 20–25 Meter heran). Insgesamt gab es 180 Sichtungsmeldungen, meist mit mehr als 20 Metern Abstand.
Die Tötungsgenehmigung vom 23.01.2026 beruhte auf einer lediglich „wahrscheinlichen“ oder „vorstellbaren“ Gefahr – eine extrem niedrige Schwelle, die wir in früheren Artikeln bereits als rechtsstaatlich hochproblematisch kritisiert haben. Drei Personen durften Grindi mit halbautomatischen und sogar automatischen Waffen, Nachtsichtgeräten, Bildverstärkern und aus stehenden Fahrzeugen töten. Eine Tötung sollte sogar bei „Gefahr für die Gesundheit der Menschen“ gerechtfertigt sein – obwohl es sich hier nicht nur um eine theoretische, sondern um eine tatsächliche Gefahr handelte. Die Gefahr für Menschen durch die Jäger war allerdings real.

 

Fragwürdige Aktion, die von selbst ernannten Wolfsfreunden geradezu gefordert wurde. Die Frage lautet aber doch, wer wirklich davon profitiert, hohe Strafen für das Begehen von abgesperrten Wegen anzudrohen. Jagdfrevel kann nun so gut wie gar nicht mehr, bzw. unter sehr erschwerten Bedingungen dokumentiert werden. © Brigitte Sommer

 

An fast jedem Weg und fast an jeder Ecke sind neue Wildkameras angebracht. © Brigitte Sommer

 

Mitarbeiterin der Nationalparkverwaltung mit Jagdhunden. Viele glauben noch immer, die Natonalparkverwaltung wäre wie die FVA, auf „der Seite von Grindi“. Dabei sind diese Behörden weisungsgebunden und der Regierung unterstellt. Auf der Webseite der Parkverwaltung heißt es, dass die Behördenmitarbeiter auch jagen. Foto: Privat.

 

Fahrzeug der Nationalparkverwaltung. © Privat

 

Hoher Personal- und Kostenaufwand auf Steuerzahlerkosten

Der Personalaufwand für die Nachstellungen und Vergrämungsversuche belief sich auf mindestens 20 Wochen à 40 Stunden mit durchschnittlich drei Personen – das entspricht rund 2.400 Arbeitsstunden. Bei einem konservativen Stundensatz von 60–80 € (inkl. Überstundenzuschläge, Fahrzeuge, Ausrüstung wie Nachtsichtgeräte, Betäubungsgewehre, Lockstoffe und Logistik) ergibt sich allein für diesen Einsatz eine Kostenschätzung von 144.000 bis 192.000 Euro. Hinzu kommen noch Kosten für die Soft-Catch-Fußfallen, die geplante Besenderung und die vorbereitete „Hard-Release“-Vergrämung. Trotz dieses enormen Aufwands und der massiven Nachstellungen zeigte Grindi weiterhin scheues Verhalten und hielt stets ausreichend Abstand.

 

Geheimes Jagdhaus zwischen Badener Höhe und Sandsee? Außen wirkt das Gebäude verfallen, doch innen ist es sogar mit Laminatboden und Regalen eingerichtet, plus Ausguck im Dach. Foto: Privat.

 

Die Abschussgenehmigung

Eine realistische Kostenschätzung für die Bereitstellung und den Einsatz dieses Kommandos (Waffen, Optiken, Nachtsichttechnik, Munition, Fahrzeuge, Schulungen und Bereitschaft) liegt bei mindestens 35.000 bis 60.000 Euro. Hochwertige Nachtsicht- und Wärmebildgeräte der verwendeten Klasse kosten pro Set schnell 8.000–15.000 €, spezielle Schalldämpfer und automatische Waffen für Behörden zusätzlich mehrere Tausend Euro pro Einheit. Dazu kommen laufende Kosten für Bereitschaft, Wartung und Munition.Gesamtkosten-Schätzung für Nachstellungen + Abschussvorbereitung: 180.000 – 250.000 Euro allein für die Verfolgung und Tötungsvorbereitung eines einzelnen, scheuen aber neugierigen Wolfs – auf Kosten der baden-württembergischen Steuerzahler.

 

Fakt ist, dass im Nationalpark gejagt wird. Hochsitze sind überall zu finden. © Brigitte Sommer

 

Wegeabsperrungen schützen vor allem das Tun der Jäger. Ob hier tatsächlich Tiere geschützt werden, ist fragwürdig, denn es handelt sich um ganz normal ausgebaute Wege. © Brigitte Sommer

 

Warum werden ganz normale Wege gesperrt? © Brigitte Sommer

 

Für Jäger gilt das Wegegebot nicht. © Brigitte Sommer

 

Auch wahre Wolfsfreunde laufen hier Patrouille. Jemand hat hier unseren Aufkleber hinterlassen. © Brigitte Sommer

 

Der Sandsee war früher einmal ein Badesee © Brigitte Sommer

Überall werden neue Kamerafallen installiert. Hier im Film

Am 24. März gingen wir noch von neuen Besenderungsversuchen aus. Inzwischen schätzen wir, dass auch eine neue Abschussverfügung ausgestellt werden könnte.

 

Im Nationalpark Nordschwarzwald erhebt sich der historische Aussichtsturm des Schwarzwaldvereins auf dem höchsten Punkt Baden-Badens. Erbaut 1890/91 zu Ehren von Großherzog Friedrich I. von Baden, bietet er nach ca. 150 Stufen eine beeindruckende Rundumsicht über den Nordschwarzwald, die Rheinebene und bei klarer Sicht bis zu den Vogesen und den Alpen. Aufgenommen vom Wanderweg unterhalb – ein klassisches und lohnendes Ausflugsziel für alle Naturfreunde. © Brigitte Sommer

 

Friedrichturm. © Brigitte Sommer

 

Diese Wandertouren sind empfehlenswert.

 

Hündin Albas Aufgabe ist es, Wolfslosung zu finden. Das gibt uns einen Überblick über das Territorium. Foto: Privat.

 

Blick vom Friedrichsturm auf Herrenwies. © Brigitte Sommer

 

Blick auf den Sandsee. © Brigitte Sommer

 

Blick auf den Sandsee. © Brigitte Sommer

 

Am Rand des Nationalparks befinden sich große, gerodete Flächen. Hier Badener Höhe Richtung Sand. © Brigitte Sommer

 

Massive Fällungen im Film

 

 

 

Blick von unterhalb der Hornisgrinde Richtung Straßburg. © Brigitte Sommer

 

In dem Gebiet gibt es nur normalen Tourismus, keinen Wolfstourismus. Bei Unterstmatt ist die Gastronomie auch auf Biker eingestellt. © Brigitte Sommer

 

Straße vom Mehliskopf Richtung Herrenwies. Im Winter sind die Parkplätze auf der linken Seite voll belegt. © Brigitte Sommer

 

Blick auf die Kirche von Herrenwies. © Brigitte Sommer

 

Skianlage und Sommerrodelbahn am Mehliskopf. © Brigitte Sommer

 

Blick Richtung Bühl und Bühlertal. © Brigitte Sommer

 

Ziemlich sicher ein Trittsiegel von Grindi. © Brigitte Sommer

 

Inzwischen dürften einige Mobber verstanden haben, dass sich weder unser Verein Wolfsschutz-Deutschland e. V. noch unsere Vorsitzende diffamierende Lügen gefallen lassen. Wir sind bereits gegen einige Leute juristisch vorgegangen. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir den Verfasser nicht mit Namen zeigen. Wer ihn jedoch kennt und eine Anschrift hat,  darf sich gerne bei uns melden. Wir sichern natürlich, wie immer, Quellenschutz zu.

 

Es dokumentierten Gudrun, Brigitte und Wolfslosungssuchhündin Alba, die natürlich kastriert, immer an der Leine im Einsatz und zudem ein Podenco aus dem Tierschutz ist. Es kursieren noch immer boshafte Lügengeschichten, in denen behauptet wird, unser Team sei im Februar mit zwei Hunden unterwegs gewesen, unter anderem sogar einer läufigen Hündin, um illegal zu züchten. Fakt ist, dass die unkastrierte Wolfshündin Liv bei keinem der Einsätze in Grindis Territorium dabei war. Die Wolfshündin Liv lebt seit sechs Jahren in der Familie und Familie Sommer hat überhaupt keine Absicht, zu züchten. Auch nicht in Zukunft. Foto: Privat.

Rückblick und Mobbing gegen Brigitte Sommer

In unseren früheren Artikeln haben wir die fragwürdige Einstufung, die mangelnde Verhältnismäßigkeit und die teuren, wissenschaftlich zweifelhaften Methoden kritisiert. Besonders perfide war das Mobbing gegen unsere Vorsitzende Brigitte Sommer, nach einer zufälligen Begegnung mit Grindi, die von einem SWR-Team, das am Treffpunkt aufgelauert hatte, gefilmt worden war. O-Töne wurden im Bericht aus dem Zusammenhang gerissen. Die Vergrämung von Grindi und die Aussage, dass es keinen Wolfstourismus dort gibt, wurden heraus geschnitten. Da das Senckenberg-Institut nicht für unseren Verein analysiert, unterscheiden wir Wölfe in den Gebieten durch ihr Aussehen. Voraussetzung dafür sind möglichst gute Fotos. Natürlich hat Brigitte Sommer hochauflösende Fotos für unser internes Wolfsmonitoring gemacht. Wir konnten so auch noch vor Kurzem durch eine Meldung an uns bestätigt sehen, dass es sich tatsächlich um Grindi gehandelt hat. Wir geben weder Bilder die wir erstellen, noch Bilder von Meldungen an uns heraus. Teile der Medien und einige Einheimische warfen Brigitte Sommer „Wolfstourismus“ vor. Ironischerweise organisierten genau jene Personen später die „Schutz-Wanderungen“, meldeten die genauen Touren an die Behörden weiter und stellten sich als Helden dar, zum Beispiel mit geteilten Wolf-Menschen-Profilbildchen und in diversen Zeitungsartikeln. Grindi hat also hauptsächlich wegen seiner eigenen Schläue diese Zeit lebend überstanden. 
Inzwischen ist die Porfilneurosen-Karawane thematisch zum Wal in der Ostsee weitergezogen, kreiert KI-Liedchen und fühlt sich erneut als Experte. Es gab Flyer-Aktionen einer Art Bürgerwehr gegen Touristen, Forderungen nach Wegeabsperrungen und Freude über Strafen bis 10.000 Euro.

Unsere Forderung

Statt fast einer Viertelmillion Euro für tierquälerische Nachstellungen und ein teures Erschießungskommando brauchen wir endlich echten, präventiven Herdenschutz und eine sachliche, wissenschaftsbasierte Wolfspolitik ohne Panikmache. Im Territorium von Grindi braucht es jetzt tatsächlich echte Freunde des Wolfs. Wer das endlich verstanden hat, ist in unserem Team herzlich willkommen.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. – Wir bleiben dran und lassen nicht locker.

 

Und wir verlosen noch einmal eine Tasse, einfach Blog abbonieren:

 

Hündin Alba war selbstverständlich auch am Parkplatz an der Leine, sie sah lediglich eine Katze. Im Einsatz ist sie still.

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
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Jägerlatein? Kein neues Wolfsrudel im Bereich Langlingen in Niedersachsen

Am 24. Juni 2025 sorgte eine Meldung von Eicklingen Aktuell für Aufregung: Bürgermeister Ernst-Ingolf Angermann sprach von einem vermeintlich neuen Wolfsrudel im Waldgebiet zwischen Hohnebostel und Fernhavekost, bestehend aus zwei Alttieren und fünf Jungwölfen. Er forderte die Bevölkerung auf, das Gebiet, insbesondere mit Hunden, zu meiden. Diese Meldung wurde von lokalen Medien, wie der Celleschen Zeitung, aufgegriffen, die voreilig von einem „neuen Rudel“ berichteten, ohne den Sachverhalt zu prüfen. Wolfsschutz-Deutschland e.V. hat die Angelegenheit untersucht, um Klarheit zu schaffen.

Beispielfoto Wolfsrudel.

 

Angermann zeige sich wenig begeistert über das „neue Wolfsrudel“, heißt es in der Celleschen Zeitung. Nach Rücksprache mit dem Umweltministerium Niedersachsen und einer Überprüfung der offiziellen Seiten des Wolfsmonitorings der Jägerschaft konnte keine Bestätigung für ein neues Wolfsrudel gefunden werden. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, dass es sich bei den gesichteten Wölfen höchstwahrscheinlich um Mitglieder des bestehenden Rudels Burgdorf (BGD) handelt. Dieses Rudel ist in der Region bekannt und es ist bereits im Monitoting. Die Sichtungen im Raum Langlingen deuten darauf hin, dass das Rudel Burgdorf sein Streifgebiet nutzt, was für Wölfe, die große Distanzen zurücklegen, nicht ungewöhnlich ist. Für Burgdorf sind aktuell auch fünf Welpen bestätigt. Aber auch das Rudel Burgdorf ist stark gefährdet. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/01/niedersachsen-mutterwoelfin-des-burgdorfer-rudels-totgeschossen/

Unnötige Panikmache

Wolfsschutz-Deutschland e.V. kritisiert die Empfehlungen des Bürgermeisters, das Gebiet zu meiden, als übertrieben und unnötig panikschürend. Niedersachsen ist seit vielen Jahren Wolfsland, und es gibt keine dokumentierten Fälle, in denen Wölfe Menschen oder Hunden gefährlich geworden sind. Selbst ein neues Rudel würde daran nichts ändern. Solche Aufrufe tragen zur Verunsicherung der Bevölkerung bei und stehen im Widerspruch zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit der Anwesenheit von Wölfen. Zudem fordern wir eine verantwortungsvolle Berichterstattung, die sich auf verifizierte Fakten stützt, um Fehlinformationen zu vermeiden.

 

Am 26.Juni 2025 warnte die Seite vor einem neuen Wolfsrudel zwischen Hohnebostel und Fernhavekost. Dies ist eine Falschinformation. Quelle: https://www.facebook.com/eicklingen

 

Die Lokalpresse stieg gleich mit einem Bezahl-Artikel ein und prüfte anscheinend nicht nach, ob die Angaben des Bürgermeisters korrekt waren. Quelle: https://www.cz.de/lokales/celle-lk/flotwedel/langlingen/wolfsrudel-in-langlingen-entdeckt-sieben-tiere-auf-wildkameras-gefilmt-A3CCKU3VIBGX3H3MHZCFYXBWOA.html

 

 

Ausriss aus dem Artikel der Cellesche Zeitung: Quelle: https://www.cz.de/lokales/celle-lk/flotwedel/langlingen/wolfsrudel-in-langlingen-entdeckt-sieben-tiere-auf-wildkameras-gefilmt-A3CCKU3VIBGX3H3MHZCFYXBWOA.html

 

Besonders problematisch ist das wiederholt populistische Auftreten von Bürgermeister Angermann und weiterer Jäger und Bauern in Bezug auf Wölfe. So wurde in Langlingen der Vorwurf erhoben, Wölfe hätten im November 2024 ein Pferd, den Wallach „Charlie“, in Fernhavekost zu Tode gehetzt. Laut Berichten der Celleschen Zeitung und anderer Medien sollen drei Wölfe das Pferd über eine Weide gejagt haben, woraufhin es in Panik durch einen provisorischen Zaun rannte und sich tödliche Verletzungen zuzog. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bestätigte den Vorfall als Wolfsangriff, doch Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert eine kritische Prüfung solcher Behauptungen. Ohne eindeutige Beweise wie DNA-Analysen oder Fährten bleibt unklar, ob tatsächlich Wölfe die  Ursache waren. Ähnliche Fälle, wie etwa in Ohlenstedt (2017), zeigten, dass voreilige Schuldzuweisungen an Wölfe oft nicht durch Beweise gestützt werden konnten, sondern durch andere Faktoren wie Stacheldraht oder Panikreaktionen erklärt wurden.
Ein weiterer besorgniserregender Vorfall ereignete sich im Frühjahr 2025: In Celle wurde eine illegal getötete Wölfin aus der Aller geborgen. Ihre Identität konnte keinem bekannten Rudel zugeordnet werden, was die Dringlichkeit eines konsequenten Wolfschutzes unterstreicht. Illegale Tötungen sind höchst kriminell und müssen konsequent verfolgt werden. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/04/02/wieder-mysterioese-wolfstoetung-in-niedersachsen-ist-der-wolfsripper-zurueck/
Diese bis heute genetisch unbekannte Wölfin wurde illegal erschossen und am 28.03.25 aus der Aller in Celle geborgen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. setzen 1.000 Euro Belohung zur Ergreifung des Täters aus. Foto:privat.

Dieser Fall zeigt auch wieder erneut den Interessenkonflikt, den die Jägerschaft in Niedersachsen hat. Wer Wölfen gegenüber negativ eingestellt ist oder sogar deren Abschuss fordert, sollte nicht das Moniting, also die Kontrolle über die Wolfspopulation in Niedersachsen, übernehmen. Wir haben eine Petition erstellt, die fordert, das Monitoring der Jägerschaft zu entziehen. http://www.change.org/wolfsmonitoring

 

Weitere Quelle:

http://www.wolfsmonitoring.com

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Thüringen: Wolfsmischlinge kaltblütig erschossen

Auf Nachfrage der Deutschen Presseagentur bestätigte gestern das Thüringer Umweltministerium, dass drei Welpen der Wölfin, die ihr Territorium bei Zella eingerichtet hat,  im Wartburgkreis erschossen worden seien. Angeblich würde das Bundesnaturschutzgesetz vorschreiben, dass frei geborene Mischlinge aus Hund und Wolf abgeschossen werden müssten. Wolfsschutz-Deutschland e. V. sagt „Nein“ und protestiert auf das Heftigste.

Beispeilbild

Unserer Ansicht  nach muss in solchen Fällen das  Tierschutzgesetz höher bewertet werden als das Naturschutzgesetz, dessen Änderung (Lex Wolf) umstritten ist. Gegen die Praktiken in Deutschland läuft auch ein Pilotverfahren der EU. Die EU-Rechtslage ist hier widersprüchlich. Bei gezüchteten Hybriden heisst es, diese würden bis zur 4. Generation den gleichen hohen Schutzstatus wie Wölfe genießen und deshalb wäre deren Haltung verboten.  Gleichzeitig spricht man frei geborenen Mischlingen diesen Schutzstatus ab.

Laut Tierschutzgesetz muss immer das mildeste Mittel angewendet werden. Und es gibt Alternativen zum Töten, die im Ausland längst erfolgreich praktiziert werden. In Italien werden frei geborene Mischlinge sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Auch hat das Thüringer Umweltministerium hier erneut gegen die Informationspflicht verstoßen, da es erst auf Nachfrage der Deutschen Presseagentur über die Tötung der gesunden Tiere informierte.

In der Auflistung der DBB-Wolf wurde die kleine Familie einfach schon vorher gar nicht mehr gelistet Auch das verstößt unserer Meinung nach gegen die Informationspflicht.

Und auch rein rechnerisch können fünf bis zehn frei geborene Mischlinge die Reinheit der Wolfspopulation, wie es auch immer wieder als Argument aufgeführt wird, überhaupt nicht gefährden.

Mischlinge seien auch in Bayern gesehen worden und deshalb sei auch in Bayern eine Schießgenehmigung erteilt worden. Allerdings seien dort die Tiere verschollen.  Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie dies dort gehandhabt worden sein könnte.

Die großen Umweltorgas verfügen über genug finanzielle Mittel, um diesem kaltherzigen Treiben mit Hilfe von Klagen bis zum EUGH ein Ende bereiten zu können.

 

Quelle: https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/eisenach/ministerium-drei-wolf-hund-mischlinge-im-wartburgkreis-abgeschossen-id237895227.html?fbclid=IwAR04lqyaxB19rcF7QgXlL7jNt2Hm0nwA0CgyO0zEDcLYoZIIJrJhtna6tD8

Umfangreiche Infos zur Vorgeschichte: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/25/thueringen-schiessgenehmigung-auf-wolfsmischlingswelpen-erteilt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/08/13/ethisch-untragbar-schon-wieder-mischlings-wolfswelpentoetungen-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/08/18/studie-zeigt-auf-in-deutschland-gibt-es-kein-wolfshybridenproblem/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/17/bayern-viel-geschrei-um-viel-zu-wenig-woelfe/

Geheime Wolfsjagden der Regierung in Brandenburg – Offener Beschwerdebrief an die EU

Mitmachaktion – Fragwürdige Berühmtheit haben geheime Wolfsjagden in Niedersachsen erlangt, doch auch in anderen Bundesländern scheint dies gängige Praxis zu sein. Damit sind nicht etwa illegale Abschüsse gemeint, sondern Abschussverfügungen von Bundesländern. Die Umweltministerien geben Wölfe zum Abschuss frei und sie informieren die Öffentlichkeit nicht darüber. Verbände und Vereine, die von solchen Abschussgenehmigungen nichts wissen, können also dagegen auch nicht klagen. Ein echter Skandal tut sich hier auf. Bei unserer Beschwerde können sich alle beteiligen, indem sie unseren Protestbrief als Vorlage nehmen und an den EU-Kommissar senden.

Mr. Virginijus Sinkevičius

Rue de la Loi / Wetstraat 200

1049 Brussels / Belgium

 

CC: per Mail an:

nature@ec.europa.eu

 

Sehr geehrter Herr  Sinkevičius ,
durch Zufall erfuhren wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. beim Erstellen unseres Pressespiegels davon, dass es seit 22. Juli 2022 eine Abschussgenehmigung auf einen Wolf im Landkreis Teltow-Flämig im Bundesland Brandenburg geben würde. Unsere Suche nach einer entsprechenden Pressemitteilung des Umweltministeriums war ergebnislos. Eine telefonische Nachfrage beim Umweltministerium Brandenburg ergab, dass das Ministerium diesbezüglich gar keine Pressemitteilung veröffentlicht hat, diese Abschussverfügung aber besteht.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V.  halten es für gesetzwidrig, in solchen Fällen keine Pressemitteilung zu veröffentlichen und somit die Bevölkerung und die Naturschutzverbände nicht darüber zu informieren. Solche Praktiken verstoßen unserer Meinung nach eindeutig gegen die Informationspflicht.
Durch das Geheimhalten von geplanten Wolfsabschüssen haben  Naturschutzverbände keine Möglichkeit, gegen die geplanten Abschüsse zu klagen. Ein Recht, das ihnen aber zusteht.

Auf einer unserer Beschwerden haben Sie uns bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Verbände klagen können gegen geplante Wolfsabschüsse. Nur, wenn Sie von den Vorhaben, Wölfe abzuschießen, nichts wissen bzw. nichts erfahren, können sie auch nicht klagen.
Unserer Ansicht nach verstößt auch die Brandenburgische Wolfsverordnung gegen geltendes EU-Recht. Zugleich würden wir Sie bitten, das Pilotverfahren der EU gegen Deutschland in ein Hauptverfahren übergehen zu lassen.

Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

Dritter Wolf erschossen: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige und setzt weitere Belohnung aus

Nachdem am Dienstag zwei illegal getötete Wolfswelpen in der Elbe im Landkreis Ludwigslust-Parchim gefunden worden waren, teilte das Umweltministerium von Mecklenburg-Vorpommern gestern Abend mit, dass bereits am Sonntag ein weiterer erschossener Wolf gefunden worden war und zwar 300 Kilometer vom Fundort der zuerst bekannt gegebenen Fälle entfernt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt auch in diesem Fall eine Strafanzeige und setzt eine weitere Belohnung von 1.000 Euro aus.

Erste Untersuchungen durch Tiermediziner hätte ergeben, dass alle drei Wölfe an Schussverletzungen verendet seien, wie ein Sprecher des Umweltministeriums in Schwerin dem NDR erklärte. Eine Wolfsleiche war demnach bereits am Sonntag bei der Ernte in einem Maisfeld bei Plöwen (Vorpommern-Greifswald) entdeckt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen war das Tier schon vor etwas längerer Zeit angeschossen worden. Plöwen liegt unweit der Grenze zu Polen.

Umweltminister Backhaus (SPD) betroffen?

Umweltminister Backhaus (SPD) zeigt sich in einem Bericht des NDR betroffen über die kriminelle Energie. Er weist darauf hin, dass solche Taten keine Kavaliersdelikte seien. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. machen dem Umwelt- und Agrarminister allerdings den Vorwurf, dass schwammige Aussagen in Punkto Schutz der Wölfe, Kriminelle dazu angeregt haben könnten, in Wild-West-Manier  Selbstjustiz zu begehen. Denn die SPD und CDU streiten sich seit Monaten darum, den Wolf ins Jagdrecht in Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen. So wird Backhaus in einem Zeit-Artikel zitiert, dass er Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner (CDU) gebeten habe, in Brüssel zu erwirken, den „günstigen Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation als erreicht zu erklären um damit Abschüsse möglich zu machen. Um solche Interessenskonflikte zu vermeiden, sollte das Amt des Umwelt und des Agrarministers normalerweise getrennt sein. Dass eine Trennung dennoch nicht vor Lobbyismus schützt, zeigt sich allerdings am Negativbeispiel von Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD).

Verfahren der EU gegen Deutschland

Von der EU gibt es allerdings ganz andere Signale als Wolfsabschüsse. So soll das Pilotverfahren gegen Deutschland nun in ein reguläres Verfahren wegen so genannten „legalen“ Abschüssen und diversen Wolfsverordnungen mehrerer Bundesländer übergegangen sein. Bundesumweltministerin Schulze  (SPD) soll dies kürzlich auf einer Veranstaltung in Niedersachsen betont haben. Haben nun Jagende aus Frust vollendete Tatsachen geschaffen? Unklar. Fakt ist aber, dass hier kein bis wenig Unrechtsbewusstsein vorhanden zu sein scheint und geradezu eine Enthemmung stattfinden könnte. Dies ist der elfte Fall von einer Entdeckung eines illegal getöteten Wolfs in Deutschland in diesem Jahr. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. schätzen die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher ein.

Wir beklagen auch eine oft mangelnde Motivation, solche Umweltkriminellen dingfest zu machen. Grund könnte hier auch die Tatsache sein, dass in Ämtern, Polizei und Gerichtswesen überproportional viele Hobbyjäger sitzen.

Quellen: https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Drei-tote-Woelfe-in-MV-entdeckt-sie-wurden-offenbar-erschossen,wolf4578.html

https://www.zeit.de/news/2021-08/18/debatte-um-bejagung-von-woelfen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

 

Wolfsschutz-Deutschland: „Lex Wolf“ ist die Legitimation zur erneuten Ausrottung der Wölfe – Aufforderung an Abgeordnete, dem Gesetz nicht zuzustimmen

Wolfsschutz Deutschland e.V. lehnt den Gesetzesentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes der Bundesregierung auf das Schärfste ab und fordert die Bundestagsabgeordneten auf, gegen dieses Gesetz im Bundestag zu stimmen.

Tritt die „Lex Wolf“ in Kraft, können Wölfe nach Belieben einfach abgeschossen werden.

UPDATE – 13.09.2019 – Die Änderung des Naturschutzgesetzes (LEX-Wolf) wurde noch vor der Sommerpause vom Bundesrat genehmigt und dann an den Bundestag weitergegeben. Die Änderung soll jetzt nach der Sommerpause vom Bundestag genehmigt werden. Wir haben zusammen mit der DJGT einen Flyer entwickelt, den wir zum Teil in Berlin verteilt haben und mit der Post versenden haben. Wir stellen nun den Flyer allen zur Verfügung, um ihn an Bundestagsabgeordnete mit der Bitte zu versenden, der Änderung des Naturschutzgesetzes nicht zuzustimmen. Hier ist unser Flyer flyer-lex-2 zum Herunterladen. Hier ist die komplette Stellungnahme der DJGT: http://www.djgt.de/system/files/252/original/190622_Stellungnahme_Gesetzesentwurf_Wolf.pdf

Noch vor der Sommerpause, die am 1.7.2019 beginnt, soll der neue Gesetzesentwurf zum Bundesnaturschutzgesetz § 45 „Lex Wolf“ der Bundesregierung durch den Bundestag und durch den Bundesrat gejagt werden. Ein entsprechender Antrag wurde von der Bundeskanzlerin Angela Merkel an den Bundestagspräsidenten Schäuble gesendet. Es ist erschreckend, wie schnell dieser Gesetzesentwurf wider besseres Wissen durch die Regierungsinstanzen durchgepeitscht werden soll. Wir fragen uns, ob dies mit unserer Demokratie überhaupt vereinbar ist.

Nach wie vor spricht sich mit 79 Prozent eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung für den Wolf aus, und das trotz ständiger Medien- und Lobbyhetze. Im Schatten der ab Mitte Juni beginnenden Sommerferien in verschiedenen Bundesländer soll der neue Gesetzesentwurf nun noch schnell die letzten parlamentarischen Hürden passieren. Die Bundesregierung weiß genau, dass die meisten Bundesbürger*innen dann quasi nur noch die Urlaubszeit im Kopf haben und sicher nicht die „Lex Wolf“.  Ein probates Mittel, um Protesten zu entgehen? Im vergangenen Jahr wurde während der Fußball-WM eine Weideprämie für Nutztierhalter abgelehnt.

Demokratische Spielregeln werden außer Kraft gesetzt

Die Bundesregierung kuscht vor einer großen Lobby, die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte vertritt. Sie schieben ihre wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund. Gerade diese werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – oder die Subventionen für die Landwirte werden massiv zurückgefahren. Aber genau diese kleine Minderheit setzt mit Hilfe der Politik die demokratischen Spielregeln außer Kraft. In Diktaturen mag eine solche Vorgehensweise normal sein, aber in einer Demokratie?

Geht die Lex-Wolf durch, wäre es dann möglich, einfach wahllos Wölfe und sogar ganze Wolfsfamilien mit Welpen abzuschießen. Nutztierrisse müssten genetisch nicht mehr einem Wolf zugeordnet werden. Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. Anschließend müssten dann z.B. alle Füchse und Hunde ebenfalls ausgerottet werden, da diese ja auch immer wieder Nutztiere reißen! 

Das klingt nicht nur irrsinnig, das ist es auch, wie neueste Zahlen aus einer Pressemitteilung der GRÜNEN in Hessen am 12.06.19 belegen. Zitat Umweltministerin Hinz: „Beim Thema Wolfrisse ist zu beachten, dass bei der ganz normalen Haltung ohne besondere Vorfälle in Hessen jährlich rund 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 20.000 Kälber während der Geburt, durch Krankheiten oder andere Ursachen vorzeitig zu Tode kommen. Im Vergleich wurden in diesem Jahr in Hessen 12 Wolfsrisse bei Nutztieren nachgewiesen.“ In allen anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus.

Eine Legitimation, die Wölfe wieder auszurotten

Mit diesem veränderten Gesetz müssten die Nutztierhalter auch weiterhin ihre Weiden nicht wolfsabweisend schützen. Wir sagen und wir haben es auch mit unseren Zaunkontrollen nachgewiesen: Nicht wenige Halter opfern bewusst und freiwillig ihre Tiere, um Gründe zu haben, Wölfe abschießen zu lassen. Es ist im Grunde genommen eine offene Anfütterung der Wölfe. Geradezu widersprüchlich ist es, dass in der Lex-Wolf das Anfüttern von Wölfen verboten werden soll.  Der Jägerschaft soll es das nämlich das Anfüttern von Wöfen erlaubt werden, um sie dann anschließend zu erschießen. Der Gesetzesentwurf „Lex Wolf“ ist  die Legitimation, um die Wölfe zum 2. Male wieder in Deutschland auszurotten.

Mit diesem Gesetz hebelt die Bundesregierung nicht nur das EU-Recht aus, sondern auch das Tierschutzgesetz. Dabei ist es laut der EU seit Anfang des Jahres möglich, dass die Weidetierhalter 100 Prozent Entschädigung bei Rissen sowie eine 100 prozentige Förderung bei der Anschaffung von wolfssicheren Zäunen und auch von Herdenschutzhunden erhalten.

Auch die im Gesetz festgeschriebene Tötung von Wolfshybriden (§45a Absatz 3, kommt in der Natur sehr selten vor) ist nicht hinnehmbar und ist letzten Endes rassistisch. Eine Hybridisierung der Wölfe von 1,1 Prozent bedeutet keine Gefahr für die „reinerbigen“ Wölfe. Das hier mit der Lex-Wolf jede Verhältnismäßigkeit der Mittel überschritten wird, zeigt sich auch in Punkto Sicherheit des Menschen, die laut Merkel an erster Stelle stehen müsse. Seit 20 Jahren ist kein Vorfall oder gar Angriff mit einem wild lebenden Wolf bekannt geworden. 

Wir werden mit allen möglichen Mitteln die Umsetzung dieses derart naturschutzfeindlichen Gesetzes zu verhindern versuchen, denn der Wolf ist gekommen, um zu bleiben. Wie im Klimaschutz muss nun endlich auch im Natur- und Artenschutz endlich gehandelt werden. Artenschutz braucht Tierrechte.

Hier der Link zum Schreiben von Merkel https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/108/1910899.pdf?fbclid=IwAR37DanbK84_li6BycHMrpiQ_indWIlNzalaWRxRIRkARICjh9bhbdUZoB8

 

Klöckner und Schulze wollen über Abschuss von Wölfen reden, obwohl der Anteil von Wolfsrissen insgesamt sinkt

Nach einen Brandbrief, den Agrarministerium Klöckner (CDU) Ende des Jahres 2018 an Umweltministerin Schulze (SPD) geschrieben hatte, soll nun als Konsequenz daraus ein Treffen im Januar 2019 folgen. Klöckner will eine allgemeine Bestandsreduzierung der Wölfe in Deutschland. Diese Forderung verstößt gegen EU-Recht, ergo müssten bereits bestehende Gesetzte geändert werden. Die EU hatte 2018 erneut die Beibehaltung des höchsten Schutzstatus für Wölfe bestätigt und entsprechende Vorstöße von Politikern aus Niedersachsen und Italien zurückgewiesen. Eine Ministeriumssprecherin behauptete gegenüber der MOZ:

„Wie eine Sprecherin des Agrarministeriums jetzt sagte, nimmt der Wolfsbestand in Deutschland jährlich um 25 bis 30 Prozent zu, was alle drei bis vier Jahre eine Verdoppelung bedeute. Heute gebe es hierzulande rund 600 Wölfe. 2016 seien mehr als 1000 gerissene Tiere gezählt worden.“

Diese Anzahl an gerissenen Tieren ist im Vergleich zur Anzahl an Weidetieren, die an Krankheiten oder Totgeburten oder anderen Faktoren jährlich sterben, geradezu lächerlich gering. Laut statistischem Bundesamt wurden 2017 zwei Millionen Pferde, Ziegen und Schafe geschlachtet. 

So sterben Jahr für Jahr Hunderte ausgewachsener Schafe an Krankheiten und an den Folgen fehlender Unterstände oder anderer problematischer Haltungsbedingungen. Die alljährliche Todesrate bei Lämmern, die aufgrund von Witterungsbedingungen sterben oder verhungern, liegt selbst in Deutschland bei bis zu 13 %. Aber anstatt Maßnahmen zu ergreifen, um all diese vermeidbaren Todesfälle zu reduzieren, werden die Verlustraten durch die Zucht neuer Lämmer kompensiert, schreibt das Online-Medium Pro Veg. https://vebu.de/tiere-umwelt/massentierhaltung-ausbeutung-von-tieren/schafe-wolle-aus-schafhaltung/

Was die Sprecherin weiter verschweigt, ist die Tatsache, dass der Anteil an Schafen und Ziegen von Wölfen am Rissgeschehen seit Jahren sinkt, wie dieser Screenshot von der Seite  http://www.dbb-wolf.de aufzeigt. Die EU hat den Wolf unter den höchsten Schutzstatus gestellt, damit er sich vermehren kann. Fachleute sagen, dass in Deutschland Platz für mehrere tausend Wölfe sei. Bis heute leben nicht einmal tausend Wölfe in Deutschland. 

Quelle:

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1700696/?fbclid=IwAR2ioPpLd5TsPDNYWObBthJMjoz6IVv1JdAUAW7vWaCP-AIFhP-aE4-_m48